Steuerrecht und diabeteS - einfachgewinnt

 
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Steuerrecht und diabeteS - einfachgewinnt
Steuerrecht
          und Diabetes

                         einfachgewinnt
03/11
Steuerrecht und diabeteS - einfachgewinnt
Bei der Arbeitnehmerveranlagung können                            Verminderung der Erwerbsfähigkeit - Selbstbehalt
außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht                      Führt die Krankheit zu einer Verminderung der Erwerbsfähigkeit
werden:                                                           (Grad der Behinderung unter 25 %), werden die außergewöhnlichen
                                                                  Belastungen erst steuerlich wirksam, wenn Sie einen Selbstbehalt
                                                                  übersteigen. Der Selbstbehalt hängt von der Höhe der steuerpflichtigen
Außergewöhnliche                                                  Einkünfte und der Familiensituation ab und gestaltet sich wie folgt:
                            Das bedeutet:
Belastungen müssen sein:                                          Steuerpflichtiges Einkommen
                                                                  bis EUR 7.300 - 6 %
                            Sie können sich auch tatsächlichen,   bis EUR 14.600 - 8 %
                            rechtlichen oder sittlichen Gründen
                                                                  bis EUR 36.400 - 10 %
                            nicht entziehen.
                                                                  ab EUR 36.400 - 12 %
                            Beispiele:
1. zwangsläufig             • eigene Erkrankung (tatsächlich)     Des Weiteren vermindert sich der Selbstbehalt um je einen
                                                                  Prozentpunkt wenn der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag
                            • Erkrankung eines minderjährigen
                                                                  zusteht, sowie für jedes Kind, für welches mehr als sechs Monate
                              Kindes (rechtlich)
                                                                  der Kinderabsetzbetrag (wird gleichzeitig mit der Familienbeihilfe
                            • Erkrankung eines nicht entfernten
                                                                  ausbezahlt) oder der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht.
                              mittellosen Verwandten (sittlich)
                                                                  Aufgrund des Selbstbehaltes sollten außergewöhnliche Belastungen,
                                                                  wenn möglich, in einem Jahr „zusammengeballt“ bezahlt werden,
                            Die Aufwendung ist größer als für
                                                                  ansonsten kommt der Selbstbehalt jedes Jahr wieder zur Anwendung
                            die Mehrzahl der Steuerpflichtigen
                                                                  und der Steuervorteil entfällt oder fällt geringer aus. Bei der
                            gleicher Einkommens- und
                                                                  Arbeitnehmerveranlagung oder Steuererklärung werden
                            Vermögensverhältnisse.
                                                                  immer alle außergewöhnlichen Belastungen
                            Beispiele:                            eingetragen,  das Finanzamt berechnet
2. außergewöhnlich
                            • Unterhaltsleistung = nicht          den Selbstbehalt und zieht ihn
                              außergewöhnlich, trifft die         automatisch ab.
                              Mehrheit
                                                                  Die Kosten für
                            • Behinderung = außergewöhnlich,      außergewöhnliche
                              trifft nicht die Mehrheit           Belastungen wirken
                                                                  sich jedoch nur dann
3. die wirtschaftliche 		   Die wirtschaftliche                   steuermindernd
   Leistungsfähigkeit 		    Leistungsfähigkeit wird dann          aus, wenn man im
   wesentlich 			           wesentlich beeinträchtigt, wenn sie   selben Jahr auch
   beeinträchtigend         den Selbstbehalt übersteigt.          ein steuerpflichtiges
                                                                  Einkommen erzielt hat.
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Was kann berücksichtigt werden?                                    Vor Kurbeginn benötigt man ein Attest, das diese Voraussetzungen
                                                                   bestätigt. Auch die Kostenerstattung der Sozialversicherung kann
• Mehraufwendungen für Diätverpflegung: entweder tatsächliche      als Nachweis dienen. Dann können fast alle anfallenden Kosten,
  Kosten oder Pauschalbetrag für Diabetesverpflegung in der Höhe   wie Aufenthalt, med. Betreuung und Kurmittel, Fahrtkosten und bei
  von 70 Euro monatlich.                                           pflege- und hilfsbedürftigen Steuerpflichtigen auch der Aufenthalt der
• Krankheitskosten: z.B. Arzt- und Krankenhaushonorare,            Begleitperson bzw. die Besuchsfahrt, abgesetzt werden.
  Medikamente (auch homöopathische), Rezeptgebühren,               Zu beachten ist, dass Kostenrückerstattungen von gesetzlichen
  Aufwendungen für Heilbehelfe, Sehbehelfe, Zahnersatz bzw.        Sozialversicherungen oder privaten Versicherungen abgezogen werden
  Zahnbehandlung.                                                  müssen. Außerdem müssen auch hier 156,96 Euro pro Monat bzw.
  - Die Fahrt zum Spital ist für die Begleitperson bzw. die        5,23 Euro pro Tag an Haushaltsersparnis abgezogen werden.
    besuchende Person nur bei Kindern oder bei
		 pflege- und hilfsbedürftigen Steuerpflichtigen abzugsfähig.
  - Keine Krankheitskosten sind Ausgaben zur Vorbeugung von
    Krankheiten und zur Erhaltung der Gesundheit wie z.B.
    Verhütungsmittel, Kinderwunschbehandlung, Verjüngungskuren,
		 Schönheitsoperationen, …
  - Kostenrückerstattungen von gesetzlichen Sozialversicherungen
    oder privaten Versicherungen müssen abgezogen werden. Bei
    einem Krankenhausaufenthalt müssen 156,96 Euro pro
    Monat bzw. 5,23 Euro pro Tag an Haushaltsersparnis
    abgezogen werden.
• Kurkosten: damit Kurkosten anerkannt werden müssen sie
  - in direktem Zusammenhang mit der Erkrankung stehen und
  - aus medizinischen Gründen zur Heilung oder Linderung der
    Krankheit notwendig sein und
  - unter ärztlicher Begleitung erfolgen.
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Freibetrag für Behinderung                      Der Grad der Behinderung ist dem Finanzamt auf Verlangen durch eine
                                                Bescheinigung durch folgende zuständige Stellen nachzuweisen:
Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen
Behinderungen vermindern besondere              • Landeshauptfrau oder Landeshauptmann bei Empfängern
Pauschalbeträge (d.h. ohne Nachweis der           von Opferrenten
tatsächlichen Kosten) ohne Selbstbehalt das     • Die Sozialversicherungsträger bei Berufskrankheiten oder
Einkommen. Ein Steuerpflichtiger gilt als         Berufsunfällen
behindert, wenn der Grad der Behinderung        • Das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen
mindestens 25 % beträgt. Der Pauschalbetrag       in allen übrigen Fällen sowie bei Zusammentreffen von
ist abhängig von der Behinderung und beträgt      Behinderungen verschiedener Art*
jährlich:
                                                Der Nachweis kann auch durch einen Behindertenpass bzw. den
                                                Abweisungsbescheid, aus welchem der Grad der Behinderung
                                                hervorgeht, nachgewiesen werden. Die Ausstellung eines
 Grad der Behinderung       Jahresfreibetrag
                                                Behindertenpasses ist bei der örtlich zuständigen Landesstelle des
                                                Bundessozialamtes zu beantragen. Bescheinigungen, die bis 2004
     25 % - 34 %                75 Euro         vom Amtsarzt ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

                                                *   Der Grad der Behinderung muss immer durch einen Sachverständigen eingeschätzt und mit
     35 % - 44 %                99 Euro
                                                    einem Sachverständigengutachten belegt werden.

     45 % - 54 %               243 Euro

     55 % - 64 %               294 Euro

     65 % - 74 %               363 Euro

     75 % - 84 %               435 Euro

     85 % - 94 %               507 Euro

       ab 95 %                 726 Euro
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Behinderung ab 25 %                                   Haushaltsersparnis (156,96 Euro pro Monat
                                                      bzw. 5,23 Euro pro Tag) in Abzug gebracht
Sämtliche mit der Behinderung in Zusammenhang         werden. Wichtig zu beachten: Die Belege
stehende außergewöhnliche Belastungen sind            müssen 7 Jahre aufbewahrt und auf Verlangen
als Pauschale oder tatsächliche Kosten ohne           dem Finanzamt vorgelegt werden.
Selbstbehalt abzugsfähig.
Wichtig zu beachten: Krankheitskosten etc. die mit
der Behinderung nicht in Zusammenhang stehen,
bleiben weiterhin nur unter Berücksichtigung des
Selbstbehaltes abzugsfähig.
Bei ganzjährigem Bezug von Pflegegeld
(Blindenzulage, Pflege- oder Blindenbeihilfe, ...)
steht der Pauschalbetrag nicht zu.
• Pensionisten können den Freibetrag über die
  Arbeitnehmerveranlagung oder direkt bei der
  Pension auszahlenden Stelle geltend machen.
• Neben den pauschalen Freibeträgen können
  zusätzlich auch Ausgaben für Heilbehandlungen
  (z.B. Arztkosten, Spitalskosten) und nicht
  regelmäßig anfallende Aufwendungen für
  Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Blutzuckermessgerät,
  Blindenhilfsmittel) geltend gemacht werden.
• Steht dem Ehepartner der
  Alleinverdienerabsetzbetrag zu, dann kann
  der Ehepartner die Freibeträge für seinen
  behinderten Partner in Anspruch nehmen bzw.
  die außergewöhnlichen Belastungen seines
  behinderten Partners geltend machen.
• Anstelle der pauschalen Freibeträge können
  aber auch die tatsächlichen Kosten geltend
  gemacht werden. Werden die tatsächlichen
  Kosten geltend gemacht müssen allfällige
  pflegebedingte Geldleistungen sowie eine
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Auszug aus der Anlage zur Einschätzungsverordnung                                                   Insulinpflichtiger
zum Grad der Behinderung (21.05.2010) des BGBl.                                      09.02.03
                                                                                                    Diabetes mellitus bis
                                                                                                                               50 %
                                                                                                    zum vollendeten 18.
II – Ausgegeben am 18. August 2010 – Nr. 261                                                        Lebensjahr
(S. 63 – 64, 09 Endokrines System – 09.02                                                           Bei Kindern und Jugendlichen bis
Diabetes mellitus)                                                                                  zum vollendeten 18. Lebensjahr
                                                                                                    50 %, da generell instabile
09.02.01            Nicht insulinpflichtiger Diabetes mellitus         10 – 30 %                    Stoffwechsellage vorliegt und Neigung
                                                                                                    zu Blutzuckerentgleisungen oftmals
10 %                Bei Kostbeschränkung ohne Medikation                                            rasch und ohne geringe Anzeichen
20 – 30 %           Je nach Ausmaß der medikamentösen Therapie und des                              auftreten.
                    HbA1c Wertes
                                                                                                    Insulinpflichtiger
                    Insulinpflichtiger Diabetes bei stabiler                                        Diabetes mellitus
09.02.02                                                               30 – 40 %     09.02.04                                  50 – 60 %
                    Stoffwechsellage                                                                bei instabiler
30 %                Bei geringer zweimaliger Insulindosis und gutem                                 Stoffwechsellage
                    Allgemeinzustand                                                                Bei mehrmaliger Insulinapplikation,
40 %                Bei höherer zweimaliger Insulindosis und gutem                                  mit hohen Blutzuckeramplituden und
                    Allgemeinzustand                                                                reduziertem Allgemeinzustand, jedoch
                    Bei funktioneller Diabeteseinstellung (Basis-Bolus-Therapie),                   ohne Ketoazidosen
                    gutem Allgemeinzustand und stabiler Stoffwechsellage
                                                                                                    Diabetes mellitus mit
                                                                                                    häufigen Ketoazidosen
                                                                                                    und schweren häufigen
                                                                                     09.02.05                                  70 – 100 %
                                                                                                    Hypoglycämien
                                                                                                    oder ausgeprägten
                                                                                                    Spätkomplikationen

                                                                                                    Einschätzung abhängig von der
                                                                                                    Schwere, Häufigkeit und Dauer der
                                                                                                    Komplikationen (Sehbehinderungen
                                                                                                    sind gesondert einzuschätzen)

                                                                                    Quellen: www.bmf.gv.at und jährlich erscheinende
                                                                                    Steuerbücher des Finanzministeriums www.ris.bka.gv.at
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