Wohnraumversorgungskonzept - Landkreis Harburg hj
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Wohnraumversorgungskonzept hj Landkreis Harburg Landkreis Harburg Kreisentwicklung/Wirtschaftsförderung Schlossplatz 6 21423 Winsen/L. Tel. 04171 – 693-328 Fax. 04171 – 687-328 Email: wirtschaftsfoerderung@lkharburg.de Internet: www.landkreis-harburg.de
S03-SD; AS Landkreis Harburg Inhalt Vorwort................................................................................................................................. 5 1 Einleitung .......................................................................................................................... 6 2 Wohnungsnachfrage ........................................................................................................ 6 2.1 Bevölkerungsentwicklung bis 2016 ............................................................................ 7 2.2 Entwicklung von einkommensschwachen Haushalten bis 2016 ................................11 2.2.1 Haushalte mit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein .........................11 2.2.2 Bedarfsgemeinschaften nach SGB II und SGB XII ...........................................12 2.2.3 Wohngeldempfänger........................................................................................15 2.3 Sonderentwicklung Flüchtlinge ..................................................................................18 3 Wohnungsangebot bis 2016 ...........................................................................................19 3.1 Wohnungs- und Gebäudebestand.............................................................................19 3.2 Bautätigkeit ...............................................................................................................21 3.3 Entwicklung Baulandpreise .......................................................................................24 3.4 Öffentlich geförderter Wohnungsbestand ..................................................................27 3.5 Entwicklung Mietkosten.............................................................................................27 3.5.1. Privater Wohnraum für einkommensschwache Haushalte ...............................29 4 Städtebauliche Zielvorstellungen...................................................................................31 5 Zukünftiger Wohnungsbedarf in den Gemeinden .........................................................34 5.1. Prognose privater Wohnungsbedarf ..........................................................................34 5.1.1 Prognose Wohnungsbedarf Mehrfamilienhäuser .............................................38 5.1.2 Prognose Wohnungsbedarf barrierefreien Wohnungen ...................................39 5.2 Prognose Wohnungsbedarf öffentlich geförderter Wohnraum ...................................40 5.2.1 Prognose Haushalte mit Unterstützung ............................................................40 5.2.2 Prognose Wohnungsbedarf von Flüchtlingen ...................................................42 6 Zusammenfassung Wohnungsbedarf ............................................................................46 7 Maßnahmen zur Zielerreichung ......................................................................................47 8 Monitoring/Evaluation .....................................................................................................48 Seite 2 von 48
S03-SD; AS Landkreis Harburg Tabellenverzeichnis Tabelle 1: WBS-Empfänger im LK Harburg und seinen Gemeinden Quelle: LK Harburg .................... 11 Tabelle 2: Bedarfsgemeinschaften im LK Harburg, Anzahl und Anteil an Privathaushalten (2014) ..... 12 Tabelle 3: Wohngeld Mietstufen für den LK Harburg 2016 ................................................................... 15 Tabelle 4:Mietobergrenze für Miete oder Belastung nach §12 WoGG, 2016 ....................................... 15 Tabelle 5: Wohngeldempfänger in den Gemeinden 2016 Quelle:LK Harburg ...................................... 16 Tabelle 6: MOG für Wohngeld bis 2015 Quelle: LK Harburg ................................................................ 16 Tabelle 7: MOG seit Januar 2016 Quelle:Wohngeld.org ...................................................................... 17 Tabelle 8: Entw. Wohngeldempfänger seit Einführung der Wohngeldreform Quelle: LK Harburg ....... 17 Tabelle 9: Flüchtlinge im LK Harburg Quelle:LK Harburg, Amt für Migration ...................................... 18 Tabelle 10: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im LK Harburg Quelle: LK Harburg ...................... 18 Tabelle 11: Übersicht über die Bodenrichtwerte Stichtag 31.12.2015 .................................................. 24 Tabelle 12: Öffentlich geförderter Wohnungsbestand im LK Harburg Quelle: Gemeinden .................. 27 Tabelle 13: Durchschnittliche Marktmiete in den Gemeinden in 2014 und 2016 .................................. 28 Tabelle 14: Durchschnittliche Nettokaltmieten in 2016 per Baualtersklasse, Hamburger Umland ....... 28 Tabelle 15: Durchschnittliche Nettokaltmieten in 2016 per Baualtersklasse, Winsen und Buchholz ... 28 Tabelle 16: Durchschnittliche Nettokaltmieten in 2016 per Baualtersklasse, Lüneburger Heide ......... 29 Tabelle 17: Miethöchstsätze für den LK Harburg Quelle: LK Harburg ................................................. 30 Tabelle 18: Städtebauliche Konzepte im LK Harburg ........................................................................... 33 Tabelle 19: Wohnungsbedarf und Bedarfsdeckung durch Neubau bis 2020 Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen, NBank-Wohnungsbedarfsprognose 2035, CIMA .......................................... 39 Tabelle 20: Prognose Personen über 60 Jahre im LK Harburg 2025 Quelle:NBank ............................ 40 Tabelle 21:Prognose Schutzquote Zugewiesener Flüchtlinge im LK Harburg ...................................... 43 Kartenverzeichnis Karte 1: Bodenrichtwerte im LK Harburg 2016 Quelle: Regis ...............................................25 Karte 2: Teilgebiete Gutachterausschuss Quelle: Gutachterausschuss Lüneburg ................26 Seite 3 von 48
S03-SD; AS Landkreis Harburg Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Bevölkerungsveränderung 2008-2016 Quelle: LSN........................................................... 7 Abbildung 2: Bevölkerungsentwicklung der Gemeinden 2004-2014 Quelle: NBank .............................. 7 Abbildung 3: Determinanten der Bevölkerungsentwicklung im LK Harburg 2004-2014 Quelle: N-Bank 8 Abbildung 4 Wanderungssaldo Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) ......................... 8 Abbildung 5: Wanderungssaldo per Altersgruppe im LK Harburg Quelle: NBank .................................. 9 Abbildung 6:Entwicklung der Altersstruktur 2004-2014 im LK Harburg Quelle: NBank Altersstruktur 2004-2014 LK Harburg und Gemeinden ................................................................................................. 9 Abbildung 7: Entwicklung der Haushaltsgröße nach NBank 2004-2014, LK Harburg .......................... 10 Abbildung 8: Haushaltsstruktur im LK Harburg und seinen Gemeinden 2014 Quelle: NBank ............. 10 Abbildung 9: Anteil Aufstocker an SGB II Bedarfsgemeinschaften Quelle: LK Harburg ....................... 13 Abbildung 10: Entwicklung Anzahl SGB II Bedarfsgemeinschaften Quelle: LK Harburg .................... 13 Abbildung 11: Entwicklung Anzahl SGB XII Bedarfsgemeinschaften Quelle: LK Harburg ................... 14 Abbildung 12: Haushaltsgröße von SGB II Bedarfsgemeinschaften Quelle: LK Harburg .................... 14 Abbildung 13: Wohngeldhaushalte 2012 nach Haushaltsgröße Quelle: LSN-Online ........................... 16 Abbildung 14: Entwicklung Wohngeldempfänger LK Harburg Quelle: LK Harburg .............................. 17 Abbildung 15 Anteil MFH und EZFH am Wohnungsbestand Quelle: Zensus 2011 und NBank ........... 19 Abbildung 16 Wohnungsbestand nach Baualtersklassen 2014 Quelle: NBank, bas. auf Zensus ........ 20 Abbildung 17 Wohnungsbestand nach Anzahl der Zimmer Quelle: NBank .......................................... 20 Abbildung 18: Belegungsdichte - Personen je Wohnung (Quelle: LSN) ............................................... 21 Abbildung19: Fertiggestellte Wohnungen in MFH 2004-2014 (Hamburg-nahe Gemeinden) ............... 21 Abbildung 20 Fertiggestellte Wohnungen in neuen MFH 2004-2014 (Hamburg-ferne Gemeinden) .... 22 Abbildung 21: Fertiggestellte Wohnungen in neuen EZFH 2004-2014 (Hamburg-nahe Gemeinden) . 22 Abbildung 22: Fertiggestellte EZFH 2004-2014 (Hamburg-ferne Gemeinden) ..................................... 23 Abbildung 23 Bodenpreisindizes für individuelles Wohnbauland (erschließungsbeitragsfrei) .............. 26 Abbildung 24: Durchschnittliche Markt Miete 2005-2014 Quelle: NBank auf f+b ................................. 29 Abbildung 26 Bevölkerungsentwicklung im LK Harburg im regionalen Vergleich................................. 34 Abbildung 27: Prognose Bevölkerungsentwicklung in den Gemeinden 2013-2025 Quelle NBank ...... 35 Abbildung 28: Altersstruktur im LK Harburg 2013-2025 Quelle: N-Bank .............................................. 35 Abbildung 29: Prognostizierte Veränderung der Altersstruktur in den Gemeinden 2013-2025 Quelle: N- Bank Wohnungsmarktprognose des CIMA ........................................................................................... 36 Abbildung 30 Prognostizierte Haushaltsstrukturen im LK Harburg 2013- 2025 .................................... 37 Abbildung 31: Prognostizierte Haushaltsentwicklung 2013-2025 in den Städten und Hamburg-nahen Gemeinden Quelle: N-Bank ................................................................................................................... 37 Abbildung 32: Prognostiz. Haushaltsentwicklung 2013-2025 in den Hamburg-ferneren Gemeinden .. 38 Abbildung 33: Prognose Anzahl Bedarfsgemeinschaften Quelle: LK Harburg ..................................... 41 Abbildung 34: Verbleibender Bestand an geförderten Wohnungen im LK Harburg ohne Neuschaffungen .................................................................................................................................... 41 Seite 4 von 48
S03-SD; AS Landkreis Harburg Vorwort Der Landkreis Harburg hat in den vergangenen Jahrzehnten eine rasante Entwicklung erfahren. Vor Kriegsende gehörte das Kreisgebiet nach der Abtrennung der ehemaligen Stadt Harburg vollständig zum ländlichen Raum und war kaum von einer gewerblichen Entwicklung erfasst. Es waren vor allem mehrere Flüchtlingswellen und die Nähe zur Metropole Hamburg, die die Bevölkerung haben ansteigen lassen. Zunächst hat die Ansied- lung von Kriegsflüchtlingen das Gesicht des Landkreises an einigen Orten stark verändert. Nach dem Fall der Mauer erlebte der Landkreis erneut eine Phase des starken Bevölkerungs- anstiegs. Hamburg diente in der Zeit nach der Wende als Sprungbrett, denn die Neuankömmlinge gründeten bald Familien und entsprechende Flächen für Einfamilienhäuser wurden im Umland der Großstadt gesucht. Heute steht der Landkreis absehbar erneut vor Herausforderungen. Nach vielen Jahren des Geburtenrückgangs und der sozialen Veränderung der Familienstruktur macht sich der demographische Wandel auch bei uns langsam bemerkbar. Zwar bleibt der Landkreis für junge Familien weiterhin attraktiv, aber schleichend stellen die älteren Jahrgänge in der Bevölkerung als Gruppe bereits die Mehrheit. Aufgrund unserer flexiblen Lebens- und Ar- beitswelt organisieren sich Familienverbände heute anders und bedingen daher besondere Anforderungen an den Wohnraum, um auch im Alter möglichst lange ohne fremde Hilfe in den eigenen vier Wänden wohnen zu können. Aber auch jungen Menschen fällt es beim Berufseinstieg immer schwerer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Welche Auswirkungen die derzeitige Flüchtlingswelle hat, lässt sich noch nicht sicher bestimmen. Die Zahlen in diesem Konzept können nur eine erste vorsichtige Annäherung darstellen. Sicherlich werden sich viele anerkannte Flüchtlinge mit Bleiberecht dahin orientie- ren, wo sie eine Arbeit aufnehmen können und ein passendes soziales Gefüge vorfinden. Doch bei allen, die sich langfristig im Landkreis ansiedeln wollen, sind der Landkreis und die Gemeinden in der Sorge und Verpflichtung, dies in einem integrationsfördernden Umfeld zu ermöglichen. Das Konzept bietet vor allem den ländlichen Gemeinden im Landkreis eine Orientierung für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern oder Geschosswohnungen und wurde eng mit ihnen abgestimmt. Es greift bewusst nicht in den Planungsspielraum vor Ort ein, sondern erläutert die zu erwartenden Trends, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten. Es ist damit auch eine Voraussetzung für die Städtebauförderung in Niedersachsen. Rainer Rempe Landrat Seite 5 von 48
S03-SD; AS Landkreis Harburg 1 Einleitung Mit dem vorliegenden Konzept zur Wohnraumversorgung greift der Landkreis (LK) Harburg zusammen mit seinen Gemeinden einer absehbaren demographischen und gesellschaftlichen Entwicklung voraus und trägt als Teil der Metropolregion Hamburg seiner Versorgungsfunktion Rechnung. Der LK Harburg beabsichtigt, mit dem Konzept geeignete Rahmenbedingungen zur Wohnraumförderung zu schaffen, die es allen Bevölkerungs- gruppen ermöglichen soll, sich im Landkreis mit adäquatem Wohnraum in quantitativer, qualitativer und preislicher Hinsicht zu versorgen. Das Konzept beleuchtet zunächst die Entwicklung der Nachfragesituation der letzten 10 Jahre und versucht, sich dabei auch besonderen Nachfragegruppen wie Bedarfsgemein- schaften und Flüchtlingen anzunähern. Anschließend erfolgt eine Analyse der Entwicklung der Angebotssituation der letzten zehn Jahre. Miet- und Bodenpreise sind in den letzten Jahren durch die rasante Verteuerung von Mieten in der Hansestadt Hamburg und der guten Erreichbarkeit des Landkreises stark gestiegen. Die Bautätigkeit, insbesondere im Geschosswohnungsbau, konnte die Nachfrage bislang nicht ausreichend bedienen. Nach einer Zusammenfassung der Ziele der Siedlungsentwicklung, die sich im Wesentlichen aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises ableiten, stellt das 5. Kapitel die verschiedenen Prognoserechnungen der Bevölkerungsentwicklung allgemein, sowie der Bedarfsgemeinschaften und dem möglichen Einfluss der Flüchtlinge auf den lokalen Wohnungsmarkt vor, um Aussagen zum künftigen Wohnungsbedarf zu treffen. Der Prognosehorizont 2025 gleicht sich dabei dem Entwurf des RROP 2025 an. Die zukünftige Deckung der Wohnraumversorgung sollte sich an den siedlungsstrukturellen Gegebenheiten und den Entwicklungszielen von Gemeinden und Landkreis orientieren. Abschließend werden hieraus Handlungsempfehlungen abgeleitet. Aufgrund vorliegender externer und eigener Statistiken kann bei der Analyse auf spezielle oder gesonderte Erhebungen vollständig verzichtet werden. Die zur Verfügung stehenden Quellen, insbesondere die niedersächsische Wohnungsmarktbeobachtung, bieten eine her- vorragende Grundlage zur Abschätzung des Wohnraumbedarfes, der gepaart mit den grundsätzlichen Aussagen zur Siedlungsentwicklung, zu den entscheidenden Handlungs- empfehlungen für den Landkreis und seine Städte und Gemeinden führt. 2 Wohnungsnachfrage Die Analyse der aktuellen Nachfragesituation auf dem Wohnungsmarkt im LK Harburg dient als Grundlage für die Erarbeitung eines prognostizierten Wohnungsbedarfes und der Herausarbeitung von Handlungs- und Steuerbedarfen. Seite 6 von 48
S03-SD; AS Landkreis Harburg 2.1 Bevölkerungsentwicklung bis 2016 Die Bevölkerungsveränderung der letzten Jahre zeigt deutlich, dass der LK Harburg, im Unterschied zu einer Reihe von benachbarten Landkreisen in Niedersachsen und dem Land selbst, zu den wachsenden Regionen in Niedersachsen zählt. Bevölkerungsveränderung 2008-2016 3% 2% 1% 0% -1% -2% -3% -4% -5% -6% -7% Abbildung 1: Bevölkerungsveränderung 2008-2016 Quelle: LSN Auch wenn der Zensus 2011 zu einer Korrektur der Einwohnerzahlen in den meisten Städten und Gemeinden führte, war auch in der Zeit danach eine positive Entwicklung überall im LK Harburg (bis auf Stelle, Hanstedt und Salzhausen) feststellbar. Begründet werden kann dies durch die direkte Nachbarschaft zur Metropole Hamburg. Buchholz 40.000 Winsen Seevetal 35.000 Neu Wulmstorf 30.000 Rosengarten Stelle 25.000 Elbmarsch Hanstedt 20.000 Hollenstedt 15.000 Jesteburg Salzhausen 10.000 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Tostedt Abbildung 2: Bevölkerungsentwicklung der Gemeinden 2004-2014 Quelle: NBank Seite 7 von 48
S03-SD; AS Landkreis Harburg Ein durchgehend hoher Wanderungssaldo in den letzten zehn Jahren, hauptsächlich durch Zuwachs aus der Hansestadt Hamburg, hat für diese Bevölkerungsentwicklung gesorgt. Der natürliche Saldo hingegen ist leicht negativ. 3.000 2.691 2.505 2.500 1.958 2.000 1.807 1.646 1.679 1.485 1.501 1.500 1.256 1.298 995 1.000 Natürlicher Saldo Wanderungssaldo 500 0 -66 -100 -160 -206 -500 -335 -387 -426 -427 -506 -441 -553 -1.000 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Abbildung 3: Determinanten der Bevölkerungsentwicklung im LK Harburg 2004-2014 Quelle: N-Bank – LSN Bei den einzelnen Gemeinden sind deutliche Unterschiede im Wanderungssaldo über die letzten 15 Jahre zu verzeichnen. Es ist davon auszugehen, dass dies mit der Fertigstellung von Neubaugebieten und Wohnungen zusammenhängt (siehe Kapitel 3). Wanderungssaldo 400 350 300 2000 250 200 2010 150 100 50 2014 0 -50 Abbildung 4 Wanderungssaldo Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) Seite 8 von 48
S03-SD; AS Landkreis Harburg Wenn man den Wanderungssaldo nach Altersgruppen unterteilt, wird offensichtlich, dass der LK Harburg besonders viel Zuzug von jungen Familien (Eltern 30-50 Jahre und Kinder unter 18 Jahren) verzeichnen konnte. Dies korrespondiert mit der hohen Fertigstellungsrate von Ein- und Zweifamilienhäusern (EZFH) im Landkreis in den letzten zehn Jahren. Junge Erwachsene im Alter von 18-25 verzeichneten dagegen die meisten Fortzüge, jedoch seit 2011 mit rückläufiger Tendenz. 1.850 1.350 Alter 0-18 850 Alter 18-25 Alter 25-30 350 Alter 30-50 Alter 50-65 -150 Alter über 65 -650 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Abbildung 5: Wanderungssaldo per Altersgruppe im LK Harburg Quelle: NBank Dank des durchgehend positiven Wanderungssaldos der letzten zehn Jahre ist die Alters- struktur im LK Harburg in der Altersgruppe der unter 30-Jährigen und der 60 bis 74-Jährigen relativ konstant geblieben. In den mittleren Jahrgängen ist eine Verschiebung der 30 bis 44 - Jährigen hin zur Gruppe der 45 bis 59-Jährigen erfolgt. Dieser ‚Berg‘ wird in den nächsten 15 Jahren die Gruppe der über 75-Jährigen erreichen, was Auswirkungen auf den Bedarf nach barrierefreien Wohnungen haben wird (siehe Kapitel 4). Die Gruppe der über 75-Jährigen ist schon in den letzten Jahren im LK Harburg um 3 % gestiegen. 100% 90% 8% 8% 8% 8% 9% 9% 9% 9% 10% 11% 11% 80% 9% 9% 9% 9% 9% 9% 9% 9% 9% 9% 9% 75 und älter 70% 60% 8% 8% 8% 9% 60-74 Jahre 9% 9% 9% 9% 10% 10% 10% 50% 45-59 Jahre 11% 10% 10% 10% 9% 9% 9% 30-44 Jahre 40% 8% 8% 8% 8% 30% 18-29 Jahre 9% 9% 9% 9% 9% 9% 9% 9% 9% 9% 9% 20% 0-17 Jahre 10% 10% 10% 9% 9% 9% 9% 9% 9% 9% 9% 9% 0% 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Abbildung 6:Entwicklung der Altersstruktur 2004-2014 im LK Harburg Quelle: NBank Altersstruktur 2004- 2014 LK Harburg und Gemeinden Seite 9 von 48
S03-SD; AS Landkreis Harburg Bei der Entwicklung der Haushaltsgröße konnte man zunächst einen Trend nach unten ver- zeichnen (wie auch überall sonst), der allerdings nach der Korrektur durch den Zensus 2011 nicht mehr vorhanden scheint. Laut Angaben der NBank ergibt sich dies aus unterschiedli- chen Quellen. 2,3 2,2 2,2 2,1 2,1 2,0 2,0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Abbildung 7: Entwicklung der Haushaltsgröße nach NBank 2004-2014, LK Harburg Für die Haushaltsstruktur liegen nur Daten von 2013 und 2014 vor. Der Anteil der 1-2 Perso- nen Haushalte liegt im LK Harburg bei 75%. In Buchholz, Winsen und Seevetal liegt dieser Anteil sogar noch höher (77-79%), da es sich hier um Städte handelt oder die Nähe zu Hamburg eine Rolle spielt, während er in den ländlicheren Gemeinden wie Elbmarsch, Salzhausen, Hollenstedt und Stelle um die 70% liegt. Dies hat allerdings nur einen bedingten Einfluss auf die Nachfrage von kleineren Wohnungen, da Einkommen hier ein wichtigerer Faktor ist als die Größe des Haushalts. 45% 40% 35% 30% 25% 1 Pers.-HH 20% 2-Pers.HH 15% 3-Pers.HH 4-Pers.HH 10% 5 und mehr Pers. 5% 0% Abbildung 8: Haushaltsstruktur im LK Harburg und seinen Gemeinden 2014 Quelle: NBank Seite 10 von 48
S03-SD; AS Landkreis Harburg Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die positive Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre ausschließlich aufgrund von Zuwanderung erzielt wurde und der LK Harburg damit einhergehend auch eine relativ ‚junge‘ Altersstruktur beibehalten konnte. Dabei haben die Gemeinden, die weiter von Hamburg entfernt sind, tendenziell weniger von dieser Entwick- lung profitiert. Diese positive Entwicklung wird in der Zukunft dann weiter bestehen, wenn der LK Harburg weiterhin attraktiv für Familien aus Hamburg bleibt und weiterhin aufgrund der Nachfrage aus Hamburg und der übrigen Metropolregion weiter Baugebiete ausweist bzw. neuen Wohnraum zur Verfügung stellt. Der natürliche Saldo des LK Harburg bewegt sich allerdings im negativen Bereich, eine Verschiebung hin zu einer älteren Bevölkerungsstruktur hat bereits begonnen und wird diesen Trend nur verschärfen. 2.2 Entwicklung von einkommensschwachen Haushalten bis 2016 2.2.1 Haushalte mit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein Die Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung, Haushalte mit geringem Einkommen, ist in Niedersachsen über Einkommensgrenzen nach § 3 Abs. 2 NWoFG abgegrenzt. Förderbe- rechtigt sind dabei Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen. Die Grenzen für das jährliche Einkommen betragen in Niedersachsen 17.000 € netto für einen Einpersonen- haushalt, 23.000 € netto für einen Haushalt mit zwei Personen und 3.000 € netto für jede weitere Person. Haushalte unterhalb dieser Einkommensgrenzen erhalten einen so genannten Wohnberechtigungsschein (WBS) und können somit eine öffentlich geförderte, Mietpreis gebundene Wohnung beziehen. Unter gewissen Umständen, wie beispielsweise bei Schaffung von Mietwohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung (§ 5 Abs.2 Nr.3 DVO-NWoFG), ist auch eine Überschreitung der vorgegebenen Einkommensgrenze um bis zu 60 % zulässig. Im LK Harburg und seinen Gemeinden werden, im Vergleich zur Anzahl aller Privat- haushalte, sehr wenige Wohnberechtigungsscheine ausgestellt. Im Dezember 2014 betraf das nur 0,1 % der privaten Haushalte im LK Harburg. Innerhalb dieser niedrigen Werte sind es in Winsen immerhin 0,4 %. Da ein WBS nur bei Bezug einer öffentlich geförderten Woh- nung eingereicht werden muss, zeigt diese Tabelle genau genommen, dass es nur wenig neuen geförderten Wohnraum gibt. Anzahl Dez 04 Dez 06 Dez 08 Dez 10 Dez 12 Dez 14 Dez 15 Wohnberechtigungsscheine LK Harburg 199 202 188 99 236 145 169 Buchholz 47 44 17 33 25 33 Winsen 125 71 79 Seevetal 68 47 45 16 26 15 14 Neu Wulmstorf 25 22 19 19 15 11 13 Rosengarten 17 6 9 4 4 0 2 Stelle 8 11 10 6 1 1 5 Elbmarsch 18 13 14 6 4 3 2 Hanstedt 8 4 7 0 3 4 5 Hollenstedt 7 3 4 3 5 2 1 Jesteburg 8 10 3 8 4 1 3 Salzhausen 6 7 8 4 1 3 1 Tostedt 26 30 22 12 9 5 10 Tabelle 1: WBS-Empfänger im LK Harburg und seinen Gemeinden Quelle: LK Harburg Seite 11 von 48
S03-SD; AS Landkreis Harburg 2.2.2 Bedarfsgemeinschaften nach SGB II und SGB XII Bedarfsgemeinschaften nach dem Sozialgesetzbuch II und XII haben Anspruch darauf, dass ihnen eine Wohnung finanziert wird (egal ob im geförderten oder im privaten Wohnungsbau). Wenn diese Bedarfsgemeinschaften nicht bereits in sozialhilferechtlich angemessenen Wohnraum untergebracht sind, können dem Sozialhilfeträger hohe Kosten entstehen. Dies ist dadurch bedingt, dass die Bedarfsgemeinschaften zwar sofort aufgefordert werden sich um eine sozialhilferechtlich angemessene Wohnung zu bemühen, eine sechs monatige Frist hierfür aber als angemessen betrachtet wird. In dieser Zeit wird die volle Miete vom Sozial- hilfeträger übernommen. Bedarfsgemeinschaften nach SGB II und SGB XII stellten im Dezember 2014 7 % aller Privathaushalte im Landkreis dar. Dabei ist der Anteil der SGB XII Bedarfsgemeinschaften deutlich geringer als der von SGB II. Winsen und Tostedt haben einen überdurchschnitt- lichen, Rosengarten und Stelle einen unterdurchschnittlichen Anteil an SGB II Bedarfs- gemeinschaften. Im Bereich der SGB XII Bedarfsgemeinschaften ist die Verteilung über die Gemeinden sehr gleichmäßig. SGB II SGB II SGB XII SGB XII Dez 14 Anteil in % Dez 14 Anteil in % LK Harburg 5.895 5% 1.860 2% Buchholz 1.019 5% 366 2% Winsen 1.281 7% 361 2% Seevetal 896 4% 271 1% Neu Wulmstorf 423 4% 95 1% Rosengarten 167 3% 52 1% Stelle 175 3% 50 1% Elbmarsch 265 5% 58 1% Hanstedt 298 4% 94 1% Hollenstedt 183 4% 55 1% Jesteburg 187 4% 78 2% Salzhausen 294 5% 119 2% Tostedt 707 6% 242 2% Tabelle 2: Bedarfsgemeinschaften im LK Harburg, Anzahl und Anteil an Privathaushalten (2014) Quelle: LK Harburg Unter den SGB II Bedarfsgemeinschaften befinden sich auch solche, die einer Erwerbstätig- keit (mindestens 15 h pro Woche) nachgehen, deren Einkommen aber so niedrig ist, dass es mit Transferleistungen aufgestockt werden muss. Im LK Harburg umfasst diese Gruppe über 2.300 Menschen, oder anders ausgedrückt: jeder dritte Empfänger von Transferzahlungen ist im LK Harburg erwerbstätig. Bedingt durch die hohen Mieten hat der LK Harburg mit 625 € anrechenbaren Einkommen je Bedarfsgemeinschaft das höchste anrechenbare Einkommen in Niedersachsen (Ø 543 €) und liegt auch über dem Durchschnitt von Hamburg (567 €). Seite 12 von 48
S03-SD; AS Landkreis Harburg Anteil Aufstocker an SGB II Bedarfsgemeinschaften 2015 Aufstocker 2014 2012 SGB II Bedarfsgemeinschaften 2010 2008 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 Abbildung 9: Anteil Aufstocker an SGB II Bedarfsgemeinschaften Quelle: LK Harburg Betrachtet man die Entwicklung beider Bedarfsgemeinschaften über die letzten zehn Jahre, so ist festzustellen, dass diese sich in eine gegenläufige Richtung entwickelt haben: Während die SGB II Bedarfsgemeinschaften nach einem leichten Rückgang zwischen 2006 und 2008 relativ konstant geblieben sind, haben die SGB XII Bedarfsgemeinschaften seit 2006 kontinuierlich zugenommen. Der SGB XII-Bereich besteht überwiegend aus den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der demographische Wandel macht sich daher bei den SGB XII Bedarfsgemeinschaften schon jetzt bemerkbar, da diese durch den vermehrten Eintritt ins Rentenalter bzw. Feststellung der Erwerbsunfähigkeit und damit verbunden, geringen Rentenansprüchen kontinuierlich steigen. SGB XII Bedarfsgemeinschaften stellten 2014 7 % aller Haushalte dar, deren Bewohner über 65 Jahre alt sind. Ein Ende des Fallzahlenanstiegs bei der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung ist nicht absehbar. Entwicklung SGB II Bedarfsgemeinschaften 1.600 Buchholz 1.400 Elbmarsch Hanstedt 1.200 Hollenstedt 1.000 Jesteburg 800 Neu Wulmstorf Rosengarten 600 Salzhausen 400 Seevetal Stelle 200 Tostedt 0 Winsen 2006 2008 2010 2012 2014 2015 Abbildung 10: Entwicklung Anzahl SGB II Bedarfsgemeinschaften Quelle: LK Harburg Seite 13 von 48
S03-SD; AS Landkreis Harburg Entwicklung SGB XII Bedarfsgemeinschaften 450 400 Buchholz 350 Elbmarsch Hanstedt 300 Hollenstedt Jesteburg 250 Neu Wulmstorf 200 Rosengarten Salzhausen 150 Seevetal 100 Stelle Tostedt 50 Winsen 0 2006 2008 2010 2012 2014 2015 Abbildung 11: Entwicklung Anzahl SGB XII Bedarfsgemeinschaften Quelle: LK Harburg Haushaltsgrößen der Bedarfsgemeinschaften liegen nur für SGB II vor. Hier ist zu sehen, dass über die Hälfte aller Bedarfsgemeinschaften aus Ein-Personen Haushalten bestehen und daher von einem Bedarf hauptsächlich für kleinere geförderte Wohnungen ausgegangen werden kann. Haushaltsgröße von SGB II Bedarfsgemeinschaften (März 2016) 4 Personen 8% 5 und mehr 3 Personen Personen 13% 6% 2 Personen 21% 1 Person 52% Abbildung 12: Haushaltsgröße von SGB II Bedarfsgemeinschaften Quelle: LK Harburg Seite 14 von 48
S03-SD; AS Landkreis Harburg 2.2.3 Wohngeldempfänger Das Wohngeld ist eine weitere wichtige Säule zur Unterstützung einkommensschwacher Haushalte und richtet sich in erster Linie nach folgenden drei Faktoren: • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, • Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und • Höhe des Gesamteinkommens (oder Rente). Die Gemeinden des Landkreises sind in verschiedene Mietstufen eingeteilt (Buchholz gehört zu Stufe VI, Neu Wulmstorf, Seevetal, Stelle und Winsen gehören zur Stufe V, der Rest des Landkreises ist in der Stufe IV eingeordnet). Das erlaubte Höchsteinkommen, mit dem man einen Wohngeldantrag stellen kann, zeigt die Tabelle unten: Anzahl der zu berücksichtigenden Monatliches Gesamteinkommen (§13 Abs.2 Haushaltsmitglieder WoGG) für mögliches Wohngeld nach Mietstufen in € (Stand 1.1.2016) IV V VI 1
S03-SD; AS Landkreis Harburg Wohngeldempfänger Haushalte 2012 8% 1 Person 11% 38% 2 Personen 17% 3 Personen 11% 15% 4 Personen 5 Personen 6 Personen und mehr Abbildung 13: Wohngeldhaushalte 2012 nach Haushaltsgröße Quelle: LSN-Online Zahlen für die Anzahl von Privathaushalten, die im LK Harburg Wohngeld beziehen, liegen auf Gemeindeebene nur für 2016 vor. Auch diese Gruppe ist verhältnismäßig klein im LK Harburg und liegt deutlich unter dem bundesdeutschen Durchschnitt von 1,9 %. Wohngeldempfänger incl. März Anteil an Privathaushalten Lastenzuschuss (Eigenheim) 2016 (Stand 2014) Landkreis Harburg 707 0,58 % Buchholz 207 1,03 % Winsen 140 0,81 % Seevetal 103 0,47 % Neu Wulmstorf 33 0,33 % Rosengarten 14 0,22 % Stelle 15 0,29 % Elbmarsch 15 0,29 % Hanstedt 21 0,31 % Hollenstedt 18 0,36 % Jesteburg 15 0,29 % Salzhausen 40 0,64 % Tostedt 86 0,71 % Tabelle 5: Wohngeldempfänger in den Gemeinden 2016 Quelle:LK Harburg Dies liegt wahrscheinlich an den hohen Mieten im Landkreis, da viele Wohnungen deutlich über der Mietobergrenze liegen. Bis Ende 2015 lag die Einkommensobergrenze eines Ein- Personenhaushalts in der Mietstufe VI (Buchholz) noch bei 860 € und die Mietobergrenze noch bei 407 €. Dies würde einem Quadratmeterpreis von 6,31 € in Buchholz entsprechen, einen Preis, den es nur in gefördertem Wohnraum in Buchholz gibt. Daher ist der kleine An- teil dieser Gruppe bis 2015 nicht verwunderlich. Mietstufe Miethöchstsatz Bruttokaltmiete Nettokaltmiete Ortsübliche für
S03-SD; AS Landkreis Harburg Betrachtet man die Entwicklung der Wohngeldempfänger im gesamten LK Harburg bis 2015, so konnte seit 2006 ein leichter Rückgang der Wohngeldempfänger verzeichnet werden, der einem landesweiten Trend entspricht. Dies ist darauf zurückzuführen, dass bis zum Januar 2016 die Mietobergrenze bei Bedarfsgemeinschaften (SGBII und XII) im LK Harburg 20 % über der MOG für Wohngeld lag. Daher reduzierten sich die Anerkennungen bei Wohngeldanträgen etwas, bei gleichzeitiger Erhöhung der Anerkennung von Bedarfsgemeinschaften. Wohngeldempfänger LK Harburg 1.600 1.400 1.200 1.000 800 600 400 200 0 2006 2008 2010 2012 2014 2015 Abbildung 14: Entwicklung Wohngeldempfänger LK Harburg Quelle: LK Harburg Im Januar 2016 wurde deutschlandweit eine Wohngeldreform durchgeführt, bei der sowohl die Einkommensobergrenze, als auch die Mietobergrenze erhöht wurden. Ziel war es, die Höhe des Wohngeldes an die Entwicklung der Einkommen und Mieten anzupassen und dadurch mehr Menschen die Möglichkeit einer Unterstützung zu geben (Quelle: Wohn- geld.org). Mietstufe Miethöchstsatz Bruttokaltmiete Nettokaltmiete Ortsübliche für
S03-SD; AS Landkreis Harburg 2.3 Sonderentwicklung Flüchtlinge Vor dem Jahr 2014 waren dem gesamten Landkreis 784 Flüchtlinge zugewiesen. Im Jahr 2015 wurden 2.243 Personen, im Jahr 2016 bis Mai 1.048 Personen dem LK Harburg zugewiesen. Von den zugewiesenen Flüchtlingen bleiben allerdings nicht alle im LK Harburg. Am 12.05.2016 befanden sich 2.973 Personen in Gemeinschaftsunterkünften im LK Harburg, d.h. 27 % der zugewiesenen Flüchtlinge reisten weiter. 90% aller Flüchtlinge im LK Harburg sind junge, einzelne Männer. Weiterhin versorgen die Gemeinden Tostedt, Jeste- burg und Buchholz 138 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Bislang wurden im Jahr 2016 1.048 Personen zugewiesen und der LK Harburg rechnet damit, bis zum Jahresende noch 612 weitere Flüchtlinge zugewiesen zu bekommen, insgesamt 1.660 Personen. Gesamtquote Zuweisung Verfügbare gesicherte Plätze in 2011-31.12.2016 2011-2016 Plätze Planung/Bau Buchholz 1.278 629 178 45 Elbmarsch 414 224 10 0 Hanstedt 477 384 0 59 Hollenstedt 375 176 102 100 Jesteburg 367 254 12 0 Neu Wulmstorf 691 365 34 0 Rosengarten 447 261 0 90 Salzhausen 488 400 72 0 Seevetal 1.384 556 132 80 Stelle 375 172 0 0 Tostedt 867 656 0 0 Winsen 1.131 650 0 148 Gesamt 8.295 4.727 540 522 Tabelle 9: Flüchtlinge im LK Harburg Quelle:LK Harburg, Amt für Migration Unbegleitete Minderjährige Geplante Gesamtquote Tatsächliche Zuweisung Buchholz 7 Jesteburg 15 Tostedt 104 Gesamt 199 138 Tabelle 10: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im LK Harburg Quelle: LK Harburg Seit der Einführung des Rücknahmeabkommens mit der Türkei hat sich die Lage deutlich entspannt und in der letzten Zeit sind nur noch etwa 18 neue Flüchtlinge pro Woche ange- kommen. Bei einer Prognose von 18 Flüchtlingen pro Woche würde das etwa 936 weitere Flüchtlinge pro Jahr ab dem Jahr 2017 bedeuten. Seite 18 von 48
S03-SD; AS Landkreis Harburg 3 Wohnungsangebot bis 2016 Die Analyse der aktuellen Angebots- und Nachfragesituation auf dem Wohnungsmarkt im LK Harburg dient als Grundlage für die Erarbeitung eines prognostizierten Wohnungsbedarfes und der Herausarbeitung von Handlungs- und Steuerbedarfen. Nachdem kurz die momentane Nachfragesituation beleuchtet wurde, folgt nun die Analyse der Bestands- und Angebotssituation. 3.1 Wohnungs- und Gebäudebestand Im Jahr 2014 gab es im LK Harburg insgesamt 116.911 Wohnungen. Der Anteil an Ein- und Zweifamilienhäusern (EZFH) lag mit 71 % deutlich unter dem Durchschnitt von Niedersach- sen (2011=88 %) und mit dem Anteil von Mehrfamilienhäusern (MFH) mit 28 % deutlich über dem Durchschnitt von Niedersachsen (2011=11,9 %). Interessant ist dabei, dass sich in den beiden Städten ein unterschiedliches Bild abzeichnet: Während Winsen mit fast 40 % MFH deutlich über dem Durchschnitt des Landkreises liegt, hat Buchholz weniger MFHs als z.B. die Gemeinde Seevetal, ist aber noch über dem Landesdurchschnitt. Sogar in den ländliche- ren Teilen des Landkreises bleibt der Anteil durchweg über dem Landesdurchschnitt von 11,9 % bei MFH. Anteil MFH und EZFH am Wohnungsbestand 2014 100% 90% 80% 84,4 84,0 70% 79,1 78,9 76,4 80,0 81,6 71,7 73,1 74,1 60% 67,4 66,6 MFH 50% 58,9 EZFH 40% 30% 20% 10% 0% Abbildung 15 Anteil MFH und EZFH am Wohnungsbestand Quelle: Zensus 2011 und NBank Im Jahr 2014 lag der Anteil der Wohngebäude im LK Harburg, die vor 1979 erbaut worden waren, bei 55 %, was unter dem Durchschnittswert von Niedersachsen liegt (2011=69,7 %). Gebäude dieser Altersklassen weisen häufig einen sanierungsbedürftigen Zustand auf, zumal die erste Wärmeschutzverordnung erst im Jahr 1977 eingeführt wurde. Wohngebäude aus den 80er und 90er Jahren machten 31 % aus, was über dem Durchschnitt von Nieder- sachsen mit nur 25,3 % liegt und auf die vermehrte Bautätigkeit in diesen Jahren im LK Har- burg hinweist. Der Anteil der neueren Wohngebäude (ab 2000) liegt mit 14 % auch über dem Landesdurchschnitt von 11 %. Das Bild im Landkreis ist dabei nicht einheitlich. Vor allem in Hollenstedt und der Elbmarsch wurden annähernd 20 % des Wohnbestandes erst in den Seite 19 von 48
S03-SD; AS Landkreis Harburg letzten zehn Jahren gebaut, während in Neu Wulmstorf fast 42 % des gesamten Wohnungsbestandes in den 80er und 90er Jahren errichtet wurde. Baualter von Wohnbestand in 2014 100% 90% 80% ab 2000 70% 60% 1980-1999 50% 40% 1960-1979 30% 20% 1919-1959 10% vor 1919 0% Abbildung 16 Wohnungsbestand nach Baualtersklassen, 2014 Quelle: NBank, basierend auf Zensus Der Wohnungsbestand, separiert nach der Anzahl der Zimmer im LK Harburg, liegt bei Wohnungen mit nur einem Raum mit nur 1,4 % deutlich unter dem Landesdurchschnitt von Niedersachsen mit 2,3 % und bei Wohnungen mit mehr als 4 Zimmern mit 53,9 % etwas über dem Landesdurchschnitt von 51,5 %. 30,0% LK Harburg 25,0% 23,2% 23,1% Buchholz Winsen 20,0% Seevetal 15,5% 15,1% 15,7% Neu Wulmstorf 15,0% Rosengarten Stelle 10,0% 6,0% Elbmarsch 5,0% Hanstedt 1,4% Hollenstedt 0,0% Jesteburg 2 Räume 3 Räume 4 Räume 5 Räume 6 Räume 7 ++ Räume 1 Raum Salzhausen Tostedt Abbildung 17 Wohnungsbestand nach Anzahl der Zimmer Quelle: NBank Seite 20 von 48
S03-SD; AS Landkreis Harburg Die Belegungsdichte der Wohnungen im LK Harburg liegt bei 2,1 Personen je Wohnung. Auch hier gibt es deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden, mit einer hohen Belegungsdichte in der Elbmarsch und einer überraschend niedrigen Belegungsrate im ‚dörflichen‘ Hanstedt. 2,4 2,3 2,2 2,1 2 1,9 1,8 1,7 Abbildung 18: Belegungsdichte - Personen je Wohnung (Quelle: LSN) 3.2 Bautätigkeit Die Bautätigkeit in den letzten zehn Jahren unterlag relativ hohen Schwankungen im LK Harburg und in den einzelnen Gemeinden (siehe unten). In den Hamburg-nahen Gemeinden konnte man in den letzten vier Jahren wieder einen Anstieg der Bautätigkeit für MFHs ver- zeichnen. Besonders in Buchholz entstanden in den letzten drei Jahren fast 300 MFHs, was allerdings nicht dazu geführt hat, den Anteil von MFHs dem Winsens anzupassen. Die Gemeinde Rosengarten weißt bis 2012 eine sehr niedrige MFH Bautätigkeit auf. Fertiggestellte Wohnungen in MFH 140 120 100 80 60 40 20 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Buchholz Winsen Seevetal Neu Wulmstorf Rosengarten Stelle Abbildung19: Fertiggestellte Wohnungen in MFH 2004-2014 (Hamburg-nahe Gemeinden) Quelle: NBank basiert auf LSN Seite 21 von 48
S03-SD; AS Landkreis Harburg In den Hamburg ferneren Gemeinden war generell eine deutlich niedrigere Bautätigkeit (bis zu max. 38 Wohneinheiten (WE)) zu verzeichnen, aber über das letzte Jahrzehnt kein ein- heitlicher Trend ausmachbar. Die Gemeinde Tostedt verzeichnete in den letzten zehn Jahren mit Abstand die höchste Bautätigkeit im Bereich der MFHs. Fertiggestellte Wohnungen in MFH 40 35 30 25 20 15 10 5 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Elbmarsch Hanstedt Hollenstedt Jesteburg Salzhausen Tostedt Abbildung 20 Fertiggestellte Wohnungen in neuen MFH 2004-2014 (Hamburg-ferne Gemeinden) Quelle: NBank basiert auf LSN Bei der Bautätigkeit der Ein- und Zweifamilienhäuser (EZFH) ist in Buchholz, Winsen und Stelle ein zyklischer Trend zu beobachten, mit einer Reduzierung nach der Weltwirtschafts- krise 2007/8 und erhöhter Bautätigkeit seit 2011. In den Gemeinden Seevetal und Rosen- garten war die Bautätigkeit der letzten zehn Jahre relativ stabil, in Neu Wulmstorf sogar steigend. Fertiggestellte Wohnungen in EZFH 250 200 Buchholz Winsen 150 Seevetal Neu Wulmstorf 100 Rosengarten Stelle 50 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Abbildung 21: Fertiggestellte Wohnungen in neuen EZFH 2004-2014 (Hamburg-nahe Gemeinden) Quelle: NBank nach LSN Seite 22 von 48
S03-SD; AS Landkreis Harburg In den Hamburg-ferneren Gemeinden war die Bautätigkeit wieder deutlich geringer, verlief aber insgesamt nach demselben Zyklus. Fertiggestellte Wohnungen in EZFH 90 80 70 Elbmarsch 60 Hanstedt 50 Hollenstedt Jesteburg 40 Salzhausen 30 Tostedt 20 10 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Abbildung 22: Fertiggestellte EZFH 2004-2014 (Hamburg-ferne Gemeinden) Quelle: NBank nach NLS Anders als in anderen europäischen Staaten (z.B. Großbritannien, siehe Lifetime Homes Standard 2) gibt es in Deutschland derzeit keinen allgemein gültigen Standard für barriere- freien Wohnungsbau. Daher werden auch keine Daten gesammelt und es ist unklar, wie hoch der Anteil an Neubauten ist, der barrierefrei ist. Aus den Gemeinden wurde berichtet, dass viele MFH Neubauten in den letzten Jahren zumindest Fahrstühle besitzen und im sanitären Bereich oft bodengleiche Duschen etc. haben, da dies von potentiellen Käufern im Rentenalter gewünscht wird. Es bleibt aber festzuhalten, dass im LK Harburg in den nächsten zehn Jahren mindestens 1/3 aller Haushalte über 60 Jahre alt sein werden und es weder einen Überblick darüber gibt, wie viele barrierefreie Wohnungen im Landkreis vorhan- den sind, noch eine Möglichkeit diesen Anteil (mit Anreizungen oder gesetzlichen Regulatio- nen) zu vergrößern. 2 In Großbritannien wird im Lifetime Homes Standard der gesamte Wohnbereich vom Parkplatz/Garten, über Eingang, interne Türen, Sanitärbereich etc. spezifiziert und ist in den Building Regulations (Baurecht) enthalten. Seite 23 von 48
S03-SD; AS Landkreis Harburg 3.3 Entwicklung Baulandpreise Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens, für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Boden- richtwertzone) die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Von den Wert beeinflussenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks sollen mindestens der Entwicklungszustand und die Art der Nutzung dargestellt werden. Der Bodenrichtwert wird als Betrag in Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche angegeben. Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Bei bebauten Grund- stücken ist der Bodenrichtwert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Absatz 1 Satz 2 BauGB). (Quelle: Gutachterausschuss). Der durch- schnittliche Bodenrichtwert im LK Harburg sinkt grundsätzlich mit zunehmender Entfernung von Hamburg und Anbindung zum SPNV Netz von Hamburg. Buchholz hat deutlich höhere Werte als Winsen, dank der attraktiven Innenstadt. Auch Jesteburgs vergleichsweise hohe Bodenpreise lassen sich durch die Attraktivität des Ortsbildes erklären. Gemeinde (teil) Bedeutung Individueller Geschosswohnungs- Wohnungsbau bau Gute Mittlere Mäßige Gute Mittlere Mäßige Lage (in €/m2) Buchholz Kleinstadt 240 205 125 330 250 185 Winsen Kleinstadt 195 170 130 175 135 Neu Wulmstorf Randlage Ham- 300 280 210 360 burg Rosengarten/Vahrendorf Bevorzugte 280 Wohnlage Seevetal/Maschen Wohnort 215 180 Stelle/Stelle Wohnort 125 Elbmarsch/Niedermarschacht Dorf 95 Hanstedt/Hanstedt Erholung 145 Hollenstedt/Hollenstedt Pendlerwohnort 95 Jesteburg/Jesteburg Pendlerwohnort 175 150 120 Salzhausen/Salzhausen Zentraler, länd- 95 licher Ort Tostedt/Tostedt Kleinstadt 130 110 95 150 Tabelle 11: Übersicht über die Bodenrichtwerte Stichtag 31.12.2015 Bodenrichtwerte in €/m² für Wohnbauflächen Quelle: Gutachterausschuss Seite 24 von 48
S03-SD; AS Landkreis Harburg Betrachtet man die Daten, die dem Gutachterausschuss kleinteilig vorliegen, in der Karte 1, sieht man die großen Unterschiede an Bodenrichtlinien im LK Harburg und dass diese in manchen Orten deutlich über den Durchschnittswerten der obigen Tabelle liegen. Karte 1: Bodenrichtwerte im LK Harburg 2016 Quelle: Regis Seite 25 von 48
S03-SD; AS Landkreis Harburg Daten über die Entwicklung der Baulandpreise basieren auf dem Gutachterausschuss, der den LK Harburg in sieben Teilgebiete einordnet, siehe Karte 2. Karte 2: Teilgebiete Gutachterausschuss Quelle: Gutachterausschuss Lüneburg Alle Teilgebiete im LK Harburg zeigten einen deutlichen Anstieg der Baulandpreise in den letzten zwei Jahren, ganz besonders in Buchholz/Jesteburg und dem Hamburger Umland. Die Abbildung 23 verdeutlicht diesen Anstieg in den letzten drei Jahren graphisch. Es ist zu erwarten, dass sich dieser Trend durch die hohe Nachfrage aus Hamburg fortsetzt. Im letz- ten Jahr ist der Kaufpreis bei den bebauten Grundstücken im LK Harburg von EZFH noch einmal um 4,9 % gestiegen, bei Reihen- und Doppelhäusern um 4,6 % und bei Woh- nungseigentum sogar um 8,0 %. 155 145 Winsen Luhe 135 Bucholz/Jesteburg Tostedt 125 Hollenstedt Hamburger Land 115 Elbmarsch Lüneburger Heide 105 95 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Abbildung 23 Bodenpreisindizes für individuelles Wohnbauland (erschließungsbeitragsfrei) Quelle: Gutachterausschuss Lüneburg Seite 26 von 48
S03-SD; AS Landkreis Harburg 3.4 Öffentlich geförderter Wohnungsbestand Öffentlich geförderte Wohnungen unterliegen einer zeitlich begrenzten Mietpreis- und Bele- gungsbindung. Die Wohnungsanbieter verpflichten sich, für die Dauer der Mietpreisbindung höchstens die sogenannte ‚Bewilligungsmiete‘ von den Mietern zu verlangen, sie ist die Miete ohne den Betrag für Betriebskosten. Die Bewilligungsmiete im LK Harburg liegt derzeit bei 5,60 € pro m2 Nettokaltmiete. Diese Mietpreisbindung gilt entsprechend dem Nie- dersächsischen Wohnraumförderungsgesetz für eine Dauer von drei Jahren. Von da an ist eine Mietsteigerung von maximal 15 % innerhalb von drei Jahren zulässig. Der Bestand an öffentlich geförderten Mietwohnungen im LK Harburg belief sich im März 2016 auf 1.071 Wohnungen, hiervon 928 für Haushalte der Einkommensklasse 100 % und mindestens 143 für Haushalte mit einem um 60 % erweiterten Einkommen (Altenwoh- nungen). Samtgemeinde Anzahl W Anzahl Alt-W SG Elbmarsch 18 - SG Hanstedt 9* - SG Jesteburg - 38* Neu Wulmstorf - 32 SG Salzhausen 4* - Stelle 24 - SG Tostedt 61 10 SG Hollenstedt 0 0 Seevetal 81 63 Winsen 487 ** Buchholz 222 ** LK Harburg Gesamt 928 143 Tabelle 12: Öffentlich geförderter Wohnungsbestand im LK Harburg Quelle: Gemeinden *Geförderter Wohnraum von privaten Bauträger **Daten von Winsen und Buchholz liegen nicht vor Vergleicht man dies mit der Anzahl von SGB II und XII Empfängern, deren Anzahl 7.864 Haushalte in 2016 betrug, wird deutlich, dass der LK Harburg nur für 1/6 seiner Bedarfsgemeinschaften öffentlichen Wohnraum zur Verfügung stellt. Der Rest muss sich auf dem privaten Markt mit Wohnraum versorgen. 3.5 Entwicklung Mietkosten Die durchschnittlichen Nettokaltmieten, für alle Gebäudetypen und Wohnungsgrößen in den Gemeinden des LK Harburgs, lagen laut NBank im Jahr 2014 zwischen 6,72 €/m2 in Salz- hausen und 8,58 €/m2 in der Stadt Buchholz. Immonet veröffentlicht einen Mietspiegel, der nur auf den Angeboten der Webseite basiert und produziert Daten auf Ortsebene nicht Gemeindeebene (z.B. die Gemeinde Salzhausen hat Daten für die Orte Salzhausen, Top- penstedt, Vierhöfen, Wulfsen und Garstedt - diese wurden aggregiert). Auch wenn diese Daten nur vorsichtig betrachtet werden sollten, zeigen sie doch einen Aufwärtstrend der Mieten im letzten Jahr, besonders in Buchholz, Jesteburg, Seevetal und Neu Wulmstorf. Seite 27 von 48
S03-SD; AS Landkreis Harburg F+B Marktmonitor Immonet Daten 20142014 2015-2016 LK Harburg 7,78 7,96 Buchholz 8,58 9,33 Winsen 7,35 8,27 Seevetal 8,14 9,08 Neu Wulmstorf 8,03 8,50 Rosengarten 8,02 7,82 Stelle 7,86 8,13 Elbmarsch (Tespe) 7,04 6,95 Hanstedt 7,55 7,88 Hollenstedt 7,02 7,06 Jesteburg 8,02 8,27 Salzhausen 6,72 7,35 Tostedt 6,87 6,95 Tabelle 13: Durchschnittliche Marktmiete in den Gemeinden in 2014 und 2016 Eine andere Quelle für Mietpreise ist der Gutachterausschuss Lüneburg, welcher bei Miet- preisen zwischen der Wohnfläche und der Baualtersklasse unterscheidet. Er stellt diese Daten allerdings nicht auf Gemeindeebene zur Verfügung. Die nachfolgend dargestellte Mietenübersicht basiert auf insgesamt 2.065 Mieteninformationen aus dem gesamten LK Harburg. Der Gutachterausschuss weist darauf hin, dass die Aufstellung der Mietenübersicht nach der Regressionsmethode erfolgte und die Werte daher mit einer Spanne von 20 % interpretiert werden sollten. Werte für Wohnungen ab 2000 liegen deutlich höher als bei den Mittelwerten der NBank. Vergleicht man die Mittelwerte mit kürzlich erhobenen Daten von Immonet, so zeigen sie, dass der steigende Trend anhält. Hamburger Umland (Entfernung 17,5 km) (Neu Wulmstorf, Rosengarten, Seevetal) Beschaffenheit entsprechend Baualtersklassen Wohnfläche [m²] bis 1969 1970-1999 seit 2000 Mittelwert Mittelwert 2014 2015-2016* bis 40 8,0 € 9,2 € 10,4 € 9,2 € 9,3 € 40 – 80 7,0 € 8,2 € 9,2 € 8,1 € 8,9 € 80 – 100 (- 120 Immonet) 6,3 € 7,3 € 8,2 € 7,3 € 8,5 € über 100 (> 120 Immonet) 5,9 € 6,9 € 7,7 € 6,9 € 7,1 € Tabelle 14: Durchschnittliche Nettokaltmieten in 2016 per Baualtersklasse, Hamburger Umland Quelle: Gutachterausschuss und *Immonet Winsen (Luhe), Buchholz i.d.N. (Entfernung 30 km) (Winsen + Stelle; Buchholz + Jesteburg + Hanstedt) Wohnfläche [m²] bis 1969 1970-1999 seit 2000 Mittelwert Mittelwert 2014 2015-2016* bis 40 7,9 € 9,1 € 10,3 € 9,1 € 10,1 € 40 – 80 7,0 € 8,1 € 9,1 € 8,0 € 8,4 € 80 – 100 (- 120 Immonet) 6,2 € 7,2 € 8,1 € 7,2 € 8,1 € über 100 (> 120 Immonet) 5,8 € 6,8 € 7,7 € 6,8 € 6,8 € Tabelle 15: Durchschnittliche Nettokaltmieten in 2016 per Baualtersklasse, Winsen und Buchholz Quelle: Gutachterausschuss und *Immonet Seite 28 von 48
S03-SD; AS Landkreis Harburg Lüneburger Heide (übriger LK Harburg; Entfernung 40 km) (Elbmarsch, Hollenstedt + Norden von Tostedt, Tostedt, Lüneburger Heide (Salzhausen + Süden von Hanstedt) Wohnfläche [m²] bis 1969 1970-1999 seit 2000 Mittelwert Mittelwert 2014 2015-2016* bis 40 6,8 € 7,8 € 8,8 € 7,8 € 8,8 € 40 – 80 6,0 € 6,9 € 7,8 € 6,9 € 6,8 € 80 – 100 (- 120 Immonet) 5,3 € 6,2 € 7,0 € 6,2 € 7,2 € über 100 (> 120 Immonet) 5,0 € 5,8 € 6,6 € 5,8 € 5,0 € Tabelle 16: Durchschnittliche Nettokaltmieten in 2016 per Baualtersklasse, Lüneburger Heide Quelle: Gutachterausschuss und *Immonet Basierend auf den Daten der NBank erfolgte ein rasanter Anstieg von Mietpreisen in den letzten zehn Jahren in allen Gemeinden des LK Harburg. In der Stadt Buchholz war der Anstieg dabei deutlich ausgeprägter, als in der Stadt Winsen. Die Stadt Buchholz wird als erste im LK Harburg ab September 2016 eine Mietpreisbremse einführen. 9 Harburg 8,5 Buchholz Winsen 8 Seevetal Neu Wulmstorf 7,5 Rosengarten Stelle 7 Elbmarsch Hanstedt 6,5 Hollenstedt Jesteburg 6 Salzhausen Tostedt 5,5 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Abbildung 24: Durchschnittliche Markt Miete 2005-2014 Quelle: NBank auf f+b 3.5.1. Privater Wohnraum für einkommensschwache Haushalte Bedarfsgemeinschaften nach SGB II haben Anspruch auf die staatliche Finanzierung einer Wohnung. Die zulässige Mietobergrenze (MOG) richtet sich nach der Anzahl der Haushalts- mitglieder und wird auf kommunaler Ebene bestimmt. Weiterhin ist für eine Erstattung der Mietkosten eine der Haushaltsgröße angemessene Wohnfläche entscheidend. Da es im LK Harburg nur wenig geförderten Wohnraum gibt, ist davon auszugehen, dass viele Bedarfs- gemeinschaften im privaten Sektor mieten. Die Tabelle vergleicht die ortsübliche Nettokalt- mieten in €/m2 mit der MOG für Bedarfsgemeinschaften. Bis zu dieser MOG wird einer Bedarfsgemeinschaft die Miete in Form von Transferzahlungen erstattet, wenn es sich um eine angemessene Wohnung (im Hinblick auf Größe) handelt. Die Betriebskosten (1,83 € nach Mieterbund) sind von der MOG subtrahiert worden, um einen vergleichbaren Netto- kaltmietenpreis pro m2 zu bekommen. Seite 29 von 48
S03-SD; AS Landkreis Harburg Mietstufe Immowelt MOG Unterschied von Marktmiete 2015-2016 2016 zu MOG Buchholz VI 9,33 € 8,34 € 0,99 € Winsen V 8,27 € 7,84 e 0,43 € Seevetal V 9,08 € 7,84 € 1,24 € Neu Wulmstorf V 8,5 € 7,84 € 0,66 € Rosengarten IV 7,82 € 6,89 € 0,93 € Stelle V 8,13 € 7,84 € 0,29 € Elbmarsch IV 6,95 € 6,89 € 0,06 € Hanstedt IV 7,88 € 6,89 € 0,99 € Hollenstedt IV 7,06 € 6,89 € 0,17 € Jesteburg IV 8,27 € 6,89 € 1,38 € Salzhausen IV 7,35 € 6,89 € 0,46 € Tostedt IV 6,95 € 6,89 € 0,06 € Tabelle 17: Miethöchstsätze für den LK Harburg Quelle: LK Harburg Obwohl die MOG gerade erst im Januar 2016 deutlich angehoben wurden, liegen die durch- schnittlichen Nettokaltmieten in allen Gemeinden weiterhin oberhalb der MOG. Besonders gravierend ist der Unterschied in den Gemeinden Seevetal und Jesteburg, sowie Buchholz, Rosengarten und Hanstedt. Das heißt, dass es (obwohl die MOGs vor kurzem angehoben wurden) weiterhin schwierig für Bedarfsgemeinschaften SGB II und XII ist, angemessene Wohnungen im privaten Sektor zu finden, deren Kosten dauerhaft in dem Transferleistungs- system berücksichtigt werden können. Die Höhe der Mieten im LK Harburg macht es auch schwierig für Vollzeit-Erwerbstätige bestimmter Berufsgruppen (z.B. Verkäufer, Friseur, KFZ-Mechaniker, Postboten, Büro- kauffrauen, Altenpfleger), sowie Rentner, Lehrlinge und Teilzeit-Erwerbstätige, wie z.B. alleinerziehende Eltern, bezahlbaren Wohnraum zu finden, der 1/3 ihres Nettoeinkommens nicht übersteigt. Seite 30 von 48
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