NETZWERKBEZOGENE KINDERSCHUTZKONZEPTION DER KOORDINIERENDEN KINDERSCHUTZSSTELLE (KOKI) IM LANDKREIS ANSBACH - STAND: FEBRUAR 2021

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NETZWERKBEZOGENE KINDERSCHUTZKONZEPTION DER KOORDINIERENDEN KINDERSCHUTZSSTELLE (KOKI) IM LANDKREIS ANSBACH - STAND: FEBRUAR 2021
Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption
                 der
           Koordinierenden
       Kinderschutzsstelle (KoKi)
                  im
          Landkreis Ansbach

              Stand: Februar 2021
NETZWERKBEZOGENE KINDERSCHUTZKONZEPTION DER KOORDINIERENDEN KINDERSCHUTZSSTELLE (KOKI) IM LANDKREIS ANSBACH - STAND: FEBRUAR 2021
Inhaltsverzeichnis

Einleitung ............................................................................................................................................ 4
1. Koordinierende Kinderschutzstelle – KoKi................................................................................ 5
   1.1 Die Situation im Landkreis Ansbach in Zahlen .................................................................. 5
   1.2 Entstehung der KoKi .............................................................................................................. 8
   1.3 Bundesinitiative bzw. Bundesstiftung Frühe Hilfen ........................................................... 8
   1.4 Organisatorische Eingliederung im Amt für Jugend und Familie .................................... 9
   1.5 Personelle und räumliche Ausstattung................................................................................ 9
   1.6 Erreichbarkeit ........................................................................................................................ 10
2. Ausgestaltung der KoKi ............................................................................................................. 10
   2.1 Allgemeine Zielsetzung ........................................................................................................ 10
   2.2 Zielgruppe .............................................................................................................................. 10
3. Schwerpunkte und Angebote der KoKi ................................................................................... 12
   3.1 Familienbezogene Arbeit ..................................................................................................... 12
   3.2 Netzwerkarbeit – Netzwerk frühe Kindheit ....................................................................... 14
     3.2.1 Organisation und Durchführung von Fachveranstaltungen .................................... 16
     3.2.2 Fachliche Beratung und Unterstützung von Netzwerkpartnern ............................. 17
   3.3 Einsatz von Gesundheitsorientierter Familienbegleitung (GFB) ................................... 17
   3.4 Freiwilligenprojekt FamilienZeit .......................................................................................... 19
   3.5 Sonstige Maßnahmen – Familienunterstützende Hilfe (HOT) ...................................... 19
   3.6 Bildungsangebot für Kindertageseinrichtungen ............................................................... 20
     3.6.1 Elterncafé auf Reisen ................................................................................................... 20
     3.6.1.1 Wege aus der Brüllfalle ............................................................................................. 20
     3.6.1.2 Umgang mit Medien in der Familie ......................................................................... 20
     3.6.2 Informationsangebot zum Thema Kinderschutz ....................................................... 21
   3.7 Kinderschutzgruppe im ANregiomed Klinikum Ansbach ................................................ 21
     3.7.1 KoKi-Aufkleber für U-Hefte und Mutterpässe ........................................................... 22
     3.7.2 KoKi-Sprechstunde im ANregiomed Klinikum Ansbach.......................................... 22
4. Einrichtungen und Angebote im Landkreis Ansbach - Netzwerkpartner ........................... 23
   4.1 Kinderarztpraxen................................................................................................................... 23
   4.2 Geburtsklinik und Kinderklinik............................................................................................. 25
   4.3 Gynäkologische Praxen ....................................................................................................... 27
   4.4 Beratung – Psychiatrie und Psychotherapie bei Kindern und Erwachsenen .............. 27
     4.4.1 Kinder- und Jugendpsychiatrische und psychotherapeutische Praxen ................ 27
     4.4.2 Psychiatrie und Psychotherapie für Erwachsene ..................................................... 29
   4.5 Hebammen und Hebammenpraxen, Gesundheitsorientierte Familienbegleitung
   (GFB): Familienhebammen und Familienkinder-krankenschwestern ................................. 31
   4.6 Beratungsstellen – Ehe, Eltern, Familie ............................................................................ 35
   4.7 Beratungsstellen – Schwangerschaftsberatung .............................................................. 36
   4.8 Beratungsstellen – Allgemeine Sozialberatung ............................................................... 37
   4.9 Familienpflege, Hauswirtschaftlicher Service und Kurberatung.................................... 38
   4.10 Frühförderung und Lernförderung ................................................................................... 40
   4.11 Therapeuten - Ergotherapie, Logopädie, Osteopathie, Shiatsu, Physiotherapie..... 43
   4.12 Kinderbetreuung ................................................................................................................. 50
     4.12.1 Fachberatung für Kindertagespflege........................................................................ 50
     4.12.2 Kindertageseinrichtungen .......................................................................................... 50
   4.13 Selbsthilfen - Ehrenamt ..................................................................................................... 52
   4.14 Weitere Netzwerkpartner .................................................................................................. 53

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4.15 Amt für Jugend und Familie .............................................................................................. 55
5. Kursangebote im Landkreis Ansbach ...................................................................................... 57
6. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ............................................................................................. 62
    6.1 Pressearbeit........................................................................................................................... 62
    6.2 Werbematerialien.................................................................................................................. 63
    6.3 Internet ................................................................................................................................... 63
    6.4 Veranstaltungen .................................................................................................................... 64
    6.5 Sonstiges ............................................................................................................................... 65
7. Schnittstellenmanagement zu anderen Fachbereichen des Jugendamts ......................... 65
    7.1 Die Schnittstelle KoKi - Bezirkssozialarbeit ...................................................................... 65
        7.1.1 Vermittlung des Bezirkssozialdienstes an die KoKi ................................................. 67
        7.1.2 Vermittlung von der KoKi an den Bezirkssozialdienst ............................................. 67
        7.1.3 Gemeinsame Familienarbeit mit dem Bezirkssozialdienst – Übergangs-
        management ............................................................................................................................ 70
    7.2 Vermittlung zu weiteren Fachdiensten im Amt für Jugend und Familie ....................... 71
8. Datenschutz ................................................................................................................................. 71
    8.1. Datenschutz im Netzwerk unter Einbeziehung von Gefährdungen des Kindeswohls
    ........................................................................................................................................................ 72
9. Weiterentwicklung und Fortschreibung der netzwerkbezogenen Kinderschutzkonzeption
............................................................................................................................................................ 75
10. Ausblick ...................................................................................................................................... 75
Anhang .............................................................................................................................................. 80

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Einleitung
„Durch Bündelung vorhandener Kompetenzen vor Ort und verbindliche sowie nachhaltige
interdisziplinäre Zusammenarbeit soll eine optimale Unterstützung der Zielgruppe
ermöglicht werden.“ (aus „Richtlinie zur Förderung Koordinierender Kinderschutzstellen KoKi – Netzwerk
frühe Kindheit“, Punkt 4.1.1, Satz 2 vom 05.01.2017)

Das Ziel, gemeinsam für Hilfesuchende einen Weg zu bereiten, wurde als Symbol für
unsere Netzwerkarbeit in einem unserer Netzwerktreffen gefunden. Das Bild auf dem
Deckblatt wurde daher zum Sinnbild unserer Netzwerkarbeit. Nur durch eine intensive
Vernetzung der Netzwerkpartner, durch ein umfassendes Wissen über die einzelnen
Angebote und Hilfen der unterschiedlichen Einrichtungen und Institutionen, ist es uns
möglich, unsere Zielgruppe mit ihren vielfältigen Problemen und Krisen zu unterstützen
und zu beraten. Wir können die Hilfesuchenden auf ihrem Weg begleiten und ihnen zur
Seite stehen, doch den Weg gehen müssen sie selbst.

Die vorliegende netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption soll die Grundlage der
Netzwerkarbeit im Landkreis Ansbach sein. Mit ihr soll jedem Netzwerkpartner und jedem
Hilfesuchenden die Funktion der Netzwerkarbeit und die zielgruppenspezifische
Angebotsübersicht in der Region aufgezeigt werden. Dabei ist eine fortdauernde Pflege
und Weiterentwicklung der Netzwerkarbeit unbedingt notwendig.

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1. Koordinierende Kinderschutzstelle – KoKi
1.1 Die Situation im Landkreis Ansbach in Zahlen

Der Landkreis Ansbach liegt im westlichen Mittelfranken und ist mit knapp 2000 km² der
flächengrößte Landkreis im Freistaat Bayern. Dem Landkreis gehören insgesamt 58
Städte, Märkte und Gemeinden an. In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung der
Bevölkerung im Landkreis Ansbach ersichtlich.

  Jahreszahl            Gesamtbe-                davon                davon            davon unter        unter 6jährige
 jeweils zum           völkerung im              Frauen               Männer            6 Jahre alt       in Prozent zur
    31.12.             LK Ansbach                                                                      Gesamteinwohnerzahl
                                                                                                         des Landkreises
     2015                    197 873                90 076               89 797
     2017                    183 256                91 130               92 126            10 202             5.6 %
     2019                    184 591                91 755               92 836            10 827             5,9 %

(Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik)

Diese Tabelle gibt einen Überblick über die Geburten der letzten 6 Jahre im Landkreis
Ansbach:

 Statistik der Geburten
                                                                                  Lebendgeborene
               Kreise                       2014            2015                2016        2017         2018       2019
                                           Anzahl          Anzahl              Anzahl      Anzahl       Anzahl     Anzahl
 09571    Ansbach (LK)                        1 504           1 610               1 737        1 765       1 703       1 784
 ______________

 © Bayerisches Landesamt für Statistik, Fürth 2021

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Die Tabelle zeigt die Verdachtsmeldungen wegen Kindeswohlgefährdung der letzten 10
Jahre im Landkreis Ansbach:

 Im Jahr …                          2010     2011      2012      2013      2014   2015   2016   2017   2018   2019   2020

 Anzahl der Meldungen               203      175       185       198       150    147    134    115    168    152    133
 mit Verdacht auf
 Kindeswohlgefährdung

Quelle: Jahresbericht des Amtes für Jugend und Familie Landkreis Ansbach 2010 bis 2020.

Wie in den beiden Tabellen ersichtlich, entwickelten sich die Kinderschutzmeldungen bis
2017 rückläufig bei gleichzeitigem Anstieg der Geburtenzahlen. Parallel formte sich die
KoKi in ihrem Wirken nach ihrer Einführung im Jahr 2009 und konnte ab 2014 die
Gesundheitsorientierten Familienbegleiterinnen einsetzen, was einen Zusammenhang
vermuten lässt.

2018 ist eine drastische Steigerung der Anzahl der Meldungen zu beobachten. Das
Kinderschutzgesetz beauftragt das Jugendamt in regelmäßigen Abständen seine
Arbeitsweise und seine Arbeitsabläufe zur Erfüllung des Kinderschutzauftrages zu
überprüfen und an geänderte Situationen anzupassen. Im Frühjahr 2018 hatte das
Jugendamt eine Kinderschutzkonferenz durchgeführt mit dem Ergebnis der Veränderung
der Prüfkriterien zur Zuordnung eingehender Meldungen.
So wurden die Standards für die Aufnahme einer Kinderschutzmeldung erweitert und auf
das Kriterium „Häusliche Gewalt“ besonderes Augenmerk gelegt. Es ist bekannt, dass
häusliche Gewalt gegen die Mutter mit einem deutlich erhöhten Misshandlungsrisiko für
die Kinder einhergeht. Hierin könnte der auffallende Anstieg der Meldungszahl begründet
sein.

Die Gesamtzahl der eingegangenen Meldungen lag im Jahr 2020 bei 133. In mehr als
50% der Fälle waren die Kinder unter 6 Jahre alt, d.h. im Vorschulalter. Diese nach wie
vor hohe Zahl gefährdeter Kinder im Vorschulalter - einem besonders sensiblen und
hilfebedürftigen Lebensabschnitt im Leben eines Menschen – bestätigt, dass die
Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen weiterhin eine große Aufgabe
von höchster Priorität in diesem flächengrößten Landkreis in Bayern ist und bleibt.

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Im      Corona-Jahr              2020         ist     die        Gesamtzahl    der        Verdachtsmeldungen    auf
Kindeswohlgefährdung auf 133 Meldungen abgefallen. Vor allem in den ersten Wochen
nach Beginn des Lockdowns im Frühjahr 2020 waren die Meldungen stark rückläufig,
dieser Trend zeigte sich bundesweit. Im Vergleich mit 2019 zeigt ein genauer Blick auf die
Art der Kindeswohlgefährdung, dass der Rückgang ausschließlich bei Vernachlässigung
und Misshandlung beobachtet werden kann. Dieser Rückgang könnte mit der
Unterbrechung der Kommunikationswege zu Schulen und Kitas zusammenhängen. Sind
diese Einrichtungen geschlossen, fehlen die wichtigsten Institutionen, die ansonsten
Kinder und Jugendliche im Blick haben und werden Vernachlässigung und Misshandlung
weniger sichtbar.
                                                         2019                   2020
Vernachlässigung                                            58                       42
körperliche Misshandlung                                    32                       27
seelische Misshandlung                                      20                       16
häusliche Gewalt                                            29                       35
Missbrauch                                                  13                       13

Zugenommen haben die Meldungen zur häuslichen Gewalt. Hier sind diesjährig mehr
Meldungen über die Polizei beim Jugendamt angekommen. Ein Zusammenhang mit der
Pandemie wird von verschiedenen Studien als wahrscheinlich angenommen. Die
Kontaktbeschränkungen, fehlende Betreuungseinrichtungen, bereits bestehende oder neu
hinzugekommene finanzielle Sorgen führten teils zu erheblichen Belastungen für Eltern
und damit auch zu einer Zunahme der innerfamiliären Gewalt.

Diese Beobachtungen veranlassen zur Sorge. Sichtbar wird nur das „Hellfeld“ der
Gefährdungen, das „Dunkelfeld“ könnte sich vergrößert haben, da aufgrund der Pandemie
das Erkennen von Hilfebedarfen deutlich erschwert ist. Zum Wohle unserer Kinder bleibt
nur zu hoffen, dass neben der grundsätzlichen Suche nach Mitteln und Wegen, Eltern im
Umgang mit ihren Kindern zu untersützten, auch andere Maßnahmen als die Schließung
von Kindertageseinrichtungen und Schulen zum Schutz vor einer Infektion mit dem
Corona-Virus gefunden werden.

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1.2 Entstehung der KoKi

Im Rahmen des Aktionsprogramms „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale
Frühwarnsysteme“ förderte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend die Evaluation des Modellprojekts „Guter Start ins Kinderleben“, welches die
Länder Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen seit dem Jahr 2006
unter wissenschaftlicher Leitung der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie /
Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm initiierten.
Auf der Grundlage der Ergebnisse aus diesem Projekt beschloss der bayerische
Ministerrat           am         12.02.2008              die       bayernweite         Einführung     Koordinierender
Kinderschutzstellen               und        die      finanzielle         Unterstützung      der    Kommunen      beim
flächendeckenden Aufbau.

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
(STMAS)           wurde         nach        diesem          Beschluss          beauftragt,   mit    den    kommunalen
Spitzenverbänden                 gemeinsam              ein       entsprechendes          Konzept     zu    erarbeiten.
Fördergrundlage wurden daraufhin die konzeptionellen Vorgaben der „Eckpunkte des
Konzepts zur künftigen staatlichen Förderung von Koordinierenden Kinderschutzstellen“ in
der Fassung vom 27.08.2008, vorgelegt durch das STMAS.

Auf der Grundlage dieses Eckpunktepapiers wurde die Förderung der Koordinierenden
Kinderschutzstelle im Landkreis Ansbach beantragt und entsprechend zum 1. September
2009 im Amt für Jugend und Familie beim Landratsamt Ansbach eingerichtet.

1.3 Bundesinitiative bzw. Bundesstiftung Frühe Hilfen

Grundlage für die Bundesinitiative Frühe Hilfen ist das seit dem 01. Januar 2012 gültige
Bundeskinderschutzgesetz.                      Das Gesetz sieht eine finanzielle Förderung regionaler
Netzwerke Frühe Hilfen sowie den Einsatz von Familienhebammen bzw. vergleichbarer
Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich vor. Da eine Förderung der Netzwerke in
Bayern bereits über das Förderprogramm der bayerischen Staatregierung erfolgt, stehen
den bayerischen Kommunen die finanziellen Mittel der Bundesinitiative ausschließlich für
den Einsatz von Familienhebammen bzw. vergleichbarer Berufsgruppen aus dem
Gesundheitsbereich (im folgenden genannt „Gesundheitsorientierte Familienbegleitung“,

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abgekürzt „GFB“) und die Förderung ehrenamtlicher Strukturen zur Verfügung. Seit Juni
2013 können die bewilligten Mittel entsprechend dem von der Koordinierenden
Kinderschutzstelle erstellten Konzept verwendet werden.

Zum 01.01.2018 wird die Bundesinitiative Frühe Hilfen in die Bundesstiftung Frühe Hilfen
umgewandelt. Diese Umwandlung ermöglicht                                        und sichert den Fortbestand der
erfolgreichen durch die Bundesinitiative aufgebauten Strukturen, Angebote und Hilfen für
junge Familien.

1.4 Organisatorische Eingliederung im Amt für Jugend und Familie

Die Koordinierende Kinderschutzstelle ist im Landratsamt Ansbach der Abteilung 5 -
Soziale Angelegenheiten, Sachgebiet 55 - Amt für Jugend und Familie - Pädagogische
Leistungen zugeordnet.

1.5 Personelle und räumliche Ausstattung

Derzeit werden in der KoKi drei Sozialpädagoginnen in Teilzeit mit 50 % der
wöchentlichen Regelarbeitszeit beschäftigt. Die Personalkosten werden durch das
Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördert.

Die Mitarbeiterinnen sind in einem gemeinsamen Arbeitszimmer (Zimmer E.10) in den
Räumen           des        Landratsamtes               untergebracht.           Für   Beratungsgespräche   stehen
Besprechungszimmer zur Verfügung.

Die Mitarbeiterinnen nehmen regelmäßig an den vom Bayerischen Landesjugendamt
(BLJA)         angebotenen              Fortbildungsreihen                für    Fachkräfte   der   Koordinierenden
Kinderschutzstellen teil. Zur weiteren Unterstützung findet mehrmals jährlich eine extern
geleitete Supervision statt.

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1.6 Erreichbarkeit

Die Fachkräfte der Koordinierenden Kinderschutzstelle sind in der Regel vormittags
zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr im Büro telefonisch oder persönlich erreichbar.
Über einen Anrufbeantworter wird die Erreichbarkeit auch am Nachmittag und bei
Außendienstterminen sichergestellt. Bei gewünschtem Rückruf, erfolgt dieser in der Regel
innerhalb des gleichen oder nächsten Arbeitstages. Bei Urlaub einer der Fachkräfte ist die
gegenseitige Vertretung durch die anderen Fachkräfte gesichert und die kurzfristige
Erreichbarkeit wie oben beschrieben gewahrt.

                          Erreichbar sind die Fachkräfte der KoKi folgendermaßen:
       Telefon: 0981/468-5585, -5586, -5588 und E-Mail: koki@landratsamt-ansbach.de

2. Ausgestaltung der KoKi

2.1 Allgemeine Zielsetzung

Ziel ist es, den Hilfebedarf bei Familien frühzeitig zu erkennen und im Zusammenwirken
mit anderen Fachkräften vor Ort, geeignete Hilfen zu vermitteln und anzubieten.
Bei bereits schwachen Signalen einer bestehenden oder zu erwartenden Gefährdung von
Kindern sollen die vor Ort vorhandenen Ressourcen ausgeschöpft werden, um akute
Gefährdungen zu verhindern.
Hierfür arbeitet die KoKi eng mit Fachkräften anderer Institutionen zusammen. Es wurden
gemeinsame Standards und Vorgehensweisen entwickelt und geschaffen.

2.2 Zielgruppe

Zielgruppe sind werdende Eltern und Eltern mit Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren. Die
Zielgruppe umfasst alle, die für sich eine Belastungs- oder Problemlage innerhalb der
Familie erkennen und dieser entgegentreten möchten. Dies können zum Beispiel folgende

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Probleme im Umgang mit Kindern sein: wenig Wissen über kindliche Bedürfnisse, instabile
Eltern-Kind-Bindung, erzieherische Überforderung, Probleme in der Partnerschaft,
fehlende familiäre Unterstützung, psychische Erkrankungen, junge oder minderjährige
Eltern, mangelhafte Wohnverhältnisse, finanzielle Schwierigkeiten, Probleme in der
Alltagsbewältigung, Mehrlingsschwangerschaften, Alkohol- und Suchtmittelmissbrauch,
Eltern mit Migrationshintergrund.

Eine weitere Zielgruppe sind die Fachkräfte aus den Bereichen Jugendhilfe, Gesundheits-,
Erziehungs-, Sozial- und Bildungswesen, Polizei und Justiz, sowie Angehörige und
Personen mit Erziehungsverantwortung. Diese deckt sich weitestgehend mit der
Zielgruppe der Netzwerkpartner, die unter 3.2 ausführlich aufgelistet sind.

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3. Schwerpunkte und Angebote der KoKi

                                                         Netzwerk
                                                         Frühe Kindheit

             Familien-                                                         Kinderschutz-
             bezogene                                                          gruppe und
             Arbeit                                                            Sprechstunde
                                                                               im Klinikum

                                                             KoKi

            Gesundheits-
            orientierte
            Familien-                                                             Beratung von
            begleitung                                                            Fachleuten in den
            (GFB)                                                                 frühen Hilfen

                                                        Bildungsangebot
                                                        für Kindertages-
                                                        einrichtungen

3.1 Familienbezogene Arbeit

Die KoKi dient als Anlaufstelle für Rat und Hilfe suchende Eltern und hält entsprechende
Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten im Bereich der Frühen Hilfen im
Landkreis Ansbach bereit.
Die KoKi berät bei bestehender Schwangerschaft und Eltern mit Kindern bis zum Alter von
sechs Jahren. Gemeinsam mit den Ratsuchenden wird im Beratungsprozess entschieden,
welche weiterführenden Hilfen für ihre individuellen Fragestellungen relevant sein könnten.

Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021                          Seite 12
Vonseiten der KoKi besteht jederzeit das Angebot, die entsprechenden Kontakte
herzustellen. Sie dient als erste Anlaufstelle vor allem für Eltern, die selber nicht klären
können, welche der vielfältigen Hilfeangebote des Landkreises für sie passend sind.
Die Einbindung geeigneter Kooperationspartner mit dem Ziel weiterführender Hilfestellung
hat hierbei Priorität.
Die Beratung kann telefonisch und persönlich erfolgen. Für ein persönliches Gespräch
wählt die Familie den entsprechenden Rahmen. Der Kontakt kann im Amt, im
Familienkontext als Hausbesuch oder an einem anderen Ort, wie z.B. KiTa oder anderer
Institution stattfinden. Auf Wunsch der Familie kann die Beratung auch anonym erfolgen.

Und so könnte es sein: Eine Familie mit einer zweijährigen Tochter ist auf
Wohnungssuche, wendet sich fragend an die KoKi-Stelle. Im Gespräch stellt sich heraus,
dass die junge Frau zudem schwanger ist und eine Hebamme zur Vorbereitung für die
Geburt braucht. Darüber hinaus gibt es finanzielle Probleme und den Wunsch auch einmal
tagsüber entlastet zu werden. Hier setzt das Angebot der KoKi an. Die Beratung ist
kostenlos und die Mitarbeiterinnen unterliegen dem Datenschutz nach den Bestimmungen
des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie der allgemeinen Schweigepflicht.

Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021           Seite 13
3.2 Netzwerkarbeit – Netzwerk frühe Kindheit

Der Grundgedanke der Netzwerkarbeit ist es, alle im Landkreis Ansbach tätigen
Institutionen der Frühen Hilfen an einen Tisch zu bringen, damit die im Landkreis
vorhandenen Hilfsangebote unter den Fachleuten bekannt sind und eine Kooperation
gefördert wird.

Dazu hat die Koordinierende Kinderschutzstelle den Landkreis Ansbach in vier
sogenannte Sozialregionen aufgeteilt und jeweils in jeder Region das Netzwerk Frühe
Kindheit gegründet. Diese Aufteilung in vier Regionen war aufgrund der Flächengröße des
Landkreises Ansbach notwendig. Es gibt die Sozialregionen Ansbach, Dinkelsbühl,
Neuendettelsau und Rothenburg. Bei der regionalen Zusammensetzung nach Gemeinden
wurde die sozialräumliche Orientierung der Familien berücksichtigt. Fachleute und
Institutionen können, wenn notwendig, in mehrere Netzwerke als Partner mit einbezogen
werden.

Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021      Seite 14
Die vier Sozialregionen des Netzwerkes Frühe Hilfen: Rothenburg (grün), Ansbach (blau), Neuendettelsau
(lila) und Dinkelsbühl (gelb).

Netzwerkpartner sind Mitarbeiter und Vertreter der regionalen Institutionen, Einrichtungen,
Dienste        und       selbstständig           erwerbstätige            Personen,    welche   im   Rahmen    ihres
Arbeitsbereiches Eltern der oben definierten Zielgruppe unterstützen, behandeln und
beraten. Aktive Netzwerkpartner sind derzeit Einrichtungen bzw. Fachkräfte folgender
Arbeitsbereichen:
Kinderärzte,          Ärzte       der      Kinder-        und      Jugendpsychiatrie,      Hebammen,     Allgemeine
Sozialberatung,              Schwangerschaftsberatung,                         Erziehungsberatung,   Familienpflege,
Frühförderung, Schulvorbereitende Einrichtung, Ergotherapie, Logopädie, Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten,                         Kinderschutzbund,             Heilpädagogische   Tagesstätte,
Offene Kinder- und Jugendarbeit, Mütterzentrum, Selbsthilfe, … .
Eine Auflistung der einzelnen Netzwerkpartner im Landkreis erfolgt unter Punkt 4.

Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021                                   Seite 15
Die Koordinierende Kinderschutzstelle plant, organisiert und betreut die regionalen
Netzwerke. In jeder Sozialregion findet einmal pro Jahr – meist im Frühjahr - ein
Netzwerktreffen statt. Ein Netzwerktreffen für das gesamte Netzwerk wird im Herbst jedes
Jahres veranstaltet. Die Mitarbeiterinnen der KoKi pflegen den Kontakt zu allen
Netzwerkpartnern und übernehmen in Absprache mit diesen die Gestaltung der
Netzwerktreffen. Zu manchen gemeinsamen Themen werden auch externe Referenten
eingeladen, was den Fortbildungscharakter der Veranstaltungen noch unterstreicht.

Gemeinsames Ziel der Netzwerkpartner im Netzwerk frühe Kindheit ist es, Familien mit
erkennbaren Problemlagen zu motivieren, die bereits bestehenden Hilfsangebote vor Ort
zu nutzen. Sie erhalten durch persönliche Vermittlung Unterstützung innerhalb der
Netzwerke und werden dadurch befähigt, die Notwendigkeit unterstützender Maßnahmen
für sich zu erkennen und mögliche vorliegende Hemmschwellen abzubauen. Die
Mitarbeiter der Koordinierenden Kinderschutzstelle dienen hier als Navigator.

Die      Netzwerkpartner               werden          durch        die        Zusammenarbeit   angeregt,   sich    in
Kinderschutzfragen gegenseitig, ihrem jeweiligen Fachgebiet entsprechend, zu beraten
und zu unterstützen. Hierfür ist Klarheit und Kenntnis der jeweiligen fachlichen
Möglichkeiten und der Zugangswege notwendig. Diese Thematik wird neben anderen im
Rahmen der Netzwerktreffen regelmäßig bearbeitet, so dass alle Netzwerkpartner laufend
kompetent informiert sind. So soll die Handlungssicherheit im Bereich des Kinderschutzes
gestärkt und eine gemeinsame Wissensbasis im Bereich der Frühen Kindheit geschaffen
werden.

3.2.1 Organisation und Durchführung von Fachveranstaltungen
Zu relevanten Themen der frühen Kindheit, die für alle Netzwerkpartner im gesamten
Landkreis Ansbach interessant sind, werden auch netzwerkübergreifend Fachtage
organisiert und durchgeführt. Hierzu werden auch externe Referenten eingeladen. Dabei
handelt es sich um Veranstaltungen zur gemeinsamen Fortbildung.

Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021                                   Seite 16
3.2.2 Fachliche Beratung und Unterstützung von Netzwerkpartnern
Neben den Treffen besteht für die Fachkräfte aus dem Netzwerk frühe Kindheit die
Möglichkeit, sich bei der KoKi fachlich beraten zu lassen. Sowohl zu allen Themen, die in
der Arbeit mit Familien relevant sind, als auch fallbezogen - anonym oder mit
Einverständnis der Familien. Bei Fragen zur Klärung von Kindeswohlgefährdung wird an
die insoweit erfahrenen Fachkräfte des Bezirkssozialdienstes vermittelt.
Die Beratung kann telefonisch oder - fallbedingt - auch durch einen Besuch in der
jeweiligen Einrichtung erfolgen.

3.3 Einsatz von Gesundheitsorientierter Familienbegleitung (GFB)

Grundlage der Bundesinitiative Frühe Hilfen ist das am 01. Januar 2012 in Kraft getretene
Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG). Teil dieses Gesetzes ist das Gesetz zur
Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). In § 3 KKG werden seitens des
Gesetzgebers die Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Frühen
Kinderschutz festgelegt. Zur „Beförderung der Frühen Hilfen“ soll der Einsatz von
Familienhebammen - sowie vergleichbarer Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich -
gestärkt werden. Dem Landkreis Ansbach wurden für den Einsatz von Familienhebammen
und Familienkinderkrankenschwestern Fördermittel aus der Bundesinitiative ab 01. Juni
2013 zur Verfügung gestellt.

Inzwischen wurde die Bundesinitiative Frühe Hilfen zum 01.01.2018 in die Bundesstiftung
Frühe Hilfen umgewandelt. Den Einsatz der nun neu benannten Gesundheitsorientierten
Familienbegleitung                regeln        Verwaltungsvereinbarung        und   Leistungsleitlinien     zur
Umsetzung des Fonds Frühe Hilfen.

GFBs sind Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern aus dem Landkreis
Ansbach. Zusätzlich haben sie an einer Qualifizierung auf Grundlage des Bayerischen
Curriculums “Weiterbildung zur zertifizierten Familienhebamme in Bayern“ teilgenommen.
Diese befähigt sie dazu, Eltern und Familien in belastenden Lebenssituationen zu
unterstützen. Sie unterstützen in Schwangerschaft, nach der Geburt des Kindes, sowie in
den ersten 3 Lebensjahren bei der gesundheitlichen Versorgung und leisten dort
psychosoziale Hilfestellung.

Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021                               Seite 17
Unter anderem geben Gesundheitsorientierte Familienbegleiterinnen Informationen und
Anleitung zu Pflege, Ernährung, Entwicklung und Förderung des Kindes. Dabei binden sie
alle Familienmitglieder ein. Sie vermitteln bei Bedarf an weitere Hilfen und sind damit für
Familien wichtige Lotsinnen durch die zahlreichen Angebote der Frühen Hilfen. Die
Kompetenzen der GFBs sind beschrieben im vom NZFH entwickelten „Kompetenzprofil
Familienhebammen“.

Die GFBs im Landkreis Ansbach sind in das Netzwerk frühe Kindheit eingebunden.
Der Einsatz einer GFB ist bei Familien möglich, in denen mindestens ein Kind unter drei
Jahren lebt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt jedoch im ersten Lebensjahr, so dass für
eine optimale Unterstützung der Familie ein möglichst frühzeitiger Kontakt notwendig ist.
Ist die GFB eine Familienhebamme so ist es möglich, dass die in Frage kommende GFB
bereits die Betreuung der Mutter während der Schwangerschaft und der Nachsorge
übernimmt. Die Abrechnung der Tätigkeit als GFB kann nur für Zeiten erfolgen, die
zusätzlich zu den von den Krankenkassen vorgesehenen Leistungen erbracht werden.

Im Landkreis Ansbach wohnhafte Familien, die sich Unterstützung durch eine GFB
wünschen, da sie sich vor oder mit der Geburt ihres Kindes in einer schwierigen,
belasteten Lebenssituation wiederfinden, können und sollen sich an Koki im Landkreis
Ansbach wenden und diesen Bedarf benennen. Bei einem persönlichen Termin mit einer
Mitarbeiterin der KoKi wird dann alles Weitere besprochen und der Einsatz der GFB –
sofern sich der Bedarf bestätigt – vereinbart und in die Wege geleitet.

Ebenso gilt dies, wenn eine Fachkraft der Frühen Hilfen im Landkreis Ansbach im Kontakt
mit einer Familie ein entsprechender Unterstützungsbedarf feststellt. Hier wäre der
nächste Schritt, die betroffene Familie an die KoKi im Landkreis Ansbach zu vermitteln, in
dem sie von der KoKi und dem Angebot der GFB erzählt, den KoKi-Flyer oder die KoKi-
Kontaktdaten weitergibt und die Familie dahingehend berät, sich an die KoKi zu wenden.
Sollte die Familie sich mit der Kontaktaufnahme schwertun, kann die Fachkraft auch
gemeinsam mit der Familie zur KoKi Kontakt aufnehmen.

Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021          Seite 18
3.4 Freiwilligenprojekt FamilienZeit

Seit Anfang des Jahres 2016 gab es im Landkreis Ansbach das Freiwilligenprojekt
FamilienZeit.

Ziel des Projektes war es, werdende Eltern oder Eltern mit mindestens einem Kind unter
drei Jahren alltagspraktisch zu unterstützen und zu begleiten.

Im Jahr 2020 ist das Projekt an den Deutschen Kinderschutzbund übergeben worden.
Eingebettet in das bereits bestehende Projekt „Familienpaten“ wird es dort weitergeführt
und weiterhin über die Bundesstiftung Frühe Hilfen mitfinanziert. Die Koordinatorin des
Projektes „Familienpaten“ ist in das Netzwerk Frühe Hilfen eingebunden und nimmt
regelmäßig an den Netzwerktreffen teil.

3.5 Sonstige Maßnahmen – Familienunterstützende Hilfe (HOT)

Für Familien mit besonderen oder zusätzlichen Belastungsfaktoren ist es möglich, über die
KoKi für einen begrenzten Zeitraum eine familienunterstützende Hilfe in Form eines
Haushaltsorganisationtrainings (HOT) zu finanzieren.

Diese Maßnahme dient dazu, eine für betroffene Familien schwierige Zeit zu überbrücken,
indem sie Beratung und Begleitung in der Organisation des Alltags bzw. der Bewältigung
des Haushalts bekommt. Die Entlastung der Eltern soll dazu beitragen, das Kind möglichst
unbeschadet durch eine schwierige Phase in der Familie zu bringen. Die Maßnahme wird
beendet, wenn sich die Familie wieder stabilisiert hat und andere Lösungswege gefunden
wurden.

Voraussetzung ist, dass alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten, z. B. über die
Krankenkasse oder den Bezirk Mittelfranken, ausgeschöpft sind oder nicht greifen.

Die Maßnahme wird über die Bundesstiftung Frühe Hilfen finanziert.

Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021        Seite 19
3.6 Bildungsangebot für Kindertageseinrichtungen

3.6.1 Elterncafé auf Reisen

3.6.1.1 Wege aus der Brüllfalle
Das „Elterncafè auf Reisen – Wege aus der Brüllfalle“ ist seit 2013 ein Angebot der KoKi
für die Eltern in den Kindertageseinrichtungen im Landkreis Ansbach. Es bietet den Eltern
die Möglichkeit, sich mit dem Thema „Erziehung“ auseinanderzusetzen und dabei die Ziele
und Angebote der KoKi und der des Netzwerkpartners Eltern-, Jugend- und
Familienberatungsstelle des Landkreises Ansbach und der Stadt Ansbach kennen zu
lernen.

Die Veranstaltung beginnt mit einer Vorstellung der beiden Beratungsstellen, danach wird
der Film „Wege aus der Brüllfalle“ (www.bruening-film.de) gemeinsam angesehen und im
Anschluss daran gibt es für die Eltern die Möglichkeit mit den Fachleuten über das
Gesehene im Film, das eigene Familienerleben ... ins Gespräch zu kommen.

Der mitgebrachte Filmbeitrag zeigt Szenen aus dem Erziehungsalltag, die jeder kennt und
nachvollziehen kann. Der Film ist für Eltern gemacht, wird von Eltern gespielt, macht Mut
und zeigt auch mit Humor typische Alltagssituationen auf.
Das Angebot kann von den Kindertageseinrichtungen im Landkreis Ansbach bei der KoKi
angefragt werden. Empfohlen wird die Durchführung vormittags oder nachmittags, um den
teilnehmenden              Eltern       eine       Kinderbetreuung             während   der   Öffnungszeiten     der
Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen.

3.6.1.2 Umgang mit Medien in der Familie
Inzwischen gibt es auch dazu einen Film aus dem Hause Brüning mit dem Titel „Zwischen
zwei Welten – Kinder im medialen Zeitalter“ (www.bruening-film.de). Zusammen mit den
KollegeInnen unseres Netzwerkpartners Eltern-, Jugend- und Familienberatungsstelle des
Landkreises Ansbach und der Stadt Ansbach wird diese Veranstaltung ebenfalls den
Kindertageseinrichtungen im Landkreis Ansbach angeboten.

Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021                                    Seite 20
Auch diese Veranstaltung beginnt mit einer Vorstellung der beiden Beratungsstellen,
danach wird der Film „Zwischen zwei Welten – Kinder im medialen Zeitalter“ gemeinsam
angesehen und im Anschluss daran gibt es ebenso für die Eltern die Möglichkeit mit den
Fachleuten über das Gesehen im Film und/oder das eigene Familienerleben ins Gespräch
zu kommen bzw. Fragen zu stellen.

Der mitgebrachte Filmbeitrag zeigt ein nachvollziehbares und praxisnahes Konzept, das in
verständlicher Sprache Eltern hilft, sich gegenüber den Anforderungen der Erziehung im
digitalen Zeitalter zu behaupten, indem sie eine starke innere Haltung zum Medienkonsum
ihrer Kinder entwickeln. Mit Hilfe des „Neuronenschutzprogrammes“ wird erklärt, wie sich
das menschliche Gehirn entwickelt und was es braucht, damit sich diese Entwicklung
gesund vollzieht. So dass Kinder lernen sich Medien auf positive Weise nutzbar zu
machen, ohne sich von ihnen vereinnahmen zu lassen.

Das Angebot kann von den Kindertageseinrichtungen im Landkreis Ansbach angefragt
werden. Empfohlen wird die Durchführung vormittags oder nachmittags, um den
teilnehmenden Eltern eine Kinderbetreuung während der Öffnungszeiten der KiTa zu
ermöglichen.

3.6.2 Informationsangebot zum Thema Kinderschutz
Dies ist ein Angebot für die Mitarbeiter in den Kindertageseinrichtungen im Landkreis
Ansbach. Auf Anfrage der Einrichtung kommen eine Mitarbeiterin der KoKi zusammen mit
der/dem          zuständigen             Kollegin/en           des        Bezirkssozialdienstes    ins     Team     der
Kindertageseinrichtung                   und        beraten          bzw.      informieren   zum         Umgang      mit
Kindeswohlgefährdung im Rahmen des § 8a SGB VIII.

3.7 Kinderschutzgruppe im ANregiomed Klinikum Ansbach

Im Jahr 2016 hat sich aufgrund der Bestrebungen des Klinikums Ansbach – Frauenklinik
und Kinderklinik - und der koordinierenden Kinderschutzstellen (KoKi) der Stadt und des
Landkreises            Ansbach           sowie         der      Landkreise       Gunzenhausen/Weißenburg           und

Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021                                      Seite 21
Neustadt/Aisch-Bad Windsheim eine Kinderschutzgruppe gebildet. Es finden jährlich zwei
Treffen der Kinderschutzgruppe statt.

Ein Ziel dieser Gruppe ist es, den Patientinnen bereits während eines Aufenthalts im
Klinikum einen Erstkontakt zu KoKi-Fachkräften zu ermöglichen. Dies kann als hilfreiche,
präventive Unterstützung genützt werden. Die Arbeit der KoKi ist als Ergänzung zu den
Leistungen im Klinikum zu sehen und dient in besonderer Weise der Vernetzung zu einem
lückenlosen Hilfsangebot. So hat KoKi beispielsweise die Möglichkeit Hausbesuche
durchzuführen, was dem klinischen Sozialdienst nicht möglich ist.

Ein weiteres Ziel ist die Evaluation der Zusammenarbeit und eine einvernehmliche
Anpassung der Vorgehensweise an eventuelle neue Situationen. Ebenso können neue
Projekte besprochen und spezielle Fälle reflektiert werden.

3.7.1 KoKi-Aufkleber für U-Hefte und Mutterpässe
In der Kinderschutzgruppe entstand auch die Idee, für das gelbe Untersuchungsheft jedes
Neugeborenen einen Aufkleber mit den Kontaktdaten der örtlichen KoKis zu entwickeln,
Dieser Aufkleber wird inzwischen bei der U2 im Klinikum oder bei den Kinderärzten in das
U-Heft eingeklebt.

Weiterhin wurden ähnliche Aufkleber der KoKis für die Mutterpässe entwickelt. Diese
werden in den Gynäkologischen Praxen in die Mutterpässe geklebt.

3.7.2 KoKi-Sprechstunde im ANregiomed Klinikum Ansbach
Aus dieser Kinderschutzgruppe ist eine regelmäßige KoKi-Sprechstunde im Klinikum
entstanden. Die MitarbeiterInnen der KoKi von Stadt und Landkreis Ansbach kommen
abwechselnd 14-tägig donnerstags von 14:00-15:00 Uhr ins Klinikum, um eine KoKi-
Sprechstunde anzubieten. Die Terminvereinbarung für die Sprechstunde erfolgt über das
gynäkologische Sekretariat. Des Weiteren erfragt die KoKi-Fachkraft zu diesen Terminen
an den Pflegestützpunkten der Stationen B2 und Wald sowie im Kreißsaal den aktuellen
Beratungsbedarf. Pflegepersonal, Hebammen und Ärzte teilen mit, welche Patientinnen

Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021       Seite 22
Beratung wünschen. Diese Patientinnen werden von der KoKi-Fachkraft über die
Hilfsangebote informiert und ggf. für die Zeit nach dem Klinikaufenthalt an die KoKi
gebunden.

Die KoKi-Fachkräfte können auch außerhalb der Sprechstundenzeit jederzeit für eine
Beratung angefragt werden. Dies wird durch den Klinik-Sozialdienst organisiert.
Durch den regelmäßigen persönlichen Kontakt vor Ort, erfolgt ein intensiver Austausch mit
dem Pflegepersonal, welcher gegenseitige Beratung ermöglicht und zu einer
Verbesserung in der Zusammenarbeit mit dem mit dem Klinikum beiträgt.

4. Einrichtungen und Angebote im Landkreis Ansbach - Netzwerkpartner

Hier sind Informationen zu Einrichtungen und Angeboten im Landkreis, welche durch die
Netzwerkpartner des Netzwerkes frühe Kindheit (siehe Punkt 3.2.) zur Verfügung stehen,
zu finden. Bitte beachten Sie für weiterführende Informationen die angegebenen
Webseiten.
Durch die Angaben in Klammern erfahren Sie, welche Stellen für den ganzen Landkreis
zuständig sind – regionübergreifend - oder für eine der vier Sozialregionen - Sozialregion
Ansbach,           Sozialregion            Dinkelsbühl,            Sozialregion   Neuendettelsau,   Sozialregion
Rothenburg.
Siehe dazu Schaubild „Vier Sozialregionen des Netzwerkes Frühe Hilfen“ Punkt 3.2.

4.1 Kinderarztpraxen

Kinderärzte unterstützen, beraten und begleiten Eltern mit ihren Kindern in allen
gesundheitlichen Bereichen bis zur Volljährigkeit. Ziel ist es, in allen medizinischen
Gebieten, die Gesundheit der Kinder zu fördern, zu erhalten und gegebenenfalls
wiederherzustellen. Hier spielen die Vorsorgeuntersuchungen eine wichtige Rolle.
Einige Kinderärzte des Landkreis Ansbach sind auf der Homepage www.kinderaerzte-im-
netz.de zu finden.

Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021                               Seite 23
Herr Ralph Heidingsfelder (Sozialregion Ansbach)
Frau Dr. med. Bettina Habermann
Draisstr. 2
91522 Ansbach              Tel: 0981 – 134 86
                           Fax: 0981 – 155 52
E-Mail: heiko@kinderaerzte-im-netz.de

Herr Dr.med. Nicole Keuerleber (Sozialregion Ansbach)
Frau Dr.med. Heidemarie Schirmer-Zimmermann
Herr Dr. Amjad Alarbit
Brauhausstr. 17
91522 Ansbach                  Tel: 0981 – 48 23 830
Homepage: www.mvz-an.de

Herr Dr.med. G.J. Éliás (Sozialregion Ansbach)
Karolinenstr. 30
91522 Ansbach             Tel: 0981 – 970 55 0
                          Fax: 0981 – 970 55 33
________________________________________________________________________

Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin (Sozialregion Dinkelsbühl)
Herr Dr. med.Martin Gerlich
Königsberger Str. 4
91550 Dinkelsbühl          Tel: 09851 – 21 91
                           Fax: 09851 – 70 27
E-Mail: dr.gerlich.praxis@t-online.de

Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin (Sozialregion Dinkelsbühl)
Herr Tobias Reinhardt
Ringstr. 96
91555 Feuchtwangen        Telefon: 09852/805
                          Fax: 09852/613213
E-Mail: praxis@kinderarzt-feu.de
Homepage: www.kinderarzt-feu.de

Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde (Sozialregion Neuendettelsau)
Frau Larissa Baumgärtner
Am Philosophenweg 3
91560 Heilsbronn           Tel: 09872 – 87 59
                           Fax: 09872 – 87 78
E-Mail: larib@arcor.de

Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021   Seite 24
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin (Sozialregion Neuendettelsau)
Herr Mehmet Güler
Friedrich-Bauer-Straße 19
91564 Neuendettelsau      Tel: 09874 - 711
                          Fax: 09874 - 766
________________________________________________________________________

Fachärztin für Kinder und Jugendmedizin (Sozialregion Neuendettelsau)
Dr. med. Gabriele Jungkunz
Heilsbronner Str. 4
91564 Neuendettelsau      Tel: 09874/50 79 99
                          Fax: 09874/50 79 98
Homepage: www.doc-jungkunz.de

Kinder- und Jugendarzt (Sozialregion Rothenburg)
Dr. med. Hans-W. Knüppel
Topplerweg 1
91541 Rothenburg o.d.T. Tel: 09861 – 22 52
                           Fax: 09861 – 86 000
E-Mail: praxis (@) kinderarzt-rothenburg.de
Homepage: http://www.kinderarzt-rothenburg.de/

4.2 Geburtsklinik und Kinderklinik

Geburtskliniken bieten stationäre ärztliche Geburtshilfe und arbeiten eng mit den
Beleghebammen vor Ort zusammen. Risikoschwangerschaften werden besonders betreut.
Kaiserschnitt mit allen notwendigen Vorbereitungen wird durchgeführt.

ANregiomed Klinikum Ansbach                          (regionübergreifend)
Gynäkologie und Geburtshilfe
Dr. Martin C. Koch (Chefarzt)
Escherichstraße 1
91522 Ansbach

Sekretariat Telefon: 0981 484-2256
            Telefax: 0981 484-2355

E-Mail: gynaekologie.an@anregiomed.de
Homepage: http://anregiomed.de/ansbach/medizin/frauenklinik/geburtshilfe.html

Kinderstation Wald im Klinikum Ansbach ist eine Zweigstelle der Cnopf´schen
Kinderklinik Nürnberg. Sie bietet alle Leistungen der allgemeinen Kinderheilkunde

Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021    Seite 25
(Pädiatrie), der Früh – und Neugeborenenversorgung (Neonatologie) sowie der
kinderärztlichen Notfallversorgung an.
Dies umfasst vor allem die Betreuung von akut erkrankten Kindern, es werden aber auch
Abklärungsuntersuchungen verschiedenster Symptome durchgeführt.
Es besteht eine kinderärztliche ambulante Notfallversorgung, außerhalb der Sprechzeiten
regulärer Praxen.

Cnopf'sche Kinderklinik (regionübergreifend)
Station „Wald“ im Klinikum Ansbach
Frau Dr. med. Heidemarie Schirmer-Zimmermann
Schwester Simone Krebs
Escherichstraße 1
91522 Ansbach

Telefon: 09 81 / 4 84 - 21 11
Fax: 09 81 / 4 84 - 21 12

eMail: kinderstation-ansbach@DiakonieNeuendettelsau.de

Homepage: https://www.klinik-hallerwiese.de/de/cnopfsche-
kinderklinik/kinderstationen/wald.html

Klinik Dinkelsbühl       (regionübergreifend)
Ansprechpartnerin Kinderkrankenschwester Frau Birgit Grajer
Crailsheimer Straße 6
91550 Dinkelsbühl
Telefon: 09851 91-0
E-Mail: info@vkla.de
Homepage: http://anregiomed.de/dinkelsbuehl/medizin/gynaekologie-geburtshilfe/

Klinik Rothenburg           (regionübergreifend)
Ansprechpartnerin: Hebamme Frau Christine Fischer
Ansbacher Straße 131
91541 Rothenburg o.d.T.
Telefon: 09861 707-0
E-Mail: info@vkla.de
Homepage: http://anregiomed.de/rothenburg/medizin/gynaekologie-/-
geburtshilfe/geburtshilfe-/-beleghebammen.html

Kinderkrankenschwester Krankenhaus Rothenburg (Sozialregion Rothenburg)
Sr. Susanne Schulze und Sr. Ingeborg Jaworski
Krankenhaus Rothenburg
Ansbacher Str. 131

Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021      Seite 26
91541 Rothenburg o.d.T.
Tel: 09861 – 70 74 81

4.3 Gynäkologische Praxen

Frauenärzte sind Ansprechpartner für alle Fragen der weiblichen Gesundheit - von der
Pubertät bis ins hohe Alter, u.a. bei Familienplanung Schwangerschaften, Verhütungs-
fragen,           Menstruationsbeschwerden,                       sexuellen     Problemen       sowie   bei   weiteren
Erkrankungen, usw.
Im Bereich der Frühen Hilfen sind Fachärzte für Frauenheilkunde in Geburtskliniken
wertvolle Impulsgeber. So startete im Klinikum Ansbach eine KoKi-Sprechstunde, die auch
durch niedergelassene Frauenarztpraxen bekannt gemacht wird. (Siehe Anhang).
Diese Zusammenarbeit soll in den nächsten Jahren Zug um Zug ausgeweitet werden.
(Siehe Ausblick)
Es gibt im Landkreis und der Stadt Ansbach ca. 30 niedergelassene Frauenärzte, die sich
teilweise in Gemeinschaftspraxen zusammengeschlossen haben. Sie sind häufig zeitlich
überlastet und es braucht daher besondere Überlegungen, wie sie effektiv ins Netzwerk
eingebunden werden können.
Die Daten der Praxen sind im Internet zu entnehmen. Sie finden sie auch unter
www.bvf.de oder www.aebv-mittelfranken.de

4.4 Beratung – Psychiatrie und Psychotherapie bei Kindern und Erwachsenen

4.4.1 Kinder- und Jugendpsychiatrische und psychotherapeutische Praxen

Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychosomatik und -psychotherapie „umfasst die
Erkennung,             Behandlung,               Prävention            und     Rehabilitation     bei    psychischen,
psychosomatischen, entwicklungsbedingten und neurologischen Erkrankungen oder
Störungen sowie bei psychischen und sozialen Verhaltensauffälligkeiten im Säuglings-,
Kindes- und Jugendalter und bei Heranwachsenden auch unter Beachtung ihrer
Einbindung in das familiäre und soziale Lebensumfeld“ (Musterweiterbildungsordnung der
Bundesärztekammer in der Fassung vom 25.06.2010).

Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021                                     Seite 27
Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters
                      (regionübergreifend)
Feuchtwanger Str. 38
91522 Ansbach
Tel: 0981 – 46 53 -18 20
E-Mail: angelika.kolb@bezirkskliniken-mfr.de
Homepage: http://www.bezirkskliniken-mfr.de/unsere-
standorte/ansbach/behandlungsangebot/kinder-und-jugendpsychiatrie.html

Facharztpraxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
(regionübergreifend)
Frau Martina Vogler-Oehler
Vogteiplatz 12
91567 Herrieden
Tel.: 09825 - 927 500
Fax: 09825 – 927 501
E-Mail: info@kjpp-herrieden.de

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (regionübergreifend)
Frau Caroline Kettner
Kaiserweg 5
91578 Leutershausen / Hetzweiler
Tel.: 09868/934915
Fax: 09868/934916
Email: info@psychotherapie-kettner.de
Homepage: http://www.psychotherapie-kettner.de

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (Sozialregion Ansbach)
Frau Claudia Pregler
Bahnhofsplatz 1 a
91522 Ansbach
Tel. 0981 – 18 88 46 34
Fax 0981 – 18 88 46 40
E-Mail: Info@kjp-ansbach.de
Homepage: www.kjp-ansbach.de
__________________________________________________________________________

Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Sombach (Sozialregion Ansbach)
Herr Günther Sombach, Frau Dipl.-Psychologin Maike Kosmider
Würzburger Str. 7
91522 Ansbach
Tel.: 0981/71387410

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Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie (Sozialregion
Neuendettelsau)
Frau Dr. med. Vanessa Lwowsky
Heilsbronner Str. 2
91564 Neuendettelsau
Tel: 09874/50797-17
Fax: 09874/50797-18
E-Mail: praxis@kjp-neuendettelsau.de
Homepage: www.kjp-neuendettelsau.de

Psychotherapeutin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (Sozialregion
Neuendettelsau)
Frau Manuela Reinbold
Hauptstr. 5
91560 Heilsbronn
Tel: 09872/9579096
Fax: 0 98 72 / 9 57 90 97

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut (Sozialregion Neuendettelsau)
Herr Dr. (UNISA) Michael Hübner
Lange Länge 26
91564 Neuendettelsau
Tel: 09874 – 66 777
Fax: 09874 – 66 778
E-Mail: michael.huebner@ts-institut.de
Homepage: www.stiftung-ts.de

4.4.2 Psychiatrie und Psychotherapie für Erwachsene

Wenn die Seele aus dem Gleichgewicht gerät, kann es mit vielen Bereichen
zusammenhängen:                    mit        biologischen              (z.B.        Hormonhaushalt,      Veranlagung),
psychologischen                (z.B.        Selbstvertrauen,                   Frustrationstoleranz),   sozialen   (z.B.
Arbeitssituation, Partnerschaft) und spirituellen (z.B. Lebenssinn, Religion). Auslöser für
eine psychische Krise oder Erkrankung kann eine Belastungssituation, etwa am
Arbeitsplatz, in der Partnerschaft oder in der Familie, sein. Aber auch biologische
Veränderungen im Körper, beispielsweise nach einer Geburt, können psychische
Erkrankungen auslösen.

Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
Frau Dr.med. Bettina Vester,

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