Lebensqualität im ländlichen Raum

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Lebensqualität im ländlichen Raum
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Lebensqualität
 im ländlichen
     Raum

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Lebensqualität im ländlichen Raum
INHALTSVERZEICHNIS
LEBEN IM LÄNDLICHEN RAUM                                                                             4
DER LÄNDLICHE RAUM IN LUXEMBURG                                                                      6
AUSWAHL DER FÖRDERFÄHIGEN PROJEKTE                                                                   8
MAßNAHME 1 : INTEGRIERTE LÄNDLICHE ENTWICKLUNG, AUSARBEITEN KOMMUNALER ENTWICKLUNGSKONZEPTE - PDC   10
MAßNAHME 2 : DIVERSIFIZIERUNG HIN ZU NICHT-LANDWIRTSCHAFTLICHEN TÄTIGKEITEN                         12
MAßNAHME 3 : BERATUNG ZUR UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND BETRIEBSENTWICKLUNG                              14
MAßNAHME 4 : FREIZEIT- UND TOURISMUSAKTIVITÄTEN IM LÄNDLICHEN RAUM                                  16
MAßNAHME 5 : GRUNDVERSORGUNG FÜR DIE LANDBEVÖLKERUNG                                                18
MAßNAHME 6 : B EWAHREN UND AUFWERTEN DES KULTUR- UND NATURERBES                                    20
             IM LÄNDLICHEN RAUM UND IN DEN DÖRFERN
GESETZGEBUNG                                                                                        22
KONTAKTE                                                                                            34
Lebensqualität im ländlichen Raum
Förderprogramm für die Unterstützung zur
      nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume

 „Lebensqualität im ländlichen Raum und
Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft“

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Lebensqualität im ländlichen Raum
LEBEN IM LÄNDLICHEN RAUM
                                 Die Politik für die nach-   wickeln und zu verbessern, haben wir aus der
                                 haltige Entwicklung der     europäischen Palette eine Reihe von 6 Förder-
                                 ländlichen Räume für        maβnahmen zusammengestellt, welche unseren
                                 die Periode 2014-2020       nationalen wie regionalen Gegebenheiten am
                                 wird in der Verordnung      besten angepasst sind.
                                 (EG) Nr. 1305/2013 des
                                                             Neben der Förderung der Landwirtschaft, des
                                 Europäischen Rates
                                                             Weinbaus und des Gartenbaus sieht das Gesetz
                                 beschrieben. Wie bei
                                                             unter seinem Titel III auch verstärkt eine Verbesse-
                                 dem vorhergehenden
                                                             rung der Lebensqualität im ländlichen Raum sowie
                                 ­Programm 2007-2013,
                                                             die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft vor.
                                  legt auch sie einen
                                  großen Wert auf die        Kennzeichnend für den ländlichen Raum Luxem­
    Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen            burgs sind die hohe landschaftliche Vielfalt sowie
    Raum sowie die Förderung der Diversifizierung der        eine ausgeprägte regionale Identität.
    wirtschaftlichen Tätigkeiten. Für diesen strate­         Nach den angewandten Prinzipien von Dezentra-
    gischen Schwerpunkt wurde ein Finanzierungs-             lisierung, Regionalisierung und Einwohnerdichte
    anteil auf nationaler Ebene festgesetzt, auch der        gelten nunmehr 79 der insgesamt 105 Gemein-
    LEADER-Ansatz wurde wieder als obligatorisches           den ­Luxemburgs als „Gemeinden im ländlichen
    Element in die Politik der nachhaltigen ländlichen       Raum“. Dies entspricht einem Flächenanteil von
    Entwicklung integriert.                                  82% des luxemburgischen Territoriums mit einem
    Auf Basis dieser Vorgaben wurden eine nationale          Einwohneranteil von etwa 38% der nationalen
    Strategie sowie ein nationales Programm für die          ­Bevölkerung.
    Entwicklung des ländlichen Raumes erarbeitet.            Somit können die gesetzlichen Fördermaβnah-
    Um die ökonomischen und sozio-kulturellen                men die im Gesetz vom 27. Juni 2016 zur Förde-
    Strukturen im ländlichen Raum weiterzuent-               rung der nachhaltigen Entwicklung der ländlichen

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Lebensqualität im ländlichen Raum
Räume unter Titel III, bezüglich der Verbesserung     Somit stellen die PDC-Konzepte eine wertvolle
der Lebensqualität im ländlichen Raum sowie           und unersetzbare Orientierung besonders bei
der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft        der Umsetzung von öffentlichen Projekten im
vorgesehen sind, auf den Gebieten der meisten         Rahmen des Förderprogramms zur nachhaltigen
Gemeinden Luxemburgs angewendet werden.               Entwicklung der ländlichen Räume dar. Natür-
Eine detaillierte Karte auf Seite 7 dieser Broschü-   lich können aber auch private Projektträger
re gibt einen Überblick über die förderfähigen        bzw. lokale Vereine über den Weg einer aktiven
Gemeinden des Landes.                                 Bürgerbeteiligung eine Förderung ihres Projektes
                                                      beantragen.
Diese 6 Fördermaβnahmen werden in der
vorliegenden Broschüre im Detail vorgestellt.         Wir wünschen allen Projektträgern viel Erfolg bei
Neben den Erklärungen in Bezug auf die Förder-        der aktiven Mitwirkung an den verschiedenen
fähigkeit der einzelnen Projekte, befinden sich       Fördermaβnahmen. Mögen diese Maßnahmen
im Anhang der Broschüre die entsprechenden            dazu beitragen, die Lebensqualität sowie das
Gesetzes- und Verordnungstexte, wie auch eine         wirtschaftliche Potential in den Dörfern und den
genaue Beschreibung der Antragsprozeduren und         ländlichen Regionen zu erhalten oder zu verbes-
die Angaben der zuständigen Dienststellen und         sern und so den Stellenwert der ländlichen Räu-
Kontaktpersonen.                                      me mit ihren Akteuren in unserer Gesellschaft
                                                      zu stärken.
Berücksichtigt werden all jene Projekte, die
entweder aus der kommunalen Entwicklungs-
planung (PDC-Prozess der jeweiligen Gemeinde)
oder mindestens aus einer aktiven Bürgerbeteili-      Fernand Etgen
gung hervorgegangen sind.
                                                      Minister für Landwirtschaft,
                                                      Weinbau und Verbraucherschutz.

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Lebensqualität im ländlichen Raum
DER LÄNDLICHE RAUM IN LUXEMBURG
    Das Gesetz vom 27. Juni 2016 zur Förderung der         eng miteinander verzahnt; Eigenarten, Gemein-            Eine ganzheitliche Strategie zur nachhaltigen
    nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume          samkeiten und Gegensätze zerfließen in einer fort-       Entwicklung ländlicher Regionen bestätigt nicht
    strebt in seinem Titel III eine Verbesserung der       schreitenden und zum Teil sehr flächenintensiven         nur die unverzichtbare Rolle des multifunktionalen
    Lebensqualität im ländlichen Raum sowie die Di-        Siedlungsentwicklung, besonders in den ländlichen       Agrar­sektors in der ländlichen Wirtschaft, sondern
    versifizierung der ländlichen Wirtschaft an.           Räumen. Aufgrund dieser Entwicklung strebt              sie stärkt und verbessert zudem den Stellenwert
                                                           das aktuelle nationale Raumordnungsprogramm             sowie das Gesamtbild der Landwirtschaft, der
    Die ländlichen Räume Luxemburgs sind sowohl von
                                                           (PDAT, 2003) die Prinzipien der Dezentralisierung       ländlichen Räume und ihrer Akteure in der
    einer hohen landschaftlichen Vielfalt, wie von einer
                                                           und Regionalisierung an, die eine lokale und            ­Gesellschaft.
    starken regionalen Identität geprägt. Trotz seiner
                                                           regionale Identität der ländlichen Räume stärken
    geringen Landesfläche, gelten 82% des luxemburgi-                                                              So hat sich Luxemburg, aufgrund seiner spezifi-
                                                           sollen. Denn nur eine eigenständige und proakti-
    schen Territoriums als „ländliche Räume“.                                                                      schen geographischen Lage in der Großregion
                                                           ve Ausrichtung kann die zukünftige, nachhaltige
                                                                                                                   sowie durch die rezenten starken sozio-ökonomi-
    Die hohe Lebensqualität auf dem Lande wird von         Entwicklung der Dörfer und ländlichen Regionen
                                                                                                                   schen Veränderungen, zu einem Raumordnungs-
    der Bevölkerung sehr geschätzt. Hierdurch liegt der    gewährleisten.
                                                                                                                   modell entwickelt, das von einer gegenseitigen
    jährliche Einwohnerzuwachs in den ländlichen Re-
                                                           Während der primäre Sektor der Landwirtschaft           Abhängigkeit zwischen städtischen und ländlichen
    gionen, mit über 2% seit den 80iger Jahren, wieder
                                                           deutlich rückläufig bleibt, nimmt der tertiäre Sek-     Räumen eindeutig geprägt ist.
    eindeutig im positiven Bereich. Mittlerweile leben
                                                           tor der öffentlichen und privaten Dienstleistungen
    mit knapp 193.000 Einwohnern, also etwa 38% der                                                                In Zukunft lassen sich die integrativen und nach-
                                                           in allen Landesteilen weiter sehr stark zu. Durch die
    gesamten Bevölkerung in „Gemeinden des ländli-                                                                 haltigen „Stadt-Land-Beziehungen“ lediglich durch
                                                           gesteigerte Mobilität der Berufstätigen verzeich-
    chen Raumes“. Der Siedlungsdruck, gerade auf die                                                               attraktive, multifunktionale Siedlungsmodelle,
                                                           nen gerade die ländlichen Regionen, speziell des
    Landgemeinden, wächst einerseits durch eine ver-                                                               eine angepasste ­Mobilität, optimierte Kommu-
                                                           Nordens, mittlerweile beachtliche lokale Arbeits-
    stärkte Mobilität der Landbevölkerung innerhalb                                                                nikationstechnologien sowie ein verbessertes,
                                                           platzdichten von 450 bis 480, bei einem nationalen
    der Regionen. Andererseits zeigt der steigende                                                                 breites Dienstleistungsangebot vor Ort noch weiter
                                                           Durchschnitt von 650 Arbeitsplätzen auf 1.000
    Zuwachs, durch aktuell fast 186.000 berufstätige                                                               steigern.
                                                           Einwohner. Das Bildungs- oder Ausbildungsniveau
    Einpendler am Tag aus der benachbarten Großre-
                                                           von jungen Berufstätigen in den ländlichen Regio-       Nach den Bewertungskriterien der OECD, sowie
    gion nach Luxemburg, eindeutige Auswirkungen
                                                           nen unterscheidet sich in der Zwischenzeit kaum         nach den angewandten Prinzipien von Dezentra-
    auf die Arbeitsplatz- wie auf die Einwohnerdichten,
                                                           mehr von denjenigen aus den städtischen Ver-            lisierung und Regionalisierung bei der regionalen
    auch im ländlichen Raum.
                                                           dichtungsräumen. Gleichermaßen gilt dies für die        Einwohnerverteilung im aktuellen Raumordnungs-
    Deshalb bestehen starke Wechselbeziehungen             gesellschaftlichen, kulturellen sowie freizeitlichen    programm (PDAT, 2003), gelten 79 der insgesamt
    zwischen den städtischen und ländlichen Regionen       Ansprüche, Initiativen und Aktivitäten in Stadt und     105 Gemeinden Luxemburgs als „Gemeinden
    Luxemburgs. Immer öfter sind „Stadt“ und „Land“        Land.                                                   im ländlichen Raum“ und fallen ­somit unter die

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Lebensqualität im ländlichen Raum
GEMEINDEN IM RURALEN RAUM
                                                                                                    Troisvierges                                              UND GEMEINDEN IM URBANEN RAUM
                                                                                                                Weiswampach

                                                                                                                                                                            Gemeinden im ruralen Raum

                                                                                                                      Clervaux                                              Gemeinden im urbanen Raum
                                                                                  Wincrange
                                                                                                      Norden                                                                Planungsregionen nach dem
                                                                                                                                                                            Landesplanungs-Programm

­ estimmungen des Gesetzes vom 27. Juni 2016
B                                                                                                                      Parc Hosingen                                        Gemeindegrenzen
                                                                                                                         Parc Hosingen
zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung der                                                       Kiischpelt
                                                                                                                                                                            Gemeinden mit
ländlichen Räume.                                                                        Wiltz                                                                              Entwicklungsplanung PDC
                                                                      Winseler
                                                                                                                                      Putscheid
Die weiteren 26 Gemeinden mit wesentlich höhe-
                                                                                                                                                       Vianden
rer Raumverdichtung und mit generell mehr als         Lac de la Haute-Sûre
                                                                                                  Goesdorf

4.500 Einwohnern gelten dementsprechend als                                                                          Bourscheid                     Tandel
städtische Zentren bzw. als städtischer Raum des     Boulaide
                                                                                        Esch-sur-Sûre
Landesterritoriums. Somit können die 6 Maßnah-                                                                                              Diekirch
men des Entwicklungs­programms für die ländli-                  Westen                                        Feulen                  Erpel-
                                                                                                                                      dange
                                                                                                                                                        Bettendorf
                                                                                                                                                                         Reisdorf
chen Räume auch nicht auf den Gebieten dieser                                    Wahl
                                                                                         Grosbous
                                                                                                                         Ettelbruck
                                                      Rambrouch                                       Mertzig                                                               Beaufort
26 städtischen Gemeinden angewandt werden.                                                                                           Schieren        Vallée de l'Ernz

                                                                                                                        Zentrum-Norden                                                       Berdorf

Die hier eingefügte Karte gibt einen detaillierten                                 Préizerdaul
                                                                                                      Vichten            Colmar-
                                                                                                                              Berg         Nommern
                                                                                                                                                                        Waldbillig
                                                                                                                                                                                                         Echternach

Überblick zu den 79 förderfähigen Gemeinden im                          Redange/Attert
                                                                                                                     Bissen
                                                                                                                                                                                      Consdorf
                                                                                                                                                                                                                      Rosport
                                                                                                                                                      Larochette
ländlichen Raum Luxemburgs.                                     Ell
                                                                                           Useldange                                                               Heffingen
                                                                                                          Boevange             Mersch                                                                              Mompach
Zudem informiert die Gemeindekarte über den                                                                                                          Fischbach                            Bech

Stand der kommunalen Entwicklungs­konzepte                                Beckerich               Saeul
                                                                                                                                          Lintgen                                                       Manternach
                                                                                                                                                                                                                       Mertert
(­Gemeinde-Entwicklungspläne: PDC) in den                                                                    Tuntange                                               Junglinster                 Biwer

ländlichen Regionen unseres Landes. Aus diesen                             Hobscheid
                                                                                          Septfontaines                               Lorentzweiler                                          Osten
                                                                                                                                                                                     Betzdorf
kommunalen PDC-­Planungsprozessen gehen die                                                 Koerich
                                                                                                             Kehlen                        Steinsel                                                     Grevenmacher
                                                                                                                        Kopstal
meisten öffentlichen und kommunalen Projekte                                                                                            Walferdange           Niederanven                 Flaxweiler
                                                                                   Steinfort
als Entwicklungsmaβnahme einer integrierten und                                                            Zentrum-Süden
                                                                                                      Mamer
nachhaltigen Dorfentwicklung hervor.                                                                                   Strassen                                       Schuttrange
                                                                                                                                                             Sandweiler                                  Wormel-
                                                                                        Garnich                                       Luxembourg                                                         dange
                                                                                                                                                                                 Lenningen
                                                                                                             Bertrange
                                                                                                                                                                    Contern             Stadtbredimus
                                                                                               Dippach
                                                                            Käerjeng
                                                                                                                                            Hesperange                   Waldbredimus
                                                                                                                     Leudelange
                                                                                                  Reckange-sur-
                                                                                                    Mess                                                                              Bous
                                                                 Pétange                                                                                                                        Remich
                                                                                                                                                       Weiler-la-
                                                                                                                                         Roeser         Tour         Dalheim
                                                                                        Sanem         Mondercange
                                                                      Differdange
                                                                                          Süden Schifflange Bettembourg                                    Frisange         Mondorf
                                                                                                                                                                        -les-Bains
                                                                                               Esch-sur-
                                                                                                Alzette                                                                               Schengen
                                                                                                                          Dudelange
                                                                                                              Kayl

                                                                                                        Rumelange
                                                                                                                                                                                                                                 7
Lebensqualität im ländlichen Raum
AUSWAHL DER
    FÖRDERFÄHIGEN PROJEKTE
    Das Gesetz vom 27. Juni 2016 zur Unterstützung        Der jeweilige Projektträger reicht einen standardi-
    der nachhaltigen Entwicklung der ländlichen           sierten Förderantrag mit den geforderten Projekt-
    Räume sowie das Großherzogliche Reglement             unterlagen (Pläne, Kostenvoranschläge, entspre­
    vom 23. Juli 2016 zu den Förderbestimmungen           ch­ende Genehmigungen, …) beim Ministerium für
    des Entwicklungsschwerpunktes Titel III regeln die    Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz
    Anwendung und die Umsetzung von insgesamt             ein.
    6 Fördermaβnahmen, mit dem klaren Ziel einer
                                                          Eine eigens ernannte Kommission, „commission
    Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerung
                                                          des zones rurales“, unter dem Vorsitz des Ministe-
    im ländlichen Raum sowie einer Diversifizierung
                                                          riums für Landwirtschaft, Weinbau und Verbrau-
    der ländlichen Wirtschaft.
                                                          cherschutz, mit interministerieller sowie interdis-
    Zur entsprechenden detaillierten Information über     ziplinärer Besetzung, überprüft die Förderfähigkeit
    die einzelnen Maßnahmen und Förderbestimmun-          der eingereichten Projekte, gemäß den gesetzli-
    gen, wurden der respektive Gesetzestext sowie die     chen Bestimmungen zur nachhaltigen Entwicklung
    geltenden Ausführungsbestimmungen als Anhang          der ländlichen Räume.
    der Broschüre auf den Seiten 22 - 33 aufgenommen.
                                                          Auf der Basis des Gutachtens der „commission des
    Die 6 Fördermaβnahmen des Entwicklungsschwer-         zones rurales“ entscheidet der Minister über eine
    punktes: „Verbesserung der Lebensqualität der         öffentliche Förderung und beschließt die entspre-
    ­Bevölkerung im ländlichen Raum und Diversifi­        chende finanzielle Unterstützung des definitiven
     zierung der ländlichen Wirtschaft“, die nachste-     Projektes.
     hend weiter im Detail vorgestellt werden, richten
                                                          Der öffentliche Fördersatz ist für die 6 Maßnah-
     sich sowohl an öffentliche (kommunale wie regio-
                                                          men gesetzlich festgelegt und die entsprechenden
     nale), gemeinschaftliche und private Projektträger
                                                          Fördergelder werden über nationale Budgetmittel
     bzw. Akteure in den 79 Gemeinden im ländlichen
                                                          abgewickelt.
     Raum Luxemburgs.

8
Lebensqualität im ländlichen Raum
Um eine möglichst gleichwertige Verteilung der
begrenzten Fördermittel innerhalb der ländlichen
Räume zu garantieren, wurden für die einzelnen
öffentlichen wie privaten Projektträger entspre-
chende maximale Investitionsgrenzen in den
gesetzlichen Bestimmungen festgelegt. Diese
werden den jeweiligen Projektträgern im Vorfeld
der entsprechenden Förderbewilligung schriftlich
vom Minister mitgeteilt.
Dementsprechend wird ebenfalls bei privaten,
gewinnbringenden Projekten die spezifische „de
minimis“ – Regelung angewandt, d.h. entspre-
chende Projekte dürfen nicht über die maximale
Fördersumme von 200.000 € hinaus, innerhalb von
3 Haushaltsjahren, unterstützt werden.
Die definitive verbindliche Förderzusage der jewei-
ligen Projekte erfolgt über einen entsprechenden
ministeriellen Beschluss und wird dem Antragstel-
ler schriftlich vom zuständigen Minister mitgeteilt.
Je nach Projektausrichtung und –umsetzung,
sowie gemäß den budgetären Bestimmungen,
können die zugesagten Fördermittel in einem
oder mehreren Abschnitten an den Projektträger
ausgezahlt werden.

                                                       9
Lebensqualität im ländlichen Raum
MAßNAHME 1: INTEGRIERTE LÄNDLICHE
     ENTWICKLUNG, AUSARBEITEN KOMMUNALER
     ENTWICKLUNGSKONZEPTE - PDC
     ZIEL                                                        	Sozio-kulturelles Umfeld, Freizeitaktivitäten,    BEISPIELE
                                                                   Kultur, Bildung und dörfliche Identität
     Diese Maßnahme unterstützt das Ausarbeiten,               Aus einer anschließenden Stärken-/Schwächen- und      	Ausarbeiten, Aktualisieren und Umsetzen
     das Aktualisieren oder Umsetzen von kommu-                Chancen-/Gefahren-Analyse (SWOT) werden weiter          der kommunalen Entwicklungsplanung PDC -
     nalen Entwicklungsprozessen im Rahmen der                 im PDC-Prozess Entwicklungsstrategien abgeleitet        ­Gemeinde-Entwicklungspläne und kommunale
     ­PDC-Planung (Plan de développement communal –            und schließlich ein Maßnahmen-Katalog mit zeit­          Entwicklungskonzepte
      Gemeinde-Entwicklungsplan).                              lichen und räumlichen Prioritäten festgelegt.         	Fachliche Begleitung oder Leitung von Initiativen
     Die jeweilige Gemeinde vergibt den PDC-­Planungs­                                                                  und Prozessen der aktiven Bürgerbeteiligung im
                                                               Der PDC-Prozess ist demnach ein integrierter, nach-
     auftrag an ein interdisziplinär aufgestelltes Planungs­                                                            Rahmen der kommunalen Entwicklungs­planung,
                                                               haltiger und partizipativer Planungsansatz, der zur
     team ihrer Wahl.                                                                                                   wie etwa: Diskussionsforen, thematische
                                                               Stärkung der ländlichen Räume sowie zur Verbes-
                                                                                                                        ­Arbeitskreise, öffentliche Umfragen, Ideenwerk-
     Leistungsumfang und Planungsablauf sind in einem          serung der Lebensqualität bei der Landbevölkerung
                                                                                                                         stätten und Dorfateliers
     verbindlichen Vertragsmodell sowie in einem               beitragen soll.
                                                                                                                     	Erhalten, Fördern und Neubeleben von Initiati-
     detaillierten Lastenheft mit den Leistungsbeschrei-       Er beruht auf einer möglichst breiten Abstimmung          ven und Aktivitäten zur Stärkung der ländlichen
     bungen definiert.                                         und Unterstützung der kommunalen Verantwort-              Identität im Rahmen von Vereinsinitiativen,
     Gemäß einer für jede Gemeinde spezifischen Auf-           lichen und der beauftragten Fachplanern mit den           Dorffestivals oder Kulturevents
     gabenklärung, erstellt die kommunale Prozesspla-          verschiedenen Akteuren aus der Bürgerschaft und
     nung – PDC zuerst ein detailliertes Inventar zu den       der Zivilgesellschaft in der Gemeinde.                BEGÜNSTIGTE
     4 Entwicklungsschwerpunkten in der Gemeinde:              Eine weitere Zielsetzung der integrierten PDC-­
      	Wohnen und Wohnumfeld, Architektur und                 Prozessplanung ist es, die spezifische ländliche      	Gemeinden im ländlichen Raum
        ­Urbanismus                                            Identität sowie die Charakteristiken des dörflichen   	Interkommunale Verbände/Syndikate,
      	Sozio-ökonomische Aktivitäten und öffentliche          Gefüges zu bewahren oder wiederherzustellen.            ­Naturparke
         ­Versorgung im regionalen/nationalen Umfeld           Die Ergebnisse der PDC-Prozessplanung werden
      	Natürliche und humane Umwelt, Siedlungsöko-            im Gemeinderat abgestimmt und durch einen
          logie und Biodiversität                              Gemeinderatsbeschluss festgeschrieben.

10
BEDINGUNGEN                                            FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

Verbindliche Basis für die unterstützten               Die Unterstützung beträgt bis zu 50% der im
­PDC-Prozessplanungen bzw. die kommunalen              PDC-Vertrag definierten Honorarleistungen zur
 Entwicklungskonzepte sind das vom Ministerium         kommunalen Entwicklungsplanung.
 (MAVPC) definierte PDC-Vertragsmodell sowie das       Die PDC-Planungskosten werden nicht in das defi-
 PDC-Lastenheft mit einer detaillierten Leistungsbe-   nierte maximale Investitionsvolumen der einzelnen
 schreibung.                                           Gemeinden für den Förderzeitraum 2014-2020
Unterstützt werden nur jene Umsetzungsprojekte         miteinbezogen.
von öffentlichen wie privaten Projektträgern:
 	die entweder aus der kommunalen
   ­PDC-Entwicklungsplanung der jeweiligen
    ­Gemeinde hervorgehen
 	oder aber, die im Konsens und mit der aktiven
     Beteiligung der lokalen, privaten wie öffentli-
     chen Akteure diskutiert, festgelegt und umge-
     setzt werden
Bei der Umsetzung von Maßnahmen werden nur
jene Projekte unterstützt, die als gemeinschaftliche
Einrichtung im wirtschaftlichen oder sozio­
kulturellen Umfeld den Dorfbewohnern und der
Lebensqualität im länd­lichen Raum zugute­
kommen.

                                                                                                           11
MAßNAHME 2: DIVERSIFIZIERUNG HIN ZU
     NICHT-LANDWIRTSCHAFTLICHEN TÄTIGKEITEN
     ZIEL                                                   landwirtschaftlichen Haushalts (mem­bres d'un
                                                            ménage agricole) oder eines lokalen Hand-
     Diese Maßnahme unterstützt Projekte, die zur           werksbetriebes bzw. Kunstgewerbes, welche
     Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft hin zu      unter die Bezeichnung von Kleinstunterneh-
     nicht-landwirtschaftlichen Tätigkeiten beitragen,      men (micro-entreprises) fallen
     dies sowohl in den Betrieben der Land- und           	Vereinigungen aus den Bereichen Land- und
     Forstwirtschaft oder des Wein- und Gartenbaus,         Forstwirtschaft sowie Wein- und Gartenbau
     wie in den Bereichen des lokalen Handwerks und         oder aus dem lokalen Handwerk und Kunstge-
     Kunstgewerbes.                                         werbes
     Dazu gehören:
      	Schaffen und Entwickeln von pädagogischen
                                                         BEDINGUNGEN
        Empfangseinrichtungen, Info- und Dokumenta-
                                                         Bei gewinnbringenden Projekten muss die wirt-
        tionsräumen sowie Freizeitinfrastrukturen vor
                                                         schaftliche Tragfähigkeit nachgewiesen werden.
        Ort
         ̶	in den Bauernbetrieben, die sogenannten      Förderfähig sind nur die Investitionen, die als
             „Schul-Bauernhöfe“                          Umnutzungsprojekte in bestehende Bausubstanz
                                                         integriert werden und damit in das umgebende
          ̶	in den lokalen kleinen Handwerksbetrieben
                                                         Dorfgefüge eingebunden bleiben. Lediglich neue
             („micro-­entreprises“)
                                                         und angepasste Nebenbauten an das Hauptvolu-
                                                         men sind ebenfalls förderfähig.
     BEGÜNSTIGTE
                                                         Auch Infrastrukturen und Einrichtungen, die im
      	Privatpersonen als Inhaber bzw. Teilhaber        Rahmen eines landwirtschaftlichen Aussiedlungs-­
        eines land-/forstwirtschaftlichen bzw. wein-/    Projektes geschaffen werden, sind unter dieser
        gartenbaulichen Betriebes, Mitglieder eines      Maßnahme förderfähig.

12
Dagegen fallen Infrastrukturen zur Beherbergung      	max. 40% der Fläche der Hauptnutzung für
von Gästen sowie für Pferde- und Reitsportaktivi-      Nebenräume (Eingang, Küche, Sanitär, Technik-
täten nicht unter die Förderung dieser Maßnah-         und Abstellraum)
me.                                                  	max. 6.000 € förderfähiger Invest für entspre-
Voraussetzung der Förderfähigkeit für die              chende Kücheneinrichtung
Kleinstunternehmen des lokalen Handwerks und        Die Kosten für Grund- und Gebäudeerwerb,
Kunst­gewerbes ist, dass mindestens 50% der         laufende Personalkosten sowie die zusätzlichen
Produktion, der Veredlung bzw. des Vertriebs aus    Kosten für die Gestaltung in der Umgebung
lokaler/­regionaler Herkunft stammen müssen.        geschaffener Infrastrukturen, wie Parking- und
Zudem müssen die entsprechenden Kleinstunter­       Terrassenflächen fallen nicht unter das Förder­
nehmen des lokalen Handwerks und Kunstge­           regime.
werbes ihren Firmensitz in einer der Gemeinden
im ländlichen Raum haben.                           FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

Für die geschaffenen Infrastrukturen von Emp-       Die Unterstützung für Projekte unter dieser Maß-
fangs- und Freizeiteinrichtungen gelten folgende    nahme beträgt 40% .
maximale Obergrenzen:
                                                    Im Falle von gewinnbringenden Projekten darf
 	max. 120 qm Fläche für die Hauptnutzungs-        die finanzielle Unterstützung den Betrag von
   form: p
         ­ ädagogische Empfangs- und Freizeitein-   200.000 € an Beihilfen pro Projektträger während
   richtungen                                       einer Zeitspanne von 3 Haushaltsjahren nicht
 	max. 2.000 € förderfähiger Invest pro qm Nutz-   überschreiten.
   fläche

                                                                                                        13
MAßNAHME 3: BERATUNG
     ZUR UNTERNEHMENSGRÜNDUNG
     UND BETRIEBSENTWICKLUNG
     ZIEL                                                 Alle angebotenen Dienstleistungen sollen zur
                                                          Stärkung des Unternehmergeistes im lokalen
     Diese Maßnahme fördert den Unternehmergeist          ­Betrieb sowie des lokalen/regionalen Wirt-
     durch Gründen oder Entwickeln von kleinen             schaftsgefüges beitragen.
     und mittleren Unternehmen in der Region. Das          Die angebotenen Weiterbildungs- und Beratungs-­
     Unternehmensangebot soll verbessert und das           Dienstleistungen beinhalten Fachkurse, Semi­
     Wirtschaftsgefüge im ländlichen Raum gestärkt         nare, thematische Workshops, bzw. die fachliche
     werden. Diese Maβnahme wendet sich an                 Begleitung von verschiedenen Wirtschaftsakteu-
     Dienstleister in den Bereichen Beratung und Wei-      ren.
     terbildung im Hinblick auf ­professionelle Betreu-
     ung für lokale Betriebe vor Ort.                     Sie richten sich an alle lokalen kleinen und mitt-
                                                          leren Unternehmen, die ihren Firmensitz in einer
     Gefördert werden professio­nelle Anbieter von
                                                          der Gemeinden im ländlichen Raum haben.
     Dienstleistungen:
                                                          Die angebotenen Beratungs-Dienstleistungen
      	Unterstützung von Unternehmensgründungen
                                                          müssen neben der Steigerung der wirtschaftli-
        und -verbesserungen
                                                          chen und unternehmerischen Effizienz ebenfalls
      	Aufbau bzw. Verbesserung des Weiterbildungs­      die Optimierung der ökologischen Qualität im
        angebotes für lokale Unternehmer in der           kleinen und mittleren Unternehmen behandeln.
        Region                                            Gegebenenfalls sollen auch wirksame und ange-
      	Organisation von Tauschbörsen, thematischen       passte Investitionsmöglichkeiten gegen negative
        Fachmessen in der Region sowie von Studien-       Umwelteinflüsse und im Kampf gegen den Klima-
        reisen und Austauschprogrammen                    wandel mit in die Betriebs-Beratung einbezogen
                                                          werden.

14
BEGÜNSTIGTE                                           Bei gewinnbringenden Projekten muss die wirt-        Die finanzielle Unterstützung darf während einer
                                                      schaftliche Tragfähigkeit nachgewiesen werden.       Zeitspanne von 3 Haushaltsjahren den Betrag von
Die Förderung im Rahmen dieser Maßnahme                                                                    200.000 € an Beihilfen pro Projektträger nicht
                                                      Weiterbildungskurse, die zu den normalen
richtet sich an Dienstleistungs-Anbieter:                                                                  überschreiten.
                                                      Programmen des Sekundar- bzw. des Hochschul-
  	Privatpersonen und juristische Personen des       studiums gehören, k­ önnen nicht unter dieser        Für Gemeinden als Projektträger ist, je nach Grö-
    öffentlichen Rechts (Gemeinden und inter-         Maßnahme gefördert werden.                           ße und Einwohnerzahl, ein maximales förderfähi-
    kommunale Syndikate, Naturparke) sowie des                                                             ges Investitionsvolumen für den Förderzeitraum
    Privatrechts (Syndikate und Vereinigungen).       Die Dienstleistungs-Anbieter müssen einen
                                                                                                           2014-2020 festgelegt.
                                                      entsprechenden Hochschulabschluss sowie eine
Die Dienstleistungs-Anbieter müssen den Nach-         berufliche Praxis von mindestens 2 Jahren doku-
weis einer entsprechenden fachlichen und pro-         mentieren können.
fessionellen Qualifikation sowie die Bereitstellung
der erforderten Infrastruktur, den didaktischen
                                                      FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
Einrichtungen und des entsprechend geschulten
Personals dokumentieren.
                                                      Die Unterstützung für Dienstleistungen in den Be-
                                                      reichen der Beratung und Begleitung beträgt 40%
BEDINGUNGEN                                           der Investitionen, wobei eine einzelne Dienstleis-
                                                      tung die maximale Investitionssumme von
Im Rahmen eines definierten Projektes zur             1.500 € nicht überschreiten darf.
beruflichen Weiterbildung, zur Unternehmens-
beratung bzw. zur fachlichen Begleitung sind alle     Der maximale Fördersatz für Weiterbildungs-
nachzuweisenden Dienstleistungs-, und Materi-         Dienstleistungen beträgt 80% der entsprechen-
alkosten sowie die Kosten zur Verfügbarkeit von       den Investition.
Infrastrukturen förderfähig.

                                                                                                                                                               15
MAßNAHME 4: FREIZEIT- UND
     TOURISMUSAKTIVITÄTEN IM LÄNDLICHEN RAUM
     ZIEL                                                   	spezifische Unterkunftsmöglichkeiten und          BEDINGUNGEN
                                                              bedarfsgerechte Erschließung für Gäste mit
     Ziel dieser Maßnahme ist eine qualitative Aufwer-        eingeschränkter Mobilität                         Als lokale Infrastrukturen im Tourismussektor
     tung des lokalen, öffentlichen Freizeit- und Erho-     	lokale Informations- und Dokumentationszent-      sowie im Freizeit- und Erholungsangebot vor Ort
     lungsangebotes für die Landbevölkerung sowie             ren sowie ländliche Museen                        sind all jene Einrichtungen förderfähig, die in
     eine Erweiterung der öffentlichen touristischen                                                            der angepassten Maßstäblichkeit der Orte bzw.
                                                            	thematische Ausstellungen vor Ort und in der
     Infrastruktur und der Tourismus-Information im                                                             ihrer Region konzipiert und umgesetzt werden
                                                              Region
     ländlichen Raum durch:                                                                                     und einen unter den gesetzlichen Bestimmungen
                                                            	einheitliche Beschilderung von Sehenswürdig-      des Titel III förderfähigen Investitionsbetrag von
       	Schaffen oder Entwickeln von lokalen öffentli-
                                                              keiten und Wanderwegen                            750.000 € nicht überschreiten.
         chen Sport-, Freizeit- und Erholungseinrichtun-
         gen                                                	angemessene Empfangs- und Begleitstrukturen
                                                                                                                Mit Ausnahme der thematischen Ausstellungen,
                                                              für Gäste und Besucher
       	Verbessern der lokalen/regionalen Tourismus-­                                                          die zeitlich begrenzt werden können, müssen alle
         Information für Gäste vor Ort und in der Region    	lokale Produkte und Dienstleistungen in den       anderen geförderten lokalen Infrastrukturen im
                                                              Bereichen Tourismus, Freizeit und Erholung        Tourismus-, Freizeit- und Erholungsbereich eine
       	Entwickeln und Aufwerten des öffentlichen
                                                              aufwerten und vermarkten                          Laufzeit von mindestens 10 Jahren haben.
         Dienstleistungs-Angebotes „Tourismus auf dem
         Lande“                                             	Kompetenzerweiterung und bessere Koordinati-      Im gegensätzlichen Fall, müssen die Fördergelder
                                                              on der lokalen/regionalen touristischen Akteure   proportional zurückerstattet werden.
     BEISPIELE                                                und Anbieter, um ein professionelleres und
                                                                                                                Um die spezifische Identität des ländlichen
                                                              vielfältigeres Angebot bieten zu können
                                                                                                                Raumes und die Typologie des Dorfgefüges zu
      	öffentliche Freizeit-, Sport- und Erholungsinfra-                                                       bewahren, müssen die geschaffenen Tourismus-,
        strukturen für die Landbevölkerung sowie für        BEGÜNSTIGTE
                                                                                                                Freizeit- und Erholungs-Infrastrukturen die lokalen
        Gäste vor Ort und in der Region                                                                         Eigenarten und Charakteristika durch eine ange-
                                                            	Privatpersonen
      	standort- und zielgerechter Zugang zu Naturräu-                                                         passte sowie standortgerechte Auswahl, Herkunft
        men und Kulturdenkmälern                            	Gemeinden und interkommunale Syndikate,           und Gestaltung der Materialien respektieren und
                                                              Naturparke                                        wiederspiegeln.
      	lokale/regionale Themenwege und Lehrpfade

16
Bei gewinnbringenden Projekten muss die wirt-        Bereicherung des wirtschaftlichen wie soziokultu-
schaftliche Tragfähigkeit nachgewiesen werden.       rellen Umfeldes sowohl im ländlichen Tourismus-
                                                     sektor wie im lokalen Freizeit- und Erholungsange-
Für die geschaffenen lokalen Infrastrukturen von
                                                     bot bei.
Tourismus-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen
gelten folgende maximale Obergrenzen:                Die Kosten für Grund- und Gebäudeerwerb,
                                                     laufende Personalkosten sowie die zusätzlichen
 	max. 120 qm Fläche für die Hauptnutzungsform
                                                     Kosten für die Gestaltung in der Umgebung
 	max. 2.000 € förderfähiger Invest pro qm Nutz-    geschaffener Infrastrukturen, wie Parking- und
   fläche                                            Terrassenflächen fallen nicht unter das Förderre-
 	max. 40% der Fläche der Hauptnutzung für          gime.
   Nebenräume (Eingang, Küche, Sanitär, Technik-
   und Abstellraum)
 	max. 6.000 € förderfähiger Invest für entspre-
                                                     FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
   chende Kücheneinrichtung
                                                     Die Unterstützung beträgt 40% der förderfähigen
Die förderfähigen Projekte müssen                    Investitionen vor Ort und in der Region in den
                                                     Bereichen Tourismus, Freizeit und Erholung.
 	entweder aus der kommunalen Entwicklungs-
   planung der jeweiligen Gemeinde hervorgehen,      Im Falle von gewinnbringenden Projekten, darf
   besonders bei Gemeinden als Projektträger!        die finanzielle Unterstützung, während einer
 	oder aber mit der aktiven Beteiligung der loka-   Zeitspanne von 3 Haushaltsjahren, den Betrag
   len, privaten und öffentlichen Akteure aus der    von 200.000 € an Beihilfen pro Projektträger nicht
   Zivilgesellschaft umgesetzt werden                überschreiten.

Außerdem sollen die geförderten Infrastrukturen      Für Gemeinden als Projektträger ist, je nach Größe
als öffentliche und gemeinschaftliche Einrichtung    und Einwohnerzahl, ein maximales förderfähiges
sowohl der Landbevölkerung wie den Gästen vor        Investitionsvolumen für den Förderzeitraum
Ort zugutekommen. Damit tragen sie zu einer          2014-2020 festgelegt.

                                                                                                          17
MAßNAHME 5: GRUNDVERSORGUNG
     FÜR DIE LANDBEVÖLKERUNG
                 ZIEL                                                   	Studien zur dezentralen und angepassten
                                                                          Mobilität in der Region wie: Verbesserung des
                Mit dieser Maßnahme soll nicht nur die wirt-              Angebotes an Öffentlichem Personen-Nahver-
                schaftliche Grundversorgung sondern auch das              kehr, Mitfahrzentrale, Ruf-/Bummelbus
                soziokulturelle Serviceangebot im ländlichen
                Raum gefördert werden. Dabei können zum einen
                öffentliche Auffang-, Empfangs- und Begegnungs-­        BEGÜNSTIGTE
                Infrastrukturen in den Landgemeinden und Dörfern
                geschaffen oder verbessert werden. Zum anderen          	Gemeinden und interkommunale Syndikate,
                werden auch öffentliche Dienstleistungen in den           Naturparke
                Bereichen Mobilität, Vereinsleben, Weiterbildung,
                                                                        	andere öffentliche Projektträger
                Kultur, Freizeit und Erholung für die lokale Bevölke-
                rung angeboten.
                                                                        BEDINGUNGEN
                 BEISPIELE                                              	Förderfähig sind Investitionen, dessen Infra-
                                                                          strukturen und Einrichtungen sich in die beste-
                 	ortsnahe öffentliche Auffang- und Versorgungs-
                                                                          hende, umgenutzte Bausubstanz integrieren und
                   einrichtungen für Kinder wie Kindertagesstätten
                                                                          sich in die umgebende Dorftypologie einfügen.
                 	lokale und multifunktionale Begegnungs- und            Lediglich neue benötigte und dem Hauptvolu-
                   Versammlungsräume für das Gemeinschafts-               men angepasste Nebenbauten können ebenfalls
                   und Vereinsleben sowie für Kultur- und Frei-           gefördert werden.
                   zeit-Aktivitäten
                                                                        	Um die spezifische Identität des ländlichen
                 	lokale Kompetenzzentren im ländlichen Raum             Raumes und die Typologie des Dorfgefüges zu
                   zur fachlichen Weiterbildung bzw. für Initiativen      bewahren, müssen die geschaffenen Empfangs-,
                   in den Bereichen Kultur, Kunsthandwerk, Freizeit       Kultur- und Freizeit-Infrastrukturen die lokalen
                   und Erholung                                           Eigenarten und Charakteristika durch eine

18
angepasste sowie standortgerechte Auswahl,            	oder aber mit der aktiven Beteiligung der loka-
  Herkunft und Gestaltung der Materialien respek-         len, privaten und öffentlichen Akteure aus der
  tieren und wiederspiegeln.                              Zivilgesellschaft umgesetzt werden
Für die geschaffenen lokalen Infrastrukturen von       Außerdem sollen die geförderten Infrastrukturen
Begegnungs-, Empfangs-, Kultur-, Freizeit- und         als öffentliche und gemeinschaftliche Einrichtung
Erholungseinrichtungen gelten folgende maximale        sowohl der Landbevölkerung wie den Gästen vor
Obergrenzen:                                           Ort zugutekommen. Damit tragen sie zu einer
 	max. 120 qm Fläche für die Hauptnutzungsform        Bereicherung des wirtschaftlichen wie soziokul-
    Auffang- und Empfangs-Infrastrukturen für          turellen Umfeldes im lokalen Bildungs-, Kultur-,
    ­Kinder                                            Freizeit- und Erholungsangebot bei.
 	max. 200 qm Fläche für die Hauptnutzungsform        Die Kosten für Grund- und Gebäudeerwerb, laufen-
     multifunktionale Begegnungs- und Versamm-         de Personalkosten sowie die zusätzlichen Kosten
   lungsräume                                          für die Gestaltung in der Umgebung geschaffener
 	max. 2.000 € förderfähiger Invest pro qm Nutzflä-   Infrastrukturen, wie Parking- und Terrassenflächen
   che                                                 fallen nicht unter das Förderregime.
 	max. 40% der Fläche der Hauptnutzung für
   ­Nebenräume (Eingang, Küche, Sanitär, Technik-
                                                       FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
    und Abstellraum)
                                                       Die Unterstützung für Investitionen unter dieser
 	max. 6.000 € förderfähiger Invest für entspre-      Maßnahme beträgt 40%.
    chende Kücheneinrichtung
                                                       Für Gemeinden als Projektträger ist, je nach Größe
Die förderfähigen Projekte müssen
                                                       und Einwohnerzahl, ein maximales förderfähiges
 	entweder aus der kommunalen Entwicklungs-           Investitionsvolumen für den Förderzeitraum
    planung der jeweiligen Gemeinde hervorgehen,       2014-2020 festgelegt.
    besonders bei Gemeinden als Projektträger!

                                                                                                            19
MAßNAHME 6: BEWAHREN UND AUFWERTEN
     DES KULTUR- UND NATURERBES IM
     LÄNDLICHEN RAUM UND IN DEN DÖRFERN
     ZIEL                                                   	die Aufwertung und Wiederherstellung von               angepasster Artenwahl sowie von ortstypischen
                                                              öffentlichen Freiräumen, Grünzügen und Be-             und standortgebundenen Materialien geachtet
     Die Unterstützung dieser Maßnahme bezieht sich           gegnungspunkten wie: Dorfplätze, Parkanlagen,        	eine dorfgerechte Bautypologie und angepasste,
     nicht nur auf öffentliche Gestaltungs-, Aufwer-          Straβenräume, Vorhöfe und Randbereiche,                funktionale Gestaltungsform bevorzugt.
     tungs- und Wiederherstellungs-Projekte innerhalb         innerörtliche Rad- und Fußweg-Verbindungen,
     der Ortschaften oder Siedlungsgebiete. Auch              Spiel- und Sportplätze, Freizeit- und Erholungs-­   BEGÜNSTIGTE
     die ­Ortsränder sowie die Verzahnungsbereiche            Einrichtungen
     zwischen Siedlung und freier Landschaft mit ihren      	der Schutz und die Aufwertung von bestehender        	Privatpersonen und juristische Personen des
     typischen Kultur- und Naturelementen werden              ortstypischer Bausubstanz, von Denkmälern und          öffentlichen Rechts (Gemeinden und interkom-
     miteinbezogen.                                           lokalem Kulturerbe                                     munale Syndikate, Naturparke) sowie des Privat-
     Die wesentlichen Förderaspekte hierbei sind:                                                                    rechts (Syndikate und Vereinigungen). 
                                                           Die förderfähigen Projekte müssen die spezifische
                                                                                                                     Landwirte sind bei dieser Maβnahme ausge-
      	die Begrünung von öffentlichen Freiräumen mit      Identität und natürliche Vielfalt des ländlichen
                                                                                                                     schlossen.
        einheimischen Arten und standortgerechten          ­Raumes erhalten und im Einklang mit dem dör­f­
        Vegetationsformen                                  lichen Gefüge stehen.
                                                                                                                  BEDINGUNGEN
      	der Erhalt und die Aufwertung von innerörtlichen   Bei der Projektumsetzung wird deshalb besonders
        Naturräumen, Kulturlandschaften und Sekundar-                                                             Förderfähig sind Investitionen in entsprechende
                                                            	der Erhalt bzw. die Verbesserung der ortsnahen
        strukturen des Dorfgefüges wie Trockenmauern,                                                             Infrastrukturen und Einrichtungen, die sich in
                                                              Kulturlandschaftsräume und Biotoptypen unter-
        Hohlwege, Mühlenkanäle und Dämme, Weiher                                                                  bestehende, umgenutzte Bausubstanz integrieren
                                                              stützt
        und Teiche                                                                                                und sich in die umgebende Dorftypologie einfügen.
                                                            	der nachhaltige Unterhalt von naturnahen,
      	die Aufwertung von Naturelementen und Grün­                                                               Lediglich neue benötigte und dem Hauptvolumen
                                                              ­regionaltypischen Strukturelementen und Grün-
        strukturen wie: Gehölze, Obstgärten, Hecken,                                                              angepasste Nebenbauten können ebenfalls geför-
                                                              anlagen im Dorf und am Ortsrand gefördert
        Magerrasen, Flieβ- und Stillgewässer als Über-                                                            dert werden.
        gangsbereiche zwischen Siedlung und Landschaft      	auf die Herkunft von bodenständiger Vegetation,

20
Für die geschaffenen lokalen Infrastrukturen von      Die Kosten für Grund- und Gebäudeerwerb, laufen-
Begegnungs-, Kultur-, Freizeit- und Erholungsein-     de Personalkosten sowie die zusätzlichen Kosten
richtungen gelten folgende maximale Obergren-         für die Gestaltung in der Umgebung geschaffener
zen:                                                  Infrastrukturen, wie Parking- und Terrassenflächen
  	max. 200 qm Fläche für die Hauptnutzungsform      fallen nicht unter das Förderregime.
    multifunktionale Begegnungs- und Versamm-
    lungsräume                                        FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
  	max. 2.000 € förderfähiger Invest pro qm Nutz-
                                                      Die Unterstützung für Investitionen unter dieser
    fläche
                                                      Maßnahme beträgt 40%.
  	max. 40% der Fläche der Hauptnutzung für
    ­Neben­räume (Eingang, Küche, Sanitär, Technik-   Für Gemeinden als Projektträger ist, je nach Größe
     und Abstellraum)                                 und Einwohnerzahl, ein maximales förderfähiges
                                                      Investitionsvolumen für den Förderzeitraum
  	max. 6.000 € förderfähiger Invest für entspre-
                                                      2014-2020 festgelegt.
    chende Kücheneinrichtung
Die förderfähigen Projekte müssen
  	entweder aus der kommunalen Entwicklungs-
    planung der jeweiligen Gemeinde hervorgehen,
    besonders bei Gemeinden als Projektträger!
  	oder aber mit der aktiven Beteiligung der loka-
    len, privaten und öffentlichen Akteure aus der
    Zivilgesellschaft umgesetzt werden

                                                                                                           21
EXTRAITS DE LA LOI DU 27 JUIN 2016
     concernant le soutien au développement durable des zones rurales

     Nous Henri, Grand-Duc de Luxembourg, Duc de Nassau,              (2) Le plan de développement communal est un ins-              Peut être considéré comme membre d’un ménage agri-
                                                                      trument de planification durable et intégrée qui a pour        cole toute personne physique ou morale ou tout groupe-
     Notre Conseil d’Etat entendu ;                                   objet de promouvoir, dans le cadre d’une démarche par-         ment de personnes physiques ou morales, quel que soit
                                                                      ticipative, le développement communal dans les zones           leur statut juridique, à l’exception des salariés agricoles.
     De l'assentiment de la Chambre des Députés ;
                                                                      rurales, afin d’y améliorer la qualité de vie.                 (3) Pour les micro-entreprises actives dans le secteur de
     Vu la décision de la Chambre des Députés du 12 mai               Le plan de développement communal vise à sauvegar-             l’artisanat local, qu’elles exercent des activités de pro-
     2016 et celle du Conseil d'Etat du 7 juin 2016 portant           der l’identité spécifique du milieu rural et la typologie du   duction, d’affinage ou de commercialisation, au moins
     qu'il n'y a pas lieu à second vote ;                             tissu villageois. Il doit résulter d’une concertation entre    50 pour cent de l’offre doivent être constitués par des
                                                                      les différents acteurs locaux publics et privés concernés.     produits de provenance régionale.
     Avons ordonné et ordonnons :
                                                                      (3) Le plan de développement communal bénéficie d’une          (4) Pour être éligibles, les investissements doivent être
                                                                      aide dont le taux est fixé à 50 pour cent.                     intégrés dans le patrimoine local bâti au sein du tissu vil-
     Titre III – Amélioration de la qualité                           Un règlement grand-ducal précise les modalités d’appli-        lageois. De nouveaux corps annexés à la bâtisse princi-
                                                                                                                                     pale sont également éligibles.
     de vie en milieu rural                                           cation des aides.
     et diversification de l’économie rurale                                                                                         Par dérogation, sont également éligibles les infrastruc-
                                                                                                                                     tures créées dans le cadre d’une relocalisation d’une
                                                                                                                                     exploitation agricole visée à l’article 2.
     Chapitre 1er – Elaboration des plans de dévelop-                 Chapitre 2 – Développement d’activités non
     pement communal                                                  agricoles en milieu rural                                      (5) Les structures d’hébergement ainsi que celles rela-
                                                                                                                                     tives aux activités équestres sont exclues de l’aide.
     Art. 58. (1) Des aides peuvent être accordées aux com-           Art. 59. (1) Des aides peuvent être accordées en faveur
     munes, aux syndicats de communes et aux parcs naturels           d’investissements dans la création et le développement         (6) Les micro-entreprises doivent avoir le siège effectif de
     tels que définis à l’article 1er de la loi modifiée du 10 août   d’activités non agricoles, qui sont en rapport avec la mise    l’exploitation sur le territoire d’une des communes autres
     1993 sur les parcs naturels, en faveur :                         en place et le développement de structures pédago-             que celles énumérées à l’article 64.

         1. d
             e l’établissement, de la mise à jour et du suivi de     giques et d’accueil à la ferme ou à l’entreprise, à destina-   (7) Pour les opérations génératrices de bénéfices la viabi-
            plans de développement communal ;                         tion du public, par les exploitants agricoles, les membres     lité économique doit être démontrée.
                                                                      d’un ménage agricole, ainsi que les micro-entreprises des
         2. d
             e l’accompagnement et de l’encadrement des              métiers d’art et d’artisanat local.                            (8) Les projets bénéficient d’une aide dont le taux est fixé
            processus de participation des citoyens relatifs à                                                                       à 40 pour cent.
            l’élaboration des plans de développement com-             (2) Par ménage agricole, on entend tout groupe de per-
            munal.                                                    sonnes vivant dans une même unité d’habitation privée          (9) Un règlement grand-ducal précise les modalités d’ap-
                                                                      et dont un membre au moins est exploitant agricole au          plication des aides.
                                                                      sens de l’article 2.

22
Chapitre 3 – Conseil à la création et au dévelop-             Pour les personnes morales, la qualification profession-       (4) Les projets bénéficient d’une aide dont le taux est fixé
pement de petites et moyennes entreprises                     nelle s’apprécie sur base de la disponibilité en ressources    à 40 pour cent des dépenses éligibles.
                                                              humaines et des infrastructures et équipements requis
Art. 60. (1) Des aides peuvent être accordées au pres-        en vue de l’exécution de la mission, ainsi que sur base de     (5) Un règlement grand-ducal précise les modalités d’ap-
tataire de services de conseil ou de formation continue       la formation et de l’expérience professionnelles du per-       plication des aides.
dans le contexte de l’encadrement professionnel, à des-       sonnel effectivement affecté aux services de conseil et
tination des petites et moyennes entreprises ayant leur       de formation.
siège social sur le territoire d’une des communes autres
que celles énumérées à l’article 64.                          (5) Un règlement grand-ducal précise les modalités d’ap-       Chapitre 5 – Services de base pour la popula-
                                                              plication des aides.                                           tion locale
Les actions portant sur la formation professionnelle
continue comprennent des cours, des séminaires, des
                                                                                                                             Art. 62. (1) Des aides peuvent être accordées en faveur
ateliers et l'encadrement des acteurs économiques.
                                                                                                                             de projets en rapport avec le développement socio-cultu-
(2) Le prestataire bénéficie d’une aide dont le taux est      Chapitre 4 – Activités récréatives et touris-                  rel et socio-économique des zones rurales et visant la
fixé à 40 pour cent pour les services de conseil, l’aide      tiques en milieu rural                                         création, le développement et l’amélioration de services
ne pouvant toutefois dépasser 1.500 euros par conseil                                                                        et d’infrastructures locales d’accueil, d’encadrement, de
presté et à 80 pour cent au maximum pour les services         Art. 61. (1) Des aides peuvent être accordées en faveur        garde, de mobilité, de rencontre, de formation, d’activi-
de formation.                                                 d’investissements affectés à l’usage du public dans les        tés culturelles ou récréatives.
                                                              infrastructures récréatives et touristiques à petite échelle
(3) Les services de conseil doivent porter sur l’amélio-      et les informations touristiques, tels que :                   (2) Les projets communaux concernés doivent être issus
ration des performances économiques et environne-                                                                            d’un plan de développement communal ou résulter
                                                                  1. les infrastructures de récréation, de loisirs et de    d’une concertation entre les différents acteurs locaux
mentales de l’entreprise et, le cas échéant, de ses inves-            détente affectées à l’usage du public ;
tissements, la réduction de ses effets sur le climat et le                                                                   publics et privés.
renforcement de sa résilience aux changements clima-              2. les informations touristiques à l’usage du public ;
                                                                                                                             (3) Pour être éligibles les investissements doivent être
tiques. Cette obligation ne vaut pas pour les services de         3. le développement et la valorisation des services       intégrés dans le patrimoine local bâti au sein du tissu
formation.                                                            touristiques affectés à l’usage du public.             villageois. De nouveaux corps annexés à la bâtisse prin-
(4) Peuvent bénéficier de l’aide les personnes physiques      (2) Les projets communaux concernés doivent être issus         cipale sont également éligibles.
et morales de droit public et de droit privé qui justifient   d’un plan de développement communal ou résulter                (4) Les projets bénéficient d’une aide dont le taux est fixé
d’une qualification professionnelle suffisante.               d’une concertation entre les différents acteurs locaux         à 40 pour cent.
Pour les personnes physiques, sont prises en compte la        publics et privés.
formation et l’expérience professionnelles ainsi que la                                                                      (5) Pour les opérations génératrices de bénéfices la viabi-
                                                              (3) Pour les opérations génératrices de bénéfices la viabi-    lité économique doit être démontrée.
disponibilité d’infrastructures et d’équipements requis
                                                              lité économique doit être démontrée.
en vue de l’exécution de la mission.

                                                                                                                                                                                            23
EXTRAITS DE LA LOI DU 27 JUIN 2016
     concernant le soutien au développement durable des zones rurales

     (6) L’aide est applicable aux personnes morales de droit          (3) Les projets communaux concernés doivent être issus         Par dérogation à l’alinéa 1er, les exploitants agricoles et
     public.                                                           d’un plan de développement communal ou résulter                les membres d’un ménage agricole réalisant des investis-
                                                                       d’une concertation entre les différents acteurs locaux         sements dans la création et le développement d’activités
     (7) Un règlement grand-ducal précise les modalités d’ap-          publics et privés.                                             non agricoles peuvent bénéficier du régime d’aides visé
     plication des aides.                                                                                                             à l’article 59, paragraphe 1er, quelle que soit la commune
                                                                       (4) Pour être éligibles les investissements doivent être       sur le territoire de laquelle ils sont installés.
                                                                       intégrés dans le patrimoine local bâti au sein du tissu
                                                                       villageois. De nouveaux corps annexés à la bâtisse prin-       Art. 65. Pour les opérations génératrices de bénéfices,
     Chapitre 6 – Conservation et mise en valeur du                    cipale sont également éligibles.                               le total des aides prévues au titre III ne peut excéder,
     patrimoine culturel et naturel des villages                                                                                      par bénéficiaire, 200.000 euros sur une période de trois
                                                                       (5) Les projets bénéficient d’une aide dont le taux est fixé   années.
     Art. 63. (1) Des aides peuvent être accordées en faveur           à 40 pour cent.
     d’investissements liés à la valorisation et à l’aménage-                                                                         Art. 66. Pour les communes éligibles aux aides du pré-
     ment, à la restauration et à la réhabilitation du patri-          (6) Pour les opérations génératrices de bénéfices la viabi-    sent titre, les aides, à l’exception de celles qui sont pré-
     moine culturel et naturel des villages, des paysages              lité économique doit être démontrée.                           vues au chapitre 1er, ne peuvent dépasser un plafond qui
     ruraux et des sites à haute valeur naturelle.                                                                                    est fonction du nombre d’habitants de la commune.
                                                                       (7) Un règlement grand-ducal précise les modalités d’ap-
     Les investissements doivent être ouverts au public.               plication des aides.                                           Le plafond est calculé en multipliant par 200 le nombre
                                                                                                                                      pondéré d’habitants de la commune au jour de l’entrée
     (2) Sont visés les investissements :                                                                                             en vigueur de la loi, déterminé selon la formule sui-
         1. r éalisés à l’intérieur ainsi qu’en bordure des vil-                                                                     vante :
             lages ayant pour objet la renaturation d’espaces          Chapitre 7 – Dispositions générales                                1. p
                                                                                                                                              our les communes dont la population est infé-
             publics, la valorisation des ressources naturelles,                                                                             rieure à 1.000 habitants, le nombre pondéré d’ha-
             la restauration et l’aménagement des milieux              Art. 64. Les mesures relatives aux activités énumé-                   bitants est égal à 1.500 ;
             naturels ainsi que la protection, l’entretien et la       rées aux articles 58 à 63, ne peuvent être soutenues si
                                                                       elles sont réalisées sur les territoires des communes de           2. p
                                                                                                                                              our les communes dont la population est com-
             mise en valeur des paysages culturaux ;
                                                                       Bertrange, de Bettembourg, de Bettendorf, de Colmar-                  prise entre 1.000 et 2.999 habitants, le nombre
         2. r elatifs à l’aménagement et à la revalorisation          Berg, de Diekirch, de Differdange, de Dudelange, d’Erpel-             pondéré d’habitants est égal au nombre d’ha-
             des espaces publics construits ainsi que des              dange, d’Esch-sur-Alzette, d’Ettelbruck, de Hesperange,               bitants augmenté de 500 unités sans pouvoir
             ensembles villageois ;                                    de Käerjeng, de Kayl, de Kopstal, de Luxembourg, de                   dépasser 3.000 ;
         3. r elatifs à la protection, la restauration, la réaffec-   Mamer, de Mondercange, de Pétange, de Rumelange,                   3. p
                                                                                                                                              our les communes dont la population est com-
             tation et la mise en valeur du patrimoine rural           de Sandweiler, de Sanem, de Schieren, de Schifflange, de              prise entre 3.000 et 4.999 habitants, le nombre
             bâti à des fins culturelles, sociales, économiques        Steinfort, de Strassen et de Walferdange.                             pondéré d’habitants est égal au nombre d’habi-
             ou touristiques.                                                                                                                tants ;

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