Steuern und Recht im Jahresüberblick - Verrechnungspreise 1. Dezember 2021 - Deloitte
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Überblick über die Referenten Jobst Wilmanns Partner Tax & Legal | Transfer Pricing Frankfurt am Main Telefon: +49 69 75 695 6243 E-Mail: jwilmanns@deloitte.de Roland Pfeiffer Dr. Björn Heidecke Director Director Tax & Legal | Transfer Pricing Tax & Legal | Transfer Pricing Düsseldorf Hamburg Telefon: +49 211 877 22287 Telefon: + 49 40 32080 4953 E-Mail: rpfeiffer@deloitte.de E-Mail: bheidecke@deloitte.de Deloitte 2021 2
Jahresrückblick Verrechnungspreise 2021 Entwicklungen in den letzten 12 Monaten BMF Verwaltungs- grundsätze 2020 Dezember 2020 UN Manual April 2021 BFH Urteil/ FG Köln: März 2021 Mai 2021 FG Hamburg Urteil Finanztransaktionen Umsatzbasierter Allokationsschlüssel Gesetzesänderung §1 Juni 2021 AStG FG Bremen Urteil BFH Urteil: Juli 2021 Verspätungszuschlag Konzerninterne Darlehen Verwaltungsgrundsätze August 2021 Verrechnungspreise 2021 Oktober 2021 November 2021 BMF Merkblatt zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren OECD Pillar 1 und Pillar 2 EU Public CbCR Deloitte 2021 4
Nationale Entwicklungen Änderungen der Verwaltungsgrundsätze und Verrechnungspreisvorschriften Deloitte 2021 5
Nationale Entwicklungen BMF Verwaltungsgrundsätze 2020 Ausweitung ▪ Ausgeweitete Beweisvorsorgepflichten (elektronische Mitwirkungspflicht Kommunikationsmedien, z.B. Email, Messenger) ▪ Pflichtenkollision wir nur noch bei Schätzung berücksichtigt Price Setting und Outcome ▪ Bei Outcome Testing Anpassung bis Abgabe der Testing Steuererklärung (z.B. Benchmarking) ▪ FinVw wohl noch später im Rahmen der BP Methodenwahl ▪ Auswahl der am besten geeigneten Methode durch Steuerpflichtigen ▪ FinVw kann „richtige“ Methode wählen, wenn Alternativmethode wahrscheinlicher (unbestimmter Rechtsbegriff) Schätzung ▪ nachträglich bekannt gewordene Fremdvergleichsdaten (Hindsight?) ▪ Beispiele für Fälle von unverwertbarer Aufzeichnungen Praxishinweise ▪ Frühzeitige Abstimmung der Erwartungshaltung im Hinblick auf die Mitwirkungspflichten mit der Finanzverwaltung als auch materiell-rechtliche Fragen ▪ Im Falle der Schätzung sollte diese in einem MAP überprüft werden Deloitte 2021 Deloitte Tax News: Steuern - Transfer Pricing (deloitte-tax-news.de) 6
Nationale Entwicklungen Änderung der Verrechnungspreisvorschriften – §§ 1, 1a AStG Best Method Rule ▪ Abschaffung der Methodenhierarchie ▪ Einführung Best Method Rule Price Setting VS Outcome ▪ Price Setting schließt Outcome Testing nicht aus Testing ▪ 3 stufiges Verfahren (iVm Gesetzes-begründung, VWG VP 2021, VWG 2020) Vergleichbarkeitsanalyse ▪ Konkrete Anwendbarkeit des Kapitel III der OECD-VP- Richtlinien für die Prüfung der Vergleichbarkeit ▪ Gruppenbetrachtung, Vorteilsausgleich, Verluste, Zeitpunkt IP/Funktionsverlagerung ▪ Definition immaterieller Wert und DEMPE-Konzept ▪ Preisanpassungsklausel und weniger Escape Klauseln Verfahrensrechtliche ▪ §89a AO gesetzliche Regelung zu APA Änderung ▪ §175a AO Ergänzung APA bei Korrekturnorm Praxishinweise ▪ Erhöhung des Dokumentationsaufwandes u.a. ist eine detaillierte Dokumentation der Wahl der Verrechnungspreis- methode empfehlen ▪ Beachtung des DEMPE-Konzepts sowie Anpassungen bei der Funktionsverlagerung (Preisanpassungsklausel) Deloitte 2021 Deloitte Tax News: Steuern - Transfer Pricing (deloitte-tax-news.de) 7
Nationale Entwicklungen Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2021 Grundsätze ▪ Konkurrenzverhältnis der Korrekturvorschriften ▪ Einbeziehung OECD-VP-Richtlinien als Anhang Fremdvergleichsgrundsatz ▪ Statisch vs. dynamische Auslegung: Rückwirkungsproblematik ▪ Einführung Risikokontrollansatz Vergleichbarkeitsanalyse ▪ Konkrete Anwendbarkeit des Kapitel III der OECD-VP- Richtlinien für die Prüfung der Vergleichbarkeit ▪ Gruppenbetrachtung, Vorteilsausgleich, Verluste, Zeitpunkt Immaterielle Werte ▪ Hypothetischer Fremdvergleich bei IWGs und Funktionen Bewertungstechniken ▪ Anwendung des DEMPE-Konzepts im Vergleich zu § 1 Abs. 3c AStG-Neu kaum weiter konkretisiert Finanztransaktionen ▪ Annäherung an OECD Kapitel 10 und Einzelfallprüfung ▪ 2-stufiger Analyse, Konzernrückhalt, Vergütung im Cash-Pool Praxishinweise ▪ Verweis auf OECD VPLL zwar grundsätzlich gut aber diese haben eher Leitliniencharakter für Verhandlungen in MAP ▪ Anwendung auch auf noch offene Vorjahre führt zu Rechtsunsicherheit Deloitte 2021 Deloitte Tax News: Steuern - Transfer Pricing (deloitte-tax-news.de) 8
Nationale Entwicklungen BMF: Merkblatt zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren Allgemeiner Teil ▪ Zugang ist gesetzlich verankertes Recht ▪ Verhältnis Streitbeteiligungsverfahren zu Quellensteuer- Erstattungsverfahren und Freistellungsverfahren ▪ Auswirkungen einer tatsächlicher Verständigung Einleitung ▪ Regelung zur Antragsbefugnis (Organschaft, Personengesellschaften) ▪ Konkurrenzverhältnis - Entscheidung welche Verfahrensart: Verfahren nach EU DBA SBG schließt EU AC oder DBA aus. Abschnitte zu den Verfahren – ▪ Regelung zum Zeitpunkt für Fristbeginn DBA, EU AC, SBG ▪ Darstellung des Verfahrens inkl. Mitwirkungsrechte des Steuerpflichtigen ▪ Hinweis auf überarbeiteten EU Verhaltenskodex Praxishinweise ▪ Viele „Praktikerhinweise“ zu Detailfragen enthalten, daher genaue Auseinandersetzung für die tägliche Praxis empfohlen ▪ Vor- und Nachteile der Verfahren wegen Konkurrenzverhältnis bei Verfahrensalternativen beachten Deloitte 2021 Deloitte Tax News: Steuern - Transfer Pricing (deloitte-tax-news.de) 9
Internationale Entwicklungen OECD Pillar 1 und 2, CbCR und der neue Praxisleitfaden der UN Deloitte 2021 10
Internationale Entwicklungen OECD Pillar 1 und 2 Pillar 1 Pillar 2 Neues Besteuerungsrecht Amount Ein anteiliger Residualgewinn wird den In-scope sog. „Marktstaaten“ nach einem Unternehmen Income Inclusion Rule (IIR) A formelhaften Ansatz zugewiesen GloBE Regel Amount Fester ‘baseline’ Gewinn Für Routine Marketing- und Alle Undertaxed Payment Rule (UTPR) B Vertriebsfunktionen im Einklang mit Unternehmen dem Fremdvergleichsgrundsatz Tax Steuersicherheit Alle certainty Durch Mechanismen zur Vermeidung Vertragliche Unternehmen Subject to) Tax Rule (STTR) und Beilegung von Streitigkeiten Regelung Bisher erst politischer Konsens G7 / G20 / OECD-IF EU Richtline ist für den 22.12.2021 geplant Deloitte 2021 11
Internationale Entwicklungen EU Public CbCR Offenlegungspflichten ▪ Ausweitung der Offenlegungspflichten multinationaler Unternehmen Ziel: Beitrag zum fairen Steuerwettbewerb in der EU und Gewährleistung Steuerhinterziehung zu bekämpfen Pflicht zum Public CbCR ▪ Konzernumsatz von mehr als 750 Mio. EUR in zwei hintereinander folgenden Jahren Nächste Schritte: Am 11.11.2021 hat das EU Parlament die Änderungsrichtlinie, die ein öffentliches Country-by-Country Reporting vorsieht, verabschiedet. Nach Inkrafttreten haben Berichtinhalte ▪ Generelle Unternehmensinformation die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, um die ▪ Daten für alle EU-Staaten und für Staaten der sog. Blacklist Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. der EU einzeln anzulegen; für Drittstaaten besteht die Möglichkeit diese Information aggregiert anzugeben Praxishinweise ▪ Erhöhung des konzerninternen Verwaltungsaufwand ▪ Zusätzlicher Mehrwert ist fragwürdig, da die Steuerbehörden bereits jetzt Zugriff auf die relevanten Informationen haben Deloitte 2021 Deloitte Tax News: Steuern - Transfer Pricing (deloitte-tax-news.de) 12
Internationale Entwicklungen UN Manual Vergleichsprobleme ▪ Praktische Lösungsbeispiele ▪ Empfehlung der Anwendung des Toolkits „Addressing a Lack of Access to Comparables for Transfer Pricing Analyses“ Zentralisierte ▪ Kostenbasierter Ansatz Beschaffungsfunktion ▪ Volumenbasierter Ansatz Vergleichbarkeitsanalyse ▪ Konkrete Anwendbarkeit des Kapitel III der OECD-VP- Richtlinien für die Prüfung der Vergleichbarkeit ▪ Gruppenbetrachtung, Vorteilsausgleich, Verluste, Zeitpunkt Methodenwahl ▪ Vergütung der Einkaufsprovision ▪ Profit Split in besonderen Fällen Immaterielle Vermögenswerte ▪ Definition an OECD und DAEMPE angelehnt ▪ Hohe Bedeutung von Unternehmenskäufen Praxishinweise ▪ Beispiele zu Finanztransaktionen können in der Praxis als Leitfaden genutzt werden Deloitte 2021 Deloitte Tax News: Steuern - Transfer Pricing (deloitte-tax-news.de) 13
Wichtige Urteile in 2021 Deloitte 2021 14
Urteil FG Bremen (Vorlage EuGH): Zuschlag bei Verletzung der Verrechnungspreis-Dokumentationspflichten Sachverhalt FG Bremen, Beschluss vom 07.07.2021 2 K 187/17 (3) Streitfrage: Die Klägerin zahlte in den Streitjahren sog. Management Fees an die in den Niederlanden ansässige Y N.V., die über die alleinige Kommanditistin der KG mittelbar 100% der Anteile an der Y N.V. Klägerin hielt. Im Gegenzug erbrachte die Y N.V. Dienstleistungen an die inländischen Tochtergesellschaften der KG. Leitsatz/Begründung Abrechnung ▪ Beschränkung der Niederlassungsfreiheit durch Festsetzung eines Verspätungszuschlags Klägerin ▪ Zweifel an der Erforderlichkeit bzw. Verhältnismäßigkeit der Zuschlagsregelung A-GmbH & Co.KG ▪ Zuschlag hat keinen zusätzlichen Effekt auf Vermeidung von Steuerumgehung → sanktioniert nur die Verletzung der Mitwirkungspflichten gem. § 90 Abs. 3 AO Anmerkungen Tochtergesell- ▪ Folgt SGI, Hornbach-Baumarkt und Impressa Pizarotti Dienstleistungen schaften Praxishinweise ▪ Entscheidung des EuGH bleibt abzuwarten ▪ Gegen Festsetzungen von Zuschlägen nach § 162 Abs. 4 AO kann unter Verweis auf den Vorlagebeschluss des FG Bremen Einspruch eingelegt werden Deloitte 2021 Deloitte Tax News: Steuern - Internationales Steuerrecht (deloitte-tax-news.de) 15
Urteil FG Hamburg: Umsatzabhängige Konzernumlage als verdeckte Gewinnausschüttung Sachverhalt FG Hamburg, Urteil vom 17.03.2021, 2 K 172/18 Streitfrage: Führt die Zahlung einer umsatzbasierten Konzernumlage zu einer verdeckten Gewinnausschüttung wenn diese nicht kostendeckend ist? Tochtergesellschaft Leitsatz/Begründung GmbH ▪ Muttergesellschaft hat die Abrechnung der Dienstleistung basierend auf Umsatzschlüssel Abrechnung für abgerechnet Dienstleistungen nach Umsatz ▪ Fremde Dritte würden sich nicht auf eine umsatzabhängige Vergütung einlassen, die gänzlich von dem tatsächlichen Aufwand für die erbrachten Dienstleistungen abgekoppelt ist Muttergesellschaft ▪ Das FG verweist auf die BFH-Rechtsprechung, die besagt, dass sich ein fremder Dritter auf eine GmbH einseitig die Kapitalgesellschaft begünstigende Vereinbarung nicht einlassen würde Anmerkungen ▪ Nach dem BMF-Schreiben von (1999) soll ein kostenbasierte Ansatz gewählt werden ▪ Dieses wurde vom BMF-Schreiben vom 05.07.2018 aufgehoben, welches auf die Grundsätze des Kapitels VIII der OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2017 inklusive Marktpreiskonzept verweist Praxishinweise ▪ Konzernumlagen auf Allokationsschlüssel prüfen ▪ Argumentation zum Marktpreiskonzept zurechtlegen für zukünftige Betriebsprüfung Deloitte 2021 Deloitte Tax News: Steuern - Unternehmensteuer (deloitte-tax-news.de) 16
Urteil BFH/FG Münster: Weiterentwicklung der Rechtsprechung zu konzerninternen Finanzierungstransaktionen Sachverhalt FG Münster, Urteil vom 07.12.2016, 13 K 4037/13 K,F; BFH, Urteil vom 18.05.2021, I R 4/17 Streitfrage: Methodenwahl bei der Festsetzung von fremdüblichen Zinsen. Das FG Münster sowie das Mutter- Finanzamt hat in seinem Urteil die Kostenaufschlagsmethode als angemessen, während die Klägerin gesellschaft die Preisvergleichsmethode angewendet hat. Leitsatz/Begründung ▪ Keine umfassende Überprüfung der Anwendbarkeit der Preisvergleichsmethode durch den FG ▪ Die Preisvergleichsmethode ist eine Standardmethode Tochter- Tochter- gesellschaft A gesellschaft B ▪ Rating Tools können auch dann für die Ermittlung eines fremdüblichen Zinssatzes verwendet werden, wenn die von der Rating-Agentur verwendeten mathematischen Algorithmen und Darlehen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen im Einzelnen nicht bekannt sind Zinsen ▪ Das Stand-alone Rating ist der maßgebliche Ausgangspunkt für die Bonitätsbeurteilung Anmerkungen ▪ Diese Ansichten werden sowohl in den OECD-Verrechnungspreisleitlinien zu Finanztransaktionen (vgl. Tz. 10.78) als auch in den Verwaltungsgrundsätzen Verrechnungspreise 2021 (vgl. Rn. 3.94) vertreten Praxishinweise ▪ Mit Bezug auf die OECD schafft der BFH mehr Klarheit für die Verrechnungspreisbestimmung konzerninterner Finanzierungstransaktionen Deloitte 2021 Deloitte Tax News: Steuern - Unternehmensteuer (deloitte-tax-news.de) 17
Urteil BFH/FG Köln: Unbeachtlichkeit des sog. Rückhalts im Konzern für die Ermittlung des fremdüblichen Zinssatzes Sachverhalt FG Köln Urteil 29.06.2017, 10 K 771/16; BFH Urteil 18.05.2021, I R 62/17 Streitfrage: Klägerin nahm zur Akquisition eines Unternehmens ein Darlehen auf. In Bezug auf das Klägerin Darlehen vom Gesellschafter vertritt das Finanzamt die Auffassung, dass fremde Dritte einen Zinssatz GmbH von 5 % vereinbart hätten. Die dagegen erhobene Klage hatte beim FG Köln keinen Erfolg. Lt. BFH ist das FG-Urteil aufzuheben Leitsatz/Begründung Darlehen Darlehen Darlehen Zins: 4,78% Zins: 10% Zins: 8% ▪ Ein fremder Dritter hätte ein nachrangiges und unbesichertes Darlehen nicht zum gleichen „Preis" gewährt ▪ Fremde Dritte würden für Nachrangigkeit sowie den Verzicht auf Sicherheiten Kompensation Bank Verkäufer Gesellschafter erwarten ▪ Die Substanz bei der Darlehensvergabe spielt eine untergeordnete Rolle bei Beurteilung eines • Besichert • Keine Sicherheiten • Keine Sicherheiten angemessenen Zinssatzes • Vorrangig • Nachrangig • Nachrangig ▪ Für die Beurteilung der Bonität ist das „Stand alone"-Rating maßgeblich Anmerkungen ▪ Ein externer Preisvergleich íst auch für nachrangige/ unbesicherte Darlehen möglich ▪ Fremdüblich ≠ banküblich Praxishinweise ▪ Ggf. sind Anpassungsrechnungen durchzuführen, um eine Vergleichbarkeit herzustellen Deloitte 2021 Deloitte Tax News: Steuern - Unternehmensteuer (deloitte-tax-news.de) 18
Fazit und Trend Ausblick auf die nächsten Jahre Deloitte 2021 19
Fazit und Trend Ausblick auf die nächsten Jahre Jüngere BFH-Rechtsprechung zeigt Die ökonomische Sichtweise Gesteigerte Bedeutung der OECD Erfolge, sich gerichtlich gegen nimmt an Wichtigkeit zu auf nationaler Ebene aggressivere Vorgehensweise in Betriebsprüfungen zu wehren Deloitte 2021 20
Publikationen und Webcasts Aktuelle Auswahl Deloitte 2021 21
Webcasts Vorschau auf die nächsten Wochen Deloitte TP Excellence – Financial Services 02.12.2021 Transfer Pricing Conference 2021 Controversy – Aktuelles aus der 09.12.2021 Betriebsprüfung Dezember US Tax Reform - Schwerpunkt 27.01.2021 Verrechnungspreise Future of Work – grenzüberschreitende 17.02.2022 Mitarbeiterentsendung Für weitere Informationen zu den Webcasts sowie zum Anmeldungsportal folgen Sie diesem Link. Aufzeichnungen der vergangenen Webcasts finden Sie unter folgendem Link. Deloitte 2021 22
Publikationen Finanztransaktionen Betriebsprüfung • Nolden, Ebeling (2021), Sind unbesicherte Darlehensvergaben • Neuling, Scheibe, Wilmanns und Busch (2021), fremdüblich und können besicherte Darlehen ausfallen?, IStR Verrechnungspreise in der Betriebsprüfung, C. H. Beck. • Ebeling, Borgmann (2021), Müssen konzerninterne Darlehen • Kowallik (2021), Modernisierung der deutschen Außenprüfung – zukünftig besichert werden?, ISR Forderungen der Verbände und Diskussionsstand in der Finanzverwaltung, DB Corona Pandemie Weitere Themen • Heidecke (2021), Transfer Pricing-Analysen im Lichte der Corona- • Tran, Ebeling (2021), Die risikoadäquate Bestimmung von Pandemie, IWB. Eigenkapitalkosten bei konzerninternen Routinefunktionen, DB • Heidecke, Wilmanns (2021), Verrechnungspreise im Lichte der • Heidecke, Panchenko (2021), Auftragsfertiger, Corona-Pandemie, ifst. Routinevergütungen, Funktionsverlagerung und Standortvorteile, IWB Deloitte 2021 23
Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited („DTTL“), ihr weltweites Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und ihre verbundenen Unternehmen (zusammen die „Deloitte-Organisation“). DTTL (auch „Deloitte Global“ genannt) und jedes ihrer Mitgliedsunternehmen sowie ihre verbundenen Unternehmen sind rechtlich selbstständige und unabhängige Unternehmen, die sich gegenüber Dritten nicht gegenseitig verpflichten oder binden können. DTTL, jedes DTTL-Mitgliedsunternehmen und verbundene Unternehmen haften nur für ihre eigenen Handlungen und Unterlassungen und nicht für die der anderen. DTTL erbringt selbst keine Leistungen gegenüber Kunden. Weitere Informationen finden Sie unter www.deloitte.com/de/UeberUns. Deloitte bietet branchenführende Leistungen in den Bereichen Audit und Assurance, Steuerberatung, Consulting, Financial Advisory und Risk Advisory für nahezu 90% der Fortune Global 500®-Unternehmen und Tausende von privaten Unternehmen an. Rechtsberatung wird in Deutschland von Deloitte Legal erbracht. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liefern messbare und langfristig wirkende Ergebnisse, die dazu beitragen, das öffentliche Vertrauen in die Kapitalmärkte zu stärken, die unsere Kunden bei Wandel und Wachstum unterstützen und den Weg zu einer stärkeren Wirtschaft, einer gerechteren Gesellschaft und einer nachhaltigen Welt weisen. Deloitte baut auf eine über 175-jährige Geschichte auf und ist in mehr als 150 Ländern tätig. Erfahren Sie mehr darüber, wie die mehr als 345.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Deloitte das Leitbild „making an impact that matters“ täglich leben: www.deloitte.com/de. Diese Veröffentlichung enthält ausschließlich allgemeine Informationen und weder die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft noch Deloitte Touche Tohmatsu Limited („DTTL“), ihr weltweites Netzwerk von Mitgliedsunternehmen noch deren verbundene Unternehmen (zusammen die „Deloitte Organisation“) erbringen mit dieser Veröffentlichung eine professionelle Dienstleistung. Diese Veröffentlichung ist nicht geeignet, um geschäftliche oder finanzielle Entscheidungen zu treffen oder Handlungen vorzunehmen. Hierzu sollten Sie sich von einem qualifizierten Berater in Bezug auf den Einzelfall beraten lassen. Es werden keine (ausdrücklichen oder stillschweigenden) Aussagen, Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen in dieser Veröffentlichung gemacht, und weder DTTL noch ihre Mitgliedsunternehmen, verbundene Unternehmen, Mitarbeiter oder Bevollmächtigten haften oder sind verantwortlich für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die direkt oder indirekt im Zusammenhang mit Personen entstehen, die sich auf diese Veröffentlichung verlassen. DTTL und jede ihrer Mitgliedsunternehmen sowie ihre verbundenen Unternehmen sind rechtlich selbständige und unabhängige Unternehmen.
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