Steuerrecht und diabeteS - einfachgewinnt
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Bei der Arbeitnehmerveranlagung können Verminderung der Erwerbsfähigkeit - Selbstbehalt
außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht Führt die Krankheit zu einer Verminderung der Erwerbsfähigkeit
werden: (Grad der Behinderung unter 25 %), werden die außergewöhnlichen
Belastungen erst steuerlich wirksam, wenn Sie einen Selbstbehalt
übersteigen. Der Selbstbehalt hängt von der Höhe der steuerpflichtigen
Außergewöhnliche Einkünfte und der Familiensituation ab und gestaltet sich wie folgt:
Das bedeutet:
Belastungen müssen sein: Steuerpflichtiges Einkommen
bis EUR 7.300 - 6 %
Sie können sich auch tatsächlichen, bis EUR 14.600 - 8 %
rechtlichen oder sittlichen Gründen
bis EUR 36.400 - 10 %
nicht entziehen.
ab EUR 36.400 - 12 %
Beispiele:
1. zwangsläufig • eigene Erkrankung (tatsächlich) Des Weiteren vermindert sich der Selbstbehalt um je einen
Prozentpunkt wenn der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag
• Erkrankung eines minderjährigen
zusteht, sowie für jedes Kind, für welches mehr als sechs Monate
Kindes (rechtlich)
der Kinderabsetzbetrag (wird gleichzeitig mit der Familienbeihilfe
• Erkrankung eines nicht entfernten
ausbezahlt) oder der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht.
mittellosen Verwandten (sittlich)
Aufgrund des Selbstbehaltes sollten außergewöhnliche Belastungen,
wenn möglich, in einem Jahr „zusammengeballt“ bezahlt werden,
Die Aufwendung ist größer als für
ansonsten kommt der Selbstbehalt jedes Jahr wieder zur Anwendung
die Mehrzahl der Steuerpflichtigen
und der Steuervorteil entfällt oder fällt geringer aus. Bei der
gleicher Einkommens- und
Arbeitnehmerveranlagung oder Steuererklärung werden
Vermögensverhältnisse.
immer alle außergewöhnlichen Belastungen
Beispiele: eingetragen, das Finanzamt berechnet
2. außergewöhnlich
• Unterhaltsleistung = nicht den Selbstbehalt und zieht ihn
außergewöhnlich, trifft die automatisch ab.
Mehrheit
Die Kosten für
• Behinderung = außergewöhnlich, außergewöhnliche
trifft nicht die Mehrheit Belastungen wirken
sich jedoch nur dann
3. die wirtschaftliche Die wirtschaftliche steuermindernd
Leistungsfähigkeit Leistungsfähigkeit wird dann aus, wenn man im
wesentlich wesentlich beeinträchtigt, wenn sie selben Jahr auch
beeinträchtigend den Selbstbehalt übersteigt. ein steuerpflichtiges
Einkommen erzielt hat.Was kann berücksichtigt werden? Vor Kurbeginn benötigt man ein Attest, das diese Voraussetzungen
bestätigt. Auch die Kostenerstattung der Sozialversicherung kann
• Mehraufwendungen für Diätverpflegung: entweder tatsächliche als Nachweis dienen. Dann können fast alle anfallenden Kosten,
Kosten oder Pauschalbetrag für Diabetesverpflegung in der Höhe wie Aufenthalt, med. Betreuung und Kurmittel, Fahrtkosten und bei
von 70 Euro monatlich. pflege- und hilfsbedürftigen Steuerpflichtigen auch der Aufenthalt der
• Krankheitskosten: z.B. Arzt- und Krankenhaushonorare, Begleitperson bzw. die Besuchsfahrt, abgesetzt werden.
Medikamente (auch homöopathische), Rezeptgebühren, Zu beachten ist, dass Kostenrückerstattungen von gesetzlichen
Aufwendungen für Heilbehelfe, Sehbehelfe, Zahnersatz bzw. Sozialversicherungen oder privaten Versicherungen abgezogen werden
Zahnbehandlung. müssen. Außerdem müssen auch hier 156,96 Euro pro Monat bzw.
- Die Fahrt zum Spital ist für die Begleitperson bzw. die 5,23 Euro pro Tag an Haushaltsersparnis abgezogen werden.
besuchende Person nur bei Kindern oder bei
pflege- und hilfsbedürftigen Steuerpflichtigen abzugsfähig.
- Keine Krankheitskosten sind Ausgaben zur Vorbeugung von
Krankheiten und zur Erhaltung der Gesundheit wie z.B.
Verhütungsmittel, Kinderwunschbehandlung, Verjüngungskuren,
Schönheitsoperationen, …
- Kostenrückerstattungen von gesetzlichen Sozialversicherungen
oder privaten Versicherungen müssen abgezogen werden. Bei
einem Krankenhausaufenthalt müssen 156,96 Euro pro
Monat bzw. 5,23 Euro pro Tag an Haushaltsersparnis
abgezogen werden.
• Kurkosten: damit Kurkosten anerkannt werden müssen sie
- in direktem Zusammenhang mit der Erkrankung stehen und
- aus medizinischen Gründen zur Heilung oder Linderung der
Krankheit notwendig sein und
- unter ärztlicher Begleitung erfolgen.Freibetrag für Behinderung Der Grad der Behinderung ist dem Finanzamt auf Verlangen durch eine
Bescheinigung durch folgende zuständige Stellen nachzuweisen:
Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen
Behinderungen vermindern besondere • Landeshauptfrau oder Landeshauptmann bei Empfängern
Pauschalbeträge (d.h. ohne Nachweis der von Opferrenten
tatsächlichen Kosten) ohne Selbstbehalt das • Die Sozialversicherungsträger bei Berufskrankheiten oder
Einkommen. Ein Steuerpflichtiger gilt als Berufsunfällen
behindert, wenn der Grad der Behinderung • Das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen
mindestens 25 % beträgt. Der Pauschalbetrag in allen übrigen Fällen sowie bei Zusammentreffen von
ist abhängig von der Behinderung und beträgt Behinderungen verschiedener Art*
jährlich:
Der Nachweis kann auch durch einen Behindertenpass bzw. den
Abweisungsbescheid, aus welchem der Grad der Behinderung
hervorgeht, nachgewiesen werden. Die Ausstellung eines
Grad der Behinderung Jahresfreibetrag
Behindertenpasses ist bei der örtlich zuständigen Landesstelle des
Bundessozialamtes zu beantragen. Bescheinigungen, die bis 2004
25 % - 34 % 75 Euro vom Amtsarzt ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
* Der Grad der Behinderung muss immer durch einen Sachverständigen eingeschätzt und mit
35 % - 44 % 99 Euro
einem Sachverständigengutachten belegt werden.
45 % - 54 % 243 Euro
55 % - 64 % 294 Euro
65 % - 74 % 363 Euro
75 % - 84 % 435 Euro
85 % - 94 % 507 Euro
ab 95 % 726 EuroBehinderung ab 25 % Haushaltsersparnis (156,96 Euro pro Monat
bzw. 5,23 Euro pro Tag) in Abzug gebracht
Sämtliche mit der Behinderung in Zusammenhang werden. Wichtig zu beachten: Die Belege
stehende außergewöhnliche Belastungen sind müssen 7 Jahre aufbewahrt und auf Verlangen
als Pauschale oder tatsächliche Kosten ohne dem Finanzamt vorgelegt werden.
Selbstbehalt abzugsfähig.
Wichtig zu beachten: Krankheitskosten etc. die mit
der Behinderung nicht in Zusammenhang stehen,
bleiben weiterhin nur unter Berücksichtigung des
Selbstbehaltes abzugsfähig.
Bei ganzjährigem Bezug von Pflegegeld
(Blindenzulage, Pflege- oder Blindenbeihilfe, ...)
steht der Pauschalbetrag nicht zu.
• Pensionisten können den Freibetrag über die
Arbeitnehmerveranlagung oder direkt bei der
Pension auszahlenden Stelle geltend machen.
• Neben den pauschalen Freibeträgen können
zusätzlich auch Ausgaben für Heilbehandlungen
(z.B. Arztkosten, Spitalskosten) und nicht
regelmäßig anfallende Aufwendungen für
Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Blutzuckermessgerät,
Blindenhilfsmittel) geltend gemacht werden.
• Steht dem Ehepartner der
Alleinverdienerabsetzbetrag zu, dann kann
der Ehepartner die Freibeträge für seinen
behinderten Partner in Anspruch nehmen bzw.
die außergewöhnlichen Belastungen seines
behinderten Partners geltend machen.
• Anstelle der pauschalen Freibeträge können
aber auch die tatsächlichen Kosten geltend
gemacht werden. Werden die tatsächlichen
Kosten geltend gemacht müssen allfällige
pflegebedingte Geldleistungen sowie eineAuszug aus der Anlage zur Einschätzungsverordnung Insulinpflichtiger
zum Grad der Behinderung (21.05.2010) des BGBl. 09.02.03
Diabetes mellitus bis
50 %
zum vollendeten 18.
II – Ausgegeben am 18. August 2010 – Nr. 261 Lebensjahr
(S. 63 – 64, 09 Endokrines System – 09.02 Bei Kindern und Jugendlichen bis
Diabetes mellitus) zum vollendeten 18. Lebensjahr
50 %, da generell instabile
09.02.01 Nicht insulinpflichtiger Diabetes mellitus 10 – 30 % Stoffwechsellage vorliegt und Neigung
zu Blutzuckerentgleisungen oftmals
10 % Bei Kostbeschränkung ohne Medikation rasch und ohne geringe Anzeichen
20 – 30 % Je nach Ausmaß der medikamentösen Therapie und des auftreten.
HbA1c Wertes
Insulinpflichtiger
Insulinpflichtiger Diabetes bei stabiler Diabetes mellitus
09.02.02 30 – 40 % 09.02.04 50 – 60 %
Stoffwechsellage bei instabiler
30 % Bei geringer zweimaliger Insulindosis und gutem Stoffwechsellage
Allgemeinzustand Bei mehrmaliger Insulinapplikation,
40 % Bei höherer zweimaliger Insulindosis und gutem mit hohen Blutzuckeramplituden und
Allgemeinzustand reduziertem Allgemeinzustand, jedoch
Bei funktioneller Diabeteseinstellung (Basis-Bolus-Therapie), ohne Ketoazidosen
gutem Allgemeinzustand und stabiler Stoffwechsellage
Diabetes mellitus mit
häufigen Ketoazidosen
und schweren häufigen
09.02.05 70 – 100 %
Hypoglycämien
oder ausgeprägten
Spätkomplikationen
Einschätzung abhängig von der
Schwere, Häufigkeit und Dauer der
Komplikationen (Sehbehinderungen
sind gesondert einzuschätzen)
Quellen: www.bmf.gv.at und jährlich erscheinende
Steuerbücher des Finanzministeriums www.ris.bka.gv.atSie können auch lesen