TARIFVERBUND UND TARIFGEMEINSCHAFT TRANSRENO - T651.43 TARIFVERBUND UND TARIFGEMEINSCHAFT TRANSRENO AUSGABE: 13.12.2020
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Tarifverbund und Tarifgemeinschaft TransReno T651.43 Tarifverbund und Tarifgemeinschaft TransReno Ausgabe: 13.12.2020
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ....................................................................................................................................... 2 T651.43 Tarifgemeinschaft TransReno Landquart (Mastrils) - Rhäzüns, inkl. Stadtgebiet Chur ......... 5 0 Vorbemerkungen................................................................................................................................ 6 0.1 Allgemeines ................................................................................................................................. 6 0.2 Begriffe ........................................................................................................................................ 7 1 Geltungsbereich ................................................................................................................................. 8 2 Allgemeine Bestimmungen .............................................................................................................. 11 2.1 Allgemeines ............................................................................................................................... 11 2.2 Gültigkeiten ............................................................................................................................... 11 2.3 E-Tickets ................................................................................................................................... 11 3 Bestimmungen für Einzel- und Gruppenfahrausweise .................................................................... 13 3.1 Einzelfahrausweis Papier- und E-Tickets ................................................................................. 13 3.1.1 Ausgabe............................................................................................................................. 13 3.1.2 Geltungsdauer und -bereich .............................................................................................. 13 3.1.3 Preisbildung ....................................................................................................................... 13 3.1.4 Erstattungen ...................................................................................................................... 13 3.2 Einzelbillette ChipCard .............................................................................................................. 13 3.2.1 Ausgabe............................................................................................................................. 13 3.2.2 Geltungsdauer und -bereich .............................................................................................. 14 3.2.3 Preisbildung ....................................................................................................................... 14 3.2.4 Erstattungen ...................................................................................................................... 14 3.3 ChipCard ................................................................................................................................... 14 3.3.1 Ausgabe und Auf-/Nachladung ......................................................................................... 14 3.3.2 Anwendung ........................................................................................................................ 15 3.3.3 Preisbildung ....................................................................................................................... 15 3.3.4 Erstattungen und Rückgabe .............................................................................................. 15 3.4 Tageskarte Zone 1 .................................................................................................................... 15 3.4.1 Ausgabe............................................................................................................................. 15 3.4.2 Geltungsdauer ................................................................................................................... 16 3.4.3 Preisbildung Papier- und E-Tickets ................................................................................... 16 3.4.4 Preisbildung ChipCard ...................................................................................................... 16 3.4.5 Erstattungen ...................................................................................................................... 16 3.5 Gruppenbillette .......................................................................................................................... 16 3.5.1 Ausgabe............................................................................................................................. 16 3.5.2 Geltungsdauer ................................................................................................................... 17 3.5.3 Preisbildung und freie Fahrt .............................................................................................. 17 3.5.4 Erstattungen ...................................................................................................................... 17 3.6 E-Tickets ................................................................................................................................... 18 3.6.1 Allgemeine Bestimmungen................................................................................................ 18 2
4 Bestimmungen für Abonnemente .................................................................................................... 19 4.1 Allgemeines ............................................................................................................................... 19 4.1.2 Sorten ................................................................................................................................ 19 4.1.3 Bestellung und Ausgabe ................................................................................................... 19 4.2 Preisbildung .............................................................................................................................. 20 4.2.2 Inhaber von Ermässigungskarten ..................................................................................... 20 4.2.3 Hunde ................................................................................................................................ 20 4.3 Erstattungen .............................................................................................................................. 20 4.3.1 Allgemeines ....................................................................................................................... 20 4.3.2 Erstattung bei Rückgabe ................................................................................................... 21 4.3.3 Erstattung pro rata ............................................................................................................. 23 4.3.4 Erstattung von Einzelbilletten beim nachträglichen Kauf eines Jahres-Abo .................... 23 4.4 Ersatz ........................................................................................................................................ 24 4.4.1 Beschädigte/entstellte Monats-Abo auf öV-Sicherheitspapier .......................................... 24 4.4.2 Verlorene/gestohlene Monats-Abo auf öV-Sicherheitspapier ........................................... 24 4.4.3 Ersatz SwissPass .............................................................................................................. 24 5 Pauschalfahrausweise, DV und Vergünstigungen .......................................................................... 25 5.1 Kinder, Militär, Tiere .................................................................................................................. 25 5.1.1 Kinder .................................................................................................................................... 25 5.1.2 Junior-Karte / Kinder-Mitfahrkarte ......................................................................................... 25 5.1.3 Militär ..................................................................................................................................... 25 5.1.4 Hunde und kleine Tiere ......................................................................................................... 25 5.2 GA ............................................................................................................................................. 25 5.3 Halbtax-Abo .............................................................................................................................. 25 5.4 seven25-Abo / Gleis 7 ............................................................................................................... 26 5.5 Übrige Pauschalfahrausweise .................................................................................................. 26 5.6 Fahrvergünstigung für Reisende mit Handicap ........................................................................ 26 5.6.1 Ausweiskarte für Reisende mit Handicap ............................................................................. 26 5.6.2 VöV-Ausweiskarte für Blinde und Sehbehinderte ................................................................. 26 6 Velo, Gepäck, Kontrolle, Unregelmässigkeiten ............................................................................... 27 6.1 Veloselbstverlad ........................................................................................................................ 27 6.2 Gepäck ...................................................................................................................................... 27 6.2.2 Handgepäck, Kinderwagen, Rollstühle ................................................................................. 27 6.2.3 Reisegepäck .......................................................................................................................... 27 6.3 Fahrausweiskontrolle ................................................................................................................ 27 6.4 Unregelmässigkeiten................................................................................................................. 27 7 Preise, Gebühren, Zuschläge .......................................................................................................... 28 7.1 Grundlage für die Preisbildung ................................................................................................. 28 7.1.1 Einzel- und Gruppenfahrausweise .................................................................................... 28 7.1.2 Abonnemente .................................................................................................................... 29 7.2 Einzel- und Gruppenfahrausweise............................................................................................ 31 7.2.1 Einzelbillette ...................................................................................................................... 31 3
7.2.2 ChipCard............................................................................................................................ 32 7.2.3 Tageskarte ......................................................................................................................... 33 7.2.4 Gruppenfahrausweise ....................................................................................................... 33 7.3 Abonnemente ............................................................................................................................ 34 7.3.1 Jahres-Abo ........................................................................................................................ 34 7.3.2 Halbjahres-Abo .................................................................................................................. 34 7.3.3 Monats-Abo ....................................................................................................................... 35 7.3.4 Spezialfahrausweise im TransReno-Gebiet...................................................................... 35 7.4 Gebühren und Zuschläge ......................................................................................................... 35 8 Linien- und Zonenplan ..................................................................................................................... 37 9 Anhänge ........................................................................................................................................... 38 9.1 Anhang 1: Haltestellenverzeichnis ............................................................................................ 38 4
T651.43 Tarifgemeinschaft TransReno Landquart (Mastrils) - Rhäzüns, inkl. Stadtgebiet Chur 5
0 Vorbemerkungen 0.1 Allgemeines 0.1.2 Übergeordnet gelten das Personenbeförderungsgesetz (PBG 745.1), die Verordnung über die Personenbeförderung (VPB 745.11) sowie die gemeinsamen Tarif- Nebenbestimmungen für den Nationalen Direkten Verkehr und die Verbünde ( T600). 0.1.1 Soweit in diesem Tarif nichts anderes bestimmt ist, gelten folgende Tarife und Vorschriften: Fahrvergünstigung für Kinder (T600.3) City-Ticket (T600.7) Erstattungen (T600.9) Allgemeiner Personentarif (T601) Gepäck (T602) Strecken-Abo (T650) Mehrfahrtenkarten (T652) GA, Halbtax, seven25-Abo und Zusatzangebote (T654) Modul-Abo (T657) Gruppenreisen (T600) Platzreservierung für Gruppen (V507) Militär-, Zivilschutz- und Zivildiensttransporte (V520) Zahlungsmittel (V545) Passagierrechte (T600.9) der Schweizerischen Transportunternehmungen sowie nachgeordnet die internen Vorschriften der beteiligten Transportunternehmungen. 0.1.5 Abkürzungen: Abo Abonnement BAV Bundesamt für Verkehr CASA Schalter-Verkaufsgerät (alt Prisma) DV Direkter Verkehr (Fahrausweissortiment national) GA General-Abo KUBA Zentrale Kundendatenbank öV Schweiz MFK Mehrfahrtenkarte öV öffentlicher Verkehr RemitF Reisende mit teilgültigem Fahrausweis RogF Reisende ohne gültigen Fahrausweis S-POS Verkaufssystem für Busse, Schalter, Kiosk und Billettautomaten SwissPass Trägermedium für Abo (engadin mobil, Halbtax, GA etc.) T Tarif TK Tageskarte TU Transportunternehmung VöV Verband öffentlicher Verkehr V Vorschrift 6
0.2 Begriffe 0.2.1 Tarifverbund und Tarifgemeinschaft TransReno Die Tarifgemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Transportunternehmungen eines begrenzten Gebietes, welche alle streckenbezogenen Fahrausweise des fahrplanmässigen Angebots anerkennen. Ein integraler Tarifverbund ist ein Zusammenschluss mehrerer Transportunternehmungen eines begrenzten Gebietes, in welchem ein einheitliches und vollumfassendes Tarifsystem angewandt wird. Die betroffenen Transportunternehmungen und Strecken des Tarifverbundes und der Tarifgemeinschaft TransReno sind in Ziffer 1 (Geltungsbereich) aufgeführt. 0.2.2 Vollpreis / Reduziert ½ Teilweise werden die Kundengruppen "Erwachsene" statt "Vollpreis" sowie "ermässigt" statt "Reduziert ½" verwendet. Es können beide Namen im Tarif und auch auf den Fahrausweisen verwendet werden und sie sind gleichbedeutend. 0.2.3 Erwachsene Personen, die zum Vollpreis reisen. 0.2.4 Kinder Kinder ab dem 6. Geburtstag bis einen Tag vor dem 16. Geburtstag (15.99 Jahre) sowie jüngere Kinder, die ohne Begleitung reisen, bezahlen den Preis Reduziert ½. 0.2.5 Jugend Für Jugendliche ab dem 16. Geburtstag bis einen Tag vor dem 25. Geburtstag (24.99 Jahre) werden Abo zum Preis "Jugend" abgegeben. 0.2.6 Seniorinnen und Senioren Als Seniorinnen gelten Frauen ab dem 64. Geburtstag. Als Senioren gelten Männer ab dem 65. Geburtstag. 0.2.7 Haltestellen Als "Haltestellen" gelten besetzte und nicht besetzte Haltestellen des öffentlichen Verkehrs. 0.2.8 Züge Mit "Züge" sind sinngemäss alle Transportmittel (Bahn, Bus, Tram, Seilbahn etc.) gemeint. 00.00 Kunde Ist von „Reisender“, „Kunde“, „Inhaber“ usw. die Rede, so sind darunter Personen beiderlei Geschlechts und Kinder zu verstehen. 7
1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden TU beteiligen sich am ganzen Sortiment (Einzel-, Gruppen-, Spezialfahrausweise und Abo) der Tarifgemeinschaft TransReno. Initialen Code Transportunternehmen Strecken Linie 90.013: Chur - Zizers - Igis Linie 90.021: Landquart - Mastrils Linie 90.023: Landquart - Igis - Untervaz Bahnhof Linie 90.025: Trimmis - Says PAG 8010 PostAuto Schweiz AG Linie 90.041: Chur - Chur, Hof Linie 90.042: Chur - Passugg, Brugg Linie 90.081: Chur - Domat/Ems - Tamins Post Linie 90.083: Tamins - Felsberg Linie 90.182: Chur - Chur, Städeli Chur - Landquart RhB 72 Rhätische Bahn Chur - Chur Altstadt Chur - Rhäzüns Schweizerische Chur - Landquart (ChipCard-Einzelbillette sind SBB 11 Bundesbahnen auf der SBB-Linie NICHT gültig) Linie 1: Chur - Felsberg - Domat/Ems - Tamins - Bonaduz - Rhäzüns Linie 2: Obere Au - Kleinwaldegg - Fürstenwald Linie 3: Chur - Haldenstein - Trimmis - Untervaz Linie 4: Austrasse - Seniorenzentrum Bus und Service AG, Cadonau BuS 766 Chur Bus Linie 6: Chur Bahnhofplatz - Benerpark - Boletta - City West Linie 9: Chur Bahnhofplatz - Meiersboden Nachtbus: Chur - Landquart (- Bad Ragaz - Sargans - Trübbach - Weite - Sevelen - Buchs - Grabs - Gams). 8
Nachtbus: Chur - Felsberg - Domat/Ems - Tamins - Reichenau - Bonaduz - Rhäzüns (- Rothenbrunnen - Cazis - Summaprada - Thusis - Sils - Scharans - Fürstenaubruck). Nachtbus: Chur - Haldenstein - Trimmis - Untervaz - Zizers - Igis - Landquart. Nachtbus: Chur - Zizers - Igis - Landquart - (Seewis-Pardisla - Grüsch - Schiers - Jenaz - Fideris - Küblis - Saas i.P. - Serneus - Klosters - Davos). Bemerkung: die in Klammer geschriebenen Halteorte sind ausserhalb des TransReno- Gebietes. 1.2 Äquivalente Haltestellen im TransReno-Gebiet (Billette mit streckenbezogenen Angaben (von/nach) im fahrplanmässigen Angebot werden an folgenden Haltestellen von Bus/PostAuto und Bahn anerkannt, d.h. die Haltestellen werden gleichwertig behandelt): Haltestelle Bahn Haltestelle Bus/PostAuto Landquart Landquart ohne Ganda Landquart Ried Landquart, Schulhaus Ried / Formum im Ried / Fabriken Igis Igis alle Haltestellen Zizers Zizers alle Haltestellen Untervaz-Trimmis Trimmis via Untervaz-Trimmis Haldenstein Haldenstein Rheinbrücke Chur Wiesental Chur, Wiesental / Weinbergstrasse Chur Chur, Bahnhofplatz / Postautostation / Post 1 Chur West Chur, Kalchbühl / Kleinbruggen / Salvatorenstrasse / City West Felsberg Felsberg, Dorf / Emsterstrasse und Domat/Ems, Abzw. Felsberg Domat/Ems Domat/Ems alle Haltestellen ausser Abzw. Felsberg Ems Werk Ems GR, Chemie Reichenau-Tamins Tamins alle Haltestellen Donaduz Bonaduz alle Haltestellen Rhäzüns Rhäzüns, Bahnhof / Dorfplatz / Luftseilbahn 1.3 Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die gültigen Fahrausweise im TransReno- Gebiet, deren Geltungsbereiche bei den Transportunternehmen sowie deren Tarifbasis: Abonnemente Einzhalfahrausweise Gruppenfahrausweise TransReno Papier- Papier- und E-Tickets ChipCard und und E- ChipCard T600 Ziffer 9, T601 SwissPass Tickets T652 Ziffer 5 T651.43 T601 Stadtgebiet Chur, inkl. Haldenstein und X X X X Felsberg (Zone 1) 9
TransReno-Gebiet (Landquart/Mastrils X X X bis Rhäzüns) (Stadtgebiet Chur Bus * X X X Chur, Zone 1) (Stadtgebiet PostAuto * X X X Chur, Zone 1) (Stadtgebiet Rhätische Bahn * X X X Chur, Zone 1) SBB * X X Nachtbus (Stadtgebiet X X X Chur Bus * Chur, Zone 1) * gemäss Geltungsbereich Ziffer 1.1 10
2 Allgemeine Bestimmungen 2.1 Allgemeines 2.1.1 Alle Fahrausweise werden in 2. und 1. Klasse (nur Bahnstrecken) ausgegeben. 2.1.2 Die Fahrpreise für die einzelnen Fahrausweise sind in Ziffer 7 aufgeführt. In den Preisen ist die Mehrwertsteuer zum gesetzlichen Normalsatz inbegriffen. 2.1.3 Die Fahrausweise werden zu den am ersten Geltungstag gültigen Preisen verkauft. Sie dürfen frühestens 2 Monate vor Beginn der Geltungsdauer ausgegeben werden. 2.1.4 REKA-Check und REKA-Rail werden für alle Fahrausweise ab einem gewissen Mindestbetrag angenommen. Bei Chur Bus (BuS AG) gilt folgender Mindestzahlbetrag mit REKA: Bei einem 10er REKA-Check liegt der Mindestzahlbetrag bei CHF 5.00 und bei einem 50er REKA Check bei CHF 40.00. In der Regel wird nicht mehr als CHF 10.00 retour in bar ausbezahlt. 2.2 Gültigkeiten 2.2.1 Alle Fahrausweise sind innerhalb ihrer räumlichen Gültigkeit (Zonen) gültig. Die zeitliche Gültigkeit ist auf dem Fahrausweis aufgeführt, resp. wird beim Entwerten aufgedruckt. 2.2.2 Wenn gemäss Fahrplan auf einzelnen Strecken oder in gewissen Zügen keine Plätze in 1. Klasse angeboten werden, so beschränkt sich die Fahrberechtigung des Inhabers eines Fahrausweises 1. Klasse auf die 2. Klasse (ohne Anspruch auf Erstattung). 2.2.3 In den durch Dritte bestellten Extrazügen und -bussen sind die Fahrausweise nur gültig, wenn der Besteller des Extrazuges damit einverstanden ist. 2.2.4 Bei Benützung zuschlagspflichtiger Züge und Wagen ist der tarifgemässe Zuschlag zu bezahlen. 2.2.5 In den Nachtbus-Angeboten der beteiligten TU werden die Fahrausweise anerkannt. 2.3 E-Tickets 2.3.1 TransReno Einzelfahrausweise können auch als elektronische Tickets (nachgenannt E- Tickets) erworben werden. Es werden folgende Fahrausweismedien unterschieden: Print@Home-Ticket: E-Tickets, welche über einen Ticketshop erworben und durch den Kunden auf weissem A4−Papier gedruckt werden. MobileTickets: E-Tickets, welche über eine App oder einen Ticketshop erworben und auf einem mobilen Endgerät gespeichert werden. Automatisches Ticketing: Nach dem Einchecken wird auf dem mobilen Endgerät eine Fahrtberechtigung für das Kontrollpersonal angezeigt. Die Reise wird automatisch erfasst und am Ende des Tages dem Kunden verrechnet. 2.3.2 Print@Home-Ticket und MobileTickets: Der Kaufvorgang muss vor der tatsächlichen Abfahrt des Transportmittels vollständig abgeschlossen und das E-Ticket muss in 11
ausgedruckter Form vorliegen oder auf dem mobilen Endgerät verfügbar sein. Andernfalls hat der Reisende den Zuschlag gemäss Ziffer 7.4.8 zu bezahlen. 2.3.3 Automatisches Ticketing: Das Check-in muss im Voraus vor der tatsächlichen Abfahrt des Transportmittels erfolgt sein und die Fahrtberechtigung muss auf dem mobilen Endgerät ersichtlich und verfügbar sein. Andernfalls hat der Reisende den Zuschlag gemäss Ziffer 7.4.8 zu bezahlen. 2.3.4 Kundensupport: Die Betreiber der Apps sind für den Kundensupport zuständig. Die Kontaktdaten sind in der jeweiligen App unter "Menü" zu finden. 2.3.5 Details sind im T600, Ziffer 3 geregelt. 12
3 Bestimmungen für Einzel- und Gruppenfahrausweise 3.1 Einzelfahrausweis Papier- und E-Tickets 3.1.1 Ausgabe 3.1.1.1 Es werden Einzelbillette zum Vollpreis und Reduziert ½ für Fahrten in der 2. und 1. Klasse in der Zone 1 (Stadtgebiet Chur, inkl. Felsberg, Haldenstein und Maladers) oder für DV- Strecken im TransReno-Gebiet ausgegeben. 3.1.1.2 Die Billette sind in der Regel mit der Abgangs- und der Bestimmungsstation, Ausgabetag und -zeit und/oder der Geltungsdauer sowie den gelösten Zonen bedruckt. Die Einzelbillette können in Form von Mehrfahrtenkarten erworben werden. 3.1.2 Geltungsdauer und -bereich 3.1.2.1 Die jeweilige Geltungsdauer ist auf dem Billett aufgedruckt und ersichtlich. 3.1.2.2 Einzelbillette gelten für Fahrten ab der gelösten Abgangs- bis zur Bestimmungsstation oder in der gelösten Zone 1 (Stadtgebiet Chur, inkl. Felsberg, Haldenstein und Maladers). 3.1.3 Preisbildung 3.1.3.1 Für die Berechnung der Billettpreise sind der Normaltarif Personenverkehr T601 sowie die Anzahl der befahrenen Tarifkilometer massgebend. 3.1.3.2 Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 7.1. 3.1.4 Erstattungen 3.1.4.1 Eine Erstattung von Fahrausweisen erfolgt nur bei Nichtbenützung oder teilweiser Nichtbenützung. Es gilt die Bestimmung gemäss Tarif 600.9 Ziffer 1.3. 3.1.4.2 Bei Erstattungen wird ein Selbstbehalt gemäss Tarif 600.9 Ziffer 1.4 erhoben. Ausnahme: Fehler der Verkaufsstelle. In solchen Fällen ist der Fahrausweis zu annullieren. 3.1.4.3 Fahrausweise, welche anstelle eines vergessenen oder verlorenen Abos gelöst werden, werden gemäss Tarif 600.9 Ziffer 2.2 erstattet. Es können höchstens drei Billette pro Fall anerkannt werden. Es ist ein Selbstbehalt gemäss Tarif 600.9 Ziffer 1.5 vom Reisenden zu tragen. 3.2 Einzelbillette ChipCard 3.2.1 Ausgabe 3.2.1.1 Es werden Einzelbillette zum Vollpreis und Reduziert ½ für Fahrten in der 2. und 1. Klasse in der Zone 1 (Stadtgebiet Chur, inkl. Felsberg, Haldenstein und Maladers) oder für DV- Strecken im TransReno-Gebiet ausgegeben. 13
3.2.1.2 Die Angaben zu der gelösten Abgangs- und Bestimmungsstation sowie zum gelösten Ausgabetag und -zeit und/oder der Geltungsdauer sind nicht direkt auf der ChipCard ersichtlich, sondern können nur mithilfe des Entwerters angesehen und kontrolliert werden. 3.2.2 Geltungsdauer und -bereich 3.2.2.1 Die Billette auf der ChipCard berechtigen innerhalb der nachstehend aufgeführten Zeitdauer zur Fahrt innerhalb der gelösten Zone oder der gelösten Strecke: Zone 1, Stadtgebiet Chur inkl. Felsberg, Haldenstein und Maladers: 1 Stunde bis Tarifkilometer 12: 1 Stunde ab Tarifkilometer 13: 2 Stunden 3.2.2.2 Einzelbillette gelten für Fahrten ab der gelösten Abgangs- bis zur Bestimmungsstation. Im Speziellen sind Billette auf der ChipCard zu und ab allen Haltestellen in der entsprechenden Zone gültig. Dies gilt auch für Zone 1: Bei Einzelbilletten, welche mit der ChipCard gelöst werden, ist bei Strecken mit Zielort "Chur" die Strecke in der TransReno- Zone 1 (Stadtgebiet Chur inkl. Felsberg, Haldenstein und Maladers) bis zur Zielstation innerhalb der Geltungsdauer inkludiert. 3.2.3 Preisbildung 3.2.3.1 Für die Berechnung der Billettpreise sind der Tarif 652 (MFK mit Kantonsermässigung 20%) sowie die Anzahl der befahrenen Tarifkilometer massgebend. 3.2.3.2 Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 7.1 und 7.2. 3.2.4 Erstattungen 3.2.4.1 Eine Erstattung von Fahrausweisen erfolgt nur bei Nichtbenützung oder teilweiser Nichtbenützung. Es gilt die Bestimmung gemäss Tarif 600.9 Ziffer 1.3 . 3.2.4.2 Bei Erstattungen wird ein Selbstbehalt gemäss Tarif 600.9 Ziffer 1.4 erhoben. Ausnahme: Fehler der Verkaufsstelle. In solchen Fällen ist der Fahrausweis zu annullieren. 3.2.4.3 Fahrausweise, welche anstelle eines vergessenen oder verlorenen Abos gelöst werden, werden gemäss Tarif 600.9 Ziffer 2.2 erstattet. Es können höchstens drei Billette pro Fall anerkannt werden. Es ist ein Selbstbehalt gemäss Tarif 600.9 Ziffer 1.5 vom Reisenden zu tragen. 3.3 ChipCard 3.3.1 Ausgabe und Auf-/Nachladung 3.3.1.1 Anstelle von Mehrfahrtenkarten wird eine elektronische ChipCard in Kreditkartenformat mit einem RFID-Chip verkauft. Mit dieser Karte können innerhalb des TransReno-Gebiets beliebige Einzelbillette und Tageskarten bezahlt werden. 3.3.1.2 Die ChipCard ist nur im TransReno-Gebiet als Trägermedium von Fahrausweisen des öffentlichen Verkehrs gültig. Ausgenommen sind SBB-Züge zwischen Chur und Landquart, in welchen die ChipCard-Billette nicht gültig sind. 14
3.3.1.3 Die ChipCard wird bei den Verkaufsstellen von Chur Bus gegen eine Depotgebühr von CHF 10.- ausgegeben. Gleichzeitig wird die ChipCard mit einem beliebigen Betrag geladen. Ebenso kann auf Wunsch des Reisenden eine sogenannte Favoritenstrecke programmiert werden. 3.3.1.4 Die ChipCard kann bei den Verkaufsstellen von Chur Bus und in den Bussen mit einem beliebigen Betrag aufgeladen werden. 3.3.2 Anwendung 3.3.2.1 Die ChipCard ist vor Antritt der Fahrt oder im Bus sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzubuchen. 3.3.2.2 Der Inhaber einer ChipCard darf diese für mehrere Personen mit gleichem Reiseziel entwerten, sofern alle Personen gemeinsam reisen. Die ChipCard ist unpersönlich und darf weitergegeben werden. 3.3.3 Preisbildung 3.3.3.1 Für Preisbildungsgrundlagen der ChipCard-Preise siehe Ziffer 7.1 . 3.3.4 Erstattungen und Rückgabe 3.3.4.1 Bei Rückgabe der unbeschädigten, unbeschriebenen und unpersönlichen ChipCard wird das Depot von CHF 10.- zurückerstattet. 3.3.4.2 Ist ein aufgeladener Restbetrag auf der ChipCard, so wird dieser ebenfalls rückerstattet. 3.3.4.3 Fahrpreise können zurückgefordert werden, wenn der Fahrgast im Besitz eines persönlichen Abonnements ist, welches zur Fahrt berechtigt. Das Billett falsch von der ChipCard abgebucht und die Busfahrt nicht durchgeführt wurde. Das Billett von der Verkaufsstelle falsch ausgegeben wurde. ChipCard-Aufladungen sind beim Kundendienst der betroffenen Transportunternehmung zurückzufordern, bei der die Aufladung stattfand. Bei vom Kunden verschuldeten Falschabbuchungen der ChipCard ist ein Selbstbehalt von CHF 5.00 zu tragen. 3.4 Tageskarte und Multi-Tageskarte Zone 1 3.4.1 Ausgabe 3.4.1.1 Es werden Tageskarten zum Vollpreis und Reduziert ½ für Fahrten in der gelösten Zone 1 (Stadtgebiet Chur inkl. Felsberg, Haldenstein und Maladers) ausgegeben. Die Tageskarten können als Multi-Pack bezogen werden. 3.4.1.2 Die Tageskarten sind in der Regel mit der Abgangs- und der Bestimmungsstation, Ausgabetag und -zeit und/oder der Geltungsdauer sowie den gelösten Zonen bedruckt. Wird die Tageskarte mit einer ChipCard gekauft, so sind die Details zum Ausgabetag und -zeit, der Geltungsdauer sowie der gelösten Zone nur mit einem Entwertungsgerät 15
ersichtlich. Bezüglich Multi-Tageskarte gelten die Bestimmungen zur Mehrfahrtenkarte gemäss T652. 3.4.2 Geltungsdauer 3.4.2.1 Die Tageskarten sind am Ausgabetag beziehungsweise am Entwertungstag bis 05.00 Uhr des Folgetags für die gelöste Zone 1 gültig. 3.4.3 Preisbildung Papier- und E-Tickets 3.4.3.1 Die Berechnung der Tageskartenpreise erfolgt anhand des Zonenpreises (T601) mal Faktor 2. 3.4.3.2 Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 7.1 und 7.2. 3.4.4 Preisbildung ChipCard 3.4.4.1 Die Berechnung der Tageskartenpreise erfolgt anhand des Zonenpreises (auf Basis des Tarifs 652, MFK mit Kantonsermässigung 20%) mal Faktor 2. 3.4.4.2 Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 7.1 und 7.2. 3.4.5 Erstattungen 3.4.5.1 Eine Erstattung von Fahrausweisen erfolgt nur bei Nichtbenützung oder teilweiser Nichtbenützung. Es gilt die Bestimmung gemäss Tarif 600.9 Ziffer 1.3 . 3.4.5.2 Bei Erstattungen wird ein Selbstbehalt gemäss Tarif 600.9 Ziffer 1.4 erhoben. Ausnahme: Fehler der Verkaufsstelle. In solchen Fällen ist der Fahrausweis zu annullieren. 3.4.5.3 Fahrausweise, welche anstelle eines vergessenen oder verlorenen Abos gelöst werden, werden gemäss Tarif 600.9 Ziffer 2.2 erstattet. Es können höchstens drei Billette pro Fall anerkannt werden. Es ist ein Selbstbehalt gemäss Tarif 600.9 Ziffer 1.5 vom Reisenden zu tragen. 3.5 Gruppenbillette 3.5.1 Ausgabe 3.5.1.1 Ab 10 gemeinsam reisenden Personen werden Gruppenfahrausweise angeboten. Für die Mindestteilnehmerzahl werden angerechnet: Vollzahler, Halbtax, GA, Kinder (6 - 15.99 Jahre) und Jugendliche (16 - 24.99 Jahre) sowie Verbund-, Strecken- und Modul-Abo, wenn der räumliche Geltungsbereich der Abos die Fahrstrecke des Gruppenfahrausweises vollständig abdeckt. 3.5.1.2 Die Reisegruppe muss von einem verantwortlichen Reiseleiter (Mindestalter 16 Jahre) geführt werden. 3.5.1.3 Kindern (6 – 15.99 Jahre), Jugendlichen (16 – 24.99 Jahre) und Inhabern von Halbtax- Abo wird der Preis reduziert ½ gewährt. 16
3.5.1.4 Begleitete Kinder bis 5.99 Jahre fahren gratis (max. 8 Kinder pro Begleitperson). 3.5.1.5 Es werden folgende Gruppenbillette ausgegeben: Gruppen Einzelbillette Gruppen Tageskarte 3.5.1.6 Es bestehen folgende Kundengruppen: Vollpreis (Erwachsene) Reduziert ½ (Halbtax) GA/FVP Jugendliche 16 - 24.99 Jahre Kinder bis (6-15.99 Jahre Hund 3.5.1.7 Gruppenbillette sind wegen der Platzreservierung möglichst früh, spätestens aber 2 Tage vor Antritt der Reise, bei der Billettausgabestelle zu bestellen. Bei einer Reservierung besteht kein Anspruch auf einen Sitzplatz. Eine Platzreservierung ist nicht bei allen TU möglich. 3.5.1.8 Im Weiteren gelten die Bestimmungen des T600, Ziffer 9 sinngemäss. 3.5.2 Geltungsdauer 3.5.2.1 Die Geltungsdauer der Gruppenfahrausweise entspricht der jeweiligen Geltungsdauer der Einzelbillette (Ziffer 3.1.2.1). 3.5.3 Preisbildung und freie Fahrt 3.5.3.1 Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 7.1 und 7.2. 3.5.3.2 Folgende Fahrausweise können nicht in die Gruppenfahrausweise einbezogen werden: Fahrvergünstigung für Kinder gemäss T600.3 Personen, Kinder und Hunde mit Tageskarten (inkl. Ausflugs-Abo) Seven25-Abo 3.5.3.3 Der oder die Begleiter haben in der gleichen Klasse zu reisen wie die von ihnen betreuten Schüler oder Jugendlichen. 3.5.3.4 Für Gruppen in Extrabussen bzw. -zügen gilt der vereinbarte Spezialtarif der betreffenden TU. 3.5.4 Erstattungen 3.5.4.1 Eine Erstattung von Fahrausweisen erfolgt nur bei Nichtbenützung oder teilweiser Nichtbenützung. Es gilt die Bestimmung gemäss Tarif 600.9 Ziffer 1.3. 3.5.4.2 Bei Erstattungen wird ein Selbstbehalt gemäss Tarif 600.9 Ziffer 1.4 erhoben. Ausnahme: Fehler der Verkaufsstelle. In solchen Fällen ist der Fahrausweis zu annullieren. 17
3.5.4.3 Fahrausweise, welche anstelle eines vergessenen oder verlorenen Abos gelöst werden, werden gemäss Tarif 600.9 Ziffer 2.2 erstattet. Es können höchstens drei Billette pro Fall anerkannt werden. Es ist ein Selbstbehalt gemäss Tarif 600.9 Ziffer 1.5 vom Reisenden zu tragen. 3.6 E-Tickets 3.6.1 Allgemeine Bestimmungen 3.6.1.1 TransReno-Fahrausweise können auch als elektronische Tickets (nachgenannt E-Tickets) erworben werden. Sofern nachstehend nichts Anderes bestimmt ist, gelten für E-Tickets die Bestimmungen des Tarifs 600, Ziffer 3. Es werden folgende Fahrausweismedien unterschieden: Print@Home-Ticket: E-Tickets, welche über das Internet erworben und durch den Kunden auf weissem A4−Papier gedruckt werden. MobileTickets: E-Tickets, welche über das Internet oder das Mobiltelefon erworben und auf dem Mobiltelefon oder ähnlichen Geräten gespeichert werden. PostPrice-Tickets: E-Tickets, welche auf dem Mobiltelefon oder ähnlichen Geräten zu Kontrollzwecken angezeigt und erst am Ende eines Betriebstages verrechnet werden. Das massgebliche Zeitfenster zur nachträglichen Berechnung des Preises ist auf 24 Stunden beschränkt. 3.6.1.2 Print@Home-Ticket und MobileTickets Der Kaufvorgang muss vor der tatsächlichen Abfahrt des Transportmittels vollständig abgeschlossen und das E-Ticket muss in ausgedruckter Form vorliegen oder auf der Applikation des Endgeräts verfügbar sein. Andernfalls hat der Reisende den Zuschlag gemäss Ziffer 7.4.8 zu bezahlen. 3.6.1.3 PostPrice-Tickets Das Check-in muss im Voraus vor der tatsächlichen Abfahrt des Transportmittels erfolgt sein und das PostPrice-Ticket muss auf der Applikation ersichtlich und verfügbar sein. Andernfalls hat der Reisende den Zuschlag gemäss Ziffer 7.4.8 zu bezahlen. 3.6.1.4 SBB Print@Home-Ticket und SBB Mobile Tickets Beim MobileTicket kann der Kunde pro Reise bis zu 9 Tickets (für Mitreisende, Velos, Hunde) erwerben. Die ganze Reise muss zusammen ausgeführt werden. Print@Home- Ticket und MobileTickets sind persönlich und nicht übertragbar. Sie gelten ausschliesslich zusammen mit einem gültigen amtlichen Ausweis. Das Reisedatum der Hin- und Rückfahrt wird beim Kauf durch den Kunden definiert. E-Tickets werden in einem elektronischen Dossier zentral gespeichert und werden als Nachweis für den Transportvertrag, Erstattungen und Missbräuche verwendet. Die als E-Ticket ausgegebenen Fahrausweise sind nicht erstattbar. Ausnahmen sind im Tarif 600.9, Ziffer 8 geregelt. 3.6.1.5 FAIRTIQ/EasyRide Pro Mobiltelefon kann nur ein PostPrice-Ticket (Fahrberechtigung) gelöst werden. Das PostPrice-Ticket beginnt mit dem Check-in und endet mit dem Zeitpunkt des Check-out. Bei vergessenem Check-out erfolgt spätestens um 04.00 Uhr des Folgetags ein automatischer Check-out. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur App FAIRTIQ bzw. der SBB AG. 18
4 Bestimmungen für Abonnemente 4.1 Allgemeines 4.1.1.1 Die Zonen-Abonnemente sind persönlich und berechtigen zur freien Fahrt in den abonnierten Zonen. Es werden Abonnemente für Fahrten in der Zone 1 (Stadtgebiet Chur inkl. Felsberg, Haldenstein und Maladers) oder für DV-Strecken im TransReno-Gebiet ausgegeben. 4.1.2 Sorten 4.1.2.1 Es wird folgendes Abo-Sortiment für die Zone 1, Stadtgebiet Chur inkl. Felsberg, Haldenstein und Maladers, ausgegeben: TransReno Halbjahresabonnement, gültig 6 Monate TransReno Monatsabonnement, gültig 1 Monat TransReno Jahresabonnement, gültig 1 Jahr TransReno Monatsabonnement, gültig 1 Monat (Menschen mit Handicap und IV- Berechtigung) TransReno Halbjahresabonnement, gültig 6 Monate (Menschen mit Handicap und IV-Berechtigung) TransReno Jahresabonnement, gültig für 1 Jahr (Menschen mit Handicap und IV- Berechtigung) TransReno KulturLegi Jahresabo, gültig für 1 Jahr TransReno Mitfahr-Jahresabo, gültig 1 Jahr TransReno Job-Jahresabo, gültig 1 Jahr 4.1.2.2 Der erste Geltungstag der Abos ist frei wählbar (Fliessdatum). 4.1.3 Bestellung und Ausgabe 4.1.3.1 Beim Erstkauf eines Verbundabos ist ein amtlicher Ausweis (Pass, ID, Führerausweis usw.) vorzuweisen sowie ein aktuelles, qualitativ gutes Passfoto abzugeben, sofern die Kundendaten nicht schon erfasst sind. 4.1.3.2 Das Jahres-Abonnement wird auf den SwissPass referenziert. 4.1.3.3 Das Monats-Abonnement wird je nach Vertriebssystem auf SwissPass referenziert oder auf öV-Sicherheitspapier, zusammen mit einer Grundkarte, ausgegeben. Das Monats- Abonnement auf öV-Sicherheitspapier besteht aus drei Teilen: einer gültigen Grundkarte einer Abonnementskarte einem Einheitsumschlag Der Prozess "Grundkarte" ist im T601, Ziffer 2.11 beschrieben. 4.1.3.4 Ein auf SwissPass referenziertes Jahres- oder Monats-Abo kann gegen eine Jahresgebühr deponiert werden. Details sind im T600, Ziffer 4.6 festgehalten. 19
4.1.3.5 Der SwissPass wird im Kreditkartenformat ausgegeben. Details zum Prozess SwissPass sind im T600, Ziffer 4 beschrieben. 4.1.3.6 Passfotos, welche vor dem 25. Geburtstag erfasst werden, sind spätestens nach 5 Jahren zu erneuern. Fotos älterer Personen sind spätestens nach 10 Jahren zu erneuern. 4.1.3.7 Grundkarten in Papierformat sind 5 Jahre gültig. 4.2 Preisbildung 4.2.1.1 Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 7.1 und 7.2. 4.2.1.2 Die Junioren-Abonnemente sind auch dann mit normaler Geltungsdauer auszustellen, wenn der Kunde im Verlauf der Geltungsdauer das 25. Altersjahr vollendet (das letzte Junioren-Abo kann bis zum Vortag des 25. Geburtstags mit Gültigkeit ab dem Vortag gelöst werden). 4.2.2 Inhaber von Ermässigungskarten 4.2.2.1 Inhaber von Ermässigungskarten (z.B. Halbtax) erhalten keine zusätzlichen Ermässigungen. 4.2.2.2 Ausnahme ist die KulturLegi Chur, welche durch die Caritas Graubünden ausgegeben wird. Die KulturLegi ist ein persönlicher, kostenloser Ausweis für Erwachsene und Kinder ab fünf Jahren. Mit dem Vorweisen der KulturLegi Chur wird eine Vergünstigung von 30% auf das TransReno-Jahresabonnement gewährt. Ausgeschlossen sind Vergünstigungen auf Einzelbillette und Tageskarten sowie Monats- und Halbjahresabonnemente. Dieser Rabatt ist nicht kumulierbar. 4.2.3 Hunde 4.2.3.1 Für Hunde gelten die Bestimmungen T600 Ziffer 8. 4.2.3.2 Die Hunde-Abonnemente von TransReno werden per 12.12.2020 aufgehoben. Bestehende TransReno Hunde-Abonnemente können bis zum Ablauf genützt werden. Ab 13.12.2020 wird der nationale Hunde-Pass eingeführt. Dieser berechtigt den Hund zur freien Fahrt im ganzen Verbundgebiet. 4.2.3.3 Der Hunde-Pass gilt darüber hinaus auf dem GA-Bereich. Für Details siehe T654. 4.3 Erstattungen 4.3.1 Allgemeines 4.3.1.1 Für ein teilweise benütztes Jahres- oder Monats-Abo wird bei Rückgabe der Abo-Leistung unter nachfolgenden Bedingungen sowie den Bestimmungen des Tarifs 600.9 eine Erstattung gewährt. 4.3.1.2 Jahres-Abo wird nur durch CASA-Ausgabestellen erstattet. Die Erstattung erfolgt auf das beim Kauf verwendete Zahlungsmittel. Pro Erstattungsantrag wird ein Selbstbehalt erhoben. 4.3.1.3 Das Abo gilt bis zum Tag der Rückgabe als benützt. 20
4.3.1.4 Das Recht auf Erstattung steht dem Abonnenten, im Todesfall seinen gesetzlichen Erben zu. Anderen Personen wird die Erstattung nur ausbezahlt, wenn sie eine Vollmacht oder eine Rechtsabtretung beibringen. Bei Todesfall erfolgt die Erstattung pro rata gemäss Ziffer 4.3.3. 4.3.1.5 Verlangt der Kunde eine Erstattung aufgrund einer rückwirkenden Nichtbenützung infolge Krankheit oder Unfall, ist eine Kopie des entsprechenden Zeugnisses (wie Bestätigung über Spital- oder Kuraufenthalt, Arztzeugnis über Reiseunfähigkeit) beizubringen und an die Erstattungsquittung zu heften. Die Nichtbenützungsdauer wegen Reiseunfähigkeit muss mindestens 5 aufeinanderfolgende Tage betragen und innerhalb der Geltungsdauer des Abonnements liegen. Die Erstattung wegen bestätigter Reiseunfähigkeit kann bis 30 Tage nach Ablauf der bestätigten Reiseunfähigkeit beantragt werden. Die Erstattung erfolgt pro rata. Es wird ein Selbstbehalt von CHF 10.00 erhoben. 4.3.1.6 Abonnemente bis zu 7 Tagen sowie Abonnemente, welche wegen Verlust oder Diebstahl ersetzt wurden (Ersatz/Duplikate), werden keine Erstattung gewährt. 4.3.1.7 Wird infolge Todesfall ein Ersatz-Abo zur Erstattung vorgelegt (mit Bestätigung), so kann die Löschung des Ersatzabos bei der Leitstelle Vertrieb beantragt werden. Danach kann das Abo im CASA erstattet werden. 4.3.1.8 Beim Kauf eines höherwertigen Abo und gleichzeitiger Rückgabe eines Ersatz-Abo kann die Löschung des Ersatzabos bei der Leitstelle Vertrieb beantragt werden. Danach kann das Abo im CASA erstattet werden. 4.3.1.9 Wird ein neues, gleichwertiges Abo gekauft, darf das noch gültige Abo ausschliesslich als Rückgabe erstattet werden. Dies gilt insbesondere bei Umgehung von Altersgrenzen (Junior-Rabatt) sowie von Tarifmassnahmen. 4.3.1.10 Die Tarifmassnahme darf nicht umgangen werden. Es gibt keine Ausnahme dieser Regel. Das gewünschte Abonnement kann in diesem Fall bis maximal zum ersten Tag, an welchem der neue Preis gilt, zurückdatiert werden. Die an Zahlung gegebenen Fahrausweise dürfen nicht älter sein, als das Datum der letzten Tarifmassnahme. Liegt sowohl eine Altersgrenze sowie eine Tarifmassnahme vor, gilt: Tarifmassnahme vor Altersgrenze. 4.3.1.11 Aus dem Rücktritt vom Tarif oder aus zeitweiliger oder dauernder Betriebseinstellung einzelner Transportunternehmungen kann der Abonnent keine Erstattung geltend machen. 4.3.2 Erstattung bei Rückgabe 4.3.2.1 Für die Berechnung der Erstattung ist darauf zu achten, welcher Ableitungsfaktor für die Berechnung der Preise für das Jahres-Abo angewendet wird. Die Erstattung berechnet sich für die Anzahl benützter Tage aufgrund der folgenden prozentualen Wertetabellen: Für Jahres-Abonnement: Benützungszeit in Tagen Erstattungsanspruch von bis in % 1 7 94 8 30 88 31 37 83 38 60 77 61 67 72 21
68 90 66 91 97 61 98 120 55 121 127 49 128 150 44 151 157 38 158 180 33 181 187 27 188 210 22 211 217 16 218 240 11 241 247 5 248 365 0 Für Halbjahres-Abonnement: Benützungszeit in Tagen Erstattungsanspruch von bis in % 1 15 88 16 30 66 31 60 44 61 120 22 121 180 0 Für Monats-Abonnement: Benützungszeit in Tagen Erstattungsanspruch von bis in % 1 7 50 8 31 0 4.3.2.2 Der Erstattungsbetrag wird auf den nächsten Franken abgerundet. Die Erstattungsgebühr wird nicht erhoben. 4.3.2.3 Beispiel „Erstattung bei Rückgabe Jahres-Abo“: Erster Geltungstag: 03.05. Datum der Rückgabe: 10.11. Benützungszeit: 192 Tage Erstattungsbetrag in %: 22 % (gemäss Tabelle) Abo-Preis: CHF 355.00 (Junior-Abo, 2. Klasse, Zone 1) Berechnung: 22% von CHF 355.00 = CHF 78.10 Erstattungsbetrag: CHF 78.10 4.3.2.4 Beispiel „Erstattung bei Rückgabe Halbjahres-Abo“: Erster Geltungstag: 03.02. Datum der Rückgabe: 26.03. 22
Benützungszeit: 52 Tage Erstattungsbetrag in %: 44 % (gemäss Tabelle) Abo-Preis: CHF 210.00 (Junior-Abo, 2. Klasse, Zone 1) Berechnung: 44% von CHF 210.00 = CHF 92.40 Erstattungsbetrag: CHF 92.40 4.3.2.5 Beispiel „Erstattung bei Rückgabe Monats-Abo“: Erster Geltungstag: 03.01. Datum der Rückgabe: 07.01. Benützungszeit: 5 Tage Erstattungsbetrag in %: 50% (gemäss Tabelle) Abo-Preis: CHF 46.00 (Junior-Abo, 2. Klasse, Zone 1) Berechnung: 50% von CHF 46.00 = CHF 23.00 Erstattungsbetrag: CHF 23.00 4.3.3 Erstattung pro rata 4.3.3.1 In folgenden Fällen besteht Anspruch auf eine pro rata Erstattung: Kauf eines Jahres-Abo durch Inhaber eines Monats-Abo Kauf eines Jahres-Abo für einen anderen Geltungsbereich (andere Zonen, andere Berechtigtengruppe) Kauf eines Jahres-Abo für eine höhere Klasse Kauf eines GA, Strecken- oder Modul-Abo Todesfall Reiseunfähigkeit 4.3.3.2 Berechnung der pro rata Erstattung: Bezahlter Preis x nicht benützte Tage Geltungsdauer des Abos in Tagen Der Erstattungsbetrag wird auf den nächsten Franken abgerundet. Die Erstattungsgebühr wird nicht erhoben. 4.3.3.3 Beispiel „Erstattung pro rata“: Der Inhaber eines Jahres-Abo, gültig für die Zone 1, Erwachsene, 2. Klasse, wünscht ein Abo 1. Klasse. 1. Geltungstag: 15.6. Abopreis: CHF 465.00 Datum der Rückgabe: 30.9. Formel: 1077*257/365 CHF 327.41 Benützungstage: 15.6. - 30.9. = 108 Tage Erstattungsbetrag: CHF 327.00 Nichtbenützungstage: 1.10. - 14.6. = 257 Tage 4.3.4 Erstattung von Einzelbilletten beim nachträglichen Kauf eines Jahres- Abo 23
4.3.4.1 Beim nachträglichen Kauf eines Jahres-Abo können maximal 3 Fahrausweise erstattet werden. Das Jahres-Abo darf maximal um 1 Monat rückdatiert werden (Gültigkeit des ältesten Fahrausweises). Die Erstattungsgebühr wird nicht erhoben. 4.4 Ersatz 4.4.1 Beschädigte/entstellte Monats-Abo auf öV-Sicherheitspapier 4.4.1.1 Monats-Abo sowie Monats-Klassenwechsel, welche beschädigt oder ohne betrügerische Absicht entstellt wurden (z.B. Zeichnungen), sind zu ersetzen. Voraussetzung ist, dass alle Angaben auf dem ursprünglichen Fahrausweis lesbar sind. 4.4.1.2 Für die Ausfertigung des Ersatz-Abo wird die Ersatzgebühr gemäss Ziffer 7.4.1 erhoben. 4.4.1.3 Im KUBA ist die Service-Leistung „Ersatz bei Beschädigung“ zu wählen. Das Ersatz-Abo trägt den Vermerk „D“ für Duplikat. 4.4.2 Verlorene/gestohlene Monats-Abo auf öV-Sicherheitspapier 4.4.2.1 Monats-Abo sowie Monats-Klassenwechsel können bei Verlust oder Diebstahl maximal zweimal ersetzt werden. 4.4.2.2 Die Personalien sind in jedem Fall anhand eines amtlichen Ausweises zu prüfen. 4.4.2.3 Für die Ausfertigung des Ersatz-Abo wird die Ersatzgebühr gemäss Ziffer 7.4.1 erhoben. 4.4.2.4 Im KUBA ist die Service-Leistung „Ersatz bei Verlust“ zu wählen. Das Ersatz-Abo trägt den Vermerk „E“ für Ersatz. 4.4.2.5 Das Ersatz-Abo ist mit gleicher Gültigkeitsdauer wie das ursprüngliche Abo auszustellen. 4.4.2.6 Beim Wiederauffinden eines verlorenen Abo ist das Ersatz-Abo zurückzunehmen. Dieses ist an die SBB, Personenverkehr, Leitstelle Vertrieb, Bollwerk 10, 3000 Bern 65 zu senden. Die Service-Leistung „Ersatz bei Verlust“ wird durch die Leitstelle Vertrieb im KUBA gelöscht. Die Ersatzgebühr wird nicht zurückbezahlt. 4.4.3 Ersatz SwissPass 4.4.3.1 Der SwissPass kann gegen eine Ersatzgebühr gemäss Ziffer 7.4.1 beliebig oft produziert werden. Details sind im T600, Ziffer 4.2 festgehalten. 24
5 Pauschalfahrausweise, DV und Vergünstigungen 5.1 Kinder, Militär, Tiere 5.1.1 Kinder 5.1.1.1 Siehe T600, Ziffer 2. 5.1.2 Kinder-Karte / Kinder-Mitfahrkarte 5.1.2.1 Die Fahrvergünstigung für Kinder gemäss T600.3 wird gewährt. 5.1.3 Militär 5.1.3.1 Der Marschbefehl, zusammen mit Uniform oder Bewilligung zur Fahrt in Zivil, gilt als Fahrausweis auf allen Verbundstrecken. 5.1.3.2 Der Urlaubspass, mit entsprechendem Eintrag für verlorenen Marschbefehl, gilt als Fahrausweis für maximal 4 Tage. 5.1.3.3 Die „Ausweiskarte für Fahrten in Zivil“ berechtigt zum Bezug von Einzelbilletten, Mehrfahrtenkarten, Tageskarten und Multi-Tageskarten zum Preis Reduziert ½. 5.1.3.4 Militärhunde werden gratis befördert, sofern auf dem Marschbefehl vermerkt. 5.1.3.5 Details betreffend Militär, Zivilschutz und Zivildienst siehe V520. 5.1.4 Hunde und kleine Tiere 5.1.4.1 Für Hunde und kleine Tiere siehe T600, Ziffer 8. 5.1.4.2 Nutzhunde (Blindenführerhunde, Katastrophenhunde etc.) werden in der 1. und 2. Klasse gratis befördert. Ergänzende Bestimmungen siehe T600, Ziffer 10.5 ff. 5.2 GA 5.2.1.1 Das Generalabonnement gemäss T654 berechtigt im ganzen Verbundgebiet zur freien Fahrt. 5.3 Halbtax-Abo 5.3.1.1 Das Halbtax-Abo gemäss T654 berechtigt zum Kauf von Einzelfahrausweisen und Tageskarten zum reduzierten Preis innerhalb des Verbundgebiets. 25
5.4 seven25-Abo 5.4.1.1 Das seven25 berechtigt gemäss T654 zu beliebigen Anzahl Fahrten (zeitlich eingeschränkt) in der 2. Klasse im ganzen Verbundgebiet. 5.4.1.2 Das seven25-Abo gilt auf dem GA-Bereich. Für Details siehe T654. 5.5 Übrige Pauschalfahrausweise 5.5.1.1 Die übrigen Pauschalfahrausweise (z.B. Swiss Travel Pass, Eurail Pass) gelten im TransReno-Gebiet auf den Strecken der TU, welche diese anerkennen. Die genauen Geltungsbereiche sind aus den entsprechenden Tarifen ersichtlich. 5.6 Fahrvergünstigung für Reisende mit Handicap 5.6.1 Ausweiskarte für Reisende mit Handicap 5.6.1.1 In der Schweiz wohnhafte Reisende mit einer Behinderung gemäss T600, Ziffer 10, welche im Besitz einer gültigen “Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung“ sind und auf eine Begleitperson und/oder einen Blindenhund angewiesen sind, können die Fahrvergünstigung beanspruchen. 5.6.1.2 Die Ausweiskarte für Reisende mit Handicap kann bei den kantonalen Stellen beantragt werden und sind im gesamten Verbundgebiet voll anerkannt. 5.6.1.3 Ausweisdokumente für handicapierte Reisende, die nicht in der Schweiz ausgestellt wurden, werden nicht anerkannt. 5.6.2 VöV-Ausweiskarte für Blinde und Sehbehinderte 5.6.2.1 Inhaber einer gültigen „Ausweiskarte für Blinde und Sehbehinderte“ sowie eine Begleitperson und ein Führerhund werden auf folgenden Nahverkehrsbetrieben gratis befördert: Chur Bus Stadtgebiet Chur inkl. Haldenstein, Felsberg und Maladers, Zone 1. Rhätische Bahn nicht gültig. PostAuto nicht gültig. SBB nicht gültig. 26
6 Velo, Gepäck, Kontrolle, Unregelmässigkeiten 6.1 Veloselbstverlad 6.1.1.1 Velos im Selbstverlad benötigen einen Fahrausweis Reduziert ½. Zum Preis von CHF 14.00 ist eine nationale Velo-Tageskarte erhältlich. 6.1.1.2 Im T600, Ziffer 1 ist ersichtlich, welche TU beim Veloselbstverlad mitmachen und in Ziffer 7.2 welche besonderen Bestimmungen gelten. 6.1.1.3 Details für den Veloselbstverlad siehe T600, Ziffer 7. 6.2 Gepäck 6.2.2 Handgepäck, Kinderwagen, Rollstühle 6.2.2.1 Handgepäck und begleitete Kinderwagen werden gratis befördert. Ein Rollstuhl für Behinderte wird gratis befördert, wenn die Benützerin oder der Benützer mit diesem reist. Details sind im T600, Ziffer 6 geregelt. 6.2.2.2 E-Scooter werden im Bus bis zu der Richtgrösse max. B 70cm x L 120cm und Gewicht 250kg gratis befördert. 6.2.3 Reisegepäck 6.2.3.1 Für den TU zum Transport übergebenes Reisegepäck gelten die Bestimmungen T602. 6.3 Fahrausweiskontrolle 6.3.1.1 Fahrausweise sind dem Kontrollpersonal unaufgefordert und offen vorzuweisen bzw. zur Prüfung auszuhändigen. 6.3.1.2 Details für Reisende ohne gültigen Fahrausweis sind im T600, Ziffer 12 geregelt. 6.4 Unregelmässigkeiten 6.4.1.1 Missbrauch und Fälschungen sind im T600, Ziffer 12 geregelt. 27
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