Mai-Antragsverfahren 2019 - Informationsveranstaltung zum - Landkreis Dahme-Spreewald

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Mai-Antragsverfahren 2019 - Informationsveranstaltung zum - Landkreis Dahme-Spreewald
Informationsveranstaltung zum
Mai-Antragsverfahren 2019

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Mai-Antragsverfahren 2019 - Informationsveranstaltung zum - Landkreis Dahme-Spreewald
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             Vortragen von VJ-Daten- Flächen
  Zum Vortragen der Vorjahresdaten werden die Geometrien des Systemlandes
   (BB/BE) aus AfA-NN 2018 bzw. für AS mit ELER-Antrag 2019 aus dem ELER-NN
   2019 bereitgestellt
  Geometrien wurden teils durch die Verwaltung korrigiert (VVW, Vor Ort Kontrolle)

 Nutzer erhalten hierzu Informationen unter „Meldungen zum NN“ als Prüfhinweise Amt

     Vorjahresgeometrien werden überlappungsfrei vorgetragen

     Wichtiger Hinweis:
           Bei der Übernahme der Vorjahresgeometrie ins aktuelle Jahr wird die
           Gesamtparzellengeometrie neu mit der aktuellen Referenz Brandenburgs
           (Pflegestopp 01.03.2019) verschnitten und die Teilflächen der Gesamtparzelle
           anhand innenliegender Referenzelemente [LE, NBF] neu ermittelt.

     Hinweis: neue Referenz/Referenzaktualisierung mit Pflegestopp 05.04.2019,
                            Bereitstellung am 26.04.2019

10.04.2019                            Landkreis Dahme-Spreewald
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persönliche Identifikationsnummer der ZID (ZID-PIN)

     die PIN ist 2 Jahre gültig ab Vergabe/Änderung
     häufig wurde die PIN im Jahr 2016 erstmalig vergeben/genutzt

             Testen Sie ob Ihre PIN noch aktiv ist! (im WebClient oder auf der ZIT-Datenbank)

    Sollte Ihre ZID-PIN nicht mehr bekannt bzw. nicht mehr gültig sein, beantragen Sie bitte
     rechtzeitig die Vergabe und Zusendung einer neuen PIN beim LKV Brandenburg e.V.
     (Waldsieversdorf).

      Den „Antrag auf Vergabe einer PIN – ZID“ finden Sie beispielsweise auf der Internetseite
      des Landkreises Dahme-Spreewald unter dem Stichwort „Agrarförderung“ in der
      Downloadspalte rechts.
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 1. Vortragen der Vorjahresdaten (Werkzeug Flächenverwalter)
    große Betriebe evtl. „blockweise Übernahme“ der Daten

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 2. Prüfung der Geometrieübernahme im GIS (Vorschlagsgeometrien aus VJ)
 2.a. Detailbereich-Gesamtparzellen
       Kontrolle des Hinweises zu den Geometrien
      [ja, nein, Vorjahresgeometrie]

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 2. Prüfung der Geometrieübernahme im GIS (Vorschlagsgeometrien aus VJ)
 2.b. Ansicht der Parzellen im GIS-Bereich
       Anhaken des Layers Vorjahresgeometrien (Betrieb) in der Legende
      = Anzeige von nicht übernommenen Geometrien und nicht übernommenen
        Flächenanteilen bereits bestätigter Gesamtparzellen

             1.)

             2.)          3.)

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 2. Prüfung der Geometrieübernahme im GIS (Vorschlagsgeometrien aus VJ)
 2.b. Ansicht der Parzellen im GIS-Bereich
       Anhaken des Layers Vorjahresgeometrien (Betrieb) in der Legende
      = Anzeige von nicht übernommenen Geometrien und nicht übernommenen
        Flächenanteilen bereits bestätigter Gesamtparzellen (Farbe: hellgrau)

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 3. Sichern des Datenbestandes nach dem Vortragen NN (Stand vor Bearbeitung)
 3.a. Änderungsübersicht Flächen (pdf-Druck auf PC speichern) und Ansicht der
      Änderungen im Formular (Filtern nach geänderten Zeilen und Kontrolle der HNF-
     Teilflächen)
                     1.)

                                                    2.)
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 3. Sichern des Datenbestandes nach dem Vortragen NN (Stand vor Bearbeitung)
 3.a. Änderungsübersicht Flächen (pdf-Druck auf PC speichern) und Ansicht der
      Änderungen im Formular (Filtern nach geänderten Zeilen und Kontrolle der HNF-
      Teilflächen)

                               3.)

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 3. Sichern des Datenbestandes nach dem Vortragen NN (Stand vor Bearbeitung)
 3.a. Änderungsübersicht Flächen (pdf-Druck auf PC speichern) und Ansicht der
      Änderungen im Formular (Filtern nach geänderten Zeilen und Kontrolle der HNF-
      Teilflächen)

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 3. Sichern des Datenbestandes nach dem Vortragen NN (Stand vor Bearbeitung)
 3.b. Flächendaten exportieren- alle Gesamtparzellen (zip-Datei auf PC speichern- enthält
     u.a. die Flächenübersicht.xls)

 1.)

                                       2.)
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 3. Sichern des Datenbestandes nach dem Vortragen NN (Stand vor Bearbeitung)
 3.b. Flächendaten exportieren- alle Gesamtparzellen (zip-Datei auf PC speichern- enthält
     u.a. die Flächenübersicht.xls)

                                 3.)

   4.)

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 3. Sichern des Datenbestandes nach dem Vortragen NN (Stand vor Bearbeitung)
 3.b. Flächendaten exportieren- alle Gesamtparzellen (zip-Datei auf PC speichern- enthält
     u.a. die Flächenübersicht.xls)

                                          5.)

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     Neuerungen im Programm und Tipps zur Bearbeitung
        Vortragen/ Schnittstelle:
         Gesamtparzellen im Flächenverwalter sortierbar- nach
          Gesamtparzellen-Nr. oder FLIK

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      Neuerungen im Programm und Tipps zur Bearbeitung

   Arbeiten im Nutzungsnachweis (NN)

   1. Selektieren einer Gesamtparzelle (Zeile gelb)
   2. Anzeige der Teilflächen zur Gasamtparzelle und Markieren einer
       Gesamtparzelle (Zeile blau) durch Zeile länger drücken oder Anhaken

   3. zum Springen auf Parzelle im GIS

 1.

 2.

  3.
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     Neuerungen im Programm und Tipps zur Bearbeitung
        Vortragen/ Schnittstelle:
         Stammdaten Betriebsprofil: Frage zum Tierbestand= Haken zum Feld wurde
          bereits im Januar eingereicht wird vorgetragen

                                   X

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     Neuerungen im Programm und Tipps zur Bearbeitung
        Flächenbearbeitung im GIS:
         neue Kulissen (CC-Kulissen Eintragsgefährdete Oberflächengewässer …)

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Neue Kulissen – Eintragsgefährdete Oberflächengewässer

                               Auswahl: alle

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Neue Kulissen – Eintragsgefährdete Oberflächengewässer

                                Auswahl: einzeln

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     Neuerungen im Programm und Tipps zur Bearbeitung
        Flächenbearbeitung im GIS:
         neue Kulissen (CC-Kulissen Eintragsgefährdete Oberflächengewässer und
           Pufferzonen entlang an Wasserläufen GLÖZ 1)

10.04.2019                            Landkreis Dahme-Spreewald
Neue Kulissen – Pufferzonen entlang von Wasserläufen GLÖZ 1
             Momentan nur die 20 m Pufferangaben, die Angaben für die 5 m Pufferangaben
                          voraussichtlich im ELER Antrag 2020 vorhanden

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     Neuerungen im Programm und Tipps zur Bearbeitung
        Flächenbearbeitung im GIS:
         Kulisse (AUKM-Erosionskulisse)

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AUKM-Wassererosions-, Gewässerrandflächenkulisse

    Frage: Wofür werden die Kulissen AUKM-Wassererosion und
           Gewässerrandflächen verwendet?

    Antwort: Die Kulissen AUKM-Wassererosion und Gewässerrandflächen
          sind Grundlage für das FP 840, Bindung 841a (Nutzung von
          Ackerflächen als extensives Grünland)

              Eine Kulissenbezeichnung mit einem Verweis auf das
             entsprechende Förderprogramm wird für die neue Förderperiode
             geprüft.

                                        wird oft der P zum
                                        grenzenden Maßstab (hoch
                                        versorgte Böden) und die
                                        berechneten N-Mengen
                                        können nicht gedüngt
                                        werden
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Neue Abfrage „Ebenen-Info“ zu einem gesetzten Punkt innerhalb der Referenz
                                    Ebeneninformationen 1

                                                                      Damit die Anzeige erfolgt, muss die ent-
                                                                      sprechende Kulisse in der Legende angehakt
                                                                      sein

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Neue Abfrage „Ebenen-Info“ zu einem gesetzten Punkt innerhalb der Referenz
                                Ebeneninformationen 2
  Anzeige von AUKM-Erosionskulisse in den Ebeneninformationen, wenn in der
  Legende angehakt – und sich die „Stecknadel“ direkt in dem Gebiet befindet

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Feature 2019 – Neuerungen im Mai-Antrag Übersicht

      Verbesserungen beim Shape-Import: z.B. Dateien mit Umlauten im Namen
       werden verarbeitet

      Einreichprozess: Hakenfeld für Ausschluss des NN bei Anzeige von nur
       Fördernehmerwechsel

      Anpassung Legende: zu jedem Layer wird eine Alternativauswahl (Dunklere
       Einfärbung/ Schraffur) möglich

          Änderung des Werkzeugs Ausgewählte Geometrie als beantragte Fläche
           übernehmen für Übernahme von Feldblock-Geometrien: die innenliegenden
                                               wird oft der
           Referenzelemente LE (und ggf. Sperrflächen             P zum
                                                              [NBF])  werden als Teilflächen zur
           Gesamtparzelle übernommen           grenzenden Maßstab (hoch
                                               versorgte Böden) und die
                                               berechneten N-Mengen
                                               können nicht gedüngt
                                               werden
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Feature 2019 – Neuerungen im Mai-Antrag Übersicht

      Neue Hinweise zu Feldblock-/LE-Änderungen unter Meldungen
     Vergleich erfolgt gegenüber dem letzten
    Stand der Referenzdaten im WebClient

                                          wird oft der P zum
                                          grenzenden Maßstab (hoch
                                          versorgte Böden) und die
                                          berechneten N-Mengen
                                          können nicht gedüngt
                                          werden
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Legende – Änderungen, neue Kulissen

             „Alternative“ als Auswahl bei Rot-Grün Schwächen

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Legende – Änderungen, neue Kulissen

                 „Alternative“ ausgewählt

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Neue Prüfung – Bejagungsschneisen auf AL-Nutzcodes

             Plausibilisierung Bejagungsschneisen und AUKM Bindungen
             -Die Angabe zu vorhandenen Bejagungsschneisen an allen Ackerland
             NCs in Verbindung mit AUKM-Bindungen ist nicht für das FP860
             (Bindung 861 und 861a ) in Kombination zulässig

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Aktion: „Feldblock-/Referenzvorschläge einzeichnen“

                            Aktion: „Hinweispunkt setzen“

„Bemerkungen“ sollten
 immer gefüllt werden!

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Infos zur: Mindesttätigkeit auf landw. Flächen

      - mindestens einmal während des Jahres den Aufwuchs mähen
      und das Mähgut abfahren oder den Aufwuchs zerkleinern und
      ganzflächig verteilen oder Beweidung durchführen (§ 2
      DirektZahl-DurchfV)
      - bei Direktzahlungen muss Mindesttätigkeit vor dem 16.
      November des Antragsjahres durchgeführt sein

        Bitte alle bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen

             (auch kleiner als die Mindestparzellengröße) angeben

                 (bspw. direkt am Hof angrenzende Flächen)!
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Fragen zur: Grünlandwerdung

      Frage: Bekommt der Antragsteller im Antragsprogramm angezeigt, dass er
             im Jahr X (z.B. im 6. Jahr) der DGL-Werdung ist, so dass er im
             aktuellen Antragsjahr ggf. noch gegensteuern muss, sofern eine
             Fläche nicht Grünland werden soll?

      Antwort: Im Antragsjahr 2019 müssen Sie als Antragsteller die Grünland-
            werdung Ihrer Flächen noch selbst überprüfen, z.B. mit der Eingabe
            des Ansaatjahres (das Feld ist durch Sie manuell editierbar). Mit
            der kommenden Einführung der Grünland-Referenzmappe im
            Verwaltungsprogramm profil   c/softerfolgt
                                      wird             die Prüfung programm-
                                                der P zum
            technisch und das Ansaatjahr  wird Ihnen
                                      grenzenden         im Antragsprogramm
                                                     Maßstab  (hoch
            WebClient automatisch vorgetragen.
                                      versorgte Böden) und die
                                         berechneten N-Mengen
                                         können nicht gedüngt
                                         werden
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Fragen zur: Grünlandwerdung

    Frage: Wie sind Brachflächen (die abwechselnd mit Blühpflanzen und Gras
           bewachsen sind) aber auch Pufferstreifen und Feldränder auf
           Ackerland in Bezug zur DGL-Werdung einzuordnen?

    Antwort:
     Brachflächen, die abwechselnd mit Blühpflanzen und Gras bewachsen
      sind, werden als Fruchtfolge betrachtet, da Blühpflanzen keine krautigen
      Futterpflanzen sind, die üblicherweise auf Grünland vorkommen
      (Brachen mit Einsaat einjähriger Blühmischung und zum Anbau von
      Honigpflanzen genutzt – unterbrechen DGL-Werdung)

     Pufferstreifen und Feldränder werden
                                       wird oftgemäß
                                                der P zum
                                                       Auslegung der EU-
      Kommission, da sie auf Ackerland grenzenden    Maßstab (hoch DGL-
                                         liegen (ausgenommen
                                       versorgte Böden) und die
      Pufferstreifen), nicht zu DGL, unabhängig    davon, ob sie als ÖVF
                                       berechneten N-Mengen
      gemeldet werden oder nicht       können nicht gedüngt
                                         werden
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Fragen zur: Grünlandwerdung

    Frage: Sind ökologisch wirtschaftende Betriebe von DGL-Werdung
           ausgeschlossen? In 2018 wurde zum Teil kein Pflugereignis
           angezeigt.

    Antwort: Unabhängig von der Art der Bewirtschaftung entsteht
          förderrechtlich gesehen aus einer Ackerfutterfläche nach fünf
          Jahren Dauergrünland. Das heißt, dass auch eine ökologisch
          bewirtschaftete Ackerfutterfläche mit der sechsten Beantragung
          formal die Hauptbodennutzung „GL“ bekommt. Ökologisch wirt-
          schaftende Betriebe unterliegen nicht dem allgemeinen
          Genehmigungsverfahren zum Umbruch von Dauergrünland.
          Jedoch sind auch von diesen wird oft der P zum
                                         Betrieben   in jedem Fall naturschutz-
                                      grenzenden Maßstab
          fachliche Vorgaben (z.B. Umbruchverbot            (hoch
                                                      aus NSG-Verordnung)    zu
                                      versorgte Böden) und die
          beachten. Umweltsensibles      Dauergrünland darf generell nicht
                                      berechneten N-Mengen
          umgewandelt oder gepflügt      werden!
                                      können nicht gedüngt
                                         werden
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Antworten zur DGL-werdung
von Brachen, ÖVF-Brachen

                      - auf einen Blick -

  - Ackerbrachen ohne ÖVF (NC 591): Zählung DGL-Werdung geht
    weiter

  - ÖVF-Brachen (NC 591+9) lassen DGL-Werdung weiterhin
  - pausieren (keine Änderung ab 2018)

  - Pufferstreifen, Feldrandstreifen und Waldrandstreifen auf
    Ackerland werden nicht zu DGL

10.04.2019                   Landkreis Dahme-Spreewald
Infos zum: Verfahren zur Rückumwandlung
         von DGL bei unzulässigem Umbruch

- BA 345 (DGL außerhalb FFH)

- gemäß § 24a DirektZahlDurchfV ist eine unzulässig umge-
- brochene DGL-Fläche wieder in DGL umzuwandeln

 Fläche muss dann für mindestens fünf Jahre im AFA als DGL
 codiert werden (NC 444)

10.04.2019                Landkreis Dahme-Spreewald
Fragen zum: Pflugereignis

   Frage: Wenn im Herbst 2018 durch den Antragsteller ein Pflugereignis auf
          einer seiner Flächen angezeigt wurde, welches Zähljahr hat diese
          Fläche im Antragsjahr 2019?

   Antwort:
   - ein Pflugereignis vor Antragsfristende eines Antragsjahres zählt für
     das aktuelle Antragsjahr
   - ein Pflugereignis nach dem Antragsfristende zählt für das folgende
     Antragsjahr (Voraussetzung ist die fristgemäße Anzeige und die
     Plausibilität des Pflugereignisses)

    Bsp: ein Pflugereignis im Herbst wird
                                      2018 oftsetzt
                                               der Pdas
                                                     zumZähljahr im AJ 2019 auf
                                      grenzenden
     1 und im Antrag ist als Ansaatjahr             Maßstab (hoch
                                        2019 anzugeben
                                                versorgte Böden) und die
     (siehe hierzu: Seite „Agrarförderung“ desberechneten
                                                  Landkreises N-Mengen
                                                                    Dahme-Spreewald
                                                können nichtFünfjahreszeitraum,
      „Downloads“  Pdf: „DGL-Entstehung-Zählweise                 gedüngt         Pflugregelung
     und -anzeige, DGL-Umwandlung, Brachen“)    werden
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Fragen zum: Pflugereignis
  Frage: Zählt unter den Begriff des Pflügens auch das Scheiben?

  Antwort: Unter den Begriff des Pflügens fallen Bodenbearbeitungsmaß-
        nahmen, die die Grünlanddecke zerstören oder verändern (Einsatz
        von Pflug, Grubber und Scheibenegge)
         Walzen oder Striegeln zählen nicht dazu.

  Frage: Reicht als Nachweis für das Pflugereignis die Vorlage der
         Saatgutrechnung aus?

  Antwort: Zum Nachweis des stattgefundenen Pflügens mit anschließender
        Neuansaat einer Fläche mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen
                                   wird oftAnzeige
        (GoG) ist neben der eigentlichen    der P zum
                                                    des Pflügens die Saatgut-
                                   grenzenden Maßstab (hoch
        rechnung ausreichend. Diese ist im Original einzureichen/vorzulegen.
                                                versorgte Böden) und die
                                                berechneten N-Mengen
     (siehe hierzu: Seite „Agrarförderung“ des Landkreises Dahme-Spreewald
                                                können nicht gedüngt
      „Downloads“  Pdf: „DGL-Entstehung-Zählweise Fünfjahreszeitraum, Pflugregelung
     und -anzeige, DGL-Umwandlung, Brachen“)    werden
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Fragen zum: Pflugereignis

    Frage: Muss das Pflügen nur bei GoG-Nutzcodes angezeigt werden und
           nicht z.B. bei Luzerne oder ähnlichen nicht GoG-NC‘s?

    Antwort: Reinsaaten von Futterleguminosen fallen nicht mehr in die
          Kategorie „Gras oder andere Grünfutterpflanzen“ (GoG) und zählen
          somit nicht mehr in die Grünlandwerdung hinein. Ein Anbau
          Reinsaaten von z.B. Luzerne (NC 423) nach Ackergras beendet
          daher die DGL-Entstehung. Die Anzeige des Pflügens, das seit 2018
          die DGL-Entstehung von GoG-Flächen unterbricht, ist nur bei GoG-
          Flächen erforderlich, sofern danach wieder GoG angebaut werden.
                                       wird oft der P zum
                                       grenzenden Maßstab (hoch
                                       versorgte Böden) und die
                                       berechneten N-Mengen
                                       können nicht gedüngt
                                       werden
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Infos zur:
Lagerung von Ernteprodukten auf landw. Flächen …

  … unterliegt nicht der 14- bzw. 21-Tage-Regelung, da es sich hier unter der
    Berücksichtigung folgender Bedingungen um eine landwirtschaftliche
    Tätigkeit handelt:
   Lagerung erfolgt im Rahmen des normalen Betriebsablaufs

    (belassen von Heuballen auf der Fläche bis zur Verfütterung, Strohmieten
     bis zur Wiederbestellung des Ackerlands)

  Beachte:
   eine überjährige Lagerung ist unzulässig
   Lagerung darf nicht auf ÖVF erfolgen, da z.B. auf Brachen keine Produktion
    erfolgt
   keine Lagerung auf Flächen mit Winterzwischenfrüchten und Herbstaussaat
   keine Lagerung auf Grünlandflächen die aus der Produktion genommen
    wurden
 10.04.2019                       Landkreis Dahme-Spreewald
Infos zur: Ausnahme vom Greening
(Greeningbefreiung) …

       … für Betriebe des ökologischen Landbaus, wenn die
       nachfolgenden Nachweise vorliegen:

   Kopie der Bescheinigung der Öko-Kontrollstelle (lückenlose Zertifizierung)
    nach Artikel 29 der VO (EG) Nr. 834/2007 (Öko-Zertifikat)
   oder ein anderer geeigneter Nachweis - bei Umstellungsbetrieben das
    Auswerteschreiben der Öko-Kontrollstelle bzw. bei Neuantragstellern
    mindestens der Nachweis über den Abschluss eines Vertrages mit einer
    Öko-Kontrollstelle
   muss mit AfA eingereicht werden (muss bis 31.05.2019 vorliegen)!

      Überprüfung Ihres Öko-Zertifikats ist - auf der tagesaktuell geführten Internetseite -
       der Öko-Kontrollstellen (www.oeko-kontrollstellen.de) möglich

 10.04.2019                               Landkreis Dahme-Spreewald
Infos zur: Anbaudiversifizierung

        befreit sind konventionelle Betriebe …

        • mit weniger als 10 ha Ackerland und Dauerkultur
        • deren Ackerland zu mehr als 75 % der Erzeugung von Gras
          oder anderen Grünfutterpflanzen (GoG) oder dem Anbau
          von Leguminosen dient, brachliegendes Land ist, oder eine
          Kombination dieser Nutzungen ist,
        • Betriebe, deren beihilfefähige landwirtschaftliche Fläche zu
          mehr als 75 % Dauergrünland ist oder der Erzeugung von
          Gras oder anderen Grünfutterpflanzen (GoG) dient,
         sofern das nicht diesen Nutzungsmöglichkeiten dienende
        Ackerland eine Fläche von 30 ha nicht überschreitet

        Rechtsgrundlage: Artikel 44 der VO (EU) Nr. 1307/2013
10.04.2019                                    Landkreis Dahme-Spreewald
Infos zur:
 Anbaudiversifizierung konventioneller Betriebe

   einhalten müssen sie Betriebe ab 10 ha Ackerland und Dauerkultur:

   • 1.) deren Ackerland zwischen 10 und 30 ha liegt
   hier müssen auf dem Ackerland mindestens 2 HK
     (Hauptkulturen) angebaut werden (größte Hauptkultur darf
     nicht mehr als 75 % des Ackerlandes einnehmen)

   • 2.) deren Ackerland mehr als 30 ha beträgt
   hier müssen auf dem Ackerland mindestens 3 HK angebaut
     werden (größte Hauptkultur darf nicht mehr als 75 % und
     die beiden größten Kulturen zusammen nicht mehr als 95 %
     dieses Ackerlandes einnehmen)

   Rechtsgrundlage: Artikel 44 der VO (EU) Nr. 1307/2013
10.04.2019                                   Landkreis Dahme-Spreewald
Infos zur:
 Anbaudiversifizierung für die Förderung
 ökologischer Anbauverfahren auf Ackerland
   einhalten müssen sie Betriebe ab 10 ha Ackerland:

   • 1.) deren Ackerland zwischen 10 und 30 ha liegt
   hier sind auf dem Ackerland 3 HK (Hauptfrüchte) gefordert
     (größte HF darf 60 % der AF nicht überschreiten, die beiden
     größten HF dürfen 90 % der AF nicht überschreiten)

   • 2.) deren Ackerland mehr als 30 ha beträgt
   hier sind auf dem Ackerland 4 HK gefordert (größte HF darf
     60 % der AF nicht überschreiten, die beiden größten HF
     dürfen 80 % der AF nicht überschreiten, die Summe aus drei
     HF darf 90 % nicht überschreiten)
   Rechtsgrundlage: Richtlinie KULAP 2014, Punkt II B 1.3.2 Förderverpflichtungen
10.04.2019                                      Landkreis Dahme-Spreewald
Infos zur:
  Anbaudiversifizierung für die Förderung
  ökologischer Anbauverfahren auf Ackerland

                             - Ausnahme -
  Ausnahme bei hohem Anteil an GoG auf der Ackerfläche:

   wenn > 75 % der Ackerfläche Arten der Hauptkultur „GoG“ (NC 422, 424,
    433 und 441) angebaut werden = keine Anbaudiversifizierung für diese
    Flächen erforderlich (wenn für diese Flächen zusammen mit dem DGL ein
    jährlicher Viehbesatz von 0,5 RGV je ha nachgewiesen wird)

   beachte: übersteigt die restliche Ackerfläche 10 ha, müssen für die
            verbleibenden Flächen die Anforderungen für die Anbaudiver-
            sifizierung eingehalten werden!

10.04.2019                        Landkreis Dahme-Spreewald
Infos zur:
 Verlängerung der KULAP-Förderprogramme

    Frage: Werden die KULAP-Anträge verlängert?

    Antwort: Es ist geplant, die KULAP-Förderprogramme 810, 820, 850, 860,
          870 und 880 mit Verpflichtungszeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2019
          um ein Jahr bis zum 31.12.2020 zu verlängern.

             Das Förderprogramm 830 (Moorschonende Stauhaltung) startete
             erst am 01.01.2016 und läuft daher bis zum 31.12.2020.

             Zur Verlängerung des Förderprogramms 840 (Klima, Wasser und
             Boden schonende Nutzung oder Umwandlung von Ackerland in/als
                                         wird oft der Pseitens
             Grünland) sind weitere Abstimmungen        zum    des MLUL erforder-
                                         grenzenden
             lich. Eine endgültige Entscheidung        Maßstab
                                                   steht       (hoch
                                                         noch aus.
                                          versorgte Böden) und die
                                          berechneten N-Mengen
                                          können nicht gedüngt
                                          werden
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Infos zur: Bereitstellung von ÖVF
 (Erhaltung von im Umweltinteresse genutzten Flächen - Ökologische Vorrangflächen)

 befreit sind Betriebe,

 •    mit weniger als 15 ha Ackerland und Dauerkultur
 •    deren Ackerland zu mehr als 75 % der Erzeugung von Gras
      oder anderen Grünfutterpflanzen (GoG) oder dem Anbau
      von Leguminosen dient, brachliegendes Land ist, oder eine
      Kombination dieser Nutzungen ist
 •    deren beihilfefähige landwirtschaftliche Fläche zu mehr als
      75 % Dauergrünland ist oder der Erzeugung von Gras oder
      anderen Grünfutterpflanzen (GoG) dient

10.04.2019                          Landkreis Dahme-Spreewald
Rechtliche Änderungen für Maßnahmen im Bereich InVeKoS

                                                  Greening

      ÖVF (Ökologische Vorrangflächen)

      Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf
      Flächen mit Silphium perfoliatum und Miscanthus
      (Anlagejahr ausgenommen)

      Verbot der mineralischen Düngung auf Flächen mit
      Silphium perfoliatum und Miscanthus
 Rechtsgrundlage: § 32b, §32 c DirektZahlDurchfV; § 11 Absatz 1 Satz 6 InVeKoSV
10.04.2019                                         Landkreis Dahme-Spreewald
Rechtliche Änderungen für Maßnahmen im Bereich InVeKoS

                                Honigbrache

    ab dem Antragsjahr 2019 gelten für das Jahr der Aussaat
    spezielle Mischungsvorgaben:

 einjährig: mindestens 10 Honigpflanzenarten aus Gruppe A
 mehrjährig: mindestens 5 Honigpflanzenarten aus Gruppe A
                               sowie
              mindestens 15 Honigpflanzenarten aus Gruppe B

(zulässige Arten siehe „Anhang E: ÖVF-Arten für brachliegende Flächen mit
   Honigpflanzen“)

10.04.2019    Aussaat im AJ bis spätestens 31.05.2019
                                  Landkreis Dahme-Spreewald
Rechtliche Änderungen für Maßnahmen im Bereich InVeKoS

                    Blüh-/Bejagungsschneisen

      Blüh- und Bejagungsschneisen können ab dem AJ 2019
      auf Parzellen mit bestimmten Ackernutzcodes angelegt
      werden

 • zählt zur Hauptkultur
 • marginaler Anteil an der Gesamtfläche
 • Mindesttätigkeit
 • am Außenrand oder innerhalb eines Schlages
 • gezielte Begrünung, Selbstbegrünung
  mulchen/mähen erst nach dem 15.05.19
10.04.2019                        Landkreis Dahme-Spreewald
Blühstreifen/-schneisen
    Sperrzeitraum 01.04. bis 30.06. im Rahmen von Cross Compliance (CC)

  gezielte Ansaat von Blühpflanzen nach dem 01.04. ist nur
   noch für Blüh- und Bejagungsschneisen möglich

  Brachen und Pufferstreifen/Feldränder/Waldrandstreifen,
 - auf denen eine Ansaat nach dem 01.04. erfolgt ist, können
   nicht als ÖVF anerkannt werden

  Sperrzeitraum 01.04. bis 30.06. gilt auch für brachlie-
   gendes (einschließlich stillgelegtes Land), das nicht als
   ÖVF ausgewiesen wird (hier musste die Begrünung
    ebenfalls bis 01.04. abgeschlossen sein)
10.04.2019                      Landkreis Dahme-Spreewald
Rechtliche Änderungen für Maßnahmen im Bereich InVeKoS

                     Blüh-/Bejagungsschneisen

      Frage: Wie groß bzw. welchen Anteil darf die BJS am Schlag maximal
             einnehmen (Stichworte: marginal/ nur einen deutlich
             untergeordneten Anteil/ wie viel %)?

     Antwort: Das geltende Recht sieht von einer Festlegung der einzuhaltenden
              Maximalbreite für Blüh- bzw. Bejagungsschneisen ab. Die
              Begrifflichkeit „marginal“ beschreibt, dass der Anteil einer Blüh-
              bzw. Bejagungsschneise gemessen am Gesamtschlag deutlich
              geringer sein muss als der Anteil, welcher die Hauptkultur
              einnimmt. Es gelten dieselben Vorgaben wie für den ehemaligen
              Nutzcode 117 (Mais mit Bejagungsschneisen).

10.04.2019                         Landkreis Dahme-Spreewald
Rechtliche Änderungen für Maßnahmen im Bereich InVeKoS

                    Blüh-/Bejagungsschneisen
   Blüh- und Bejagungsschneisen können ab dem AJ 2019 auf
   Parzellen mit bestimmten Ackernutzcodes angelegt werden
2. Säule (KULAP, NATURA 2000, AGZ)
BJS förderfähig:
   FP 880 (ÖLB)                  –        Bindung 881, 883
   Natura 2000 im FP 50          –        Bindung 51Z, 52Z, 53Z
   AGZ FP3315                    –        Bindung 33, 33PO
Die Bestellung des Gesamtschlages inkl. der als "BJS" vorgesehenen Fläche sowie die
Etablierung des Bestandes muss - bis auf bei den Bindungen 33 und 33PO (Ausgleichs-
zulage) FP3315 - erfolgt sein. Vor Erreichung des optimalen Erntezeitpunktes können
Bejagungsschneisen auf dem Schlag angelegt werden.
beachte: Bei für Ausgleichszulage beantragten und mit "BJS" gekenzeichneten Acker-
parzellen kann auf eine vorherige Antragstellung der geplanten Bejagungsschneisen
verzichtet werden, diese Flächen können der Selbstbegrünung überlassen werden.
Rechtliche Änderungen für Maßnahmen im Bereich InVeKoS

                       Blühstreifen/-schneisen

 Frage: Können ökologisch wirtschaftende Betriebe auf ihren
       Flächen Blühstreifen anlegen?

 Antwort: Im Förderprogramm Ökologischer Landbau (Bindungen
          881, 883) können mit dem Nutzcode 050 (Mischkul-
          turen mit Saatgutmischung) gekennzeichnete Flächen
          als Streifen (Blühstreifen) angelegt und angemeldet
          werden.
  Mindestschlaggröße beachten, um Förderfähigkeit des
   Blühstreifens zu erhalten (beträgt mind. 0,3 ha)

10.04.2019                        Landkreis Dahme-Spreewald
Rechtliche Änderungen für Maßnahmen im Bereich InVeKoS

                              Nutzcodeliste

 Entfallenen Nutzcodes
   NC 056 (Pufferstreifen ÖVF AL)
   NC 117 (Mais mit Blüh- und/oder Bejagungsschneisen)

 Umbenennung
  NC 057 (Pufferstreifen ÖVF DGL) umbenannt in:
      „Feldrand/Pufferstreifen ÖVF DGL“
  NC 058 (Feldrand ÖVF) umbenannt in:
      „Feldrand/Pufferstreifen ÖVF AL“

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Rechtliche Änderungen für Maßnahmen im Bereich InVeKoS

                                     Nutzcodeliste

 Nutzcodeteilung
 NC 181 (Rispenhirse, Rutenhirse)
  NC 181 „Rispenhirse“

  NC 806 „Rutenhirse“

 Erforderlichkeit der Angabe des Ansaatjahres
 NC 594 (Honigpflanzen genutzte brachliegende Flächen (pollen- und nektarreiche Arten) –einjährig)
 NC 595 (Honigpflanzen genutzte brachliegende Flächen (pollen- und nektarreiche Arten) –mehrjährig)
 NC 802 (Durchwachsene Silphie/Silphium perfoliatum)
 NC 852 (Chinaschilf/Miscanthus)
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Zahlungsansprüche – Wert ab 2019

     ab 2019 bundesweit einheitlicher Wert von ca. 176 €/ZA,
      ZA können ab 2019 bundesweit gehandelt werden;
     Betrag entspricht der Höhe der Basisprämie,
     vom Vorhandensein der ZA sind auch
             Greeningprämie (87 €),
            Junglandwirteprämie (44 €)
 •          UVP I (50 €) und UVP II (30 €) abhängig.
     Es errechnet sich also ein realer Wert zwischen 263 €
      (Basisprämie + Greening) und 357 € wenn JLW und UVP dazu
      kommen;
     Berücksichtigung beim Pacht- und Kaufpreis von ZA;
     es zeichnet sich ab, dass ZA über 2020 hinaus Bestand haben
      werden;
10.04.2019                    Landkreis Dahme-Spreewald       57
ZA-Handel     (www.zi-daten.de)

     Kauf und Pacht von ZA mit privatrechtlichen Vertrag regeln;
     Buchung auf der ZID nur technischer Vorgang;
     Verkauf von ZA: ZA geht dauerhaft auf Käufer über;
     Verpachtung von ZA: Nutzungsrecht für festgelegten Zeitraum,
      Pachtende kann in den Folgejahren angepasst werden;
     Abgeber muss bis 15.05.2019 gebucht haben,
     Buchung für die Übernahme bis spätestens 11.06.2019;
     spätere Buchungen werden erst für 2020 wirksam;

10.04.2019                           Landkreis Dahme-Spreewald       58
ZA-Einzug
     ZA, die zwei Jahre lang nicht aktiviert wurden werden in die
      nationale Reserve eingezogen,
     2017 und 2018 nicht genutzt  ZA stehen 2019 nicht mehr zur
      Verfügung;
     Problem: der Einzug für 2018 wird erst im Laufe des Jahres
      2019 vollzogen, im Moment im Konto nicht zu erkennen;
     Werden ZA eingezogen, erhalten Sie einen Bescheid und die
      eingezogenen ZA werden im Konto auf Null gesetzt;

10.04.2019                    Landkreis Dahme-Spreewald              59
Kontrolle, ob ZA eingezogen werden

                                                  Für 2019 :
                                                  1004,82 ZA
                                                    -4,00 eingezogene ZA in 2018
                                                    - 985,82 in 2018 aktivierte ZA
                                                       15,00 ZA vor Einzug
                                                  (müssen 2019 aktiviert werden)

                                                         4,38 ZA 2016+2017 nicht genutzt, 4,0
                                                         ZA 2017 +2018 nicht genutzt
                                                         4,38 ZA wurden 2017 eingezogen

                                                         4,0 ZA sind 2018 einzuziehen

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Pseudonutzung von Zahlungsansprüchen

     Markierung der jährlichen Nutzung von ZA-Intervallen durch
      Amt;
     bewirkt, dass für diese Anzahl von ZA eine (Pseudo)- Nutzung
      vermerkt wird ;
     z.B. für Flächen, die von EUGAL in Anspruch genommen
      werden bzw. für Infrastrukturmaßnahmen;
     Schläge werden im Nutzungsnachweis mit „0“ aktiviert;
     zur Verwaltungskontrolle müssen Vertragsunterlagen mit
      EUGAL vorgelegt werden;
     Aber ! Prüfen ob Pseudonutzung notwendig ist, wenn noch
      genügend Flächen für die Aktivierung der vorhandenen ZA
      vorhanden sind, würde die Pseudonutzung die ZA blockieren;

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TAN-Verfahren und Abmeldung im Programm

                 „Gesamtparzellen für anderen Betrieb bereitstellen“

                  für 20 Std. gültig
                      „Einsichtnahme freigeben“

                       für 24 Std. gültig
                       „hartes Programmende“

                        Schließen des Browsers ohne Programm
                       WebClient zu beenden, sorgt für 10 minütige
                       Anmeldesperre; Sperre verlängert sich
                       jeweils weitere 10 Minuten bei vorzeitigem
                       Anmeldeversuch (also bitte abwarten!)
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Bereitstellungsstand

Übernahme Flächen aus anderen Ländern
- In der 15. KW – Freigabe Montag 15.04.2019, aktuell existiert ein Hinweis im Formular

Hinweis nach Einspielen der aktualisierten Referenz 26.04.2019
- In der 13. KW – Wirksamkeit mit dem 26.04.2019

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Infos zur länderübergreifenden Flächenantragstellung
 Beantragungssystem (die geo-spatial aid application, kurz GSAA)
 des jeweiligen Belegenheitslandes

    GSAA: Belieferung des Antrags mit Daten aus der Schnittstelle Antragsdaten (in
     anderen Bundesländern vom Nutzer eingereichte Daten) für die gesamtbetriebliche
     Greeningberechnung

    Aufgrund GSAA werden Flächen mit Belegenheit in anderen Bundesländern nicht mehr
     in BB/BE beantragt.
    Daher werden diese Flächen nicht zum Vortragen aus dem Vorjahr bereitgestellt. (Ab
     AfA 2019 sollen diese Flächen aus der ZID von der Antragssoftware jedes Bundes-
     landes mit Online-Antragstellung abgerufen werden)
    das numerische Hinzufügen von Flächen in anderen Bundesländern im Mai-Antrag 2019
     ist möglich, jedoch nur für Flächen in Bundesländern ohne Online-Antragstellung bzw.
     wenn noch keine Daten über die ZID abgerufen worden sind ( wenn einmal erfolgreich
     abgerufen – ist die Editierbarkeit für dieses Bundesland gesperrt)
    Die hinzugefügten Flächen in anderen BL werden ausschließlich für die Berechnung der
     Anbaudiversifizierung (ADV) im Formular Greening genutzt. Die Flächen gelten nicht als
     beantragt und werden nicht an profil c/s exportiert.
    Sie als Nutzer werden bei der Erfassung dieser Flächen im Dialogfenster noch einmal
       Quelle: Mohr 23.01.2017
     explizit darauf hingewiesen.
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Wichtige Termine 2019
15.05.2019: Eingang des vollständigen Antrages bei den BWB
            (Entscheidend ist der Posteingang des
            Datenbegleitscheins!)
31.05.2019: letzter Tag, bis zu welchem Änderungen des AFA
            ohne Prämienkürzungen möglich sind. (z.B.
            Nachmeldung von Parzellen, Nutzungsänderung)

11.06.2019: letzter Tag für die Anerkennung von eingehenden
            AFA

19.06.2019: Schlusstermin preCheck (Überlappungsprüfung)

01.10.2019: Einreichung Modifikation

                                                              65
Installation von Programmupdates erfolgt 1 x wöchentlich (jeweils Montags 7:00 – 8:00 Uhr)

                           Wartungsarbeiten LGB
              Im Zeitraum der Antragstellung sind seitens des
                LGB folgende IT-Wartungstermine geplant:
                        26.04.2019 und 24.05.2019

         Die Maßnahmen sind grundsätzlich auf einen unterbrechungs-
         freien Betrieb der Dienste ausgelegt (keine Einschränkung des
           WebClients). Sofern es zu kurzen Verfügbarkeitseinschrän-
             kungen des WebClients, durch z.B. sicherheitsrelevante
           Updates, kommen sollte, wird dies im Voraus kommuniziert.
10.04.2019                            Landkreis Dahme-Spreewald
Erreichbarkeit der Hotline

Technische Hotline: Zeitraum: 03.04. - 15.05.2019

      Montag bis Freitag: von 08:00 - 18:00 Uhr

                 Telefon: 0395/5630 101
E-Mail: hotline_bb.profil-inet@data-experts.de

                                                  67
Informationen zur Aktualität von Luftbildern erhalten Sie beim LGB unter: https://bb-viewer.geobasis-bb.de/

                                                         Für die Anzeige der DOP20c-Bilder im WebClient stehen die
                                                       Aufnahmen analog zur Darstellung im Brandenburg Viewer bereit.
                                                        Hier finden Sie auch Informationen zum Bildflugplan 2017-2019.

   10.04.2019                                Landkreis Dahme-Spreewald                                            68
Vielen Dank für Ihr Interesse!
             Kontaktdaten der MA:

             Frau Christoph    Tel. 03546/20-3237
             Frau Kahl         Tel. 03546/20-3346
             Herr Seelmann     Tel. 03546/20-2532
             Frau Nickel       Tel. 03546/20-3230
             Frau Klingauf     Tel. 03546/20-3355
             Frau Wenzel       Tel. 03546/20-3236
             Frau Sieczka      Tel. 03546/20-3245
             Frau Perwin       Tel. 03546/20-3340
             Herr Schenke      Tel. 03546/20-3320

             E-Mail: landwirtschaftsamt@dahme-spreewald.de

                                                             69
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