Stickstoffanwendung zur Schädlingsbekämpfung-Rechtliche Einordnung-Netzwerk ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
VSnet Expertenworkshop, 26. Februar 2020 https://doi.org/10.5073/20200303-140918 Stickstoffanwendung zur Schädlingsbekämpfung -Rechtliche Einordnung- Dr. Garnet Marlen Kroos Institut für ökologische Chemie, Pflanzenanalytik und Vorratsschutz Kroos/JKI/ÖPV-VS 1
VSnet Expertenworkshop, 26. Februar 2020 Regelungen im Vorratsschutz Lebensmittelhygiene 852/2004/EG Lebensmittelsicherheit 178/2002/EG und LFGB Höchstmengen für Wirkstoffe (PSM und BP) 396/2005/EG und Kontaminationen 1881/2006/EG Lebensmittel-, Material-,Gesundheitsschutz - Biozidprodukte 528/2012/EU und ChemG hygienische Zwecke (Durchführungsbeschlüsse der EU-Kommission) Schutz unverarbeiteter Pflanzenerzeugnisse PSM 1107/2009/EG und PflSchG Ökologische Produktion 834/2007/EG und 889/2008/EG Primärerzeugnisse 852/2004/EG Verarbeitungserzeugnisse 852/2004/EG (GHP) (HACCP) Anbaufläche Ernte Lager Mühlenbetrieb Verpackung Verarbeitung Transport Lagerung/Handel Verzehr/Verbraucher Lebens-/Futtermittelherstellungskette Stand: März 2016 Piktogramme:Microsoft ClipArt, 2004/5 Bildnachweis: JKI/ÖPV/Misgaiski Kroos/JKI/ÖPV-VS 3
VSnet Expertenworkshop, 26. Februar 2020 Chemische Bekämpfung von Schadorganismen -Vorratsschutz- Maßnahmen mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen: Pflanzenerzeugnisse - Lebensmittel, Fraßschäden - öffentliche Gesundheit/Hygiene Verarbeitungszustand: unverarbeitet, einfach verarbeitet - verarbeitet) Pflanzenschutzmittel 1107/2009/EG Biozidprodukte PflSchG 528/2012/EU ChemG Kroos/JKI/ÖPV-VS 4
VSnet Expertenworkshop, 26. Februar 2020 PSM und BP Pflanzenschutzmittel (PSM) Biozidprodukte (BP) Begriffsbestimmung VERORDNUNG (EG) Nr. 1107/2009 VERORDNUNG (EU) Nr. 528/2012 Produkte in der dem Verwender gelieferten Form, die aus • Jeglicher Stoff oder jegliches Gemisch/ Wirkstoffen, Safenern oder Synergisten bestehen oder diese behandelte Waren in der Form, in der er/es zum enthalten und für einen der nachstehenden Verwender gelangt, und der/das aus einem oder Verwendungszwecke bestimmt sind: mehreren Wirkstoffen besteht, diese enthält oder erzeugt, der/das dazu bestimmt ist, auf andere Art als • Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor durch bloße physikalische oder Schadorganismen zu schützen oder deren mechanische Einwirkung Schadorganismen Einwirkung vorzubeugen, soweit es NICHT zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich als Hauptzweck dieser Produkte erachtet zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder wird, eher hygienischen Zwecken als dem sie in anderer Weise zu bekämpfen Schutz von Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen zu dienen • 22 Produktarten: Desinfektionsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Schutzmittel, Sonstige Schadorganismen Alle Arten, Stämme oder Biotypen von Pflanzen, Organismen, auch Krankheitserreger, die für Tieren oder Krankheitserregern, die für Pflanzen Menschen, ihre Tätigkeiten oder für Produkte, die und Pflanzenerzeugnisse schädlich sind von Menschen verwendet/hergestellt werden, oder für Tiere/Umwelt schädlich/unerwünscht sind Wirkungsbereich Rodentizide, Insektizide, Akarizide, Molluskizide, Nematozide, Fungizide, Bakterizide/Virizide, Algizide Herbizide, Wachstumsregler Algizide, Antifoulingmittel, Piscizide, Avizide Zweckbestimmung Schutz von Pflanzen und Lebens-/Futtermittelschutz, Pflanzenerzeugnissen (keine Gesundheitsschutz, Materialschutz Hygiene) Kroos/JKI/ÖPV-VS 5
VSnet Expertenworkshop, 26. Februar 2020 Stickstoffanwendungen zur Schädlingsbekämpfung Kroos/JKI/ÖPV-VS 6
VSnet Expertenworkshop, 26. Februar 2020 Insektizide Wirkstoffe im Vorratsschutz in DE (Februar2020) Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Biozidprodukte Phosphan - Aluminiumphosphid PT 14, 18 Magnesiumphosphid PT 18 Sulfurylfluorid PT 8, 18 Hydrogencyanid - PT 8, 14, 18 Stickstoff - PT 18 Kohlendioxid PT 14, 18 Pyrethrine PT 18* Cypermethrin PT 18* Deltamethrin PT 18 Kieselgur PT 18* (Z,E) -TDA PT 19 * In Bearbeitung Kroos/JKI/ÖPV-VS 7
VSnet Expertenworkshop, 26. Februar 2020 Stickstoff - N2: zugelassene PSM/BP Situationsbeschreibung (Keine Gewähr! Informieren Sie sich bei den Zulassungsbehörden.) Stand: Febr-2020 Pflanzenschutz Biozidbereich ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION RICHTLINIE 89/2009/EG DER KOMMISSION: (2004/129/EG): Aufnahme des Wirkstoffs N2 Überführung in 528/2012/EU, Art. 95 Liste und Nichtaufnahme von N2 Annex 1 (vereinfachte Zulassung) Widerruf der Zulassungen für • PT 18 Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff N2 • N2 direkt aus Gasflaschen • Anwendung gegen vorratsschädliche holz- Wirkstoff und textilienzerstörende Insekten sowie andere Arthropoden unter CAT • Verwendung nur durch geschulte Fachkräfte, Risikominderungsmaßnahmen • Annex 1: N2 in begrenzten Mengen in gebrauchsfertigen Behältern Widerruf bis 31.03.2004 (z.B. Stickstoff Rentokil N2 Controlled Atmosphere MES) DE-2013-MA-18-00001 bis 31.08.2021 Keine zugelassenen PSM • Anwendung: siehe SPC Zulassung in DE • Verwendung durch berufsmäßige Verwender mit Zusatzqualifikation Kroos/JKI/ÖPV-VS 8
VSnet Expertenworkshop, 26. Februar 2020 Stickstoff - N2: in situ Herstellung Situationsbeschreibung (Keine Gewähr! Informieren Sie sich bei den Zulassungsbehörden.) Stand: Febr-2020 Pflanzenschutz Biozidbereich OLG Celle Urteil 30.12.2009/BGH-Urteil OLG Hamm 16.5.2019/helpdesk/ 1.06.2011 EU-CA-July 19, Doc 4.1-Final/ ECHA u.a. • N2 hat keine unmittelbare oder toxische • N2 ist ein Wirkstoff, da die bewirkte Wirkung auf die Schadorganismen Asphyxie nicht lediglich eine „bloße • 1107/2009/EU: Wirkstoffe oder physikalische oder mechanische Einwirkung" Wirkstoffzubereitungen sind chemische Stoffe darstellte, sondern physiologisch-biologische oder Verbindungen mit allgemeiner oder Vorgänge beträfe. spezifischer Wirkung gegen • WS mit auch nur mittelbaren Wirkungen, Schadorganismen): N2 = Wirkstoff? die eine chemische oder biologische Wirkung als Teil einer Kausalitätskette herbeiführen, In situ Herstellung Keine gerichtliche Klärung, ob N2 ein WS ist …, fallen unter die BPR (European Court of von Stickstoff BGH: N2 wird nicht in den Verkehr gebracht - Justice; C-420/10) aus der daher keine Zulassung für das Verfahren Umgebungsluft erforderlich In situ generierter N2 fällt unter die BPR, Beratung zur Anwendung der Vorrichtung ist wobei nur die BP eine Zulassung ggf. anzeigepflichtig erfordern, nicht die Geräte SANCO 12415/2013, Rev.6 , 15.11.2015 Q&A: Bisher kein Antrag auf Genehmigung des PSM mit in situ generierten WS fallen unter Wirkstoffes ‘Stickstoff hergestellt aus die 1107/2009/EC, die Herstellung des WS oder Umgebungsluft mittels Stickstoffgenerator‘ PSM nicht, auch nicht die Vorrichtungen zur Kein zugelassenes BP verfügbar Herstellung Legalität der Verwendung derzeit rechtlich Verwendung scheint ‚nicht unbedenklich‘ - umstritten, deshalb nicht empfehlenswert offene Fragen – BVL konsultieren! Kroos/JKI/ÖPV-VS 9
VSnet Expertenworkshop, 26. Februar 2020 Stickstoff - N2: Handlungsbedarf Situationsbeschreibung (Keine Gewähr! Informieren Sie sich bei den Zulassungsbehörden.) Stand: Febr-2020 Pflanzenschutz Biozidbereich Keine Beispiel: Österreich – BMNT • Schreiben zu Stickstoffkammern zum Ausnahmeregelung Schutz von Kulturgut vom 05.03.2019 • Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß Art.55(3) der BPR Verbindliche europäische Klärung Anhang 1- Änderung in Diskussion?! wünschenswert (ggf. Scope of regulation?) Kurzfristig: Ausnahmeregelung nach ‘Alte’ Rechtsprechung für aktuelle Art. 55(3) für Kulturgut, wenn das Mittel Gesetzeslage verbindlich? essentiell ist und es keine angemessene Alternative gibt Wie geht es weiter? Dauerhaft: Aufnahmeantrag für Annex I von in situ N2 ‘Stickstoff hergestellt aus Umgebungsluft mittels Stickstoffgenerator‘ https://echa.europa.eu/de/regulations/biocidal -products-regulation/in-situ-generated-active- substances Kroos/JKI/ÖPV-VS 10
VSnet Expertenworkshop, 26. Februar 2020 Stickstoff - N2 - Fazit Situationsbeschreibung (Keine Gewähr! Informieren Sie sich bei den Zulassungsbehörden.) Stand: Febr-2020 Pflanzenschutz Biozidbereich Nichtaufnahme von N2 Aufnahme des Wirkstoffs N2 in Gasflaschen keine genehmigter Wirkstoff verfügbar Wirkstoffgenehmigung PT 18 Widerruf der Zulassungen für Rentokil N2 Controlled Atmosphere N2 DE-2013-MA-18-00001, bis 31.08.2021 Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff N2 Keine zugelassenen PSM N2 in begrenzten Mengen in gebrauchsfertigen Widerruf bis 31.03.2004 Behältern Klärung, ob in situ N2 ein Wirkstoff nach In situ N2 gilt als Wirkstoff 1107/2009/EU ist Bisher ist kein Antrag auf Genehmigung Bisher liegt kein Antrag auf Genehmigung des des in situ N2 gestellt worden Wirkstoffes ‘Stickstoff hergestellt aus In situ N2 Umgebungsluft mittels Stickstoffgenerator‘ N2 wird nicht in den Verkehr gebracht - keine Zulassung für das Verfahren Keine Anwendung zugelassen erforderlich (BGH, 2011) () Kroos/JKI/ÖPV-VS 11
VSnet Expertenworkshop, 26. Februar 2020 https://doi.org/10.5073/20200303-140918 Herzlichen Dank für Ihr Interesse! https://vorratsschutz.julius-kuehn.de/ Dank für die freundliche Unterstützung durch: BAuA (Bloch, Gruhn, Sander) BVL (Uteß) Kroos/JKI/ÖPV-VS 12
Sie können auch lesen