VBSS Verband Bernischer Steuerverwalterinnen und Steuerverwalter r - Berner Gemeinden

Die Seite wird erstellt Jannis Eichhorn
 
WEITER LESEN
VBSS
Verband Bernischer Steuerverwalterinnen und Steuerverwalter                                                      r
c/o Steuerverwaltung der Stadt Bern
Moritz Jäggi, Präsident
Bundesgasse 33
3011 Bern

031 321 66 44                                                          Bern, 4. Oktober 2018
moritz.jaeggi@bern.ch
http://www.begem.ch/de/VBSS

Jahresbericht 2018

gemäss Artikel 7, Absatz 1, der Statuten

Allgemeines

Als Mitglied beim VBSS sind wir (je nach Alter: ehemalige) Angestellte einer Einwohnergemeinde. Wir
setzen unsere beruflichen Fähigkeiten wie zum Beispiel die Fachkenntnisse oder auch unsere Erfahrungen
also auf der untersten Ebene der staatlichen Hierarchie ein. Bekanntlich beissen die Letzten die Hunde. Das
spüren wir ab und zu und das kommuniziert man uns auch regelmässig so oder in ähnlicher Art. Insofern
könnte man annehmen, dass die Arbeit auf einer Gemeindeverwaltung eben zum Untersten oder Letzten
gehört, was man sich jobmässig antun kann.

Weit gefehlt! Denn einerseits sind wir hier stets sehr nahe am Geschehen und an der Kundschaft, den
steuerpflichtigen Personen. Verstecken kann sich auf einer Gemeinde kein Angestellter, anders etwa als auf
der kantonalen oder eidgenössischen Ebene, wo alles viel anonymer abläuft. Auch kann in allen Sparten
sehr viel direkter verfolgt werden, welche Leistungen in welcher Qualität für die Bevölkerung erbracht
werden. Andererseits handelt es sich bei unserem Fachbereich um eine der typischsten Verbundaufgaben
über alle Staatsebenen hinweg überhaupt: wenn unsere ureigene Aufgabe der Registerführung nicht korrekt,
unvollständig oder verzögert wahrgenommen wird, findet auch auf Kantonsebene und je nach dem sogar
auch auf eidgenössischer Ebene keine Besteuerung statt. Die Bezeichnung Registerführung – hervorgerufen
durch die Gesetzgebung – mag im von Anglizismen geprägten Zeitalter staubtrocken, antiquiert, langweilig
oder biedern klingen, inhaltlich handelt es sich indessen um eine hoch anspruchsvolle, vielseitige,
spannende und in der gesamten Abwicklung der direkten Steuern um eine elementare Tätigkeit. Da soll
noch jemand behaupten, wir seien im Steuerwesen unbedeutend!

Apropos Gesetzgebung: im Steuergesetz des Kantons Bern ist die Aufgaben- und Kompetenzteilung
zwischen den Gemeinden und der kantonalen Steuerverwaltung im 6. Kapitel "Verfahren" klar geregelt und
ich erlaube mir, sie hier auszugsweise und nicht ohne Hintergedanken in Erinnerung zu rufen:
Art. 149 Aufgaben der kantonalen Steuerverwaltung
1 Die kantonale Steuerverwaltung vollzieht dieses Gesetz. Sie sorgt für die richtige und einheitliche Durchführung der
Steuerveranlagung und des Steuerbezugs.
2 Sie führt die Aufsicht über die Gemeinden und Dritte, die am Vollzug beteiligt sind.
3 Sie betreibt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden die Steuerregister für natürliche und juristische Personen. (…)

Art. 150 Aufgaben der Gemeinden
1 Die Gemeinden erfüllen im Steuerwesen die Aufgaben, die ihnen durch die Gesetzgebung und im gegenseitigen Einvernehmen
durch die Finanzdirektion übertragen werden.
2 Die Kosten für das steuerrechtliche Verfahren werden unter Berücksichtigung der gegenseitigen Dienstleistungen auf Kanton und
Gemeinden aufgeteilt.
3 Der Regierungsrat setzt die Vergütungen nach Anhörung der Gemeinden durch Verordnung fest und bewilligt die erforderlichen
Ausgaben abschliessend.

                                                                                                                         Seite 1 von 6
Und weiter ist unter dem Titel Verfahrensgrundsätze festgehalten:

Art. 154 Amtshilfe unter Steuerbehörden
1 Die Steuerbehörden des Kantons und der Gemeinden unterstützen sich gegenseitig bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
2 Sie erteilen die benötigten Auskünfte kostenlos und gewähren einander auf Verlangen Einsicht in amtliche Akten. Die mit dem
Steuerwesen betraute Stelle der Gemeinde kann zudem im Abrufverfahren die elektronisch erfassten Steuerdaten ihrer
Steuerpflichtigen und derer Grundstücke einsehen.
(…)

Schliesslich ist unter Veranlagungsverfahren folgendes zu finden:

Art. 164 Steuerregister
1 Die Gemeinden führen das Register für die Einkommens- und Vermögenssteuer sowie das Register der amtlichen Werte.
2 Die kantonale Steuerverwaltung führt die Register für die übrigen Steuern. (…)
(…)

Art. 166 Aufgaben der kantonalen Steuerverwaltung
1 Die kantonale Steuerverwaltung ist zuständig für die Veranlagung.
(…)

Der aufmerksamen Leserin und dem aufmerksamen Leser entgeht nicht, dass wohl die Aufgaben und
Kompetenzen unmissverständlich festgelegt sind, aber dass die operative Abwicklung in enger
Zusammenarbeit sowie durch gegenseitige Unterstützung zu erfolgen hat.

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, welche durch die gesetzliche Regelung lediglich formalistisch
verankert ist; genau das erwartet nämlich die Bevölkerung vom Fiskus, denn in den meisten Fällen
unterscheidet die steuerpflichtige Person nicht, ob die Anprechsperson nun vom Kanton oder von der
Gemeinde aus agiert. Und trotzdem entstanden genau bei diesem an sich selbstverständlichen
Zusammenwirken im Sinn der Sache in letzter Zeit bedeutende Probleme, welche zu einer grossen
Betroffenheit und viel Ärger führten und entsprechend auch die Arbeitssitzungen des VBSS prägten.
Auch wenn wir auf der untersten Staatsebene tätig sind, konnten wir uns aber das nötige Gehör verschaffen:
der Steuerverwalter des Kantons Bern kam zu einem Gespräch, hörte aufmerksam zu und nahm unsere
Einwände im Umgang mit den Gemeinden auf. Bereits lud er zu einer weiteren Diskussionsrunde ein, an
welcher der VBSS-Vorstand in corpore teilnehmen wird. Es ist also ein Silberstreifen am Horizont erkennbar,
welcher die Hoffnung zulässt, dass die Beziehung zwischen kantonaler Steuerverwaltung und Gemeinden
wieder ins Lot kommt. Das heisst ja nicht, dass wir stets gleicher Meinung sein müssen oder uns bei jeder
Begegnung umarmen sollen. Aber anständig und dem gemeinsamen Ziel – die gesetzeskonforme und
rechtsgleiche Besteuerung – verpflichtet: zusammen! Der VBSS nimmt insbesondere auch bei dieser
Thematik eine wichtige Rolle ein.

Wirtschaftslage

Der subjektive Eindruck der letzten Zeit wird nun quasi amtlich bestätigt: "Hochkonjunktur in der Schweiz"
liessen die Experten des SECO kürzlich verlauten. So wurde das erwartete Wachstum für das laufende Jahr
von 2,4% auf 2,9% erhöht. Entsprechend sei für 2018 mit einer Arbeitslosenquote von 2,6% zu rechnen und
nächstes Jahr mit einer von noch 2,4% und das BIP soll 2019 mit einem Wachstum von 2% glänzen.

                                                                                                                          Seite 2 von 6
Diese Konjunkturlage stimme den Bund euphorisch, titelte vergangenen Monat eine Zeitung. Euphorie
scheint mit in dieser Sache allerdings fehl am Platz. Vielleicht wäre eine vorsichtige Genugtuung besser,
denn es bestehen Risiken, welche die Freude – rascher als einem lieb ist – verderben können:

-   der Handelskrieg zwischen China und den USA ist noch nicht ausgestanden;
-   politische Unsicherheiten in Europa (z. B. neue Regierung in Italien, Brexit, Regierungskrise in
    Deutschland, Wahlen in Schweden, Sorgen um den Euro, usw.);
-   das Gebahren Russland's;
-   die Rolle der Türkei;
-   kriegerische Auseinandersetzungen (z. B. Syrien)
-   …

Doch auch in der jüngeren Vergangenheit erwiesen sich diesbezügliche Ängste letztendlich als unbegründet.
Und was mich weiterhin zuversichtlich stimmt, ist das anhaltende Konsumverhalten der Menschen. Ich habe
den Eindruck, dass die Leute gut leben wollen, ihr Geld folglich ausgeben und nicht auf die hohe Kante
legen. Das ist beim seit langem und wohl noch weiterhin andauernden Zinsniveau auch nicht weiter
verwunderlich.

Gemeindefinanzen

Während die Finanzen der Eidgenossenschaft von Rekordergebnis zu Rekordergebnis unterwegs sind und
auch die Kantone finanziell robust unterwegs sind, zeichnet sich bei den Gemeinden ein differenzierteres
Bild: jenen Gemeinden, welche ein Bevölkerungswachstum verzeichnen und/oder juristische Personen in
Erfolgsbranchen zu ihren Steuerpflichtigen zählen dürfen, geht es gut, ja sogar sehr gut. Eine
uneingeschränkte Garantie sind auch solche Indikatoren nicht, denn gerade ein rasches und starkes
Bevölkerungswachstum führt auch zu schnell und sprunghaft ansteigenden Kosten. Insgesamt darf aber
auch über die unterste Staatsebene von einer erfreulichen Situation berichtet werden.

So blieb der Median bei den Gemeindesteueranlagen in den Jahren 2017 und 2018 bei 1,74 konstant und
der Durchschnitt der Steueranlagen aller 347 Einwohnergemeinden stieg im gleichen Zeitraum nur
unwesentlich von 1,7187 auf 1,7196 bei 12 Herabsetzungen und 13 Erhöhungen (Quelle: Anton Bigler,
Steuersekretär, Muri). Auch die Langzeit-Entwicklung der durchschnittlichen einfachen Steuer ausgewählter
Gemeinden in der Region Bern-Mittelland weist in aller Regel auf ein stabiles bis tendenziell steigendes
Steuersubstrat bei den natürlichen Personen hin (Quelle: Marc Zwygart, Teamleiter Steuern, Wohlen).
Kurzfristige Dellen dürften dabei je nach Struktur der Steuerpflichtigen Änderungen im Steuergesetz
geschuldet sein.

Für weitere Informationen zu den Gemeindefinanzen wird auf die zahlreichen, öffentlich zugänglichen
Auswertungen und Statistiken verwiesen, namentlich auf den Internetseiten der dafür zuständigen
kantonalen Direktionen (vorab JGK und FIN).

Steuerpolitik

Die politische Diskussion in Steuerfragen konzentrierte sich weiterhin auf die Unternehmenssteuerreformen
auf eidgenössischem Parkett und die daraus folgenden kantonalen Reformprojekte, welche sich im
Wesentlichen auf Steuersatzsenkungen für juristische Personen konzentrieren.

Auf Bundesebene erhitzte das Nachfolgeprojekt zur abgelehnten Unternehmenssteuerreform 3 (USRIII), die
Steuervorlage 17 (SV17), die politischen Gemüter nicht nur inhaltlich, sondern auch, weil das Vorhaben
zuletzt mit einer Teilsanierung der AHV verbunden worden ist. Staatspolitische Bedenken wegen der
fehlenden Einheit der Materie wurden durch die Dringlichkeit der Unternehmenssteuerreform überblendet
und von den Räten nur unwesentlich verändert verabschiedet. Das Referendum scheint so gut wie sicher, so
dass die Stimmbevölkerung voraussichtlich am 19. Mai 2019 über die Vorlage entscheiden kann.

Im Kanton Bern wurde die der vom Regierungsrat verabschiedeten Steuerstrategie folgenden
Steuergesetzrevision 2019 – welche allem voran die Senkung des maximalen Gewinnsteuersatzes von
derzeit 4,6% auf 4,0% im 2019 und auf 3,6% im 2020 vorsieht (Artikel 95 Absatz 1 Buchstabe c des
Steuergesetzes des Kantons Bern). Das Referendum gegen diesen grossrätlichen Beschluss kam zustande,
die Bernerinnen und Berner werden am 25. November 2018 über diese Kantonsvorlage zu befinden haben.

                                                                                                       Seite 3 von 6
Im Berichtszeitraum beteiligte sich der VBSS am Vernehmlassungsverfahren zur Steuervorlage 17 (SV17)
auf eidgenössischer Ebene. Die Auswirkungen dieses steuerpolitischen Grossprojekts auf die Steuererträge
der Gemeinden können weder vorausgesagt geschweige denn berechnet werden, denn dem Fiskus fehlen
dafür einerseits die Grundlagen bzw. Angaben und andererseits kann die Dynamik, sprich die Reaktionen
der juristischen Personen auf die neue Ausgangslage, nicht einmal annähernd abgeschätzt werden.
Die Verquickung dieses eidgenössischen Vorhabens mit der kantonalen Steuergesetzrevision macht daraus
erst recht ein für den Laien kaum erklärbares Konstrukt. Auch wenn die zu erwartenden
Steuerertragsausfälle aus den Gewinnsteuersatzsenkungen einigermassen gut zu berechnen sind, so
bleiben dennoch die offenen Fragen
- welche tektonischen Verwerfungen sich beim Steuersubstrat aus der Reform auf Bundesebene ergeben
    werden und
- wieviel die einzelne, stark unterschiedlich betroffene Gemeinde, von dem, dem Kanton zufliessenden
    höheren Bundessteueranteil, schlussendlich erhalten wird und
- welchen Einfluss das Ganze dann auf den Finanzausgleich (vertikal wie horizontal) haben wird,
    respektive wie jede einzelne Gemeinde abschliessend vom Ganzen betroffen sein wird.

Das Urteil des Bundesgerichts aufgrund der Beschwerde der Stadt Bern gegen den Beschluss des Grossen
Rats, den Median bei der allgemeinen Neubewertung der amtlichen Werte auf 70% und nicht auf 77%
festzusetzen, lag im Zeitpunkt der Abfassung des vorliegenden Jahresberichts noch nicht vor.

Verbandsleben

Mitgliederversammlung 2017:

Aus Anlass des 75-Jahre-Jubiläums unseres Verbands wurde die Mitgliederversammlung anders gestaltet
als in den vergangenen Jahren. So fanden sich am Freitag, 20. Oktober 2017 um 13 Uhr 30 im Rathaus in
Bern 28 aktive Mitglieder, 1 Veteranin, 7 Veteranen und folgende Gäste ein:
- Beatrice Simon, Regierungsrätin und Finanzdirektorin des Kantons Bern
- Michael Aebersold, Gemeinderat und Finanzdirektor der Stadt Bern
- Bichsel Daniel, Grossrat und Präsident der Finanzkommission, Präsident des Verbandss Bernischer
     Gemeinden VBG
- Arn Daniel, Geschäftsführer des Verbands Bernischer Gemeinden VBG
- Baeriswyl Michael, Leiter Geschäftsbereich Support bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern
- Brunner Corina, Leiterin Abteilung Finanzen bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern
- Daepp Annemarie, Leiterin Region Emmental-Oberaargau bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern
- Dzamko-Locher Daniel, Leiter Abteilung Recht und Koordination bei der Steuerverwaltung des Kantons
     Bern
- Egger Peter, Leiter Abteilung Daten und Informationen bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern
- Heuer Beat, Präsident des Verbands Bernisches Gemeindekader BGK
- Huber René, Leiter Region Bern-Mittelland bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern
- Kleiner Pierre-Michael, Leiter Region Jura bernois bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern
- Kobel Roland, Leiter Geschäftsbereich Produktion und stellvertretender Steuerverwalter des Kantons
     Bern
- Pfahrer Reto, Präsident des Verbands Bernischer AHV-Zweigstellenleiterinen und –leiter BAZ

Nach den Begrüssungsbotschaften durch Frau Regierungsrätin Simon, Herrn Gemeinderat Aebersold, Herr
Roland Kobel und meiner Festansprache folgte der statutarische Teil der Versammlung. Im Anschluss daran
wurde im Rathaussaal auf den Jubilar angestossen. Musikalisch begleitet und umrahmt wurde der offizielle
Teil durch das Mark Küng Quartett mit jazzigem Swing.

Aufgeteilt in zwei Gruppen fand dann eine Führung durch das Parlamentsgebäude oder durch das
Medienzentrum des Bundes statt. Als Überraschung wurden danach alle im Bernerhof von Herrn Bundesrat
Ueli Maurer, Finanzminister und damit auch oberster Steuerchef der Schweiz, empfangen. Er lud uns nach
Ausführungen zum Reformvorhaben der Unternehmensbesteuerung SV17 auch gleich noch zum Apéro ein.

Im Restaurant "Altes Tramdepot" beim Bärenpark wurde schliesslich ausgiebig diniert und weil wir von dort
an ohne Gästebegleitung unterwegs waren, konnte man sich auch ausgiebig austauschen, wobei das
Theater "Eiger, Mönch & Jungfrau" als unechtes Servicepersonal zusätzlich für eine heitere Stimmung
sorgte. Mit einer kleinen Verlosung liessen wir dann den Abend ausklingen.

Den Rückmeldungen zufolge ein würdiger und gelungener Anlass zum 75-Jahre-Jubiläum des VBSS.
                                                                                                  Seite 4 von 6
Erste Arbeitssitzung:

28 Aktivmitglieder und 3 Gäste (Mitgliedsvertretungen und –begleitungen wegen dem Hauptthema) fanden
sich am 22. Februar 2018 in Lyss zur 1. Arbeitssitzung ein. Hauptthema war die Amtliche Bewertung
generell und die allgemeine Neubewertung (AN2020) speziell. Um die komplexen Vorgänge in diesem
Bereich erfassen zu können, wurde Herr Beat Schifferli, Leiter der Abteilung Amtliche Bewertung bei der
kantonalen Steuerverwaltung, eingeladen. Er verstand es, uns auf eine witzige Art die Fachinformationen zu
dieser Thematik näher zu bringen und als langjähriger und erfahrener Profi alle Fragen wie aus dem
Kanonenrohr geschossen zu beantworten.

Wie üblich wurden auch die Standardtraktanden abgearbeitet. Fachlich sorgten zudem folgende Themen für
Gesprächsstoff:
- Politische Vorhaben im Steuerwesen
- Revision Dienstleistungsverordnung (DStV)
- Unterschrift(en) auf der Steuererklärung
- Applikationsprobleme
- Verbuchung der Steuererträge von NOV-Fällen

Zweite Arbeitssitzung:

Am 14. Juni 2018 fand die 2. Arbeitssitzung in Köniz statt, an welcher 23 Aktivmitglieder teilnahmen.
Traditionell war Frau Corina Brunner, Leiterin der Abteilung Finanzen bei der Steuerverwaltung des Kantons
Bern, unser Gast. Nebst ihren Informationen zu den zukünftig erwarteten Steuererträgen zeigte sie auf,
anhand welcher Grundlagen bei der Budgeterarbeitung vorgegangen wird.

Im Rahmen der Standardtraktanden wurde auf die hohe Mitgliederfluktuation hingewiesen und insbesondere
auch auf jene Gemeinden, welche aufgrund ihrer Grösse eine Vertretung beim VBSS haben könnten, aktuell
aber kein Mitglied (mehr) stellen. Auch wurde darüber informiert, dass die Städte Bern, Biel und Thun an
einer weiteren Besprechung in Anwesenheit der kantonalen Finanzdirektorin festgelegt haben, die seit 2010
ausgeführte Quellensteuer-Tätigkeiten bis spätestens Ende 2019 sukzessive an die kantonale
Steuerverwaltung zu überführen. In diesem Zusammenhang wurde ein Begehren geltend gemacht, dass die
Gemeinden in Zukunft die weiterhin durch diese zu erledigenden Registermutationen direkt selber
vornehmen können, anstelle des umständlichen Meldeverfahrens.

In Bezug auf die Projektgruppe rund um das Thema Artikel 41 wird festgestellt, dass eine Kontaktaufnahme
durch die kantonale Steuerverwaltung entgegen den gemachten Äusserungen bislang nicht erfolgt.

Weiter führten die unerwartet und mit einer verspäteten, zweifelhaften und argumentativ lamentablen
Kommunikation erzwungenen Zugriffsbeschränkungen auf die in der Gemeinde steuerpflichtigen Personen
zu entsprechenden Diskussionen. Diese Problematik wurde denn in der Folge auch mit dem kantonalen
Steuerverwalter diskutiert.

Dritte Arbeitssitzung:

Die 3. Arbeitssitzung fand am 30. August 2018 wiederum in Köniz statt. 31 Aktivmitglieder beteiligten sich.
Als Referent konnte Hans Frauchiger, Leiter der Stabstelle Steuerung und Controlling bei der kantonalen
Steuerverwaltung, gefunden werden. Er zeigte uns auf, dass die kantonale Steuerverwaltung dabei ist, der
neuen Digitalisierungswelle unter anderem mit dem Aufbau eines Data-Warehouse und neuen,
zukunftsweisenden Auswertungen zu begegnen. Statistiken und Auswertungen sind in unserem Business
nicht nur für die Kommentierung von Rechnungsabschlüssen und als Grundlagen zur Abschätzung und
Berechnung zukünftiger Steuererträge je länger je mehr von Bedeutung, sondern dienen auch den
unterschiedlichen Entscheidbefugten als Indikatoren. Denn um die Zukunft gestalten zu wollen, muss die
Gegenwart verstanden werden und um diese zu verstehen, muss man die Vergangenheit kennen.

Nebst den üblichen Themen war vor allem auch die Zukunft unseres Verbands Gegenstand von
Diskussionen. Trotz vielfachem Aufruf und zahlreichen Abklärungen konnte bislang weder für den bereits
ausgeschiedenen Vizepräsidenten noch für mein Ende dieses Jahres auslaufende Mandat eine Nachfolgerin
oder einen Nachfolger gefunden werden. Viele Vorschläge wurden eingebracht und kontrovers besprochen.
Doch ohne Personal führen auch diese ins Nichts. Entscheidend für eine zukünftige Verbandsführung ist,
dass in Bezug auf die Organisation und die Ausgestaltung grosse Freiheiten selbst ohne Statutenanpassung
bestehen, um die Arbeit auf verschiedene Schultern zu verteilen.

                                                                                                    Seite 5 von 6
Vorstand:

Am 13. März 2018 traf sich der Vorstand zu einer Sitzung, anlässlich welcher im Wesentlichen die folgenden
Geschäfte traktandiert waren:
- Rückblick und Abrechnung der Jubiläums-Mitgliederversammlung vom 20. Oktober 2017
- Organisation des Vorstands aufgrund der Demission des Vizepräsidenten und hinsichtlich dem
   Auslaufen der aktuellen Amtsperiode Ende 2018
- Massnahmen des EP2018 das Steuerwesen betreffend
- Projekt für die Überprüfung der Vergütungen gemäss Dienstleistungsverordnung
- Zusammenarbeit und Verhältnis mit der Leitung der kantonalen Steuerverwaltung

Bezüglich der zukünftigen Vorstandsbesetzung und –organisation wurden wohl mögliche Lösungen skizziert,
das Ei des Kolumbus leider aber auch nicht gefunden. Die Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten
musste demnach fortgeführt werden.

Für die Verbesserung des arg in Schieflage geratenen Verhältnisses zwischen der kantonalen
Steuerverwaltung und den Gemeinden wurde beschlossen, das Gespräch zu suchen. Entsprechende
Aussprachen kamen wie bereits einleitend erwähnt zustande und werden fortgeführt.

Eine weitere Vorstandssitzung ist für den 3. Oktober 2018 einberufen. Dieses Treffen soll genutzt werden,
um die 76. Mitgliederversammlung vom 26. Oktober 2018 in Langenthal vorzubereiten und in diesem
Zusammenhang mögliche (Übergangs-)Lösungen für die absehbaren Vakanzen im Vorstand zu skizzieren.

Schlussgedanken

2018 war ein intensives Verbandsjahr, geprägt von viel Ärger und Enttäuschung aber auch von Hoffnung.
Relativiert wurden die Aufregungen allerdings grundsätzlich durch den Hinschied unseres Aktivmitglieds
Johann Bucher, Dienstchef Steuern in Worb. Ein ruhiger und überaus freundlicher Kollege mit dem wir noch
die Jubiläums-Mitgliederversammlung feierten, starb kurz danach und nur wenig vor seiner Pensionierung
am 5. November 2017. Ich bitte alle auch an dieser Stelle, Housi stets in Erinnerung zu behalten.

Es gibt mir zu denken, dass trotz vielfachem Aufruf und breiter Diskussion keine Mitglieder für die Besetzung
des Präsidiums und des Vizepräsidiums gefunden werden konnten. Gewiss ist eine Charge mit Mehrarbeit
verbunden. Aber der Vorstand wurde vor 3 Jahren verbreitert und ist sehr gut aufgestellt, um die Arbeitslast
zu verteilen. Zudem zeigt es sich immer wieder, dass für Spezialaufgaben in Fachprojekten Leute gefunden
werden, welche mitarbeiten wollen. Ich hoffe, dass schlussendlich doch noch jemand den VBSS in die
Zukunft führen wird. Denn unsere unentbehrliche Tätigkeit auf der untersten Staatsebene hat es – wie
anfangs aufgezeigt – verdient, mit vereinten Kräften gegenüber den verschiedenen Anspruchsgruppen
organisiert vertreten zu werden.

Abschliessend bedanke ich mich aufrichtig bei
- den Vertreterinnen und Vertretern der kantonalen Steuerverwaltung für die Zusammenarbeit, das
   Verständnis für unsere Anliegen und ihre Bereitschaft, sich stets wieder an unseren Anlässen mit
   Fachbeiträgen zu beteiligen;
- Rosmarie Schumacher und meinen Vorstandskollegen für die stets loyale und tatkräftige Mitarbeit;
- der Revisorin und dem Revisor für die kritische Prüfung der Jahresrechnung;
- Daniel Puric für die Pflege und Aktualisierung der Internetseite;
- allen Mitgliedern für die aktive Mitwirkung an den Arbeitssitzungen und in Projekten, die Teilnahme an
   der Mitgliederversammlung, den bereichernden Fachaustausch und für die vielen freundschaftlichen
   Begegnungen;
- den Vertreterinnen und Vertretern der Partnerverbände VBG, BGK und BAZ für den
   kameradschaftlichen Austausch, die Einblicke in andere wichtige Gemeindeaufgaben und ihre
   Unterstützung.

Moritz Jäggi, Präsident

                                                                                                    Seite 6 von 6
Sie können auch lesen