SWM ÖKO-STROM HEIZUNG - Weil wir von hier sind - Stadtwerke Metzingen
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SO GÜNSTIG GEHT HEIZEN Heizen Sie mit SWM Öko-Strom Heimvorteil: Unkomplizierter Wechsel *) Die Preise sind gültig für Heizungsanlagen bis zu einem Jahres- verbrauch von 100.000 kWh. In den Bruttopreisen sind enthalten Ab sofort ist es soweit. SWM Öko-Strom Den Stromanbieter zu wechseln ist nicht und von der Preisgarantie ausgeschlossen: Umsatzsteuer (19 %), Stromsteuer (2,05 Cent/kWh netto), die Umlagen durch das gibt es jetzt auch für Ihre Nachtspeicher- kompliziert, denn wir kümmern uns um alles. Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (0,345 Cent/kWh netto), durch heizung. Sichern Sie sich unsere günstigen Damit Ihr Strom in Zukunft von uns geliefert das Erneuerbare-Energien-Gesetz (6,792 Cent/kWh netto) so- wie die Umlage nach § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung Preise und halten Sie uns bis 31.12.2018 wird, müssen Sie lediglich die wenigen mit (0,370 Cent/kWh netto), die Offshore-Haftungsumlage nach § 17f die Treue. Im Gegenzug garantieren wir, X einem gekennzeichneten Felder des bei- Absatz 5 Energiewirtschaftsgesetz (0,037 Cent/kWh netto) und die abLa-Umlage nach § 18 Absatz 1 der Verordnung zu abschalt- dass der reine Energiepreis bis 31.12.2018 *) gefügten Auftrags ausfüllen. Oder Sie nutzen baren Lasten (0,011 Cent/kWh netto); neue Steuern und Abgaben. nicht erhöht wird. den Heimvorteil und lassen sich in unserem Kundenzentrum persönlich beraten. Geben 100 % Ökostrom Sie nur Ihre persönlichen Daten und die Num- SWM Öko-Strom besteht zurzeit zum Groß- mer Ihres Stromzählers an und alles andere teil aus Wasserkraftstrom. Strom aus Wasser- machen wir für Sie. Wir kündigen bei Ihrem kraft zu erzeugen, ist eine der saubersten bisherigen Stromanbieter und beliefern Sie Arten zur Energiegewinnung. Sie ist völlig mit SWM Öko-Strom Heizung sobald Ihr bis- frei von Schadstoffen und vergeudet keine heriger Vertrag das zulässt. Gerne können Sie wertvollen Rohstoffe. uns auch Ihre letzte Rechnung zukommen lassen. Alles aus einer Hand Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Haushalts- strom und Ihren Heizstrom vom gleichen Anbieter zu beziehen. Wir bieten Ihnen ab sofort alles aus einer Hand. Entscheiden Sie sich für SWM Öko-Strom Heizung und zeit- gleich für unseren SWM Öko-Strom Privat- haushalt. Wir sind Ihr persönlicher Ansprech- partner, an den Sie sich bei sämtlichen Fragen zu Ihrem Stromverbrauch wenden können. Stadtwerke Metzingen Kundenservice Stuttgarter Straße 59 · 72555 Metzingen Telefon 07123 925-260 Telefax 07123 925-224 www.stadtwerke-metzingen.de 07.2018 E-Mail: kundenservice@metzingen.de
Auftrag für SWM Öko-Strom Heizung ZT Bitte beachten Sie beim Ausfüllen: Alle Felder mit X müssen ausgefüllt werden. Alle anderen Felder sind freiwillige oder ergänzende Angaben. 1. Ihre Lieferanschrift (Wo soll der Strom verbraucht werden?) 5. Ihr Zahlungswunsch Bitte tragen Sie hier ein, wo Sie den Strom beziehen wollen. Wenn Sie in einem Mehr- Sie können die zukünftigen Abschläge und Rechnungsbeträge überweisen oder uns familienhaus wohnen, ist es hilfreich, wenn Sie uns zusätzlich noch nennen könnten, auch gerne ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen: um welche Wohnung es sich handelt (z. B. 1. OG, Wohnung 1 links). IBAN Straße, Hausnummer sowie ggf. Wohnungsbezeichnung X Name des Geldinstitutes Postleitzahl, Ort X Kontoinhaber 2. Ihr bisheriger Strombezug Alle nachfolgenden Angaben finden Sie auf der letzten Stromrechnung Ihres bisherigen Unterschrift des Kontoinhabers Lieferanten. Gerne können Sie uns deshalb auch Ihre letzte Stromrechnung beifügen, aus der wir dann die Daten übernehmen. Stromzählernummer Der vorstehend genannte Kontoinhaber ermächtigt die Stadtwerke Metzingen wider- X ruflich, Rechnungs- und Abschlagsbeträge aus diesem Auftragsverhältnis von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist dieser sein Kreditinstitut an, die Name des bisherigen Stromlieferanten von den Stadtwerken Metzingen auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. X Hinweis: Der vorstehend genannte Kontoinhaber kann innerhalb von acht Wochen, be- ginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es Kunden-/ Vertragsnummer (bisheriger Stromlieferant) gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifi- kationsnummer: DE22ZZZ00000083575, Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Vorjahresverbrauch Hochtarif / HT (kWh) Vorjahresverbrauch Niedertarif / NT (kWh) 6. Ihre Preiskonditionen und Vertragsbestimmungen Der zu zahlende Preis ergibt sich aus dem Preisblatt *). Ergänzend finden die bei- gefügten „Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Metzingen für die Für eine schnelle Bearbeitung Ihres Auftrages ist es hilfreich, wenn Sie uns ergänzend Lieferung elektrischer Energie zum Eigenverbrauch im privaten Haushalt, für den ge- zu den o. g. Angaben, Ihren Vorjahresverbrauch sowie die bisherige Kunden- bzw. werblichen, beruflichen oder landwirtschaftlichen Verbrauch (bis 100.000 kWh / Jahr) Vertragsnummer bei Ihrem bisherigen Stromlieferanten nennen könnten. ohne Leistungsmessung sowie für Wärmepumpe und Heizung” (AGB) Anwendung. 3. Ihre Adressdaten 7. Ihre Vertragslaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten (Wer ist Auftraggeber/Rechnungsempfänger?) Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum 31.12.2018. Die Laufzeit des Vertrages Name, Vorname, Titel verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer Partei mit X einer Frist von einem Monat vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten Straße, Hausnummer AGB) bleiben unberührt. X 8. Ihre Vollmacht Postleitzahl, Ort Ich bevollmächtige die SWM zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Ent- X gegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Strom- lieferanten erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages E-Mail-Adresse Telefon sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit mir dadurch keine Kosten entstehen. Zudem bevollmächtige ich die SWM auch zur Kündigung etwaiger beste hender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs. Soweit und solange 4. Ihr gewünschter Lieferbeginn (Ab wann dürfen wir Sie mit für meine Messstelle ein Dritter nach § 5 Abs. 1 MsbG für die Durchführung des Mess- SWM Öko-Strom Heizung beliefern?) stellenbetriebs zuständig ist, bevollmächtige ich die SWM auch zur Abfrage meiner Die SWM kümmern sich um alles für Sie. Dazu gehört unter anderem auch die Kün- Messwerte bei diesem Dritten. digung beim bisherigen Stromlieferanten zum vertraglich möglichen Zeitpunkt, sofern 9. Widerrufsbelehrung (Widerrufsrecht und Folgen des Widerrufs) Sie nichts anderes wünschen. Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Grün- Ich möchte zum nächstmöglichen Zeitpunkt von den SWM mit Strom beliefert den diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem werden. Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadt- Ich möchte von den SWM ab folgendem Termin mit Strom beliefert werden: werke Metzingen, Stuttgarter Straße 59, 72555 Metzingen, Telefon 07123 / 925-260, Fax 07123 / 925-224, kundenservice@metzingen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Tag Monat Jahr Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular ver- wenden, das Sie zusammen mit der Vertragsbestätigung erhalten, das jedoch nicht vor- (z. B. bei einem Sonderkündigungsrecht wegen einer Preiserhöhung bei Ihrem geschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung bisherigen Stromlieferanten oder zum Ende einer festen Vertragslaufzeit.) über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Ich habe bereits selbst bei meinem bisherigen Stromlieferanten gekündigt und Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle möchte ab folgendem Termin von den SWM mit Strom beliefert werden: Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Aus- nahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), un- Tag Monat Jahr verzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rück- Ich ziehe in das Haus / die Wohnung neu ein zum: zahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Trans- aktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes ver- einbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlungen Entgelte berechnet. Tag Monat Jahr Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung oder Lieferung von Strom während der Wi- Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Ihr Auftrag an uns mindestens drei derrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der Wochen vor dem gewünschten Lieferbeginn bei uns vorliegen muss, damit wir die dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufs- gesetzlichen Wechselfristen beim bisherigen Stromlieferanten und beim Stromnetz rechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im betreiber einhalten können. Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. *) Bitte beachten Sie auch das auf der Rückseite abgedruckte Preisblatt. 10. Ihr Auftrag Ja, ich möchte SWM Öko-Strom für meine Heizung beziehen und erteile den SWM mit meiner Unterschrift den Auftrag, meinen gesamten Bedarf an elektrischer Energie an die obige Adresse zu liefern und nehme die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis. Der Vertrag kommt mit der Vertragsbestätigung der SWM zustande, die innerhalb von 4 Wochen nach Absendung des Auftrages erfolgt. Ort, Datum, Ihre Unterschrift 07.2018 Stadtwerke Metzingen · Stuttgarter Str. 59 · 72555 Metzingen · Telefon 07123 925-260 Telefax 07123 925-224 · kundenservice@metzingen.de · www.stadtwerke-metzingen.de X
Preisblatt SWM Öko-Strom Heizung ZT Gilt nur für die Belieferung einer Heizung Stand: 01.11.2017 im Kalenderjahr 2018 Netto Brutto1) Monatlicher Grundpreis 7,56 EUR 2) 9,00 EUR Verbrauchspreis je Kilowattstunde Hochtarif (HT) 18,853 Cent 22,44 Cent Verbrauchspreis je Kilowattstunde Niedertarif (NT) 15,492 Cent 18,44 Cent davon: Verbrauchspreis Energie Hochtarif (HT) je kWh 9,248 Cent 2) 11,005 Cent (ohne die nachfolgenden, zusätzlich anfallenden Preisbestandteile, aber inklusive Netzentgelte und Konzessionsabgaben) Verbrauchspreis Energie Niedertarif (NT) je kWh 5,887 Cent 2) 7,006 Cent (ohne die nachfolgenden, zusätzlich anfallenden Preisbestandteile, aber inklusive Netzentgelte und Konzessionsabgaben) EEG-Umlage je kWh 6,792 Cent 8,082 Cent KWK-Umlage je kWh 0,345 Cent 0,411 Cent § 19-StromNEV-Umlage je kWh 0,370 Cent 0,440 Cent Offshore-Haftungsumlage je kWh 0,037 Cent 0,044 Cent abLa-Umlage je kWh 0,011 Cent 0,013 Cent Stromsteuer je kWh 2,050 Cent 2,440 Cent 1) Informatorische Bruttopreise inklusive derzeit gültiger Umsatzsteuer (19 %) und etwaiger Rundungsdifferenzen. Preisgarantie Heizungsanlagen und Freigabedauer / Messung 2) Die Stadtwerke Metzingen gewähren auf der Grundlage des Vertrages eine einge- Als Heizungsanlagen im Sinne dieses Vertrages gelten: Wärmespeicherheizungen schränkte Preisgarantie bis 31.12.2018. Diese Garantie bezieht sich allein auf den und Warmwasserspeicher. Der Strombezug für die Aufladung der Heizungsanlage zuvor genannten monatlichen Grundpreis sowie auf den Verbrauchspreis Ener- erfolgt während der vom Netzbetreiber festgelegten Freigabedauer. Die Freigabe- gie (jeweils netto) im Sinne der Ziffer 7.1 der AGB und besteht vorbehaltlich von dauer beträgt täglich mindestens acht Stunden und soll vorwiegend in den Nacht- Änderungen der EEG-Umlage, der KWK-Umlage, der § 19-StromNEV-Umlage, der stunden liegen. Der Netzbetreiber ist in Abhängigkeit von seinen jeweiligen Be- Offshore-Haftungsumlage, der abLa-Umlage, der Strom- und Umsatzsteuer (im Einzel- triebsverhältnissen und den jeweiligen Erfordernissen der Netzbelastung berechtigt, nen nach Ziff. 7.2 bis 7.6 und 7.8 der AGB) sowie vorbehaltlich der Erhebung zusätz- die Freigabedauer in mehrere Zeitabschnitte zu unterteilen. Die Freigabe des Energie- licher Steuern, Abgaben oder sonstiger hoheitlich auferlegter Belastungen im Sinne bezugs für die Heizungsanlagen sowie die Ansteuerung der Zählwerke erfolgt durch der Ziff. 7.7 der AGB auf deren Anfall die Stadtwerke Metzingen jeweils keinen Ein- ein vom Netzbetreiber fernbedientes Schaltgerät in der Kundenanlage. Mit der Um- fluss haben. schaltung erfolgt zugleich die Einschaltung der Heizungsanlage. Das Schaltgerät steht im Eigentum des Netzbetreibers. Während der Freigabedauer wird der Strombezug Wandler insgesamt zum Niedertarif (NT) abgerechnet. Der Bezug außerhalb der Freigabedauer Für Wandler wird ein abweichender Grundpreis von 14,29 Euro / Monat netto wird zum Hochtarif (HT) abgerechnet. Wird der Stromverbrauch für Heizungsanlagen (17 Euro / Monat brutto) berechnet. getrennt vom sonstigen Stromverbrauch über einen separaten Zähler gemessen (Zwei- zählermessung), so ist der Kunde nicht berechtigt, für andere Geräte und Anlagen als Heizungsanlagen Strom über diesen separaten Zähler für Heizungsanlagen zu beziehen. Aus welchen Energiequellen stammt der Strom der Stadtwerke Metzingen? Verbleibender Zum Vergleich: Unternehmensmix der Produkt Stromherkunft Energieträgermix der Stromerzeugung Stadtwerke Metzingen SWM Öko-Strom Stadtwerke Metzingen in Deutschland 2,5 % Kernenergie 5,3 % 0,2 % 12,1 % Kohle 3,1 % Erdgas 14,3 % 20,5 % 9,7 % S onstige fossile 54,7 % Energieträger 43,6 % 41,8 % 28,8 % S onstige erneuerbare 45,3% 45,3% 45,3% Energien 0,8 % E rneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG 11,6 % 3,2 % 9,5 % 2,4 % CO2-Emissionen 61 g/kWh 0 g/kWh 237 g/kWh 471 g/kWh Radioaktiver Abfall 0,0001 g/kWh 0,0000 g/kWh 0,0003 g/kWh 0,0004 g/kWh 07.2018 Stromkennzeichnung gemäß §42 Energiewirtschaftsgesetz auf Basis der Daten von 2016; Werte sind gerundet.
Auftrag für SWM Öko-Strom Heizung ZT Bitte beachten Sie beim Ausfüllen: Alle Felder mit X müssen ausgefüllt werden. Alle anderen Felder sind freiwillige oder ergänzende Angaben. 1. Ihre Lieferanschrift (Wo soll der Strom verbraucht werden?) 5. Ihr Zahlungswunsch Bitte tragen Sie hier ein, wo Sie den Strom beziehen wollen. Wenn Sie in einem Mehr- Sie können die zukünftigen Abschläge und Rechnungsbeträge überweisen oder uns familienhaus wohnen, ist es hilfreich, wenn Sie uns zusätzlich noch nennen könnten, auch gerne ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen: um welche Wohnung es sich handelt (z. B. 1. OG, Wohnung 1 links). IBAN Straße, Hausnummer sowie ggf. Wohnungsbezeichnung X Name des Geldinstitutes Postleitzahl, Ort X Kontoinhaber 2. Ihr bisheriger Strombezug Alle nachfolgenden Angaben finden Sie auf der letzten Stromrechnung Ihres bisherigen Unterschrift des Kontoinhabers Lieferanten. Gerne können Sie uns deshalb auch Ihre letzte Stromrechnung beifügen, aus der wir dann die Daten übernehmen. PIE Stromzählernummer Der vorstehend genannte Kontoinhaber ermächtigt die Stadtwerke Metzingen wider- X ruflich, Rechnungs- und Abschlagsbeträge aus diesem Auftragsverhältnis von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist dieser sein Kreditinstitut an, die Name des bisherigen Stromlieferanten von den Stadtwerken Metzingen auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. X Hinweis: Der vorstehend genannte Kontoinhaber kann innerhalb von acht Wochen, be- ginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es Kunden-/ Vertragsnummer (bisheriger Stromlieferant) gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifi- kationsnummer: DE22ZZZ00000083575, Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Vorjahresverbrauch Hochtarif / HT (kWh) Vorjahresverbrauch Niedertarif / NT (kWh) 6. Ihre Preiskonditionen und Vertragsbestimmungen Der zu zahlende Preis ergibt sich aus dem Preisblatt *). Ergänzend finden die bei- gefügten „Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Metzingen für die Für eine schnelle Bearbeitung Ihres Auftrages ist es hilfreich, wenn Sie uns ergänzend Lieferung elektrischer Energie zum Eigenverbrauch im privaten Haushalt, für den ge- zu den o. g. Angaben, Ihren Vorjahresverbrauch sowie die bisherige Kunden- bzw. werblichen, beruflichen oder landwirtschaftlichen Verbrauch (bis 100.000 kWh / Jahr) Vertragsnummer bei Ihrem bisherigen Stromlieferanten nennen könnten. ohne Leistungsmessung sowie für Wärmepumpe und Heizung” (AGB) Anwendung. 3. Ihre Adressdaten 7. Ihre Vertragslaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten (Wer ist Auftraggeber/Rechnungsempfänger?) Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum 31.12.2018. Die Laufzeit des Vertrages Name, Vorname, Titel verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer Partei mit X einer Frist von einem Monat vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten Straße, Hausnummer AGB) bleiben unberührt. X 8. Ihre Vollmacht Postleitzahl, Ort Ich bevollmächtige die SWM zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Ent- X gegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Strom- lieferanten erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages E-Mail-Adresse Telefon sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit mir dadurch keine Kosten entstehen. Zudem bevollmächtige ich die SWM auch zur Kündigung etwaiger beste hender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs. Soweit und solange 4. Ihr gewünschter Lieferbeginn (Ab wann dürfen wir Sie mit für meine Messstelle ein Dritter nach § 5 Abs. 1 MsbG für die Durchführung des Mess- SWM Öko-Strom Heizung beliefern?) stellenbetriebs zuständig ist, bevollmächtige ich die SWM auch zur Abfrage meiner Die SWM kümmern sich um alles für Sie. Dazu gehört unter anderem auch die Kün- Messwerte bei diesem Dritten. digung beim bisherigen Stromlieferanten zum vertraglich möglichen Zeitpunkt, sofern 9. Widerrufsbelehrung (Widerrufsrecht und Folgen des Widerrufs) Sie nichts anderes wünschen. KO Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Grün- Ich möchte zum nächstmöglichen Zeitpunkt von den SWM mit Strom beliefert den diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem werden. Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadt- Ich möchte von den SWM ab folgendem Termin mit Strom beliefert werden: werke Metzingen, Stuttgarter Straße 59, 72555 Metzingen, Telefon 07123 / 925-260, Fax 07123 / 925-224, kundenservice@metzingen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Tag Monat Jahr Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular ver- wenden, das Sie zusammen mit der Vertragsbestätigung erhalten, das jedoch nicht vor- (z. B. bei einem Sonderkündigungsrecht wegen einer Preiserhöhung bei Ihrem geschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung bisherigen Stromlieferanten oder zum Ende einer festen Vertragslaufzeit.) über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Ich habe bereits selbst bei meinem bisherigen Stromlieferanten gekündigt und Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle möchte ab folgendem Termin von den SWM mit Strom beliefert werden: Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Aus- nahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), un- Tag Monat Jahr verzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rück- Ich ziehe in das Haus / die Wohnung neu ein zum: zahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Trans- aktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes ver- einbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlungen Entgelte berechnet. Tag Monat Jahr Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung oder Lieferung von Strom während der Wi- Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Ihr Auftrag an uns mindestens drei derrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der Wochen vor dem gewünschten Lieferbeginn bei uns vorliegen muss, damit wir die dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufs- gesetzlichen Wechselfristen beim bisherigen Stromlieferanten und beim Stromnetz rechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im betreiber einhalten können. Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. *) Bitte beachten Sie auch das auf der Rückseite abgedruckte Preisblatt. 10. Ihr Auftrag Ja, ich möchte SWM Öko-Strom für meine Heizung beziehen und erteile den SWM mit meiner Unterschrift den Auftrag, meinen gesamten Bedarf an elektrischer Energie an die obige Adresse zu liefern und nehme die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis. Der Vertrag kommt mit der Vertragsbestätigung der SWM zustande, die innerhalb von 4 Wochen nach Absendung des Auftrages erfolgt. Ort, Datum, Ihre Unterschrift 07.2018 Stadtwerke Metzingen · Stuttgarter Str. 59 · 72555 Metzingen · Telefon 07123 925-260 Telefax 07123 925-224 · kundenservice@metzingen.de · www.stadtwerke-metzingen.de X
Preisblatt SWM Öko-Strom Heizung ZT Gilt nur für die Belieferung einer Heizung Stand: 01.11.2017 im Kalenderjahr 2018 Netto Brutto1) Monatlicher Grundpreis 7,56 EUR 2) 9,00 EUR Verbrauchspreis je Kilowattstunde Hochtarif (HT) 18,853 Cent 22,44 Cent Verbrauchspreis je Kilowattstunde Niedertarif (NT) 15,492 Cent 18,44 Cent davon: Verbrauchspreis Energie Hochtarif (HT) je kWh 9,248 Cent 2) 11,005 Cent (ohne die nachfolgenden, zusätzlich anfallenden Preisbestandteile, aber inklusive Netzentgelte und Konzessionsabgaben) Verbrauchspreis Energie Niedertarif (NT) je kWh 5,887 Cent 2) 7,006 Cent (ohne die nachfolgenden, zusätzlich anfallenden Preisbestandteile, aber inklusive Netzentgelte und Konzessionsabgaben) EEG-Umlage je kWh 6,792 Cent 8,082 Cent KWK-Umlage je kWh 0,345 Cent 0,411 Cent § 19-StromNEV-Umlage je kWh 0,370 Cent 0,440 Cent Offshore-Haftungsumlage je kWh 0,037 Cent 0,044 Cent abLa-Umlage je kWh 0,011 Cent 0,013 Cent Stromsteuer je kWh 2,050 Cent 2,440 Cent 1) Informatorische Bruttopreise inklusive derzeit gültiger Umsatzsteuer (19 %) und etwaiger Rundungsdifferenzen. Preisgarantie Heizungsanlagen und Freigabedauer / Messung 2) Die Stadtwerke Metzingen gewähren auf der Grundlage des Vertrages eine einge- Als Heizungsanlagen im Sinne dieses Vertrages gelten: Wärmespeicherheizungen schränkte Preisgarantie bis 31.12.2018. Diese Garantie bezieht sich allein auf den und Warmwasserspeicher. Der Strombezug für die Aufladung der Heizungsanlage zuvor genannten monatlichen Grundpreis sowie auf den Verbrauchspreis Ener- erfolgt während der vom Netzbetreiber festgelegten Freigabedauer. Die Freigabe- gie (jeweils netto) im Sinne der Ziffer 7.1 der AGB und besteht vorbehaltlich von dauer beträgt täglich mindestens acht Stunden und soll vorwiegend in den Nacht- Änderungen der EEG-Umlage, der KWK-Umlage, der § 19-StromNEV-Umlage, der stunden liegen. Der Netzbetreiber ist in Abhängigkeit von seinen jeweiligen Be- Offshore-Haftungsumlage, der abLa-Umlage, der Strom- und Umsatzsteuer (im Einzel- triebsverhältnissen und den jeweiligen Erfordernissen der Netzbelastung berechtigt, nen nach Ziff. 7.2 bis 7.6 und 7.8 der AGB) sowie vorbehaltlich der Erhebung zusätz- die Freigabedauer in mehrere Zeitabschnitte zu unterteilen. Die Freigabe des Energie- licher Steuern, Abgaben oder sonstiger hoheitlich auferlegter Belastungen im Sinne bezugs für die Heizungsanlagen sowie die Ansteuerung der Zählwerke erfolgt durch der Ziff. 7.7 der AGB auf deren Anfall die Stadtwerke Metzingen jeweils keinen Ein- ein vom Netzbetreiber fernbedientes Schaltgerät in der Kundenanlage. Mit der Um- fluss haben. schaltung erfolgt zugleich die Einschaltung der Heizungsanlage. Das Schaltgerät steht im Eigentum des Netzbetreibers. Während der Freigabedauer wird der Strombezug Wandler insgesamt zum Niedertarif (NT) abgerechnet. Der Bezug außerhalb der Freigabedauer Für Wandler wird ein abweichender Grundpreis von 14,29 Euro / Monat netto wird zum Hochtarif (HT) abgerechnet. Wird der Stromverbrauch für Heizungsanlagen (17 Euro / Monat brutto) berechnet. getrennt vom sonstigen Stromverbrauch über einen separaten Zähler gemessen (Zwei- zählermessung), so ist der Kunde nicht berechtigt, für andere Geräte und Anlagen als Heizungsanlagen Strom über diesen separaten Zähler für Heizungsanlagen zu beziehen. Aus welchen Energiequellen stammt der Strom der Stadtwerke Metzingen? Verbleibender Zum Vergleich: Unternehmensmix der Produkt Stromherkunft Energieträgermix der Stromerzeugung Stadtwerke Metzingen SWM Öko-Strom Stadtwerke Metzingen in Deutschland 2,5 % Kernenergie 5,3 % 0,2 % 12,1 % Kohle 3,1 % Erdgas 14,3 % 20,5 % 9,7 % S onstige fossile 54,7 % Energieträger 43,6 % 41,8 % 28,8 % S onstige erneuerbare 45,3% 45,3% 45,3% Energien 0,8 % E rneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG 11,6 % 3,2 % 9,5 % 2,4 % CO2-Emissionen 61 g/kWh 0 g/kWh 237 g/kWh 471 g/kWh Radioaktiver Abfall 0,0001 g/kWh 0,0000 g/kWh 0,0003 g/kWh 0,0004 g/kWh 07.2018 Stromkennzeichnung gemäß §42 Energiewirtschaftsgesetz auf Basis der Daten von 2016; Werte sind gerundet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Metzingen für die Lieferung elektrischer Energie zum Eigenverbrauch im privaten Haushalt, für den gewerblichen, beruflichen oder landwirtschaftlichen Verbrauch (bis 100.000 kWh / Jahr) ohne Leistungsmessung sowie für Wärmepumpe und Heizung 1. Vertragsschluss / Lieferbeginn 3.3 Der Lieferant kann vom Kunden monatliche Abschlags- dem der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten zahlungen verlangen. Der Lieferant berechnet diese auf entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe der in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Liefer- der Grundlage der Abrechnung der vorangegangenen Pauschale. Die Pauschale für Direkt- oder Nachinkasso beginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt 12 Monate oder, sofern eine solche Berechnung nicht beträgt je Einzelfall 35 Euro (unterliegt nicht der Um- davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen möglich ist, nach dem durchschnittlichen Verbrauch ver- satzsteuer). Mahnungen werden pauschal mit je 4 Euro Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrages gleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass (unterliegt nicht der Umsatzsteuer), die Bearbeitungs- etc.) erfolgt sind. Gilt nur für private Letztverbrau- der Verbrauch erheblich abweicht, ist dies angemessen gebühr für einen Ratenplan wird pauschal mit 10 Euro cher: Eine Belieferung von privaten Letztverbrauchern zu berücksichtigen. Ist die Messstelle des Kunden mit netto (11,90 Euro brutto) abgerechnet. erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden einem intelligenten Messsystem ausgestattet, ist der 5.3 Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zah gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei Lieferant berechtigt, anstelle der Erhebung von Ab- lungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu aus- schlagszahlungen, monatlich bis zum 20. des auf einen sofern die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen drücklich auf. Liefermonat folgenden Kalendermonats die Entgelte Fehlers besteht, oder sofern der in einer Rechnung an- nach diesem Vertrag für die im Vormonat gelieferte gegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr 2. Umfang und Durchführung der Lieferung / elektrische Energie abzurechnen. als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch Weiterleitungsverbot / Befreiung von der 3.4 Zum Ende jedes vom Lieferanten festgelegten Abrech im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde Leistungspflicht nungszeitraumes, der 12 Monate nicht wesentlich über- eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und 2.1 Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten schreitet, und zum Ende des Lieferverhältnisses wird solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungs- Bedarf an elektrischer Energie an seine vertraglich vom Lieferanten eine Abrechnung erstellt, in welcher gemäße Funktion der Messeinrichtung festgestellt ist. benannte Entnahmestelle. Entnahmestelle ist die Eigen der tatsächliche Umfang der Belieferung unter Anrech- Rechte des Kunden nach § 315 BGB bleiben unberührt. tumsgrenze des auf den (ggf. jeweiligen) Zählpunkt nung der Abschlagszahlungen abgerechnet wird. Er- 5.4 Gegen Ansprüche des Lieferanten kann nur mit unbe bezogenen Netzanschlusses. Zählpunkt ist der Ort, an gibt sich eine Abweichung der Abschlagszahlungen von strittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegen- dem der Energiefluss messtechnisch erfasst wird. der Abrechnung der tatsächlichen Belieferung, so wird ansprüchen aufgerechnet werden. Dies gilt nicht für 2.2 Der Kunde wird die elektrische Energie lediglich zur der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- Ansprüche des Kunden gegen den Lieferanten auf- eigenen Versorgung nutzen. Eine Weiterleitung an lich erstattet bzw. nachentrichtet oder mit der nächsten grund vollständiger oder teilweise Nichterfüllung oder Dritte ist unzulässig. Abschlagszahlung verrechnet. Der Kunde hat – ab mangelhafter Erfüllung der Lieferpflicht. weichend von Satz 1 – das Recht, eine kostenpflichtige 2.3 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrech- 6. Vorauszahlung in der Elektrizitätsversorgung ist der Lieferant, soweit nung zu wählen, die auf Grundlage einer gesonderten es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes 6.1 Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Voraus- Vereinbarung mit dem Lieferanten erfolgt. Bei einer zahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der einschließlich des Netzanschlusses handelt, von seiner monatlichen Abrechnung entfällt dann das Recht des Leistungspflicht befreit. Zu den möglichen Ansprüchen Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht un- Lieferanten nach Ziff. 3.3. Jede zusätzliche Abrechnung wesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde inner- des Kunden gegen den Netzbetreiber vgl. Ziffer 10. ist für den Kunden kostenpflichtig und wird mit einer halb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in 2.4 Wird den Parteien die Erfüllung der Leistungspflichten Pauschale von 6,72 Euro netto (8,00 Euro brutto) je Ab- Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründeten durch unvorhersehbare Umstände, auf die sie keinen rechnung berechnet. Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kun- Einfluss haben und deren Abwendung mit einem an- 3.5 Der Kunde kann jederzeit vom Lieferanten verlangen, den Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren gemessenen technischen oder wirtschaftlichen Auf- eine Nachprüfung der Messeinrichtungen an seiner Wegfall mitzuteilen. Die Vorauszahlung ist frühestens wand nicht erreicht werden kann (insbesondere höhere Abnahmestelle durch eine Eichbehörde oder eine staat zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung Gewalt wie z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Arbeits lich anerkannte Prüfstelle im Sinne von § 40 Abs. 3 des des Kunden entspricht den für einen Zeitraum von bis kampfmaßnahmen, hoheitliche Anordnungen), wesent- Mess- und Eichgesetzes zu veranlassen. Die Kosten der zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird lich erschwert oder unmöglich gemacht, so sind die Nachprüfung fallen dem Kunden nur dann zur Last, für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnitt- Parteien von ihren vertraglichen Leistungspflichten be sofern die eichrechtlichen Verkehrsfehlergrenzen nicht lichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungs- freit, solange diese Umstände und deren Folgen nicht überschritten werden. zeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte endgültig beseitigt sind. kein vorhergehender Abrechnungszeitraum bestehen – 3.6 Ergibt eine Nachprüfung der Messeinrichtungen eine 2.5 Der Lieferant ist weiter von seiner Leistungspflicht be- Überschreitung der eichrechtlichen Verkehrsfehler- aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer freit, soweit und solange der Netzbetreiber den Netz grenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rech- Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. anschluss und/oder die Anschlussnutzung bzw. der nungsbetrages festgestellt (wie z. B. auch bei einer Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheb- Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb auf eigene Rechnung auf der Grundlage falscher Messwerte), lich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Initiative unterbrochen hat. Schadensersatzansprüche so wird der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom des Kunden gegen den Lieferanten bleiben für den Fall unverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet oder mit Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen unberührt, dass den Lieferanten an der Unterbrechung der nächsten Abschlagszahlung verrechnet. Ansprüche verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen ein Verschulden trifft. nach dieser Ziffer sind auf den der Feststellung des die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin Fehlers vorhergehenden Ablesezeitraum beschränkt, es vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag 3. Messung / Zutrittsrecht / Abschlagszahlungen / unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Voraus- Abrechnung / Anteilige Preisberechnung sei denn, die Auswirkung des Fehlers kann über einen größeren Zeitraum festgestellt werden; in diesem Fall zahlung nachzuentrichten. 3.1 Die Menge der gelieferten Energie wird durch Mess- ist der Anspruch auf längstens drei Jahre beschränkt. 6.2 Der Kunde kann vom Lieferanten alle drei Monate, einrichtungen des zuständigen Messstellenbetreibers erstmals zum Ende des dritten Monats ab Leistung der ermittelt. Die Ablesung der Messeinrichtungen wird vom 3.7 Ändern sich die vertraglichen Preise während des Ab- rechnungszeitraumes, so erfolgt die Anpassung des ersten Vorauszahlung, eine Überprüfung verlangen, ob Messstellenbetreiber, Lieferanten oder auf Verlangen des weiterhin ein Grund für die Erhebung von Voraus- Lieferanten oder des Messstellenbetreibers kostenlos Grundpreises tagesgenau, die Verbrauchspreise werden mengenanteilig berechnet. Die nach der Preisänderung zahlungen vorliegt. Ergibt die Überprüfung, dass kein vom Kunden durchgeführt. Verlangt der Lieferant eine Grund mehr für die Erhebung einer Vorauszahlung vor- Selbstablesung des Kunden, fordert der Lieferant den anfallenden Abschlagszahlungen können entsprechend angepasst werden. liegt, benachrichtigt der Lieferant den Kunden hierüber Kunden rechtzeitig dazu auf. Die Ablesung der Mess- in Textform. Die Pflicht des Kunden zur Vorauszahlung einrichtungen erfolgt zum Zwecke der Abrechnung, 4. Schaltgerät für Wärmepumpe und Heizung: endet mit Zugang der Benachrichtigung. anlässlich eines Lieferantenwechsels oder bei einem Installation, Beschädigung, Störung berechtigten Interesse des Lieferanten an einer Über- 6.3 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Liefe- prüfung der Ablesung. Der Kunde kann einer Selbstab- 4.1 Der Netzbetreiber bestimmt den Anbringungsort des rant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- lesung widersprechen, wenn ihm diese nicht zumutbar Schaltgeräts. Bei der Wahl des Anbringungsortes ist oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben. Der ist. Nimmt der Kunde eine rechtzeitig angekündigte die Möglichkeit der Fernbedienung zu berücksichtigen. Einbau eines Vorkassensystems wird dem Kunden pau- Selbstablesung nicht oder verspätet vor oder sind aus Der Netzbetreiber hat den Kunden zu beteiligen und schal mit einem Betrag von 75 Euro netto (89,25 Euro anderen Gründen keine plausiblen Messwerte verfüg- dessen berechtigte Interessen angemessen zu berück- brutto) zuzüglich etwaiger durch den Netzbetreiber in bar, so kann der Lieferant den Verbrauch auf der Grund- sichtigen. Er ist verpflichtet, auf Verlangen des Kunden Rechnung gestellter Kosten berechnet. lage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden einer Verlegung des Schaltgerätes zuzustimmen, wenn dies ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Fern- 7. Preise und Preisbestandteile / Zukünftige nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden jeweils Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen bedienung möglich ist. Der Kunde hat die Kosten einer Verlegung des Schaltgerätes nach Satz 4 zu tragen. auferlegte Belastungen / Preisanpassung nach Verhältnisse schätzen. billigem Ermessen 3.2 Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem 4.2 Der Kunde hat den Verlust, Beschädigungen und Stö- rungen des Schaltgerätes dem Netzbetreiber unverzüg- 7.1 Der Preis setzt sich aus einem Grundpreis und einem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Mess- Verbrauchspreis zusammen. Er enthält folgende Kosten: stellenb etreibers, des Netzb etreibers oder des Liefe- lich mitzuteilen. Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kos- ranten den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen 5. Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungs- ten für Messstellenbetrieb – soweit diese Kosten dem Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung der verweigerung / Aufrechnung Lieferanten vom Messstellenbetreiber in Rechnung ge- preislichen Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung stellt werden – das an den Netzbetreiber abzuführende der Messeinrichtungen erforderlich ist. Die Benach- 5.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Liefe- Netzentgelt sowie die Konzessionsabgaben. richtigung kann durch Mitteilung an den Kunden oder durch Aushang am oder im jeweiligen Haus erfolgen. ranten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festge- 7.2 Der Preis nach Ziff. 7.1 erhöht sich um die vom Liefe Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungs- legten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des ranten an den zuständigen Übertragungsnetzbetrei- termin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzu- Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. ber zu zahlende EEG-Umlage nach § 60 Abs. 1 des bieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Überweisung zu zahlen. Der Lieferant ist berechtigt, Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) i. V. m. der Messeinrichtungen zugänglich sind. Wenn der Kunde Zahlungen Dritter abzulehnen. Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) in der jeweils den Zutritt unberechtigt verweigert oder behindert, 5.2 Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, kann der geltenden Höhe. Mit der EEG-Umlage werden Kosten stellt der Lieferant die dadurch entstandenen Kosten Lieferant angemessene Maßnahmen zur Durchsetzung ausgeglichen, die den Übertragungsnetzbetreibern durch pauschal in Rechnung. Auf Verlangen des Kunden ist seiner Forderung ergreifen; fordert der Lieferant erneut die Abwicklung der gesetzlichen Vorgaben zur Förde- die Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die pauschale zur Zahlung auf oder lässt der Lieferant den Betrag rung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energie- Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und durch einen Beauftragten einziehen, stellt der Lieferant quellen entstehen. Die EEG-Umlage wird für das jeweils darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten pau- folgende Kalenderjahr bis zum 15. Oktober eines Kalen- erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden schal in Rechnung. Auf Verlangen des Kunden ist die derjahres von den Übertragungsnetzbetreibern im Inter- ist zudem der Nachweis gestattet, solche Kosten seien Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die pauschale net veröffentlicht (derzeit: www.netztransparenz.de) und in Cent pro an Letztverbraucherinnen und Letzt- 07.2018 nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf der Pauschale. den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwar- verbraucher gelieferter Kilowattstunde angegeben. tenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden ist zu- Die aktuelle Höhe der EEG-Umlage ergibt sich aus dem
Preisblatt zum Vertrag. steht. Eine Weiterberechnung ist auf die Mehrkosten der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung 7.3 Der Preis nach Ziffer 7.1 erhöht sich ferner um die vom beschränkt, die nach dem Sinn und Zweck der gesetz- einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwer- zuständigen Netzbetreiber vom Lieferanten aufgrund lichen Regelung dem einzelnen Vertragsverhältnis (z. B. dens der Preisanpassung zu kündigen. Hierauf wird der der Netznutzung zur Belieferung des Kunden erhobe- nach Kopf oder nach Verbrauch) zugeordnet werden Kunde vom Lieferanten in einer Mitteilung gesondert nen Aufschläge nach Maßgabe des Gesetzes für die können. Eine Weiterberechnung erfolgt ab dem Zeit- hingewiesen. Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der punkt der Entstehung der Mehrkosten. Der Kunde wird 7.11 Informationen über aktuelle Produkte und Tarife erhält Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungs- über eine solche Weiterberechnung spätestens mit der der Kunde unter der Telefonnummer 07123 / 925-260 gesetz – KWKG) – derzeit gemäß § 26 KWKG – in der Rechnungsstellung informiert. oder im Internet unter www.stadtwerke-metzingen.de. jeweils geltenden Höhe (KWK-Umlage). Mit der KWK- 7.8 Der Preis nach Ziffer 7.1 erhöht sich um die Stromsteuer Umlage werden Kosten ausgeglichen, die den Über- in der jeweils geltenden Höhe (gesetzlicher Regelsatz 8. Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen tragungsnetzbetreibern durch die Abwicklung der ge- nach § 3 StromStG derzeit: 2,05 Cent pro kWh). Zu- Die Regelung des Vertrages und dieser Bedingungen setzlichen Vorgaben zur Förderung der Stromerzeugung sätzlich fällt auf den nach Satz 1 erhöhten Preis und beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen die gesondert nach Ziffern 7.2 bis 7.6 an den Kunden bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. sowie zur Förderung des Ausbaus von Wärme- und weitergegebenen Preisbestandteile (EEG-Umlage, KWK- EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Kältenetzen entstehen. Die KWK-Umlage wird von Umlage, § 19-StromNEV-Umlage, Offshore-Haftungs- Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagen- den Übertragungsnetzbetreibern auf Grundlage einer umlage und die abLa-Umlage) sowie etwaige zukünf- tur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach kalenderjährlich bis zum 25. Oktober für das jeweils tige Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich aufer- Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen folgende Kalenderjahr veröffentlichte Prognose auf der legte Belastungen nach Ziffer 7.7 die Umsatzsteuer in der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen Internetseite der Übertragungsnetzbetreiber (derzeit: der jeweils geltenden Höhe an (gesetzlicher Regelsatz (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkre- www.netztransparenz.de) und den Vorgaben des KWKG nach § 12 Abs. 1 UStG derzeit: 19 %). ter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen festgelegt. Die aktuelle Höhe der KWK-Umlage in Cent 7.9 Der Lieferant teilt dem Kunden die jeweils geltende dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfah- pro kWh ergibt sich aus dem Preisblatt zum Vertrag. Höhe eines nach Ziff. 7.2 bis 7.8 zu zahlenden Preisbe- rens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der 7.4 Der Preis nach Ziff. 7.1 erhöht sich um die vom zu- standteils auf Anfrage mit. Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen ständigen Netzbetreiber vom Lieferanten erhobene Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört 7.10 a) Gilt nur für Verträge mit fester Erstlaufzeit und werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Ver- und von den Übertragungsnetzbetreibern jährlich für Verlängerungsoption: Der Lieferant ist verpflichtet, das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegte Umlage trag und/oder diesen Bedingungen entstandene Lücke die Preise nach Ziff. 7.1 – nicht hingegen die gesondert nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchfüh- nach § 19 Abs. 2 StromNEV (§ 19-StromNEV-Umlage), in der jeweils geltenden Höhe an den Kunden weiter- die aufgrund der Netznutzung zur Belieferung des rung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die gegebenen Preisbestandteile nach Ziffern 7.2 bis 7.6 Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die Kunden anfällt, in der jeweils geltenden Höhe. Mit der und 7.8 (EEG-Umlage, KWK-Umlage, §-19-StromNEV- § 19-StromNEV-Umlage werden Kosten ausgeglichen, nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen Umlage, Offshore-Haftungsumlage, die abLa-Umlage sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den die den Übertragungsnetzbetreibern aus der Verpflich- und die Strom- und Umsatzsteuer) sowie etwaige zu- tung entstehen, nachgelagerten Netzbetreibern Erlöse Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der künftige Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auf- Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu erstatten, die diesen entgehen, weil sie bestimmten erlegte Belastungen nach Ziffer 7.7 – durch einseitige Letztverbrauchern mit atypischem Verbrauchsverhalten zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des Äquiva- Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen gemäß lenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/ oder besonders hohem Stromverbrauch nach § 19 Abs. § 315 BGB anzupassen (Erhöhungen oder Ermäßigun- 2 StromNEV reduzierte Netzentgelte anbieten müssen. oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur gen). Anlass für eine solche Preisanpassung ist aus- zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsver- Die aktuelle Höhe der § 19-StromNEV-Umlage gemäß schließlich eine Änderung der in Ziff. 7.1 genannten Veröffentlichung der Übertragungsnetzbetreiber hältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Kosten. Der Lieferant überwacht fortlaufend die Ent- Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages (derzeit: www.netztransparenz.de) in Cent pro kWh für wicklung dieser Kosten. Der Umfang einer Preisanpas- den Jahresverbrauch bis 1.000.000 kWh ergibt sich aus und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum sung ist auf die Veränderung der Kosten nach Ziff. 7.1 Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirk- dem Preisblatt zum Vertrag. seit der jeweils vorhergehenden Preisanpassung nach sam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung 7.5 Der Preis nach Ziff. 7.1 erhöht sich ferner um die vom dieser Ziff. 7.10 a) bzw. – sofern noch keine Preisanpas- spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksam- zuständigen Netzbetreiber vom Lieferanten erhobene sung nach dieser Ziff. 7.10 a) erfolgt ist – seit Vertrags- werden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 EnWG, schluss bis zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwer- Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer die aufgrund der Netznutzung zur Belieferung des dens der aktuellen Preisanpassung beschränkt. Kosten- Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Kunden anfällt, in der jeweils geltenden Höhe. Die steigerungen und Kostensenkungen sind bei jeder Preis- der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Offshore-Haftungsumlage gleicht Teile der Kosten aus, anpassung gegenläufig zu saldieren. Der Lieferant ist Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert die den Übertragungsnetzbetreibern durch Entschädi- verpflichtet, bei der Ausübung seines billigen Ermessens hingewiesen. gungszahlungen nach Maßgabe von § 17 e EnWG an Kostensenkungen nach den gleichen Maßstäben zu be- Betreiber von betriebsbereiten Offshore-Windenergie- rücksichtigen wie Kostenerhöhungen, so dass Kosten- 9. Einstellung der Lieferung / Fristlose Kündigung anlagen in Folge von Störungen oder Verzögerungen senkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirk- 9.1 Der Lieferant ist berechtigt, sofort die Lieferung einzu- der Netzanbindung dieser Anlagen entstehen. Sie wird sam werden wie Kostenerhöhungen. Der Kunde hat stellen und die Anschlussnutzung durch den zuständi- als Aufschlag auf die Netzentgelte erhoben und auf die gemäß § 315 Abs. 3 BGB das Recht, die Ausübung des gen Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Letztverbraucher in Cent pro verbrauchter Kilowatt- billigen Ermessens des Lieferanten gerichtlich überprü- Kunde in nicht unerheblichem Maße schuldhaft Strom stunde umgelegt. Für Strombezüge aus dem Netz für fen zu lassen. Änderungen der Preise nach dieser Ziffer unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung die allgemeine Versorgung an einer Abnahmestelle bis sind nur auf den Zeitpunkt der jeweiligen Vertragsver- der Messeinrichtungen verwendet (»Stromdiebstahl«) 1.000.000 Kilowattstunden im Jahr darf sich das Netz längerung möglich, erstmals zum Ablauf der vertrag- und die Unterbrechung zur Verhinderung einer weite- entgelt für Letztverbraucher durch die Umlage dabei lichen Erstlaufzeit. Preisanpassungen werden nur wirk- ren unberechtigten Energieentnahme erforderlich ist. derzeit höchstens um 0,25 Cent pro Kilowattstunde sam, wenn der Lieferant dem Kunden die Änderungen erhöhen. Die Übertragungsnetzbetreiber sind verpflich- spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirk- 9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden ab einem Betrag von tet, die für den Belastungsausgleich erforderlichen Auf samwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der mindestens EUR 100,00 inklusive Mahn- und Inkasso schläge auf die Netzentgelte sowie die für die Berech- Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer kosten ist der Lieferant ebenfalls berechtigt, die Liefe- nung maßgeblichen Daten spätestens zum 15. Oktober Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens rung einzustellen und die Anschlussnutzung durch den eines Jahres für das jeweils folgende Kalenderjahr im der Preisanpassung zu kündigen. Hierauf wird der zuständigen Netzbetreiber unterbrechen zu lassen. Bei Internet (derzeit: www.netztransparenz.de) zu veröf- Kunde vom Lieferanten in einer Mitteilung gesondert der Berechnung des Mindestbetrages bleiben nicht fentlichen. Die aktuelle Höhe der Offshore-Haftungs- hingewiesen. titulierte Forderungen außer Betracht, die der Kunde umlage für den Jahresverbrauch bis 1.000.000 kWh schlüssig beanstandet hat, die wegen einer Vereinba- b) Gilt nur für Verträge mit unbestimmter Laufzeit: rung zwischen Lieferanten und Kunden noch nicht fällig ergibt sich aus dem Preisblatt zum Vertrag. Der Lieferant ist verpflichtet, die Preise nach Ziff. 7.1 – sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechts- 7.6 Der Verbrauchspreis nach Ziff. 7.1 erhöht sich zusätzlich nicht hingegen die gesondert in der jeweils geltenden kräftigen Preiserhöhung des Lieferanten resultieren. Die um die vom zuständigen Netzbetreiber aufgrund § 18 Höhe an den Kunden weitergegebenen Preisbestand- Unterbrechung unterbleibt, wenn die Folgen der Unter- Abs. 1 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) teile nach Ziffern 7.2 bis 7.6 und 7.8 (EEG-Umlage, brechung außer Verhältnis zur Schwere des Zahlungs- vom Lieferanten erhobene und von den Übertragungs KWK-Umlage, §-19-StromNEV-Umlage, Offshore- verzugs stehen, oder der Kunde darlegt, dass hinrei- netzbetreibern jährlich für das jeweils folgende Kalender- Haftungsumlage, die abLa-Umlage und die Strom- und chende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtun- jahr festgelegte Umlage (abLa-Umlage), die aufgrund Umsatzsteuer) sowie etwaige zukünftige Steuern, Ab- gen vollumfänglich nachkommt. Dem Kunden wird die der Netznutzung zur Belieferung des Kunden anfällt, in gaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen Unterbrechung spätestens vier Wochen vorher ange- der jeweils geltenden Höhe. Die abLa-Umlage gleicht nach Ziffer 7.7 – durch einseitige Leistungsbestimmung droht und die Beauftragung des Netzbetreibers mit der Kosten aus, die den Übertragungsnetzbetreibern durch nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB anzupassen Unterbrechung der Anschlussnutzung drei Werktage Zahlungen an Betreiber bestimmter Anlagen zum Ver- (Erhöhungen oder Ermäßigungen). Anlass für eine sol- vorher unter Angabe des Zeitpunkts der Auftragsertei- brauch elektrischer Energie entstehen, deren Leistung che Preisanpassung ist ausschließlich eine Änderung lung angekündigt. Der Lieferant wird den Netzbetreiber auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber zur der in Ziff. 7.1 genannten Kosten. Der Lieferant über- zu dem in der Ankündigung genannten Zeitpunkt be- Aufrechterhaltung der Netz- und Systemstabilität redu- wacht fortlaufend die Entwicklung dieser Kosten. Der auftragen, die Anschlussnutzung zu unterbrechen, wofür ziert werden kann. Die aktuelle Höhe der abLa-Umlage Umfang einer Preisanpassung ist auf die Veränderung der Netzbetreiber nach den Vorgaben des einheitlichen gemäß Veröffentlichung der Übertragungsnetzbetreiber der Kosten nach Ziff. 7.1 seit der jeweils vorhergehenden Netznutzungsvertrages Strom sechs weitere Werktage (derzeit: www.netztransparenz.de) in Cent pro kWh Preisanpassung nach dieser Ziff. 7.10 b) bzw. – sofern Zeit hat. Der Kunde wird den Lieferanten auf etwaige ergibt sich aus dem Preisblatt zum Vertrag. noch keine Preisanpassung nach dieser Ziff. 7.10 b) er- Besonderheiten, die einer Unterbrechung zwingend 7.7 Wird die Belieferung oder die Verteilung von elektri- folgt ist – seit Vertragsschluss bis zum Zeitpunkt des ge- entgegenstehen, unverzüglich hinweisen. scher Energie nach Vertragsschluss mit zusätzlichen, in planten Wirksamwerdens der aktuellen Preisanpassung beschränkt. Kostensteigerungen und Kostensenkungen 9.3 Die Kosten der Unterbrechung sowie der Wiederher Ziffer 7.1 bis 7.6 und 7.8 nicht genannten Steuern oder stellung der Belieferung sind vom Kunden zu ersetzen. Abgaben belegt, erhöht sich der Preis nach Ziff. 7.1 um sind bei jeder Preisanpassung gegenläufig zu saldieren. Die einseitige Leistungsbestimmung des Lieferanten Der Lieferant stellt dem Kunden die durch den zustän- die hieraus entstehenden Mehrkosten in der jeweils digen Netzbetreiber in Rechnung gestellten Kosten zu- geltenden Höhe. Satz 1 gilt entsprechend, falls die Be- nach billigem Ermessen bezieht sich auch auf die jewei- ligen Zeitpunkte einer Preisanpassung; diese sind so züglich einer eigenen Aufwandspauschale in Höhe von lieferung oder die Verteilung von elektrischer Energie 35 Euro in Rechnung (Unterbrechung unterliegt nicht nach Vertragsschluss mit einer hoheitlich auferlegten, zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen der Umsatzsteuer, Wiederherstellung 41,65 Euro brutto). allgemein verbindlichen Belastung (d. h. keine Buß- Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrund- gelder o. ä.) belegt wird, soweit diese unmittelbaren werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden lage nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag ge- einfach nachvollziehbar sein und darf den nach dem schuldeten Leistungen hat. Die Weitergabe in der jeweils wie Kostenerhöhungen. Der Kunde hat gemäß § 315 Abs. 3 BGB das Recht, die Ausübung des billigen Er- gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden geltenden Höhe nach Satz 1 und 2 führt bei Erstat- nicht übersteigen. Dem Kunden ist zudem der Nach- tungen (z. B. in Form negativer Umlagen) zu einer ent- messens des Lieferanten gerichtlich überprüfen zu las- sen. Änderungen der Preise nach dieser Ziffer sind nur weis gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden sprechenden Preisreduzierung. Eine Weiterberechnung oder wesentlich geringer als die Höhe der Pauschale. erfolgt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und zum Monatsersten möglich. Preisanpassungen werden nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Än- Die Belieferung wird unverzüglich wiederhergestellt, Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss wenn die Gründe für die Unterbrechung entfallen und 07.2018 konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige ge- derungen spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung setzliche Regelung der Weiterberechnung entgegen- bezahlt sind; sofern keine Barzahlung erfolgt, bleibt es
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