Stufen der Notfallversorgung am Krankenhaus, Auswirkungen auf die Versorgungslandschaft - Notfallversorgung

 
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Stufen der Notfallversorgung am Krankenhaus, Auswirkungen auf die Versorgungslandschaft - Notfallversorgung
Stufen der Notfallversorgung am
     Krankenhaus, Auswirkungen auf die
           Versorgungslandschaft

Notfallversorgung   PD Dr. M. A. Weber 05.05.2019
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Stufen der Notfallversorgung am Krankenhaus, Auswirkungen auf die Versorgungslandschaft - Notfallversorgung
Regelungen zu Notfallstrukturen an
             Kliniken
• §1 Ziel der Regelung
Der G-BA beschließt ein gestuftes System von
Notfallstrukturen in Krankenhäusern einschließlich
einer Stufe für die Nichtteilnahme* an der
Notfallversorgung. In Abhängigkeit der festgelegten
Mindestvoraussetzungen für differenzierte Stufen
gibt es Zuschläge für die Teilnahme und Abschläge
für die Nichtteilnahme.
nichtenthalten: Regelungen zur ambulanten
Notfallversorgung
* endgeltrechtlich
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Stufen der Notfallversorgung am Krankenhaus, Auswirkungen auf die Versorgungslandschaft - Notfallversorgung
Prinzip der Zu- und Abschläge zur
          Strukturbereingung d
• Ziel der Regelung
 - Zentralisierung der Versorgung
 - Bessere finanzielle Ausstattung (Abbildung der
      hohen Vorhaltekosten) der Uniklinika und
      Maximalversorger
 - Wirtschaftlicher Druck auf Grund- und
      Regelversorger aber auch Schwerpunkt-
      versorger

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Stufen der Notfallversorgung am Krankenhaus, Auswirkungen auf die Versorgungslandschaft - Notfallversorgung
Mediale Begleitung SZ 26.10.16

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Stufen der Notfallversorgung am Krankenhaus, Auswirkungen auf die Versorgungslandschaft - Notfallversorgung
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Viele Kliniken schicken Patienten mit harmlosen Erkrankungen direkt
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in die stationäre Behandlung, um so die Kliniken zu füllen Die Welt
Schreyögg: administrative und chrakteristische Notfälle
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Stufen der Notfallversorgung am Krankenhaus, Auswirkungen auf die Versorgungslandschaft - Notfallversorgung
Strukturvorgaben im Entwurf
                GKV-SV zur Basisversorgung
• Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Arzt für klinische
  Notfall- und Akutmedizin (MWBO)
• ZNA mit angestelltem Facharzt der innerhalb 30 Minuten
  24h/7d verfügbar ist
• 24h/7d CT Bereitschaft
• Intensivstation mit 6 Betten
• Facharzt Innere, Chirurgie (mit visceral- und
  unfallchirurgischer Kompetenz), Anästhesie je innerhalb
  30min. verfügbar
• Art und Anzahl von Fachabteilungen, Fachpersonal,
  Intensivkapazität, medizinisch tech. Ausstattung (MR7/24h)
  unterscheidet zu Schwerpunkt- und Maximalversorgern
• Modul Spezialversorgung z.B. Schwerverletztenversorgung
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Zentrale Notaufnahme(ZNA)
• ZNA mit zusätzlicher eigener ärztlicher Leitung
• ZNA kann sinnvoll sein, (in 75% der Kliniken
  inzwischen etabliert) ist aber keine
  Grundvoraussetzung für eine gute
  Notfallversorgung
• Im Falle von Herzinfarkten und Schlaganfällen
  verzögert sie eher die rasche definitive
  Versorgung
• Konzept Stroke Unit und Chest Pain Unit hat
  Herrn Hecken überzeugt
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Facharztstandard, Einsatzzeiten
• Derzeit gestuftes System aus Facharztstandard
  mit Facharzt/Schwerpunkt in Rufbereitschaft
• Forderung nach genereller Versorgung durch
  einen Facharzt innerhalb 30min.
• Arbeits- u. tarifrechtlich genau an der Kante von
  Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst (letzterer
  nicht leistbar)
• Unklare rechtliche Folgen bei nicht Einhaltung
• Jeder Notfall muss unverzüglich versorgt werden,
  abhängig vom der Erkrankung und Ausmaß der
  Gefährdung nach Triage
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16.02.2019   M. A. Weber
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Stufen der Notfallversorgung am Krankenhaus, Auswirkungen auf die Versorgungslandschaft - Notfallversorgung
Forderung nach Zusatzbezeichnungen
• Notfallmedizin (präklinisch)
• Klinische Notfall- und Akutmedizin
      - Bisher nur von der Ärztekammer Berlin
      eingeführt
      - In der neuen WBO Zusatzbezeichnung
      - 80 Std. Kurs der DGINA, sehr theoretisch,
        MWBO mehr medizinische Inhalte
      - Umsetzung flächendeckend wird dauern

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Zeitplan
• G-BA Richtlinie stationäre Notfallversorgung
  seit 01.01.2019 in Kraft (Nach heftigem Streit)
• Umsetzung MWBO nach Kammerwahlen
• Ambulante Notfallversorgung:
  Eckpunktepapier 18.12.2018
• Referntenentwurf bis Mitte 2019?
• In Krafttreten 01.01.2020

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Folgenabschätzung stationäre
                 Notfallversorgung unklar
• IGES Umfrage nicht repräsentativ
• Rückmeldung nur ca. 50%
• Überhang an Maximalversorgern

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Hauptkritikpunkte
• Nichtteilnahme heißt
  Versorgungsverpflichtung mit Abschlägen
• ZNA für alle (Übergangsregelung)
• Facharzt/Zusatzbezeichnung klinische Notfall-
  und Akutmedizin (Übergangsregelung)
• Facharztverfügbarkeit 7d/24h in 30min
  (Rufbereitschaft gewollt)
• MR 7d/24h alle Häuser Stufe 2
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Wie tragend sind die Gründe?
• G-BA als teil des Problems
     - Entscheidung im Dissens
     - DKG in wichtigen Punkten überstimmt
     - GKV-SV nicht kompromissbereit
     - zu viel Macht beim unparteiischen Vor-
            sitzenden
     - Konsensfindung muss zwingende
            Voraussetzung werden
• Reformbedarf der gesamten G-BA Struktur
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Stationäre Notfallstrukturen Folgen:
• 25 – 30% der Kliniken drohen Abschläge, da sie die
  Strukturvoraussetzung für die Basisversorgung nicht
  erfüllen.
• Einigung über Zu- und Abschläge:
• Abschläge 60€ pro Fall
• Zuschläge Grundversorgung 150Tsd.€ pro Klinik
• Schwerpunktversorgung 450Tsd.€ pro Klinik
• Maximalversorger 70Tsd.€ pro Klinik
• Ausnahmeregelungen schwierig, werden im KPA
  besprochen
• Sicherstellungszuschlag, bisher keiner Klinik ausgezahlt, alle
  beklagt (in Bayern)

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Die Zukunft der
   Notfallversorgung in Deutschland
                       Vorschlages des
                    Sachverständigenrates

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Vorschläge des
• Integrierte Leitstellen
• Integrierte Notfallzentren (INZ)
• Finanzierung extrabugetär aus ambulantem u.
  stationären Budgets
• Rettungsdienst: eigenständiger Leistungs-
  bereich im SGB V, Bezahlung der
  medizinischen Leistung auch ohne Transport
• Palliativ- und Pflege-Teams
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DKG Kritikpunkte
• INZ zwingend gemeinsam mit KV zu betreiben
• INZ nur in begrenzter Zahl der Kliniken
• Ausdünnung der ambulanten
  Versorgungsmöglichkeiten
• Bisher keine Qualifizierungs/Strukturvorgaben für KV
  Ärzte/Praxis
• Keine Refinanzierung aus den Klinikbugets
• kein Modell, das die aktuellen Probleme der
  ambulanten Notfallversorgung löst

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KBV Gutachten Portalpraxen
• Vorgabe: Portalpraxis müsse überall in 30
  Minuten mit dem Auto erreichbar sein
• Ergebnis: Dazu reichen 736 Portalpraxen
• Die Pat. sollen motiviert werden, im Notfall
  nur Krankenhäuser aufzusuchen, die über ein
  INZ verfügen
• Bedeutet weitere erhebliche Beschränkung
  der Standorte

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DKG Stellungnahme
• Die Krankenhäuser schlagen demgegenüber
  eine Weiterentwicklung und Vertiefung des
  Kooperationsmodells mit der grundlegenden
  Ausrichtung auf Krankenhäuser als Zentren
  der ambulanten Notfallversorgung vor.

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Fazit I (stationär)
• Neue Regelungen zu Notfallstrukturen in
  Krankenhäusern: Qualitätsverbesserung der
  Versorgung oder Programm zur (kalten)
  Strukturbereinigung der Krankenhäuser?
• Überheblichkeit u. Beratungsresistenz im GKV-SV,
  G-BA Teil des Problems, MDK Referentenentwurf
  lässt hoffen
• G-BA Richtlinie ca. 30% der Kliniken erreicht
  nicht die Kriterien für die Basisversorgung
•

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Fazit II (ambulant)
• Eckpunkte Papier zur ambulanten Versorgung
  zeigt viele positive Vorschläge (integrierte LT,
  Rettungsdienst,…
• Qualifikations- Strukturvorgaben ambulant?
• Extrabugetäre Bezahlung gut, aber..
• INZ nur an begrenzter Zahl der Standorte
  50%? Große Aufgabe für die Länder
• Viele Details der ambulanten Regelung noch
  offen
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Grundsatzfrage der flächendeckenden
             Versorgung
• Wo dient eine Zentralisierung der
  Qualitätssteigerung und ab wann wird sie von
  der Bevölkerung als Verknappung des
  Versorgungsangebots wahrgenommen?
• Klare rechtliche Vorgaben für die Länder
• Krankenhausplanung heißt Daseinsvorsorge
• Welche Kliniken sind systemrelevant?
• Krankenhäuser haben einen Rechtsanspruch
     J. Metzner Arzt u. Krankenhaus 1/2019

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Vielen Dank für Ihre
                         Aufmerksamkeit
                         pd.dr.m.weber@gmail.com

                    Weitere Infos unter www.vlk-online.de
                    Digitale Medien: Arzt und Krankenhaus

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• Mindestanforderung gemäß § 11 MWBO
• • Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren
  Patientenversorgung
• und
• • 6 Monate Intensivmedizin, die auch während der
  Facharztweiterbildung abgeleistet werden können
• und zusätzlich
• • 80h Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß §4 Abs. 8 in allgemeiner
  und spezieller Notfallbehandlung
• und zusätzlich
• • 24 Monate Klinische Akut- und Notfallmedizin in einer
  interdisziplinären Notfallaufnahme unter
• Befugnis an Weiterbildungsstätte

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