Österreichisches Stabilitätsprogramm Fortschreibung für die Jahre 2016 bis 2021 (III-385 d.B.) - Parlament
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Österreichisches Stabilitätsprogramm
Fortschreibung für die Jahre 2016 bis 2021
(III-385 d.B.)
April 2017Budgetdienst – Österreichisches Stabilitätsprogramm 2016 bis 2021 (III-385 d.B.)
Inhaltsverzeichnis
1 Zusammenfassung ......................................................................................................... 5
2 Grundlagen und Inhalt des Österreichischen Stabilitätsprogramms 2016 bis 2021......... 7
3 Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen ....................................................................10
3.1 Mittelfristige Konjunkturprognose ...........................................................................10
3.2 Alternativszenarien und Folgen für die Fiskalpolitik ................................................12
4 Entwicklung der Eckwerte im Österreichischen Stabilitätsprogramm 2016 bis 2021 ......14
4.1 Maastricht Notifikation März 2017 ..........................................................................14
4.2 Eckwerte des Österreichischen Stabilitätsprogramms 2016 bis 2021 .....................16
4.3 Defizit- und Schuldenentwicklung ...........................................................................18
5 Ausrichtung und Struktur der Fiskalpolitik bis 2021 .......................................................21
5.1 Ausrichtung der Fiskalpolitik und Entwicklung der Staatsquoten ............................21
5.2 Gesamtstaatliche Ausgabenentwicklung ................................................................24
5.3 Gesamtstaatliche Einnahmenentwicklung ..............................................................29
6 Einhaltung europäischer und nationaler Fiskalregeln ....................................................33
6.1 Europäische Fiskalregeln .......................................................................................33
6.2 Flüchtlingskosten und Terrorismusbekämpfung .....................................................35
6.3 Österreichischer Stabilitätspakt 2012 .....................................................................38
7 Haushaltsplanung des Bundes ......................................................................................39
7.1 Ausgangslage ........................................................................................................39
7.2 Budgetvollzug 2016 ................................................................................................40
7.3 Bundesvoranschlag und Budgetvollzug 2017 .........................................................41
7.4 Mittelfristige Perspektive.........................................................................................45
7.5 Update Regierungsprogramm 2017/2018...............................................................46
Annex ...................................................................................................................................50
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Abkürzungsverzeichnis
BFG Bundesfinanzgesetz
BFRG Bundesfinanzrahmengesetz
BHG Bundeshaushaltsgesetz
BIP Bruttoinlandsprodukt
BMF Bundesministerium für Finanzen
BRA Bundesrechnungsabschluss
BVA Bundesvoranschlag
EFSF Europäische Finanzstabilisierungsfazilität
EK Europäische Kommission
ESVG Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen
EU Europäische Union
FLAF Familienlastenausgleichsfonds
HETA HETA Asset Resolution AG
IHS Institut für höhere Studien
iHv in Höhe von
IWF Internationaler Währungsfonds
Mio. Millionen
Mrd. Milliarden
MTO Medium-Term Objective (mittelfristiges Haushaltsziel)
OeNB Österreichische Nationalbank
ÖStP 2012 Österreichische Stabilitätspakt 2012
rd. rund
RV Regierungsvorlage
Stabilitätsprogramm 2017 Österreichisches Stabilitätsprogramm 2016 bis 2021
SWP Stabilitäts- und Wachstumspakt
UG Untergliederung
WIFO Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung
3 / 56Budgetdienst – Österreichisches Stabilitätsprogramm 2016 bis 2021 (III-385 d.B.)
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen .......................................................10
Tabelle 2: Entwicklung der für budgetäre Entwicklungen besonders relevanten
volkswirtschaftlichen Kennzahlen .....................................................................13
Tabelle 3: Überleitung vom Nettofinanzierungssaldo 2016 zum Maastricht-Saldo des
Gesamtstaats 2016 ..........................................................................................15
Tabelle 4: Eckwerte des Stabilitätsprogramms in % des BIP und in Mrd. EUR .................16
Tabelle 5: Gesamtstaatliche Ausgaben ............................................................................25
Tabelle 6: Gesamtstaatliche Einnahmen ..........................................................................30
Tabelle 7: Struktureller Budgetsaldo und Öffentliche Verschuldung..................................34
Tabelle 8: Flüchtlinge – Auswirkungen auf den Haushaltssaldo – Aufschlüsselung
nach VGR-Kategorien ......................................................................................35
Tabelle 9: Flüchtlinge – Auswirkungen auf den Haushaltssaldo – Aufschlüsselung
nach Funktionskategorien ................................................................................37
Tabelle 10: Terrorismusbekämpfung – Auswirkungen auf den Haushaltssaldo ..................37
Tabelle 11: Entwicklung des Bundeshaushalts ...................................................................39
Tabelle 12: Überschreitungsermächtigungen im BFG 2017 ................................................43
Tabelle 13: Mittelfristige Budgetentwicklung, aktuell gültiges
Bundesfinanzrahmengesetz 2017 – 2020 ........................................................45
Tabelle 14: Maßnahmen Update Regierungsprogramm 2017/2018....................................47
Grafikverzeichnis
Grafik 1: Ablauf des Europäischen Semesters ................................................................ 7
Grafik 2: Entwicklung der Budgetsalden 2008 bis 2021 (links) und Überleitung vom
Maastricht-Saldo zum strukturellen Budgetsaldo 2016 bis 2021 (rechts) .........18
Grafik 3: Entwicklung des Schuldenstands 2008 bis 2021 (links) und Beiträge zur
Veränderung der Schuldenquote 2016 bis 2021 (rechts) .................................19
Grafik 4: Entwicklung der Staatsquoten ..........................................................................21
Grafik 5: Ausrichtung Fiskalpolitik (Veränderung struktureller Budgetsaldo) ...................23
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1 Zusammenfassung
Das WIFO erwartet für das Jahr 2017 eine deutliche Expansion der österreichischen
Volkswirtschaft, das reale Wirtschaftswachstum soll 2017 bei 2,0 % liegen (2016: 1,5 %),
auch für die Folgejahre wird ein günstiges volkswirtschaftliches Umfeld erwartet. Die dem
Österreichischen Stabilitätsprogramm 2016 bis 2021 (Stabilitätsprogramm 2017) zugrunde
gelegten volkswirtschaftlichen Annahmen basieren auf der mittelfristigen WIFO-Prognose
vom März, die die im Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018 vorgesehenen
Maßnahmen noch nicht beinhaltet.
Das vorliegende Stabilitätsprogramm sieht eine schrittweise Reduktion des
Maastricht-Defizits von 1,6 % des BIP im Jahr 2016 und 1,0 % des BIP im Jahr 2017 auf
0,3 % des BIP im Jahr 2021 vor. Das strukturelle Defizit lag laut BMF im Jahr 2016 bei 1,0 %
des BIP und soll im Jahr 2017 nur leicht auf 0,9 % des BIP zurückgehen. Bis 2021 wird von
einem Schließen der Outputlücke ausgegangen, sodass das strukturelle Defizit am Ende des
Planungshorizonts mit dem Maastricht-Defizit übereinstimmt. Die gesamtstaatliche
Schuldenquote, deren Entwicklung in den vergangenen Jahren vor allem durch die
Hilfsmaßnahmen im Bankensektor geprägt war, lag 2016 bei 84,6 % des BIP. Bis 2021 ist
ein Rückgang auf 71,0 % des BIP geplant, der insbesondere durch das relativ kräftige
BIP-Wachstum, die Reduktion des Budgetdefizits sowie den Abbau von Verbindlichkeiten
der Abbaueinheiten (Verkauf der Vermögenswerte) ermöglicht werden soll.
Nach einer Konsolidierungsphase in den Jahren 2011 bis 2015 war die Wirkung der
Fiskalpolitik im Jahr 2016 vor allem aufgrund der Steuerreform, aber auch aufgrund der
Mittelaufstockungen in den Bereichen Integration und Sicherheit, expansiv. Für die
Planungsperiode 2017 bis 2021 sieht das Stabilitätsprogramm eine weitgehend neutrale
Ausrichtung der Fiskalpolitik vor. Das gesamtstaatliche Defizit soll durch eine Reduktion der
Staatsausgabenquote und eine weitgehend konstante Staatseinnahmenquote schrittweise
zurückgehen. Diese Entwicklung ist vor allem auf sinkende Zinsausgaben und ein
günstigeres konjunkturelles Umfeld zurückzuführen.
Die gesamtstaatlichen Ausgaben sollen von 178,5 Mrd. EUR im Jahr 2016 auf
204,4 Mrd. EUR im Jahr 2021 ansteigen, in Relation zum nominellen BIP
(Staatsausgabenquote) wird ein deutlicher Rückgang von 51,1 % auf 49,7 % des BIP
angenommen. Im Planungszeitraum 2016 bis 2021 sollen nur die sozialen Sachleistungen
(durchschnittlich 4,1 % p.a.) und die Subventionen (3,7 %) stärker als das nominelle BIP
(3,3 %) wachsen, die Zinszahlungen sollen um durchschnittlich 2,5 % zurückgehen. Die
monetären Sozialleistungen als größte Ausgabenkategorie sollen von 67,0 Mrd. EUR im Jahr
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2016 auf 78,4 Mrd. EUR im Jahr 2021 ansteigen, in Relation zum BIP entspricht dies einem
geringen Rückgang von 19,2 % auf 19,0 % des BIP. Auch die Arbeitnehmerentgelte und der
Intermediärverbrauch (Vorleistungen) werden leicht auf 10,4 % bzw. 6,3 % des BIP
zurückgehen.
Die gesamtstaatlichen Einnahmen sollen von 173,1 Mrd. EUR im Jahr 2016 auf
203 Mrd. EUR im Jahr 2021 ansteigen, diese Entwicklung entspricht einem leichten
Rückgang der Staatseinnahmenquote von 49,5 % auf 49,3 % des BIP. Bei den Produktions-
und Importabgaben wird ein leichter Rückgang der Einnahmen in Relation zum BIP erwartet,
der vor allem auf die Senkung der Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) und
auf die Senkung der Stabilitätsabgabe zurückzuführen sein dürfte. Für die Einkommens- und
Vermögenssteuern wird im Planungszeitraum vor allem aufgrund der Progressionswirkung
bei der Lohn- und Einkommensteuer eine dynamische Entwicklung erwartet
(durchschnittlicher Anstieg 4,6 % p.a.), ein Ausgleich der kalten Progression wurde
offensichtlich nicht eingepreist. Bei den übrigen Einnahmekategorien wird in Relation zum
nominellen BIP eine weitgehend konstante Einnahmenentwicklung unterstellt.
Das Stabilitätsprogramm weist für das Jahr 2016 einen strukturellen Budgetsaldo
von -1,0 % des BIP aus, der 2017 nur leicht auf -0,9 % des BIP zurückgehen soll. Damit wird
das MTO von -0,45 % des BIP (2016) bzw. -0,5 % des BIP (2017) in beiden Jahren klar
verfehlt. In ihrer Stellungnahme zur Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung
2017 stellte die EK jedoch auf Grundlage der vom BMF gemeldeten außergewöhnlichen
Ausgaben (Flüchtlinge, Terrorbekämpfung) für beide Jahre eine zusätzlich erlaubte
Abweichung in Aussicht. In Summe dürften für das Jahr 2016 Mehrkosten iHv 0,34 % des
BIP bei der EK geltend gemacht werden, die voraussichtlich auch 2017 berücksichtigt
werden. Eine erhebliche Abweichung von den Fiskalregeln scheint aus heutiger Sicht jedoch
für diese Jahre nicht wahrscheinlich. Eine endgültige Aussage kann dazu allerdings erst
nach der Stellungnahme der EK zum Stabilitätsprogramm 2017 getroffen werden, in der
auch über das Ausmaß der für 2016 anerkannten Mehrausgaben entschieden wird. Im
Stabilitätsprogramm 2017 hat Österreich die Auswirkung der Flüchtlingskosten auf den
Haushaltssaldo für 2016 und 2017 mit jeweils rd. 1,7 Mrd. EUR ausgewiesen. Die
Mehrausgaben zur Terrorismusbekämpfung werden mit 133 Mio. EUR für das Jahr 2016 und
190 Mio. EUR für das Jahr 2017 beziffert.
Entsprechend den EU-rechtlichen Vorgaben stellt das Stabilitätsprogramm die Entwicklung
der öffentlichen Haushalte nach den Regeln der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen
(ESVG 2010) dar, wodurch eine höhere internationale Vergleichbarkeit gegeben ist und die
Zeitreihen teilweise besser ökonomisch interpretierbar sind. Eine Verbindung zu den
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administrativen Zahlen aus dem Budget bzw. dem Bundesfinanzrahmen ist jedoch aufgrund
der unterschiedlichen Zuordnungen und aufgrund des hohen Aggregationsniveaus vielfach
nicht unmittelbar möglich. Die gesamtstaatliche Perspektive des Stabilitätsprogramms
erschwert eine Beurteilung der für das Bundesbudget unterstellten Entwicklung. Damit
bleiben viele Details, wie beispielsweise die Entwicklung von Auszahlungsschwerpunkten
oder die Aufteilung auf Gebietskörperschaften, offen. Es bleibt auch unklar, inwieweit
diskretionäre Maßnahmen des aktualisierten Arbeitsprogramms der Regierung berücksichtigt
wurden.
Das derzeit gültige BFRG 2017 – 2020 wurde im Herbst 2016 nur hinsichtlich der
Auszahlungsobergrenzen für das Jahr 2017 novelliert, die Auszahlungsobergrenzen ab 2018
blieben unverändert. Damit wurden die finanziellen Auswirkungen verschiedener
beschlossener Maßnahmenpakete (Start-up Initiative, Ausbildungsgarantie) bislang nur im
Jahr 2017 berücksichtigt. Erst im Rahmen der mittelfristigen Budgetplanung im Herbst 2017
wird feststehen, in welcher Höhe zusätzliche Budgetmittel zur Verfügung stehen werden.
Dazu kommen die Maßnahmen des Arbeitsprogramms der Regierung, deren Kosten
iHv 4 Mrd. EUR im Ausmaß von 70 % durch Einsparungen, Minderausgaben und
Umschichtungen finanziert werden sollen, die restlichen 30 % sollen aus Konjunktur- und
Beschäftigungseffekten resultieren.
2 Grundlagen und Inhalt des Österreichischen Stabilitätsprogramms
2016 bis 2021
Das „Europäische Semester“ dient der haushaltspolitischen Überwachung gemäß dem
Stabilitäts- und Wachstumspakt und der finanz- und wirtschaftspolitischen Koordinierung im
Rahmen der Wachstumsstrategie „Europa 2020“ der Europäischen Union (EU). Im April
jeden Jahres ist das Stabilitätsprogramm zusammen mit dem Nationalen Reformprogramm
an die Europäische Kommission (EK) zu übermitteln.
Grafik 1: Ablauf des Europäischen Semesters
Quelle: Eigene Darstellung
7 / 56Budgetdienst – Österreichisches Stabilitätsprogramm 2016 bis 2021 (III-385 d.B.)
Mit dem Stabilitätsprogramm legen die EU-Mitgliedstaaten der EK Informationen zur
Entwicklung des Haushaltssaldos und der Staatsverschuldung, zu den makroökonomischen
Annahmen ihrer Haushaltsplanungen, zur langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen
Finanzen und zu den wichtigsten finanz- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen vor. Sie
ermöglichen der EK damit die frühzeitige Überprüfung der nationalen Haushalts- und
Reformentwürfe, bevor diese von den nationalen Parlamenten beschlossen werden.
Das BMF leitete das Stabilitätsprogramm dem Nationalrat bisher gleichzeitig mit der
Übermittlung an die EK zu, weshalb eine vorausgehende Debatte nicht möglich war. 2017
legte das BMF das Stabilitätsprogramm am 19. April vor, mit dem am 28. April angesetzten
Budgetausschuss ist erstmals eine ex-ante Ausschussdebatte möglich. Da gemäß einer
BHG-Novelle der Entwurf des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) und der
Strategiebericht in den Jahren 2017 und 2018 nunmehr erst gemeinsam mit dem Entwurf
des Bundesfinanzgesetzes (BFG) im Oktober übermittelt werden wird, beabsichtigt das BMF
das Stabilitätsprogramm zum Kerndokument der Budgetdebatte im Frühjahr aufzuwerten.
Dadurch soll die bisher nicht vollständig umgesetzte parlamentarische Makrodebatte über
den Budgetpfad, große budgetäre Aggregate und die mittelfristige Planung an Bedeutung
gewinnen und mehr Raum für strategische Weichenstellungen bieten. Die Beurteilung der
EK und die Empfehlungen des Rates sollen so in den Finanzrahmen und in das Budget im
Herbst einfließen.
Das vorliegende Stabilitätsprogramm wurde auf Basis der Vorgaben zur Struktur und zu den
Liefertabellen im sogenannten Code of Conduct der EK erstellt und erfüllt diesen mit
wenigen Ausnahmen. Das Stabilitätsprogramm 2017 ist im Vergleich zum
Vorjahresdokument (auch durch größere Abbildungsformate) umfangreicher, beinhaltet aber
lediglich einen weitgehend identen Tabellenanhang (im Stabilitätsprogramm 2017 etwas
stärkere freiwillige Aufgliederung der Einnahmen und Ausgaben sowie Tabellen zur
Terrorismusbekämpfung und den Mehrkosten für den Bund aus dem Finanzausgleich, dafür
ist keine „No-policy change Tabelle“ mehr enthalten bzw. fehlen dazu Anmerkungen). Auch
die beschreibenden Teile unterscheiden sich nicht wesentlich vom Vorjahresdokument. Die
wirtschafts- und budgetpolitischen Strategien werden etwas strukturierter dargestellt und
beinhalten weitgehend bereits beschlossene Maßnahmen. Die Maßnahmen aus dem neuen
Regierungsprogramm werden insgesamt mit fast 4 Mrd. EUR beziffert, aber nicht näher
aufgeschlüsselt. Deren Gegenfinanzierung soll „über den Finanzrahmen“ erfolgen. Neu ist
ein Kapitel über die Entwicklung der öffentlichen Haushalte bis 2021, das einzelne
Einnahmen- und Ausgabenkategorien der VGR erläutert. Eine Aufgliederung nach der
funktionalen Gliederung der öffentlichen Ausgaben (COFOG-Klassifikation) liegt jedoch nur
8 / 56Budgetdienst – Österreichisches Stabilitätsprogramm 2016 bis 2021 (III-385 d.B.)
bis 2016 vor. Die Fortschreibung der staatlichen Einnahmen und Ausgaben erfolgte unter
anderem auf Grundlage der aktuellen mittelfristigen WIFO-Prognose, die allerdings das neue
Regierungsprogramm noch nicht beinhaltet.
Aus Sicht des Budgetdienstes ist das Stabilitätsprogramm 2017 auf die Anforderung der EU,
die Einhaltung der Fiskalregeln glaubhaft darzulegen, ausgerichtet. Für eine fundierte
inhaltliche nationale Debatte der mittelfristigen budgetpolitischen Strategie bestehen jedoch
insbesondere folgende Einschränkungen:
Das Stabilitätsprogramm wird auf Basis der VGR-Daten erstellt und enthält keine
Überleitungstabellen in eine mittelfristige Finanzplanung und Haushaltsstruktur des
Bundes im administrativen Haushalt.
Das Stabilitätsprogramm hat eine gesamtstaatliche Perspektive im Fokus und enthält
mit Ausnahme des Maastricht-Saldos keine Aufschlüsselung auf die einzelnen
Gebietskörperschaften.
Die hohe Aggregatsebene und die fehlende funktionale Gliederung für die
mittelfristige Entwicklung der Staatsausgaben im Stabilitätsprogramm bietet keine
ausreichende Grundlage für eine Diskussion der Strategien, Zielsetzungen und
künftigen zentralen Vorhaben und Budgetschwerpunkte der Bundesregierung in den
wesentlichen Politikfeldern.
Die Darstellung der budgetären Auswirkungen des neuen Regierungsprogramms
ermöglicht keine Einschätzung in welchen Budgetbereichen konkrete Einsparungen
und Mehrauszahlungen beabsichtigt sind.
Auch die Staatseinnahmen sind im Stabilitätsprogramm nur auf sehr hohen
Aggregatsebenen (VGR Hauptkomponenten) verfügbar.
Das Stabilitätsprogramm enthält keine Maßnahmentabelle (Darstellung der geplanten
diskretionären Maßnahmen und ihrer finanziellen Auswirkungen) und die
Maßnahmentabelle im Nationalen Reformprogramm trifft oft nur qualitative Aussagen
oder Kostenangaben zu einem mehrjährigen Gesamtprogramm.
Risikoeinschätzungen zu Auszahlungen und Einzahlungen fehlen, die
ausgewiesenen Werte für Budgetsaldo und Schuldenquote bei unterschiedlichen
Wachstumsszenarien sind dafür nicht ausreichend.
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Personalplanung und Wirkungsinformationen gemäß dem Budgetgrundsatz der
Wirkungsorientierung sind kein Inhalt des Stabilitätsprogramms.
Bei einer gemeinsamen Vorlage des Bundesfinanzrahmengesetzes und des
Bundesfinanzgesetzes im Herbst ist aus Sicht des Budgetdienstes für eine fundierte Debatte
der budgetpolitischen Strategien im Frühjahr, zusätzlich zu den auf die EU-Erfordernisse
abstellenden Stabilitäts- und Nationalen Reformprogrammen, eine ausreichend erläuterte
mittelfristige Finanzplanung des administrativen Haushalts des Bundes auf Makroebene
erforderlich. Ein solches nationales Planungsdokument sollte im Bundeshaushaltsrecht
verankert werden, um auch künftig einen zweistufigen Budgetprozess und eine zeitnahe
Information des Parlaments und der Öffentlichkeit über die haushaltspolitischen Ziele und die
maßgeblichen budgetären Rahmenbedingungen sicherzustellen.
3 Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen
3.1 Mittelfristige Konjunkturprognose
Dem Stabilitätsprogramm 2017 liegt die mittelfristige WIFO-Prognose 2017 bis 2021
zugrunde, die jedoch die im Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018
vorgesehenen Maßnahmen noch nicht berücksichtigen konnte, weil zum Zeitpunkt der
Prognoseerstellung noch kaum konkrete Beschlüsse vorlagen. Die folgende Tabelle liefert
einen Überblick über die zentralen Eckwerte der Prognose:
Tabelle 1: Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen
Prognose Durchschnitt in % p.a.
Veränderungen ggü VJ in % 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2011-2016 2016-2021
Bruttoinlandsprodukt
Real 0,6 1,0 1,5 2,0 1,8 1,7 1,6 1,6 0,8 1,7
Nominell 2,4 2,9 2,8 3,3 3,3 3,3 3,4 3,4 2,5 3,3
Nominell, absolut in Mrd. EUR 330,4 339,9 349,5 361,2 373,0 385,3 398,2 411,6 2,5 3,3
Konsumausgaben
Private Haushalte, real -0,3 0,0 1,5 1,3 1,2 1,2 1,2 1,3 0,3 1,3
Staatlich, real 0,8 2,1 1,3 1,1 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0
Bruttoanlageinvestitionen, real -0,9 0,7 2,9 2,6 2,4 2,2 2,1 1,9 1,3 2,2
Außenhandel
Exporte, real 2,3 3,6 1,7 3,6 3,4 3,4 3,2 3,1 1,9 3,3
Importe, real 1,3 3,4 2,8 3,3 3,0 3,1 3,0 3,0 1,8 3,1
Arbeitsmarkt
Unselbständig aktiv Beschäftigte 0,7 1,0 1,6 1,6 1,3 1,2 1,2 1,2 1,1 1,3
Arbeitslosenquote
Nationale Definition
8,4 9,1 9,1 8,9 8,9 8,9 9,0 9,1 8,2 8,9
in % der unselbstständig Erwerbspersonen
Eurostat 5,6 5,7 6,0 5,9 5,9 5,9 6,0 6,0 5,5 5,9
Lohn- und Gehaltssumme, brutto 2,7 3,0 2,8 3,2 3,1 3,1 3,1 3,1 3,1 3,1
Inflationsrate (VPI) in % 1,7 0,9 0,9 1,7 1,7 1,7 1,8 1,8 1,6 1,8
Quellen: WIFO, Stabilitätsprogramm 2017
10 / 56Budgetdienst – Österreichisches Stabilitätsprogramm 2016 bis 2021 (III-385 d.B.)
Das WIFO erwartet für das Jahr 2017 eine deutliche Expansion der österreichischen
Volkswirtschaft. Derzeit wird eine Steigerung des realen BIP von 2,0 % erwartet. Neben
einer weiterhin guten Entwicklung des privaten Konsums und der Bruttoanlageinvestition soll
auch der Außenhandel wieder stärker zum Wirtschaftswachstum beitragen. Für den
verbleibenden Prognosezeitraum bis 2021 geht das WIFO von einer sich schließenden
Outputlücke aus, die Wachstumsraten liegen daher zunächst über dem Potenzialwachstum1
und nähern sich diesem am Ende des Prognosehorizonts an.
Das WIFO ist mit seiner Einschätzung der konjunkturellen Lage allerdings deutlich
optimistischer als andere Prognoseinstitute. Das IHS prognostiziert für 2017 ein reales
Wirtschaftswachstum von 1,7 %, auch für das Jahr 2018 ist das IHS mit einem Wachstum
von 1,5 % pessimistischer. Der IWF weist in seinem im April veröffentlichten World Economic
Outlook mit 1,4 % bzw. 1,3 % ebenfalls niedrigere Wachstumsraten für 2017 und 2018 aus.2
Die Bewertung der Arbeitsmarktlage hat sich gegenüber den vorangegangenen Prognosen
deutlich verbessert. Während die letzten Prognosen noch von einer weiter steigenden
Arbeitslosenquote ausgingen, wird derzeit für 2017 sogar ein leichter Rückgang der
Arbeitslosigkeit erwartet. Das WIFO rechnet zwar weiterhin mit einem steigenden
Arbeitsangebot3, aufgrund der besseren konjunkturellen Lage soll dieses jedoch nicht wie in
den Vorjahren zu einem Anstieg der Arbeitslosenquote führen. Die Einschätzung der
Arbeitsmarktlage für die Folgejahre ist mit Risiken verbunden, weil u.a. noch unklar ist, wie
sich die Flüchtlingsmigration auf den Arbeitsmarkt auswirken wird. Auch die Folgen aus der
gänzlichen Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für Kroatien ab 2020 sind schwer
abschätzbar.
1
Wirtschaftswachstum bei einer durchschnittlichen Auslastung der Produktionsfaktoren.
2
Die Frühjahrsprognose der EK wird erst im Mai veröffentlicht. In der Winterprognose ging die EK für 2017 und 2018 von einem
Wachstum des realen BIP von jeweils 1,6 % aus.
3
Das steigende Arbeitsangebot ist vor allem auf Migration und steigende Partizipationsraten von Älteren und Frauen
zurückzuführen.
11 / 56Budgetdienst – Österreichisches Stabilitätsprogramm 2016 bis 2021 (III-385 d.B.)
3.2 Alternativszenarien und Folgen für die Fiskalpolitik
Das WIFO sieht derzeit vor allem im außenwirtschaftlichen Umfeld Abwärtsrisiken für seine
Prognose, da derzeit eine Reihe von Unsicherheiten die Weltkonjunktur prägen. Dazu zählen
die Unsicherheit über die künftige wirtschaftspolitische Ausrichtung der USA, der
bevorstehende EU-Austritt Großbritanniens, zunehmende protektionistische Tendenzen und
die Erholung in einigen rohstoffexportierenden Schwellenländern. Ein mögliches
Aufwärtsrisiko ergibt sich aus den Maßnahmen des Regierungsprogrammes vom Jänner
2017, das in der vorliegenden Prognose noch nicht berücksichtigt wurde. Die Auswirkungen
auf den Arbeitsmarkt könnten insgesamt positiv ausfallen4, wodurch es auch für den privaten
Konsum zu zusätzlichen Impulsen kommen würde. Aus den beschlossenen
Investitionszuwachsprämien sowohl für den KMU-Bereich (Förderungsvolumen von
insgesamt 175 Mio. EUR) als auch für große Unternehmen (Förderungsvolumen von
100 Mio. EUR) erwartet das WIFO keine größeren Impulse.5
Das Stabilitätsprogramm enthält eine Darstellung der Defizit- und Schuldenentwicklung für
zwei alternative Wachstumsszenarien6. Das optimistische Szenario sieht jährlich ein um
0,5 %-Punkte höheres Wirtschaftswachstum, das pessimistische Szenario ein um
0,5 %-Punkte niedrigeres Wirtschaftswachstum als im Basisszenario vor. Im optimistischen
Szenario wird jährlich ein um 0,3 %-Punkte günstigerer Budgetsaldo ausgewiesen, im
pessimistischen Szenario ein um 0,3 %-Punkte schlechterer Budgetsaldo. Die
Schuldenquote wäre 2021 um ca. 3 %-Punkte niedriger (optimistisches Szenario) bzw. höher
(pessimistisches Szenario) als im Basisszenario. Die vom BMF durchgeführte
Szenariendarstellung ist jedoch aus mehreren Gründen kritisch zu hinterfragen:
Die unterstellten Wirkungskanäle werden nicht näher erläutert, es wird lediglich
mechanisch ein konstanter Auf- bzw. Abschlag auf die Defizitentwicklung
vorgenommen, ohne dass das Ausmaß oder die unterstellten
Wirkungszusammenhänge begründet werden.
4
Insbesondere der Beschäftigungsbonus, die Beschäftigungsaktion 20.000, das kommunale Investitionsprogramm und das
verpflichtende Integrationsjahr könnten positive Arbeitsmarktimpulse bewirken. Allerdings sind diese Maßnahmen mit hohen
fiskalischen Kosten verbunden, wodurch sich auch ein Risiko für die Fiskalprognose des WIFO ergibt.
5
Die Investitionsförderung für große Unternehmen (ab 250 Mitarbeiter) hätte ursprünglich über eine vorzeitige Abschreibung
erfolgen sollen, die laut WIFO stärkere konjunkturelle Impulse bewirken würde. Nun sieht der Regierungsbeschluss eine
Förderung über eine Investitionszuwachsprämie vor (ähnlich der Förderung für KMUs), da die vorzeitige Abschreibung als
selektive steuerliche Maßnahme und damit möglicherweise als staatlich Beihilfe eingestuft worden wäre.
6
Siehe Tabelle 14 im Stabilitätsprogramm 2017.
12 / 56Budgetdienst – Österreichisches Stabilitätsprogramm 2016 bis 2021 (III-385 d.B.)
Die unterstellte Abweichung der Wirtschaftsentwicklung wird nicht erläutert. Es macht
für die Entwicklung der öffentlichen Finanzen aber einen Unterschied, ob die
veränderte BIP-Entwicklung auf außenwirtschaftliche Faktoren oder etwa auf
geänderte Annahmen beim Privatkonsum, bei der Investitionsentwicklung oder beim
öffentlichen Konsum zurückzuführen ist.
Die Annahme, dass sich das Budgetdefizit gemessen in Prozent des BIP jährlich im
selben Ausmaß verbessert bzw. verschlechtert (+/- 0,3%-Punkte) ist nicht plausibel.
Im pessimistischen Szenario werden die Zinszahlungen aufgrund der höheren
Staatsschuld stärker ansteigen als in den anderen beiden Szenarien, dieser Effekt
verstärkt sich von Jahr zu Jahr.
In Zukunft sollte die Risikoanalyse eine stärkere Beachtung finden. In der nachstehenden
Tabelle wird die Entwicklung jener volkswirtschaftlichen Größen ausgewiesen, die von
besonderer Budgetrelevanz sind. Die dargestellten Indikatoren sind zentrale Bezugsgrößen
bei der Erstellung einer Fiskalprognose. Eine umfassende Risikoanalyse könnte
beispielsweise die Auswirkungen von abweichenden Annahmen bezüglich der Entwicklung
dieser Indikatoren auf die einzelnen Einnahmen- und Ausgabenkategorien ausweisen.
Tabelle 2: Entwicklung der für budgetäre Entwicklungen besonders relevanten
volkswirtschaftlichen Kennzahlen
in Mrd. EUR Veränderung in % p.a.
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2011-2016 2016-2021
Bruttoinlandsprodukt, nominell 330,4 339,9 349,5 361,2 373,0 385,3 398,2 411,6 2,5 3,3
Konsum privat, nominell 176,7 179,1 184,2 189,8 195,5 201,3 207,6 214,1 2,2 3,1
Betriebsüberschuss 129,7 132,7 136,5 141,8 147,1 152,7 158,3 164,2 1,7 3,8
Lohn- und Gehaltssumme, brutto 130,8 134,6 138,4 142,8 147,2 151,8 156,5 161,4 3,1 3,1
Index Veränderung in % p.a.
BIP, real (Index 2016=BIP, nom.) 341,1 344,4 349,5 356,3 362,6 368,6 374,5 380,3 0,8 1,7
Verbraucherpreise (Index 2016=100) 97,5 99,1 100,0 101,7 103,4 105,2 107,2 109,1 2,1 1,8
in 1.000 Personen Veränderung in % p.a.
Unselbständig Aktiv-Beschäftigte 3.415,5 3.448,7 3.502,4 3.558,4 3.603,4 3.647,0 3.690,2 3.734,1 1,1 1,3
Arbeitslose 319,4 354,3 357,3 354,3 358,3 363,2 371,7 380,2 7,7 1,2
in % Veränderung in %-Pkt. p.a.
Zins auf 10-jährige Bundesanleihen 1,5 0,7 0,4 0,6 0,9 1,6 2,1 2,3 -0,6 0,4
Zinsen, kurzfirstig 0,2 0,0 -0,3 -0,3 -0,1 0,1 0,4 0,7 -0,3 0,2
Quellen: WIFO, Stabilitätsprogramm 2017
13 / 56Budgetdienst – Österreichisches Stabilitätsprogramm 2016 bis 2021 (III-385 d.B.)
4 Entwicklung der Eckwerte im Österreichischen
Stabilitätsprogramm 2016 bis 2021
4.1 Maastricht Notifikation März 2017
Am 30. März 2017 veröffentlichte Statistik Austria die aktuelle Maastricht-Notifikation, aus
der sich für das Jahr 2016 ein Maastricht-Saldo des Bundes iHv 4,3 Mrd. EUR
(1,2 % des BIP) und ein gesamtstaatlicher Maastricht-Saldo iHv 5,4 Mrd. EUR
(1,6 % des BIP) ergibt. Der negative Saldo der Länder (-1,1 Mrd. EUR bzw. 0,3 % des BIP)
ist auf den innerstaatlichen Transfer iHv 1,2 Mrd. EUR vom Land Kärnten an den in den
Bundessektor klassifizierten Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds (KAF) im Rahmen der
HETA-Abwicklung zurückzuführen, der gleichzeitig zu einer Reduktion des Maastricht-Defizit
des Bundes führt7, sodass es insgesamt zu keiner Änderung des gesamtstaatlichen Defizits
kommt.
Wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt, wird der Maastricht-Saldo des Bundes durch
Bereinigung des Nettofinanzierungssaldo der Finanzierungsrechnung des administrativen
Haushalts des Bundes errechnet. Für den gesamtstaatlichen Maastricht-Saldo werden die
Ergebnisse der Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger hinzuaddiert.
7
Die Zahlung des Landes Kärnten an den KAF (1,2 Mrd. EUR) wird beim Bund im Finanzierungssaldo der dem Bundessektor
zugeordneten ausgegliederten Einheiten ausgewiesen und führt zu einer Reduktion des Maastricht-Saldos des Bundes
gegenüber dem Nettofinanzierungssaldo des Finanzierungshaushalts im administrativen Haushalt.
14 / 56Budgetdienst – Österreichisches Stabilitätsprogramm 2016 bis 2021 (III-385 d.B.)
Tabelle 3: Überleitung vom Nettofinanzierungssaldo 2016 zum Maastricht-Saldo des
Gesamtstaats 2016
in Mio. EUR in % d. BIP
Nettofinanzierungssaldo 2016 (Finanzierungshaushalt) -4.995 -1,43
+ Finanztransaktionen im Finanzierungshaushalt -508 -0,15
davon Superdividende Münze Österreich -404 -0,12
+ Maastricht-wirksame Transaktionen außerh. des Finanzierungshaushalts -77 -0,02
+ Periodenabgrenzungen 456 0,13
davon Periodenabgrenzung Zinszahlungen 128 0,04
Periodenabgrenzung Steuern 64 0,02
Periodenabgrenzung EU-Beiträge -54 -0,02
Periodenabgrenzung EU-Rück flüsse (Agrarförderungen, Struk turfonds) 222 0,06
Periodenabgrenzung Bundesbeitrag an Pensionsversicherungsanstalt -77 -0,02
Vgl. EHH-FHH (diverse Konten) 346 0,10
+ Fin.saldo ausgegl. Einheiten, Bundeskammern, Bundesfonds, Hochschulsektor 853 0,24
= Maastricht-Saldo des Bundes 2016 -4.272 -1,22
+ Maastricht-Saldo der Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger -1.158 -0,33
davon Länder (ohne Wien) -1.085 -0,31
Gemeinden (ink l. Wien) -216 -0,06
Sozialversicherungsträger 143 0,04
= Maastricht-Saldo des Gesamtstaats 2016 -5.430 -1,55
Quelle: Statistik Austria
Die wesentlichsten Unterschiede zwischen Nettofinanzierungssaldo und Maastricht-Saldo
betreffen Periodenabgrenzungen (z.B. Abgrenzung der Zinszahlungen und des
8
Bundesbeitrags an die Pensionsversicherungsanstalt ), die Bereinigung um
9
Finanztransaktionen im Finanzierungshaushalt und die Berücksichtigung anderer in den
Bundessektor klassifizierter Einheiten (v.a. Abbaubanken und die ÖBB Infrastruktur AG).10
Da die nachfolgenden Darstellungen zum Stabilitätsprogramm die weniger vertrauten
Begriffe und Abgrenzungen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) verwenden,
wird dazu in einem Annex ein Überblick über die einzelnen Einnahmen- und
8
Einerseits wird hier die 2016 verbuchte Korrektur des 2015 zu viel überwiesenen Bundesbeitrags herausgerechnet
(defiziterhöhend), andererseits wird das Defizit um den 2016 zu viel überwiesenen Betrag, der erst 2017 kassenwirksam
ausgeglichen wird, reduziert.
9
Auszahlungen und Einzahlungen, bei denen es sich nur um Umschichtungen im Finanzvermögen (Änderungen der
Vermögensstruktur), nicht aber um dauerhafte Be- oder Entlastungen des öffentlichen Haushalts handelt und die daher im
Maastricht-Saldo unberücksichtigt bleiben.
10
In die Kategorie der Finanztransaktionen fällt die mit der Anfang 2016 beschlossenen Novelle des Scheidemünzengesetzes
verbundene Gewinnausschüttung der Münze Österreich AG, die nach den Regeln des ESVG als Superdividende zu werten ist,
sowie die in diesem Zusammenhang angefallenen Einnahmen aus der Körperschaftsteuer, die ebenso wie die
Gewinnausschüttung selbst Maastricht-neutral sind (insgesamt 404 Mio. EUR). Mit der Novelle wurde die gesetzliche
Beschränkung zur Bildung von Rücklagen und Rückstellungen zur Erfüllung der Umtauschverpflichtungen der Münze Österreich
AG erweitert, wodurch die hierfür gebundenen Mittel frei wurden und ausgeschüttet werden konnten. Eine ausführliche
Darstellung ist der diesbezüglichen Analyse des Budgetdienstes zum Scheidemünzengesetz 1988 und
Bundeshaftungsobergrenzengesetz vom 4. Februar 2016 zu entnehmen.
15 / 56Budgetdienst – Österreichisches Stabilitätsprogramm 2016 bis 2021 (III-385 d.B.)
Ausgabenkategorien des Sektors Staat gem. VGR und deren Inhalte gegeben.
4.2 Eckwerte des Österreichischen Stabilitätsprogramms 2016 bis 2021
Die beiden nachfolgenden Tabellen geben einen Überblick über die zentralen Eckwerte des
Stabilitätsprogramms in Anteilen am BIP sowie in absoluten Werten.
Tabelle 4: Eckwerte des Stabilitätsprogramms in % des BIP und in Mrd. EUR
in % des BIP 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Staatseinnahmen 50,0 50,6 49,5 49,5 49,4 49,4 49,4 49,3
Staatsausgaben 52,7 51,7 51,1 50,6 50,3 49,9 49,8 49,7
Maastricht-Saldo -2,7 -1,1 -1,6 -1,0 -0,8 -0,5 -0,4 -0,3
Beitrag Bund -2,8 -1,2 -1,2 -1,1 -0,9 -0,6 -0,4 -0,5
Beitrag Länder (ohne Wien) 0,0 0,1 -0,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Beitrag Gemeinden (mit Wien) 0,0 0,0 -0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Beitrag SV-Träger 0,1 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 0,0 0,1
Primärsaldo -0,3 1,3 0,5 0,9 1,0 1,2 1,3 1,2
Struktureller Budgetsaldo -0,7 0,0 -1,0 -0,9 -0,8 -0,5 -0,3 -0,3
Öffentliche Verschuldung 84,4 85,5 84,6 80,8 78,5 76,0 73,5 71,0
in Mrd. EUR 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Staatseinnahmen 165,2 171,9 173,1 178,8 184,3 190,4 196,8 203,0
Staatsausgaben 174,3 175,6 178,5 182,6 187,4 192,4 198,2 204,4
Maastricht-Saldo -9,0 -3,7 -5,4 -3,8 -3,1 -2,0 -1,4 -1,4
Beitrag Bund -9,3 -4,0 -4,3 -4,0 -3,5 -2,3 -1,8 -1,9
Beitrag Länder (ohne Wien) 0,1 0,2 -1,1 0,2 0,1 0,1 0,2 0,2
Beitrag Gemeinden (mit Wien) -0,1 0,0 -0,2 -0,1 0,0 0,0 0,0 0,0
Beitrag SV-Träger 0,3 0,1 0,1 0,1 0,2 0,2 0,2 0,2
Primärsaldo -1,0 4,4 1,9 3,4 3,6 4,6 5,0 5,1
Öffentliche Verschuldung 279,0 290,5 295,7 291,7 292,9 292,8 292,5 292,3
Anmerkung: Struktureller Saldo bis 2015 lt. Winterprognose der EK vom 13. Februar 2017
Quellen: Stabilitätsprogramm 2017, Statistik Austria, EK
Das vorliegende Stabilitätsprogramm sieht eine schrittweise Reduktion des
Maastricht-Defizits von 1,6 % des BIP (5,4 Mrd. EUR) im Jahr 2016 auf 0,3 % des BIP
(1,4 Mrd. EUR) im Jahr 2021 vor. Dabei sollen die Haushalte der Länder, Gemeinden und
Sozialversicherungsträger ab 2017 weitgehend ausgeglichen bzw. leicht positiv ausfallen.
Das Maastricht-Defizit des Bundessektors soll sich bis 2020 mehr als halbieren und nur noch
1,8 Mrd. EUR (0,4 % des BIP) betragen. Die Reduktion des gesamtstaatlichen Defizits soll
durch ein deutlich schwächeres Wachstum der Ausgaben als der Einnahmen erreicht
werden. Während die Einnahmen weitgehend mit dem nominellen BIP-Wachstum Schritt
halten und nur um 0,2 %-Punkte auf 49,3 % des BIP zurückgehen sollen, erwartet das BMF
von 2016 bis 2021 eine Reduktion der Staatsausgabenquote um 1,4 %-Punkte (siehe dazu
Pkt. 5).
16 / 56Budgetdienst – Österreichisches Stabilitätsprogramm 2016 bis 2021 (III-385 d.B.)
17 / 56Budgetdienst – Österreichisches Stabilitätsprogramm 2016 bis 2021 (III-385 d.B.)
Die um Konjunktur- und Einmaleffekte bereinigte Entwicklung der öffentlichen Haushalte
lässt sich am strukturellen Budgetdefizit ablesen, das bis 2021 gegenüber 2016 um
0,7 %-Punkte auf 0,3 % des BIP sinken soll. Das mittelfristige Haushaltsziel (MTO) eines
strukturellen Defizits von maximal 0,5 % des BIP soll ab 2019 erreicht werden. Im
Stabilitätsprogramm 2016 wurde noch davon ausgegangen, dass diese Zielvorgabe bereits
2018 erfüllt wird. Die öffentliche Verschuldung soll ausgehend von einem Höchststand
iHv 85,5 % des BIP im Jahr 2015 auf 71,0 % des BIP zurückgehen.
4.3 Defizit- und Schuldenentwicklung
Die nachfolgenden Abbildungen stellen die längerfristige Entwicklung der Budgetsalden
sowie den Unterschied zwischen Maastricht-Saldo und strukturellem Saldo aufgrund von
Konjunktur- und Einmaleffekten (ab 2016) dar:
Grafik 2: Entwicklung der Budgetsalden 2008 bis 2021 (links) und Überleitung vom
Maastricht-Saldo zum strukturellen Budgetsaldo 2016 bis 2021 (rechts)
Anmerkung: Struktureller Saldo bis 2015 lt. Winterprognose der EK vom 13. Februar 2017
Quellen: Stabilitätsprogramm 2017, Statistik Austria, EK
In den Jahren nach der Wirtschafts- und Finanzkrise war die Entwicklung des
Maastricht-Defizits und des Schuldenstands durch den Konjunktureinbruch und die
Hilfsmaßnahmen im Bankenbereich geprägt. Auch nach Bereinigung um Konjunktur- und
Einmaleffekte lag der strukturelle Budgetsaldo im Jahr 2010 bei -3,3 %. In den Folgejahren
wurde er jedoch schrittweise reduziert und lag 2015 nahe bei null. 2016 kam es unter
anderem aufgrund der Steuerreform 2015/2016 und der Mehrausgaben in den Bereichen
18 / 56Budgetdienst – Österreichisches Stabilitätsprogramm 2016 bis 2021 (III-385 d.B.)
Sicherheit und Integration zu einem Anstieg des strukturellen Budgetdefizits auf 1,0 % des
BIP. Die Differenz zum Maastricht-Defizit (1,6 % des BIP) ergibt sich vor allem durch die im
Jahr 2016 noch deutlich negative Outputlücke, deren Effekt auf den öffentlichen Haushalt
(zyklische Budgetkomponente) auf 0,5 %-Punkte geschätzt wird. Zusätzlich wurden bei der
Berechnung des strukturellen Saldos für 2016 Einmalmaßnahmen iHv 175 Mio. EUR (0,05 %
des BIP) berücksichtigt11. Für die Folgejahre geht das BMF von einem relativ schnellen
Schließen der Outputlücke und von keinen weiteren Einmalmaßnahmen aus, sodass der
Unterschied zwischen dem strukturellen und dem Maastricht-Budgetsaldo bereits 2018 nur
noch 0,05 %-Punkte ausmachen soll.
Die nachfolgenden Abbildungen zeigen die längerfristige Entwicklung des gesamtstaatlichen
Schuldenstands und schlüsseln die für die Veränderung des Schuldenstands maßgeblichen
Faktoren ab 2016 auf:
Grafik 3: Entwicklung des Schuldenstands 2008 bis 2021 (links) und Beiträge zur
Veränderung der Schuldenquote 2016 bis 2021 (rechts)
Quellen: Stabilitätsprogramm 2017, Statistik Austria, Eurostat
11
Diese gehen insbesondere auf die 2016 aus dem Bundeshaushalt geleisteten Zahlungen für Auer von Welsbach
(AvW)-Anlegerentschädigungen iHv 142,9 Mio. EUR zurück.
19 / 56Budgetdienst – Österreichisches Stabilitätsprogramm 2016 bis 2021 (III-385 d.B.)
Nachdem der Schuldenstand in den Jahren 2014 und 2015 durch Sondereffekte im
Zusammenhang mit den im Staatssektor klassifizierten Abbaubanken HETA, KA Finanz AG
und immigon auf 84,4 % bzw. 85,5 % des BIP angestiegen ist12, ging er 2016 auf 84,6 % des
BIP zurück. Grund für diesen Rückgang ist vor allem das relativ stark wachsende nominelle
BIP, dessen reduzierender Effekt auf den Schuldenstand mit 2,3 % des BIP das
Maastricht-Defizit iHv 1,6 % des BIP (Primärsaldo + Zinsausgaben) deutlich übersteigt. Auch
in den Jahren 2017 bis 2021 wird das nominelle BIP-Wachstum gemäß der zugrunde
gelegten Mittelfristprognose einen substantiellen Beitrag zur Reduktion der Schuldenquote
leisten. Für 2017 geht das BMF zusätzlich von einer Reduktion des Schuldenstands durch
ein deutlich negatives Stock-Flow-Adjustment13 iHv -2,2 % des BIP14 aus, das unter anderem
auf die Auflösung von Ende 2016 aufgenommenen Kassenreserven zum Rückkauf von
HETA-Anleihen zurückgehen dürfte. Neben dem sinkenden Budgetdefizit und dem höheren
nominellen BIP-Wachstum dürfte die vorgesehene Reduktion des Schuldenstands bis 2021
auch auf den Abbau von Verbindlichkeiten durch den Verkauf von Vermögenswerten der
Abbaueinheiten zurückgehen.
12
2014: Klassifikation der "Bad Bank" HETA in den Sektor Staat. 2015: Übernahme von Vermögenswerten und Schulden der
privatisierten Kommunalkredit Austria AG durch die KA Finanz AG, Reklassifikation von immigon in den Sektor Staat,
Vorauszahlung an den Freistaat Bayern im Rahmen des Generalvergleichs.
13
Das Stock-Flow-Adjustment (SFA) weist den Unterschied zwischen dem Budgetdefizit und der Veränderung des
Schuldenstandes in einem bestimmten Jahr aus. Beispiele für das SFA ergeben sich etwa aus einem nicht defizitwirksamen
Rückgang der gesamtstaatlichen Verbindlichkeiten sowie aufgrund unterschiedlicher Periodenabgrenzungen bei Schulden und
Defizit.
14
Aufgrund der Rücküberweisung der von der Bank Austria getätigten Zahlung an die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) im
Zusammenhang mit der Überführung von MitarbeiterInnen aus dem eigenen Pensionssystem in die gesetzliche
Pensionsversicherung dürfte das Stock-Flow-Adjustment 2017 aus heutiger Sicht jedoch etwas niedriger ausfallen als im
Stabilitätsprogramm angeführt (einem Standard-Artikel zufolge hat die PVA 790 Mio. EUR an die Bank Austria rücküberwiesen,
da diese Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen den PVA-Bescheid eingelegt hat; siehe
http://derstandard.at/2000056334902/Bank-Austria-bekommt-690-Millionen-von-Pensionsversicherung-zurueck).
20 / 56Budgetdienst – Österreichisches Stabilitätsprogramm 2016 bis 2021 (III-385 d.B.)
5 Ausrichtung und Struktur der Fiskalpolitik bis 2021
5.1 Ausrichtung der Fiskalpolitik und Entwicklung der Staatsquoten
Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über die Entwicklung der Staatsquoten
von 2005 bis 2016, sowie die im Stabilitätsprogramm geplante Entwicklung bis 2021:
Grafik 4: Entwicklung der Staatsquoten
Quellen: Stabilitätsprogramm 2017, Statistik Austria
Ausgehend von 2005 waren die Staatsausgaben in Relation zum BIP bis 2007 stark
rückläufig, das Maastricht-Defizit ging im selben Zeitraum von 2,6 % auf 1,4 % des BIP
zurück.15 Nach dieser Konsolidierungsphase kam es infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise
zu hohen Budgetdefiziten. Die Wirkung der automatischen Stabilisatoren, zusätzliche
diskretionäre Maßnahmen der Bundesregierung zur Stabilisierung der Konjunktur sowie
Hilfsmaßnahmen für den Finanzsektor führten in den Jahren 2009 und 2010 zu einem
15
Das Maastricht-Defizit kann in der Grafik als Differenz zwischen Staatsausgaben- und Staatseinnahmenquote abgelesen
werden.
21 / 56Budgetdienst – Österreichisches Stabilitätsprogramm 2016 bis 2021 (III-385 d.B.)
Anstieg der Budgetdefizite auf 5,4 % bzw. 4,5 % des BIP. Beginnend mit dem Loipersdorf-
Paket aus dem Herbst 2010 wurde erneut eine Konsolidierungsphase eingeleitet, die mit
dem Stabilitätspaket aus dem Jahr 2012 und weiteren Konsolidierungsbemühungen im
Jahr 2014 (v.a. Abgabenänderungsgesetz 2014) fortgesetzt wurde.16 Die beschlossenen
Maßnahmen führten zu einer steigenden Staatseinnahmenquote, einer sinkenden
Staatsausgabenquote und einer damit einhergehenden Reduktion des Defizits. Begünstigt
wurde die Konsolidierung durch das niedrige Zinsumfeld und die Wirkung der kalten
Progression. Bis zum Jahr 2015 sank das Maastricht-Defizit auf 1,1 %, der strukturelle
Budgetsaldo war sogar ausgeglichen.17 Im Jahr 2016 kam es insbesondere durch die
Steuerreform und die Mittelaufstockungen in den Bereichen Integration und Sicherheit zu
einer Verschlechterung des Maastricht-Saldos. Ab 2017 soll das gesamtstaatliche Defizit
durch eine Reduktion der Staatsausgabenquote und eine weitgehend konstante
Staatseinnahmenquote schrittweise zurückgehen und 2021 nur noch 0,3 % des BIP
ausmachen.
Bei der Entwicklung der Staatsquoten spielen Konjunktur- und Einmaleffekte sowie die
öffentlichen Zinsausgaben eine wichtige Rolle, diese Faktoren stehen jedoch nur bedingt in
einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausrichtung der Fiskalpolitik. Eine gängige
Herangehensweise zu einer von diesen Faktoren unabhängigen Beurteilung, ob die
Ausrichtung der Fiskalpolitik expansiv, neutral oder restriktiv ist, ist die Betrachtung der
Veränderung des strukturellen Primärsaldos. Verbessert sich der strukturelle Primärsaldo
gegenüber dem Vorjahr, ist die Fiskalpolitik gemäß dieser Definition restriktiv. Bleibt der
strukturellen Primärsaldo unverändert oder verschlechtert er sich, kann von einer neutralen
bzw. von einer expansiven Ausrichtung der Fiskalpolitik gesprochen werden.18 Die
nachstehende Grafik weißt die Veränderung des strukturellen Primärsaldos für Österreich für
den Zeitraum 2011 bis 2021 aus:
16
Für einen Überblick über die Konsolidierungspakete seit 2011 siehe die Studie und Anfragebeantwortung des
Budgetdienstes zur Umsetzung der Konsolidierungspakete und Offensivmaßnahmen ab 2011
17
Der starke Anstieg der Staatsausgabenquote und der damit im Jahr 2014 einhergehende Anstieg des Maastricht-Defizits auf
2,7 % des BIP ist auf die Eingliederung der HETA in den Sektor Staat zurückzuführen.
18
Dieser Definition folgt auch die Europäische Kommission, siehe z.B. http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/
rep/1/2016/DE/COM-2016-727-F1-DE-MAIN.PDF
22 / 56Budgetdienst – Österreichisches Stabilitätsprogramm 2016 bis 2021 (III-385 d.B.)
Grafik 5: Ausrichtung Fiskalpolitik (Veränderung struktureller Budgetsaldo)
Quellen: AMECO, Stabilitätsprogramm 2017
Diese Darstellung bestätigt die Einschätzung, dass die Ausrichtung der Fiskalpolitik von
2011 bis 2015 restriktiv war. Im Jahr 2016 war die Wirkung der Fiskalpolitik vor allem
aufgrund der Steuerreform, aber auch aufgrund der Mittelaufstockungen in den Bereichen
Integration und Sicherheit expansiv. Für die Planungsperiode 2017 bis 2021 ist eine
weitgehend neutrale Ausrichtung der Fiskalpolitik vorgesehen. Die leicht expansive
Ausrichtung 2018 könnte auf bereits beschlossene Maßnahmen aus dem
Regierungsprogramm zurückzuführen sein, die größtenteils erst ab 2018 budgetwirksam
sind (z.B. Beschäftigungsbonus, Maßnahmen zur Investitionsförderung). Allerdings ist nicht
klar, welche der Maßnahmen bereits im Stabilitätsprogramm berücksichtigt wurden.19
19
In diesem Zusammenhang würde eine Maßnahmentabelle, wie sie in früheren Stabilitätsprogrammen enthalten war, einen
wesentlichen Informationsgewinn ermöglichen.
23 / 56Budgetdienst – Österreichisches Stabilitätsprogramm 2016 bis 2021 (III-385 d.B.)
5.2 Gesamtstaatliche Ausgabenentwicklung
Im Stabilitätsprogramm 2017 wird die Entwicklung der Ausgaben bis 2021 auf
gesamtstaatlicher Ebene nach VGR-Kategorien dargestellt, es sind keine näheren
Ausführungen zur Ausgabenentwicklung auf administrativer Ebene bzw. keine
entsprechende Überleitung zwischen den administrativen Haushalten und den VGR-
Kategorien enthalten. Eine Aufteilung der Ausgabenentwicklung auf die
Gebietskörperschaften erfolgt nicht. Die Darstellung der öffentlichen Ausgaben in einer
funktionalen Gliederung (COFOG-Klassifikation) endet, entgegen der Vorgaben des Code of
Conduct, mit dem Jahr 2016. Eine Prognose bis 2021 ist im Stabilitätsprogramm nicht
enthalten.
Laut VGR-Kategorien entfallen im Jahr 2016 etwa 38 % der gesamtstaatlichen Ausgaben auf
monetäre Sozialleistungen, etwas mehr als ein Fünftel (21,1 %) sind auf
Arbeitnehmerentgelte zurückzuführen. Rund 13 % der Ausgaben gehen auf den
Intermediärverbrauch (Vorleistungen) zurück, rd. 8 % auf soziale Sachleistungen. Die
verbleibenden Ausgaben entfallen auf die Kategorien Sonstige Ausgaben,
Bruttoanlageinvestitionen und Tatsächlich geleistete Zinszahlungen sowie zu etwa 2,7 % auf
Subventionen und zu 1,4 % auf Vermögenstransfers20. Im Planungszeitraum 2016 bis 2021
sollen nur die sozialen Sachleistungen (durchschnittlich +4,1 %) und die Subventionen
(+3,7 %) stärker als das nominelle BIP (+3,3%) wachsen, die tatsächlich geleisteten
Zinszahlungen sollen um durchschnittlich 2,5 % zurückgehen. In der nachstehenden Tabelle
wird die geplante Ausgabenentwicklung dargestellt:
20
Die beiden letztgenannten Kategorien werden üblicherweise für einen internationalen Vergleich von
Unternehmensförderungen auf VGR-Basis herangezogen. Vgl. dazu die Anfragebeantwortung des Budgetdienstes zur
Internationalen Einordnung der Förderungen im Förderungsbericht 2014.
24 / 56Budgetdienst – Österreichisches Stabilitätsprogramm 2016 bis 2021 (III-385 d.B.)
Tabelle 5: Gesamtstaatliche Ausgaben
Prognose Ø VÄ in % p.a.
in Mrd. EUR 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2011-2016 2016-2021
Gesamtausgaben 174,3 175,6 178,5 182,6 187,4 192,4 198,2 204,4 2,5 2,8
in % d. BIP 52,7 51,7 51,1 50,6 50,3 49,9 49,8 49,7
Intermediärverbrauch 21,3 22,1 22,6 23,2 23,8 24,5 25,1 25,8 2,3 2,6
in % d. BIP 6,4 6,5 6,5 6,4 6,4 6,3 6,3 6,3
Arbeitnehmerentgelt 35,4 36,8 37,7 38,6 39,5 40,5 41,6 42,8 2,4 2,6
in % d. BIP 10,7 10,8 10,8 10,7 10,6 10,5 10,5 10,4
Subventionen 4,5 4,5 4,9 5,0 5,2 5,3 5,6 5,9 1,3 3,7
in % d. BIP 1,4 1,3 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4
Tatsächlich geleistete Zinszahlungen 8,1 8,0 7,3 7,1 6,7 6,6 6,4 6,5 -3,2 -2,5
in % d. BIP 2,5 2,4 2,1 2,0 1,8 1,7 1,6 1,6
Monetäre Sozialleistungen 63,6 65,3 67,0 68,8 71,2 73,4 75,8 78,4 3,2 3,2
in % d. BIP 19,3 19,2 19,2 19,1 19,1 19,1 19,0 19,0
Soziale Sachleistungen 12,9 13,7 14,5 15,1 15,7 16,3 17,0 17,7 5,1 4,1
in % d. BIP 3,9 4,0 4,1 4,2 4,2 4,2 4,3 4,3
Vermögenstransfers 8,3 4,4 2,6 2,5 2,7 2,7 2,8 2,8 -6,1 1,3
in % d. BIP 2,5 1,3 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7
Bruttoanlageinvestitionen 9,9 10,2 10,5 10,8 11,1 11,4 11,7 12,1 2,3 2,9
in % d. BIP 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 2,9 2,9
Sonstige Ausgaben 10,3 10,7 11,3 11,4 11,5 11,7 12,1 12,5 3,9 2,1
in % d. BIP 3,1 3,1 3,2 3,2 3,1 3,0 3,0 3,0
Bruttoinlandsprodukt, nominell 330,4 339,9 349,5 361,2 373,0 385,3 398,2 411,6 2,5 3,3
Quellen: Stabilitätsprogramm 2017, Statistik Austria
Insgesamt sollen die gesamtstaatlichen Ausgaben von 178,5 Mrd. EUR im Jahr 2016 auf
204,4 Mrd. EUR im Jahr 2021 ansteigen, in Relation zum nominellen BIP
(Staatsausgabenquote) wird ein deutlicher Rückgang von 51,1 % auf 49,7 % des BIP
angenommen. Aufgrund des hohen Aggregationsniveaus der im Stabilitätsprogramm
ausgewiesenen Ausgabenentwicklung bleiben viele Details offen.21 Beispielsweise bleibt
unklar, wie sich die monetären Sozialleistungen auf die unterschiedlichen Bereiche aufteilen
(z.B. Pensionen, Pflegegeld, Arbeitslosenunterstützung, Mindestsicherung). Auch in die
übrigen Komponenten fließen teils sehr unterschiedliche Positionen ein, die in einigen
Bereichen stark von volkswirtschaftlichen Indikatoren (z.B. Arbeitslosenquote, Zinsniveau,
Inflation) abhängen. Zudem wird in der ausgewiesenen Ausgabenentwicklung keine
Differenzierung zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften vorgenommen.
Folgende wesentliche Entwicklungen der gesamtstaatlichen Ausgaben sind erkennbar:
Monetäre Sozialleistungen: Die Ausgaben sollen von 67,0 Mrd. EUR im Jahr 2016
auf 78,4 Mrd. EUR im Jahr 2021 ansteigen, in Relation zum BIP entspricht dies
einem geringen Rückgang von 19,2 % auf 19,0 % des BIP. Die monetären
Sozialleistungen sind die mit Abstand größte Ausgabenkategorie, ein wesentlicher
Teil entfällt dabei auf Geldleistungen der Sozialversicherung, insbesondere auf
21
Der Strategiebericht enthielt dagegen eine detaillierte mittelfristige Budgetplanung des administrativen Haushalts des
Bundes.
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