Stufen der Notfallversorgung am Krankenhaus, Auswirkungen auf die Versorgungslandschaft - Notfallversorgung
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Stufen der Notfallversorgung am Krankenhaus, Auswirkungen auf die Versorgungslandschaft Notfallversorgung PD Dr. M. A. Weber 05.05.2019 1
Regelungen zu Notfallstrukturen an Kliniken • §1 Ziel der Regelung Der G-BA beschließt ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern einschließlich einer Stufe für die Nichtteilnahme* an der Notfallversorgung. In Abhängigkeit der festgelegten Mindestvoraussetzungen für differenzierte Stufen gibt es Zuschläge für die Teilnahme und Abschläge für die Nichtteilnahme. nichtenthalten: Regelungen zur ambulanten Notfallversorgung * endgeltrechtlich Notfallversorgung PD Dr. M. A. Weber 05.05.2019 2
Prinzip der Zu- und Abschläge zur Strukturbereingung d • Ziel der Regelung - Zentralisierung der Versorgung - Bessere finanzielle Ausstattung (Abbildung der hohen Vorhaltekosten) der Uniklinika und Maximalversorger - Wirtschaftlicher Druck auf Grund- und Regelversorger aber auch Schwerpunkt- versorger Notfallversorgung PD Dr. M. A. Weber 05.05.2019 3
Mediale Begleitung SZ 26.10.16 i ken Kl i n v i el e Zu Notfallversorgung PD Dr. M. A. Weber 05.05.2019 4
en h m fn a A u at . st i el e v Viele Kliniken schicken Patienten mit harmlosen Erkrankungen direkt u Z in die stationäre Behandlung, um so die Kliniken zu füllen Die Welt Schreyögg: administrative und chrakteristische Notfälle Notfallversorgung PD Dr. M. A. Weber 05.05.2019 5
Strukturvorgaben im Entwurf GKV-SV zur Basisversorgung • Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Arzt für klinische Notfall- und Akutmedizin (MWBO) • ZNA mit angestelltem Facharzt der innerhalb 30 Minuten 24h/7d verfügbar ist • 24h/7d CT Bereitschaft • Intensivstation mit 6 Betten • Facharzt Innere, Chirurgie (mit visceral- und unfallchirurgischer Kompetenz), Anästhesie je innerhalb 30min. verfügbar • Art und Anzahl von Fachabteilungen, Fachpersonal, Intensivkapazität, medizinisch tech. Ausstattung (MR7/24h) unterscheidet zu Schwerpunkt- und Maximalversorgern • Modul Spezialversorgung z.B. Schwerverletztenversorgung Notfallversorgung PD Dr. M. A. Weber 05.05.2019 6
Zentrale Notaufnahme(ZNA) • ZNA mit zusätzlicher eigener ärztlicher Leitung • ZNA kann sinnvoll sein, (in 75% der Kliniken inzwischen etabliert) ist aber keine Grundvoraussetzung für eine gute Notfallversorgung • Im Falle von Herzinfarkten und Schlaganfällen verzögert sie eher die rasche definitive Versorgung • Konzept Stroke Unit und Chest Pain Unit hat Herrn Hecken überzeugt Notfallversorgung PD Dr. M. A. Weber 05.05.2019 7
Facharztstandard, Einsatzzeiten • Derzeit gestuftes System aus Facharztstandard mit Facharzt/Schwerpunkt in Rufbereitschaft • Forderung nach genereller Versorgung durch einen Facharzt innerhalb 30min. • Arbeits- u. tarifrechtlich genau an der Kante von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst (letzterer nicht leistbar) • Unklare rechtliche Folgen bei nicht Einhaltung • Jeder Notfall muss unverzüglich versorgt werden, abhängig vom der Erkrankung und Ausmaß der Gefährdung nach Triage Notfallversorgung PD Dr. M. A. Weber 05.05.2019 8
Forderung nach Zusatzbezeichnungen • Notfallmedizin (präklinisch) • Klinische Notfall- und Akutmedizin - Bisher nur von der Ärztekammer Berlin eingeführt - In der neuen WBO Zusatzbezeichnung - 80 Std. Kurs der DGINA, sehr theoretisch, MWBO mehr medizinische Inhalte - Umsetzung flächendeckend wird dauern Notfallversorgung PD Dr. M. A. Weber 05.05.2019 10
Zeitplan • G-BA Richtlinie stationäre Notfallversorgung seit 01.01.2019 in Kraft (Nach heftigem Streit) • Umsetzung MWBO nach Kammerwahlen • Ambulante Notfallversorgung: Eckpunktepapier 18.12.2018 • Referntenentwurf bis Mitte 2019? • In Krafttreten 01.01.2020 Notfallversorgung PD Dr. M. A. Weber 05.05.2019 11
Folgenabschätzung stationäre Notfallversorgung unklar • IGES Umfrage nicht repräsentativ • Rückmeldung nur ca. 50% • Überhang an Maximalversorgern Notfallversorgung PD Dr. M. A. Weber 05.05.2019 12
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Hauptkritikpunkte • Nichtteilnahme heißt Versorgungsverpflichtung mit Abschlägen • ZNA für alle (Übergangsregelung) • Facharzt/Zusatzbezeichnung klinische Notfall- und Akutmedizin (Übergangsregelung) • Facharztverfügbarkeit 7d/24h in 30min (Rufbereitschaft gewollt) • MR 7d/24h alle Häuser Stufe 2 Notfallversorgung PD Dr. M. A. Weber 05.05.2019 16
Wie tragend sind die Gründe? • G-BA als teil des Problems - Entscheidung im Dissens - DKG in wichtigen Punkten überstimmt - GKV-SV nicht kompromissbereit - zu viel Macht beim unparteiischen Vor- sitzenden - Konsensfindung muss zwingende Voraussetzung werden • Reformbedarf der gesamten G-BA Struktur M. A. Weber Arzt u. Krankenhaus 3/2018 Notfallversorgung PD Dr. M. A. Weber 05.05.2019 17
Stationäre Notfallstrukturen Folgen: • 25 – 30% der Kliniken drohen Abschläge, da sie die Strukturvoraussetzung für die Basisversorgung nicht erfüllen. • Einigung über Zu- und Abschläge: • Abschläge 60€ pro Fall • Zuschläge Grundversorgung 150Tsd.€ pro Klinik • Schwerpunktversorgung 450Tsd.€ pro Klinik • Maximalversorger 70Tsd.€ pro Klinik • Ausnahmeregelungen schwierig, werden im KPA besprochen • Sicherstellungszuschlag, bisher keiner Klinik ausgezahlt, alle beklagt (in Bayern) Notfallversorgung PD Dr. M. A. Weber 05.05.2019 18
Die Zukunft der Notfallversorgung in Deutschland Vorschlages des Sachverständigenrates Notfallversorgung PD Dr. M. A. Weber 05.05.2019 19
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Vorschläge des • Integrierte Leitstellen • Integrierte Notfallzentren (INZ) • Finanzierung extrabugetär aus ambulantem u. stationären Budgets • Rettungsdienst: eigenständiger Leistungs- bereich im SGB V, Bezahlung der medizinischen Leistung auch ohne Transport • Palliativ- und Pflege-Teams Notfallversorgung PD Dr. M. A. Weber 05.05.2019 21
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DKG Kritikpunkte • INZ zwingend gemeinsam mit KV zu betreiben • INZ nur in begrenzter Zahl der Kliniken • Ausdünnung der ambulanten Versorgungsmöglichkeiten • Bisher keine Qualifizierungs/Strukturvorgaben für KV Ärzte/Praxis • Keine Refinanzierung aus den Klinikbugets • kein Modell, das die aktuellen Probleme der ambulanten Notfallversorgung löst Notfallversorgung PD Dr. M. A. Weber 05.05.2019 23
KBV Gutachten Portalpraxen • Vorgabe: Portalpraxis müsse überall in 30 Minuten mit dem Auto erreichbar sein • Ergebnis: Dazu reichen 736 Portalpraxen • Die Pat. sollen motiviert werden, im Notfall nur Krankenhäuser aufzusuchen, die über ein INZ verfügen • Bedeutet weitere erhebliche Beschränkung der Standorte Notfallversorgung PD Dr. M. A. Weber 05.05.2019 24
DKG Stellungnahme • Die Krankenhäuser schlagen demgegenüber eine Weiterentwicklung und Vertiefung des Kooperationsmodells mit der grundlegenden Ausrichtung auf Krankenhäuser als Zentren der ambulanten Notfallversorgung vor. Notfallversorgung PD Dr. M. A. Weber 05.05.2019 25
Fazit I (stationär) • Neue Regelungen zu Notfallstrukturen in Krankenhäusern: Qualitätsverbesserung der Versorgung oder Programm zur (kalten) Strukturbereinigung der Krankenhäuser? • Überheblichkeit u. Beratungsresistenz im GKV-SV, G-BA Teil des Problems, MDK Referentenentwurf lässt hoffen • G-BA Richtlinie ca. 30% der Kliniken erreicht nicht die Kriterien für die Basisversorgung • Notfallversorgung PD Dr. M. A. Weber 05.05.2019 26
Fazit II (ambulant) • Eckpunkte Papier zur ambulanten Versorgung zeigt viele positive Vorschläge (integrierte LT, Rettungsdienst,… • Qualifikations- Strukturvorgaben ambulant? • Extrabugetäre Bezahlung gut, aber.. • INZ nur an begrenzter Zahl der Standorte 50%? Große Aufgabe für die Länder • Viele Details der ambulanten Regelung noch offen Notfallversorgung PD Dr. M. A. Weber 05.05.2019 27
Grundsatzfrage der flächendeckenden Versorgung • Wo dient eine Zentralisierung der Qualitätssteigerung und ab wann wird sie von der Bevölkerung als Verknappung des Versorgungsangebots wahrgenommen? • Klare rechtliche Vorgaben für die Länder • Krankenhausplanung heißt Daseinsvorsorge • Welche Kliniken sind systemrelevant? • Krankenhäuser haben einen Rechtsanspruch J. Metzner Arzt u. Krankenhaus 1/2019 Notfallversorgung PD Dr. M. A. Weber 05.05.2019 28
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit pd.dr.m.weber@gmail.com Weitere Infos unter www.vlk-online.de Digitale Medien: Arzt und Krankenhaus Notfallversorgung PD Dr. M. A. Weber 05.05.2019 29
• Mindestanforderung gemäß § 11 MWBO • • Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung • und • • 6 Monate Intensivmedizin, die auch während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden können • und zusätzlich • • 80h Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß §4 Abs. 8 in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung • und zusätzlich • • 24 Monate Klinische Akut- und Notfallmedizin in einer interdisziplinären Notfallaufnahme unter • Befugnis an Weiterbildungsstätte Notfallversorgung PD Dr. M. A. Weber 05.05.2019 30
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