TARIF-BESTIMMUNGEN Holding Graz Linien gültig ab September 2021 - holding-graz.at/linien
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
TARIF- BESTIMMUNGEN Holding Graz Linien gültig ab September 2021 holding-graz.at/linien Seite 1 von 14
Tarifbestimmungen der Holding Graz Linien Gül g auf allen Straßenbahn- und Stadtbuslinien in der Tarifzone 101 inkl. Schloßbergbahn. Die Fahrpreise enthalten 10 % USt. gültig ab September 2021 Seite 2 von 14
1. Teil: SchülerInnen, die eine gleichartige Schule im Begriffserklärungen grenznahen Gebiet im Ausland als ordentli- che SchülerInnen besuchen, die günstiger zu erreichen ist als eine inländische Schule, 1.1 Allgemeines wenn bei Pflichtschulen hierfür die schulbe- Jeder, der die Fahrzeuge oder Anlagen der hördliche Bewilligung vorliegt. Holding Graz Linien benützt, unterwir sich SchülerInnen, die eine Ausbildung im geho- damit diesen Tari es mmungen und ist ver- benen Dienst für Gesundheits- und Kranken- pflichtet, sich je nach Art des benützten Tickets pflege an einer Schule für Gesundheits- und vor oder unmi elbar nach Antri der Fahrt Krankenpflege gemäß Gesundheits- und von der Gül gkeit seines Tickets zu überzeu- Krankenpflegegesetz, BGBI. I Nr. 108/1997, gen bzw. dieses ordnungsgemäß zu entwerten oder eine Ausbildung in der medizinischen bzw. entwerten zu lassen. Der Fahrpreis wird Fachassistenz an einer Schule für medizini- durch den Erwerb eines der im 2. Teil ange- sche Assistenzberufe gemäß Medizinische führten Tickets entrichtet. Die Holding Graz Assistenzberufe-Gesetz, BGBI. I Nr. 89/2012 Linien behalten sich vor, InhaberInnen von besuchen. Zeitkarten vom weiteren Bezug der Zeitkarten ordentliche SchülerInnen einer inländischen auszuschließen, wenn grober Missbrauch mit Schule, die gemäß § 12 des Schulpflichtge- den Tickets bzw. an den Anlagen der Holding setzes, BGBI. Nr. 76/1985, als zur Erfüllung Graz Linien vorliegt (siehe Punkt D., Beförde- der Schulpflicht geeignet anerkannt wurde, rungsbedingungen). sowie einer inländischen Privatschule, der die Führung einer gesetzlich geregelten 1.2 Kinder bis zum 6. Geburtstag Schulartbezeichnung bewilligt wurde Personen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (§ 11 des Privatschulgesetzes, werden in Begleitung gra s befördert. BGBI. Nr. 244/1962). bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 1.3 Kinder bis 15 Jahre 24. Lebensjahr vollenden. Personen ab dem 6. bis zum 15. Geburtstag. 1.4 Jugendliche Personen ab dem 15. bis zum 19. Geburtstag 1.5 Erwachsene Personen ab dem 19. Geburtstag 1.6 SchülerInnen Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die SchülerInnenfreifahrt sind im Familienlasten- ausgleichsgesetz (Abschni 1a) geregelt: SchülerInnen: ordentliche SchülerInnen einer öffentlichen oder mit der Öffentlichkeitsrecht ausgestat- teten inländische Schule. Seite 3 von 14
1.7 Lehrlinge Studierende an medizinisch-technischen Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Akademien und Hebammenakademien Lehrlingsfreifahrt sind im Familienlastenaus- Ordentliche Studierende an einer in Öster- gleichsgesetz (Abschni 1b) geregelt: reich gelegenen Bildungseinrichtungen, die nach den Bestimmungen des Universitäts- Lehrlinge: Akkreditierungsgesetzes – UniAKKG, Personen in einem gesetzlich anerkannten BGBL. I Nr. 168/1999 als Privatuniversitäten Lehrverhältnis, die eine betriebliche Ausbil- akkreditiert ist. dungsstätte im Bundesgebiet oder im grenz- nahen Gebiet im Ausland besuchen und für 1.9 Familienangehörige die Familienbeihilfe bezogen wird Als Familienangehörige gelten Ga e/Ga n, bis zum Ablauf des Monats in dem sie das Lebensgefährte/Lebensgefähr n und Kinder. 24. Lebensjahr vollendet haben. 1.10 SeniorInnen Polizeischüler:innen bis zum Ablauf des Mo- nats, in dem sie das 24. Lebensjahr vollendet Personen ab dem vollendeten 64. Lebensjahr haben Ab dem 1. Jänner 2022 erhöht sich die Alters- 1.8 Studierende grenze auf das vollendete 65. Lebensjahr. Personen, die gemäß § 3 Studienförderungsge- 1.11 Menschen mit Behinderung setz 1992 zu einer der folgenden Gruppen von Personen, die einen Grad der Behinde- Studierenden gehören: rung/Minderung der Erwerbsfähigkeit von Ordentliche Studierende an einer österrei- mindestens 70 % nachweisen. chischen Universität Personen, die eine erhöhte Familienbeihilfe Ordentliche Studierende an einer österrei- gemäß § 8 Abs. 4 und 7 des Familienlasten- chischen Universität der Künste ausgleichsgesetzes beziehen, sofern bei Ihnen ein Grad der Behinderung von mindes- Ordentliche Studierende an einer in Öster- tens 70 % oder die voraussichtlich dauernde reich gelegenen Theologischen Lehranstalt Selbsterhaltungsunfähigkeit festgestellt nach Ablegung einer Reifeprüfung wurde. Ordentliche Studierende an österreichischen BezieherInnen eines Pflegegeldes oder einer Fachhochschul-Studiengängen vergleichbaren Leistung aufgrund bundes- Ordentliche Studierende an einer österrei- oder landesgesetzlicher Vorschriften. chischen öffentlichen Pädagogischen Hoch- schule 1.12 Schwerkriegsbeschädigte Ordentliche Studierende an einer österrei- Personen, die als Schwerkriegsbeschädigte im chischen anerkannten privaten Pädagogi- Sinne der Bes mmungen des Kriegsopferver- schen Hochschule sorgungsgesetzes oder als Opfer des Kampfes Ordentliche Studierende eines Konservatori- um ein freies demokra sches Österreich im ums mit Öffentlichkeitsrecht, wenn sie die Sinne der Bes mmung des Opferfürsorgege- durch Verordnung des Bundesministers für setzes anzusehen sind und deren Erwerbsfä- Bildung, Wissenschaft und Kultur bezeichne- higkeit nach den Bes mmungen des Kriegsop- ten Hauptstudiengänge besuchen ferversorgungsgesetzes um mindestens 70 % gemindert sind. Seite 4 von 14
1.13 Blinde 2.3 24-Stunden-Karte Sehbehinderte Personen, welche das Vollpreis 5,60 Euro Pflegegeld mindestens der Pflegegeldstufe 3 –50 % ermäßigt 2,80 Euro beziehen. –38 % ermäßigt 3,50 Euro 1.14 Gruppen 2.4 Wochenkarte Ab 10 Personen. Vollpreis 16,30 Euro 1.15 Assistenzhunde 2.5 Monatskarte Signal,- Service- oder Blindenführhund. Vollpreis 54,10 Euro 1.16 Lichtbildausweis 2.6 Taxibonuskarte Als Lichtbildausweis werden anerkannt: Sie können täglich ab 20 Uhr bei den LenkerIn- Reisepass, Personalausweis, Iden tätsausweis, nen der Holding Graz Linien ein Taxi zu Ihrer Führer-schein, Behindertenpass nach § 40 Auss egshaltestelle bestellen. Sie erhalten Bundesbehindertengesetz, Schwerkriegsbe- eine Taxibonuskarte, diese müssen Sie entwer- schädigtenausweis, Ausweis für Studierende ten. Mit dieser Karte wird Ihnen von der Taxi- mit Lichtbild, Verbundfreifahrtausweis für fahrt der aktuelle Preis der Stundenkarte für SchülerInnen und Lehrlinge, checkit.card des eine Tarifzone vergütet. Landes Steiermark, checkit.card für Lehrlinge, Ausweis des Lehrlingsunterstützungsvereines 2.7 Jahreskarte Graz Steiermark (LUV-Ausweis). Anspruch haben Personen mit Hauptwohnsitz in Graz. Das Ticket wird mit 175 Euro von der 1.17 Mobilitäts- und Vertriebscenter Stadt Graz gefördert. Das Mobilitäts- und Vertriebscenter befindet sich in der Jakoministraße 1 in 8010 Graz. Vollpreis 315 Euro 2.8 Halbjahres- und Jahreskarten 2. Teil: Tickets und Halbjahreskarte Jahreskarte 277 Euro 490 Euro Tarife für den Straßenbahn- und 2.9 Graz-72-Stunden-Ticket Autobusverkehr Zwei Kinder können kostenlos mitgenommen werden. 2.1 Stundenkarte Vollpreis 13,10 Euro Vollpreis 2,50 Euro 2.10 P+R-Kombi-Tickets –50 % ermäßigt 1,30 Euro –38 % ermäßigt 1,60 Euro 24-Stunden-Karte 9,50 Euro Wochenkarte 28 Euro 2.2 10-Zonen-Karte Monatskarte 81,50 Euro Vollpreis 21 Euro Halbjahreskarte 348 Euro –50 % ermäßigt 10,50 Euro Jahreskarte 610 Euro Seite 5 von 14
2.11 Studienkarte Bei der Errechnung des Einkommens werden 4 Monate 133,10 Euro folgende Punkte nicht berücksich gt: Die staatliche Familien- oder Wohnungsbei- 2.12 Top-Ticket für Studierende hilfe Vollpreis 156 Euro Das 13. und 14. Monatsgehalt (Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld) 2.13 Schüler- und Lehrlingsfreifahrt Die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge Vollpreis 19,60 Euro Sons ge Sonderzahlungen oder Zuwendungen 2.14 Top-Ticket für SchülerInnen und sind mit einem 12tel des Jahresbezugs in Rech- Lehrlinge nung zu stellen. Die Prüfung erfolgt im Mobili- täts- und Vertriebscenter. Hierfür sind ein Ein- Vollpreis 119 Euro kommensnachweis und ein amtlicher Lichtbild- 2.15 Freizeit-Ticket Steiermark ausweis vorzuweisen. Überschreitet ein Besit- zer eines ermäßigten SeniorInnen ckets die Vollpreis 11 Euro Einkommensgrenze, ist der Besitzer zur unver- 2.16 Hunde züglichen Rückgabe im Mobilitäts- und Ver- triebscenter verpflichtet. Stundenkarte 1,30 Euro 24-Stunden-Karte 2,80 Euro Die Holding Graz Linien behalten sich vor, für widerrechtlich benützte SeniorInnenkarten 2.17 SeniorInnenkarten den vollen Fahrpreis und allfällige Zuschlags- SeniorInnenkarten sind nicht übertragbar und tarife nachzufordern. werden mit einem aktuellen Passbild ausge- stellt. Zwei Kinder bis zum vollendeten 6. Le- Ermäßigte SeniorInnenkarten bis zu einer Ein- bensjahr fahren in Begleitung kostenlos. Jede kommensgrenze von 1.400 Euro bru o Monats-wertmarke muss – auch wenn sie erst Monatswertmarke 34,80 Euro nach Ablauf der alten Wertmarke gekau wird Halbjahreswertmarke 183,70 Euro – in ihrer Laufzeit unmi elbar an die vorherige Jahreswertmarke 323,40 Euro Wertmarke anschließen. Der Gül gkeitstermin ist beim Erstkauf vom Fahrgast frei wählbar Ermäßigte SeniorInnenkarten bis zu einer Ein- Die Festsetzung eines neuen Laufzeitbeginns kommensgrenze von 1.870 Euro bru o ist erst nach einer Unterbrechung von mindes- Monatswertmarke 49,80 Euro tens 3 Wochen und nur gegen eine Gebühr zu- Halbjahreswertmarke 253,60 Euro lässig. Monatswertmarken werden auch bei Jahreswertmarke 470,40 Euro gekennzeichneten Vorverkaufsstellen verkau . SeniorInnenkarten ohne Einkommensgrenze Anspruch haben: Monatswertmarke 65,70 Euro SeniorInnen laut Punkt 1.9. Halbjahreswertmarke 348 Euro FrühpensionistInnen aus Invaliditätsgründen Jahreswertmarke 630,40 Euro Anspruch auf die ermäßigten SeniorInnen- karten haben: SeniorInnen bzw. FrühpensionistInnen deren Brutto-Monatseinkommen nicht mehr als 1.400 bzw. 1.870 Euro beträgt. Seite 6 von 14
2.18 Kongresstickets 2.21 Gepäck, Rollstühle, Kinderwagen Speziell für größere Veranstaltungen werden Gepäck, Rollstühle und Kinderwägen werden 3- und 4-Tages-Karten angeboten. Diese Fahr- kostenlos befördert. karten sind nur für Gruppen ab mindestens 100 Personen erhältlich. Eine gemeinsame Vereinbarung ist erforderlich. 3. Teil: Tickets und 3-Tages-Karte 9,20 Euro Tarife für die Schloß- 4-Tages-Karte 11 Euro bergbahn, die Schloß- 2.19 Sammelfahrscheine berglifte und die Für Gruppen von mindestens 10 Personen und Schloßbergrutsche unter der Führung einer Aufsichtsperson für Lehr- und Ausflugsfahrten. Das sind: 3.1 Schloßbergbahn SchülerInnen öffentlicher Schulen Tarife für die Schloßbergbahn. SchülerInnen von Schulen mit Öffentlich- keitsrecht 3.1.1 Stundenkarten Kinder öffentlicher Kindergärten und Kinder- Tarif laut Punkt 2.1. heime 3.1.2 24-Stunden-Karten Kinder und Jugendliche von Jugendorganisa- Tarif laut Punkt 2.3. tionen, die eine Bestätigung der Schulleitung bzw. des Stadt- oder Landesschulrates vor- 3.1.3 Graz-72-Stunden-Ticket zeigen, erhalten für Lehr- und Ausflugsfahr- Tarif laut Punkt 2.9. ten, die in Gruppen von mindestens 10 Per- sonen unter Führung einer Aufsichtsperson, 3.1.4 Gruppentarife stattfinden, eine 50%ige Ermäßigung. Bei Reisegruppen ab 20 Personen kann eine Je zwei SchülerInnen unter 15 Jahren Person, bei Gruppen ab 30 Personen eine ein –50 % ermäßigter Fahrschein zweite Person kostenlos mi ahren. Gruppen- tarifscheine sind nur an der Kassa der Schloß- Je 2 SchülerInnen zwischen 15 und 19 Jahren bergbahn erhältlich. ein –38 % ermäßigter Fahrschein 3.1.5 Gruppentarife Erwachsene Lehr- und Begleitperson Vollpreis Berg- oder Talfahrt 2,50 Euro Berg- und Talfahrt 4,70 Euro 2.20 Onlineticket Über den Onlineshop der Holding Graz Linien 3.1.6 Gruppentarife Kinder können Wochen-, Monats-, Halbjahres-, Jah- Bergfahrt 1,30 Euro reskarten, die Jahreskarte Graz sowie das Top- Talfahrt 1,30 Euro Ticket für Studierende und das Top-Ticket für Berg- und Talfahrt 2,60 Euro Lehrlinge gekau werden. Der Ausdruck gilt nur in Kombina on mit einem amtlichen Licht- bildausweises als reguläres Ticket. Bei Verlust oder Diebstahl kann das Ticket erneut im On- lineshop ausgedruckt werden. Seite 7 von 14
3.1.7 Gruppentarife ab 17 Uhr Rutsche + Bergfahrt mit Li + ½ Talfahrt, Berg- und Talfahrt Kind 7,40 Euro Vollpreis 5,10 Euro Berg- und Talfahrt Rutsche + Talfahrt bis zur Rutsche, –38 % ermäßigt 3,20 Euro Jugendliche und Erwachsene 6,30 Euro Berg- und Talfahrt Rutsche + Talfahrt bis zur Rutsche, –50 % ermäßigt 2,80 Euro Kind 6 Euro 3.1.8 Hunde Li + Talfahrt bis Rutscheneins eg, Erwach- Hunde fahren kostenlos mit. sene 1,30 Euro 3.1.9 Gepäck Li + Talfahrt bis Rutscheneins eg, Kind Für Gepäck entstehen keine Kosten. 1 Euro 3.2 Schloßberglift Schüler:innengruppen 4 Euro Tarife für den Schloßbergli . 3.5. Sondertarif 3.2.1 Kinder Alle 80jährigen und älteren Personen österrei- Berg- oder Talfahrt 1,40 Euro chischer Staatsbürgerscha mit dem Wohnsitz Berg- und Talfahrt 2,80 Euro in Graz erhalten auf Lebensdauer Freifahrtaus- 3.2.2 Erwachsene weise für die Benützung der Standseilbahn auf Berg- oder Talfahrt 1,90 Euro den Grazer Schloßberg. Die Freifahrtausweise Berg- und Talfahrt 3,80 Euro werden auf den Namen lautend im Mobilitäts- und Vertriebscenter ausgegeben, berech gen 3.2.3 Übertragbare Jahreskarte zu wiederholten Berg- und Talfahrten und sind Jahreskarte 313,90 Euro nicht übertragbar. Für die Ausstellung des Lichtbildausweises ist eine Gebühr zu bezah- 3.3 Kombi-Ticket Schloßbergbahn len. und -lift Kinder 2,40 Euro Ausstellungsgebühr 10 Euro Kinder in den Ferien 1,40 Euro Jugendliche und Erwachsene 3,80 Euro 3.4 Schloßbergrutsche Aufpreis Schloßbergrutsche 5 Euro Rutsche + Bergfahrt mit Li , Jugendliche und Erwachsene 6,90 Euro Rutsche + Bergfahrt mit Li , Kind 6,40 Euro Rutsche + Bergfahrt mit Li + ½ Talfahrt, Jugendliche und Erwachsene 8,20 Euro Seite 8 von 14
4. Teil: Zuschlagstarife 4.3. Fahren ohne verpflichtende FFP2-Maske und Nebengebührenta- Diese Mehrgebühr ist von jeden Personen, die rife während der Fahrt ohne verpflichtende FFP2- Maske angetroffen werden, zu zahlen. Davon 4.1 Fahren ohne gültigen Fahrschein ausgenommen sind Kinder bis zum vollende- Diese Mehrgebühr ist von jeden Personen, die ten sechsten Lebensjahr. Personen, denen aus zum Zeitpunkt der Kontrolle ohne gül gen gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Fahrschein angetroffen werden, zu zahlen. FFP2-Maske nicht zugemutet werden kann, Diese Regelung gilt auch für Tiere ohne gül - müssen dies mi els eines ärztlichen A ests gen Fahrschein. Auch Personen die vor Bezah- nachweisen. lung des Tickets das Fahrzeug verlässt oder Barzahlung 50 Euro versucht zu verlassen, oder während der Fahrt Zahlung mit Erlagschein 50 Euro der Aufforderung des Fahrpersonals oder des Zahlung mit Erlagschein Kontrollorganes zum Vorweis des inkl. Mahnung 70 Euro Tickets nicht nachkommt. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt davon unberührt. 4.4 Entgelt für Ersatzausstellung bei Verlust oder Diebstahl Barzahlung 70 Euro1 Zahlung mit Erlagschein 100 Euro2 Entgelt 10 Euro Zahlung mit Erlagschein 4.5 Stornogebühr für inkl. Mahnung 120 Euro die Fahrpreisrückerstattung 4.2 Fahren ohne gültigen Fahrschein – Bei Rückgabe von bereits gül gen Halbjahres- Schloßberg und Jahreskarten wird der Ticketpreis abzüg- Diese Mehrgebühr ist von jeden Personen, die lich der schon in Anspruch genommenen Mo- zum Zeitpunkt der Kontrolle ohne gül gen nate rückersta et. Auf Basis des entsprechen- Fahrschein angetroffen werden, zusätzlich zum den Monatspreises wird dieser Betrag berech- normalen Ticketpreis zu bezahlen. Wird der net. Laufende Monate werden dabei mit dem Fahrpreis oder die Mehrgebühr nicht bezahlt, 8. Tag als volles Monat gerechnet. Dieser Be- muss die Person bei Einhebung über Mahn- trag wird vom Ersta ungsbetrag abgezogen. schreiben oder Mahnklage eine erhöhte Ge- Entgelt 10 Euro bühr bezahlen. Eine allfällige strafrechtliche Verfolgung bleibt davon unberührt. 4.6 Gebühr für Erstausstellung der SeniorInnenkarte Entgelt 40,90 Euro Entgelt 10 Euro Der ausgehändigte Erlagschein bzw. die Zah- lungsbestä gung für die Mehrgebühr gelten 4.7 Gebühr für Laufzeitänderung der SeniorInnenkarte 1 Stunde nach Ausstellung als Fahrausweis. Entgelt 10 Euro 135 Euro für Personen die das 15. Lebensjahr noch 250 Euro für Personen die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben nicht vollendet haben Seite 9 von 14
4.8 Missbrauch von Einrichtungen der Entgelt 10 Euro Holding Graz Linien Darunter fallen das betä gen der Notbremse bzw. Notsignal ohne zwingende Notwendig- 5. Ermäßigungen keit, mutwillig Betriebsstörungen verursachen, Verunreinigung der Betriebsmi el bzw. Be- 5.1 Kinder triebsanlagen. Die Entrichtung dieses Betrages befreit nicht von der Verpflichtung zum Ersatz Kinder bis zum vollendeten 6. Lebenjahr eines höheren Schadens. Wird die Bezahlung fahren kostenlos. Kinder von 6 bis 15 Jahren der Gebühr verweigert, sind die FahrerInnen zahlen den um –50 % ermäßigten Preis bei der Holding Graz Linien dazu berech gt, Name Stunden- und 24-Stunden-Karten. und Anschri der Person festzustellen. Falls 5.2 Jugendliche notwendig die Mitwirkung der Sicherheitsor- Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebens- gane in Anspruch nehmen. jahr zahlen gegen Vorweis eines amtlichen Mindestgebühr 52 Euro Lichtbildausweises den um –38 % ermäßigten Verunreinigungen – Anlagen/Betriebsmi el Preis bei Stunden- und 24-Stunden-Karten. Schloßberg 81,80 Euro 4.9 Gepäcksaufbewahrung pro Abgabe Für Personen mit einer gül gen Halbjahres oder Jahreskarte en ällt diese Gebühr. Entgelt 1,50 Euro 4.10 Betriebszeitenverlängerung Schloßbergbahn Entgelt 305,70 Euro 4.11 Betriebszeitenverlängerung Schloßberglift Entgelt 142,10 Euro 4.12 Neuausstellung „Grazer SozialCard Mobilität“ Entgelt 10 Euro 4.13 Erstausstellung von ermäßigten Zeitkarten Entgelt 10 Euro 4.14 Neuausstellung einer unbrauchbar gewordenen Zeitkarte oder die Änderung einer Zeitkarte Seite 10 von 14
5.3 SeniorInnen Für nicht in geeigneten Behältnissen mitbe- SeniorInnen zahlen gegen Vorweis der gül gen förderte Hunden ist der um –50 % ermäßigte ÖBB-Vorteilscard Senior und eines amtlichen Preis bei Stunden- und 24-Stunden-Karten zu Lichtbildausweises den um –38 % ermäßigten bezahlen. Preis bei Stunden- und 24-Stunden-Karten. 5.8 GrazMobil 5.4 Menschen mit Behinderung Stunden- und 24-Stunden-Karten für die Zone Menschen mit Behinderung zahlen gegen Vor- 101 sind in der GrazMobil-App um –10 % er- weis eines Bundesbehindertenpasses den um mäßigt. –50 % ermäßigten Preis bei Stunden- und 24- 5.9 Freifahrt für Kinder in Stunden-Karten. den Sommerferien 5.5 Schwerkriegsbeschädigte Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr Schwerkriegsbeschädigte zahlen gegen fahren in den Sommerferien auf allen Linien Vorweis eines Schwerkriegsbeschädigten- der Holding Graz Linien kostenlos. ausweises den um –50 % ermäßigten Preis 5.10 Altstadt-Bim bei Stunden- und 24-Stunden-Karten. Auf den angeführten Streckenabschni en gilt Bei Vorweis des Berech gungsnachweises wird bei Fahrten mit der Straßenbahn Freifahrt. eine Begleitperson und ein Assistenzhund kos- Diese Regelung ist allen Betriebstagen von tenlos befördert, wenn die zu begleitende Per- Betriebsbeginn bis Betriebsschluss in jede son im Besitz eines gül gen Verbundfahraus- Fahrtrichtung und ist für die genannten Stre- weises ist. ckenabschni e bei einem Schienenersatz- verkehr gül g. 5.6 Blinde Blinde zahlen gegen Vorweis eines Berech - Hauptplatz Süd roler Platz/Kunsthaus gungsnachweises den um –50 % ermäßigten Hauptplatz Schloßbergplatz Preis bei Stunden- und 24-Stunden-Karten. Hauptplatz Jakominiplatz Jakominiplatz Kaiser-Josef-Platz Bei Vorweis des Berech gungsnachweises Jakominiplatz Dietrichsteinplatz wird eine Begleitperson und ein Assistenzhund kos-tenlos befördert, wenn die zu begleitende Person im Besitz eines gül gen Verbundfahr- ausweises ist. 5.7 Tiere 5.7.1 Kleine, ungefährliche Tiere Kleine, ungefährliche und in geeigneten Behältnissen untergebrachte lebende Tiere werden kostenlos mitbefördert. 5.7.2 Hunde Seite 11 von 14
6. Teil: Außertarifliche 6.5 MitarbeiterInnen und Familienangehörige des ÖBB-Konzerns Ermäßigungen Ak ve und pensionierte MitarbeiterInnen so- wie deren Familienangehörige erhalten auf- 6.1 Polizei Jahreskarte grund der Fahrbegüns gungsübereinkommen In Uniform werden Polizeibedienstete unent- Grazer-10-Fahrten-Karten zu einem ermäßig- geltlich befördert. Kriminalbeamte der Polizei ten Preis. Zwei Kinder unter 6 Jahren können werden im Dienst auch in Zivil unentgeltlich kostenlos mitgenommen werden. befördert. Im Rahmen der Fahrbegüns gun- gen für die Polizei haben auch die Beamten der Grazer-10-Fahrten-Karten 11,30 Euro Sicherheitsdirek on für das Bundesland Steier- 6.6 MitarbeiterInnen und mark bzw. der Bundeskriminalpolizeidirek on Familienangehörige der Graz-Köflacher- Graz, Freifahrt auf den Verkehrsmi eln der Eisenbahn und der Steiermärkischen Holding Graz Linien (BA 29/2001). Zwei Kinder Landesbahn unter 6 Jahren werden kostenlos befördert. MitarbeiterInnen sowie deren Familienange- Jahreskarte 398,40 Euro hörige erhalten aufgrund der Fahrbegüns - gungsübereinkommen Grazer-6-Fahrten-Kar- 6.2 MitarbeiterInnen der Holding Graz ten zu einem ermäßigten Preis. Zwei Kinder (VSB Kollektivvertrag) unter 6 Jahren können kostenlos mitgenom- Die MitarbeiterInnen (ak ve und PensionistIn- men werden. nen) und deren Familienangehörigen. Voraus- setzung für die Anerkennung der Familienan- Grazer-10-Fahrten-Karten 11,30 Euro gehörigen ist in jedem Fall eine Bestä gung 6.7 „Grazer Sozial-Card Mobilität“ durch den Personalbereich. Zwei Kinder unter 6 Jahren werden kostenlos befördert. Auf Basis der jeweils gül gen Vereinbarungen zwischen den Holding Graz Linien und der Jahreskarte 398,40 Euro Stadt Graz wird die „Grazer SozialCard Mobili- tät“ ausgegeben. 6.3 MitarbeiterInnen der Holding Graz Linien Das Sozialamt der Stadt Graz prü die An- Die MitarbeiterInnen der Holding Graz Linien spruchsberech gung. Das Sozialamt stellt die fahren auf allen Linien mit der MitarbeiterIn- SozialCard aus. Mit einer gül gen SozialCard nen-Sondernetzkarte kostenlos. bekommt der Besitzer die SozialCard Mobilität im Mobilitäts- und Vertriebscenter. Zwei Kin- 6.4 Sondernetzkarte für der unter 6 Jahren können kostenlos mitge- Angehörige von MitarbeiterInnen nommen werden. der Holding Graz Linien Angehörige von MitarbeiterInnen der Holding „Grazer SozialCard Mobilität“, Graz Linien erhalten eine Fahrbegüns gung. mit oder ohne Begleitung 50 Euro Voraussetzung ist, dass der bzw. die Mitarbei- „Grazer SozialCard Mobilität“ inkl. Schloßberg- terIn vor dem 1. 1. 2012 in das Dienstverhält- bahn, mit oder ohne Begleitung 60 Euro nis eingetreten ist. Seite 12 von 14
6.8 Kinderticket 6.10 Rettungsdienste und „Grazer SozialCard Mobilität“ Grazer Feuerwehren Diese Zusatzkarte kann für Kinder ab dem MitarbeiterInnen der in Graz tä gen Re ungs- 6. Lebensjahr beantragt werden, wenn das dienste und der Grazer Feuerwehr haben im Kind zu diesem Zeitpunkt noch keine Schule Dienst, mit Uniform und Ausweis Freifahrt auf besucht und es noch mindestens sieben Tage den Verkehrsmi eln der Holding Graz Linien. bis zum Ferienbeginn sind. Die Voraussetzun- gen sind: 6.11 Ordnungswache der Stadt Graz MitarbeiterInnen der Ordnungswache der Eine gültige „Grazer SozialCard Mobilität“ Stadt Graz haben im Dienst, mit Uniform und Das Kind ist beim gleichen Wohnsitz wie der Ausweis Freifahrt auf den Verkehrsmi eln der beantragende Elternteil gemeldet Holding Graz Linien. Die Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes 6.12. Soldat:innen im Corona- Der ausgefüllte Antrag Assistenzeinsatz Das Kinderticket ist nur bis zum aufgedruck- ten Ablaufdatum in Kombination mit der Für Soldat:innen die in Uniform im Corona-As- SozialCard Mobilität des Elternteils gültig. sistenzeinsatz sind, gilt Freifahrt auf den Ver- Die Kundennummern müssen übereinstim- kehrsmi eln der Holding Graz Linien. Die aus- men. gefüllte Bestä gung des Bundesministeriums für Landesverteidung ist mitzuführen. 6.9 Militärfahrscheine 6.13. Zivilbedienstete im Corona- Militärfahrscheine werden in Form von Grazer- Assistenzeinsatz 10-Fahrten-Karten zum ermäßigten Einheits- tarif an das Militärkommando bzw. die von Für Zivilbedienstete der Heeresverwaltung die ihm Beau ragten nur im Vorverkauf abgege- im Corona-Assistenzeinsatz sind, gilt Freifahrt ben. auf den Verkehrsmi eln der Holding Graz Li- nien. Die ausgefüllte Bestä gung des Bundes- Grazer-10-Fahrten-Karten 11,30 Euro ministeriums für Landesverteidung und der Dienstausweis sind mitzuführen. Berech gt zur Benützung sind alle Soldaten in Uniform ohne Rangunterschied. Soldaten in Zivil dürfen die Fahrscheine nur dann benüt- 7. Teil: Außertarifliche zen, wenn sie als ordentliche Präsenzdiener mit Standort Graz die Benützungsberech gung Begünstigungen durch Mi ühren des Wehrdienstbuches bzw. Wehrdienstausweises mit Bestä gung nach- Es werden an Ins tu onen, bei denen ein weisen können. Gesta et ist die Benützung Missbrauch auszuschließen ist, InhaberIn- des Militärfahrscheines für PräsenzdienerIn- Jahreskarten ohne Passbild ausgegeben, wobei nen in Zivil nur dann, wenn im Wehrdienst- ein 50%iger Inhaberzuschlag eingehoben wird. buch der Status „Soldat des o. PD im Standort Graz“ ausdrücklich bestä gt ist. Für jedes Kind in Begleitung ist ein Fahrschein zu bezahlen. Seite 13 von 14
Es werden an die InhaberIn der Vorverkaufs- stellen der Holding Graz Linien, auch Inhabe- rIn-Streckenjahreskarten ohne Passbild im Rahmen der abgeschlossenen Vereinbarung abgegeben. Diese Karte berech gt zur Fahrt auf der angegebenen Strecke vom Standort der Vorverkaufsstelle zum Mobilitäts- und Vertriebscenter der Holding Graz Linien, Jakoministraße 1. Die zeitliche Gül gkeit ist auf der aufgeklebten Wertmarke ersichtlich und muss während der Vertragsdauer jährlich ver- längert werden. Seite 14 von 14
Sie können auch lesen