Das Eintresen-Konzept aus Sicht der Kassenärztlichen Vereinigungen

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Das Eintresen-Konzept aus Sicht der Kassenärztlichen Vereinigungen
© Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland
DIVI18 – 18. Kongress der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für
Intensiv- und Notfallmedizin, 05.- 07.12.2018

Das Eintresen-Konzept aus Sicht der Kassenärztlichen
Vereinigungen

Dr. Dominik von Stillfried
Das Eintresen-Konzept aus Sicht der Kassenärztlichen Vereinigungen
… zunehmende
                                               Direktinanspruchnahme
                                                  von Notaufnahmen
                                                 – ein internationales
                                                        Problem

SEITE   2   Eintresen-Konzept in der Notfallversorgung in Deutschland / DIVI18, Leipzig 06.12.2018 / www.zi.de
Das Eintresen-Konzept aus Sicht der Kassenärztlichen Vereinigungen
… zunehmende
                                               Direktinanspruchnahme
                                                  von Notaufnahmen
                                                 – ein internationales
                                                        Problem

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Das Eintresen-Konzept aus Sicht der Kassenärztlichen Vereinigungen
Selbsteinschätzung vs Telefon-Triage (CH)

                                                                                                                      32% der Anrufer, die
                                                                                                                     sich selbst behandeln
                                                                                                                      wollten, wurde diese
                                                                                                                           Option nach
                                                                                                                      tel. Ersteinschätzung
                                                                                                                            empfohlen

 2% der Anrufer, die
  ins Krankenhaus
wollten, wurden nach
tel. Ersteinschätzung
  dorthin verwiesen
   Meer A. et al. (2003) Einfluss der medizinischen computerassistierten Telefontriage auf das Patientenverhalten:
   erste Erfahrungen in der Schweiz. Schweizerische Ärztezeitung. 2003;84:Nr 41:2160-65

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Das Eintresen-Konzept aus Sicht der Kassenärztlichen Vereinigungen
Wohin bei dringlichem Behandlungswunsch?

    Quelle: Sachverständigenrat Gesundheit, Jahresgutachten 2018

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Das Eintresen-Konzept aus Sicht der Kassenärztlichen Vereinigungen
Entwicklung in Deutschland:                                                steigende
   Direktinanspruchnahme der Krankenhaus-Notaufnahmen …

                                                                                                      Abschaffung der
                                                                                                       Praxisgebühr
                                                                                                        Ende 2012

                                                                             2015:
                                                                             - Ärztlicher

    Quelle: Wahlster P, Czihal T, Gibis B, Henschke C. Analyse steigender Fallzahlen in der ambulanten
    Notfallversorgung anhand von Abrechnungsdaten der KBV. Vortrag beim DKVF, 06.10.2017, Berlin
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Quelle: Sachverständigenrat Gesundheit, Jahresgutachten 2018

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Zahlengerüst: akute Inanspruchnahmen
   (ambulante Notfallversorgung gemäß Abrechnungsdaten der KVen, 2015)

   Ambulante

   Abrechnungsdaten nach § 295 für 2015, auf 500.000 gerundet
   Quelle: Pressemitteilung des Zi vom 17.05.2017
                                                       vertragsärztlicher                 rd. 44% während
                                                      Bereitschaftsdienst                  Öffnungszeiten

                                                                                          Multiple Ursachen:
                                                                                          • Wissen
                                                                                          • Verfügbarkeit
                                                                                          • Erwartung
                                                                                          • Convenience

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Das Eintresen-Konzept aus Sicht der Kassenärztlichen Vereinigungen
Interventions to reduce emergency department
   utilisation: A review of reviews
    Van den Heede K1, Van de Voorde C; Health Policy.. 2016 Dec;120(12):1337-1349. doi: 10.1016/j.healthpol.2016.10.002.

   Twenty-three included publications (2010 – 10/2015)
   described six types of interventions:
   (1) cost sharing;
   (2) strengthening primary care;
   (3) pre-hospital diversion (including telephone triage);
   (4) coordination;
   (5) education and self-management support;
   (6) barriers to access emergency departments.

   The high number of interventions, the divergent methods used to measure
   outcomes and the different populations complicate their evaluation.

   Although approximately two-thirds of the primary studies showed reductions
   in ED use for most interventions the evidence showed contradictory results.

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Das Eintresen-Konzept aus Sicht der Kassenärztlichen Vereinigungen
Interventions to reduce emergency department
   utilisation: A review of reviews
    Van den Heede K1, Van de Voorde C; Health Policy.. 2016 Dec;120(12):1337-1349. doi: 10.1016/j.healthpol.2016.10.002.

   CONCLUSION:
   Despite numerous publications, evidence about the effectiveness of
   interventions that aim to reduce ED use remains insufficient.
   Studies on more homogeneous patient groups with a clearly described
   intervention and control group are needed to determine for which specific
   target group what type of intervention is most successful and how the
   intervention should be designed.
   The effective use of ED services in general is a complex and multi-factorial
   problem that requires integrated interventions that will have to be adapted to
   the specific context of a country with a feedback system to monitor its (un-)
   intended consequences.
   Yet, the co-location of GP posts and emergency departments seems
   together with the introduction of telephone triage systems the preferred
   interventions to reduce inappropriate ED visits while case-management
   might reduce the number of ED attendances by frequent ED users.

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Eckpunkte vom März 2017
   zur Reform der Notfallversorgung

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§ 75 SGB V: Inhalt und Umfang der Sicherstellung
   (1) Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen
       haben die vertragsärztliche Versorgung in dem in § 73 Abs. 2 bezeichneten Umfang
       sicherzustellen und den Krankenkassen und ihren Verbänden gegenüber die
       Gewähr dafür zu übernehmen, dass die vertragsärztliche Versorgung den
       gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht.

   (1b) Der Sicherstellungsauftrag nach Absatz 1 umfasst auch die vertragsärztliche
      Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst) […]. Die Kassenärztlichen
      Vereinigungen sollen den Notdienst auch durch Kooperation und eine
      organisatorische Verknüpfung mit zugelassenen Krankenhäusern sicherstellen;
      hierzu sollen sie entweder Notdienstpraxen in oder an Krankenhäusern
      einrichten oder Notfallambulanzen der Krankenhäuser unmittelbar in den
      Notdienst einbinden. Nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende
      zugelassene Krankenhäuser und Ärzte, die aufgrund einer Kooperationsvereinbarung
      mit der Kassenärztlichen Vereinigung in den Notdienst einbezogen sind, sind zur
      Leistungserbringung im Rahmen des Notdienstes berechtigt und nehmen zu diesem
      Zweck an der vertragsärztlichen Versorgung teil. […]

         Blau hervorgehoben: Ergänzung durch KHSG 2017

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Gesetzesbegründung KHSG 2017 (Auszug)
   Drucksache 18/6586 – 104 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

   Zur Ergänzung des § 75 Abs. 1b:
   Mit der am 23.0.2015 mit dem GKV-VSG in Kraft getretenen Regelung wurden
   die KVen verpflichtet, den Notdienst durch Kooperation mit Krankenhäusern
   sicherzustellen. Anlass: ambulante ärztliche Versorgung außerhalb der
   Sprechstundenzeiten findet zunehmend durch Notaufnahmen statt.
   Eine Konkretisierung, auf welche Weise die KVen ihrer Kooperationsverpflichtung
   nachkommen sollen, enthält die gesetzliche Regelung nicht.
   Die KVen haben vielmehr einen weiten Gestaltungsspielraum, um regionalen
   Versorgungsbedürfnissen gerecht werden zu können. Die Soll-Regelung gewährleistet,
   dass dort, wo regional eine gute Versorgung existiert, diese Versorgungsstrukturen
   bestehen bleiben können.
   Mit der der Ergänzung wird konkretisiert, dass die KVen in der Regel Notdienstpraxen
   (sog. Portalpraxen) an zugelassenen Krankenhäusern einrichten oder vorhandene
   Notfallambulanzen in den Notdienst einbinden sollen. Im Falle einer unmittelbaren
   Einbindung von Notfallambulanzen schließen die KVen Verträge mit den jeweiligen
   Krankenhäusern. Eine Verpflichtung der KVen an jedem Krankenhaus, das an der
   Notfallversorgung teilnimmt, eine Portalpraxis zu errichten, besteht nicht.

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Gesetzesbegründung (Auszug)
   Drucksache 18/6586 – 104 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
   Der Kooperationsvertrag kann z.B. regeln, dass der vertragsärztliche Notdienst durch die
   Notfallambulanzen übernommen wird, oder dass in der Portalpraxis angestellte Ärzte
   des Krankenhauses und Vertragsärzte während der sprechstundefreien Zeiten
   gemeinsam einen ständig einsatzbereiten Notdienst organisieren.
   Dies kann zur Entlastung insbesondere der Notfallambulanzen der Krankenhäuser
   führen. Zudem wird der Grundsatz ambulant vor stationär gestärkt.
   Ist an einem Krankenhaus eine Notdienstpraxis eingerichtet worden, müssen Patienten,
   die außerhalb der Sprechstundenzeiten von sich aus das Krankenhaus aufsuchen,
   grundsätzlich zunächst die Notdienstpraxis in Anspruch nehmen.
   Dort ist dann zu entscheiden, ob die betreffende Person ggf. einer unmittelbaren
   stationären Behandlung im Krankenhaus oder einer weitergehenden Untersuchung im
   Krankenhaus bedarf oder nach einer Stabilisierung der gesundheitlichen Situation auf
   die Weiterbehandlung im Rahmen der regulären Öffnungszeiten der vertragsärztlichen
   Praxen verwiesen werden kann.
   Denn Ziel einer Behandlung im vertragsärztlichen Notdienst ist lediglich, die
   Stabilisierung der gesundheitlichen Situation der Patienten zu erreichen. Der
   Bereitschaftsdienst ist nach Rechtsprechung des BSG kein Surrogat einer regelmäßigen
   vertragsärztlichen Behandlung. Die weitergehende Versorgung ist daher im Rahmen der
   regulären Öffnungszeiten durch eine vertragsärztliche Praxis zu gewährleisten.

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Ein Erfolgsfall …

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7

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ZNA wegen
   Atmung
   Neuro/
   Psycho
   Kreislauf

   Bruch
   Trauma

   Allgemein

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Implementierung von Bereitschaftspraxen an Krankenhäusern
   Beispiel: KV Bayerns

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Fallzahlentwicklung Q1-3/2017 vs Q1-3/2015 während BPx-Öffnungszeiten
  • im Mittel über alle Kooperationskliniken: - 14%
  • in allen bayrischen Kliniken außerhalb der Pilotregionen ohne BPx: - 3%

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Steuerung in die richtige Versorgungsebene:
wo kann / muss eine Ersteinschätzung stattfinden?

                                                                                                           Regierungsentwurf
                         2 Aufgabenfelder                                                                  zum TSVG
                            der KVen
                                                                                                           Begründung zur Änderung
                                                                                                           des § 75 SGB V

                                                                                                           „Hierdurch soll insbesondere
                                                                                                           auch einer zunehmenden
                                                                                                           Fehlinanspruchnahme der
                                                                                                           Notfallambulanzen
                                                                                                           in Krankenhäusern
                                                                                                           entgegengewirkt werden.“

Quelle: aQua-Institut Göttingen, Projektbericht im Auftrag des Zi, veröffentlicht am 06.09.2017

 SEITE   24                                        Eintresen-Konzept in der Notfallversorgung in Deutschland / DIVI18, Leipzig 06.12.2018 / www.zi.de
Anforderungen der KVen
   an ein Ersteinschätzungsverfahren

   1. hochsensitive Erkennung abwendbar gefährlicher Krankheitsverläufe mit
      hoher Behandlungsdringlichkeit
   2. spezifische Zuweisung der Behandlungsanlässe an die zutreffende
      Versorgungsebene
   3. einfache Dokumentation/Erstellung von Übergabeprotokollen
   4. Algorithmenbasierung, um Delegation an nichtärztliche Mitarbeiter zu
      unterstützen (qualifizierte Disponenten sind aber notwendig)

                   Ersteinschätzung ist daher nicht identisch mit Triage
        (Triage: Bestimmung einer Reihenfolge der Behandlung nach Dringlichkeit)

    Beurteilung im Okt. 2017
    - Manchester-Triage zielt primär auf Kriterium 1
    - Swiss Medical Assessment System (SMASS) erfüllt alle vier Kriterien

SEITE   25                      Eintresen-Konzept in der Notfallversorgung in Deutschland / DIVI18, Leipzig 06.12.2018 / www.zi.de
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Entwicklung mit
                                                                                                    Unterstützung durch
                                                                                                    einen medizinischen
                                                                                                    Beirat (Haus- und
      85                                                                                            Fachärzte, MB,
Leitsymptome:                                                                                       Notfallmediziner)
 Tabellen mit
Dringlichkeits-
 einstufung &
    Begleit-
 symptomen
 (red flags?)

     •    Notruf 112
     •    Notaufnahme, Bereitschaftspraxis,                 •    Welche medizinischen Ressourcen
          Hausarzt, Facharzt, telefonische                       sind für weitere Abklärung nötig?
          ärztliche Beratung sofort oder heute              •    Personelle & apparative Ausstattung
          inkl. Rettungsmittel/Fahrdienst                        der Bereitschaftspraxis/Notaufnahme
     •    Termin bei Haus- oder Facharzt später
SEITE    27                    Zi-Bericht zum Entwicklungsstand Ersteinschätzungsverfahren / KBV/MB-Gespräch 10.04.2018 / www.zi.de
(112)

                  Software =
             Entscheidungshilfe für
             Gesundheitsfachberufe

SEITE   28                        Eintresen-Konzept in der Notfallversorgung in Deutschland / DIVI18, Leipzig 06.12.2018 / www.zi.de
Erste Version zur Implementierung unter 116117/gemeinsamer Tresen:
        im ersten Quartal 2019

        Laufende Evaluation in 11 KVen und 25-30 Krankenhausstandorten im
        Rahmen des vom Innovationsfonds geförderten DEMAND-Projekts

SEITE   29                    Eintresen-Konzept in der Notfallversorgung in Deutschland / DIVI18, Leipzig 06.12.2018 / www.zi.de
Der ‚gemeinsame Tresen – Bausatz‘
   Man nehme …
   -     Kooperationsbereitschaft auf institutioneller Ebene (KV / KH)
   -     Gegenseitiges Vertrauen auf ärztlicher Ebene
   -     Gestaltung in Abhängigkeit der lokalen Gegebenheiten
   -     Verfahrensregeln / Triagekonvention
         (Übergang von Symptomlisten auf SmED am Tresen?
         MTS in der Notaufnahme wird nicht ersetzt)
   -     Abstimmung über apparative & personelle Ausstattung / Qualifikationen
   -     Bauliche Voraussetzungen bzw. Maßnahmen
   -     Arbeitsrechtliche Hürden einer Kooperation (Arbeitnehmerüberlassung?)
   -     Lösungen für datenschutzrechtliche Hürden beim Übergang zwischen
         Bereitschaftspraxis / Krankenhaus
   -     evtl. Weiterentwicklung der ÄBD-Praxis zu Praxen am Krankenhaus
         (vgl. Partnerpraxenmodell, KV Hessen; Patienten können behandelnde
         Einrichtung und Verantwortlichkeiten leichter identifizieren)

SEITE   30                       Eintresen-Konzept in der Notfallversorgung in Deutschland / DIVI18, Leipzig 06.12.2018 / www.zi.de
Vielen Dank für
                                                  Ihre Aufmerksamkeit

                                                    www.zi.de

                                                    Zentralinstitut für die
                                                    kassenärztliche Versorgung
                                                    in der Bundesrepublik Deutschland
                                                    Salzufer 8
                                                    10623 Berlin

                                                    Tel. +49 30 4005 2450
                                                    Fax +49 30 4005 2490
                                                    zi@zi.de

SEITE   31   Eintresen-Konzept in der Notfallversorgung in Deutschland / DIVI18, Leipzig 06.12.2018 / www.zi.de
Quantitative Bedeutung der Notfallversorgung

        Abrechnungsdaten nach §§ 295 und 301 SGB V für 2015, auf 500.000 gerundet

   Daten: GKV-Abrechnungsdaten; Quelle: Pressemitteilung des Zi vom 17.05.2017

SEITE    32                               Eintresen-Konzept in der Notfallversorgung in Deutschland / DIVI18, Leipzig 06.12.2018 / www.zi.de
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