Studieren mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen - Dr. Maike Gattermann-Kasper & Boris Gayer

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Studieren mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen - Dr. Maike Gattermann-Kasper & Boris Gayer
Dr. Maike Gattermann-Kasper & Boris Gayer

Studieren mit gesundheitlichen
Beeinträchtigungen
Studieren mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen - Dr. Maike Gattermann-Kasper & Boris Gayer
Vorstellung

▪ Dr. Maike Gattermann-Kasper
   ▪ Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder
     chronischen Krankheiten, Universität Hamburg
   ▪ Studentische Tutorinnen:
      ▪ Annika Hußmann, Studentin Gebärdensprachen B.A.
      ▪ Sandra Mauk, Studentin Geowissenschaften B.Sc.
      ▪ Marie Schulz, Studentin Soziologie M.A.

▪ Boris Gayer
   ▪ Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI,
     Studierendenwerk Hamburg

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Studieren mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen - Dr. Maike Gattermann-Kasper & Boris Gayer
AGENDA
▪ Wie viele Studierende mit Beeinträchtigungen gibt es?
▪ Welche Themen könnten für mich wichtig werden?
  ▪ Prüfungsrechtlicher Umgang mit gesundheitlichen
    Beeinträchtigungen
  ▪ Statuswechsel
  ▪ Finanzen
  ▪ Aufenthaltsstatus
▪ In welchen Situationen sollten Sie sich beraten lassen?
▪ Wer berät zum Thema „Studieren mit Beeinträchtigungen“?

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Studieren mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen - Dr. Maike Gattermann-Kasper & Boris Gayer
Wie viele Studierende mit Beeinträchtigungen
gibt es an deutschen Hochschulen?
Studierende                                                                21. SE (2017) 21. SE (2017)
                                                                           Deutschland    Hamburg
… ohne gesundheitliche Beeinträchtigung                                          77 %                  75 %
… mit gesundheitlicher Beeinträchtigung                                          23 %                  25 %
    … die das Studium nicht erschwert                                            12 %                  10 %
… die das Studium erschwert                                                      11 %                  15 %
sehr schwache oder schwache Erschwernis*                                      15 % / 2 %            20 % / 3 %
mittlere, starke oder sehr starke Erschwernis*                                85 % / 9 %           80 % / 12 %
Daten beruhen auf Selbstauskünften von Studierenden im Sommersemester 2016
*Bezugsgruppe 1. Wert: Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Studienerschwernis
*Bezugsgruppe 2. Wert: Studierende ohne und mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Quelle: Middendorf, E. et al. (2017): Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland 2016, 21.
Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, Hauptbericht und Randauszählungen nach Geschlecht und für Hamburg

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Studieren mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen - Dr. Maike Gattermann-Kasper & Boris Gayer
Studienverlauf von Studierenden mit Beein-
trächtigungen nach 21. Sozialerhebung
Studierende an                           Studierende ohne                    Studierende mit
deutschen Hochschulen                    Beeinträchtigung                 Beeinträchtigung und
                                                                           Studienerschwernis
Wechsel Studiengang                               21 %                               31 %
Wechsel Hochschule                               16 %                                22 %
Unterbrechung Studium                            13 %                                32 %
Dauer Unterbrechung                        2 Semester                         2,8 Semester
Dauer Studium > 10 Sem.                          22 %                                36 %
Daten beruhen auf Selbstauskünften der Studierenden im Sommersemester 2016
Quelle: Middendorf, E. et al. (2017): Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in
Deutschland 2016, 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, Hauptbericht, S. 37.

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Studieren mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen - Dr. Maike Gattermann-Kasper & Boris Gayer
Form der gesundheitlichen Beeinträchtigung, die das Studium                                              best 1        best 2
erschwert* [best 2 (2018) und best 1 (2012)]                                                               D             D
Psychische Krankheit                                                                                      45 %          53 %
Insbesondere Depressionen und Angststörungen
Chronisch‐somatische Krankheit                                                                            20 %          20 %
Andere Mehrfachbeeinträchtigung                                                                            3%            5%
Zwei oder mehr Beeinträchtigungen wirken sich jeweils gleich stark auf Studium aus, außer psychische
und chronisch‐somatische Krankheit wirken sich gleich stark auf Studium aus.

Psychische und chronisch‐somatische Krankheit                                                             10 %           2%
Bewegungsbeeinträchtigung                                                                                  4%            4%
Hörbeeinträchtigung/Gehörlosigkeit, Sprechbeeinträchtigung                                                 3%            3%
Sehbeeinträchtigung/Blindheit                                                                              5%            3%
Teilleistungsstörung                                                                                       6%            4%
Andere Beeinträchtigung oder schwere Krankheit                                                             5%            6%
*Bei Studierenden mit mehreren gesundheitlichen Beeinträchtigungen wird diejenige zugrunde gelegt, die sich am   stärksten auf das
 Studium auswirkt.

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Studieren mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen - Dr. Maike Gattermann-Kasper & Boris Gayer
Beispiele aus Wissenschaft, Politik und Kultur

▪ Albert Einstein         ▪ Stephen W. Hawking
▪ Victoria von Schweden   ▪ Lady Gaga
▪ Alfred Nobel            ▪ John Forbes Nash Jr.
▪ Theresa May             ▪ Carrie Fisher (Prinzessin Leia)
▪ Winston Churchill       ▪ Thomas Alva Edison
▪ Malu Dreyer             ▪ Frida Kahlo de Rivera
▪ Alan Turing             ▪ Ray Charles

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Studieren mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen - Dr. Maike Gattermann-Kasper & Boris Gayer
Akute, vorübergehende Beeinträchtigungen
Was tun bei akut auftretenden, vorübergehenden Beeinträchtigungen, die vor oder
während einer Klausur oder mündlichen Prüfung bestehen?
Sie können keine punktuellen Studien‐ oder   Sie können sich von Prüfungen abmelden oder –
Prüfungsleistungen absolvieren, weil Sie     wenn dies nicht mehr möglich ist – gemäß Ihrer
„prüfungsunfähig“ sind aufgrund              Prüfungsordnung von einer oder mehreren
▪ akuter, vorübergehender Krankheit,         Prüfungen zurücktreten.
▪ des Tods einer*s nahen Angehörigen,
▪ einer schweren familiären Notlage.
Bei wem müssen Sie den Rücktritt erklären    In der Regel über das Studienbüro beim
und einen Nachweis abgeben?                  Prüfungsausschuss und zwar unverzüglich.
Wer kann Sie beraten?                        Ihr Studienbüro bzw. bei Lehramt das ZPLA kann Sie
                                             über die Erklärung des Rücktritts und den
                                             geforderten Nachweis informieren.
                                             Ein Rücktritt nach einer Prüfung bzw. nach
                                             Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses ist in der
                                             Regel nicht möglich!

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Akute, vorübergehende Beeinträchtigungen
Was tun bei akut auftretenden, vorübergehenden Beeinträchtigungen, die
während einer Abschlussarbeit bestehen?
Sie werden während Ihrer Abschlussarbeit   Sie können die Bearbeitungszeit im in der
aufgrund einer akuten, vorübergehenden     Prüfungsordnung vorgesehenen Rahmen
Krankheit oder aus einem anderen Grund     verlängern.
„prüfungsunfähig“.                         Bei Überschreiten des Rahmens müssen Sie
                                           die Abschlussarbeit annullieren oder ggf.
                                           einen Härtefallantrag stellen.
Bei wem müssen Sie mitteilen, dass Sie     In der Regel über das Studienbüro beim
prüfungsunfähig sind?                      Prüfungsausschuss und zwar unverzüglich.
Wer kann Sie beraten?                      Ihr Studienbüro bzw. bei Lehramt das ZPLA

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Längerfristige Beeinträchtigungen
Was tun bei mittel‐ oder langfristigen bzw. dauerhaften
gesundheitlichen Beeinträchtigungen?
Sie können grundsätzlich alle Studien‐ und  Sie können gemäß Ihrer Prüfungsordnung
Prüfungsleistungen absolvieren – sind       Nachteilsausgleich erhalten, wenn Sie die
„prüfungsfähig“ – brauchen aber individuell Voraussetzungen dafür erfüllen.
angepasste Bedingungen, z. B. mehr Zeit,
andere Fristen, andere Anwesenheitspflicht,
…
Bei wem müssen Sie einen Antrag auf         In der Regel über das Studienbüro an den
Nachteilsausgleich stellen?                 Prüfungsausschuss, manchmal direkt an
                                            Lehrende.
Wer kann Sie beraten?                       Büro für die Belange von Studierenden mit
Wer kann Ihnen eine Empfehlung für          Behinderungen oder chronischen
Lehrende oder Prüfungsausschüsse            Krankheiten
schreiben?

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Statuswechsel

▪ Status „Beurlaubung“
  ▪ Offizielle Unterbrechung des Studiums für ein oder mehrere Semester
    aufgrund von Krankheit
  ▪ Alternative: Inoffizielle Unterbrechung ohne Beurlaubung
▪ Status „Teilzeit“ statt „Vollzeit“
  ▪ Offizielle Reduktion des Workload pro Semester
  ▪ Alternative: Inoffizielle Reduktion des Pensums ohne Wechsel in den
    Teilzeitstatus
▪ Aussetzung des Studiums mit Wiedereinschreiboption

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Statuswechsel

▪ Offizielle Statuswechsel oder inoffizielle Alternativen
  können große Auswirkungen haben
   ▪ auf die Finanzierung des Studiums
   ▪ auf Studienverlauf, Studien- und Prüfungsleistungen
   ▪ auf den Aufenthaltsstatus
▪ Lassen Sie sich vorsorglich beraten!
▪ Informationsmerkblatt „Ausstieg und Wiedereinstieg
  bei Krankheitsphasen“ als Basis-Information

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Finanzen
▪ Krankenversicherung
▪ Unterhalt und/oder BAföG
▪ Kindergeld
▪ Jobben (Sozialabgaben, Steuern)
▪ Stipendium
▪ Studienkredit

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Finanzen
▪ Wohngeld
▪ Grundsicherung gemäß SGB II oder XII
▪ Keine Studiengebühren, nur Semesterbeitrag von 328 €
  (voraussichtlich Erhöhung zum Sommersemester 2020)
▪ Vergünstigungen, z.B. Befreiung vom Beitragsanteil für das
  Semesterticket
▪ Hilfen bei finanziellen Notlagen („Notfonds“)
▪ …

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Aufenthaltsstatus
▪ Studierende aus EU- und EWR-Mitgliedsstaaten und der Schweiz
  genießen Freizügigkeit  Recht auf Einreise, Aufenthalt und
  uneingeschränkte Arbeitserlaubnis
▪ Studierende aus Nicht-EU- und EWR-Staaten benötigen eine
  Aufenthaltserlaubnis, z. B.
  ▪ Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums
     ▪ Begrenzte Arbeitserlaubnis
     ▪ Begrenzte Erlaubnis für den Status „Beurlaubung“
     ▪ Status „Teilzeit“ unter Umständen möglich
  ▪ Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen

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Literaturtipp

▪ Informationen für
  internationale Studierende
▪ Kostenloser Download
▪ https://www.hamburg.de/contentbl
  ob/3724684/151701181784c793157313
  9dbed87b96/data/eza-e3-info-ausl-
  studenten-deutsch.pdf

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Vor Entscheidungen alle Aspekte bedenken!

                                ▪ Individuelle Gestaltung
                                    des Studierens mit
                                    Beeinträchtigungen

               ▪ Finanzierung                        ▪ Aufenthaltsstatus
                 während des                             während des
                   Studiums                                Studiums

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Beratungsanlässe

▪ Sie sollten sich beraten lassen, wenn …
   ▪ Sie unsicher sind, ob und wie Sie mit anderen Personen (Lehrende,
     Verwaltung, Studierende) über Ihre Situation sprechen sollen
   ▪ Sie bereits viele Fehlzeiten (> 15 %) haben oder erwarten
   ▪ eine Krankheit diagnostiziert wird, die sich auf Ihr Studium
     auswirken kann
   ▪ Sie merken, dass Sie geplante Leistungen, z. B. Referat, Klausur,
     Hausarbeit, nicht oder nur unter anderen Bedingungen schaffen
     können

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Beratungsanlässe

▪ Sie sollten sich beraten lassen, …
   ▪ bevor Sie einen Antrag auf Beurlaubungs- oder Teilzeitstatus stellen
   ▪ wenn Sie nach einer Unterbrechung wieder ins Studium einsteigen
     wollen
   ▪ wenn Sie Fragen oder Nöte in Bezug auf die Finanzierung des
     Lebensunterhalts und des Studiums haben
   ▪ bevor Sie einfach „wegbleiben“
   ▪ bevor Sie Ihr Studium abbrechen
   ▪ und immer, wenn Sie eine Frage haben!

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Datenschutz und Schweigepflicht
▪ Datenschutz
  ▪ Im Campus-Management-System STiNE werden keine Daten zu
    gesundheitlichen Beeinträchtigungen erfasst
  ▪ Im Studiengang ist nicht erkennbar, wer als Härtefall zugelassen wurde
  ▪ Nachteilsausgleiche dürfen nicht auf dem Zeugnis oder dem Transcript of
    Records dokumentiert werden
▪ Schweigepflicht professioneller Berater_innen
  ▪ Einzelberatung in geschützten und vertraulichen Räumen
  ▪ Anonyme Beratung ist möglich

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Beratungsnetzwerk zum Thema „Studieren mit
Beeinträchtigungen“
▪ Universität Hamburg
   ▪ Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder
     chronischen Krankheiten
      Kontakt: Dr. Maike Gattermann-Kasper
   ▪ Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung 
     HOPES – Hilfe und Orientierung für psychisch erkrankte
     Studierende
      Kontakt: Anja Rieth, psychologische Psychotherapeutin

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Beratungsnetzwerk zum Thema „Studieren mit
Beeinträchtigungen“

▪ Studierendenwerk Hamburg
   ▪ Beratungszentrum Soziales & Internationales - BeSI
     Kontakt: Boris Gayer
▪ AStA-Angebote (Studentische Angebote)
   ▪ Referat für behinderte und chronisch kranke Studierende (RBCS)
   ▪ InfoCafé

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www.uni-hamburg.de/bdb

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www.uni-hamburg.de/hopes

02.10.19 | WW 2019         24
www.studierendenwerk-hamburg.de/
studierendenwerk/de/sozialberatung/BeSI/

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