BEBAUUNGSPLAN "1-106" - trias Planungsgruppe

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BEBAUUNGSPLAN "1-106" - trias Planungsgruppe
trias
Planungsgruppe

UMWELTPLANUNG
BAUBEGLEITUNG
GEHÖLZSACHVERSTÄNDIGE

BEBAUUNGSPLAN
„1-106“
BERLIN-MITTE

ARTENSCHUTZRECHTLICHER
FACHBEITRAG
STAND 03.05.2021

                                                       AUFTRAGGEBER

                        Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
                                       Abteilung II, Städtebau und Projekte
                                                Württembergische Straße 6
                                                               10707 Berlin

                                                      AUFTRAGNEHMER

                                                      trias Planungsgruppe
                                                    Schönfließer Straße 83
                                                16548 Glienicke/Nordbahn
                                                      Fon: 033056 / 76 501
                                                      Fax: 033056 / 76 581
                                           info@trias-planungsgruppe.com
                                            www.trias-planungsgruppe.com

                                                            BEARBEITER

                                                        Dipl.-Ing. K. Dedek
                                                          M. Sc. S. Tietjen
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trias
Planungsgruppe

Inhalt
1         Anlass und Aufgabenstellung ...................................................................................... 4
2         Grundlagen ................................................................................................................... 4
          Rechtliche Grundlagen ............................................................................................................... 4
          Methodische Grundlagen........................................................................................................... 5
          Untersuchungsgebiet .................................................................................................................. 5
          Datengrundlage ......................................................................................................................... 7
 2.4.1 Erfassung Brutvögel .................................................................................................................. 7
 2.4.2 Erfassung Fledermäuse .......................................................................................................... 10
 2.4.3 Erfassung Brutbäume Eremit, Heldbock ................................................................................. 12
 2.4.4 Erfassung Biotopbäume ......................................................................................................... 15
3         Beschreibung der Wirkungen des Vorhabens ......................................................... 20
4         Relevanzprüfung......................................................................................................... 22
5         Bestandsdarstellung ................................................................................................... 23
          Europäische Vogelarten nach Art. 1 der VSch-RL ..................................................................... 23
          Arten nach Anhang IV der FFH-RL............................................................................................ 29
6         Maßnahmen für die europarechtlich geschützten Arten ......................................... 33
          Maßnahmen zur Vermeidung .................................................................................................. 33
          Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) ....................................................... 34
          Hinweise zur Schaffung weiterer Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Bereich des
          Bauvorhabens .......................................................................................................................... 37
          Zusammenfassung der Maßnahmen ....................................................................................... 38
7         Konfliktanalyse / Prüfung der Verbotstatbestände ................................................. 38
8         Ausnahmeprüfung ...................................................................................................... 40
9         Zusammenfassung ..................................................................................................... 40
10        Quellen ........................................................................................................................ 41
          Literatur .................................................................................................................................... 41
          Gesetze, Richtlinien und Verordnungen .................................................................................... 42
          Internet ..................................................................................................................................... 43
11        Anhang ........................................................................................................................ 44

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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Lage des Untersuchungsgebiet (Kartengrundlage: GEOPORTAL BERLIN/ SÜDOST 2018) ............................. 6
Abbildung 2: Biotopbäume im Plangebiet ............................................................................................................................ 19
Abbildung 3: Darstellung aller Brutvogelreviere im Untersuchungsraum, Stand: 2019 (Kartengrundlage: GEOPORTAL
                    BERLIN/ SÜDOST 2018) ................................................................................................................................. 25
Abbildung 4: Nachweise der Fledermausaktivität 2019 (Kartengrundlage: GEOPORTAL BERLIN/ SÜDOST 2018)........... 31

Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:          Erfassungstermine Kartierung Brutvögel 2019 .................................................................................................. 9
Tabelle 2:          EOAC-Brutvogelstatus-Kriterien (HAGEMEJER & BLAIR 1997) ................................................................................ 9
Tabelle 3:          Fledermausarten in Brandenburg und Berlin mit Schutzstatus ........................................................................ 11
Tabelle 4:          Erfassungstermine Fledermauskartierung 2019 .............................................................................................. 12
Tabelle 5:          FFH-RL Anhang IV ........................................................................................................................................... 12
Tabelle 6:          Heldbock und Eremit in Brandenburg und Berlin mit Schutzstatus .................................................................. 13
Tabelle 7:          Erfassungstermine Brutbäume Eremit, Heldbock 2019................................................................................... 14
Tabelle 8:          Zusammenfassung der Ergebnisse der Relevanzprüfung ................................................................................ 22
Tabelle 9:          Gesamtartenliste aller Brutvogelarten des Untersuchungsraums .................................................................... 23
Tabelle 10:         Arten mit dauerhaft genutzten Neststandorten ................................................................................................ 28
Tabelle 11:         Potenziell im MTB vorkommende und im Jahr 2019 nachgewiesene (fett gedruckt) Fledermausarten im
                    Untersuchungsraum ........................................................................................................................................ 30
Tabelle 12:         Bedarf an Ersatzniststätten (Gebäudebrüter) ................................................................................................... 35
Tabelle 13:         Bedarf an Ersatzniststätten (Höhlenbrüter) ....................................................................................................... 36
Tabelle 14:         Zusammenfassende Darstellung der artenschutzrechtlichen Maßnahmen ..................................................... 38
Tabelle 15:         Ergebnisse des ASB (europäische Vogelarten) - Zusammenfassende Darstellung der Verbotstatbestände der
                    im Untersuchungsraum nachgewiesenen europäischen Vogelarten............................................................... 39
Tabelle 16:         Ergebnisse des ASB (Anhang IV-Arten) - Zusammenfassende Darstellung der Verbotstatbestände der im
                    Untersuchungsraum nachgewiesenen Arten nach Anhang IV FFH-RL ............................................................ 39

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1 Anlass und Aufgabenstellung
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland plant die Erweiterung des Bundeskanzleramts im Bereich
des Kanzlerparks auf dem Moabiter Werder, sowie eine Zufahrts- und Logistikzentrale auf einer Fläche
an der Elisabeth-Abegg-Straße. Die geplante Erweiterung des Bundeskanzleramtes soll in einem
Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden. Das Bauvorhaben ist verbunden mit Eingriffen in Natur-
und Landschaft nach § 14 ff BNatSchG sowie mit einschlägigen Zugriffsverboten nach § 44 BNatSchG.
Zur Bewertung der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG im Artenschutzgutachten
waren faunistische Untersuchungen durchzuführen. Zu untersuchen waren das Vorkommen besonders
geschützter Arten nach § 7 BNatSchG, insbesondere europäisch geschützter Arten. Zu erfassen waren,
entsprechend der Vorabstimmung mit den zuständigen Fachämtern des Bezirksamt Mitte und der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klima (SenUVK), Brutvögel sowie folgende weitere Arten/-
gruppen: Fledermäuse, holzbewohnende Käfer und Stechimmen. Die Ergebnisse der
Stechimmenuntersuchung sind im Gutachten von SAURE (2019) zusammengefasst.
Die faunistischen Erfassungen erfolgten im Zeitraum März bis Oktober 2019. Vorliegendes Gutachten
basiert auf den Ergebnissen der Kartierung aus 2019 zum Vorkommen relevanter Arten (Brutvögel,
Fledermäuse und xylobionte Käfer).

2 Grundlagen
Die rechtlichen und methodischen Grundlagen werden nachfolgend aufgeführt und beschrieben.

      Rechtliche Grundlagen
Der Artenschutzbeitrag basiert auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Nach
§ 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten:
   wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder
    zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
   wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der
    Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine
    erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population
    einer Art verschlechtert,
   Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der
    Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG sind im Zusammenhang mit § 44 Abs. 5 BNatSchG zu betrachten:
„Für nach § 15 Absatz 1 unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Eingriffe in Natur und Landschaft, die
nach § 17 Absatz 1 oder Absatz 3 zugelassen oder von einer Behörde durchgeführt werden, sowie für
Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 1 gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach
Maßgabe der Sätze 2 bis 5. Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte
Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54
Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen
   das Tötungs- und Verletzungsverbot nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn die Beeinträchtigung
    durch den Eingriff oder das Vorhaben auch unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen das
    Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht und diese
    Beeinträchtigung unvermeidbar ist,
   das Verbot des Nachstellens und Fangens wild lebender Tiere und der Entnahme, Beschädigung oder
    Zerstörung ihrer Entwicklungsformen nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn die Tiere oder ihre

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    Entwicklungsformen im Rahmen einer erforderlichen Maßnahme, die auf den Schutz der Tiere vor
    Tötung oder Verletzung oder ihrer Entwicklungsformen vor Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung
    und die Erhaltung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen
    Zusammenhang gerichtet ist, beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigungen unvermeidbar sind,
   das Verbot nach Absatz 1 Nummer 3 nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff
    oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin
    erfüllt wird.“
Werden diese Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der
gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten erfüllt, müssen die Ausnahmevoraussetzungen des § 45 Abs. 7
BNatSchG erfüllt sein. Es muss nachgewiesen werden, dass
   zumutbare Alternativen [die zu keinen oder geringeren Beeinträchtigungen der relevanten Arten
    führen] nicht gegeben sind,
   zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder
    wirtschaftlicher Art vorliegen oder im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen
    Sicherheit, einschließlich der Landesverteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder der
    maßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt,
   sich der Erhaltungszustand der Populationen der betroffenen Arten nicht verschlechtert und bezüglich
    der Arten des Anhangs IV FFH-RL der günstige Erhaltungszustand der Populationen der Art gewahrt
    bleibt.

      Methodische Grundlagen
Die Vorgehensweise im vorliegenden Gutachten lehnt sich an methodische Hinweise veröffentlichter
Literatur zur Erstellung artenschutzrechtlicher Fachbeiträge an:
-   Guidance Document on the strict protection of animal species of community interest provided by the
    ‘Habitats’ Directive 92/43/EEC (EU-KOMMISSION 2007)

      Untersuchungsgebiet

Lagebeschreibung
Das Plangebiet befindet sich im Bezirk Mitte und umfasst den Kanzlerpark sowie angrenzende Flächen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „1-106“ hat eine Größe von ca. 7,2 ha.
Je nach artspezifischen Lebensraumansprüchen und Aktionsradien waren unterschiedliche
Untersuchungsräume zu berücksichtigen, die in den nachfolgenden Abschnitten beschrieben werden.

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Abbildung 1:   Lage des Untersuchungsgebiet (Kartengrundlage: GEOPORTAL BERLIN/ SÜDOST
               2018)

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        Datengrundlage
Als Grundlage für die Bewertung der Fauna für das Artenschutzgutachten wurden 2019 Kartierungen der
Artengruppen Brutvögel, Fledermäuse, Stechimmen sowie xylobionte Käfer durchgeführt. Die Ergebnisse
der Erfassung der Stechimmenkartierung werden in der Eingriffs- Ausgleichbilanzierung dargestellt.
Nachfolgend werden die für die jeweiligen Arten(gruppen) angewandten Untersuchungsmethoden
beschrieben. Der Untersuchungsraum unterscheidet sich aufgrund der speziellen Anforderungen der
jeweiligen Art an ihren Lebensraum. Der Untersuchungsraum wird artspezifisch benannt.

2.4.1    Erfassung Brutvögel

Allgemeine Charakteristik der Artengruppe
Alle heimischen Brutvogelarten sind nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders geschützte Arten. Sind
diese in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 bzw. in Anlage 1 Spalte 3 der
Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) aufgeführt, so zählen sie darüber hinaus zu den streng
geschützten Arten.
Die über 200 in Deutschland vorkommenden Brutvogelarten nutzen die unterschiedlichsten Lebensräume
und haben verschiedene Habitatansprüche hinsichtlich der Struktur und Größe. Nach FLADE (1994)
werden in Mittel- und Norddeutschland ca. 70 Landschaftstypen mit einem für den jeweiligen
Landschaftstyp charakteristischen Arteninventar unterschieden. Die in den Landschaftstypen
vorkommenden Arten werden weiterhin in Leitarten und stete Begleiter unterschieden. Leitarten sind
danach Arten, die in einem oder wenigen Landschaftstypen signifikant höhere Stetigkeiten und in der
Regel auch wesentlich höhere Siedlungsdichten erreichen als in allen anderen Landschaftstypen und somit
in den von ihnen präferierten Landschaftstypen die von ihnen benötigten Habitatstrukturen und Requisiten
wesentlich häufiger und vor allem regelmäßiger vorfinden als in anderen Landschaftstypen. Stete
Begleiter sind Arten die in vielen Landschaftstypen mit einer sehr hohen Stetigkeit (>80%) vorkommen.
(FLADE 1994)
Je nach Lage des Nestes der einzelnen Art kann unterschieden werden in Bodenbrüter, Busch- und
Baumbrüter, Gebäudebrüter sowie Röhrichtbrüter am Gewässer. Bei der Lage des Nestes kann weiterhin
unterschieden werden in frei brütende Arten sowie in Höhlen- und Nischenbrüter. Letztere nutzen ihre
Neststandorte in der Regel über mehrere Brutperioden, während frei brütende Arten in der Regel in jeder
Brutsaison ein neues Nest bauen. Groß- und Greifvogelarten brüten in der Regel in Horsten, die ebenfalls
über mehrere Brutperioden genutzt werden.
Brutvögel sind störungssensibel im Brutrevier. Indikator für die Störungssensibilität ist die sogenannte
Fluchtdistanz, die bei Greifvögeln wesentlich höher eingestuft wird (GASSNER et al. 2010) als bei Vögeln,
die im Siedlungsbereich an Aktivitäten des Menschen angepasst sind.

Untersuchungsraum
Der Untersuchungsraum (UR) umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans zur Erweiterung des
Kanzleramtes sowie einen erweiterten Pufferbereich von 50 m (vgl. Abbildung 1). Insgesamt hat der UR
eine Ost-West-Ausdehnung von ca. 600 m und eine Nord-Süd-Ausdehnung von 300 m. Die nördliche
Grenze des UR bilden die Südfassaden der Bahnanlagen und des BMI, die Kastanienallee sowie der Park
nördlich der Feuerwache. Im Süden sind die Freiflächen südlich der Joachim-Karnatz-Allee und die Spree
mit ihrem Südufer die Grenze des UR. Im Westen ragt der UR z.T. in die vorhandene Bebauung hinein.

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Den zentralen Bereich des UR bildet der Kanzlergarten mit seinen direkt angrenzenden Bereichen. Der
östliche Teil des Kanzlergartens ist geprägt durch einen Altbaumbestand, der vor allem aus Pappeln
gebildet wird. In den Pappeln des Kanzlergartens und umgebenden Flächen befinden sich ca. 10 z.T.
besetzte Krähennester. Die Bäume des Kanzlergartens sind mit Stauden unterpflanzt oder befinden sich
auf Rasenflächen. Die Anlage der umgebenden Mauer ist z.T. mit Unterstellräumen ausgestattet. Der
westliche Teil des Kanzlergartens wird vor allem durch Rasenflächen gebildet. Sämtliche Rasenflächen
sind einer regelmäßigen Pflege unterzogen und entsprechend art- und strukturarm ausgeprägt. Am
westlichen Rand des Kanzlergartens befinden sich geschnittene Heckenstrukturen sowie eine
Gehölzpflanzung. Die Außenmauer des Kanzlergartens ist mit wildem Wein bewachsen.
Unmittelbar an den Kanzlergarten angrenzend befinden sich Laubholzbestände, vorwiegend aus
Robinien, Ulmen und Pappeln und einer dichten Strauchschicht sowie einer ausgeprägten Krautschicht.
Diese beiden rudimentären Gehölzflächen stehen in funktionalem Zusammenhang mit dem
Altbaumbestand des Kanzlergartens und bilden eine räumliche Einheit. Der nördliche Bereich des
rudimentären Laubholzbestandes setzt sich in Richtung Feuerwache in jüngeren Beständen fort.
Zwischen dem nördlichen rudimentären Laubholzbestand und dem Gelände des Bundesministeriums
des Innern (BMI) verläuft in Dammlage ein gepflasterter Weg, der von einer alten Kastanienallee gesäumt
wird. Diese bietet aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters Strukturen für Höhlen- und Freibrüter der
unterschiedlichsten Arten.
Weitere strukturreiche Altholzbestände befinden sich nördlich der Feuerwache und um den Zollpackhof
im Nordosten des UR.
Alle weiteren Freiflächen des UR sind strukturarm als Grünanlage oder Parkplatz mit einem Baumbestand
jungen bis reifen Alters und Scherrasen ausgeprägt.
Im Untersuchungsraum befinden sich sehr attraktive Gebäudestrukturen für Gebäudebrüter. Dazu zählen
die Bahnanlage mit vielen Spalten und Nischen im nordwestlichen Bereich des UR, das
schlangengeformte Wohngebäude im südwestlichen Bereich des UR (dort vor allem die Südseite) sowie
die Feuerwache im Nordosten des UR.
Relativ stark frequentiert im UR ist der parallele Weg zur Spree. Alle anderen Bereiche sind weniger stark
begangen, insbesondere der Kanzlergarten kann als störungsarm gelten.

Erfassungsmethoden
Zwischen Mitte Februar 2019 und Anfang Juni 2019 wurden im UG insgesamt 8 Begehungen
durchgeführt. Davon erfolgten 6 Begehungen während der frühen Morgenstunden und 2 Begehung in
der Dämmerung / Nacht. Eine Übersicht der Begehungstermine ist in folgender Tabelle dargestellt.

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Tabelle 1:          Erfassungstermine Kartierung Brutvögel 2019
    Nr.      Datum               Zeit       Temp. in            Wind        Bewölkung    Niederschlag   Bearbeitung
                                               °C
        1   25.02.2019    18:30-19:30            9            schwacher      wolkenlos    kein Regen        De
                                                              Wind aus W
        2   19.03.2019      6:30-8:30            5              mäßig         wolkig      kein Regen        De
        3   03.04.2019   6:30-8:30               9             schwacher      wolkig      kein Regen        De
                                                              Wind aus SO
        4   26.04.2019      5:30-7:30         15-17       mäßiger Wind        sonnig      kein Regen        De
                                                             aus O
        5   10.05.2019      5:00-7:00           11            schwacher      bedeckt      kein Regen        De
                                                              Wind aus W
        6   21.05.2019      5:00-6:30           13            schwacher       sonnig      kein Regen        De
                                                              Wind aus O
        7   04.06.2019    22:00-23:00           27             schwacher       klar       kein Regen        De
                                                              Wind aus SO
        8   06.06.2019      4:45-7:30         20-22       mäßiger Wind        sonnig      kein Regen        De
                                                            aus SO

Die Erfassungen erfolgten gem. der Empfehlungen von SÜDBECK et al. (2005). Sämtliche Brutvogelarten,
inklusive der wertgebenden Vogelarten, wurden vollständig und punktgenau erfasst. Zu diesen planungs-
und konfliktrelevanten Vogelarten zählen.
       alle im Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie (EU-VSchRL) geführten Arten,
       streng geschützte Arten nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG,
       Arten der Roten Liste Brandenburgs – RYSLAVY 2019 (Gefährdungsgrad vorhanden),
       Arten der Roten Liste Berlins – WITT & STEIOF 2013 (Gefährdungsgrad vorhanden und Vorwarnliste)
        sowie
       Arten, deren Bestand in Berlin < 50 Reviere/Brutpaare umfasst oder Arten, deren Bestand bei einer
        Bestandsgröße von < 100 Revieren / Brutpaaren kurzfristig stark abgenommen hat (WITT & STEIOF
        2013).
Die bei den einzelnen Begehungen erbrachten Nachweise der jeweiligen Arten wurden nach Abschluss
der Geländebegehungen Revieren bzw. Brutpaaren zugeordnet. Die Erfassungen erfolgten gemäß den
EOAC-Brutvogelstatus-Kriterien (EUROPEAN ORNITHOLOGICAL ATLAS COMMITTEE nach HAGEMEIJER & BLAIR
1997, vgl. Tabelle 2). Die verwendeten wissenschaftlichen und deutschen Artnamen sowie deren
Abkürzungen folgen dem Vorschlag von SÜDBECK ET AL. (2005).
Tabelle 2:          EOAC-Brutvogelstatus-Kriterien (HAGEMEJER & BLAIR 1997)

    Status-Klassen nach EOAC
    A            Brutzeitbeobachtung
    1            Art im artgemäßen Bruthabitat festgestellt
    2            singendes Männchen
    B            Brutverdacht
    3            Paar zur Brutzeit
    4            Revierverhalten (Gesang) im Abstand von mind. 7 Tagen bestätigt
    5            Balzverhalten
    6            Aufsuchen eines möglichen Nestes

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 Status-Klassen nach EOAC
 7           erregtes Verhalten / Warnrufe
 8           Brutfleck bei Altvögeln
 9           Nest- oder Höhlenbau
 C           Brutnachweis
 10          Ablenkungsverhalten (Verleiten)
 11          Nestfund, Eischalen
 12          Beobachtung eben flügger Jungvögel
 13          Altvögel am Brutplatz (nicht einsehbar)
 14          Altvögel mit Kot oder Futter
 15          Nest mit Eiern
 16          Junge im Nest

Als Hilfsmittel wurde ein Fernglas der Marke Steiner Ranger Pro 8x42 verwendet. Für die Erfassung von
Eulen wurden Klangattrappen verwendet.

2.4.2   Erfassung Fledermäuse
Allgemeine Charakteristik
In Brandenburg sind insgesamt 19 Fledermausarten heimisch. Alle Arten sind europäisch geschützt (FFH-
RL Anhang IV) werden in der Bundesartenschutzverordnung als „streng geschützt“ gelistet.
Die Quartieransprüche von Fledermäusen variieren sowohl innerhalb eines Jahreszyklus als auch
zwischen den Arten. Im natürlichen Raum gibt es drei Quartierstypen, die zu unterscheiden sind:
Baumhöhlen und -spalten sowie Höhlen. Durch anthropogenen Einfluss haben sich in Kellern und
Dachböden alternative Quartiere entwickelt, die mittlerweile von vielen Arten genutzt werden. Um als
Quartier potenziell genutzt zu werden, sollten Dachböden Möglichkeiten zum Einflug bieten, jedoch nicht
zugig sein. Kellerräume sollten ebenfalls über eine geeignete Einflugmöglichkeit verfügen. Da
insbesondere für die Aufzucht der Jungen im Sommer während der Wochenstubenzeit (April/Mai bis
Juli/August) andere Temperaturen oder Größen der Quartiere nötig sind als im Winter, kommt es
innerhalb eines Jahreszyklus zur Nutzung unterschiedlicher Quartierstypen.
Neben den Quartiersansprüchen werden auch verschiedene Jagdgebiete von den unterschiedlichen
Arten bevorzugt. Dabei ist zwischen Offenland- und Waldgebieten zu unterscheiden. Sind
Offenlandbiotope über lineare Strukturen (Hecken oder Baumreihen) mit angrenzenden Parks oder
Waldrändern bzw. Waldgebieten verbunden, können auch diese für die Jagd genutzt werden. Im
Tagesverlauf sind die Arten vor allem dämmerungs- oder nachtaktiv. Ausflüge zum Jagen finden
vorzugsweise bei trockenem Wetter statt.
Die Jahreszyklen variieren zwar zwischen den Arten, lassen sich dennoch in etwa vier zeitliche Abschnitte
unterteilen. Die Winterquartierszeit beginnt etwa im Oktober/November und endet bei fast allen Arten im
März. Der Ausflug aus den Winterquartieren zum Aufsuchen der Sommerquartiere beginnt dann ab Ende
März / Anfang April. Die Geburten der Jungtiere und deren Aufzucht erfolgen in den Wochenstuben etwa
von Juni bis Anfang August. Nach der Auflösung der Wochenstuben im August erfolgt im September und
Oktober die Fortpflanzung, bevor die Winterquartiere aufgesucht werden.

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Tabelle 3:         Fledermausarten in Brandenburg und Berlin mit Schutzstatus
 Name deutsch.                  Name wiss.                  Rote Liste BB   Rote Liste B   Rote Liste D
                                                                2004           2003           2009
 Mopsfledermaus                 Barbastella barbastellus         1               0              2
 Nordfledermaus                 Eptesicus nilssonii              1               -              G
 Breitflügelfledermaus          Eptesicus serotinus              3               3              G
 Bechsteinfledermaus            Myotis bechsteinii               1               R              2
 Große Bartfledermaus           Myotis brandtii                  2               R              V
 Teichfledermaus                Myotis dasycneme                 1               -              D
 Wasserfledermaus               Myotis daubentonii                               2              *
 Großes Mausohr                 Myotis myotis                    1               2              V
 Kleine Bartfledermaus          Myotis mystacinus                1               R              V
 Fransenfledermaus              Myotis nattereri                 2               3              *
 Kleiner Abendsegler            Nyctalus leisleri                2               R              D
 Großer Abendsegler             Nyctalus noctula                 3               3              V
 Rauhautfledermaus              Pipistrellus nathusii            3               3              *
 Zwergfledermaus                Pipistrellus pipistrellus                        3              *
 Mückenfledermaus               Pipistrellus pygmaeus            3               2              D
 Braunes Langohr                Plecotus auritus                 3               3              V
 Graues Langohr                 Plecotus austriacus              2               R              2
 Zweifarbfledermaus             Vespertilio murinus              1               2              D

Untersuchungsraum

Fledermäuse sind in der Zeit der Sommerquartiersnutzung am besten während der Jagd im Wald bzw.
über Gehölzbereichen und über Frei- und Wasserflächen sowie beim Quartiersausflug zu erfassen. Als
Sommerquartiere eignen sich im Gebiet potenziell die Bäume in den Robinienwäldchen innerhalb und
außerhalb des Kanzlerparks sowie Spalten an Bauwerken.
Besonders hervorheben ist, dass das Plangebiet vor allem die ins Plangebiet führenden Straßen
(Ingeborg-Drewitz-Allee und Joachim-Karnatz-Allee) nachts stark ausgeleuchtet werden. Dadurch werden
mögliche Leitstrukturen in Form von Alleen sowie Jagdgebiete (an beleuchtete Flächen angrenzende
Freiflächen, Hecken und Waldränder) für Fledermäuse entwertet und nur eingeschränkt genutzt.
Im Untersuchungsraum befinden sich keine potenziell geeigneten Winterquartiere für Fledermäuse in
Form von zugänglichen Gebäudeteile (z.B. kühle feuchte Kellerräume).
Es wurden für das Vorhaben relevante Bereiche mit Sommerquartiersmöglichkeiten sowie mögliche
Jagdbereiche im Plangebiet sowie im erweiterten Untersuchungsraum ermittelt.
Erfassungsmethoden
Generell sind bei der Kartierung und der Anwendung der unterschiedlichen Methoden zum Artnachweis
der Lebenszyklus und somit die unterschiedlichen Aktivitätszeiträume der Tiere im Jahres- und
Tagesverlauf zu berücksichtigen. Des Weiteren sind geeignete Witterungsverhältnisse (Temperatur,
Niederschlag, Wind) für einen erfolgreichen Nachweis von hoher Bedeutung.

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Folgende Erfassungsmethoden wurden angewandt:
Transektenbegehungen und Quartiersbereiche:
Während der Sommerquartierszeit wurde in den verschiedenen Gehölz- und Offenlandbereichen bei
möglichst trockener Witterung Transektenbegehungen mit Hilfe von Batlogger und Sichtbeobachtung
durchgeführt. Die mit dem Batlogger erfassten Daten wurden anschließend audio-visuell mit Hilfe der
Software BatExplorer ausgewertet. Es wurden insgesamt vier Begehungen während der Aktivitätszeit der
meisten Arten, vorwiegend in den Abendstunden ab Sonnenuntergang durchgeführt (vgl. Tabelle 4).
Nach Beendung der Wochenstubenzeit Ende August beginnt die Schwärmphase, in der die Fortpflanzung
stattfindet. Daher wurden auch zwei Kontrollen erst nach der Wochenstubenzeit durchgeführt.
Die potenziellen Quartiers- und Jagdbereiche wurden mindestens an zwei Terminen und zu
unterschiedlichen Zeitpunkten nach Sonnenuntergang kontrolliert. Für die Erfassung der Fledermäuse
während der Jagdaktivitätszeit wurden im Erfassungsjahr 2019 vier Termine im Zeitraum Mai bis Oktober
2019 angesetzt.
Tabelle 4:         Erfassungstermine Fledermauskartierung 2019

  Nr.    Datum           Uhrzeit         Witterung                                           Bearbeiter

   1     15.05.2019      21-24 Uhr       11°C, leichter Nieselregen, stellenweise böig       Ti
   2     25.06.2019      21-24 Uhr       26-29°C, trocken, windstill                         Ti
   3     05.09.2019      19-23 Uhr       18-20°C, trocken, windstill                         Ti
   4     17.09.2019      19-22 Uhr       22°C, trocken, später leicht windig                 Ti

2.4.3    Erfassung Brutbäume Eremit, Heldbock
Allgemeine Charakteristik der Arten

Von den 9 Käferarten, die in den Anhängen der FFH-Richtlinie Anhang IV gelistet werden, entwickeln sich
6 Arten in oder an Bäumen oder im toten Holz (vgl. Tabelle 5).
Tabelle 5:         FFH-RL Anhang IV

 Art                                                   Mögliches Vorkommen im UG

 Buprestis splendens (Goldstreifiger Prachtkäfer)      nein, gilt seit 100 Jahren als ausgestorben
 Cerambyx cerdo (Heldbock)                             ja
 Cucujus cinnaberinus (Scharlachroter Plattkäfer)      nein, Vorkommen nur in Süddeutschland
 Osmoderma eremita (Eremit)                            ja
 Rosalina alpina (Alpenbock)                           nein, Vorkommen in Bayern, Baden
 Phryganophilus ruficollis (Rothalsiger Düsterkäfer)   nein, Vorkommen nur in Urwäldern

Für die vorliegende Untersuchung wurde das Vorkommen der Arten Heldbock (Cerambyx cerdo) und
Eremit (Osmoderma eremita) geprüft. Beide Arten kommen in Brandenburg vor. In den aktuellen Roten
Listen (ESSER 2017a,b) wird der Eremit als „stark gefährdet“ und der Heldbock als „vom Aussterben
bedroht“ bewertet.
Im Gebiet Berlin –Tiergarten (Messtischquadrant 34/46) sind laut Verbreitungskarten des Bundesamt für
Naturschutz (BFN 2018 b und c, online) Funde für den Eremit und den Heldbock eingetragen.

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Heldbock (Cerambyx cerdo)
Cerambyx cerdo entwickelt sich hauptsächlich in der Stieleiche (Quercus robur), daneben gibt es
gelegentliche Vorkommen in der Traubeneiche (Quercus petrea). Der Heldbock lebt in frei stehenden,
alten, bereits geschädigten Eichen. Besiedelt werden nur besonnte Stämme, seltener auch besonnte
Kronenpartien in den oberen Lagen. Für ihre Entwicklung benötigen sie nährstoffreiche Flüssigkeiten in
Bast und Splintholz. Vollständig abgestorbene Bäume werden nicht neu besiedelt, die Larvalentwicklung
bis zum Schlüpfen der Imagines findet jedoch im abgestorbenen Baum noch statt. Die Eier des Heldbocks
werden in Rindenspalten oder alten Larvengängen in geschwächten oder Schadstellen aufweisenden
Eichen, bevorzugt in Stiel-Eichen, abgelegt (MÜLLER-KROEHLING et al. 2006). Die Entwicklungszeit der
Larven beträgt 3- 5 Jahre. Zuerst fressen sie in der Rinde, später im Kambium, im Splint- und schließlich
im Kernholz. Die Verpuppung erfolgt in einem Hakengang. Die Larven des Heldbocks fressen 2 Jahre
im lebenden Bast, bevor sie in das Splintholz dringen. Nach der Verpuppungsphase schlüpft der Imago
aus einem bereits vorgefertigten querovalen Austrittsloch, welches ca. 2 cm groß ist. Das Schlüpfen der
Imagines verursacht typische ovale Austrittlöcher in der Rinde und ein charakteristisches Bohrmehl am
Stammfuß. Der Heldbock ist ortstreu, ein Brutbaum kann über mehrere Generationen bewohnt werden.
Es werden max. Flugdistanzen von bis zu 3.000 m (SCHEFFLER 2013) angegeben, jedoch werden neue
Brutbäume meist in unmittelbarer Nähe besiedelt. Die ausgeschlüpften Imagines sind dämmerungs- bzw.
nachtaktiv und ernähren sich von ausfließendem Baumsaft. Die Hauptflugzeit der Käfer erstreckt sich von
Ende Mai bis Mitte August.
Eremit (Osmoderma eremita)
Osmoderma eremita entwickelt sich in großen, feuchten Mulmkörpern alter Laubbäume (Eichen, Buchen,
Linden, Weiden, Obstbäumen u.a.). Die Art der Mulmbildung (Braun- oder Weißfäule) scheint für die
Eremitenbesiedlung nachrangig zu sein, solange es sich bei dem Mulm um ein fortgeschrittenes
Zersetzungsstadium (schwarzer Mulm) handelt (STEGNER 2002/4). Pro Larve werden im Laufe des 3-4-
jährigen Entwicklungszyklus bis zu 10 Liter Mulm benötigt (SCHAFFRATH 2003). Liegendes Totholz oder
Stämme werden niemals neu besiedelt. Larven können sich aber auch im liegenden Holzkörper noch
weiter entwickeln. Der Nachweis des Vorkommens kann neben der Sichtung der adulten Tiere auch über
das Vorkommen von Larven, Kotpillen und Chitin-Resten erfolgen.
Tabelle 6:       Heldbock und Eremit in Brandenburg und Berlin mit Schutzstatus
  Name deutsch.      Name wiss.             Schutzstatus     Rote Liste     Rote Liste    Rote Liste     FFH-RL
                                               gem.          BB 1992            B          D 1998      Anhang II o.
                                             BNatSchG                                                      IV
  Heldbock           Cerambyx cerdo               §§              1             1             1              IV
  Eremit             Osmoderma eremita            §§              2             2             2            II + IV

  Schutzstatus gem. BNatSchG: § = besonders geschützt; §§ = streng geschützt
  Rote-Liste-Kategorien: 0 = ausgestorben oder verschollen; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 =
  gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem selten; V = Vorwarnliste; D = Daten unzureichend; * =
  ungefährdet; ◊ = nicht bewertet; - = kein Nachweis oder nicht etabliert

Untersuchungsraum
Das Untersuchungsgebiet wird durch Pappeln (Popolus canadensis) und Robinien (Robinia pseudoacacia)
geprägt. Im erweiterten Untersuchungsgebiet finden sich, Bäume weiterer Arten, u.a. Ahorn (Acer
platanoides, A. pseudoplatanus) und Kastanie (Aesculus hippocastanum).

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Erfassungsmethoden
Die untersuchten Käfer Eremit und Heldbock sind an ihre typischen Habitatbäume gebunden. Das Gebiet
wurde auf potenzielle Habitatbäume abgesucht. Diese wiederum wurden vertieft auf
Besiedelungsstrukturen untersucht. Die potentiellen Habitatbäume wurden mit dem Mapit-GIS verortet
und eingezeichnet.
Heldbock: Eichen ab einem Stammumfang ab 140 cm wurden auf Rindenschäden und/ oder
Fraßgängen an Stamm und Krone hin untersucht. Die Stammfüße der Eichen wurden auf
charakteristisches Bohrmehl bei den Begehungsterminen begutachtet. Bei Vorliegen von Totholz oder
Fraßgängen in der Krone wurden diese mit dem Fernglas auf charakteristische Spuren hin inspiziert.
Eremit: Laubbäume wurden auf Höhlungen mit Mulm-Ansammlungen hin untersucht und erfasst. Bei
Potential einer Besiedelung wurden diese erfasst. In den weiteren Begehungsterminen wurden
Stammfußbereiche und Höhlungen auf Kot, Ektoskelettreste hin untersucht.
Tabelle 7:     Erfassungstermine Brutbäume Eremit, Heldbock 2019

 Nr.     Datum             Witterung                       Bearbeiter

 1       03.05.2019        8-11°C, bewölkt, einzelne       En
                           Schauer
 2       07.05.2019        8-13°C, tlw. bewölkt            En
 3       09.05.2019        16-18°C, sonnig, tlw. bewölkt   En

Heldbock: Alte geschädigte Eichen, die Habitatbäume der Art Cerambxy cerdo (Heldbock) darstellen,
sind nicht vorhanden. Eine Besiedelung mit dem Heldbock wird daher ausgeschlossen.
Eremit: Der Eremit besiedelt Laubbäume mit Höhlungen und größerem Mulmvorkommen. Bäume, die
diese Merkmale aufweisen liegen im Untersuchungsgebiet nicht vor. Die untersuchten Bäume mit
kleineren Mulmvorkommen gaben keine Hinweise, die auf das Vorhandensein von Eremit schließen
lassen könnten. Eine Besiedelung mit dem Eremiten im Plangebiet wird ebenfalls ausgeschlossen.

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2.4.4   Erfassung Biotopbäume

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Für das Bauvorhaben Kanzleramt in der Berlin, Mitte wurden im Jahr 2019 ebenfalls Bäume erfasst, die
              ein Potenzial für Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Arten bieten (vgl.

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Abbildung 2 auf der folgenden Seite). Einige Bäume konnten auf Grund von dichtem Efeubewuchs nicht
auf Höhlungen untersucht werden. Dies betrifft die Bäume 29-31, 43, 46-51, 54-59.
Nachfolgend werden die Ergebnisse zusammengefasst.
Vögel (Bäume)

An einigen Bäumen finden sich potenzielle Niststätten in Bäumen für Brutvögel. Vor einer Fällung
innerhalb der Vegetationsperiode müssen die betroffenen Bäume erneut kontrolliert werden (Nr. 18, 21,
22, 24, 53, 71, 72, 74).
Fledermäuse (Bäume)

Es befindet sich mindestens ein potenzielles Winterquartier (lfd. Nr.18) von Fledermäusen im
Untersuchungsraum. Es wurden an mehreren Bäumen (lf.Nr.1, 3, 4, 13,15, 17, 19, 21, 22, 23, 24, 25,
28, 33, 40, 41, 43, 44, 53, 61, 71, 72, 74) potentielle Sommerquartiere festgestellt. Bei Fällung dieser
Bäume müssen die Bäume kontrolliert werden.
Brutbäume Eremit, Heldbock

Es wurden zum aktuellen Zeitpunkt keine Brutbäume festgestellt. Eine Besiedelung der Arten Heldbock
und Eremit wird ausgeschlossen.

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Abbildung 2:   Biotopbäume im Plangebiet

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3 Beschreibung der Wirkungen des Vorhabens
Entsprechend der geplanten textlichen und zeichnerischen Festzungen sind eine Entwicklung eines SO-
Gebiets im Norden des Plangebiets sowie eine bauliche Verdichtung des Kanzlerpark vorgesehen.

Baubedingte Wirkfaktoren
Baubedingte Wirkfaktoren sind im Allgemeinen:
-   Flächeninanspruchnahme    (temporäre           Baustelleneinrichtungsflächen,     Aufstell-    und
    Bewegungsflächen von Baumaschinen)
-   Lärm und optische Störungen (Bewegungsunruhe)
-   Nähr- und Schadstoffimmissionen (durch Baufahrzeuge)
-   Erschütterungen (durch den Baubetrieb)
-   Barrierewirkungen/Zerschneidung (z. B. durch temporäre Baustraßen)
-   Kollisionen (durch Baufahrzeuge)
Baubedingte Wirkungen sind stets temporär.
Mögliche baubedingte Wirkfaktoren durch das BV:
Temporär werden Flächen für die Lagerung von Baumaterialien sowie Baustelleneinrichtungsflächen und
Aufstell- und Bewegungsflächen von Baumaschinen in Anspruch genommen. Dafür werden potenziell
Biotopstrukturen (Gehölzflächen) beansprucht, in denen möglicherweise europäische Vogelarten
vorkommen. Der Wirkraum dieser Wirkung umfasst die von der Baustelle durch temporäre Überbauung,
Überlagerung oder Befahrung beanspruchten Flächen.
Durch den Betrieb von Baumaschinen ist mit einer temporären, jedoch ungleichmäßig intensiven
Bewegungsunruhe zu rechnen. Bewegungsunruhe kann bei empfindlichen Tierarten Auswirkungen in
Form von Stressreaktionen, Flucht und Meidung hervorrufen. Der Wirkraum dieser Wirkung umfasst die
von der Baustelle beanspruchten sowie daran angrenzenden Flächen.

Anlagebedingte Wirkfaktoren
Anlagebedingte Wirkfaktoren sind im Allgemeinen:
-   Flächeninanspruchnahme
-   Verlust von Teillebensräumen
Mögliche anlagebedingte Wirkfaktoren durch das BV:
Ein Großteil der geplanten Versiegelung, inkl. Anlage des Tunnelbauwerks, liegt auf bereits
teilversiegelten und somit vorbelasteten Flächen. Eine Entwicklung von derzeit als Parkfläche genutzten
Flächen ist ebenfalls vorgesehen. Daher ist es möglich, dass durch die Bebauung bisher unbebauter
Flächen (hier: öffentliche Parkanlage) möglicherweise Teillebensräume von europäischen Vogelarten
dauerhaft in Anspruch genommen werden. Der Wirkraum umfasst die Fläche der geplanten
Versiegelung.

Betriebsbedingte Wirkfaktoren
Betriebsbedingte Wirkfaktoren sind im Allgemeinen:
-   Lärm und optische Störungen (Bewegungsunruhe)

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-   Nähr-/Schadstoffimmissionen (durch höheres Verkehrsaufkommen, Betrieb von Maschinen u.a.)
-   Erschütterungen (durch höheres Verkehrsaufkommen, Betrieb von Maschinen u.a.)
-   Kollisionsrisiko (durch höheres Verkehrsaufkommen)
-   Barrierewirkungen/Zerschneidung (durch neue Wege, Bebauung)
Mögliche betriebsbedingte Wirkfaktoren durch das BV:
Auf der Fläche des Untersuchungsgebietes befindet sich bereits ein umzäunter Kanzlerpark, der für
Besucher und als Helikopterlandeplatz genutzt wird. Es findet an dieser Stelle eine geringe
Nutzungsänderung durch Nachverdichtung statt. Es sind betriebsbedingten Wirkungen durch ein höheres
Verkehrsaufkommen und eine stärkere Nutzung der Angestellten zu erwarten.

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4 Relevanzprüfung
Im Rahmen einer Relevanzprüfung werden die vorkommenden Arten herausgefiltert, für die
artenschutzrechtliche Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG zu erwarten sind. Alle Arten, für die ein
Vorkommen aufgrund ihrer Verbreitung bzw. ihrer Ansprüche an den Lebensraum auszuschließen ist,
werden nicht weiter geprüft.
Grundlage der Prüfung bilden die in Berlin vorkommenden Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und
europäische Vogelarten1. Eine Bewertung der Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG erfolgt im
Anschluss an die Darstellung von Vermeidungsmaßnahmen.
Die Potenzialanalyse wird parallel zur Relevanzprüfung durchgeführt. Ein mögliches Vorkommen
artenschutzrechtlich relevanter Arten im Eingriffsbereich wird auf Basis der Strukturbegehung (vgl. Kapitel
2.3) und der Auswertung vorhandener Datengrundlagen mittels einer Potenzialabschätzung beurteilt.
Die Relevanzprüfung wird tabellarisch als Anlage 1 im Anhang geführt. In Tabelle 8 sind die Arten/
Artengruppen zusammengefasst, die als relevant aus der Prüfung hervorgehen.
Tabelle 8:       Zusammenfassung der Ergebnisse der Relevanzprüfung

 Art / Artengruppe                                                Betroffenheit nach § 44 (1) BNatSchG

                                                                  Nr. 1             Nr. 2        Nr. 3
                                                                  Töten/Verletzen   Erhebliche   Schädigung von
                                                                                    Störung      Fortpflanzungs-
                                                                                                 und Ruhestätten
 Brutvögel         Höhlen- und Nischenbrüter                              X                              X
                   Bachstelze, Feld- und Haussperling, Hauben-,
                   Kohl-, Blau-, Tannenmeise, Gartenbaumläufer,
                   Garten- und Hausrotschwanz, Grün- und
                   Buntspecht, Star, Waldkauz
                   Freibrüter                                             X
                   Amsel, Buchfink, Eichelhäher, Girlitz,
                   Gartengrasmücke, Grünfink, Klapper- und
                   Mönchsgrasmücke, Nachtigall, Nebelkrähe,
                   Ringeltaube, Rotkehlchen, Singdrossel und
                   Straßentaube
 Fledermäuse       Großes Mausohr, Rauhautfledermaus,                     X                              X
                   Zwergfledermaus sowie Großer Abendsegler

 1
     ermittelt aus den Verbreitungskarten des Bundesamtes für Naturschutz mit Stand 2013 (BFN 2018b)

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5 Bestandsdarstellung
Entsprechend der Vorabstimmung mit den zuständigen Fachämtern, des Bezirksamt Mitte und der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klima (SenUVK), waren der Untersuchungsraum Brutvögel,
Fledermäuse, Eremit und Heldbock und Stechimmen zu untersuchen. Die Ergebnisse der Kartierung
werden nachfolgend zusammengefasst.

      Europäische Vogelarten nach Art. 1 der VSch-RL
Im Rahmen der Brutvogelerfassungen 2019 wurden insgesamt 28 Brutvogelarten in Revieren im
Untersuchungsraum (UR) und direkt angrenzenden Bereichen (Geltungsbereich B-Plan zzgl. 50 m)
nachgewiesen.
In folgender Tabelle werden alle nachgewiesenen Brutvogelarten des Untersuchungsraums (UR) mit
wissenschaftlicher und deutscher Bezeichnung, in Anzahl der Brutplätze / Reviere, ihrem Status im UR
gemäß EOAC Kriterien, dem jeweiligen Schutzstatus durch die EU-Vogelschutzrichtlinie, das
Bundesnaturschutzgesetz und die Einstufungen in die Roten Listen Berlins (WITT & STEIOF 2013) und
Brandenburgs (RYSLAVY 2019) sowie der Häufigkeit in Berlin dargestellt. Eine Übersicht über Brutplätze
und Reviere der kartierten Brutvogelarten im UR mit dauerhaft genutzten Neststandorten befindet sich im
Anhang.
Tabelle 9:         Gesamtartenliste aller Brutvogelarten des Untersuchungsraums

 Nr   Deutscher        Wiss. Name          Art-     BP od. Rev.   Status     VSch   BNat-   RL   RL    H.
      Name                                 kürzel   im UG                    RL     SchG    BB   BE
  1   Amsel            Turdus merula          A         11        B4                  §                    h
  2   Bachstelze       Motacilla alba        Ba         1         B4                  §          V     mh
  3   Blaumeise        Parus caeruleus       Bm         3         B4                  §                    h
  4   Buchfink         Fringilla coelebs      B         3         B4                  §                    h
  5   Buntspecht       Dendrocopus           Bs         1         A1                  §                    h
                       major
  6   Eichelhäher      Garrulus              Eh         1         A1                  §                    h
                       glandarius
  7   Feldsperling     Passer                Fe         1         C13                 §     V              h
                       montanus
  8   Garten-          Certhia               Gb         2         B4                  §                    h
      baumläufer       brachydactyla
  9   Garten-          Sylvia borin          Gg         1         B4                  §                    h
      grasmücke
 10   Garten-          Phoenicurus           Gr         1         B4                  §     V              h
      rotschwanz       phoenicurus
 11   Gelbspötter      Hippolais             Gp         (4)       A2                  §     3              h
                       icterina
 12   Girlitz          Serinus serinus       Gi         4         B4                  §     V          mh
 13   Grünfink         Carduelis chloris     Gf         4         B4                  §                    h
 14   Grünspecht       Picus viridis         Gü         1         A1                  §§               mh
 15   Haus-            Phoenicurus           Hr         3         B4, B7              §                    h
      rotschwanz       ochruros
 16   Haussperling     Passer domesticus      H        30-50      B6, C12,            §     V              h
                                                                  C13

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 Nr     Deutscher         Wiss. Name           Art-        BP od. Rev.       Status        VSch      BNat-       RL     RL     H.
        Name                                   kürzel      im UG                           RL        SchG        BB     BE
 17     Klapper-          Sylvia curruca          Kg              1          B4                          §                        h
        grasmücke
 18     Kohlmeise         Parus major              K              7          B4, C12                     §                        h
 19     Mönchs-           Sylvia atricapilla      Mg              4          B4                          §                        h
        grasmücke
 20     Nachtigall        Luscinia                 N              6          B4                          §                        h
                          megarhynchos
 21     Nebelkrähe        Corvus cornix           Nk              7          C13, C16                    §                        h
 22     Ringeltaube       Columba                  Rt             6          B4, C13                     §                        h
                          palumbus
 23     Rotkehlchen       Erithacus                R              2          B4, B7                      §                        h
                          rubecula
 24     Singdrossel       Turdus                  Sd              1          B4                          §                        h
                          philomelos
 25     Star              Sturnus vulgaris         S             15          B6, C13                     §                        h
 26     Stieglitz         Carduelis               Sti             7          B4                          §                        h
                          carduelis
 27     Straßentaube      Columba livia f.        Str             1          C13                         -                        h
                          domestica
 28     Waldkauz          Strix aluco             Wk              1          C12                        §§                     mh
Wertgebende Arten gem. SENUVK (2020) sind fett hervorgehoben.
BP/Rev. Anzahl: Anzahl der Brutpaare/Reviere der Arten im Plangebiet und angrenzend (Untersuchungsraum = UR);
NG = Nahrungsgast
Status: Gemäß EOAC Kriterien (HAGEMEJER & BLAIR 2005)
VRL - Anh. I: Arten des Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie
BNatSchG: § = nach Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt, §§ = nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt
RL BE – Rote Liste der Brutvögel Berlins (WITT & STEIOF 2013) und RL BB – Rote Liste Brandenburgs (RYSLAVY 2019): 1 = vom
Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Arten der Vorwarnliste
H = Häufigkeitsklasse: ex (erloschen) = ehemaliger Brutvogel, es (extrem selten) = 1-2 Rev., ss (sehr selten) = 3-9 Rev., s (selten)
= 10-50 Rev., mh (mittelhäufig) = 51-500 Rev., h (häufig) = >500 Rev

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Abbildung 3:   Darstellung aller Brutvogelreviere im Untersuchungsraum, Stand: 2019 (Kartengrundlage: GEOPORTAL BERLIN/ SÜDOST 2018)

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Wertgebende Arten
Als wertgebende Arten gelten sechs der nachgewiesenen Brutvogelarten:
Bachstelze, Feldsperling, Gelbspötter, Grünspecht, Star und Waldkauz.

Bachstelze
Die Bachstelze ist in ihrem Bestand in Berlin stark abnehmend (>50% innerhalb der letzten 20-25 Jahre)
und steht hier auf der Vorwarnliste.
Sie ist Brutvogel in der offenen und halboffenen Landschaft mit vegetationsarmen oder –freien Flächen,
besonders in Wassernähe. Ursprünglicher Biotop waren wohl Flussufer und –schotterbänke. Als
Kulturfolger ist sie heute auf Grünlandflächen, in der Agrarlandschaft mit dörflichen Siedlungen, auch in
Industrieanlagen und in Großstadtbereichen mit Rasenflächen zu finden. Der Nestbau an menschlichen
Bauten erfolgt auf Flachdächern, Dachträgern, Holzbalken, in Mauerlücken, Scheunen und Schuppen
aller Art, unter schadhaften Dachziegeln, in Holzstößen, Reisighaufen, an Staumauern, Steindämmen
und in Eisenkonstruktionen von Brücken u.a.
In milden Wintern erfolgt die Ankunft am Brutplatz schon ab Anfang Februar. Der Legebeginn ist Ende
März / Anfang April, Hauptlegzeit ab Ende April/Anfang Mai. Spätbruten erfolgen bis Mitte August. Die
Brutperiode endet ab Juli, bei Spätbruten bis August, zuweilen September. (BAUER et al. 2012)
Die Bachstelze wurde mehrmals singend und nach Nahrung suchend im südlichen Untersuchungsraum
in Spreenähe beobachtet. Eine Niststätte wurde nicht festgestellt. Es wird jedoch von einem Brutrevier
ausgegangen.

Feldsperling
Der Bestand des Feldsperlings in Berlin ist stark abnehmend (mehr als 50% in den letzten 20-25 Jahren).
(WITT & STEIOF 2013) und steht in Brandenburg auf der Vorwarnliste.
Der Feldsperling ist ein Höhlenbrüter, kommt als Brutvogel lichter Wälder und von Waldrändern heute
auch im Bereich menschlicher Siedlungen vor. Dort vor allem in strukturreichen Dörfern (Bauerngärten,
Obstwiesen, Hofgehölze), kommt aber auch in gehölzreichen Stadtlebensräumen (Parks, Friedhöfe,
Kleingärten und Gartenstädte) vor. Dort brütet er fast ausnahmslos in Nistkästen, aber auch im
Dachtraufbereich oder in Fassadenlöchern. (SÜDBECK et al. 2005)
Auch Freibruten sind bei Ermangelung an Nistplätzen möglich, kommen jedoch wesentlich seltener vor
als beim Haussperling. (GLUTZ V. BLOTZHEIM 1997, BAUER et al. 2012)
Von Bedeutung ist die ganzjährige Verfügbarkeit von Nahrungsressourcen (Sämereien und
Insektennahrung für die Jungen).
Der Feldsperling wurde im Bereich der Kastanienallee im nördlichen Untersuchungsraum, in einem
Kasten brütend festgestellt.
Gelbspötter
Der Gelbspötter steht in Berlin auf der Vorwarnliste und gilt in Brandenburg als „gefährdet“ (Kat. 3). In
Berlin ist er häufig (>500 Rev.).
Er besiedelt mehrschichtige Waldlandschaften mit hohen Gebüschen und stark aufgelockertem
durchsonnten Baumbestand, bevorzugt in Bereich reicher Böden wie z.B. in Weiden-Auenwäldern und
feuchten Eichen-Hainbuchen-Mischwäldern, außerdem in Laubholzaufforstungen mittleren Alters. Auch

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der Innenstadt, in Marschsiedlungen, Hofgehölzen mit Eichenbestand und verwilderten Obstgärten. Als
Langstreckenzieher führt er nur eine Jahresbrut durch, Legebeginn ist Mitte Mai, witterungsabhängig bis
Anfang Juni, mit flüggen Jungen ist ab Mitte Juni zu rechnen. Der Gelbspötter baut sein Nest in höheren
Sträuchern und Laubbäumen, oft in Astquirlen aufgehängt. (SÜDBECK et al. 2005)
Es liegen Brutzeitbeobachtungen des Gelbspötters im Bereich des Kanzlerparks sowie in den nördlich und
südlich angrenzenden Robinienwäldchen vor.
Der Nachweis eines singenden Männchens im Kanzlerpark ist nicht als Neststandort zu werten, da der
Gelbspötter Strauchbestände als Neststandort nutzt. Diese sind im Kanzlerpark nicht vorhanden. Durch
die Planung werden keine Neststandorte der Art beeinträchtigt.

Grünspecht
Der Grünspecht ist nach BNatSchG eine streng geschützte Art und gilt aus diesem Grund als wertgebend.
Ursprünglich in Randzonen von mittelalten und alten Laub- und Mischwäldern bzw. Auwäldern
vorkommend, ist er heute in reich gegliederten Kulturlandschaften mit einem hohen Anteil an offenen
Flächen und Feldgehölzen, Hecken mit Überhältern, Parks, Alleen, Villenvierteln und auf Friedhöfen mit
Altbaumbestand heimisch. Zur Nahrungssuche (vor allem Ameisen) ist er auch auf Scherrasen,
Industriebrachen, Deichen und Gleisanlagen zu finden. (SÜDBECK et al. 2005)
Für den Grünspecht, der in der Brutzeit einen sehr großen Raumbedarf hat (8->100 ha nach
FLADE 1994), bildet das Untersuchungsgebiet nur einen Teil seines Habitats.
Der Grünspecht wurde im gesamten Untersuchungsraum mehrmals rufend oder nach Nahrung suchend
festgestellt. Es wird angenommen, dass der Untersuchungsraum Teil eines größeren Brutreviers ist.
Waldkauz
Der Waldkauz ist nach BNatSchG eine streng geschützte Art und gilt aus diesem Grund als wertgebend.
Die dämmerungs- und nachtaktive Art kommt in einer reich strukturierten Landschaft mit ganzjährig
gutem und leicht erreichbarem Nahrungsangebot und ausreichend Ansitzwarten vor. Sein Habitat sind
lichte und lückige Altholzbestände in Laub- und Mischwäldern, Parkanlagen, auf Friedhöfen, in Alleen
und Gärten mit überaltertem Baumbestand. Als Neststand werden Baumhöhlen in beliebiger Höhe
bevorzugt. Ferner nutzt er Gebäude (Dachböden, Kirchtürme, Scheunen, Ruinen etc.) sowie Felshöhlen
und –spalten und künstliche Nisthöhlen als Niststätte. In Ausnahmen werden auch Krähen- und
Greifvogelhorste angenommen. (BAUER et al. 2012)
Die Hauptlegezeit in Mitteleuropa bildet der Monat März, in Städten sogar schon Ende Dezember /
Anfang Januar möglich. Die Jungen sind gegen Ende Juli/Anfang August selbstständig, verlassen das
Elternrevier jedoch meist erst gegen Mitte/Ende August oder Anfang September.
Der Waldkauz wurde bei einer ersten Begehung im Februar (mit Klangattrappe) nicht festgestellt. Dafür
jedoch die Anwesenheit von rufenden Jungvögeln Anfang Juni. Aufgrund des Mangels an natürlichen
Nisthöhlen im Untersuchungsraum wird vermutet, dass der Waldkauz eines der vielen (auch unbesetzten)
Krähennester im Untersuchungsraum als Brutplatz genutzt hat.

Arten mit dauerhaft genutzten Neststandorten
Zu Arten mit dauerhaft genutzten Neststandorten zählen Höhlen- und Nischenbrüter in und an Gebäuden
sowie in Bäumen, aber auch Arten, die ihr Nest / oder ihren Horst über mehrere Brutperioden nutzen.

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