Tätigkeitsbericht 2008 - Kernenergieüberwachung und Strahlenschutz in Baden-Württemberg - Umweltministerium Baden-Württemberg
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1 Einleitung ............................................................................................................ 5 2 Überwachung der Kernkraftwerke .................................................................... 6 2.1 Allgemeines .................................................................................................. 6 2.1.1 Inspektionen vor Ort....................................................................................................... 6 2.1.2 Änderungsanzeigen ....................................................................................................... 8 2.1.3 Meldepflichtige Ereignisse ............................................................................................. 9 2.1.4 Aufsichtsschwerpunkte .................................................................................................11 2.1.5 Tätigkeit der Clearingstelle für meldepflichtige Ereignisse .......................................... 13 2.1.6 Gutachtertätigkeit ......................................................................................................... 14 2.2 IAEA-Überprüfung ...................................................................................... 16 2.3 Gemeinschaftskernkraftwerk Neckarwestheim I (GKN I) ........................ 23 2.3.1 Betriebsdaten ............................................................................................................... 23 2.3.2 Erteilte Genehmigungen .............................................................................................. 23 2.3.3 Inspektionen vor Ort..................................................................................................... 23 2.3.4 Änderungsanzeigen ..................................................................................................... 23 2.3.5 Meldepflichtige Ereignisse ........................................................................................... 24 2.3.6 Besonderheiten ............................................................................................................ 24 2.4 Gemeinschaftskernkraftwerk Neckarwestheim II (GKN II) ...................... 25 2.4.1 Betriebsdaten ............................................................................................................... 25 2.4.2 Erteilte Genehmigungen .............................................................................................. 25 2.4.3 Inspektionen vor Ort..................................................................................................... 26 2.4.4 Änderungsanzeigen ..................................................................................................... 26 2.4.5 Meldepflichtige Ereignisse ........................................................................................... 26 2.4.6 Besonderheiten ............................................................................................................ 26 2.5 Kernkraftwerk Philippsburg 1 (KKP 1)...................................................... 27 2.5.1 Betriebsdaten ............................................................................................................... 27 2.5.2 Erteilte Genehmigungen .............................................................................................. 27 2.5.3 Inspektionen vor Ort..................................................................................................... 27 2.5.4 Änderungsanzeigen ..................................................................................................... 27 2.5.5 Meldepflichtige Ereignisse ........................................................................................... 28 2.5.6 Besonderheiten ............................................................................................................ 29 2.6 Kernkraftwerk Philippsburg 2 (KKP 2)...................................................... 29 2
2.6.1 Betriebsdaten ............................................................................................................... 29 2.6.2 Erteilte Genehmigungen .............................................................................................. 29 2.6.3 Inspektionen vor Ort..................................................................................................... 29 2.6.4 Änderungsanzeigen ..................................................................................................... 29 2.6.5 Meldepflichtige Ereignisse ........................................................................................... 30 2.6.6 Besonderheiten ............................................................................................................ 30 2.7 Kernkraftwerk Obrigheim .......................................................................... 30 2.7.1 Betriebsdaten ............................................................................................................... 30 2.7.2 Verfahren zur Stilllegung und Abbau ........................................................................... 31 2.7.3 Inspektionen vor Ort..................................................................................................... 31 2.7.4 Änderungsanzeigen ..................................................................................................... 32 2.7.5 Meldepflichtige Ereignisse ........................................................................................... 32 3 Sonstige kerntechnische Einrichtungen ........................................................ 33 3.1 Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) ......................................... 33 3.2 Verglasungseinrichtung Karlsruhe (VEK) ................................................ 34 3.3 Hauptabteilung Dekontaminationsbetriebe (HDB) .................................. 36 3.4 Kompakte Natriumgekühlte Kernreaktoranlage (KNK) ........................... 39 3.5 Mehrzweckforschungsreaktor (MZFR) ..................................................... 39 3.6 Europäisches Institut für Transurane (ITU).............................................. 40 3.7 Tritiumlabor Karlsruhe ............................................................................... 41 3.8 Sonstige Einrichtungen im Forschungszentrum Karlsruhe ................... 42 3.9 TRIGA Heidelberg....................................................................................... 42 3.10Siemens-Unterrichtsreaktoren (SUR 100) ................................................ 43 4 Umweltradioaktivität und Strahlenschutz ...................................................... 44 4.1 Natürliche Radioaktivität ........................................................................... 44 4.2 Kernreaktor-Fernüberwachung ................................................................. 45 4.2.1 Statistische Informationen zum Betrieb der KFÜ ......................................................... 46 4.2.2 Betrieb der KFÜ im Jahr 2008, Erneuerung des Systems und KFÜ-Schulungen ....... 46 3
4.3 Überwachung der allgemeinen Umweltradioaktivität und Umgebungsüberwachung kerntechnischer Anlagen .............................. 49 4.3.1 Überwachung der allgemeinen Umweltradioaktivität................................................... 49 4.3.2 Umgebungsüberwachung kerntechnischer Anlagen ................................................... 50 4.4 Strahlenschutz ........................................................................................... 52 4.5 Kompetenzzentrum Strahlenschutz ......................................................... 52 4.6 Notfallschutz ............................................................................................... 53 4.6.1 Katastrophenschutzübungen ....................................................................................... 54 4.6.2 Daten der ABC-Erkunder ............................................................................................. 58 4.6.3 Elektronische Lagedarstellung..................................................................................... 59 4.6.4 Unterstützung der Katastrophenschutzplanung / Zusammenarbeit mit dem Innenministerium.......................................................................................................... 60 4.6.5 Zusammenarbeit auf Bundesebene und international ................................................. 61 4.7 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ................................................ 62 5 Entsorgung ....................................................................................................... 64 5.1 Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente .... 64 5.2 Standortzwischenlager .............................................................................. 70 4
1 Einleitung Eine wichtige Aufgabe des Umweltministeriums Baden-Württemberg (UM) ist die Überwachung (Genehmigung und Aufsicht) der Kernkraftwerke und der sonstigen kerntechnischen Einrichtungen im Land. Die Abteilung Kernenergieüberwachung, Umweltradioaktivität hat in den letzten Jah- ren große Anstrengungen für eine kontinuierliche Verbesserung der Aufsichts- und Genehmigungstätigkeit unternommen. Mit der Teilnahme an einer Überprüfung durch die IAEA (International Atomic Energy Agency) im Jahr 2008 hat sie sich dem Ver- gleich mit international fortschrittlichen Standards gestellt. Die IAEA hat in ihrem Ab- schlussbericht 1 die Einhaltung dieser internationalen Standards bescheinigt. Für den Prozess der kontinuierlichen Verbesserung wurden wichtige Erkenntnisse erzielt, die in einem Aktionsplan umgesetzt werden sollen. Die Erhöhung der Transparenz der Überwachungsbehörde ist ein zentrales Anliegen. Aus diesem Grund erstellt das UM bereits seit einigen Jahren einen jährlichen Tätig- keitsbericht, der die Schwerpunkte eines Jahres aufgreift. Zusätzlich werden Monats- berichte in das Internet eingestellt 2 . Darin werden u. a. die Zahl der Aufsichtsbesuche vor Ort, der Betriebsverlauf in den Kernkraftwerken und Besonderheiten im Berichts- zeitraum aufgegriffen. Das Umweltministerium Baden-Württemberg strebt damit eine noch aktuellere Dokumentation seiner Arbeit an. Der vorliegende Tätigkeitsbericht gliedert sich in fünf Kapitel. Nach der Einleitung wird in Kapitel 2 über die IAEA-Überprüfung berichtet. Dieses Kapitel enthält darüberhinaus die wesentlichen Ergebnisse der Überwachung der Kernkraftwerke in Baden- Württemberg im Jahr 2008. Darin informiert das UM über die durchgeführten Inspek- tionen vor Ort, über wichtige Änderungsanzeigen, interessante meldepflichtige Ereig- nisse sowie über weitere Besonderheiten in den Kernkraftwerken. Das anschließende Kapitel 3 widmet sich den anderen kerntechnischen Einrichtungen in Baden-Württemberg. Dies sind alle im Rückbau befindlichen Anlagen sowie ver- schiedene Institute, Schulungsreaktoren und die Verglasungseinrichtung Karlsruhe, die einzige zurzeit im Bau befindliche kerntechnische Anlage in Deutschland. Kapitel 4 befasst sich mit der Kernreaktor-Fernüberwachung, der Überwachung der Umweltradioaktivität, sowie dem Notfall- und Strahlenschutz. 1 Link zu Internetseite mit IRRS final report 2 Link zu Internetseite mit Monatsberichten der Abteilung Kernenergieüberwachung, Umweltradioaktivität 5
In Kapitel 5 werden Zahlen zu Rahmenbedingungen der Entsorgungssituation baden- württembergischer Anlagen erläutert und über die Standortzwischenlager der Kern- kraftwerksstandorte berichtet. 2 Überwachung der Kernkraftwerke 2.1 Allgemeines Nach § 19 Abs. 1 des Atomgesetzes (AtG) unterliegen die Errichtung, der Betrieb und der Besitz von kerntechnischen Anlagen, der Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie deren Beförderung der staatlichen Aufsicht, die für Baden-Württemberg vom Umwelt- ministerium wahrgenommen wird. Die Aufsichtsbehörden haben vor allem darüber zu wachen, dass gesetzliche Vorschriften und genehmigungsrechtliche Festlegungen eingehalten werden. Seit 2006 führt das Umweltministerium auch die atomrechtlichen Genehmigungsverfahren federführend durch. Das Wirtschaftsministerium und – wenn Zuständigkeiten berührt sind – das Innenministerium Baden-Württemberg werden be- teiligt. 2.1.1 Inspektionen vor Ort Auch wenn keine Änderungen in einem Kernkraftwerk vorgenommen werden, unter- liegt die Anlage der intensiven Aufsicht. Während des Leistungsbetriebs der Kern- kraftwerke wird eine durchschnittliche Präsenz der Aufsichtsbehörde vor Ort mit einem Personentag pro Woche und Kernkraftwerksblock im Rahmen der Inspektionen vor Ort angestrebt. Geprüft werden vor allem die Einhaltung der Auflagen der Genehmi- gungsbescheide und die Vorgaben der Genehmigungsunterlagen, die Einhaltung der Schutzvorschriften der Strahlenschutzverordnung sowie der Vorgaben für die Beset- zung des Bedienungs- bzw. Sicherungspersonals. Kontrolliert werden ferner die Ein- haltung der Vorschriften zu Freischalt- und Freigabeprozeduren bei Instandhaltungen und Änderungen, die Beachtung der Brandschutzmaßnahmen, der Zustand der Flucht- und Rettungswege unter sicherheitstechnischen Gesichtspunkten, die Führung der Schichtbücher und sonstiger Aufzeichnungen, zu denen der Betreiber verpflichtet ist. Weitere wichtige Gegenstände aufsichtlicher Kontrolle sind die Betriebsführung sowie die Einhaltung von betrieblichen Regelungen, notwendigen Sicherheitsvorkeh- rungen und Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus dienen Inspektionen vor Ort der In- formation über den Stand und den Ablauf von Instandhaltungsvorgängen und von Än- derungsmaßnahmen sowie der Kontrolle der Aufzeichnungen über Personendosimet- rie (externe und interne Strahlenexposition), über die ärztliche Überwachung und über die Emissionen radioaktiver Stoffe. 6
Die Kernkraftwerke werden in der Regel einmal im Jahr zum Brennelementwechsel und zu umfangreichen Prüf- und Instandhaltungsmaßnahmen abgeschaltet. Während dieser Stillstandphase, Revision genannt, wird die Präsenz von Aufsichtsbediensteten in dem Kernkraftwerk auf ca. 3 Personentage pro Woche erhöht. Zusätzlich werden anlassbezogen z.B. nach meldepflichtigen Ereignissen, Inspektionen vor Ort durchge- führt. Das Kernkraftwerk Obrigheim (KWO) hat 2005 den Leistungsbetrieb beendet. Da kein Leistungsbetrieb vorlag und die Brennelemente aus dem Reaktor entladen sind, wurde die Anzahl der Inspektionen der Aufsichtsbehörde reduziert. Eine Übersicht über die durchgeführten Inspektionen in den Kernkraftwerken ist aus Tabelle 2.1 zu entnehmen. Inspektionstage pro Kernkraftwerk Inspektionsbereich GKN I GKN II KKP 1 KKP 2 KWO 1. Änderungsverfahren 12 3,5 11,5 4 2 2. Betriebsführung 8,5 10,5 10 10 4 3. Instandhaltung/ Wartung 3,5 5,5 11 0,5 0,5 4. Wiederkehrende Prüfungen 2 7,5 2,5 2 0,5 5. Qualitätssicherung 2 2 1 3 1,5 6. Fachkunde des Personals 3 1,5 1,5 2 0 7. Strahlenschutz 4,5 3,5 6 0,5 4 8. Chemie 0 1,5 1 0 0,5 9. HF-System 0,5 0,5 0 1,5 0 10. Alterungsmanagement 0 0 3 3 1,5 11. Vorkehrungen für Notfälle 1,5 4,5 0,5 0 0,5 12. Sicherung 5,5 8 3 3,5 3 13. Brennelementhandhabung 1 4 3,5 5 0 14. Brandschutz Arbeitsschutz 3 2 9 4 0,5 15. Dokumentation 1,5 2 2 0,5 0,5 16. Bautechnik 0 1 8 0 0 Weitere Aufsichtsbereiche, davon - Meldepflichtige Ereignisse 3 1,5 5 1 0 - Revision 9 5,5 12,5 6,5 0 - Entsorgung allgemein (mit Interimslager 0 0 0 4 2,5 - Sonstiges 0 0 5,5 0,5 0,5 Summe 60,5 64,5 96,5 51,5 22,0 Tab. 2.1: Inspektionsbereiche der Aufsicht für die baden-württembergischen Kernkraftwerke im Jahr 2008 in Personentagen 7
2.1.2 Änderungsanzeigen In einem Kernkraftwerk werden jährlich etwa zwischen 30 und 70 Nachrüstmaßnah- men und sonstige genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige Verände- rungen zur weiteren Verbesserung der Anlagensicherheit oder zur betrieblichen Opti- mierung durchgeführt. Die Kontrolle dieser Änderungen der Anlage oder ihres Betriebs ist eine bedeutende Aufgabe der atomrechtlichen Aufsichtstätigkeit. Nach einem landeseinheitlichen Ände- rungsverfahren werden die Veränderungen in Abhängigkeit von ihrer sicher- heitstechnischen Relevanz in vier Kategorien von Änderungsanzeigen eingeteilt: Kategorie A ´wesentliche Veränderungen´ Wesentliche Veränderungen der Anlage oder ihres Betriebs bedürfen nach § 7 Abs. 1 des Atomgesetzes der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Für unterhalb der Schwelle der Wesentlichkeit liegende Veränderungen enthält das Atomgesetz keine expliziten Regelungen, insbesondere auch keine Anzeigepflicht. Die baden-württembergischen Betreiber sind aber durch Auflagen in den Errichtungs- und Betriebsgenehmigungen dazu verpflichtet, auch beabsichtigte Veränderungen unter- halb der Wesentlichkeitsschwelle, der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Unterhalb der Kategorie A bestehen noch die Änderungsmaßnahmen der Kategorien B, C und D. Kategorie B ´bedeutsame Veränderungen´ Änderungen dieser Kategorie bedürfen der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Kategorie C ´unerhebliche Veränderungen´ Änderungen der Kategorie C dürfen nach Vorliegen eines Prüfberichts des Gutachters durchgeführt werden. Kategorie D ´geringfügige Veränderungen´ Veränderungen, die offensichtlich keine Auswirkungen auf das Sicherheitsniveau der Anlage haben können und die keine nukleare sicherheitstechnische oder sicherungs- technische Bedeutung haben, werden vom Anlagenbetreiber in Eigenregie durchge- führt. Sie müssen aber für die Aufsichtsbehörde nachvollziehbar dokumentiert werden. 8
Tabelle 2.2 gibt eine Übersicht über die Einstufung der im Jahr 2008 eingereichten Änderungsanzeigen. Änderungsanzeigen pro Kernkraftwerk GKN I GKN II KKP 1 KKP 2 KWO Summe 72 48 49 46 18 Kategorie A 0 0 0 0 1 Kategorie B 36 15 31 27 10 Kategorie C 36 33 18 19 7 Tab. 2.2: Änderungsanzeigen der baden-württembergischen Kernkraftwerke im Jahr 2008 2.1.3 Meldepflichtige Ereignisse In der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) ist im Einzelnen festgelegt, welche Arten von in einem Kernkraftwerk eingetretenen Ereignis- sen innerhalb welcher Frist der Aufsichtsbehörde zu melden sind. Entsprechend der Dringlichkeit, mit der die Aufsichtsbehörde informiert sein muss, werden in der Verord- nung folgende Kategorien von meldepflichtigen Ereignissen unterschieden: • Kategorie N (Normalmeldung) – innerhalb von 5 Werktagen, • Kategorie E (Eilmeldung) – innerhalb von 24 Stunden, • Kategorie S (Sofortmeldung) – unverzüglich. Die Verfolgung und Bewertung von sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignissen ist eine wichtige Aufgabe der Aufsichtsbehörde. Dabei fließen die Ereignisse und Erfah- rungen aus anderen Kernkraftwerken der Bundesrepublik und aus dem Ausland in die Arbeit ein. Die wesentliche Fragestellung ist hierbei, ob und wenn ja, welche Konse- quenzen daraus für die zu beaufsichtigenden Anlagen gezogen werden müssen. Durch die Vielzahl der Anlagen stellt diese Form des Erfahrungsrückflusses ein wichti- ges Verfahren für den Gewinn sicherheitstechnischer Erkenntnisse dar. Seit Januar 1991 werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken zusätzlich auch nach der Internationalen Bewertungsskala für bedeutsame Ereignisse in Kern- 9
kraftwerken (International Nuclear Event Scale, INES) auf ihre sicherheitstechnische und radiologische Bedeutung hin bewertet. Diese Skala dient dem Ziel einer für die Öffentlichkeit verständlichen, international einheitlichen Bewertung der sicherheits- technischen und radiologischen Bedeutung nuklearer Ereignisse. Die INES-Skala um- fasst die Stufen von 1 bis 7. Meldepflichtige Ereignisse ohne oder mit nur sehr gerin- ger sicherheitstechnischer Bedeutung werden als "unterhalb der INES-Skala" einzus- tufende Ereignisse oder auch als solche der "Stufe 0" bezeichnet. Die 29 im Jahr 2008 von baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldeten Ereignisse sind in Tabelle 2.3 dargestellt. Ein Ereignis im Kernkraftwerk Philippsburg, Block 1 wurde in der Kate- gorie E gemeldet und in INES-Stufe 1 eingestuft. Alle übrigen Ereignisse waren Nor- malmeldungen im Sinne der AtSMV und wurden unterhalb der INES-Skala in Stufe 0 eingeordnet, also in die jeweils niedrigste Meldekategorie. Meldepflichtige Ereignisse pro Kernkraftwerk *) GKN I GKN II KKP 1 KKP 2 KWO Summe 5 6 9 9 0 Einstufung nach AtSMV: Kategorie N 5 6 8 9 - Kategorie E - - 1 - - Kategorie S - - - - - nach INES-Einstufung: Stufe 0 5 6 8 9 - Stufe 1 (und höher) - - 1 - - *) KWO ist seit 11.5.2005 nicht mehr im Leistungsbetrieb, meldepflichtige Ereignisse können dennoch auftreten Tab. 2.3: Meldepflichtige Ereignisse und deren Einstufung für die baden- württembergischen Kernkraftwerke im Jahr 2008 Die Meldepflichtigen Ereignisse sind auf der Internetseite des Umweltministeriums (Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken) be- schrieben. 10
2.1.4 Aufsichtsschwerpunkte Die Durchführung eines Aufsichtsschwerpunktes dient einer vertieften Überprüfung einer konkreten Fragestellung oder Thematik über alle betroffenen Anlagen hinweg. Der Untersuchungsgegenstand geht über die in der Basisaufsicht vorgenommenen Überprüfungen hinaus und ermöglicht eine vergleichende Erfassung des Aufsichts- bereiches. Inhalt können beispielsweise die vertiefte Untersuchung von Anlagen- bereichen, das Vorgehen bei bestimmten Prüfungen, den Einsatz von Komponenten, organisatorische Fragestellungen oder betriebliche Regelungen sein. Aufsichtsschwerpunkte grenzen sich insbesondere durch folgende Eigenschaften von der Basisaufsicht ab: • Hohe sicherheitstechnische Relevanz, • inhaltliche Prüftiefe, • Strukturierung der Aufgabe als Projekt, • hoher zeitlicher Aufwand (> 6 Monate), • referatsübergreifende Teams. Gutachter werden zur Durchführung der Untersuchungen einbezogen. Die Ergebnisse werden in einer abschließenden Dokumentation festgehalten und Konsequenzen aus der Untersuchung im Rahmen der Aufsicht weiterverfolgt. Reaktorsicherheitsbehälter Im Berichtsjahr 2008 wurde ein neuer Aufsichtsschwerpunkt „Reaktorsicherheitsbehäl- ter“ gebildet. Nachfolgend wird die Tätigkeit der Abteilung zum Aufsichtsschwerpunkt Reaktorsicherheitsbehälter dargestellt. Im Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) wurde beim Wiederanfahren der Anlage nach der Jahresrevision im Mai 2007 eine Leckage am Reaktorsicherheitsbe- hälter festgestellt. Ursächlich für die Leckage waren zwei Druckausgleichsventile der Personenschleuse des Reaktorsicherheitsbehälters, die fälschlicherweise nicht voll- ständig geschlossen waren. Dadurch kam es zu einem Austritt von Stickstoff in den als Ringspaltraum bezeichneten Zwischenraum zwischen dem Reaktorsicherheitsbehälter und der ihn umgebenden Dichthaut aus Stahl (Lining). Die Leckage wurde als melde- pflichtiges Ereignis 05/2007, „Leckage über eine Druckausgleichsleitung der Perso- nenschleuse zwischen Sicherheitsbehälter und Dichthaut (Lining)“ dem Umweltminis- 11
terium als zuständiger Aufsichtsbehörde gemeldet und in die Kategorie E (Eilmeldung, s.a. Kap. 2.1.3) eingestuft. Das Ereignis gab Anlass, sich innerhalb der Abteilung ver- tieft mit dem Thema Reaktorsicherheitsbehälter zu befassen. Zu diesem Zweck wurde der Aufsichtsschwerpunkt „Reaktorsicherheitsbehälter“ gebildet. Für die Durchführung des Aufsichtsschwerpunkts wurde ein Projektteam gebildet, dem sechs Mitglieder der Abteilung aus verschiedenen Referaten angehören. Nach der Jahresrevision 2008 kam es bei KKP 1 erneut zu einer Leckage am Reak- torsicherheitsbehälter, die - wie auch im Vorjahr - während des Inertisierens beim Wie- deranfahren bemerkt wurde. Mit Inertisieren wird das Herstellen einer aus Stickstoff bestehenden Schutzatmosphäre im Inneren des Reaktorsicherheitsbehälters bezeich- net. Damit wird verhindert, dass sich während des Reaktorbetriebs zündfähige Was- serstoff-Sauerstoff-Gemische bilden können. Die Ursache für die Leckage waren zwei falsch angeschlossene Messleitungen in der Nebenschleuse. Dadurch entstand eine offene Verbindung zwischen dem Reaktorsicherheitsbehälter und dem Ringspaltraum. Die ermittelte Leckrate war höher als die zulässige Leckrate. Die Leckage war deshalb nach Kategorie E meldepflichtig und wurde als meldepflichtiges Ereignis 05/2008, „Le- ckage zwischen Sicherheitsbehälter und Dichthaut (Lining) über eine Messleitung der Nebenschleuse“ gemeldet. Beide Ereignisse hatten keine Auswirkungen auf Personen, die Anlage oder die Um- welt. Dennoch war in beiden Fällen die Integrität des Reaktorsicherheitsbehälters in einer Weise eingeschränkt, die aufgrund der hohen sicherheitstechnischen Bedeutung des Reaktorsicherheitsbehälters zu einer Einstufung der Ereignisse in die Meldekate- gorie E der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) führte. Mit dem Aufsichtsschwerpunkt wird das Ziel verfolgt, die Kenntnisse über die Reaktor- sicherheitsbehälter der vier in Baden-Württemberg betriebenen Kernkraftwerke zu- sammenzuführen und zu vertiefen. Des Weiteren sollen Maßnahmen eruiert werden, die zu einer wirksameren Vermeidung von Leckagen und damit zu einer Erhöhung der Sicherheit des Betriebs der Kernkraftwerke beitragen können. Das Projektteam hat für alle vier Reaktorsicherheitsbehälter die Themen Auslegung, Aufbau, Funktion, Betrieb, Wartung und Instandhaltung intensiv bearbeitet und die umfangreiche Datenmenge behälterspezifisch zusammengefasst und übersichtlich dargestellt. Wesentliche Auslegungs- und Betriebsparameter wurden tabellarisch ge- genübergestellt. Außerdem wurden die Daten, die über das System der Kernreaktor- 12
fernüberwachung (KfÜ) erfassbar sind, sowie deren Auswertung überprüft und bewer- tet. Um sich vor Ort ein Bild von den speziellen Gegebenheiten eines jeden Behälters zu machen, hat das Projektteam alle Reaktorsicherheitsbehälter während der Revision begangen. Besondere Aufmerksamkeit wurde dabei der sogenannten Einspannstelle (Übergang der Stahlhülle in das Betonfundament), den verschiedenartigen Durchfüh- rungen sowie der alle vier Jahre durchgeführten integralen Leckratenprüfung gewid- met. Mit der integralen Leckratenprüfung konnte in der Vergangenheit die Dichtheit der Reaktorsicherheitsbehälter immer bestätigt werden, was auch auf ein effektives Prüf- und Instandhaltungskonzept schließen lässt. Mit den Experten beider Kraftwerksstandorte wurde ein Fachgespräch über mögliche Verbesserungsmaßnahmen geführt. Zur Optimierung des Prüfkonzeptes ist eine Rei- he von Maßnahmen vorgesehen. So sollen beispielsweise zusätzliche Dichtheitsprü- fungen an Systemen durchgeführt werden, die den Reaktorsicherheitsbehälter durch- dringen und an denen während der Revision gearbeitet wurde. Des Weiteren ist ge- plant, die Prüfintervalle und Prüfzeitpunkte so festzulegen, dass Prüfungen mit Rele- vanz für die Dichtheit des Reaktorsicherheitsbehälters in den Zeitraum der Revision fallen. Nach bestimmten Instandhaltungsmaßnahmen, wie z. B. dem Austausch von Messumformern oder der Grundüberholung von Armaturen, sind außerdem Sonder- prüfungen geplant. Die einzelnen Maßnahmenpakete sind noch anlagenspezifisch zu konkretisieren. Die Arbeit am Aufsichtsschwerpunkt ist noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse werden im Laufe des Jahres 2009 in einem abschließenden Bericht zusammenge- fasst. 2.1.5 Tätigkeit der Clearingstelle für meldepflichtige Ereignisse Im Oktober 2001 wurde in der Abteilung Kernenergieüberwachung, Umweltradio- aktivität des UM eine „Clearingstelle für meldepflichtige Ereignisse“ eingerichtet. Sie setzt sich zurzeit aus 10 Mitarbeitern der Abteilung zusammen. Aufgabe der Clearingstelle ist es, für Sachverhalte, die nach der Atomrechtlichen Si- cherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) meldepflichtig sind – soge- nannte meldepflichtige Ereignisse – möglichst rasch die sicherheitstechnische Bedeu- tung zu bewerten. Ferner wird die korrekte Einstufung des Sachverhalts durch den 13
Betreiber geprüft. Er hat das Ereignis nach den in der AtSMV vorgegebenen Meldekri- terien und nach der „Internationalen Bewertungsskala für bedeutsame Ereignisse in kerntechnischen Einrichtungen“ (INES) einzustufen und Meldefristen zu beachten (vgl. Kap 2.1.3). Daneben prüft die Clearingstelle Sachverhalte, bei denen der Verdacht besteht, dass sie nach der AtSMV gemeldet werden müssen, bei denen aber die Meldepflicht nicht offensichtlich ist – diese werden als „potenziell meldepflichtiges Ereignis“ bezeichnet. Sie unterstützt mit ihrer Tätigkeit das für die aufsichtliche Bearbeitung eines festges- tellten Sachverhaltes zuständige Fachreferat. Im Jahr 2008 wurden von der Clearingstelle 29 Sachverhalte beraten. Der Aufwand für die Tätigkeit der Clearingstelle betrug 2008 ohne Vor- und Nachbereitung der Clea- ringsitzungen ca. 19 Personentage. In allen Fällen konnte die Bewertung des Betrei- bers bestätigt werden. 2.1.6 Gutachtertätigkeit Die TÜV SÜD Energietechnik GmbH Baden-Württemberg (TÜV SÜD ET) ist der Ge- neralgutachter der baden-württembergischen Aufsichtsbehörde. Er unterstützt die Ab- teilung „Kernenergieüberwachung, Umweltradioaktivität“ in allen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit der Überwachung über die Kernkraftwerke ergeben. Dies geschieht vor allem im Zusammenhang • mit Genehmigungs- und Änderungsverfahren, • bei der Prüfung von Fertigungsunterlagen – so genannte Vorprüfung, • bei der begleitenden Kontrolle bei der Durchführung von Änderungen in den Kern- kraftwerken oder bei der Fertigung von Komponenten usw., • bei der Überwachung von ausgewählten wiederkehrenden Überprüfungen und Sonderprüfungen, die in den Kernkraftwerken vom Betreiber durchgeführt werden • und bei speziellen Fragestellungen, die sich aus der Aufsicht ergeben. Schwerpunkte der gutachterlichen Arbeiten bei der TÜV SÜD ET waren im Jahr 2008 • die Optimierung des Schutzkonzeptes von GKN I („EVIVA“), • Sicherheitsüberprüfungen nach §19a AtG der Anlagen KKP 1 und GKN I, • die Erstellung eines Gutachtensentwurfes zur Leistungserhöhung von GKN II, 14
• der Austausch bzw. Ertüchtigung von Verankerungsmitteln in den Anlagen KKP 1 und GKN I • die Umstellung auf digitale Reaktorleistungsleittechnik in KKP 2, • die Sicherstellung der Notkühlwirksamkeit bei Eintrag von Isoliermaterial in den Sumpf, • das Aufsichts- und Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der Verglasungseinrichtung Karlsruhe (VEK), Die Aufsichtsbehörde wird in ihrer Tätigkeit nicht nur von der TÜV SÜD ET als soge- nanntem Generalgutachter unterstützt. Seit 1.8.2003 ist daneben die „Kerntechnik Gu- tachter-Arbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg“ (KeTAG) mit • der Untersuchung und Bewertung meldepflichtiger Ereignisse, • der Kontrolle der betreiberseitigen Qualitätssicherung und Qualitätssicherungs- überwachung, • der Inspektion im Rahmen von Anlagenbegehungen sowie • gutachterlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Aufsicht über die Zwischen- lager bei den Kernkraftwerken in Baden-Württemberg beauftragt. Im Jahre 2008 wurden von der KeTAG 29 meldepflichtige Ereignisse untersucht und bewertet. In den Kernkraftwerken wurden 3 Kontrollen zur Qualitätssicherung sowie 8 Inspektionen im Rahmen von Anlagenbegehungen durchgeführt. Die Kontrollen und Inspektionen ergaben keine sicherheitstechnisch relevanten Feststellungen. Darüber hinaus fanden 2008 in den Anlagen KKP 1 und KKP 2 insgesamt zwei Anlageninspek- tion zum Thema „Lagerung von mobilen Einrichtungen“ statt. Ziel der Inspektionen war es, den aktuellen Zustand im KKP 1 und KKP 2 hinsichtlich der erdbebensicheren Be- festigungen von Anlagenteilen und Geräten (sogenannte mobile Einrichtungen) in der Umgebung von sicherheitsrelevanten Systemen zu überprüfen. Die Inspektionen ha- ben gezeigt, dass das vorhandene Konzept zur Lagerung von mobilen Einrichtungen in den sicherheitstechnisch wichtigen Gebäuden umgesetzt wurde. 15
2.2 IAEA-Überprüfung Erfolgreiches Abschneiden der baden-württembergischen Atomaufsicht bei der Überprüfung durch die IAEA Die deutsche Atomaufsicht hat sich auf eigene Initiative erstmalig am Maßstab hoher internationaler Sicherheitsstandards der IAEA (International Atomic Energy Agency) überprüfen lassen. Bei der Überprüfung „IRRS Germany 2008“ (Integrated Regulatory Review Service) wurden die kerntechnischen Abteilungen beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und beim Umweltministerium Ba- den-Württemberg (UM BW) unter die Lupe genommen. Ein von der IAEA zusammen- gestelltes 14-köpfiges internationales Expertenteam hat hierzu vom 07. bis 18.09.2008 umfangreiche Befragungen und Besichtigungen an den Standorten Stuttgart, Berlin und Bonn vorgenommen. Abb. 2.1: IAEA-Hauptsitz, Wien 16
Ablauf der Mission Wesentlicher Bestandteil einer IRRS-Mission ist die Selbstüberprüfung anhand eines IAEA-Fragenkatalogs mit 248 Fragen. Dabei wurden alle von der Atomaufsicht zu er- füllenden Aufgabenbereiche erfasst: Gesetzliche Festlegungen und staatliche Ver- antwortlichkeiten, Zuständigkeiten und Aufgaben, Organisation, Zulassungen, Über- prüfung und Bewertung, Inspektionen und Vollzugsmaßnahmen, Erstellung von Vor- schriften sowie die behördeneigenen Managementsysteme. Die Ergebnisse wurden als Vorbereitungsunterlage für die internationalen Experten in einen zusammenfas- senden englischen Bericht eingestellt. Dieser Bericht (Advance Reference Material) kann auch auf den Internetseiten des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Infomaterial Advance Reference Material) eingesehen werden. Der Bericht und die elektronische Materialiensammlung wesentlicher deutscher Regelungen, die ins Engli- sche zu übersetzen waren, geben einen guten Überblick über den Aufbau und die Ab- läufe bei der Atomaufsicht. Die Form und der Inhalt der Vorbereitungsunterlagen fand die ausdrückliche Anerkennung bei den internationalen Experten. Der reibungslose Ablauf der 2-wöchigen Mission im September 2008 erforderte einen hohen planerischen und logistischen Aufwand. Dabei waren u.a Gespräche an den Standorten Stuttgart, Bonn und Berlin mit den Ministern, Behördenmitarbeitern, Betrei- bern und Sachverständigen sowie die Teilnahme an einer Aufsicht im KKW Neckar- westheim zu koordinieren. Die Verhandlungssprache war für alle Teilnehmer englisch. Das Ergebnis der Überprüfung wurde in Form eines Abschlussberichtes von der IAEA vorgelegt. Der Abschlussbericht Final Report. befindet sich auf den Internetseiten des Umweltministeriums Baden-Württemberg. 17
Abb. 2.2: Abschlussbericht Ergebnisse der Mission Aus Landessicht ist ein wesentliches Ergebnis, dass die durch die Länderbehörde durchgeführte Atomüberwachung die hohen internationalen Anforderungen erfüllt. Die Effektivität der Aufsicht durch das UM BW wurde bestätigt. Diese basiert auf einer schriftlichen Aufsichtskonzeption und einem Aufsichtshandbuch, das alle wichtigen Bereiche systematisch und strukturiert erfasst. 18
Aufsichtskonzeption und Aufsichtshandbuch - Struktogramm Inhaltsverzeichnis Beteiligte Gegenstand Möglichkeiten Grundlagen Aufgaben Maßstäbe Prüfungsbefugnisse Prüfungsmethoden Pflichten Kosten Stellen der Aufsicht bericht. Eingreifens ........ ........ hw hw vb mp hw hw hw hw hw hw hw ........ hw hw Andere beteiligte BMU Beratungs- ...... ........ Sachverständige Stellen (RSK, LAA) gremien, ILK ...... ........ ........ ........ ........ ........ ........ mp ........ ........ cl hw ........ ........ hw vb Die verschiedenen ...... ........ ........ Informationsquellen Grundsatz ...... ...... ...... ...... ...... Prüfverfahren Besondere Stilllegung Notfall / Unfall Änderungen Betrieb Errichtung Betriebsabläufe vb mp hw vb hw Aufsichts- Veranlasste Basisaufsicht PSÜ schwerpunkte Aufsicht cl Inspektionen vor Ort vb mp Änderungsverfahren Inspektions- bereiche Meldepflichtige und Betriebsführung cl Strahlenschutz vb ........ Clearing ........ hw ........ sonstige Ereignisse ........ ................ ........ Instandhaltung ........ ...... ...... ........ .............. Auswertung ...... hw ...... Wiederkehrende Prüfgn. Betreiberberichte KOMFORT Weiterleitungs- Qualitätssicherung hw Kernreaktor vb RESA ........ cl nachrichten ........ Fernüberwachung ........ Jahresinspek- cl ........ ...... Fachkunde Personal ........ ...... Quartalsberichte tionsprogramm ........ ........ hw Wiederkehrende cl der GRS ...... Prüfungen Strahlenschutz ........ ...... Vorkommnisse kon- Instandhaltung / Chemie mp Wartung ventioneller Anlagen Ganzheitl. Ereignisanal. Team- Alterungs- Arbeitsvorgaben Hilfsmittel ........ vb inspektionen mp Ereignisanalyse ........ management Handlungs- Alterungsmanagement ...... hw Prozessdarstellung Qualitäts- anweisung Sicherheits- hw Vorkehrgn. f. Notfälle hw sicherung ........ management cl Checkliste ........ ........ ........ ........ ........Ergänzende ........ mp Personalstand Unterlage Objektsicherung ...... ........ ...... ...... Gespräche auf Personalplanung ........ mp Führungsebene ...... mp Merkpostenliste Brennelementhandhabg. ........ ...... cl vb Zuverlässigkeits- Brandschutz überprüfung Verfahrens- vb beschreibung Dokumentation mp Fachkunde des Abbildung 2 ........ ........ Personals Bautechnik ...... Abb. 2.3: Struktogramm Aufsichtskonzeption und -handbuch Ausdrücklich hervorgehoben wurde auch die hohe Kompetenz der zur Unterstützung der Überwachungstätigkeit hinzugezogenen Sachverständigen. Dabei wurde klar be- stätigt, dass die Entscheidungskompetenz bei der Behörde liegt und vom UM BW wahrgenommen wird. Die von den Experten wahrgenommene Grundhaltung des UM BW, sich kontinuierlich zu verbessern, wurde positiv herausgestrichen. Bei der Teilnahme an einer Aufsicht des Blockes I des Kernkraftwerks Neckarwest- heim fiel der hohe Sicherheitsstandard auf. Dies wurde als Ergebnis des Zusammen- spiels von systematischer Aufsicht und Betreibereigenverantwortung bewertet. Zu ei- 19
nem ähnlichen Ergebnis waren auch schon eigenständige IAEA-Überprüfungen der Kernkraftwerke KKP 2 und GKN I (OSART KKP 2 und OSART GKN I) in den vergan- genen Jahren gekommen. Der in den letzten Jahren vom UM BW eingeschlagene Weg, neben der Technik auch menschliche und organisatorische Aspekte in die Überwachung mit einzubeziehen (MTO-Ansatz), wurde als vorbildlich („Good Practice“) bezeichnet. Hierzu waren in der Vergangenheit spezielle Aufsichtsinstrumente zur Bewertung der Sicherheitskultur und die aufsichtliche Kontrolle der personellen Entwicklung beim Betreiber eingeführt wor- den. Zusammenwirken von Mensch, Technik und Organisation Mensch / Personal Das sicherheitsfördernde Handeln des Personals wird beeinflusst vom Faktor Technik vom Faktor Organisation - Bedienungseinrichtungen - Arbeitspläne - Instrumentierung - Aus- und Weiterbildung - Ergonomie - Sicherheitskultur Technik Organisation Das gute Funktionieren der Technik wird Die Arbeits- und Wirkungsweise der Organisation beeinflusst wird beeinflusst vom Faktor Mensch vom Faktor Organisation vom Faktor Technik vom Faktor Mensch - Bedienung - Qualitätssicherung - Strahlenschutz - Vorgesetztenverhalten - Prüfung - Prüfverfahren - konv. Arbeitsschutz - Teamverhalten - Instandhaltung - Bedienungsanleitungen - Informations- und - Sicherheitskultur Überwachungssysteme - organisationales - Dokumentation Lernen Abb. 2.4: Zusammenwirken Mensch, Technik und Organisation Genauso wichtig war es für das UM BW, Impulse für eine kontinuierliche Verbesse- rung und Hinweise auf aktuelle Entwicklungstendenzen zu erhalten. Die Intensivierung des internationalen Informationsaustausches und des Transfers der dabei gewonne- nen Erkenntnisse in die praktische Arbeit spielt dabei eine wichtige Rolle. Die Optimie- rung der Öffentlichkeitsarbeit ist ein weiterer Verbesserungspunkt. Zudem sollten sta- 20
tistisch abgestützte Risikobetrachtungen der sicherheitsrelevanten Systeme und Kom- ponenten zur Priorisierung der aufsichtlichen Tätigkeit noch stärker mit einfließen. Großer Wert wird auf internationaler Seite auch darauf gelegt, dass die Atomaufsicht auf längere Sicht angemessen mit kompetentem Personal ausgestattet ist. Zusammen mit dem Bund soll darüberhinaus beraten werden, Sicherheitsfragen ohne Doppelarbeit zu behandeln. Die von den internationalen Experten in Teilbereichen vorgeschlagene Modernisierung des kerntechnischen Regelwerkes ist gemeinsam und einvernehmlich von den Ländern und dem Bundesumweltministerium voranzut- reiben. Zudem gab es noch Anregungen, das bestehende Managementsystem weiter zu ver- feinern. Unterlagen des Managementsystems der atomrechtlichen Behörde in Baden-Württemberg Grundzüge Auftrag des Managementsystems Leitmerkmale Leitbild Ziele Programm, Konzeption Aufsichtskonzeption Prozesse, Regelungen, Organisations- Aufsichts- Störfall- Anweisungen handbuch handbuch handbuch Hilfsmittel, Anlagen und Verweise im Unterlagen Organisationshandbuch, Aufsichtshandbuch und Störfallhandbuch Abb. 2.5: Unterlagen des Managementsystems In einer in 2 Jahren stattfindenden Nachfolgemission sollen dann die eingeleiteten Verbesserungsmaßnahmen überprüft werden. Hierzu hat das UM BW eine Aktions- plan erstellt, der die Umsetzung der das UM BW betreffenden Maßnahmen enthält. 21
Fazit Die zentrale Aussage ist, dass das UM BW international hohe Standards erfüllt. Das Ergebnis bestätigt damit die Aussagen der im Jahr 2006 durchgeführten Überprüfung durch die Internationale Länder Kommission (ILK). Mit der Umsetzung der Verbesse- rungsvorschläge soll der Ansatz einer kontinuierlichen Verbesserung konsequent wei- terverfolgt werden. Dabei sind das hohe Engagement und die großen Anstrengungen der Abteilungsmitarbeiter, sich zusätzlich zu den vielfältigen Aufgaben dem internatio- nalen Vergleich erfolgreich zu stellen, herauszustreichen. Antrieb ist hierbei, der Öf- fentlichkeit und den Nachbarstaaten die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen auf einem hohen Niveau zu gewährleisten. Es ist das Selbstverständnis der baden- württembergischen Atomaufsicht, trotz des im Atomgesetz festgeschriebenen Aus- stiegs aus der Kernenergie den Anschluss an internationale Entwicklungen zu behal- ten. Die Sicherheit der Anlage und ihr sicherer Betrieb haben bis zur Abschaltung der Anlagen höchste Priorität. Der abschließende Dank gilt den internationalen Experten, die mit großem Einsatz und hoher Fachkompetenz ihren Beitrag zu der ständigen Verbesserung der Sicher- heit im Bereich der Atomaufsicht geleistet haben. Abb. 2.6: Internationales Expertenteam 22
2.3 Gemeinschaftskernkraftwerk Neckarwestheim I (GKN I) 2.3.1 Betriebsdaten Das EnKK Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block I (GKN I) in Neckarwestheim, ein Druckwasserreaktor mit 840 MW elektrischer Bruttoleistung, wurde von Siemens/KWU in den Jahren 1972 bis 1976 errichtet. Die Revision im Block I war in diesem Jahr zweigeteilt. Im ersten Teil vom 30.04.2008 bis 08.05.2008 wurden die notwendigen Prüf- und Instandhaltungstätigkeiten, der Brennelementwechsel sowie eine Inspektion am Drehstromgenerator vorgenommen. Der zweite Schritt dauerte vom 11.10.2008 bis 01.12.2008. Schwerpunkte lagen dabei bei der Wartung des Drehstromgeneratorläu- fers, der Ultraschallprüfung des Reaktordruckbehälters sowie der Druckprüfung des Primärkreises. Die Anlage war in der Zeit vom 22.05.2008 bis 06.06.2008 wegen In- standhaltungsarbeiten am Deckeldichtungssystem abgefahren. 2.3.2 Erteilte Genehmigungen Im Jahr 2008 wurde dem GKN I keine atomrechtliche Genehmigung erteilt. 2.3.3 Inspektionen vor Ort Im Jahr 2008 sind an 60,5 Personentagen Aufsichtsbesuche zu einer Vielzahl unter- schiedlicher Themen durch die Aufsichtsbehörde erfolgt. Dies entspricht einer Präsenz von über einem Personentag pro Woche. In der Zeit der Jahresrevision wurden die Aufsichtsbesuche intensiviert. 2.3.4 Änderungsanzeigen Im Berichtsjahr wurden vom Betreiber 72 neue Änderungsanzeigen eingereicht. Es handelt sich dabei um 36 Anzeigen der Kategorie B und 36 der Kategorie C. Hervorzuheben sind folgende Änderungsanzeigen der Kategorie B: Erdbebenertüchtigung der Wartentafeln und Wartenpulte Zur Anpassung an den Stand der Technik werden die Verankerungen des Wartenpul- tes und Teile der Wartentafeln am Boden verstärkt und die Wartentafeln und Warten- pulte konstruktiv verbessert. 23
Austausch von Jodmonitoren Die eingebauten Jodmonitore (ein auslaufendes Modell) zur Überwachung der Jodak- tivität in der Raumluft werden im Rahmen des Alterungsmangements durch neue Mo- nitore ersetzt. Mit den neuen Monitoren, die einen größeren Detektor haben, wird auch die Nachweisgrenze deutlich verbessert. 2.3.5 Meldepflichtige Ereignisse Im Jahr 2008 ereigneten sich in der Anlage GKN I fünf meldepflichtige Ereignisse. Diese Ereignisse waren alle der niedrigsten Meldestufe N (Normalmeldung) zuzuord- nen und fallen nach der Internationalen Skala INES in die niedrigste Kategorie 0 (un- terhalb der Skala). Die Ereignisse hatten somit keine oder nur eine sehr geringe si- cherheitstechnische Bedeutung. Die Meldepflichtigen Ereignisse sind auf der Internet- seite des Umweltministeriums (Meldepflichtige Ereignisse in baden- württembergischen Kernkraftwerken) beschrieben. 2.3.6 Besonderheiten Sicherheitsüberprüfung Im Jahr 2007 wurde bei GKN I die periodischen Sicherheitsüberprüfung abgeschlos- sen und dem Umweltministerium fristgerecht zum 31.12.2007, d.h. wie im Atomgesetz festgelegt, vorgelegt. Die alle 10 Jahre durchzuführende Sicherheitsüberprüfung wur- de nach einem bundesweit geltenden Leitfaden durchgeführt. Der Betreiber des GKN I kommt zusammenfassend zu dem Ergebnis: „... dass das GKN I an dem heutigen Stand der Technik gemessen werden kann und auch im Lichte neuerer Erkenntnisse ausreichend Vorsorge gegen Schäden getroffen wurde“. Das Umweltministerium be- wertet derzeit mit Unterstützung zugezogener Gutachter die Sicherheitsüberprüfung (insgesamt ca. 40 Aktenordner). Überprüfung der Anlage durch internationale Experten (OSART-Mission) Der Betrieb des GKN I wurde im Zeitraum vom 08.10. bis 24.10.2007 durch ein inter- nationales Expertenteam der IAEA überprüft. Der Abschlussbericht der IAEA wurde im März 2008 veröffentlicht. Die Experten kommen darin zum Ergebnis, dass das GKN nach internationalen Maßstäben eine sehr gute Anlage ist und viele Merkmale einer starken Sicherheitskultur aufweist. In 2009 wird von der IAEA eine Follow-up-Mission durchgeführt. Das Umweltministerium hat die Initiierung dieser Mission durch GKN sehr begrüßt, wurde zu einzelnen Themenstellungen bzw. Schnittstellen von einem 24
IAEA Experten befragt und wurde auch während der Mission vom IAEA-Teamleiter über deren Verlauf und die Ergebnisse informiert. Übertragung von Elektrizitätsmengen Im Dezember 2006 hat die EnBW beim Bundesumweltministerium (BMU) einen Ant rag auf Übertragung von 46,9 TWh vom GKN II auf das GKN I gestellt. Ohne den Elektrizitätsmengenübertrag müsste das GKN I voraussichtlich im April 2010 und das GKN II im Jahr 2022 den Leistungsbetrieb beenden. Mit dem beantragten Elektrizi- tätsmengenübertrag würden beide Kernkraftwerke im Jahr 2017 vom Netz gehen. Über den Antrag entscheidet gemäß Atomgesetz das BMU im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundeswirtschaftsministerium. Das BMU hat mit Be- scheid vom 12. Juni 2008 den Antrag der EnBW abgelehnt. Die EnBW hat gegen die- sen ablehnenden Bescheid Klage erhoben. Dübelinspektionen Nach den Befunden in den Kernkraftwerken in Biblis wurden in GKN I vertiefte Unter- suchungen der verbauten Dübelverbindungen durchgeführt. Mängel, die Sofortmaß- nahmen erforderlich gemacht hätten, wurden dabei nicht festgestellt. 2.4 Gemeinschaftskernkraftwerk Neckarwestheim II (GKN II) 2.4.1 Betriebsdaten Der Block II des Gemeinschaftskernkraftwerks Neckar (GKN II) in Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor des Konvoi-Typs mit 1400 MW elektrischer Bruttoleistung. Er wurde in den Jahren 1982 bis 1988 von Siemens/KWU errichtet. Es ist das jüngste in Deutschland in Betrieb gegangene Kernkraftwerk. Die Jahresrevision erfolgte vom 23.08. bis 14.09.2008. Ein Schwerpunkt der diesjährigen Revision war die Leckra- tenprüfung des Containments. 2.4.2 Erteilte Genehmigungen Im Jahr 2008 wurde dem GKN II eine atomrechtliche Genehmigung (Fremdpersonal- gebäude) erteilt. Das Genehmigungsverfahren für eine Erhöhung der thermischen Reaktorleistung wurde fortgesetzt. 25
2.4.3 Inspektionen vor Ort Im Jahr 2008 wurden für Aufsichtsbesuche 63 Personentagen aufgewendet. Dies ent- spricht einer Präsenz von über einem Personentag pro Woche. In der Zeit der Jahres- revision wurden die Aufsichtsbesuche intensiviert. 2.4.4 Änderungsanzeigen Im Berichtsjahr wurden vom Betreiber 48 neue Änderungsanzeigen eingereicht. Es handelt sich dabei um 15 Anzeigen der Kategorie B und 33 der Kategorie C. Hervorzuheben ist folgende Änderungsanzeige der Kategorie B: Anpassung der primärseitigen Druckstaffelung Ziel der Änderung ist es, die Wahrscheinlichkeit für das Ansprechen des Druckhalter- Abblaseventils zu minimieren. Gleichzeitig wird die Wahrscheinlichkeit für das Anspre- chen mehrerer Druckhalterventile durch eine geeignete Staffelung der Druckan- sprechwerte minimiert, ohne dass die Auslegungsparameter der Anlage geändert wer- den. 2.4.5 Meldepflichtige Ereignisse Im Jahr 2008 ereigneten sich in der Anlage GKN II sechs meldepflichtige Ereignisse. Diese Ereignisse sind alle der niedrigsten Meldestufe N (Normalmeldung) zuzuordnen und fallen nach der Internationalen Skala INES in die niedrigste Kategorie 0 (unterhalb der Skala). Die Ereignisse hatten somit keine oder nur eine sehr geringe sicherheits- technische Bedeutung. Die Meldepflichtigen Ereignisse sind auf der Internetseite des Umweltministeriums (Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken) beschrieben. 2.4.6 Besonderheiten Übertragung von Elektrizitätsmengen Im Dezember 2006 hat die EnBW beim Bundesumweltministerium (BMU) einen Ant rag auf Übertragung von 46,9 TWh vom GKN II auf das GKN I gestellt. (siehe Kap. 2.3.6). Das BMU hat mit Bescheid vom 12. Juni 2008 den Antrag der EnBW abge- lehnt. EnBW hat gegen diesen ablehnenden Bescheid Klage erhoben. 26
Dübelinspektionen Nach den Befunden in den Kernkraftwerken in Biblis wurden in GKN I vertiefte Unter- suchungen der verbauten Dübelverbindungen durchgeführt. Mängel, die Sofortmaß- nahmen erforderlich gemacht hätten, wurden dabei nicht festgestellt. 2.5 Kernkraftwerk Philippsburg 1 (KKP 1) 2.5.1 Betriebsdaten Das Kernkraftwerk Philippsburg Block 1 ist ein Siedewasserreaktor der AEG/KWU- Baulinie 69 mit 926 MW elektrischer Bruttoleistung, der in den Jahren 1970 bis 1979 errichtet wurde. Die Anlage befand sich in der Zeit vom 11.04 bis zum 03.06.2008 in der Jahresrevision. 2.5.2 Erteilte Genehmigungen Es wurden im Jahr 2008 keine Genehmigungen erteilt. 2.5.3 Inspektionen vor Ort Für Aufsichtsbesuche wurden in der Anlage KKP 1 insgesamt 96,5 Personentage auf- gewendet. Dies entspricht einer Anwesenheit bei Leistungsbetrieb von ca. 1,8 Perso- nentagen pro Woche. Während der Jahresrevision wurden die Aufsichtstätigkeiten intensiviert (ca. 4 Personentage/Woche). Wichtiger Bestandteil war dabei die Teilnah- me an den regelmäßigen Revisionsgesprächen. In Kap. 2.1.1 ist für alle Inspektions- bereiche der tatsächlich durchgeführte Aufsichtsaufwand dargestellt. Ein Schwerpunkt der Aufsicht vor Ort war die Sanierung von Dübelverbindungen. 2.5.4 Änderungsanzeigen Für KKP 1 hat die EnBW insgesamt 49 Änderungsanträge eingereicht. Nach dem lan- deseinheitlichen Änderungsverfahren waren davon 31 Änderungen der Kategorie B und 18 Änderungen der Kategorie C zuzuordnen (siehe Kapitel 2.1.2 ). Zwei Beispiele für Änderungsanzeigen der Kategorie B sind die Folgenden: 27
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