Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung der home24 SE
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home24 SE BERLIN ISIN DE000A14KEB5 WKN A14KEB Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, den 19. Juni 2019 um 10:00 Uhr (MESZ) im Tagungszentrum Neue Mälzerei, Friedenstr. 91, 10249 Berlin, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2019 eingeladen. Neue Mälzerei 3
I. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß der §§ 289a Absatz 1, 289f Absatz 1 und 315a Absatz 1 des Handels‑ gesetzbuchs Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestell- ten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. Die genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vielmehr lediglich zugänglich zu machen und vom Vorstand beziehungsweise – im Falle des Berichts des Aufsichtsrats – vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunfts- rechts haben die Aktionäre die Gelegenheit, Fragen zu den Vorlagen zu stellen. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vor- stands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 4
4. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Büro Berlin, Friedrichstraße 140, 10117 Berlin, a) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019; b) für den Fall einer prüferischen Durchsicht des verkürz- ten Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§§ 115 Absatz 5, 117 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz) für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019 zum Prüfer für eine solche prüferische Durchsicht; sowie c) für den Fall einer prüferischen Durchsicht zusätz- licher unterjähriger Finanzinformationen (§ 115 Absatz 7 Wertpapierhandelsgesetz) für das erste und/oder dritte Quartal des Geschäftsjahres 2019 und/oder für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2020 zum Prüfer für eine solche prüferische Durchsicht zu bestellen. 5. Beschlussfassung über die Verringerung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder und über die entsprechende Änderung von § 9 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft Gemäß § 9 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern. Herr Christian Senitz hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf des 28. Januar 2019 niedergelegt. Herr Alexander Samwer kandidiert nach Ablauf seiner Amtszeit nicht erneut als Aufsichtsratsmitglied. Es ist nicht beab- sichtigt, die Sitze im Aufsichtsrat neu zu besetzen. Stattdes- sen soll die Zahl der Aufsichtsratssitze von sechs auf vier verringert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Satz- 5
ungsänderung zu beschließen: § 9 Absatz 1 der Satzung wird geändert und lautet nunmehr wie folgt: „Der Aufsichtsrat besteht aus vier (4) Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.“ 6. Beschlussfassung über die Wahl der Mitglieder des Auf‑ sichtsrats Nach Artikel 40 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (die „SE‑VO“) in Verbindung mit § 17 des SE‑Ausführungsgesetzes und § 9 Absatz 1 der derzeit noch gültigen Fassung der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus sechs Mitglie- dern zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden als Einzelwahlen durchgeführt. Die Amtszeit aller derzeit in den Aufsichtsrat bestellten Mitglieder endet mit der Beendigung der Hauptversam- mlung am 19. Juni 2019. Unter Berücksichtigung der unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossenen Satzungsänderung schlägt der Aufsichtsrat vor, die folgenden Personen als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen: a) Herrn Lothar Lanz, Mitglied der Aufsichtsräte der BAUWERT Aktiengesellschaft, Dermapharm Holding SE und TAG Immobilien AG, wohnhaft in München; im Falle seiner Wiederwahl soll Herr Lanz als Kandidat für den Vorsitz des Aufsichtsrats vorgeschlagen werden; b) Herrn Magnus Agervald, Interim Chief Executive Officer der Webhallen AB, wohnhaft in Stockholm, Schweden; c) Herrn Franco Danesi, Investment Director der Kinnevik Capital Ltd. Co., wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich; sowie d) Frau Verena Mohaupt, Partnerin und Prokuristin der Findos Investor GmbH, wohnhaft in München. Die Bestellung erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung 6
der Hauptversammlung am 19. Juni 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglie- der des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. Über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG verfügt insbesondere Frau Verena Mohaupt. Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats zu diesem Tagesordnungspunkt 6 berücksichtigen die vom Auf- sichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und tragen damit zugleich der Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium Rechnung. Damit wird auch das vom Auf- sichtsrat für seine Zusammensetzung erarbeitete Diversi- tätskonzept umgesetzt. Die vom Aufsichtsrat beschlossenen aktuellen Ziele und das Kompetenzprofil sind einschließlich des Stands der Umsetzung im Corporate Governance Bericht zum Geschäftsjahr 2018 veröffentlicht. Im Corporate Governance Bericht zum Geschäftsjahr 2018 ist zudem das Diversitätskonzept veröffentlicht. Der Corporate Governance Bericht wird der Hauptversammlung zugänglich gemacht und ist zudem als Teil des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2018 bereits vor der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.home24.com/websites/homevierundzwan- zig/German/4300/veroeffentlichungen.html zugänglich. Der Aufsichtsrat hat sich bei sämtlichen Kandidaten verge- wissert, dass sie den für die Tätigkeit im Aufsichtsrat zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Weitere Angaben zu den zur Wahl in den Aufsichtsrat vor- geschlagenen Kandidaten, insbesondere Lebensläufe der Kandidaten, die Angaben zu anderen Mandaten im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 Aktiengesetz sowie zu Ziffer 5.4.1 Absatz 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex, finden sich im Anschluss an die Tagesordnung un- ter Ziffer II.1. 7. Beschlussfassung über die Anpassung der Ermäch‑ tigung der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlun‑ 7
gen vom 28. Juli 2017 und 24. Mai 2018, zur Ausgabe von Performance Shares als virtuelle Aktienoptionen sowie zur Lieferung von Aktien der Gesellschaft zur Be‑ dienung von Bezugsrechten aus Performance Shares an Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Arbeitnehmer von mit der Ge‑ sellschaft verbundenen Unternehmen (Long Term Incen‑ tive Plan 2019 („LTIP 2019“)) sowie über die Anpassung des Bedingten Kapitals 2017 zur Bedienung von Be‑ zugsrechten aus Performance Shares, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversam‑ mlungen vom 28. Juli 2017, 24. Mai 2018 und 19. Juni 2019 ausgegeben wurden, sowie zur entsprechenden Änderung von § 4 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft Die Gesellschaft hat im März 2017 einen Long Term Incen- tive Plan 2017 („LTIP 2017“) geschaffen, um Mitgliedern des Vorstands sowie Arbeitnehmern der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen virtuelle Aktienoptionen (sogenannte „Performance Shares“) einräumen zu können, aus denen sich Bezugsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft ergeben, welche die Gesellschaft jedoch wahlweise mit eigenen Aktien oder Barzahlungen bedienen kann. Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 10 März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017 und 24. Mai 2018, hat dem LTIP 2017 und der Bedienung der sich daraus ergebenden Bezugsrechte mit neuen Aktien der Gesellschaft zugestimmt und ein entsprechendes Bedingtes Kapital 2017 geschaffen. Um den veränderten Rahmenbedingungen nach dem Börsengang der Gesellschaft Rechnung zu tragen, haben Vorstand und Aufsichtsrat eine Anpassung des LTIP 2017 und Umbenennung in Long Term Incentive Plan 2019 beschlossen, um Mitgliedern des Vorstands sowie Arbeitnehmern der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen (zusammen die „Bezugs‑ berechtigten“) weiterhin Performance Shares und entsprechende Bezugsrechte einräumen zu können („LTIP 2019“). Performance Shares, die bereits im Rahmen des LTIP 2017 ausgegeben wurden, werden zu gleichen Bedingungen nunmehr unter dem LTIP 2019 bedient. Neue Performance Shares werden jedoch nur noch unter dem LTIP 2019 ausgegeben. Die Inhaber der unter dem LTIP 2017 und LTIP 2019 aus- 8
gegebenen bzw. noch auszugebenden Performance Shares sind im Falle der Ausübung der Performance Shares grundsätzlich zum Bezug neuer Aktien der Ge- sellschaft berechtigt, wobei sich die Anzahl ihrer Be- zugsrechte je Performance Share aus der Differenz („Wertsteigerung“) zwischen dem Preis einer Aktie der Gesellschaft im Zeitpunkt der Ausübung der Performance Shares („Ausübungskurs“) und des im Zeitpunkt der Gewährung der Performance Shares festgelegten virtu- ellen Ausgabebetrags („Basispreis“) dividiert durch den Ausübungskurs errechnet. Die Bedingungen des LTIP 2017 und des LTIP 2019 er- lauben es jedoch ein Recht der Gesellschaft vorzusehen, die Bezugsrechte mit eigenen Aktien oder Barzahlungen zu befriedigen. Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Auf- sichtsrat vor, die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017 und 24. Mai 2018 wie folgt anzupassen: Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft werden ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2023 ins- gesamt bis zu 2.096.972 Bezugsrechte an die Bezugs- berechtigten zu gewähren. Die Gewährung und Aus- übung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: a) Berechnung der Anspruchshöhe und Ausübungskurs Die Performance Shares werden zu einem Basispreis gewährt, der mindestens EUR 1,00 beträgt. Der Basis- preis kann jedoch durch den Vorstand oder – soweit es um die Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands geht – durch den Aufsichtsrat auch darüber festgesetzt werden. Zur Ermittlung des variablen Vergütungsanspruchs aus dem LTIP 2019 ist bei Ausübung für jeden Performance Share die Wertsteigerung zu berechnen. Der Ausübung- skurs entspricht dem Schlusskurs der Aktien der Ge- sellschaft im Xetra‑Handel (oder einem vergleichbarem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Ausübung des Performance Shares oder – sofern ein Performance Share an einem Tag ausgeübt wird, an dem kein Schlusskurs ermittelt wird (zum Beispiel 9
am Wochenende oder während eines Feiertags) – dem an dem nächsten Handelstag ermittelten Schlusskurs. Bei Ausübung berechtigt jeder Performance Share den jeweiligen Bezugsberechtigten grundsätzlich dazu, eine Anzahl von Aktien der Gesellschaft zu beziehen, deren Wert bei Ausübung des jeweiligen Performance Shares der Wertsteigerung entspricht („Bezugsrechte“). Die Anzahl der Bezugsrechte entspricht dabei der Anzahl von Aktien der Gesellschaft, die sich aus der Division der Wertsteigerung durch den Ausübungskurs ergibt. Soweit die von dem Bezugsberechtigten ausgeübte Anzahl von Performance Shares nicht zum Bezug einer ganzen Zahl von Aktien berechtigt, ist der Bezugsberechtigte zum Bezug der nächst niedrigeren ganzen Anzahl von Aktien der Gesellschaft berechtigt; die Differenz wird in Geld ausgeglichen. b) Kreis der Bezugsberechtigten Bezugsrechte dürfen ausschließlich an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sowie an Arbeitnehmer der Gesellschaft und verbundener Unternehmen gewährt werden. Insgesamt dürfen (i) bis zu 900.000 Bezugs- rechte an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und (ii) bis zu 1.196.972 Bezugsrechte an Arbeitnehmer der Gesellschaft und verbundener Unternehmen gewährt werden. Soweit gewährte Bezugsrechte innerhalb des Ermäch- tigungszeitraums erlöschen oder verwirken, darf eine entsprechende Anzahl von Bezugsrechten an Bezugs- berechtigte derselben Personengruppe zusätzlich aus- gegeben werden. c) Ausgabezeiträume (Erwerbszeiträume); Zusage von Bezugsrechten Vorbehaltlich bestimmter ausgeschlossener Zeiträume vor der Veröffentlichung von Finanzberichten oder im Falle des Vorliegens von Insiderinformationen dürfen Bezugsrechte innerhalb des Ermächtigungszeitraums in einer oder mehreren Tranchen ausgegeben werden. Die Zusage von Bezugsrechten kann bedingt in der Weise erfolgen, dass die Zusage der Bezugsrechte nur bei Erfüllung bestimmter persönlicher oder Unterneh- mensziele wirksam wird. 10
d) Erfolgsziele und Bedingungen für die Ausübung Voraussetzung für die Ausübung von Bezugsrechten einer Tranche ist jeweils das Erreichen des Erfolgsziels. Das Erfolgsziel ist erreicht, wenn die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate (compound annual growth rate („CAGR“)) des Umsatzes der home24 SE‑Gruppe auf vergleichbarer Basis (like‑for‑like) im jeweiligen Referenz- zeitraum mindestens 10 % beträgt. Der jeweilige „Referenzzeitraum“ sind die vier Geschäfts- jahre beginnend mit dem Ausgabejahr einer Tranche und endend mit dem Geschäftsjahr, das dem Geschäftsjahr vorausgeht, in dem die Wartezeit dieser Tranche endet. Die Wachstumsrate für das erste Jahr in einem Referenz- zeitraum ist dabei im Vergleich zum Umsatz des dem Referenzzeitraum vorhergehenden Geschäftsjahres zu ermitteln. Beispiel: Wenn der Ausgabebetrag einer Tranche auf den 20. Februar 2019 fällt, ist die CAGR für die Geschäftsjahre 2019 bis 2022 maßgeblich. Der Vorstand wird ermächtigt, für Bezugsrechte, die Bezugsberechtigten mit wirtschaftlicher Wirkung im laufenden Geschäftsjahr und damit vor Wirksamwerden der vorliegend beschlossenen Änderungen der Ermächti- gung der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017 und 24. Mai 2018, gewährt worden sind, das Erfolgsziel entsprechend der vorstehenden Regelung anzupassen. Sollte das Erfolgsziel für eine Tranche nicht erreicht sein, verfallen sämtliche in dieser Tranche gewährten Bezugs- rechte vollständig und entschädigungslos. e) Vesting Die gewährten Bezugsrechte sind grundsätzlich an dem Tag erdient („Vesting“), der durch seine Zahl dem wirtschaftlichen Gewährungstag entspricht, in dem zwölften auf den wirtschaftlichen Gewährungstag folgen- den Monat. Das Vesting der einem Bezugsberechtigten zugeteilten Bezugsrechte endet und nicht erdiente Bezugsrechte entfallen grundsätzlich entschädigungslos, sobald der betreffende Bezugsberechtigte nicht mehr in einem fortdauernden und ungekündigten Arbeits‑ oder Dienstverhältnis mit der Gesellschaft oder mit einem mit 11
ihr verbundenen Unternehmen steht. Der Vorstand und – soweit es um die Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands geht – der Aufsichtsrat können weitere Fälle bestimmen, in denen das Vesting endet oder in denen das Vesting aussetzt. Hierzu gehören die unwiderrufliche Freistellung des Bezugsberechtigten, das Ruhen des Arbeits‑ oder Dienst- verhältnisses ohne Entgeltfortzahlung sowie sonstige Zeiträume, in denen kein Entgelt gezahlt wird. Darüber hinaus können Fälle vorgesehen werden, in denen auch bereits erdiente Bezugsrechte entschädigungslos verfallen, insbesondere bei Kündigung aus wichtigem Grund oder Verletzung wesentlicher Vertragspflich- ten. Ferner können abweichende Vesting-Zeiträume vorgesehen werden, insbesondere wenn die Laufzeit des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses befristet ist. Für den Todesfall, die Pensionierung sowie sonstige Son- derfälle des Ausscheidens können Sonderregelungen (zum Beispiel eine zeitanteilige Kürzung der ausübbaren Bezugsrechte statt eines Verfalls) getroffen werden. f) Warte‑ und Laufzeit Die Wartezeit für die erstmalige Ausübung der Bezugsrechte beträgt vier Jahre ab dem Ausgabetag des jeweiligen Bezugsrechts. Als Ausgabetag gilt der Zeit- punkt, zu dem die Gesellschaft dem Bezugsberechtigten das Angebot über die Bezugsrechte macht, ungeachtet des Zeitpunkts des Zugangs oder der Annahme des Angebots („Ausgabetag“). Im Angebot kann ein späterer Zeitpunkt innerhalb des Erwerbszeitraums der jeweiligen Tranche als Ausgabetag bestimmt werden. Die Laufzeit der Bezugsrechte beträgt ab dem Ausgabetag bis vier Jahre nach Ablauf der Wartezeit für die jeweili- gen Bezugsrechte. Bezugsrechte, die bis zum Ende der Laufzeit nicht ausgeübt werden oder ausgeübt werden können, verfallen beziehungsweise verwirken ersatz‑ und entschädigungslos. Falls das Laufzeitende in eine Sperrfrist fällt, verlängert sich die Laufzeit der Bezugs- rechte und Bezugsrechte können auch in einem Zeitraum nach Ende der entsprechenden Sperrfrist ausgeübt werden, der dem Zeitraum von Beginn der entsprechen- den Sperrfrist bis zum regulären Ende der Bezugsrechte nach vorstehendem Satz entspricht. Der Vorstand wird ermächtigt, für Bezugsrechte, die Bezugsberechtigten mit wirtschaftlicher Wirkung im 12
laufenden Geschäftsjahr und damit vor Wirksamwerden der vorliegend beschlossenen Änderungen der Ermächti- gung der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017 und 24. Mai 2018, gewährt worden sind, die Laufzeit der Bezugsrechte entsprechend der vorstehen- den Regelung anzupassen. g) Ausübungszeiträume und Sperrfristen Nach Ablauf der Wartezeit können Bezugsrechte – soweit sie erdient sind, das Erfolgsziel erreicht ist und die Ausübungsbedingungen vorliegen – außerhalb der Sperrfristen bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit jederzeit ausgeübt werden. In den folgenden Zeiträumen ist eine Ausübung von Bezugsrechten unzulässig („Sperrfristen“): · der Zeitraum von acht Wochen vor bis zum Ablauf des Tages einer ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft; · der Zeitraum von drei Wochen vor bis einen Tag nach der Bekanntgabe von Quartals‑ bzw. Halbjahresergeb- nissen der Gesellschaft; und · die letzten zwei Wochen vor Ablauf eines Ges- chäftsjahres bis einen Tag nach Bekanntgabe der Ergebnisse des abgelaufenen Geschäftsjahres. Der Vorstand und – im Verhältnis zum Vorstand – der Auf- sichtsrat ist berechtigt, im Einzelfall weitere Sperrfristen nach billigem Ermessen festzulegen oder Sperrfristen, sofern dies gesetzlich zulässig ist, zu verkürzen. Die vorstehend genannten Sperrfristen verstehen sich jeweils einschließlich der bezeichneten Anfangs‑ und Endzeitpunkte. Im Übrigen sind die Einschränkungen zu beachten, die aus den allgemeinen Rechtsvorschriften folgen. h) Ausgabebetrag Der Ausgabebetrag je Aktie, die aufgrund von Bezugs- rechten ausgegeben werden, entspricht jeweils dem geringsten Ausgabebetrag im Sinne des § 9 Absatz 1 Aktiengesetz, momentan mithin EUR 1,00 je Aktie. Der Ausgabebetrag ist durch Einbringung variabler 13
Vergütungsansprüche der Bezugsberechtigten aus den ihnen gewährten Performance Shares (im Wege der Sacheinlage) zu erbringen. i) Sonstige Regelungen Bezugsrechte sind, abgesehen vom Erbfall, nicht über- tragbar, veräußerbar, verpfändbar oder anderweitig belastbar. Die Bedingungen können vorsehen, dass die Gesellschaft den Bezugsberechtigten zur Bedienung von Bezugs- rechten statt neuer Aktien eigene Aktien gewähren oder Bezugsrechte durch eine Barzahlung befriedigen kann. Im Falle einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln durch Ausgabe neuer Aktien erhöht sich das Bedingte Kapital 2019 gemäß § 218 Aktiengesetz im gleichen Verhältnis wie das Grundkapital. Ferner verringert sich der Basispreis im umgekehrten Verhältnis und erhöht sich die Anzahl der ausgegebenen Performance Shares in dem gleichen Verhältnis wie das Grundkapital. Erfolgt die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ohne Ausgabe neuer Aktien (§ 207 Absatz 2 Satz 2 Aktiengesetz), bleibt das Bezugsrecht unverändert. Im Falle einer Kapitalherabsetzung erfolgt keine Anpassung des Basispreises der Performance Shares, sofern durch die Kapitalherabsetzung die Gesamtzahl der Aktien nicht verändert wird oder die Herabsetzung mit einer Kapitalrückzahlung oder mit einem entgeltli- chen Erwerb eigener Aktien verbunden ist. Im Falle der Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien ohne Kapitalrückzahlung und im Falle einer Erhöhung der Anzahl der Aktien ohne Kapitalveränderung (Aktiensplit) sind der Basispreis und die Anzahl der Performance Shares so anzupassen, dass der jeweilige Bezugs- berechtigte wirtschaftlich so gestellt wird, wie er vor der Kapitalmaßnahme stand. Der Vorstand und – im Verhältnis zum Vorstand – der Aufsichtsrat werden ermächtigt, die weiteren Einzelhei- ten über die Ausgabe von Aktien aus dem Bedingten Kapital 2019, insbesondere die Bezugsbedingungen für die Bezugsberechtigten, festzulegen sowie von den Bedingungen dieser Ermächtigung abzuweichen, soweit die Ermächtigung über aktienrechtliche Mindestanforderun- gen hinausgeht. 14
Zu den weiteren Einzelheiten gehören insbesondere Bestimmungen über die Aufteilung der Bezugsrechte Innerhalb der berechtigten Personengruppen, Bes- timmungen über Steuern und Kosten, Regelungen zur Dividendenberechtigung vor der Ausübung der Bezugs- rechte, das Verfahren für die Gewährung an die einzelnen Bezugsberechtigten und die Ausübung der Bezugsrechte, Regelungen bezüglich des Verfalls von Bezugsrechten im Falle der Beendigung des Arbeits‑ oder Dienstverhält- nisses sowie Verfahrensregelungen. Der Vorstand wird auch ermächtigt, bei der Umsetzung dieses Beschlusses gegenüber Arbeitnehmern verbun- dener Unternehmen im Ausland von den Bestimmun- gen der Ermächtigung abzuweichen, soweit der Inhalt der Ermächtigung nicht aktienrechtlich zwingend in die Beschlusszuständigkeit der Hauptversammlung fällt oder soweit dieser Beschluss über aktienrechtliche Mindest- anforderungen hinausgeht. j) Anpassung des Bedingten Kapitals 2017 Gemäß § 4 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 1.180.350,00 (in Worten: eine Million einhundertachtzigtausend dreihundert fünfzig Euro) durch Ausgabe von bis zu 1.180.350 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht („Bedingtes Kapital 2017“). Das Bedingte Kapital 2017 dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten, die den Bezugsberechtigten aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017 und 24. Mai 2018 im Rahmen des LTIP 2017 gewährt wurden. Nach Anpassung des LTIP 2017 und Umbenennung in LTIP 2019 wird auch der Beschluss der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert am 28. Juli 2017 und 24. Mai 2018, über die Schaffung des Bedingten Kapitals 2017 wie folgt angepasst: Die bisherige Bezeichnung „Bedingtes Kapital 2017“ wird durch die Bezeichnung „Bedingtes Kapital 2019“ ersetzt. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 2.096.972,00 (in Worten: zwei Millionen sechsundneun- zigtausend neunhundert zweiundsiebzig Euro) durch Ausgabe von bis zu 2.096.972 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht („Bedingtes Kapital 2019“). Das Bedingte Kapital 2019 dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten, die den Bezugsberechtigten 15
aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Haupt- versammlungen vom 28. Juli 2017, 24. Mai 2018 und 19. Juni 2019 im Rahmen des LTIP 2019 (bzw. unter der vorherigen Bezeichnung LTIP 2017) gewährt wurden. Die Bezugsaktien werden zum geringsten Ausgabe- betrag von EUR 1,00 ausgegeben. Die Einlagen auf die Bezugsaktien werden durch die Einbringung von Vergütungsansprüchen der Bezugsberechtigten aus den ih- nen gewährten Performance Shares im Wege der Sachein- lage erbracht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur inso- weit durchgeführt, wie nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017, 24. Mai 2018 und 19. Juni 2019, Performance Shares ausgege- ben wurden, die Bezugsberechtigten von ihrem Ausübungs- recht in vertragsgemäßer Weise Gebrauch machen und die Gesellschaft die Bezugsrechte weder durch eigene Aktien noch durch eine Geldzahlung erfüllt. Die neuen Aktien neh- men vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil; abweichend hiervon nehmen die neuen Aktien von Beginn des dem Entstehungsgeschäfts- jahr vorhergehenden Geschäftsjahres am Gewinn teil, falls die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanz- gewinns des dem Entstehungsgeschäftsjahr vorhergehen- den Geschäftsjahres noch keinen Beschluss gefasst hat. k) Satzungsänderung § 4 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft wird geändert und lautet nunmehr wie folgt: „Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 2.096.972,00 (in Worten: zwei Millionen sechsund- neunzigtausend neunhundert zweiundsiebzig Euro) durch Ausgabe von bis zu 2.096.972 auf den Inhaber lauten- den Stückaktien bedingt erhöht („Bedingtes Kapital 2019“). Das Bedingte Kapital 2019 dient ausschließlich der Bedie- nung von Bezugsrechten, die den Bezugsberechtigten aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Haupt- versammlungen vom 28. Juli 2017, 24. Mai 2018 und 19. Juni 2019 im Rahmen des LTIP 2019 (bzw. unter der vorherigen Bezeichnung LTIP 2017) gewährt wurden. Die Bezugsak- tien werden zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 ausgegeben. Die Einlagen auf die Bezugsaktien werden durch die Einbringung von Vergütungsansprüchen der Bezugsberechtigten aus den ihnen gewährten Performance 16
Shares im Wege der Sacheinlage erbracht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Haupt- versammlungen vom 28. Juli 2017, 24. Mai 2018 und 19. Juni 2019, Performance Shares ausgegeben wurden, die Bezugsberechtigten von ihrem Ausübungsrecht in vertrags- gemäßer Weise Gebrauch machen und die Gesellschaft die Bezugsrechte weder durch eigene Aktien noch durch eine Geldzahlung erfüllt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil; abweichend hiervon nehmen die neuen Aktien von Beginn des dem Entstehungsgeschäftsjahr vorherge- henden Geschäftsjahres am Gewinn teil, falls die Haupt- versammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns des dem Entstehungsgeschäftsjahr vorhergehenden Geschäfts- jahres noch keinen Beschluss gefasst hat.“ l) Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister Der Vorstand und der Aufsichtsratsvorsitzende werden angewiesen, die Anpassung und Umbenennung des Bedingten Kapitals 2017 (lit. j) dieses Tagesordnungs- punkts 7) und die entsprechende Änderung der Satzung (lit. k) dieses Tagesordnungspunkts 7) zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Der Vorstand und der Aufsichtsratsvorsitzende werden ermächtigt, die Anpassung und Umbenennung des Bedingten Kapitals 2017 unabhängig von den übrigen Beschlüssen der Hauptversammlung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. 8. Beschlussfassung über die Billigung des Systems der Vorstandsvergütung Gemäß § 120 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz kann die Hauptversammlung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen. In der Hauptversammlung am 13. Juni 2018 wurde das seinerzeit geltende System der Vorstandsvergütung gebilligt, das im Vergütungsbericht als Teil des zusammengefassten Lage- berichts im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2018 dargestellt ist. Nach Wirksamwerden des unter Tagesordnungspunkt 7 beschriebenen LTIP 2019 soll den Mitgliedern des Vorstands zukünftig ihre aktienbasierte Vergütung grundsätzlich auf Grundlage des LTIP 2019 gewährt 17
werden. Hinsichtlich der Einzelheiten des LTIP 2019 wird auf den Tagesordnungspunkt 7 sowie den erläuternden Bericht zu Tagesordnungspunkt 7 verwiesen. Als erstes Vorstandsmitglied soll Herr Johannes Schaback Performance Shares unter dem LTIP 2019 erhalten: Das bisherige Vorstandsmandat von Herrn Schaback war bis zum 31. März 2019 befristet. Der Aufsichtsrat hat sich jedoch mit Herrn Schaback auf eine Verlängerung seines Mandats um zwei Jahre bis zum Ablauf des 31. März 2021 geeinigt. In diesem Zusammenhang wurde Herrn Schaback eine entsprechende Gewährung von Performance Shares – unter dem Vorbehalt des Wirksamwerdens des LTIP 2019 und der Billigung des Vergütungssystems unter diesem Tagesordnungspunkt 8 – zugesagt. Im Übrigen hat der Aufsichtsrat bei der der Verlängerung des Vorstandsman- dats an der Zusammensetzung der im Vergütungsbericht beschriebenen Vergütung aus Fixgehalt, Jahresbonus sowie einer langfristigen, aktienbasierten Vergütungs- komponente mit sogenannten Performance Shares fest- gehalten. Konkret wurden Herrn Schaback eine jährliche Fixvergütung in Höhe von EUR 250.000,00, ein Jahres- bonus von maximal EUR 50.000,00 – abhängig von der Erreichung der für das jeweilige Geschäftsjahr vereinbar- ten Ziele – sowie die Gewährung von Performance Shares jeweils für jedes Jahr der Amtszeit wie folgt zugesagt: · 22.417 Performance Shares mit einem Basispreis von EUR 1,00; · 22.417 Performance Share mit einem Basispreis von EUR 24,14; sowie · 315.000 Performance Shares mit einem Basispreis von EUR 15,00 („Variable Tranche”), wobei Anzahl und Basispreis der Performance Shares der Variablen Tranche abhängig von der Entwicklung des Aktien- kurses der Gesellschaft wie nachfolgend dargestellt angepasst werden. Alle Performance Shares für seine zweijährige Amtszeit sollen Herrn Schaback unverzüglich nach Wirksam- werden des unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossenen Bedingten Kapitals 2019 gewährt werden. 18
Die Variable Tranche soll auf Basis des durchschnittlichen Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im Xetra‑Han- del in den drei Monaten vor der Ausgabe der Performance Shares („Referenzpreis“) wie folgt angepasst werden: · Soweit der Referenzpreis unter EUR 7,50 liegt, ist der Basispreis der Variablen Tranche im gleichen Umfang herabzusetzen, wobei der Basispreis der Variablen Tranche mindestens EUR 13,00 betragen muss. · Bei einem Referenzpreis zwischen EUR 7,50 und EUR 8,50 („Base Case“) bleibt der Basispreis der Variablen Tranche unverändert. · Soweit der Referenzpreis über EUR 8,50 liegt, ist der Basispreis der Variablen Tranche im gleichen Umfang zu erhöhen, bis der nach Black Scholes zu ermittelnde Zuteilungswert sämtlicher Herrn Johannes Schaback für das jeweilige Jahr gewährten Performance Shares im Zeitpunkt der Gewährung insgesamt EUR 1,0 Million erreicht („Up‑Side Cap“). Bei Überschreitung des Up‑Side Caps bestimmt Herr Schaback, wie die Anzahl der Performance Shares und der Basispreis der Variablen Tranche anzupassen sind, wobei hier- bei (i) das Up‑Side Cap und (ii) die maximale Anzahl von 315.000 Performance Shares unter der Variablen Tranche nicht überschritten werden dürfen. Bei beispielhafter Zugrundelegung des Drei‑Monats‑Durchschnittsschlusskurses der Aktien der Gesellschaft im Xetra‑Handel vom 3. Februar 2019 bis 2. Mai 2019 in Höhe von EUR 6,54 je Aktie anstelle des tatsächlichen (zukünftigen) Referenzpreises und unter Her- anziehung des Schlusskurses der Aktie der Gesellschaft im Xetra‑Handel zum 3. Mai 2019 in Höhe von EUR 5,52 anstelle des tatsächlichen (zukünftigen) Schlusskurses bei Gewährung der Performance Shares beträgt der Basispreis der Variablen Tranche EUR 14,04 und der jährliche Zutei- lungswert sämtlicher Herrn Schaback zu gewährenden Performance Shares somit rund EUR 236 Tsd. Der tatsäch- liche Zuteilungswert kann den vorgenannten Wert über‑ oder unterschreiten und ist abhängig vom tatsächlichen Referenzpreis sowie dem tatsächlichen Schlusskurs einer Aktie der Gesellschaft am Tag der Gewährung der Perfor- mance Shares. Maximal beträgt der Zuteilungswert der Herrn Johannes Schaback gewährten Performance Shares im Zeitpunkt der Gewährung nach Maßgabe der oben ges- childerten Vereinbarung jedoch EUR 1,0 Millionen pro Jahr. 19
Die maximale Vergütung von Herrn Schaback aus Performance Shares unter dem LTIP 2019 ist auf EUR 15,0 Millionen pro Jahr begrenzt. Diese Grenze ist im oben dargestellten Beispielsfall bei einem Aktienkurs von EUR 55,54 erreicht (entspricht in etwa einer Verzehnfa- chung des Schlusskurses der Aktie der Gesellschaft im Xetra‑Handel von EUR 5,52 am 3. Mai 2019). Das bedeu- tet im Beispielsfall, dass eine Steigerung des Aktienkurs- es auf über EUR 55,54 zu keiner weiteren Erhöhung der Vergütung unter dem LTIP 2019 führt. Die Ansprüche von Herrn Schaback aus dem LTIP 2019 können nach Wahl der Gesellschaft entweder durch Barzahlung, Ausgabe neuer Aktien aus dem Bedingten Kapital 2019 oder Gewährung eigener Aktien der Gesellschaft befriedigt werden. Angesichts der vom Aufsichtsrat seit der letzten Entschei- dung der Hauptversammlung beschlossenen Änderun- gen soll die Hauptversammlung Gelegenheit erhalten, das nunmehr geltende Vergütungssystem zu beurteilen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, das im Vergütungsbericht als Teil des zusammengefassten Lage- berichts im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2018 dargestellte System zur Vergütung der Vorstandsmitglie- der sowie die Gewährung der geänderten Vergütung an Herrn Johannes Schaback wie vorstehend beschrieben zu billigen. II. Weitere Angaben zu den unter Tagesordnung- spunkt 6 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichts- ratskandidaten und Berichte des Vorstands 1. Weitere Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten a) Herr Lothar Lanz, Mitglied der Aufsichtsräte der BAUWERT Aktiengesellschaft, Dermapharm Holding SE und TAG Immobilien AG, wohnhaft in München Lothar Lanz wurde 1948 in Bihlafingen geboren. Nach sei- nem Abschluss in Betriebswirtschaftslehre begann Herr Lanz seine Karriere als Wirtschaftsprüfer und Steuerbera- ter in Berlin und war von 1983 bis 1990 als Niederlassungs- leiter für die Bayerische Hypotheken und Wechselbank 20
Aktiengesellschaft tätig. Seitdem hat er in zahlreichen Vorständen, zuletzt als Chief Financial and Operating Officer im Vorstand der Axel Springer Aktiengesellschaft (heute Axel Springer SE), umfangreiche Erfahrungen gesammelt. Neben seinem Amt als Aufsichtsrat der Gesellschaft ist Herr Lanz Mitglied einer Reihe weiterer Aufsichtsräte von börsennotierten Gesellschaften. Herr Lanz ist derzeit Mitglied in den folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 Halbsatz 1 Aktiengesetz: · BAUWERT Aktiengesellschaft (Mitglied des Aufsichtsrats); · Dermapharm Holding SE (Mitglied des Aufsichtsrats); · TAG Immobilien AG (Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats); und · Zalando SE (Vorsitzender des Aufsichtsrats). Aus dem Aufsichtsrat der Zalando SE wird Herr Lanz mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Zalando SE am 22. Mai 2019 ausscheiden. Herr Lanz ist derzeit kein Mitglied in vergleichbaren in‑ und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsun- ternehmen im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 Halbsatz 2 Aktiengesetz. Derzeit übt Herr Lanz keine weiteren wesentlichen Tätigkeiten im Sinne von Ziffer 5.4.1 Absatz 5 Satz 2, Halb- satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex aus. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßge- benden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Lanz einerseits und den Gesellschaften des home24 SE‑Konzerns, deren Organen oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Gesellschaft beteiligten Aktionär andererseits, sodass Herr Lanz als unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex gilt. b) Herr Magnus Agervald, Interim Chief Executive Officer der Webhallen AB, wohnhaft in Stockholm, Schweden 21
Magnus Agervald wurde 1975 in Råsunda, Schweden, geboren. Er verfügt über einen Master in Ingenieur- physik vom Royal Institute of Technology, Stockholm und einen Master in Wirtschaftswissenschaften von der Stockholm School of Economics. Im Jahre 1999 begann Herr Agervald seine berufliche Laufbahn als einer der Gründer von Icomera AB, einem Unternehmen für mobiles Internet und Datenkommunikation. Im Jahre 2000 trat er dem Private‑Equity‑Fonds IDI AB bei und wechselte 2002 zu McKinsey & Co. Im Jahre 2006 wechselte er zu Byggmax AB, einem schwedischen Einzelhändler, wo er bis 2016 als Chief Operating Officer tätig war. Von 2016 bis 2017 hatte Herr Agervald das gleiche Amt bei Ratos AB inne. Seit Februar 2019 ist Herr Agervald Interim Chief Executive Officer der Webhallen AB. Darüber hinaus war und ist er als Unternehmer in verschiedenen Bereichen tätig. Herr Agervald ist derzeit nicht Mitglied in anderen gesetz- lich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 Halbsatz 1 Aktiengesetz. Dagegen ist Herr Agervald derzeit Mitglied in folgenden vergleichbaren in‑ und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsun- ternehmen im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 Halbsatz 2 Aktiengesetz: · FH Gruppen AS (Mitglied des Verwaltungsrats); · AGE Advisory AB (stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats); und · Independent Spirits Sthlm AB (Vorsitzender des Verwaltungsrats). Derzeit übt Herr Agervald folgende weitere wesentliche Tätigkeiten im Sinne von Ziffer 5.4.1 Absatz 5 Satz 2, Halbsatz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex aus: · Webhallen AB (Vorsitzender der Geschäftsführung (vorläufig)). Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Bezie- hungen zwischen Herrn Agervald einerseits und den Gesellschaften des home24 SE‑Konzerns, deren Organen oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Gesellschaft beteiligten 22
Aktionär andererseits, sodass Herr Agervald als unabhän- gig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex gilt. c) Herr Franco Danesi, Investment Director der Kinnevik Capital Ltd. Co., wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich Franco Danesi wurde 1972 in Rovato, Italien, geboren. Nach seinem Studium der Ingenieurwissenschaften an der Politecnico di Milano sowie der Betriebswirtschaft an der London Business School begann er seine Karriere bei Ernst & Young in London. Danach wechselte Herr Danesi in die Bankabteilung von Morgan Stanley Investment mit einem Fokus auf den Verbrauchersektor und Einzelhan- del. Es folgten Positionen bei Goldman Sachs International und QINVEST. Seit 2014 ist Herr Danesi Investment Direc- tor bei der Kinnevik Capital Ltd. Co., wo er für Investments mit Fokus auf Technologieunternehmen verantwortlich ist. Herr Danesi ist derzeit nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 Halbsatz 1 Aktiengesetz. Herr Danesi ist jedoch derzeit Mitglied in den folgenden vergleichbaren in‑ und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 Halbsatz 2 Aktiengesetz: · Bayport Management Limited (Verwaltungsratsmitglied); · E Motion Advertising Limited (Verwaltungsratsmitglied); · Metro International S.A. (Verwaltungsratsmitglied); und · Monese Ltd. (Verwaltungsratsmitglied). Derzeit übt Herr Danesi folgende weitere wesentliche Tätigkeiten im Sinne von Ziffer 5.4.1 Absatz 5 Satz 2, Halb- satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex aus: Kinnevik Capital Ltd. Co. (Investment Director). Herr Danesi ist Investment Director der Kinnevik Capital Ltd. Co., einem verbundenen Unternehmen der Kinne- vik AB (publ). Ausweislich der Stimmrechtsmitteilung der 23
Kinnevik AB (publ) vom 4. Februar 2019 ist die Kinnevik AB (publ) mit 11,94 % der Aktien indirekt maßgeblich an der Gesellschaft beteiligt. Darüber hinaus bestehen nach Ein- schätzung des Aufsichtsrats keine für die Wahlentschei- dung der Hauptversammlung maßgebenden persön- lichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Danesi einerseits und den Gesellschaften des home24 SE‑Konzerns, deren Organen oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Gesellschaft beteiligten Aktionär andererseits. d) Frau Verena Mohaupt, Partnerin und Prokuristin der Findos Investor GmbH, wohnhaft in München Verena Mohaupt wurde 1968 in Essen geboren. Sie verfügt über einen Abschluss der Betriebswirtschafts- lehre an der Westfälischen Wilhelms Universität in Münster (Diplom Kauffrau) und einen Master in Business Administration (MBA) vom INSEAD in Fontainebleau, Frankreich. Frau Mohaupt verfügt über weitreichende Erfahrungen im Bereich Finanzen und Private Equity. Sie begann ihre Karriere im Investmentbanking bei Goldman Sachs International in London; es folgten Positionen bei McKinsey & Co. sowie bei der Allianz Capital Partners. Darüber hinaus war sie eine der Gründerinnen der ciao. com AG, einem europäischen Online Shopping Portal. Derzeit ist Frau Mohaupt Partnerin und Prokuristin der Findos Investor GmbH, einem mittelständischen Private Equity Fund mit Sitz in München. Frau Mohaupt ist derzeit kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 Halbsatz 1 Aktiengesetz. Frau Mohaupt ist jedoch derzeit Mitglied in den folgenden vergleichbaren in‑ und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 Halbsatz 2 Aktiengesetz: · Mos Mosh A/S (Mitglied des Beirats); · Reinhold Fleckenstein Jeanswear GmbH (Vorsitzende des Beirats); und · Rhenoflex GmbH (Mitglied des Beirats). Derzeit übt Frau Mohaupt folgende weitere wesentliche Tätigkeiten im Sinne von Ziffer 5.4.1 Absatz 5 Satz 2, Halb- 24
satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex aus: · Findos Investor GmbH (Partnerin und Prokuristin). Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßge- benden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Frau Mohaupt einerseits und den Gesellschaften des home24 SE‑Konzerns, deren Organen oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Gesellschaft beteiligten Aktionär andererseits, sodass Frau Mohaupt als unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Gover- nance Kodex gilt. 2. Berichte des Vorstands a) Bericht des Vorstands über die teilweise Aus‑ nutzung des Genehmigten Kapitals 2018 zur Be‑ dienung der Greenshoe‑Option im Rahmen des Börsengangs Die Gesellschaft hat mit Notierungsaufnahme am 15. Juni 2018 einen Börsengang mit Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel am regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) durchgeführt (der „Börsengang“). Im Zusammenhang mit dem Börsengang hat die Gesellschaft am 1. Juni 2018 (geändert am 10. Juli 2018) mit der Rocket Internet SE als verleihender Aktionärin und den am Börsengang beteiligten Konsortialbank- en einen Übernahmevertrag sowie am 13. Juni 2018 eine Preisfestsetzungsvereinbarung abgeschlossen. Gemäß dem geänderten Übernahmevertrag und der Preisfestsetzungsvereinbarung hatte die Gesellschaft der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Hamburg („Berenberg“), die im Rahmen des Börsengangs als Stabilisierungsmanager fungierte, eine unwiderrufliche Option zum Erwerb von bis zu 978.261 zusätzlichen neuen Aktien gewährt (die „Greenshoe‑Option“). Die Greenshoe‑ Option diente dazu, Berenberg in die Lage zu versetzen, die Rücklieferungspflichten, die Berenberg unter dem in dem Übernahmevertrag und der Preisfestsetzungsver- einbarung vereinbarten Aktiendarlehen gegenüber der 25
Rocket Internet SE hatte, mit neuen Aktien der Gesellschaft erfüllen zu können. Mit der Änderungsvereinbarung zum Übernahmevertrag vom 10. Juli 2018 hat Berenberg ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf die Greenshoe‑ Kapitalerhöhung an die Rocket Internet SE abgetreten beziehungsweise auf diese übertragen. Berenberg hat die Greenshoe‑Option am 10. Juli 2018 in voller Höhe für 978.261 Aktien ausgeübt. Vor diesem Hin- tergrund hat der Vorstand in seiner Sitzung vom 10. Juli 2018 die Durchführung einer Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2018 zur Schaffung von 978.261 neuen Aktien zur Bedienung der Greenshoe‑Option beschlossen. Der Aufsichtsrat hat diesem Beschluss am 10. Juli 2018 zugestimmt. Die Kapitalerhöhung um EUR 978.261,00 durch Ausgabe von 978.261 neuen Aktien der Gesellschaft an die Rocket Internet SE wurde am 12. Juli 2018 im Handelsregister eingetra- gen. Im Rahmen dieser Kapitalerhöhung wurde das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 24.998.496,00 um EUR 978.261,00 auf EUR 25.976.757,00 erhöht (die „Greenshoe‑Kapitalerhöhung“). Bei der Durchführung der Greenshoe‑Kapitalerhöhung wurden die gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben eingehalten. Nach § 4 Absatz 7 der Satzung der Gesellschaft war der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Auf- sichtsrats um bis zu insgesamt EUR 8.504.065,00 durch Ausgabe von bis zu 8.504.065 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar‑ und/oder Sacheinla- gen einmalig oder mehrmals zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2018“). Das Bezugsrecht der Aktionäre war dabei unter ander- em für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2018 ausgeschlossen, wenn die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018 erfolg- te, um eine beim Börsengang der Gesellschaft mit den Emissionsbanken vereinbarte Option zum Erwerb von zusätzlichen neuen Aktien (Greenshoe‑Option) erfüllen zu können, falls sich die Emissionsbanken im Rahmen einer etwaigen Mehrzuteilung von Aktien bestehende Aktien von bestehenden Aktionären leihen, aber keine Aktien in entsprechender Anzahl über Stabilisierungsmaßnahmen wieder erworben haben, um diese Wertpapierdarlehen 26
zurückführen zu können. Dabei war vorgesehen, dass der Ausgabepreis dem Platzierungspreis der Aktien im Börsengang (abzüglich Bankenkommissionen) zu entspre- chen hatte. Die Einräumung der Greenshoe‑Option und die daraus resultierende Greenshoe‑Kapitalerhöhung dienten dazu, im Zusammenhang mit dem Börsengang zeitlich begrenzt Maßnahmen zur Stabilisierung des Börsenkurses der Gesellschaft unmittelbar nach dem Börsengang durchführen zu können. Die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen dient dem Interesse von Emittenten wie der Gesellschaft, Kursschwankungen nach Börseneinführung, die regelmäßig nicht auf die wirtschaftliche Situation des Emittenten, sondern auf das Anlageverhalten von Investoren zurückzuführen sind, zu begrenzen. Die Gesellschaft hat mit Durchführung der Greenshoe‑Kapitalerhöhung entsprechende vertragliche Verpflichtungen aus dem zwischen der Gesellschaft und den Konsortialbanken geschlossenen Übernahmevertrag erfüllt. Die neuen Aktien dienten dazu, die bestehende Wertpapierleihe gegenüber der Rocket Internet SE, die für die Durchführung der Stabilisierungsmaßnahmen erforderlich war, zurückzuführen. Der Ausgabepreis der neuen Aktien im Rahmen der Greenshoe‑Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 23,00 entsprach dabei dem Platzierungs- preis im Rahmen des Börsengangs (abzüglich einer Bankenprovision in Höhe von EUR 0,69 pro Aktie). Aus den vorstehenden Erwägungen war der unter Beachtung der Vorgaben des Genehmigten Kapitals 2018 bei dessen Ausnutzung vorgenommene Bezugsrechtsausschluss im Rahmen der Greenshoe‑Kapital- erhöhung insgesamt sachlich gerechtfertigt. b) Bericht des Vorstands über die teilweise Aus‑ nutzung des Genehmigten Kapitals 2015/III zur Be‑ dienung von Ansprüchen aus virtuellen Aktienop‑ tionen Gemäß § 4 Absatz 4 der Satzung war der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 17. Mai 2023, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, einmalig oder mehrmals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre um insgesamt bis zu EUR 277.350,00 durch Aus- gabe von bis zu 277.350 auf den Inhaber lautenden Stück- aktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen (das „Genehmigte Kapital 2015/III“). Das Genehmigte Kapital 2015/III diente 27
ausschließlich der Erfüllung von Geldforderungen, die Geschäftsführern und Mitarbeitern der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen aus virtuellen Options- programmen von 2010 und 2013/2014 (zusammen das „Virtuelle Optionsprogramm“) gegen die Gesellschaft zustehen. Der Ausgabebetrag entsprach EUR 1,00 je Aktie, wobei die Einlagen auf die neuen Aktien durch Einbrin- gung der Geldforderungen, die den Optionsinhabern aus dem Virtuellen Optionsprogramm gegen die Gesellschaft zustehen, zu erbringen waren. Zur Bedienung von Ansprüchen aus dem Virtuellen Optionsprogramm hat der Vorstand am 19. September 2018, mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tage, beschlossen, das Genehmigte Kapital 2015/III durch Ausgabe von 83.253 Aktien zu einem Ausgabepreis von EUR 1,00 je Aktie teilweise auszunutzen. Dabei wurden 25 gegenwärtige und ehemalige Mitarbeiter bzw. Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft bzw. mit ihr verbundener Unternehmen zur Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien gegen Einbringungen von Vergütungsansprüchen aus dem Virtuellen Optionspro- gramm in Höhe von insgesamt EUR 83.253,00 zugelas- sen. Die Kapitalerhöhung wurde am 16. Oktober 2018 ins Handelsregister eingetragen. Vorstand und Aufsichtsrat haben ihre jeweiligen Beschlüsse über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015/III nach sorgfältiger Prüfung des Sach- verhalts im besten Interesse der Aktionäre getroffen: Durch die Ausgabe von Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2015/III kann die Gesellschaft die Vergütung- sansprüche aus virtuellen Optionen liquiditätsschonend erfüllen und zugleich eine Incentivierung der betreffenden Führungspersonen im Einklang mit den Interessen der Gesellschaft gewährleisten. Daher lag die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015/III im Interesse der Aktionäre. Nach der teilweisen Ausnutzung besteht das Genehmigte Kapital 2015/III gegenwärtig noch für bis zu 194.097 neue Aktien der Gesellschaft. c) Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die Anpassung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptver‑ sammlungen vom 28. Juli 2017 und 24. Mai 2018, zur Ausgabe von Performance Shares als virtuelle 28
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