STELLUNGNAHME IG BEHEALTH ZUM WEITEREN VORGEHEN IM EHEALTH-BEREICH, SPEZIELL IM HANDLUNGSFELD EPD/EPDG

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STELLUNGNAHME IG BEHEALTH ZUM WEITEREN VORGEHEN IM EHEALTH-BEREICH, SPEZIELL IM HANDLUNGSFELD EPD/EPDG
Stellungnahme IG BeHealth zum weiteren Vorgehen im
eHealth-Bereich, speziell im Handlungsfeld EPD/EPDG

Bern, Juni 2019

Sehr geehrte Damen und Herren
Alle Listenspitäler sind verpflichtet, sich bis zum 15. April 2020 einer zertifizierten Gemein-
schaft bzw. Stammgemeinschaft nach Artikel 10 ff. des Bundesgesetzes über das elektroni-
sche Patientendossier (EPDG) anzuschliessen. Für Listengeburtshäuser und Pflege-
heime läuft die Frist bis zum 15. April 2022. Ambulante Leistungserbringer, Bürger und
Patienten können sich freiwillig einer Stammgemeinschaft anschliessen, bzw. ein elektroni-
sches Patientendossier (EPD) eröffnen.
Die Interessengemeinschaft IG BeHealth engagiert sich im Namen der Berner Leistungs-
erbringer für eine koordinierte Umsetzung des elektronischen Patientendossiers EPD im
Kanton Bern.

1. Gut zu wissen
Es gilt zwei unterschiedliche Handlungsfelder zu unterscheiden: 1. die ungerichtete oder
nicht gerichtete Kommunikation über das EPD von der 2. gerichteten Kommunikation in den
B2B- und B2C-Handlungsfeldern.
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2. Empfehlungen der IG BeHealth für das Handlungsfeld
«EPD – nicht gerichtete Kommunikation»
Nach Analysen, diversen Gesprächen und Anhörungen mit verschiedenen Interessenvertre-
tern und der axsana AG (www.xsana.ch), Betriebsgesellschaft der Stammgemeinschaft
XAD, empfiehlt der Vorstand der IG BeHealth seinen angeschlossenen Verbänden der
Listenspitäler, Listengeburtshäuser und Pflegeheime den Anschluss ihrer Mitglieder
an die Stammgemeinschaft XAD. Mit dieser Empfehlung wird auch eine Vision unterstützt
– die Vision des digitalen und medienbruchfreien Datenaustausches zwischen allen Teilneh-
mern eines grossflächigen, kantonsübergreifenden Versorgungsgebietes. Hier kann axsana
punkten – mittlerweile sind die meisten Deutschschweizer Kantone Mitglied dieser Gemein-
schaft.
Von dieser Empfehlung ausgenommen sind vorderhand die Einzelmitglieder der Aerz-
tegesellschaft des Kantons Bern (BEKAG). Diese fallen nicht unter das Obligatorium
des EPD. Zuerst müssen Fragen zur Anschubfinanzierung, zur Entgeltung der umfangrei-
chen Datenpflege, zum objektivierbaren Nutzen und zum hindernislosen Zugang ärzteeige-
ner Intermediäre über die Praxisinformationssysteme geregelt sein.
Alle Leistungserbringer, stationäre, aus dem Pflegebereich und die ambulanten Leistungser-
bringer, sind zudem an der Verfügbarkeit von den sogenannten B2B Mehrwertdiensten inte-
ressiert. Dabei ist ein hindernisfreier Zugang zu Arztpraxis- und Klinikinformationssystemen
direkt oder via Intermediärdienste eine Grundvoraussetzung für das praktische Funktionieren
des Gesamtsystems.

Vorgehen für interessierte Verbandsmitglieder aus dem stationären und dem Pflegebereich
Als erster Schritt genügt eine formlose Anmeldung bei axsana per Anmeldeformular unter
https://www.xsana.ch/professionals/anmeldung, um den Zeit Slot für einen termingerechten
Anschluss zu reservieren. Leistungserbringern, die dem gesetzlichen Obligatorium unterste-
hen, empfehlen wir, sich bis Ende Juni 2019 anzumelden.

Mit der Anmeldung erhält man Zugang zum axsana Kundenportal, wo das weitere Vorgehen
erläutert wird. Erst im weiteren Verlauf geht es dann um mehr Verbindlichkeit (Preise, Ver-
träge etc.).

Alle weiteren Informationen dazu finden Sie im beiliegenden Schreiben der Gesundheits-
und Fürsorgedirektion des Kantons Bern.

3. Die gerichtete Kommunikation – Handlungsfelder B2B und B2C
In diesen Handlungsfeldern (gerichtete Kommunikation) gibt es derzeit lose Koordinations-
versuche zwischen Leistungserbringern bei der Vorgehensweise, aber noch keine abschlies-
sende Vorgehensempfehlung. Während der gesetzliche Auftrag gemäss EPDG lediglich An-
wendungsfälle und Inhalte im Kontext des EPD definiert, fokussieren B2B bzw. B2C auf in-
teroperable, digitale Mehrwertdienste zwischen den Leistungserbringern oder zwischen
Leistungserbringern und Patienten. Als Beispiel seien Anwendungsfälle wie elektronische

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Zuweisung, Online-Terminbuchung, Eintritts- und Austrittsmedikation mittels e-Medi-
kationsplan oder Online-CheckIn bei Spitaleintritt erwähnt.
B2B/B2C-Anwendungen sollen inskünftig auf einem standardisierten, interoperablen Kom-
munikations-Bus (HealthLink) ihre Daten austauschen. Hierzu läuft bei axsana aktuell eine
Evaluation mit dem Ziel, bis Ende Juni 2019 einen Anbieter evaluiert zu haben. Mit der
HealthLink-Strategie von axsana soll eine technische Basis geschaffen werden, dass die an
der Stammgemeinschaft XAD angeschlossenen Leistungserbringer auch gerichtet miteinan-
der Daten austauschen können. Am ehesten ist HealthLink mit einer Roaming-Plattform zu
vergleichen.

Dies setzt voraus, dass die Anbieter von Praxisinformationssystemen, Zuweisungs-
oder Terminbuchungsportalen etc. den zukünftigen HealthLink unterstützen.
Als Leistungserbringer können Sie diese Strategie unterstützen, indem Sie Druck auf Liefe-
ranten, Praxissystem- und/oder Intermediäranbieter ausüben, ihre Produkte auf die
HealthLink-Strategie auszurichten.

4. Fazit
Die Einführung des EPD per April 2020 ist der Startschuss für ein digitaleres und vernetzte-
res Gesundheitswesen. Unsicherheiten, Stolpersteine und Konflikte sind bei diesem komple-
xen Vorhaben nicht zu vermeiden. Die IG BeHealth wirkt dem entgegen und tritt als Integra-
tor für die Interessen sämtlicher Leistungserbringer im Kanton Bern auf. Dabei ist der IG
BeHealth wichtig, dass die personellen und finanziellen Mittel der Leistungserbringer effizient
eingesetzt werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass die verschiedenen Verbände auf-
grund ihrer Struktur und Rolle unterschiedliche Haltungen einnehmen.

5. Fragen?
Wenden Sie sich bitte an die Vertreterin/den Vertreter Ihres Verbandes:
 Marcel Ulrich                                    Beat Jordi
 Spitalzentrum Biel, SZB, diespitäler.be          Lindenhofgruppe, VPSB (Verband Privatspi-
 marcel.ulrich@szb-chb.ch                         täler Bern)
                                                  beat.jordi@lindenhofgruppe.ch

 Marcel Durst                                     Philipp Banz
 Association Spitex privée Suisse ASPS            Klinik Schönberg AG, KSR Interessenge-
 marcel.durst@spitexprivee.ch                     meinschaft privater Leistungserbringer der
                                                  klinisch stationären Rehabilitation
                                                  philipp.banz@schoenberg.ch

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Pascal Wurtz                                 Rainer Felber
Universitäre Psychiatrische Dienste, UPD,    Aerztegesellschaft des Kantons Bern
dieSpitäler.be                               rainer.felber@hin.ch
pascal.wurtz@upd.ch

Beat Gafner                                  Claus Hysek
Aerztegesellschaft des Kantons Bern          Apothekerverband des Kantons Bern
praxigaf@hin.ch                              hysek.claus@ifakdata.ch

Yvonne Keller                                Daniel Ratschiller
Berner Reha Zentrum AG,                      Insel Gruppe AG, dieSpitäler.be
Heiligenschwendi, die Spitäler.be            daniel.ratschiller@insel.ch
y.keller@rehabern.ch

Roger Guggisberg                             Norbert Schnitzler
Spitex Verband Kanton Bern                   Hirslanden Bern AG, VPBS (Verband Pri-
roger.guggisberg@spitexbe.ch                 vatspitäler Bern)
                                             norbert.schnitzler@hirslanden.ch

Christian Streit
Senesuisse
chstreit@senesuisse.ch

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Gesundheits-               Direction de la santé
und Fürsorgedirektion      publique et de la
des Kantons Bern           prévoyance sociale
                           du canton de Berne

Rathausgasse 1                                                 An die im Kanton Bern gelegenen
Postfach                                                       Listenspitäler
3000 Bern 8
Telefon +41 31 633 79 20
Telefax +41 31 633 79 09
www.gef.be.ch
info@gef.be.ch

                                                               Bern, 11. März 2019

Einführung elektronisches Patientendossier (EPD), Beitritt zu einer (Stamm-) Gemein-
schaft

Sehr geehrte Damen und Herren

Wie Sie wissen, sind alle Listenspitäler verpflichtet, sich bis zum 15. April 2020 einer zertifizierten
Gemeinschaft bzw. Stammgemeinschaft nach Artikel 10ff des Bundesgesetzes über das elektroni-
sche Patientendossier (EPDG) anzuschliessen. Für Listengeburtshäuser und Pflegeheime läuft die
Frist bis zum 15. April 2022.
Im Zuge der von der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2016 lancierten
«BeHealth-lnitiative» wurde beschlossen, den bernischen Leistungserbringern den Beitritt zur vom
Kanton Zürich initiierten XAD-Stammgemeinschaft zu empfehlen. Diese Stammgemeinschaft wird
von der axsana AG aufgebaut und betrieben, die als nicht gewinnorientierte Betriebsgesellschaft
im Eigentum von Kantonen und Leistungserbringerverbänden steht. In diesem Gefüge wurde 2017
auch die Cantosana AG als Trägerschaft der öffentlichen Hand gegründet, über welche die betei-
ligten Kantone gemeinsam an der axsana AG beteiligt sind. Zudem hat der Kanton Bern einen
namhaften Betrag als Anschubfinanzierung nach Artikel 20ff EPDG für den Aufbau der XAD-
Stammgemeinschaft ausgerichtet.
Zwischenzeitlich haben die meisten Kantone der deutschsprachigen Schweiz die Unterstützung
der XAD-Stammgemeinschaft und den Beitritt zur Cantosana AG beschlossen oder in die Wege
geleitet. Die axsana AG wiederum hat die nötigen Vorkehrungen getroffen, um den Leistungser-
bringern den Anschluss zu ermöglichen: Sie baut als Betriebsgesellschaft die Organisation der
XAD-Stammgemeinschaft auf und stellt deren operativen Betrieb sicher. Zusammen mit ihrem
technischen Partner, der Swisscom Health AG, arbeitet sie mit Hochdruck an der Fertigstellung
der technischen Infrastruktur, mit dem Ziel bis im Herbst 2019 eine zertifizierungsbereite EPD-
Plattform für das gesamte Einzugsgebiet der XAD-Stammgemeinschaft und damit für mehr als die
Hälfte der Schweizer Bevölkerung bereitzustellen, die auch die gesetzeskonfornne Anbindung aller
Spitäler der XAD-Stammgemeinschaft innert der gesetzlichen Frist (15. April 2020) sicherstellt.
Die «verpflichteten Leistungserbringer» der beiden Gründerkantone Bern und Zürich, d.h. die Lis-
tenspitäler, -geburtshäuser und Pflegeheime sollen dabei prioritär behandelt werden. Das Vorge-
hen für den Anschluss ist das folgende:
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

1. Der Leistungserbringer meldet sich formlos bei der axsana AG an (eMail auf info@axsana.ch
   genügt; auf Wunsch kann auch ein «Letter of Intent» abgeschlossen werden). Bei Anmeldung
   bis 30. Juni 2019 garantiert die axsana AG den rechtzeitigen EPDG-konformen Anschluss.
2. Der Leistungserbringer definiert das von ihm angestrebte technische Zielbild (Integrationstiefe)
   und entscheidet über die Beschaffung der notwendigen leistungserbringerseitigen EPD-Kompo-
   nenten (Repository, elektronische Identität für Gesundheitsfachpersonen).
3. Leistungserbringer und axsana AG planen gemeinsam den Anschluss bzw. die technische An-
   bindung. Die Anbindung erfolgt vorerst auf die XAD-Testumgebung.
4. Der Leistungserbringer baut seine EPD-spezifische Organisation (Zuweisung der EPD-Verant-
   wortung, DSDS-Verantwortung und EPD-Technik-Verantwortung; Definition der EPD-bezoge-
   nen internen Prozesse, Zuweisung der EPD-Rollen [Gesundheitsfachpersonen, Hilfspersonen,
   Gruppen usw.], Organisation der Schulungen usw.) gemäss Vorgaben der XAD-Stammgemein-
   schaft auf.
5. Leistungserbringer und axsana AG schliessen einen Nutzungsvertrag ab (der Standardvertrag
   steht ab ca. April 2019 zur Verfügung).
6. Per 15. April 2020 wird der Anschluss auf die XAD-Produktivumgebung umgestellt und freige-
   schaltet.
Zu den, von einigen Betrieben als «zu hoch» kritisierten Gebühren ist anzumerken, dass es sich
um Kalkulationen handelt, bei denen die effektiv anfallenden Kosten gedeckt sind, welche der
axsana AG für den Betrieb der XAD-Stammgemeinschaft anfallen. Positive Skaleneffekte werden
an die Nutzer weitergeben, d.h. je mehr Leistungserbringer sich anschliessen, desto eher können
die Gebühren gesenkt werden. Die nach dem heutigen Wissensstand kalkulierten Nutzungsgebüh-
ren werden nach dem ersten vollen Betriebsjahr (2021) auf den dann vorliegenden stabilen Be-
rechnungsgrundlagen überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Zudem werden die einmaligen Anschlussgebühren der Swisscom für die ersten sich anschliessen-
den Leistungserbringer bis zu einem bestimmten Betrag aus den Mitteln der Anschubfinanzierung
des Kantons bezahlt. Bei späteren Anschlüssen geht die einmalige Anschlussgebühr der
Swisscom zulasten des Leistungserbringers. Auf diese Weise will der Kanton einen Anreiz für ei-
nen «frühen» Anschluss setzen.
Wir regen deshalb an, die Gelegenheit zu nutzen, und Ihre Anmeldung bei axsana AG baldmög-
lichst zu deponieren. Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und für Ihr Engagement!

                                                            Freundliche Grüsse
                                                                             ——
                                                            DER GES1WHEITS- UND
                                                            FÜRSQR6EDIREKTOR

                                                            P. re Alain Schnegg
                                                             egierungsrat
Kopie an
- axsana AG, Geschäftsstelle
- IG BeHealth, Vorstand

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