Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes - BEGRÜNDUNG mit Umweltbericht
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Verbandsgemeinde Rheinböllen 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes BEGRÜNDUNG mit Umweltbericht Planfassung zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ENTWURF Stand: 05. Juli 2012
Verbandsgemeinde Rheinböllen 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Verfahren INHALTSVERZEICHNIS I VERFAHREN ................................................................................................................ 4 II ZEICHNERISCHE DARSTELLUNGEN ........................................................................ 6 1 Bestand ............................................................................................................... 6 2 Änderung ............................................................................................................ 7 III WESENTLICHE INHALTE, ZIELE, ZWECKE UND AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG .................................................................................................................... 8 1 Erfordernis der Planung, Planungsziele und -grundsätze, Alternativen ........ 8 1.1 Planungsanlass ...................................................................................... 8 1.2 Ziele und Zwecke der Planung ............................................................... 9 1.3 Bedarf................................................................................................... 13 1.4 Städtebauliches Konzept ...................................................................... 15 1.5 Planungs- und Standortalternativen ...................................................... 16 2 Plangebiet ......................................................................................................... 17 2.1 Lage und Größe des Geltungsbereiches ............................................... 17 2.2 Vorhandene Nutzungen im Plangebiet ................................................. 18 3 Vorhandene planungsrechtliche Darstellungen und Festsetzungen ........... 19 3.1 Derzeit wirksamer Flächennutzungsplan .............................................. 19 3.2 Bestehende Baurechte ......................................................................... 19 4 Überörtliche Planungen und Fachplanungen ................................................ 20 4.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung ........................................... 20 4.2 Fachplanungen ..................................................................................... 24 5 Planinhalte ........................................................................................................ 25 5.1 Art der baulichen Nutzung .................................................................... 25 5.2 Weitere Planinhalte .............................................................................. 25 5.3 Flächenbilanz ....................................................................................... 25 6 Voraussichtliche wesentliche Auswirkungen der Planung ........................... 26 6.1 Städtebauliche Auswirkungen............................................................... 26 6.2 Auswirkungen auf den Verkehr ............................................................. 27 6.3 Technische Infrastruktur / Ver- und Entsorgung .................................... 27 6.4 Auswirkungen auf die Belange der Forstwirtschaft ............................... 28 IV UMWELTBERICHT..................................................................................................... 29 1 Gesetzliche Grundlagen .................................................................................. 29
Verbandsgemeinde Rheinböllen 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Verfahren 2 Inhalte und Ziele des Flächennutzungsplanes, Beschreibung der Planfestsetzungen, Standort, Art und Umfang des Vorhabens, Bedarf an Grund und Boden........................................................................................ 29 3 Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ..................................... 29 4 Ziele des Umweltschutzes aus Fachgesetzen und Fachplanungen und ihre Bedeutung für den Bauleitplan ................................................................ 30 4.1 Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, das Wirkungsgefüges zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologischen Vielfalt ........................................................................ 31 4.2 Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit...................... 33 4.3 Darstellungen von Landschaftsplänen und Fachplänen ........................ 34 4.4 Zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen..... 34 4.5 Zusätzliche Eingriffe in Natur und Landschaft ....................................... 34 5 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Umweltzustands und der Umweltauswirkungen ................................................................................ 35 5.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Ist-Zustand) .............................................................. 35 5.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Nullfall) .............................. 40 5.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung (Planfall) ..................................................... 41 6 Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen.................................................................. 44 7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativenprüfung) ....................... 45 8 Verwendete technische Verfahren sowie etwaige Schwierigkeiten, technische Lücken oder fehlende Kenntnisse ............................................... 46 9 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) .................................................. 46 10 Allgemeinverständliche Zusammenfassung .................................................. 47 10.1 Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Tiere und Pflanzen, Wasser, Klima und Landschaftsbild; zusätzliche Eingriffe in Natur und Landschaft ..................................................................................... 48 10.2 Auswirkungen auf den Menschen ......................................................... 49 V ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ÜBER DIE BERÜCK-SICHTIGUNG DER UMWELTBELANGE UND DIE ABWÄGUNG..................................................... 50 Status: Entwurf FNP Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 3 von 51 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Verbandsgemeinde Rheinböllen 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Verfahren I VERFAHREN 1 Einleitung des Verfahrens (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB) Der Rat der Verbandsgemeinde Rheinböllen hat in seiner Sitzung am 23.03.2010 die Einlei- tung des Verfahrens zur 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Beschluss wurde am 25.06.2012 in der Heimat- u. Bürgerzeitung „Soonwald- Nachrichten“ der Verbandsgemeinde Rheinböllen bekannt gemacht. 2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 07.07.2010 bis 09.08.2010 bei der Verbandsge- meindeverwaltung in Rheinböllen die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen gewährt. Auf Anfrage wurde sie über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussicht- lichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Dabei wurde ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen wurde in der Heimat- u. Bürgerzei- tung „Soonwald-Nachrichten“ der Verbandsgemeinde Rheinböllen vom 25.06.2012 ortsüb- lich bekannt gemacht. 3. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belan- ge (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 05.07.2010 unter Beifügung des Flächennutzugsplan-Vorentwurfs über die Planung unterrichtet und zur Äußerung bis zum 09.08.2010 aufgefordert. 4. Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) Der Entwurf der 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellung- nahmen wurde im Zeitraum vom __.__.____ bis __.__._____ öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informa- tionen verfügbar sind, wurden in der Heimat- u. Bürgerzeitung der Verbandsgemeinde Rheinböllen vom __.__._____ ortsüblich bekannt gemacht. Es wurde darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgege- ben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Be- schlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligten Stellen wurden mit Schreiben vom __.__._____ von der Ausle- gung benachrichtigt. 5. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom __.__._____ unter Beifügung des Entwurfs der 13. Teilfortschreibung des Status: Entwurf FNP Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 4 von 51 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Verbandsgemeinde Rheinböllen 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Verfahren Flächennutzungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht zur Abgabe einer Stellung- nahme bis zum __.__._____ aufgefordert. 6. Beschluss (§ 6 Abs. 6 BauGB) Der Rat der Verbandsgemeinde Rheinböllen hat in seiner Sitzung am __.__._____ die 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Beschluss stützt sich auf die in der vorliegenden Begründung nach § 5 Abs. 5 BauGB und die in der vorliegenden zu- sammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 BauGB wiedergegebenen Erwägungen. 7. Genehmigung (§ 6 Abs. 1 BauGB) Die 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes wurde der _____________________ am __.__._____ zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung wurde mit Schreiben vom __.__._____ erteilt / gilt mit Ablauf der Frist nach § 6 Abs. 4 BauGB am __.__.____ als erteilt. 8. Bekanntmachung (§ 6 Abs. 5 BauGB) Die Genehmigung der 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes wurde in der Hei- mat- u. Bürgerzeitung der Verbandsgemeinde Rheinböllen vom __.__.____ ortsüblich be- kannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wird die 13. Teilfortschreibung des Fläche- nnutzungsplanes wirksam. Status: Entwurf FNP Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 5 von 51 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Verbandsgemeinde Rheinböllen 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Zeichnerische Darstellungen II ZEICHNERISCHE DARSTELLUNGEN Hinweis: Wiedergabe der Darstellungen, maßgebend ist die Planurkunde. 1 Bestand Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Rheinböllen (Stand 4. Fortschreibung); ohne Maßstab. Abbildung 1: Auszug aus dem gültigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Rhein- böllen (Ortsplan; Stand: 4. Fortschreibung; unmaßstäblich) Status: Entwurf FNP Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 6 von 51 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Verbandsgemeinde Rheinböllen 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Zeichnerische Darstellungen 2 Änderung Ausschnitt 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rheinböllen, Stadt Rheinböllen / Ortsgemeinde Ellern „Bereich ehemaliges Bundeswehr- Munitionsdepot und Umfeld“; ohne Maßstab. Abbildung 2: Darstellung des Flächennutzungsplanes zur 13. Teilfortschreibung (Ortsplan; unmaßstäblich) Status: Entwurf FNP Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 7 von 51 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Verbandsgemeinde Rheinböllen 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Begründung III WESENTLICHE INHALTE, ZIELE, ZWECKE UND AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG 1 Erfordernis der Planung, Planungsziele und -grundsätze, Alternativen 1.1 Planungsanlass Bedingt durch die Neuordnung der ortsfesten logistischen Einrichtungen der Bundeswehr wurde nach Beschluss des Bundesministeriums der Verteidigung Ende 2010 der Bundes- wehrstandort Munitionsdepot Rheinböllen geschlossen. Mit der Freigabe durch die Bundes- wehr ergab sich der Verlust von ca. 130 Dienststellen und Arbeitsplätzen sowie der Funktion des ca. 127 ha großen Areals. Die Fläche steht damit für eine zivile Nachnutzung zur Verfü- gung. Rheinböllen Außenlager Fischlerbach bebauter Bereich Außenbereich Abbildung 3: Lage und Abgrenzung des Bundeswehr-Munitionsdepots sowie seiner Funkti- onsbereiche1 Dem Standort kommt aufgrund der besonderen Lage an den großräumigen Entwicklungs- achsen A 61 und B 50 / Flughafen Frankfurt-Hahn eine besondere Bedeutung sowohl im Hinblick auf die Entwicklung des Umfeldes als auch der Region zu. 1 Grundlage: Google Inc.: Google Earth 2012 (6.2.1.6014 (beta)). Stand: 02. Februar 2012. Status: Entwurf FNP Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 8 von 51 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Verbandsgemeinde Rheinböllen 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Begründung Angestoßen durch die Nutzungsaufgabe wurde im Zuge der anstehenden Konversionsauf- gabe 2008 / 2009 das Planungsbüro FIRU mbH mit der Durchführung einer Standortuntersu- chung des Bundeswehr-Munitionsdepots sowie des Umfeldes der Liegenschaft beauftragt2. Inhalt war neben einer städtebaulichen Bestandsaufnahme auch die Ableitung eines (Nach-)Nutzungskorridors. Im Jahr 2009 / 2010 wurde auf Grundlage der gewonnenen Er- kenntnisse eine Gesamtkonzeption3 in Form unterschiedlicher Entwicklungsszenarien entwi- ckelt. Diese empfiehlt eine abschnittsweise Erschließung und Entwicklung der Gesamtlie- genschaft mit einem Nutzungsschwerpunkt im Bereich Gewerbe bzw. Logistik in Teilen des Gesamtareals sowie Wald bzw. eine naturnahe Entwicklung und Sondernutzungen oder Re- naturierung im übrigen Teil des Areals. Besonderes Augenmerk wurde im Rahmen der Entwicklungskonzeption auf die Revitalisie- rung der Rhein-Hunsrück-Bahn sowie den im Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) festgestellten Trassenverlauf der „schnellen Bahnverbindung“ zwischen den Flughäfen Frankfurt/Main und Frankfurt-Hahn gelegt. Hierdurch ergeben sich Restriktionen und Chan- cen, die im Rahmen der Entwicklungskonzeption zu berücksichtigen sind. Um erste Entwicklungsschritte zu ermöglichen und langfristig die Umsetzung der Gesamt- entwicklungskonzeption für das Bundeswehr-Munitionsdepot und dessen Umfeld planungs- rechtlich abzusichern, wird parallel zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Bebauungsplan „Industriegebiet In der Wester“ aufgestellt. 1.2 Ziele und Zwecke der Planung Die 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes dient der bauplanungsrechtlichen Vorbereitung der anstehenden Konversionsaufgabe der Liegenschaft ehemaliges Bundes- wehr-Munitionsdepot Rheinböllen. Mit der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes werden u.a. folgende Ziele ange- strebt: - Nachnutzung von Teilflächen des ehemaligen Bundeswehr-Munitionsdepots Rhein- böllen für gewerblich-industrielle Nutzungen, insbesondere Logistik, mit einer guten verkehrlichen Anbindung an regionale und überregionale Verkehrswege und entspre- chende Darstellung als gewerbliche Bauflächen (G). - Ausbau und nachhaltige Stärkung des Standortes Rheinböllen als Gewerbestandort im Nahbereich des Flughafens Frankfurt-Hahn und der überregional bedeutsamen Verbindungsachsen B 50 und A 61. 2 FIRU mbH (2009): Standortuntersuchung BW-Munitionsdepot Rheinböllen und Umfeld – Städtebauliche Be- standsaufnahme und Entwicklungskonzept; Koblenz. 3 FIRU mbh (2010): Standortuntersuchung BW-Munitionsdepot Rheinböllen und Umfeld – Teil II: Entwicklungs- szenarien; Koblenz. Status: Entwurf FNP Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 9 von 51 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Verbandsgemeinde Rheinböllen 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Begründung - Kompensation von den mit der Darstellung als gewerbliche Bauflächen verbundenen Eingriffen durch die Rücknahme einer Teilfläche des Industriepark Soonwald- Rheinböllen. Hierdurch werden im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung Flächen für eine attraktive Nachnutzung der Konversionsflächen planungsrechtlich vorbereitet und gesichert. Das Bundeswehr-Munitionsdepot stellt sich im Bestand bereits als Gewerbe- / Logistikstand- ort dar. Die Nutzung unterschied sich von sonstigen Gewerbe-Logistikeinrichtungen nur durch die Besonderheiten der militärischen Anforderungen und die öffentlich-militärische Trägerschaft. Die Betriebsvorgänge umfassten die gesamte Bandbreite gewerblich- logistischer Einrichtung, insbesondere Lagerung, Distribution, Verladung, Verpackung, Über- prüfung, Wartung und Instandsetzung von Munition. Hierfür wurde eine Vielzahl unterschied- licher qualifizierter Arbeitskräfte benötigt. Der Standort beinhaltet daher neben Lagerflächen auch Werkstätten, handwerkliche Dienstleistungen wie Schreinerei, Schlosserei und Lackie- rerei sowie Büro- und Schulungsräume. Mit der 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes erfolgt eine Umwandlung der ehemals militärisch-gewerblich genutzten Flächen in gewerblich-industriell genutzte Flächen für den privatwirtschaftlichen Sektor, mit der Zielsetzung hier ebenfalls entsprechend der mi- litärischen Logistik-Vornutzung insbesondere private Logistiknutzungen zu etablieren. Durch diese angestrebte Entwicklung wird Ersatz für die durch die Schließung des Bundeswehr- Munitionsdepots verlorengegangenen ca. 130 Dienststellen und Arbeitsplätze geschaffen. Ziel der Standortentwicklung insgesamt ist es, eine für alle Beteiligten (Stadt, Verbandsge- meinde, Bund, Weitere) nachhaltige Entwicklungsperspektive als Grundlage für einen koope- rativen Entwicklungsansatz zu erzeugen. Planerische Grundlage für die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes sind die im Rahmen der erarbeiteten Standortuntersuchung vorgeschlagene Entwicklungsszenarien (vgl. Abbildung 4 und Abbildung 5) zur weiteren Nutzung der Gesamtliegenschaft Bundeswehr- Munitionsdepot Rheinböllen und Umfeld. Vorgesehen sind im Wesentlichen gewerblich-industrielle Flächen, hierbei v.a. für die An- siedlung von potentiellen Logistikbetrieben ausreichend dimensionierte Teilflächen und Ent- wicklungsmöglichkeiten nördlich der Trasse der Rhein-Hunsrück-Bahn sowie perspektivisch weitere gewerbliche Flächen in Teilen des Munitionsdepots südlich der Bahntrasse. Letztere könnten auch Ersatzflächen für ggf. aufgrund der Schnellen Bahnverbindung wegfallende Flächen im Industriepark Soonwald-Rheinböllen sein. Der bisherige Verwaltungsbereich des Bundeswehr-Munitionsdepots kann für eine kleinteili- gere Entwicklung, ggf. unter Einbezug von Teilen des baulichen Bestandes, aber auch für eine den gesamten Teilbereich umfassende privatwirtschaftliche Entwicklung vorgesehen werden. Der überwiegende Teil des heutigen Sondergebietes (SO) „Bund“ im Bereich der Munitions- bunker soll einer naturnahe Entwicklung (Wald, Rückbau / Renaturierung etc.) zukommen, wobei eine Kombination mit freizeit- und erholungsnahen Elementen (Ausbau / Einbindung in Status: Entwurf FNP Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 10 von 51 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Verbandsgemeinde Rheinböllen 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Begründung das lokale / regionale Wanderwegekonzept, Sondernutzungen im Bereich Erholung / Freizeit / Tourismus etc.) möglich ist. Abbildung 4: Entwicklungsszenario 1 (mit schneller Bahnverbindung) Abbildung 5: Entwicklungsszenario 2 (ohne schnelle Bahnverbindung) Status: Entwurf FNP Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 11 von 51 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Verbandsgemeinde Rheinböllen 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Begründung Abbildung 6: Planungsziele zur Entwicklung der Teilflächen des Munitionsdepot und angren- zende Bereiche Zur Umsetzung der abgeleiteten Entwicklungsziele ist eine Teilfortschreibung des Flächen- nutzungsplanes erforderlich. Als ersten Entwicklungsabschnitt umfasst die 13. Teilfortschreibung die in Abbildung 7 dar- gestellten Teilbereiche 1, 2 und 3. 1 2 3 Abbildung 7: Darstellung des Flächennutzungsplanes zur 13. Teilfortschreibung (unmaßstäb- lich) Der erste Teilbereich (siehe Abbildung 7) betrifft die Flächen „In der Wester“ / “Am Fischler- bach“. Hier soll im Zusammenhang mit den bereits dargestellten gewerblichen Bauflächen Status: Entwurf FNP Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 12 von 51 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Verbandsgemeinde Rheinböllen 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Begründung (bisher noch nicht baulich genutzt) eine insgesamt ca. 12 ha zusammenhängende Gewerbe- fläche entstehen, welche sich für Betriebe in einer Größe zwischen 3,0 und 6,0 ha (z.B. Lo- gistikunternehmen) eignet. Der zweite Teilbereich (siehe Abbildung 7) umfasst einen Teil der gewerbliche Baufläche des Industriepark Soonwald-Rheinböllen. Aufgrund der topographische Disposition und der un- günstigen Verkehrsanbindung soll diese Fläche im Rahmen der 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes in eine Fläche für Wald umgewidmet werden. Der dritte Teilbereich (siehe Abbildung 7) stellt den Verwaltungsbereich des ehemaligen Mu- nitionsdepots dar. Für die Fläche besteht keine konkrete Nachfrage, jedoch soll die nach ih- rer Erscheinung bereits als kleinteiliges Gewerbegebiet ausgebildete Fläche bei Bedarf einer Nutzung schnell zugeführt werden können. 1.3 Bedarf Aufgrund der Stellungnahme der Landesplanung vom 22.06.2011 wurden die Entwicklungs- potenziale in der Verbandsgemeinde Rheinböllen überprüft: Tabelle 1: Darstellung und Bewertung bestehender Flächenreserven in der VG Rheinböllen Nr. Ort Flächengröße Bewertung [ca. ha] 1 Argenthal 6,1 ha Durch die 6. Fortschreibung des Flächennutzungspla- nes wurde die ausgewiesene gewerbliche Baufläche um ca. 3,7 ha verringert. Sie soll als örtliche Entwick- lungsfläche in Angrenzung an vorhandene Gewerbe erhalten bleiben. 2 Argenthal 0,3 ha Die Fläche soll als örtliche Entwicklungsfläche in An- grenzung an vorhandene Gewerbeflächen erhalten bleiben. 3 Ellern 2,8 ha Die Fläche soll als örtliche Entwicklungsfläche erhalten bleiben. 4 Mörschbach 1,4 ha Die Fläche befindet sich aktuell in der Vermarktung. 5 Rheinböllen 1,8 ha Die Fläche befindet sich im Eigentum eines auf den Nachbargrundstücken ansässigen Betriebs. Die Fläche wird für weitere Entwicklung benötigt. 6 Rheinböllen 0,5 ha Die Fläche befindet sich im Eigentum des auf den Nachbargrundstücken ansässigen Betriebs. Die Fläche wird für weitere Entwicklung benötigt. 7 Rheinböllen 5,0 ha Die Fläche liegt innerhalb des aktuell geplanten Indust- riegebietes In der Wester. Für diese Fläche wird im Parallelverfahren ein Bebauungsplan aufgestellt. 8 Rheinböllen 1,2 ha Die Fläche wurde vermarktet. 9 Rheinböllen 9,9 ha Eine Teilfläche (ca. 2,1 ha) befindet sich im Privateigentum und wurde als Mitarbeiterparkplatz ausgebaut. Bei der weiteren Teilfläche (ca. 7,8 ha) Status: Entwurf FNP Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 13 von 51 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Verbandsgemeinde Rheinböllen 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Begründung Nr. Ort Flächengröße Bewertung [ca. ha] handelt es sich um Flächen innerhalb des Industriepark Soonwald-Rheinböllen (rechtskräftiger Bebauungs- plan). 10 Rheinböllen 0,8 ha Hierbei handelt es sich um freie Flächen an der B 50 / im Gewerbegebiet Am Fischlerbach. Die Teilflächen befinden sich im Geltungsbereich des sich im Aufstel- lungsverfahren befindlichen Bebauungsplans „Am Bahnhof und Umfeld“. Hinsichtlich der Übernahme der Flächen unmittelbar am B 50-Zubringer stehen noch Abwägungen aus. 11 Riesweiler 2,4 ha Die Fläche soll für eine weitere Entwicklung des Indust- rie- und Gewerbepark Rheinbacher Höfe der Stadt Simmern und der Ortsgemeinde Riesweiler erhalten bleiben. Fazit Die Flächen 1 – 4 und 11 sind bereits auf das angepasste Maß der Eigenentwicklung redu- ziert worden. Sie kommen für die zentralörtliche Aufgabenerfüllung in Rheinböllen und für die Zielsetzung, zusammenhängende Flächenangebote herzustellen, nicht in Betracht. Die Flächen 5, 6 und eine Teil der Fläche 9 sind Entwicklungsflächen für bestehende Ge- werbebetriebe bzw. werden bereits durch den Grundstückseigentümer genutzt. Fläche 8 wurde bereits vermarktet. Die Flächen stellen daher keine verfügbaren Flächenpotenziale dar. Fläche 10 ist aufgrund der Bauverbotszone entlang der B 50 nicht oder nur eingeschränkt entwickelbar. Eine Klärung der Entwicklungsmöglichkeit erfolgt derzeit im Rahmen des Be- bauungsplans „Am Bahnhof und Umfeld“. Als gewerbliches Entwicklungspotenzial verfügbar sind folglich nur noch die Fläche 7 mit 5 ha und eine Teilfläche von Fläche 9 mit einer Größe von ca. 7,8 ha, also insgesamt ca. 12,8 ha. Nur für Fläche 7 im Industriepark Soonwald-Rheinböllen liegt ein rechtskräftiger Be- bauungsplan vor. Die Flächen sind derzeit nicht baulich genutzt. Die Stadt Rheinböllen verfügt somit, nachdem inzwischen nahezu alle Flächen im Industrie- park Soonwald-Rheinböllen vermarktet sind, derzeit über keine erschlossenen, vermarktbaren Gewerbeflächen. Status: Entwurf FNP Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 14 von 51 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Verbandsgemeinde Rheinböllen 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Begründung 1.4 Städtebauliches Konzept In der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes sollen die drei in Abbildung 7 darge- stellten Teilbereiche behandelt werden: 1 Teilbereich „In der Wester“ – ca. 12,2 ha Auf der Fläche an der B 50 soll die weitere gewerbliche Entwicklung konzentriert werden. Hierzu wird gegenüber dem wirksamen Flächennutzungsplan eine zusätzli- che gewerbliche Baufläche von ca. 9,6 ha ausgewiesen. Die verbleibenden Flächen werden als Verkehrsflächen bzw. landespflegerische Ausgleichsflächen dargestellt (ca. 2,6 ha). 2 Teilbereich Industriepark Soonwald-Rheinböllen – ca. 6,8 ha Von dem derzeit bestehenden Entwicklungspotenzial von 7,8 ha innerhalb des In- dustrieparks Soonwald-Rheinböllen sind ca. 6,8 ha von der 13. Teilfortschreibung be- troffen. Die derzeit im Flächennutzungsplan noch als gewerbliche Baufläche ausge- wiesene Teilfläche soll im Zuge der 13. Teilfortschreibung als Fläche für Landwirt- schaft und Wald (hier als Wald) dargestellt werden. Insbesondere aufgrund der topo- graphischen Geländedisposition ist bisher eine Erschließung und Vermarktung dieser Fläche ausgeblieben. Diese soll nun durch eine verkehrlich günstiger erschlossene und topographisch geeignetere Fläche (Teilbereich 1 / „Industriegebiet In der Wes- ter“) ersetzt werden. 3 Teilbereich Verwaltungsbereich des ehemaligen Munitionsdepots – ca. 4,8 ha Der Verwaltungsbereich des ehemaligen Munitionsdepots ist geprägt von einer kleinteiligen Bebauung mit gewerblicher Struktur. Es ist dort seitens der Stadt Rhein- böllen keine aktive Flächenentwicklung beabsichtigt. Um diese auf Anfrage aber einer kurzfristigen Folgenutzung zuführen zu können, soll durch die Darstellung als ge- werbliche Baufläche eine planungsrechtliche Zulassung vorbereitet / ermöglicht wer- den. Insgesamt werden die als gewerbliche Bauflächen ausgewiesenen Flächen gegenüber dem Vorentwurf deutlich reduziert. Zusätzlich wird eine bestehende gewerbliche Baufläche plane- risch zurückgenommen. Ohne Berücksichtigung des bereits überwiegend bebauten Verwaltungsbereiches des Munitionsdepots und unter Berücksichtigung der Rücknahme gewerblicher Bauflächen im Industriepark Soonwald-Rheinböllen ergibt sich auf der Ebene des Flächennutzungsplanes eine Neuinanspruchnahme durch gewerbliche Bauflächen von ca. 2,8 ha. Durch die Rücknahme der gewerblichen Baufläche im Industriepark Soonwald-Rheinböllen stellen die Flächen an der B 50 nunmehr die einzigen gewerblichen Entwicklungspotenziale innerhalb der Stadt Rheinböllen dar. Die Vermarktung des ca. 16,4 ha großen Industriepark Soonwald-Rheinböllen erfolgte unter ungünstigeren wirtschaftlichen und verkehrlichen Rahmenbedingungen innerhalb von ca. 15 Jahren. Die nun anstehende Flächenentwicklung im Bereich „In der Wester“ stellt daher Status: Entwurf FNP Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 15 von 51 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Verbandsgemeinde Rheinböllen 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Begründung bezogen auf den Planungshorizont eines Flächennutzungsplanes von ca. 10-15 Jahren eine angemessene Entwicklungsreserve dar. Die Planung entspricht damit der zentralörtlichen Funktion und der gewerblichen Funktions- zuweisung der Stadt Rheinböllen und insbesondere den Grundsätzen des Regionalen Rau- mordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald zur gewerblichen Entwicklung. Weiterhin trägt die Planung dem grundsätzlichen Vorrang der Entwicklung von Konversionsflächen vor der In- anspruchnahme unbebauter Flächen Rechnung. Sie stellt auch eine Antwort auf vorhandene, vorliegende Anfragen zur Ansiedlung von Be- trieben dar. Es ist daher notwendig im Sinne einer Vorratsplanung geeignete Flächen für ei- ne entsprechende Entwicklung vorzuhalten, die bei Bedarf umgehend aktiviert werden kön- nen. 1.5 Planungs- und Standortalternativen Die bisherige gewerbliche Entwicklung im Verbandsgemeindegebiet hat schwerpunktmäßig in der Stadt Rheinböllen sowie den Ortsgemeinden Riesweiler und Ellern, entsprechend ihrer Funktionszuweisung als Gemeinde mit der besonderen Funktion Gewerbe des Regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald (vgl. Kap. III 4.1) stattgefunden. Die Ortsgemeinden Benzweiler, Dichtelbach, Erbach und Steinebach besitzen keine gewerb- lichen Bauflächen. Die Ortsgemeinden Kisselbach, Mörschbach und Liebshausen weisen einen geringen Anteil an gewerblichen Bauflächen für den örtlichen Bedarf auf. Restriktionen ergeben sich bei allen vorgenannten Ortsgemeinden in der Entwicklung von großflächigen Gewerbe- und Industriegebieten durch die Entfernung und Anbindung zu regional und über- regional bedeutsamen Verkehrsachsen (B 50 / A 61). Lediglich die Ortsgemeinde Argenthal liegt neben der Stadt Rheinböllen und den Ortsge- meinden Ellern und Riesweiler unmittelbar an der der B 50. Die Ortsgemeinde Argenthal weist einen geringen Besatz an gewerblichen Bauflächen auf. Mit der 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wurde jedoch eine gewerbliche Baufläche in der Ortsgemeinde Ar- genthal zurückgenommen, so dass zukünftig in Argenthal lediglich gewerbliche Bauflächen für die örtliche Entwicklung zu Verfügung stehen. Aufgrund der zentralörtlichen Funktion, der verkehrlichen Anbindung und der Konversions- thematik kommt eine weitere Ausweisung von gewerblichen Bauflächen damit nur in der Stadt Rheinböllen in Betracht. Lediglich im Stadtgebiet von Rheinböllen ergibt sich die Möglichkeit der Nachnutzung dispo- nibler militärischer Flächen. Die Stadt Rheinböllen bietet des Weiteren aufgrund ihrer Lage am Verkehrskreuz B 50 / A 61 eine herausragende verkehrliche Lage, die sich als Chance für die weitere gewerbliche Entwicklung der Stadt und des Standortes auszeichnet. Planungsalternativen für vergleichbare gewerblich-industrielle Standorte im Stadtgebiet der Stadt Rheinböllen sind nicht bzw. nur bedingt gegeben. Nördlich der B 50, im Nahbereich der Siedlungslage Rheinböllens, ergeben sich Einschrän- kungen aufgrund der topographischen Gegebenheiten sowie der Nachbarschaft zu schutzbedürftiger Wohnbebauung. Zudem wäre in diesen Bereichen in hohem Maße die In- Status: Entwurf FNP Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 16 von 51 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Verbandsgemeinde Rheinböllen 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Begründung anspruchnahme bisher baulich ungenutzter Flächen erforderlich, da Brachflächen in erfor- derlicher Größe und Umfang im Bereich der nördlichen Siedlungslage nicht verfügbar sind. Aufgrund dieser Einschränkungen hat sich in der Vergangenheit die gewerblich-industrielle Entwicklung Rheinböllens im Wesentlichen auf die Bereiche südlich der B 50 beschränkt. Hinsichtlich alternativer Planungsüberlegungen für die Nachnutzung des ehemaligen Bun- deswehr-Munitionsdepots hat im Rahmen der erarbeiteten Standortuntersuchung eine Be- wertung unterschiedlicher Nutzungsbausteine stattgefunden, aus der sich sowohl hinsichtlich der Nutzung als auch der Erschließung Kriterien und Ziele für die Nachnutzung des Areals ableiten lassen: - Sicherung großflächiger Entwicklungspotenziale in wenig geneigten Lagen, insbe- sondere Fischlerbach und Umgebung zwischen B 50 und Rhein-Hunsrück-Bahn so- wie nördlicher Außenbereich Bundeswehr-Munitionsdepot „Untere Terrasse“. - Sicherung / Ausbau von Querungsmöglichkeiten B 50, Rhein-Hunsrück-Bahn, ggf. schnelle Bahnverbindung für Kfz-Verkehr sowie Fuß- / Radwege. - Anbindung der Flächen über B 50 Anschluss „Rheinböllen West“. 2 Plangebiet 2.1 Lage und Größe des Geltungsbereiches Das Plangebiet liegt im südlichen Siedlungsbereich der Stadt Rheinböllen, Gemarkung Rheinböllen, südlich der B 50. Insgesamt umfasst die Planung drei Teilbereiche: 1 Teilbereich „In der Wester“ / “Am Fischlerbach“ (ca. 12,2 ha) Die nördliche Grenze des Teilbereiches bildet die ausgewiesenen gewerblichen Bau- flächen „Am Fischlerbach“ sowie eine landespflegerische Ausgleichsfläche entlang des Fischlerbaches, die westliche Grenze die Gemarkungsgrenze zu Ellern, die südli- che Grenze der Planungskorridor der „Schnelle Bahn“-Trasse (LEP IV, Ziel 147) und die östliche Grenze des bestehenden Gewerbegebietes „Am Fischlerbach“. 2 Teilbereich Industriepark Soonwald-Rheinböllen (ca. 6,8 ha ) Die nördliche Grenze des Teilbereiches wird durch die bestehenden gewerblichen Bauflächen des Industrieparks Soonwald-Rheinböllen, die westliche Grenze durch den Anschluss an das bestehende Sondergebiet „Bund“, die südliche Grenze durch die Zufahrtsstraße zum Verwaltungsbereich des Munitionsdepots und die östliche Grenze durch die Straße „Industriepark Soonwald“ gebildet. 3 Teilbereich Verwaltungsbereich des ehemaligen Munitionsdepots (ca. 4,8 ha) Die östliche und nördliche Grenze des Teilbereiches wird durch die bestehenden ge- werblichen Bauflächen des Industrieparks Soonwald-Rheinböllen sowie Teilflächen des ehemaligen Munitionsdepots, die westliche Grenze durch das Munitionsdepot und die südliche Grenze durch die bestehende Begrenzung des Sondergebietes „Bund“ gebildet. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 23,8 ha. Status: Entwurf FNP Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 17 von 51 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Verbandsgemeinde Rheinböllen 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Begründung Der Verlauf der Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes ist im zeichnerischen Teil auf S. 7 / Kap. II dargestellt. 2.2 Vorhandene Nutzungen im Plangebiet Die drei erwähnten Bereiche der Teiländerung sind durch unterschiedliche Nutzungen defi- niert, welche sich wie folgt darstellen: 1 Teilbereich „In der Wester“/“Am Fischlerbach“ Der Teilbereich setzt sich zusammen aus dem ehemaligen Außenlager Fischlerbach des Munitionsdepots. Dieser wird von 17 Lagerhallen gebildet, die über eine schlei- fenförmige Asphaltstraße erschlossen sind. Einige der Hallen sind zu mindestens ei- ner Seite hin offen. Die Zwischenflächen sind mit Wald im forstrechtlichen Sinne be- wachsen. Des Weiteren befinden sich in diesem Teilbereich landwirtschaftlich genutz- te Flächen (z.B. Grünland) sowie landespflegerische Ausgleichsflächen, welche aus der Planfeststellung zum Ausbau der B 50 resultieren. Ein weiterer Teil des Teilberei- ches besteht im forstrechtlichen Sinne ebenfalls aus Wald. Abbildung 8: Asphaltweg/Lagerhalle – Außenlager Fischlerbach 2 Teilbereich Industriepark Soonwald-Rheinböllen Der Teilbereich wird derzeit forstwirtschaftlich genutzt, ist aber einer kurzfristigen ge- werblichen Entwicklung aufgrund eines rechtskräftigen Bebauungsplanes sowie einer erteilten Rodungsgenehmigung zugänglich. 3 Teilbereich Verwaltungsbereich des ehemaligen Munitionsdepots Der Teilbereich setzt sich aus unterschiedlichen Gebäuden für unterschiedliche Nut- zungen zusammen, die über ein durchgehendes Straßennetz miteinander verbunden sind. Zu den vorhandenen Gebäuden zählen sowohl gut erhaltene Bauten, wie z.B. die ehemalige Cafeteria, Wachgebäude, Wirtschaftsgebäude sowie das ehemalige Feuerwehrgebäude, mittel bis gut erhaltene Gebäude wie beispielsweise eine KFZ- Werkstatt, eine Feuerwehrhalle, Unterkunftsgebäude und eine Kompaniegebäude, und schlecht erhaltene Gebäude wie etwa einen Gasmaskenprüfraum, ein Gebäude zur Stromversorgung, Werkstätten und Lagerhallen. Status: Entwurf FNP Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 18 von 51 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Verbandsgemeinde Rheinböllen 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Begründung Abbildung 9: Cafeteria-Gebäude – Verwaltungsbereich ehemaliges Munitionsdepot 3 Vorhandene planungsrechtliche Darstellungen und Festsetzungen 3.1 Derzeit wirksamer Flächennutzungsplan Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan (FNP) aus dem Jahr 2000 (Ortsplan; 4. Fort- schreibung) und 2002 (Außenbereichsplan)stellt für die von der Teilfortschreibung betroffe- nen Teilbereiche unterschiedliche Flächenzuweisungen dar: 1 Teilbereich „In der Wester“ / “Am Fischlerbach“ Der Teilbereich ist entgegen der militärischen Nutzung im Wesentlichen als Fläche für Wald dargestellt. 2 Teilbereich Industriepark Soonwald-Rheinböllen Der Teilbereich ist derzeit als gewerbliche Baufläche dargestellt. 3 Teilbereich Verwaltungsbereich des ehemaligen Munitionsdepots Der Teilbereich ist derzeit als Sondergebiet SO „Bund“ dargestellt. 3.2 Bestehende Baurechte Für die im Geltungsbereich der Teilfortschreibung liegenden Bereiche liegen unterschiedli- che planungsrechtliche Voraussetzungen vor: 1 Teilbereich „In der Wester“ / “Am Fischlerbach“ Außer den landespflegerischen Ausgleichsflächen der Planfeststellung zum Ausbau der B 50 sind in diesem Bereich keine weiteren Flächen mit einem bestehenden Bau- recht belegt. 2 Teilbereich Industriepark Soonwald-Rheinböllen Der Teilbereich liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Industriepark Soon- wald-Rheinböllen“ aus dem Jahr 1994. Darin werden die Flächen als Industriegebiet sowie als Verkehrsflächen festgesetzt. Status: Entwurf FNP Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 19 von 51 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Verbandsgemeinde Rheinböllen 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Begründung Abbildung 10: Ausschnitt aus dem gültigen Bebauungsplan „Industriepark Soonwald- Rheinböllen“ aus dem Jahr 1994. 3 Teilbereich Verwaltungsbereich des ehemaligen Munitionsdepots Für diesen Teilbereich liegen keine planungsrechtlichen Festsetzungen vor. Mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Rheinböllen vom 22.02.2010 wird neben der hier an- stehenden 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes parallel der korrespondierende Bebauungsplan „Industriegebiet In der Wester“ der Stadt Rheinböllen für ein ca. 20,8 ha großes Plangebiet aufgestellt. Das Plangebiet umfasst dabei den Teilbereich 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Industriegebiet In der Wester“ erfolgt im Parallelver- fahren (§ 8 Abs. 3 BauGB). Ein weiterer Bebauungsplan, der mit der Teilfortschreibung in Zusammenhang steht, ist die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark Soonwald-Rheinböllen“. Ziel der Stadt Rheinböllen ist es, die Umwandlung von Teilflächen des Industriegebietes in Waldflächen planungsrechtlich zu sichern. Die Flächen sollen als Ausgleichsmaßnahmen herangezogen werden. 4 Überörtliche Planungen und Fachplanungen 4.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Ziele der Raumordnung und Landesplanung werden für den Bereich Rheinböllen durch das Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz sowie den Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald konkretisiert. Status: Entwurf FNP Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 20 von 51 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Verbandsgemeinde Rheinböllen 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Begründung Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz IV (LEP IV)5 Das LEP IV als koordinierender fach- und ressortübergreifender räumlicher Ordnungsrah- men für die Entwicklung des Landes Rheinland-Pfalz weist den Entwicklungsbereich der Verbandsgemeinde Rheinböllen sowie Bereiche der angrenzenden Verbandsgemeinden dem ländlichem Raum mit einer konzentrierten Siedlungsstruktur zu. Zudem wird dem Nah- bereich der A 61 eine hohe Zentrenerreichbarkeit zugeteilt. Die Stadt Rheinböllen liegt innerhalb des Entwicklungsbereichs mit ländlicher Raumstruktur „Hunsrück / Flughafen Frankfurt-Hahn“.6 Besonders im Land Rheinland-Pfalz bilden Konversionsmaßnahmen bedeutsame Entwick- lungsbereiche und -schwerpunkte. Hier sind für die Nutzung der Potenziale der militärischen und zivilen Konversionsflächen, welche raum- oder standortbezogen sein können, mit Unter- stützung durch die Landesregierung geeignete und innovative Rahmenbedingungen der Be- ratung und Förderung zu schaffen, um damit eine flexible und zielgerichtete Umsetzung der Maßnahmen zu ermöglichen. Zu diesen bedeutenden Entwicklungsbereichen gehört ebenfalls der Bundeswehrstandort Rheinböllen in Verbindung mit dem Entwicklungsraum Hunsrück/Flughafen Frankfurt-Hahn. Für den Entwicklungsraum Hunsrück/Flughafen Frankfurt-Hahn sind vorrangige Ziele die Sicherung und die Weiterentwicklung des Flughafens für Fracht- und Personenflugverkehr mit internationaler Bedeutung, der Ausbau der erforderlichen Verkehrsinfrastruktur (4- spuriger Ausbau der B 50, Reaktivierung der Hunsrückbahn, Realisierung des Hochmosel- übergangs) sowie die Nutzung der Impulse für die weitere gewerbliche und touristische Ent- wicklung auf dem Flughafengelände sowie in der Region.7 Weiterhin werden raum- und standortbezogene Projektbeispiele („Leuchtturmprojekte“) auf- gezeigt, welche eine nachhaltige Wirkung, die vorrangige Sicherung von Arbeitsplätzen und einen wesentlichen Beitrag zum Strukturwandel sowie einen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes und der Region haben sollen. Unter den standortbezogen- en Beispielen wird ausdrücklich der Bundeswehrstandort Rheinböllen genannt. Weiterhin von besonderer Bedeutung für die Stadt Rheinböllen sind genannte Ziele im Be- reich der Infrastruktur, insbesondere öffentlicher Verkehr und Straßennetz. Neben der Schließung von Lücken innerhalb des Netzes großräumiger Verbindungen mit Priorität, zu denen auch die Verbindung A 60 (Lüttich-) Bitburg-Wittlich und Weiterführung als vierspurige B50 (Hochmoselübergang) bis A 61 bei Rheinböllen8 gehört, sieht der LEP IV eine Reaktivie- rung der Bahntrasse der Rhein-Hunsrück-Bahn als überregionale Schienenverbindung zw. (Mainz)-Bingen und dem Flughafen Frankfurt-Hahn (mit späterer Verbindungsspange Gen- 5 Land Rheinland-Pfalz (2008): Landesentwicklungsprogramm Rheinland.-Pfalz IV, Mainz 6 Land Rheinland-Pfalz (2008): Landesentwicklungsprogramm Rheinland.-Pfalz IV, Mainz, S. 62. 7 Land Rheinland-Pfalz (2008):Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz IV; Mainz, G 20, S. 70. 8 Land Rheinland-Pfalz (2008): Landesentwicklungsprogramm IV Rheinland-Pfalz; Mainz, Z 145, S. 149 – 151. Status: Entwurf FNP Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 21 von 51 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Verbandsgemeinde Rheinböllen 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Begründung singen / Horrweiler-Langenlonsheim) vor. Mit der Reaktivierung der Bahntrasse ist die Reak- tivierung von insgesamt fünf Bahnhöfen zwischen Frankfurt-Hahn und Frankfurt vorgesehen: Frankfurt-Hahn, Kirchberg, Simmern, Rheinböllen, Langenlonsheim. Im LEP IV ist zudem ein Planungskorridor von 300 m Breite für eine Hochgeschwindigkeits- strecke (Schienenschnellverbindung) zwischen dem Flughafen Frankfurt/Main und Flughafen Frankfurt-Hahn dargestellt (Z 147)9, welche den Flughafen Frankfurt-Hahn besser an die Region Rhein-Main bzw. den Flughafen Frankfurt/Main anbinden soll, um hierdurch eine at- traktive Erreichbarkeit des Flughafens Frankfurt-Hahn zu gewährleisten. Zudem soll diese Verbindung die mittel- und langfristige bedarfsgerechte Entwicklung der Flughäfen unterstüt- zen. Die Grenze des Planungskorridors bildet die südliche Begrenzung des Planungsberei- ches „In der Wester“. Abbildung 11: Schienennetz – Hochgeschwindigkeitsstrecke Flughafen Frankfurt/Main – Frankfurt-Hahn (schnelle Bahnverbindung)10 Abbildung 12: geplante Schienenschnellverbindung mit Planungskorridor (300 m Breite) im Bereich der Stadt Rheinböllen (unmaßstäblich)11 9 Land Rheinland-Pfalz (2008): Landesentwicklungsprogramm IV Rheinland-Pfalz; Mainz, Z 147, S. 150 – 152. 10 Land Rheinland-Pfalz (2008): Landesentwicklungsprogramm IV Rheinland-Pfalz; Mainz, S. 151. Status: Entwurf FNP Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 22 von 51 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Verbandsgemeinde Rheinböllen 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Begründung Regionaler Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald (RROP) Abbildung 13 Hauptkarte zum RROP Mitterhein Westerwald 200612 in der Hauptkarte des Regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald (derzeit gül- tige Fassung von 2006) ist Rheinböllen als Grundzentrum im Grundnetz dargestellt (Roter Punkt), ebenso wie die bestehenden großräumigen Infrastruktur-Verbindungen A 61 und B 50 (dicke rote Linien). Daneben sind Siedlungsflächen für Wohnen (rosa) – nördlich der B 50, sowie die Siedlungsflächen für Industrie- und Gewerbeflächen (grau) – südlich der B 50 und westlich der A 61 dargestellt. Das Sondergebiet SO „Bund“ befindet sich in dieser Karte südwestlich vom Rheinböllener Siedlungskern (orange umrandet). Des Weiteren werden landwirtschaftliche Flächen (gelb) im Osten, Norden und westlich in Richtung der Gemarkung Ellern, sonstige Flächen für Wald (hellgrün) sowie Raum für den besonderen Schutz des Landschaftsbildes (grün gepunktet) im Westen und Süden Rheinböllens dargestellt, eine kleinere Teilfläche befindet sich in östli- cher Richtung. Vorbehaltsgebiete für Erholungsraum (grün schraffiert) sind in der Hauptsa- che östlich und nördlich des Siedlungskernes dargestellt. Funktionszuweisungen: Stadt Rheinböllen: Grundzentrum im Grundnetz Gemeinde mit besonderer Funktion Gewerbe (G) Gemeinde mit besonderer Funktion Erholung (E) Gemeinde in Erholungsräumen (ER) 11 Ministerium des Inneren und für Sport Rheinland-Pfalz – Oberste Landesplanungsbehörde (2007); Mainz. 12Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald (2006), Koblenz. Status: Entwurf FNP Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 23 von 51 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
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