SWM ÖKO-STROM PRIVAT Weil wir von hier sind - Stadtwerke Metzingen

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SWM ÖKO-STROM PRIVAT Weil wir von hier sind - Stadtwerke Metzingen
Weil wir von hier sind.

SWM ÖKO-STROM
PRIVAT
SWM ÖKO-STROM PRIVAT

Wechseln Sie jetzt zu SWM Öko-Strom                             aktiv beeinflussen können. Dazu gehören                       Unkomplizierter Wechsel
Entscheiden Sie sich für SWM Öko-Strom                          insbesondere Steuern und gesetzlich fest-                     Den Stromanbieter zu wechseln ist nicht
und sichern Sie sich eine Energiepreis-                         gelegte Umlagen.*)                                            kompliziert, denn wir kümmern uns um alles.
garantie bis 31.12.2018.*) Egal ob Single-                                                                                    Damit Ihr Strom in Zukunft von uns geliefert
haushalt, Klein- oder Großfamilie, der Preis                    Individueller Preisvergleich                                  wird, müssen Sie lediglich die wenigen mit
von SWM Öko-Strom gilt für alle gleich.                         Fehlt Ihnen die Zeit für einen Preisvergleich?                einem gekennzeichneten Felder des bei-
                                                                Wir übernehmen das gerne für Sie. Kommen                      gefügten Auftrags ausfüllen. Oder Sie nutzen
                                                                Sie einfach mit Ihren Unterlagen in unserem                   den Heimvorteil und lassen sich in unserem
   	SWM Öko-Strom
                                                                Kundenzentrum vorbei, rufen Sie uns an                        Kundenzentrum persönlich beraten. Teilen
   	26,44 Cent je Kilowattstunde                               oder schreiben Sie uns. Gerne senden wir                      Sie uns nur Ihre Anschrift sowie die Nummer
                                                                Ihnen auch einen kostenlosen und unver­                       Ihres Stromzählers mit und alles Andere
   	6 Euro monatlicher Grundpreis
                                                                bindlichen Preisvergleich zu.                                 machen wir für Sie. Wir kündigen bei Ihrem
                                                                                                                              derzeitigen Stromanbieter und beliefern Sie
100 % Ökostrom                                                  Heimvorteil                                                   mit SWM Öko-Strom, sobald Ihr bisheriger
SWM Öko-Strom besteht zurzeit zu einem                          Nutzen Sie den Heimvorteil und profitieren                    Vertrag das zulässt.
Großteil aus Wasserkraftstrom. Strom aus                        Sie zugleich davon. Denn wir lassen unsere
Wasserkraft zu erzeugen, ist eine der sauber-                   Kunden an wirtschaftlichen und ökologischen                   *) Die Preise sind gültig für Ein- und Zweitarifzähler von Privat-
                                                                                                                              haushalten bis zu einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh. In
sten Arten zur Energiegewinnung. Sie ist                        Verbesserungen teilhaben. Wir sichern Ar-                     den Bruttopreisen sind enthalten und von der Preisgarantie aus-
völlig frei von Schadstoffen und vergeudet                      beitsplätze und bilden aus. Wir beteiligen                    geschlossen: Umsatzsteuer (19 %), Stromsteuer (2,05 Cent/kWh
                                                                                                                              netto), die Umlagen durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
keine wertvollen Rohstoffe.                                     uns am sozialen Leben – sei es beim Klima-                    (0,345 Cent/kWh netto), durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz
                                                                                                                              (6,792 Cent/kWh netto) sowie die Umlage nach § 19 Absatz 2
                                                                schutz, bei der Bildungsarbeit an Schulen                     Stromnetzentgeltverordnung (0,370 Cent/kWh netto), die Offshore-
Treue lohnt sich                                                und Kindergärten oder auch durch die                          Haftungsumlage nach § 17f Absatz 5 EnWG (0,037 Cent/kWh
                                                                                                                              netto) und die abLa-Umlage nach § 18 Absatz 1 der Verordnung
Sichern Sie sich die günstigen Preise und                       Unterstützung von Kultur und Sport.                           zu abschaltbaren Lasten (0,011 Cent/kWh netto); neue Steuern
                                                                                                                              und Abgaben. Vertragserstlaufzeit bis 31.12.2018. Verlängerung
halten Sie uns bis 31.12.2018 die Treue. Im                                                                                   um jeweils 1 Jahr, sofern nicht mit einer Frist von einem Monat
Gegenzug garantieren wir, dass der reine                        Attraktiver Strompreis                                        zum Laufzeitende gekündigt wird.

Energiepreis bis 31.12.2018 nicht erhöht                        Ökostrom muss nicht teurer sein als her-
wird. Von der Garantie ausgenommen sind                         kömmlich erzeugter Strom. Im Gegenteil:
nur Preisbestandteile, die wir selbst nicht                     Die Beispielrechnung in der Tabelle zeigt es.

Erstaunlich günstig: SWM Öko-Strom                                                                                            Der Wechsel ist auch online möglich!
                                                                                                                              Wie einfach das geht erfahren Sie unter
   Stromtarife im Vergleich                                                                                                   stadtwerke-metzingen.de/kundencenter
   (typischer 4-Personen-                           SWM Öko-Strom 3)                   Grundversorger EnBW 2)
   Haushalt)

   Grundpreis pro Monat                                     6 Euro                              7,88 Euro

   Verbrauchspreis
                                                        26,44 Cent                             28,71 Cent
   pro kWh bei 4.000 kWh 1)

                                                                                               45 % Öko
   Stromzusammensetzung
                                                       100 % Öko 4)                            29 % Fossil
   (Strom-Mix)
                                                                                               26 % Atom

   jährliche Gesamtkosten                                1.130 Euro                             1.242 Euro                    Stadtwerke Metzingen
                                                                                                                              Kundenservice
                                       Sie sparen rund 112 Euro pro Jahr
                                                                                                                              Stuttgarter Straße 59 · 72555 Metzingen
1) 4  .000 kWh entsprechen dem Stromverbrauch eines typischen 4-Personen-Haushaltes.                                         Telefon 07123 925-260
2 ) Quelle: Bekanntmachung des Grundversorgers: Stand 11.11.2015. Grundversorgungstarif: EnBW Energie Baden-Württemberg AG
     „EnBW Komfort” ab 1. Januar 2016. Vergleich ohne Berücksichtigung von anderen unter Umständen günstigeren Tarifen des    Telefax 07123 925-224
     Grundversorgers.                                                                                                         www.stadtwerke-metzingen.de
                                                                                                                                                                                                   07.2018

3 ) Informatorische Bruttopreise gültig für das Jahr 2018.
4 ) Davon 54,7 % aus sonstigen erneuerbaren Energien und 45,3 % aus erneuerbaren Energien, gefördert nach dem EEG.           E-Mail: kundenservice@metzingen.de
Auftrag für SWM Öko-Strom für den privaten Haushalt
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen: Alle Felder mit     X
                                                     müssen ausgefüllt werden.
Alle anderen Felder sind freiwillige oder ergänzende Angaben.

1. Ihre Lieferanschrift (Wo soll der Strom verbraucht werden?)                              5. Ihr Zahlungswunsch
Bitte tragen Sie hier ein, wo Sie den Strom beziehen wollen. Wenn Sie in einem Mehr-        Sie können die zukünftigen Abschläge und Rechnungsbeträge überweisen oder uns
familienhaus wohnen, ist es hilfreich, wenn Sie uns zusätzlich noch nennen könnten,         auch gerne ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen:
um welche Wohnung es sich handelt (z. B. 1. OG, Wohnung 1 links).                           IBAN
 Straße, Hausnummer sowie ggf. Wohnungsbezeichnung
 X
 Postleitzahl, Ort                                                                          Name des Geldinstitutes

 X
                                                                                            Kontoinhaber
2. Ihr bisheriger Strombezug
Alle nachfolgenden Angaben finden Sie auf der letzten Stromrechnung Ihres bisherigen
Lieferanten. Gerne können Sie uns deshalb auch Ihre letzte Stromrechnung beifügen,          Unterschrift des Kontoinhabers
aus der wir dann die Daten übernehmen.
Zählerart:                           Stromzählernummer
                                                                                            Der vorstehend genannte Kontoinhaber ermächtigt die Stadtwerke Metzingen wider-
     Eintarifzähler                                                                         ruflich, Rechnungs- und Abschlagsbeträge aus diesem Auftragsverhältnis von seinem
     Zweitarifzähler                 X                                                      Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist dieser sein Kreditinstitut an, die
                                                                                            von den Stadtwerken Metzingen auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Bitte kreuzen Sie an, ob bei Ihnen ein Ein- oder ein Zweitarifstromzähler (d. h. mit der
                                                                                            Hinweis: Der vorstehend genannte Kontoinhaber kann innerhalb von acht Wochen, be-
Unterscheidung in HT- und NT-Strom) installiert ist und tragen Sie bitte die Stromzähler­
                                                                                            ginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es
nummer ein.
                                                                                            gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifi-
 Name des bisherigen Stromlieferanten                                                       kationsnummer: DE22ZZZ00000083575, Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.
 X                                                                                          6. Ihre Preiskonditionen und Vertragsbestimmungen
 Kunden-/ Vertragsnummer (bisheriger Stromlieferant)          Vorjahresverbrauch (kWh)      Der zu zahlende Preis ergibt sich aus dem Preisblatt *). Ergänzend finden die bei-
                                                                                            gefügten „Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Metzingen für die
                                                                                            Lieferung elektrischer Energie zum Eigenverbrauch im privaten Haushalt, für den ge-
Für eine schnelle Bearbeitung Ihres Auftrages ist es hilfreich, wenn Sie uns ergänzend      werblichen, beruflichen oder landwirtschaft­lichen Verbrauch (bis 100.000 kWh / Jahr)
zu den o. g. Angaben, Ihren Vorjahresverbrauch sowie die bisherige Kunden- bzw.             ohne Leistungsmessung sowie für Wärmepumpe und Heizung” (AGB) Anwendung.
Vertragsnummer bei Ihrem bisherigen Stromlieferanten nennen könnten.
                                                                                            7. Ihre Vertragslaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten
3. Ihre Adressdaten                                                                        Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum 31.12.2018. Die Laufzeit des Vertrages
    (Wer ist Auftraggeber/Rechnungsempfänger?)                                              verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer Partei mit
 Name, Vorname, Titel
                                                                                            einer Frist von einem Monat vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung bedarf
 X                                                                                          der Textform. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten
                                                                                            AGB) bleiben unberührt.
 Straße, Hausnummer
 X                                                                                          8. Ihre Vollmacht
                                                                                            Ich bevollmächtige die SWM zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Ent-
 Postleitzahl, Ort
                                                                                            gegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Strom-
 X                                                                                          lieferanten erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages
 E-Mail-Adresse                                               Telefon
                                                                                            sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit mir dadurch keine ­Kosten
                                                                                            entstehen. Zudem bevollmächtige ich die SWM auch zur Kündigung etwaiger beste­
                                                                                            hender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs. Soweit und solange
                                                                                            für meine Messstelle ein Dritter nach § 5 Abs. 1 MsbG für die Durchführung des Mess-
4. Ihr gewünschter Lieferbeginn                                                            stellenbetriebs zuständig ist, bevollmächtige ich die SWM auch zur Abfrage meiner
    (Ab wann dürfen wir Sie mit SWM Öko-Strom beliefern?)                                   Messwerte bei diesem Dritten.
Die SWM kümmern sich um alles für Sie. Dazu gehört unter anderem auch die Kün-              9. Widerrufsbelehrung (Widerrufsrecht und Folgen des Widerrufs)
digung beim bisherigen Stromlieferanten zum vertraglich möglichen Zeitpunkt, sofern
                                                                                            Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Grün-
Sie nichts anderes wünschen.
                                                                                            den diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem
   	Ich möchte zum nächstmöglichen Zeitpunkt von den SWM mit Strom beliefert               Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadt-
     werden.                                                                                werke Metzingen, Stuttgarter Straße 59, 72555 Metzingen, Telefon 07123 / 925-260,
                                                                                            Fax 07123 / 925-224, kundenservice@metzingen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung
   	Ich möchte von den SWM ab folgendem Termin mit Strom beliefert werden:                 (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen
                                                                                            Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular ver-
                                                                                            wenden, das Sie zusammen mit der Vertragsbestätigung erhalten, das jedoch nicht vor-
                                                                                            geschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung
          Tag         Monat      Jahr
                                                                                            über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
	(z. B. bei einem Sonderkündigungsrecht wegen einer Preiserhöhung bei Ihrem                Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle
  bisherigen Stromlieferanten oder zum Ende einer festen Vertragslaufzeit.)                 Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Aus-
                                                                                            nahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der
   	Ich habe bereits selbst bei meinem bisherigen Stromlieferanten gekündigt und
                                                                                            Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), un-
     möchte ab folgendem Termin von den SWM mit Strom beliefert werden:
                                                                                            verzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die
                                                                                            Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rück-
                                                                                            zahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Trans-
          Tag         Monat      Jahr                                                       aktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes ver-
   	Ich ziehe in das Haus / die Wohnung neu ein zum:                                       einbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlungen Entgelte berechnet.
                                                                                            Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung oder Lieferung von Strom während der Wi-
                                                                                            derrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der
                                                                                            dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufs-
          Tag         Monat      Jahr                                                       rechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Ihr Auftrag an uns mindestens drei              Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Wochen vor dem gewünschten Lieferbeginn bei uns vorliegen muss, damit wir die               10. Ihr Auftrag
gesetzlichen Wechselfristen beim bisherigen Stromlieferanten und beim Stromnetz­
                                                                                            Ja, ich möchte SWM Öko-Strom für meinen privaten Haushalt beziehen und erteile
betreiber einhalten können.
                                                                                            den SWM mit meiner Unterschrift den Auftrag, meinen gesamten Bedarf an elektrischer
                                                                                            Energie an die in Ziffer 1 genannte Adresse zu liefern. Der Vertrag kommt mit der Ver-
                                                                                            tragsbestätigung der SWM zustande, die innerhalb von 4 Wochen nach Absendung
                                                                                            des Auftrages erfolgt.
*) Bitte beachten Sie auch das auf der Rückseite abgedruckte Preisblatt.
                                                                                            Ort, Datum, Ihre Unterschrift
                                                                                                                                                                                           07.2018

Stadtwerke Metzingen · Stuttgarter Str. 59 · 72555 Metzingen · Telefon 07123 925-260
Telefax 07123 925-224 · kundenservice@metzingen.de · www.stadtwerke-metzingen.de            X
Preisblatt SWM Öko-Strom für den privaten Haushalt
Gilt nur für die Belieferung zum privaten Verbrauch im Haushalt
Stand: 01.11.2017

		                                                                                                                                                         im Kalenderjahr 2018
			                                                                                                                                                         Netto                    Brutto1)
Monatlicher Grundpreis 			                                                                                                                               5,04 EUR   2)
                                                                                                                                                                                  6,00 EUR
Verbrauchspreis je Kilowattstunde			                                                                                                                  22,215 Cent                26,44 Cent
davon:
Verbrauchspreis Energie je kWh (ohne die nachfolgenden, zusätzlich anfallenden Preisbestandteile,			                                                  12,610 Cent 2)         15,006 Cent
aber inklusive Netzentgelte und Konzessionsabgaben)
EEG-Umlage je kWh 			                                                                                                                                  6,792 Cent                8,082 Cent
KWK-Umlage je kWh			                                                                                                                                   0,345 Cent                0,411 Cent
§ 19-StromNEV-Umlage je kWh			                                                                                                                         0,370 Cent                0,440 Cent
Offshore-Haftungsumlage je kWh                                                                                                                         0,037 Cent                0,044 Cent
abLa-Umlage je kWh 	                                                                                                                                   0,011 Cent                0,013 Cent
Stromsteuer je kWh 			                                                                                                                                 2,050 Cent                2,440 Cent
1)
     Informatorische Bruttopreise inklusive derzeit gültiger Umsatzsteuer (19 %) und etwaiger Rundungsdifferenzen.

Preisgarantie                                                                                     Wandler
² ) Die Stadtwerke Metzingen gewähren auf der Grundlage des Vertrages eine einge-                 Der angegebene monatliche Grundpreis gilt für Ein- und Zweitarifzähler. Für Wandler
schränkte Preisgarantie bis 31.12.2018. Diese Garantie bezieht sich allein auf den                wird ein abweichender Grundpreis von 10,08 Euro / Monat netto (12 Euro / Monat
monatlichen Grundpreis sowie auf den Verbrauchspreis Energie (jeweils netto)                      brutto) berechnet. Bei der Abrechnung von Zweitarifzählern gilt der Verbrauchspreis
im Sinne der Ziffer 7.1 der AGB und besteht vorbehaltlich von Änderungen der EEG-                 nach diesem Preisblatt für die gesamte Strommenge, es erfolgt keine Unterscheidung
Umlage, der KWK-Umlage, der § 19-StromNEV-Umlage, der Offshore-Haftungsum-                        nach Verbrauch in Hochtarif (HT) oder Niedertarif (NT).
lage, der abLa-Umlage, der Strom- und Umsatzsteuer (im Einzelnen nach Ziffer 7.2 bis
7.6 und 7.8 der AGB) sowie vorbehaltlich der Erhebung zusätzlicher Steuern, Ab-
gaben oder sonstiger hoheitlich auferlegter Belastungen nach Ziffer 7.7 der AGB auf
deren Anfall die Stadtwerke Metzingen jeweils keinen Einfluss haben.

Aus welchen Energiequellen stammt der Strom der Stadtwerke Metzingen?

                                                                                                                          Verbleibender                          Zum Vergleich:
                                            Unternehmensmix der                          Produkt
     Stromherkunft                                                                                                     Energieträgermix der                     Stromerzeugung
                                            Stadtwerke Metzingen                      SWM Öko-Strom
                                                                                                                      Stadtwerke Metzingen                       in Deutschland

                                                          2,5 %
       Kernenergie
                                           5,3 %
                                                           0,2 %                                                      12,1 %
       Kohle                            3,1 %
       Erdgas                                                                                                                                                   14,3 %
                                                                                                                                    20,5 %     9,7 %
       S onstige fossile                                                                        54,7 %
        Energieträger                                      43,6 %                                                                                                                 41,8 %
                                                                                                                                                               28,8 %
       S onstige erneuerbare                    45,3%                                45,3%                                45,3%
        Energien
                                                                                                                                              0,8 %
       E rneuerbare Energien,
        gefördert nach dem EEG                                                                                                             11,6 %            3,2 %                  9,5 %
                                                                                                                                                                         2,4 %

      CO2-Emissionen                               61 g/kWh                                0 g/kWh                             237 g/kWh                             471 g/kWh

      Radioaktiver Abfall                        0,0001 g/kWh                           0,0000 g/kWh                        0,0003 g/kWh                         0,0004 g/kWh
                                                                                                                                                                                                07.2018

Stromkennzeichnung gemäß §42 Energiewirtschaftsgesetz auf Basis der Daten von 2016; Werte sind gerundet.
Auftrag für SWM Öko-Strom für den privaten Haushalt
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen: Alle Felder mit     X
                                                     müssen ausgefüllt werden.
Alle anderen Felder sind freiwillige oder ergänzende Angaben.

1. Ihre Lieferanschrift (Wo soll der Strom verbraucht werden?)                              5. Ihr Zahlungswunsch
Bitte tragen Sie hier ein, wo Sie den Strom beziehen wollen. Wenn Sie in einem Mehr-        Sie können die zukünftigen Abschläge und Rechnungsbeträge überweisen oder uns
familienhaus wohnen, ist es hilfreich, wenn Sie uns zusätzlich noch nennen könnten,         auch gerne ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen:
um welche Wohnung es sich handelt (z. B. 1. OG, Wohnung 1 links).                           IBAN
 Straße, Hausnummer sowie ggf. Wohnungsbezeichnung
 X
 Postleitzahl, Ort                                                                          Name des Geldinstitutes

 X
                                                                                            Kontoinhaber
2. Ihr bisheriger Strombezug
Alle nachfolgenden Angaben finden Sie auf der letzten Stromrechnung Ihres bisherigen
Lieferanten. Gerne können Sie uns deshalb auch Ihre letzte Stromrechnung beifügen,          Unterschrift des Kontoinhabers
aus der wir dann die Daten übernehmen.

                                        PIE
Zählerart:                           Stromzählernummer
                                                                                            Der vorstehend genannte Kontoinhaber ermächtigt die Stadtwerke Metzingen wider-
     Eintarifzähler                                                                         ruflich, Rechnungs- und Abschlagsbeträge aus diesem Auftragsverhältnis von seinem
     Zweitarifzähler                 X                                                      Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist dieser sein Kreditinstitut an, die
                                                                                            von den Stadtwerken Metzingen auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Bitte kreuzen Sie an, ob bei Ihnen ein Ein- oder ein Zweitarifstromzähler (d. h. mit der
                                                                                            Hinweis: Der vorstehend genannte Kontoinhaber kann innerhalb von acht Wochen, be-
Unterscheidung in HT- und NT-Strom) installiert ist und tragen Sie bitte die Stromzähler­
                                                                                            ginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es
nummer ein.
                                                                                            gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifi-
 Name des bisherigen Stromlieferanten                                                       kationsnummer: DE22ZZZ00000083575, Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.
 X                                                                                          6. Ihre Preiskonditionen und Vertragsbestimmungen
 Kunden-/ Vertragsnummer (bisheriger Stromlieferant)          Vorjahresverbrauch (kWh)      Der zu zahlende Preis ergibt sich aus dem Preisblatt *). Ergänzend finden die bei-
                                                                                            gefügten „Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Metzingen für die
                                                                                            Lieferung elektrischer Energie zum Eigenverbrauch im privaten Haushalt, für den ge-
Für eine schnelle Bearbeitung Ihres Auftrages ist es hilfreich, wenn Sie uns ergänzend      werblichen, beruflichen oder landwirtschaft­lichen Verbrauch (bis 100.000 kWh / Jahr)
zu den o. g. Angaben, Ihren Vorjahresverbrauch sowie die bisherige Kunden- bzw.             ohne Leistungsmessung sowie für Wärmepumpe und Heizung” (AGB) Anwendung.
Vertragsnummer bei Ihrem bisherigen Stromlieferanten nennen könnten.
                                                                                            7. Ihre Vertragslaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten
3. Ihre Adressdaten                                                                        Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum 31.12.2018. Die Laufzeit des Vertrages
    (Wer ist Auftraggeber/Rechnungsempfänger?)                                              verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer Partei mit
 Name, Vorname, Titel
                                                                                            einer Frist von einem Monat vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung bedarf
 X                                                                                          der Textform. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten
                                                                                            AGB) bleiben unberührt.
 Straße, Hausnummer
 X                                                                                          8. Ihre Vollmacht
                                                                                            Ich bevollmächtige die SWM zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Ent-
 Postleitzahl, Ort
                                                                                            gegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Strom-
 X                                                                                          lieferanten erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages
 E-Mail-Adresse                                               Telefon
                                                                                            sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit mir dadurch keine ­Kosten
                                                                                            entstehen. Zudem bevollmächtige ich die SWM auch zur Kündigung etwaiger beste­
                                                                                            hender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs. Soweit und solange
                                                                                            für meine Messstelle ein Dritter nach § 5 Abs. 1 MsbG für die Durchführung des Mess-
4. Ihr gewünschter Lieferbeginn                                                            stellenbetriebs zuständig ist, bevollmächtige ich die SWM auch zur Abfrage meiner
    (Ab wann dürfen wir Sie mit SWM Öko-Strom beliefern?)                                   Messwerte bei diesem Dritten.
KO
Die SWM kümmern sich um alles für Sie. Dazu gehört unter anderem auch die Kün-              9. Widerrufsbelehrung (Widerrufsrecht und Folgen des Widerrufs)
digung beim bisherigen Stromlieferanten zum vertraglich möglichen Zeitpunkt, sofern
                                                                                            Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Grün-
Sie nichts anderes wünschen.
                                                                                            den diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem
   	Ich möchte zum nächstmöglichen Zeitpunkt von den SWM mit Strom beliefert               Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadt-
     werden.                                                                                werke Metzingen, Stuttgarter Straße 59, 72555 Metzingen, Telefon 07123 / 925-260,
                                                                                            Fax 07123 / 925-224, kundenservice@metzingen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung
   	Ich möchte von den SWM ab folgendem Termin mit Strom beliefert werden:                 (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen
                                                                                            Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular ver-
                                                                                            wenden, das Sie zusammen mit der Vertragsbestätigung erhalten, das jedoch nicht vor-
                                                                                            geschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung
          Tag         Monat      Jahr
                                                                                            über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
	(z. B. bei einem Sonderkündigungsrecht wegen einer Preiserhöhung bei Ihrem                Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle
  bisherigen Stromlieferanten oder zum Ende einer festen Vertragslaufzeit.)                 Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Aus-
                                                                                            nahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der
   	Ich habe bereits selbst bei meinem bisherigen Stromlieferanten gekündigt und
                                                                                            Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), un-
     möchte ab folgendem Termin von den SWM mit Strom beliefert werden:
                                                                                            verzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die
                                                                                            Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rück-
                                                                                            zahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Trans-
          Tag         Monat      Jahr                                                       aktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes ver-
   	Ich ziehe in das Haus / die Wohnung neu ein zum:                                       einbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlungen Entgelte berechnet.
                                                                                            Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung oder Lieferung von Strom während der Wi-
                                                                                            derrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der
                                                                                            dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufs-
          Tag         Monat      Jahr                                                       rechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Ihr Auftrag an uns mindestens drei              Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Wochen vor dem gewünschten Lieferbeginn bei uns vorliegen muss, damit wir die               10. Ihr Auftrag
gesetzlichen Wechselfristen beim bisherigen Stromlieferanten und beim Stromnetz­
                                                                                            Ja, ich möchte SWM Öko-Strom für meinen privaten Haushalt beziehen und erteile
betreiber einhalten können.
                                                                                            den SWM mit meiner Unterschrift den Auftrag, meinen gesamten Bedarf an elektrischer
                                                                                            Energie an die in Ziffer 1 genannte Adresse zu liefern. Der Vertrag kommt mit der Ver-
                                                                                            tragsbestätigung der SWM zustande, die innerhalb von 4 Wochen nach Absendung
                                                                                            des Auftrages erfolgt.
*) Bitte beachten Sie auch das auf der Rückseite abgedruckte Preisblatt.
                                                                                            Ort, Datum, Ihre Unterschrift
                                                                                                                                                                                           07.2018

Stadtwerke Metzingen · Stuttgarter Str. 59 · 72555 Metzingen · Telefon 07123 925-260
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Preisblatt SWM Öko-Strom für den privaten Haushalt
Gilt nur für die Belieferung zum privaten Verbrauch im Haushalt
Stand: 01.11.2017

		                                                                                                                                                         im Kalenderjahr 2018
			                                                                                                                                                         Netto                    Brutto1)
Monatlicher Grundpreis 			                                                                                                                               5,04 EUR   2)
                                                                                                                                                                                  6,00 EUR
Verbrauchspreis je Kilowattstunde			                                                                                                                  22,215 Cent                26,44 Cent
davon:
Verbrauchspreis Energie je kWh (ohne die nachfolgenden, zusätzlich anfallenden Preisbestandteile,			                                                  12,610 Cent 2)         15,006 Cent
aber inklusive Netzentgelte und Konzessionsabgaben)
EEG-Umlage je kWh 			                                                                                                                                  6,792 Cent                8,082 Cent
KWK-Umlage je kWh			                                                                                                                                   0,345 Cent                0,411 Cent
§ 19-StromNEV-Umlage je kWh			                                                                                                                         0,370 Cent                0,440 Cent
Offshore-Haftungsumlage je kWh                                                                                                                         0,037 Cent                0,044 Cent
abLa-Umlage je kWh 	                                                                                                                                   0,011 Cent                0,013 Cent
Stromsteuer je kWh 			                                                                                                                                 2,050 Cent                2,440 Cent
1)
     Informatorische Bruttopreise inklusive derzeit gültiger Umsatzsteuer (19 %) und etwaiger Rundungsdifferenzen.

Preisgarantie                                                                                     Wandler
² ) Die Stadtwerke Metzingen gewähren auf der Grundlage des Vertrages eine einge-                 Der angegebene monatliche Grundpreis gilt für Ein- und Zweitarifzähler. Für Wandler
schränkte Preisgarantie bis 31.12.2018. Diese Garantie bezieht sich allein auf den                wird ein abweichender Grundpreis von 10,08 Euro / Monat netto (12 Euro / Monat
monatlichen Grundpreis sowie auf den Verbrauchspreis Energie (jeweils netto)                      brutto) berechnet. Bei der Abrechnung von Zweitarifzählern gilt der Verbrauchspreis
im Sinne der Ziffer 7.1 der AGB und besteht vorbehaltlich von Änderungen der EEG-                 nach diesem Preisblatt für die gesamte Strommenge, es erfolgt keine Unterscheidung
Umlage, der KWK-Umlage, der § 19-StromNEV-Umlage, der Offshore-Haftungsum-                        nach Verbrauch in Hochtarif (HT) oder Niedertarif (NT).
lage, der abLa-Umlage, der Strom- und Umsatzsteuer (im Einzelnen nach Ziffer 7.2 bis
7.6 und 7.8 der AGB) sowie vorbehaltlich der Erhebung zusätzlicher Steuern, Ab-
gaben oder sonstiger hoheitlich auferlegter Belastungen nach Ziffer 7.7 der AGB auf
deren Anfall die Stadtwerke Metzingen jeweils keinen Einfluss haben.

Aus welchen Energiequellen stammt der Strom der Stadtwerke Metzingen?

                                                                                                                          Verbleibender                          Zum Vergleich:
                                            Unternehmensmix der                          Produkt
     Stromherkunft                                                                                                     Energieträgermix der                     Stromerzeugung
                                            Stadtwerke Metzingen                      SWM Öko-Strom
                                                                                                                      Stadtwerke Metzingen                       in Deutschland

                                                          2,5 %
       Kernenergie
                                           5,3 %
                                                           0,2 %                                                      12,1 %
       Kohle                            3,1 %
       Erdgas                                                                                                                                                   14,3 %
                                                                                                                                    20,5 %     9,7 %
       S onstige fossile                                                                        54,7 %
        Energieträger                                      43,6 %                                                                                                                 41,8 %
                                                                                                                                                               28,8 %
       S onstige erneuerbare                    45,3%                                45,3%                                45,3%
        Energien
                                                                                                                                              0,8 %
       E rneuerbare Energien,
        gefördert nach dem EEG                                                                                                             11,6 %            3,2 %                  9,5 %
                                                                                                                                                                         2,4 %

      CO2-Emissionen                               61 g/kWh                                0 g/kWh                             237 g/kWh                             471 g/kWh

      Radioaktiver Abfall                        0,0001 g/kWh                           0,0000 g/kWh                        0,0003 g/kWh                         0,0004 g/kWh
                                                                                                                                                                                                07.2018

Stromkennzeichnung gemäß §42 Energiewirtschaftsgesetz auf Basis der Daten von 2016; Werte sind gerundet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Metzingen für die Lieferung elektrischer Energie
zum Eigenverbrauch im privaten Haushalt, für den gewerblichen, beruflichen oder landwirtschaftlichen
Verbrauch (bis 100.000 kWh / Jahr) ohne Leistungsmessung sowie für Wärmepumpe und Heizung

1.   Vertragsschluss / Lieferbeginn                              3.3	Der Lieferant kann vom Kunden monatliche Abschlags-              tenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden ist zu-
	Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten                 zahlungen verlangen. Der Lieferant berechnet diese auf           dem der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht
  in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Liefer-              der Grundlage der Abrechnung der vorangegangenen                 entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe der
  beginns zustande. Der tat­sächliche Lieferbeginn hängt              12 Monate oder, sofern eine solche Berechnung nicht              Pauschale. Die Pauschale für Direkt- oder Nachinkasso
  davon ab, dass alle für die Be­lie­ferung notwendigen               möglich ist, nach dem durchschnittlichen Verbrauch ver-          beträgt je Einzelfall 35 Euro (unterliegt nicht der Um-
  Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Lie­fer­ver­trages              gleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass              satzsteuer). Mahnungen werden pauschal mit je 4 Euro
  etc.) erfolgt sind. Gilt nur für private Letztverbrau-              der Verbrauch erheblich abweicht, ist dies angemessen            (unterliegt nicht der Umsatzsteuer), die Bearbeitungs-
  cher: Eine Belieferung von privaten Letztverbrauchern               zu berücksichtigen. Ist die Messstelle des Kunden mit            gebühr für einen Ratenplan wird pauschal mit 10 Euro
  erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden              einem intelligenten Messsystem ausgestattet, ist der             netto (11,90 Euro brutto) abgerechnet.
  gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei                   Lieferant berechtigt, anstelle der Erhebung von Ab-         5.3	Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zah­
  denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu aus-                 schlagszahlungen, monatlich bis zum 20. des auf einen            lungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur,
  drücklich auf.                                                      Liefermonat folgenden Kalendermonats die Entgelte                sofern die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen
                                                                      nach diesem Vertrag für die im Vormonat gelieferte               Fehlers besteht, oder sofern der in einer Rechnung an­-
2.	Umfang und Durchführung der Lieferung /                           elektrische Energie abzurechnen.                                 gegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr
    Weiter­leitungsverbot / Befreiung von der                    3.4	Zum Ende jedes vom Lieferanten festgelegten Abrech­              als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch
    Leistungspflicht                                                   nungszeitraumes, der 12 Monate nicht wesentlich über­-          im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde
2.1	Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten                 schreitet, und zum Ende des Lieferverhältnisses wird             eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und
     Be­darf an elektrischer Energie an seine vertraglich             vom Lieferanten eine Abrechnung erstellt, in welcher             solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungs-
     be­nannte Entnahmestelle. Entnahmestelle ist die Eigen­          der tatsächliche Umfang der Belieferung unter Anrech-            gemäße Funktion der Messeinrichtung festgestellt ist.
     tums­grenze des auf den (ggf. jeweiligen) Zählpunkt              nung der Abschlagszahlungen abgerechnet wird. Er­-               Rechte des Kunden nach § 315 BGB bleiben unberührt.
     be­zogenen Netzanschlusses. Zählpunkt ist der Ort, an            gibt sich eine Abweichung der Abschlagszahlungen von        5.4	Gegen Ansprüche des Lieferanten kann nur mit unbe­
     dem der Energiefluss messtechnisch erfasst wird.                 der Abrechnung der tatsächlichen Belieferung, so wird            strittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegen-
2.2	Der Kunde wird die elektrische Energie lediglich zur             der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg-            ansprüchen aufgerechnet werden. Dies gilt nicht für
     eigenen Versor­gung nutzen. Eine Weiterleitung an                ­lich erstattet bzw. nachentrichtet oder mit der nächsten        Ansprüche des Kunden gegen den Lieferanten auf-
     Dritte ist unzulässig.                                            Abschlagszahlung verrechnet. Der Kunde hat – ab­                grund vollständiger oder teilweise Nichterfüllung oder
                                                                      weichend von Satz 1 – das Recht, eine kostenpflichtige           mangelhafter Erfüllung der Lieferpflicht.
2.3	Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten              monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrech-
     in der Elektrizitätsversorgung ist der Lieferant, soweit         nung zu wählen, die auf Grundlage einer gesonderten         6.   Vorauszahlung
     es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes                Vereinbarung mit dem Lieferanten erfolgt. Bei einer
     einschließlich des Netzanschlusses handelt, von seiner                                                                       6.1	Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Voraus-
                                                                      monatlichen Abrechnung entfällt dann das Recht des               zahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der
     Leistungspflicht befreit. Zu den möglichen Ansprüchen            Lieferanten nach Ziff. 3.3. Jede zusätzliche Abrechnung
     des Kunden gegen den Netzbetreiber vgl. Ziffer 10.                                                                                Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht un-
                                                                      ist für den Kunden kostenpflichtig und wird mit einer            wesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde inner-
2.4	Wird den Parteien die Erfüllung der Leistungspflichten           Pauschale von 6,72 Euro netto (8,00 Euro brutto) je Ab-          halb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in
      durch unvorhersehbare Umstände, auf die sie keinen              rechnung berechnet.                                              Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründeten
      Einfluss haben und deren Abwendung mit einem an-           3.5	Der Kunde kann jederzeit vom Lieferanten verlangen,              Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kun-
      ­gemessenen technischen oder wirtschaftlichen Auf­-             eine Nachprüfung der Messeinrichtungen an seiner                 den Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren
      wand nicht erreicht werden kann (insbesondere höhere            Abnahmestelle durch eine Eichbehörde oder eine staat­            Wegfall mitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens
      Gewalt wie z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Arbeits­             lich anerkannte Prüfstelle im Sinne von § 40 Abs. 3 des          zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung
      kampf­maß­nahmen, hoheitliche Anordnungen), we­sent-            Mess- und Eichgesetzes zu veranlassen. Die Kosten der            des Kunden entspricht den für einen Zeitraum von bis
     ­lich erschwert oder unmöglich gemacht, so sind die              Nachprüfung fallen dem Kunden nur dann zur Last,                 zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird
      Parteien von ihren vertraglichen Leistungs­pflichten be­        sofern die eichrechtlichen Verkehrsfehlergrenzen nicht           für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnitt-
      freit, solange diese Umstände und deren Folgen nicht            überschritten werden.                                            lichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungs-
      endgültig beseitigt sind.                                                                                                        zeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte
                                                                 3.6	Ergibt eine Nachprüfung der Messeinrichtungen eine
2.5	Der Lieferant ist weiter von seiner Leistungspflicht be-         Überschreitung der eichrechtlichen Verkehrsfehler-               kein vorhergehender Abrechnungszeitraum bestehen –
     ­freit, soweit und solange der Netzbetreiber den Netz­           grenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rech­-          aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer
      anschluss und/oder die Anschlussnutzung bzw. der                nungsbetrages festgestellt (wie z. B. auch bei einer             Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt.
      Mess­stellen­betreiber den Messstellenbetrieb auf eigene        Rechnung auf der Grundlage falscher Messwerte),                  Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheb-
      Initiative unterbrochen hat. Schadensersatzansprüche            so wird der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag              lich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
      des Kunden gegen den Lieferanten bleiben für den Fall           unverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet oder mit              Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom
      unberührt, dass den Lieferanten an der Unterbrechung            der nächsten Abschlagszahlung ver­rechnet. Ansprüche             Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen
      ein Verschulden trifft.                                         nach dieser Ziffer sind auf den der Feststellung des             verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen
                                                                      Fehlers vorhergehenden Ablesezeitraum beschränkt, es             die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin
3.	Messung / Zutrittsrecht / Abschlagszahlungen /                                                                                     vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag
    Abrechnung / Anteilige Preisberechnung                            sei denn, die Auswirkung des Fehlers kann über einen
                                                                      größeren Zeitraum festgestellt werden; in diesem Fall            unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Voraus-
3.1	Die Menge der gelieferten Energie wird durch Mess-               ist der Anspruch auf längstens drei Jahre beschränkt.            zahlung nachzuentrichten.
     einrichtungen des zuständigen Messstellenbetreibers                                                                          6.2	Der Kunde kann vom Lieferanten alle drei Monate,
     ermittelt. Die Ablesung der Messeinrichtungen wird vom      3.7	Ändern sich die vertraglichen Preise während des Ab­-
                                                                      rechnungszeitraumes, so erfolgt die Anpassung des                erstmals zum Ende des dritten Monats ab Leistung der
     Messstellenbetreiber, Lieferanten oder auf Verlangen des                                                                          ersten Vorauszahlung, eine Überprüfung verlangen, ob
     Lieferanten oder des Messstellenbetreibers kostenlos             Grundpreises tagesgenau, die Verbrauchspreise werden
                                                                      mengenanteilig berechnet. Die nach der Preisänderung             weiterhin ein Grund für die Erhebung von Voraus-
     vom Kunden durchgeführt. Verlangt der Lieferant eine                                                                              zahlungen vorliegt. Ergibt die Überprüfung, dass kein
     Selbstablesung des Kunden, fordert der Lieferant den             anfallenden Abschlagszahlungen können entsprechend
                                                                      angepasst werden.                                                Grund mehr für die Erhebung einer Vorauszahlung vor-
     Kunden rechtzeitig dazu auf. Die Ablesung der Mess-                                                                               liegt, benachrichtigt der Lieferant den Kunden hierüber
     einrichtungen erfolgt zum Zwecke der Abrechnung,            4.	Schaltgerät für Wärmepumpe und Heizung:                           in Textform. Die Pflicht des Kunden zur Vorauszahlung
     anlässlich eines Lieferantenwechsels oder bei einem             Installation, Beschädigung, Störung                               endet mit Zugang der Benachrichtigung.
     berechtigten Interesse des Lieferanten an einer Über-
     prüfung der Ablesung. Der Kunde kann einer Selbstab-        4.1	Der Netzbetreiber bestimmt den Anbringungsort des           6.3	Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lie­fe-
     lesung widersprechen, wenn ihm diese nicht zumutbar              Schaltgeräts. Bei der Wahl des Anbringungsortes ist              rant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld-
     ist. Nimmt der Kunde eine rechtzeitig angekündigte               die Möglichkeit der Fernbedienung zu berücksichtigen.            oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben. Der
     Selbstablesung nicht oder verspätet vor oder sind aus            Der Netzbetreiber hat den Kunden zu beteiligen und               Einbau eines Vorkassensystems wird dem Kunden pau-
     anderen Gründen keine plausiblen Messwerte verfüg-               dessen berechtigte Interessen angemessen zu berück-              schal mit einem Betrag von 75 Euro netto (89,25 Euro
     bar, so kann der Lieferant den Verbrauch auf der Grund-          sichtigen. Er ist verpflichtet, auf Verlangen des Kunden         brutto) zuzüglich etwaiger durch den Netzbetreiber in
     lage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden               einer Verlegung des Schaltgerätes zuzustimmen, wenn              Rechnung gestellter Kosten berechnet.
     nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden jeweils                 dies ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Fern-
                                                                      bedienung möglich ist. Der Kunde hat die Kosten einer       7.	Preise und Preisbestandteile / Zukünftige
     unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen                                                                            Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich
     Verhältnisse schätzen.                                           Verlegung des Schaltgerätes nach Satz 4 zu tragen.
                                                                                                                                      auferlegte Belastungen / Preisanpassung nach
3.2	Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem          4.2	Der Kunde hat den Verlust, Beschädigungen und Stö­-             billigem Ermessen
     mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Mess­-             rungen des Schaltgerätes dem Netzbetreiber unverzüg-
                                                                      lich mitzuteilen.                                           7.1	Der Preis setzt sich aus einem Grundpreis und einem
     stellen­b etreibers, des Netz­b etreibers oder des Liefe-                                                                         Verbrauchspreis zusammen. Er enthält folgende Kosten:
     ranten den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen       5.	Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungs-                         Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kos-
     Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung der             verweigerung / Aufrechnung                                        ten für Messstellenbetrieb – soweit diese Kosten dem
     preislichen Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung                                                                                Lieferanten vom Messstellenbetreiber in Rechnung ge-
     der Messeinrichtungen erforderlich ist. Die Benach-         5.1	Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach
                                                                      Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Liefe-                 stellt werden – das an den Netzbetreiber abzuführende
     richtigung kann durch Mitteilung an den Kunden oder                                                                               Netzentgelt sowie die Konzessionsabgaben.
     durch Aushang am oder im jeweiligen Haus erfolgen.               ranten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festge-
     Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungs-               legten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des          7.2	Der Preis nach Ziff. 7.1 erhöht sich um die vom Liefe­
     termin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzu-           Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw.             ranten an den zuständigen Übertragungsnetzbetrei-
     bieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die            Überweisung zu zahlen. Der Lieferant ist berechtigt,             ber zu zahlende EEG-Umlage nach § 60 Abs. 1 des
     Mess­­ein­richtungen zu­gänglich sind. Wenn der Kunde            Zahlungen Dritter abzulehnen.                                    Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) i. V. m. der
     den Zutritt unberechtigt verweigert oder behindert,         5.2	Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, kann der              Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) in der jeweils
     stellt der Lieferant die dadurch entstandenen Kosten             Lieferant angemessene Maßnahmen zur Durchsetzung                 geltenden Höhe. Mit der EEG-Umlage werden Kosten
     pauschal in Rechnung. Auf Verlangen des Kunden ist               seiner Forderung ergreifen; fordert der Lieferant erneut         ausgeglichen, die den Übertragungsnetzbetreibern durch
     die Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die pauschale             zur Zahlung auf oder lässt der Lieferant den Betrag              die Abwicklung der gesetzlichen Vorgaben zur Förde-
     Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und                 durch einen Beauftragten einziehen, stellt der Lieferant         rung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energie-
     darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu                 dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten pau-                  quellen entstehen. Die EEG-Umlage wird für das jeweils
     erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden                schal in Rechnung. Auf Verlangen des Kunden ist die              folgende Kalenderjahr bis zum 15. Oktober eines Ka­len-
     ist zudem der Nachweis gestattet, solche Kosten seien            Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die pauschale                 derjahres von den Übertragungsnetzbetreibern im Inter-
     nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe           Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf            net veröffentlicht (derzeit: www.netztransparenz.de)
                                                                                                                                                                                                    07.2018

     der Pauschale.                                                   den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwar-               und in Cent pro an Letztverbraucherinnen und Letzt-
                                                                                                                                       verbraucher gelieferter Kilowattstunde angegeben.
Die aktuelle Höhe der EEG-Umlage ergibt sich aus dem               setzliche Regelung der Weiterberechnung entgegen-                   Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat
     Preisblatt zum Vertrag.                                            steht. Eine Weiterberechnung ist auf die Mehrkosten                 der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung
7.3	Der Preis nach Ziffer 7.1 erhöht sich ferner um die vom            beschränkt, die nach dem Sinn und Zweck der gesetz-                 einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwer-
     zuständigen Netzbetreiber vom Lieferanten aufgrund                 lichen Regelung dem einzelnen Vertragsverhältnis (z. B.             dens der Preisanpassung zu kündigen. Hierauf wird der
     der Netznutzung zur Belieferung des Kunden erhobe-                 nach Kopf oder nach Verbrauch) zugeordnet werden                    Kunde vom Lieferanten in einer Mitteilung gesondert
     nen Aufschläge nach Maßgabe des Gesetzes für die                   können. Eine Weiterberechnung erfolgt ab dem Zeit-                  hingewiesen.
     Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der                   punkt der Entstehung der Mehrkosten. Der Kunde wird            7.11	Informationen über aktuelle Produkte und Tarife erhält
     Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungs-                       über eine solche Weiterberechnung spätestens mit der                 der Kunde unter der Telefonnummer 07123 / 925-260
     gesetz – KWKG) – derzeit gemäß § 26 KWKG – in der                  Rechnungsstellung informiert.                                        oder im Internet unter www.stadtwerke-metzingen.de.
     jeweils geltenden Höhe (KWK-Umlage). Mit der KWK-             7.8	Der Preis nach Ziffer 7.1 erhöht sich um die Stromsteuer
     Umlage werden Kosten ausgeglichen, die den Über-                   in der jeweils geltenden Höhe (gesetzlicher Regelsatz          8.	Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen
     tragungsnetzbetreibern durch die Abwicklung der ge-                nach § 3 StromStG derzeit: 2,05 Cent pro kWh). Zu-             	Die Regelung des Vertrages und dieser Bedingungen
     setzlichen Vorgaben zur Förderung der Stromerzeugung               sätzlich fällt auf den nach Satz 1 erhöhten Preis und            beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen-
     aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen                   die gesondert nach Ziffern 7.2 bis 7.6 an den Kunden             bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B.
     sowie zur Förderung des Ausbaus von Wärme- und                     weitergegebenen Preisbestandteile (EEG-Umlage, KWK-              EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche
     Kältenetzen entstehen. Die KWK-Umlage wird von                     Umlage, § 19-StromNEV-Umlage, Offshore-Haftungs-                 Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagen-
     den Übertragungsnetzbetreibern auf Grundlage einer                 umlage und die abLa-Umlage) sowie etwaige zukünf-                tur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach
     kalenderjährlich bis zum 25. Oktober für das jeweils               tige Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich aufer-             Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen
     folgende Kalenderjahr veröffentlichte Prognose auf der             legte Belastungen nach Ziffer 7.7 die Umsatzsteuer in            der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen
     Internetseite der Übertragungsnetzbetreiber (derzeit:              der jeweils geltenden Höhe an (gesetzlicher Regelsatz            (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkre-
     www.netztransparenz.de) und den Vorgaben des KWKG                  nach § 12 Abs. 1 UStG derzeit: 19 %).                            ter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen
     festgelegt. Die aktuelle Höhe der KWK-Umlage in Cent          7.9	Der Lieferant teilt dem Kunden die jeweils geltende              dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfah-
     pro kWh ergibt sich aus dem Preis­blatt zum Vertrag.               Höhe eines nach Ziff. 7.2 bis 7.8 zu zahlenden Preisbe-          rens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der
7.4	Der Preis nach Ziff. 7.1 erhöht sich um die vom ­zu­-              standteils auf Anfrage mit.                                      Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen
     stän­digen Netzbetreiber vom Lieferanten erhobene                                                                                   Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört
                                                                   7.10	a) Gilt nur für Verträge mit fester Erstlaufzeit und            werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Ver-
     und von den Übertragungsnetzbetreibern jährlich für                 Verlängerungsoption: Der Lieferant ist verpflichtet,
     das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegte Umlage                                                                                trag und/oder diesen Bedingungen entstandene Lücke
                                                                         die Preise nach Ziff. 7.1 – nicht hingegen die gesondert        nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchfüh-
     nach § 19 Abs. 2 StromNEV (§ 19-StromNEV-Umlage),                   in der jeweils geltenden Höhe an den Kunden weiter-
     die aufgrund der Netznutzung zur Belieferung des                                                                                    rung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die
                                                                         gegebenen Preisbestandteile nach Ziffern 7.2 bis 7.6            Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die
     Kunden anfällt, in der jeweils geltenden Höhe. Mit der              und 7.8 (EEG-Umlage, KWK-Umlage, §-19-StromNEV-
     § 19-StromNEV-Umlage werden Kosten ausgeglichen,                                                                                    nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen
                                                                         Umlage, Offshore-Haftungsumlage, die abLa-Umlage                sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den
     die den Übertragungsnetzbetreibern aus der Verpflich-               und die Strom- und Umsatzsteuer) sowie etwaige zu-
     tung entstehen, nachgelagerten Netzbetreibern Erlöse                                                                                Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der
                                                                         künftige Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auf-          Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder
     zu erstatten, die diesen entgehen, weil sie bestimmten              erlegte Belastungen nach Ziffer 7.7 – durch einseitige
     Letztverbrauchern mit atypischem Verbrauchsverhalten                                                                                zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des Äquiva-
                                                                         Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen gemäß                lenzverhältnisses von Leis­tung und Gegenleistung und/
     oder besonders hohem Stromverbrauch nach § 19 Abs.                  § 315 BGB anzupassen (Erhöhungen oder Ermäßigun-
     2 StromNEV reduzierte Netzentgelte anbieten müssen.                                                                                 oder der Ausgleich entstandener Vertrags­lücken zur
                                                                         gen). Anlass für eine solche Preisanpassung ist aus-            zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsver-
     Die aktuelle Höhe der § 19-StromNEV-Umlage gemäß                    schließlich eine Änderung der in Ziff. 7.1 genannten
     Veröffentlichung der Übertragungsnetzbetreiber                                                                                      hältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher
                                                                         Kosten. Der Lieferant überwacht fortlaufend die Ent-            Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages
     (derzeit: www.netztransparenz.de) in Cent pro kWh für               wick­lung dieser Kosten. Der Umfang einer Preisanpas-
     den Jahresverbrauch bis 1.000.000 kWh ergibt sich aus                                                                               und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum
                                                                         sung ist auf die Veränderung der Kosten nach Ziff. 7.1          Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirk-
     dem Preisblatt zum Vertrag.                                         seit der jeweils vorhergehenden Preisanpassung nach             sam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung
7.5	Der Preis nach Ziff. 7.1 erhöht sich ferner um die vom              dieser Ziff. 7.10 a) bzw. – sofern noch keine Preisan­pas-      spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksam­-
     zuständigen Netzbetreiber vom Lieferanten erhobene                  sung nach dieser Ziff. 7.10 a) erfolgt ist – seit Vertrags-     werden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der
     Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 EnWG,                    schluss bis zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwer-             Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer
     die aufgrund der Netznutzung zur Belieferung des                    dens der aktuellen Preisanpassung beschränkt. Kosten-           Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
     Kunden anfällt, in der jeweils geltenden Höhe. Die                  steigerungen und Kostensenkungen sind bei jeder Preis-          der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der
     Offshore-Haftungsumlage gleicht Teile der Kosten aus,               anpassung gegenläufig zu saldieren. Der Lieferant ist           Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert
     die den Übertragungsnetzbetreibern durch Entschädi-                 verpflichtet, bei der Ausübung seines billigen Ermessens        hingewiesen.
     gungszahlungen nach Maßgabe von § 17 e EnWG an                      Kostensenkungen nach den gleichen Maßstäben zu be-
     Betreiber von betriebsbereiten Offshore-Windenergie-                rücksichtigen wie Kostenerhöhungen, so dass Kosten-           9.   Einstellung der Lieferung / Fristlose Kündigung
     anlagen in Folge von Störungen oder Verzögerungen                   senkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirk-            9.1	Der Lieferant ist berechtigt, sofort die Lieferung einzu-
     der Netzanbindung dieser Anlagen entstehen. Sie wird                sam werden wie Kostenerhöhungen. Der Kunde hat                     stellen und die Anschlussnutzung durch den zuständi-
     als Aufschlag auf die Netzentgelte erhoben und auf die              gemäß § 315 Abs. 3 BGB das Recht, die Ausübung des                 gen Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der
     Letztverbraucher in Cent pro verbrauchter Kilowatt-                 billigen Ermessens des Lieferanten gerichtlich überprü-            Kunde in nicht unerheblichem Maße schuldhaft Strom
     stunde umgelegt. Für Strombezüge aus dem Netz für                   fen zu lassen. Änderungen der Preise nach dieser Ziffer            unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung
     die allgemeine Versorgung an einer Abnahmestelle bis                sind nur auf den Zeitpunkt der jeweiligen Vertragsver-             der Messeinrichtungen verwendet (»Stromdiebstahl«)
     1.000.000 Kilowattstunden im Jahr darf sich das Netz­               längerung möglich, erstmals zum Ablauf der vertrag-                und die Unterbrechung zur Verhinderung einer weite-
     entgelt für Letztverbraucher durch die Umlage dabei                 lichen Erstlaufzeit. Preisanpassungen werden nur wirk-             ren unberechtigten Energieentnahme erforderlich ist.
     derzeit höchstens um 0,25 Cent pro Kilowattstunde                   sam, wenn der Lieferant dem Kunden die Änderungen
     erhöhen. Die Übertragungsnetzbetreiber sind verpflich-              spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirk-               9.2	Bei Zahlungsverzug des Kunden ab einem Betrag von
     tet, die für den Belastungsausgleich erforderlichen Auf­            samwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der             mindestens EUR 100,00 inklusive Mahn- und Inkasso­
     schläge auf die Netzentgelte sowie die für die Berech­-             Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer                 kosten ist der Lieferant ebenfalls berechtigt, die Liefe­-
     nung maßgeblichen Daten spätestens zum 15. Oktober                  Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens                   rung einzustellen und die Anschlussnutzung durch den
     eines Jahres für das jeweils folgende Kalenderjahr im               der Preisanpassung zu kündigen. Hierauf wird der                   zuständigen Netzbetreiber unterbrechen zu lassen. Bei
     Internet (derzeit: www.netztransparenz.de) zu veröf-                Kunde vom Lieferanten in einer Mitteilung gesondert                der Berechnung des Mindestbetrages bleiben nicht
     fentlichen. Die aktuelle Höhe der Offshore-Haftungs-                hingewiesen.                                                       titulierte Forderungen außer Betracht, die der Kunde
     umlage für den Jahresverbrauch bis 1.000.000 kWh                                                                                       schlüssig beanstandet hat, die wegen einer Vereinba-
                                                                   	b) Gilt nur für Verträge mit unbestimmter Laufzeit:                    rung zwischen Lieferanten und Kunden noch nicht fällig
     ergibt sich aus dem Preisblatt zum Vertrag.                     Der Lieferant ist verpflichtet, die Preise nach Ziff. 7.1 –            sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechts-
7.6	Der Verbrauchspreis nach Ziff. 7.1 erhöht sich zusätzlich       nicht hingegen die gesondert in der jeweils geltenden                  kräftigen Preiserhöhung des Lieferanten resultieren. Die
     um die vom zuständigen Netzbetreiber aufgrund § 18              Höhe an den Kunden weitergegebenen Preisbestand-                       Unterbrechung unterbleibt, wenn die Folgen der Unter-
     Abs. 1 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV)           teile nach Ziffern 7.2 bis 7.6 und 7.8 (EEG-Umlage,                    brechung außer Verhältnis zur Schwere des Zahlungs-
     vom Lieferanten erhobene und von den Übertragungs­              KWK-Umlage, §-19-StromNEV-Umlage, Offshore-                            verzugs stehen, oder der Kunde darlegt, dass hinrei-
     netz­betreibern jährlich für das jeweils folgende Kalender-     Haftungsumlage, die abLa-Umlage und die Strom- und                     chende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtun-
     jahr festgelegte Umlage (abLa-Umlage), die aufgrund             Umsatzsteuer) sowie etwaige zukünftige Steuern, Ab-                    gen vollumfänglich nachkommt. Dem Kunden wird die
     der Netznutzung zur Belieferung des Kunden anfällt, in          gaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen                   Unterbrechung spätestens vier Wochen vorher ange-
     der jeweils geltenden Höhe. Die abLa-Umlage gleicht             nach Ziffer 7.7 – durch einseitige Leistungsbestimmung                 droht und die Beauftragung des Netzbetreibers mit der
     Kosten aus, die den Übertragungsnetzbetreibern durch            nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB anzupassen                      Unterbrechung der Anschlussnutzung drei Werktage
     Zahlungen an Betreiber bestimmter Anlagen zum Ver-              (Erhöhungen oder Ermäßigungen). Anlass für eine sol-                   vorher unter Angabe des Zeitpunkts der Auftragsertei-
     brauch elektrischer Energie entstehen, deren Leistung           che Preisanpassung ist ausschließlich eine Änderung                    lung angekündigt. Der Lieferant wird den Netzbetreiber
     auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber zur               der in Ziff. 7.1 genannten Kosten. Der Lieferant über-                 zu dem in der Ankündigung genannten Zeitpunkt be-
     Aufrechterhaltung der Netz- und Systemstabilität redu-          wacht fortlaufend die Entwicklung dieser Kosten. Der                   auftragen, die Anschlussnutzung zu unterbrechen, wofür
     ziert werden kann. Die aktuelle Höhe der abLa-Umlage            Umfang einer Preisanpassung ist auf die Veränderung                    der Netzbetreiber nach den Vorgaben des einheitlichen
     gemäß Veröffentlichung der Übertragungsnetzbetreiber            der Kosten nach Ziff. 7.1 seit der jeweils vorhergehenden              Netznutzungsvertrages Strom sechs weitere Werktage
     (derzeit: www.netztransparenz.de) in Cent pro kWh               Preisanpassung nach dieser Ziff. 7.10 b) bzw. – sofern                 Zeit hat. Der Kunde wird den Lieferanten auf etwaige
     ergibt sich aus dem Preisblatt zum Vertrag.                     noch keine Preisanpassung nach dieser Ziff. 7.10 b) er-                Besonderheiten, die einer Unterbrechung zwingend
7.7	Wird die Belieferung oder die Verteilung von elektri-           folgt ist – seit Vertragsschluss bis zum Zeitpunkt des ge-             entgegenstehen, unverzüglich hinweisen.
     scher Energie nach Vertragsschluss mit zusätzlichen, in         planten Wirksamwerdens der aktuellen Preisanpassung
                                                                     beschränkt. Kostensteigerungen und Kostensenkungen                9.3	Die Kosten der Unterbrechung sowie der Wiederher­
     Ziffer 7.1 bis 7.6 und 7.8 nicht genannten Steuern oder                                                                                stellung der Belieferung sind vom Kunden zu ersetzen.
     Abgaben belegt, erhöht sich der Preis nach Ziff. 7.1 um         sind bei jeder Preisanpassung gegenläufig zu saldieren.
                                                                     Die einseitige Leistungsbestimmung des Lieferanten                     Der Lieferant stellt dem Kunden die durch den zustän-
     die hieraus entstehenden Mehrkosten in der jeweils                                                                                     digen Netzbetreiber in Rechnung gestellten Kosten zu-
     geltenden Höhe. Satz 1 gilt entsprechend, falls die Be-         nach billigem Ermessen bezieht sich auch auf die jewei-
                                                                     ligen Zeitpunkte einer Preisanpassung; diese sind so                   züglich einer eigenen Aufwandspauschale in Höhe von
     lieferung oder die Verteilung von elektrischer Energie                                                                                 35 Euro in Rechnung (Unterbrechung unterliegt nicht
     nach Vertragsschluss mit einer hoheitlich auferlegten,          zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den
                                                                     Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen                       der Umsatzsteuer, Wiederherstellung 41,65 Euro brutto).
     allgemein verbindlichen Belastung (d. h. keine Buß-                                                                                    Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrund-
     gelder o. ä.) belegt wird, soweit diese unmittelbaren           werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen
                                                                     mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden                      lage nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss
     Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag ge-                                                                                einfach nachvollziehbar sein und darf den nach dem
     schuldeten Leistungen hat. Die Weitergabe in der jeweils        wie Kostenerhöhungen. Der Kunde hat gemäß § 315
                                                                     Abs. 3 BGB das Recht, die Ausübung des billigen Er-                    gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden
     geltenden Höhe nach Satz 1 und 2 führt bei Erstat-                                                                                     nicht übersteigen. Dem Kunden ist zudem der Nach-
     tungen (z. B. in Form negativer Umlagen) zu einer ent-          messens des Lieferanten gerichtlich überprüfen zu las-
                                                                     sen. Änderungen der Preise nach dieser Ziffer sind nur                 weis gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden
     sprechenden Preisreduzierung. Eine Weiterberechnung                                                                                    oder wesentlich geringer als die Höhe der Pauschale.
     erfolgt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und              zum Monatsersten möglich. Preisanpassungen werden
                                                                                                                                            Die Belieferung wird unverzüglich wiederhergestellt,
                                                                                                                                                                                                         07.2018

     Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss          nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Än-
                                                                     derungen spätestens sechs Wochen vor dem geplanten                     wenn die Gründe für die Unterbrechung entfallen und
     konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige ge-                                                                                      die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung
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