NETZWERKBEZOGENE KINDERSCHUTZKONZEPTION DER KOORDINIERENDEN KINDERSCHUTZSSTELLE (KOKI) IM LANDKREIS ANSBACH - STAND: FEBRUAR 2021
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Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption der Koordinierenden Kinderschutzsstelle (KoKi) im Landkreis Ansbach Stand: Februar 2021
Inhaltsverzeichnis Einleitung ............................................................................................................................................ 4 1. Koordinierende Kinderschutzstelle – KoKi................................................................................ 5 1.1 Die Situation im Landkreis Ansbach in Zahlen .................................................................. 5 1.2 Entstehung der KoKi .............................................................................................................. 8 1.3 Bundesinitiative bzw. Bundesstiftung Frühe Hilfen ........................................................... 8 1.4 Organisatorische Eingliederung im Amt für Jugend und Familie .................................... 9 1.5 Personelle und räumliche Ausstattung................................................................................ 9 1.6 Erreichbarkeit ........................................................................................................................ 10 2. Ausgestaltung der KoKi ............................................................................................................. 10 2.1 Allgemeine Zielsetzung ........................................................................................................ 10 2.2 Zielgruppe .............................................................................................................................. 10 3. Schwerpunkte und Angebote der KoKi ................................................................................... 12 3.1 Familienbezogene Arbeit ..................................................................................................... 12 3.2 Netzwerkarbeit – Netzwerk frühe Kindheit ....................................................................... 14 3.2.1 Organisation und Durchführung von Fachveranstaltungen .................................... 16 3.2.2 Fachliche Beratung und Unterstützung von Netzwerkpartnern ............................. 17 3.3 Einsatz von Gesundheitsorientierter Familienbegleitung (GFB) ................................... 17 3.4 Freiwilligenprojekt FamilienZeit .......................................................................................... 19 3.5 Sonstige Maßnahmen – Familienunterstützende Hilfe (HOT) ...................................... 19 3.6 Bildungsangebot für Kindertageseinrichtungen ............................................................... 20 3.6.1 Elterncafé auf Reisen ................................................................................................... 20 3.6.1.1 Wege aus der Brüllfalle ............................................................................................. 20 3.6.1.2 Umgang mit Medien in der Familie ......................................................................... 20 3.6.2 Informationsangebot zum Thema Kinderschutz ....................................................... 21 3.7 Kinderschutzgruppe im ANregiomed Klinikum Ansbach ................................................ 21 3.7.1 KoKi-Aufkleber für U-Hefte und Mutterpässe ........................................................... 22 3.7.2 KoKi-Sprechstunde im ANregiomed Klinikum Ansbach.......................................... 22 4. Einrichtungen und Angebote im Landkreis Ansbach - Netzwerkpartner ........................... 23 4.1 Kinderarztpraxen................................................................................................................... 23 4.2 Geburtsklinik und Kinderklinik............................................................................................. 25 4.3 Gynäkologische Praxen ....................................................................................................... 27 4.4 Beratung – Psychiatrie und Psychotherapie bei Kindern und Erwachsenen .............. 27 4.4.1 Kinder- und Jugendpsychiatrische und psychotherapeutische Praxen ................ 27 4.4.2 Psychiatrie und Psychotherapie für Erwachsene ..................................................... 29 4.5 Hebammen und Hebammenpraxen, Gesundheitsorientierte Familienbegleitung (GFB): Familienhebammen und Familienkinder-krankenschwestern ................................. 31 4.6 Beratungsstellen – Ehe, Eltern, Familie ............................................................................ 35 4.7 Beratungsstellen – Schwangerschaftsberatung .............................................................. 36 4.8 Beratungsstellen – Allgemeine Sozialberatung ............................................................... 37 4.9 Familienpflege, Hauswirtschaftlicher Service und Kurberatung.................................... 38 4.10 Frühförderung und Lernförderung ................................................................................... 40 4.11 Therapeuten - Ergotherapie, Logopädie, Osteopathie, Shiatsu, Physiotherapie..... 43 4.12 Kinderbetreuung ................................................................................................................. 50 4.12.1 Fachberatung für Kindertagespflege........................................................................ 50 4.12.2 Kindertageseinrichtungen .......................................................................................... 50 4.13 Selbsthilfen - Ehrenamt ..................................................................................................... 52 4.14 Weitere Netzwerkpartner .................................................................................................. 53 Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021 Seite 2
4.15 Amt für Jugend und Familie .............................................................................................. 55 5. Kursangebote im Landkreis Ansbach ...................................................................................... 57 6. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ............................................................................................. 62 6.1 Pressearbeit........................................................................................................................... 62 6.2 Werbematerialien.................................................................................................................. 63 6.3 Internet ................................................................................................................................... 63 6.4 Veranstaltungen .................................................................................................................... 64 6.5 Sonstiges ............................................................................................................................... 65 7. Schnittstellenmanagement zu anderen Fachbereichen des Jugendamts ......................... 65 7.1 Die Schnittstelle KoKi - Bezirkssozialarbeit ...................................................................... 65 7.1.1 Vermittlung des Bezirkssozialdienstes an die KoKi ................................................. 67 7.1.2 Vermittlung von der KoKi an den Bezirkssozialdienst ............................................. 67 7.1.3 Gemeinsame Familienarbeit mit dem Bezirkssozialdienst – Übergangs- management ............................................................................................................................ 70 7.2 Vermittlung zu weiteren Fachdiensten im Amt für Jugend und Familie ....................... 71 8. Datenschutz ................................................................................................................................. 71 8.1. Datenschutz im Netzwerk unter Einbeziehung von Gefährdungen des Kindeswohls ........................................................................................................................................................ 72 9. Weiterentwicklung und Fortschreibung der netzwerkbezogenen Kinderschutzkonzeption ............................................................................................................................................................ 75 10. Ausblick ...................................................................................................................................... 75 Anhang .............................................................................................................................................. 80 Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021 Seite 3
Einleitung „Durch Bündelung vorhandener Kompetenzen vor Ort und verbindliche sowie nachhaltige interdisziplinäre Zusammenarbeit soll eine optimale Unterstützung der Zielgruppe ermöglicht werden.“ (aus „Richtlinie zur Förderung Koordinierender Kinderschutzstellen KoKi – Netzwerk frühe Kindheit“, Punkt 4.1.1, Satz 2 vom 05.01.2017) Das Ziel, gemeinsam für Hilfesuchende einen Weg zu bereiten, wurde als Symbol für unsere Netzwerkarbeit in einem unserer Netzwerktreffen gefunden. Das Bild auf dem Deckblatt wurde daher zum Sinnbild unserer Netzwerkarbeit. Nur durch eine intensive Vernetzung der Netzwerkpartner, durch ein umfassendes Wissen über die einzelnen Angebote und Hilfen der unterschiedlichen Einrichtungen und Institutionen, ist es uns möglich, unsere Zielgruppe mit ihren vielfältigen Problemen und Krisen zu unterstützen und zu beraten. Wir können die Hilfesuchenden auf ihrem Weg begleiten und ihnen zur Seite stehen, doch den Weg gehen müssen sie selbst. Die vorliegende netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption soll die Grundlage der Netzwerkarbeit im Landkreis Ansbach sein. Mit ihr soll jedem Netzwerkpartner und jedem Hilfesuchenden die Funktion der Netzwerkarbeit und die zielgruppenspezifische Angebotsübersicht in der Region aufgezeigt werden. Dabei ist eine fortdauernde Pflege und Weiterentwicklung der Netzwerkarbeit unbedingt notwendig. Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021 Seite 4
1. Koordinierende Kinderschutzstelle – KoKi 1.1 Die Situation im Landkreis Ansbach in Zahlen Der Landkreis Ansbach liegt im westlichen Mittelfranken und ist mit knapp 2000 km² der flächengrößte Landkreis im Freistaat Bayern. Dem Landkreis gehören insgesamt 58 Städte, Märkte und Gemeinden an. In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung der Bevölkerung im Landkreis Ansbach ersichtlich. Jahreszahl Gesamtbe- davon davon davon unter unter 6jährige jeweils zum völkerung im Frauen Männer 6 Jahre alt in Prozent zur 31.12. LK Ansbach Gesamteinwohnerzahl des Landkreises 2015 197 873 90 076 89 797 2017 183 256 91 130 92 126 10 202 5.6 % 2019 184 591 91 755 92 836 10 827 5,9 % (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik) Diese Tabelle gibt einen Überblick über die Geburten der letzten 6 Jahre im Landkreis Ansbach: Statistik der Geburten Lebendgeborene Kreise 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl 09571 Ansbach (LK) 1 504 1 610 1 737 1 765 1 703 1 784 ______________ © Bayerisches Landesamt für Statistik, Fürth 2021 Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021 Seite 5
Die Tabelle zeigt die Verdachtsmeldungen wegen Kindeswohlgefährdung der letzten 10 Jahre im Landkreis Ansbach: Im Jahr … 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Anzahl der Meldungen 203 175 185 198 150 147 134 115 168 152 133 mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Quelle: Jahresbericht des Amtes für Jugend und Familie Landkreis Ansbach 2010 bis 2020. Wie in den beiden Tabellen ersichtlich, entwickelten sich die Kinderschutzmeldungen bis 2017 rückläufig bei gleichzeitigem Anstieg der Geburtenzahlen. Parallel formte sich die KoKi in ihrem Wirken nach ihrer Einführung im Jahr 2009 und konnte ab 2014 die Gesundheitsorientierten Familienbegleiterinnen einsetzen, was einen Zusammenhang vermuten lässt. 2018 ist eine drastische Steigerung der Anzahl der Meldungen zu beobachten. Das Kinderschutzgesetz beauftragt das Jugendamt in regelmäßigen Abständen seine Arbeitsweise und seine Arbeitsabläufe zur Erfüllung des Kinderschutzauftrages zu überprüfen und an geänderte Situationen anzupassen. Im Frühjahr 2018 hatte das Jugendamt eine Kinderschutzkonferenz durchgeführt mit dem Ergebnis der Veränderung der Prüfkriterien zur Zuordnung eingehender Meldungen. So wurden die Standards für die Aufnahme einer Kinderschutzmeldung erweitert und auf das Kriterium „Häusliche Gewalt“ besonderes Augenmerk gelegt. Es ist bekannt, dass häusliche Gewalt gegen die Mutter mit einem deutlich erhöhten Misshandlungsrisiko für die Kinder einhergeht. Hierin könnte der auffallende Anstieg der Meldungszahl begründet sein. Die Gesamtzahl der eingegangenen Meldungen lag im Jahr 2020 bei 133. In mehr als 50% der Fälle waren die Kinder unter 6 Jahre alt, d.h. im Vorschulalter. Diese nach wie vor hohe Zahl gefährdeter Kinder im Vorschulalter - einem besonders sensiblen und hilfebedürftigen Lebensabschnitt im Leben eines Menschen – bestätigt, dass die Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen weiterhin eine große Aufgabe von höchster Priorität in diesem flächengrößten Landkreis in Bayern ist und bleibt. Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021 Seite 6
Im Corona-Jahr 2020 ist die Gesamtzahl der Verdachtsmeldungen auf Kindeswohlgefährdung auf 133 Meldungen abgefallen. Vor allem in den ersten Wochen nach Beginn des Lockdowns im Frühjahr 2020 waren die Meldungen stark rückläufig, dieser Trend zeigte sich bundesweit. Im Vergleich mit 2019 zeigt ein genauer Blick auf die Art der Kindeswohlgefährdung, dass der Rückgang ausschließlich bei Vernachlässigung und Misshandlung beobachtet werden kann. Dieser Rückgang könnte mit der Unterbrechung der Kommunikationswege zu Schulen und Kitas zusammenhängen. Sind diese Einrichtungen geschlossen, fehlen die wichtigsten Institutionen, die ansonsten Kinder und Jugendliche im Blick haben und werden Vernachlässigung und Misshandlung weniger sichtbar. 2019 2020 Vernachlässigung 58 42 körperliche Misshandlung 32 27 seelische Misshandlung 20 16 häusliche Gewalt 29 35 Missbrauch 13 13 Zugenommen haben die Meldungen zur häuslichen Gewalt. Hier sind diesjährig mehr Meldungen über die Polizei beim Jugendamt angekommen. Ein Zusammenhang mit der Pandemie wird von verschiedenen Studien als wahrscheinlich angenommen. Die Kontaktbeschränkungen, fehlende Betreuungseinrichtungen, bereits bestehende oder neu hinzugekommene finanzielle Sorgen führten teils zu erheblichen Belastungen für Eltern und damit auch zu einer Zunahme der innerfamiliären Gewalt. Diese Beobachtungen veranlassen zur Sorge. Sichtbar wird nur das „Hellfeld“ der Gefährdungen, das „Dunkelfeld“ könnte sich vergrößert haben, da aufgrund der Pandemie das Erkennen von Hilfebedarfen deutlich erschwert ist. Zum Wohle unserer Kinder bleibt nur zu hoffen, dass neben der grundsätzlichen Suche nach Mitteln und Wegen, Eltern im Umgang mit ihren Kindern zu untersützten, auch andere Maßnahmen als die Schließung von Kindertageseinrichtungen und Schulen zum Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus gefunden werden. Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021 Seite 7
1.2 Entstehung der KoKi Im Rahmen des Aktionsprogramms „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“ förderte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Evaluation des Modellprojekts „Guter Start ins Kinderleben“, welches die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen seit dem Jahr 2006 unter wissenschaftlicher Leitung der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie / Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm initiierten. Auf der Grundlage der Ergebnisse aus diesem Projekt beschloss der bayerische Ministerrat am 12.02.2008 die bayernweite Einführung Koordinierender Kinderschutzstellen und die finanzielle Unterstützung der Kommunen beim flächendeckenden Aufbau. Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (STMAS) wurde nach diesem Beschluss beauftragt, mit den kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Fördergrundlage wurden daraufhin die konzeptionellen Vorgaben der „Eckpunkte des Konzepts zur künftigen staatlichen Förderung von Koordinierenden Kinderschutzstellen“ in der Fassung vom 27.08.2008, vorgelegt durch das STMAS. Auf der Grundlage dieses Eckpunktepapiers wurde die Förderung der Koordinierenden Kinderschutzstelle im Landkreis Ansbach beantragt und entsprechend zum 1. September 2009 im Amt für Jugend und Familie beim Landratsamt Ansbach eingerichtet. 1.3 Bundesinitiative bzw. Bundesstiftung Frühe Hilfen Grundlage für die Bundesinitiative Frühe Hilfen ist das seit dem 01. Januar 2012 gültige Bundeskinderschutzgesetz. Das Gesetz sieht eine finanzielle Förderung regionaler Netzwerke Frühe Hilfen sowie den Einsatz von Familienhebammen bzw. vergleichbarer Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich vor. Da eine Förderung der Netzwerke in Bayern bereits über das Förderprogramm der bayerischen Staatregierung erfolgt, stehen den bayerischen Kommunen die finanziellen Mittel der Bundesinitiative ausschließlich für den Einsatz von Familienhebammen bzw. vergleichbarer Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich (im folgenden genannt „Gesundheitsorientierte Familienbegleitung“, Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021 Seite 8
abgekürzt „GFB“) und die Förderung ehrenamtlicher Strukturen zur Verfügung. Seit Juni 2013 können die bewilligten Mittel entsprechend dem von der Koordinierenden Kinderschutzstelle erstellten Konzept verwendet werden. Zum 01.01.2018 wird die Bundesinitiative Frühe Hilfen in die Bundesstiftung Frühe Hilfen umgewandelt. Diese Umwandlung ermöglicht und sichert den Fortbestand der erfolgreichen durch die Bundesinitiative aufgebauten Strukturen, Angebote und Hilfen für junge Familien. 1.4 Organisatorische Eingliederung im Amt für Jugend und Familie Die Koordinierende Kinderschutzstelle ist im Landratsamt Ansbach der Abteilung 5 - Soziale Angelegenheiten, Sachgebiet 55 - Amt für Jugend und Familie - Pädagogische Leistungen zugeordnet. 1.5 Personelle und räumliche Ausstattung Derzeit werden in der KoKi drei Sozialpädagoginnen in Teilzeit mit 50 % der wöchentlichen Regelarbeitszeit beschäftigt. Die Personalkosten werden durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördert. Die Mitarbeiterinnen sind in einem gemeinsamen Arbeitszimmer (Zimmer E.10) in den Räumen des Landratsamtes untergebracht. Für Beratungsgespräche stehen Besprechungszimmer zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen nehmen regelmäßig an den vom Bayerischen Landesjugendamt (BLJA) angebotenen Fortbildungsreihen für Fachkräfte der Koordinierenden Kinderschutzstellen teil. Zur weiteren Unterstützung findet mehrmals jährlich eine extern geleitete Supervision statt. Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021 Seite 9
1.6 Erreichbarkeit Die Fachkräfte der Koordinierenden Kinderschutzstelle sind in der Regel vormittags zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr im Büro telefonisch oder persönlich erreichbar. Über einen Anrufbeantworter wird die Erreichbarkeit auch am Nachmittag und bei Außendienstterminen sichergestellt. Bei gewünschtem Rückruf, erfolgt dieser in der Regel innerhalb des gleichen oder nächsten Arbeitstages. Bei Urlaub einer der Fachkräfte ist die gegenseitige Vertretung durch die anderen Fachkräfte gesichert und die kurzfristige Erreichbarkeit wie oben beschrieben gewahrt. Erreichbar sind die Fachkräfte der KoKi folgendermaßen: Telefon: 0981/468-5585, -5586, -5588 und E-Mail: koki@landratsamt-ansbach.de 2. Ausgestaltung der KoKi 2.1 Allgemeine Zielsetzung Ziel ist es, den Hilfebedarf bei Familien frühzeitig zu erkennen und im Zusammenwirken mit anderen Fachkräften vor Ort, geeignete Hilfen zu vermitteln und anzubieten. Bei bereits schwachen Signalen einer bestehenden oder zu erwartenden Gefährdung von Kindern sollen die vor Ort vorhandenen Ressourcen ausgeschöpft werden, um akute Gefährdungen zu verhindern. Hierfür arbeitet die KoKi eng mit Fachkräften anderer Institutionen zusammen. Es wurden gemeinsame Standards und Vorgehensweisen entwickelt und geschaffen. 2.2 Zielgruppe Zielgruppe sind werdende Eltern und Eltern mit Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren. Die Zielgruppe umfasst alle, die für sich eine Belastungs- oder Problemlage innerhalb der Familie erkennen und dieser entgegentreten möchten. Dies können zum Beispiel folgende Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021 Seite 10
Probleme im Umgang mit Kindern sein: wenig Wissen über kindliche Bedürfnisse, instabile Eltern-Kind-Bindung, erzieherische Überforderung, Probleme in der Partnerschaft, fehlende familiäre Unterstützung, psychische Erkrankungen, junge oder minderjährige Eltern, mangelhafte Wohnverhältnisse, finanzielle Schwierigkeiten, Probleme in der Alltagsbewältigung, Mehrlingsschwangerschaften, Alkohol- und Suchtmittelmissbrauch, Eltern mit Migrationshintergrund. Eine weitere Zielgruppe sind die Fachkräfte aus den Bereichen Jugendhilfe, Gesundheits-, Erziehungs-, Sozial- und Bildungswesen, Polizei und Justiz, sowie Angehörige und Personen mit Erziehungsverantwortung. Diese deckt sich weitestgehend mit der Zielgruppe der Netzwerkpartner, die unter 3.2 ausführlich aufgelistet sind. Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021 Seite 11
3. Schwerpunkte und Angebote der KoKi Netzwerk Frühe Kindheit Familien- Kinderschutz- bezogene gruppe und Arbeit Sprechstunde im Klinikum KoKi Gesundheits- orientierte Familien- Beratung von begleitung Fachleuten in den (GFB) frühen Hilfen Bildungsangebot für Kindertages- einrichtungen 3.1 Familienbezogene Arbeit Die KoKi dient als Anlaufstelle für Rat und Hilfe suchende Eltern und hält entsprechende Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten im Bereich der Frühen Hilfen im Landkreis Ansbach bereit. Die KoKi berät bei bestehender Schwangerschaft und Eltern mit Kindern bis zum Alter von sechs Jahren. Gemeinsam mit den Ratsuchenden wird im Beratungsprozess entschieden, welche weiterführenden Hilfen für ihre individuellen Fragestellungen relevant sein könnten. Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021 Seite 12
Vonseiten der KoKi besteht jederzeit das Angebot, die entsprechenden Kontakte herzustellen. Sie dient als erste Anlaufstelle vor allem für Eltern, die selber nicht klären können, welche der vielfältigen Hilfeangebote des Landkreises für sie passend sind. Die Einbindung geeigneter Kooperationspartner mit dem Ziel weiterführender Hilfestellung hat hierbei Priorität. Die Beratung kann telefonisch und persönlich erfolgen. Für ein persönliches Gespräch wählt die Familie den entsprechenden Rahmen. Der Kontakt kann im Amt, im Familienkontext als Hausbesuch oder an einem anderen Ort, wie z.B. KiTa oder anderer Institution stattfinden. Auf Wunsch der Familie kann die Beratung auch anonym erfolgen. Und so könnte es sein: Eine Familie mit einer zweijährigen Tochter ist auf Wohnungssuche, wendet sich fragend an die KoKi-Stelle. Im Gespräch stellt sich heraus, dass die junge Frau zudem schwanger ist und eine Hebamme zur Vorbereitung für die Geburt braucht. Darüber hinaus gibt es finanzielle Probleme und den Wunsch auch einmal tagsüber entlastet zu werden. Hier setzt das Angebot der KoKi an. Die Beratung ist kostenlos und die Mitarbeiterinnen unterliegen dem Datenschutz nach den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie der allgemeinen Schweigepflicht. Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021 Seite 13
3.2 Netzwerkarbeit – Netzwerk frühe Kindheit Der Grundgedanke der Netzwerkarbeit ist es, alle im Landkreis Ansbach tätigen Institutionen der Frühen Hilfen an einen Tisch zu bringen, damit die im Landkreis vorhandenen Hilfsangebote unter den Fachleuten bekannt sind und eine Kooperation gefördert wird. Dazu hat die Koordinierende Kinderschutzstelle den Landkreis Ansbach in vier sogenannte Sozialregionen aufgeteilt und jeweils in jeder Region das Netzwerk Frühe Kindheit gegründet. Diese Aufteilung in vier Regionen war aufgrund der Flächengröße des Landkreises Ansbach notwendig. Es gibt die Sozialregionen Ansbach, Dinkelsbühl, Neuendettelsau und Rothenburg. Bei der regionalen Zusammensetzung nach Gemeinden wurde die sozialräumliche Orientierung der Familien berücksichtigt. Fachleute und Institutionen können, wenn notwendig, in mehrere Netzwerke als Partner mit einbezogen werden. Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021 Seite 14
Die vier Sozialregionen des Netzwerkes Frühe Hilfen: Rothenburg (grün), Ansbach (blau), Neuendettelsau (lila) und Dinkelsbühl (gelb). Netzwerkpartner sind Mitarbeiter und Vertreter der regionalen Institutionen, Einrichtungen, Dienste und selbstständig erwerbstätige Personen, welche im Rahmen ihres Arbeitsbereiches Eltern der oben definierten Zielgruppe unterstützen, behandeln und beraten. Aktive Netzwerkpartner sind derzeit Einrichtungen bzw. Fachkräfte folgender Arbeitsbereichen: Kinderärzte, Ärzte der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Hebammen, Allgemeine Sozialberatung, Schwangerschaftsberatung, Erziehungsberatung, Familienpflege, Frühförderung, Schulvorbereitende Einrichtung, Ergotherapie, Logopädie, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Kinderschutzbund, Heilpädagogische Tagesstätte, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Mütterzentrum, Selbsthilfe, … . Eine Auflistung der einzelnen Netzwerkpartner im Landkreis erfolgt unter Punkt 4. Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021 Seite 15
Die Koordinierende Kinderschutzstelle plant, organisiert und betreut die regionalen Netzwerke. In jeder Sozialregion findet einmal pro Jahr – meist im Frühjahr - ein Netzwerktreffen statt. Ein Netzwerktreffen für das gesamte Netzwerk wird im Herbst jedes Jahres veranstaltet. Die Mitarbeiterinnen der KoKi pflegen den Kontakt zu allen Netzwerkpartnern und übernehmen in Absprache mit diesen die Gestaltung der Netzwerktreffen. Zu manchen gemeinsamen Themen werden auch externe Referenten eingeladen, was den Fortbildungscharakter der Veranstaltungen noch unterstreicht. Gemeinsames Ziel der Netzwerkpartner im Netzwerk frühe Kindheit ist es, Familien mit erkennbaren Problemlagen zu motivieren, die bereits bestehenden Hilfsangebote vor Ort zu nutzen. Sie erhalten durch persönliche Vermittlung Unterstützung innerhalb der Netzwerke und werden dadurch befähigt, die Notwendigkeit unterstützender Maßnahmen für sich zu erkennen und mögliche vorliegende Hemmschwellen abzubauen. Die Mitarbeiter der Koordinierenden Kinderschutzstelle dienen hier als Navigator. Die Netzwerkpartner werden durch die Zusammenarbeit angeregt, sich in Kinderschutzfragen gegenseitig, ihrem jeweiligen Fachgebiet entsprechend, zu beraten und zu unterstützen. Hierfür ist Klarheit und Kenntnis der jeweiligen fachlichen Möglichkeiten und der Zugangswege notwendig. Diese Thematik wird neben anderen im Rahmen der Netzwerktreffen regelmäßig bearbeitet, so dass alle Netzwerkpartner laufend kompetent informiert sind. So soll die Handlungssicherheit im Bereich des Kinderschutzes gestärkt und eine gemeinsame Wissensbasis im Bereich der Frühen Kindheit geschaffen werden. 3.2.1 Organisation und Durchführung von Fachveranstaltungen Zu relevanten Themen der frühen Kindheit, die für alle Netzwerkpartner im gesamten Landkreis Ansbach interessant sind, werden auch netzwerkübergreifend Fachtage organisiert und durchgeführt. Hierzu werden auch externe Referenten eingeladen. Dabei handelt es sich um Veranstaltungen zur gemeinsamen Fortbildung. Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021 Seite 16
3.2.2 Fachliche Beratung und Unterstützung von Netzwerkpartnern Neben den Treffen besteht für die Fachkräfte aus dem Netzwerk frühe Kindheit die Möglichkeit, sich bei der KoKi fachlich beraten zu lassen. Sowohl zu allen Themen, die in der Arbeit mit Familien relevant sind, als auch fallbezogen - anonym oder mit Einverständnis der Familien. Bei Fragen zur Klärung von Kindeswohlgefährdung wird an die insoweit erfahrenen Fachkräfte des Bezirkssozialdienstes vermittelt. Die Beratung kann telefonisch oder - fallbedingt - auch durch einen Besuch in der jeweiligen Einrichtung erfolgen. 3.3 Einsatz von Gesundheitsorientierter Familienbegleitung (GFB) Grundlage der Bundesinitiative Frühe Hilfen ist das am 01. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG). Teil dieses Gesetzes ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). In § 3 KKG werden seitens des Gesetzgebers die Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Frühen Kinderschutz festgelegt. Zur „Beförderung der Frühen Hilfen“ soll der Einsatz von Familienhebammen - sowie vergleichbarer Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich - gestärkt werden. Dem Landkreis Ansbach wurden für den Einsatz von Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern Fördermittel aus der Bundesinitiative ab 01. Juni 2013 zur Verfügung gestellt. Inzwischen wurde die Bundesinitiative Frühe Hilfen zum 01.01.2018 in die Bundesstiftung Frühe Hilfen umgewandelt. Den Einsatz der nun neu benannten Gesundheitsorientierten Familienbegleitung regeln Verwaltungsvereinbarung und Leistungsleitlinien zur Umsetzung des Fonds Frühe Hilfen. GFBs sind Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern aus dem Landkreis Ansbach. Zusätzlich haben sie an einer Qualifizierung auf Grundlage des Bayerischen Curriculums “Weiterbildung zur zertifizierten Familienhebamme in Bayern“ teilgenommen. Diese befähigt sie dazu, Eltern und Familien in belastenden Lebenssituationen zu unterstützen. Sie unterstützen in Schwangerschaft, nach der Geburt des Kindes, sowie in den ersten 3 Lebensjahren bei der gesundheitlichen Versorgung und leisten dort psychosoziale Hilfestellung. Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021 Seite 17
Unter anderem geben Gesundheitsorientierte Familienbegleiterinnen Informationen und Anleitung zu Pflege, Ernährung, Entwicklung und Förderung des Kindes. Dabei binden sie alle Familienmitglieder ein. Sie vermitteln bei Bedarf an weitere Hilfen und sind damit für Familien wichtige Lotsinnen durch die zahlreichen Angebote der Frühen Hilfen. Die Kompetenzen der GFBs sind beschrieben im vom NZFH entwickelten „Kompetenzprofil Familienhebammen“. Die GFBs im Landkreis Ansbach sind in das Netzwerk frühe Kindheit eingebunden. Der Einsatz einer GFB ist bei Familien möglich, in denen mindestens ein Kind unter drei Jahren lebt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt jedoch im ersten Lebensjahr, so dass für eine optimale Unterstützung der Familie ein möglichst frühzeitiger Kontakt notwendig ist. Ist die GFB eine Familienhebamme so ist es möglich, dass die in Frage kommende GFB bereits die Betreuung der Mutter während der Schwangerschaft und der Nachsorge übernimmt. Die Abrechnung der Tätigkeit als GFB kann nur für Zeiten erfolgen, die zusätzlich zu den von den Krankenkassen vorgesehenen Leistungen erbracht werden. Im Landkreis Ansbach wohnhafte Familien, die sich Unterstützung durch eine GFB wünschen, da sie sich vor oder mit der Geburt ihres Kindes in einer schwierigen, belasteten Lebenssituation wiederfinden, können und sollen sich an Koki im Landkreis Ansbach wenden und diesen Bedarf benennen. Bei einem persönlichen Termin mit einer Mitarbeiterin der KoKi wird dann alles Weitere besprochen und der Einsatz der GFB – sofern sich der Bedarf bestätigt – vereinbart und in die Wege geleitet. Ebenso gilt dies, wenn eine Fachkraft der Frühen Hilfen im Landkreis Ansbach im Kontakt mit einer Familie ein entsprechender Unterstützungsbedarf feststellt. Hier wäre der nächste Schritt, die betroffene Familie an die KoKi im Landkreis Ansbach zu vermitteln, in dem sie von der KoKi und dem Angebot der GFB erzählt, den KoKi-Flyer oder die KoKi- Kontaktdaten weitergibt und die Familie dahingehend berät, sich an die KoKi zu wenden. Sollte die Familie sich mit der Kontaktaufnahme schwertun, kann die Fachkraft auch gemeinsam mit der Familie zur KoKi Kontakt aufnehmen. Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021 Seite 18
3.4 Freiwilligenprojekt FamilienZeit Seit Anfang des Jahres 2016 gab es im Landkreis Ansbach das Freiwilligenprojekt FamilienZeit. Ziel des Projektes war es, werdende Eltern oder Eltern mit mindestens einem Kind unter drei Jahren alltagspraktisch zu unterstützen und zu begleiten. Im Jahr 2020 ist das Projekt an den Deutschen Kinderschutzbund übergeben worden. Eingebettet in das bereits bestehende Projekt „Familienpaten“ wird es dort weitergeführt und weiterhin über die Bundesstiftung Frühe Hilfen mitfinanziert. Die Koordinatorin des Projektes „Familienpaten“ ist in das Netzwerk Frühe Hilfen eingebunden und nimmt regelmäßig an den Netzwerktreffen teil. 3.5 Sonstige Maßnahmen – Familienunterstützende Hilfe (HOT) Für Familien mit besonderen oder zusätzlichen Belastungsfaktoren ist es möglich, über die KoKi für einen begrenzten Zeitraum eine familienunterstützende Hilfe in Form eines Haushaltsorganisationtrainings (HOT) zu finanzieren. Diese Maßnahme dient dazu, eine für betroffene Familien schwierige Zeit zu überbrücken, indem sie Beratung und Begleitung in der Organisation des Alltags bzw. der Bewältigung des Haushalts bekommt. Die Entlastung der Eltern soll dazu beitragen, das Kind möglichst unbeschadet durch eine schwierige Phase in der Familie zu bringen. Die Maßnahme wird beendet, wenn sich die Familie wieder stabilisiert hat und andere Lösungswege gefunden wurden. Voraussetzung ist, dass alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten, z. B. über die Krankenkasse oder den Bezirk Mittelfranken, ausgeschöpft sind oder nicht greifen. Die Maßnahme wird über die Bundesstiftung Frühe Hilfen finanziert. Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021 Seite 19
3.6 Bildungsangebot für Kindertageseinrichtungen 3.6.1 Elterncafé auf Reisen 3.6.1.1 Wege aus der Brüllfalle Das „Elterncafè auf Reisen – Wege aus der Brüllfalle“ ist seit 2013 ein Angebot der KoKi für die Eltern in den Kindertageseinrichtungen im Landkreis Ansbach. Es bietet den Eltern die Möglichkeit, sich mit dem Thema „Erziehung“ auseinanderzusetzen und dabei die Ziele und Angebote der KoKi und der des Netzwerkpartners Eltern-, Jugend- und Familienberatungsstelle des Landkreises Ansbach und der Stadt Ansbach kennen zu lernen. Die Veranstaltung beginnt mit einer Vorstellung der beiden Beratungsstellen, danach wird der Film „Wege aus der Brüllfalle“ (www.bruening-film.de) gemeinsam angesehen und im Anschluss daran gibt es für die Eltern die Möglichkeit mit den Fachleuten über das Gesehene im Film, das eigene Familienerleben ... ins Gespräch zu kommen. Der mitgebrachte Filmbeitrag zeigt Szenen aus dem Erziehungsalltag, die jeder kennt und nachvollziehen kann. Der Film ist für Eltern gemacht, wird von Eltern gespielt, macht Mut und zeigt auch mit Humor typische Alltagssituationen auf. Das Angebot kann von den Kindertageseinrichtungen im Landkreis Ansbach bei der KoKi angefragt werden. Empfohlen wird die Durchführung vormittags oder nachmittags, um den teilnehmenden Eltern eine Kinderbetreuung während der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen. 3.6.1.2 Umgang mit Medien in der Familie Inzwischen gibt es auch dazu einen Film aus dem Hause Brüning mit dem Titel „Zwischen zwei Welten – Kinder im medialen Zeitalter“ (www.bruening-film.de). Zusammen mit den KollegeInnen unseres Netzwerkpartners Eltern-, Jugend- und Familienberatungsstelle des Landkreises Ansbach und der Stadt Ansbach wird diese Veranstaltung ebenfalls den Kindertageseinrichtungen im Landkreis Ansbach angeboten. Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021 Seite 20
Auch diese Veranstaltung beginnt mit einer Vorstellung der beiden Beratungsstellen, danach wird der Film „Zwischen zwei Welten – Kinder im medialen Zeitalter“ gemeinsam angesehen und im Anschluss daran gibt es ebenso für die Eltern die Möglichkeit mit den Fachleuten über das Gesehen im Film und/oder das eigene Familienerleben ins Gespräch zu kommen bzw. Fragen zu stellen. Der mitgebrachte Filmbeitrag zeigt ein nachvollziehbares und praxisnahes Konzept, das in verständlicher Sprache Eltern hilft, sich gegenüber den Anforderungen der Erziehung im digitalen Zeitalter zu behaupten, indem sie eine starke innere Haltung zum Medienkonsum ihrer Kinder entwickeln. Mit Hilfe des „Neuronenschutzprogrammes“ wird erklärt, wie sich das menschliche Gehirn entwickelt und was es braucht, damit sich diese Entwicklung gesund vollzieht. So dass Kinder lernen sich Medien auf positive Weise nutzbar zu machen, ohne sich von ihnen vereinnahmen zu lassen. Das Angebot kann von den Kindertageseinrichtungen im Landkreis Ansbach angefragt werden. Empfohlen wird die Durchführung vormittags oder nachmittags, um den teilnehmenden Eltern eine Kinderbetreuung während der Öffnungszeiten der KiTa zu ermöglichen. 3.6.2 Informationsangebot zum Thema Kinderschutz Dies ist ein Angebot für die Mitarbeiter in den Kindertageseinrichtungen im Landkreis Ansbach. Auf Anfrage der Einrichtung kommen eine Mitarbeiterin der KoKi zusammen mit der/dem zuständigen Kollegin/en des Bezirkssozialdienstes ins Team der Kindertageseinrichtung und beraten bzw. informieren zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung im Rahmen des § 8a SGB VIII. 3.7 Kinderschutzgruppe im ANregiomed Klinikum Ansbach Im Jahr 2016 hat sich aufgrund der Bestrebungen des Klinikums Ansbach – Frauenklinik und Kinderklinik - und der koordinierenden Kinderschutzstellen (KoKi) der Stadt und des Landkreises Ansbach sowie der Landkreise Gunzenhausen/Weißenburg und Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021 Seite 21
Neustadt/Aisch-Bad Windsheim eine Kinderschutzgruppe gebildet. Es finden jährlich zwei Treffen der Kinderschutzgruppe statt. Ein Ziel dieser Gruppe ist es, den Patientinnen bereits während eines Aufenthalts im Klinikum einen Erstkontakt zu KoKi-Fachkräften zu ermöglichen. Dies kann als hilfreiche, präventive Unterstützung genützt werden. Die Arbeit der KoKi ist als Ergänzung zu den Leistungen im Klinikum zu sehen und dient in besonderer Weise der Vernetzung zu einem lückenlosen Hilfsangebot. So hat KoKi beispielsweise die Möglichkeit Hausbesuche durchzuführen, was dem klinischen Sozialdienst nicht möglich ist. Ein weiteres Ziel ist die Evaluation der Zusammenarbeit und eine einvernehmliche Anpassung der Vorgehensweise an eventuelle neue Situationen. Ebenso können neue Projekte besprochen und spezielle Fälle reflektiert werden. 3.7.1 KoKi-Aufkleber für U-Hefte und Mutterpässe In der Kinderschutzgruppe entstand auch die Idee, für das gelbe Untersuchungsheft jedes Neugeborenen einen Aufkleber mit den Kontaktdaten der örtlichen KoKis zu entwickeln, Dieser Aufkleber wird inzwischen bei der U2 im Klinikum oder bei den Kinderärzten in das U-Heft eingeklebt. Weiterhin wurden ähnliche Aufkleber der KoKis für die Mutterpässe entwickelt. Diese werden in den Gynäkologischen Praxen in die Mutterpässe geklebt. 3.7.2 KoKi-Sprechstunde im ANregiomed Klinikum Ansbach Aus dieser Kinderschutzgruppe ist eine regelmäßige KoKi-Sprechstunde im Klinikum entstanden. Die MitarbeiterInnen der KoKi von Stadt und Landkreis Ansbach kommen abwechselnd 14-tägig donnerstags von 14:00-15:00 Uhr ins Klinikum, um eine KoKi- Sprechstunde anzubieten. Die Terminvereinbarung für die Sprechstunde erfolgt über das gynäkologische Sekretariat. Des Weiteren erfragt die KoKi-Fachkraft zu diesen Terminen an den Pflegestützpunkten der Stationen B2 und Wald sowie im Kreißsaal den aktuellen Beratungsbedarf. Pflegepersonal, Hebammen und Ärzte teilen mit, welche Patientinnen Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021 Seite 22
Beratung wünschen. Diese Patientinnen werden von der KoKi-Fachkraft über die Hilfsangebote informiert und ggf. für die Zeit nach dem Klinikaufenthalt an die KoKi gebunden. Die KoKi-Fachkräfte können auch außerhalb der Sprechstundenzeit jederzeit für eine Beratung angefragt werden. Dies wird durch den Klinik-Sozialdienst organisiert. Durch den regelmäßigen persönlichen Kontakt vor Ort, erfolgt ein intensiver Austausch mit dem Pflegepersonal, welcher gegenseitige Beratung ermöglicht und zu einer Verbesserung in der Zusammenarbeit mit dem mit dem Klinikum beiträgt. 4. Einrichtungen und Angebote im Landkreis Ansbach - Netzwerkpartner Hier sind Informationen zu Einrichtungen und Angeboten im Landkreis, welche durch die Netzwerkpartner des Netzwerkes frühe Kindheit (siehe Punkt 3.2.) zur Verfügung stehen, zu finden. Bitte beachten Sie für weiterführende Informationen die angegebenen Webseiten. Durch die Angaben in Klammern erfahren Sie, welche Stellen für den ganzen Landkreis zuständig sind – regionübergreifend - oder für eine der vier Sozialregionen - Sozialregion Ansbach, Sozialregion Dinkelsbühl, Sozialregion Neuendettelsau, Sozialregion Rothenburg. Siehe dazu Schaubild „Vier Sozialregionen des Netzwerkes Frühe Hilfen“ Punkt 3.2. 4.1 Kinderarztpraxen Kinderärzte unterstützen, beraten und begleiten Eltern mit ihren Kindern in allen gesundheitlichen Bereichen bis zur Volljährigkeit. Ziel ist es, in allen medizinischen Gebieten, die Gesundheit der Kinder zu fördern, zu erhalten und gegebenenfalls wiederherzustellen. Hier spielen die Vorsorgeuntersuchungen eine wichtige Rolle. Einige Kinderärzte des Landkreis Ansbach sind auf der Homepage www.kinderaerzte-im- netz.de zu finden. Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021 Seite 23
Herr Ralph Heidingsfelder (Sozialregion Ansbach) Frau Dr. med. Bettina Habermann Draisstr. 2 91522 Ansbach Tel: 0981 – 134 86 Fax: 0981 – 155 52 E-Mail: heiko@kinderaerzte-im-netz.de Herr Dr.med. Nicole Keuerleber (Sozialregion Ansbach) Frau Dr.med. Heidemarie Schirmer-Zimmermann Herr Dr. Amjad Alarbit Brauhausstr. 17 91522 Ansbach Tel: 0981 – 48 23 830 Homepage: www.mvz-an.de Herr Dr.med. G.J. Éliás (Sozialregion Ansbach) Karolinenstr. 30 91522 Ansbach Tel: 0981 – 970 55 0 Fax: 0981 – 970 55 33 ________________________________________________________________________ Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin (Sozialregion Dinkelsbühl) Herr Dr. med.Martin Gerlich Königsberger Str. 4 91550 Dinkelsbühl Tel: 09851 – 21 91 Fax: 09851 – 70 27 E-Mail: dr.gerlich.praxis@t-online.de Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin (Sozialregion Dinkelsbühl) Herr Tobias Reinhardt Ringstr. 96 91555 Feuchtwangen Telefon: 09852/805 Fax: 09852/613213 E-Mail: praxis@kinderarzt-feu.de Homepage: www.kinderarzt-feu.de Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde (Sozialregion Neuendettelsau) Frau Larissa Baumgärtner Am Philosophenweg 3 91560 Heilsbronn Tel: 09872 – 87 59 Fax: 09872 – 87 78 E-Mail: larib@arcor.de Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021 Seite 24
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin (Sozialregion Neuendettelsau) Herr Mehmet Güler Friedrich-Bauer-Straße 19 91564 Neuendettelsau Tel: 09874 - 711 Fax: 09874 - 766 ________________________________________________________________________ Fachärztin für Kinder und Jugendmedizin (Sozialregion Neuendettelsau) Dr. med. Gabriele Jungkunz Heilsbronner Str. 4 91564 Neuendettelsau Tel: 09874/50 79 99 Fax: 09874/50 79 98 Homepage: www.doc-jungkunz.de Kinder- und Jugendarzt (Sozialregion Rothenburg) Dr. med. Hans-W. Knüppel Topplerweg 1 91541 Rothenburg o.d.T. Tel: 09861 – 22 52 Fax: 09861 – 86 000 E-Mail: praxis (@) kinderarzt-rothenburg.de Homepage: http://www.kinderarzt-rothenburg.de/ 4.2 Geburtsklinik und Kinderklinik Geburtskliniken bieten stationäre ärztliche Geburtshilfe und arbeiten eng mit den Beleghebammen vor Ort zusammen. Risikoschwangerschaften werden besonders betreut. Kaiserschnitt mit allen notwendigen Vorbereitungen wird durchgeführt. ANregiomed Klinikum Ansbach (regionübergreifend) Gynäkologie und Geburtshilfe Dr. Martin C. Koch (Chefarzt) Escherichstraße 1 91522 Ansbach Sekretariat Telefon: 0981 484-2256 Telefax: 0981 484-2355 E-Mail: gynaekologie.an@anregiomed.de Homepage: http://anregiomed.de/ansbach/medizin/frauenklinik/geburtshilfe.html Kinderstation Wald im Klinikum Ansbach ist eine Zweigstelle der Cnopf´schen Kinderklinik Nürnberg. Sie bietet alle Leistungen der allgemeinen Kinderheilkunde Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021 Seite 25
(Pädiatrie), der Früh – und Neugeborenenversorgung (Neonatologie) sowie der kinderärztlichen Notfallversorgung an. Dies umfasst vor allem die Betreuung von akut erkrankten Kindern, es werden aber auch Abklärungsuntersuchungen verschiedenster Symptome durchgeführt. Es besteht eine kinderärztliche ambulante Notfallversorgung, außerhalb der Sprechzeiten regulärer Praxen. Cnopf'sche Kinderklinik (regionübergreifend) Station „Wald“ im Klinikum Ansbach Frau Dr. med. Heidemarie Schirmer-Zimmermann Schwester Simone Krebs Escherichstraße 1 91522 Ansbach Telefon: 09 81 / 4 84 - 21 11 Fax: 09 81 / 4 84 - 21 12 eMail: kinderstation-ansbach@DiakonieNeuendettelsau.de Homepage: https://www.klinik-hallerwiese.de/de/cnopfsche- kinderklinik/kinderstationen/wald.html Klinik Dinkelsbühl (regionübergreifend) Ansprechpartnerin Kinderkrankenschwester Frau Birgit Grajer Crailsheimer Straße 6 91550 Dinkelsbühl Telefon: 09851 91-0 E-Mail: info@vkla.de Homepage: http://anregiomed.de/dinkelsbuehl/medizin/gynaekologie-geburtshilfe/ Klinik Rothenburg (regionübergreifend) Ansprechpartnerin: Hebamme Frau Christine Fischer Ansbacher Straße 131 91541 Rothenburg o.d.T. Telefon: 09861 707-0 E-Mail: info@vkla.de Homepage: http://anregiomed.de/rothenburg/medizin/gynaekologie-/- geburtshilfe/geburtshilfe-/-beleghebammen.html Kinderkrankenschwester Krankenhaus Rothenburg (Sozialregion Rothenburg) Sr. Susanne Schulze und Sr. Ingeborg Jaworski Krankenhaus Rothenburg Ansbacher Str. 131 Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021 Seite 26
91541 Rothenburg o.d.T. Tel: 09861 – 70 74 81 4.3 Gynäkologische Praxen Frauenärzte sind Ansprechpartner für alle Fragen der weiblichen Gesundheit - von der Pubertät bis ins hohe Alter, u.a. bei Familienplanung Schwangerschaften, Verhütungs- fragen, Menstruationsbeschwerden, sexuellen Problemen sowie bei weiteren Erkrankungen, usw. Im Bereich der Frühen Hilfen sind Fachärzte für Frauenheilkunde in Geburtskliniken wertvolle Impulsgeber. So startete im Klinikum Ansbach eine KoKi-Sprechstunde, die auch durch niedergelassene Frauenarztpraxen bekannt gemacht wird. (Siehe Anhang). Diese Zusammenarbeit soll in den nächsten Jahren Zug um Zug ausgeweitet werden. (Siehe Ausblick) Es gibt im Landkreis und der Stadt Ansbach ca. 30 niedergelassene Frauenärzte, die sich teilweise in Gemeinschaftspraxen zusammengeschlossen haben. Sie sind häufig zeitlich überlastet und es braucht daher besondere Überlegungen, wie sie effektiv ins Netzwerk eingebunden werden können. Die Daten der Praxen sind im Internet zu entnehmen. Sie finden sie auch unter www.bvf.de oder www.aebv-mittelfranken.de 4.4 Beratung – Psychiatrie und Psychotherapie bei Kindern und Erwachsenen 4.4.1 Kinder- und Jugendpsychiatrische und psychotherapeutische Praxen Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychosomatik und -psychotherapie „umfasst die Erkennung, Behandlung, Prävention und Rehabilitation bei psychischen, psychosomatischen, entwicklungsbedingten und neurologischen Erkrankungen oder Störungen sowie bei psychischen und sozialen Verhaltensauffälligkeiten im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter und bei Heranwachsenden auch unter Beachtung ihrer Einbindung in das familiäre und soziale Lebensumfeld“ (Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer in der Fassung vom 25.06.2010). Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021 Seite 27
Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters (regionübergreifend) Feuchtwanger Str. 38 91522 Ansbach Tel: 0981 – 46 53 -18 20 E-Mail: angelika.kolb@bezirkskliniken-mfr.de Homepage: http://www.bezirkskliniken-mfr.de/unsere- standorte/ansbach/behandlungsangebot/kinder-und-jugendpsychiatrie.html Facharztpraxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (regionübergreifend) Frau Martina Vogler-Oehler Vogteiplatz 12 91567 Herrieden Tel.: 09825 - 927 500 Fax: 09825 – 927 501 E-Mail: info@kjpp-herrieden.de Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (regionübergreifend) Frau Caroline Kettner Kaiserweg 5 91578 Leutershausen / Hetzweiler Tel.: 09868/934915 Fax: 09868/934916 Email: info@psychotherapie-kettner.de Homepage: http://www.psychotherapie-kettner.de Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (Sozialregion Ansbach) Frau Claudia Pregler Bahnhofsplatz 1 a 91522 Ansbach Tel. 0981 – 18 88 46 34 Fax 0981 – 18 88 46 40 E-Mail: Info@kjp-ansbach.de Homepage: www.kjp-ansbach.de __________________________________________________________________________ Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Sombach (Sozialregion Ansbach) Herr Günther Sombach, Frau Dipl.-Psychologin Maike Kosmider Würzburger Str. 7 91522 Ansbach Tel.: 0981/71387410 ________________________________________________________________________ Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021 Seite 28
Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie (Sozialregion Neuendettelsau) Frau Dr. med. Vanessa Lwowsky Heilsbronner Str. 2 91564 Neuendettelsau Tel: 09874/50797-17 Fax: 09874/50797-18 E-Mail: praxis@kjp-neuendettelsau.de Homepage: www.kjp-neuendettelsau.de Psychotherapeutin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (Sozialregion Neuendettelsau) Frau Manuela Reinbold Hauptstr. 5 91560 Heilsbronn Tel: 09872/9579096 Fax: 0 98 72 / 9 57 90 97 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut (Sozialregion Neuendettelsau) Herr Dr. (UNISA) Michael Hübner Lange Länge 26 91564 Neuendettelsau Tel: 09874 – 66 777 Fax: 09874 – 66 778 E-Mail: michael.huebner@ts-institut.de Homepage: www.stiftung-ts.de 4.4.2 Psychiatrie und Psychotherapie für Erwachsene Wenn die Seele aus dem Gleichgewicht gerät, kann es mit vielen Bereichen zusammenhängen: mit biologischen (z.B. Hormonhaushalt, Veranlagung), psychologischen (z.B. Selbstvertrauen, Frustrationstoleranz), sozialen (z.B. Arbeitssituation, Partnerschaft) und spirituellen (z.B. Lebenssinn, Religion). Auslöser für eine psychische Krise oder Erkrankung kann eine Belastungssituation, etwa am Arbeitsplatz, in der Partnerschaft oder in der Familie, sein. Aber auch biologische Veränderungen im Körper, beispielsweise nach einer Geburt, können psychische Erkrankungen auslösen. Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie Frau Dr.med. Bettina Vester, Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption des Landkreis Ansbach, Stand 02/2021 Seite 29
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