TARIF-BESTIMMUNGEN holding-graz.at/linien - Holding Graz Linien gültig ab 25. Jänner 2021

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TARIF-BESTIMMUNGEN holding-graz.at/linien - Holding Graz Linien gültig ab 25. Jänner 2021
TARIF-
                 BESTIMMUNGEN
                           Holding Graz Linien
                     gültig ab 25. Jänner 2021

                       holding-graz.at/linien

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Tarifbestimmungen
 der Holding Graz Linien

Gültig auf allen Straßenbahn- und Stadtbuslinien in der Tarifzone 101 inkl. Schloßbergbahn.
Die Fahrpreise enthalten 10 % USt.

gültig ab 25. Jänner 2021

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1. Teil:                                             SchülerInnen, die eine gleichartige Schule im
                                                      grenznahen Gebiet im Ausland als ordentli-
   Begriffserklärungen                                che SchülerInnen besuchen, die günstiger zu
                                                      erreichen ist als eine inländische Schule,
1.1   Allgemeines                                     wenn bei Pflichtschulen hierfür die schulbe-
Jeder, der die Fahrzeuge oder Anlagen der             hördliche Bewilligung vorliegt.
Holding Graz Linien benützt, unterwirft sich         SchülerInnen, die eine Ausbildung im geho-
damit diesen Tarifbestimmungen und ist ver-           benen Dienst für Gesundheits- und Kranken-
pflichtet, sich je nach Art des benützten Tickets     pflege an einer Schule für Gesundheits- und
vor oder unmittelbar nach Antritt der Fahrt           Krankenpflege gemäß Gesundheits- und
von der Gültigkeit seines Tickets zu überzeu-         Krankenpflegegesetz, BGBI. I Nr. 108/1997,
gen bzw. dieses ordnungsgemäß zu entwerten            oder eine Ausbildung in der medizinischen
bzw. entwerten zu lassen. Der Fahrpreis wird          Fachassistenz an einer Schule für medizini-
durch den Erwerb eines der im 2. Teil ange-           sche Assistenzberufe gemäß Medizinische
führten Tickets entrichtet. Die Holding Graz          Assistenzberufe-Gesetz, BGBI. I Nr. 89/2012
Linien behalten sich vor, InhaberInnen von            besuchen.
Zeitkarten vom weiteren Bezug der Zeitkarten         ordentliche SchülerInnen einer inländischen
auszuschließen, wenn grober Missbrauch mit            Schule, die gemäß § 12 des Schulpflichtge-
den Tickets bzw. an den Anlagen der Holding           setzes, BGBI. Nr. 76/1985, als zur Erfüllung
Graz Linien vorliegt (siehe Punkt D., Beförde-        der Schulpflicht geeignet anerkannt wurde,
rungsbedingungen).                                    sowie einer inländischen Privatschule, der
                                                      die Führung einer gesetzlich geregelten
1.2   Kinder bis zum 6. Geburtstag                    Schulartbezeichnung bewilligt wurde
Personen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr            (§ 11 des Privatschulgesetzes,
werden in Begleitung gratis befördert.                BGBI. Nr. 244/1962).
                                                     bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das
1.3   Kinder bis 15 Jahre
                                                      24. Lebensjahr vollenden.
Personen ab dem 6. bis zum 15. Geburtstag.

1.4   Jugendliche
Personen ab dem 15. bis zum 19. Geburtstag

1.5   Erwachsene
Personen ab dem 19. Geburtstag

1.6   SchülerInnen
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die
SchülerInnenfreifahrt sind im Familienlasten-
ausgleichsgesetz (Abschnitt 1a) geregelt:

SchülerInnen:
  ordentliche SchülerInnen einer öffentlichen
  oder mit der Öffentlichkeitsrecht ausgestat-
  teten inländische Schule.

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1.7   Lehrlinge                                    Ordentliche Studierende an einer in Öster-
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die          reich gelegenen Bildungseinrichtungen, die
Lehrlingsfreifahrt sind im Familienlastenaus-       nach den Bestimmungen des Universitäts-
gleichsgesetz (Abschnitt 1b) geregelt:              Akkreditierungsgesetzes – UniAKKG,
                                                    BGBL. I Nr. 168/1999 als Privatuniversitäten
Lehrlinge:                                          akkreditiert ist.
 Personen in einem gesetzlich anerkannten
  Lehrverhältnis, die eine betriebliche Ausbil-
                                                  1.9   Familienangehörige
  dungsstätte im Bundesgebiet oder im grenz-      Als Familienangehörige gelten Gatte/Gattin,
  nahen Gebiet im Ausland besuchen und für        Lebensgefährte/Lebensgefährtin und Kinder.
  die Familienbeihilfe bezogen wird
                                                  1.10 SeniorInnen
 bis zum Ablauf des Monats in dem sie das
  24. Lebensjahr vollendet haben.                 Personen ab dem vollendeten 64. Lebensjahr

1.8   Studierende                                 Ab dem 1. Jänner 2022 erhöht sich die Alters-
                                                  grenze auf das vollendete 65. Lebensjahr.
Personen, die gemäß § 3 Studienförderungsge-
setz 1992 zu einer der folgenden Gruppen von      1.11 Menschen mit Behinderung
Studierenden gehören:
                                                   Personen, die einen Grad der Behinde-
 Ordentliche Studierende an einer österrei-        rung/Minderung der Erwerbsfähigkeit von
  chischen Universität                              mindestens 70 % nachweisen.

 Ordentliche Studierende an einer österrei-       Personen, die eine erhöhte Familienbeihilfe
  chischen Universität der Künste                   gemäß § 8 Abs. 4 und 7 des Familienlasten-
                                                    ausgleichsgesetzes beziehen, sofern bei
 Ordentliche Studierende an einer in Öster-
                                                    Ihnen ein Grad der Behinderung von mindes-
  reich gelegenen Theologischen Lehranstalt
                                                    tens 70 % oder die voraussichtlich dauernde
  nach Ablegung einer Reifeprüfung
                                                    Selbsterhaltungsunfähigkeit festgestellt
 Ordentliche Studierende an österreichischen
                                                    wurde.
  Fachhochschul-Studiengängen
                                                   BezieherInnen eines Pflegegeldes oder einer
 Ordentliche Studierende an einer österrei-
                                                    vergleichbaren Leistung aufgrund bundes-
  chischen öffentlichen Pädagogischen Hoch-
                                                    oder landesgesetzlicher Vorschriften.
  schule
 Ordentliche Studierende an einer österrei-      1.12 Schwerkriegsbeschädigte
  chischen anerkannten privaten Pädagogi-         Personen, die als Schwerkriegsbeschädigte im
  schen Hochschule                                Sinne der Bestimmungen des Kriegsopferver-
 Ordentliche Studierende eines Konservatori-     sorgungsgesetzes oder als Opfer des Kampfes
  ums mit Öffentlichkeitsrecht, wenn sie die      um ein freies demokratisches Österreich im
  durch Verordnung des Bundesministers für        Sinne der Bestimmung des Opferfürsorgege-
  Bildung, Wissenschaft und Kultur bezeichne-     setzes anzusehen sind und deren Erwerbsfä-
  ten Hauptstudiengänge besuchen                  higkeit nach den Bestimmungen des Kriegsop-
 Studierende an medizinisch-technischen          ferversorgungsgesetzes um mindestens 70 %
  Akademien und Hebammenakademien                 gemindert sind.

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1.13 Blinde                                      2.3   24-Stunden-Karte
Sehbehinderte Personen, welche das               Vollpreis             5,50 Euro
Pflegegeld mindestens der Pflegegeldstufe 3      –50 % ermäßigt        2,80 Euro
beziehen.                                        –38 % ermäßigt        3,40 Euro

1.14 Gruppen                                     2.4   Wochenkarte
Ab 10 Personen.                                  Vollpreis             15,80 Euro

1.15 Assistenzhunde                              2.5   Monatskarte
Signal,- Service- oder Blindenführhund.          Vollpreis             52,50 Euro

1.16 Lichtbildausweis                            2.6   Taxibonuskarte
Als Lichtbildausweis werden anerkannt:           Sie können täglich ab 20 Uhr bei den LenkerIn-
Reisepass, Personalausweis, Identitätsausweis,   nen der Holding Graz Linien ein Taxi zu Ihrer
Führer-schein, Behindertenpass nach § 40         Ausstiegshaltestelle bestellen. Sie erhalten
Bundesbehindertengesetz, Schwerkriegsbe-         eine Taxibonuskarte, diese müssen Sie entwer-
schädigtenausweis, Ausweis für Studierende       ten. Mit dieser Karte wird Ihnen von der Taxi-
mit Lichtbild, Verbundfreifahrtausweis für       fahrt der aktuelle Preis der Stundenkarte für
SchülerInnen und Lehrlinge, checkit.card des     eine Tarifzone vergütet.
Landes Steiermark, checkit.card für Lehrlinge,
Ausweis des Lehrlingsunterstützungsvereines      2.7   Jahreskarte Graz
Steiermark (LUV-Ausweis).                        Anspruch haben Personen mit Hauptwohnsitz
                                                 in Graz. Das Ticket wird mit 175 Euro von der
1.17 Mobilitäts- und Vertriebscenter             Stadt Graz gefördert.
Das Mobilitäts- und Vertriebscenter befindet
sich in der Jakoministraße 1 in 8010 Graz.       Vollpreis             298 Euro

                                                 2.8   Halbjahres- und Jahreskarten

2. Teil: Tickets und                             Halbjahreskarte
                                                 Jahreskarte
                                                                       269 Euro
                                                                       473 Euro
   Tarife für den
   Straßenbahn- und                              2.9   Graz-72-Stunden-Ticket
   Autobusverkehr                                Zwei Kinder können kostenlos
                                                 mitgenommen werden.

2.1   Stundenkarte                               Vollpreis             12,90 Euro
Vollpreis              2,50 Euro
                                                 2.10 P+R-Kombi-Tickets
–50 % ermäßigt         1,30 Euro
–38 % ermäßigt         1,60 Euro                 24-Stunden-Karte      9 Euro
                                                 Wochenkarte           27 Euro
2.2   10-Zonen-Karte                             Monatskarte           79 Euro
Vollpreis              20,90 Euro                Halbjahreskarte       338 Euro
–50 % ermäßigt         10,50 Euro                Jahreskarte           594 Euro

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2.11 Studienkarte                                  Bei der Errechnung des Einkommens werden
4 Monate               129,20 Euro                 folgende Punkte nicht berücksichtigt:
                                                    Die staatliche Familien- oder Wohnungsbei-
2.12 Top-Ticket für Studierende                      hilfe
Vollpreis              153 Euro                     Das 13. und 14. Monatsgehalt (Urlaubs- bzw.
                                                     Weihnachtsgeld)
2.13 Schüler- und Lehrlingsfreifahrt
                                                    Die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge
Vollpreis              19,60 Euro
                                                   Sonstige Sonderzahlungen oder Zuwendungen
2.14 Top-Ticket für SchülerInnen und               sind mit einem 12tel des Jahresbezugs in Rech-
Lehrlinge                                          nung zu stellen. Die Prüfung erfolgt im Mobili-
                                                   täts- und Vertriebscenter. Hierfür sind ein Ein-
Vollpreis              116 Euro
                                                   kommensnachweis und ein amtlicher Lichtbild-
2.15 Freizeit-Ticket Steiermark                    ausweis vorzuweisen. Überschreitet ein Besit-
                                                   zer eines ermäßigten SeniorInnentickets die
Vollpreis              11 Euro
                                                   Einkommensgrenze, ist der Besitzer zur unver-
2.16 Hunde                                         züglichen Rückgabe im Mobilitäts- und Ver-
                                                   triebscenter verpflichtet.
Stundenkarte           1,30 Euro
24-Stunden-Karte       2,80 Euro                   Die Holding Graz Linien behalten sich vor, für
                                                   widerrechtlich benützte SeniorInnenkarten
2.17 SeniorInnenkarten
                                                   den vollen Fahrpreis und allfällige Zuschlags-
SeniorInnenkarten sind nicht übertragbar und       tarife nachzufordern.
werden mit einem aktuellen Passbild ausge-
stellt. Zwei Kinder bis zum vollendeten 6. Le-     Ermäßigte SeniorInnenkarten bis zu einer Ein-
bensjahr fahren in Begleitung kostenlos. Jede      kommensgrenze von 1.400 Euro brutto
Monats-wertmarke muss – auch wenn sie erst         Monatswertmarke         34 Euro
nach Ablauf der alten Wertmarke gekauft wird       Halbjahreswertmarke     179,70 Euro
– in ihrer Laufzeit unmittelbar an die vorherige   Jahreswertmarke         316,30 Euro
Wertmarke anschließen. Der Gültigkeitstermin
ist beim Erstkauf vom Fahrgast frei wählbar        Ermäßigte SeniorInnenkarten bis zu einer Ein-
Die Festsetzung eines neuen Laufzeitbeginns        kommensgrenze von 1.870 Euro brutto
ist erst nach einer Unterbrechung von mindes-      Monatswertmarke         48,70 Euro
tens 3 Wochen und nur gegen eine Gebühr zu-        Halbjahreswertmarke     248 Euro
lässig. Monatswertmarken werden auch bei           Jahreswertmarke         460 Euro
gekennzeichneten Vorverkaufsstellen verkauft.
                                                   SeniorInnenkarten ohne Einkommensgrenze
Anspruch haben:                                    Monatswertmarke         64,30 Euro
 SeniorInnen laut Punkt 1.9.                      Halbjahreswertmarke     340,30 Euro
 FrühpensionistInnen aus Invaliditätsgründen      Jahreswertmarke         616,50 Euro

Anspruch auf die ermäßigten SeniorInnen-
karten haben:
 SeniorInnen bzw. FrühpensionistInnen deren
  Brutto-Monatseinkommen nicht mehr als
  1.400 bzw. 1.870 Euro beträgt.

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2.18 Kongresstickets                              2.21 Gepäck, Rollstühle, Kinderwagen
Speziell für größere Veranstaltungen werden       Gepäck, Rollstühle und Kinderwägen werden
3- und 4-Tages-Karten angeboten. Diese Fahr-      kostenlos befördert.
karten sind nur für Gruppen ab mindestens
100 Personen erhältlich. Eine gemeinsame
Vereinbarung ist erforderlich.                    3. Teil: Tickets und
3-Tages-Karte          8,90 Euro                     Tarife für die Schloß-
4-Tages-Karte          10,70 Euro                    bergbahn, die Schloß-
2.19 Sammelfahrscheine
                                                     berglifte und die
Für Gruppen von mindestens 10 Personen und
                                                     Schloßbergrutsche
unter der Führung einer Aufsichtsperson für
Lehr- und Ausflugsfahrten. Das sind:              3.1   Schloßbergbahn
 SchülerInnen öffentlicher Schulen               Tarife für die Schloßbergbahn.
 SchülerInnen von Schulen mit Öffentlich-
  keitsrecht                                      3.1.1 Stundenkarten
 Kinder öffentlicher Kindergärten und Kinder-    Tarif laut Punkt 2.1.
  heime
                                                  3.1.2 24-Stunden-Karten
 Kinder und Jugendliche von Jugendorganisa-      Tarif laut Punkt 2.3.
  tionen, die eine Bestätigung der Schulleitung
  bzw. des Stadt- oder Landesschulrates vor-      3.1.3 Graz-72-Stunden-Ticket
  zeigen, erhalten für Lehr- und Ausflugsfahr-    Tarif laut Punkt 2.9.
  ten, die in Gruppen von mindestens 10 Per-
  sonen unter Führung einer Aufsichtsperson,      3.1.4 Gruppentarife
  stattfinden, eine 50%ige Ermäßigung.            Bei Reisegruppen ab 20 Personen kann eine
Je zwei SchülerInnen unter 15 Jahren              Person, bei Gruppen ab 30 Personen eine
ein –50 % ermäßigter Fahrschein                   zweite Person kostenlos mitfahren. Gruppen-
                                                  tarifscheine sind nur an der Kassa der Schloß-
Je 2 SchülerInnen zwischen 15 und 19 Jahren       bergbahn erhältlich.
ein –38 % ermäßigter Fahrschein
                                                  3.1.5 Gruppentarife Erwachsene
Lehr- und Begleitperson   Vollpreis               Berg- oder Talfahrt     2,60 Euro
                                                  Berg- und Talfahrt      4,60 Euro
2.20 Onlineticket
Über den Onlineshop der Holding Graz Linien       3.1.6 Gruppentarife Kinder
können Wochen-, Monats-, Halbjahres-, Jah-        Bergfahrt               1,30 Euro
reskarten, die Jahreskarte Graz sowie das Top-    Talfahrt                1,40 Euro
Ticket für Studierende und das Top-Ticket für     Berg- und Talfahrt      2,50 Euro
Lehrlinge gekauft werden. Der Ausdruck gilt
nur in Kombination mit einem amtlichen Licht-
bildausweises als reguläres Ticket. Bei Verlust
oder Diebstahl kann das Ticket erneut im On-
lineshop ausgedruckt werden.

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3.1.7 Gruppentarife ab 17 Uhr                      Rutsche + Bergfahrt mit Lift + ½ Talfahrt,
Berg- und Talfahrt                                 Kind                                  7,20 Euro
Vollpreis               5 Euro
Berg- und Talfahrt                                 Rutsche + Talfahrt bis zur Rutsche,
–38 % ermäßigt          3,10 Euro                  Jugendliche und Erwachsene          6,20 Euro
Berg- und Talfahrt
                                                   Rutsche + Talfahrt bis zur Rutsche,
–50 % ermäßigt          2,70 Euro
                                                   Kind                                5,90 Euro
3.1.8 Hunde
                                                   Lift + Talfahrt bis Rutscheneinstieg, Erwach-
Hunde fahren kostenlos mit.
                                                   sene                               1,20 Euro
3.1.9 Gepäck
                                                   Lift + Talfahrt bis Rutscheneinstieg, Kind
Für Gepäck entstehen keine Kosten.
                                                                               0,90 Euro
3.2   Schloßberglift
                                                   3.5. Sondertarif
Tarife für den Schloßberglift.
                                                   Alle 80jährigen und älteren Personen österrei-
3.2.1 Kinder                                       chischer Staatsbürgerschaft mit dem Wohnsitz
Berg- oder Talfahrt        1,30 Euro               in Graz erhalten auf Lebensdauer Freifahrtaus-
Berg- und Talfahrt         2,40 Euro               weise für die Benützung der Standseilbahn auf
                                                   den Grazer Schloßberg. Die Freifahrtausweise
3.2.2 Erwachsene                                   werden auf den Namen lautend im Mobilitäts-
Berg- oder Talfahrt        1,80 Euro               und Vertriebscenter ausgegeben, berechtigen
Berg- und Talfahrt         3,60 Euro               zu wiederholten Berg- und Talfahrten und sind
                                                   nicht übertragbar. Für die Ausstellung des
3.2.3 Übertragbare Jahreskarte                     Lichtbildausweises ist eine Gebühr zu bezah-
Jahreskarte             307 Euro                   len.

3.3 Kombi-Ticket Schloßbergbahn                    Ausstellungsgebühr             10 Euro
und -lift
Kinder                     2,30 Euro
Kinder in den Ferien       1,30 Euro
Jugendliche und Erwachsene 3,70 Euro

3.4   Schloßbergrutsche
Aufpreis Schloßbergrutsche             5 Euro

Rutsche + Bergfahrt mit Lift, Jugendliche und
Erwachsene                            6,90 Euro

Rutsche + Bergfahrt mit Lift, Kind     6,30 Euro

Rutsche + Bergfahrt mit Lift + ½ Talfahrt,
Jugendliche und Erwachsene            8 Euro

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4. Teil: Zuschlagstarife                            4.3. Fahren ohne verpflichtende FFP2-
                                                    Maske
und Nebengebührenta-                                Diese Mehrgebühr ist von jenen Personen zu
rife                                                zahlen, die während der Fahrt ohne ver-
                                                    pflichtende FFP2-Maske von Holding Graz Li-
4.1    Fahren ohne gültigen Fahrschein              nien befugten Personen angetroffen werden.
Diese Mehrgebühr ist von jeden Personen, die        Davon ausgenommen sind Kinder bis zum voll-
ohne gültigen Fahrschein angetroffen werden,        endeten sechsten Lebensjahr sowie Personen,
zu zahlen. Diese Regelung gilt auch für Tiere       die aus gesundheitlichen Gründen keine FFP2-
ohne gültigen Fahrschein. Auch Personen die         Maske tragen können und dies mittels eines
vor Bezahlung des Tickets das Fahrzeug ver-         ärztlichen Attests nachweisen. Das Attest muss
lässt oder versucht zu verlassen, oder während      von einem in Österreich niedergelassenen Arzt
der Fahrt der Aufforderung des Fahrpersonals        ausgestellt sein.
oder des Kontrollorganes zum Vorweis des
                                                    Barzahlung                   50 Euro
Tickets nicht nachkommt. Eine strafrechtliche
                                                    Zahlung mit Erlagschein      50 Euro
Verfolgung bleibt davon unberührt.
                                                    Zahlung mit Erlagschein
Barzahlung                   70 Euro1               inkl. Mahnung                70 Euro
Zahlung mit Erlagschein      100 Euro2
                                                    4.4 Entgelt für Ersatzausstellung
Zahlung mit Erlagschein
                                                    bei Verlust oder Diebstahl
inkl. Mahnung                120 Euro
                                                    Entgelt                      10 Euro
4.2 Fahren ohne gültigen Fahrschein –
Schloßberg                                          4.5 Stornogebühr für
                                                    die Fahrpreisrückerstattung
Diese Mehrgebühr ist von jeden Personen, die
ohne gültigen Fahrschein angetroffen werden,        Bei Rückgabe von bereits gültigen Halbjahres-
zusätzlich zum normalen Ticketpreis zu bezah-       und Jahreskarten wird der Ticketpreis abzüg-
len. Wird der Fahrpreis oder die Mehrgebühr         lich der schon in Anspruch genommenen Mo-
nicht bezahlt, muss die Person bei Einhebung        nate rückerstattet. Auf Basis des entsprechen-
über Mahnschreiben oder Mahnklage eine er-          den Monatspreises wird dieser Betrag berech-
höhte Gebühr bezahlen. Eine allfällige straf-       net. Laufende Monate werden dabei mit dem
rechtliche Verfolgung bleibt davon unberührt.       8. Tag als volles Monat gerechnet. Dieser Be-
                                                    trag wird vom Erstattungsbetrag abgezogen.
Entgelt                   40 Euro
                                                    Entgelt                   10 Euro
Der ausgehändigte Erlagschein bzw. die Zah-
lungsbestätigung für die Mehrgebühr gelten
                                                    4.6 Gebühr für Erstausstellung der
1 Stunde nach Ausstellung als Fahrausweis.
                                                    SeniorInnenkarte
                                                    Entgelt                   10 Euro

135 Euro für Personen die das 15. Lebensjahr noch   250 Euro für Personen die das 15. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben                               nicht vollendet haben

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4.7 Gebühr für Laufzeitänderung der              4.14 Neuausstellung einer
SeniorInnenkarte                                 unbrauchbar gewordenen Zeitkarte
Entgelt               10 Euro                    oder die Änderung einer Zeitkarte
                                                 Entgelt                10 Euro
4.8 Missbrauch von Einrichtungen der
Holding Graz Linien
Darunter fallen das betätigen der Notbremse      5. Ermäßigungen
bzw. Notsignal ohne zwingende Notwendig-
keit, mutwillig Betriebsstörungen verursachen,
Verunreinigung der Betriebsmittel bzw. Be-
                                                 5.1   Kinder
triebsanlagen. Die Entrichtung dieses Betrages   Kinder bis zum vollendeten 6. Lebenjahr
befreit nicht von der Verpflichtung zum Ersatz   fahren kostenlos. Kinder von 6 bis 15 Jahren
eines höheren Schadens. Wird die Bezahlung       zahlen den um –50 % ermäßigten Preis bei
der Gebühr verweigert, sind die FahrerInnen      Stunden- und 24-Stunden-Karten.
der Holding Graz Linien dazu berechtigt, Name
                                                 5.2   Jugendliche
und Anschrift der Person festzustellen. Falls
notwendig die Mitwirkung der Sicherheitsor-      Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebens-
gane in Anspruch nehmen.                         jahr zahlen gegen Vorweis eines amtlichen
                                                 Lichtbildausweises den um –38 % ermäßigten
Mindestgebühr         52 Euro                    Preis bei Stunden- und 24-Stunden-Karten.
Verunreinigungen – Anlagen/Betriebsmittel
Schloßberg         80 Euro                       5.3   SeniorInnen
                                                 SeniorInnen zahlen gegen Vorweis der gültigen
4.9 Gepäcksaufbewahrung                          ÖBB-Vorteilscard Senior und eines amtlichen
pro Abgabe                                       Lichtbildausweises den um –38 % ermäßigten
Für Personen mit einer gültigen Halbjahres       Preis bei Stunden- und 24-Stunden-Karten.
oder Jahreskarte entfällt diese Gebühr.
                                                 5.4   Menschen mit Behinderung
Entgelt               1,50 Euro                  Menschen mit Behinderung zahlen gegen Vor-
                                                 weis eines Bundesbehindertenpasses den um
4.10 Betriebszeitenverlängerung
                                                 –50 % ermäßigten Preis bei Stunden- und 24-
Schloßbergbahn
                                                 Stunden-Karten.
Entgelt               299 Euro
                                                 5.5   Schwerkriegsbeschädigte
4.11 Betriebszeitenverlängerung
                                                 Schwerkriegsbeschädigte zahlen gegen
Schloßberglift
                                                 Vorweis eines Schwerkriegsbeschädigten-
Entgelt               139 Euro                   ausweises den um –50 % ermäßigten Preis
                                                 bei Stunden- und 24-Stunden-Karten.
4.12 Neuausstellung
„Grazer SozialCard Mobilität“                    Bei Vorweis des Berechtigungsnachweises wird
Entgelt               10 Euro                    eine Begleitperson und ein Assistenzhund kos-
                                                 tenlos befördert, wenn die zu begleitende Per-
4.13 Erstausstellung von                         son im Besitz eines gültigen Verbundfahraus-
ermäßigten Zeitkarten                            weises ist.
Entgelt               10 Euro

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5.6   Blinde                                    Hauptplatz          Südtiroler Platz/Kunsthaus
Blinde zahlen gegen Vorweis eines Berechti-     Hauptplatz          Schloßbergplatz
gungsnachweises den um –50 % ermäßigten         Hauptplatz          Jakominiplatz
Preis bei Stunden- und 24-Stunden-Karten.       Jakominiplatz       Kaiser-Josef-Platz
                                                Jakominiplatz       Dietrichsteinplatz
Bei Vorweis des Berechtigungsnachweises
wird eine Begleitperson und ein Assistenzhund
kos-tenlos befördert, wenn die zu begleitende   6. Teil: Außertarifliche
Person im Besitz eines gültigen Verbundfahr-
ausweises ist.
                                                   Ermäßigungen
5.7   Tiere                                     6.1   Polizei Jahreskarte
5.7.1 Kleine, ungefährliche Tiere               In Uniform werden Polizeibedienstete unent-
Kleine, ungefährliche und in geeigneten         geltlich befördert. Kriminalbeamte der Polizei
Behältnissen untergebrachte lebende Tiere       werden im Dienst auch in Zivil unentgeltlich
werden kostenlos mitbefördert.                  befördert. Im Rahmen der Fahrbegünstigun-
                                                gen für die Polizei haben auch die Beamten der
5.7.2 Hunde
                                                Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steier-
Für nicht in geeigneten Behältnissen mitbe-
                                                mark bzw. der Bundeskriminalpolizeidirektion
förderte Hunden ist der um –50 % ermäßigte
                                                Graz, Freifahrt auf den Verkehrsmitteln der
Preis bei Stunden- und 24-Stunden-Karten zu
                                                Holding Graz Linien (BA 29/2001). Zwei Kinder
bezahlen.
                                                unter 6 Jahren werden kostenlos befördert.
5.8   GrazMobil
                                                Jahreskarte            388,80 Euro
Stunden- und 24-Stunden-Karten sind in
der GrazMobil-App um –10 % ermäßigt.            6.2 MitarbeiterInnen der Holding Graz
                                                (VSB Kollektivvertrag)
5.9 Freifahrt für Kinder in                     Die MitarbeiterInnen (aktive und PensionistIn-
den Sommerferien
                                                nen) und deren Familienangehörigen. Voraus-
Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr       setzung für die Anerkennung der Familienan-
fahren in den Sommerferien auf allen Linien     gehörigen ist in jedem Fall eine Bestätigung
der Holding Graz Linien kostenlos.              durch den Personalbereich. Zwei Kinder unter
                                                6 Jahren werden kostenlos befördert.
5.10 Altstadt-Bim
Auf den angeführten Streckenabschnitten gilt    Jahreskarte            388,80 Euro
bei Fahrten mit der Straßenbahn Freifahrt.
Diese Regelung ist allen Betriebstagen von      6.3 MitarbeiterInnen
Betriebsbeginn bis Betriebsschluss in jede      der Holding Graz Linien
Fahrtrichtung und ist für die genannten Stre-   Die MitarbeiterInnen der Holding Graz Linien
ckenabschnitte bei einem Schienenersatz-        fahren auf allen Linien mit der MitarbeiterIn-
verkehr gültig.                                 nen-Sondernetzkarte kostenlos.

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6.4 Sondernetzkarte für                          Das Sozialamt der Stadt Graz prüft die An-
Angehörige von MitarbeiterInnen                  spruchsberechtigung. Das Sozialamt stellt die
der Holding Graz Linien                          SozialCard aus. Mit einer gültigen SozialCard
Angehörige von MitarbeiterInnen der Holding      bekommt der Besitzer die SozialCard Mobilität
Graz Linien erhalten eine Fahrbegünstigung.      im Mobilitäts- und Vertriebscenter. Zwei Kin-
Voraussetzung ist, dass der bzw. die Mitarbei-   der unter 6 Jahren können kostenlos mitge-
terIn vor dem 1. 1. 2012 in das Dienstverhält-   nommen werden.
nis eingetreten ist.
                                                 „Grazer SozialCard Mobilität“,
6.5 MitarbeiterInnen und                         mit oder ohne Begleitung             50 Euro
Familienangehörige des ÖBB-Konzerns
                                                 „Grazer SozialCard Mobilität“ inkl. Schloßberg-
Aktive und pensionierte MitarbeiterInnen so-
                                                 bahn, mit oder ohne Begleitung        60 Euro
wie deren Familienangehörige erhalten auf-
grund der Fahrbegünstigungsübereinkommen         6.8 Kinderticket
Grazer-10-Fahrten-Karten zu einem ermäßig-       „Grazer SozialCard Mobilität“
ten Preis. Zwei Kinder unter 6 Jahren können
                                                 Diese Zusatzkarte kann für Kinder ab dem
kostenlos mitgenommen werden.
                                                 6. Lebensjahr beantragt werden, wenn das
Grazer-10-Fahrten-Karten         11,10 Euro      Kind zu diesem Zeitpunkt noch keine Schule
                                                 besucht und es noch mindestens sieben Tage
6.6 MitarbeiterInnen und                         bis zum Ferienbeginn sind. Die Voraussetzun-
Familienangehörige der Graz-Köflacher-           gen sind:
Eisenbahn und der Steiermärkischen
Landesbahn                                        Eine gültige „Grazer SozialCard Mobilität“
MitarbeiterInnen sowie deren Familienange-        Das Kind ist beim gleichen Wohnsitz wie der
hörige erhalten aufgrund der Fahrbegünsti-         beantragende Elternteil gemeldet
gungsübereinkommen Grazer-6-Fahrten-Kar-          Die Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes
ten zu einem ermäßigten Preis. Zwei Kinder        Der ausgefüllte Antrag
unter 6 Jahren können kostenlos mitgenom-          Das Kinderticket ist nur bis zum aufgedruck-
men werden.                                        ten Ablaufdatum in Kombination mit der
                                                   SozialCard Mobilität des Elternteils gültig.
Grazer-10-Fahrten-Karten      11,10 Euro           Die Kundennummern müssen übereinstim-
                                                   men.
6.7   „Grazer Sozial-Card Mobilität“
Auf Basis der jeweils gültigen Vereinbarungen    6.9   Militärfahrscheine
zwischen den Holding Graz Linien und der         Militärfahrscheine werden in Form von Grazer-
Stadt Graz wird die „Grazer SozialCard Mobili-   10-Fahrten-Karten zum ermäßigten Einheits-
tät“ ausgegeben.                                 tarif an das Militärkommando bzw. die von
                                                 ihm Beauftragten nur im Vorverkauf abgege-
                                                 ben.

                                                 Grazer-10-Fahrten-Karten      11,10 Euro

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Berechtigt zur Benützung sind alle Soldaten in     7. Teil: Außertarifliche
Uniform ohne Rangunterschied. Soldaten in
Zivil dürfen die Fahrscheine nur dann benüt-
                                                      Begünstigungen
zen, wenn sie als ordentliche Präsenzdiener
mit Standort Graz die Benützungsberechtigung       Es werden an Institutionen, bei denen ein
durch Mitführen des Wehrdienstbuches bzw.          Missbrauch auszuschließen ist, InhaberIn-
Wehrdienstausweises mit Bestätigung nach-          Jahreskarten ohne Passbild ausgegeben, wobei
weisen können. Gestattet ist die Benützung         ein 50%iger Inhaberzuschlag eingehoben wird.
des Militärfahrscheines für PräsenzdienerIn-
nen in Zivil nur dann, wenn im Wehrdienst-         Es werden an die InhaberIn der Vorverkaufs-
buch der Status „Soldat des o. PD im Standort      stellen der Holding Graz Linien, auch Inhabe-
Graz“ ausdrücklich bestätigt ist. Für jedes Kind   rIn-Streckenjahreskarten ohne Passbild im
in Begleitung ist ein Fahrschein zu bezahlen.      Rahmen der abgeschlossenen Vereinbarung
                                                   abgegeben. Diese Karte berechtigt zur Fahrt
6.10 Rettungsdienste und                           auf der angegebenen Strecke vom Standort
Grazer Feuerwehren                                 der Vorverkaufsstelle zum Mobilitäts- und
MitarbeiterInnen der in Graz tätigen Rettungs-     Vertriebscenter der Holding Graz Linien,
dienste und der Grazer Feuerwehr haben im          Jakoministraße 1. Die zeitliche Gültigkeit ist auf
Dienst, mit Uniform und Ausweis Freifahrt auf      der aufgeklebten Wertmarke ersichtlich und
den Verkehrsmitteln der Holding Graz Linien.       muss während der Vertragsdauer jährlich ver-
                                                   längert werden.
6.11 Ordnungswache der Stadt Graz
MitarbeiterInnen der Ordnungswache der
Stadt Graz haben im Dienst, mit Uniform und
Ausweis Freifahrt auf den Verkehrsmitteln der
Holding Graz Linien.

6.12. Soldat:innen im Corona-
Assistenzeinsatz
Für Soldat:innen die in Uniform im Corona-As-
sistenzeinsatz sind, gilt Freifahrt auf den Ver-
kehrsmitteln der Holding Graz Linien. Die aus-
gefüllte Bestätigung des Bundesministeriums
für Landesverteidung ist mitzuführen.

6.13. Zivilbedienstete im Corona-
Assistenzeinsatz
Für Zivilbedienstete der Heeresverwaltung die
im Corona-Assistenzeinsatz sind, gilt Freifahrt
auf den Verkehrsmitteln der Holding Graz Li-
nien. Die ausgefüllte Bestätigung des Bundes-
ministeriums für Landesverteidung und der
Dienstausweis sind mitzuführen.

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