TARIF-BESTIMMUNGEN Holding Graz Linien gültig ab September 2021 - holding-graz.at/linien

Die Seite wird erstellt Hildegard-Juliane Fleischmann
 
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TARIF-BESTIMMUNGEN Holding Graz Linien gültig ab September 2021 - holding-graz.at/linien
TARIF-
                 BESTIMMUNGEN
                            Holding Graz Linien
                     gültig ab September 2021

                        holding-graz.at/linien

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TARIF-BESTIMMUNGEN Holding Graz Linien gültig ab September 2021 - holding-graz.at/linien
Tarifbestimmungen
 der Holding Graz Linien

Gül g auf allen Straßenbahn- und Stadtbuslinien in der Tarifzone 101 inkl. Schloßbergbahn.
Die Fahrpreise enthalten 10 % USt.

gültig ab September 2021

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TARIF-BESTIMMUNGEN Holding Graz Linien gültig ab September 2021 - holding-graz.at/linien
1. Teil:                                            SchülerInnen, die eine gleichartige Schule im
   Begriffserklärungen                               grenznahen Gebiet im Ausland als ordentli-
                                                     che SchülerInnen besuchen, die günstiger zu
                                                     erreichen ist als eine inländische Schule,
1.1   Allgemeines                                    wenn bei Pflichtschulen hierfür die schulbe-
Jeder, der die Fahrzeuge oder Anlagen der            hördliche Bewilligung vorliegt.
Holding Graz Linien benützt, unterwir sich          SchülerInnen, die eine Ausbildung im geho-
damit diesen Tari es mmungen und ist ver-            benen Dienst für Gesundheits- und Kranken-
pflichtet, sich je nach Art des benützten Tickets     pflege an einer Schule für Gesundheits- und
vor oder unmi elbar nach Antri der Fahrt             Krankenpflege gemäß Gesundheits- und
von der Gül gkeit seines Tickets zu überzeu-         Krankenpflegegesetz, BGBI. I Nr. 108/1997,
gen bzw. dieses ordnungsgemäß zu entwerten           oder eine Ausbildung in der medizinischen
bzw. entwerten zu lassen. Der Fahrpreis wird         Fachassistenz an einer Schule für medizini-
durch den Erwerb eines der im 2. Teil ange-          sche Assistenzberufe gemäß Medizinische
führten Tickets entrichtet. Die Holding Graz         Assistenzberufe-Gesetz, BGBI. I Nr. 89/2012
Linien behalten sich vor, InhaberInnen von           besuchen.
Zeitkarten vom weiteren Bezug der Zeitkarten        ordentliche SchülerInnen einer inländischen
auszuschließen, wenn grober Missbrauch mit           Schule, die gemäß § 12 des Schulpflichtge-
den Tickets bzw. an den Anlagen der Holding          setzes, BGBI. Nr. 76/1985, als zur Erfüllung
Graz Linien vorliegt (siehe Punkt D., Beförde-       der Schulpflicht geeignet anerkannt wurde,
rungsbedingungen).                                   sowie einer inländischen Privatschule, der
                                                     die Führung einer gesetzlich geregelten
1.2   Kinder bis zum 6. Geburtstag                   Schulartbezeichnung bewilligt wurde
Personen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr           (§ 11 des Privatschulgesetzes,
werden in Begleitung gra s befördert.                BGBI. Nr. 244/1962).
                                                    bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das
1.3   Kinder bis 15 Jahre
                                                     24. Lebensjahr vollenden.
Personen ab dem 6. bis zum 15. Geburtstag.

1.4   Jugendliche
Personen ab dem 15. bis zum 19. Geburtstag

1.5   Erwachsene
Personen ab dem 19. Geburtstag

1.6   SchülerInnen
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die
SchülerInnenfreifahrt sind im Familienlasten-
ausgleichsgesetz (Abschni 1a) geregelt:

SchülerInnen:
  ordentliche SchülerInnen einer öffentlichen
  oder mit der Öffentlichkeitsrecht ausgestat-
  teten inländische Schule.

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1.7   Lehrlinge                                    Studierende an medizinisch-technischen
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die          Akademien und Hebammenakademien
Lehrlingsfreifahrt sind im Familienlastenaus-      Ordentliche Studierende an einer in Öster-
gleichsgesetz (Abschni 1b) geregelt:                reich gelegenen Bildungseinrichtungen, die
                                                    nach den Bestimmungen des Universitäts-
Lehrlinge:                                          Akkreditierungsgesetzes – UniAKKG,
 Personen in einem gesetzlich anerkannten          BGBL. I Nr. 168/1999 als Privatuniversitäten
  Lehrverhältnis, die eine betriebliche Ausbil-     akkreditiert ist.
  dungsstätte im Bundesgebiet oder im grenz-
  nahen Gebiet im Ausland besuchen und für        1.9   Familienangehörige
  die Familienbeihilfe bezogen wird               Als Familienangehörige gelten Ga e/Ga n,
 bis zum Ablauf des Monats in dem sie das        Lebensgefährte/Lebensgefähr n und Kinder.
  24. Lebensjahr vollendet haben.
                                                  1.10 SeniorInnen
 Polizeischüler:innen bis zum Ablauf des Mo-
  nats, in dem sie das 24. Lebensjahr vollendet   Personen ab dem vollendeten 64. Lebensjahr
  haben
                                                  Ab dem 1. Jänner 2022 erhöht sich die Alters-
1.8   Studierende                                 grenze auf das vollendete 65. Lebensjahr.

Personen, die gemäß § 3 Studienförderungsge-      1.11 Menschen mit Behinderung
setz 1992 zu einer der folgenden Gruppen von
                                                   Personen, die einen Grad der Behinde-
Studierenden gehören:
                                                    rung/Minderung der Erwerbsfähigkeit von
 Ordentliche Studierende an einer österrei-        mindestens 70 % nachweisen.
  chischen Universität                             Personen, die eine erhöhte Familienbeihilfe
 Ordentliche Studierende an einer österrei-        gemäß § 8 Abs. 4 und 7 des Familienlasten-
  chischen Universität der Künste                   ausgleichsgesetzes beziehen, sofern bei
                                                    Ihnen ein Grad der Behinderung von mindes-
 Ordentliche Studierende an einer in Öster-
                                                    tens 70 % oder die voraussichtlich dauernde
  reich gelegenen Theologischen Lehranstalt
                                                    Selbsterhaltungsunfähigkeit festgestellt
  nach Ablegung einer Reifeprüfung
                                                    wurde.
 Ordentliche Studierende an österreichischen
                                                   BezieherInnen eines Pflegegeldes oder einer
  Fachhochschul-Studiengängen
                                                    vergleichbaren Leistung aufgrund bundes-
 Ordentliche Studierende an einer österrei-
                                                    oder landesgesetzlicher Vorschriften.
  chischen öffentlichen Pädagogischen Hoch-
  schule                                          1.12 Schwerkriegsbeschädigte
 Ordentliche Studierende an einer österrei-      Personen, die als Schwerkriegsbeschädigte im
  chischen anerkannten privaten Pädagogi-         Sinne der Bes mmungen des Kriegsopferver-
  schen Hochschule                                sorgungsgesetzes oder als Opfer des Kampfes
 Ordentliche Studierende eines Konservatori-     um ein freies demokra sches Österreich im
  ums mit Öffentlichkeitsrecht, wenn sie die      Sinne der Bes mmung des Opferfürsorgege-
  durch Verordnung des Bundesministers für        setzes anzusehen sind und deren Erwerbsfä-
  Bildung, Wissenschaft und Kultur bezeichne-     higkeit nach den Bes mmungen des Kriegsop-
  ten Hauptstudiengänge besuchen                  ferversorgungsgesetzes um mindestens 70 %
                                                  gemindert sind.

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1.13 Blinde                                      2.3   24-Stunden-Karte
Sehbehinderte Personen, welche das               Vollpreis             5,60 Euro
Pflegegeld mindestens der Pflegegeldstufe 3        –50 % ermäßigt        2,80 Euro
beziehen.                                        –38 % ermäßigt        3,50 Euro

1.14 Gruppen                                     2.4   Wochenkarte
Ab 10 Personen.                                  Vollpreis             16,30 Euro

1.15 Assistenzhunde                              2.5   Monatskarte
Signal,- Service- oder Blindenführhund.          Vollpreis             54,10 Euro

1.16 Lichtbildausweis                            2.6   Taxibonuskarte
Als Lichtbildausweis werden anerkannt:           Sie können täglich ab 20 Uhr bei den LenkerIn-
Reisepass, Personalausweis, Iden tätsausweis,    nen der Holding Graz Linien ein Taxi zu Ihrer
Führer-schein, Behindertenpass nach § 40         Auss egshaltestelle bestellen. Sie erhalten
Bundesbehindertengesetz, Schwerkriegsbe-         eine Taxibonuskarte, diese müssen Sie entwer-
schädigtenausweis, Ausweis für Studierende       ten. Mit dieser Karte wird Ihnen von der Taxi-
mit Lichtbild, Verbundfreifahrtausweis für       fahrt der aktuelle Preis der Stundenkarte für
SchülerInnen und Lehrlinge, checkit.card des     eine Tarifzone vergütet.
Landes Steiermark, checkit.card für Lehrlinge,
Ausweis des Lehrlingsunterstützungsvereines      2.7   Jahreskarte Graz
Steiermark (LUV-Ausweis).                        Anspruch haben Personen mit Hauptwohnsitz
                                                 in Graz. Das Ticket wird mit 175 Euro von der
1.17 Mobilitäts- und Vertriebscenter             Stadt Graz gefördert.
Das Mobilitäts- und Vertriebscenter befindet
sich in der Jakoministraße 1 in 8010 Graz.       Vollpreis             315 Euro

                                                 2.8   Halbjahres- und Jahreskarten

2. Teil: Tickets und                             Halbjahreskarte
                                                 Jahreskarte
                                                                       277 Euro
                                                                       490 Euro
   Tarife für den
   Straßenbahn- und                              2.9   Graz-72-Stunden-Ticket
   Autobusverkehr                                Zwei Kinder können kostenlos
                                                 mitgenommen werden.

2.1   Stundenkarte                               Vollpreis             13,10 Euro
Vollpreis              2,50 Euro
                                                 2.10 P+R-Kombi-Tickets
–50 % ermäßigt         1,30 Euro
–38 % ermäßigt         1,60 Euro                 24-Stunden-Karte      9,50 Euro
                                                 Wochenkarte           28 Euro
2.2   10-Zonen-Karte                             Monatskarte           81,50 Euro
Vollpreis              21 Euro                   Halbjahreskarte       348 Euro
–50 % ermäßigt         10,50 Euro                Jahreskarte           610 Euro

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2.11 Studienkarte                                 Bei der Errechnung des Einkommens werden
4 Monate               133,10 Euro                folgende Punkte nicht berücksich gt:
                                                   Die staatliche Familien- oder Wohnungsbei-
2.12 Top-Ticket für Studierende                     hilfe
Vollpreis              156 Euro                    Das 13. und 14. Monatsgehalt (Urlaubs- bzw.
                                                    Weihnachtsgeld)
2.13 Schüler- und Lehrlingsfreifahrt
                                                   Die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge
Vollpreis              19,60 Euro
                                                  Sons ge Sonderzahlungen oder Zuwendungen
2.14 Top-Ticket für SchülerInnen und              sind mit einem 12tel des Jahresbezugs in Rech-
Lehrlinge                                         nung zu stellen. Die Prüfung erfolgt im Mobili-
                                                  täts- und Vertriebscenter. Hierfür sind ein Ein-
Vollpreis              119 Euro
                                                  kommensnachweis und ein amtlicher Lichtbild-
2.15 Freizeit-Ticket Steiermark                   ausweis vorzuweisen. Überschreitet ein Besit-
                                                  zer eines ermäßigten SeniorInnen ckets die
Vollpreis              11 Euro
                                                  Einkommensgrenze, ist der Besitzer zur unver-
2.16 Hunde                                        züglichen Rückgabe im Mobilitäts- und Ver-
                                                  triebscenter verpflichtet.
Stundenkarte           1,30 Euro
24-Stunden-Karte       2,80 Euro                  Die Holding Graz Linien behalten sich vor, für
                                                  widerrechtlich benützte SeniorInnenkarten
2.17 SeniorInnenkarten
                                                  den vollen Fahrpreis und allfällige Zuschlags-
SeniorInnenkarten sind nicht übertragbar und      tarife nachzufordern.
werden mit einem aktuellen Passbild ausge-
stellt. Zwei Kinder bis zum vollendeten 6. Le-    Ermäßigte SeniorInnenkarten bis zu einer Ein-
bensjahr fahren in Begleitung kostenlos. Jede     kommensgrenze von 1.400 Euro bru o
Monats-wertmarke muss – auch wenn sie erst        Monatswertmarke         34,80 Euro
nach Ablauf der alten Wertmarke gekau wird        Halbjahreswertmarke     183,70 Euro
– in ihrer Laufzeit unmi elbar an die vorherige   Jahreswertmarke         323,40 Euro
Wertmarke anschließen. Der Gül gkeitstermin
ist beim Erstkauf vom Fahrgast frei wählbar       Ermäßigte SeniorInnenkarten bis zu einer Ein-
Die Festsetzung eines neuen Laufzeitbeginns       kommensgrenze von 1.870 Euro bru o
ist erst nach einer Unterbrechung von mindes-     Monatswertmarke         49,80 Euro
tens 3 Wochen und nur gegen eine Gebühr zu-       Halbjahreswertmarke     253,60 Euro
lässig. Monatswertmarken werden auch bei          Jahreswertmarke         470,40 Euro
gekennzeichneten Vorverkaufsstellen verkau .
                                                  SeniorInnenkarten ohne Einkommensgrenze
Anspruch haben:                                   Monatswertmarke         65,70 Euro
 SeniorInnen laut Punkt 1.9.                     Halbjahreswertmarke     348 Euro
 FrühpensionistInnen aus Invaliditätsgründen     Jahreswertmarke         630,40 Euro

Anspruch auf die ermäßigten SeniorInnen-
karten haben:
 SeniorInnen bzw. FrühpensionistInnen deren
  Brutto-Monatseinkommen nicht mehr als
  1.400 bzw. 1.870 Euro beträgt.

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2.18 Kongresstickets                              2.21 Gepäck, Rollstühle, Kinderwagen
Speziell für größere Veranstaltungen werden       Gepäck, Rollstühle und Kinderwägen werden
3- und 4-Tages-Karten angeboten. Diese Fahr-      kostenlos befördert.
karten sind nur für Gruppen ab mindestens
100 Personen erhältlich. Eine gemeinsame
Vereinbarung ist erforderlich.                    3. Teil: Tickets und
3-Tages-Karte          9,20 Euro                     Tarife für die Schloß-
4-Tages-Karte          11 Euro                       bergbahn, die Schloß-
2.19 Sammelfahrscheine
                                                     berglifte und die
Für Gruppen von mindestens 10 Personen und
                                                     Schloßbergrutsche
unter der Führung einer Aufsichtsperson für
Lehr- und Ausflugsfahrten. Das sind:               3.1   Schloßbergbahn
 SchülerInnen öffentlicher Schulen               Tarife für die Schloßbergbahn.
 SchülerInnen von Schulen mit Öffentlich-
  keitsrecht                                      3.1.1 Stundenkarten
 Kinder öffentlicher Kindergärten und Kinder-    Tarif laut Punkt 2.1.
  heime
                                                  3.1.2 24-Stunden-Karten
 Kinder und Jugendliche von Jugendorganisa-      Tarif laut Punkt 2.3.
  tionen, die eine Bestätigung der Schulleitung
  bzw. des Stadt- oder Landesschulrates vor-      3.1.3 Graz-72-Stunden-Ticket
  zeigen, erhalten für Lehr- und Ausflugsfahr-    Tarif laut Punkt 2.9.
  ten, die in Gruppen von mindestens 10 Per-
  sonen unter Führung einer Aufsichtsperson,      3.1.4 Gruppentarife
  stattfinden, eine 50%ige Ermäßigung.            Bei Reisegruppen ab 20 Personen kann eine
Je zwei SchülerInnen unter 15 Jahren              Person, bei Gruppen ab 30 Personen eine
ein –50 % ermäßigter Fahrschein                   zweite Person kostenlos mi ahren. Gruppen-
                                                  tarifscheine sind nur an der Kassa der Schloß-
Je 2 SchülerInnen zwischen 15 und 19 Jahren       bergbahn erhältlich.
ein –38 % ermäßigter Fahrschein
                                                  3.1.5 Gruppentarife Erwachsene
Lehr- und Begleitperson   Vollpreis               Berg- oder Talfahrt     2,50 Euro
                                                  Berg- und Talfahrt      4,70 Euro
2.20 Onlineticket
Über den Onlineshop der Holding Graz Linien       3.1.6 Gruppentarife Kinder
können Wochen-, Monats-, Halbjahres-, Jah-        Bergfahrt               1,30 Euro
reskarten, die Jahreskarte Graz sowie das Top-    Talfahrt                1,30 Euro
Ticket für Studierende und das Top-Ticket für     Berg- und Talfahrt      2,60 Euro
Lehrlinge gekau werden. Der Ausdruck gilt
nur in Kombina on mit einem amtlichen Licht-
bildausweises als reguläres Ticket. Bei Verlust
oder Diebstahl kann das Ticket erneut im On-
lineshop ausgedruckt werden.

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3.1.7 Gruppentarife ab 17 Uhr                     Rutsche + Bergfahrt mit Li + ½ Talfahrt,
Berg- und Talfahrt                                Kind                                7,40 Euro
Vollpreis               5,10 Euro
Berg- und Talfahrt                                Rutsche + Talfahrt bis zur Rutsche,
–38 % ermäßigt          3,20 Euro                 Jugendliche und Erwachsene          6,30 Euro
Berg- und Talfahrt
                                                  Rutsche + Talfahrt bis zur Rutsche,
–50 % ermäßigt          2,80 Euro
                                                  Kind                                6 Euro
3.1.8 Hunde
                                                  Li + Talfahrt bis Rutscheneins eg, Erwach-
Hunde fahren kostenlos mit.
                                                  sene                            1,30 Euro
3.1.9 Gepäck
                                                  Li + Talfahrt bis Rutscheneins eg, Kind
Für Gepäck entstehen keine Kosten.
                                                                            1 Euro
3.2   Schloßberglift
                                                  Schüler:innengruppen                      4 Euro
Tarife für den Schloßbergli .
                                                  3.5. Sondertarif
3.2.1 Kinder
                                                  Alle 80jährigen und älteren Personen österrei-
Berg- oder Talfahrt       1,40 Euro
                                                  chischer Staatsbürgerscha mit dem Wohnsitz
Berg- und Talfahrt        2,80 Euro
                                                  in Graz erhalten auf Lebensdauer Freifahrtaus-
3.2.2 Erwachsene                                  weise für die Benützung der Standseilbahn auf
Berg- oder Talfahrt       1,90 Euro               den Grazer Schloßberg. Die Freifahrtausweise
Berg- und Talfahrt        3,80 Euro               werden auf den Namen lautend im Mobilitäts-
                                                  und Vertriebscenter ausgegeben, berech gen
3.2.3 Übertragbare Jahreskarte                    zu wiederholten Berg- und Talfahrten und sind
Jahreskarte             313,90 Euro               nicht übertragbar. Für die Ausstellung des
                                                  Lichtbildausweises ist eine Gebühr zu bezah-
3.3 Kombi-Ticket Schloßbergbahn                   len.
und -lift
Kinder                     2,40 Euro              Ausstellungsgebühr           10 Euro
Kinder in den Ferien       1,40 Euro
Jugendliche und Erwachsene 3,80 Euro

3.4   Schloßbergrutsche
Aufpreis Schloßbergrutsche            5 Euro

Rutsche + Bergfahrt mit Li , Jugendliche und
Erwachsene                           6,90 Euro

Rutsche + Bergfahrt mit Li , Kind     6,40 Euro

Rutsche + Bergfahrt mit Li + ½ Talfahrt,
Jugendliche und Erwachsene          8,20 Euro

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4. Teil: Zuschlagstarife                            4.3. Fahren ohne verpflichtende
                                                    FFP2-Maske
und Nebengebührenta-                                Diese Mehrgebühr ist von jeden Personen, die
rife                                                während der Fahrt ohne verpflichtende FFP2-
                                                    Maske angetroffen werden, zu zahlen. Davon
4.1    Fahren ohne gültigen Fahrschein              ausgenommen sind Kinder bis zum vollende-
Diese Mehrgebühr ist von jeden Personen, die        ten sechsten Lebensjahr. Personen, denen aus
zum Zeitpunkt der Kontrolle ohne gül gen            gesundheitlichen Gründen das Tragen einer
Fahrschein angetroffen werden, zu zahlen.            FFP2-Maske nicht zugemutet werden kann,
Diese Regelung gilt auch für Tiere ohne gül -       müssen dies mi els eines ärztlichen A ests
gen Fahrschein. Auch Personen die vor Bezah-        nachweisen.
lung des Tickets das Fahrzeug verlässt oder
                                                    Barzahlung                   50 Euro
versucht zu verlassen, oder während der Fahrt
                                                    Zahlung mit Erlagschein      50 Euro
der Aufforderung des Fahrpersonals oder des
                                                    Zahlung mit Erlagschein
Kontrollorganes zum Vorweis des
                                                    inkl. Mahnung                70 Euro
Tickets nicht nachkommt. Eine strafrechtliche
Verfolgung bleibt davon unberührt.                  4.4 Entgelt für Ersatzausstellung
                                                    bei Verlust oder Diebstahl
Barzahlung                   70 Euro1
Zahlung mit Erlagschein      100 Euro2              Entgelt                      10 Euro
Zahlung mit Erlagschein
                                                    4.5 Stornogebühr für
inkl. Mahnung                120 Euro
                                                    die Fahrpreisrückerstattung
4.2 Fahren ohne gültigen Fahrschein –               Bei Rückgabe von bereits gül gen Halbjahres-
Schloßberg                                          und Jahreskarten wird der Ticketpreis abzüg-
Diese Mehrgebühr ist von jeden Personen, die        lich der schon in Anspruch genommenen Mo-
zum Zeitpunkt der Kontrolle ohne gül gen            nate rückersta et. Auf Basis des entsprechen-
Fahrschein angetroffen werden, zusätzlich zum        den Monatspreises wird dieser Betrag berech-
normalen Ticketpreis zu bezahlen. Wird der          net. Laufende Monate werden dabei mit dem
Fahrpreis oder die Mehrgebühr nicht bezahlt,        8. Tag als volles Monat gerechnet. Dieser Be-
muss die Person bei Einhebung über Mahn-            trag wird vom Ersta ungsbetrag abgezogen.
schreiben oder Mahnklage eine erhöhte Ge-
                                                    Entgelt                   10 Euro
bühr bezahlen. Eine allfällige strafrechtliche
Verfolgung bleibt davon unberührt.                  4.6 Gebühr für Erstausstellung der
                                                    SeniorInnenkarte
Entgelt                   40,90 Euro
                                                    Entgelt                   10 Euro
Der ausgehändigte Erlagschein bzw. die Zah-
lungsbestä gung für die Mehrgebühr gelten
                                                    4.7 Gebühr für Laufzeitänderung der
                                                    SeniorInnenkarte
1 Stunde nach Ausstellung als Fahrausweis.
                                                    Entgelt                   10 Euro

135 Euro für Personen die das 15. Lebensjahr noch   250 Euro für Personen die das 15. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben                               nicht vollendet haben

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4.8 Missbrauch von Einrichtungen der             Entgelt                10 Euro
Holding Graz Linien
Darunter fallen das betä gen der Notbremse
bzw. Notsignal ohne zwingende Notwendig-         5. Ermäßigungen
keit, mutwillig Betriebsstörungen verursachen,
Verunreinigung der Betriebsmi el bzw. Be-
                                                 5.1   Kinder
triebsanlagen. Die Entrichtung dieses Betrages
befreit nicht von der Verpflichtung zum Ersatz    Kinder bis zum vollendeten 6. Lebenjahr
eines höheren Schadens. Wird die Bezahlung       fahren kostenlos. Kinder von 6 bis 15 Jahren
der Gebühr verweigert, sind die FahrerInnen      zahlen den um –50 % ermäßigten Preis bei
der Holding Graz Linien dazu berech gt, Name     Stunden- und 24-Stunden-Karten.
und Anschri der Person festzustellen. Falls
                                                 5.2   Jugendliche
notwendig die Mitwirkung der Sicherheitsor-
                                                 Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebens-
gane in Anspruch nehmen.
                                                 jahr zahlen gegen Vorweis eines amtlichen
Mindestgebühr         52 Euro                    Lichtbildausweises den um –38 % ermäßigten
Verunreinigungen – Anlagen/Betriebsmi el         Preis bei Stunden- und 24-Stunden-Karten.
Schloßberg         81,80 Euro

4.9 Gepäcksaufbewahrung
pro Abgabe
Für Personen mit einer gül gen Halbjahres
oder Jahreskarte en ällt diese Gebühr.

Entgelt               1,50 Euro

4.10 Betriebszeitenverlängerung
Schloßbergbahn
Entgelt               305,70 Euro

4.11 Betriebszeitenverlängerung
Schloßberglift
Entgelt               142,10 Euro

4.12 Neuausstellung
„Grazer SozialCard Mobilität“
Entgelt               10 Euro

4.13 Erstausstellung von
ermäßigten Zeitkarten
Entgelt               10 Euro

4.14 Neuausstellung einer
unbrauchbar gewordenen Zeitkarte
oder die Änderung einer Zeitkarte

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5.3   SeniorInnen                                Für nicht in geeigneten Behältnissen mitbe-
SeniorInnen zahlen gegen Vorweis der gül gen     förderte Hunden ist der um –50 % ermäßigte
ÖBB-Vorteilscard Senior und eines amtlichen      Preis bei Stunden- und 24-Stunden-Karten zu
Lichtbildausweises den um –38 % ermäßigten       bezahlen.
Preis bei Stunden- und 24-Stunden-Karten.
                                                 5.8   GrazMobil
5.4   Menschen mit Behinderung                   Stunden- und 24-Stunden-Karten für die Zone
Menschen mit Behinderung zahlen gegen Vor-       101 sind in der GrazMobil-App um –10 % er-
weis eines Bundesbehindertenpasses den um        mäßigt.
–50 % ermäßigten Preis bei Stunden- und 24-
                                                 5.9 Freifahrt für Kinder in
Stunden-Karten.
                                                 den Sommerferien
5.5   Schwerkriegsbeschädigte                    Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
Schwerkriegsbeschädigte zahlen gegen             fahren in den Sommerferien auf allen Linien
Vorweis eines Schwerkriegsbeschädigten-          der Holding Graz Linien kostenlos.
ausweises den um –50 % ermäßigten Preis
                                                 5.10 Altstadt-Bim
bei Stunden- und 24-Stunden-Karten.
                                                 Auf den angeführten Streckenabschni en gilt
Bei Vorweis des Berech gungsnachweises wird      bei Fahrten mit der Straßenbahn Freifahrt.
eine Begleitperson und ein Assistenzhund kos-    Diese Regelung ist allen Betriebstagen von
tenlos befördert, wenn die zu begleitende Per-   Betriebsbeginn bis Betriebsschluss in jede
son im Besitz eines gül gen Verbundfahraus-      Fahrtrichtung und ist für die genannten Stre-
weises ist.                                      ckenabschni e bei einem Schienenersatz-
                                                 verkehr gül g.
5.6   Blinde
Blinde zahlen gegen Vorweis eines Berech -       Hauptplatz         Süd roler Platz/Kunsthaus
gungsnachweises den um –50 % ermäßigten          Hauptplatz         Schloßbergplatz
Preis bei Stunden- und 24-Stunden-Karten.        Hauptplatz         Jakominiplatz
                                                 Jakominiplatz      Kaiser-Josef-Platz
Bei Vorweis des Berech gungsnachweises           Jakominiplatz      Dietrichsteinplatz
wird eine Begleitperson und ein Assistenzhund
kos-tenlos befördert, wenn die zu begleitende
Person im Besitz eines gül gen Verbundfahr-
ausweises ist.

5.7   Tiere
5.7.1 Kleine, ungefährliche Tiere
Kleine, ungefährliche und in geeigneten
Behältnissen untergebrachte lebende Tiere
werden kostenlos mitbefördert.

5.7.2 Hunde

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6. Teil: Außertarifliche                         6.5 MitarbeiterInnen und
                                                 Familienangehörige des ÖBB-Konzerns
   Ermäßigungen                                  Ak ve und pensionierte MitarbeiterInnen so-
                                                 wie deren Familienangehörige erhalten auf-
6.1   Polizei Jahreskarte                        grund der Fahrbegüns gungsübereinkommen
In Uniform werden Polizeibedienstete unent-      Grazer-10-Fahrten-Karten zu einem ermäßig-
geltlich befördert. Kriminalbeamte der Polizei   ten Preis. Zwei Kinder unter 6 Jahren können
werden im Dienst auch in Zivil unentgeltlich     kostenlos mitgenommen werden.
befördert. Im Rahmen der Fahrbegüns gun-
gen für die Polizei haben auch die Beamten der   Grazer-10-Fahrten-Karten         11,30 Euro
Sicherheitsdirek on für das Bundesland Steier-
                                                 6.6 MitarbeiterInnen und
mark bzw. der Bundeskriminalpolizeidirek on
                                                 Familienangehörige der Graz-Köflacher-
Graz, Freifahrt auf den Verkehrsmi eln der
                                                 Eisenbahn und der Steiermärkischen
Holding Graz Linien (BA 29/2001). Zwei Kinder
                                                 Landesbahn
unter 6 Jahren werden kostenlos befördert.
                                                 MitarbeiterInnen sowie deren Familienange-
Jahreskarte            398,40 Euro               hörige erhalten aufgrund der Fahrbegüns -
                                                 gungsübereinkommen Grazer-6-Fahrten-Kar-
6.2 MitarbeiterInnen der Holding Graz            ten zu einem ermäßigten Preis. Zwei Kinder
(VSB Kollektivvertrag)                           unter 6 Jahren können kostenlos mitgenom-
Die MitarbeiterInnen (ak ve und PensionistIn-    men werden.
nen) und deren Familienangehörigen. Voraus-
setzung für die Anerkennung der Familienan-      Grazer-10-Fahrten-Karten      11,30 Euro
gehörigen ist in jedem Fall eine Bestä gung
                                                 6.7   „Grazer Sozial-Card Mobilität“
durch den Personalbereich. Zwei Kinder unter
6 Jahren werden kostenlos befördert.             Auf Basis der jeweils gül gen Vereinbarungen
                                                 zwischen den Holding Graz Linien und der
Jahreskarte            398,40 Euro               Stadt Graz wird die „Grazer SozialCard Mobili-
                                                 tät“ ausgegeben.
6.3 MitarbeiterInnen
der Holding Graz Linien                          Das Sozialamt der Stadt Graz prü die An-
Die MitarbeiterInnen der Holding Graz Linien     spruchsberech gung. Das Sozialamt stellt die
fahren auf allen Linien mit der MitarbeiterIn-   SozialCard aus. Mit einer gül gen SozialCard
nen-Sondernetzkarte kostenlos.                   bekommt der Besitzer die SozialCard Mobilität
                                                 im Mobilitäts- und Vertriebscenter. Zwei Kin-
6.4 Sondernetzkarte für                          der unter 6 Jahren können kostenlos mitge-
Angehörige von MitarbeiterInnen                  nommen werden.
der Holding Graz Linien
Angehörige von MitarbeiterInnen der Holding      „Grazer SozialCard Mobilität“,
Graz Linien erhalten eine Fahrbegüns gung.       mit oder ohne Begleitung            50 Euro
Voraussetzung ist, dass der bzw. die Mitarbei-
                                                 „Grazer SozialCard Mobilität“ inkl. Schloßberg-
terIn vor dem 1. 1. 2012 in das Dienstverhält-
                                                 bahn, mit oder ohne Begleitung        60 Euro
nis eingetreten ist.

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6.8 Kinderticket                                  6.10 Rettungsdienste und
„Grazer SozialCard Mobilität“                     Grazer Feuerwehren
Diese Zusatzkarte kann für Kinder ab dem          MitarbeiterInnen der in Graz tä gen Re ungs-
6. Lebensjahr beantragt werden, wenn das          dienste und der Grazer Feuerwehr haben im
Kind zu diesem Zeitpunkt noch keine Schule        Dienst, mit Uniform und Ausweis Freifahrt auf
besucht und es noch mindestens sieben Tage        den Verkehrsmi eln der Holding Graz Linien.
bis zum Ferienbeginn sind. Die Voraussetzun-
gen sind:                                         6.11 Ordnungswache der Stadt Graz
                                                  MitarbeiterInnen der Ordnungswache der
 Eine gültige „Grazer SozialCard Mobilität“      Stadt Graz haben im Dienst, mit Uniform und
 Das Kind ist beim gleichen Wohnsitz wie der     Ausweis Freifahrt auf den Verkehrsmi eln der
  beantragende Elternteil gemeldet                Holding Graz Linien.
 Die Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes
                                                  6.12. Soldat:innen im Corona-
 Der ausgefüllte Antrag
                                                  Assistenzeinsatz
  Das Kinderticket ist nur bis zum aufgedruck-
  ten Ablaufdatum in Kombination mit der          Für Soldat:innen die in Uniform im Corona-As-
  SozialCard Mobilität des Elternteils gültig.    sistenzeinsatz sind, gilt Freifahrt auf den Ver-
  Die Kundennummern müssen übereinstim-           kehrsmi eln der Holding Graz Linien. Die aus-
  men.                                            gefüllte Bestä gung des Bundesministeriums
                                                  für Landesverteidung ist mitzuführen.
6.9   Militärfahrscheine
                                                  6.13. Zivilbedienstete im Corona-
Militärfahrscheine werden in Form von Grazer-
                                                  Assistenzeinsatz
10-Fahrten-Karten zum ermäßigten Einheits-
tarif an das Militärkommando bzw. die von         Für Zivilbedienstete der Heeresverwaltung die
ihm Beau ragten nur im Vorverkauf abgege-         im Corona-Assistenzeinsatz sind, gilt Freifahrt
ben.                                              auf den Verkehrsmi eln der Holding Graz Li-
                                                  nien. Die ausgefüllte Bestä gung des Bundes-
Grazer-10-Fahrten-Karten      11,30 Euro          ministeriums für Landesverteidung und der
                                                  Dienstausweis sind mitzuführen.
Berech gt zur Benützung sind alle Soldaten in
Uniform ohne Rangunterschied. Soldaten in
Zivil dürfen die Fahrscheine nur dann benüt-      7. Teil: Außertarifliche
zen, wenn sie als ordentliche Präsenzdiener
mit Standort Graz die Benützungsberech gung
                                                     Begünstigungen
durch Mi ühren des Wehrdienstbuches bzw.
Wehrdienstausweises mit Bestä gung nach-          Es werden an Ins tu onen, bei denen ein
weisen können. Gesta et ist die Benützung         Missbrauch auszuschließen ist, InhaberIn-
des Militärfahrscheines für PräsenzdienerIn-      Jahreskarten ohne Passbild ausgegeben, wobei
nen in Zivil nur dann, wenn im Wehrdienst-        ein 50%iger Inhaberzuschlag eingehoben wird.
buch der Status „Soldat des o. PD im Standort
Graz“ ausdrücklich bestä gt ist. Für jedes Kind
in Begleitung ist ein Fahrschein zu bezahlen.

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Es werden an die InhaberIn der Vorverkaufs-
stellen der Holding Graz Linien, auch Inhabe-
rIn-Streckenjahreskarten ohne Passbild im
Rahmen der abgeschlossenen Vereinbarung
abgegeben. Diese Karte berech gt zur Fahrt
auf der angegebenen Strecke vom Standort
der Vorverkaufsstelle zum Mobilitäts- und
Vertriebscenter der Holding Graz Linien,
Jakoministraße 1. Die zeitliche Gül gkeit ist auf
der aufgeklebten Wertmarke ersichtlich und
muss während der Vertragsdauer jährlich ver-
längert werden.

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