Summer Challenge 2021 - TEILNAHMEBEDINGUNGEN - MV Schockt

 
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Summer Challenge 2021

                      TEILNAHMEBEDINGUNGEN

1. Registrierung/Teilnahme
Für die Teilnahme sind mindestens die folgenden Angaben über die Meldefunktion
der MV SCHOCKT App zu machen. Die Verantwortung für Änderungen dieser
Daten, insbesondere der E-Mail-Adresse, liegt bei den Teilnehmenden.
      Vor- und Zuname des Teilnehmenden sowie Angaben zur Klasse der
      besuchten Schule (inkl. Ortsangabe) NACH den Sommerferien
      E-Mail-Adresse
      Standort sowie Foto eines Automatisierten Externen Defibrillators (AED), der
      noch nicht in der MV SCHOCKT App angezeigt wird

2. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind alle Schüler*innen, die in Mecklenburg-Vorpommern
(Deutschland) wohnen. Ausgenommen hiervon sind Bevollmächtigte,
Rechtsnachfolger*innen und Beauftragte des ASB-Landesverbandes Mecklenburg-
Vorpommern e.V.

3. Sonstige Bedingungen der Teilnahme
Die Teilnahme ist nur über die kostenfreie MV SCHOCKT App möglich.
Die Teilnahme hängt in keiner Weise von dem Erwerb von Leistungen des ASB-
Landesverbandes MV e.V. ab.
Durch die Teilnahme am Preisausschreiben erklärt der Teilnehmende sein
Einverständnis mit den Regeln des Preisausschreibens.
Die Teilnahme ist innerhalb der im Preisausschreiben angegebenen Zeiten möglich.

4. Gewinnermittlung & Teilnahmefrist
Das Preisausschreiben läuft vom 21.06.2021 bis 01.08.2021.
Es erfolgt eine Gesamtauswertung über den Teilnahmezeitraum. Die Teilnahmefrist
beginnt um 00:01 Uhr des 21.06.2021 und endet um 23:59 Uhr des 01.08.2021
Die Gewinner*innen werden über eine intern geführte Bestenliste ermittelt.

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5. Gewinn
Insgesamt werden 6 Gewinne vergeben, wovon 3 Einzelgewinne und 3
Gruppengewinne sind.
Mit einer AED-Meldung über die MV SCHOCKT App erfolgt eine gleichzeitige
Zählung in der internen Bestenliste für die Einzelwertung sowie für die
Gruppenwertung.
Hierbei erfolgt die Verteilung der Gewinne wie folgt.
Einzelwertung
 Platz      Bedingung                            Gewinn                      Wert
    1       Die/der Teilnehmende, die/der als    Drohne                      425,99 €
            erstes10 AEDs gemeldet hat.
    2       Die/der Teilnehmende, die/der als    Stahlrahmen Pool Set        129,00 €
            zweites10 AEDs gemeldet hat.
    3       Die/der Teilnehmende, die/der als    Bluetooth Lautsprecher      99,99 €
            drittes10 AEDs gemeldet hat.

Gruppenwertung
 Platz      Bedingung                            Gewinn                      Wert
    1       Die Klasse, aus der als erstes 15    Activity Box Platin         192,87 €
            AEDs gemeldet wurden                 (Spikeball, Tischtennis
                                                 Set, Luftsofa, Slackline)
    2       Die Klasse, aus der als zweites      Activity Box                91,64 €
            15 AEDs gemeldet wurden              (Kubb. Ultimate Frisbee,
                                                 Volleyball, Twister)
    3       Die Klasse, aus der als drittes 15   Food Box                    60,00 €
            AEDs gemeldet wurden                 (ausgewählte Leckereien)

Sollte die erforderliche Grenze von 10 bzw. 15 gemeldeten AED’s durch keinen
Teilnehmenden bzw. keine Klasse erreicht werden, so erfolgt die Gewinnvergabe
nach dem Prinzip der meisten Meldungen. Der Teilnehmende bzw. die Gruppe mit
den meisten AED-Meldungen insgesamt erhält den Gewinn von Platz 1 in der
entsprechenden Wertung, analog wird mit Platz 2 und 3 verfahren.
Die Gewinner*innen werden innerhalb von zwei Wochen nach der Auslosung
verständigt.

6. Benachrichtigung der Gewinner*innen
Die Gewinner*innen werden per E-Mail benachrichtigt. Hierbei werden die
Gewinner*innen der Einzelwertung über die angegebenen Mailadressen kontaktiert,
die Bekanntgabe der Gruppengewinne erfolgt über die Mailadressen der Schule
sowie durch eine telefonische Informierung der Kontaktnummer der Schule.

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7. Anwendbares Recht
Das Preisausschreiben unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

8. Übermittlung der Gewinne
Die Gewinne werden entweder persönlich übergeben (gegen Vorlage eines
amtlichen Lichtbildausweises) oder nach Rücksprache an eine von der/dem
Gewinner*in benannte Adresse versendet. Wenn sich die/der Gewinner*in nicht
innerhalb von 7 Tagen ab der Benachrichtigung zurückmeldet, verliert sie/er jeglichen
Gewinnanspruch.

9. Beendigungsmöglichkeiten
Der ASB-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. behält sich das Recht vor,
das Preisausschreiben jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu
können. Dies gilt insbesondere, wenn das Preisausschreiben aus irgendwelchen
Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Fehlern der Soft- und/oder
Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen,
welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und
ordnungsgemäße Durchführung des Preisausschreibens beeinflussen. In solchen
Fällen hat der ASB-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. zudem das
Recht, das Preisausschreiben nach seinem Ermessen zu modifizieren.

10. Datenschutz
Für die Teilnahme am Preisausschreiben ist eine Angabe von personenbezogenen
Daten erforderlich.
Die/der Teilnehmende erklärt sich mit der Teilnahme ausdrücklich damit
einverstanden, dass die von ihr/ihm übermittelten Daten für die Durchführung und
Abwicklung des Preisausschreibens erhoben, verarbeitet und an den ASB-
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. weitergegeben werden. Die/der
Teilnehmende erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass sie/er auf die von
ihr/ihm hinterlegte E-Mail-Adresse die Gewinnbenachrichtigung erhalten darf. Im
Falle eines Widerrufs wird die/der Teilnehmende vom Preisausschreiben
ausgeschlossen.
Zwecke der Datenverarbeitung:
Die von der/dem Teilnehmenden verarbeiteten Daten werden für die Verfolgung der
Vereinsziele innerhalb des Projektes MV SCHOCKT, konkret für die Überreichung
der Gewinne im Rahmen der MV SCHOCKT Summer Challenge 2021 benötigt. In
diesem Zusammenhang werden sie den Projektmitarbeitenden soweit zur Kenntnis
gegeben, wie deren Aufgaben erfordern. Rechtgrundlage hierfür ist Art. Art. 6 Abs.1
lit f.

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Empfänger*innen der personenbezogenen Daten:
Die Daten werden ausschließlich intern im Verein verarbeitet und nicht an weitere
Dritte übermittelt.

Aufbewahrungsfristen:
Die Daten werden für die Dauer Preisausschreibens gespeichert.

Rechte der Betroffenen:
Gegenüber dem ASB bestehen ein Auskunftsrecht über die eigenen gespeicherten
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf etwaige Berichtigung, Löschung,
Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit. Wird die Richtigkeit der
personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der
Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.

Widerruf:
Die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten kann mit Wirkung für
die Zukunft jederzeit widerrufen werden, ohne dass die Rechtmäßigkeit der
Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

Aufsichtsbehörde:
Gegen die Datenverarbeitung kann Beschwerde bei der zuständigen
Aufsichtsbehörde eingelegt werden. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist

Der Landesbeauftragte für Datenschutz
und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Schloss Schwerin, Lennéstraße 1,
19053 Schwerin
Telefon: +49 385 59494 0
Telefax: +49 385 59494 58
eMail: info@datenschutz-mv.de
web: www.datenschutz-mv.de; www.informationsfreiheit-mv.de
https://www.datenschutz-mv.de/kontakt/kontaktformular/

Bereitstellung personenbezogener Daten:
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten (Name, Vorname, E-Mail-Adresse)
ist für die Gewinnvergabe erforderlich. Die Nichtbereitstellung bedeutet die
Ablehnung der Teilnahme an dem Preisausschreiben.

Profiling:
Eine automatisierte Entscheidungsfindung auf Grundlage personenbezogener Daten,
z.B. zu Werbezwecken, erfolgt nicht.

Verarbeitung und Weiterleitung zu anderen Zwecken:
Die personenbezogenen Daten werden zu keinem außer den oben genannten
Zwecken verarbeitet und über die oben genannten Empfänger*innen hinaus ohne
Einwilligung nicht an Dritte weitergeleitet.

Facebook steht mit diesem Preisausschreiben in keinerlei Verbindung. Facebook ist
kein Ansprechpartner für das Preisausschreiben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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11. Rechtsweg und Haftung
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die
Auszahlung der Gewinne. Der ASB-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die
Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der
Dateneingabe, - erfassung, -übertragung und/oder -speicherung, welche ihre
Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet bzw. dem WWW, in
fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer
und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende,
unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten. Der ASB-Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V. haftet auch nicht für unkorrekte Informationen, die
durch Teilnehmende und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software
hervorgerufen werden und die für das Preisausschreiben gebraucht werden oder mit
diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen,
wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen
entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen
werden. Ferner haftet der ASB-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. nicht
bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder
Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulation der
Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmenden
oder Dritte. Im Übrigen haftet der ASB-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
e.V. nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen
Vertreter*innen, Mitarbeiter*innen oder Erfüllungsgehilfen. Der ASB-Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V. haftet weiter nicht für Schäden, die der/dem
Gewinner*in oder Angehörigen der/des Gewinnenden in Zusammenhang mit dem
Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit
zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit,
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den 3 vertragstypischen,
voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil der/des
Teilnehmenden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter
und Teilnehmende sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von
Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung
wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.

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