Steuern und Recht im Jahresüberblick - Verrechnungspreise - Deloitte

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Steuern und Recht im Jahresüberblick - Verrechnungspreise - Deloitte
Steuern und Recht
im Jahresüberblick
Verrechnungspreise

9. Dezember 2020
Steuern und Recht im Jahresüberblick - Verrechnungspreise - Deloitte
Überblick über die Referenten

                     Jobst Wilmanns                         Dr. Björn Heidecke
                     Partner                                Director
                     Tax & Legal | Transfer Pricing         Tax & Legal | Transfer Pricing
                     Frankfurt                              Hamburg

                     Telefon:       +49 697 5695 6243       Telefon:       + 49 40 32080 4953
                     E-Mail:        jwilmanns@deloitte.de   E-Mail:        bheidecke@deloitte.de

Deloitte 2020                                                                                      2
Steuern und Recht im Jahresüberblick - Verrechnungspreise - Deloitte
Einleitung
Entwicklungen des BIP pro Land

Deloitte 2020                    3
Steuern und Recht im Jahresüberblick - Verrechnungspreise - Deloitte
Einleitung
Wirtschaftliche Betrachtung nach Sektoren

Deloitte 2020                               4
Steuern und Recht im Jahresüberblick - Verrechnungspreise - Deloitte
Einleitung
Verrechnungspreise werden zunehmend eine ökonomische Disziplin

                                     „Daher ist in jedem Fall ein ökonomisches und rechtliches Nachdenken und, damit
                                     einhergehend, die Anwendung ökonomisch fundierter und in der Fachöffentlichkeit anerkannter
                                     Vorgehensweisen, wie insbesondere in den OECD-Verrechnungspreisleitlinien festgelegt, unter
                                     Berücksichtigung rechtlicher Gegebenheiten erforderlich, um darzulegen, dass ein angesetzter
                                     Verrechnungspreis mit dem Fremdvergleichsgrundsatz übereinstimmt und damit dem
                                     Fremdvergleichspreis entspricht.“

Deloitte 2020                                                                                                                   5
Steuern und Recht im Jahresüberblick - Verrechnungspreise - Deloitte
Überblick der heutigen Themen

                Benchmarking für 2020

                                         Rechtliche Entwicklungen

                Verluste und Routine

                                         Future of Work

                Verträge
                                         Bewertung von immateriellen
                                         Werten
                Risiko als Werttreiber

Deloitte 2020                                                          6
Steuern und Recht im Jahresüberblick - Verrechnungspreise - Deloitte
Benchmarking für 2020:
Wie erstelle ich eine Benchmark?

Deloitte 2020                      7
Steuern und Recht im Jahresüberblick - Verrechnungspreise - Deloitte
Benchmarking für 2020: Wie erstelle ich eine Benchmark?
Problematik

                                                                              Headquarter

     Beispiel

     Vertriebsgesellschaft
     •          Fremdüblichkeit in 2020 wird mit Hilfe TNMM / Umsatzrendite
                im Rahmen der Erstellung der TP Dokumentation in 2021                        Resale
                geprüft

     • Verfügbare Finanzdaten bei Erstellung: 2017 – 2019
                                                                               Vertriebs-
     • Passen die Zahlen aus 2017 bis 2019 zu 2020?                          gesellschaft
       Überschätzung der Ergebnisse

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Steuern und Recht im Jahresüberblick - Verrechnungspreise - Deloitte
Benchmarking für 2020: Wie erstelle ich eine Benchmark?
Optionen in Krisenzeiten

    Berücksichtigung von                       Ausweitung des                   Kapitalanpassungs-               Nutzung von Daten aus                Anpassungsrechnungen
    Verlustunternehmen                           Zeitraums                         rechnungen                       der Finanzkrise
                                                                                                                      2008/2009

• Profitabilität kein Kriterium für      • Zur Abbildung von Aufschwungs-   • Kompensation, um Verzerrung von   • Ausgangspunkt zur Analyse der       • Anpassungen sollten auf näher
  Auswahl von Vergleichsunter-             und Rezessionsphasen               Vergleichsunternehmen zu            Tested Party                          begründeten Erfahrungswerten
  nehmen                                                                      vermeiden (z. B. Änderungen von                                           beruhen
                                                                              Lagerbeständen, Forderungen)      • Beachte: Beeinflussung der          • Anpassung von Finanzdaten aus
• In Zeiten flächendeckender                                                                                      Vergleichbarkeit von z. B.            Vorkrisenzeit um einen
  wirtschaftlicher Eintrübung dürfte                                                                              industriespezifischen Entwicklungen   „Kriseneffekt“
  der Indiz einer fehlenden Vergleich-                                                                            durch größeren Zeitraum
  barkeit von Dauerverlustunter-
  nehmen nicht greifen

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Steuern und Recht im Jahresüberblick - Verrechnungspreise - Deloitte
Benchmarking für 2020: Wie erstelle ich eine Benchmark?
Was ist zu tun?

                                 Zulässigkeit
                                 •   Zur Erhöhung der Vergleichbarkeit sind
                                     Anpassungsrechnungen zulässig nach der OECD
                                 •   Vornahme von zuverlässigen Anpassungsrechnungen auch
                                     nach dt. Verwaltungsgrundsätze-Verfahren zulässig*

                                 Notwendigkeit von Anpassungsrechnungen
                                 •   Datenbankstudien haben stets zeitliche Verzögerungen
                                 •   Ohne Anpassungsrechnungen fehlt das Krisenjahr

                                 Dokumentation der der Anpassungsrechnung
                                 •   Die Herleitung ist nachvollziehbar darzulegen
                                 •   Die Annahmen sind offenzulegen

                                                                 *Vgl. Verwaltungsgrundsätze-Verfahren, BMF v. 12.4.2005, IV B 4 – S 1341 – 1/05, BStBl. I 2005, Rn. 3.4.12.5b.

Deloitte 2020                                                                                                                                                                     10
Verluste und Routine:
Tipps für ein etwas anderes Jahr

Deloitte 2020                      11
Verluste und Routine
Wie gehe ich mit Verlustgesellschaften um?

                       Strategieträger als    Anpassung unteres Ende                                       Verluste bei
                     Superverlustgesellschaft   der Bandbreite bzw.                                    Routinegesellschaften
                                              Anpassungsrechnungen

                     • Grundsätzlich Kehrseite zum           • Abhängig von der Betroffenheit kann   • Für Extremsituationen ist denkbar,
                       Residualgewinnpotential                 auf das untere Ende der Bandbreite      das selbst Routinegesellschaften
                     • „In guten wie in schlechten Zeiten“     angepasst werden.                       kurzfristig Verluste tragen
                                                             • Sofern möglich, kann die Bandbreite   • Auch am Markt kein garantierter
                                                               durch Anpassungsrechnungen              Gewinn
                                                               modifiziert werden                    • Keine realistischen Optionen
                                                                                                       verfügbar

Deloitte 2020                                                                                                                               12
Verluste und Routine
Was ist zu tun?

                       Flexibel und zeitnahe Steuerung
                       •   Die Angemessenheit der Verrechnungspreise sollte
                           unterjährig überprüft und angepasst werden können.
                       •   Gerade in Krisensituation schafft ein flexibler
                           Verrechnungspreismechanismus Stabilität.

                       Dokumentation
                       •   (Kurzfristige) Abweichungen im Vergleich zu Vorjahren auf
                           Grund der Krise sind zu dokumentieren und evtl. vertraglich
                           festzuhalten wie gemeinsame Verlusttragung
                       •   Dabei sind die Interessen beider Seiten zu berücksichtigen

                       Langfriste Auswirkung Abwägen
                       •   Besteht eine nachhaltige wesentliche Veränderung?
                       •   Falls ja, frühzeitig in Kontakt mit der Finanzverwaltung treten

                                                 Ausführliche Besprechung im Webcast vom 03.12.2020
                                                 TP Insight „TP Jahresendplanung 2020 – COVID-19, Konjunkturmaßnahmen und die Analyse von
Deloitte 2020                                    Verrechnungspreisen“                                                                       13
Verträge
Learnings aus 2020

Deloitte 2020        14
Verträge: Learnings aus 2020
Verzahnung zwischen Maßnahmen und Vertrag sicherstellen

                                                                                                                     Relevante Gesichtspunkte im Spannungsfeld zwischen
                                                                         Betriebswirtschaftliche Erwägungen          Vertragsgrundlage und Fremdvergleich
                                                                         Geschäftsstrategie, Betrachtungszeitraum,
                                                                         Ex-Ante Perspektive
                                                                                                                     • Zivilrechtliche Regelung als Handlungsrahmen

                                                                                                                     • Was ist fremdüblich bzw. betriebswirtschaftlich sinnvolles Verhalten?

                                      Vertragliche Grundlage                                                         • Zumutbare, realistische Handlungsalternativen prüfen
                                      Zivilrechtlicher Handlungsrahmen
                                                                                                                     • Vertrag schweigt zum konkreten Risiko bzw. steht im Widerspruch zum
                                                                                                                       F&R Profil?

                                                                                                                     • Verzahnung zum F&R Profil herstellen über Vertragsauslegung, -
                                                                                                                       ergänzung oder -anpassung

                                                                                                                     • Gefahr: Recharakterisierung und rückwirkende Anpassung der
                Vertragliche Grundlage                                                                                 Vergütung („Substance over Form“)
                Was wurde vertraglich -schriftlich
                bzw. konkludent vereinbart?
                Vertragsauslegung,
                Sorgfaltspflichten,
                Anpassungsbedarf

Deloitte 2020                                                                                                                                                                                  15
Verträge: Learnings aus 2020
Was ist zu tun?

                               Unmittelbare Reaktion
                               •   Höherer Gewalt Klausel nutzen
                               •   Zumutbarkeit von Handlungsalternativen prüfen
                               •   Informationspflichten einhalten

                               Nachträgliche Vertragsanpassung
                               •   Nachträgliche Preisanpassung sowie Dokumentation der
                                   Gründe
                               •   Verzahnung zwischen Funktions- und Risikoprofil
                                   (wieder-)herstellen

                               Resilienz von Verrechnungspreisen
                               •   Durch z.B. flexible Preisanpassungsklauseln ein krisenfestes
                                   Verrechnungspreissystem gestalten

                                                Ausführliche Besprechung im Webcast vom 08.04.2020:
                                                TP Insight „Transfer Pricing in Zeiten globaler Krisen“ Die Veränderung von Wertschöpfungsprozessen als
Deloitte 2020
                                                Chance zur Neuausrichtung                                                                                 16
Risiko als Werttreiber
Risiko verstehen, kontrollieren und bewerten

Deloitte 2020                                  17
Risiko als Werttreiber
Risiko verstehen, kontrollieren und bewerten

    Risiko                                                                                  Risikokontrolle
Effekt der Unsicherheit auf die Ziele der Geschäftstätigkeit (Tz. 1.71 OECD-Leitlinien)   Risikokontrolle: 3 Elemente
•    Identifizierung der Unsicherheitsfaktoren,                                           (1) Kompetenz & Zugang zu Information: Kompetenz und Erfahrung, Risiken und deren Auswirkungen zu
•    Evaluierung dieser,                                                                      erkennen, sowie Zugang zu den relevanten Informationen.
•    Auswirkungen auf Geschäftschancen,                                                   (2) Management: Fähigkeiten, Entscheidungen bzgl. der Annahme, Abgabe oder Ablehnung von
•    Strategien der Risikominimierung.                                                        Geschäftschancen zu treffen.
                                                                                             Kontrolle während der laufenden Geschäftstätigkeit kann ggf. ausgelagert werden
Zu negativen Auswirkungen kommt es, wenn die erwarteten günstigen Ergebnisse nicht
eintreten.                                                                                (3) Finanzielle Fähigkeit: Fähigkeit, ein Risiko zu übernehmen, abzubauen, die Risikominderungsfunktionen
                                                                                              zu bezahlen und die Folgen des Risikos zu tragen, wenn das Risiko eintritt.
Auswirkungen auf Geschäftsmodelle (Regionen, Produkte etc.)                                Risikokontrolle ist zentrale Voraussetzung für die Übernahme eines Risikos

    Risikokategorien                                                                        Risikobewertung*

        Extern motivierte                         Intern motivierte                                                     Eintrittswahrscheinlich-                  Potenzielle finanzielle
                                                                                                                        keit                                      Auswirkungen
                   (1) Strategische und/oder Marktrisiken                                   Strategische                         Unwahrscheinlich                          Signifikant
                                                                                            Risiken
                   (2) Infrastruktur- oder Geschäftsrisiken                                                                        Wahrscheinlich                            Kritisch
                   (3) Finanzielle Risiken                                                                                     Sehr wahrscheinlich                    Bestandsgefährdend
                   (4) Transaktionsrisiken                                                  Funktionale &                                ≤ 10%                     Gestaffelte Größenklasse für
                   (5) Unfall- und Katastrophenrisiken                                      operative                                                               Umsatz-/Ergebniseffekte
                                                                                                                                   > 10% ≤ 50%
                                                                                            Risiken
                                                                                                                                   < 50% ≤ 90%
                                                                                                                                         > 90%

Deloitte 2020                                                                             * aus einem Chancen- und Risikobericht eines börsennotierten Konzerns                                       18
Risiko als Werttreiber
Was ist zu tun?

                         Risiko identifizieren
                         •   Um welche Risikokategorie handelt es sich?
                         •   Wer kontrolliert das Risiko?
                         •   Wie ist das Risiko zu bewerten?

                         Geänderte Risikozuordnung
                         •   Vergleich vor der Krise und nach der Kriese
                         •   Veränderung nach Reevaluierung von Risikozuordnung und
                             Kontrolle

                         Stresstest Risikovergütung
                         •   Risiko angemessen vergüten
                         •   Perfomance fee

                                                 Ausführliche Besprechung im Webcast vom 23.04.2020:
                                                 TP Insight „Transfer Pricing in Zeiten globaler Krisen“ Die Veränderung von Wertschöpfungsprozessen als
                                                 Chance zur Neuausrichtung
Deloitte 2020                                                                                                                                              19
Rechtliche Entwicklung
Verwaltungsgrundsätze Verfahren 2020

Deloitte 2020                          20
Rechtliche Entwicklung
Neues BMF-Schreiben: Verwaltungsgrundsätze 2020 – Allgemeines

•     Veröffentlicht: 03. Dezember 2020 (IV B 5 – S 1341/19/10018 :001)
•     Steuerliche Verwaltungsvorschriften des Bundes legen die Rechtsauffassung der Verwaltung zu der vom Gesetzgeber in Kraft gesetzten Normen fest
•     Zwar für den Steuerpflichtigen nicht bindend, jedoch mittelbare Wirkung für den Steuerpflichtigen, der von der Entscheidung der Verwaltung betroffen ist
•     Bisherige BMF-Schreiben für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahestehenden Personen:

                                                          BMF-Schreiben v. 12. April 2005
    BMF-Schreiben v. 23. Februar 1983                                                                          BMF-Schreiben v. 03. Dezember 2020
                                                          (Verwaltungsgrundsätze Verfahren)
    (IV C 5 – S 1341 – 4/83)                                                                                   (IV B 5 – S 1341/19/10018 :001)
                                                          (IV B 4 – S 1341 – 1/05)

 Aktuelles BMF-Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben (Verwaltungsgrundsätze Verfahren) v. 12. April 2005, soweit Fragen der Anwendung der §§ 90 und
      162 AO betroffen sind
 Es ist ab sofort auf alle noch offenen Fälle anwendbar

Deloitte 2020                                                                                                                                                    21
Rechtliche Entwicklung
Neues BMF-Schreiben: Verwaltungsgrundsätze 2020 – Überblick

                                               1. Mitwirkungspflicht der Beteiligten (§ 90 AO)
                                                    1.1 Allgemeines zu den Mitwirkungspflichten
                                                    1.2 Erhöhte Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten (§ 90 Abs. 2 AO)
                                                    1.3 Besondere Mitwirkungspflichten (§ 90 Abs. 3 AO)
                                                       1.3.1 Grundsätze der Aufzeichnungspflicht (§ 90 Abs. 3 Satz 1 AO)
                                                       1.3.2 Sachverhalts- und Angemessenheitsdokumentation (§ 90 Abs. 3 Satz 2 AO)
                                                          1.3.2.1 Sachverhaltsdokumentation
                                                          1.3.2.2 Angemessenheitsdokumentation
                                                       1.3.3 Stammdokumentation (§ 90 Abs. 3 Satz 3-4 AO)
                                                       1.3.4 Vorlageverlangen (§ 90 Abs. 3 Satz 5-6 AO, § 2 Abs. 6 GAufzV)
                                                       1.3.5 Vorlagefrist und Verlängerung (§ 90 Abs. 3 Sätze 7 und 9 AO)
                                                       1.3.6 Ergänzung auf Anforderung (§ 90 Abs. 3 Satz 10 AO)
                                               2. Schätzung von Besteuerungsgrundlagen und Zuschläge (§ 162 AO)
                                                    2.1 Allgemeines
                                                    2.2 Schätzungen nach § 162 Abs. 1 AO
                                                    2.3 Schätzungen nach § 162 Abs. 2 AO
                                                    2.4 Schätzungen nach § 162 Abs. 3 AO und Zuschlag nach § 162 Abs. 4 AO
                                               3. Aufhebung von Verwaltungsregelungen
Deloitte 2020                                                                                                                         22
Rechtliche Entwicklung
Verwaltungsgrundsätze 2020: Allgemeines zu den Mitwirkungspflichten

                                 Verwaltungsgrundsätze
                                         2020

1.1 Allgemeines zu den Mitwirkungspflichten (Rz. 1-8):

•   Rz. 2: Überblick über die Normen zur allgemeinen Mitwirkungspflicht und den Normen, welche                •   Rz. 30-33: Aufzeichnungspflicht gilt auch für schuldrechtliche Beziehung zwischen einer
    diese erweitern, z.B. z. B. in §§ 93 bis 100, 140 ff., 149, 150, 153, 154, 160, 200, 210 ff. AO               Betriebsstätte und dem Stammhaus (vgl. § 1 Abs. 4 Nr. 2 AStG) und grenzüberschreitende
                                                                                                                  Geschäftsbeziehungen einer Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft mit nahestehenden
•   Rz. 4: Klarstellender Hinweis zum Verhältnis Strafverfahren zum Besteuerungsverfahren                         Personen (vgl. § 1 Abs. 1 S. 2 AStG), auch für nicht buchführungspflichtige Personengesellschaft und
                                                                                                                  Mitunternehmerschaft selbst, auch bzgl. Sonderbetriebsvermögen;
Erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten (Rz. 9-24):                                                  Dokumentation ersetzt die Hilfs- und Nebenrechnung gem. § 3 BsGaV nicht und umgekehrt

•   Rz. 13: Beweismittel können auch E-Mails, Messengerdienstnachrichten oder Nachrichten mittels             •   Rz. 34: Vorlage Aufzeichnungen auf Antrag in einer „anderen lebenden Sprache“, insbesondere
    anderer elektronischer Kommunikationsmedien sein                                                              Masterfile; nur bedingte Zustimmung; keine Verlängerung der Vorlagefrist durch Antrag; zeitnahe
                                                                                                                  Vorlage der Übersetzung; Hinweise zur Antragsstellung (Zeitraum Antragsstellung: schon vor
•   Rz. 18: Keine Entbindung von Mitwirkungsverpflichtung bei Strafbewehrtheit/Unzulässigkeit der                 Anfertigung bis spätestens nach Anforderung); Verhältnismäßigkeitsgrundsatz für die Anforderung
    Auskunftserteilung; Berücksichtigung der Pflichtenkollision von der Finanzbehörde ist im Rahmen               von Übersetzungen zu beachten; Unverwertbarkeit nur, wenn trotz Aufforderung keine
    des § 162 Abs. 1 AO zu berücksichtigen                                                                        Übersetzung nachgereicht wird

•   Rz. 20: Anwendungsbereich des § 90 Abs. 2 AO auch wenn nur ein teilweiser Auslandsbezug                   •   Rz. 36: Aufzeichnungen gem. § 90 Abs. 3 AO müssen das ernsthaftes Bemühen des
    vorliegt.                                                                                                     Steuerpflichtigen belegen; dies ist anhand objektivierter Umstände glaubhaft zu machen

•   Rz: 23: (…) Verletzt ein Steuerpflichtiger seine Pflichten gemäß § 90 Abs. 2 AO und ist der Sachverhalt   •   Rz. 38/39: Steuerpflichtige, die unter § 6 Abs. 1 GAufzV fallen, können ihrer Vorlageverpflichtung
    nicht anderweitig aufklärbar, so kann zu seinem Nachteil von einem Sachverhalt ausgegangen                    auch durch mündliche Auskünfte oder durch Vorlage bereits vorhandener Unterlagen
    werden, für den unter Berücksichtigung der Beweisnähe des Steuerpflichtigen und seiner                        nachkommen; die Betragsgrenzen iSd § 6 Abs. 2 GAufzV ergeben sich aus der Summe der Entgelte
    Verantwortung für die Aufklärung des Sachverhalts eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht.                    aus den Leistungsbeziehungen mit ausl. Nahestehenden Personen

Deloitte 2020                                                                                                                                                                                                          23
Rechtliche Entwicklung
Verwaltungsgrundsätze 2020: Besondere Mitwirkungspflichten (§ 90 Abs. 3 AO)

                                 Verwaltungsgrundsätze
                                         2020

1.3.2.1 Sachverhaltsdokumentation (Rz. 40-43):
                                                                                                         •   Rz. 48: (…) Hat der Steuerpflichtige Verträge geschlossen, diese aber nicht entsprechend dem
•   Rz.: 41 enthält eine beispielhaft Übersicht von Funtionen, eingesetzten Vermögenswerte sowie             Vereinbarten durchgeführt, haben sich die Aufzeichnungen auf die tatsächlichen Verhältnisse und
    Risiken geordnet nach Aktivitäten                                                                        damit die tatsächlich durchgeführte Geschäftsbeziehung zu beziehen.

1.3.2.2 Angemessenheitsdokumentation (Rz. 44-53):                                                        •   Rz. 50: (…) Weicht die tatsächlich eingetretene Entwicklung erheblich von der erstellten Prognose ab,
                                                                                                             hat der Steuerpflichtige die Abweichungen aufzuzeichnen und darzulegen, dass diese auf
•   Rz.: 45 Der Steuerpflichtige ist daher verpflichtet, aufzuzeichnen, weshalb er die von ihm jeweils       unerwarteten Umständen (z. B. außergewöhnlichen Kosten, Wirtschaftskrisen, Naturkatastrophen)
    angewandte Verrechnungspreismethode für die am besten geeignete Methode hält bzw. weshalb                beruhen, die er in seiner vorsichtigen kaufmännischen Prognose nicht berücksichtigen konnte.
    der hypothetische Fremdvergleich anzuwenden ist.
                                                                                                         •   Rz. 51: Für die Durchführung der Angemessenheitsprüfung sind die steuerlich relevanten Unterlagen
•   Rz.: 46 Die Finanzbehörden wählen die richtige Verrechnungspreismethode selbst aus, und zwar             und Bilanzen aller Beteiligten unter Einschluss der konsolidierungsfähigen Einzelabschlüsse (sog.
    diejenige, die sich als geeignetste Methode erweist.                                                     Handelsbilanzen II) vorzulegen.

    Verwendet die Finanzbehörde bei ihrer Prüfung eine andere Methode als der Steuerpflichtige, kann     •   Rz. 60: Bei Nichterfüllung der Aufzeichnungspflicht gemäß § 90 Abs. 3 Satz 3 AO können
    dies nur zu einer Berichtigung führen, wenn die Ergebnisse der Alternativmethode wahrscheinlicher        Zwangsmittel (§ 328 AO) oder ein Verzögerungsgeld (§ 146 Abs. 2b AO) festgesetzt werden.
    sind.

    Die hierfür erforderlichen Informationen sind vom Steuerpflichtigen der Finanzbehörde gegenüber
    vorzulegen.

•   Rz.: 47 (…) Darüber hinaus sollten Sensitivitätsanalysen Aufschluss darüber geben, wie sich der
    ermittelte Wert des Bewertungsobjekts verändert, wenn für das Modell alternative Annahmen und
    Parameter gewählt werden

Deloitte 2020                                                                                                                                                                                                   24
Rechtliche Entwicklung
Verwaltungsgrundsätze 2020: Zusammenfassung

                             Der Ton verschärft sich
                             •   Steuerstrafrecht scheint an Relevanz zu gewinnen
                             •   Das Instrument der Schätzung wird häufiger betont

                             Paradigmenwechsel: Auswahl FÜ Methode
                             •   Finanzverwaltung wählt geeignete FÜ Methode
                             •   Vorlagepflicht des StPfl für Informationen zu einer Methode,
                                 die er nicht verwendet hat

                             Massive Ausweitung der Mitwirkungspflichten
                             •   Beweisvorsorge/-lage
                             •   Dokumentationspflichten
                             •   Sind die Ausweitungen noch von der Rechtsgrundlage gedeckt?

                                                Ausführliche Besprechung im Webcast: 13.01.2021 14.00 – 15.30 Uhr, Einladung folgt
Deloitte 2020                                                                                                                        25
Rechtliche Entwicklung
Entwurf ATAD sowie relevante Rechtsprechung

Deloitte 2020                                 26
Rechtliche Entwicklung
Aktuelle Rechtsprechung

                                                                  • Sperrwirkung (Fortführung der bisherigen Rspr. I R 73/16 BStBl. II 2019, 394)
                          BFH Urteil vom 27.2.2019 (I R 73/16)
                                                                  • Rechtsprechungsänderung zum Konzernrückhalt

                                                                  • Ertragsteuerlichen Behandlung von (nicht) einlagefähigen Vermögensvorteilen im
                                                                    Dreiecksverhältnis bei grenzüberschreitendem Sachverhalt
                          BFH Urteil vom 27.11.2019 (I R 40/19)   • Verhältnis der Korrekturvorschriften
                                                                  • Konkretisierung Aussage zur EuGH Hornbach Rechtsprechung

                                                                  • Verrechnungspreiskorrekturen bei inländischen Betriebsstätten
                          EuGH Urteil 8. 10. 2020 (C-558/19)
                                                                  • Bestätigung SGI (C-311/08) und Hornbach-Baumarkt (C-382/16)

Deloitte 2020                                                                                                                                       27
Rechtliche Entwicklung
Entwurf ATAD-Umsetzungsgesetz – Stand 2019

• Änderung des Begriffs der nahestehenden Person im Einklang mit der ATAD (§ 1 Abs. 2 AStG-E)

• Hervorhebung „tatsächlichen Verhältnisse“ als Maßstab für Verrechnungspreises (§ 1 Abs. 3
  AStG-E)

• Betonung der Funktions- und Risikoanalyse als Grundlage für die Bestimmung des                                           § 1 Abs. 2        § 1 Abs. 3 S. 1   § 1 Abs. 3 S. 2
  Fremdvergleichspreises (§ 1 Abs. 3 S. 2 AStG-E)                                                                            AStG-E              AStG-E            AStG-E
• Klarstellung: tatsächliche Fremdvergleich geht hypothetischem Fremdvergleich vor und bei der
  Umsetzung des hypothetischen Fremdvergleichs ist keine konkreten Bewertungsmethoden
  vorgeschrieben, sondern es wird auf in den Wirtschaftswissenschaften anerkannte Methoden
  abgestellt (§ 1 Abs. 3 S. 7 AStG-E);
                                                                                                                         § 1 Abs. 3 S.7        § 1 Abs. 3a      § 1 Abs. 3b
• Vergleichbarkeitsanalyse, Bandbreitenbestimmung und Einengung der Bandbreite sowie
                                                                                                                             AStG-E              AStG-E           AStG-E
  Regelungen zur Anwendung des Medians und Mittelwerts (§ 1 Abs. 3a AStG-E)

• Redaktionelle Anpassungen der Regelungen zur Funktionsverlagerung unter (teilweiser)
  Streichung der sog. Escape-Klauseln (§ 1 Abs. 3b AStG-E)

• Konkretisierende Umsetzung von Kapitel VI der OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2017 zu
  immateriellen Werten (§ 1 Abs. 3c AStG-E)                                                                               § 1 Abs. 3c             § 1a              § 1b
                                                                                                                            AStG-E               AStG-E            AStG-E
• Konkretisierende Regelungen zu Finanzierungstransaktionen (§ 1a AStG-E)

• Änderung der Preisanpassungsklausel im Falle, dass wesentliche immaterielle Werte oder
  Vorteile Gegenstand einer Geschäftsbeziehung sind (§ 1b AStG-E)

                                                                                   Ausführliche Besprechung im Webcast vom 19.12.2019:
                                                                                   TP Insight „ATAD-Umsetzungsgesetz im Entwurf Verrechnungspreise im Fokus“
Deloitte 2020                                                                                                                                                                    28
Rechtliche Entwicklung
Was ist zu tun?

                         Rückhalt im Konzern
                         •   Beachtung der Rechtsprechung zum Rückhalt im Konzern
                         •   Überprüfung bestehender Transaktionen, welche
                             Erwägungen zum Rückhalt im Konzern beinhalten

                         Hornbach
                         •   Wirtschaftliche Gründe als Rechtfertigung für Abweichung
                             vom Fremdvergleichsgrundsatz sind kein Automatismus
                         •   Die FinVw hält am BMF Schreiben vom 6.12.2018 fest

                         ATAD-E Umsetzungsgesetz
                         •   Sobald der Entwurf verabschiedet wurde, sind die
                             aufgezeigten Änderungen zu beachten
                         •   Maßgeblich ist Zeitpunkt des In Kraft Tretens (bisher offen)
                         •   Zur Konkretisierung sind von diverse Rechtsverordnungen
                             und Verwaltungsanweisungen zu erwarten

Deloitte 2020                                                                               29
Bewertung von immateriellen Werten und Risiken
Wer hätte (nicht) damit gerechnet?

Deloitte 2020                                    30
Bewertung von immateriellen Werten
Wer hätte (nicht) damit gerechnet?

                                           1
                                     Überprüfung von
                                     Preisanpassungs-
                                          klauseln

                                                            2
                                                        Anpassung von
                                                          Plandaten

                                                                             3
                                                                         Diskontfaktor
                                                                        nicht anpassen

Deloitte 2020                                                                            31
Future of Work
Homeoffice und Matrixorganisationen

Deloitte 2020                         32
Future of Work
Unser Zukunft der Arbeit und die Steuerwelt

                                                                                                        Risiko durch Unklarheiten bzgl. der Verteilung:
           Grenzüberschreitende, mehrdimensionale Zuordnung von Verantwortlichkeiten                             • Funktionen und Risiken
                  im Hinblick auf bestimmte Organisationsparameter des Unternehmens                              • Zuweisung von Kompetenzen
                                                                                                                 • Allokation der Erträge und Aufwendungen

          Grenzüberschreitende                                                                                                                   Betriebsstättenrisiko bei
          Kompetenzzuweisungen d.h.                                                                                                              grenzüberschreitenden Dienstleistungen,
          Weisungsgebundenheit der                                                                                                               wenn Mitarbeiter beim
          Mitarbeiter und Weisungsbefugnis                                                                                                       Leistungsempfänger ein Büro erhält
          der Manager

                                                                                       Future of Work
Gelegentliche
                                                                                                                                                   Vertreterbetriebsstättenrisiko, wenn ein
Reisetätigkeiten
                                                                                                                                                   Mitarbeiter wesentlichen Beitrag zur
Keine Änderung des
                                                                                                                                                   Vertragsverhandlung im anderen Land
bisherigen Arbeitsorts
                                                                                                                                                   erbringen. Verschärfung BEPS Aktionspunkt 7

                                                                                                                                                 Geschäftsleitungsbetriebsstättenrisiko,
          Keine Änderung des bisherigen                                                                                                          wenn Manager bei einer
          rechtlichen Arbeitgebers                                                                                                               Personalentsendung Leistungen in
                                                                                                                                                 einem anderen Land erbringen

Deloitte 2020                                                                                                                                                                              33
Future of Work
Was ist zu tun?

                  Risikovermeidung: Betriebsstättenbegründende Faktoren
                  •   Wesentlicher Beitrag zur Wertschöpfung des Stammhauses
                      vs. nur vorbereitende und unterstützende Tätigkeit
                  •   Krisenbedingte Begründung von abweichenden
                      Arbeitsorten führt nicht zwingend zu einer Betriebsstätte
                  •   Dauerhaftigkeit oder Verfügungsmacht des Arbeitgebers
                      über das „Home Office“

                  Risikosteuerung: Prävention und Dokumentation
                  •   Präventiv: Erstellung einer „Future of Work Policy“ in
                      Abstimmung mit HR und Tax
                  •   Dokumentation: Die Zuweisung der Kompetenzen und die
                      angemessene Allokation der Erträge und Aufwendungen
                      nachvollziehbar zu dokumentieren
                                        Ausführliche Besprechung im Webcast vom 02.06.2020:
                                        TP Insight „Tax meets Digital “ Das Management von Betriebsstätten im Umfeld von Digital Service Tax
                                        und OECD Pillar 1
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Publikationen
Aktuelle Auswahl

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Aktuelle Auswahl

                                                                             Coming soon

                Erschienen Juni 2020   Erschienen November 2020   Erscheinungsdatum 19. Februar 2021

Deloitte 2020                                                                                          36
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an einen der Referenten oder
               an Ihren üblichen Deloitte-Ansprechpartner.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

                                                             Hinweise auf weitere Veranstaltungen:
                      Steuern und Recht im Jahresüberblick                                                         TP Insight
                        - Trends und Änderungen in 2020 -                                                - Verwaltungsgrundsätze 2020 -
                   Webcastreihe, 7. Dezember – 11. Dezember 2020

     Termine:                                                                                       Termin:
         7. Dezember 2020, 12.30-14.00 Uhr:                                                           13. Januar 2021, 14.00 – 15.30 Uhr
         Prozesse und Technologie sowie Unternehmensbesteuerung

         8. Dezember 2020, 12.30-13.30 Uhr:
         Indirekte Steuern/ Zoll

         9. Dezember 2020, 12.30-13.30 Uhr:
         Verrechnungspreise

         10. Dezember 2020, 12.30-13.30 Uhr:
         Lohnsteuer/ Private Einkommensteuer

         11. Dezember 2020, 12.30-13.30 Uhr:
         Q&A-Zoom-Session mit den Deloitte-Experten der jeweiligen Standorte

                            Service: zu jedem Thema findet sich ein Hinweis zu einem vertiefenden Beitrag in den www.deloitte-tax-news.
Deloitte 2020
                            Sofern die Themen im Rahmen unserer Webcasts vorgestellt wurden, findet sich ebenfalls ein entsprechender      38

                                                                          Hinweis drauf.
Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited („DTTL“), ihr weltweites Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und ihre verbundenen Unternehmen (zusammen die „Deloitte-Organisation“). DTTL
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Rechtsberatung wird in Deutschland von Deloitte Legal erbracht. Unser weltweites Netzwerk von Mitgliedsgesellschaften und verbundenen Unternehmen in mehr als 150 Ländern (zusammen die „Deloitte-
Organisation“) erbringt Leistungen für vier von fünf Fortune Global 500®-Unternehmen. Erfahren Sie mehr darüber, wie rund 330.000 Mitarbeiter von Deloitte das Leitbild „making an impact that matters“
täglich leben: www.deloitte.com/de.
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