Steuerrecht und diabeteS - einfachgewinnt
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Bei der Arbeitnehmerveranlagung können Verminderung der Erwerbsfähigkeit - Selbstbehalt außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht Führt die Krankheit zu einer Verminderung der Erwerbsfähigkeit werden: (Grad der Behinderung unter 25 %), werden die außergewöhnlichen Belastungen erst steuerlich wirksam, wenn Sie einen Selbstbehalt übersteigen. Der Selbstbehalt hängt von der Höhe der steuerpflichtigen Außergewöhnliche Einkünfte und der Familiensituation ab und gestaltet sich wie folgt: Das bedeutet: Belastungen müssen sein: Steuerpflichtiges Einkommen bis EUR 7.300 - 6 % Sie können sich auch tatsächlichen, bis EUR 14.600 - 8 % rechtlichen oder sittlichen Gründen bis EUR 36.400 - 10 % nicht entziehen. ab EUR 36.400 - 12 % Beispiele: 1. zwangsläufig • eigene Erkrankung (tatsächlich) Des Weiteren vermindert sich der Selbstbehalt um je einen Prozentpunkt wenn der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag • Erkrankung eines minderjährigen zusteht, sowie für jedes Kind, für welches mehr als sechs Monate Kindes (rechtlich) der Kinderabsetzbetrag (wird gleichzeitig mit der Familienbeihilfe • Erkrankung eines nicht entfernten ausbezahlt) oder der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. mittellosen Verwandten (sittlich) Aufgrund des Selbstbehaltes sollten außergewöhnliche Belastungen, wenn möglich, in einem Jahr „zusammengeballt“ bezahlt werden, Die Aufwendung ist größer als für ansonsten kommt der Selbstbehalt jedes Jahr wieder zur Anwendung die Mehrzahl der Steuerpflichtigen und der Steuervorteil entfällt oder fällt geringer aus. Bei der gleicher Einkommens- und Arbeitnehmerveranlagung oder Steuererklärung werden Vermögensverhältnisse. immer alle außergewöhnlichen Belastungen Beispiele: eingetragen, das Finanzamt berechnet 2. außergewöhnlich • Unterhaltsleistung = nicht den Selbstbehalt und zieht ihn außergewöhnlich, trifft die automatisch ab. Mehrheit Die Kosten für • Behinderung = außergewöhnlich, außergewöhnliche trifft nicht die Mehrheit Belastungen wirken sich jedoch nur dann 3. die wirtschaftliche Die wirtschaftliche steuermindernd Leistungsfähigkeit Leistungsfähigkeit wird dann aus, wenn man im wesentlich wesentlich beeinträchtigt, wenn sie selben Jahr auch beeinträchtigend den Selbstbehalt übersteigt. ein steuerpflichtiges Einkommen erzielt hat.
Was kann berücksichtigt werden? Vor Kurbeginn benötigt man ein Attest, das diese Voraussetzungen bestätigt. Auch die Kostenerstattung der Sozialversicherung kann • Mehraufwendungen für Diätverpflegung: entweder tatsächliche als Nachweis dienen. Dann können fast alle anfallenden Kosten, Kosten oder Pauschalbetrag für Diabetesverpflegung in der Höhe wie Aufenthalt, med. Betreuung und Kurmittel, Fahrtkosten und bei von 70 Euro monatlich. pflege- und hilfsbedürftigen Steuerpflichtigen auch der Aufenthalt der • Krankheitskosten: z.B. Arzt- und Krankenhaushonorare, Begleitperson bzw. die Besuchsfahrt, abgesetzt werden. Medikamente (auch homöopathische), Rezeptgebühren, Zu beachten ist, dass Kostenrückerstattungen von gesetzlichen Aufwendungen für Heilbehelfe, Sehbehelfe, Zahnersatz bzw. Sozialversicherungen oder privaten Versicherungen abgezogen werden Zahnbehandlung. müssen. Außerdem müssen auch hier 156,96 Euro pro Monat bzw. - Die Fahrt zum Spital ist für die Begleitperson bzw. die 5,23 Euro pro Tag an Haushaltsersparnis abgezogen werden. besuchende Person nur bei Kindern oder bei pflege- und hilfsbedürftigen Steuerpflichtigen abzugsfähig. - Keine Krankheitskosten sind Ausgaben zur Vorbeugung von Krankheiten und zur Erhaltung der Gesundheit wie z.B. Verhütungsmittel, Kinderwunschbehandlung, Verjüngungskuren, Schönheitsoperationen, … - Kostenrückerstattungen von gesetzlichen Sozialversicherungen oder privaten Versicherungen müssen abgezogen werden. Bei einem Krankenhausaufenthalt müssen 156,96 Euro pro Monat bzw. 5,23 Euro pro Tag an Haushaltsersparnis abgezogen werden. • Kurkosten: damit Kurkosten anerkannt werden müssen sie - in direktem Zusammenhang mit der Erkrankung stehen und - aus medizinischen Gründen zur Heilung oder Linderung der Krankheit notwendig sein und - unter ärztlicher Begleitung erfolgen.
Freibetrag für Behinderung Der Grad der Behinderung ist dem Finanzamt auf Verlangen durch eine Bescheinigung durch folgende zuständige Stellen nachzuweisen: Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern besondere • Landeshauptfrau oder Landeshauptmann bei Empfängern Pauschalbeträge (d.h. ohne Nachweis der von Opferrenten tatsächlichen Kosten) ohne Selbstbehalt das • Die Sozialversicherungsträger bei Berufskrankheiten oder Einkommen. Ein Steuerpflichtiger gilt als Berufsunfällen behindert, wenn der Grad der Behinderung • Das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen mindestens 25 % beträgt. Der Pauschalbetrag in allen übrigen Fällen sowie bei Zusammentreffen von ist abhängig von der Behinderung und beträgt Behinderungen verschiedener Art* jährlich: Der Nachweis kann auch durch einen Behindertenpass bzw. den Abweisungsbescheid, aus welchem der Grad der Behinderung hervorgeht, nachgewiesen werden. Die Ausstellung eines Grad der Behinderung Jahresfreibetrag Behindertenpasses ist bei der örtlich zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes zu beantragen. Bescheinigungen, die bis 2004 25 % - 34 % 75 Euro vom Amtsarzt ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit. * Der Grad der Behinderung muss immer durch einen Sachverständigen eingeschätzt und mit 35 % - 44 % 99 Euro einem Sachverständigengutachten belegt werden. 45 % - 54 % 243 Euro 55 % - 64 % 294 Euro 65 % - 74 % 363 Euro 75 % - 84 % 435 Euro 85 % - 94 % 507 Euro ab 95 % 726 Euro
Behinderung ab 25 % Haushaltsersparnis (156,96 Euro pro Monat bzw. 5,23 Euro pro Tag) in Abzug gebracht Sämtliche mit der Behinderung in Zusammenhang werden. Wichtig zu beachten: Die Belege stehende außergewöhnliche Belastungen sind müssen 7 Jahre aufbewahrt und auf Verlangen als Pauschale oder tatsächliche Kosten ohne dem Finanzamt vorgelegt werden. Selbstbehalt abzugsfähig. Wichtig zu beachten: Krankheitskosten etc. die mit der Behinderung nicht in Zusammenhang stehen, bleiben weiterhin nur unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes abzugsfähig. Bei ganzjährigem Bezug von Pflegegeld (Blindenzulage, Pflege- oder Blindenbeihilfe, ...) steht der Pauschalbetrag nicht zu. • Pensionisten können den Freibetrag über die Arbeitnehmerveranlagung oder direkt bei der Pension auszahlenden Stelle geltend machen. • Neben den pauschalen Freibeträgen können zusätzlich auch Ausgaben für Heilbehandlungen (z.B. Arztkosten, Spitalskosten) und nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Blutzuckermessgerät, Blindenhilfsmittel) geltend gemacht werden. • Steht dem Ehepartner der Alleinverdienerabsetzbetrag zu, dann kann der Ehepartner die Freibeträge für seinen behinderten Partner in Anspruch nehmen bzw. die außergewöhnlichen Belastungen seines behinderten Partners geltend machen. • Anstelle der pauschalen Freibeträge können aber auch die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden. Werden die tatsächlichen Kosten geltend gemacht müssen allfällige pflegebedingte Geldleistungen sowie eine
Auszug aus der Anlage zur Einschätzungsverordnung Insulinpflichtiger zum Grad der Behinderung (21.05.2010) des BGBl. 09.02.03 Diabetes mellitus bis 50 % zum vollendeten 18. II – Ausgegeben am 18. August 2010 – Nr. 261 Lebensjahr (S. 63 – 64, 09 Endokrines System – 09.02 Bei Kindern und Jugendlichen bis Diabetes mellitus) zum vollendeten 18. Lebensjahr 50 %, da generell instabile 09.02.01 Nicht insulinpflichtiger Diabetes mellitus 10 – 30 % Stoffwechsellage vorliegt und Neigung zu Blutzuckerentgleisungen oftmals 10 % Bei Kostbeschränkung ohne Medikation rasch und ohne geringe Anzeichen 20 – 30 % Je nach Ausmaß der medikamentösen Therapie und des auftreten. HbA1c Wertes Insulinpflichtiger Insulinpflichtiger Diabetes bei stabiler Diabetes mellitus 09.02.02 30 – 40 % 09.02.04 50 – 60 % Stoffwechsellage bei instabiler 30 % Bei geringer zweimaliger Insulindosis und gutem Stoffwechsellage Allgemeinzustand Bei mehrmaliger Insulinapplikation, 40 % Bei höherer zweimaliger Insulindosis und gutem mit hohen Blutzuckeramplituden und Allgemeinzustand reduziertem Allgemeinzustand, jedoch Bei funktioneller Diabeteseinstellung (Basis-Bolus-Therapie), ohne Ketoazidosen gutem Allgemeinzustand und stabiler Stoffwechsellage Diabetes mellitus mit häufigen Ketoazidosen und schweren häufigen 09.02.05 70 – 100 % Hypoglycämien oder ausgeprägten Spätkomplikationen Einschätzung abhängig von der Schwere, Häufigkeit und Dauer der Komplikationen (Sehbehinderungen sind gesondert einzuschätzen) Quellen: www.bmf.gv.at und jährlich erscheinende Steuerbücher des Finanzministeriums www.ris.bka.gv.at
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