Tätigkeitsbericht 2008 - Kernenergieüberwachung und Strahlenschutz in Baden-Württemberg - Umweltministerium Baden-Württemberg

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Tätigkeitsbericht 2008 - Kernenergieüberwachung und Strahlenschutz in Baden-Württemberg - Umweltministerium Baden-Württemberg
Kernenergieüberwachung und
      Strahlenschutz
             in
    Baden-Württemberg

 Tätigkeitsbericht 2008
Tätigkeitsbericht 2008 - Kernenergieüberwachung und Strahlenschutz in Baden-Württemberg - Umweltministerium Baden-Württemberg
1   Einleitung ............................................................................................................ 5

2   Überwachung der Kernkraftwerke .................................................................... 6

    2.1 Allgemeines .................................................................................................. 6
          2.1.1   Inspektionen vor Ort....................................................................................................... 6
          2.1.2   Änderungsanzeigen ....................................................................................................... 8
          2.1.3   Meldepflichtige Ereignisse ............................................................................................. 9
          2.1.4   Aufsichtsschwerpunkte .................................................................................................11
          2.1.5   Tätigkeit der Clearingstelle für meldepflichtige Ereignisse .......................................... 13
          2.1.6   Gutachtertätigkeit ......................................................................................................... 14

    2.2 IAEA-Überprüfung ...................................................................................... 16

    2.3 Gemeinschaftskernkraftwerk Neckarwestheim I (GKN I) ........................ 23
          2.3.1   Betriebsdaten ............................................................................................................... 23
          2.3.2   Erteilte Genehmigungen .............................................................................................. 23
          2.3.3   Inspektionen vor Ort..................................................................................................... 23
          2.3.4   Änderungsanzeigen ..................................................................................................... 23
          2.3.5   Meldepflichtige Ereignisse ........................................................................................... 24
          2.3.6   Besonderheiten ............................................................................................................ 24

    2.4 Gemeinschaftskernkraftwerk Neckarwestheim II (GKN II) ...................... 25
          2.4.1   Betriebsdaten ............................................................................................................... 25
          2.4.2   Erteilte Genehmigungen .............................................................................................. 25
          2.4.3   Inspektionen vor Ort..................................................................................................... 26
          2.4.4   Änderungsanzeigen ..................................................................................................... 26
          2.4.5   Meldepflichtige Ereignisse ........................................................................................... 26
          2.4.6   Besonderheiten ............................................................................................................ 26

    2.5 Kernkraftwerk Philippsburg 1 (KKP 1)...................................................... 27
          2.5.1   Betriebsdaten ............................................................................................................... 27
          2.5.2   Erteilte Genehmigungen .............................................................................................. 27
          2.5.3   Inspektionen vor Ort..................................................................................................... 27
          2.5.4   Änderungsanzeigen ..................................................................................................... 27
          2.5.5   Meldepflichtige Ereignisse ........................................................................................... 28
          2.5.6   Besonderheiten ............................................................................................................ 29

    2.6 Kernkraftwerk Philippsburg 2 (KKP 2)...................................................... 29

2
Tätigkeitsbericht 2008 - Kernenergieüberwachung und Strahlenschutz in Baden-Württemberg - Umweltministerium Baden-Württemberg
2.6.1   Betriebsdaten ............................................................................................................... 29
          2.6.2   Erteilte Genehmigungen .............................................................................................. 29
          2.6.3   Inspektionen vor Ort..................................................................................................... 29
          2.6.4   Änderungsanzeigen ..................................................................................................... 29
          2.6.5   Meldepflichtige Ereignisse ........................................................................................... 30
          2.6.6   Besonderheiten ............................................................................................................ 30

    2.7 Kernkraftwerk Obrigheim .......................................................................... 30
          2.7.1   Betriebsdaten ............................................................................................................... 30
          2.7.2   Verfahren zur Stilllegung und Abbau ........................................................................... 31
          2.7.3   Inspektionen vor Ort..................................................................................................... 31
          2.7.4   Änderungsanzeigen ..................................................................................................... 32
          2.7.5   Meldepflichtige Ereignisse ........................................................................................... 32

3   Sonstige kerntechnische Einrichtungen ........................................................ 33

    3.1 Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) ......................................... 33

    3.2 Verglasungseinrichtung Karlsruhe (VEK) ................................................ 34

    3.3 Hauptabteilung Dekontaminationsbetriebe (HDB) .................................. 36

    3.4 Kompakte Natriumgekühlte Kernreaktoranlage (KNK) ........................... 39

    3.5 Mehrzweckforschungsreaktor (MZFR) ..................................................... 39

    3.6 Europäisches Institut für Transurane (ITU).............................................. 40

    3.7 Tritiumlabor Karlsruhe ............................................................................... 41

    3.8 Sonstige Einrichtungen im Forschungszentrum Karlsruhe ................... 42

    3.9 TRIGA Heidelberg....................................................................................... 42

    3.10Siemens-Unterrichtsreaktoren (SUR 100) ................................................ 43

4   Umweltradioaktivität und Strahlenschutz ...................................................... 44

    4.1 Natürliche Radioaktivität ........................................................................... 44

    4.2 Kernreaktor-Fernüberwachung ................................................................. 45
          4.2.1 Statistische Informationen zum Betrieb der KFÜ ......................................................... 46
          4.2.2 Betrieb der KFÜ im Jahr 2008, Erneuerung des Systems und KFÜ-Schulungen ....... 46

                                                                                                                                                 3
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4.3 Überwachung der allgemeinen Umweltradioaktivität und
        Umgebungsüberwachung kerntechnischer Anlagen .............................. 49
          4.3.1 Überwachung der allgemeinen Umweltradioaktivität................................................... 49
          4.3.2 Umgebungsüberwachung kerntechnischer Anlagen ................................................... 50

    4.4 Strahlenschutz ........................................................................................... 52

    4.5 Kompetenzzentrum Strahlenschutz ......................................................... 52

    4.6 Notfallschutz ............................................................................................... 53
          4.6.1 Katastrophenschutzübungen ....................................................................................... 54
          4.6.2 Daten der ABC-Erkunder ............................................................................................. 58
          4.6.3 Elektronische Lagedarstellung..................................................................................... 59
          4.6.4 Unterstützung der Katastrophenschutzplanung / Zusammenarbeit mit dem
                Innenministerium.......................................................................................................... 60
          4.6.5 Zusammenarbeit auf Bundesebene und international ................................................. 61

    4.7 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ................................................ 62

5   Entsorgung ....................................................................................................... 64

    5.1 Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente .... 64

    5.2 Standortzwischenlager .............................................................................. 70

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Tätigkeitsbericht 2008 - Kernenergieüberwachung und Strahlenschutz in Baden-Württemberg - Umweltministerium Baden-Württemberg
1 Einleitung
Eine wichtige Aufgabe des Umweltministeriums Baden-Württemberg (UM) ist die
Überwachung (Genehmigung und Aufsicht) der Kernkraftwerke und der sonstigen
kerntechnischen Einrichtungen im Land.

Die Abteilung Kernenergieüberwachung, Umweltradioaktivität hat in den letzten Jah-
ren große Anstrengungen für eine kontinuierliche Verbesserung der Aufsichts- und
Genehmigungstätigkeit unternommen. Mit der Teilnahme an einer Überprüfung durch
die IAEA (International Atomic Energy Agency) im Jahr 2008 hat sie sich dem Ver-
gleich mit international fortschrittlichen Standards gestellt. Die IAEA hat in ihrem Ab-
schlussbericht 1 die Einhaltung dieser internationalen Standards bescheinigt. Für den
Prozess der kontinuierlichen Verbesserung wurden wichtige Erkenntnisse erzielt, die
in einem Aktionsplan umgesetzt werden sollen.

Die Erhöhung der Transparenz der Überwachungsbehörde ist ein zentrales Anliegen.
Aus diesem Grund erstellt das UM bereits seit einigen Jahren einen jährlichen Tätig-
keitsbericht, der die Schwerpunkte eines Jahres aufgreift. Zusätzlich werden Monats-
berichte in das Internet eingestellt 2 . Darin werden u. a. die Zahl der Aufsichtsbesuche
vor Ort, der Betriebsverlauf in den Kernkraftwerken und Besonderheiten im Berichts-
zeitraum aufgegriffen. Das Umweltministerium Baden-Württemberg strebt damit eine
noch aktuellere Dokumentation seiner Arbeit an.

Der vorliegende Tätigkeitsbericht gliedert sich in fünf Kapitel. Nach der Einleitung wird
in Kapitel 2 über die IAEA-Überprüfung berichtet. Dieses Kapitel enthält darüberhinaus
die wesentlichen Ergebnisse der Überwachung der Kernkraftwerke in Baden-
Württemberg im Jahr 2008. Darin informiert das UM über die durchgeführten Inspek-
tionen vor Ort, über wichtige Änderungsanzeigen, interessante meldepflichtige Ereig-
nisse sowie über weitere Besonderheiten in den Kernkraftwerken.

Das anschließende Kapitel 3 widmet sich den anderen kerntechnischen Einrichtungen
in Baden-Württemberg. Dies sind alle im Rückbau befindlichen Anlagen sowie ver-
schiedene Institute, Schulungsreaktoren und die Verglasungseinrichtung Karlsruhe,
die einzige zurzeit im Bau befindliche kerntechnische Anlage in Deutschland.

Kapitel 4 befasst sich mit der Kernreaktor-Fernüberwachung, der Überwachung der
Umweltradioaktivität, sowie dem Notfall- und Strahlenschutz.

1
    Link zu Internetseite mit IRRS final report
2
    Link zu Internetseite mit Monatsberichten der Abteilung Kernenergieüberwachung, Umweltradioaktivität

                                                                                                           5
Tätigkeitsbericht 2008 - Kernenergieüberwachung und Strahlenschutz in Baden-Württemberg - Umweltministerium Baden-Württemberg
In Kapitel 5 werden Zahlen zu Rahmenbedingungen der Entsorgungssituation baden-
württembergischer Anlagen erläutert und über die Standortzwischenlager der Kern-
kraftwerksstandorte berichtet.

2 Überwachung der Kernkraftwerke
2.1 Allgemeines

Nach § 19 Abs. 1 des Atomgesetzes (AtG) unterliegen die Errichtung, der Betrieb und
der Besitz von kerntechnischen Anlagen, der Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie
deren Beförderung der staatlichen Aufsicht, die für Baden-Württemberg vom Umwelt-
ministerium wahrgenommen wird. Die Aufsichtsbehörden haben vor allem darüber zu
wachen, dass gesetzliche Vorschriften und genehmigungsrechtliche Festlegungen
eingehalten werden. Seit 2006 führt das Umweltministerium auch die atomrechtlichen
Genehmigungsverfahren federführend durch. Das Wirtschaftsministerium und – wenn
Zuständigkeiten berührt sind – das Innenministerium Baden-Württemberg werden be-
teiligt.

    2.1.1 Inspektionen vor Ort

Auch wenn keine Änderungen in einem Kernkraftwerk vorgenommen werden, unter-
liegt die Anlage der intensiven Aufsicht. Während des Leistungsbetriebs der Kern-
kraftwerke wird eine durchschnittliche Präsenz der Aufsichtsbehörde vor Ort mit einem
Personentag pro Woche und Kernkraftwerksblock im Rahmen der Inspektionen vor
Ort angestrebt. Geprüft werden vor allem die Einhaltung der Auflagen der Genehmi-
gungsbescheide und die Vorgaben der Genehmigungsunterlagen, die Einhaltung der
Schutzvorschriften der Strahlenschutzverordnung sowie der Vorgaben für die Beset-
zung des Bedienungs- bzw. Sicherungspersonals. Kontrolliert werden ferner die Ein-
haltung der Vorschriften zu Freischalt- und Freigabeprozeduren bei Instandhaltungen
und Änderungen, die Beachtung der Brandschutzmaßnahmen, der Zustand der
Flucht- und Rettungswege unter sicherheitstechnischen Gesichtspunkten, die Führung
der Schichtbücher und sonstiger Aufzeichnungen, zu denen der Betreiber verpflichtet
ist. Weitere wichtige Gegenstände aufsichtlicher Kontrolle sind die Betriebsführung
sowie die Einhaltung von betrieblichen Regelungen, notwendigen Sicherheitsvorkeh-
rungen und Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus dienen Inspektionen vor Ort der In-
formation über den Stand und den Ablauf von Instandhaltungsvorgängen und von Än-
derungsmaßnahmen sowie der Kontrolle der Aufzeichnungen über Personendosimet-
rie (externe und interne Strahlenexposition), über die ärztliche Überwachung und über
die Emissionen radioaktiver Stoffe.

6
Tätigkeitsbericht 2008 - Kernenergieüberwachung und Strahlenschutz in Baden-Württemberg - Umweltministerium Baden-Württemberg
Die Kernkraftwerke werden in der Regel einmal im Jahr zum Brennelementwechsel
und zu umfangreichen Prüf- und Instandhaltungsmaßnahmen abgeschaltet. Während
dieser Stillstandphase, Revision genannt, wird die Präsenz von Aufsichtsbediensteten
in dem Kernkraftwerk auf ca. 3 Personentage pro Woche erhöht. Zusätzlich werden
anlassbezogen z.B. nach meldepflichtigen Ereignissen, Inspektionen vor Ort durchge-
führt. Das Kernkraftwerk Obrigheim (KWO) hat 2005 den Leistungsbetrieb beendet.
Da kein Leistungsbetrieb vorlag und die Brennelemente aus dem Reaktor entladen
sind, wurde die Anzahl der Inspektionen der Aufsichtsbehörde reduziert.
Eine Übersicht über die durchgeführten Inspektionen in den Kernkraftwerken ist aus
Tabelle 2.1 zu entnehmen.

                                            Inspektionstage pro Kernkraftwerk
Inspektionsbereich
                                            GKN I GKN II KKP 1 KKP 2          KWO
1. Änderungsverfahren                       12      3,5     11,5     4        2
2. Betriebsführung                          8,5     10,5    10       10       4
3. Instandhaltung/ Wartung                  3,5     5,5     11       0,5      0,5
4. Wiederkehrende Prüfungen                 2       7,5     2,5      2        0,5
5. Qualitätssicherung                       2       2       1        3        1,5
6. Fachkunde des Personals                  3       1,5     1,5      2        0
7. Strahlenschutz                           4,5     3,5     6        0,5      4
8. Chemie                                   0       1,5     1        0        0,5
9. HF-System                                0,5     0,5     0        1,5      0
10. Alterungsmanagement                     0       0       3        3        1,5
11. Vorkehrungen für Notfälle               1,5     4,5     0,5      0        0,5
12. Sicherung                               5,5     8       3        3,5      3
13. Brennelementhandhabung                  1       4       3,5      5        0
14. Brandschutz Arbeitsschutz               3       2       9        4        0,5
15. Dokumentation                           1,5     2       2        0,5      0,5
16. Bautechnik                              0       1       8        0        0
Weitere Aufsichtsbereiche, davon
 - Meldepflichtige Ereignisse               3       1,5     5        1        0
 - Revision                                 9       5,5     12,5     6,5      0
 - Entsorgung allgemein (mit Interimslager 0        0       0        4        2,5
 - Sonstiges                                0       0       5,5      0,5      0,5

Summe                                       60,5    64,5    96,5     51,5     22,0
Tab. 2.1:      Inspektionsbereiche der Aufsicht für die baden-württembergischen
               Kernkraftwerke im Jahr 2008 in Personentagen

                                                                                     7
Tätigkeitsbericht 2008 - Kernenergieüberwachung und Strahlenschutz in Baden-Württemberg - Umweltministerium Baden-Württemberg
2.1.2 Änderungsanzeigen

In einem Kernkraftwerk werden jährlich etwa zwischen 30 und 70 Nachrüstmaßnah-
men und sonstige genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige Verände-
rungen zur weiteren Verbesserung der Anlagensicherheit oder zur betrieblichen Opti-
mierung durchgeführt.

Die Kontrolle dieser Änderungen der Anlage oder ihres Betriebs ist eine bedeutende
Aufgabe der atomrechtlichen Aufsichtstätigkeit. Nach einem landeseinheitlichen Ände-
rungsverfahren werden die Veränderungen in Abhängigkeit von ihrer sicher-
heitstechnischen Relevanz in vier Kategorien von Änderungsanzeigen eingeteilt:

Kategorie A ´wesentliche Veränderungen´
Wesentliche Veränderungen der Anlage oder ihres Betriebs bedürfen nach § 7 Abs. 1
des Atomgesetzes der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

Für unterhalb der Schwelle der Wesentlichkeit liegende Veränderungen enthält das
Atomgesetz keine expliziten Regelungen, insbesondere auch keine Anzeigepflicht. Die
baden-württembergischen Betreiber sind aber durch Auflagen in den Errichtungs- und
Betriebsgenehmigungen dazu verpflichtet, auch beabsichtigte Veränderungen unter-
halb der Wesentlichkeitsschwelle, der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Unterhalb der
Kategorie A bestehen noch die Änderungsmaßnahmen der Kategorien B, C und D.

Kategorie B ´bedeutsame Veränderungen´
Änderungen dieser Kategorie bedürfen der Zustimmung der Aufsichtsbehörde.

Kategorie C ´unerhebliche Veränderungen´
Änderungen der Kategorie C dürfen nach Vorliegen eines Prüfberichts des Gutachters
durchgeführt werden.

Kategorie D ´geringfügige Veränderungen´
Veränderungen, die offensichtlich keine Auswirkungen auf das Sicherheitsniveau der
Anlage haben können und die keine nukleare sicherheitstechnische oder sicherungs-
technische Bedeutung haben, werden vom Anlagenbetreiber in Eigenregie durchge-
führt. Sie müssen aber für die Aufsichtsbehörde nachvollziehbar dokumentiert werden.

8
Tätigkeitsbericht 2008 - Kernenergieüberwachung und Strahlenschutz in Baden-Württemberg - Umweltministerium Baden-Württemberg
Tabelle 2.2 gibt eine Übersicht über die Einstufung der im Jahr 2008 eingereichten
Änderungsanzeigen.

                                 Änderungsanzeigen pro Kernkraftwerk

                          GKN I      GKN II     KKP 1      KKP 2       KWO
        Summe               72         48         49         46         18
        Kategorie A          0          0         0          0           1
        Kategorie B         36         15         31         27         10
        Kategorie C         36         33         18         19          7
Tab. 2.2:    Änderungsanzeigen der baden-württembergischen Kernkraftwerke
             im Jahr 2008

    2.1.3 Meldepflichtige Ereignisse

In der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) ist im
Einzelnen festgelegt, welche Arten von in einem Kernkraftwerk eingetretenen Ereignis-
sen innerhalb welcher Frist der Aufsichtsbehörde zu melden sind. Entsprechend der
Dringlichkeit, mit der die Aufsichtsbehörde informiert sein muss, werden in der Verord-
nung folgende Kategorien von meldepflichtigen Ereignissen unterschieden:

•   Kategorie N (Normalmeldung) – innerhalb von 5 Werktagen,
•   Kategorie E (Eilmeldung) – innerhalb von 24 Stunden,
•   Kategorie S (Sofortmeldung) – unverzüglich.

Die Verfolgung und Bewertung von sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignissen ist
eine wichtige Aufgabe der Aufsichtsbehörde. Dabei fließen die Ereignisse und Erfah-
rungen aus anderen Kernkraftwerken der Bundesrepublik und aus dem Ausland in die
Arbeit ein. Die wesentliche Fragestellung ist hierbei, ob und wenn ja, welche Konse-
quenzen daraus für die zu beaufsichtigenden Anlagen gezogen werden müssen.
Durch die Vielzahl der Anlagen stellt diese Form des Erfahrungsrückflusses ein wichti-
ges Verfahren für den Gewinn sicherheitstechnischer Erkenntnisse dar.

Seit Januar 1991 werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken zusätzlich
auch nach der Internationalen Bewertungsskala für bedeutsame Ereignisse in Kern-

                                                                                     9
Tätigkeitsbericht 2008 - Kernenergieüberwachung und Strahlenschutz in Baden-Württemberg - Umweltministerium Baden-Württemberg
kraftwerken (International Nuclear Event Scale, INES) auf ihre sicherheitstechnische
und radiologische Bedeutung hin bewertet. Diese Skala dient dem Ziel einer für die
Öffentlichkeit verständlichen, international einheitlichen Bewertung der sicherheits-
technischen und radiologischen Bedeutung nuklearer Ereignisse. Die INES-Skala um-
fasst die Stufen von 1 bis 7. Meldepflichtige Ereignisse ohne oder mit nur sehr gerin-
ger sicherheitstechnischer Bedeutung werden als "unterhalb der INES-Skala" einzus-
tufende Ereignisse oder auch als solche der "Stufe 0" bezeichnet. Die 29 im Jahr 2008
von baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldeten Ereignisse sind in Tabelle
2.3 dargestellt. Ein Ereignis im Kernkraftwerk Philippsburg, Block 1 wurde in der Kate-
gorie E gemeldet und in INES-Stufe 1 eingestuft. Alle übrigen Ereignisse waren Nor-
malmeldungen im Sinne der AtSMV und wurden unterhalb der INES-Skala in Stufe 0
eingeordnet, also in die jeweils niedrigste Meldekategorie.

                                             Meldepflichtige Ereignisse pro Kernkraftwerk

                                                                                                                     *)
                                                GKN I          GKN II        KKP 1          KKP 2         KWO
     Summe                                         5              6              9             9              0
     Einstufung nach AtSMV:
     Kategorie N                                   5              6              8             9              -
     Kategorie E                                   -              -              1             -              -
     Kategorie S                                   -              -              -             -              -
     nach INES-Einstufung:
     Stufe 0                                       5              6              8             9              -
     Stufe 1 (und höher)                           -              -              1             -              -
     *) KWO ist seit 11.5.2005 nicht mehr im Leistungsbetrieb, meldepflichtige Ereignisse können dennoch auftreten

Tab. 2.3:        Meldepflichtige Ereignisse und deren Einstufung für die baden-
                 württembergischen Kernkraftwerke im Jahr 2008

Die Meldepflichtigen Ereignisse sind auf der Internetseite des Umweltministeriums
(Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken) be-
schrieben.

10
2.1.4 Aufsichtsschwerpunkte

Die Durchführung eines Aufsichtsschwerpunktes dient einer vertieften Überprüfung
einer konkreten Fragestellung oder Thematik über alle betroffenen Anlagen hinweg.
Der Untersuchungsgegenstand geht über die in der Basisaufsicht vorgenommenen
Überprüfungen hinaus und ermöglicht eine vergleichende Erfassung des Aufsichts-
bereiches. Inhalt können beispielsweise die vertiefte Untersuchung von Anlagen-
bereichen, das Vorgehen bei bestimmten Prüfungen, den Einsatz von Komponenten,
organisatorische Fragestellungen oder betriebliche Regelungen sein.

Aufsichtsschwerpunkte grenzen sich insbesondere durch folgende Eigenschaften von
der Basisaufsicht ab:

   •   Hohe sicherheitstechnische Relevanz,
   •   inhaltliche Prüftiefe,
   •   Strukturierung der Aufgabe als Projekt,
   •   hoher zeitlicher Aufwand (> 6 Monate),
   •   referatsübergreifende Teams.

Gutachter werden zur Durchführung der Untersuchungen einbezogen. Die Ergebnisse
werden in einer abschließenden Dokumentation festgehalten und Konsequenzen aus
der Untersuchung im Rahmen der Aufsicht weiterverfolgt.

Reaktorsicherheitsbehälter

Im Berichtsjahr 2008 wurde ein neuer Aufsichtsschwerpunkt „Reaktorsicherheitsbehäl-
ter“ gebildet. Nachfolgend wird die Tätigkeit der Abteilung zum Aufsichtsschwerpunkt
Reaktorsicherheitsbehälter dargestellt.

Im Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) wurde beim Wiederanfahren der
Anlage nach der Jahresrevision im Mai 2007 eine Leckage am Reaktorsicherheitsbe-
hälter festgestellt. Ursächlich für die Leckage waren zwei Druckausgleichsventile der
Personenschleuse des Reaktorsicherheitsbehälters, die fälschlicherweise nicht voll-
ständig geschlossen waren. Dadurch kam es zu einem Austritt von Stickstoff in den als
Ringspaltraum bezeichneten Zwischenraum zwischen dem Reaktorsicherheitsbehälter
und der ihn umgebenden Dichthaut aus Stahl (Lining). Die Leckage wurde als melde-
pflichtiges Ereignis 05/2007, „Leckage über eine Druckausgleichsleitung der Perso-
nenschleuse zwischen Sicherheitsbehälter und Dichthaut (Lining)“ dem Umweltminis-

                                                                                  11
terium als zuständiger Aufsichtsbehörde gemeldet und in die Kategorie E (Eilmeldung,
s.a. Kap. 2.1.3) eingestuft. Das Ereignis gab Anlass, sich innerhalb der Abteilung ver-
tieft mit dem Thema Reaktorsicherheitsbehälter zu befassen. Zu diesem Zweck wurde
der Aufsichtsschwerpunkt „Reaktorsicherheitsbehälter“ gebildet. Für die Durchführung
des Aufsichtsschwerpunkts wurde ein Projektteam gebildet, dem sechs Mitglieder der
Abteilung aus verschiedenen Referaten angehören.

Nach der Jahresrevision 2008 kam es bei KKP 1 erneut zu einer Leckage am Reak-
torsicherheitsbehälter, die - wie auch im Vorjahr - während des Inertisierens beim Wie-
deranfahren bemerkt wurde. Mit Inertisieren wird das Herstellen einer aus Stickstoff
bestehenden Schutzatmosphäre im Inneren des Reaktorsicherheitsbehälters bezeich-
net. Damit wird verhindert, dass sich während des Reaktorbetriebs zündfähige Was-
serstoff-Sauerstoff-Gemische bilden können. Die Ursache für die Leckage waren zwei
falsch angeschlossene Messleitungen in der Nebenschleuse. Dadurch entstand eine
offene Verbindung zwischen dem Reaktorsicherheitsbehälter und dem Ringspaltraum.
Die ermittelte Leckrate war höher als die zulässige Leckrate. Die Leckage war deshalb
nach Kategorie E meldepflichtig und wurde als meldepflichtiges Ereignis 05/2008, „Le-
ckage zwischen Sicherheitsbehälter und Dichthaut (Lining) über eine Messleitung der
Nebenschleuse“ gemeldet.

Beide Ereignisse hatten keine Auswirkungen auf Personen, die Anlage oder die Um-
welt. Dennoch war in beiden Fällen die Integrität des Reaktorsicherheitsbehälters in
einer Weise eingeschränkt, die aufgrund der hohen sicherheitstechnischen Bedeutung
des Reaktorsicherheitsbehälters zu einer Einstufung der Ereignisse in die Meldekate-
gorie E der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV)
führte.

Mit dem Aufsichtsschwerpunkt wird das Ziel verfolgt, die Kenntnisse über die Reaktor-
sicherheitsbehälter der vier in Baden-Württemberg betriebenen Kernkraftwerke zu-
sammenzuführen und zu vertiefen. Des Weiteren sollen Maßnahmen eruiert werden,
die zu einer wirksameren Vermeidung von Leckagen und damit zu einer Erhöhung der
Sicherheit des Betriebs der Kernkraftwerke beitragen können.

Das Projektteam hat für alle vier Reaktorsicherheitsbehälter die Themen Auslegung,
Aufbau, Funktion, Betrieb, Wartung und Instandhaltung intensiv bearbeitet und die
umfangreiche Datenmenge behälterspezifisch zusammengefasst und übersichtlich
dargestellt. Wesentliche Auslegungs- und Betriebsparameter wurden tabellarisch ge-
genübergestellt. Außerdem wurden die Daten, die über das System der Kernreaktor-

12
fernüberwachung (KfÜ) erfassbar sind, sowie deren Auswertung überprüft und bewer-
tet.

Um sich vor Ort ein Bild von den speziellen Gegebenheiten eines jeden Behälters zu
machen, hat das Projektteam alle Reaktorsicherheitsbehälter während der Revision
begangen. Besondere Aufmerksamkeit wurde dabei der sogenannten Einspannstelle
(Übergang der Stahlhülle in das Betonfundament), den verschiedenartigen Durchfüh-
rungen sowie der alle vier Jahre durchgeführten integralen Leckratenprüfung gewid-
met. Mit der integralen Leckratenprüfung konnte in der Vergangenheit die Dichtheit der
Reaktorsicherheitsbehälter immer bestätigt werden, was auch auf ein effektives Prüf-
und Instandhaltungskonzept schließen lässt.

Mit den Experten beider Kraftwerksstandorte wurde ein Fachgespräch über mögliche
Verbesserungsmaßnahmen geführt. Zur Optimierung des Prüfkonzeptes ist eine Rei-
he von Maßnahmen vorgesehen. So sollen beispielsweise zusätzliche Dichtheitsprü-
fungen an Systemen durchgeführt werden, die den Reaktorsicherheitsbehälter durch-
dringen und an denen während der Revision gearbeitet wurde. Des Weiteren ist ge-
plant, die Prüfintervalle und Prüfzeitpunkte so festzulegen, dass Prüfungen mit Rele-
vanz für die Dichtheit des Reaktorsicherheitsbehälters in den Zeitraum der Revision
fallen. Nach bestimmten Instandhaltungsmaßnahmen, wie z. B. dem Austausch von
Messumformern oder der Grundüberholung von Armaturen, sind außerdem Sonder-
prüfungen geplant. Die einzelnen Maßnahmenpakete sind noch anlagenspezifisch zu
konkretisieren.

Die Arbeit am Aufsichtsschwerpunkt ist noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse
werden im Laufe des Jahres 2009 in einem abschließenden Bericht zusammenge-
fasst.

  2.1.5 Tätigkeit der Clearingstelle für meldepflichtige Ereignisse

Im Oktober 2001 wurde in der Abteilung Kernenergieüberwachung, Umweltradio-
aktivität des UM eine „Clearingstelle für meldepflichtige Ereignisse“ eingerichtet. Sie
setzt sich zurzeit aus 10 Mitarbeitern der Abteilung zusammen.

Aufgabe der Clearingstelle ist es, für Sachverhalte, die nach der Atomrechtlichen Si-
cherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) meldepflichtig sind – soge-
nannte meldepflichtige Ereignisse – möglichst rasch die sicherheitstechnische Bedeu-
tung zu bewerten. Ferner wird die korrekte Einstufung des Sachverhalts durch den

                                                                                          13
Betreiber geprüft. Er hat das Ereignis nach den in der AtSMV vorgegebenen Meldekri-
terien und nach der „Internationalen Bewertungsskala für bedeutsame Ereignisse in
kerntechnischen Einrichtungen“ (INES) einzustufen und Meldefristen zu beachten (vgl.
Kap 2.1.3).

Daneben prüft die Clearingstelle Sachverhalte, bei denen der Verdacht besteht, dass
sie nach der AtSMV gemeldet werden müssen, bei denen aber die Meldepflicht nicht
offensichtlich ist – diese werden als „potenziell meldepflichtiges Ereignis“ bezeichnet.
Sie unterstützt mit ihrer Tätigkeit das für die aufsichtliche Bearbeitung eines festges-
tellten Sachverhaltes zuständige Fachreferat.

Im Jahr 2008 wurden von der Clearingstelle 29 Sachverhalte beraten. Der Aufwand für
die Tätigkeit der Clearingstelle betrug 2008 ohne Vor- und Nachbereitung der Clea-
ringsitzungen ca. 19 Personentage. In allen Fällen konnte die Bewertung des Betrei-
bers bestätigt werden.

     2.1.6   Gutachtertätigkeit

Die TÜV SÜD Energietechnik GmbH Baden-Württemberg (TÜV SÜD ET) ist der Ge-
neralgutachter der baden-württembergischen Aufsichtsbehörde. Er unterstützt die Ab-
teilung „Kernenergieüberwachung, Umweltradioaktivität“ in allen Fragestellungen, die
sich im Zusammenhang mit der Überwachung über die Kernkraftwerke ergeben. Dies
geschieht vor allem im Zusammenhang

•    mit Genehmigungs- und Änderungsverfahren,
•    bei der Prüfung von Fertigungsunterlagen – so genannte Vorprüfung,
•    bei der begleitenden Kontrolle bei der Durchführung von Änderungen in den Kern-
     kraftwerken oder bei der Fertigung von Komponenten usw.,
•    bei der Überwachung von ausgewählten wiederkehrenden Überprüfungen und
     Sonderprüfungen, die in den Kernkraftwerken vom Betreiber durchgeführt werden
•    und bei speziellen Fragestellungen, die sich aus der Aufsicht ergeben.

Schwerpunkte der gutachterlichen Arbeiten bei der TÜV SÜD ET waren im Jahr 2008

•    die Optimierung des Schutzkonzeptes von GKN I („EVIVA“),
•    Sicherheitsüberprüfungen nach §19a AtG der Anlagen KKP 1 und GKN I,
•    die Erstellung eines Gutachtensentwurfes zur Leistungserhöhung von GKN II,

14
•   der Austausch bzw. Ertüchtigung von Verankerungsmitteln in den Anlagen KKP 1
    und GKN I
•   die Umstellung auf digitale Reaktorleistungsleittechnik in KKP 2,
•   die Sicherstellung der Notkühlwirksamkeit bei Eintrag von Isoliermaterial in den
    Sumpf,
•   das Aufsichts- und Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der
    Verglasungseinrichtung Karlsruhe (VEK),

Die Aufsichtsbehörde wird in ihrer Tätigkeit nicht nur von der TÜV SÜD ET als soge-
nanntem Generalgutachter unterstützt. Seit 1.8.2003 ist daneben die „Kerntechnik Gu-
tachter-Arbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg“ (KeTAG) mit

•   der Untersuchung und Bewertung meldepflichtiger Ereignisse,
•   der Kontrolle der betreiberseitigen Qualitätssicherung und Qualitätssicherungs-
    überwachung,
•   der Inspektion im Rahmen von Anlagenbegehungen sowie
•   gutachterlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Aufsicht über die Zwischen-
    lager

bei den Kernkraftwerken in Baden-Württemberg beauftragt.

Im Jahre 2008 wurden von der KeTAG 29 meldepflichtige Ereignisse untersucht und
bewertet. In den Kernkraftwerken wurden 3 Kontrollen zur Qualitätssicherung sowie 8
Inspektionen im Rahmen von Anlagenbegehungen durchgeführt. Die Kontrollen und
Inspektionen ergaben keine sicherheitstechnisch relevanten Feststellungen. Darüber
hinaus fanden 2008 in den Anlagen KKP 1 und KKP 2 insgesamt zwei Anlageninspek-
tion zum Thema „Lagerung von mobilen Einrichtungen“ statt. Ziel der Inspektionen war
es, den aktuellen Zustand im KKP 1 und KKP 2 hinsichtlich der erdbebensicheren Be-
festigungen von Anlagenteilen und Geräten (sogenannte mobile Einrichtungen) in der
Umgebung von sicherheitsrelevanten Systemen zu überprüfen. Die Inspektionen ha-
ben gezeigt, dass das vorhandene Konzept zur Lagerung von mobilen Einrichtungen
in den sicherheitstechnisch wichtigen Gebäuden umgesetzt wurde.

                                                                                  15
2.2 IAEA-Überprüfung

Erfolgreiches Abschneiden der baden-württembergischen Atomaufsicht bei der
Überprüfung durch die IAEA

Die deutsche Atomaufsicht hat sich auf eigene Initiative erstmalig am Maßstab hoher
internationaler Sicherheitsstandards der IAEA (International Atomic Energy Agency)
überprüfen lassen. Bei der Überprüfung „IRRS Germany 2008“ (Integrated Regulatory
Review Service) wurden die kerntechnischen Abteilungen beim Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und beim Umweltministerium Ba-
den-Württemberg (UM BW) unter die Lupe genommen. Ein von der IAEA zusammen-
gestelltes 14-köpfiges internationales Expertenteam hat hierzu vom 07. bis 18.09.2008
umfangreiche Befragungen und Besichtigungen an den Standorten Stuttgart, Berlin
und Bonn vorgenommen.

                        Abb. 2.1:    IAEA-Hauptsitz, Wien

16
Ablauf der Mission

Wesentlicher Bestandteil einer IRRS-Mission ist die Selbstüberprüfung anhand eines
IAEA-Fragenkatalogs mit 248 Fragen. Dabei wurden alle von der Atomaufsicht zu er-
füllenden Aufgabenbereiche erfasst: Gesetzliche Festlegungen und staatliche Ver-
antwortlichkeiten, Zuständigkeiten und Aufgaben, Organisation, Zulassungen, Über-
prüfung und Bewertung, Inspektionen und Vollzugsmaßnahmen, Erstellung von Vor-
schriften sowie die behördeneigenen Managementsysteme. Die Ergebnisse wurden
als Vorbereitungsunterlage für die internationalen Experten in einen zusammenfas-
senden englischen Bericht eingestellt. Dieser Bericht (Advance Reference Material)
kann auch auf den Internetseiten des Umweltministeriums Baden-Württemberg
(Infomaterial Advance Reference Material) eingesehen werden. Der Bericht und die
elektronische Materialiensammlung wesentlicher deutscher Regelungen, die ins Engli-
sche zu übersetzen waren, geben einen guten Überblick über den Aufbau und die Ab-
läufe bei der Atomaufsicht. Die Form und der Inhalt der Vorbereitungsunterlagen fand
die ausdrückliche Anerkennung bei den internationalen Experten.

Der reibungslose Ablauf der 2-wöchigen Mission im September 2008 erforderte einen
hohen planerischen und logistischen Aufwand. Dabei waren u.a Gespräche an den
Standorten Stuttgart, Bonn und Berlin mit den Ministern, Behördenmitarbeitern, Betrei-
bern und Sachverständigen sowie die Teilnahme an einer Aufsicht im KKW Neckar-
westheim zu koordinieren. Die Verhandlungssprache war für alle Teilnehmer englisch.

Das Ergebnis der Überprüfung wurde in Form eines Abschlussberichtes von der IAEA
vorgelegt. Der Abschlussbericht Final Report. befindet sich auf den Internetseiten des
Umweltministeriums Baden-Württemberg.

                                                                                    17
Abb. 2.2:   Abschlussbericht

Ergebnisse der Mission

Aus Landessicht ist ein wesentliches Ergebnis, dass die durch die Länderbehörde
durchgeführte Atomüberwachung die hohen internationalen Anforderungen erfüllt. Die
Effektivität der Aufsicht durch das UM BW wurde bestätigt. Diese basiert auf einer
schriftlichen Aufsichtskonzeption und einem Aufsichtshandbuch, das alle wichtigen
Bereiche systematisch und strukturiert erfasst.

18
Aufsichtskonzeption und Aufsichtshandbuch - Struktogramm
                                                                                                                                              Inhaltsverzeichnis

                                 Beteiligte                            Gegenstand                                                                                                                                          Möglichkeiten
 Grundlagen                                                                                           Aufgaben                          Maßstäbe           Prüfungsbefugnisse                 Prüfungsmethoden                                                        Pflichten                  Kosten
                                  Stellen                              der Aufsicht                                                                                                                                      bericht. Eingreifens
                                                                                                                            ........
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                                                                                                                                                                                                                                   ........                            hw                          hw
 Andere beteiligte               BMU                                                         Beratungs-                      ......                                                                                                                        ........
                                                            Sachverständige
     Stellen                   (RSK, LAA)                                                   gremien, ILK                                                                                                                                                    ......
         ........                                        ........ ........
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          ......                                               ........ ........                                                                                                                   Informationsquellen          Grundsatz
                 ......                                   ...... ......
                                                                ...... ......                                                                                 Prüfverfahren

                                                                                                                                                                                     Besondere
                                                                                        Stilllegung               Notfall / Unfall                 Änderungen                                                       Betrieb                           Errichtung
                                                                                                                                                                                   Betriebsabläufe

                                                                                            vb                             mp                         hw                    vb hw
                                                                                                                                                                                                                                Aufsichts-                                                Veranlasste
                                                                                                                                                                                                        Basisaufsicht                                                 PSÜ
                                                                                                                                                                                                                              schwerpunkte                                                 Aufsicht
                                                                                   cl                                                           Inspektionen
                                                                                                                                                   vor Ort
                                                                                                                                                                                                                                     vb                                mp
          Änderungsverfahren
                                                            Inspektions-
                                                              bereiche                                                                                                                                                                                                Meldepflichtige und
               Betriebsführung                                                                                                   cl            Strahlenschutz
                                                                                                                                                                                              vb
                                                                                                                                                                                        ........
                                                                                                                                                                                                            Clearing                      ........    hw
                                                                                                                                                                                                                                       ........                       sonstige Ereignisse
                                                                                                                                                                                        ........                                   ................
                                                                                                                                                                                                                                ........
                 Instandhaltung                                                                                                                                                                                                        ........
                                                                                                                                                                                                                                            ......
                                                                                                                                                                                         ......                                    ........
                                                                                                                                                                                                                                ..............
                                                                                                                                                Auswertung                                                                          ......
                                                                                                                                 hw                                                                                              ......
        Wiederkehrende Prüfgn.                                                                                                                Betreiberberichte
                                                                                              KOMFORT                                                                                                                                                                   Weiterleitungs-
              Qualitätssicherung                                                                                                 hw              Kernreaktor
                                                                                                                                                                                                   vb        RESA                       ........      cl                 nachrichten
                                                                                                                      ........                Fernüberwachung                                                                           ........
                                                         Jahresinspek-                        cl                      ........                                                                                                           ......
         Fachkunde Personal                                                              ........                      ......                                                                                                                                          Quartalsberichte
                                                         tionsprogramm
                                              ........
                                                                                         ........
                                                                                                                                 hw           Wiederkehrende                                                                                          cl                  der GRS
                                                                                          ......                                                Prüfungen
                  Strahlenschutz              ........
                                               ......                                                                                                                                                                                                                 Vorkommnisse kon-
                                                                                                                                               Instandhaltung /
                      Chemie                                                                                                     mp                Wartung
                                                                                                                                                                                                                                                                      ventioneller Anlagen

        Ganzheitl. Ereignisanal.                               Team-                                                                                                                                       Alterungs-              Arbeitsvorgaben                          Hilfsmittel
                                                                                                                                                                        ........     vb
                                                            inspektionen                                              mp                 Ereignisanalyse                ........                          management
                                                                                                                                                                                                                                                   Handlungs-
        Alterungsmanagement                                                                                                                                              ......                                                     hw                                            Prozessdarstellung
                                                                                                                                                                                                           Qualitäts-                              anweisung
                                                                                                                                          Sicherheits-
                                                                                                                                                                                     hw
         Vorkehrgn. f. Notfälle                                                                                       hw                                                                                   sicherung
                                                                                                           ........                       management                                                                                  cl           Checkliste               ........
                                              ........                                                     ........                                                     ........                                                                                            ........Ergänzende
                                              ........                                                                                                                               mp                  Personalstand                                                                           Unterlage
              Objektsicherung                                                                               ......                                                      ........                                                                                             ......
                                               ......                                                                                     Gespräche auf                                                 Personalplanung
                                                                                                           ........
                                                                                                                      mp                  Führungsebene
                                                                                                                                                                         ......
                                                                                                                                                                                                                                    mp             Merkpostenliste
       Brennelementhandhabg.                                                                               ........
                                                                                                            ......
                                                                                                                                                                   cl                vb                 Zuverlässigkeits-
                  Brandschutz
                                                                                                                                                                                                          überprüfung                              Verfahrens-
                                                                                                                                                                                                                                     vb            beschreibung
       Dokumentation
                                                                                                                                                                                     mp                 Fachkunde des
     Abbildung       2                                                                                                                                                    ........
                                                                                                                                                                          ........
                                                                                                                                                                                                          Personals

                    Bautechnik                                                                                                                                             ......

                           Abb. 2.3:                                               Struktogramm Aufsichtskonzeption und -handbuch

Ausdrücklich hervorgehoben wurde auch die hohe Kompetenz der zur Unterstützung
der Überwachungstätigkeit hinzugezogenen Sachverständigen. Dabei wurde klar be-
stätigt, dass die Entscheidungskompetenz bei der Behörde liegt und vom UM BW
wahrgenommen wird. Die von den Experten wahrgenommene Grundhaltung des UM
BW, sich kontinuierlich zu verbessern, wurde positiv herausgestrichen.

Bei der Teilnahme an einer Aufsicht des Blockes I des Kernkraftwerks Neckarwest-
heim fiel der hohe Sicherheitsstandard auf. Dies wurde als Ergebnis des Zusammen-
spiels von systematischer Aufsicht und Betreibereigenverantwortung bewertet. Zu ei-

                                                                                                                                                                                                                                                                                                 19
nem ähnlichen Ergebnis waren auch schon eigenständige IAEA-Überprüfungen der
Kernkraftwerke KKP 2 und GKN I (OSART KKP 2 und OSART GKN I) in den vergan-
genen Jahren gekommen.

Der in den letzten Jahren vom UM BW eingeschlagene Weg, neben der Technik auch
menschliche und organisatorische Aspekte in die Überwachung mit einzubeziehen
(MTO-Ansatz), wurde als vorbildlich („Good Practice“) bezeichnet. Hierzu waren in der
Vergangenheit spezielle Aufsichtsinstrumente zur Bewertung der Sicherheitskultur und
die aufsichtliche Kontrolle der personellen Entwicklung beim Betreiber eingeführt wor-
den.

                                    Zusammenwirken von
                               Mensch, Technik und Organisation

                                              Mensch / Personal
                                  Das sicherheitsfördernde Handeln des Personals wird
                                  beeinflusst
                                  vom Faktor Technik           vom Faktor Organisation
                                  - Bedienungseinrichtungen - Arbeitspläne
                                  - Instrumentierung           - Aus- und Weiterbildung
                                  - Ergonomie                  - Sicherheitskultur

                     Technik                                                  Organisation
     Das gute Funktionieren der Technik wird                      Die Arbeits- und Wirkungsweise der Organisation
     beeinflusst                                                  wird beeinflusst
     vom Faktor Mensch      vom Faktor Organisation               vom Faktor Technik     vom Faktor Mensch
     - Bedienung             - Qualitätssicherung                 - Strahlenschutz        - Vorgesetztenverhalten
     - Prüfung               - Prüfverfahren                      - konv. Arbeitsschutz   - Teamverhalten
     - Instandhaltung        - Bedienungsanleitungen              - Informations- und      - Sicherheitskultur
                                                                    Überwachungssysteme - organisationales
                                                                  - Dokumentation             Lernen

         Abb. 2.4:          Zusammenwirken Mensch, Technik und Organisation

Genauso wichtig war es für das UM BW, Impulse für eine kontinuierliche Verbesse-
rung und Hinweise auf aktuelle Entwicklungstendenzen zu erhalten. Die Intensivierung
des internationalen Informationsaustausches und des Transfers der dabei gewonne-
nen Erkenntnisse in die praktische Arbeit spielt dabei eine wichtige Rolle. Die Optimie-
rung der Öffentlichkeitsarbeit ist ein weiterer Verbesserungspunkt. Zudem sollten sta-

20
tistisch abgestützte Risikobetrachtungen der sicherheitsrelevanten Systeme und Kom-
ponenten zur Priorisierung der aufsichtlichen Tätigkeit noch stärker mit einfließen.
Großer Wert wird auf internationaler Seite auch darauf gelegt, dass die Atomaufsicht
auf längere Sicht angemessen mit kompetentem Personal ausgestattet ist.

Zusammen mit dem Bund soll darüberhinaus beraten werden, Sicherheitsfragen ohne
Doppelarbeit zu behandeln. Die von den internationalen Experten in Teilbereichen
vorgeschlagene Modernisierung des kerntechnischen Regelwerkes ist gemeinsam
und einvernehmlich von den Ländern und dem Bundesumweltministerium voranzut-
reiben.

Zudem gab es noch Anregungen, das bestehende Managementsystem weiter zu ver-
feinern.

              Unterlagen des Managementsystems der atomrechtlichen
                          Behörde in Baden-Württemberg

       Grundzüge                                Auftrag
       des Managementsystems                 Leitmerkmale
                                                Leitbild
                                                 Ziele

       Programm, Konzeption               Aufsichtskonzeption

       Prozesse, Regelungen,    Organisations- Aufsichts-     Störfall-
       Anweisungen                handbuch     handbuch      handbuch

       Hilfsmittel,                     Anlagen und Verweise im
       Unterlagen     Organisationshandbuch, Aufsichtshandbuch und Störfallhandbuch

                  Abb. 2.5:    Unterlagen des Managementsystems

In einer in 2 Jahren stattfindenden Nachfolgemission sollen dann die eingeleiteten
Verbesserungsmaßnahmen überprüft werden. Hierzu hat das UM BW eine Aktions-
plan erstellt, der die Umsetzung der das UM BW betreffenden Maßnahmen enthält.

                                                                                      21
Fazit

Die zentrale Aussage ist, dass das UM BW international hohe Standards erfüllt. Das
Ergebnis bestätigt damit die Aussagen der im Jahr 2006 durchgeführten Überprüfung
durch die Internationale Länder Kommission (ILK). Mit der Umsetzung der Verbesse-
rungsvorschläge soll der Ansatz einer kontinuierlichen Verbesserung konsequent wei-
terverfolgt werden. Dabei sind das hohe Engagement und die großen Anstrengungen
der Abteilungsmitarbeiter, sich zusätzlich zu den vielfältigen Aufgaben dem internatio-
nalen Vergleich erfolgreich zu stellen, herauszustreichen. Antrieb ist hierbei, der Öf-
fentlichkeit und den Nachbarstaaten die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen auf
einem hohen Niveau zu gewährleisten. Es ist das Selbstverständnis der baden-
württembergischen Atomaufsicht, trotz des im Atomgesetz festgeschriebenen Aus-
stiegs aus der Kernenergie den Anschluss an internationale Entwicklungen zu behal-
ten. Die Sicherheit der Anlage und ihr sicherer Betrieb haben bis zur Abschaltung der
Anlagen höchste Priorität.

Der abschließende Dank gilt den internationalen Experten, die mit großem Einsatz
und hoher Fachkompetenz ihren Beitrag zu der ständigen Verbesserung der Sicher-
heit im Bereich der Atomaufsicht geleistet haben.

                     Abb. 2.6:    Internationales Expertenteam

22
2.3 Gemeinschaftskernkraftwerk Neckarwestheim I (GKN I)

  2.3.1 Betriebsdaten

Das EnKK Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block I (GKN I) in Neckarwestheim, ein
Druckwasserreaktor mit 840 MW elektrischer Bruttoleistung, wurde von Siemens/KWU
in den Jahren 1972 bis 1976 errichtet. Die Revision im Block I war in diesem Jahr
zweigeteilt. Im ersten Teil vom 30.04.2008 bis 08.05.2008 wurden die notwendigen
Prüf- und Instandhaltungstätigkeiten, der Brennelementwechsel sowie eine Inspektion
am Drehstromgenerator vorgenommen. Der zweite Schritt dauerte vom 11.10.2008 bis
01.12.2008. Schwerpunkte lagen dabei bei der Wartung des Drehstromgeneratorläu-
fers, der Ultraschallprüfung des Reaktordruckbehälters sowie der Druckprüfung des
Primärkreises. Die Anlage war in der Zeit vom 22.05.2008 bis 06.06.2008 wegen In-
standhaltungsarbeiten am Deckeldichtungssystem abgefahren.

  2.3.2 Erteilte Genehmigungen

Im Jahr 2008 wurde dem GKN I keine atomrechtliche Genehmigung erteilt.

  2.3.3 Inspektionen vor Ort

Im Jahr 2008 sind an 60,5 Personentagen Aufsichtsbesuche zu einer Vielzahl unter-
schiedlicher Themen durch die Aufsichtsbehörde erfolgt. Dies entspricht einer Präsenz
von über einem Personentag pro Woche. In der Zeit der Jahresrevision wurden die
Aufsichtsbesuche intensiviert.

  2.3.4 Änderungsanzeigen

Im Berichtsjahr wurden vom Betreiber 72 neue Änderungsanzeigen eingereicht. Es
handelt sich dabei um 36 Anzeigen der Kategorie B und 36 der Kategorie C.
Hervorzuheben sind folgende Änderungsanzeigen der Kategorie B:

Erdbebenertüchtigung der Wartentafeln und Wartenpulte
Zur Anpassung an den Stand der Technik werden die Verankerungen des Wartenpul-
tes und Teile der Wartentafeln am Boden verstärkt und die Wartentafeln und Warten-
pulte konstruktiv verbessert.

                                                                                  23
Austausch von Jodmonitoren
Die eingebauten Jodmonitore (ein auslaufendes Modell) zur Überwachung der Jodak-
tivität in der Raumluft werden im Rahmen des Alterungsmangements durch neue Mo-
nitore ersetzt. Mit den neuen Monitoren, die einen größeren Detektor haben, wird auch
die Nachweisgrenze deutlich verbessert.

     2.3.5 Meldepflichtige Ereignisse

Im Jahr 2008 ereigneten sich in der Anlage GKN I fünf meldepflichtige Ereignisse.
Diese Ereignisse waren alle der niedrigsten Meldestufe N (Normalmeldung) zuzuord-
nen und fallen nach der Internationalen Skala INES in die niedrigste Kategorie 0 (un-
terhalb der Skala). Die Ereignisse hatten somit keine oder nur eine sehr geringe si-
cherheitstechnische Bedeutung. Die Meldepflichtigen Ereignisse sind auf der Internet-
seite des Umweltministeriums (Meldepflichtige Ereignisse in baden-
württembergischen Kernkraftwerken) beschrieben.

     2.3.6 Besonderheiten

Sicherheitsüberprüfung
Im Jahr 2007 wurde bei GKN I die periodischen Sicherheitsüberprüfung abgeschlos-
sen und dem Umweltministerium fristgerecht zum 31.12.2007, d.h. wie im Atomgesetz
festgelegt, vorgelegt. Die alle 10 Jahre durchzuführende Sicherheitsüberprüfung wur-
de nach einem bundesweit geltenden Leitfaden durchgeführt. Der Betreiber des GKN I
kommt zusammenfassend zu dem Ergebnis: „... dass das GKN I an dem heutigen
Stand der Technik gemessen werden kann und auch im Lichte neuerer Erkenntnisse
ausreichend Vorsorge gegen Schäden getroffen wurde“. Das Umweltministerium be-
wertet derzeit mit Unterstützung zugezogener Gutachter die Sicherheitsüberprüfung
(insgesamt ca. 40 Aktenordner).

Überprüfung der Anlage durch internationale Experten (OSART-Mission)
Der Betrieb des GKN I wurde im Zeitraum vom 08.10. bis 24.10.2007 durch ein inter-
nationales Expertenteam der IAEA überprüft. Der Abschlussbericht der IAEA wurde im
März 2008 veröffentlicht. Die Experten kommen darin zum Ergebnis, dass das GKN
nach internationalen Maßstäben eine sehr gute Anlage ist und viele Merkmale einer
starken Sicherheitskultur aufweist. In 2009 wird von der IAEA eine Follow-up-Mission
durchgeführt. Das Umweltministerium hat die Initiierung dieser Mission durch GKN
sehr begrüßt, wurde zu einzelnen Themenstellungen bzw. Schnittstellen von einem

24
IAEA Experten befragt und wurde auch während der Mission vom IAEA-Teamleiter
über deren Verlauf und die Ergebnisse informiert.

Übertragung von Elektrizitätsmengen
Im Dezember 2006 hat die EnBW beim Bundesumweltministerium (BMU) einen
Ant rag auf Übertragung von 46,9 TWh vom GKN II auf das GKN I gestellt. Ohne den
Elektrizitätsmengenübertrag müsste das GKN I voraussichtlich im April 2010 und das
GKN II im Jahr 2022 den Leistungsbetrieb beenden. Mit dem beantragten Elektrizi-
tätsmengenübertrag würden beide Kernkraftwerke im Jahr 2017 vom Netz gehen.
Über den Antrag entscheidet gemäß Atomgesetz das BMU im Einvernehmen mit dem
Bundeskanzleramt und dem Bundeswirtschaftsministerium. Das BMU hat mit Be-
scheid vom 12. Juni 2008 den Antrag der EnBW abgelehnt. Die EnBW hat gegen die-
sen ablehnenden Bescheid Klage erhoben.

Dübelinspektionen
Nach den Befunden in den Kernkraftwerken in Biblis wurden in GKN I vertiefte Unter-
suchungen der verbauten Dübelverbindungen durchgeführt. Mängel, die Sofortmaß-
nahmen erforderlich gemacht hätten, wurden dabei nicht festgestellt.

2.4 Gemeinschaftskernkraftwerk Neckarwestheim II (GKN II)

  2.4.1 Betriebsdaten

Der Block II des Gemeinschaftskernkraftwerks Neckar (GKN II) in Neckarwestheim ist
ein Druckwasserreaktor des Konvoi-Typs mit 1400 MW elektrischer Bruttoleistung. Er
wurde in den Jahren 1982 bis 1988 von Siemens/KWU errichtet. Es ist das jüngste in
Deutschland in Betrieb gegangene Kernkraftwerk. Die Jahresrevision erfolgte vom
23.08. bis 14.09.2008. Ein Schwerpunkt der diesjährigen Revision war die Leckra-
tenprüfung des Containments.

  2.4.2 Erteilte Genehmigungen

Im Jahr 2008 wurde dem GKN II eine atomrechtliche Genehmigung (Fremdpersonal-
gebäude) erteilt. Das Genehmigungsverfahren für eine Erhöhung der thermischen
Reaktorleistung wurde fortgesetzt.

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2.4.3 Inspektionen vor Ort

Im Jahr 2008 wurden für Aufsichtsbesuche 63 Personentagen aufgewendet. Dies ent-
spricht einer Präsenz von über einem Personentag pro Woche. In der Zeit der Jahres-
revision wurden die Aufsichtsbesuche intensiviert.

     2.4.4 Änderungsanzeigen

Im Berichtsjahr wurden vom Betreiber 48 neue Änderungsanzeigen eingereicht. Es
handelt sich dabei um 15 Anzeigen der Kategorie B und 33 der Kategorie C.
Hervorzuheben ist folgende Änderungsanzeige der Kategorie B:

Anpassung der primärseitigen Druckstaffelung
Ziel der Änderung ist es, die Wahrscheinlichkeit für das Ansprechen des Druckhalter-
Abblaseventils zu minimieren. Gleichzeitig wird die Wahrscheinlichkeit für das Anspre-
chen mehrerer Druckhalterventile durch eine geeignete Staffelung der Druckan-
sprechwerte minimiert, ohne dass die Auslegungsparameter der Anlage geändert wer-
den.

     2.4.5 Meldepflichtige Ereignisse

Im Jahr 2008 ereigneten sich in der Anlage GKN II sechs meldepflichtige Ereignisse.
Diese Ereignisse sind alle der niedrigsten Meldestufe N (Normalmeldung) zuzuordnen
und fallen nach der Internationalen Skala INES in die niedrigste Kategorie 0 (unterhalb
der Skala). Die Ereignisse hatten somit keine oder nur eine sehr geringe sicherheits-
technische Bedeutung. Die Meldepflichtigen Ereignisse sind auf der Internetseite des
Umweltministeriums (Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen
Kernkraftwerken) beschrieben.

     2.4.6 Besonderheiten

Übertragung von Elektrizitätsmengen
Im Dezember 2006 hat die EnBW beim Bundesumweltministerium (BMU) einen
Ant rag auf Übertragung von 46,9 TWh vom GKN II auf das GKN I gestellt. (siehe Kap.
2.3.6). Das BMU hat mit Bescheid vom 12. Juni 2008 den Antrag der EnBW abge-
lehnt. EnBW hat gegen diesen ablehnenden Bescheid Klage erhoben.

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Dübelinspektionen
Nach den Befunden in den Kernkraftwerken in Biblis wurden in GKN I vertiefte Unter-
suchungen der verbauten Dübelverbindungen durchgeführt. Mängel, die Sofortmaß-
nahmen erforderlich gemacht hätten, wurden dabei nicht festgestellt.

2.5 Kernkraftwerk Philippsburg 1 (KKP 1)

  2.5.1 Betriebsdaten

Das Kernkraftwerk Philippsburg Block 1 ist ein Siedewasserreaktor der AEG/KWU-
Baulinie 69 mit 926 MW elektrischer Bruttoleistung, der in den Jahren 1970 bis 1979
errichtet wurde. Die Anlage befand sich in der Zeit vom 11.04 bis zum 03.06.2008 in
der Jahresrevision.

  2.5.2 Erteilte Genehmigungen

Es wurden im Jahr 2008 keine Genehmigungen erteilt.

  2.5.3 Inspektionen vor Ort

Für Aufsichtsbesuche wurden in der Anlage KKP 1 insgesamt 96,5 Personentage auf-
gewendet. Dies entspricht einer Anwesenheit bei Leistungsbetrieb von ca. 1,8 Perso-
nentagen pro Woche. Während der Jahresrevision wurden die Aufsichtstätigkeiten
intensiviert (ca. 4 Personentage/Woche). Wichtiger Bestandteil war dabei die Teilnah-
me an den regelmäßigen Revisionsgesprächen. In Kap. 2.1.1 ist für alle Inspektions-
bereiche der tatsächlich durchgeführte Aufsichtsaufwand dargestellt.

Ein Schwerpunkt der Aufsicht vor Ort war die Sanierung von Dübelverbindungen.

  2.5.4 Änderungsanzeigen

Für KKP 1 hat die EnBW insgesamt 49 Änderungsanträge eingereicht. Nach dem lan-
deseinheitlichen Änderungsverfahren waren davon 31 Änderungen der Kategorie B
und 18 Änderungen der Kategorie C zuzuordnen (siehe Kapitel 2.1.2 ). Zwei Beispiele
für Änderungsanzeigen der Kategorie B sind die Folgenden:

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