Vermeidung von Wohnungslosigkeit - Leitfaden für die Praxis - Eine Arbeitshilfe für die Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit in ...

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Vermeidung von Wohnungslosigkeit - Leitfaden für die Praxis - Eine Arbeitshilfe für die Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit in ...
Vermeidung von
                         Wohnungslosigkeit –
                         Leitfaden für die Praxis
                         Eine Arbeitshilfe für die Fachstellen zur Vermeidung von
                         Wohnungslosigkeit in Trägerschaft der Diakonie in Bayern

Fachverband
Evangelische
Wohnungsnotfallhilfe
und Straffälligenhilfe
Vermeidung von Wohnungslosigkeit - Leitfaden für die Praxis - Eine Arbeitshilfe für die Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit in ...
Vermeidung von Wohnungslosigkeit - Leitfaden für die Praxis - Eine Arbeitshilfe für die Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit in ...
Vermeidung von
Wohnungslosigkeit –
Leitfaden für die Praxis
Stefan Schütz
Vermeidung von Wohnungslosigkeit - Leitfaden für die Praxis - Eine Arbeitshilfe für die Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit in ...
Inhalt

                         Zur Einführung                                     05
                         Vorwort                                            06
                         Handhabe des Leitfadens                            07
                         Ablaufdiagramm des Wohnungsverlustes               08

Außergerichtliches   1
                     2
                         Die Kündigung des Mietverhältnisses droht
                         Die Kündigung des Mietverhältnisses
                                                                            09
                                                                            10
Verfahren            3   Musterschreiben fristlose Kündigung                14

                     4   Die Zustellung der Räumungsklage                   15

Gerichtliches        5
                     6
                         Musterschreiben Räumungsklage
                         Die Güteverhandlung vor Gericht
                                                                            17
                                                                            18

Verfahren            7
                     8
                         Musterschreiben Güteverhandlung
                         Das Räumungsurteil des Gerichts
                                                                            21
                                                                            22
                     9   Musterschreiben Urteil Räumungsklage               25

Vollstreckungs-      10 Die Festsetzung des Räumungstermins
                     11 Musterschreiben Räumung
                                                                            26
                                                                            28

verfahren            12 Die Zwangsräumung                                   29

                         COVID-19-Pandemie – spezifische Beratungsinhalte   31
                         Adressen und weiterführende Informationen          33
                         Hilfreiche Links                                   35
                         Impressum                                          36
Vermeidung von Wohnungslosigkeit - Leitfaden für die Praxis - Eine Arbeitshilfe für die Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit in ...
Zur Einführung

                                          Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit:
                                          effektiv, effizient und eng kooperierend

                                          Angesichts der dramatischen Situation auf dem Wohnungsmarkt wird es                             Mit der Veröffentlichung der Arbeitshilfe für die Fachstellen zur Vermeidung
                                          immer wichtiger, bestehende Mietverhältnisse zu erhalten und Wohnungs-                          von Wohnungslosigkeit in Trägerschaft der Diakonie in Bayern möchten wir
                                          losigkeit zu vermeiden. Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit                        als Landes- und Fachverband einen konstruktiven Beitrag leisten und Mitar-
                                          mit ihrer präventiven und aufsuchenden Arbeit leisten dafür einen wesent-                       beitende der Wohnungsnotfallhilfe in ihrer täglichen Arbeit unterstützen.
                                          lichen Beitrag.
                                                                                                                                          Durch die COVID-19-Pandemie rechnen wir damit, dass die Zahl der
                                          Der Fachverband Evangelische Wohnungsnotfallhilfe und Straffälligenhilfe                        Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, weiter zunehmen wird.
Heidi Ott                                 (FEWS) im Diakonischen Werk Bayern setzt sich deshalb seit Jahren nach-                         Es geraten durch Kurzarbeit und steigende Arbeitslosigkeit Menschen in
                                          drücklich für einen flächendeckenden Ausbau dieser Fachstellen in Bayern                        Not, die ihre Miet- und Energieschulden nicht mehr bezahlen können.
Fachreferentin Wohnungsnotfallhilfe
im Diakonischen Werk Bayern,
                                          ein. Dazu hat er eine unabhängige wissenschaftliche Studie beim Institut für                    Dies stellt Betroffene vor große existenzielle Herausforderungen.
Geschäftsführerin des Fachverban-         Praxisforschung und Evaluation der Evangelischen Hochschule Nürnberg                            Bereits bei einer drohenden Kündigung sind die Fachstellen zur
des Evangelische Wohnungsnotfall-         in Auftrag gegeben, um die Effektivität und Effizienz der Fachstellen zur                       Vermeidung von Wohnungslosigkeit für sie wichtige Anlaufstellen.
hilfe und Straffälligenhilfe (FEWS)       Vermeidung von Wohnungslosigkeit in Trägerschaft der Diakonie in
                                          Bayern zu analysieren.1                                                                         Wir danken dem Autor Stefan Schütz, Berater an der Fachstelle zur
                                                                                                                                          Vermeidung von Wohnungslosigkeit im Landkreis Weilheim-Schongau der
                                          Dass sich die Arbeit der Fachstellen für die Kommunen und Landkreise                            Diakonie Herzogsägmühle gGmbH, für die Erstellung des Leitfadens für
                                          in Bayern rechnet, legt die Studie eindrücklich dar. Der Bedarf an einem                        die Praxis.
                                          flächendeckenden Ausbau dieser Angebote steht mehr denn je im Fokus,
                                          um bestehende Mietverhältnisse zu erhalten, neue Wohnungslosigkeit zu                           Für die rechtliche Beratung bedanken wir uns bei Rechtsanwalt
                                          vermeiden und der damit verbundenen steigenden Wohnungslosigkeit in                             Rafael Guja, Referent für Sozial- und Vertragsrecht im Diakonischen Werk
                                          Bayern entgegenzuwirken. Gegenwärtig ist Bayern von einer flächende-                            Bayern, und für die redaktionelle Unterstützung bei Dr. Leonie Krüger,
                                          ckenden Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum, noch weit entfernt.                        Öffentlichkeitsreferentin im Diakonischen Werk Bayern.
                                          Gleichzeitig ist der soziale Wohnungsbau in Bayern für einkommensschwa-
                                          che und benachteiligte Bevölkerungsgruppen zu fördern und auszubauen.                           Nürnberg, im Juli 2020
                                                                                                                                          Heidi Ott

                                      1
                                          Broschüre Wohnungsnot: Prävention ist der Schlüssel.
                                          Forschungsergebnisse einer Studie über Fachstellen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit (FOL)
                                          in Trägerschaft der Diakonie in Bayern,
                                          herausgegeben vom Fachverband Evangelische Wohnungsnotfallhilfe und Straffälligenhilfe,
                                          abrufbar unter:                                                                                                                                                            5
                                          www.fews-bayern.de
Vermeidung von Wohnungslosigkeit - Leitfaden für die Praxis - Eine Arbeitshilfe für die Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit in ...
Vorwort

                                   Das Thema Wohnen ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Es gibt        geben mehr denn je Anlass, einen praxisorientierten Leitfaden für Fachstellen
                                   nur wenige Debatten, die mit ähnlich starkem öffentlichem Interesse geführt   zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit zu veröffentlichen.
                                   und verfolgt werden.
                                                                                                                 Dieser Leitfaden soll den Beratenden vor Ort eine mögliche Hilfestellung in
                                   Auslöser dieser Debatten ist ein wenig erfreulicher Hintergrund: Viele        der Bewältigung komplexer Handlungsweisen sein. Er soll teils mühsam
                                   Menschen leiden unter der reellen Angst, ihre Wohnung zu verlieren oder       errungene Qualität sichern und weiter garantieren, neuen Mitarbeitenden als
                                   prinzipiell bezahlbaren Wohnraum zu finden. Statistische Zahlen – unter an-   Unterstützung dienen und somit die Einarbeitung erleichtern.
                                   derem die zwei Stichtagserhebungen des Bayerischen Staatsministeriums
                                   für Familie, Arbeit und Soziales2 sowie die Schätzungen der Bundesarbeits-    Der Leitfaden soll darüber hinaus auch zur Diskussion anregen. Schreiben
                                   gemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W)3 – bestätigen diese Ängste      Sie daher gerne dem Fachverband Evangelische Wohnungsnotfallhilfe und
Stefan Schütz                      der Betroffenen und geben auch der breiten Öffentlichkeit durchaus Anlass     Straffälligenhilfe im Diakonischen Werk Bayern e. V., wenn Sie Anmerkungen
                                   zur Sorge: Die Anzahl wohnungsloser oder gar obdachloser Menschen             haben, Erweiterungen vorschlagen oder mit Inhalten nicht einverstanden
Berater an der Fachstelle zur      ist so hoch wie nie zuvor. Zusätzlich geht die Fachwelt von einer deutlich    sind. Die vorliegenden Ausführungen sollen so auch zur überregionalen
Vermeidung von Wohnungslosigkeit   höheren Anzahl an Personen in verdeckter Wohnungslosigkeit aus. Zudem         Vernetzung beitragen, denn wir alle haben ein gemeinsames Ziel: möglichst
im Landkreis Weilheim-Schongau,
Diakonie Herzogsägmühle gGmbH
                                   herrscht in vielen Regionen ein deutlicher Mangel an leistbarem Wohnraum.     viele Menschen vor Wohnungs- oder gar Obdachlosigkeit zu bewahren!

                                   Vor diesem Hintergrund war das Diakonische Werk Bayern mit seinem             Mein Dank gilt all jenen, die durch ihre tatkräftige Unterstützung den Weg
                                   Fachverband (FEWS) in präventiver Voraussicht an der Errichtung von           für den vorliegenden Leitfaden geebnet haben, insbesondere den Mitar-
                                   Fachstellen beteiligt, die mögliche Wohnungsverluste verhindern und somit     beitenden des Fachteams der Herzogsägmühler Fachstellen im Landkreis
                                   Wohnungs- oder gar Obdachlosigkeit besser erst gar nicht entstehen lassen     Weilheim-Schongau (Sabine Barth, Elisabeth Hofmann, Ulrike Mühlegger),
                                   sollen: die Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit.                 den Leitungsverantwortlichen des Fachbereiches „Menschen in besonderen
                                                                                                                 Lebenslagen“ der Diakonie Herzogsägmühle (Martin Holleschovsky, Christian
                                   Die fortschreitende flächendeckende Erweiterung dieser Fachstellen durch      Meier, Birgit Gutzeit), den Verantwortlichen des Fachverbandes Evangelische
                                   kommunale Aufträge sowie die positiven Forschungsergebnisse u. a. der         Wohnungsnotfallhilfe und Straffälligenhilfe in Bayern (Heidi Ott, Andreas Kurz),
                                   Evangelischen Hochschule Nürnberg zur Effizienz und Effektivität zeigen       den Beteiligten des Diakonischen Werkes Bayern (Rechtsanwalt Rafael Guja,
                                   deutlich auf, dass die Fachstellen aufgrund der Vielzahl positiver Fallaus-   Dr. Leonie Krüger) sowie den Teilnehmenden des Arbeitskreises Wohn-
                                   gänge ein äußerst wirkungsvolles Instrument in der präventiven Vermeidung     raumerhalt des Diakonischen Werkes Bayern.
                                   von Wohnungs- oder gar Obdachlosigkeit darstellen. Sie leisten daher
                                   konstant ihren Beitrag zur Verringerung der ohnehin drastischen Zahlen an     Herzogsägmühle, im Juli 2020
                                   Wohnungsnotfällen.                                                            Stefan Schütz

                                   Diese positiven Bewertungen der Fachstellen, die erkennbaren aktuellen        2 Siehe https://www.stmas.bayern.de/wohnungslosenhilfe/index.php
                                                                                                                   (Zugriff am 12.05.2020)
                                   Bedarfe vieler Regionen an der Errichtung weiterer Fachstellen und auch die   3 Siehe https://www.bagw.de/de/themen/zahl_der_wohnungslosen/index.html
                                   umfangreichen Erfahrungen in der täglichen Beratungsarbeit motivieren und       (Zugriff am 12.05.2020)
6
Vermeidung von Wohnungslosigkeit - Leitfaden für die Praxis - Eine Arbeitshilfe für die Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit in ...
Handhabe des
Leitfadens

Der vorliegende Leitfaden beschreibt fachliche Handlungsweisen, die               Der Leitfaden beschäftigt sich hauptsächlich mit fachlichen Vorgehens-
wiederkehrend und typisch für die alltägliche Beratungsarbeit in den              weisen, die in den Fällen einer fristlosen Wohnungskündigung – insbesonde-
Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit sind. Er kombiniert die          re bei Zahlungsverzug – nötig sind. Das hat mehrere Gründe: Zum einen ist
Rechtsgebiete Sozialrecht und Mietrecht, blickt auf die Zivilprozessordnung       dies der Kündigungsgrund, der durch die Fachstellen am häufigsten beraten
und lässt vor allem auch sozialpädagogische Aspekte einfließen.                   wird. Zum anderen bietet diese Kündigungsart besonders gute Möglichkeiten
                                                                                  der Heilung des Mietverhältnisses, sie erfordert aber auch eine differenzierte
Der mietrechtliche Ablauf – von drohender Wohnungskündigung bis hin               fachliche Herangehensweise.
zur Wohnungszwangsräumung – unterliegt verschiedenen Phasen. Diese
Phasen erfordern teilweise identische, teilweise phasentypische fachliche         Es gilt noch darauf hinzuweisen, dass die dargestellten Handlungsweisen
Handlungsweisen. So lässt sich der Leitfaden durchaus zusammenhängend             eine fundierte Rechtsberatung nicht ersetzen. Die mögliche Geltendmachung
lesen, er bietet aber vor allem auch die Möglichkeit, in die jeweils vorliegen-   von Beratungshilfe und damit verbunden die Anbindung der Betroffenen an
de mietrechtliche Phase „einzusteigen“. Aus diesem Grund wiederholen              die Rechtspflege des Amtsgerichts und an Fachanwältinnen und Fachan-
sich einige Ausführungen. Für die bessere Lesbarkeit sind die jeweils             wälte begünstigen den Prozessverlauf.
phasentypischen Handlungsweisen durch graue Schattierung
gekennzeichnet.

Inhaltlich und visuell orientiert sich der Leitfaden an den einzelnen Punkten
der jeweiligen mietrechtlichen Phase. Das Ablaufdiagramm des Wohnungs-
verlustes auf Seite 8 verdeutlicht den Aufbau. Die Farbgebung des Inhalts-
verzeichnisses auf Seite 4 ist analog gestaltet. Dabei finden sich am Ende
einer Phase Musterbriefe, die der richtigen Einordnung in die jeweiligen
mietrechtlichen Phasen dienen sollen.

Die erläuternden Handlungsweisen sind in Spalten unterteilt. Die beiden
mittleren breiten Spalten beinhalten die konkreten Schritte, die eine
zielgerichtete Beratung beschreiben. Die beiden äußeren schmalen Spalten
rechts und links beschäftigen sich hauptsächlich mit gängigen wiederkeh-
renden Rechtsbegriffen, die meist samt gesetzlicher Grundlage innerhalb
der einzelnen Kapitel näher erläutert werden.

                                                                                                                                                             7
Vermeidung von Wohnungslosigkeit - Leitfaden für die Praxis - Eine Arbeitshilfe für die Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit in ...
Ablaufdiagramm des
                                           Wohnungsverlustes

                                                                                                                           ggf.
                                                                                                                           Räumungs-
                                                                            Bei Zahlungsverzug                             frist nach
                                                                            zwei Monate Frist nach                         §§ 721/                  ggf. Vollstreckungsschutz nach
                                 ggf. Kündigungsfrist                       § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB                         794a ZPO                 § 765a ZPO

    Kündigung           Kündigung           Räumungsklage                   Mitteilung        ggf.        Räumungsurteil                Mitteilung                  erster                 ggf. zweiter
    droht                                                                   Amtsgericht       Gütever-                                  Gerichtsvollzieher*in       Räumungstermin         Räumungstermin
                                                                                              handlung
                                                                                              vor Gericht

    Außergerichtliches Verfahren                                        Gerichtliches Verfahren                                         Vollstreckungsverfahren
    1 Die Kündigung des Mietverhältnisses droht                         4   Die Zustellung der Räumungsklage                            10 Die Festsetzung des Räumungstermins
    2 Die Kündigung des Mietverhältnisses                               5   Musterschreiben Räumungsklage                               11 Musterschreiben Räumung
    3 Musterschreiben fristlose Kündigung                               6   Die Güteverhandlung vor Gericht                             12 Die Zwangsräumung
                                                                        7   Musterschreiben Güteverhandlung
                                                                        8   Das Räumungsurteil des Gerichts
                                                                        9   Musterschreiben Urteil Räumungsklage

                                       Widerspruch                                     Gerichtliche Verteidigung                                                      Wiedereinweisung
                                                                                                                                                                      nach Ordnungsrecht
                       Tilgung des Mietrückstandes macht fristlose Kündigung
                       automatisch unwirksam.

                                                                                             Wohnungserhalt möglich
Die Verwendung der Abbildung erfolgt mit freundlicher Genehmigung von GISS –
Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e. V. – mit geringen
Anpassungen des Fachverbandes FEWS im Diakonischen Werk Bayern e. V.

8
Vermeidung von Wohnungslosigkeit - Leitfaden für die Praxis - Eine Arbeitshilfe für die Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit in ...
Außergerichtliches Verfahren

                            1 Die Kündigung des
                              Mietverhältnisses droht
Mietrechtliches                       Das Mietverhältnis ist bedroht, der*die Vermieter*in hat eine   1.2 Überprüfung der (prekären) Lebenslage
                                      Kündigung signalisiert oder es zeichnet sich selbsterklärend
Kündigungsgründe                      ab, dass es zu einer Wohnungskündigung kommen könnte.           – Sozialpädagogische Hilfen
Pflichtverletzung, Eigenbedarf,
wirtschaftliche (angemessene)
                                                                                                      – gewünscht oder nötig?
Verwertung, sonstige berechtigte                                                                        > Vermittlung in oder ggf. Begleitung zu Hilfen
Interessen, besondere Kündigungs-     1.1 Überprüfung der Gründe für drohende Kündigung                   (Sozialpsychiatrischer Dienst, Schuldnerberatung,
rechte (§§ 573, 543, 569 BGB)                                                                             Suchtberatung etc.)
                                      – Pflichtverletzung                                             – Existieren bereits soziale Hilfen?
Abmahnung
Abmahnungen nach § 543 Abs. 3
                                        Zahlungsverzug                                                  > ggf. Vernetzung der Dienste (gesetzliche Betreuung,
BGB bei außerordentlichen Kündi-        > Überprüfung der Finanzsituation                                 Familienhilfe, Beratungsstellen etc.) anregen, Aus-
gungen nötig, Ausnahme: Mietrück-       > umgehend für gesicherte Mietzahlungen sorgen, ggf.              tausch, gemeinsame Zielentwicklung
stände (§ 286 Abs. 2 Nr.1 BGB)            Direktüberweisung der Miete durch Sozialhilfeträger
                                        keine geregelte Grundsicherung
Mieter- und Mieterinnenschutz
Bei Wohnmietverträgen gilt ein
                                        > unverzüglich Grundsicherungsantrag stellen oder             1.3 Weitere Überprüfungen und Beratungsinhalte
umfangreicher Mieter- und Mieterin-       Überprüfung der Grundsicherungsbescheide
nenschutz, sog. Sozialklausel           Überschuldung, Kontopfändung                                  – Anwalt oder Anwältin über Beratungshilfe möglich und
§ 574 BGB                               > unverzüglich P-Konto-Umwandlung, Kurzberatung                 nötig? Hilfen über Rechtspflegende?
                                          Schuldentilgung (Priorisierung Miet-/Stromzahlung),         – Schweigepflichtentbindung schriftlich einholen;
Form
Mietvertrag auch mündlich möglich
                                          ggf. Termin bei Schuldnerberatung                           – Kontaktaufnahme mit den Vermietenden, um präventiv
(§ 145ff. BGB)                                                                                          Möglichkeiten zu finden, die Kündigung zu verhindern;
                                      – Sonstige Kündigungsgründe                                     – vorsorgliche Überprüfung der Finanzsituation;
Überschuldung                           > Überblick verschaffen, Gründe einschätzen, ggf. Be-         – vorsorglich Infos über Wohnungssuche, ggf. mit
P-Konto                                   ratungshilfeschein vorbereiten für mögliche juristische       Wohnberechtigungsschein zu Wohnungsvergabestelle
Anrecht nach § 31 ZKG
                                          Hilfen                                                        der Kommune;
Sollstände-Verrechnung                                                                                – Klient*innen dazu anhalten, die Wohnungssuche zu
Sozialleistungen sind 14 Tage nach                                                                      dokumentieren;
Eingang vor Verrechnung geschützt,                                                                    – keine eigenmächtige Kündigung ohne Beratung,
§ 850k Abs. 6 ZPO                                                                                       möglichen Mietaufhebungsvertrag nicht unterschreiben.

                                                                                                                                                                9
Vermeidung von Wohnungslosigkeit - Leitfaden für die Praxis - Eine Arbeitshilfe für die Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit in ...
Außergerichtliches Verfahren

                                2 Die Kündigung
                                  des Mietverhältnisses
Mietrechtliches                            Das Mietverhältnis ist gekündigt, ein Kündigungsschreiben    – Außerordentliche, fristlose Kündigung                        Zahlungsverzug
                                                                                                                                                                       §§ 543, 569 BGB:
                                           vonseiten der Vermietenden liegt vor, eine Räumungsklage
Zustellung Kündigung                                                                                                                                                   Gesamtausstände über länge-
Schriftliche Zustellung per Einschreiben
                                           wurde noch nicht erhoben.                                    – Zahlungsverzug, ständig unpünktliche                         ren Zeitraum in Höhe von zwei
oder unter Bezeugenden nötig (nach §                                                                      Mietzahlungen                                                Monatswarmmieten oder bei zwei
573c Abs. 1 BGB bis zum                                                                                   Prinzipiell:                                                 aufeinanderfolgenden Monaten eine
3. Werktag, wenn Monat mitzählen soll)     2.1 Formale Überprüfung der Kündigung                          > ggf. mit Anwalt oder Anwältin über Beratungshilfe          Monatswarmmiete gar nicht und die
                                                                                                                                                                       zweite nur zum Teil bezahlt;
                                                                                                            beweissicher um Fortsetzung des Mietverhältnisses
Kündigungsfristen ordentlich                                                                                                                                           Kaution nicht voll bezahlt oder bei
Vermietende: § 573c BGB: bis fünf
                                           – Der*die Vermieter*in benötigt immer einen Kündigungs-          bitten und mit Argumenten versehen (z. B. Antrag           Teilmietzahlungen inkl. Kautions-
Jahre (drei Monate), bis acht Jahre          grund, der in einer außerordentlichen Kündigung auch           Grundsicherung wurde noch nicht bearbeitet, daher          ausständen in Höhe von zwei
(sechs Monate), ab acht Jahren               angegeben werden muss (wenn nicht Zahlungsverzug:              keine Mietzahlung, umgehender Mietschuldenaus-             Monatswarmmieten in Verzug.
(neun Monate)                                vorher Abmahnung nötig).                                       gleich, Betroffene könnten Verfahrenskosten einer          Rückständige Nebenkosten-
Mietende: Wenn nichts anderes                                                                                                                                          nachzahlung berechtigen nicht
                                           – Die Kündigung muss immer schriftlich sein und fristge-         möglichen Räumungsklage leider nicht bezahlen etc.);
vereinbart wurde, nach § 573c BGB                                                                                                                                      zur Kündigung.
regelmäßig drei Monate Kündi-
                                             recht zugestellt werden (Beweispflicht Vermietende).           Widerspruch aufgrund besonderer Härte bzw. Sozi-
gungsfrist, unerheblich davon, wie         – Der*die Vermieter*in soll auf Widerspruchsmöglichkeiten        alwidrigkeit mit Sozialklausel begründen, bei fristloser
lange die Wohnung bewohnt wurde.             und -fristen hinweisen.                                        Kündigung nicht möglich
                                           – Die Kündigung muss an alle Hauptmietenden gerichtet          Im Speziellen:
Widerspruchsmöglichkeit                      und von allen Vermietenden unterschrieben sein.              > Wenn nicht vorsorglich ordentlich gekündigt wurde:
Hinweis auf Widerspruchsmöglich-
keiten bei ordentlicher Kündigung
                                                                                                            nachträgliche Heilung der fristlosen Kündigung (z. B.
nötig, § 574b Abs. 2 S. 2 i. V. m.                                                                          bei Zahlungsverzug durch unmittelbaren Ausgleich der
§ 568 Abs. 2 BGB                           2.2 Überprüfung der Gründe für die Kündigung                     Ausstände) einmal innerhalb von zwei Jahren auch
                                                                                                            gegen den Willen der Vermietenden möglich.
Abmahnung                                  Nachfolgende Kündigungsvorschriften gelten nicht, falls:       > Wurde vorsorglich ordentlich gekündigt und kann den
Bei außerordentlichen Kündigungen
ist Abmahnung nach § 543 Abs. 3
                                           – Wohnraum nur vorübergehend überlassen wurde                    Mietenden kein Fehlverhalten nachgesagt werden:
BGB nötig, Ausnahme: Mietrück-               (z. B. Pension),                                               zuerst ordentliche Kündigung zurückweisen (z. B. Amt
stände (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB);           – Wohnraum Teil der von den Vermietenden selbst be-              hat Leistungen nicht fristgerecht ausgezahlt etc.), bei
ordentliche Kündigungen erfordern            wohnten Wohnung ist oder von diesen mit Einrichtungs-          Erfolg dann Heilung der fristlosen Kündigung durch
keine Abmahnung.                             gegenständen ausgestattet und nicht zum dauerhaften            unmittelbare Zahlung der Ausstände.
Kündigungsgründe
                                             Gebrauch überlassen wurde,                                   > Wurde vorsorglich ordentlich gekündigt und ist unter-
Außerordentlich: Pflichtverletzung         – die Wohlfahrtspflege Personen aufgrund eines dringen-          stelltes Fehlverhalten nicht widerlegbar:
(§§ 543, 569 BGB); ordentlich:               den Wohnbedarfs den eigens angemieteten Wohnraum               Vorsicht! Zahlung der gesamten Ausstände erst nach
Eigenbedarf, wirtschaftliche (an-            überlässt.                                                     schriftlicher Zusicherung der Rücknahme der Kün-
gemessene) Verwertung, sonstige                                                                             digung und einer Verbleibzusicherung, da Heilung
berechtigte Interessen, besondere
Kündigungsrechte (§ 573 BGB)
                                              In den anderen Fällen gelten nachfolgende Vorschriften:       der Kündigung gegen Willen der Vermietenden unter
                                                                                                            diesen Umständen nicht möglich ist.
10
Außergerichtliches Verfahren

                           2 Die Kündigung
                             des Mietverhältnisses
Unwirksame Kündigung                 – Schwerwiegende Verhaltensverletzung                        Für alle Gründe geltend:                                        Sozialklausel
Die Kündigung ist unwirksam, wenn                                                                 > ggf. mit dem Anwalt oder der Anwältin über Beratungs-         Bei Wohnmietverträgen gilt ein
vor Erhalt Ausstände beglichen                                                                                                                                    umfangreicher Mieter- und Mieterin-
sind, § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB.
                                        Prinzipiell:                                                hilfe beweissicher auf Basis besonderer Härte bzw.            nenschutz, vgl. § 574 BGB
                                        > Überprüfung, ob der*die Mieter*in vor Kündigung           Sozialwidrigkeit der Kündigung (sog. Sozialklausel)           Abs. 1 u. 2. (sog. Sozialklausel,
Erhebliche Verletzung der ver-            abgemahnt und mit Fristsetzung zur Verhaltensän-          widersprechen und Fortsetzung des Mietverhältnisses           die Kündigung muss den Vermie-
traglichen Pflichten                      derung aufgefordert wurde (meist nötig); wenn nicht       verlangen.                                                    tenden schriftlich zwei Monate vor
Zahlungsverzug und/oder ständig           abgemahnt wurde, es aber nötig gewesen wäre:            > Widerspruch, auch wenn Tatsachen nicht stimmen                geforderter Beendigung zugehen,
unpünktliche Mietzahlungen,                                                                                                                                       Gründe: z. B. Ersatzwohnraum
Beleidigung gegen Vermietende,
                                          beweissichere Zurückweisung der Kündigung.                oder Mietschulden durch Fehlverhalten Dritter verursacht      kann nicht beschafft werden,
ständige Belästigung der das                                                                        wurden.                                                       akute Suizidgefahr, Kinderzahl,
Haus Bewohnenden, andauernde            Im Speziellen:                                            > Widerspruch gegen Kündigung nicht möglich, wenn               Schwangerschaft, Behinderung,
Lärmbelästigung, Störung des            erhebliche Gefährdung der Mietsache:                        Gründe vorliegen, die die Vermietenden zur fristlosen         hohes Alter, Erkrankung etc.); für
Hausfriedens, vertragswidriger          > Grundreinigung durch Kostenübernahme Sozialhilfe:         Kündigung berechtigen.                                        Eigenbedarfskündigungen gelten
Gebrauch der Wohnung, erhebliche                                                                                                                                  hohe Anforderungen; bei fristloser
Gefährdung der Mietsache, Über-
                                          LSG NSB v. 08.03.2012 – L 13 AS 22/12 B ER                                                                              Kündigung nicht möglich.
lassung der Wohnung an Dritte etc.        Schimmelbildung:                                        – Befristetes Mietverhältnis
                                        > drei- bis viermal am Tag stoßgelüftet? Dann kein        – Ggf. mit dem Anwalt oder der Anwältin über Beratungs-         Eigenbedarf Vermietende
                                          Fehlverhalten vorwerfbar, LG Frankfurt v. 07.02.2012,     hilfe beweissicher auf Basis besonderer Härte bzw. So-        Die Vermietenden müssen angeben,
                                          2-17 S 89/11                                              zialwidrigkeit mit Sozialklausel der Befristung widerspre-    für welche Person der Wohnraum
                                                                                                                                                                  benötigt wird; bei Umwandlung
                                          Überlassung der Wohnung an Dritte,                        chen und Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen.         von Miet- in Eigentumswohnung
                                          Untervermietung ohne Absprache:                         – Wurde der Grund der Befristung bei Vertragsschluss            mindestens drei Jahre Kündigungs-
                                        > Nur wenn sich Besuch länger als sechs Wochen              schriftlich mitgeteilt? Wenn nicht, gilt Mietverhältnis als   frist (§ 577a Abs. 1 BGB)
                                          am Stück in der Wohnung aufhält, muss der*die             unbefristet.
                                          Vermieter*in in Kenntnis gesetzt werden.                                                                                Befristetes Mietverhältnis
                                                                                                                                                                  § 575 BGB (Gründe), § 550
                                                                                                  Besondere Mietverhältnisse und Umstände:                        Abs. 1 BGB, mündlicher Mietvertrag
                                     – Ordentliche, fristgerechte Kündigung                         Untermietvertrag/Wohngemeinschaft, Werkswohnung,              hier nicht möglich, kein Recht auf
                                       Meist auch Zusatz zur fristlosen Kündigung, Gründe:          möbliertes Zimmer, einzige Wohnung im selbst genutzten        ordentliche Kündigung
                                     – schuldhafte erhebliche Verletzung der vertraglichen          Haus der Vermietenden, Mieterhöhung ggf. durch Mo-
                                       Pflichten                                                    dernisierung                                                  Untermietverträge
                                                                                                                                                                  Sofern den Untermietenden das
                                     – Eigenbedarf der Vermietenden                                 > individuelle fachliche Prüfung, bestenfalls mit anwaltli-   Untermietverhältnis bekannt ist,
                                     – wirtschaftliche Verwertung, berechtigtes Interesse der         cher Unterstützung über Beratungshilfe                      gelten für die gesamte Wohnung
                                       Vermietenden                                                                                                               die gleichen Mieter- und Miterinnen-
                                                                                                                                                                  schutzbestimmungen, § 573 BGB.

                                                                                                                                                                                                   11
Außergerichtliches Verfahren

                             2 Die Kündigung
                               des Mietverhältnisses
Mietaufhebungsvertrag                 2.3 Weitere Überprüfungen und Beratungsinhalte                  > Mittellosigkeit der Mietenden (Vermietende über           Sozialrechtliches
Die Beendigung des Mietverhältnis-                                                                       Verfahrenskosten der Räumungsklage aufklären,
ses ist beidseitig immer durch eine                                                                                                                               Mietschuldenausgleich
Aufhebungsvereinbarung möglich.
                                      Prinzipiell:                                                       Hinweis, dass Mietende die Kosten der ausgelegten        Regelmäßig über Darlehen:
                                      – Anwalt oder Anwältin über Beratungshilfe möglich und             Summe möglicherweise nicht ausgleichen können).          Jobcenter (§ 22 Abs. 8 SGB II) oder
Sozialklausel                            nötig? Hilfen über Rechtspfleger*in?                      Bei jeglichen Einigungsversuchen ist stets darauf zu achten,   Beihilfe oder Darlehen, § 36 Abs.1
Bei Wohnmietverträgen gilt ein        – Schweigepflichtentbindung schriftlich einholen             dass der*die Vermieter*in die Kündigung schriftlich zurück-    S. 2 SGB XII (vgl. diverse Empfeh-
umfangreicher Mieter- und Miete-      – keine eigenmächtige Kündigung ohne Beratung, mögli-        nimmt und den Verbleib in der Wohnung schriftlich uneinge-     lungen des Deutschen Vereins zur
rinnenschutz, z. B. Sozialklausel                                                                                                                                 Übernahme von Mietschulden im
§ 574 BGB (muss den Vermieten-
                                         chen Mietaufhebungsvertrag nicht unterschreiben!          schränkt zusichert!                                            SGB II und SGB XII).
den schriftlich zwei Monate vor
geforderter Beendigung zugehen,       Im Speziellen:                                               Sollte Vermieter*in an Einigung nicht interessiert sein:       Grundreinigung Wohnung
Gründe: z. B. Ersatzwohnraum          – vorsorgliche Überprüfung der Finanzsituation               > Überprüfung der Heilungsmöglichkeiten                        § 67 SGB XII i. V. m. § 4 der Verord-
kann nicht beschafft werden,             > umgehend für gesicherte Mietzahlungen sorgen, ggf.      > ggf. Kündigung zurückweisen, insbesondere wenn für           nung zu § 69 SGB XII
akute Suizidgefahr, Kinderzahl,
Schwangerschaft, Behinderung,
                                           Direktüberweisung der Miete durch Sozialhilfeträger       ordentliche Kündigung keine Gründe (nachweisliches           Überschuldung
hohes Alter, Erkrankung etc.); für       keine geregelte Grundsicherung                              Fehlverhalten etc.) vorlagen; ordentliche Kündigung          P-Konto
Eigenbedarfskündigungen gelten           > unverzüglich Grundsicherungsantrag stellen oder Über-     zurückweisen und fristlose Kündigung innerhalb der           Anrecht nach § 31 ZKG
hohe Anforderungen; bei fristloser         prüfung der Grundsicherungsbescheide                      Zweimonatsfrist heilen (Heilung besonders wichtig, wenn
Kündigung nicht möglich.                 Überschuldung, Kontopfändung                                ausständige Mieten ggf. durch Nachzahlung und nicht          Sollstände-Verrechnung
                                                                                                                                                                  Sozialleistungen sind 14 Tage nach
Mündliche Form
                                         > unverzüglich P-Kontoumwandlung, Kurzberatung              durch Darlehen aufgebracht werden können)                    Eingang vor Verrechnung geschützt,
Mietvertrag auch mündlich möglich,         Schuldentilgung (Priorisierung Miet-/Stromzahlung),     > ggf. ordentliche Kündigung wegen Sozialwidrigkeit durch      § 850 K Abs. 6 ZPO
§ 145ff. BGB                               ggf. Termin bei Schuldnerberatung                         Sozialklausel zurückweisen

Kautionsratenzahlung                  – Kontaktaufnahme mit den Vermietenden                       – Vorsorglich Beratung hinsichtlich Wohnungssuche
Kautionszahlung nach § 551
Abs. 2 in drei Raten möglich, auch
                                        Kontaktaufnahme mit den Vermietenden (bei anwaltlicher       und Wohnungswechsel
nach Unterschrift des Mietvertrags,     Vertretung über deren Anwalt oder Anwältin) mit dem          > Ausgabe Wohnungssuchprotokoll, Mieter*in dazu
Schlüsselübergabe spätestens            Versuch der Heilung des Mietverhältnisses; möglicher-          anhalten, dieses umgehend als Argumentation für
nach der ersten Rate                    weise hat Vermieter*in bei Räumungsklage moralische            Mietschuldenübernahme und ggf. lange Räumungsfrist
                                        Bedenken und ist ggf. bereits durch finanziellen Aus-          detailliert zu führen.
                                        gleich der Ausstände mit Fortsetzung des Mietverhältnis-     > ggf. mit Wohnberechtigungsschein zur Wohnungsver-
                                        ses einverstanden.                                             gabestelle der Kommune gehen und samt Dringlich-
                                        > Infos über Möglichkeiten des Mietschuldenausgleichs;         keitsverweis auf Liste setzen lassen.
                                        > Infos über den Mietenden drohende Wohnungs- oder
                                          gar Obdachlosigkeit;

12
Außergerichtliches Verfahren

                             2 Die Kündigung
                               des Mietverhältnisses
Gut zu wissen                          2.4 Überprüfung der (prekären) Lebenslage
Verfahrenskosten
Vorzustreckende anwaltliche Kosten
                                       – Sozialpädagogische Hilfen
und Gerichtskosten:                    – gewünscht oder nötig?
Abrechnung durch Pauschale nach          > Vermittlung in oder ggf. Begleitung zu Hilfen
Bemessung der Jahreskaltmiete              (Sozialpsychiatrischer Dienst, Schuldnerberatung,
der Wohnung = Streitwert (Bsp.: bei        Suchtberatung etc.)
monatlicher Kaltmiete von
400 €: Gerichtskostenvorschuss
                                       – Existieren bereits soziale Hilfen?
363 €, anwaltliche Kosten 925 €)         > ggf. Vernetzung der Dienste (gesetzl. Betreuung,
                                           Familienhilfe, Beratungsstellen etc.) anregen,
Vorzustreckende Kosten                     Austausch, gemeinsame Zielentwicklung
bei Räumung:
Gerichtsvollzieher*in, Spedition,
Müllabtransport und Entsorgung,
Aufbewahrung des Räumungs-
gutes, Schlüsseldienst etc.: gängige
Faustformel ca. 1.000 € pro Raum
oder 50 € je m2, also oftmals
zwischen 1.000 und 5.000 €

Mietrückstände Verjährung
§§ 195, 199 BGB: innerhalb von
drei Jahren mit Beginn Schluss
des Jahres (Die Frist wird immer
auf den 31.12. quasi „aufgerun-
det“, unabhängig davon, welches
Datum im Jahresfortschritt herrscht.
Fristbeginn ist somit immer der
31.12., und die Frist dauert dann
drei Jahre, z. B. vom 31.12.2020
bis 31.12.2023).

                                                                                               13
Außergerichtliches Verfahren

     3 Musterschreiben
       fristlose Kündigung

14
Gerichtliches Verfahren

                              4 Die Zustellung der
                                Räumungsklage
Zivilrechtliches                         Der*die Vermieter*in hat Räumungsklage beantragt, da das        4.2 Anzeige der Verteidigungsabsicht                         Fristversäumnis
                                                                                                                                                                      Verspätete Abgabe wird nur
                                         Mietverhältnis gekündigt, die Wohnung aber nicht frist-             Beratung hinsichtlich Klageverfahren
Gerichtsverhandlung                                                                                                                                                   zugelassen, wenn sich Rechtsstreit
Hat der*die Mieter*in die Absicht,
                                         gerecht herausgegeben wurde. Die Räumungsklage wird                                                                          nicht verzögert oder triftige Gründe
sich zur Räumungsklage vor Gericht       durch das Amtsgericht an den*die Mieter*in zugestellt.          Nach individueller Abwägung, ggf. durch Hilfen über Anwalt   vorlagen.
zu äußern (z. B. aufgrund des Vor-                                                                       oder Anwältin (Anspruch Prozesskostenhilfe beachten) oder
habens, die Mietschulden zu beglei-                                                                      Rechtspflegende:                                             Fristverlängerung
chen, um einen Antrag hinsichtlich                                                                                                                                    Mit fristwahrendem Antrag kann
                                         4.1 Überprüfung der Kündigung                                   – fristwahrende, beweissichere schriftliche Verteidigungs-
der Räumungsfrist zu stellen etc.),                                                                                                                                   aufgrund erheblicher Gründe eine
ist nachfolgend beschriebene
                                                                                                           anzeige vor dem Amtsgericht („möchte mich verteidigen“     Frist verlängert werden
Verteidigungsanzeige fristwahrend        Eine Überprüfung der Kündigung ist nur bedingt notwendig,         genügt inhaltlich, Anzeige kann, muss aber nicht zwin-     (§277 Abs. 2 ZPO, § 296 Abs. 2
einzureichen. Äußert sich der*die        da in der Regel der Anwalt oder die Anwältin der Vermie-          gend näher erläutert werden), insbesondere wenn das        und 3 ZPO); gilt jedoch nicht für
Mieter*in bei Gericht nicht, ergeht      tenden die Räumungsklage beantragt; falls dennoch grobe           Mietverhältnis geheilt und Zahlungsrückstände ausgegli-    Notfristen.
unmittelbar ein Versäumnisurteil.        Unstimmigkeiten hinsichtlich des Sachverhaltes bestehen:          chen werden können, eine angemessene Räumungsfrist
                                                                                                                                                                      Schonfrist/Heilung fristlose
Verteidigungsanzeige
                                            > Überprüfung der Einwandmöglichkeiten (siehe detail-          beantragt werden soll oder:                                Kündigung
Möglichkeit der Verteidigung nur               lierte Ausführungen in Kapitel 2 „Die Kündigung des         die Klage zurückgewiesen werden kann, da der               Mit Zustellung der Räumungskla-
innerhalb der Frist von zwei Wochen            Mietverhältnisses“) sowie Kündigung ggf. im Zuge            Sachverhalt nicht zutreffend ist:                          ge beginnt Schonfrist von zwei
nach Zustellung der Räumungskla-               des Amtsgerichtsverfahrens anzweifeln, insbesondere         > hierbei Gründe (Einreden, Einwendungen, Begründun-       Monaten, um Zahlungsausstände
ge (§ 276 ZPO), Notfrist ist nicht                                                                                                                                    rückwirkend begleichen zu können
                                               wenn für ordentliche Kündigung keine Gründe                    gen, Beweisangebote) vorab schriftlich als Klageerwi-
verlängerbar.                                                                                                                                                         (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB); Möglich-
                                               (nachweisliches Fehlverhalten etc.) vorlagen; ordentli-        derung bei Gericht einreichen;                          keit der Heilung einmal im Zeitraum
Klageerwiderung                                che Kündigung zurückweisen und fristlose Kündigung        – nach angezeigter Verteidigungsabsicht führt Amtsgericht    von zwei Jahren, Übernahme-
Wurde die Verteidigungsanzeige                 innerhalb der Zweimonatsfrist heilen (Heilung ist           eine Güteverhandlung durch oder lädt per schriftlicher     erklärung durch Sozialhilfeträger
bei Gericht eingereicht, setzt eine            besonders wichtig, wenn ausständige Mieten ggf.             Ladung die Parteien zur Güteverhandlung vor; Gericht       genügt (§ 569 Abs. 3 S. 2 BGB);
weitere Frist von zwei Wochen ein;                                                                                                                                    Heilung der ordentlichen Kündigung
                                               durch Nachzahlung und nicht durch Darlehen                  will hierbei Sachverhalt aufklären und strebt gütliche
innerhalb dieser Frist kann der*die                                                                                                                                   nicht möglich.
Mieter*in eine schriftliche Klageerwi-
                                               aufgebracht werden können);                                 Einigung an; mögliche Resultate: Urteil durch Gericht
derung bei Gericht einreichen (For-         > anwaltliche Vertretung hinzuziehen, insbesondere             oder Vergleich über Fortführung des Mietverhältnisses/     Mitteilung in Zivilsachen (MiZi)
mulierungshilfen über Rechtspflege             bei aussichtsreichen Einwänden (hierbei auch hohe           Wohnungsräumung (mit oder ohne Räumungsfrist).             Sofern Mietschulden der Kündi-
möglich, § 276 ZPO).                           Wahrscheinlichkeit der Bewilligung von Prozesskosten-     – Erfolgt keine fristgerechte Anzeige der Verteidigungsab-   gungsgrund waren, benachrichtigt
                                                                                                                                                                      das Amtsgericht mit Zustellung der
                                               hilfe, jedoch dürftige Aussichten, falls Kündigung auf      sicht, erlässt das Amtsgericht ein Versäumnisurteil;
                                                                                                                                                                      Räumungsklage das Sozialamt über
                                               Zahlungsverzug basiert).                                    Verfahren wird nur auf Grundlage der Beweise der           die anhängige Klage (§ 22 Abs. 9
                                                                                                           Vermietenden entschieden, Mieter*in wird zur Heraus-       SGB II i. V. m. § 36 Abs. 2 SGB XII
                                                                                                           gabe der Wohnung sowie Zahlung aller Ausstände samt        i. V. m. IV/1 der Anordnung über
                                                                                                           anwaltlichen und Gerichtskosten verurteilt, Vermietende    Mitteilung in Zivilsachen).
                                                                                                           können nun Gerichtsvollzieher*in zur Wohnungsräumung
                                                                                                           beauftragen.

                                                                                                                                                                                                       15
Gerichtliches Verfahren

                              4 Die Zustellung der
                                Räumungsklage
Güteverhandlung                         4.3 Versuch der außergerichtlichen Einigung                    Im Speziellen:                                             Gut zu wissen
Gütliche Streitbeilegung, Gütever-                                                                     – vorsorgliche Überprüfung der Finanzsituation
handlung, Vergleich vor Gericht,                                                                                                                                  Verfahrenskosten
§ 278 Abs. 3 ZPO
                                        Kontaktaufnahme mit Vermietenden (bei anwaltlicher                > umgehend für gesicherte Mietzahlungen sorgen, ggf.    Vorzustreckende anwaltliche
                                        Vertretung über deren Anwalt oder Anwältin) mit dem Ver-            Direktüberweisung der Miete durch Sozialhilfeträger   Kosten und Gerichtskosten
Räumungsfrist                           such der Heilung des Mietverhältnisses; möglicherweise hat        keine geregelte Grundsicherung                          Abrechnung durch Pauschale nach
Gericht kann auf Antrag hin eine        Vermieter*in mit Räumungsklage moralische Bedenken und            > unverzüglich Grundsicherungsantrag stellen oder       Bemessung der Jahreskaltmiete der
Räumungsfrist nach § 721 ZPO                                                                                Überprüfung der Grundsicherungsbescheide              Wohnung = Streitwert (Bsp.: bei
                                        ist ggf. bereits durch finanziellen Ausgleich der Ausstände
gewähren; Antrag muss in Gütever-                                                                                                                                 monatlicher Kaltmiete von 400 €:
handlung gestellt werden.
                                        mit Fortsetzung des Mietverhältnisses einverstanden.              Überschuldung, Kontopfändung                            Gerichtskostenvorschuss 363 €,
                                            > Infos über Möglichkeiten des Mietschuldenausgleichs;        > unverzüglich P-Kontoumwandlung, Kurzberatung          anwaltliche Kosten 925 €, bezogen
Versäumnisurteil                            > Infos über den Mietenden drohende Wohnungs- oder              Schuldentilgung (Priorisierung Miet-/Stromzahlung),   auf 1. Instanz)
Reagiert der*die Mieter*in nicht              gar Obdachlosigkeit;                                          ggf. Termin bei Schuldnerberatung
innerhalb der Notfrist von zwei                                                                                                                                   Vorzustreckende Kosten
                                            > Mittellosigkeit der Mietenden (Vermieter*in über
Wochen auf die Räumungsklage,                                                                                                                                     bei Räumung
können die Vermietenden auf
                                              Verfahrenskosten der Räumungsklage sowie der             – Vorsorglich Beratung hinsichtlich Wohnungssuche          Gerichtsvollzieher*in, Spedition,
Antrag (§ 331 ZPO) ein Versäum-               Zwangsräumung aufklären, Hinweis, dass Mieter*in           und Wohnungswechsel                                      Müllabtransport und Entsorgung,
nisurteil erwirken; der*die Mieter*in         die Kosten der ausgelegten Summe möglicherweise            > Ausgabe Wohnungssuchprotokoll, Mieter*in dazu          Aufbewahrung des Räumungs-
hat zeitgleich rechtskräftig Ge-              nicht ausgleichen kann).                                     anhalten, dieses umgehend als Argumentation für        gutes, Schlüsseldienst etc.: gängige
richts- und anwaltliche Kosten der                                                                         Mietschuldenübernahme und ggf. lange Räumungsfrist     Faustformel ca. 1.000 € pro Raum
                                        Bei jeglichen Einigungsversuchen ist stets darauf zu achten,
Vermietenden zu tragen (§ 91 ZPO);                                                                                                                                oder 50 € je m2, also oftmals
der*die Vermieter*in ist berechtigt,
                                        dass der*die Vermieter*in die Kündigung schriftlich zurück-        detailliert zu führen;                                 zwischen 1.000 und 5.000 €
die Zwangsräumung in Auftrag zu         nimmt und den Verbleib in der Wohnung schriftlich                > ggf. mit Wohnberechtigungsschein zu Wohnungsver-
geben (§ 708 Nr. 2 ZPO).                uneingeschränkt zusichert!                                         gabestelle der Kommune und samt Dringlichkeitsver-     Dauer Räumungsklage
                                                                                                           weis auf Liste setzen lassen.                          Versäumnisurteil kann frühestens
Prozesskostenhilfe (PKH)                                                                                                                                          einen Monat nach Zustellung der
Kann nach § 114ff. ZPO bei                                                                                                                                        Räumungsklage vorliegen, ein Urteil
Bedürftigkeit sowie Erfolgsaussicht
                                        4.4 Weitere Überprüfungen der Beratungsinhalte                                                                            nach Verhandlung frühestens nach
gewährt werden; bei Klagen auf-                                                                        4.5 Überprüfung der (prekären) Lebenslage                  zwei Monaten; realistische Verfah-
grund von Mietrückständen ist           Prinzipiell:                                                                                                              rensdauer bei Ausschöpfung aller
Aussicht auf PKH dürftig; wenn          – Anwalt oder Anwältin über Prozesskostenhilfe möglich?        Sozialpädagogische Hilfen                                  Rechtsmittel liegt bei etwa sechs
keine PKH gewährt wird, müssen             Hilfen über Rechtspflegende?                                – gewünscht oder nötig?                                    Monaten bis hin zu einem Jahr;
Rechtspflegende des Amtsgerichts                                                                                                                                  die tatsächliche Dauer der Klage
beraten.
                                        – Schweigepflichtentbindung schriftlich einholen;                > Vermittlung in oder ggf. Begleitung zu Hilfen          hängt vom jeweiligen Amtsgericht
                                        – auf mögliche Güteverhandlung und weiteren Verlauf                (Sozialpsychiatrischer Dienst, Schuldnerberatung,      ab.
                                           vorbereiten, insbesondere wenn außergerichtliche                Sucht-beratung etc.)
                                           Einigung mit Vermietenden nicht möglich war.                – Existieren bereits soziale Hilfen?
                                                                                                         > ggf. Vernetzung der Dienste anregen (gesetzliche
                                                                                                           Betreuung, Familienhilfe, Beratungsstellen etc.),
                                                                                                           Austausch, gemeinsame Zielentwicklung
16
Gerichtliches Verfahren

5 Musterschreiben
  Räumungsklage

                            17
Gerichtliches Verfahren

                             6 Die Güteverhandlung
                               vor Gericht
Zivilrechtliches                       Die Mietenden haben bei Zustellung der Räumungsklage            6.2 Versuch der außergerichtlichen Einigung                   Räumungsfrist
                                                                                                                                                                     Gericht kann auf Antrag hin
                                       dem Amtsgericht ihre Verteidigungsabsicht angezeigt.
Zustellung Räumungsklage                                                                                                                                             eine Räumungsfrist nach § 721
Fristversäumnis:
                                       Das Gericht lädt nun zur mündlichen Verhandlung vor.            Kontaktaufnahme mit Vermieter*in (bei anwaltlicher Vertre-    ZPO gewähren; Antrag muss in
Verspätete Abgabe wird nur                                                                             tung über deren Anwalt oder Anwältin) mit dem Versuch der     Güteverhandlung gestellt werden;
zugelassen, wenn sich Rechtsstreit                                                                     Heilung des Mietverhältnisses; möglicherweise hat der*die     Räumungsfristen nach § 721
nicht verzögert oder triftige Gründe   6.1 Überprüfung der Kündigung                                   Vermieter*in mit der Räumungsklage moralische Beden-          Abs. 3 und 5 ZPO bis zu einem
vorlagen.                                                                                                                                                            Jahr möglich, bei Zahlungsverzug
                                                                                                       ken und ist ggf. bereits durch einen finanziellen Ausgleich
Fristverlängerung:                                                                                                                                                   ist Frist von zwei Monaten nach
Mit fristwahrendem Antrag kann
                                       Eine Überprüfung der Kündigung ist nur bedingt notwendig,       der Ausstände mit der Fortsetzung des Mietverhältnisses       Zustellung des Urteils vertretbar (LG
aufgrund erheblicher Gründe eine       da in der Regel der Anwalt oder die Anwältin der Vermie-        einverstanden.                                                Berlin GE 80, 432), üblicherweise
Frist verlängert werden (§ 277 Abs.    tenden die Räumungsklage beantragt; falls dennoch grobe            > Infos über Möglichkeiten des Mietschuldenausgleichs;     beträgt die vom Gericht zugestan-
2 ZPO, § 296 Abs. 2 und 3 ZPO).        Unstimmigkeiten hinsichtlich des Sachverhaltes bestehen:           > Infos über den Mietenden drohende Wohnungs- oder         dene Räumungsfrist drei bis sechs
Schonfrist/Heilung fristlose                                                                                                                                         Monate. Sollten erneut Zahlungs-
                                          > Überprüfung der Einwandmöglichkeiten (siehe detail-              gar Obdachlosigkeit;
Kündigung:                                                                                                                                                           rückstände auftreten, können die
Mit Zustellung der Räumungskla-
                                             lierte Ausführungen im Kapitel 2 „Die Kündigung des          > Mittellosigkeit der Mietenden (Vermieter*in über         Vermietenden die Verkürzung der
ge beginnt Schonfrist von zwei               Mietverhältnisses“) sowie Kündigung ggf. im Zuge                Verfahrenskosten der Räumungsklage sowie der            Frist beantragen.
Monaten, um Zahlungsausstände                des Amtsgerichtsverfahrens anzweifeln, insbesondere             Zwangsräumung aufklären, Hinweis, dass Mieter*in
rückwirkend begleichen zu können             wenn für ordentliche Kündigung keine Gründe                     die Kosten der ausgelegten Summe möglicherweise         Versäumnisurteil
(§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB), Möglich-                                                                                                                                   Erscheint der*die Mieter*in nicht
                                             (nachweisliches Fehlverhalten etc.) vorlagen; ordentli-         nicht ausgleichen kann).
keit der Heilung einmal im Zeitraum                                                                                                                                  zur Güteverhandlung, kann
von zwei Jahren möglich, Übernah-
                                             che Kündigung zurückweisen und fristlose Kündigung        Bei jeglichen Einigungsversuchen stets darauf achten,         Vermieter*in auf Antrag (§ 331
meerklärung durch Sozialhilfeträger          innerhalb der Zweimonatsfrist heilen (Heilung ist         dass der*die Vermieter*in die Kündigung schriftlich zurück-   ZPO) Versäumnisurteil erwirken;
genügt (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB);             besonders wichtig, wenn ausständige Mieten ggf.           nimmt und den Verbleib in der Wohnung schriftlich             Mieter*in hat zeitgleich rechtskräftig
Heilung der ordentlichen Kündigung           durch Nachzahlung und nicht durch Darlehen                uneingeschränkt zusichert!                                    Gerichts- und anwaltliche Kosten
nicht möglich                                                                                                                                                        der Vermietenden zu tragen (§ 91
                                             aufgebracht werden können);
                                                                                                                                                                     ZPO); Vermieter*in ist berechtigt,
Güteverhandlung
                                          > anwaltliche Vertretung hinzuziehen, insbesondere                                                                         die Zwangsräumung in Auftrag zu
Gütliche Streitbeilegung, Gütever-           bei aussichtsreichen Einwänden (hierbei auch hohe                                                                       geben (§ 708 Nr. 2 ZPO).
handlung, Vergleich vor Gericht:             Wahrscheinlichkeit der Bewilligung von Prozesskosten-
§ 278 Abs. 3 ZPO                             hilfe, jedoch dürftige Aussichten, falls Kündigung auf                                                                  Prozesskostenhilfe (PKH)
Persönliches Erscheinen:                                                                                                                                             Kann nach § 114ff. ZPO bei Be-
                                             Zahlungsverzug basiert).
§ 141 Abs. 1 ZPO                                                                                                                                                     dürftigkeit sowie Erfolgsaussicht ge-
                                                                                                                                                                     währt werden; bei Klagen aufgrund
                                                                                                                                                                     von Mietrückständen ist Aussicht
                                                                                                                                                                     auf PKH dürftig; wenn keine PKH
                                                                                                                                                                     gewährt wird, müssen Rechtspfle-
                                                                                                                                                                     gende des Amtsgerichts beraten.

18
Gerichtliches Verfahren

                            6 Die Güteverhandlung
                              vor Gericht
Sozialrechtliches                     6.3 Weitere Überprüfungen und Beratungsinhalte             6.4 Überprüfung der (prekären) Lebenslage                 Dauer Räumungsklage
                                                                                                                                                           Versäumnisurteil kann frühestens
Mietschuldenausgleich                                                                                                                                      einen Monat nach Zustellung der
Regelmäßig über Darlehen:
                                      Prinzipiell:                                               – Sozialpädagogische Hilfen                               Räumungsklage vorliegen, ein Urteil
Jobcenter (§ 22 Abs. 8 SGB II) oder   – Anwalt oder Anwältin über Prozesskostenhilfe möglich?    – gewünscht oder nötig?                                   nach Verhandlung frühestens nach
Beihilfe oder Darlehen, § 36 Abs.1       Hilfen über Rechtspflegende?                              > Vermittlung in oder ggf. Begleitung zu Hilfen         zwei Monaten; realistische Verfah-
S. 2 SGB XII (vgl. diverse Empfeh-    – Schweigepflichtentbindung schriftlich einholen               (Sozialpsychiatrischer Dienst, Schuldnerberatung,     rensdauer bei Ausschöpfung aller
lungen des Deutschen Vereins zur                                                                     Suchtberatung etc.)                                   Rechtsmittel liegt bei etwa sechs
Übernahme von Mietschulden im                                                                                                                              Monaten bis hin zu einem Jahr;
SGB II und SGB XII)
                                      Im Speziellen:                                             – Existieren bereits soziale Hilfen?                      die tatsächliche Dauer der Klage
                                      – vorsorgliche Überprüfung der Finanzsituation               > ggf. Vernetzung der Dienste (gesetzliche Betreuung,   hängt vom jeweiligen
Überschuldung                            > umgehend für gesicherte Mietzahlungen sorgen, ggf.        Familienhilfe, Beratungsstellen etc.) anregen,        Amtsgericht ab.
P-Konto                                    Direktüberweisung der Miete durch Sozialhilfeträger       Austausch, gemeinsame Zielentwicklung
Anrecht nach § 31 ZKG                    keine geregelte Grundsicherung:
                                         > unverzüglich Grundsicherungsantrag stellen oder
Gut zu wissen                              Überprüfung der Grundsicherungsbescheide
                                         Überschuldung, Kontopfändung:
Verfahrenskosten                         > unverzüglich P-Kontoumwandlung, Kurzberatung
Vorzustreckende anwaltliche Kosten         Schuldentilgung (Priorisierung Miet-/Stromzahlung),
und Gerichtskosten:
Abrechnung durch Pauschale nach
                                           ggf. Termin bei Schuldnerberatung;
Bemessung der Jahreskaltmiete
der Wohnung = Streitwert (Bsp.: bei   – vorsorglich Beratung hinsichtlich Wohnungssuche
monatlicher Kaltmiete von               und Wohnungswechsel
400 €: Gerichtskostenvorschuss          > Ausgabe Wohnungssuchprotokoll, Mieter*in dazu
363 €, anwaltliche Kosten 925 €,
bezogen auf 1. Instanz)
                                          anhalten, dieses umgehend als Argumentation für
                                          Mietschuldenübernahme und ggf. lange Räumungsfrist
Vorzustreckende Kosten bei                detailliert zu führen;
Räumung:                                > ggf. mit Wohnberechtigungsschein zu Wohnungsver-
Gerichtsvollzieher*in, Spedition,         gabestelle der Kommune gehen und samt Dringlich-
Müllabtransport und Entsorgung,
Aufbewahrung des Räumungsgu-
                                          keitsverweis auf Liste setzen lassen.
tes, Schlüsseldienst etc.: gängige
Faustformel ca. 1.000 € pro Raum
oder 50 € je m2, also oftmals zwi-
schen 1.000 und 5.000 €

                                                                                                                                                                                           19
Gerichtliches Verfahren                                                                                                         Fachverband

     6 Die Güteverhandlung
                                                                                                                                       Evangelische
                                                                                                                                       Wohnungsnotfallhilfe
                                                                                                                                       und Straffälligenhilfe

       vor Gericht
       6.5 Vorbereitung auf Güteverhandlung,                              • Stellungnahme der Fachstelle zur Vermeidung von
           für urteilsbegünstigende Umstände sorgen                         Wohnungslosigkeit mit Verweis auf angespannten
                                                                            Wohnungsmarkt sowie zu erwartende negative Folgen
       Sollte außergerichtliche Einigung nicht möglich sein:                eines Wohnungswechsels, Vorlage des präzise
       – Beratung hinsichtlich anstehender Güteverhandlung,                 geführten Wohnungssuchprotokolls
          insbesondere wenn Mieter*in nicht anwaltlich vertreten          • ausführlicher Verweis auf künftig gesicherte Miet-
          wird: Gericht möchte Sachverhalt aufklären und mög-               zahlungen (bestenfalls durch Direktüberweisung
          lichst gütliche Einigung herbeiführen, vorherige Einwen-          des Sozialhilfeträgers)
          dungen im Schriftverkehr sind nicht ausreichend und             Die Gründe können auch in Person der Haushaltsan-
          müssen daher mündlich in Güteverhandlung vorgetragen            gehörigen gegeben sein; bestenfalls bestehen mehrere
          werden; persönliches Erscheinen mit sämtlichen sortier-         Gründe gleichzeitig.
          ten Beweismitteln meist nötig (Vertretung möglich), bei
          Nichterscheinen (Ordnungsgeld bis 1.000 € möglich)
          ergeht unmittelbar im Anschluss Versäumnisurteil             6.6 Güteverhandlung vor Gericht
       – Ziele: bestenfalls Heilung und damit Fortführung des
          Mietverhältnisses, vorteilhafter Vergleich oder mindestens   Mietende ggf. zu Güteverhandlung begleiten, sofern diese
          Gewährung einer langen Räumungsfrist                         nicht durch Anwalt oder Anwältin vertreten sind:
       – Möglichkeiten nutzen, die positives Urteil des Gerichts          > Beweismittel darlegen (Stellungnahmen etc., siehe
          begünstigen könnten:                                               vorheriger Punkt)
          > nach individueller Abwägung: Mietschuldenausgleich            > ggf. Rückweisung schuldhafter vertraglicher
             oder Übernahmeerklärung des Sozialhilfeträgers einho-           Pflichtverletzungen
             len, wenn möglich Antrag auf Direktüberweisung            Wenn keine gütliche Einigung erfolgen kann und Mieter*in
             der Miete durch Sozialhilfeträger                         durch Richter*in zur Räumung verurteilt wird (bei schwieriger
          > vorab sämtliche Unterlagen bzw. Beweismittel               Sachlage erfolgt Urteil erst Wochen später):
             einholen und sortieren:                                      > Antrag auf längstmögliche Räumungsfrist stellen;
          • ärztliche Stellungnahme (Schwangerschaft, hohes                  hierbei Beweismittel – insbesondere Existenz minder-
             Alter, Schwächezustand, Behinderung und vor allem               jähriger Kinder samt Stellungnahme Jugendamt/
             Diagnosen hinsichtlich schwerer Erkrankungen wie                Familienhilfe, Schuldenausgleich und gesicherte
             Depressionen etc.)                                              Mietzahlungen, ärztliche Stellungnahme und Stellung-
          • Stellungnahme Jugendamt/Familienhilfe (insbesondere              nahme zum angespannten Wohnungsmarkt samt
             bei hoher Kinderzahl sowie wenn Kinder nach                     Wohnungssuchprotokoll – einfließen lassen.
             Räumung in Notunterkunft wohnen müssten)

20
Gerichtliches Verfahren

7 Musterschreiben
  Güteverhandlung

                            21
Gerichtliches Verfahren

                               8 Das Räumungsurteil
                                 des Gerichts
Zivilrechtliches                         Das Amtsgericht hat den Mietenden ein Urteil zugestellt und       > anwaltliche Vertretung hinzuziehen, insbesondere             Räumungstitel
                                                                                                                                                                          Urteil wird vier Wochen nach
                                         fordert diese auf, die Wohnung vollständig geräumt heraus-          bei aussichtsreichen Einwänden (hierbei auch hohe
Versäumnisurteil                                                                                                                                                          Verhandlung rechtskräftig und kann
Reagiert Mieter*in nicht innerhalb
                                         zugeben. Dieses Urteil kann Resultat einer vorangegange-            Wahrscheinlichkeit der Bewilligung von Prozesskosten-        vollstreckt werden; Räumungstitel
der Notfrist von zwei Wochen             nen Güteverhandlung sein oder – sollte der*die Mieter*in im         hilfe, jedoch dürftige Aussichten, falls Kündigung auf       ist nach § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB
auf Räumungsklage, kann                  Räumungsklageprozess nicht aktiv geworden sein – in Form            Zahlungsverzug basiert).                                     30 Jahre gültig. Macht Vermieter*in
Vermieter*in auf Antrag (§ 331           eines Versäumnisurteils erfolgen.                                                                                                von Titel etwa zwei Jahre (Argumen-
ZPO) Versäumnisurteil erwirken;                                                                                                                                           tation über § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB)
Mieter*in hat zeitgleich rechtskräftig                                                                                                                                    keinen Gebrauch, kann Räumungs-
Gerichts- und anwaltliche Kosten
                                         Sollte der*die Mieter*in das nach dem Klageprozess ergan-      8.2 Einspruch gegen Versäumnisurteil                              anspruch verwirkt sein, Zeitspanne
der Vermietenden zu tragen (§ 91         gene Räumungsurteil anzweifeln, stehen die gewöhnlichen                                                                          jedoch unklar und strittig, daher
ZPO); Vermieter*in ist berechtigt,       Rechtsmittel (Berufung, Beschwerde, Revision) zur              Haben die Mietenden nach Zustellung der Räumungsklage             immer Einzelfall prüfen, jedoch
die Zwangsräumung in Auftrag zu          Verfügung. Hierbei ist anwaltliche Unterstützung nötig.        ihre Verteidigungsabsicht nicht angezeigt, ergeht vonsei-         Urteile: OLG Hamm RE WuM 81,
geben (§ 708 Nr. 2 ZPO). Einspruch                                                                                                                                        257; LG Mönchengladbach WuM
                                                                                                        ten des Gerichts ein Versäumnisurteil. Dieses Versäumnis
gegen Versäumnisurteil innerhalb                                                                                                                                          90, 161; LG Hamburg WuM 89, 32;
Notfrist von zwei Wochen möglich
                                         Die nachfolgenden Punkte beziehen sich jedoch vermehrt         können die Mietenden rückgängig machen, indem sie Ein-            LG Essen WuM 84, 252
                                         auf fachliche Handlungsweisen bei Vorliegen eines              spruch gegen das Versäumnisurteil einlegen und somit ihre
Räumungsurteil                           Versäumnisurteils oder bei Anerkennung des gerichtlichen       Verteidigungsabsicht nachträglich anzeigen.                       Räumungsfrist
Durch Räumungsurteil wird Mieter*in      Räumungsurteils.                                                   • Individuelle Prüfung der Umstände, insbesondere der         Gericht kann auf Antrag hin
neben Räumung der gekündigten                                                                                                                                             eine Räumungsfrist nach § 721
                                                                                                              Erfolgsaussichten, der Kündigungsgründe etc., dann
Wohnung zur Zahlung des Mietrück-                                                                                                                                         ZPO gewähren; Antrag muss in
standes, zur Zahlung ausstehender
                                                                                                              ggf. Klient*in unterstützen:                                Güteverhandlung gestellt werden;
Nutzungsentschädigung nach §             8.1 Überprüfung der Kündigung                                            • fristwahrender (innerhalb von zwei Wochen)            Räumungsfristen nach § 721 Abs. 3
546a BGB, zur Erstattung der Ge-                                                                                    schriftlicher Einspruch gegen Versäumnisurteil;       und 5 ZPO bis zu einem Jahr mög-
richts- und anwaltliche Kosten der       Eine Überprüfung der Kündigung ist nur bedingt notwendig,                  ist Frist für Beibringen der Beweismittel zu kurz,    lich, bei Zahlungsverzug ist Frist von
Vermietenden, zur Erstattung der                                                                                                                                          zwei Monaten nach Zustellung des
                                         da in der Regel der Anwalt oder die Anwältin der Vermie-                   muss anhand plausibler Gründe Fristverlängerung
Vollstreckungskosten und Kosten                                                                                                                                           Urteils vertretbar (LG Berlin GE 80,
der Räumung sowie zur Zahlung
                                         tenden die Räumungsklage beantragt; falls dennoch grobe                    beantragt werden;                                     432), üblicherweise beträgt die vom
von Verzugszinsen verpflichtet.          Unstimmigkeiten hinsichtlich des Sachverhaltes bestehen:                 • Urteil oder Teil des Urteils, das angefochten wird,   Gericht zugestandene Räumungs-
                                            > Überprüfung der Einwandmöglichkeiten (siehe detail-                   konkret nennen;                                       frist drei bis sechs Monate.
Prozesskostenhilfe (PKH)                       lierte Ausführungen im Kapitel 2 „Die Kündigung des                • Einwendungen und Beweise mitteilen und inner-         Sollten erneut Zahlungsrückstände
Kann nach § 114ff. ZPO bei Be-                                                                                                                                            auftreten, kann der*die Vermieter*in
                                               Mietverhältnisses“) sowie Kündigung ggf. im Zuge                     halb der Frist einreichen.
dürftigkeit sowie Erfolgsaussicht ge-                                                                                                                                     die Verkürzung der Frist beantragen.
währt werden; bei Klagen aufgrund
                                               des Amtsgerichtsverfahrens nachträglich anzweifeln                                                                         Vollstreckungsschutz
von Mietrückständen ist Aussicht               (siehe nächster Punkt 8.2), insbesondere wenn für        Erkennt das Amtsgericht den Einspruch an, erfolgt die
auf PKH dürftig; wenn keine PKH                ordentliche Kündigung keine Gründe (nachweisliches       Vorbereitung auf das Gerichtsverfahren, hierbei die
gewährt wird, müssen Rechtspfle-               Fehlverhalten etc.) vorlagen; ordentliche Kündigung      Ausführungen in Kapitel 4 „Die Zustellung der Räumungs-
gende des Amtsgerichts beraten.                zurückweisen und fristlose Kündigung innerhalb der       klage“ sowie in Kapitel 6 „Die Güteverhandlung vor Gericht“
                                               Zweimonatsfrist heilen (Heilung ist besonders wichtig,   beachten.
                                               wenn ausständige Mieten ggf. durch Nachzahlung und
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