Das Eintresen-Konzept aus Sicht der Kassenärztlichen Vereinigungen
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© Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland DIVI18 – 18. Kongress der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin, 05.- 07.12.2018 Das Eintresen-Konzept aus Sicht der Kassenärztlichen Vereinigungen Dr. Dominik von Stillfried
… zunehmende Direktinanspruchnahme von Notaufnahmen – ein internationales Problem SEITE 2 Eintresen-Konzept in der Notfallversorgung in Deutschland / DIVI18, Leipzig 06.12.2018 / www.zi.de
… zunehmende Direktinanspruchnahme von Notaufnahmen – ein internationales Problem SEITE 3 Eintresen-Konzept in der Notfallversorgung in Deutschland / DIVI18, Leipzig 06.12.2018 / www.zi.de
Selbsteinschätzung vs Telefon-Triage (CH) 32% der Anrufer, die sich selbst behandeln wollten, wurde diese Option nach tel. Ersteinschätzung empfohlen 2% der Anrufer, die ins Krankenhaus wollten, wurden nach tel. Ersteinschätzung dorthin verwiesen Meer A. et al. (2003) Einfluss der medizinischen computerassistierten Telefontriage auf das Patientenverhalten: erste Erfahrungen in der Schweiz. Schweizerische Ärztezeitung. 2003;84:Nr 41:2160-65 SEITE 4 Eintresen-Konzept in der Notfallversorgung in Deutschland / DIVI18, Leipzig 06.12.2018 / www.zi.de
Wohin bei dringlichem Behandlungswunsch? Quelle: Sachverständigenrat Gesundheit, Jahresgutachten 2018 SEITE 5 Eintresen-Konzept in der Notfallversorgung in Deutschland / DIVI18, Leipzig 06.12.2018 / www.zi.de
Entwicklung in Deutschland: steigende Direktinanspruchnahme der Krankenhaus-Notaufnahmen … Abschaffung der Praxisgebühr Ende 2012 2015: - Ärztlicher Quelle: Wahlster P, Czihal T, Gibis B, Henschke C. Analyse steigender Fallzahlen in der ambulanten Notfallversorgung anhand von Abrechnungsdaten der KBV. Vortrag beim DKVF, 06.10.2017, Berlin SEITE 6 Eintresen-Konzept in der Notfallversorgung in Deutschland / DIVI18, Leipzig 06.12.2018 / www.zi.de
Quelle: Sachverständigenrat Gesundheit, Jahresgutachten 2018 SEITE 7 Eintresen-Konzept in der Notfallversorgung in Deutschland / DIVI18, Leipzig 06.12.2018 / www.zi.de
Zahlengerüst: akute Inanspruchnahmen (ambulante Notfallversorgung gemäß Abrechnungsdaten der KVen, 2015) Ambulante Abrechnungsdaten nach § 295 für 2015, auf 500.000 gerundet Quelle: Pressemitteilung des Zi vom 17.05.2017 vertragsärztlicher rd. 44% während Bereitschaftsdienst Öffnungszeiten Multiple Ursachen: • Wissen • Verfügbarkeit • Erwartung • Convenience SEITE 8 Eintresen-Konzept in der Notfallversorgung in Deutschland / DIVI18, Leipzig 06.12.2018 / www.zi.de
Interventions to reduce emergency department utilisation: A review of reviews Van den Heede K1, Van de Voorde C; Health Policy.. 2016 Dec;120(12):1337-1349. doi: 10.1016/j.healthpol.2016.10.002. Twenty-three included publications (2010 – 10/2015) described six types of interventions: (1) cost sharing; (2) strengthening primary care; (3) pre-hospital diversion (including telephone triage); (4) coordination; (5) education and self-management support; (6) barriers to access emergency departments. The high number of interventions, the divergent methods used to measure outcomes and the different populations complicate their evaluation. Although approximately two-thirds of the primary studies showed reductions in ED use for most interventions the evidence showed contradictory results. SEITE 9 Eintresen-Konzept in der Notfallversorgung in Deutschland / DIVI18, Leipzig 06.12.2018 / www.zi.de
Interventions to reduce emergency department utilisation: A review of reviews Van den Heede K1, Van de Voorde C; Health Policy.. 2016 Dec;120(12):1337-1349. doi: 10.1016/j.healthpol.2016.10.002. CONCLUSION: Despite numerous publications, evidence about the effectiveness of interventions that aim to reduce ED use remains insufficient. Studies on more homogeneous patient groups with a clearly described intervention and control group are needed to determine for which specific target group what type of intervention is most successful and how the intervention should be designed. The effective use of ED services in general is a complex and multi-factorial problem that requires integrated interventions that will have to be adapted to the specific context of a country with a feedback system to monitor its (un-) intended consequences. Yet, the co-location of GP posts and emergency departments seems together with the introduction of telephone triage systems the preferred interventions to reduce inappropriate ED visits while case-management might reduce the number of ED attendances by frequent ED users. SEITE 10 Eintresen-Konzept in der Notfallversorgung in Deutschland / DIVI18, Leipzig 06.12.2018 / www.zi.de
Eckpunkte vom März 2017 zur Reform der Notfallversorgung SEITE 11 Eintresen-Konzept in der Notfallversorgung in Deutschland / DIVI18, Leipzig 06.12.2018 / www.zi.de
§ 75 SGB V: Inhalt und Umfang der Sicherstellung (1) Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen haben die vertragsärztliche Versorgung in dem in § 73 Abs. 2 bezeichneten Umfang sicherzustellen und den Krankenkassen und ihren Verbänden gegenüber die Gewähr dafür zu übernehmen, dass die vertragsärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht. (1b) Der Sicherstellungsauftrag nach Absatz 1 umfasst auch die vertragsärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst) […]. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen den Notdienst auch durch Kooperation und eine organisatorische Verknüpfung mit zugelassenen Krankenhäusern sicherstellen; hierzu sollen sie entweder Notdienstpraxen in oder an Krankenhäusern einrichten oder Notfallambulanzen der Krankenhäuser unmittelbar in den Notdienst einbinden. Nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende zugelassene Krankenhäuser und Ärzte, die aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung in den Notdienst einbezogen sind, sind zur Leistungserbringung im Rahmen des Notdienstes berechtigt und nehmen zu diesem Zweck an der vertragsärztlichen Versorgung teil. […] Blau hervorgehoben: Ergänzung durch KHSG 2017 SEITE 12 Eintresen-Konzept in der Notfallversorgung in Deutschland / DIVI18, Leipzig 06.12.2018 / www.zi.de
Gesetzesbegründung KHSG 2017 (Auszug) Drucksache 18/6586 – 104 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zur Ergänzung des § 75 Abs. 1b: Mit der am 23.0.2015 mit dem GKV-VSG in Kraft getretenen Regelung wurden die KVen verpflichtet, den Notdienst durch Kooperation mit Krankenhäusern sicherzustellen. Anlass: ambulante ärztliche Versorgung außerhalb der Sprechstundenzeiten findet zunehmend durch Notaufnahmen statt. Eine Konkretisierung, auf welche Weise die KVen ihrer Kooperationsverpflichtung nachkommen sollen, enthält die gesetzliche Regelung nicht. Die KVen haben vielmehr einen weiten Gestaltungsspielraum, um regionalen Versorgungsbedürfnissen gerecht werden zu können. Die Soll-Regelung gewährleistet, dass dort, wo regional eine gute Versorgung existiert, diese Versorgungsstrukturen bestehen bleiben können. Mit der der Ergänzung wird konkretisiert, dass die KVen in der Regel Notdienstpraxen (sog. Portalpraxen) an zugelassenen Krankenhäusern einrichten oder vorhandene Notfallambulanzen in den Notdienst einbinden sollen. Im Falle einer unmittelbaren Einbindung von Notfallambulanzen schließen die KVen Verträge mit den jeweiligen Krankenhäusern. Eine Verpflichtung der KVen an jedem Krankenhaus, das an der Notfallversorgung teilnimmt, eine Portalpraxis zu errichten, besteht nicht. SEITE 13 Eintresen-Konzept in der Notfallversorgung in Deutschland / DIVI18, Leipzig 06.12.2018 / www.zi.de
Gesetzesbegründung (Auszug) Drucksache 18/6586 – 104 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der Kooperationsvertrag kann z.B. regeln, dass der vertragsärztliche Notdienst durch die Notfallambulanzen übernommen wird, oder dass in der Portalpraxis angestellte Ärzte des Krankenhauses und Vertragsärzte während der sprechstundefreien Zeiten gemeinsam einen ständig einsatzbereiten Notdienst organisieren. Dies kann zur Entlastung insbesondere der Notfallambulanzen der Krankenhäuser führen. Zudem wird der Grundsatz ambulant vor stationär gestärkt. Ist an einem Krankenhaus eine Notdienstpraxis eingerichtet worden, müssen Patienten, die außerhalb der Sprechstundenzeiten von sich aus das Krankenhaus aufsuchen, grundsätzlich zunächst die Notdienstpraxis in Anspruch nehmen. Dort ist dann zu entscheiden, ob die betreffende Person ggf. einer unmittelbaren stationären Behandlung im Krankenhaus oder einer weitergehenden Untersuchung im Krankenhaus bedarf oder nach einer Stabilisierung der gesundheitlichen Situation auf die Weiterbehandlung im Rahmen der regulären Öffnungszeiten der vertragsärztlichen Praxen verwiesen werden kann. Denn Ziel einer Behandlung im vertragsärztlichen Notdienst ist lediglich, die Stabilisierung der gesundheitlichen Situation der Patienten zu erreichen. Der Bereitschaftsdienst ist nach Rechtsprechung des BSG kein Surrogat einer regelmäßigen vertragsärztlichen Behandlung. Die weitergehende Versorgung ist daher im Rahmen der regulären Öffnungszeiten durch eine vertragsärztliche Praxis zu gewährleisten. SEITE 14 Eintresen-Konzept in der Notfallversorgung in Deutschland / DIVI18, Leipzig 06.12.2018 / www.zi.de
Ein Erfolgsfall … SEITE 15 Eintresen-Konzept in der Notfallversorgung in Deutschland / DIVI18, Leipzig 06.12.2018 / www.zi.de
7 SEITE 16 Eintresen-Konzept in der Notfallversorgung in Deutschland / DIVI18, Leipzig 06.12.2018 / www.zi.de
ZNA wegen Atmung Neuro/ Psycho Kreislauf Bruch Trauma Allgemein SEITE 17 Eintresen-Konzept in der Notfallversorgung in Deutschland / DIVI18, Leipzig 06.12.2018 / www.zi.de
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Implementierung von Bereitschaftspraxen an Krankenhäusern Beispiel: KV Bayerns SEITE 22 Eintresen-Konzept in der Notfallversorgung in Deutschland / DIVI18, Leipzig 06.12.2018 / www.zi.de
Fallzahlentwicklung Q1-3/2017 vs Q1-3/2015 während BPx-Öffnungszeiten • im Mittel über alle Kooperationskliniken: - 14% • in allen bayrischen Kliniken außerhalb der Pilotregionen ohne BPx: - 3% SEITE 23 Eintresen-Konzept in der Notfallversorgung in Deutschland / DIVI18, Leipzig 06.12.2018 / www.zi.de
Steuerung in die richtige Versorgungsebene: wo kann / muss eine Ersteinschätzung stattfinden? Regierungsentwurf 2 Aufgabenfelder zum TSVG der KVen Begründung zur Änderung des § 75 SGB V „Hierdurch soll insbesondere auch einer zunehmenden Fehlinanspruchnahme der Notfallambulanzen in Krankenhäusern entgegengewirkt werden.“ Quelle: aQua-Institut Göttingen, Projektbericht im Auftrag des Zi, veröffentlicht am 06.09.2017 SEITE 24 Eintresen-Konzept in der Notfallversorgung in Deutschland / DIVI18, Leipzig 06.12.2018 / www.zi.de
Anforderungen der KVen an ein Ersteinschätzungsverfahren 1. hochsensitive Erkennung abwendbar gefährlicher Krankheitsverläufe mit hoher Behandlungsdringlichkeit 2. spezifische Zuweisung der Behandlungsanlässe an die zutreffende Versorgungsebene 3. einfache Dokumentation/Erstellung von Übergabeprotokollen 4. Algorithmenbasierung, um Delegation an nichtärztliche Mitarbeiter zu unterstützen (qualifizierte Disponenten sind aber notwendig) Ersteinschätzung ist daher nicht identisch mit Triage (Triage: Bestimmung einer Reihenfolge der Behandlung nach Dringlichkeit) Beurteilung im Okt. 2017 - Manchester-Triage zielt primär auf Kriterium 1 - Swiss Medical Assessment System (SMASS) erfüllt alle vier Kriterien SEITE 25 Eintresen-Konzept in der Notfallversorgung in Deutschland / DIVI18, Leipzig 06.12.2018 / www.zi.de
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Entwicklung mit Unterstützung durch einen medizinischen Beirat (Haus- und 85 Fachärzte, MB, Leitsymptome: Notfallmediziner) Tabellen mit Dringlichkeits- einstufung & Begleit- symptomen (red flags?) • Notruf 112 • Notaufnahme, Bereitschaftspraxis, • Welche medizinischen Ressourcen Hausarzt, Facharzt, telefonische sind für weitere Abklärung nötig? ärztliche Beratung sofort oder heute • Personelle & apparative Ausstattung inkl. Rettungsmittel/Fahrdienst der Bereitschaftspraxis/Notaufnahme • Termin bei Haus- oder Facharzt später SEITE 27 Zi-Bericht zum Entwicklungsstand Ersteinschätzungsverfahren / KBV/MB-Gespräch 10.04.2018 / www.zi.de
(112) Software = Entscheidungshilfe für Gesundheitsfachberufe SEITE 28 Eintresen-Konzept in der Notfallversorgung in Deutschland / DIVI18, Leipzig 06.12.2018 / www.zi.de
Erste Version zur Implementierung unter 116117/gemeinsamer Tresen: im ersten Quartal 2019 Laufende Evaluation in 11 KVen und 25-30 Krankenhausstandorten im Rahmen des vom Innovationsfonds geförderten DEMAND-Projekts SEITE 29 Eintresen-Konzept in der Notfallversorgung in Deutschland / DIVI18, Leipzig 06.12.2018 / www.zi.de
Der ‚gemeinsame Tresen – Bausatz‘ Man nehme … - Kooperationsbereitschaft auf institutioneller Ebene (KV / KH) - Gegenseitiges Vertrauen auf ärztlicher Ebene - Gestaltung in Abhängigkeit der lokalen Gegebenheiten - Verfahrensregeln / Triagekonvention (Übergang von Symptomlisten auf SmED am Tresen? MTS in der Notaufnahme wird nicht ersetzt) - Abstimmung über apparative & personelle Ausstattung / Qualifikationen - Bauliche Voraussetzungen bzw. Maßnahmen - Arbeitsrechtliche Hürden einer Kooperation (Arbeitnehmerüberlassung?) - Lösungen für datenschutzrechtliche Hürden beim Übergang zwischen Bereitschaftspraxis / Krankenhaus - evtl. Weiterentwicklung der ÄBD-Praxis zu Praxen am Krankenhaus (vgl. Partnerpraxenmodell, KV Hessen; Patienten können behandelnde Einrichtung und Verantwortlichkeiten leichter identifizieren) SEITE 30 Eintresen-Konzept in der Notfallversorgung in Deutschland / DIVI18, Leipzig 06.12.2018 / www.zi.de
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit www.zi.de Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland Salzufer 8 10623 Berlin Tel. +49 30 4005 2450 Fax +49 30 4005 2490 zi@zi.de SEITE 31 Eintresen-Konzept in der Notfallversorgung in Deutschland / DIVI18, Leipzig 06.12.2018 / www.zi.de
Quantitative Bedeutung der Notfallversorgung Abrechnungsdaten nach §§ 295 und 301 SGB V für 2015, auf 500.000 gerundet Daten: GKV-Abrechnungsdaten; Quelle: Pressemitteilung des Zi vom 17.05.2017 SEITE 32 Eintresen-Konzept in der Notfallversorgung in Deutschland / DIVI18, Leipzig 06.12.2018 / www.zi.de
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