TARIFVERBUND UND TARIFGEMEINSCHAFT TRANSRENO - T651.43 TARIFVERBUND UND TARIFGEMEINSCHAFT TRANSRENO AUSGABE: 13.12.2020

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TARIFVERBUND UND TARIFGEMEINSCHAFT TRANSRENO - T651.43 TARIFVERBUND UND TARIFGEMEINSCHAFT TRANSRENO AUSGABE: 13.12.2020
Tarifverbund und Tarifgemeinschaft
TransReno

T651.43
Tarifverbund und Tarifgemeinschaft
TransReno

Ausgabe: 13.12.2020
Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis ....................................................................................................................................... 2
T651.43          Tarifgemeinschaft TransReno Landquart (Mastrils) - Rhäzüns, inkl. Stadtgebiet Chur ......... 5
0      Vorbemerkungen................................................................................................................................ 6
    0.1       Allgemeines ................................................................................................................................. 6
    0.2       Begriffe ........................................................................................................................................ 7
1      Geltungsbereich ................................................................................................................................. 8
2      Allgemeine Bestimmungen .............................................................................................................. 11
    2.1       Allgemeines ............................................................................................................................... 11
    2.2       Gültigkeiten ............................................................................................................................... 11
    2.3       E-Tickets ................................................................................................................................... 11
3      Bestimmungen für Einzel- und Gruppenfahrausweise .................................................................... 13
    3.1       Einzelfahrausweis Papier- und E-Tickets ................................................................................. 13
       3.1.1         Ausgabe............................................................................................................................. 13
       3.1.2         Geltungsdauer und -bereich .............................................................................................. 13
       3.1.3         Preisbildung ....................................................................................................................... 13
       3.1.4         Erstattungen ...................................................................................................................... 13
    3.2       Einzelbillette ChipCard .............................................................................................................. 13
       3.2.1         Ausgabe............................................................................................................................. 13
       3.2.2         Geltungsdauer und -bereich .............................................................................................. 14
       3.2.3         Preisbildung ....................................................................................................................... 14
       3.2.4         Erstattungen ...................................................................................................................... 14
    3.3       ChipCard ................................................................................................................................... 14
       3.3.1         Ausgabe und Auf-/Nachladung ......................................................................................... 14
       3.3.2         Anwendung ........................................................................................................................ 15
       3.3.3         Preisbildung ....................................................................................................................... 15
       3.3.4         Erstattungen und Rückgabe .............................................................................................. 15
    3.4       Tageskarte Zone 1 .................................................................................................................... 15
       3.4.1         Ausgabe............................................................................................................................. 15
       3.4.2         Geltungsdauer ................................................................................................................... 16
       3.4.3         Preisbildung Papier- und E-Tickets ................................................................................... 16
       3.4.4         Preisbildung ChipCard ...................................................................................................... 16
       3.4.5         Erstattungen ...................................................................................................................... 16
    3.5       Gruppenbillette .......................................................................................................................... 16
       3.5.1         Ausgabe............................................................................................................................. 16
       3.5.2         Geltungsdauer ................................................................................................................... 17
       3.5.3         Preisbildung und freie Fahrt .............................................................................................. 17
       3.5.4         Erstattungen ...................................................................................................................... 17
    3.6       E-Tickets ................................................................................................................................... 18
       3.6.1         Allgemeine Bestimmungen................................................................................................ 18
                                                                               2
4     Bestimmungen für Abonnemente .................................................................................................... 19
    4.1     Allgemeines ............................................................................................................................... 19
      4.1.2        Sorten ................................................................................................................................ 19
      4.1.3        Bestellung und Ausgabe ................................................................................................... 19
    4.2     Preisbildung .............................................................................................................................. 20
      4.2.2        Inhaber von Ermässigungskarten ..................................................................................... 20
      4.2.3        Hunde ................................................................................................................................ 20
    4.3     Erstattungen .............................................................................................................................. 20
      4.3.1        Allgemeines ....................................................................................................................... 20
      4.3.2        Erstattung bei Rückgabe ................................................................................................... 21
      4.3.3        Erstattung pro rata ............................................................................................................. 23
      4.3.4        Erstattung von Einzelbilletten beim nachträglichen Kauf eines Jahres-Abo .................... 23
    4.4     Ersatz ........................................................................................................................................ 24
      4.4.1        Beschädigte/entstellte Monats-Abo auf öV-Sicherheitspapier .......................................... 24
      4.4.2        Verlorene/gestohlene Monats-Abo auf öV-Sicherheitspapier ........................................... 24
      4.4.3        Ersatz SwissPass .............................................................................................................. 24
5     Pauschalfahrausweise, DV und Vergünstigungen .......................................................................... 25
    5.1     Kinder, Militär, Tiere .................................................................................................................. 25
    5.1.1      Kinder .................................................................................................................................... 25
    5.1.2      Junior-Karte / Kinder-Mitfahrkarte ......................................................................................... 25
    5.1.3      Militär ..................................................................................................................................... 25
    5.1.4      Hunde und kleine Tiere ......................................................................................................... 25
    5.2     GA ............................................................................................................................................. 25
    5.3     Halbtax-Abo .............................................................................................................................. 25
    5.4     seven25-Abo / Gleis 7 ............................................................................................................... 26
    5.5     Übrige Pauschalfahrausweise .................................................................................................. 26
    5.6     Fahrvergünstigung für Reisende mit Handicap ........................................................................ 26
    5.6.1      Ausweiskarte für Reisende mit Handicap ............................................................................. 26
    5.6.2      VöV-Ausweiskarte für Blinde und Sehbehinderte ................................................................. 26
6     Velo, Gepäck, Kontrolle, Unregelmässigkeiten ............................................................................... 27
    6.1     Veloselbstverlad ........................................................................................................................ 27
    6.2     Gepäck ...................................................................................................................................... 27
    6.2.2      Handgepäck, Kinderwagen, Rollstühle ................................................................................. 27
    6.2.3      Reisegepäck .......................................................................................................................... 27
    6.3     Fahrausweiskontrolle ................................................................................................................ 27
    6.4     Unregelmässigkeiten................................................................................................................. 27
7     Preise, Gebühren, Zuschläge .......................................................................................................... 28
    7.1     Grundlage für die Preisbildung ................................................................................................. 28
      7.1.1        Einzel- und Gruppenfahrausweise .................................................................................... 28
      7.1.2        Abonnemente .................................................................................................................... 29
    7.2     Einzel- und Gruppenfahrausweise............................................................................................ 31
      7.2.1        Einzelbillette ...................................................................................................................... 31

                                                                             3
7.2.2        ChipCard............................................................................................................................ 32
      7.2.3        Tageskarte ......................................................................................................................... 33
      7.2.4        Gruppenfahrausweise ....................................................................................................... 33
    7.3     Abonnemente ............................................................................................................................ 34
      7.3.1        Jahres-Abo ........................................................................................................................ 34
      7.3.2        Halbjahres-Abo .................................................................................................................. 34
      7.3.3        Monats-Abo ....................................................................................................................... 35
      7.3.4        Spezialfahrausweise im TransReno-Gebiet...................................................................... 35
    7.4     Gebühren und Zuschläge ......................................................................................................... 35
8     Linien- und Zonenplan ..................................................................................................................... 37
9     Anhänge ........................................................................................................................................... 38
    9.1     Anhang 1: Haltestellenverzeichnis ............................................................................................ 38

                                                                            4
T651.43 Tarifgemeinschaft TransReno
     Landquart (Mastrils) - Rhäzüns, inkl.
     Stadtgebiet Chur

                      5
0       Vorbemerkungen
0.1     Allgemeines
0.1.2   Übergeordnet gelten das Personenbeförderungsgesetz (PBG 745.1), die Verordnung über
        die Personenbeförderung (VPB 745.11) sowie die gemeinsamen Tarif-
        Nebenbestimmungen für den Nationalen Direkten Verkehr und die Verbünde ( T600).

0.1.1   Soweit in diesem Tarif nichts anderes bestimmt ist, gelten folgende Tarife und
        Vorschriften:

              Fahrvergünstigung für Kinder (T600.3)
              City-Ticket (T600.7)
              Erstattungen (T600.9)
              Allgemeiner Personentarif (T601)
              Gepäck (T602)
              Strecken-Abo (T650)
              Mehrfahrtenkarten (T652)
              GA, Halbtax, seven25-Abo und Zusatzangebote (T654)
              Modul-Abo (T657)
              Gruppenreisen (T600)
              Platzreservierung für Gruppen (V507)
              Militär-, Zivilschutz- und Zivildiensttransporte (V520)
              Zahlungsmittel (V545)
              Passagierrechte (T600.9)

        der Schweizerischen Transportunternehmungen sowie nachgeordnet die internen
        Vorschriften der beteiligten Transportunternehmungen.

0.1.5   Abkürzungen:

        Abo            Abonnement
        BAV            Bundesamt für Verkehr
        CASA           Schalter-Verkaufsgerät (alt Prisma)
        DV             Direkter Verkehr (Fahrausweissortiment national)
        GA             General-Abo
        KUBA           Zentrale Kundendatenbank öV Schweiz
        MFK            Mehrfahrtenkarte
        öV             öffentlicher Verkehr
        RemitF         Reisende mit teilgültigem Fahrausweis
        RogF           Reisende ohne gültigen Fahrausweis
        S-POS          Verkaufssystem für Busse, Schalter, Kiosk und Billettautomaten
        SwissPass      Trägermedium für Abo (engadin mobil, Halbtax, GA etc.)
        T              Tarif
        TK             Tageskarte
        TU             Transportunternehmung
        VöV            Verband öffentlicher Verkehr
        V              Vorschrift

                                              6
0.2     Begriffe
0.2.1   Tarifverbund und Tarifgemeinschaft TransReno

        Die Tarifgemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Transportunternehmungen
        eines begrenzten Gebietes, welche alle streckenbezogenen Fahrausweise des
        fahrplanmässigen Angebots anerkennen. Ein integraler Tarifverbund ist ein
        Zusammenschluss mehrerer Transportunternehmungen eines begrenzten Gebietes, in
        welchem ein einheitliches und vollumfassendes Tarifsystem angewandt wird. Die
        betroffenen Transportunternehmungen und Strecken des Tarifverbundes und der
        Tarifgemeinschaft TransReno sind in Ziffer 1 (Geltungsbereich) aufgeführt.

0.2.2   Vollpreis / Reduziert ½

        Teilweise werden die Kundengruppen "Erwachsene" statt "Vollpreis" sowie "ermässigt"
        statt "Reduziert ½" verwendet. Es können beide Namen im Tarif und auch auf den
        Fahrausweisen verwendet werden und sie sind gleichbedeutend.

0.2.3   Erwachsene

        Personen, die zum Vollpreis reisen.

0.2.4   Kinder

        Kinder ab dem 6. Geburtstag bis einen Tag vor dem 16. Geburtstag (15.99 Jahre) sowie
        jüngere Kinder, die ohne Begleitung reisen, bezahlen den Preis Reduziert ½.

0.2.5   Jugend

        Für Jugendliche ab dem 16. Geburtstag bis einen Tag vor dem 25. Geburtstag (24.99
        Jahre) werden Abo zum Preis "Jugend" abgegeben.

0.2.6   Seniorinnen und Senioren

        Als Seniorinnen gelten Frauen ab dem 64. Geburtstag. Als Senioren gelten Männer ab
        dem 65. Geburtstag.

0.2.7   Haltestellen

        Als "Haltestellen" gelten besetzte und nicht besetzte Haltestellen des öffentlichen
        Verkehrs.

0.2.8   Züge

        Mit "Züge" sind sinngemäss alle Transportmittel (Bahn, Bus, Tram, Seilbahn etc.)
        gemeint.

00.00   Kunde

        Ist von „Reisender“, „Kunde“, „Inhaber“ usw. die Rede, so sind darunter Personen
        beiderlei Geschlechts und Kinder zu verstehen.

                                               7
1     Geltungsbereich
1.1   Die nachstehenden TU beteiligen sich am ganzen Sortiment (Einzel-, Gruppen-,
      Spezialfahrausweise und Abo) der Tarifgemeinschaft TransReno.

      Initialen Code Transportunternehmen Strecken
                                          Linie 90.013: Chur - Zizers - Igis

                                               Linie 90.021: Landquart - Mastrils

                                               Linie 90.023: Landquart - Igis - Untervaz
                                               Bahnhof

                                               Linie 90.025: Trimmis - Says

      PAG      8010 PostAuto Schweiz AG        Linie 90.041: Chur - Chur, Hof

                                               Linie 90.042: Chur - Passugg, Brugg

                                               Linie 90.081: Chur - Domat/Ems - Tamins
                                               Post

                                               Linie 90.083: Tamins - Felsberg

                                               Linie 90.182: Chur - Chur, Städeli
                                               Chur - Landquart

      RhB      72    Rhätische Bahn            Chur - Chur Altstadt

                                               Chur - Rhäzüns
                     Schweizerische            Chur - Landquart (ChipCard-Einzelbillette sind
      SBB      11
                     Bundesbahnen              auf der SBB-Linie NICHT gültig)
                                               Linie 1: Chur - Felsberg - Domat/Ems -
                                               Tamins - Bonaduz - Rhäzüns

                                               Linie 2: Obere Au - Kleinwaldegg -
                                               Fürstenwald

                                               Linie 3: Chur - Haldenstein - Trimmis -
                                               Untervaz

                                               Linie 4: Austrasse - Seniorenzentrum
                     Bus und Service AG,       Cadonau
      BuS      766
                     Chur Bus
                                               Linie 6: Chur Bahnhofplatz - Benerpark -
                                               Boletta - City West

                                               Linie 9: Chur Bahnhofplatz - Meiersboden

                                               Nachtbus: Chur - Landquart (- Bad Ragaz -
                                               Sargans - Trübbach - Weite - Sevelen - Buchs
                                               - Grabs - Gams).

                                           8
Nachtbus: Chur - Felsberg - Domat/Ems -
                                                     Tamins - Reichenau - Bonaduz - Rhäzüns (-
                                                     Rothenbrunnen - Cazis - Summaprada -
                                                     Thusis - Sils - Scharans - Fürstenaubruck).

                                                     Nachtbus: Chur - Haldenstein - Trimmis -
                                                     Untervaz - Zizers - Igis - Landquart.

                                                     Nachtbus: Chur - Zizers - Igis - Landquart -
                                                     (Seewis-Pardisla - Grüsch - Schiers - Jenaz -
                                                     Fideris - Küblis - Saas i.P. - Serneus - Klosters
                                                     - Davos).

                                                     Bemerkung: die in Klammer geschriebenen
                                                     Halteorte sind ausserhalb des TransReno-
                                                     Gebietes.

1.2   Äquivalente Haltestellen im TransReno-Gebiet (Billette mit streckenbezogenen Angaben
      (von/nach) im fahrplanmässigen Angebot werden an folgenden Haltestellen von
      Bus/PostAuto und Bahn anerkannt, d.h. die Haltestellen werden gleichwertig behandelt):

      Haltestelle Bahn        Haltestelle Bus/PostAuto
      Landquart               Landquart ohne Ganda
      Landquart Ried          Landquart, Schulhaus Ried / Formum im Ried / Fabriken
      Igis                    Igis alle Haltestellen
      Zizers                  Zizers alle Haltestellen
      Untervaz-Trimmis        Trimmis via Untervaz-Trimmis
      Haldenstein             Haldenstein Rheinbrücke
      Chur Wiesental          Chur, Wiesental / Weinbergstrasse
      Chur                    Chur, Bahnhofplatz / Postautostation / Post 1
      Chur West               Chur, Kalchbühl / Kleinbruggen / Salvatorenstrasse / City West
      Felsberg                Felsberg, Dorf / Emsterstrasse und Domat/Ems, Abzw. Felsberg
      Domat/Ems               Domat/Ems alle Haltestellen ausser Abzw. Felsberg
      Ems Werk                Ems GR, Chemie
      Reichenau-Tamins        Tamins alle Haltestellen
      Donaduz                 Bonaduz alle Haltestellen
      Rhäzüns                 Rhäzüns, Bahnhof / Dorfplatz / Luftseilbahn

1.3   Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die gültigen Fahrausweise im TransReno-
      Gebiet, deren Geltungsbereiche bei den Transportunternehmen sowie deren Tarifbasis:

                                                                                     Abonnemente
                              Einzhalfahrausweise         Gruppenfahrausweise
                                                                                      TransReno
                               Papier-
                                                          Papier- und E-Tickets      ChipCard und
                               und E-     ChipCard
                                                           T600 Ziffer 9, T601        SwissPass
                               Tickets      T652
                                                                 Ziffer 5              T651.43
                                T601
      Stadtgebiet Chur,
      inkl. Haldenstein und        X             X                   X                      X
      Felsberg (Zone 1)

                                             9
TransReno-Gebiet
(Landquart/Mastrils        X               X   X
bis Rhäzüns)
                                                    (Stadtgebiet
Chur Bus *                 X               X   X
                                                   Chur, Zone 1)
                                                    (Stadtgebiet
PostAuto *                 X               X   X
                                                   Chur, Zone 1)
                                                    (Stadtgebiet
Rhätische Bahn *           X               X   X
                                                   Chur, Zone 1)
SBB *                      X                   X
Nachtbus                                            (Stadtgebiet
                           X               X   X
Chur Bus *                                         Chur, Zone 1)

* gemäss Geltungsbereich Ziffer 1.1

                                      10
2       Allgemeine Bestimmungen
2.1     Allgemeines
2.1.1   Alle Fahrausweise werden in 2. und 1. Klasse (nur Bahnstrecken) ausgegeben.

2.1.2   Die Fahrpreise für die einzelnen Fahrausweise sind in Ziffer 7 aufgeführt. In den Preisen
        ist die Mehrwertsteuer zum gesetzlichen Normalsatz inbegriffen.

2.1.3   Die Fahrausweise werden zu den am ersten Geltungstag gültigen Preisen verkauft. Sie
        dürfen frühestens 2 Monate vor Beginn der Geltungsdauer ausgegeben werden.

2.1.4   REKA-Check und REKA-Rail werden für alle Fahrausweise ab einem gewissen
        Mindestbetrag angenommen. Bei Chur Bus (BuS AG) gilt folgender Mindestzahlbetrag mit
        REKA: Bei einem 10er REKA-Check liegt der Mindestzahlbetrag bei CHF 5.00 und bei
        einem 50er REKA Check bei CHF 40.00. In der Regel wird nicht mehr als CHF 10.00
        retour in bar ausbezahlt.

2.2     Gültigkeiten
2.2.1   Alle Fahrausweise sind innerhalb ihrer räumlichen Gültigkeit (Zonen) gültig. Die zeitliche
        Gültigkeit ist auf dem Fahrausweis aufgeführt, resp. wird beim Entwerten aufgedruckt.

2.2.2   Wenn gemäss Fahrplan auf einzelnen Strecken oder in gewissen Zügen keine Plätze in 1.
        Klasse angeboten werden, so beschränkt sich die Fahrberechtigung des Inhabers eines
        Fahrausweises 1. Klasse auf die 2. Klasse (ohne Anspruch auf Erstattung).

2.2.3   In den durch Dritte bestellten Extrazügen und -bussen sind die Fahrausweise nur gültig,
        wenn der Besteller des Extrazuges damit einverstanden ist.

2.2.4   Bei Benützung zuschlagspflichtiger Züge und Wagen ist der tarifgemässe Zuschlag zu
        bezahlen.

2.2.5   In den Nachtbus-Angeboten der beteiligten TU werden die Fahrausweise anerkannt.

2.3     E-Tickets
2.3.1   TransReno Einzelfahrausweise können auch als elektronische Tickets (nachgenannt E-
        Tickets) erworben werden. Es werden folgende Fahrausweismedien unterschieden:

              Print@Home-Ticket: E-Tickets, welche über einen Ticketshop erworben und
               durch den Kunden auf weissem A4−Papier gedruckt werden.

              MobileTickets: E-Tickets, welche über eine App oder einen Ticketshop erworben
               und auf einem mobilen Endgerät gespeichert werden.

              Automatisches Ticketing: Nach dem Einchecken wird auf dem mobilen Endgerät
               eine Fahrtberechtigung für das Kontrollpersonal angezeigt. Die Reise wird
               automatisch erfasst und am Ende des Tages dem Kunden verrechnet.

2.3.2   Print@Home-Ticket und MobileTickets: Der Kaufvorgang muss vor der tatsächlichen
        Abfahrt des Transportmittels vollständig abgeschlossen und das E-Ticket muss in

                                              11
ausgedruckter Form vorliegen oder auf dem mobilen Endgerät verfügbar sein. Andernfalls
        hat der Reisende den Zuschlag gemäss Ziffer 7.4.8 zu bezahlen.

2.3.3   Automatisches Ticketing: Das Check-in muss im Voraus vor der tatsächlichen Abfahrt des
        Transportmittels erfolgt sein und die Fahrtberechtigung muss auf dem mobilen Endgerät
        ersichtlich und verfügbar sein. Andernfalls hat der Reisende den Zuschlag gemäss Ziffer
        7.4.8 zu bezahlen.

2.3.4   Kundensupport: Die Betreiber der Apps sind für den Kundensupport zuständig. Die
        Kontaktdaten sind in der jeweiligen App unter "Menü" zu finden.

2.3.5   Details sind im T600, Ziffer 3 geregelt.

                                               12
3         Bestimmungen für Einzel- und
          Gruppenfahrausweise
3.1       Einzelfahrausweis Papier- und E-Tickets
3.1.1     Ausgabe

3.1.1.1   Es werden Einzelbillette zum Vollpreis und Reduziert ½ für Fahrten in der 2. und 1. Klasse
          in der Zone 1 (Stadtgebiet Chur, inkl. Felsberg, Haldenstein und Maladers) oder für DV-
          Strecken im TransReno-Gebiet ausgegeben.

3.1.1.2   Die Billette sind in der Regel mit der Abgangs- und der Bestimmungsstation, Ausgabetag
          und -zeit und/oder der Geltungsdauer sowie den gelösten Zonen bedruckt. Die
          Einzelbillette können in Form von Mehrfahrtenkarten erworben werden.

3.1.2     Geltungsdauer und -bereich

3.1.2.1   Die jeweilige Geltungsdauer ist auf dem Billett aufgedruckt und ersichtlich.

3.1.2.2   Einzelbillette gelten für Fahrten ab der gelösten Abgangs- bis zur Bestimmungsstation
          oder in der gelösten Zone 1 (Stadtgebiet Chur, inkl. Felsberg, Haldenstein und Maladers).

3.1.3     Preisbildung

3.1.3.1   Für die Berechnung der Billettpreise sind der Normaltarif Personenverkehr T601 sowie die
          Anzahl der befahrenen Tarifkilometer massgebend.

3.1.3.2   Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 7.1.

3.1.4     Erstattungen

3.1.4.1   Eine Erstattung von Fahrausweisen erfolgt nur bei Nichtbenützung oder teilweiser
          Nichtbenützung. Es gilt die Bestimmung gemäss Tarif 600.9 Ziffer 1.3.

3.1.4.2   Bei Erstattungen wird ein Selbstbehalt gemäss Tarif 600.9 Ziffer 1.4 erhoben. Ausnahme:
          Fehler der Verkaufsstelle. In solchen Fällen ist der Fahrausweis zu annullieren.

3.1.4.3   Fahrausweise, welche anstelle eines vergessenen oder verlorenen Abos gelöst werden,
          werden gemäss Tarif 600.9 Ziffer 2.2 erstattet. Es können höchstens drei Billette pro Fall
          anerkannt werden. Es ist ein Selbstbehalt gemäss Tarif 600.9 Ziffer 1.5 vom Reisenden zu
          tragen.

3.2       Einzelbillette ChipCard
3.2.1     Ausgabe

3.2.1.1   Es werden Einzelbillette zum Vollpreis und Reduziert ½ für Fahrten in der 2. und 1. Klasse
          in der Zone 1 (Stadtgebiet Chur, inkl. Felsberg, Haldenstein und Maladers) oder für DV-
          Strecken im TransReno-Gebiet ausgegeben.

                                                 13
3.2.1.2   Die Angaben zu der gelösten Abgangs- und Bestimmungsstation sowie zum gelösten
          Ausgabetag und -zeit und/oder der Geltungsdauer sind nicht direkt auf der ChipCard
          ersichtlich, sondern können nur mithilfe des Entwerters angesehen und kontrolliert
          werden.

3.2.2     Geltungsdauer und -bereich

3.2.2.1   Die Billette auf der ChipCard berechtigen innerhalb der nachstehend aufgeführten
          Zeitdauer zur Fahrt innerhalb der gelösten Zone oder der gelösten Strecke:

          Zone 1, Stadtgebiet Chur inkl. Felsberg, Haldenstein und Maladers:            1 Stunde
          bis Tarifkilometer 12:                                                        1 Stunde
          ab Tarifkilometer 13:                                                         2 Stunden

3.2.2.2   Einzelbillette gelten für Fahrten ab der gelösten Abgangs- bis zur Bestimmungsstation. Im
          Speziellen sind Billette auf der ChipCard zu und ab allen Haltestellen in der
          entsprechenden Zone gültig. Dies gilt auch für Zone 1: Bei Einzelbilletten, welche mit der
          ChipCard gelöst werden, ist bei Strecken mit Zielort "Chur" die Strecke in der TransReno-
          Zone 1 (Stadtgebiet Chur inkl. Felsberg, Haldenstein und Maladers) bis zur Zielstation
          innerhalb der Geltungsdauer inkludiert.

3.2.3     Preisbildung

3.2.3.1   Für die Berechnung der Billettpreise sind der Tarif 652 (MFK mit Kantonsermässigung
          20%) sowie die Anzahl der befahrenen Tarifkilometer massgebend.

3.2.3.2   Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 7.1 und 7.2.

3.2.4     Erstattungen

3.2.4.1   Eine Erstattung von Fahrausweisen erfolgt nur bei Nichtbenützung oder teilweiser
          Nichtbenützung. Es gilt die Bestimmung gemäss Tarif 600.9 Ziffer 1.3 .

3.2.4.2   Bei Erstattungen wird ein Selbstbehalt gemäss Tarif 600.9 Ziffer 1.4 erhoben. Ausnahme:
          Fehler der Verkaufsstelle. In solchen Fällen ist der Fahrausweis zu annullieren.

3.2.4.3   Fahrausweise, welche anstelle eines vergessenen oder verlorenen Abos gelöst werden,
          werden gemäss Tarif 600.9 Ziffer 2.2 erstattet. Es können höchstens drei Billette pro Fall
          anerkannt werden. Es ist ein Selbstbehalt gemäss Tarif 600.9 Ziffer 1.5 vom Reisenden zu
          tragen.

3.3       ChipCard
3.3.1     Ausgabe und Auf-/Nachladung

3.3.1.1   Anstelle von Mehrfahrtenkarten wird eine elektronische ChipCard in Kreditkartenformat mit
          einem RFID-Chip verkauft. Mit dieser Karte können innerhalb des TransReno-Gebiets
          beliebige Einzelbillette und Tageskarten bezahlt werden.

3.3.1.2   Die ChipCard ist nur im TransReno-Gebiet als Trägermedium von Fahrausweisen des
          öffentlichen Verkehrs gültig. Ausgenommen sind SBB-Züge zwischen Chur und
          Landquart, in welchen die ChipCard-Billette nicht gültig sind.

                                                14
3.3.1.3   Die ChipCard wird bei den Verkaufsstellen von Chur Bus gegen eine Depotgebühr von
          CHF 10.- ausgegeben. Gleichzeitig wird die ChipCard mit einem beliebigen Betrag
          geladen. Ebenso kann auf Wunsch des Reisenden eine sogenannte Favoritenstrecke
          programmiert werden.

3.3.1.4   Die ChipCard kann bei den Verkaufsstellen von Chur Bus und in den Bussen mit einem
          beliebigen Betrag aufgeladen werden.

3.3.2     Anwendung

3.3.2.1   Die ChipCard ist vor Antritt der Fahrt oder im Bus sofort nach dem Einstieg an einem
          Entwerter abzubuchen.

3.3.2.2   Der Inhaber einer ChipCard darf diese für mehrere Personen mit gleichem Reiseziel
          entwerten, sofern alle Personen gemeinsam reisen. Die ChipCard ist unpersönlich und
          darf weitergegeben werden.

3.3.3     Preisbildung

3.3.3.1   Für Preisbildungsgrundlagen der ChipCard-Preise siehe Ziffer 7.1 .

3.3.4     Erstattungen und Rückgabe

3.3.4.1   Bei Rückgabe der unbeschädigten, unbeschriebenen und unpersönlichen ChipCard wird
          das Depot von CHF 10.- zurückerstattet.

3.3.4.2   Ist ein aufgeladener Restbetrag auf der ChipCard, so wird dieser ebenfalls rückerstattet.

3.3.4.3   Fahrpreise können zurückgefordert werden, wenn

                der Fahrgast im Besitz eines persönlichen Abonnements ist, welches zur Fahrt
                 berechtigt.
                Das Billett falsch von der ChipCard abgebucht und die Busfahrt nicht durchgeführt
                 wurde.
                Das Billett von der Verkaufsstelle falsch ausgegeben wurde.

          ChipCard-Aufladungen sind beim Kundendienst der betroffenen Transportunternehmung
          zurückzufordern, bei der die Aufladung stattfand. Bei vom Kunden verschuldeten
          Falschabbuchungen der ChipCard ist ein Selbstbehalt von CHF 5.00 zu tragen.

3.4       Tageskarte und Multi-Tageskarte Zone 1
3.4.1     Ausgabe

3.4.1.1   Es werden Tageskarten zum Vollpreis und Reduziert ½ für Fahrten in der gelösten Zone 1
          (Stadtgebiet Chur inkl. Felsberg, Haldenstein und Maladers) ausgegeben.
          Die Tageskarten können als Multi-Pack bezogen werden.

3.4.1.2   Die Tageskarten sind in der Regel mit der Abgangs- und der Bestimmungsstation,
          Ausgabetag und -zeit und/oder der Geltungsdauer sowie den gelösten Zonen bedruckt.
          Wird die Tageskarte mit einer ChipCard gekauft, so sind die Details zum Ausgabetag und
          -zeit, der Geltungsdauer sowie der gelösten Zone nur mit einem Entwertungsgerät

                                                15
ersichtlich. Bezüglich Multi-Tageskarte gelten die Bestimmungen zur Mehrfahrtenkarte
          gemäss T652.

3.4.2     Geltungsdauer

3.4.2.1   Die Tageskarten sind am Ausgabetag beziehungsweise am Entwertungstag bis 05.00 Uhr
          des Folgetags für die gelöste Zone 1 gültig.

3.4.3     Preisbildung Papier- und E-Tickets

3.4.3.1   Die Berechnung der Tageskartenpreise erfolgt anhand des Zonenpreises (T601) mal
          Faktor 2.

3.4.3.2   Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 7.1 und 7.2.

3.4.4     Preisbildung ChipCard

3.4.4.1   Die Berechnung der Tageskartenpreise erfolgt anhand des Zonenpreises (auf Basis des
          Tarifs 652, MFK mit Kantonsermässigung 20%) mal Faktor 2.

3.4.4.2   Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 7.1 und 7.2.

3.4.5     Erstattungen

3.4.5.1   Eine Erstattung von Fahrausweisen erfolgt nur bei Nichtbenützung oder teilweiser
          Nichtbenützung. Es gilt die Bestimmung gemäss Tarif 600.9 Ziffer 1.3 .

3.4.5.2   Bei Erstattungen wird ein Selbstbehalt gemäss Tarif 600.9 Ziffer 1.4 erhoben. Ausnahme:
          Fehler der Verkaufsstelle. In solchen Fällen ist der Fahrausweis zu annullieren.

3.4.5.3   Fahrausweise, welche anstelle eines vergessenen oder verlorenen Abos gelöst werden,
          werden gemäss Tarif 600.9 Ziffer 2.2 erstattet. Es können höchstens drei Billette pro Fall
          anerkannt werden. Es ist ein Selbstbehalt gemäss Tarif 600.9 Ziffer 1.5 vom Reisenden zu
          tragen.

3.5       Gruppenbillette
3.5.1     Ausgabe

3.5.1.1   Ab 10 gemeinsam reisenden Personen werden Gruppenfahrausweise angeboten. Für die
          Mindestteilnehmerzahl werden angerechnet: Vollzahler, Halbtax, GA, Kinder (6 - 15.99
          Jahre) und Jugendliche (16 - 24.99 Jahre) sowie Verbund-, Strecken- und Modul-Abo,
          wenn der räumliche Geltungsbereich der Abos die Fahrstrecke des
          Gruppenfahrausweises vollständig abdeckt.

3.5.1.2   Die Reisegruppe muss von einem verantwortlichen Reiseleiter (Mindestalter 16 Jahre)
          geführt werden.

3.5.1.3   Kindern (6 – 15.99 Jahre), Jugendlichen (16 – 24.99 Jahre) und Inhabern von Halbtax-
          Abo wird der Preis reduziert ½ gewährt.

                                               16
3.5.1.4   Begleitete Kinder bis 5.99 Jahre fahren gratis (max. 8 Kinder pro Begleitperson).

3.5.1.5   Es werden folgende Gruppenbillette ausgegeben:

                Gruppen Einzelbillette
                Gruppen Tageskarte

3.5.1.6   Es bestehen folgende Kundengruppen:

                Vollpreis (Erwachsene)
                Reduziert ½ (Halbtax)
                GA/FVP
                Jugendliche 16 - 24.99 Jahre
                Kinder bis (6-15.99 Jahre
                Hund

3.5.1.7   Gruppenbillette sind wegen der Platzreservierung möglichst früh, spätestens aber 2 Tage
          vor Antritt der Reise, bei der Billettausgabestelle zu bestellen. Bei einer Reservierung
          besteht kein Anspruch auf einen Sitzplatz. Eine Platzreservierung ist nicht bei allen TU
          möglich.

3.5.1.8   Im Weiteren gelten die Bestimmungen des T600, Ziffer 9 sinngemäss.

3.5.2     Geltungsdauer

3.5.2.1   Die Geltungsdauer der Gruppenfahrausweise entspricht der jeweiligen Geltungsdauer der
          Einzelbillette (Ziffer 3.1.2.1).

3.5.3     Preisbildung und freie Fahrt

3.5.3.1   Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 7.1 und 7.2.

3.5.3.2   Folgende Fahrausweise können nicht in die Gruppenfahrausweise einbezogen werden:

                Fahrvergünstigung für Kinder gemäss T600.3
                Personen, Kinder und Hunde mit Tageskarten (inkl. Ausflugs-Abo)
                Seven25-Abo

3.5.3.3   Der oder die Begleiter haben in der gleichen Klasse zu reisen wie die von ihnen betreuten
          Schüler oder Jugendlichen.

3.5.3.4   Für Gruppen in Extrabussen bzw. -zügen gilt der vereinbarte Spezialtarif der betreffenden
          TU.

3.5.4     Erstattungen

3.5.4.1   Eine Erstattung von Fahrausweisen erfolgt nur bei Nichtbenützung oder teilweiser
          Nichtbenützung. Es gilt die Bestimmung gemäss Tarif 600.9 Ziffer 1.3.

3.5.4.2   Bei Erstattungen wird ein Selbstbehalt gemäss Tarif 600.9 Ziffer 1.4 erhoben. Ausnahme:
          Fehler der Verkaufsstelle. In solchen Fällen ist der Fahrausweis zu annullieren.

                                                17
3.5.4.3   Fahrausweise, welche anstelle eines vergessenen oder verlorenen Abos gelöst werden,
          werden gemäss Tarif 600.9 Ziffer 2.2 erstattet. Es können höchstens drei Billette pro Fall
          anerkannt werden. Es ist ein Selbstbehalt gemäss Tarif 600.9 Ziffer 1.5 vom Reisenden zu
          tragen.

3.6       E-Tickets
3.6.1     Allgemeine Bestimmungen

3.6.1.1   TransReno-Fahrausweise können auch als elektronische Tickets (nachgenannt E-Tickets)
          erworben werden. Sofern nachstehend nichts Anderes bestimmt ist, gelten für E-Tickets
          die Bestimmungen des Tarifs 600, Ziffer 3. Es werden folgende Fahrausweismedien
          unterschieden:

                Print@Home-Ticket:
                 E-Tickets, welche über das Internet erworben und durch den Kunden auf weissem
                 A4−Papier gedruckt werden.

                MobileTickets:
                 E-Tickets, welche über das Internet oder das Mobiltelefon erworben und auf dem
                 Mobiltelefon oder ähnlichen Geräten gespeichert werden.

                PostPrice-Tickets:
                 E-Tickets, welche auf dem Mobiltelefon oder ähnlichen Geräten zu
                 Kontrollzwecken angezeigt und erst am Ende eines Betriebstages verrechnet
                 werden. Das massgebliche Zeitfenster zur nachträglichen Berechnung des
                 Preises ist auf 24 Stunden beschränkt.

3.6.1.2   Print@Home-Ticket und MobileTickets
          Der Kaufvorgang muss vor der tatsächlichen Abfahrt des Transportmittels vollständig
          abgeschlossen und das E-Ticket muss in ausgedruckter Form vorliegen oder auf der
          Applikation des Endgeräts verfügbar sein. Andernfalls hat der Reisende den Zuschlag
          gemäss Ziffer 7.4.8 zu bezahlen.

3.6.1.3   PostPrice-Tickets
          Das Check-in muss im Voraus vor der tatsächlichen Abfahrt des Transportmittels erfolgt
          sein und das PostPrice-Ticket muss auf der Applikation ersichtlich und verfügbar sein.
          Andernfalls hat der Reisende den Zuschlag gemäss Ziffer 7.4.8 zu bezahlen.

3.6.1.4   SBB Print@Home-Ticket und SBB Mobile Tickets
          Beim MobileTicket kann der Kunde pro Reise bis zu 9 Tickets (für Mitreisende, Velos,
          Hunde) erwerben. Die ganze Reise muss zusammen ausgeführt werden. Print@Home-
          Ticket und MobileTickets sind persönlich und nicht übertragbar. Sie gelten ausschliesslich
          zusammen mit einem gültigen amtlichen Ausweis. Das Reisedatum der Hin- und
          Rückfahrt wird beim Kauf durch den Kunden definiert. E-Tickets werden in einem
          elektronischen Dossier zentral gespeichert und werden als Nachweis für den
          Transportvertrag, Erstattungen und Missbräuche verwendet. Die als E-Ticket
          ausgegebenen Fahrausweise sind nicht erstattbar. Ausnahmen sind im Tarif 600.9, Ziffer
          8 geregelt.

3.6.1.5   FAIRTIQ/EasyRide
          Pro Mobiltelefon kann nur ein PostPrice-Ticket (Fahrberechtigung) gelöst werden. Das
          PostPrice-Ticket beginnt mit dem Check-in und endet mit dem Zeitpunkt des Check-out.
          Bei vergessenem Check-out erfolgt spätestens um 04.00 Uhr des Folgetags ein
          automatischer Check-out. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen
          (AGB) zur App FAIRTIQ bzw. der SBB AG.

                                                18
4         Bestimmungen für Abonnemente
4.1       Allgemeines
4.1.1.1   Die Zonen-Abonnemente sind persönlich und berechtigen zur freien Fahrt in den
          abonnierten Zonen. Es werden Abonnemente für Fahrten in der Zone 1 (Stadtgebiet Chur
          inkl. Felsberg, Haldenstein und Maladers) oder für DV-Strecken im TransReno-Gebiet
          ausgegeben.

4.1.2     Sorten

4.1.2.1   Es wird folgendes Abo-Sortiment für die Zone 1, Stadtgebiet Chur inkl. Felsberg,
          Haldenstein und Maladers, ausgegeben:

                TransReno Halbjahresabonnement, gültig 6 Monate
                TransReno Monatsabonnement, gültig 1 Monat
                TransReno Jahresabonnement, gültig 1 Jahr
                TransReno Monatsabonnement, gültig 1 Monat (Menschen mit Handicap und IV-
                 Berechtigung)
                TransReno Halbjahresabonnement, gültig 6 Monate (Menschen mit Handicap und
                 IV-Berechtigung)
                TransReno Jahresabonnement, gültig für 1 Jahr (Menschen mit Handicap und IV-
                 Berechtigung)
                TransReno KulturLegi Jahresabo, gültig für 1 Jahr
                TransReno Mitfahr-Jahresabo, gültig 1 Jahr
                TransReno Job-Jahresabo, gültig 1 Jahr

4.1.2.2   Der erste Geltungstag der Abos ist frei wählbar (Fliessdatum).

4.1.3     Bestellung und Ausgabe

4.1.3.1   Beim Erstkauf eines Verbundabos ist ein amtlicher Ausweis (Pass, ID, Führerausweis
          usw.) vorzuweisen sowie ein aktuelles, qualitativ gutes Passfoto abzugeben, sofern die
          Kundendaten nicht schon erfasst sind.

4.1.3.2   Das Jahres-Abonnement wird auf den SwissPass referenziert.

4.1.3.3   Das Monats-Abonnement wird je nach Vertriebssystem auf SwissPass referenziert oder
          auf öV-Sicherheitspapier, zusammen mit einer Grundkarte, ausgegeben. Das Monats-
          Abonnement auf öV-Sicherheitspapier besteht aus drei Teilen:

                einer gültigen Grundkarte
                einer Abonnementskarte
                einem Einheitsumschlag

          Der Prozess "Grundkarte" ist im T601, Ziffer 2.11 beschrieben.

4.1.3.4   Ein auf SwissPass referenziertes Jahres- oder Monats-Abo kann gegen eine
          Jahresgebühr deponiert werden. Details sind im T600, Ziffer 4.6 festgehalten.

                                                19
4.1.3.5   Der SwissPass wird im Kreditkartenformat ausgegeben. Details zum Prozess SwissPass
          sind im T600, Ziffer 4 beschrieben.

4.1.3.6   Passfotos, welche vor dem 25. Geburtstag erfasst werden, sind spätestens nach 5 Jahren
          zu erneuern. Fotos älterer Personen sind spätestens nach 10 Jahren zu erneuern.

4.1.3.7   Grundkarten in Papierformat sind 5 Jahre gültig.

4.2       Preisbildung
4.2.1.1   Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 7.1 und 7.2.

4.2.1.2   Die Junioren-Abonnemente sind auch dann mit normaler Geltungsdauer auszustellen,
          wenn der Kunde im Verlauf der Geltungsdauer das 25. Altersjahr vollendet (das letzte
          Junioren-Abo kann bis zum Vortag des 25. Geburtstags mit Gültigkeit ab dem Vortag
          gelöst werden).

4.2.2     Inhaber von Ermässigungskarten

4.2.2.1   Inhaber von Ermässigungskarten (z.B. Halbtax) erhalten keine zusätzlichen
          Ermässigungen.

4.2.2.2   Ausnahme ist die KulturLegi Chur, welche durch die Caritas Graubünden ausgegeben
          wird. Die KulturLegi ist ein persönlicher, kostenloser Ausweis für Erwachsene und Kinder
          ab fünf Jahren. Mit dem Vorweisen der KulturLegi Chur wird eine Vergünstigung von 30%
          auf das TransReno-Jahresabonnement gewährt. Ausgeschlossen sind Vergünstigungen
          auf Einzelbillette und Tageskarten sowie Monats- und Halbjahresabonnemente. Dieser
          Rabatt ist nicht kumulierbar.

4.2.3     Hunde

4.2.3.1   Für Hunde gelten die Bestimmungen T600 Ziffer 8.

4.2.3.2   Die Hunde-Abonnemente von TransReno werden per 12.12.2020 aufgehoben.
          Bestehende TransReno Hunde-Abonnemente können bis zum Ablauf genützt werden. Ab
          13.12.2020 wird der nationale Hunde-Pass eingeführt. Dieser berechtigt den Hund zur
          freien Fahrt im ganzen Verbundgebiet.

4.2.3.3   Der Hunde-Pass gilt darüber hinaus auf dem GA-Bereich. Für Details siehe T654.

4.3       Erstattungen
4.3.1     Allgemeines

4.3.1.1   Für ein teilweise benütztes Jahres- oder Monats-Abo wird bei Rückgabe der Abo-Leistung
          unter nachfolgenden Bedingungen sowie den Bestimmungen des Tarifs 600.9 eine
          Erstattung gewährt.

4.3.1.2   Jahres-Abo wird nur durch CASA-Ausgabestellen erstattet. Die Erstattung erfolgt auf das
          beim Kauf verwendete Zahlungsmittel. Pro Erstattungsantrag wird ein Selbstbehalt
          erhoben.

4.3.1.3   Das Abo gilt bis zum Tag der Rückgabe als benützt.

                                                20
4.3.1.4    Das Recht auf Erstattung steht dem Abonnenten, im Todesfall seinen gesetzlichen Erben
           zu. Anderen Personen wird die Erstattung nur ausbezahlt, wenn sie eine Vollmacht oder
           eine Rechtsabtretung beibringen. Bei Todesfall erfolgt die Erstattung pro rata gemäss
           Ziffer 4.3.3.

4.3.1.5    Verlangt der Kunde eine Erstattung aufgrund einer rückwirkenden Nichtbenützung infolge
           Krankheit oder Unfall, ist eine Kopie des entsprechenden Zeugnisses (wie Bestätigung
           über Spital- oder Kuraufenthalt, Arztzeugnis über Reiseunfähigkeit) beizubringen und an
           die Erstattungsquittung zu heften. Die Nichtbenützungsdauer wegen Reiseunfähigkeit
           muss mindestens 5 aufeinanderfolgende Tage betragen und innerhalb der Geltungsdauer
           des Abonnements liegen. Die Erstattung wegen bestätigter Reiseunfähigkeit kann bis 30
           Tage nach Ablauf der bestätigten Reiseunfähigkeit beantragt werden. Die Erstattung
           erfolgt pro rata. Es wird ein Selbstbehalt von CHF 10.00 erhoben.

4.3.1.6    Abonnemente bis zu 7 Tagen sowie Abonnemente, welche wegen Verlust oder Diebstahl
           ersetzt wurden (Ersatz/Duplikate), werden keine Erstattung gewährt.

4.3.1.7    Wird infolge Todesfall ein Ersatz-Abo zur Erstattung vorgelegt (mit Bestätigung), so kann
           die Löschung des Ersatzabos bei der Leitstelle Vertrieb beantragt werden. Danach kann
           das Abo im CASA erstattet werden.

4.3.1.8    Beim Kauf eines höherwertigen Abo und gleichzeitiger Rückgabe eines Ersatz-Abo kann
           die Löschung des Ersatzabos bei der Leitstelle Vertrieb beantragt werden. Danach kann
           das Abo im CASA erstattet werden.

4.3.1.9    Wird ein neues, gleichwertiges Abo gekauft, darf das noch gültige Abo ausschliesslich als
           Rückgabe erstattet werden. Dies gilt insbesondere bei Umgehung von Altersgrenzen
           (Junior-Rabatt) sowie von Tarifmassnahmen.

4.3.1.10   Die Tarifmassnahme darf nicht umgangen werden. Es gibt keine Ausnahme dieser Regel.
           Das gewünschte Abonnement kann in diesem Fall bis maximal zum ersten Tag, an
           welchem der neue Preis gilt, zurückdatiert werden. Die an Zahlung gegebenen
           Fahrausweise dürfen nicht älter sein, als das Datum der letzten Tarifmassnahme. Liegt
           sowohl eine Altersgrenze sowie eine Tarifmassnahme vor, gilt: Tarifmassnahme vor
           Altersgrenze.

4.3.1.11   Aus dem Rücktritt vom Tarif oder aus zeitweiliger oder dauernder Betriebseinstellung
           einzelner Transportunternehmungen kann der Abonnent keine Erstattung geltend
           machen.

4.3.2      Erstattung bei Rückgabe

4.3.2.1    Für die Berechnung der Erstattung ist darauf zu achten, welcher Ableitungsfaktor für die
           Berechnung der Preise für das Jahres-Abo angewendet wird. Die Erstattung berechnet
           sich für die Anzahl benützter Tage aufgrund der folgenden prozentualen Wertetabellen:

           Für Jahres-Abonnement:

                      Benützungszeit in Tagen                        Erstattungsanspruch
                     von                   bis                               in %
                      1                     7                                 94
                      8                    30                                 88
                      31                   37                                 83
                      38                   60                                 77
                      61                   67                                 72

                                                 21
68                     90                             66
                    91                     97                             61
                    98                     120                            55
                    121                    127                            49
                    128                    150                            44
                    151                    157                            38
                    158                    180                            33
                    181                    187                            27
                    188                    210                            22
                    211                    217                            16
                    218                    240                            11
                    241                    247                            5
                    248                    365                            0

          Für Halbjahres-Abonnement:

                     Benützungszeit in Tagen                     Erstattungsanspruch
                    von                   bis                            in %
                     1                     15                             88
                    16                     30                             66
                    31                     60                             44
                    61                     120                            22
                    121                    180                            0

          Für Monats-Abonnement:

                    Benützungszeit in Tagen                      Erstattungsanspruch
                    von                   bis                            in %
                     1                     7                              50
                     8                    31                               0

4.3.2.2   Der Erstattungsbetrag wird auf den nächsten Franken abgerundet. Die Erstattungsgebühr
          wird nicht erhoben.

4.3.2.3   Beispiel „Erstattung bei Rückgabe Jahres-Abo“:

          Erster Geltungstag:           03.05.
          Datum der Rückgabe:           10.11.
          Benützungszeit:               192 Tage
          Erstattungsbetrag in %:       22 % (gemäss Tabelle)
          Abo-Preis:                    CHF 355.00 (Junior-Abo, 2. Klasse, Zone 1)
          Berechnung:                   22% von CHF 355.00 = CHF 78.10
          Erstattungsbetrag:            CHF 78.10

4.3.2.4   Beispiel „Erstattung bei Rückgabe Halbjahres-Abo“:

          Erster Geltungstag:           03.02.
          Datum der Rückgabe:           26.03.

                                                22
Benützungszeit:                   52 Tage
          Erstattungsbetrag in %:           44 % (gemäss Tabelle)
          Abo-Preis:                        CHF 210.00 (Junior-Abo, 2. Klasse, Zone 1)
          Berechnung:                       44% von CHF 210.00 = CHF 92.40
          Erstattungsbetrag:                CHF 92.40

4.3.2.5   Beispiel „Erstattung bei Rückgabe Monats-Abo“:

          Erster Geltungstag:               03.01.
          Datum der Rückgabe:               07.01.
          Benützungszeit:                   5 Tage
          Erstattungsbetrag in %:           50% (gemäss Tabelle)
          Abo-Preis:                        CHF 46.00 (Junior-Abo, 2. Klasse, Zone 1)
          Berechnung:                       50% von CHF 46.00 = CHF 23.00
          Erstattungsbetrag:                CHF 23.00

4.3.3     Erstattung pro rata

4.3.3.1   In folgenden Fällen besteht Anspruch auf eine pro rata Erstattung:

                 Kauf eines Jahres-Abo durch Inhaber eines Monats-Abo
                 Kauf eines Jahres-Abo für einen anderen Geltungsbereich (andere Zonen, andere
                  Berechtigtengruppe)
                 Kauf eines Jahres-Abo für eine höhere Klasse
                 Kauf eines GA, Strecken- oder Modul-Abo
                 Todesfall
                 Reiseunfähigkeit

4.3.3.2   Berechnung der pro rata Erstattung:

          Bezahlter Preis x nicht benützte Tage
            Geltungsdauer des Abos in Tagen

          Der Erstattungsbetrag wird auf den nächsten Franken abgerundet. Die Erstattungsgebühr
          wird nicht erhoben.

4.3.3.3   Beispiel „Erstattung pro rata“:

          Der Inhaber eines Jahres-Abo, gültig für die Zone 1, Erwachsene, 2. Klasse, wünscht ein
          Abo 1. Klasse.

          1. Geltungstag:           15.6.                      Abopreis:                 CHF 465.00
          Datum der Rückgabe:       30.9.                      Formel: 1077*257/365      CHF 327.41
          Benützungstage:           15.6. - 30.9. = 108 Tage   Erstattungsbetrag:        CHF 327.00
          Nichtbenützungstage:      1.10. - 14.6. = 257 Tage

4.3.4     Erstattung von Einzelbilletten beim nachträglichen Kauf eines Jahres-
          Abo

                                                 23
4.3.4.1   Beim nachträglichen Kauf eines Jahres-Abo können maximal 3 Fahrausweise erstattet
          werden. Das Jahres-Abo darf maximal um 1 Monat rückdatiert werden (Gültigkeit des
          ältesten Fahrausweises). Die Erstattungsgebühr wird nicht erhoben.

4.4       Ersatz
4.4.1     Beschädigte/entstellte Monats-Abo auf öV-Sicherheitspapier

4.4.1.1   Monats-Abo sowie Monats-Klassenwechsel, welche beschädigt oder ohne betrügerische
          Absicht entstellt wurden (z.B. Zeichnungen), sind zu ersetzen. Voraussetzung ist, dass
          alle Angaben auf dem ursprünglichen Fahrausweis lesbar sind.

4.4.1.2   Für die Ausfertigung des Ersatz-Abo wird die Ersatzgebühr gemäss Ziffer 7.4.1 erhoben.

4.4.1.3   Im KUBA ist die Service-Leistung „Ersatz bei Beschädigung“ zu wählen. Das Ersatz-Abo
          trägt den Vermerk „D“ für Duplikat.

4.4.2     Verlorene/gestohlene Monats-Abo auf öV-Sicherheitspapier

4.4.2.1   Monats-Abo sowie Monats-Klassenwechsel können bei Verlust oder Diebstahl maximal
          zweimal ersetzt werden.

4.4.2.2   Die Personalien sind in jedem Fall anhand eines amtlichen Ausweises zu prüfen.

4.4.2.3   Für die Ausfertigung des Ersatz-Abo wird die Ersatzgebühr gemäss Ziffer 7.4.1 erhoben.

4.4.2.4   Im KUBA ist die Service-Leistung „Ersatz bei Verlust“ zu wählen. Das Ersatz-Abo trägt
          den Vermerk „E“ für Ersatz.

4.4.2.5   Das Ersatz-Abo ist mit gleicher Gültigkeitsdauer wie das ursprüngliche Abo auszustellen.

4.4.2.6   Beim Wiederauffinden eines verlorenen Abo ist das Ersatz-Abo zurückzunehmen. Dieses
          ist an die SBB, Personenverkehr, Leitstelle Vertrieb, Bollwerk 10, 3000 Bern 65 zu
          senden. Die Service-Leistung „Ersatz bei Verlust“ wird durch die Leitstelle Vertrieb im
          KUBA gelöscht. Die Ersatzgebühr wird nicht zurückbezahlt.

4.4.3     Ersatz SwissPass

4.4.3.1   Der SwissPass kann gegen eine Ersatzgebühr gemäss Ziffer 7.4.1 beliebig oft produziert
          werden. Details sind im T600, Ziffer 4.2 festgehalten.

                                               24
5         Pauschalfahrausweise, DV und
          Vergünstigungen
5.1       Kinder, Militär, Tiere
5.1.1     Kinder
5.1.1.1   Siehe T600, Ziffer 2.

5.1.2     Kinder-Karte / Kinder-Mitfahrkarte
5.1.2.1   Die Fahrvergünstigung für Kinder gemäss T600.3 wird gewährt.

5.1.3     Militär
5.1.3.1   Der Marschbefehl, zusammen mit Uniform oder Bewilligung zur Fahrt in Zivil, gilt als
          Fahrausweis auf allen Verbundstrecken.

5.1.3.2   Der Urlaubspass, mit entsprechendem Eintrag für verlorenen Marschbefehl, gilt als
          Fahrausweis für maximal 4 Tage.

5.1.3.3   Die „Ausweiskarte für Fahrten in Zivil“ berechtigt zum Bezug von Einzelbilletten,
          Mehrfahrtenkarten, Tageskarten und Multi-Tageskarten zum Preis Reduziert ½.

5.1.3.4   Militärhunde werden gratis befördert, sofern auf dem Marschbefehl vermerkt.

5.1.3.5   Details betreffend Militär, Zivilschutz und Zivildienst siehe V520.

5.1.4     Hunde und kleine Tiere
5.1.4.1   Für Hunde und kleine Tiere siehe T600, Ziffer 8.

5.1.4.2   Nutzhunde (Blindenführerhunde, Katastrophenhunde etc.) werden in der 1. und 2. Klasse
          gratis befördert. Ergänzende Bestimmungen siehe T600, Ziffer 10.5 ff.

5.2       GA
5.2.1.1   Das Generalabonnement gemäss T654 berechtigt im ganzen Verbundgebiet zur freien
          Fahrt.

5.3       Halbtax-Abo
5.3.1.1   Das Halbtax-Abo gemäss T654 berechtigt zum Kauf von Einzelfahrausweisen und
          Tageskarten zum reduzierten Preis innerhalb des Verbundgebiets.

                                                  25
5.4       seven25-Abo
5.4.1.1   Das seven25 berechtigt gemäss T654 zu beliebigen Anzahl Fahrten (zeitlich
          eingeschränkt) in der 2. Klasse im ganzen Verbundgebiet.

5.4.1.2   Das seven25-Abo gilt auf dem GA-Bereich. Für Details siehe T654.

5.5       Übrige Pauschalfahrausweise
5.5.1.1   Die übrigen Pauschalfahrausweise (z.B. Swiss Travel Pass, Eurail Pass) gelten im
          TransReno-Gebiet auf den Strecken der TU, welche diese anerkennen. Die genauen
          Geltungsbereiche sind aus den entsprechenden Tarifen ersichtlich.

5.6       Fahrvergünstigung für Reisende mit Handicap
5.6.1     Ausweiskarte für Reisende mit Handicap
5.6.1.1   In der Schweiz wohnhafte Reisende mit einer Behinderung gemäss T600, Ziffer 10,
          welche im Besitz einer gültigen “Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung“ sind
          und auf eine Begleitperson und/oder einen Blindenhund angewiesen sind, können die
          Fahrvergünstigung beanspruchen.

5.6.1.2   Die Ausweiskarte für Reisende mit Handicap kann bei den kantonalen Stellen beantragt
          werden und sind im gesamten Verbundgebiet voll anerkannt.

5.6.1.3   Ausweisdokumente für handicapierte Reisende, die nicht in der Schweiz ausgestellt
          wurden, werden nicht anerkannt.

5.6.2     VöV-Ausweiskarte für Blinde und Sehbehinderte
5.6.2.1   Inhaber einer gültigen „Ausweiskarte für Blinde und Sehbehinderte“ sowie eine
          Begleitperson und ein Führerhund werden auf folgenden Nahverkehrsbetrieben gratis
          befördert:

          Chur Bus         Stadtgebiet Chur inkl. Haldenstein, Felsberg und Maladers, Zone 1.
          Rhätische Bahn   nicht gültig.
          PostAuto         nicht gültig.
          SBB              nicht gültig.

                                               26
6         Velo, Gepäck, Kontrolle,
          Unregelmässigkeiten
6.1       Veloselbstverlad
6.1.1.1   Velos im Selbstverlad benötigen einen Fahrausweis Reduziert ½. Zum Preis von CHF
          14.00 ist eine nationale Velo-Tageskarte erhältlich.

6.1.1.2   Im T600, Ziffer 1 ist ersichtlich, welche TU beim Veloselbstverlad mitmachen und in Ziffer
          7.2 welche besonderen Bestimmungen gelten.

6.1.1.3   Details für den Veloselbstverlad siehe T600, Ziffer 7.

6.2       Gepäck
6.2.2     Handgepäck, Kinderwagen, Rollstühle
6.2.2.1   Handgepäck und begleitete Kinderwagen werden gratis befördert. Ein Rollstuhl für
          Behinderte wird gratis befördert, wenn die Benützerin oder der Benützer mit diesem reist.
          Details sind im T600, Ziffer 6 geregelt.

6.2.2.2   E-Scooter werden im Bus bis zu der Richtgrösse max. B 70cm x L 120cm und Gewicht
          250kg gratis befördert.

6.2.3     Reisegepäck
6.2.3.1   Für den TU zum Transport übergebenes Reisegepäck gelten die Bestimmungen T602.

6.3       Fahrausweiskontrolle
6.3.1.1   Fahrausweise sind dem Kontrollpersonal unaufgefordert und offen vorzuweisen bzw. zur
          Prüfung auszuhändigen.

6.3.1.2   Details für Reisende ohne gültigen Fahrausweis sind im T600, Ziffer 12 geregelt.

6.4       Unregelmässigkeiten
6.4.1.1   Missbrauch und Fälschungen sind im T600, Ziffer 12 geregelt.

                                                 27
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