TARIF-BESTIMMUNGEN holding-graz.at/linien - Holding Graz Linien gültig ab 25. Jänner 2021
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TARIF- BESTIMMUNGEN Holding Graz Linien gültig ab 25. Jänner 2021 holding-graz.at/linien Seite 1 von 13
Tarifbestimmungen der Holding Graz Linien Gültig auf allen Straßenbahn- und Stadtbuslinien in der Tarifzone 101 inkl. Schloßbergbahn. Die Fahrpreise enthalten 10 % USt. gültig ab 25. Jänner 2021 Seite 2 von 13
1. Teil: SchülerInnen, die eine gleichartige Schule im grenznahen Gebiet im Ausland als ordentli- Begriffserklärungen che SchülerInnen besuchen, die günstiger zu erreichen ist als eine inländische Schule, 1.1 Allgemeines wenn bei Pflichtschulen hierfür die schulbe- Jeder, der die Fahrzeuge oder Anlagen der hördliche Bewilligung vorliegt. Holding Graz Linien benützt, unterwirft sich SchülerInnen, die eine Ausbildung im geho- damit diesen Tarifbestimmungen und ist ver- benen Dienst für Gesundheits- und Kranken- pflichtet, sich je nach Art des benützten Tickets pflege an einer Schule für Gesundheits- und vor oder unmittelbar nach Antritt der Fahrt Krankenpflege gemäß Gesundheits- und von der Gültigkeit seines Tickets zu überzeu- Krankenpflegegesetz, BGBI. I Nr. 108/1997, gen bzw. dieses ordnungsgemäß zu entwerten oder eine Ausbildung in der medizinischen bzw. entwerten zu lassen. Der Fahrpreis wird Fachassistenz an einer Schule für medizini- durch den Erwerb eines der im 2. Teil ange- sche Assistenzberufe gemäß Medizinische führten Tickets entrichtet. Die Holding Graz Assistenzberufe-Gesetz, BGBI. I Nr. 89/2012 Linien behalten sich vor, InhaberInnen von besuchen. Zeitkarten vom weiteren Bezug der Zeitkarten ordentliche SchülerInnen einer inländischen auszuschließen, wenn grober Missbrauch mit Schule, die gemäß § 12 des Schulpflichtge- den Tickets bzw. an den Anlagen der Holding setzes, BGBI. Nr. 76/1985, als zur Erfüllung Graz Linien vorliegt (siehe Punkt D., Beförde- der Schulpflicht geeignet anerkannt wurde, rungsbedingungen). sowie einer inländischen Privatschule, der die Führung einer gesetzlich geregelten 1.2 Kinder bis zum 6. Geburtstag Schulartbezeichnung bewilligt wurde Personen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (§ 11 des Privatschulgesetzes, werden in Begleitung gratis befördert. BGBI. Nr. 244/1962). bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 1.3 Kinder bis 15 Jahre 24. Lebensjahr vollenden. Personen ab dem 6. bis zum 15. Geburtstag. 1.4 Jugendliche Personen ab dem 15. bis zum 19. Geburtstag 1.5 Erwachsene Personen ab dem 19. Geburtstag 1.6 SchülerInnen Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die SchülerInnenfreifahrt sind im Familienlasten- ausgleichsgesetz (Abschnitt 1a) geregelt: SchülerInnen: ordentliche SchülerInnen einer öffentlichen oder mit der Öffentlichkeitsrecht ausgestat- teten inländische Schule. Seite 3 von 13
1.7 Lehrlinge Ordentliche Studierende an einer in Öster- Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die reich gelegenen Bildungseinrichtungen, die Lehrlingsfreifahrt sind im Familienlastenaus- nach den Bestimmungen des Universitäts- gleichsgesetz (Abschnitt 1b) geregelt: Akkreditierungsgesetzes – UniAKKG, BGBL. I Nr. 168/1999 als Privatuniversitäten Lehrlinge: akkreditiert ist. Personen in einem gesetzlich anerkannten Lehrverhältnis, die eine betriebliche Ausbil- 1.9 Familienangehörige dungsstätte im Bundesgebiet oder im grenz- Als Familienangehörige gelten Gatte/Gattin, nahen Gebiet im Ausland besuchen und für Lebensgefährte/Lebensgefährtin und Kinder. die Familienbeihilfe bezogen wird 1.10 SeniorInnen bis zum Ablauf des Monats in dem sie das 24. Lebensjahr vollendet haben. Personen ab dem vollendeten 64. Lebensjahr 1.8 Studierende Ab dem 1. Jänner 2022 erhöht sich die Alters- grenze auf das vollendete 65. Lebensjahr. Personen, die gemäß § 3 Studienförderungsge- setz 1992 zu einer der folgenden Gruppen von 1.11 Menschen mit Behinderung Studierenden gehören: Personen, die einen Grad der Behinde- Ordentliche Studierende an einer österrei- rung/Minderung der Erwerbsfähigkeit von chischen Universität mindestens 70 % nachweisen. Ordentliche Studierende an einer österrei- Personen, die eine erhöhte Familienbeihilfe chischen Universität der Künste gemäß § 8 Abs. 4 und 7 des Familienlasten- ausgleichsgesetzes beziehen, sofern bei Ordentliche Studierende an einer in Öster- Ihnen ein Grad der Behinderung von mindes- reich gelegenen Theologischen Lehranstalt tens 70 % oder die voraussichtlich dauernde nach Ablegung einer Reifeprüfung Selbsterhaltungsunfähigkeit festgestellt Ordentliche Studierende an österreichischen wurde. Fachhochschul-Studiengängen BezieherInnen eines Pflegegeldes oder einer Ordentliche Studierende an einer österrei- vergleichbaren Leistung aufgrund bundes- chischen öffentlichen Pädagogischen Hoch- oder landesgesetzlicher Vorschriften. schule Ordentliche Studierende an einer österrei- 1.12 Schwerkriegsbeschädigte chischen anerkannten privaten Pädagogi- Personen, die als Schwerkriegsbeschädigte im schen Hochschule Sinne der Bestimmungen des Kriegsopferver- Ordentliche Studierende eines Konservatori- sorgungsgesetzes oder als Opfer des Kampfes ums mit Öffentlichkeitsrecht, wenn sie die um ein freies demokratisches Österreich im durch Verordnung des Bundesministers für Sinne der Bestimmung des Opferfürsorgege- Bildung, Wissenschaft und Kultur bezeichne- setzes anzusehen sind und deren Erwerbsfä- ten Hauptstudiengänge besuchen higkeit nach den Bestimmungen des Kriegsop- Studierende an medizinisch-technischen ferversorgungsgesetzes um mindestens 70 % Akademien und Hebammenakademien gemindert sind. Seite 4 von 13
1.13 Blinde 2.3 24-Stunden-Karte Sehbehinderte Personen, welche das Vollpreis 5,50 Euro Pflegegeld mindestens der Pflegegeldstufe 3 –50 % ermäßigt 2,80 Euro beziehen. –38 % ermäßigt 3,40 Euro 1.14 Gruppen 2.4 Wochenkarte Ab 10 Personen. Vollpreis 15,80 Euro 1.15 Assistenzhunde 2.5 Monatskarte Signal,- Service- oder Blindenführhund. Vollpreis 52,50 Euro 1.16 Lichtbildausweis 2.6 Taxibonuskarte Als Lichtbildausweis werden anerkannt: Sie können täglich ab 20 Uhr bei den LenkerIn- Reisepass, Personalausweis, Identitätsausweis, nen der Holding Graz Linien ein Taxi zu Ihrer Führer-schein, Behindertenpass nach § 40 Ausstiegshaltestelle bestellen. Sie erhalten Bundesbehindertengesetz, Schwerkriegsbe- eine Taxibonuskarte, diese müssen Sie entwer- schädigtenausweis, Ausweis für Studierende ten. Mit dieser Karte wird Ihnen von der Taxi- mit Lichtbild, Verbundfreifahrtausweis für fahrt der aktuelle Preis der Stundenkarte für SchülerInnen und Lehrlinge, checkit.card des eine Tarifzone vergütet. Landes Steiermark, checkit.card für Lehrlinge, Ausweis des Lehrlingsunterstützungsvereines 2.7 Jahreskarte Graz Steiermark (LUV-Ausweis). Anspruch haben Personen mit Hauptwohnsitz in Graz. Das Ticket wird mit 175 Euro von der 1.17 Mobilitäts- und Vertriebscenter Stadt Graz gefördert. Das Mobilitäts- und Vertriebscenter befindet sich in der Jakoministraße 1 in 8010 Graz. Vollpreis 298 Euro 2.8 Halbjahres- und Jahreskarten 2. Teil: Tickets und Halbjahreskarte Jahreskarte 269 Euro 473 Euro Tarife für den Straßenbahn- und 2.9 Graz-72-Stunden-Ticket Autobusverkehr Zwei Kinder können kostenlos mitgenommen werden. 2.1 Stundenkarte Vollpreis 12,90 Euro Vollpreis 2,50 Euro 2.10 P+R-Kombi-Tickets –50 % ermäßigt 1,30 Euro –38 % ermäßigt 1,60 Euro 24-Stunden-Karte 9 Euro Wochenkarte 27 Euro 2.2 10-Zonen-Karte Monatskarte 79 Euro Vollpreis 20,90 Euro Halbjahreskarte 338 Euro –50 % ermäßigt 10,50 Euro Jahreskarte 594 Euro Seite 5 von 13
2.11 Studienkarte Bei der Errechnung des Einkommens werden 4 Monate 129,20 Euro folgende Punkte nicht berücksichtigt: Die staatliche Familien- oder Wohnungsbei- 2.12 Top-Ticket für Studierende hilfe Vollpreis 153 Euro Das 13. und 14. Monatsgehalt (Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld) 2.13 Schüler- und Lehrlingsfreifahrt Die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge Vollpreis 19,60 Euro Sonstige Sonderzahlungen oder Zuwendungen 2.14 Top-Ticket für SchülerInnen und sind mit einem 12tel des Jahresbezugs in Rech- Lehrlinge nung zu stellen. Die Prüfung erfolgt im Mobili- täts- und Vertriebscenter. Hierfür sind ein Ein- Vollpreis 116 Euro kommensnachweis und ein amtlicher Lichtbild- 2.15 Freizeit-Ticket Steiermark ausweis vorzuweisen. Überschreitet ein Besit- zer eines ermäßigten SeniorInnentickets die Vollpreis 11 Euro Einkommensgrenze, ist der Besitzer zur unver- 2.16 Hunde züglichen Rückgabe im Mobilitäts- und Ver- triebscenter verpflichtet. Stundenkarte 1,30 Euro 24-Stunden-Karte 2,80 Euro Die Holding Graz Linien behalten sich vor, für widerrechtlich benützte SeniorInnenkarten 2.17 SeniorInnenkarten den vollen Fahrpreis und allfällige Zuschlags- SeniorInnenkarten sind nicht übertragbar und tarife nachzufordern. werden mit einem aktuellen Passbild ausge- stellt. Zwei Kinder bis zum vollendeten 6. Le- Ermäßigte SeniorInnenkarten bis zu einer Ein- bensjahr fahren in Begleitung kostenlos. Jede kommensgrenze von 1.400 Euro brutto Monats-wertmarke muss – auch wenn sie erst Monatswertmarke 34 Euro nach Ablauf der alten Wertmarke gekauft wird Halbjahreswertmarke 179,70 Euro – in ihrer Laufzeit unmittelbar an die vorherige Jahreswertmarke 316,30 Euro Wertmarke anschließen. Der Gültigkeitstermin ist beim Erstkauf vom Fahrgast frei wählbar Ermäßigte SeniorInnenkarten bis zu einer Ein- Die Festsetzung eines neuen Laufzeitbeginns kommensgrenze von 1.870 Euro brutto ist erst nach einer Unterbrechung von mindes- Monatswertmarke 48,70 Euro tens 3 Wochen und nur gegen eine Gebühr zu- Halbjahreswertmarke 248 Euro lässig. Monatswertmarken werden auch bei Jahreswertmarke 460 Euro gekennzeichneten Vorverkaufsstellen verkauft. SeniorInnenkarten ohne Einkommensgrenze Anspruch haben: Monatswertmarke 64,30 Euro SeniorInnen laut Punkt 1.9. Halbjahreswertmarke 340,30 Euro FrühpensionistInnen aus Invaliditätsgründen Jahreswertmarke 616,50 Euro Anspruch auf die ermäßigten SeniorInnen- karten haben: SeniorInnen bzw. FrühpensionistInnen deren Brutto-Monatseinkommen nicht mehr als 1.400 bzw. 1.870 Euro beträgt. Seite 6 von 13
2.18 Kongresstickets 2.21 Gepäck, Rollstühle, Kinderwagen Speziell für größere Veranstaltungen werden Gepäck, Rollstühle und Kinderwägen werden 3- und 4-Tages-Karten angeboten. Diese Fahr- kostenlos befördert. karten sind nur für Gruppen ab mindestens 100 Personen erhältlich. Eine gemeinsame Vereinbarung ist erforderlich. 3. Teil: Tickets und 3-Tages-Karte 8,90 Euro Tarife für die Schloß- 4-Tages-Karte 10,70 Euro bergbahn, die Schloß- 2.19 Sammelfahrscheine berglifte und die Für Gruppen von mindestens 10 Personen und Schloßbergrutsche unter der Führung einer Aufsichtsperson für Lehr- und Ausflugsfahrten. Das sind: 3.1 Schloßbergbahn SchülerInnen öffentlicher Schulen Tarife für die Schloßbergbahn. SchülerInnen von Schulen mit Öffentlich- keitsrecht 3.1.1 Stundenkarten Kinder öffentlicher Kindergärten und Kinder- Tarif laut Punkt 2.1. heime 3.1.2 24-Stunden-Karten Kinder und Jugendliche von Jugendorganisa- Tarif laut Punkt 2.3. tionen, die eine Bestätigung der Schulleitung bzw. des Stadt- oder Landesschulrates vor- 3.1.3 Graz-72-Stunden-Ticket zeigen, erhalten für Lehr- und Ausflugsfahr- Tarif laut Punkt 2.9. ten, die in Gruppen von mindestens 10 Per- sonen unter Führung einer Aufsichtsperson, 3.1.4 Gruppentarife stattfinden, eine 50%ige Ermäßigung. Bei Reisegruppen ab 20 Personen kann eine Je zwei SchülerInnen unter 15 Jahren Person, bei Gruppen ab 30 Personen eine ein –50 % ermäßigter Fahrschein zweite Person kostenlos mitfahren. Gruppen- tarifscheine sind nur an der Kassa der Schloß- Je 2 SchülerInnen zwischen 15 und 19 Jahren bergbahn erhältlich. ein –38 % ermäßigter Fahrschein 3.1.5 Gruppentarife Erwachsene Lehr- und Begleitperson Vollpreis Berg- oder Talfahrt 2,60 Euro Berg- und Talfahrt 4,60 Euro 2.20 Onlineticket Über den Onlineshop der Holding Graz Linien 3.1.6 Gruppentarife Kinder können Wochen-, Monats-, Halbjahres-, Jah- Bergfahrt 1,30 Euro reskarten, die Jahreskarte Graz sowie das Top- Talfahrt 1,40 Euro Ticket für Studierende und das Top-Ticket für Berg- und Talfahrt 2,50 Euro Lehrlinge gekauft werden. Der Ausdruck gilt nur in Kombination mit einem amtlichen Licht- bildausweises als reguläres Ticket. Bei Verlust oder Diebstahl kann das Ticket erneut im On- lineshop ausgedruckt werden. Seite 7 von 13
3.1.7 Gruppentarife ab 17 Uhr Rutsche + Bergfahrt mit Lift + ½ Talfahrt, Berg- und Talfahrt Kind 7,20 Euro Vollpreis 5 Euro Berg- und Talfahrt Rutsche + Talfahrt bis zur Rutsche, –38 % ermäßigt 3,10 Euro Jugendliche und Erwachsene 6,20 Euro Berg- und Talfahrt Rutsche + Talfahrt bis zur Rutsche, –50 % ermäßigt 2,70 Euro Kind 5,90 Euro 3.1.8 Hunde Lift + Talfahrt bis Rutscheneinstieg, Erwach- Hunde fahren kostenlos mit. sene 1,20 Euro 3.1.9 Gepäck Lift + Talfahrt bis Rutscheneinstieg, Kind Für Gepäck entstehen keine Kosten. 0,90 Euro 3.2 Schloßberglift 3.5. Sondertarif Tarife für den Schloßberglift. Alle 80jährigen und älteren Personen österrei- 3.2.1 Kinder chischer Staatsbürgerschaft mit dem Wohnsitz Berg- oder Talfahrt 1,30 Euro in Graz erhalten auf Lebensdauer Freifahrtaus- Berg- und Talfahrt 2,40 Euro weise für die Benützung der Standseilbahn auf den Grazer Schloßberg. Die Freifahrtausweise 3.2.2 Erwachsene werden auf den Namen lautend im Mobilitäts- Berg- oder Talfahrt 1,80 Euro und Vertriebscenter ausgegeben, berechtigen Berg- und Talfahrt 3,60 Euro zu wiederholten Berg- und Talfahrten und sind nicht übertragbar. Für die Ausstellung des 3.2.3 Übertragbare Jahreskarte Lichtbildausweises ist eine Gebühr zu bezah- Jahreskarte 307 Euro len. 3.3 Kombi-Ticket Schloßbergbahn Ausstellungsgebühr 10 Euro und -lift Kinder 2,30 Euro Kinder in den Ferien 1,30 Euro Jugendliche und Erwachsene 3,70 Euro 3.4 Schloßbergrutsche Aufpreis Schloßbergrutsche 5 Euro Rutsche + Bergfahrt mit Lift, Jugendliche und Erwachsene 6,90 Euro Rutsche + Bergfahrt mit Lift, Kind 6,30 Euro Rutsche + Bergfahrt mit Lift + ½ Talfahrt, Jugendliche und Erwachsene 8 Euro Seite 8 von 13
4. Teil: Zuschlagstarife 4.3. Fahren ohne verpflichtende FFP2- Maske und Nebengebührenta- Diese Mehrgebühr ist von jenen Personen zu rife zahlen, die während der Fahrt ohne ver- pflichtende FFP2-Maske von Holding Graz Li- 4.1 Fahren ohne gültigen Fahrschein nien befugten Personen angetroffen werden. Diese Mehrgebühr ist von jeden Personen, die Davon ausgenommen sind Kinder bis zum voll- ohne gültigen Fahrschein angetroffen werden, endeten sechsten Lebensjahr sowie Personen, zu zahlen. Diese Regelung gilt auch für Tiere die aus gesundheitlichen Gründen keine FFP2- ohne gültigen Fahrschein. Auch Personen die Maske tragen können und dies mittels eines vor Bezahlung des Tickets das Fahrzeug ver- ärztlichen Attests nachweisen. Das Attest muss lässt oder versucht zu verlassen, oder während von einem in Österreich niedergelassenen Arzt der Fahrt der Aufforderung des Fahrpersonals ausgestellt sein. oder des Kontrollorganes zum Vorweis des Barzahlung 50 Euro Tickets nicht nachkommt. Eine strafrechtliche Zahlung mit Erlagschein 50 Euro Verfolgung bleibt davon unberührt. Zahlung mit Erlagschein Barzahlung 70 Euro1 inkl. Mahnung 70 Euro Zahlung mit Erlagschein 100 Euro2 4.4 Entgelt für Ersatzausstellung Zahlung mit Erlagschein bei Verlust oder Diebstahl inkl. Mahnung 120 Euro Entgelt 10 Euro 4.2 Fahren ohne gültigen Fahrschein – Schloßberg 4.5 Stornogebühr für die Fahrpreisrückerstattung Diese Mehrgebühr ist von jeden Personen, die ohne gültigen Fahrschein angetroffen werden, Bei Rückgabe von bereits gültigen Halbjahres- zusätzlich zum normalen Ticketpreis zu bezah- und Jahreskarten wird der Ticketpreis abzüg- len. Wird der Fahrpreis oder die Mehrgebühr lich der schon in Anspruch genommenen Mo- nicht bezahlt, muss die Person bei Einhebung nate rückerstattet. Auf Basis des entsprechen- über Mahnschreiben oder Mahnklage eine er- den Monatspreises wird dieser Betrag berech- höhte Gebühr bezahlen. Eine allfällige straf- net. Laufende Monate werden dabei mit dem rechtliche Verfolgung bleibt davon unberührt. 8. Tag als volles Monat gerechnet. Dieser Be- trag wird vom Erstattungsbetrag abgezogen. Entgelt 40 Euro Entgelt 10 Euro Der ausgehändigte Erlagschein bzw. die Zah- lungsbestätigung für die Mehrgebühr gelten 4.6 Gebühr für Erstausstellung der 1 Stunde nach Ausstellung als Fahrausweis. SeniorInnenkarte Entgelt 10 Euro 135 Euro für Personen die das 15. Lebensjahr noch 250 Euro für Personen die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben nicht vollendet haben Seite 9 von 13
4.7 Gebühr für Laufzeitänderung der 4.14 Neuausstellung einer SeniorInnenkarte unbrauchbar gewordenen Zeitkarte Entgelt 10 Euro oder die Änderung einer Zeitkarte Entgelt 10 Euro 4.8 Missbrauch von Einrichtungen der Holding Graz Linien Darunter fallen das betätigen der Notbremse 5. Ermäßigungen bzw. Notsignal ohne zwingende Notwendig- keit, mutwillig Betriebsstörungen verursachen, Verunreinigung der Betriebsmittel bzw. Be- 5.1 Kinder triebsanlagen. Die Entrichtung dieses Betrages Kinder bis zum vollendeten 6. Lebenjahr befreit nicht von der Verpflichtung zum Ersatz fahren kostenlos. Kinder von 6 bis 15 Jahren eines höheren Schadens. Wird die Bezahlung zahlen den um –50 % ermäßigten Preis bei der Gebühr verweigert, sind die FahrerInnen Stunden- und 24-Stunden-Karten. der Holding Graz Linien dazu berechtigt, Name 5.2 Jugendliche und Anschrift der Person festzustellen. Falls notwendig die Mitwirkung der Sicherheitsor- Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebens- gane in Anspruch nehmen. jahr zahlen gegen Vorweis eines amtlichen Lichtbildausweises den um –38 % ermäßigten Mindestgebühr 52 Euro Preis bei Stunden- und 24-Stunden-Karten. Verunreinigungen – Anlagen/Betriebsmittel Schloßberg 80 Euro 5.3 SeniorInnen SeniorInnen zahlen gegen Vorweis der gültigen 4.9 Gepäcksaufbewahrung ÖBB-Vorteilscard Senior und eines amtlichen pro Abgabe Lichtbildausweises den um –38 % ermäßigten Für Personen mit einer gültigen Halbjahres Preis bei Stunden- und 24-Stunden-Karten. oder Jahreskarte entfällt diese Gebühr. 5.4 Menschen mit Behinderung Entgelt 1,50 Euro Menschen mit Behinderung zahlen gegen Vor- weis eines Bundesbehindertenpasses den um 4.10 Betriebszeitenverlängerung –50 % ermäßigten Preis bei Stunden- und 24- Schloßbergbahn Stunden-Karten. Entgelt 299 Euro 5.5 Schwerkriegsbeschädigte 4.11 Betriebszeitenverlängerung Schwerkriegsbeschädigte zahlen gegen Schloßberglift Vorweis eines Schwerkriegsbeschädigten- Entgelt 139 Euro ausweises den um –50 % ermäßigten Preis bei Stunden- und 24-Stunden-Karten. 4.12 Neuausstellung „Grazer SozialCard Mobilität“ Bei Vorweis des Berechtigungsnachweises wird Entgelt 10 Euro eine Begleitperson und ein Assistenzhund kos- tenlos befördert, wenn die zu begleitende Per- 4.13 Erstausstellung von son im Besitz eines gültigen Verbundfahraus- ermäßigten Zeitkarten weises ist. Entgelt 10 Euro Seite 10 von 13
5.6 Blinde Hauptplatz Südtiroler Platz/Kunsthaus Blinde zahlen gegen Vorweis eines Berechti- Hauptplatz Schloßbergplatz gungsnachweises den um –50 % ermäßigten Hauptplatz Jakominiplatz Preis bei Stunden- und 24-Stunden-Karten. Jakominiplatz Kaiser-Josef-Platz Jakominiplatz Dietrichsteinplatz Bei Vorweis des Berechtigungsnachweises wird eine Begleitperson und ein Assistenzhund kos-tenlos befördert, wenn die zu begleitende 6. Teil: Außertarifliche Person im Besitz eines gültigen Verbundfahr- ausweises ist. Ermäßigungen 5.7 Tiere 6.1 Polizei Jahreskarte 5.7.1 Kleine, ungefährliche Tiere In Uniform werden Polizeibedienstete unent- Kleine, ungefährliche und in geeigneten geltlich befördert. Kriminalbeamte der Polizei Behältnissen untergebrachte lebende Tiere werden im Dienst auch in Zivil unentgeltlich werden kostenlos mitbefördert. befördert. Im Rahmen der Fahrbegünstigun- gen für die Polizei haben auch die Beamten der 5.7.2 Hunde Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steier- Für nicht in geeigneten Behältnissen mitbe- mark bzw. der Bundeskriminalpolizeidirektion förderte Hunden ist der um –50 % ermäßigte Graz, Freifahrt auf den Verkehrsmitteln der Preis bei Stunden- und 24-Stunden-Karten zu Holding Graz Linien (BA 29/2001). Zwei Kinder bezahlen. unter 6 Jahren werden kostenlos befördert. 5.8 GrazMobil Jahreskarte 388,80 Euro Stunden- und 24-Stunden-Karten sind in der GrazMobil-App um –10 % ermäßigt. 6.2 MitarbeiterInnen der Holding Graz (VSB Kollektivvertrag) 5.9 Freifahrt für Kinder in Die MitarbeiterInnen (aktive und PensionistIn- den Sommerferien nen) und deren Familienangehörigen. Voraus- Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr setzung für die Anerkennung der Familienan- fahren in den Sommerferien auf allen Linien gehörigen ist in jedem Fall eine Bestätigung der Holding Graz Linien kostenlos. durch den Personalbereich. Zwei Kinder unter 6 Jahren werden kostenlos befördert. 5.10 Altstadt-Bim Auf den angeführten Streckenabschnitten gilt Jahreskarte 388,80 Euro bei Fahrten mit der Straßenbahn Freifahrt. Diese Regelung ist allen Betriebstagen von 6.3 MitarbeiterInnen Betriebsbeginn bis Betriebsschluss in jede der Holding Graz Linien Fahrtrichtung und ist für die genannten Stre- Die MitarbeiterInnen der Holding Graz Linien ckenabschnitte bei einem Schienenersatz- fahren auf allen Linien mit der MitarbeiterIn- verkehr gültig. nen-Sondernetzkarte kostenlos. Seite 11 von 13
6.4 Sondernetzkarte für Das Sozialamt der Stadt Graz prüft die An- Angehörige von MitarbeiterInnen spruchsberechtigung. Das Sozialamt stellt die der Holding Graz Linien SozialCard aus. Mit einer gültigen SozialCard Angehörige von MitarbeiterInnen der Holding bekommt der Besitzer die SozialCard Mobilität Graz Linien erhalten eine Fahrbegünstigung. im Mobilitäts- und Vertriebscenter. Zwei Kin- Voraussetzung ist, dass der bzw. die Mitarbei- der unter 6 Jahren können kostenlos mitge- terIn vor dem 1. 1. 2012 in das Dienstverhält- nommen werden. nis eingetreten ist. „Grazer SozialCard Mobilität“, 6.5 MitarbeiterInnen und mit oder ohne Begleitung 50 Euro Familienangehörige des ÖBB-Konzerns „Grazer SozialCard Mobilität“ inkl. Schloßberg- Aktive und pensionierte MitarbeiterInnen so- bahn, mit oder ohne Begleitung 60 Euro wie deren Familienangehörige erhalten auf- grund der Fahrbegünstigungsübereinkommen 6.8 Kinderticket Grazer-10-Fahrten-Karten zu einem ermäßig- „Grazer SozialCard Mobilität“ ten Preis. Zwei Kinder unter 6 Jahren können Diese Zusatzkarte kann für Kinder ab dem kostenlos mitgenommen werden. 6. Lebensjahr beantragt werden, wenn das Grazer-10-Fahrten-Karten 11,10 Euro Kind zu diesem Zeitpunkt noch keine Schule besucht und es noch mindestens sieben Tage 6.6 MitarbeiterInnen und bis zum Ferienbeginn sind. Die Voraussetzun- Familienangehörige der Graz-Köflacher- gen sind: Eisenbahn und der Steiermärkischen Landesbahn Eine gültige „Grazer SozialCard Mobilität“ MitarbeiterInnen sowie deren Familienange- Das Kind ist beim gleichen Wohnsitz wie der hörige erhalten aufgrund der Fahrbegünsti- beantragende Elternteil gemeldet gungsübereinkommen Grazer-6-Fahrten-Kar- Die Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes ten zu einem ermäßigten Preis. Zwei Kinder Der ausgefüllte Antrag unter 6 Jahren können kostenlos mitgenom- Das Kinderticket ist nur bis zum aufgedruck- men werden. ten Ablaufdatum in Kombination mit der SozialCard Mobilität des Elternteils gültig. Grazer-10-Fahrten-Karten 11,10 Euro Die Kundennummern müssen übereinstim- men. 6.7 „Grazer Sozial-Card Mobilität“ Auf Basis der jeweils gültigen Vereinbarungen 6.9 Militärfahrscheine zwischen den Holding Graz Linien und der Militärfahrscheine werden in Form von Grazer- Stadt Graz wird die „Grazer SozialCard Mobili- 10-Fahrten-Karten zum ermäßigten Einheits- tät“ ausgegeben. tarif an das Militärkommando bzw. die von ihm Beauftragten nur im Vorverkauf abgege- ben. Grazer-10-Fahrten-Karten 11,10 Euro Seite 12 von 13
Berechtigt zur Benützung sind alle Soldaten in 7. Teil: Außertarifliche Uniform ohne Rangunterschied. Soldaten in Zivil dürfen die Fahrscheine nur dann benüt- Begünstigungen zen, wenn sie als ordentliche Präsenzdiener mit Standort Graz die Benützungsberechtigung Es werden an Institutionen, bei denen ein durch Mitführen des Wehrdienstbuches bzw. Missbrauch auszuschließen ist, InhaberIn- Wehrdienstausweises mit Bestätigung nach- Jahreskarten ohne Passbild ausgegeben, wobei weisen können. Gestattet ist die Benützung ein 50%iger Inhaberzuschlag eingehoben wird. des Militärfahrscheines für PräsenzdienerIn- nen in Zivil nur dann, wenn im Wehrdienst- Es werden an die InhaberIn der Vorverkaufs- buch der Status „Soldat des o. PD im Standort stellen der Holding Graz Linien, auch Inhabe- Graz“ ausdrücklich bestätigt ist. Für jedes Kind rIn-Streckenjahreskarten ohne Passbild im in Begleitung ist ein Fahrschein zu bezahlen. Rahmen der abgeschlossenen Vereinbarung abgegeben. Diese Karte berechtigt zur Fahrt 6.10 Rettungsdienste und auf der angegebenen Strecke vom Standort Grazer Feuerwehren der Vorverkaufsstelle zum Mobilitäts- und MitarbeiterInnen der in Graz tätigen Rettungs- Vertriebscenter der Holding Graz Linien, dienste und der Grazer Feuerwehr haben im Jakoministraße 1. Die zeitliche Gültigkeit ist auf Dienst, mit Uniform und Ausweis Freifahrt auf der aufgeklebten Wertmarke ersichtlich und den Verkehrsmitteln der Holding Graz Linien. muss während der Vertragsdauer jährlich ver- längert werden. 6.11 Ordnungswache der Stadt Graz MitarbeiterInnen der Ordnungswache der Stadt Graz haben im Dienst, mit Uniform und Ausweis Freifahrt auf den Verkehrsmitteln der Holding Graz Linien. 6.12. Soldat:innen im Corona- Assistenzeinsatz Für Soldat:innen die in Uniform im Corona-As- sistenzeinsatz sind, gilt Freifahrt auf den Ver- kehrsmitteln der Holding Graz Linien. Die aus- gefüllte Bestätigung des Bundesministeriums für Landesverteidung ist mitzuführen. 6.13. Zivilbedienstete im Corona- Assistenzeinsatz Für Zivilbedienstete der Heeresverwaltung die im Corona-Assistenzeinsatz sind, gilt Freifahrt auf den Verkehrsmitteln der Holding Graz Li- nien. Die ausgefüllte Bestätigung des Bundes- ministeriums für Landesverteidung und der Dienstausweis sind mitzuführen. Seite 13 von 13
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