Einladung an alle Aktionäre - Fielmann Aktiengesellschaft, Hamburg ISIN DE0005772206 - Fielmann AG
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Übersicht mit Angaben gemäß § 125 Aktiengesetz in Verbindung Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung mit Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung A. Inhalt der Mitteilung ein, die am Donnerstag, dem 8. Juli 2021 um 10.00 Uhr MESZ, ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle 1. Eindeutige Kennung des Ereignisses: FIE072021oHV Hauptversammlung stattfinden wird. Ort der Hauptversammlung im Sinne 2. Einberufung der Hauptversammlung des Aktiengesetzes ist am Sitz der Gesellschaft in 22083 Hamburg, Weidestraße 118 a. B. Angaben zum Emittenten 1. ISIN: DE0005772206 I. Tagesordnung 2. Name des Emittenten: Fielmann Aktiengesellschaft 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Fielmann C. Angaben zur Hauptversammlung Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses des Fielmann-Konzerns, des Lageberichts für die Fielmann Aktien 1. Datum der Hauptversammlung: 20210708 gesellschaft und des Lageberichts für den Fielmann-Konzern, 2. Uhrzeit der Hauptversammlung: 10.00 Uhr (MESZ) des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 sowie (entspricht 8:00 UTC) des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach 3. Art der Hauptversammlung: ordentliche virtuelle Hauptversammlung §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 4. Ort der Hauptversammlung: https://www.fielmann.com/hv2021 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes: den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 AktG am 15. April 2021 gebilligt Weidestraße 118 a, 22083 Hamburg und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt die Feststellung 5. Aufzeichnungsdatum (Nachweisstichtag): 20210616 durch die Hauptversammlung. Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, [Nachweisstichtag im Sinne von § 123 Abs. 4 AktG und § 13 Abs. 2 der Lagebericht für die Fielmann Aktiengesellschaft und der Lagebericht der Satzung der Fielmann Aktiengesellschaft ist der 17. Juni 2021, für den Fielmann-Konzern, der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht 00.00 Uhr MESZ] des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB 6. Internetseite zur Hauptversammlung sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer URL: https://www.fielmann.com/hv2021 Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. Die vorstehend genannten Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Weidestraße 118 a, 22083 Hamburg) zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und sind in der genannten Zeit auch über die Internetseite der Gesellschaft https://www.fielmann.com/ hv2021 zugänglich. 2 3
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 5. Wahl des Abschlussprüfers für die Fielmann Aktiengesellschaft und den Fielmann-Konzern für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungs Der Bilanzgewinn der Fielmann Aktiengesellschaft des Geschäftsjahrs gesellschaft, München, Zweigniederlassung Hamburg, zum Abschlussprüfer 2020 in Höhe von 264.600.000,00 € wird wie folgt verwendet: für die Fielmann Aktiengesellschaft und den Fielmann-Konzern für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen. Verteilung an die Aktionäre = 100.765.411,20 € (= Ausschüttung einer Dividende von 1,20 € Dem vorangegangen ist ein nach Art. 17 Absatz 4, 16 der EU-Abschluss- je dividendenberechtigter Stückaktie) prüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) durchgeführtes öffentliches Einstellung in Gewinnrücklagen = 163.800.000,00 € Auswahlverfahren. Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von ungebühr licher Einflussnahme Dritter und dem Aufsichtsrat wurde insbesondere Gewinnvortrag auf neue Rechnung = 34.588,80 € auch keine Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüfer verordnung auferlegt, die die Auswahlmöglichkeit im Hinblick auf die Aus- Bilanzgewinn = 264.600.000,00 € wahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungs- gesellschaft für die Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt hätte. Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung gehaltenen eigenen Aktien, 6. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Haupt- Kapitals 2021 mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss versammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und Änderung von § 5 Absatz 3 der Satzung verändern. Für diesen Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 1,20 € je dividendenberechtigter Stückaktie ein entspre- Das bestehende Genehmigte Kapital 2016 (§ 5 Absatz 3 der Satzung) chend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. läuft am 13. Juli 2021, also kurz nach der diesjährigen ordentlichen Haupt- versammlung, aus. Um der Gesellschaft auch in Zukunft flexible Reaktions- Der Anspruch auf die Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am möglichkeiten auf Marktgegebenheiten zu erhalten, soll der Vorstand dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, auch in Zukunft wieder ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichts- das heißt am 13. Juli 2021, fällig. rats das Grundkapital der Gesellschaft im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Stammaktien in Form von Stückaktien zu erhöhen. Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum a) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung aller seiner Mitglieder zu erteilen. sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 7. Juli 2026 das Grund- kapital der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des insgesamt bis zu 10.000.000,00 € durch Ausgabe von neuen, auf den Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Inhaber lautenden Stammaktien in Form von Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die zu erteilen. neuen Aktien können auch von einem durch den Vorstand zu bestim- menden Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 KWG oder 4 5
§ 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen oder einem Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die Konsortium solcher Kreditinstitute oder Unternehmen mit der Verpflich- neuen Aktien können auch von einem durch den Vorstand zu bestim- tung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum menden Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 KWG oder Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen oder einem aller seiner Mitglieder sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats über Konsortium solcher Kreditinstitute oder Unternehmen mit der Verpflich- den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in folgenden Fällen zu tung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum entscheiden: Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung aller seiner Mitglieder sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats über – um etwaige Spitzenbeträge unter Ausschluss des Bezugsrechts der den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in folgenden Fällen Aktionäre zu verwerten; zu entscheiden: – bei Erhöhungen des Grundkapitals gegen Bareinlagen gemäß – um etwaige Spitzenbeträge unter Ausschluss des Bezugsrechts der §§ 203 Absatz 1 und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG, wenn der auf die Aktionäre zu verwerten; neuen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien ent- fallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 10 % des zum – bei Erhöhungen des Grundkapitals gegen Bareinlagen gemäß Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden §§ 203 Absatz 1 und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG, wenn der auf die oder – sofern dieser Betrag niedriger ist – im Zeitpunkt der Ausgabe neuen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien ent- der Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Aus- fallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 10 % des zum gabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsen Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden notierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Aus- oder – sofern dieser Betrag niedriger ist – im Zeitpunkt der Ausgabe gabebetrags nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Absatz 1 und 2, der Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Aus- 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet; bei Berechnung der gabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsen 10 %-Grenze sind Aktien anzurechnen, die in direkter oder entspre- notierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Aus- chender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der gabebetrags nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Absatz 1 und 2, Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet; bei Berechnung der ausgegeben oder veräußert worden sind; 10 %-Grenze sind Aktien anzurechnen, die in direkter oder entspre- chender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der – für eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmens ausgegeben oder veräußert worden sind; teilen oder Beteiligungen an Unternehmen. – für eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung aller seiner Mit Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmens glieder sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten teilen oder Beteiligungen an Unternehmen. der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2021 festzulegen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung aller seiner Mitglieder sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der b) § 5 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital „Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung aller seiner Mitglieder 2021 festzulegen.“ sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 7. Juli 2026 das Grund- kapital der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um c) Der Aufsichtsrat wird ferner ermächtigt, die Fassung des § 5 der Sat- insgesamt bis zu 10.000.000,00 € durch Ausgabe von neuen, auf den zung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung Inhaber lautenden Stammaktien in Form von Stückaktien gegen Bar- des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Genehmigten Kapitals 2021 und, falls das Genehmigte Kapital 2021 6 7
bis zum 7. Juli 2026 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt worden Gemäß § 11 der Satzung der Fielmann Aktiengesellschaft wird die Höhe sein sollte, nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. der jährlichen Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder von der Hauptver- sammlung festgesetzt. Die letzte Festsetzung erfolgte auf der Hauptver- 7. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems sammlung am 9. Juli 2015. für die Vorstandsmitglieder Vorstand und Aufsichtsrat sind nach einer eingehenden Überprüfung zu Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie dem Ergebnis gelangt, dass die Vergütungsregelungen für die Mitglieder vom 12. Dezember 2019 (ARUG II) wurde § 120 Absatz 4 AktG gestrichen des Aufsichtsrats dem Unternehmensinteresse der Fielmann Aktiengesell- und ein neuer § 120a AktG eingeführt. Die Regelung des § 120a Absatz 1 schaft dienen und angemessen sind. AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesell- schaft mindestens alle vier Jahre sowie bei jeder wesentlichen Änderung Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft des Vergütungssystems über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt 8 im Anschluss an die Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder beschließt. Die Änderungen Tagesordnung abgedruckt und beschrieben. Es ist auch im Internet unter des Aktiengesetzes durch das ARUG II sind zum 1. Januar 2020 in Kraft https://www.fielmann.com/hv2021 zugänglich. getreten. Nach der Übergangsreglung des § 26 j Absatz 1 EGAktG hat die erstmalige Beschlussfassung nach § 87a Absatz 1, § 113 Absatz 3 und Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung daher vor, die § 120a Absatz 1 AktG in der ab dem 1. Januar 2020 geltenden Fassung bis bestehenden Vergütungsregelungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats zu zum Ablauf der ersten ordentlichen Hauptversammlung, die auf den bestätigen und das als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt 8 im Anschluss 31. Dezember 2020 folgt, zu erfolgen. an die Tagesordnung abgedruckte Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats zu beschließen. Das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem für die Vorstands mitglieder der Gesellschaft ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt 7 im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt und beschrieben. Es ist auch im Internet unter https://www.fielmann.com/hv2021 zugänglich. II. Berichte und Anlagen zur Tagesordnung Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung seines Personal Bericht des Vorstands zu Punkt 6 der Tagesordnung der Haupt- ausschusses – vor, das als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt 7 im versammlung (Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Anschluss an die Tagesordnung abgedruckte, vom Aufsichtsrat mit Wirkung Genehmigten Kapitals 2021 mit der Ermächtigung zum Bezugs- zum 1. Januar 2021 beschlossene Vergütungssystem für die Vorstands rechtsausschluss und Änderung von § 5 Absatz 3 der Satzung) mitglieder zu billigen. gemäß § 203 Absatz 2 Satz 2 i.V.m. § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG 8. Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung und über Unter Punkt 6 der Tagesordnung der Hauptversammlung schlagen Vorstand das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats und Aufsichtsrat vor, ein neues Genehmigtes Kapital 2021 zu schaffen. Der Vorstand erstattet gemäß § 203 Absatz 2 Satz 2 i.V.m. § 186 Absatz 4 Gemäß § 113 Abs. 3 AktG in der seit dem 1. Januar 2020 gültigen Fassung Satz 2 AktG über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts diesen hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens Bericht, der Bestandteil der Einberufung der Hauptversammlung ist. alle vier Jahre über die Vergütung und das Vergütungssystem für die Mit- glieder des Aufsichtsrats zu beschließen. Nach der Übergangsreglung des Der Bericht liegt vom Tag der Bekanntmachung der Einberufung der § 26 j Absatz 1 EGAktG hat die erstmalige Beschlussfassung nach § 87a Hauptversammlung an sowie während der Hauptversammlung in den Absatz 1, § 113 Absatz 3 und § 120a Absatz 1 AktG in der ab dem 1. Januar Geschäftsräumen der Gesellschaft aus. Er wird auf Verlangen jedem 2020 geltenden Fassung bis zum Ablauf der ersten ordentlichen Haupt- Aktionär übersandt und ist auch über die Internetseite der Gesellschaft versammlung, die auf den 31. Dezember 2020 folgt, zu erfolgen. https://www.fielmann.com/hv2021 zugänglich. 8 9
1. Bisheriges Genehmigtes Kapital 2016 und Anlass für die (Genehmigtes Kapital 2021). Das Aktiengesetz ließe sogar eine Er Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2021 mächtigung bis zur Hälfte des zur Zeit der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals zu. Aufgrund der guten Kursentwicklung der Aktien der § 5 Absatz 3 der Satzung ermächtigt den Vorstand, mit Zustimmung des Gesellschaft und des damit verbundenen Anstiegs des Börsenwerts der Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in Teil Gesellschaft in den letzten Jahren halten Vorstand und Aufsichtsrat aber beträgen mehrmals um insgesamt bis zu 5.000.000,00 € durch Ausgabe eine Beschränkung der Ermächtigung auf einen Betrag von insgesamt von neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien in Form von Stück bis zu 10.000.000,00 € für angemessen. aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über Aktien können auch von einem durch den Vorstand zu bestimmenden den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in folgenden Fällen zu Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 KWG oder § 53b Abs. 1 entscheiden: Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen oder einem Konsortium solcher Kreditinstitute oder Unternehmen mit der Verpflichtung übernom- – um etwaige Spitzenbeträge unter Ausschluss des Bezugsrechts zu men werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. verwerten; Der Vorstand soll jedoch ermächtigt werden, mit Zustimmung aller seiner Mitglieder sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss – bei Erhöhungen des Grundkapitals gegen Bareinlagen gemäß §§ 203 des Bezugsrechts der Aktionäre in folgenden Fällen zu entscheiden: Absatz 1 und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum – um etwaige Spitzenbeträge unter Ausschluss des Bezugsrechts der Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht Aktionäre zu verwerten; wesentlich unterschreitet; – bei Erhöhungen des Grundkapitals gegen Bareinlagen gemäß §§ 203 – für eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Absatz 1 und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG, wenn der auf die neuen Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien entfallende oder Beteiligungen an Unternehmen. anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden oder – sofern Diese Ermächtigung läuft am 13. Juli 2021, also kurz nach der diesjährigen dieser Betrag niedriger ist – im Zeitpunkt der Ausgabe der Aktien vor- ordentlichen Hauptversammlung, aus. Um der Gesellschaft auch in Zukunft handenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der flexible Reaktionsmöglichkeiten auf Marktgegebenheiten zu erhalten, soll neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum der Vorstand auch in Zukunft wieder ermächtigt werden, mit Zustimmung Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft im Rahmen der wesentlich im Sinne der §§ 203 Absatz 1 und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 gesetzlichen Möglichkeiten durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber AktG unterschreitet; bei Berechnung der 10 %-Grenze sind Aktien lautenden Stammaktien in Form von Stückaktien zu erhöhen. anzurechnen, die in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung 2. Genehmigtes Kapital 2021 und damit verbundene Vorteile bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung ausgegeben oder veräußert wor- für die Gesellschaft den sind; Durch das Genehmigte Kapital 2021 soll der Vorstand ermächtigt werden, – für eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zur Gewährung von mit Zustimmung aller seiner Mitglieder sowie mit Zustimmung des Auf- Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen sichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 7. Juli 2026 einmalig oder Beteiligungen an Unternehmen. oder in Teilbeträgen mehrmals um insgesamt bis zu 10.000.000,00 € durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien in Der Vorstand soll ferner ermächtigt werden, mit Zustimmung aller seiner Form von Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen Mitglieder sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten 10 11
der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital Lage versetzen, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und 2021 festzulegen. dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine größtmögliche Stärkung der Eigenmittel Die Ermächtigung soll auf die längste gesetzlich zulässige Frist erteilt zu erreichen. Eine derartige Kapitalerhöhung führt wegen der schnelleren werden. Die vorgeschlagene Ermächtigung soll den Vorstand in die Lage Handlungsmöglichkeit erfahrungsgemäß zu einem höheren Mittelzufluss versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats kurzfristig auf auftretende als eine vergleichbare Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre. Finanzierungserfordernisse im Zusammenhang mit der Umsetzung von Zwar gestattet § 186 Absatz 2 AktG eine Veröffentlichung des strategischen Entscheidungen reagieren zu können. Bezugspreises bis zum drittletzten Tag der Bezugsfrist. Angesichts der häufig zu beobachtenden Volatilität an den Aktienmärkten besteht ein 3. Ausschluss des Bezugsrechts Marktrisiko über mehrere Tage, welches zu Sicherheitsabschlägen bei der Festlegung des Bezugspreises führt. Auch ist bei Gewährung eines a) Der Vorstand soll ermächtigt werden, mit Zustimmung aller seiner Mit- Bezugsrechts, wegen der Ungewissheit seiner Ausübung, die erfolgrei- glieder sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der che Platzierung bei Dritten gefährdet bzw. mit zusätzlichem Aufwand Aktionäre auszuschließen, um etwaige Spitzenbeträge zu verwerten. verbunden. Schließlich kann die Gesellschaft bei einem bestehenden Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ist erforderlich, um Bezugsrecht, wegen der Länge der Bezugsfrist von zwei Wochen, nicht ein technisch durchführbares Bezugsverhältnis darstellen zu können. kurzfristig auf günstige bzw. ungünstige Marktverhältnisse reagieren, Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen sondern ist rückläufigen Aktienkursen während der Bezugsfrist ausge- Aktien werden entweder durch Verkauf an der Börse oder in sonstiger setzt, die zu einer für die Gesellschaft ungünstigeren Eigenkapitalbe- Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Ver- schaffung führen können. Die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses wässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge liegt somit im wohl verstandenen Interesse der Gesellschaft und ihrer gering. Vorstand und Aufsichtsrat halten den Ausschluss des Bezugs- Aktionäre. Es kommt zwar dadurch zu einer Verringerung der relativen rechts aus diesen Gründen für sachlich gerechtfertigt und gegenüber Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteils der vorhande- den Aktionären für angemessen. nen Aktionäre. Aktionäre, die ihre relative Beteiligungsquote und ihren relativen Stimmrechtsanteil erhalten möchten, haben indes die Möglich- b) Der Vorstand soll das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des keit, die hierfür erforderliche Aktienanzahl über die Börse zu erwerben. Aufsichtsrats bei Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen gemäß §§ 203 Absatz 1 und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausschließen c) Schließlich soll der Vorstand ermächtigt werden, mit Zustimmung des können, wenn der auf die neuen unter Ausschluss des Bezugsrechts Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sach ausgegebenen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals einlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unter- insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermäch- nehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen aus- tigung bestehenden oder – sofern dieser Betrag niedriger ist – im zuschließen. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts soll Zeitpunkt der Ausgabe der Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht dem Zweck dienen, den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Gewährung von Aktien der der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Gesellschaft zu ermöglichen. Die Fielmann Aktiengesellschaft steht im Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 globalen Wettbewerb. Sie muss jederzeit in der Lage sein, an den inter- Absatz 1 und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Bei Berech- nationalen Märkten im Interesse ihrer Aktionäre schnell und flexibel nung der 10 %-Grenze sind Aktien anzurechnen, die in direkter oder handeln zu können. Dazu gehört auch die Option, Unternehmen, Teile entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während von Unternehmen oder Beteiligungen hieran zur Verbesserung der der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung Wettbewerbsposition zu erwerben. Die im Interesse der Aktionäre und ausgegeben oder veräußert worden sind. Ein etwaiger Abschlag vom der Gesellschaft optimale Umsetzung dieser Option besteht im Einzel- aktuellen Börsenpreis wird voraussichtlich nicht über 3 %, maximal aber fall darin, den Erwerb eines Unternehmens, den Teil eines Unterneh- bei 5 %, des Börsenpreises liegen. Die Möglichkeit des Bezugsrechts- mens oder einer Beteiligung hieran über die Gewährung von Aktien der ausschlusses soll den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats in die erwerbenden Gesellschaft durchzuführen. Die Praxis zeigt, dass die 12 13
Inhaber attraktiver Akquisitionsobjekte als Gegenleistung für eine Ver- Anlage zu Tagesordnungspunkt 7 – Vergütungssystem äußerung häufig die Verschaffung von stimmberechtigten Aktien der für die Vorstandsmitglieder erwerbenden Gesellschaft verlangen. Um auch solche Unternehmen erwerben zu können, muss die Fielmann Aktiengesellschaft die Möglich- 1. Grundzüge des Systems zur Vergütung der Mitglieder keit haben, eigene Aktien als Gegenleistung zu gewähren. Die vorge- des Vorstands der Fielmann Aktiengesellschaft schlagene Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss soll der Fielmann Aktiengesellschaft die notwendige Flexibilität geben, um sich bietende Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Fielmann Aktien Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen gesellschaft ist auf eine nachhaltige und langfristige Unternehmens oder Beteiligungen an Unternehmen schnell und flexibel nutzen zu entwicklung ausgerichtet. Es leistet insofern einen Beitrag zur Förderung können. Es kommt bei einem Bezugsrechtsausschluss zwar zu einer der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft. Verringerung der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimm- Das System setzt Anreize für eine wertschaffende und langfristige Ent rechtsanteils der vorhandenen Aktionäre. Bei Einräumung eines Bezugs- wicklung der Gesellschaft. rechtes wäre aber der Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen gegen Gewährung von Aktien Das Vergütungssystem zielt darauf ab, die Vorstandsmitglieder ent nicht möglich und die damit für die Gesellschaft und die Aktionäre ver- sprechend ihres Aufgaben- und Verantwortungsbereichs angemessen zu bundenen Vorteile wären nicht erreichbar. Konkrete Erwerbsvorhaben, vergüten, wobei sowohl der Leistung der Vorstandsmitglieder als auch der für die von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll, bestehen wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg des Unternehmens angemessen zurzeit nicht. Wenn sich Möglichkeiten zum Erwerb von Unternehmen, Rechnung getragen werden soll. Das Vergütungssystem soll die Festsetzung Unternehmensteilen oder Beteiligungen konkretisieren, wird der Vor- einer im nationalen und internationalen Vergleich wettbewerbsfähigen Ver- stand sorgfältig prüfen, ob er von dem Genehmigten Kapital 2021 zum gütung ermöglichen und so einen Anreiz für engagierte und erfolgreiche Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Be Arbeit leisten. Der Aufsichtsrat achtet bei der Festsetzung der Gesamtver- teiligungen an Unternehmen gegen Ausgabe neuer Fielmann-Aktien gütung darauf, dass diese in einem angemessenen Verhältnis zu den Auf Gebrauch machen soll. Er wird dies nur dann tun, wenn der Unterneh- gaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage des Unter- mens- oder Beteiligungserwerb gegen Gewährung von Fielmann-Aktien nehmens steht und die übliche Vergütung nicht ohne Weiteres übersteigt. im wohl verstandenen Interesse der Gesellschaft liegt. Nur wenn diese Voraussetzung gegeben ist, wird auch der Aufsichtsrat seine erforder Das Vergütungssystem der Fielmann Aktiengesellschaft sieht zum einen eine liche Zustimmung erteilen. Festvergütung vor, neben die zusätzliche Nebenleistungen treten. Zum anderen sieht das Vergütungssystem eine erfolgsbezogene variable Vergü- Bei Abwägung aller genannten Umstände halten Vorstand und Aufsichtsrat tung vor, die aus zwei Komponenten besteht: dem einjährigen Short Term den Ausschluss des Bezugsrechts in den in Buchstabe a) bis c) genannten Incentive (kurz STI, intern auch Tantieme I genannt) und dem mehrjährigen Fällen aus den aufgezeigten Gründen auch unter Berücksichtigung des zu Long Term Incentive (kurz LTI, intern auch Tantieme II genannt). Das Vergü- Lasten der Aktionäre eintretenden Verwässerungseffektes für sachlich tungssystem enthält finanzielle und nichtfinanzielle Leistungskriterien, die gerechtfertigt und für angemessen. sich neben operativen vor allem an strategischen Zielsetzungen orientieren. Sowohl in der kurzfristigen als auch in der langfristigen variablen Vergütung 4. Bericht des Vorstands über die Ausnutzung des Genehmigten spiegelt sich die Kundenzufriedenheit als das wesentliche Merkmal der Kapitals 2021 Unternehmensphilosophie von Fielmann wider. Der Vorstand wird der Hauptversammlung über jede Ausnutzung des Mit dieser Vergütung sind grundsätzlich alle Tätigkeiten für die Gesellschaft Genehmigten Kapitals 2021 oder Teilen davon berichten. sowie für die mit der Gesellschaft nach den §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen abgegolten. Sofern für Mandate bei verbundenen Unterneh- men eine Vergütung vereinbart wird, wird diese auf die Festvergütung angerechnet. Bei der Übernahme konzernfremder Mandate oder für Funk- tionen in Verbänden oder ähnlichen Zusammenschlüssen, denen die 14 15
Gesellschaft oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen angehört, ent- wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Fielmann Aktien scheidet über eine solche Anrechnung der Aufsichtsrat. gesellschaft notwendig ist. Der Aufsichtsrat behält sich solche Abweichun- gen für außergewöhnliche Umstände, wie zum Beispiel eine Wirtschafts- Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ist klar und verständlich oder Unternehmenskrise, Pandemien, Naturkatastrophen oder ähnliche gestaltet. Es entspricht den Vorgaben des Aktiengesetzes in der Fassung Sachverhalte, vor. Solche Abweichungen können vorübergehend für den des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie vom Vorstandsvorsitzenden oder weitere Vorstandsmitglieder zu einer Abwei- 12. Dezember 2019 (BGBI. 2019 I S. 2637). Soweit einzelnen Empfehlun- chung von der Maximalvergütung und/oder des Cap für die variablen gen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der von der Vergütungsbestandteile führen. Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex am 16. Dezember 2019 beschlossenen und am 20. März 2020 in Kraft getretenen 2. Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder Fassung nicht entsprochen wird, wird dies in der Entsprechenserklärung der Gesellschaft gemäß § 161 AktG einschließlich einer Begründung erläutert. Die für ein Geschäftsjahr zu gewährende Gesamtvergütung (Aufwands- höchstbetrag der Gesellschaft aus der Summe aller für das betreffende Von dem bisherigen Vergütungssystem unterscheidet sich das jetzige Ver Geschäftsjahr aufgewendeten Vergütungsbeträge, einschließlich festem Jah- gütungssystem insbesondere dadurch, dass nunmehr auch die kurzfristige resgehalt, Nebenleistungen, variablen Vergütungsbestandteilen aber ohne variable Vergütung (STI) an die Kundenzufriedenheit als weiteres und ent- etwaige Beendigungsleistungen) der Vorstandsmitglieder – unabhängig scheidendes Leistungskriterium anknüpft, welches sowohl finanzielle als davon, ob sie in diesem Geschäftsjahr oder zu einem späteren Zeitpunkt aus- auch nichtfinanzielle Elemente vereint. Davon abgesehen ist der Aufsichts- bezahlt wird – ist nach oben absolut begrenzt („Maximalvergütung“). Die rat, auch nach erneuter sorgfältiger Überprüfung, zu der Überzeugung Maximalvergütung beträgt für den Vorstandsvorsitzenden € 3.800.000,00 gelangt, dass das bislang bestehende Vergütungssystem, auf dem das und für die sonstigen Vorstandsmitglieder jeweils € 2.000.000,00. neue Vergütungssystem, von einzelnen Modifikationen abgesehen, beruht, dem Geschäftsmodell und der Unternehmensphilosophie der Fielmann 3. Darstellung des Verfahrens zur Fest- und Umsetzung sowie Aktiengesellschaft am besten entspricht. Überprüfung des Vergütungssystems Das neue Vergütungssystem gilt für den Vorstandsvorsitzenden Herrn Marc Das Vergütungssystem wird durch das Aufsichtsratsplenum festgesetzt, das Fielmann und die Vorstandsmitglieder Herrn Dr. Bastian Körber und Herrn dabei durch den Personalausschuss des Aufsichtsrats unterstützt wird. Hierzu Georg Alexander Zeiss ab dem 1. Januar 2021 und für die neu in den Vor- entwickelt der Personalausschuss die Struktur und die einzelnen Komponen- stand eintretende Frau Katja Groß ab dem 1. März 2021, sowie für alle neu ten des Vergütungssystems und berichtet hierüber dem Aufsichtsratsplenum, abzuschließenden Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern und für Ver- um so dessen Diskussion und Beschlussfassung vorzubereiten. Sowohl der tragsverlängerungen. Personalausschuss als auch das Aufsichtsratsplenum können dabei auf externe Vergütungsexperten zurückgreifen, auf deren Unabhängigkeit zu Um das Vergütungssystem umzusetzen, hat der Aufsichtsrat im Namen der achten ist. Ferner können auch externe Berater hinzugezogen werden. Fielmann Aktiengesellschaft mit den bestehenden Vorstandsmitgliedern entsprechende Anpassungen der Dienstverträge vereinbart und die Werte Das Vergütungssystem wird regelmäßig alle drei Jahre sowie bei jeder für das Geschäftsjahr 2021 entsprechend dem vorliegenden Vergütungs- anstehenden Vereinbarung einer Vorstandsvergütung durch den Personal- system festgesetzt. ausschuss geprüft, der dem Aufsichtsrat ggf. Vorschläge für eine Anpassung des Vergütungssystems unterbreitet. Der Aufsichtsrat kann vorübergehend von dem Vergütungssystem (Verfah- ren und Regelungen zu Vergütungsstruktur) und dessen einzelnen Bestand- Die Hauptversammlung beschließt über das Vergütungssystem bei jeder teilen (Art, Höhe und Gewährungszeitpunkt) sowie in Bezug auf einzelne wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Vergütungsbestandteile des Vergütungssystems, einschließlich der Ziel Jahre. Hat die Hauptversammlung das Vergütungssystem nicht gebilligt, so vorgaben für die variablen Vergütungsbestandteile, abweichen oder neue ist spätestens in der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung ein Vergütungsbestandteile oder zusätzliche oder alternative Ziele einführen, überprüftes Vergütungssystem zum Beschluss vorzulegen. 16 17
Im Rahmen der Entwicklung des vorliegenden Vergütungssystems hat der Die Ziel-Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied setzt sich aus der Aufsichtsrat, unterstützt durch den Personalausschuss, die bisherige Struk- Summe aller für die Gesamtvergütung maßgeblichen Vergütungsbestand- tur der Vorstandsvergütung der Gesellschaft einer Angemessenheitsprüfung teile zusammen. Die Festlegung der Ziel-Gesamtvergütung kann auch für unterzogen. einen mehrjährigen Zeitraum erfolgen und von dem Aufsichtsrat jeweils für das bevorstehende Geschäftsvorjahr, vorbehaltlich etwaiger außerordent- In die ausführliche Befassung mit der Vorstandsvergütung ist insbesondere licher Entwicklungen, bestätigt werden. Für die Festlegung der Zielver zum einen ein horizontaler Vergütungsvergleich eingeflossen, bei dem die gütung der variablen Vergütungsbestandteile ist kein absoluter Betrag vor Höhe der Ziel- als auch der Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder mit gesehen. Anknüpfungspunkt ist für jedes Vorstandsmitglied ein individuell den Vergütungen ins Verhältnis gesetzt wurden, die bei im SDAX und, wegen für jedes Vorstandsmitglied bestimmter Prozentsatz des bereinigten Jahres- der langjährigen Zugehörigkeit der Fielmann Aktiengesellschaft zum MDAX, überschusses des Fielmann-Konzerns. im MDAX notierten Gesellschaften gezahlt werden. Der Vergleich erfolgte dabei unter Berücksichtigung von Umsatz-Rentabilität, Jahresüberschuss, 4. Feste und variable Vergütungsbestandteile Umsatz und Mitarbeiterzahl des Fielmann-Konzerns. Das Vergütungssystem sieht feste und variable Vergütungsbestandteile vor. Zum anderen hat der Aufsichtsrat einen vertikalen Vergütungsvergleich angestellt, bei dem die Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Feste Vergütungsbestandteile Variable Vergütungsbestandteile Arbeitnehmer der Gesellschaft und des Fielmann-Konzerns berücksichtigt Festvergütung Nebenleistungen STI LTI wurden. Als maßgebliche Vergleichsgruppen wurden dabei die erste Füh- rungsebene unterhalb des Vorstands sowie die Belegschaft aller deutschen Gesellschaften des Fielmann-Konzerns herangezogen. Jedes Vorstandsmitglied erhält für seine Tätigkeit neben der festen Vergü- tung, zu der die Festvergütung und Nebenleistungen gehören, eine variable Der Aufsichtsrat hat in Anbetracht des Geschäftsmodells der Gesellschaft Vergütung auf der Grundlage eines für jedes Vorstandsmitglied festzu nach sorgfältiger Abwägung entschieden, die Kriterien für die Gewährung legenden individuellen Prozentsatzes des bereinigten Jahresüberschusses variabler Vergütungsbestandteile für sämtliche Vorstandsmitglieder einheit- des Fielmann-Konzerns. Die variable Vergütung gliedert sich in einen am lich festzulegen. Das Vergütungssystem sieht dabei für einzelne Parameter, kurzfristigen Erfolg des Fielmann-Konzerns orientierten STI und in einen am die für die Höhe der Vergütung maßgeblich sind, Bandbreiten vor, inner- langfristigen Erfolg des Fielmann-Konzerns orientierten LTI. halb derer die für das einzelne Vorstandsmitglied maßgeblichen Werte festgesetzt werden können. Die Höchstgrenze der variablen Vergütung („Cap“) beträgt, unbeschadet der Maximalvergütung, für den Vorstandsvorsitzenden 220 % der Festver- Es ist bisher nicht zu Interessenkonflikten einzelner Aufsichtsratsmitglieder gütung, für die sonstigen Vorstandsmitglieder maximal 200 % der Festver- im Rahmen der Entscheidung über das Vergütungssystem für den Vorstand gütung. gekommen. Sollte ein solcher Interessenkonflikt bei der Fest- und Umset- zung sowie der Überprüfung des Vergütungssystems auftreten, wird der Der Anteil der festen Vergütung (festes Jahresgehalt und Nebenleistungen) Aufsichtsrat diesen ebenso behandeln, wie andere Interessenkonflikte in liegt bei ungefähr 32 % bis 42 % der Maximalvergütung und der Anteil der der Person eines Aufsichtsratsmitglieds, sodass das betreffende Aufsichts- variablen Vergütung bei ungefähr 58 % bis 68 % der Maximalvergütung. ratsmitglied an der Beschlussfassung oder, im Falle eines schwereren Inter- Dabei liegt der Anteil des STI (auf Basis des Cap) an der Maximalvergütung essenkonflikts, auch an der Beratung nicht teilnehmen wird. Sollte es zu bei ungefähr 40 % bis 48 % und der Anteil des LTI (auf Basis des Cap) an einem dauerhaften und unlösbaren Interessenkonflikt kommen, wird das der Maximalvergütung bei ungefähr 17 % bis 20 %. betreffende Aufsichtsratsmitglied sein Amt niederlegen. Dabei wird durch eine frühzeitige Offenlegung von Interessenkonflikten sichergestellt, dass Die genannten Anteile können aufgrund der Entwicklung der Kosten der die Entscheidungen von Aufsichtsratsplenum und Personalausschuss nicht vertraglich zugesagten Nebenleistungen sowie bei etwaigen Neubestel- durch sachwidrige Erwägungen beeinflusst werden. lungen abweichen. 18 19
4.1 Feste Vergütungsbestandteile Der bereinigte Jahresüberschuss des Fielmann-Konzerns ermittelt sich wie folgt: Festvergütung 4.1.1 Jedes Vorstandsmitglied erhält eine erfolgsunabhängige Festvergütung, Jahresüberschuss des Fielmann-Konzerns wie im Konzernabschluss für welche in zwölf gleichen Teilen monatlich ausgezahlt wird. Hinzu das jeweilige Jahr ausgewiesen kommt ein dreizehntes Gehalt in Höhe eines Monatsgehalts, welches jeweils zur Hälfte mit der Abrechnung der Gehälter für die Monate +/- Aufwand/Ertrag aus der Tantiemerückstellung Mai und November ausgezahlt wird. +/- außerordentlicher Aufwand/Ertrag (im Sinne des § 277 Abs. 4 4.1.2 Nebenleistungen HGB in der vor dem 23.07.2015 geltenden Fassung, auch wenn Neben der Festvergütung erhalten die Vorstandsmitglieder Neben- ein gesonderter Ausweis nach IAS nicht erfolgt) leistungen. Bei diesen handelt es sich, neben dem Ersatz angemesse- ner Auslagen, im Wesentlichen um die Zurverfügungstellung eines +/- wesentliche Sondereffekte aus Unternehmensakquisitionen/ auch privat nutzbaren Dienstwagens nach den jeweils aktuellen Richt- -veräußerungen etc., die nach Maßgabe der Vorgabe des linien. Zudem werden für jedes Vorstandsmitglied folgende Versiche- Aufsichtsrats auf einen voraussichtlichen Nutzungszeitraum linear rungen abgeschlossen: zu verteilen sind – Eine Unfallversicherung, die auch eine Leistung an Erben des Grundlegender Faktor zur Bewertung und Anpassung der Ausgangs- Vorstandsmitglieds im Todesfall vorsehen kann. größe im Rahmen der Tantiemeberechnung ist (mit unterschiedlichen Bemessungszeiträumen) sowohl für den STI als auch für den LTI der – Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versiche- Indikator der Kundenzufriedenheit („Korrekturfaktor“). Alle betriebs- rung) unter Beachtung von § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG (sofern man wirtschaftlichen Einflussgrößen für den Fielmann-Konzern werden über den Abschluss einer solchen Versicherung als Vergütungsbestandteil diesen Faktor erfasst. Die Kundenzufriedenheit ist Maßstab des im aktienrechtlichen Sinne ansieht). Erfolgs des laufenden Geschäftsjahrs und zugleich über die Kunden- bindung und den Wiederkauf Grundlage des künftigen Erfolgs. Das Etwaige Steuerlasten aufgrund dieser Nebenleistungen trägt das Zielsystem der Kundenzufriedenheit ist zugleich Steuerungsgröße des betreffende Vorstandsmitglied. Vertriebs, der Niederlassungen, der Personalführung, der Beschaffung, der Logistik und der Qualitätssicherung. Dieses Zielsystem wird auf- 4.2 Variable Vergütungsbestandteile grund laufender Analysen entwickelt und aufgrund detaillierter Die erfolgsbezogene variable Vergütung besteht aus einem kurzfristig Marktanalysen und Datenerhebungen laufend verfeinert und ange- variablen Vergütungsbestandteil, dem STI, sowie einem langfristig passt. Die Sicherung und soweit möglich Steigerung der Kunden variablen Vergütungsbestandteil, dem LTI. zufriedenheit ist ein wesentlicher Orientierungspunkt des Vorstands- handelns. Die Gewichtung trägt dem Rahmen der erwarteten Der STI und der LTI errechnen sich, indem der bereinigte Jahresüber- Kundenzufriedenheit und der Bedeutung von Veränderungen auf die schuss des Fielmann-Konzerns für das jeweilige Geschäftsjahr ent- aktuelle und künftige Ertragslage Rechnung. Die maßgeblichen sprechend der für den STI und den LTI jeweils festgelegten Gewichtung Abweichungswerte und die Gewichtung für Zwecke der Tantieme mit dem individuell festgelegten Prozentsatz des Vorstandsmitglieds berechnung werden vom Aufsichtsrat jeweils im Rahmen der Jahres- multipliziert wird und die so errechnete Ausgangsgröße über einen planung unter Berücksichtigung des Zielwerts des Kundenzufrieden- Korrekturfaktor (= Indikator der Kundenzufriedenheit, s. u.) bewertet heitsindexes festgelegt. Dieser wird fortlaufend durch ein unabhängiges und angepasst wird. Marktforschungsinstitut gemessen. Maßgeblich für die Zielerreichung ist die Auswertung eines Fragebogens, dessen Ergebnisse gemäß den vom Aufsichtsrat vor dem Geschäftsjahr festgelegten Vorgaben skaliert und gewichtet werden. 20 21
4.2.1 STI ermittelt, so dass für Zwecke einer vorläufigen Abrechnung die Kun- Als kurzfristig variablen Vergütungsbestandteil sieht das Vergütungs- denzufriedenheit mit Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahrs kumuliert system den STI vor. Diesem liegt ein einjähriger Bemessungszeitraum fortgeschrieben wird. zugrunde. Der bereinigte Jahresüberschuss des Fielmann-Konzerns (wie oben beschrieben) für das jeweilige Geschäftsjahr wird dabei Zusammengefasst berechnet sich der LTI demnach nach folgender mit 70 % gewichtet und mit dem für jedes Vorstandsmitglied individuell Formel: festgelegten Prozentsatz multipliziert. LTI = Ausgangsgröße (= bereinigter Jahresüberschuss Als Korrekturfaktor ist für den STI der jeweils ungewichtete Durchschnitt des Fielmann-Konzerns für das jeweilige Geschäftsjahr x der für das jeweilige Geschäftsjahr kumulierten Kundenzufriedenheit 30 % x individueller Prozentsatz) x Korrekturfaktor maßgeblich (d. h. am Ende des jeweiligen Geschäftsjahrs: [Summe der (= Indikator der Kundenzufriedenheit über den dreijährigen Kundenzufriedenheit der Monate 01 bis 12] / 12). Bemessungszeitraum) Zusammengefasst berechnet sich der STI demnach nach folgender Der endgültige Anspruch auf den LTI entsteht und wird zur Zahlung Formel: fällig mit Ablauf des Tages, an dem der Aufsichtsrat den zum Ablauf des Bemessungszeitraums maßgeblichen Jahresabschluss der Fielmann STI = Ausgangsgröße (= bereinigter Jahresüberschuss des Aktiengesellschaft festgestellt und den Konzernabschluss der Fielmann Fielmann-Konzerns für das jeweilige Geschäftsjahr x 70 % x Aktiengesellschaft gebilligt hat. Der auf Basis der Ausgangsgröße individueller Prozentsatz) x Korrekturfaktor (= Indikator vorläufig ermittelte LTI wird zu 90 % ausgezahlt und ist zur Zahlung der Kundenzufriedenheit über den einjährigen Bemessungs- fällig, sobald der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Fielmann Aktien zeitraum) gesellschaft für das betreffende Geschäftsjahr festgestellt und den Konzernabschluss der Fielmann Aktiengesellschaft gebilligt hat. Die Der STI ist mit Ablauf des Tages fällig, an dem der Aufsichtsrat den endgültige Ermittlung der Kundenzufriedenheit über den Bemessungs Jahresabschluss der Fielmann Aktiengesellschaft festgestellt und den zeitraum sowie die endgültige Abrechnung erfolgt mit Feststellung des Konzernabschluss der Fielmann Aktiengesellschaft gebilligt hat. Jahresabschlusses und Billigung des Konzernabschlusses der Fielmann Aktiengesellschaft durch den Aufsichtsrat für das letzte Geschäftsjahr Eine nachträgliche Änderung der finanziellen und nicht-finanziellen des für den LTI maßgeblichen Bemessungszeitraums. Soweit der end- Leistungskriterien ist ausgeschlossen. gültige Auszahlungsbetrag die Vorauszahlung übersteigt, ist die Diffe- renz von der Gesellschaft an das Vorstandsmitglied zu zahlen. Soweit 4.2.2 LTI die Vorauszahlung den endgültigen Auszahlungsbetrag übersteigt, ist Als langfristig variablen Vergütungsbestandteil sieht das Vergütungs- die Differenz von dem Vorstandsmitglied an die Gesellschaft zu zah- system den LTI vor. Diesem liegt, bezogen auf den Korrekturfaktor, ein len. Im Zusammenhang mit der Umstellung der bestehenden Dienst- dreijähriger Bemessungszeitraum zugrunde. Der bereinigte Jahres- verträge auf das neue Vergütungssystem kann es zu gewissen überschuss des Fielmann-Konzerns (wie oben beschrieben) für das Abweichungen in Bezug auf Fälligkeit und den Abrechnungszeitraum jeweilige Geschäftsjahr wird dabei mit 30 % gewichtet und mit dem des LTI kommen. für jedes Vorstandsmitglied individuell festgelegten Prozentsatz multi- pliziert. Eine nachträgliche Änderung der finanziellen und nicht-finanziellen Leistungskriterien ist ausgeschlossen. Als Korrekturfaktor ist für den LTI der jeweils ungewichtete Durchschnitt der für das jeweilige Geschäftsjahr und die folgenden zwei Geschäfts- jahre („Performance Period“) kumulierten Kundenzufriedenheit maß- geblich, wobei für jede Abrechnungsperiode der Durchschnitt wie bei dem STI (vgl. Ziffer 4.2.1) zu ermitteln ist. Der LTI wird rollierend 22 23
4.2.3 Möglichkeiten der Gesellschaft, variable Vergütungs Anlage zu Tagesordnungspunkt 8 – Vergütungssystem bestandteile zurückzufordern für die Mitglieder des Aufsichtsrats Die Gesellschaft ist zur Aufrechnung mit und Zurückbehaltung von variablen Vergütungsbestandteilen sowie zur Rückforderung von Vor- 1. Beitrag der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zur Förderung auszahlungen auf den LTI berechtigt, soweit sich nach Ende des für der Geschäftsstrategie und der langfristigen Entwicklung den betreffenden Vergütungsbestandteil maßgeblichen Bemessungs- zeitraums herausstellt, dass das Vorstandsmitglied gegen geltende Die Aufsichtsratsvergütung ermöglicht es aufgrund ihrer marktgerechten Rechtsvorschriften und/oder Compliance-Vorgaben verstoßen hat, Ausgestaltung, geeignete Kandidaten für das Amt eines Aufsichtsrats welche nach § 93 Abs. 2 AktG zu Schadenersatzansprüchen der mitglieds zu gewinnen. Dadurch trägt die Aufsichtsratsvergütung dazu bei, Gesellschaft führen. dass der Aufsichtsrat insgesamt seine Pflichten zur Überwachung und Beratung des Vorstands sachgerecht und kompetent wahrnehmen kann und 5. Laufzeiten und Beendigung der Vorstandsdienstverträge fördert so die Geschäftsstrategie sowie die langfristige Entwicklung der Fielmann Aktiengesellschaft. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder gelten für die Dauer der laufenden Bestellungen (jeweils drei Jahre) und haben zum Zeitpunkt der Entsprechend der Anregung in G.18 Satz 1 des Deutschen Corporate Beschlussfassung über das Vergütungssystem folgende Laufzeiten: Governance Kodex sind ausschließlich, also zu 100 %, fixe Vergütungs bestandteile nebst Auslagenersatz, nicht aber variable Vergütungselemente · Dienstvertrag Herr Marc Fielmann: 30. Juni 2024 vorgesehen. Die Fixvergütung stärkt die Unabhängigkeit der Aufsichtsrats- · Dienstvertrag Frau Katja Groß: 29. Februar 2024 mitglieder bei Wahrnehmung ihrer Überwachungsaufgabe und leistet so · Dienstvertrag Herr Dr. Bastian Körber: 31. März 2024 ebenfalls einen Beitrag zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft. · Dienstvertrag Herr Georg Alexander Zeiss: 30. Juni 2022 2. Vergütungsbestandteile Für den Fall, dass der Aufsichtsrat das Vorstandsmitglied abberuft, kann vereinbart werden, dass der Aufsichtsrat das Vorstandsmitglied von seiner Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für ihre Tätigkeit bis zu einer Dienstpflicht unter Fortgeltung des Vertrags im Übrigen freistellt. abweichenden Beschlussfassung der Hauptversammlung eine Vergütung nach folgenden Regelungen gezahlt: Eine ordentliche Kündigung des Vorstandsdienstvertrags ist ausgeschlossen. Möglich ist indes sowohl für das betreffende Vorstandsmitglied als auch für a) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit neben der die Gesellschaft eine Kündigung aus wichtigem Grund. Erstattung ihrer Auslagen eine jährliche Basisvergütung in Höhe von 40.000,00 €. Der stellvertretende Vorsitzende erhält das 1,5-fache, 6. Leistungen im Falle der Beendigung des Vorstandsdienstvertrags der Vorsitzende das 3-fache dieser Vergütung. Im Falle eines unterjährigen Beginns und einer unterjährigen Beendigung b) Die Mitglieder eines Ausschusses erhalten zusätzlich zu ihrer Basis des Vorstandsdienstvertrags werden sowohl die Festvergütung als auch vergütung eine Vergütung in Höhe von 5.000,00 €, der Vorsitzende das der STI und der LTI nur zeitanteilig gewährt. Die Auszahlung noch offener 1,5-fache. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder für ihre Teilnahme an variabler Vergütungsbestanteile (STI und LTI) erfolgt nach den ursprünglich einer Ausschusssitzung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von vereinbarten Zielvorgaben und Leistungskriterien und nach den im Vertrag 2.500,00 €. festgelegten Fälligkeitszeitpunkten. c) Eine etwaig anfallende Umsatzsteuer wird gesondert vergütet. Eine besondere Regelung für eine Abfindung im Fall eines Kontrollwechsels (sog. Change of Control) sieht das Vergütungssystem nicht vor. Ferner werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in eine von der Fielmann Aktiengesellschaft unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) für Organmitglieder einbezogen (sofern man den 24 25
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