Tätigkeitsbericht 2020/21 - Landesärztekammer - Bayerisches Ärzteblatt

 
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Tätigkeitsbericht 2020/21 - Landesärztekammer - Bayerisches Ärzteblatt
76. Jahrgang/September 2021 B 1611 E
                                                                     www.blaek.de

        Bayerische                                               2020/21
Landesärztekammer
Tätigkeitsbericht der Bayerischen Landesärztekammer 2020/21 dem 80. Bayerischen Ärztetag vorgelegt

Tätigkeitsbericht
                                         2020/21
Tätigkeitsbericht 2020/21 - Landesärztekammer - Bayerisches Ärzteblatt
Tätigkeitsbericht 2020/21 - Landesärztekammer - Bayerisches Ärzteblatt
Tätigkeitsbericht

Liebe Leserin,
lieber Leser,
die Coronapandemie ist sicherlich als das Jahrhundertereignis zu
­bezeichnen, das unser Leben in den zurückliegenden Monaten stark
 beeinflusst und verändert hat – und noch auf absehbare Zeit beeinflus-
 sen wird. Welche Lehren werden wir daraus ziehen und welche Chan-
 cen werden sich uns bieten? Welche Folgen hatte und hat die Pande-
 miebekämpfung medizinisch, sozial, ökonomisch, juristisch oder auch
 ethisch? Ein einfaches „Weiter wie vorher“ wird es voraussichtlich nicht
 geben können. Corona war das beherrschende Thema, das nahezu
 alles andere überlagert hat und auch alle Arbeitsbereiche, Gremien,
 Referate, Stabsstellen und Abteilungen der Bayerischen Landesärzte-
 kammer (BLÄK) erfasst hat. Doch welche Themen beschäftigten uns
 darüber hinaus in der BLÄK im Berichtsjahr 2020/21?

An erster Stelle möchte ich hier an den Tod unseres 2. Vizepräsiden-
ten am 1. Dezember 2020 erinnern. Kollege Wolfgang Rechl hat in der
BLÄK eine große Lücke hinterlassen – als Berufspolitiker, als Arzt und
vor allem als Mensch, Freund und berufspolitischer Wegbegleiter.

Darüber hinaus beschäftigten wir uns beispielsweise mit der Koopera-
tion mit den Gesundheitsberufen, der Neufassung des Notfallsanitäter-
Gesetzes, der Zahl der Medizinstudienplätze oder der gesetzlichen
Neuregelung der Suizidhilfe. Top-Thema war und ist zweifelsohne
­„Klimawandel und Gesundheit“. Hier muss sich für uns die Frage stel-          Dr. Gerald Quitterer, Präsident der
 len: Wie wollen wir in Zukunft leben? Was muss das Gesundheitssys-            Bayerischen Landesärztekammer
 tem leisten und was liegt in der Verantwortung eines jeden Einzelnen
 von uns? Prävention und Gesundheitskompetenz müssen dabei einen
 ­hohen Stellenwert einnehmen.

Die Coronapandemie lässt sich nur weltweit überwinden. Dabei hel-
fen stabile Sozialsysteme und insbesondere funktionierende Gesund-
heitssysteme. Dem stehen jedoch häufig nationale und ökonomische
Interessen entgegen. Gemäß unserem Auftrag der „Mitwirkung in der
öffentlichen Gesundheitspflege“ (Heilberufe-Kammergesetz – Art. 2[1])
geben wir in der BLÄK Jahr für Jahr alles, um unser Gesundheitssystem
und damit die Patientenversorgung bestmöglich mitzugestalten.

In diesem Sinn danke ich allen ehren- und hauptamtlichen Kollegin-
nen und Kollegen sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das
­große Engagement, die geleistete Arbeit und das der BLÄK und ihren
 Akteuren entgegengebrachte Vertrauen.

Gute Lektüre des Tätigkeitberichts 2020/21

Dr. Gerald Quitterer
Präsident der Bayerischen Landesärztekammer

                                                                            Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2021     1
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Tätigkeitsbericht

                                                                                  2020
                                                                                     JUNI
                                                                                    Die Aktion „Sonne(n) mit Verstand“ des Staatsministeriums für Gesund-
                                                                                    heit und Pflege wurde auch im Sommer 2020 wieder mit Unterstützung
                                                                                    der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) durchgeführt.

                                                                                     JULI
                                                                                    Erstmals wurde das Suchtforum coronabedingt als reines Web-­Seminar
                                                                                    angeboten. Rund 1.000 Teilnehmer interessierten sich für das Thema
                                                                                    „Alkoholkonsum zwischen Genuss und Sucht“ und nutzten dieses
                                                                                    ­Onlineangebot.

                                                                           1

                                                                                     AUGUST
                                                                                    Anfang Februar 2018 wurde Dr. Gerald Quitterer zum Präsidenten der
                                                                                    BLÄK gewählt. In einem Interview blickte er auf die vergangenen ­Monate
                                                                                    zurück und wagte einen Ausblick auf das, was er sich für die zweite
                                                                                    Halbzeit vorgenommen hatte. 1

                                                                           2
                                                                                     SEPTEMBER
                                                                                    Die BLÄK startete 2020 damit, Prüfungen von Qualifikationen nach
                                                                                    der Weiterbildungsordnung auch per Videokonferenz durchzuführen.
                                                                                    Die technische Realisierung dieses potenziellen Zukunftsmodells war
                                                                                    eine Herausforderung. 2

    OKTOBER
    Am 10. Oktober 2020 fand der 79. Bayerische Ärztetag als eintägige Arbeits­
                                                                                           3

    tagung in den Eisbach Studios in München statt. Unter strenger Einhal-
    tung der vorgeschriebenen Coronaregeln hörten sich die Delegierten die
    Berichte an, diskutierten und stimmten die verschiedenen Anträge ab. 3

    NOVEMBER
    Die im Januar 2020 neu gegründete Koordinierungsstelle Fachärztliche
    Weiterbildung (KoStF) hat sich auf der Karrieremesse „ZEIT für neue Ärzte“
    dem ärztlichen Nachwuchs präsentiert. Infos gibt es auch auf der eigenen
    Webseite www.kostf-bayern.de.

    DEZEMBER
    Mitte November 2020 fand die traditionsreiche 38. Münchner Konferenz für
    Qualitätssicherung (Geburtshilfe – Neonatologie – Operative Gynäkologie –
    Mammachirurgie) pandemiebedingt erstmals als Onlineveranstaltung statt.

2          Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2021
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Tätigkeitsbericht

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2021

     JANUAR
     Seit Januar 2021 wird das Bayerische Ärzteblatt auf 100 Prozent Recyclingpapier –
     gekennzeichnet mit dem Blauen Engel – gedruckt.

     FEBRUAR
     Interview mit dem neuen Bayerischen Staatsminister für Gesundheit und Pflege,
     Klaus Holetschek (CSU). Sein Ziel für die ersten 100 Tage im Amt: Möglichst viele
     Menschen gegen Corona impfen und gleichzeitig das Infektionsgeschehen so niedrig
     wie möglich halten. 4

                                                                                                      5

                                                MÄRZ
                                               Das Meine BLÄK-Portal bekam ein völlig neues Layout und wurde unter anderem für die Nutzung mit
                                               Handys und Tablets optimiert. Rund 79.000 Ärztinnen und Ärzte nutzen dieses interne Dienstleistungs-
                                               portal der BLÄK unter anderem für Antragstellungen, Stammdatenänderungen, Suche nach Weiterbil-
                                               dungsbefugten, Einreichung von Unterlagen oder Beantragung des elektronischen Arztausweises. 5

                                                APRIL
                                               Mitte April bot die BLÄK ein Onlinefortbildungsseminar zum Thema „COVID-19-Impfung – Heraus­
                                               forderungen in der Praxis- und Patientenversorgung“ an. Die Teilnehmer wurden unter anderem über
                                               die Sicherheit der verschiedenen COVID-19-Impfstoffe sowie über mögliche Nebenwirkungen nach
                                               einer Impfung aufgeklärt.

                                                MAI
                                               Der 124. Deutsche Ärztetag wurde als Onlineformat in Berlin veranstaltet. In der Arbeitssitzung wurde
                                               unter anderem ein Leitantrag zur Umsetzung von konkreten Konsequenzen aus dem Umgang mit der
                                               COVID-19-Pandemie verabschiedet. 6

                                                                                                 Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2021            3
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Tätigkeitsbericht

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                                                                       www.blaek.de
                                                                                                              25	
                                                                                                                 Koordinierungsstelle Fachärztliche
          Bayerische                                               2020/21                                       Weiterbildung (KoStF)
 Landesärztekammer
  Tätigkeitsbericht der Bayerischen Landesärztekammer 2020/21 dem 80. Bayerischen Ärztetag vorgelegt

    Tätigkeitsbericht                                                                                         26   Ärztestatistik
                                           2020/21
                                                                                                              30   Rechtsabteilung

                                                                                                              35   Medizinische Assistenzberufe

                                                                                                                   Weiterbildung
© starline/Freepik

                                                                                                              38   Anerkennung von Arztbezeichnungen
                                                                                                              38   Weiterbildungsbefugnisse
                                                                                                              39   Zusatz-Weiterbildungen
                                                                                                              42   Verwaltungsverfahren zum Weiterbildungsrecht
1                        Editorial
                                                                                                              43   Beschwerdemanagement

2                        Timeline
                                                                                                              45   Ombudsstelle für Weiterbildungsfragen
5                        Vorwort
                                                                                                                   Fortbildung
                         Ausschüsse und Kommissionen                                                          46   Ärztliche Fortbildungsveranstaltungen 2020/2021
                                                                                                                   der Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbände
6                        Ausschuss „Ambulant-stationäre Versorgung“
7                        Ausschuss „Angestellte Ärztinnen und Ärzte“                                          46   Sozialgesetzliche Fortbildungspflicht und -punktekonto

7                        Finanzausschuss                                                                      47   Seminare
8                        Hilfsausschuss                                                                       53   Kuratorium der BAQ
8                        Ausschuss für Hochschulfragen
9                        Ausschuss „Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte“                                      54   Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen
10                       Ethik-Kommission
12                       Kommissionen zur Prüfung von Freiwilligkeit                                          56   Personalabteilung
                         und Unentgeltlichkeit der Lebendspende in Bayern
                         für das Jahr 2020
                                                                                                              58   Informations- und Servicezentrum
13                       Gemeinsame Kommission Prävention von BLÄK und KVB
14                       Kommission Qualitätssicherung
                                                                                                              59   Fachsprachenprüfung
14                       Qualitätssicherungs-Kommission Substitutionsberatung
15                       Beirat der Bayerischen Akademie für ärztliche Fortbildung
15                       Ausschuss des Vorstandes für Weiterbildungs- und                                          Medienarbeit
                         Widerspruchsfragen
                                                                                                              60   Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
16                       Temporärer Ausschuss zur Umsetzung der (Muster-)
                         Weiterbildungsordnung
                                                                                                              61   Bayerisches Ärzteblatt

16                       PPP-Kommission                                                                       61   Internet-Redaktion

16                       Kommission Menschenrechte und Migration
                                                                                                              62   Ärztliche Stelle
18                       Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
                                                                                                              67   IT und Multimedia
20                       Berufsordnung
24                       Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin (KoStA)                                        U3   Impressum

4                                  Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2021
Tätigkeitsbericht 2020/21 - Landesärztekammer - Bayerisches Ärzteblatt
Tätigkeitsbericht

Weil es die BLÄK kann ...
„Es unterliegt keinem Zweifel, dass die Erhaltung
eines wissenschaftlich und sittlich hochstehenden
Ärztestandes im öffentlichen Interesse gelegen
ist. Denn dem Ärztestande sind nicht nur die
wichtigsten Güter des Einzelnen, Leben und Ge-
sundheit, anvertraut, er hat auch auf dem Gebiete
der öffentlichen Gesundheitspflege bedeutende
Aufgaben zu erfüllen und ist für die Durchfüh-
rung der sozialen Gesetzgebung unentbehrlich.“ 1

„Der Entwurf eines Vertragsarztrechtsände-
rungsgesetzes (BR-Drs. 353/06) greift in das
der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder
vorbehaltene Berufsrecht der Ärzte in mehre-
ren Bereichen und auf mehrfache Weise ein …
Selbst wenn dem Bund für die hier interessieren-
den Regelungen des Entwurfs eine Zuständigkeit
zukäme 2, wären sie wegen Verstoßes gegen die
Bundestreue verfassungswidrig. Sie verletzen
das vom Bundesverfassungsgericht entwickelte
Gebot der Rücksichtnahme des einen (unter-
stellt zuständigen) Gesetzgebers gegenüber dem
(ebenfalls zuständigen) anderen. Dieses Gebot
verpflichtet den Bund gegenüber den Ländern
zu einem schonenden Umgang mit dem gelten-
den Landesrecht. Es schützt auch die Kammern,                                                                                       Grafiken: © blankstock/stock.adobe.com

wenn sie von der Ermächtigung ihrer Landesge-
setzgeber durch den Erlass von Berufsordnungen
Gebrauch machen.“ 3

„Die Coronakrise hat unser Land und beson-
ders Staat und Verwaltung herausgefordert                          Zum einen, weil ich glaube, angesichts der auch      – und damit auch diese Bayerische Landesärzte-
und offengelegt, dass wir in einigen Bereichen                     in diesem Tätigkeitsbericht wieder dargelegten       kammer – einem Veränderungsdruck ausgesetzt
schneller, besser und mutiger werden müssen …                      Fülle von Leistungen dieser, im Wesentlichen         sein werden.
In einer Föderalismusreform werden wir einen                       auf Landesrecht gebauten Körperschaft, einen
neuen Zukunftspakt zwischen Bund, Ländern                          Beweis für die Funktionsfähigkeit der im letz-       Ob man dies als Chance oder Bedrohung ansieht,
und Kommunen schmieden. Wir werden alles auf                       ten Zitat angesprochenen Subsidiarität antre-        ist eine Frage des Standpunkts, den ich, als der
den Prüfstand stellen, eine Analyse der staatli-                   ten zu können – und zwar in einem doppelten          scheidende Hauptgeschäftsführer der Bayerischen
chen Aufgaben erstellen und den Grundsatz der                      Sinne: Subsidiarität bundesrechtlicher Regelun-      Landesärztekammer, hier nicht einzunehmen habe.
Subsidiarität konsequent anwenden.“ 4                              gen gegenüber landesrechtlichen, Subsidiarität
                                                                   staatlichen Handelns gegenüber demjenigen der        Aber zwei andere Verpflichtungen habe ich in
Warum mute ich Ihnen unverbunden drei Zitate                       Selbstverwaltung.                                    diesem Zusammenhang, die ich gerne erfülle:
aus den Jahren 1927, 2006 und 2021 zu?                                                                                  dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten, dem
                                                                   Zum anderen, weil ich angesichts veränderter         Vorstand und dem Ärztetag für das Vertrauen zu
                                                                   „Kulturen“ des Umgangs von Institutionen wie         danken, auf dessen Grundlage ich die interessan-
                                                                   von Personen miteinander und untereinander,          teste Aufgabe im Gesundheitswesen in Bayern
1 Aus der Begründung zum Entwurf des Bayerischen Staats-          angesichts der immer stärker angewachsenen           sechzehn Jahre lang wahrnehmen durfte. Und
   ministeriums des Innern für das Gesetz über die Berufsvertre-   Komplexität der Strukturen unseres Zusammen-         den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den
   tung der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker vom 9. Fe-   lebens und damit einhergehend der Attraktivität      sich ehrenamtlich für die Bayerische Landesärzte-
   bruar 1927, Verhandlungen des Bayerischen Landtags 1927,
   Beilage 2714                                                    „einfacher“, anscheinend „effektiver“, „radikaler“   kammer Engagierenden für ihre tatkräftige und
2 … was im Gutachten unter sämtlichen in Frage kommenden          Mechanismen der Komplexitätsreduzierung und          loyale Zusammenarbeit mit mir zu danken. Sie
   Gesichtspunkten verneint wird. Leider waren weder Bundes-       angesichts der tiefen kollektiven Traumatisierung,   haben aber nicht nur meine Anerkennung ver-
   noch Landespolitiker noch die Bayerische Staatsregierung auf
                                                                   die das Ausgeliefertsein unserer modernen Welt       dient, sondern auch diejenige unserer Mitglie-
   dieser Grundlage zu irgendwelchen Schritten zu bewegen.
3 Professor Dr. Christian Pestalozza, Kompetentielle Fragen       der nahezu unendlich erscheinenden Replika-          der. Die kleinste aber wohlfeilste Münze dieses
   des Entwurfs eines Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes          tion eines RNA-Virus mit ca. 100 Nanometern          Dankes ist der respektvolle Umgang, um den ich
   (BR-Drs. 353/06), Rechtsgutachterliche Stellungnahme im         Durchmesser und dessen Interaktion mit dem           an dieser Stelle freundlich bitte.
   Auftrag der Bayerischen Landesärztekammer, Berlin, Juni
   2006, auch veröffentlicht in „GesR“ 2006, S. 389 ff.
                                                                   ACE2-­Rezeptor menschlicher Gewebeoberflä-
4 CDU/CSU, Bundestagswahlprogramm, 21. Juni 2021,                 chen erzeugt hat, ein großes Potenzial sehe, dass                    Dr. Rudolf Burger, M. Sc.,
 ­RandNrn. 9 f. und 3451 ff.                                       die föderalen Strukturen im Gesundheitswesen                    Hauptgeschäftsführer der BLÄK

                                                                                                                    Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2021                    5
Tätigkeitsbericht 2020/21 - Landesärztekammer - Bayerisches Ärzteblatt
Tätigkeitsbericht

Ausschüsse und Kommissionen
Ausschuss „Ambulant-
stationäre Versorgung“
Mitglieder
» Wolfgang Gradel, Passau (Vorsitzender)
» Dr. Karl Amann, Werneck
  (Stellvertretender Vorsitzender)
» Dr. Henning Altmeppen, Erlangen
» Mirko Barone, Hausham
» Dr. Andreas Baumgarten, Sonthofen
» Dr. Klaus-Jürgen Fresenius, Rottach-Egern
  bis 10. Oktober 2020,
» anschließend Dr. Siegfried Rakette, München
» Alexander Fuchs, Wunsiedel
» Dr. Philipp Gotthardt, Nürnberg
» Professor Dr. Karl Ittner, Regensburg
» Mark Meyer-Mölleringhof, Deggendorf
» Doris M. Wagner, DESA, Kempten
» Dr. Hans Worlicek, Regensburg

Im Berichtszeitraum trat der Ausschuss „Ambu-
lant-stationäre Versorgung“ viermal zusammen
(15. Juli 2020, 10. Februar 2021, 12. April 2021
sowie 21. September 2020 gemeinsam mit dem
Ausschuss „Angestellte Ärztinnen und Ärzte“).
Die sonst im Rahmen des Bayerischen Ärztetages
stattfindenden Workshops mussten pandemie-
bedingt entfallen. Jahresschwerpunkt bildete
weiterhin die Neustrukturierung der gesundheit-      eines gemeinsamen Positionspapieres mit dem        auf dem 79. Bayerischen Ärztetag vorgestellte
lichen Versorgung in Bayern insbesondere unter       zukunftweisenden Titel „Gesundheitsversorgung      und diskutierte Positionspapier wurde zur wei-
den Herausforderungen der Coronapandemie.            Bayern 2025“. Hierin finden sich im Wesentli-      teren Überarbeitung an den Vorstand der Baye-
                                                     chen folgende vier Aspekte wieder: Zunächst        rischen Landesärztekammer (BLÄK) überwiesen
Neustrukturierung der                                solle in der bayerischen Gesundheitspolitik zu-    (siehe auch Ausschuss „Angestellte Ärztinnen
gesundheitlichen Versorgung in Bayern                künftig der tatsächliche Bedarf das (Leistungs-)   und Ärzte“).
Bereits im vergangenen Berichtsjahr begannen         Angebot bestimmen. Um dem aktuell zu häufig
erste Überlegungen zum Thema „Strukturwan-           kommerziell ausgerichteten Gesundheitssystem       Pilotprojekt zur Grippeimpfung
del im Gesundheitswesen in Bayern“. Es wurde         zu begegnen, solle ein zukunftsfähiges Gesund-     durch Apothekerinnen/Apotheker
gemeinsam mit dem Ausschuss „Angestellte             heitssystem geleitet von Grundsätzen wie „choo-    In der Sitzung vom 15. Juli 2020 wurde ergän-
Ärztinnen und Ärzte“ darüber diskutiert, ob bzw.     sing wisely“ und „value based healthcare“ eine     zend das Pilotprojekt zur Grippeimpfung durch
in welcher Weise Änderungen in den Versor-           aktive Bedarfsplanung ermöglichen. Finanzierung    Apothekerinnen/Apotheker thematisiert. Die
gungsstrukturen erforderlich seien, um auch in       der Kosten für infrastrukturelle und personelle    Mitglieder waren sich einig, dass Impfen eine
Zukunft eine gute medizinische Versorgung der        Vorhaltung und Investitionen sollten darin un-     ärztliche Aufgabe bleiben müsse. Ein diesbezüg-
Patienten sicherzustellen. Durch die sich dyna-      abhängig von erbrachten Leistungen erfolgen. In    licher Entschließungsantrag für den Bayerischen
misch entwickelnde Coronapandemie und den            einem zweiten Punkt betont das Positionspapier     Ärztetag erfolgte durch das Präsidium der BLÄK.
zeitweise drohenden Mangel an Intensivbetten         die Qualität der Versorgung; Strukturvorgaben
und -personal gelangte die Gesundheitsversor-        und Mindestmengen seien für eine leitlinienge-     Einführung der elektronischen Patienten-
gung in Bayern neuerlich in den Fokus politischer    rechte Versorgung unerlässlich und prioritär zu    akte unter Nutzung des elektronischen
und gesellschaftlicher Diskussion. Der Ausschuss     berücksichtigen. Der dritte Punkt fokussiert die   Heilberufsausweises
stellte heraus, die Pandemie dürfe nicht als Hin-    Schaffung sektorenverbindender Angebote. Die       In der Sitzung vom 10. Februar und 12. April
dernis eine zukunftsfähige Gesundheitsversor-        aus Qualitätsgründen gebotene Konzentration        2021 diskutierte der Ausschuss unter anderem
gung Bayerns aufhalten, sondern erfordere als        stationärer Angebote sollte genutzt werden, um     die Einführung der elektronischen Patienten-
neuerlicher dringlicher Anlass ein grundsätzliches   unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse    akte (ePA) unter Nutzung des elektronischen
Neudenken und Planen der Strukturen einer zu-        integrierte Grundversorgereinheiten mit Not-       Heilberufsausweises (eHBA). Die Ärzteschaft
kunftsfähigen Gesundheitsversorgung.                 fallpraxis sowie der Möglichkeit ambulanten        sähe die Situation kritisch, da die erforderliche
                                                     Operierens und kurzstationärer Versorgung zu       technische Einrichtung unrealistisch sei und
In einer vorbereitenden und anschließend ge-         fördern. Der vierte Punkt des Positionspapieres    eine angemessene Kostenerstattung fehle. Der
meinsamen Sitzung mit dem Ausschuss „Ange-           widmet sich schließlich dem Datenschutz unter      Durchdringungsgrad des eHBA sei insbesondere
stellte Ärztinnen und Ärzte“ gelang die Erstellung   rationaler Abwägung von Nutzen und Risiko. Das     im stationären Sektor gering, da den Ärztinnen

6         Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2021
Tätigkeitsbericht

und Ärzten die Beschaffung bei lediglich einer       »   Dr. Matthias Lammel, Dinkelsbühl                Wie beschlossen wurde das Positionspapier
Teilkostenübernahme selbst überlassen werde.         »   Mark Meyer-Mölleringhof, Deggendorf             (nunmehriger Titel „Gesundheitsversorgung
Betont wurde die unbedingte Notwendigkeit            »   Dr. Johannes Müller, Rosenheim                  Bayern 2025“) von Dr. Florian Gerheuser auf dem
durch den Patienten gesperrte Daten erkennbar        »   Privatdozentin Dr. Nina Rogenhofer,             79. Bayerischen Ärztetag im Rahmen seines
zu machen; Bestünde keine Verlässlichkeit der            München                                         Berichtes als Ausschussvorsitzender des Aus-
Daten, könne die anvisierte Anamneseerleich-         »   Professor Dr. Wilhelm Schulte-Mattler,          schusses „Angestellte Ärztinnen und Ärzte“
terung nicht erfolgen. Ergänzend solle bedacht           Regensburg                                      vorgestellt und der gemeinsame Entschließungs-
werden, dass nicht auskunftsfähige oder demente      »   Dr. Winfried Strauch, Bamberg                   antrag eingebracht, während Wolfgang Gradel
Patienten kaum in der Lage seien der Digitali-       »   Dr. Eva Vogel, Würzburg                         in seinem Bericht als Ausschussvorsitzender
sierung zu folgen und eine Umsetzung dadurch                                                             des Ausschusses „Ambulant-stationäre Versor-
erschwert würde.                                     Im Berichtszeitraum trat der Ausschuss „Ange-       gung“ zu der hierzu erstellten Grafik ausführte
                                                     stellte Ärztinnen und Ärzte“ zweimal zusammen       (siehe auch Ausschuss „Ambulant-stationäre
Anaphylaxiemanagement                                (28. Juli 2020 und 21. September 2020).             Versorgung).
Anlässlich der zahlreichen Impfungen mit neu-
artigen Coronaimpfstoffen und potenzieller al-       In der Sitzung am 28. Juli 2020 befasste sich
lergischer Reaktionen regte der Ausschuss an,        der Ausschuss mit einem bereits im Vorfeld          Finanzausschuss
auf der Homepage der BLÄK und im Bayerischen         entworfenen Positionspapier, in dem – ausge-
Ärzteblatt aktuelle Informationen zum Anaphy-        hend von den Erfordernissen einer qualitativ        Mitglieder (Stand 05/21)
laxiemanagement zu veröffentlichen.                  hochwertigen Notfallversorgung – unter dem          » Dr. Ulrich Schwiersch, Fürth
                                                     Arbeitstitel „Gesundheitswesen Bayern 2030“           (Stellvertretender Vorsitzender)
Honorierung und Qualifizierung der Notärzte          Vorschläge für eine Neustrukturierung erar-         » Mirko Barone, Hausham
In der Diskussion der vergangenen beiden Sitzun-     beitet wurden.                                      » Dr. Dipl.-Psych. Erdmute Baudach,
gen wurde die aus ärztlicher Perspektive wahrge-                                                           Nüdlingen
nommene Zwickmühle zwischen den bestehenden,         Ausgerichtet am tatsächlichen Bedarf der Be-        » Dr. Theresia Hummel, München
defizitären Bedingungen des Notarztwesens auf        völkerung – der sich durchaus vom „gefühlten        » Dr. Jörg Jenning, Thannhausen
der einen Seite und den politischen Signalen in      Bedarf“ unterscheiden mag – sollte künftig in       » Dr. Gert Rogenhofer, Regensburg
Richtung Ausweitung des Notfallsanitätsdiens-        kooperativen Strukturen sektorenverbindend          » Dr. Manfred Schappler, Bodenmais
tes und der Telenotfallmedizin auf der anderen       nur das erforderliche Ausmaß an Behandlung          » Ulrich Voit, Schwarzenbach am Wald
Seite deutlich. Zunächst, so stellte der Ausschuss   und Therapie erbracht werden. Negativen Folgen
fest, gelte es eine Beschreibung des Missstandes     ökonomisch motivierter Fehlsteuerungen wie          Laut Satzung der BLÄK hat der Bayerische Ärzte-
vorzunehmen, passende organisatorische Struk-        der Ausweitung lukrativer Leistungen muss ge-       tag auch die Aufgabe, den Haushaltsplan zu be-
turen einzufordern und schließlich Zukunftsper-      gengesteuert werden. Bei der Diskussion um die      schließen, die Jahresrechnung abzunehmen und
spektiven über qualitätssichernde Maßnahmen          möglichst fußläufige Erreichbarkeit des nächsten    den Prüfer zu bestellen. Der Finanzausschuss be-
zu entwickeln. Letztlich sei eine klare politische   Krankenhauses ist zu bedenken, inwieweit die er-    rät in diesem Zusammenhang den Vorstand der
Positionierung zur hochqualifizierten Notarzt-       forderliche Qualität der zunehmend subspeziali-     BLÄK und den Bayerischen Ärztetag.
weiterentwicklung wünschenswert.                     sierten Medizin in der traditionell gewachsenen
                                                     kleinteiligen Krankenhauslandschaft erbracht        In seiner Sitzung am 3. Juli 2020 beriet der
(Fehlende) Ultraschall-Fallzahlen in                 werden kann. Schließlich wird angesichts da-        Finanzausschuss den Jahresabschluss 2019 und
der neuen Weiterbildungsordnung                      tenschutzrechtlicher Bedenken gegen zentrale        dessen Prüfung, den Zwischenbericht über das
Ergänzend wurde in der letzten Sitzung das Pro-      elektronische Patientenakten gefordert, deren       Haushaltsjahr 2020, den Haushaltsplan für das
blem besprochen, dass mit der neuen (Muster-)        Nutzen und Sicherheitsgewinn des Patienten          Geschäftsjahr 2021, Entlastung des Vorstandes
Weiterbildungsordnung die Zahlenvorgaben der         gerade im Notfall nicht zu vergessen.               für das Geschäftsjahr 2019 sowie die Wahl des
durchzuführenden Ultraschalluntersuchungen                                                               Abschlussprüfers für das Jahr 2020.
in der Weiterbildung entfallen seien. Bei einer      Die Ausschussmitglieder konnten in ausführlicher
späteren Niederlassung müssten diese Zahlen          Diskussion relativ rasch grundsätzliche Einigkeit   Der Finanzausschuss befasste sich mit der Per-
jedoch gemäß Ultraschallvereinbarung für die KV-     herstellen. Besprochen und überarbeitet wurden      sonalentwicklung und -bindung der BLÄK und
Zulassung nachgewiesen werden. Der Ausschuss         im Wesentlichen Formulierungen, bei denen die       stimmte grundsätzlich einer Anpassung der
wies darauf hin, dass fachärztliche Kolleginnen      Gefahr von Fehlinterpretationen gesehen wurde.      ­Reisekostenordnung laut Vorschlag des Vor-
und Kollegen in jedem Fall hierauf aufmerksam        Zur weiteren sektorenübergreifenden Abstim-          stands aus 2019 zu.
gemacht werden sollten. Im elektronischen Log-       mung wurde vorgeschlagen, den Ausschuss „Am-
buch solle ein solcher Hinweis an die Absolvie-      bulant-stationäre Versorgung“ in die Diskussion     Am 9. Oktober 2020 beschäftigte sich der Fi-
renden der Facharztweiterbildung zukünftig           einzubeziehen.                                      nanzausschuss mit dem Zwischenbericht über
gegeben sein.                                                                                            das laufende Geschäftsjahr 2020. Die Anträge
                                                     Am 21. September 2020 fand dementsprechend          für den Bayerischen Ärztetag waren ein weiteres
                                                     eine gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss           Thema, insbesondere deren eventuelle Finanz-
Ausschuss „Angestellte                               „Ambulant-stationäre Versorgung“ statt. Auch        wirksamkeit.
Ärztinnen und Ärzte“                                 hier stellte sich heraus, dass hinsichtlich des
                                                     grundsätzlichen Inhaltes weitestgehend Einig-       Der 79. Bayerische Ärztetag 2020 in Mün-
Mitglieder                                           keit bei den Mitgliedern beider Ausschüsse vor-     chen billigte den Rechnungsabschluss 2019
» Dr. Florian Gerheuser, Augsburg                    herrschte, sodass es auch in dieser Sitzung eher    einstimmig. Er erteilte dem Vorstand Entlas-
  (Vorsitzender)                                     um die Änderung einzelner Formulierungen ging.      tung und bestellte die Firma Dr. Kittl & Partner
» Dr. Christian Jäck-Groß, Nürnberg                  Zur besseren Visualisierung wurde eine grafische    GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Deg-
  (Stellvertretender Vorsitzender)                   Darstellung erarbeitet und ein gemeinsamer          gendorf, einstimmig als Prüfungsgesellschaft.
» Dr. Michael Heckel, Kronach                        Entschließungsantrag für den 79. Bayerischen        Weiterhin beschloss er einstimmig den Haus-
» Dr. Theresia Hummel, München                       Ärztetag vorbereitet.                               haltsplan 2021.

                                                                                                     Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2021             7
Tätigkeitsbericht

Die finanzielle Entwicklung der BLÄK bei Auf-         Zu den Aufgaben der Berufsvertretung zählt laut         durch diese Hilfen die kollegiale Solidarität der
wendungen und Erträgen finden Sie in Tabelle 1.       Heilberufe-Kammergesetz (HKaG) die Schaffung            bayerischen Ärzteschaft.
Für die Jahre 2020 und 2021 liegen noch kei-          sozialer Einrichtungen für Ärzte und deren Ange-
ne Abschlüsse vor, daher sind die Haushalts-          hörige. Für Entscheidungen über diese Aufgabe
planzahlen dargestellt. Detaillierte Zahlen           ist der Hilfsausschuss gewählt, der im Rahmen           Ausschuss für Hochschulfragen
finden Sie unter www.blaek.de/ueber-uns/              der zur Verfügung gestellten Finanzmittel über
taetigkeitsberichte#jahresabschluss                   deren Verwendung beschließt.                            Mitglieder ab 17. April 2019
                                                                                                              » Professor Dr. Dr. h. c. (Dniepropetrovsk)
Prüfung                                               Seit 1. August 2013 (Änderung des HKaG) wer-              Joachim Grifka, Bad Abbach (Vorsitzender)
Die Rechnungslegung der BLÄK ist durch einen          den dem Sondervermögen „Hilfsfonds“ die Geld-           » Professor Dr. Wolfgang Gerhard Locher, M. A.,
unabhängigen Prüfer zu überwachen. Die Prü-           bußen, die aus der Verletzung von Berufspflich-           München (Stellvertretender Vorsitzender)
fung fand durch die Dr. Kittl & Partner GmbH,         ten (Rügen) resultieren, zugeführt.                     » Dr. Walter Burghardt, Würzburg
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, im Jahr 2021                                                                 » Professor Dr. Malte Ludwig, Tutzing
statt und umfasste neben der Betriebsführung          Die jährliche Sitzung des Hilfsausschusses fand         » Dr. Ute Schaaf, Absberg
auch Fragen der Wirtschaftlichkeit. Der Prüf-         am 13. November 2020 als Videokonferenz statt.          » Dr. Andreas Tröster, Erlangen
bericht liegt noch nicht in endgültiger Fassung       Das Gremium nahm den Bericht über die bishe-
vor, es wird jedoch davon ausgegangen, dass           rigen Aufwendungen und Erträge des laufenden            Medizinische Fakultäten Bayern
der „uneingeschränkte Bestätigungsvermerk“            Jahres sowie die seit der vergangenen Sitzung           » Privatdozent Dr. Reinhard Hoffmann,
wieder erteilt wird.                                  getroffenen Unterstützungsleistungen zustim-              Augsburg
                                                      mend zur Kenntnis. Es beriet intensiv über die          » Professor Dr. Ignaz Schneider, Erlangen
                                                      Neu- bzw. Weitergewährung der monatlichen               » Professor Dr. Matthias Graw, LMU München
Hilfsausschuss                                        Beihilfen für vier Ärzte, die in finanzieller Notlage   » Professor Dr. Christof Schmid, Regensburg
                                                      leben. Daneben wurden und werden auf Antrag             » Professor Dr. Maximilian Rudert, Würzburg
Mitglieder                                            nach detaillierter Prüfung der Lebensumstände           » Professor Dr. Marion Kiechle, TU München
» Dr. Johanna Schuster, Weilheim                      und Genehmigung durch den Hilfsausschuss bei
  (Vorsitzende)                                       Bedarf einmalige Beihilfen gezahlt.                     Der Ausschuss für Hochschulfragen hat im
» Dr. Karl Amann, Werneck                                                                                     Berichtszeitraum vier Sitzungen abgehalten.
   (Stellvertretender Vorsitzender)                   Die Arbeit des Hilfsausschusses bestand nicht nur       Schwerpunkt im Berichtszeitraum war dabei die
» Christian Babin, Donauwörth                         in finanzieller Unterstützung. Daneben konnten          angestrebte Änderung der Ärztlichen Approba-
» Johann Ertl, Salching                               eine Vielzahl an Problemen von Ärztinnen und            tionsordnung. Aufgrund der Coronapandemie
» Dr. Christoph Graßl, München                        Ärzten in schwierigen persönlichen und finan-           und dem damit notwendigen Verzicht auf Prä-
» Dr. Constantin Held, Steinberg am See               ziellen Situationen durch Leistungen des Aus-           senzsitzungen wurden die Sitzungen als Video-
» Dr. Matthias Lammel, Ansbach                        schusses bzw. der Verwaltung unterstützt bzw.           konferenz durchgeführt. Ein Workshop hat am
» Dipl.-Med. Maria-Luise Rasch, Neuenmarkt            gelöst werden. Der Hilfsfonds der BLÄK belegt           79. Bayerischen Ärztetag nicht stattgefunden.

                                                           2014          2015         2016          2017          2018         2019        2020         2021

 Aufwendungen                                                                                                                          Haushalt     Haushalt

 Personalaufwand                                          11.206       11.811       12.105        11.966        13.767       14.376       15.231      16.227

 Gremien und Organe                                        1.242        1.261         1.415         1.882        1.523        1.350        1.668        1.678

 Satzungsmäßige Aufgaben                                   9.033        7.872        8.322          9.680        9.723      10.292        11.200      11.550

 Bundesärztekammer                                         2.361        2.501        2.834          2.692        2.746        2.870        3.075        3.100

 Verwaltungskosten
                                                           3.678        6.375         6.136         6.375       12.687        6.092        5.774       6.257
 (inkl. Rücklagenzuführung)

 Zwischensumme Aufwendungen                               27.520      29.820        30.812        32.595       40.446       34.980       36.948       38.812

 Erträge

 Beiträge                                                20.739       24.293        24.673        26.370        27.468       27.560      28.500       28.730

 Erlöse und Erträge aus der
                                                           5.465        6.189         6.796        6.546         6.906        6.854        8.008        7.923
 Kammertätigkeit
 Entnahme aus zweckgebundenen
                                                               72          51            15           415          120          503          280          517
 Rücklagen

 Zwischensumme Erträge                                   26.276       30.533        31.484        33.331       34.494        34.917      36.788        37.170

 Jahresergebnis                                           -1.244          713           672           736       -5.952          -63         -160       -1.642

Tabelle 1: Aufwands- und Ertragsentwicklung in Tausend Euro.

8          Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2021
Tätigkeitsbericht

In seinen Sitzungen am 6. Juli 2020 und 14. Sep-    an das zuständige Bayerische Staatsministerium        Der Ausschuss war sich dazu einig, dass hier eine
tember 2020 beschäftigte sich der Hochschul-        für Wissenschaft und Kunst erarbeitet. Die Mit-       kritische Beobachtung und Begleitung im Rah-
ausschuss insbesondere mit der Integration von      glieder des Ausschusses waren sich einig, dass        men der vorgesehenen Evaluierung notwendig
„Physician Assistants“ in das Gesundheitswesen      bundes- und landesrechtliche Regelungen für           sei. Unter Berücksichtigung der zu diesem Zeit-
und der angestrebten Änderung der Approbati-        den Hochschulbereich und die Universitätskli-         punkt bevorgestandenen zweiten Corona-Welle
onsordnung für Ärzte. Physician Assistants stel-    nika ein wichtiges Element für die Forschung          hat der Ausschuss in Vorbereitung zum Bayeri-
len nach Ansicht der Ausschussmitglieder eine       sind. Die grundgesetzlich geschützte Freiheit         schen Ärztetag einen Antrag zum Aufrechterhal-
gute Ergänzung im Betriebsablauf der Kliniken       von Forschung und Lehre darf nicht der Öko-           ten der Corona-Virus-Testkapazitäten in Bayern
dar und ermöglichen insbesondere den Ärzten,        nomisierung geopfert werden.                          sowie einen Antrag zur kritischen Begleitung
sich vermehrt auf den Kernbereich der ärztli-                                                             der Modellvorhaben zum Impfen in Apotheken
chen Tätigkeiten zu konzentrieren. Die Physici-     Weitere Themen des Ausschusses in diesem Be-          vorformuliert.
an Assistants übernehmen dabei überwiegend          richtszeitraum waren der „Clinician Scientist“, die
administrative Tätigkeiten wie zum Beispiel die     Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im         Zu Beginn der Ausschusssitzung am 16. De-
Erstellung von Arztbriefen, die Vorbereitung und    Bereich der Medizin und die Auswirkungen der          zember 2020 hielten die Ausschussmitglieder in
Organisation von Operationen oder Verbands-         Coronapandemie auf die M2-Prüfung.                    Gedenken an den verstorbenen Vizepräsidenten,
wechsel. Beim Einsatz der Physician Assistants                                                            Dr. Wolfgang Rechl, für einen stillen Moment
müsse jedoch sichergestellt werden, dass keine                                                            inne. Dr. Lessel würdigte sodann die Leistungen
Überschneidungen zu den Aufgabenbereichen           Ausschuss „Niedergelassene                            des von allen hochgeschätzten Kollegen für die
anderer Fachkräfte entstehen.                       Ärztinnen und Ärzte“                                  Ärzteschaft.

Die im Raum stehenden Änderungen der ärzt-          Hausärzte                                             Im Anschluss daran stellte Dr. Lessel in einer
lichen Approbationsordnung wurden von den           » Dr. Jan Döllein, Neuötting                          Nachlese des 79. Bayerischen Ärztetages fest,
Ausschussmitgliedern grundsätzlich positiv auf-     » Boris Ott, Blaichach                                dass Organisation und die Durchführung des
genommen. Der Hochschulausschuss befasste           » Dr. Michael Rosenberger, Breitenberg                Bayerischen Ärztetages 2020 ein gelungenes
sich in den beiden Sitzungen dabei hauptsächlich    » Dr. Matthias Schmidt, Burgsinn                      Beispiel dafür gewesen ist, dass man auch in
mit der geplanten Integration von Lehrpraxen        » Dr. Stefan Semmler, Lappersdorf                     Pandemie-Zeiten eine derartige Veranstaltung
im Bereich der Allgemeinmedizin. Zwar stelle        » Dr. Hans-Erich Singer, Merkendorf                   sicher und reibungslos durchführen kann. Zu-
die Schaffung von Lehrpraxen im Bereich der           (Stellvertretender Vorsitzender)                    dem wurde intensiv die Umsetzung des auf dem
Allgemeinmedizin eine große Herausforderung                                                               Bayerischen Ärztetag beschlossenen Antrages
für die Praxen dar, jedoch sei bereits eine Viel-   Fachärzte                                             zum Positionspapier „Gesundheitsversorgung
zahl von Lehrpraxen geschult und in den Ablauf      » Dr. Gunther Carl, Kitzingen                         Bayern 2025“ diskutiert. Der Ausschuss war sich
integriert worden. Dabei haben Umfragen erge-       » Dr. Kathrin Krome, Bamberg                          abschließend dazu einig, dass hier noch erheb-
ben, dass den Lehrpraxen oft nicht bewusst sei,     » Dr. Marlene Lessel, Kaufbeuren (Vorsitzende)        licher Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der
welcher erhebliche organisatorische Aufwand         » Dr. Florian Mackel, München                         Darstellungen des niedergelassenen Bereichs
für die Lehrpraxen, insbesondere in Bezug auf       » Dr. Volkmar Männl, Nürnberg                         besteht, der eine Überarbeitung dieses Papiers
die Durchführung der Prüfungen, entstehen           » Dr. Karl Zeilner, Ergolding                         notwendig macht.
würde. Diesbezüglich müsse noch weitere Auf-
klärungsarbeit geleistet werden, um weitere         Im Berichtszeitraum fanden die Sitzungen des          In der Erörterung zur aktuellen Corona-Lage rück-
Lehrpraxen gewinnen zu können. Gleichzeitig         Ausschusses „Niedergelassene Ärztinnen und            ten die anzugehenden Vorbereitungen und recht-
stelle die Rekrutierung von Lehrpraxen auch für     Ärzte“ pandemiebedingt ausschließlich in Form         lichen Fragen zur Impfung in den Vordergrund.
die Universitäten einen hohen organisatorischen     von Videokonferenzen statt. Alle fünf Sitzun-
Aufwand dar. Die Tätigkeit als Lehrpraxis bietet    gen waren geprägt von einem intensiven Erfah-         In der Sitzung am 19. Februar 2021 sowie in
aber die Chance, Studierende von einer späteren     rungsaustausch zur jeweiligen aktuellen Lage          der Sitzung am 21. Mai 2021 wurde erneut die
Tätigkeit in einer bestimmten Fachrichtung zu       der Coronapandemie und deren gravierenden             Umsetzung des Positionspapieres „Gesundheits-
überzeugen und bereits in einem frühen Stadium      Auswirkungen auf den niedergelassenen Bereich.        versorgung Bayern 2025“ erörtert und eine ge-
Nachwuchs zu gewinnen.                                                                                    meinsame Sitzung der beteiligten Ausschüsse
                                                    So berichten die Ausschussmitglieder, von de-         begrüßt. Zudem rückte auch die geplante Än-
In seiner Sitzung am 7. Dezember 2020 hat sich      nen ein großer Teil als Versorgungsärzte tätig        derung der Approbationsordnung in den Fokus.
der Ausschuss für Hochschulfragen erneut um-        waren, in der Sitzung am 24. Juni 2020 über           Hier sah man es als notwendig an, die weiteren
fassend mit der Änderung der ärztlichen Ap-         ihre persönlichen Erfahrungen und Wahrneh-            Änderungen zu beobachten, um im Herbst auf
probationsordnung befasst. Dabei wurden ins-        mungen zur Bewältigung der ersten Welle der           dem Bayerischen Ärztetag gegebenenfalls hierzu
besondere die mit der Umstellung des Lehrplans      COVID-19-Pandemie. Zudem gab Dr. jur. Jens            Anträge zu stellen oder die Stellungnahme ge-
einhergehenden Belastungen für Studierende          Weyd, kommissarischer Leiter der Rechtsab-            genüber der BÄK noch zu ergänzen.
und Lehrkräfte sowie die Neuregelung des Prak-      teilung, einen Überblick über die rechtlichen
tischen Jahrs und die geplanten Änderungen bei      Entwicklungen und die aktuellen bundes- und           Des Weiteren schilderten die Mitglieder in der
der ärztlichen Prüfung thematisiert. Im Anschluss   landesrechtliche Rechtslage zu den Coronamaß-         Februar-Sitzung die jeweilige Impfsituation in
an die Sitzung wurde eine umfassende Stellung-      nahmen. Daran anschließend diskutiert der Aus-        ihrer Region sowie ihre Erfahrungen mit den
nahme zu den geplanten Änderungen erarbeitet,       schuss, inwieweit die ärztliche Selbstverwaltung      unterschiedlichen Impfstoffen. Zudem wurde
die durch die BLÄK an die Bundesärztekammer         sich bei der Analyse der ­Krisenbewältigung und       die vorrangige Impfung von Patienten in Pfle-
(BÄK) übermittelt wurde.                            dem zwingend notwendigen Erfahrungsaus-               geheimen sowie von bettlägerigen Patienten, die
                                                    tausch beteiligen kann.                               zuhause betreut werden, gefordert.
In seiner Sitzung vom 14. April 2021 diskutierte
der Ausschuss über die geplante Novellierung des    In der Sitzung vom 16. September 2020 berichtete      In der Mai-Sitzung wurde der Entwicklungsstand
Bayerischen Hochschulrechts. Hierzu wurde im        Dr. Marlene Lessel zum Thema Impfen in Apo-           hinsichtlich der Impfung besprochen. Ein weite-
Vorfeld der Sitzung bereits eine Stellungnahme      theken von Modellprojekten in Niedersachsen.          res Thema war die Aufhebung der Priorisierung

                                                                                                      Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2021              9
Tätigkeitsbericht

im niedergelassenen Bereich. Unabhängig davon
war der aktuelle Stand hinsichtlich der Änderung       700
                                                        700
der Approbationsordnung auf der Tagesordnung.
                                                       600
                                                        600                                                  643
Ethik-Kommission
                                                       500
                                                        500
Mitglieder, Konsiliarii und Sachverständige
in der Amtsperiode 2018 bis 2023
» Professor Dr. Joerg Hasford, München                 400
                                                        400
   (Vorsitzender – † 10. Juni 2021)
» Professor Dr. phil. Dr. habil. Joseph
                                                                               367
   Schmucker-von Koch, Regensburg                      300
                                                        300
   (erster stellvertretender Vorsitzender)
» Professor Dr. Martin Fromm, Erlangen
   (zweiter stellvertretender Vorsitzender)            200
                                                        200                                                                              244
» Dr. Verena Hoffmann, München
   (dritte stellvertretende Vorsitzende)
» Professorin Dr. Dr. rer. soc. Margot Albus,          100
                                                        100
   München
» Privatdozentin Dr. Kerstin Benz, Erlangen
                                                         0 0
» Andreas Dengler, Richter am Bayerischen                              Anzahl der Anträge          Anzahl nachträglicher          Anzahl der Anfragen
   Verwaltungsgerichtshof, München                                        insgesamt                 wesentlicher Ände-                insgesamt
» Dr. Albert Dichtl, Moosburg an der Isar                                                           rungen insgesamt
» Jan Geissler, München
» Professor Dr. Heinrich Ingrisch, München           Diagramm 1: Die Arbeit der Ethik-Kommission im Berichtszeitraum in Zahlen.

» Professor Dr. Karl P. Ittner, Regensburg
» Dr. Helene Kern, Planegg
» Privatdozent Dr. Andreas Lechner, München
» Professorin Dr. Sylvie Lorenzen, München
» Professor Dr. Renke Maas, Erlangen
» Regierungsdirektor Johannes Möller, Berlin         eine eigenständige zustimmende Bewertung               chen die Geschäftsstelle Anfragen hinsichtlich
» Professor Dr. Dr. habil. Werner Moshage,           durch die zuständige Ethik-Kommission zwin-            einer Beratungspflicht nach § 15 der Berufsord-
   Traunstein                                        gende Voraussetzung. Diese aktuelle Regelung           nung für die Ärzte Bayerns (BO). Hier wird wie
» Professor Dr. Dr. phil. MA, EMB, MBA,              wird mit der Umsetzung der EU-Verordnung               folgt unterschieden: Medizinische Forschung
   Fuat Oduncu, München                              2014/536 weitreichende Verfahrensänderungen            (verallgemeinerbarer Erkenntnisgewinn nach
» Professorin Dr. Almuth Pforte, München             zur Folge haben. Im Vorfeld hierzu wird mit dem        methodengeleiteter Suche) am Menschen ist
» Ananda Plate, München                              BfArM im Rahmen des sogenannten Pilotprojektes         beratungspflichtig, die Qualitätssicherung in
» Professor Dr. Dr. h. c. Werner Rascher,            bereits zusammengearbeitet. Die zustimmende            der Routinebehandlung jedoch nicht. Die Zu-
   Erlangen                                          Bewertung der Ethik-Kommission wird für das            ständigkeit der Ethik-Kommission richtet sich
» Professor Dr. Max Schmauß, Augsburg                gesamte Forschungsvorhaben abgegeben. Dies             im Arzneimittelgesetz (AMG) und Medizinpro-
» Dr. Christian Schübel, Planegg                     geschieht in einer Einzelfallprüfung, wobei im-        duktedurchführungsgesetz (MPDG) nach dem
» Professorin Dr. Petra-Maria                        mer ein positives Nutzen/Risiko-Verhältnis für         Leiter der klinischen Prüfung und umfasst alle
   Schumm-Draeger, München                           den erkrankten Studienteilnehmer gegeben sein          bayerischen Ärzte mit Ausnahme der Mitglieder
» Professor Dr. Dr. h. c. Walter Zieglgänsberger,    muss. Darüber hinaus ist auch die Bewertung der        an bayerischen Fakultäten (siehe Gesundheits-
   München                                           Qualifikation der Prüfärzte und der Prüfstellen,       dienst- und Verbraucherschutzgesetz – GDVG).
                                                     unter Berücksichtigung des Studienprotokolls,          Im Berufsrecht kann auch eine andere bayerische
Die Arbeit der Ethik-Kommission                      gesetzlicher Prüfauftrag.                              universitäre Ethik-Kommission beraten. Nach
Im Zentrum der Tätigkeit der Ethik-Kommission                                                               § 15 der BO ist eine berufsrechtliche Beratung
der BLÄK steht die Beratung der bayerischen          Arbeit in Zahlen                                       bei einer öffentlich registrierten Ethik-Kom-
Ärzte, welche medizinische Forschungsvorhaben        Das Diagramm 1 stellt eine zahlenmäßige Auf-           mission ausreichend, diese kann auch außer-
am Menschen durchführen. Auch wenn die Be-           teilung des Bearbeitungsvolumens dar. Es fanden        bayerisch erfolgt sein. Ferner koordiniert die
zeichnung darauf hindeutet, befasst sie sich nicht   im Berichtszeitraum zwölf Sitzungen planmäßig          Geschäftsstelle die Antragseinreichungen bis
ausschließlich mit ethischen Fragestellungen, son-   statt. Im vergangenen Jahr ließen die Inzidenz­        hin zur Erstellung der Voten, die Ethik-Kommis-
dern nur im Kontext mit medizinischer Forschung.     werte in München fünf Präsenzsitzungen zu.             sionssitzung (inklusive Vor- und Nachbereitung)
Die medizinischen Forschungsvorhaben können          Hierbei wurde das geltende Hygienekonzept              und die Zusammenarbeit mit den ehrenamtlich
aus den Bereichen Arzneimittel-, Medizinproduk-      der BLÄK berücksichtigt. Ab November 2020              tätigen Ethik-Kommissionsmitgliedern. Die Kom-
te-, Strahlenschutzgesetz und Berufsordnung          fanden die Sitzungen ausschließlich als Video-         missionssitzungen finden üblicherweise einmal
stammen. Die entsprechenden Zuständigkeiten          konferenzen statt.                                     monatlich statt. Daneben finden weitere Tätig-
sind jeweils gesetzlich geregelt. Für den Beginn                                                            keiten wie die Koordinierung von Meldungen un-
einer klinischen Prüfung mit Arzneimitteln oder      Geschäftsstelle                                        erwünschter Arzneimittelwirkungen, das Führen
Medizinprodukten ist in Deutschland neben der        Aufgaben und Zusammensetzung                           einer eigenen Datenbank zur Projektverfolgung
Genehmigung durch die Bundesoberbehörde              Die Geschäftsstelle ist der erste Ansprechpart-        ­(ethikPool©), das Erstellen von Gebührenbeschei-
(Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinpro-     ner für Anfragen im Bereich medizinischer For-          den, die Archivierung der Anträge und die Pfle-
dukte [BfArM] oder Paul-Ehrlich-Institut [PEI])      schungsvorhaben am Menschen. Sehr oft errei-            ge der Homepage in der Geschäftsstelle statt.

10       Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2021
Tätigkeitsbericht

Die Geschäftsstelle der Ethik-Kommission ist
dem Referat Berufsordnung II unterstellt. In der
aktuellen Zusammensetzung sind dort zwei wis-
senschaftliche Mitarbeiterinnen (eine Apothekerin
und eine Fachärztin für Klinische Pharmakologie
und Anästhesiologie) und vier Sachbearbeite-
rinnen tätig, die über 1.000 Vorgänge im Jahr
betreuen. Eine weitere Teilzeitkraft unterstützt
die Geschäftsstelle.

Die Geschäfts- und Verfahrensordnung blieb im
Berichtszeitraum unverändert.

Homepage
Der Internetauftritt der Ethik-Kommission wird
laufend aktualisiert. Als Service stehen Muster-
vorlagen zum Download bereit und durch
die Verlinkung mit Gesetzestexten und der
Homepage des Arbeitskreises medizinischer
Ethik-Kommissionen können sich Antragstel-
ler direkt über aktuelle rechtliche Grundlagen
informieren. Ebenso finden sich dort hilfrei-
che Informationen zur Antragseinreichung
und zu den aktuellen Sitzungsterminen. Die
Geschäfts- und Verfahrensordnung sowie die
Gebührensatzung der BLÄK können dort eben-
falls eingesehen werden. Sie gelangen über
die Startseite www.blaek.de (Rubrik „Arzt und
Recht“  Ethik-Kommission) oder direkt ­unter:
http://ethikkommission.blaek.de dorthin.

Einführung der Online-Plattform ethikPool©
Wie im vergangenen Jahr berichtet, wurde Anfang
2020 die elektronische Datenbank ethikPool©
eingeführt. Diese Umstellung erfolgte, um den
Antragstellern eine elektronische Antragseinrei-
chung zu ermöglichen und eine digitale Archi-        Die Antragsteller werden über die Homepage           Das nationale Nachfolgesetz zum Medizinpro-
vierung der Studienunterlagen vorzunehmen. Zu        darüber informiert, dass Therapie- und Präven-       duktegesetz (MPG) heißt Medizinproduktedurch-
Beginn des Jahres wurden intern alle Altvorgän-      tionsstudien in aller Regel randomisiert und mit     führungsgesetz (MPDG) und tritt dann ebenfalls
ge importiert und Neueinträge eingepflegt. Ab        einer Placebogruppe gegebenenfalls im Add-on-        ab 26. Mai 2021 in Kraft. Für die Einstufung der
dem 1. April 2020 wurde die Plattform aufgrund       Design durchgeführt werden sollten. Bei Regis-       Forschungsvorhaben und die Antragsbearbeitung
der Coronapandemie für die Antragsteller frei-       teranträgen sollte geprüft werden, ob es für die     hat dies weitreichende Konsequenzen. Anträge
geschaltet und wird seitdem rege genutzt. Mit        genannten Fragestellungen nicht schon laufende       müssen ab dem Stichtag elektronisch über das
diesen Erfahrungen ist die Ethik-Kommission          Register gibt oder ähnliche Forschungsvorhaben       zentrale Deutsche Medizinprodukte-Informa-
im Hinblick auf die Einführung der geplanten         in öffentlich zugänglichen Datenbank dokumen-        tions- und Datenbanksystem (DMIDS; ehemals
EU-Verordnung 2014/536 gut vorbereitet. Damit        tiert sind. Da ein erhöhtes und legitimes Interes-   DIMDI) eingereicht werden.
ist die elektronische Bearbeitung von Anträgen       se an der Transparenz der COVID-19-Forschung
durch alle Beteiligten (Antragsteller – Geschäfts-   besteht, werden die Forschenden gebeten, ihr         EU-Verordnung EU 536/2014
stelle –Ethik-Kommissionsmitglieder) komplett        Forschungsprojekt entsprechend zu registrieren.      Die mittlerweile bereits seit April 2014 vom
auch aus dem Homeoffice möglich. Für die Be-                                                              EU-Parlament verabschiedete EU-Verordnung zur
arbeitung von Anträgen über ethikPool© wur-          Aufgrund der bundesweiten Einschränkungen im         Neuregelung klinischer Prüfungen mit Humanarz-
den zahlreiche „Standard Operating Procedures“       Zusammenhang mit der Coronapandemie wur-             neimitteln (Clinical Trials Regulation 536/2014)
(SOPs) neu erstellt.                                 de die Sommertagung 2020 des Arbeitskreises          ist erst nach Fertigstellung des EU-Portals zur
                                                     medizinischer Ethik-Kommissionen abgesagt.           elektronischen Antragseinreichung wirksam. Ak-
Coronapandemie                                                                                            tuell wird davon ausgegangen, dass dieses Portal
Neben der Möglichkeit der Onlineeinreichung          Aktuelles zu gesetzlichen Neuregelungen              2022 zur Verfügung stehen wird. Die bisherige
von Anträgen und der Beratung durch die              Einführung Medical Device regulation (MDR)           Verfahrensweise der Bewertung von klinischen
Mitglieder in Onlinesitzungen hat die Bun-           ab 26. Mai 2021                                      Prüfungen am Menschen sowie die Zuordnung
desoberbehörde vorgegeben, dass Studien, de-         Am 5. Mai 2017 wurden im Amtsblatt der Europä-       der zuständigen Ethik-Kommissionen bei der Be-
ren Studienziel die Erforschung von COVID-19         ischen Union die beiden neuen EU-Verordnungen        wertung von klinischen Prüfungen werden durch
betreffen, zeitlich vorrangig bewertet werden        zu Medizinprodukten MDR (2017(EU)745) und            die Verordnung zukünftig geändert.
sollen. Das Mitberatungsverfahren wurde über         In-vitro-Diagnostika (2017(EU)746) veröffentlicht.
die Medizinischer Bedarf Versorgungssicher-                                                               Seit Ende 2015 hat die Bundesoberbehörde
stellungsverordnung (MedBVSV) in der Pan-            Die Europäische Kommission hat im April 2020         BfArM mit über 30 teilnehmenden Ethik-Kom-
demie aufgehoben.                                    entschieden, die MDR für ein Jahr zu verschieben.    missionen ein Pilotprojekt gestartet. In diesem,

                                                                                                      Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2021           11
Tätigkeitsbericht

momentan in Europa einmaligen Pilotprojekt,
wird den Antragstellern angeboten, im Rahmen            30
                                                         30
einer gemeinsamen zeitgleichen Antragsbe-
arbeitung durch das BfArM mit den Ethik-­                                                                         27
Kommissionen bereits die Verfahrensvorgaben             25
                                                         25
und Fristen der kommenden EU-Verordnung
anzuwenden.
                                                        20
                                                         20                                                                      21

Kommissionen zur Prüfung von
Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit                    15
                                                         15
                                                                                   17

der Lebendspende in Bayern für
das Jahr 2020                                                                                     13
                                                        10
                                                         10
Nachbesetzungen innerhalb
der Kommissionen
Im Kalenderjahr 2020 gab es innerhalb der sechs         5 5
Lebendspendekommissionen drei personelle Ver-
änderungen mit denen sich der Vorstand der BLÄK                      3                                                                           3
zu beschäftigen hatte. Sie betrafen die Kommis-         0 0
sionen „München Großhadern“ bzw. „München                        Augsburg      Erlangen-      München/        München/        Regens-       Würzburg
rechts der Isar“. Notwendig geworden waren                                     Nürnberg       rechts der     Großhadern        burg
diese Nachbesetzungen durch das Ausscheiden                                                      Isar
eines langjährigen und verdienten Kommissions-
                                                                                               Kommissionen
mitgliedes der Kommission „München Großha-
dern“. Dieses Kommissionsmitglied sah sich aus      Diagramm 2: Anzahl der gutachterlichen Stellungnahmen der einzelnen Kommissionen im Zeitraum
gesundheitlichen Gründen gezwungen, seine           1. Januar bis 31. Dezember 2020.
Tätigkeit aufzugeben. Es hatte seit Übernahme
der Trägerschaft der Lebendspendekommissio-
nen durch die BLÄK im Kalenderjahr 2000 die
Position „in psychologischen Fragen erfahrene
Person“ innegehabt. Ihm folgte seine Stellvertre-
terin nach. Als deren Stellvertreterin wechselte
das stellvertretende in psychologischen Fragen
erfahrene Kommissionsmitglied von „München
rechts der Isar“ in die Kommission „München
Großhadern“. Dies machte im Folgenden eine          sich diese Zahlen auf die einzelnen Kommis-            Die Zahlen der vergangenen Jahre in der Le-
Nachbesetzung der dort freigewordenen Stelle        sionen aufgliedert, kann dem Diagramm 2                bendspende zeigen, dass grundsätzlich mehr
notwendig.                                          entnommen werden.                                      Frauen bereit sind ein Lebensorgan zu spenden
                                                                                                           als Männer. Männer erhalten aber öfter als Frau-
Bericht aus der Mitgliederversammlung               Gespendet werden soll grundsätzlich eine Niere         en ein Lebendorgan. Dies bestätigte sich erneut
Üblicherweise findet im letzten Quartal eines je-   oder Splitleber. Von dem beschriebenen Rückgang        im Kalenderjahr 2020. Unter den Spendern wa-
den Jahres die Mitgliederversammlung der baye-      betroffen waren überwiegend Anhörungen, bei            ren von 84 angehörten Personen 48 Frauen (57
rischen Lebendspendekommissionen statt. Diese       denen eine Niere gespendet werden sollte. Bei          Prozent) und nur 36 Männer (43 Prozent). Bei
Sitzung bietet den Kommissionsmitgliedern die       der geplanten Spende einer Splitleber fielen die       den Empfängern eines Lebensorgans standen
Möglichkeit zum wichtigen Erfahrungsaustausch       Veränderungen deutlich geringer aus. Die Anzahl        den 54 Männer (64 Prozent) 30 Frauen (36 Pro-
innerhalb der sechs bayerischen Kommissionen.       sank von 15 geplanten Spenden im Kalenderjahr          zent) gegenüber.
Im Hinblick auf das Pandemiegeschehen im Ka-        2019 auf 13 im Kalenderjahr 2020. Dies entspricht
lenderjahr 2020 hatte sich die BLÄK entschie-       einem Rückgang von 13 Prozent.                         Wenn eine Lebendspende geplant ist, soll sie in
den, diese Sitzung auf das Kalenderjahr 2021                                                               den meisten Fällen von einem Elternteil auf eines
zu verschieben.                                     Wie in den vergangenen Jahren auch, wurde die          der Kinder bzw. zwischen Ehepaaren erfolgen.
                                                    deutlich überwiegende Anzahl der Paare, die eine       Auch bei den Zahlen aus 2020 zeigte sich dieses
Zahlen aus dem Bereich der Lebendspende             Splitleber spenden wollten, in der Kommission          Bild (Diagramm 3). Von den 84 Anhörungen be-
Das Kalenderjahr 2020 brachte erneut einen          „Regensburg“ angehört. Zehn dieser Anhörun-            trafen 37 Anhörungen (44 Prozent) die geplante
Rückgang der durchgeführten Anhörungen              gen fanden dort statt. Die übrigen drei Anhö-          Spende eines Elternteiles auf ein Kind und 30
von Spender- und Empfängerpaaren. Betrug            rungen erfolgten in der Kommission „München            (36 Prozent) eine Spende unter Eheleuten. Wie im
die Anzahl der Anhörungen im Kalender-              Großhadern“.                                           Kalenderjahr 2019 auch, findet sich die Spende
jahr 2019 noch 115, sank sie im Kalenderjahr                                                               von Personen, die, wie es im Transplantationsge-
2020 auf 84 Anhörungen. Im Kalenderjahr             Im Kalenderjahr 2019 sahen die Kommissionen            setz formuliert ist, sich „in besonderer persönli-
2018 konnte die BLÄK noch 136 Anhörun-              in drei Fällen die gesetzlichen Voraussetzungen        cher Verbundenheit offenkundig nahestehen“ mit
gen registrieren. Dieser deutliche Rückgang         für eine Lebendspende als nicht gegeben an. Im         zwölf geplanten Lebendspenden (14 Prozent) an
von 27 Prozent von 2019 auf 2020 ist nach           Kalenderjahr 2020 konnten die Kommissionen             dritter Stelle. An letzter Stelle steht die geplante
Ansicht der BLÄK zumindest zum Teil auf das         in allen Fällen, die sie zu beurteilen hatten, ein     Spende unter Geschwistern mit fünf Anhörun-
Pandemiegeschehen zurückzuführen. Wie               positives Signal für die Lebendspende geben.           gen (6 Prozent).

12       Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2021
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