Lebensqualität im ländlichen Raum
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INHALTSVERZEICHNIS LEBEN IM LÄNDLICHEN RAUM 4 DER LÄNDLICHE RAUM IN LUXEMBURG 6 AUSWAHL DER FÖRDERFÄHIGEN PROJEKTE 8 MAßNAHME 1 : INTEGRIERTE LÄNDLICHE ENTWICKLUNG, AUSARBEITEN KOMMUNALER ENTWICKLUNGSKONZEPTE - PDC 10 MAßNAHME 2 : DIVERSIFIZIERUNG HIN ZU NICHT-LANDWIRTSCHAFTLICHEN TÄTIGKEITEN 12 MAßNAHME 3 : BERATUNG ZUR UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND BETRIEBSENTWICKLUNG 14 MAßNAHME 4 : FREIZEIT- UND TOURISMUSAKTIVITÄTEN IM LÄNDLICHEN RAUM 16 MAßNAHME 5 : GRUNDVERSORGUNG FÜR DIE LANDBEVÖLKERUNG 18 MAßNAHME 6 : B EWAHREN UND AUFWERTEN DES KULTUR- UND NATURERBES 20 IM LÄNDLICHEN RAUM UND IN DEN DÖRFERN GESETZGEBUNG 22 KONTAKTE 34
Förderprogramm für die Unterstützung zur nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume „Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft“ 3
LEBEN IM LÄNDLICHEN RAUM Die Politik für die nach- wickeln und zu verbessern, haben wir aus der haltige Entwicklung der europäischen Palette eine Reihe von 6 Förder- ländlichen Räume für maβnahmen zusammengestellt, welche unseren die Periode 2014-2020 nationalen wie regionalen Gegebenheiten am wird in der Verordnung besten angepasst sind. (EG) Nr. 1305/2013 des Neben der Förderung der Landwirtschaft, des Europäischen Rates Weinbaus und des Gartenbaus sieht das Gesetz beschrieben. Wie bei unter seinem Titel III auch verstärkt eine Verbesse- dem vorhergehenden rung der Lebensqualität im ländlichen Raum sowie Programm 2007-2013, die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft vor. legt auch sie einen großen Wert auf die Kennzeichnend für den ländlichen Raum Luxem Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen burgs sind die hohe landschaftliche Vielfalt sowie Raum sowie die Förderung der Diversifizierung der eine ausgeprägte regionale Identität. wirtschaftlichen Tätigkeiten. Für diesen strate Nach den angewandten Prinzipien von Dezentra- gischen Schwerpunkt wurde ein Finanzierungs- lisierung, Regionalisierung und Einwohnerdichte anteil auf nationaler Ebene festgesetzt, auch der gelten nunmehr 79 der insgesamt 105 Gemein- LEADER-Ansatz wurde wieder als obligatorisches den Luxemburgs als „Gemeinden im ländlichen Element in die Politik der nachhaltigen ländlichen Raum“. Dies entspricht einem Flächenanteil von Entwicklung integriert. 82% des luxemburgischen Territoriums mit einem Auf Basis dieser Vorgaben wurden eine nationale Einwohneranteil von etwa 38% der nationalen Strategie sowie ein nationales Programm für die Bevölkerung. Entwicklung des ländlichen Raumes erarbeitet. Somit können die gesetzlichen Fördermaβnah- Um die ökonomischen und sozio-kulturellen men die im Gesetz vom 27. Juni 2016 zur Förde- Strukturen im ländlichen Raum weiterzuent- rung der nachhaltigen Entwicklung der ländlichen 4
Räume unter Titel III, bezüglich der Verbesserung Somit stellen die PDC-Konzepte eine wertvolle der Lebensqualität im ländlichen Raum sowie und unersetzbare Orientierung besonders bei der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft der Umsetzung von öffentlichen Projekten im vorgesehen sind, auf den Gebieten der meisten Rahmen des Förderprogramms zur nachhaltigen Gemeinden Luxemburgs angewendet werden. Entwicklung der ländlichen Räume dar. Natür- Eine detaillierte Karte auf Seite 7 dieser Broschü- lich können aber auch private Projektträger re gibt einen Überblick über die förderfähigen bzw. lokale Vereine über den Weg einer aktiven Gemeinden des Landes. Bürgerbeteiligung eine Förderung ihres Projektes beantragen. Diese 6 Fördermaβnahmen werden in der vorliegenden Broschüre im Detail vorgestellt. Wir wünschen allen Projektträgern viel Erfolg bei Neben den Erklärungen in Bezug auf die Förder- der aktiven Mitwirkung an den verschiedenen fähigkeit der einzelnen Projekte, befinden sich Fördermaβnahmen. Mögen diese Maßnahmen im Anhang der Broschüre die entsprechenden dazu beitragen, die Lebensqualität sowie das Gesetzes- und Verordnungstexte, wie auch eine wirtschaftliche Potential in den Dörfern und den genaue Beschreibung der Antragsprozeduren und ländlichen Regionen zu erhalten oder zu verbes- die Angaben der zuständigen Dienststellen und sern und so den Stellenwert der ländlichen Räu- Kontaktpersonen. me mit ihren Akteuren in unserer Gesellschaft zu stärken. Berücksichtigt werden all jene Projekte, die entweder aus der kommunalen Entwicklungs- planung (PDC-Prozess der jeweiligen Gemeinde) oder mindestens aus einer aktiven Bürgerbeteili- Fernand Etgen gung hervorgegangen sind. Minister für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz. 5
DER LÄNDLICHE RAUM IN LUXEMBURG Das Gesetz vom 27. Juni 2016 zur Förderung der eng miteinander verzahnt; Eigenarten, Gemein- Eine ganzheitliche Strategie zur nachhaltigen nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume samkeiten und Gegensätze zerfließen in einer fort- Entwicklung ländlicher Regionen bestätigt nicht strebt in seinem Titel III eine Verbesserung der schreitenden und zum Teil sehr flächenintensiven nur die unverzichtbare Rolle des multifunktionalen Lebensqualität im ländlichen Raum sowie die Di- Siedlungsentwicklung, besonders in den ländlichen Agrarsektors in der ländlichen Wirtschaft, sondern versifizierung der ländlichen Wirtschaft an. Räumen. Aufgrund dieser Entwicklung strebt sie stärkt und verbessert zudem den Stellenwert das aktuelle nationale Raumordnungsprogramm sowie das Gesamtbild der Landwirtschaft, der Die ländlichen Räume Luxemburgs sind sowohl von (PDAT, 2003) die Prinzipien der Dezentralisierung ländlichen Räume und ihrer Akteure in der einer hohen landschaftlichen Vielfalt, wie von einer und Regionalisierung an, die eine lokale und Gesellschaft. starken regionalen Identität geprägt. Trotz seiner regionale Identität der ländlichen Räume stärken geringen Landesfläche, gelten 82% des luxemburgi- So hat sich Luxemburg, aufgrund seiner spezifi- sollen. Denn nur eine eigenständige und proakti- schen Territoriums als „ländliche Räume“. schen geographischen Lage in der Großregion ve Ausrichtung kann die zukünftige, nachhaltige sowie durch die rezenten starken sozio-ökonomi- Die hohe Lebensqualität auf dem Lande wird von Entwicklung der Dörfer und ländlichen Regionen schen Veränderungen, zu einem Raumordnungs- der Bevölkerung sehr geschätzt. Hierdurch liegt der gewährleisten. modell entwickelt, das von einer gegenseitigen jährliche Einwohnerzuwachs in den ländlichen Re- Während der primäre Sektor der Landwirtschaft Abhängigkeit zwischen städtischen und ländlichen gionen, mit über 2% seit den 80iger Jahren, wieder deutlich rückläufig bleibt, nimmt der tertiäre Sek- Räumen eindeutig geprägt ist. eindeutig im positiven Bereich. Mittlerweile leben tor der öffentlichen und privaten Dienstleistungen mit knapp 193.000 Einwohnern, also etwa 38% der In Zukunft lassen sich die integrativen und nach- in allen Landesteilen weiter sehr stark zu. Durch die gesamten Bevölkerung in „Gemeinden des ländli- haltigen „Stadt-Land-Beziehungen“ lediglich durch gesteigerte Mobilität der Berufstätigen verzeich- chen Raumes“. Der Siedlungsdruck, gerade auf die attraktive, multifunktionale Siedlungsmodelle, nen gerade die ländlichen Regionen, speziell des Landgemeinden, wächst einerseits durch eine ver- eine angepasste Mobilität, optimierte Kommu- Nordens, mittlerweile beachtliche lokale Arbeits- stärkte Mobilität der Landbevölkerung innerhalb nikationstechnologien sowie ein verbessertes, platzdichten von 450 bis 480, bei einem nationalen der Regionen. Andererseits zeigt der steigende breites Dienstleistungsangebot vor Ort noch weiter Durchschnitt von 650 Arbeitsplätzen auf 1.000 Zuwachs, durch aktuell fast 186.000 berufstätige steigern. Einwohner. Das Bildungs- oder Ausbildungsniveau Einpendler am Tag aus der benachbarten Großre- von jungen Berufstätigen in den ländlichen Regio- Nach den Bewertungskriterien der OECD, sowie gion nach Luxemburg, eindeutige Auswirkungen nen unterscheidet sich in der Zwischenzeit kaum nach den angewandten Prinzipien von Dezentra- auf die Arbeitsplatz- wie auf die Einwohnerdichten, mehr von denjenigen aus den städtischen Ver- lisierung und Regionalisierung bei der regionalen auch im ländlichen Raum. dichtungsräumen. Gleichermaßen gilt dies für die Einwohnerverteilung im aktuellen Raumordnungs- Deshalb bestehen starke Wechselbeziehungen gesellschaftlichen, kulturellen sowie freizeitlichen programm (PDAT, 2003), gelten 79 der insgesamt zwischen den städtischen und ländlichen Regionen Ansprüche, Initiativen und Aktivitäten in Stadt und 105 Gemeinden Luxemburgs als „Gemeinden Luxemburgs. Immer öfter sind „Stadt“ und „Land“ Land. im ländlichen Raum“ und fallen somit unter die 6
GEMEINDEN IM RURALEN RAUM Troisvierges UND GEMEINDEN IM URBANEN RAUM Weiswampach Gemeinden im ruralen Raum Clervaux Gemeinden im urbanen Raum Wincrange Norden Planungsregionen nach dem Landesplanungs-Programm estimmungen des Gesetzes vom 27. Juni 2016 B Parc Hosingen Gemeindegrenzen Parc Hosingen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung der Kiischpelt Gemeinden mit ländlichen Räume. Wiltz Entwicklungsplanung PDC Winseler Putscheid Die weiteren 26 Gemeinden mit wesentlich höhe- Vianden rer Raumverdichtung und mit generell mehr als Lac de la Haute-Sûre Goesdorf 4.500 Einwohnern gelten dementsprechend als Bourscheid Tandel städtische Zentren bzw. als städtischer Raum des Boulaide Esch-sur-Sûre Landesterritoriums. Somit können die 6 Maßnah- Diekirch men des Entwicklungsprogramms für die ländli- Westen Feulen Erpel- dange Bettendorf Reisdorf chen Räume auch nicht auf den Gebieten dieser Wahl Grosbous Ettelbruck Rambrouch Mertzig Beaufort 26 städtischen Gemeinden angewandt werden. Schieren Vallée de l'Ernz Zentrum-Norden Berdorf Die hier eingefügte Karte gibt einen detaillierten Préizerdaul Vichten Colmar- Berg Nommern Waldbillig Echternach Überblick zu den 79 förderfähigen Gemeinden im Redange/Attert Bissen Consdorf Rosport Larochette ländlichen Raum Luxemburgs. Ell Useldange Heffingen Boevange Mersch Mompach Zudem informiert die Gemeindekarte über den Fischbach Bech Stand der kommunalen Entwicklungskonzepte Beckerich Saeul Lintgen Manternach Mertert (Gemeinde-Entwicklungspläne: PDC) in den Tuntange Junglinster Biwer ländlichen Regionen unseres Landes. Aus diesen Hobscheid Septfontaines Lorentzweiler Osten Betzdorf kommunalen PDC-Planungsprozessen gehen die Koerich Kehlen Steinsel Grevenmacher Kopstal meisten öffentlichen und kommunalen Projekte Walferdange Niederanven Flaxweiler Steinfort als Entwicklungsmaβnahme einer integrierten und Zentrum-Süden Mamer nachhaltigen Dorfentwicklung hervor. Strassen Schuttrange Sandweiler Wormel- Garnich Luxembourg dange Lenningen Bertrange Contern Stadtbredimus Dippach Käerjeng Hesperange Waldbredimus Leudelange Reckange-sur- Mess Bous Pétange Remich Weiler-la- Roeser Tour Dalheim Sanem Mondercange Differdange Süden Schifflange Bettembourg Frisange Mondorf -les-Bains Esch-sur- Alzette Schengen Dudelange Kayl Rumelange 7
AUSWAHL DER FÖRDERFÄHIGEN PROJEKTE Das Gesetz vom 27. Juni 2016 zur Unterstützung Der jeweilige Projektträger reicht einen standardi- der nachhaltigen Entwicklung der ländlichen sierten Förderantrag mit den geforderten Projekt- Räume sowie das Großherzogliche Reglement unterlagen (Pläne, Kostenvoranschläge, entspre vom 23. Juli 2016 zu den Förderbestimmungen chende Genehmigungen, …) beim Ministerium für des Entwicklungsschwerpunktes Titel III regeln die Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz Anwendung und die Umsetzung von insgesamt ein. 6 Fördermaβnahmen, mit dem klaren Ziel einer Eine eigens ernannte Kommission, „commission Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerung des zones rurales“, unter dem Vorsitz des Ministe- im ländlichen Raum sowie einer Diversifizierung riums für Landwirtschaft, Weinbau und Verbrau- der ländlichen Wirtschaft. cherschutz, mit interministerieller sowie interdis- Zur entsprechenden detaillierten Information über ziplinärer Besetzung, überprüft die Förderfähigkeit die einzelnen Maßnahmen und Förderbestimmun- der eingereichten Projekte, gemäß den gesetzli- gen, wurden der respektive Gesetzestext sowie die chen Bestimmungen zur nachhaltigen Entwicklung geltenden Ausführungsbestimmungen als Anhang der ländlichen Räume. der Broschüre auf den Seiten 22 - 33 aufgenommen. Auf der Basis des Gutachtens der „commission des Die 6 Fördermaβnahmen des Entwicklungsschwer- zones rurales“ entscheidet der Minister über eine punktes: „Verbesserung der Lebensqualität der öffentliche Förderung und beschließt die entspre- Bevölkerung im ländlichen Raum und Diversifi chende finanzielle Unterstützung des definitiven zierung der ländlichen Wirtschaft“, die nachste- Projektes. hend weiter im Detail vorgestellt werden, richten Der öffentliche Fördersatz ist für die 6 Maßnah- sich sowohl an öffentliche (kommunale wie regio- men gesetzlich festgelegt und die entsprechenden nale), gemeinschaftliche und private Projektträger Fördergelder werden über nationale Budgetmittel bzw. Akteure in den 79 Gemeinden im ländlichen abgewickelt. Raum Luxemburgs. 8
Um eine möglichst gleichwertige Verteilung der begrenzten Fördermittel innerhalb der ländlichen Räume zu garantieren, wurden für die einzelnen öffentlichen wie privaten Projektträger entspre- chende maximale Investitionsgrenzen in den gesetzlichen Bestimmungen festgelegt. Diese werden den jeweiligen Projektträgern im Vorfeld der entsprechenden Förderbewilligung schriftlich vom Minister mitgeteilt. Dementsprechend wird ebenfalls bei privaten, gewinnbringenden Projekten die spezifische „de minimis“ – Regelung angewandt, d.h. entspre- chende Projekte dürfen nicht über die maximale Fördersumme von 200.000 € hinaus, innerhalb von 3 Haushaltsjahren, unterstützt werden. Die definitive verbindliche Förderzusage der jewei- ligen Projekte erfolgt über einen entsprechenden ministeriellen Beschluss und wird dem Antragstel- ler schriftlich vom zuständigen Minister mitgeteilt. Je nach Projektausrichtung und –umsetzung, sowie gemäß den budgetären Bestimmungen, können die zugesagten Fördermittel in einem oder mehreren Abschnitten an den Projektträger ausgezahlt werden. 9
MAßNAHME 1: INTEGRIERTE LÄNDLICHE ENTWICKLUNG, AUSARBEITEN KOMMUNALER ENTWICKLUNGSKONZEPTE - PDC ZIEL Sozio-kulturelles Umfeld, Freizeitaktivitäten, BEISPIELE Kultur, Bildung und dörfliche Identität Diese Maßnahme unterstützt das Ausarbeiten, Aus einer anschließenden Stärken-/Schwächen- und Ausarbeiten, Aktualisieren und Umsetzen das Aktualisieren oder Umsetzen von kommu- Chancen-/Gefahren-Analyse (SWOT) werden weiter der kommunalen Entwicklungsplanung PDC - nalen Entwicklungsprozessen im Rahmen der im PDC-Prozess Entwicklungsstrategien abgeleitet Gemeinde-Entwicklungspläne und kommunale PDC-Planung (Plan de développement communal – und schließlich ein Maßnahmen-Katalog mit zeit Entwicklungskonzepte Gemeinde-Entwicklungsplan). lichen und räumlichen Prioritäten festgelegt. Fachliche Begleitung oder Leitung von Initiativen Die jeweilige Gemeinde vergibt den PDC-Planungs und Prozessen der aktiven Bürgerbeteiligung im Der PDC-Prozess ist demnach ein integrierter, nach- auftrag an ein interdisziplinär aufgestelltes Planungs Rahmen der kommunalen Entwicklungsplanung, haltiger und partizipativer Planungsansatz, der zur team ihrer Wahl. wie etwa: Diskussionsforen, thematische Stärkung der ländlichen Räume sowie zur Verbes- Arbeitskreise, öffentliche Umfragen, Ideenwerk- Leistungsumfang und Planungsablauf sind in einem serung der Lebensqualität bei der Landbevölkerung stätten und Dorfateliers verbindlichen Vertragsmodell sowie in einem beitragen soll. Erhalten, Fördern und Neubeleben von Initiati- detaillierten Lastenheft mit den Leistungsbeschrei- Er beruht auf einer möglichst breiten Abstimmung ven und Aktivitäten zur Stärkung der ländlichen bungen definiert. und Unterstützung der kommunalen Verantwort- Identität im Rahmen von Vereinsinitiativen, Gemäß einer für jede Gemeinde spezifischen Auf- lichen und der beauftragten Fachplanern mit den Dorffestivals oder Kulturevents gabenklärung, erstellt die kommunale Prozesspla- verschiedenen Akteuren aus der Bürgerschaft und nung – PDC zuerst ein detailliertes Inventar zu den der Zivilgesellschaft in der Gemeinde. BEGÜNSTIGTE 4 Entwicklungsschwerpunkten in der Gemeinde: Eine weitere Zielsetzung der integrierten PDC- Wohnen und Wohnumfeld, Architektur und Prozessplanung ist es, die spezifische ländliche Gemeinden im ländlichen Raum Urbanismus Identität sowie die Charakteristiken des dörflichen Interkommunale Verbände/Syndikate, Sozio-ökonomische Aktivitäten und öffentliche Gefüges zu bewahren oder wiederherzustellen. Naturparke Versorgung im regionalen/nationalen Umfeld Die Ergebnisse der PDC-Prozessplanung werden Natürliche und humane Umwelt, Siedlungsöko- im Gemeinderat abgestimmt und durch einen logie und Biodiversität Gemeinderatsbeschluss festgeschrieben. 10
BEDINGUNGEN FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG Verbindliche Basis für die unterstützten Die Unterstützung beträgt bis zu 50% der im PDC-Prozessplanungen bzw. die kommunalen PDC-Vertrag definierten Honorarleistungen zur Entwicklungskonzepte sind das vom Ministerium kommunalen Entwicklungsplanung. (MAVPC) definierte PDC-Vertragsmodell sowie das Die PDC-Planungskosten werden nicht in das defi- PDC-Lastenheft mit einer detaillierten Leistungsbe- nierte maximale Investitionsvolumen der einzelnen schreibung. Gemeinden für den Förderzeitraum 2014-2020 Unterstützt werden nur jene Umsetzungsprojekte miteinbezogen. von öffentlichen wie privaten Projektträgern: die entweder aus der kommunalen PDC-Entwicklungsplanung der jeweiligen Gemeinde hervorgehen oder aber, die im Konsens und mit der aktiven Beteiligung der lokalen, privaten wie öffentli- chen Akteure diskutiert, festgelegt und umge- setzt werden Bei der Umsetzung von Maßnahmen werden nur jene Projekte unterstützt, die als gemeinschaftliche Einrichtung im wirtschaftlichen oder sozio kulturellen Umfeld den Dorfbewohnern und der Lebensqualität im ländlichen Raum zugute kommen. 11
MAßNAHME 2: DIVERSIFIZIERUNG HIN ZU NICHT-LANDWIRTSCHAFTLICHEN TÄTIGKEITEN ZIEL landwirtschaftlichen Haushalts (membres d'un ménage agricole) oder eines lokalen Hand- Diese Maßnahme unterstützt Projekte, die zur werksbetriebes bzw. Kunstgewerbes, welche Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft hin zu unter die Bezeichnung von Kleinstunterneh- nicht-landwirtschaftlichen Tätigkeiten beitragen, men (micro-entreprises) fallen dies sowohl in den Betrieben der Land- und Vereinigungen aus den Bereichen Land- und Forstwirtschaft oder des Wein- und Gartenbaus, Forstwirtschaft sowie Wein- und Gartenbau wie in den Bereichen des lokalen Handwerks und oder aus dem lokalen Handwerk und Kunstge- Kunstgewerbes. werbes Dazu gehören: Schaffen und Entwickeln von pädagogischen BEDINGUNGEN Empfangseinrichtungen, Info- und Dokumenta- Bei gewinnbringenden Projekten muss die wirt- tionsräumen sowie Freizeitinfrastrukturen vor schaftliche Tragfähigkeit nachgewiesen werden. Ort ̶ in den Bauernbetrieben, die sogenannten Förderfähig sind nur die Investitionen, die als „Schul-Bauernhöfe“ Umnutzungsprojekte in bestehende Bausubstanz integriert werden und damit in das umgebende ̶ in den lokalen kleinen Handwerksbetrieben Dorfgefüge eingebunden bleiben. Lediglich neue („micro-entreprises“) und angepasste Nebenbauten an das Hauptvolu- men sind ebenfalls förderfähig. BEGÜNSTIGTE Auch Infrastrukturen und Einrichtungen, die im Privatpersonen als Inhaber bzw. Teilhaber Rahmen eines landwirtschaftlichen Aussiedlungs- eines land-/forstwirtschaftlichen bzw. wein-/ Projektes geschaffen werden, sind unter dieser gartenbaulichen Betriebes, Mitglieder eines Maßnahme förderfähig. 12
Dagegen fallen Infrastrukturen zur Beherbergung max. 40% der Fläche der Hauptnutzung für von Gästen sowie für Pferde- und Reitsportaktivi- Nebenräume (Eingang, Küche, Sanitär, Technik- täten nicht unter die Förderung dieser Maßnah- und Abstellraum) me. max. 6.000 € förderfähiger Invest für entspre- Voraussetzung der Förderfähigkeit für die chende Kücheneinrichtung Kleinstunternehmen des lokalen Handwerks und Die Kosten für Grund- und Gebäudeerwerb, Kunstgewerbes ist, dass mindestens 50% der laufende Personalkosten sowie die zusätzlichen Produktion, der Veredlung bzw. des Vertriebs aus Kosten für die Gestaltung in der Umgebung lokaler/regionaler Herkunft stammen müssen. geschaffener Infrastrukturen, wie Parking- und Zudem müssen die entsprechenden Kleinstunter Terrassenflächen fallen nicht unter das Förder nehmen des lokalen Handwerks und Kunstge regime. werbes ihren Firmensitz in einer der Gemeinden im ländlichen Raum haben. FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG Für die geschaffenen Infrastrukturen von Emp- Die Unterstützung für Projekte unter dieser Maß- fangs- und Freizeiteinrichtungen gelten folgende nahme beträgt 40% . maximale Obergrenzen: Im Falle von gewinnbringenden Projekten darf max. 120 qm Fläche für die Hauptnutzungs- die finanzielle Unterstützung den Betrag von form: p ädagogische Empfangs- und Freizeitein- 200.000 € an Beihilfen pro Projektträger während richtungen einer Zeitspanne von 3 Haushaltsjahren nicht max. 2.000 € förderfähiger Invest pro qm Nutz- überschreiten. fläche 13
MAßNAHME 3: BERATUNG ZUR UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND BETRIEBSENTWICKLUNG ZIEL Alle angebotenen Dienstleistungen sollen zur Stärkung des Unternehmergeistes im lokalen Diese Maßnahme fördert den Unternehmergeist Betrieb sowie des lokalen/regionalen Wirt- durch Gründen oder Entwickeln von kleinen schaftsgefüges beitragen. und mittleren Unternehmen in der Region. Das Die angebotenen Weiterbildungs- und Beratungs- Unternehmensangebot soll verbessert und das Dienstleistungen beinhalten Fachkurse, Semi Wirtschaftsgefüge im ländlichen Raum gestärkt nare, thematische Workshops, bzw. die fachliche werden. Diese Maβnahme wendet sich an Begleitung von verschiedenen Wirtschaftsakteu- Dienstleister in den Bereichen Beratung und Wei- ren. terbildung im Hinblick auf professionelle Betreu- ung für lokale Betriebe vor Ort. Sie richten sich an alle lokalen kleinen und mitt- leren Unternehmen, die ihren Firmensitz in einer Gefördert werden professionelle Anbieter von der Gemeinden im ländlichen Raum haben. Dienstleistungen: Die angebotenen Beratungs-Dienstleistungen Unterstützung von Unternehmensgründungen müssen neben der Steigerung der wirtschaftli- und -verbesserungen chen und unternehmerischen Effizienz ebenfalls Aufbau bzw. Verbesserung des Weiterbildungs die Optimierung der ökologischen Qualität im angebotes für lokale Unternehmer in der kleinen und mittleren Unternehmen behandeln. Region Gegebenenfalls sollen auch wirksame und ange- Organisation von Tauschbörsen, thematischen passte Investitionsmöglichkeiten gegen negative Fachmessen in der Region sowie von Studien- Umwelteinflüsse und im Kampf gegen den Klima- reisen und Austauschprogrammen wandel mit in die Betriebs-Beratung einbezogen werden. 14
BEGÜNSTIGTE Bei gewinnbringenden Projekten muss die wirt- Die finanzielle Unterstützung darf während einer schaftliche Tragfähigkeit nachgewiesen werden. Zeitspanne von 3 Haushaltsjahren den Betrag von Die Förderung im Rahmen dieser Maßnahme 200.000 € an Beihilfen pro Projektträger nicht Weiterbildungskurse, die zu den normalen richtet sich an Dienstleistungs-Anbieter: überschreiten. Programmen des Sekundar- bzw. des Hochschul- Privatpersonen und juristische Personen des studiums gehören, k önnen nicht unter dieser Für Gemeinden als Projektträger ist, je nach Grö- öffentlichen Rechts (Gemeinden und inter- Maßnahme gefördert werden. ße und Einwohnerzahl, ein maximales förderfähi- kommunale Syndikate, Naturparke) sowie des ges Investitionsvolumen für den Förderzeitraum Privatrechts (Syndikate und Vereinigungen). Die Dienstleistungs-Anbieter müssen einen 2014-2020 festgelegt. entsprechenden Hochschulabschluss sowie eine Die Dienstleistungs-Anbieter müssen den Nach- berufliche Praxis von mindestens 2 Jahren doku- weis einer entsprechenden fachlichen und pro- mentieren können. fessionellen Qualifikation sowie die Bereitstellung der erforderten Infrastruktur, den didaktischen FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG Einrichtungen und des entsprechend geschulten Personals dokumentieren. Die Unterstützung für Dienstleistungen in den Be- reichen der Beratung und Begleitung beträgt 40% BEDINGUNGEN der Investitionen, wobei eine einzelne Dienstleis- tung die maximale Investitionssumme von Im Rahmen eines definierten Projektes zur 1.500 € nicht überschreiten darf. beruflichen Weiterbildung, zur Unternehmens- beratung bzw. zur fachlichen Begleitung sind alle Der maximale Fördersatz für Weiterbildungs- nachzuweisenden Dienstleistungs-, und Materi- Dienstleistungen beträgt 80% der entsprechen- alkosten sowie die Kosten zur Verfügbarkeit von den Investition. Infrastrukturen förderfähig. 15
MAßNAHME 4: FREIZEIT- UND TOURISMUSAKTIVITÄTEN IM LÄNDLICHEN RAUM ZIEL spezifische Unterkunftsmöglichkeiten und BEDINGUNGEN bedarfsgerechte Erschließung für Gäste mit Ziel dieser Maßnahme ist eine qualitative Aufwer- eingeschränkter Mobilität Als lokale Infrastrukturen im Tourismussektor tung des lokalen, öffentlichen Freizeit- und Erho- lokale Informations- und Dokumentationszent- sowie im Freizeit- und Erholungsangebot vor Ort lungsangebotes für die Landbevölkerung sowie ren sowie ländliche Museen sind all jene Einrichtungen förderfähig, die in eine Erweiterung der öffentlichen touristischen der angepassten Maßstäblichkeit der Orte bzw. thematische Ausstellungen vor Ort und in der Infrastruktur und der Tourismus-Information im ihrer Region konzipiert und umgesetzt werden Region ländlichen Raum durch: und einen unter den gesetzlichen Bestimmungen einheitliche Beschilderung von Sehenswürdig- des Titel III förderfähigen Investitionsbetrag von Schaffen oder Entwickeln von lokalen öffentli- keiten und Wanderwegen 750.000 € nicht überschreiten. chen Sport-, Freizeit- und Erholungseinrichtun- gen angemessene Empfangs- und Begleitstrukturen Mit Ausnahme der thematischen Ausstellungen, für Gäste und Besucher Verbessern der lokalen/regionalen Tourismus- die zeitlich begrenzt werden können, müssen alle Information für Gäste vor Ort und in der Region lokale Produkte und Dienstleistungen in den anderen geförderten lokalen Infrastrukturen im Bereichen Tourismus, Freizeit und Erholung Tourismus-, Freizeit- und Erholungsbereich eine Entwickeln und Aufwerten des öffentlichen aufwerten und vermarkten Laufzeit von mindestens 10 Jahren haben. Dienstleistungs-Angebotes „Tourismus auf dem Lande“ Kompetenzerweiterung und bessere Koordinati- Im gegensätzlichen Fall, müssen die Fördergelder on der lokalen/regionalen touristischen Akteure proportional zurückerstattet werden. BEISPIELE und Anbieter, um ein professionelleres und Um die spezifische Identität des ländlichen vielfältigeres Angebot bieten zu können Raumes und die Typologie des Dorfgefüges zu öffentliche Freizeit-, Sport- und Erholungsinfra- bewahren, müssen die geschaffenen Tourismus-, strukturen für die Landbevölkerung sowie für BEGÜNSTIGTE Freizeit- und Erholungs-Infrastrukturen die lokalen Gäste vor Ort und in der Region Eigenarten und Charakteristika durch eine ange- Privatpersonen standort- und zielgerechter Zugang zu Naturräu- passte sowie standortgerechte Auswahl, Herkunft men und Kulturdenkmälern Gemeinden und interkommunale Syndikate, und Gestaltung der Materialien respektieren und Naturparke wiederspiegeln. lokale/regionale Themenwege und Lehrpfade 16
Bei gewinnbringenden Projekten muss die wirt- Bereicherung des wirtschaftlichen wie soziokultu- schaftliche Tragfähigkeit nachgewiesen werden. rellen Umfeldes sowohl im ländlichen Tourismus- sektor wie im lokalen Freizeit- und Erholungsange- Für die geschaffenen lokalen Infrastrukturen von bot bei. Tourismus-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen gelten folgende maximale Obergrenzen: Die Kosten für Grund- und Gebäudeerwerb, laufende Personalkosten sowie die zusätzlichen max. 120 qm Fläche für die Hauptnutzungsform Kosten für die Gestaltung in der Umgebung max. 2.000 € förderfähiger Invest pro qm Nutz- geschaffener Infrastrukturen, wie Parking- und fläche Terrassenflächen fallen nicht unter das Förderre- max. 40% der Fläche der Hauptnutzung für gime. Nebenräume (Eingang, Küche, Sanitär, Technik- und Abstellraum) max. 6.000 € förderfähiger Invest für entspre- FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG chende Kücheneinrichtung Die Unterstützung beträgt 40% der förderfähigen Die förderfähigen Projekte müssen Investitionen vor Ort und in der Region in den Bereichen Tourismus, Freizeit und Erholung. entweder aus der kommunalen Entwicklungs- planung der jeweiligen Gemeinde hervorgehen, Im Falle von gewinnbringenden Projekten, darf besonders bei Gemeinden als Projektträger! die finanzielle Unterstützung, während einer oder aber mit der aktiven Beteiligung der loka- Zeitspanne von 3 Haushaltsjahren, den Betrag len, privaten und öffentlichen Akteure aus der von 200.000 € an Beihilfen pro Projektträger nicht Zivilgesellschaft umgesetzt werden überschreiten. Außerdem sollen die geförderten Infrastrukturen Für Gemeinden als Projektträger ist, je nach Größe als öffentliche und gemeinschaftliche Einrichtung und Einwohnerzahl, ein maximales förderfähiges sowohl der Landbevölkerung wie den Gästen vor Investitionsvolumen für den Förderzeitraum Ort zugutekommen. Damit tragen sie zu einer 2014-2020 festgelegt. 17
MAßNAHME 5: GRUNDVERSORGUNG FÜR DIE LANDBEVÖLKERUNG ZIEL Studien zur dezentralen und angepassten Mobilität in der Region wie: Verbesserung des Mit dieser Maßnahme soll nicht nur die wirt- Angebotes an Öffentlichem Personen-Nahver- schaftliche Grundversorgung sondern auch das kehr, Mitfahrzentrale, Ruf-/Bummelbus soziokulturelle Serviceangebot im ländlichen Raum gefördert werden. Dabei können zum einen öffentliche Auffang-, Empfangs- und Begegnungs- BEGÜNSTIGTE Infrastrukturen in den Landgemeinden und Dörfern geschaffen oder verbessert werden. Zum anderen Gemeinden und interkommunale Syndikate, werden auch öffentliche Dienstleistungen in den Naturparke Bereichen Mobilität, Vereinsleben, Weiterbildung, andere öffentliche Projektträger Kultur, Freizeit und Erholung für die lokale Bevölke- rung angeboten. BEDINGUNGEN BEISPIELE Förderfähig sind Investitionen, dessen Infra- strukturen und Einrichtungen sich in die beste- ortsnahe öffentliche Auffang- und Versorgungs- hende, umgenutzte Bausubstanz integrieren und einrichtungen für Kinder wie Kindertagesstätten sich in die umgebende Dorftypologie einfügen. lokale und multifunktionale Begegnungs- und Lediglich neue benötigte und dem Hauptvolu- Versammlungsräume für das Gemeinschafts- men angepasste Nebenbauten können ebenfalls und Vereinsleben sowie für Kultur- und Frei- gefördert werden. zeit-Aktivitäten Um die spezifische Identität des ländlichen lokale Kompetenzzentren im ländlichen Raum Raumes und die Typologie des Dorfgefüges zu zur fachlichen Weiterbildung bzw. für Initiativen bewahren, müssen die geschaffenen Empfangs-, in den Bereichen Kultur, Kunsthandwerk, Freizeit Kultur- und Freizeit-Infrastrukturen die lokalen und Erholung Eigenarten und Charakteristika durch eine 18
angepasste sowie standortgerechte Auswahl, oder aber mit der aktiven Beteiligung der loka- Herkunft und Gestaltung der Materialien respek- len, privaten und öffentlichen Akteure aus der tieren und wiederspiegeln. Zivilgesellschaft umgesetzt werden Für die geschaffenen lokalen Infrastrukturen von Außerdem sollen die geförderten Infrastrukturen Begegnungs-, Empfangs-, Kultur-, Freizeit- und als öffentliche und gemeinschaftliche Einrichtung Erholungseinrichtungen gelten folgende maximale sowohl der Landbevölkerung wie den Gästen vor Obergrenzen: Ort zugutekommen. Damit tragen sie zu einer max. 120 qm Fläche für die Hauptnutzungsform Bereicherung des wirtschaftlichen wie soziokul- Auffang- und Empfangs-Infrastrukturen für turellen Umfeldes im lokalen Bildungs-, Kultur-, Kinder Freizeit- und Erholungsangebot bei. max. 200 qm Fläche für die Hauptnutzungsform Die Kosten für Grund- und Gebäudeerwerb, laufen- multifunktionale Begegnungs- und Versamm- de Personalkosten sowie die zusätzlichen Kosten lungsräume für die Gestaltung in der Umgebung geschaffener max. 2.000 € förderfähiger Invest pro qm Nutzflä- Infrastrukturen, wie Parking- und Terrassenflächen che fallen nicht unter das Förderregime. max. 40% der Fläche der Hauptnutzung für Nebenräume (Eingang, Küche, Sanitär, Technik- FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG und Abstellraum) Die Unterstützung für Investitionen unter dieser max. 6.000 € förderfähiger Invest für entspre- Maßnahme beträgt 40%. chende Kücheneinrichtung Für Gemeinden als Projektträger ist, je nach Größe Die förderfähigen Projekte müssen und Einwohnerzahl, ein maximales förderfähiges entweder aus der kommunalen Entwicklungs- Investitionsvolumen für den Förderzeitraum planung der jeweiligen Gemeinde hervorgehen, 2014-2020 festgelegt. besonders bei Gemeinden als Projektträger! 19
MAßNAHME 6: BEWAHREN UND AUFWERTEN DES KULTUR- UND NATURERBES IM LÄNDLICHEN RAUM UND IN DEN DÖRFERN ZIEL die Aufwertung und Wiederherstellung von angepasster Artenwahl sowie von ortstypischen öffentlichen Freiräumen, Grünzügen und Be- und standortgebundenen Materialien geachtet Die Unterstützung dieser Maßnahme bezieht sich gegnungspunkten wie: Dorfplätze, Parkanlagen, eine dorfgerechte Bautypologie und angepasste, nicht nur auf öffentliche Gestaltungs-, Aufwer- Straβenräume, Vorhöfe und Randbereiche, funktionale Gestaltungsform bevorzugt. tungs- und Wiederherstellungs-Projekte innerhalb innerörtliche Rad- und Fußweg-Verbindungen, der Ortschaften oder Siedlungsgebiete. Auch Spiel- und Sportplätze, Freizeit- und Erholungs- BEGÜNSTIGTE die Ortsränder sowie die Verzahnungsbereiche Einrichtungen zwischen Siedlung und freier Landschaft mit ihren der Schutz und die Aufwertung von bestehender Privatpersonen und juristische Personen des typischen Kultur- und Naturelementen werden ortstypischer Bausubstanz, von Denkmälern und öffentlichen Rechts (Gemeinden und interkom- miteinbezogen. lokalem Kulturerbe munale Syndikate, Naturparke) sowie des Privat- Die wesentlichen Förderaspekte hierbei sind: rechts (Syndikate und Vereinigungen). Die förderfähigen Projekte müssen die spezifische Landwirte sind bei dieser Maβnahme ausge- die Begrünung von öffentlichen Freiräumen mit Identität und natürliche Vielfalt des ländlichen schlossen. einheimischen Arten und standortgerechten Raumes erhalten und im Einklang mit dem dörf Vegetationsformen lichen Gefüge stehen. BEDINGUNGEN der Erhalt und die Aufwertung von innerörtlichen Bei der Projektumsetzung wird deshalb besonders Naturräumen, Kulturlandschaften und Sekundar- Förderfähig sind Investitionen in entsprechende der Erhalt bzw. die Verbesserung der ortsnahen strukturen des Dorfgefüges wie Trockenmauern, Infrastrukturen und Einrichtungen, die sich in Kulturlandschaftsräume und Biotoptypen unter- Hohlwege, Mühlenkanäle und Dämme, Weiher bestehende, umgenutzte Bausubstanz integrieren stützt und Teiche und sich in die umgebende Dorftypologie einfügen. der nachhaltige Unterhalt von naturnahen, die Aufwertung von Naturelementen und Grün Lediglich neue benötigte und dem Hauptvolumen regionaltypischen Strukturelementen und Grün- strukturen wie: Gehölze, Obstgärten, Hecken, angepasste Nebenbauten können ebenfalls geför- anlagen im Dorf und am Ortsrand gefördert Magerrasen, Flieβ- und Stillgewässer als Über- dert werden. gangsbereiche zwischen Siedlung und Landschaft auf die Herkunft von bodenständiger Vegetation, 20
Für die geschaffenen lokalen Infrastrukturen von Die Kosten für Grund- und Gebäudeerwerb, laufen- Begegnungs-, Kultur-, Freizeit- und Erholungsein- de Personalkosten sowie die zusätzlichen Kosten richtungen gelten folgende maximale Obergren- für die Gestaltung in der Umgebung geschaffener zen: Infrastrukturen, wie Parking- und Terrassenflächen max. 200 qm Fläche für die Hauptnutzungsform fallen nicht unter das Förderregime. multifunktionale Begegnungs- und Versamm- lungsräume FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG max. 2.000 € förderfähiger Invest pro qm Nutz- Die Unterstützung für Investitionen unter dieser fläche Maßnahme beträgt 40%. max. 40% der Fläche der Hauptnutzung für Nebenräume (Eingang, Küche, Sanitär, Technik- Für Gemeinden als Projektträger ist, je nach Größe und Abstellraum) und Einwohnerzahl, ein maximales förderfähiges Investitionsvolumen für den Förderzeitraum max. 6.000 € förderfähiger Invest für entspre- 2014-2020 festgelegt. chende Kücheneinrichtung Die förderfähigen Projekte müssen entweder aus der kommunalen Entwicklungs- planung der jeweiligen Gemeinde hervorgehen, besonders bei Gemeinden als Projektträger! oder aber mit der aktiven Beteiligung der loka- len, privaten und öffentlichen Akteure aus der Zivilgesellschaft umgesetzt werden 21
EXTRAITS DE LA LOI DU 27 JUIN 2016 concernant le soutien au développement durable des zones rurales Nous Henri, Grand-Duc de Luxembourg, Duc de Nassau, (2) Le plan de développement communal est un ins- Peut être considéré comme membre d’un ménage agri- trument de planification durable et intégrée qui a pour cole toute personne physique ou morale ou tout groupe- Notre Conseil d’Etat entendu ; objet de promouvoir, dans le cadre d’une démarche par- ment de personnes physiques ou morales, quel que soit ticipative, le développement communal dans les zones leur statut juridique, à l’exception des salariés agricoles. De l'assentiment de la Chambre des Députés ; rurales, afin d’y améliorer la qualité de vie. (3) Pour les micro-entreprises actives dans le secteur de Vu la décision de la Chambre des Députés du 12 mai Le plan de développement communal vise à sauvegar- l’artisanat local, qu’elles exercent des activités de pro- 2016 et celle du Conseil d'Etat du 7 juin 2016 portant der l’identité spécifique du milieu rural et la typologie du duction, d’affinage ou de commercialisation, au moins qu'il n'y a pas lieu à second vote ; tissu villageois. Il doit résulter d’une concertation entre 50 pour cent de l’offre doivent être constitués par des les différents acteurs locaux publics et privés concernés. produits de provenance régionale. Avons ordonné et ordonnons : (3) Le plan de développement communal bénéficie d’une (4) Pour être éligibles, les investissements doivent être aide dont le taux est fixé à 50 pour cent. intégrés dans le patrimoine local bâti au sein du tissu vil- Titre III – Amélioration de la qualité Un règlement grand-ducal précise les modalités d’appli- lageois. De nouveaux corps annexés à la bâtisse princi- pale sont également éligibles. de vie en milieu rural cation des aides. et diversification de l’économie rurale Par dérogation, sont également éligibles les infrastruc- tures créées dans le cadre d’une relocalisation d’une exploitation agricole visée à l’article 2. Chapitre 1er – Elaboration des plans de dévelop- Chapitre 2 – Développement d’activités non pement communal agricoles en milieu rural (5) Les structures d’hébergement ainsi que celles rela- tives aux activités équestres sont exclues de l’aide. Art. 58. (1) Des aides peuvent être accordées aux com- Art. 59. (1) Des aides peuvent être accordées en faveur munes, aux syndicats de communes et aux parcs naturels d’investissements dans la création et le développement (6) Les micro-entreprises doivent avoir le siège effectif de tels que définis à l’article 1er de la loi modifiée du 10 août d’activités non agricoles, qui sont en rapport avec la mise l’exploitation sur le territoire d’une des communes autres 1993 sur les parcs naturels, en faveur : en place et le développement de structures pédago- que celles énumérées à l’article 64. 1. d e l’établissement, de la mise à jour et du suivi de giques et d’accueil à la ferme ou à l’entreprise, à destina- (7) Pour les opérations génératrices de bénéfices la viabi- plans de développement communal ; tion du public, par les exploitants agricoles, les membres lité économique doit être démontrée. d’un ménage agricole, ainsi que les micro-entreprises des 2. d e l’accompagnement et de l’encadrement des métiers d’art et d’artisanat local. (8) Les projets bénéficient d’une aide dont le taux est fixé processus de participation des citoyens relatifs à à 40 pour cent. l’élaboration des plans de développement com- (2) Par ménage agricole, on entend tout groupe de per- munal. sonnes vivant dans une même unité d’habitation privée (9) Un règlement grand-ducal précise les modalités d’ap- et dont un membre au moins est exploitant agricole au plication des aides. sens de l’article 2. 22
Chapitre 3 – Conseil à la création et au dévelop- Pour les personnes morales, la qualification profession- (4) Les projets bénéficient d’une aide dont le taux est fixé pement de petites et moyennes entreprises nelle s’apprécie sur base de la disponibilité en ressources à 40 pour cent des dépenses éligibles. humaines et des infrastructures et équipements requis Art. 60. (1) Des aides peuvent être accordées au pres- en vue de l’exécution de la mission, ainsi que sur base de (5) Un règlement grand-ducal précise les modalités d’ap- tataire de services de conseil ou de formation continue la formation et de l’expérience professionnelles du per- plication des aides. dans le contexte de l’encadrement professionnel, à des- sonnel effectivement affecté aux services de conseil et tination des petites et moyennes entreprises ayant leur de formation. siège social sur le territoire d’une des communes autres que celles énumérées à l’article 64. (5) Un règlement grand-ducal précise les modalités d’ap- Chapitre 5 – Services de base pour la popula- plication des aides. tion locale Les actions portant sur la formation professionnelle continue comprennent des cours, des séminaires, des Art. 62. (1) Des aides peuvent être accordées en faveur ateliers et l'encadrement des acteurs économiques. de projets en rapport avec le développement socio-cultu- (2) Le prestataire bénéficie d’une aide dont le taux est Chapitre 4 – Activités récréatives et touris- rel et socio-économique des zones rurales et visant la fixé à 40 pour cent pour les services de conseil, l’aide tiques en milieu rural création, le développement et l’amélioration de services ne pouvant toutefois dépasser 1.500 euros par conseil et d’infrastructures locales d’accueil, d’encadrement, de presté et à 80 pour cent au maximum pour les services Art. 61. (1) Des aides peuvent être accordées en faveur garde, de mobilité, de rencontre, de formation, d’activi- de formation. d’investissements affectés à l’usage du public dans les tés culturelles ou récréatives. infrastructures récréatives et touristiques à petite échelle (3) Les services de conseil doivent porter sur l’amélio- et les informations touristiques, tels que : (2) Les projets communaux concernés doivent être issus ration des performances économiques et environne- d’un plan de développement communal ou résulter 1. les infrastructures de récréation, de loisirs et de d’une concertation entre les différents acteurs locaux mentales de l’entreprise et, le cas échéant, de ses inves- détente affectées à l’usage du public ; tissements, la réduction de ses effets sur le climat et le publics et privés. renforcement de sa résilience aux changements clima- 2. les informations touristiques à l’usage du public ; (3) Pour être éligibles les investissements doivent être tiques. Cette obligation ne vaut pas pour les services de 3. le développement et la valorisation des services intégrés dans le patrimoine local bâti au sein du tissu formation. touristiques affectés à l’usage du public. villageois. De nouveaux corps annexés à la bâtisse prin- (4) Peuvent bénéficier de l’aide les personnes physiques (2) Les projets communaux concernés doivent être issus cipale sont également éligibles. et morales de droit public et de droit privé qui justifient d’un plan de développement communal ou résulter (4) Les projets bénéficient d’une aide dont le taux est fixé d’une qualification professionnelle suffisante. d’une concertation entre les différents acteurs locaux à 40 pour cent. Pour les personnes physiques, sont prises en compte la publics et privés. formation et l’expérience professionnelles ainsi que la (5) Pour les opérations génératrices de bénéfices la viabi- (3) Pour les opérations génératrices de bénéfices la viabi- lité économique doit être démontrée. disponibilité d’infrastructures et d’équipements requis lité économique doit être démontrée. en vue de l’exécution de la mission. 23
EXTRAITS DE LA LOI DU 27 JUIN 2016 concernant le soutien au développement durable des zones rurales (6) L’aide est applicable aux personnes morales de droit (3) Les projets communaux concernés doivent être issus Par dérogation à l’alinéa 1er, les exploitants agricoles et public. d’un plan de développement communal ou résulter les membres d’un ménage agricole réalisant des investis- d’une concertation entre les différents acteurs locaux sements dans la création et le développement d’activités (7) Un règlement grand-ducal précise les modalités d’ap- publics et privés. non agricoles peuvent bénéficier du régime d’aides visé plication des aides. à l’article 59, paragraphe 1er, quelle que soit la commune (4) Pour être éligibles les investissements doivent être sur le territoire de laquelle ils sont installés. intégrés dans le patrimoine local bâti au sein du tissu villageois. De nouveaux corps annexés à la bâtisse prin- Art. 65. Pour les opérations génératrices de bénéfices, Chapitre 6 – Conservation et mise en valeur du cipale sont également éligibles. le total des aides prévues au titre III ne peut excéder, patrimoine culturel et naturel des villages par bénéficiaire, 200.000 euros sur une période de trois (5) Les projets bénéficient d’une aide dont le taux est fixé années. Art. 63. (1) Des aides peuvent être accordées en faveur à 40 pour cent. d’investissements liés à la valorisation et à l’aménage- Art. 66. Pour les communes éligibles aux aides du pré- ment, à la restauration et à la réhabilitation du patri- (6) Pour les opérations génératrices de bénéfices la viabi- sent titre, les aides, à l’exception de celles qui sont pré- moine culturel et naturel des villages, des paysages lité économique doit être démontrée. vues au chapitre 1er, ne peuvent dépasser un plafond qui ruraux et des sites à haute valeur naturelle. est fonction du nombre d’habitants de la commune. (7) Un règlement grand-ducal précise les modalités d’ap- Les investissements doivent être ouverts au public. plication des aides. Le plafond est calculé en multipliant par 200 le nombre pondéré d’habitants de la commune au jour de l’entrée (2) Sont visés les investissements : en vigueur de la loi, déterminé selon la formule sui- 1. r éalisés à l’intérieur ainsi qu’en bordure des vil- vante : lages ayant pour objet la renaturation d’espaces Chapitre 7 – Dispositions générales 1. p our les communes dont la population est infé- publics, la valorisation des ressources naturelles, rieure à 1.000 habitants, le nombre pondéré d’ha- la restauration et l’aménagement des milieux Art. 64. Les mesures relatives aux activités énumé- bitants est égal à 1.500 ; naturels ainsi que la protection, l’entretien et la rées aux articles 58 à 63, ne peuvent être soutenues si elles sont réalisées sur les territoires des communes de 2. p our les communes dont la population est com- mise en valeur des paysages culturaux ; Bertrange, de Bettembourg, de Bettendorf, de Colmar- prise entre 1.000 et 2.999 habitants, le nombre 2. r elatifs à l’aménagement et à la revalorisation Berg, de Diekirch, de Differdange, de Dudelange, d’Erpel- pondéré d’habitants est égal au nombre d’ha- des espaces publics construits ainsi que des dange, d’Esch-sur-Alzette, d’Ettelbruck, de Hesperange, bitants augmenté de 500 unités sans pouvoir ensembles villageois ; de Käerjeng, de Kayl, de Kopstal, de Luxembourg, de dépasser 3.000 ; 3. r elatifs à la protection, la restauration, la réaffec- Mamer, de Mondercange, de Pétange, de Rumelange, 3. p our les communes dont la population est com- tation et la mise en valeur du patrimoine rural de Sandweiler, de Sanem, de Schieren, de Schifflange, de prise entre 3.000 et 4.999 habitants, le nombre bâti à des fins culturelles, sociales, économiques Steinfort, de Strassen et de Walferdange. pondéré d’habitants est égal au nombre d’habi- ou touristiques. tants ; 24
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