Stickstoffanwendung zur Schädlingsbekämpfung-Rechtliche Einordnung-Netzwerk ...

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Stickstoffanwendung zur Schädlingsbekämpfung-Rechtliche Einordnung-Netzwerk ...
VSnet Expertenworkshop, 26. Februar 2020
https://doi.org/10.5073/20200303-140918​

                             Stickstoffanwendung
                                       zur
                            Schädlingsbekämpfung

                                   -Rechtliche Einordnung-
                                              Dr. Garnet Marlen Kroos

 Institut für ökologische Chemie, Pflanzenanalytik und Vorratsschutz       Kroos/JKI/ÖPV-VS
                                                                       1
Stickstoffanwendung zur Schädlingsbekämpfung-Rechtliche Einordnung-Netzwerk ...
VSnet Expertenworkshop, 26. Februar 2020

                                   Ausgangssituation
                                    im Vorratsschutz

                                                       Kroos/JKI/ÖPV-VS
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Stickstoffanwendung zur Schädlingsbekämpfung-Rechtliche Einordnung-Netzwerk ...
VSnet Expertenworkshop, 26. Februar 2020

Regelungen im Vorratsschutz
                                                   Lebensmittelhygiene 852/2004/EG

                                             Lebensmittelsicherheit 178/2002/EG und LFGB

                     Höchstmengen für Wirkstoffe (PSM und BP) 396/2005/EG und Kontaminationen 1881/2006/EG

                       Lebensmittel-, Material-,Gesundheitsschutz -                      Biozidprodukte 528/2012/EU und ChemG
                       hygienische Zwecke (Durchführungsbeschlüsse
                       der EU-Kommission)

                       Schutz unverarbeiteter Pflanzenerzeugnisse
PSM 1107/2009/EG und PflSchG

                                          Ökologische Produktion 834/2007/EG und 889/2008/EG

  Primärerzeugnisse 852/2004/EG                                       Verarbeitungserzeugnisse 852/2004/EG
              (GHP)                                                                 (HACCP)

 Anbaufläche Ernte                 Lager             Mühlenbetrieb    Verpackung       Verarbeitung   Transport    Lagerung/Handel    Verzehr/Verbraucher

                                                                 Lebens-/Futtermittelherstellungskette
  Stand: März 2016
  Piktogramme:Microsoft ClipArt, 2004/5
  Bildnachweis: JKI/ÖPV/Misgaiski

                                                                                                                                     Kroos/JKI/ÖPV-VS
                                                                                   3
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Chemische Bekämpfung von Schadorganismen
-Vorratsschutz-

                                  Maßnahmen mit unterschiedlichen
                                  Zweckbestimmungen:
                                  Pflanzenerzeugnisse - Lebensmittel,
                                  Fraßschäden - öffentliche Gesundheit/Hygiene
                                  Verarbeitungszustand:
                                  unverarbeitet, einfach verarbeitet - verarbeitet)

                          Pflanzenschutzmittel
                                1107/2009/EG                Biozidprodukte
                                    PflSchG                 528/2012/EU
                                                               ChemG

                                                                                      Kroos/JKI/ÖPV-VS
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PSM und BP
                        Pflanzenschutzmittel (PSM)                                   Biozidprodukte (BP)

Begriffsbestimmung      VERORDNUNG (EG) Nr. 1107/2009                                VERORDNUNG (EU) Nr. 528/2012

                        Produkte in der dem Verwender gelieferten Form, die aus      •    Jeglicher Stoff oder jegliches Gemisch/
                        Wirkstoffen, Safenern oder Synergisten bestehen oder diese        behandelte Waren in der Form, in der er/es zum
                        enthalten und für einen der nachstehenden                         Verwender gelangt, und der/das aus einem oder
                        Verwendungszwecke bestimmt sind:                                  mehreren Wirkstoffen besteht, diese enthält oder erzeugt,
                                                                                          der/das dazu bestimmt ist, auf andere Art als
                        • Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor                           durch      bloße     physikalische      oder
                          Schadorganismen zu schützen oder deren                          mechanische Einwirkung Schadorganismen
                          Einwirkung vorzubeugen, soweit es NICHT                         zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich
                          als Hauptzweck dieser Produkte erachtet                         zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder
                          wird, eher hygienischen Zwecken als dem                         sie in anderer Weise zu bekämpfen
                          Schutz       von         Pflanzen   oder
                          Pflanzenerzeugnissen zu dienen           •                      22 Produktarten: Desinfektionsmittel,
                                                                                          Schädlingsbekämpfungsmittel,
                                                                                          Schutzmittel, Sonstige
Schadorganismen         Alle Arten, Stämme oder Biotypen von Pflanzen,               Organismen, auch Krankheitserreger, die für
                        Tieren oder Krankheitserregern, die für Pflanzen             Menschen, ihre Tätigkeiten oder für Produkte, die
                        und Pflanzenerzeugnisse schädlich sind                       von Menschen verwendet/hergestellt werden, oder
                                                                                     für Tiere/Umwelt schädlich/unerwünscht sind

Wirkungsbereich         Rodentizide, Insektizide, Akarizide, Molluskizide, Nematozide, Fungizide, Bakterizide/Virizide, Algizide
                        Herbizide, Wachstumsregler                                   Algizide, Antifoulingmittel, Piscizide, Avizide
Zweckbestimmung                 Schutz von Pflanzen und
                                                                                            Lebens-/Futtermittelschutz,
                              Pflanzenerzeugnissen (keine
                                                                                         Gesundheitsschutz, Materialschutz
                                       Hygiene)

                                                                                                                             Kroos/JKI/ÖPV-VS
                                                                       5
Stickstoffanwendung zur Schädlingsbekämpfung-Rechtliche Einordnung-Netzwerk ...
VSnet Expertenworkshop, 26. Februar 2020

                      Stickstoffanwendungen zur
                         Schädlingsbekämpfung

                                                  Kroos/JKI/ÖPV-VS
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Stickstoffanwendung zur Schädlingsbekämpfung-Rechtliche Einordnung-Netzwerk ...
VSnet Expertenworkshop, 26. Februar 2020

Insektizide Wirkstoffe im Vorratsschutz in DE
(Februar2020)

 Wirkstoff                          Pflanzenschutzmittel   Biozidprodukte

 Phosphan                                                     -
 Aluminiumphosphid                                             PT 14, 18
 Magnesiumphosphid                                             PT 18
Sulfurylfluorid                                                PT 8, 18
 Hydrogencyanid                            -                    PT 8, 14, 18
 Stickstoff                                -                    PT 18
 Kohlendioxid                                                  PT 14, 18
 Pyrethrine                                                    PT 18*
 Cypermethrin                                                  PT 18*
 Deltamethrin                                                  PT 18
Kieselgur                                                      PT 18*
 (Z,E) -TDA                                                    PT 19
* In Bearbeitung                                                                Kroos/JKI/ÖPV-VS
                                                       7
VSnet Expertenworkshop, 26. Februar 2020

Stickstoff - N2: zugelassene PSM/BP
Situationsbeschreibung (Keine Gewähr! Informieren Sie sich bei den Zulassungsbehörden.)
Stand: Febr-2020

                               Pflanzenschutz                                     Biozidbereich
                               ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION                        RICHTLINIE 89/2009/EG DER KOMMISSION:
                               (2004/129/EG):                                     Aufnahme des Wirkstoffs N2
                                                                                  Überführung in 528/2012/EU, Art. 95 Liste und
                               Nichtaufnahme von N2                               Annex 1 (vereinfachte Zulassung)
                               Widerruf der Zulassungen für                       • PT 18
                               Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff N2          • N2 direkt aus Gasflaschen
                                                                                  • Anwendung gegen vorratsschädliche holz-
 Wirkstoff                                                                          und textilienzerstörende Insekten sowie
                                                                                    andere Arthropoden unter CAT
                                                                                  • Verwendung nur durch geschulte Fachkräfte,
                                                                                    Risikominderungsmaßnahmen
                                                                                  • Annex 1: N2 in begrenzten Mengen in
                                                                                    gebrauchsfertigen Behältern

                               Widerruf bis 31.03.2004 (z.B. Stickstoff           Rentokil N2 Controlled Atmosphere
                               MES)                                               DE-2013-MA-18-00001 bis 31.08.2021
                               Keine zugelassenen PSM                             • Anwendung: siehe SPC
 Zulassung in DE
                                                                                  • Verwendung durch berufsmäßige Verwender
                                                                                    mit Zusatzqualifikation

                                                                                                              Kroos/JKI/ÖPV-VS
                                                                   8
VSnet Expertenworkshop, 26. Februar 2020

Stickstoff - N2: in situ Herstellung
Situationsbeschreibung (Keine Gewähr! Informieren Sie sich bei den Zulassungsbehörden.)
Stand: Febr-2020

                        Pflanzenschutz                                             Biozidbereich
                        OLG Celle Urteil 30.12.2009/BGH-Urteil                     OLG Hamm 16.5.2019/helpdesk/
                        1.06.2011                                                  EU-CA-July 19, Doc 4.1-Final/ ECHA u.a.
                        • N2 hat keine unmittelbare oder toxische                  • N2 ist ein Wirkstoff, da die bewirkte
                           Wirkung auf die Schadorganismen                           Asphyxie nicht lediglich eine „bloße
                        • 1107/2009/EU: Wirkstoffe oder                              physikalische oder mechanische Einwirkung"
                           Wirkstoffzubereitungen sind chemische Stoffe              darstellte, sondern physiologisch-biologische
                           oder Verbindungen mit allgemeiner oder                    Vorgänge beträfe.
                           spezifischer Wirkung gegen                              • WS mit auch nur mittelbaren Wirkungen,
                           Schadorganismen): N2 = Wirkstoff?                         die eine chemische oder biologische Wirkung
                                                                                     als Teil einer Kausalitätskette herbeiführen,
  In situ Herstellung
                       Keine gerichtliche Klärung, ob N2 ein WS ist                 …, fallen unter die BPR (European Court of
     von Stickstoff
                       BGH: N2 wird nicht in den Verkehr gebracht -                 Justice; C-420/10)
        aus der
                        daher keine Zulassung für das Verfahren
    Umgebungsluft
                        erforderlich                                                In situ generierter N2 fällt unter die BPR,
                       Beratung zur Anwendung der Vorrichtung ist                   wobei nur die BP eine Zulassung
                        ggf. anzeigepflichtig                                        erfordern, nicht die Geräte
                       SANCO 12415/2013, Rev.6 , 15.11.2015 Q&A:                   Bisher kein Antrag auf Genehmigung des
                        PSM mit in situ generierten WS fallen unter                  Wirkstoffes ‘Stickstoff hergestellt aus
                        die 1107/2009/EC, die Herstellung des WS oder                Umgebungsluft mittels Stickstoffgenerator‘
                        PSM nicht, auch nicht die Vorrichtungen zur                 Kein zugelassenes BP verfügbar
                        Herstellung                                                 Legalität der Verwendung derzeit rechtlich
                       Verwendung scheint ‚nicht unbedenklich‘ -                    umstritten, deshalb nicht empfehlenswert
                        offene Fragen – BVL konsultieren!

                                                                                                               Kroos/JKI/ÖPV-VS
                                                                   9
VSnet Expertenworkshop, 26. Februar 2020

Stickstoff - N2: Handlungsbedarf
Situationsbeschreibung (Keine Gewähr! Informieren Sie sich bei den Zulassungsbehörden.)
Stand: Febr-2020

                               Pflanzenschutz                                    Biozidbereich

                               Keine                                             Beispiel: Österreich – BMNT
                                                                                 • Schreiben zu Stickstoffkammern zum
 Ausnahmeregelung                                                                  Schutz von Kulturgut vom 05.03.2019
                                                                                 • Antrag auf Ausnahmegenehmigung
                                                                                   gemäß Art.55(3) der BPR

                               Verbindliche europäische Klärung          Anhang 1- Änderung in Diskussion?!
                               wünschenswert (ggf. Scope of regulation?)
                                                                         Kurzfristig: Ausnahmeregelung nach
                               ‘Alte’ Rechtsprechung für aktuelle        Art. 55(3) für Kulturgut, wenn das Mittel
                               Gesetzeslage verbindlich?                 essentiell ist und es keine angemessene
                                                                         Alternative gibt
 Wie geht es weiter?
                                                                                 Dauerhaft: Aufnahmeantrag für Annex I
                                                                                 von in situ N2 ‘Stickstoff hergestellt aus
                                                                                 Umgebungsluft mittels Stickstoffgenerator‘

                                                                                 https://echa.europa.eu/de/regulations/biocidal
                                                                                 -products-regulation/in-situ-generated-active-
                                                                                 substances

                                                                                                               Kroos/JKI/ÖPV-VS
                                                                   10
VSnet Expertenworkshop, 26. Februar 2020

Stickstoff - N2 - Fazit
Situationsbeschreibung (Keine Gewähr! Informieren Sie sich bei den Zulassungsbehörden.)
Stand: Febr-2020

                               Pflanzenschutz                                     Biozidbereich

                               Nichtaufnahme von N2                               Aufnahme des Wirkstoffs N2 in Gasflaschen
                               keine genehmigter Wirkstoff verfügbar              Wirkstoffgenehmigung PT 18

                                                                                                                             
                               Widerruf der Zulassungen für                       Rentokil N2 Controlled Atmosphere
 N2                                                                               DE-2013-MA-18-00001, bis 31.08.2021
                               Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff N2
                               Keine zugelassenen PSM                             N2 in begrenzten Mengen in gebrauchsfertigen
                               Widerruf bis 31.03.2004                            Behältern

                                                                                                                              

                               Klärung, ob in situ N2 ein Wirkstoff nach          In situ N2 gilt als Wirkstoff
                               1107/2009/EU ist
                                                                                                                               
                                                                         
                               Bisher ist kein Antrag auf Genehmigung             Bisher liegt kein Antrag auf Genehmigung des
                               des in situ N2 gestellt worden                     Wirkstoffes ‘Stickstoff hergestellt aus
 In situ N2                                                                       Umgebungsluft mittels Stickstoffgenerator‘
                                                                                                                              
                               N2 wird nicht in den Verkehr gebracht -
                               keine Zulassung für das Verfahren                  Keine Anwendung zugelassen
                               erforderlich (BGH, 2011)
                                                                                                                              
                                                                         ()
                                                                                                                  Kroos/JKI/ÖPV-VS
                                                                   11
VSnet Expertenworkshop, 26. Februar 2020
 https://doi.org/10.5073/20200303-140918​

 Herzlichen Dank für Ihr Interesse!

                                     https://vorratsschutz.julius-kuehn.de/
 Dank für die freundliche Unterstützung durch:
 BAuA (Bloch, Gruhn, Sander)
 BVL (Uteß)
                                                                              Kroos/JKI/ÖPV-VS
                                                             12
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