Tätigkeitsbericht 2020/21 - Landesärztekammer - Bayerisches Ärzteblatt
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76. Jahrgang/September 2021 B 1611 E www.blaek.de Bayerische 2020/21 Landesärztekammer Tätigkeitsbericht der Bayerischen Landesärztekammer 2020/21 dem 80. Bayerischen Ärztetag vorgelegt Tätigkeitsbericht 2020/21
Tätigkeitsbericht Liebe Leserin, lieber Leser, die Coronapandemie ist sicherlich als das Jahrhundertereignis zu bezeichnen, das unser Leben in den zurückliegenden Monaten stark beeinflusst und verändert hat – und noch auf absehbare Zeit beeinflus- sen wird. Welche Lehren werden wir daraus ziehen und welche Chan- cen werden sich uns bieten? Welche Folgen hatte und hat die Pande- miebekämpfung medizinisch, sozial, ökonomisch, juristisch oder auch ethisch? Ein einfaches „Weiter wie vorher“ wird es voraussichtlich nicht geben können. Corona war das beherrschende Thema, das nahezu alles andere überlagert hat und auch alle Arbeitsbereiche, Gremien, Referate, Stabsstellen und Abteilungen der Bayerischen Landesärzte- kammer (BLÄK) erfasst hat. Doch welche Themen beschäftigten uns darüber hinaus in der BLÄK im Berichtsjahr 2020/21? An erster Stelle möchte ich hier an den Tod unseres 2. Vizepräsiden- ten am 1. Dezember 2020 erinnern. Kollege Wolfgang Rechl hat in der BLÄK eine große Lücke hinterlassen – als Berufspolitiker, als Arzt und vor allem als Mensch, Freund und berufspolitischer Wegbegleiter. Darüber hinaus beschäftigten wir uns beispielsweise mit der Koopera- tion mit den Gesundheitsberufen, der Neufassung des Notfallsanitäter- Gesetzes, der Zahl der Medizinstudienplätze oder der gesetzlichen Neuregelung der Suizidhilfe. Top-Thema war und ist zweifelsohne „Klimawandel und Gesundheit“. Hier muss sich für uns die Frage stel- Dr. Gerald Quitterer, Präsident der len: Wie wollen wir in Zukunft leben? Was muss das Gesundheitssys- Bayerischen Landesärztekammer tem leisten und was liegt in der Verantwortung eines jeden Einzelnen von uns? Prävention und Gesundheitskompetenz müssen dabei einen hohen Stellenwert einnehmen. Die Coronapandemie lässt sich nur weltweit überwinden. Dabei hel- fen stabile Sozialsysteme und insbesondere funktionierende Gesund- heitssysteme. Dem stehen jedoch häufig nationale und ökonomische Interessen entgegen. Gemäß unserem Auftrag der „Mitwirkung in der öffentlichen Gesundheitspflege“ (Heilberufe-Kammergesetz – Art. 2[1]) geben wir in der BLÄK Jahr für Jahr alles, um unser Gesundheitssystem und damit die Patientenversorgung bestmöglich mitzugestalten. In diesem Sinn danke ich allen ehren- und hauptamtlichen Kollegin- nen und Kollegen sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das große Engagement, die geleistete Arbeit und das der BLÄK und ihren Akteuren entgegengebrachte Vertrauen. Gute Lektüre des Tätigkeitberichts 2020/21 Dr. Gerald Quitterer Präsident der Bayerischen Landesärztekammer Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2021 1
Tätigkeitsbericht 2020 JUNI Die Aktion „Sonne(n) mit Verstand“ des Staatsministeriums für Gesund- heit und Pflege wurde auch im Sommer 2020 wieder mit Unterstützung der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) durchgeführt. JULI Erstmals wurde das Suchtforum coronabedingt als reines Web-Seminar angeboten. Rund 1.000 Teilnehmer interessierten sich für das Thema „Alkoholkonsum zwischen Genuss und Sucht“ und nutzten dieses Onlineangebot. 1 AUGUST Anfang Februar 2018 wurde Dr. Gerald Quitterer zum Präsidenten der BLÄK gewählt. In einem Interview blickte er auf die vergangenen Monate zurück und wagte einen Ausblick auf das, was er sich für die zweite Halbzeit vorgenommen hatte. 1 2 SEPTEMBER Die BLÄK startete 2020 damit, Prüfungen von Qualifikationen nach der Weiterbildungsordnung auch per Videokonferenz durchzuführen. Die technische Realisierung dieses potenziellen Zukunftsmodells war eine Herausforderung. 2 OKTOBER Am 10. Oktober 2020 fand der 79. Bayerische Ärztetag als eintägige Arbeits 3 tagung in den Eisbach Studios in München statt. Unter strenger Einhal- tung der vorgeschriebenen Coronaregeln hörten sich die Delegierten die Berichte an, diskutierten und stimmten die verschiedenen Anträge ab. 3 NOVEMBER Die im Januar 2020 neu gegründete Koordinierungsstelle Fachärztliche Weiterbildung (KoStF) hat sich auf der Karrieremesse „ZEIT für neue Ärzte“ dem ärztlichen Nachwuchs präsentiert. Infos gibt es auch auf der eigenen Webseite www.kostf-bayern.de. DEZEMBER Mitte November 2020 fand die traditionsreiche 38. Münchner Konferenz für Qualitätssicherung (Geburtshilfe – Neonatologie – Operative Gynäkologie – Mammachirurgie) pandemiebedingt erstmals als Onlineveranstaltung statt. 2 Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2021
Tätigkeitsbericht 4 6 2021 JANUAR Seit Januar 2021 wird das Bayerische Ärzteblatt auf 100 Prozent Recyclingpapier – gekennzeichnet mit dem Blauen Engel – gedruckt. FEBRUAR Interview mit dem neuen Bayerischen Staatsminister für Gesundheit und Pflege, Klaus Holetschek (CSU). Sein Ziel für die ersten 100 Tage im Amt: Möglichst viele Menschen gegen Corona impfen und gleichzeitig das Infektionsgeschehen so niedrig wie möglich halten. 4 5 MÄRZ Das Meine BLÄK-Portal bekam ein völlig neues Layout und wurde unter anderem für die Nutzung mit Handys und Tablets optimiert. Rund 79.000 Ärztinnen und Ärzte nutzen dieses interne Dienstleistungs- portal der BLÄK unter anderem für Antragstellungen, Stammdatenänderungen, Suche nach Weiterbil- dungsbefugten, Einreichung von Unterlagen oder Beantragung des elektronischen Arztausweises. 5 APRIL Mitte April bot die BLÄK ein Onlinefortbildungsseminar zum Thema „COVID-19-Impfung – Heraus forderungen in der Praxis- und Patientenversorgung“ an. Die Teilnehmer wurden unter anderem über die Sicherheit der verschiedenen COVID-19-Impfstoffe sowie über mögliche Nebenwirkungen nach einer Impfung aufgeklärt. MAI Der 124. Deutsche Ärztetag wurde als Onlineformat in Berlin veranstaltet. In der Arbeitssitzung wurde unter anderem ein Leitantrag zur Umsetzung von konkreten Konsequenzen aus dem Umgang mit der COVID-19-Pandemie verabschiedet. 6 Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2021 3
Tätigkeitsbericht 76. Jahrgang/September 2021 B 1611 E www.blaek.de 25 Koordinierungsstelle Fachärztliche Bayerische 2020/21 Weiterbildung (KoStF) Landesärztekammer Tätigkeitsbericht der Bayerischen Landesärztekammer 2020/21 dem 80. Bayerischen Ärztetag vorgelegt Tätigkeitsbericht 26 Ärztestatistik 2020/21 30 Rechtsabteilung 35 Medizinische Assistenzberufe Weiterbildung © starline/Freepik 38 Anerkennung von Arztbezeichnungen 38 Weiterbildungsbefugnisse 39 Zusatz-Weiterbildungen 42 Verwaltungsverfahren zum Weiterbildungsrecht 1 Editorial 43 Beschwerdemanagement 2 Timeline 45 Ombudsstelle für Weiterbildungsfragen 5 Vorwort Fortbildung Ausschüsse und Kommissionen 46 Ärztliche Fortbildungsveranstaltungen 2020/2021 der Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbände 6 Ausschuss „Ambulant-stationäre Versorgung“ 7 Ausschuss „Angestellte Ärztinnen und Ärzte“ 46 Sozialgesetzliche Fortbildungspflicht und -punktekonto 7 Finanzausschuss 47 Seminare 8 Hilfsausschuss 53 Kuratorium der BAQ 8 Ausschuss für Hochschulfragen 9 Ausschuss „Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte“ 54 Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen 10 Ethik-Kommission 12 Kommissionen zur Prüfung von Freiwilligkeit 56 Personalabteilung und Unentgeltlichkeit der Lebendspende in Bayern für das Jahr 2020 58 Informations- und Servicezentrum 13 Gemeinsame Kommission Prävention von BLÄK und KVB 14 Kommission Qualitätssicherung 59 Fachsprachenprüfung 14 Qualitätssicherungs-Kommission Substitutionsberatung 15 Beirat der Bayerischen Akademie für ärztliche Fortbildung 15 Ausschuss des Vorstandes für Weiterbildungs- und Medienarbeit Widerspruchsfragen 60 Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer 16 Temporärer Ausschuss zur Umsetzung der (Muster-) Weiterbildungsordnung 61 Bayerisches Ärzteblatt 16 PPP-Kommission 61 Internet-Redaktion 16 Kommission Menschenrechte und Migration 62 Ärztliche Stelle 18 Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) 67 IT und Multimedia 20 Berufsordnung 24 Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin (KoStA) U3 Impressum 4 Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2021
Tätigkeitsbericht Weil es die BLÄK kann ... „Es unterliegt keinem Zweifel, dass die Erhaltung eines wissenschaftlich und sittlich hochstehenden Ärztestandes im öffentlichen Interesse gelegen ist. Denn dem Ärztestande sind nicht nur die wichtigsten Güter des Einzelnen, Leben und Ge- sundheit, anvertraut, er hat auch auf dem Gebiete der öffentlichen Gesundheitspflege bedeutende Aufgaben zu erfüllen und ist für die Durchfüh- rung der sozialen Gesetzgebung unentbehrlich.“ 1 „Der Entwurf eines Vertragsarztrechtsände- rungsgesetzes (BR-Drs. 353/06) greift in das der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder vorbehaltene Berufsrecht der Ärzte in mehre- ren Bereichen und auf mehrfache Weise ein … Selbst wenn dem Bund für die hier interessieren- den Regelungen des Entwurfs eine Zuständigkeit zukäme 2, wären sie wegen Verstoßes gegen die Bundestreue verfassungswidrig. Sie verletzen das vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Gebot der Rücksichtnahme des einen (unter- stellt zuständigen) Gesetzgebers gegenüber dem (ebenfalls zuständigen) anderen. Dieses Gebot verpflichtet den Bund gegenüber den Ländern zu einem schonenden Umgang mit dem gelten- den Landesrecht. Es schützt auch die Kammern, Grafiken: © blankstock/stock.adobe.com wenn sie von der Ermächtigung ihrer Landesge- setzgeber durch den Erlass von Berufsordnungen Gebrauch machen.“ 3 „Die Coronakrise hat unser Land und beson- ders Staat und Verwaltung herausgefordert Zum einen, weil ich glaube, angesichts der auch – und damit auch diese Bayerische Landesärzte- und offengelegt, dass wir in einigen Bereichen in diesem Tätigkeitsbericht wieder dargelegten kammer – einem Veränderungsdruck ausgesetzt schneller, besser und mutiger werden müssen … Fülle von Leistungen dieser, im Wesentlichen sein werden. In einer Föderalismusreform werden wir einen auf Landesrecht gebauten Körperschaft, einen neuen Zukunftspakt zwischen Bund, Ländern Beweis für die Funktionsfähigkeit der im letz- Ob man dies als Chance oder Bedrohung ansieht, und Kommunen schmieden. Wir werden alles auf ten Zitat angesprochenen Subsidiarität antre- ist eine Frage des Standpunkts, den ich, als der den Prüfstand stellen, eine Analyse der staatli- ten zu können – und zwar in einem doppelten scheidende Hauptgeschäftsführer der Bayerischen chen Aufgaben erstellen und den Grundsatz der Sinne: Subsidiarität bundesrechtlicher Regelun- Landesärztekammer, hier nicht einzunehmen habe. Subsidiarität konsequent anwenden.“ 4 gen gegenüber landesrechtlichen, Subsidiarität staatlichen Handelns gegenüber demjenigen der Aber zwei andere Verpflichtungen habe ich in Warum mute ich Ihnen unverbunden drei Zitate Selbstverwaltung. diesem Zusammenhang, die ich gerne erfülle: aus den Jahren 1927, 2006 und 2021 zu? dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten, dem Zum anderen, weil ich angesichts veränderter Vorstand und dem Ärztetag für das Vertrauen zu „Kulturen“ des Umgangs von Institutionen wie danken, auf dessen Grundlage ich die interessan- von Personen miteinander und untereinander, teste Aufgabe im Gesundheitswesen in Bayern 1 Aus der Begründung zum Entwurf des Bayerischen Staats- angesichts der immer stärker angewachsenen sechzehn Jahre lang wahrnehmen durfte. Und ministeriums des Innern für das Gesetz über die Berufsvertre- Komplexität der Strukturen unseres Zusammen- den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den tung der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker vom 9. Fe- lebens und damit einhergehend der Attraktivität sich ehrenamtlich für die Bayerische Landesärzte- bruar 1927, Verhandlungen des Bayerischen Landtags 1927, Beilage 2714 „einfacher“, anscheinend „effektiver“, „radikaler“ kammer Engagierenden für ihre tatkräftige und 2 … was im Gutachten unter sämtlichen in Frage kommenden Mechanismen der Komplexitätsreduzierung und loyale Zusammenarbeit mit mir zu danken. Sie Gesichtspunkten verneint wird. Leider waren weder Bundes- angesichts der tiefen kollektiven Traumatisierung, haben aber nicht nur meine Anerkennung ver- noch Landespolitiker noch die Bayerische Staatsregierung auf die das Ausgeliefertsein unserer modernen Welt dient, sondern auch diejenige unserer Mitglie- dieser Grundlage zu irgendwelchen Schritten zu bewegen. 3 Professor Dr. Christian Pestalozza, Kompetentielle Fragen der nahezu unendlich erscheinenden Replika- der. Die kleinste aber wohlfeilste Münze dieses des Entwurfs eines Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes tion eines RNA-Virus mit ca. 100 Nanometern Dankes ist der respektvolle Umgang, um den ich (BR-Drs. 353/06), Rechtsgutachterliche Stellungnahme im Durchmesser und dessen Interaktion mit dem an dieser Stelle freundlich bitte. Auftrag der Bayerischen Landesärztekammer, Berlin, Juni 2006, auch veröffentlicht in „GesR“ 2006, S. 389 ff. ACE2-Rezeptor menschlicher Gewebeoberflä- 4 CDU/CSU, Bundestagswahlprogramm, 21. Juni 2021, chen erzeugt hat, ein großes Potenzial sehe, dass Dr. Rudolf Burger, M. Sc., RandNrn. 9 f. und 3451 ff. die föderalen Strukturen im Gesundheitswesen Hauptgeschäftsführer der BLÄK Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2021 5
Tätigkeitsbericht Ausschüsse und Kommissionen Ausschuss „Ambulant- stationäre Versorgung“ Mitglieder » Wolfgang Gradel, Passau (Vorsitzender) » Dr. Karl Amann, Werneck (Stellvertretender Vorsitzender) » Dr. Henning Altmeppen, Erlangen » Mirko Barone, Hausham » Dr. Andreas Baumgarten, Sonthofen » Dr. Klaus-Jürgen Fresenius, Rottach-Egern bis 10. Oktober 2020, » anschließend Dr. Siegfried Rakette, München » Alexander Fuchs, Wunsiedel » Dr. Philipp Gotthardt, Nürnberg » Professor Dr. Karl Ittner, Regensburg » Mark Meyer-Mölleringhof, Deggendorf » Doris M. Wagner, DESA, Kempten » Dr. Hans Worlicek, Regensburg Im Berichtszeitraum trat der Ausschuss „Ambu- lant-stationäre Versorgung“ viermal zusammen (15. Juli 2020, 10. Februar 2021, 12. April 2021 sowie 21. September 2020 gemeinsam mit dem Ausschuss „Angestellte Ärztinnen und Ärzte“). Die sonst im Rahmen des Bayerischen Ärztetages stattfindenden Workshops mussten pandemie- bedingt entfallen. Jahresschwerpunkt bildete weiterhin die Neustrukturierung der gesundheit- eines gemeinsamen Positionspapieres mit dem auf dem 79. Bayerischen Ärztetag vorgestellte lichen Versorgung in Bayern insbesondere unter zukunftweisenden Titel „Gesundheitsversorgung und diskutierte Positionspapier wurde zur wei- den Herausforderungen der Coronapandemie. Bayern 2025“. Hierin finden sich im Wesentli- teren Überarbeitung an den Vorstand der Baye- chen folgende vier Aspekte wieder: Zunächst rischen Landesärztekammer (BLÄK) überwiesen Neustrukturierung der solle in der bayerischen Gesundheitspolitik zu- (siehe auch Ausschuss „Angestellte Ärztinnen gesundheitlichen Versorgung in Bayern künftig der tatsächliche Bedarf das (Leistungs-) und Ärzte“). Bereits im vergangenen Berichtsjahr begannen Angebot bestimmen. Um dem aktuell zu häufig erste Überlegungen zum Thema „Strukturwan- kommerziell ausgerichteten Gesundheitssystem Pilotprojekt zur Grippeimpfung del im Gesundheitswesen in Bayern“. Es wurde zu begegnen, solle ein zukunftsfähiges Gesund- durch Apothekerinnen/Apotheker gemeinsam mit dem Ausschuss „Angestellte heitssystem geleitet von Grundsätzen wie „choo- In der Sitzung vom 15. Juli 2020 wurde ergän- Ärztinnen und Ärzte“ darüber diskutiert, ob bzw. sing wisely“ und „value based healthcare“ eine zend das Pilotprojekt zur Grippeimpfung durch in welcher Weise Änderungen in den Versor- aktive Bedarfsplanung ermöglichen. Finanzierung Apothekerinnen/Apotheker thematisiert. Die gungsstrukturen erforderlich seien, um auch in der Kosten für infrastrukturelle und personelle Mitglieder waren sich einig, dass Impfen eine Zukunft eine gute medizinische Versorgung der Vorhaltung und Investitionen sollten darin un- ärztliche Aufgabe bleiben müsse. Ein diesbezüg- Patienten sicherzustellen. Durch die sich dyna- abhängig von erbrachten Leistungen erfolgen. In licher Entschließungsantrag für den Bayerischen misch entwickelnde Coronapandemie und den einem zweiten Punkt betont das Positionspapier Ärztetag erfolgte durch das Präsidium der BLÄK. zeitweise drohenden Mangel an Intensivbetten die Qualität der Versorgung; Strukturvorgaben und -personal gelangte die Gesundheitsversor- und Mindestmengen seien für eine leitlinienge- Einführung der elektronischen Patienten- gung in Bayern neuerlich in den Fokus politischer rechte Versorgung unerlässlich und prioritär zu akte unter Nutzung des elektronischen und gesellschaftlicher Diskussion. Der Ausschuss berücksichtigen. Der dritte Punkt fokussiert die Heilberufsausweises stellte heraus, die Pandemie dürfe nicht als Hin- Schaffung sektorenverbindender Angebote. Die In der Sitzung vom 10. Februar und 12. April dernis eine zukunftsfähige Gesundheitsversor- aus Qualitätsgründen gebotene Konzentration 2021 diskutierte der Ausschuss unter anderem gung Bayerns aufhalten, sondern erfordere als stationärer Angebote sollte genutzt werden, um die Einführung der elektronischen Patienten- neuerlicher dringlicher Anlass ein grundsätzliches unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse akte (ePA) unter Nutzung des elektronischen Neudenken und Planen der Strukturen einer zu- integrierte Grundversorgereinheiten mit Not- Heilberufsausweises (eHBA). Die Ärzteschaft kunftsfähigen Gesundheitsversorgung. fallpraxis sowie der Möglichkeit ambulanten sähe die Situation kritisch, da die erforderliche Operierens und kurzstationärer Versorgung zu technische Einrichtung unrealistisch sei und In einer vorbereitenden und anschließend ge- fördern. Der vierte Punkt des Positionspapieres eine angemessene Kostenerstattung fehle. Der meinsamen Sitzung mit dem Ausschuss „Ange- widmet sich schließlich dem Datenschutz unter Durchdringungsgrad des eHBA sei insbesondere stellte Ärztinnen und Ärzte“ gelang die Erstellung rationaler Abwägung von Nutzen und Risiko. Das im stationären Sektor gering, da den Ärztinnen 6 Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2021
Tätigkeitsbericht und Ärzten die Beschaffung bei lediglich einer » Dr. Matthias Lammel, Dinkelsbühl Wie beschlossen wurde das Positionspapier Teilkostenübernahme selbst überlassen werde. » Mark Meyer-Mölleringhof, Deggendorf (nunmehriger Titel „Gesundheitsversorgung Betont wurde die unbedingte Notwendigkeit » Dr. Johannes Müller, Rosenheim Bayern 2025“) von Dr. Florian Gerheuser auf dem durch den Patienten gesperrte Daten erkennbar » Privatdozentin Dr. Nina Rogenhofer, 79. Bayerischen Ärztetag im Rahmen seines zu machen; Bestünde keine Verlässlichkeit der München Berichtes als Ausschussvorsitzender des Aus- Daten, könne die anvisierte Anamneseerleich- » Professor Dr. Wilhelm Schulte-Mattler, schusses „Angestellte Ärztinnen und Ärzte“ terung nicht erfolgen. Ergänzend solle bedacht Regensburg vorgestellt und der gemeinsame Entschließungs- werden, dass nicht auskunftsfähige oder demente » Dr. Winfried Strauch, Bamberg antrag eingebracht, während Wolfgang Gradel Patienten kaum in der Lage seien der Digitali- » Dr. Eva Vogel, Würzburg in seinem Bericht als Ausschussvorsitzender sierung zu folgen und eine Umsetzung dadurch des Ausschusses „Ambulant-stationäre Versor- erschwert würde. Im Berichtszeitraum trat der Ausschuss „Ange- gung“ zu der hierzu erstellten Grafik ausführte stellte Ärztinnen und Ärzte“ zweimal zusammen (siehe auch Ausschuss „Ambulant-stationäre Anaphylaxiemanagement (28. Juli 2020 und 21. September 2020). Versorgung). Anlässlich der zahlreichen Impfungen mit neu- artigen Coronaimpfstoffen und potenzieller al- In der Sitzung am 28. Juli 2020 befasste sich lergischer Reaktionen regte der Ausschuss an, der Ausschuss mit einem bereits im Vorfeld Finanzausschuss auf der Homepage der BLÄK und im Bayerischen entworfenen Positionspapier, in dem – ausge- Ärzteblatt aktuelle Informationen zum Anaphy- hend von den Erfordernissen einer qualitativ Mitglieder (Stand 05/21) laxiemanagement zu veröffentlichen. hochwertigen Notfallversorgung – unter dem » Dr. Ulrich Schwiersch, Fürth Arbeitstitel „Gesundheitswesen Bayern 2030“ (Stellvertretender Vorsitzender) Honorierung und Qualifizierung der Notärzte Vorschläge für eine Neustrukturierung erar- » Mirko Barone, Hausham In der Diskussion der vergangenen beiden Sitzun- beitet wurden. » Dr. Dipl.-Psych. Erdmute Baudach, gen wurde die aus ärztlicher Perspektive wahrge- Nüdlingen nommene Zwickmühle zwischen den bestehenden, Ausgerichtet am tatsächlichen Bedarf der Be- » Dr. Theresia Hummel, München defizitären Bedingungen des Notarztwesens auf völkerung – der sich durchaus vom „gefühlten » Dr. Jörg Jenning, Thannhausen der einen Seite und den politischen Signalen in Bedarf“ unterscheiden mag – sollte künftig in » Dr. Gert Rogenhofer, Regensburg Richtung Ausweitung des Notfallsanitätsdiens- kooperativen Strukturen sektorenverbindend » Dr. Manfred Schappler, Bodenmais tes und der Telenotfallmedizin auf der anderen nur das erforderliche Ausmaß an Behandlung » Ulrich Voit, Schwarzenbach am Wald Seite deutlich. Zunächst, so stellte der Ausschuss und Therapie erbracht werden. Negativen Folgen fest, gelte es eine Beschreibung des Missstandes ökonomisch motivierter Fehlsteuerungen wie Laut Satzung der BLÄK hat der Bayerische Ärzte- vorzunehmen, passende organisatorische Struk- der Ausweitung lukrativer Leistungen muss ge- tag auch die Aufgabe, den Haushaltsplan zu be- turen einzufordern und schließlich Zukunftsper- gengesteuert werden. Bei der Diskussion um die schließen, die Jahresrechnung abzunehmen und spektiven über qualitätssichernde Maßnahmen möglichst fußläufige Erreichbarkeit des nächsten den Prüfer zu bestellen. Der Finanzausschuss be- zu entwickeln. Letztlich sei eine klare politische Krankenhauses ist zu bedenken, inwieweit die er- rät in diesem Zusammenhang den Vorstand der Positionierung zur hochqualifizierten Notarzt- forderliche Qualität der zunehmend subspeziali- BLÄK und den Bayerischen Ärztetag. weiterentwicklung wünschenswert. sierten Medizin in der traditionell gewachsenen kleinteiligen Krankenhauslandschaft erbracht In seiner Sitzung am 3. Juli 2020 beriet der (Fehlende) Ultraschall-Fallzahlen in werden kann. Schließlich wird angesichts da- Finanzausschuss den Jahresabschluss 2019 und der neuen Weiterbildungsordnung tenschutzrechtlicher Bedenken gegen zentrale dessen Prüfung, den Zwischenbericht über das Ergänzend wurde in der letzten Sitzung das Pro- elektronische Patientenakten gefordert, deren Haushaltsjahr 2020, den Haushaltsplan für das blem besprochen, dass mit der neuen (Muster-) Nutzen und Sicherheitsgewinn des Patienten Geschäftsjahr 2021, Entlastung des Vorstandes Weiterbildungsordnung die Zahlenvorgaben der gerade im Notfall nicht zu vergessen. für das Geschäftsjahr 2019 sowie die Wahl des durchzuführenden Ultraschalluntersuchungen Abschlussprüfers für das Jahr 2020. in der Weiterbildung entfallen seien. Bei einer Die Ausschussmitglieder konnten in ausführlicher späteren Niederlassung müssten diese Zahlen Diskussion relativ rasch grundsätzliche Einigkeit Der Finanzausschuss befasste sich mit der Per- jedoch gemäß Ultraschallvereinbarung für die KV- herstellen. Besprochen und überarbeitet wurden sonalentwicklung und -bindung der BLÄK und Zulassung nachgewiesen werden. Der Ausschuss im Wesentlichen Formulierungen, bei denen die stimmte grundsätzlich einer Anpassung der wies darauf hin, dass fachärztliche Kolleginnen Gefahr von Fehlinterpretationen gesehen wurde. Reisekostenordnung laut Vorschlag des Vor- und Kollegen in jedem Fall hierauf aufmerksam Zur weiteren sektorenübergreifenden Abstim- stands aus 2019 zu. gemacht werden sollten. Im elektronischen Log- mung wurde vorgeschlagen, den Ausschuss „Am- buch solle ein solcher Hinweis an die Absolvie- bulant-stationäre Versorgung“ in die Diskussion Am 9. Oktober 2020 beschäftigte sich der Fi- renden der Facharztweiterbildung zukünftig einzubeziehen. nanzausschuss mit dem Zwischenbericht über gegeben sein. das laufende Geschäftsjahr 2020. Die Anträge Am 21. September 2020 fand dementsprechend für den Bayerischen Ärztetag waren ein weiteres eine gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss Thema, insbesondere deren eventuelle Finanz- Ausschuss „Angestellte „Ambulant-stationäre Versorgung“ statt. Auch wirksamkeit. Ärztinnen und Ärzte“ hier stellte sich heraus, dass hinsichtlich des grundsätzlichen Inhaltes weitestgehend Einig- Der 79. Bayerische Ärztetag 2020 in Mün- Mitglieder keit bei den Mitgliedern beider Ausschüsse vor- chen billigte den Rechnungsabschluss 2019 » Dr. Florian Gerheuser, Augsburg herrschte, sodass es auch in dieser Sitzung eher einstimmig. Er erteilte dem Vorstand Entlas- (Vorsitzender) um die Änderung einzelner Formulierungen ging. tung und bestellte die Firma Dr. Kittl & Partner » Dr. Christian Jäck-Groß, Nürnberg Zur besseren Visualisierung wurde eine grafische GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Deg- (Stellvertretender Vorsitzender) Darstellung erarbeitet und ein gemeinsamer gendorf, einstimmig als Prüfungsgesellschaft. » Dr. Michael Heckel, Kronach Entschließungsantrag für den 79. Bayerischen Weiterhin beschloss er einstimmig den Haus- » Dr. Theresia Hummel, München Ärztetag vorbereitet. haltsplan 2021. Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2021 7
Tätigkeitsbericht Die finanzielle Entwicklung der BLÄK bei Auf- Zu den Aufgaben der Berufsvertretung zählt laut durch diese Hilfen die kollegiale Solidarität der wendungen und Erträgen finden Sie in Tabelle 1. Heilberufe-Kammergesetz (HKaG) die Schaffung bayerischen Ärzteschaft. Für die Jahre 2020 und 2021 liegen noch kei- sozialer Einrichtungen für Ärzte und deren Ange- ne Abschlüsse vor, daher sind die Haushalts- hörige. Für Entscheidungen über diese Aufgabe planzahlen dargestellt. Detaillierte Zahlen ist der Hilfsausschuss gewählt, der im Rahmen Ausschuss für Hochschulfragen finden Sie unter www.blaek.de/ueber-uns/ der zur Verfügung gestellten Finanzmittel über taetigkeitsberichte#jahresabschluss deren Verwendung beschließt. Mitglieder ab 17. April 2019 » Professor Dr. Dr. h. c. (Dniepropetrovsk) Prüfung Seit 1. August 2013 (Änderung des HKaG) wer- Joachim Grifka, Bad Abbach (Vorsitzender) Die Rechnungslegung der BLÄK ist durch einen den dem Sondervermögen „Hilfsfonds“ die Geld- » Professor Dr. Wolfgang Gerhard Locher, M. A., unabhängigen Prüfer zu überwachen. Die Prü- bußen, die aus der Verletzung von Berufspflich- München (Stellvertretender Vorsitzender) fung fand durch die Dr. Kittl & Partner GmbH, ten (Rügen) resultieren, zugeführt. » Dr. Walter Burghardt, Würzburg Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, im Jahr 2021 » Professor Dr. Malte Ludwig, Tutzing statt und umfasste neben der Betriebsführung Die jährliche Sitzung des Hilfsausschusses fand » Dr. Ute Schaaf, Absberg auch Fragen der Wirtschaftlichkeit. Der Prüf- am 13. November 2020 als Videokonferenz statt. » Dr. Andreas Tröster, Erlangen bericht liegt noch nicht in endgültiger Fassung Das Gremium nahm den Bericht über die bishe- vor, es wird jedoch davon ausgegangen, dass rigen Aufwendungen und Erträge des laufenden Medizinische Fakultäten Bayern der „uneingeschränkte Bestätigungsvermerk“ Jahres sowie die seit der vergangenen Sitzung » Privatdozent Dr. Reinhard Hoffmann, wieder erteilt wird. getroffenen Unterstützungsleistungen zustim- Augsburg mend zur Kenntnis. Es beriet intensiv über die » Professor Dr. Ignaz Schneider, Erlangen Neu- bzw. Weitergewährung der monatlichen » Professor Dr. Matthias Graw, LMU München Hilfsausschuss Beihilfen für vier Ärzte, die in finanzieller Notlage » Professor Dr. Christof Schmid, Regensburg leben. Daneben wurden und werden auf Antrag » Professor Dr. Maximilian Rudert, Würzburg Mitglieder nach detaillierter Prüfung der Lebensumstände » Professor Dr. Marion Kiechle, TU München » Dr. Johanna Schuster, Weilheim und Genehmigung durch den Hilfsausschuss bei (Vorsitzende) Bedarf einmalige Beihilfen gezahlt. Der Ausschuss für Hochschulfragen hat im » Dr. Karl Amann, Werneck Berichtszeitraum vier Sitzungen abgehalten. (Stellvertretender Vorsitzender) Die Arbeit des Hilfsausschusses bestand nicht nur Schwerpunkt im Berichtszeitraum war dabei die » Christian Babin, Donauwörth in finanzieller Unterstützung. Daneben konnten angestrebte Änderung der Ärztlichen Approba- » Johann Ertl, Salching eine Vielzahl an Problemen von Ärztinnen und tionsordnung. Aufgrund der Coronapandemie » Dr. Christoph Graßl, München Ärzten in schwierigen persönlichen und finan- und dem damit notwendigen Verzicht auf Prä- » Dr. Constantin Held, Steinberg am See ziellen Situationen durch Leistungen des Aus- senzsitzungen wurden die Sitzungen als Video- » Dr. Matthias Lammel, Ansbach schusses bzw. der Verwaltung unterstützt bzw. konferenz durchgeführt. Ein Workshop hat am » Dipl.-Med. Maria-Luise Rasch, Neuenmarkt gelöst werden. Der Hilfsfonds der BLÄK belegt 79. Bayerischen Ärztetag nicht stattgefunden. 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Aufwendungen Haushalt Haushalt Personalaufwand 11.206 11.811 12.105 11.966 13.767 14.376 15.231 16.227 Gremien und Organe 1.242 1.261 1.415 1.882 1.523 1.350 1.668 1.678 Satzungsmäßige Aufgaben 9.033 7.872 8.322 9.680 9.723 10.292 11.200 11.550 Bundesärztekammer 2.361 2.501 2.834 2.692 2.746 2.870 3.075 3.100 Verwaltungskosten 3.678 6.375 6.136 6.375 12.687 6.092 5.774 6.257 (inkl. Rücklagenzuführung) Zwischensumme Aufwendungen 27.520 29.820 30.812 32.595 40.446 34.980 36.948 38.812 Erträge Beiträge 20.739 24.293 24.673 26.370 27.468 27.560 28.500 28.730 Erlöse und Erträge aus der 5.465 6.189 6.796 6.546 6.906 6.854 8.008 7.923 Kammertätigkeit Entnahme aus zweckgebundenen 72 51 15 415 120 503 280 517 Rücklagen Zwischensumme Erträge 26.276 30.533 31.484 33.331 34.494 34.917 36.788 37.170 Jahresergebnis -1.244 713 672 736 -5.952 -63 -160 -1.642 Tabelle 1: Aufwands- und Ertragsentwicklung in Tausend Euro. 8 Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2021
Tätigkeitsbericht In seinen Sitzungen am 6. Juli 2020 und 14. Sep- an das zuständige Bayerische Staatsministerium Der Ausschuss war sich dazu einig, dass hier eine tember 2020 beschäftigte sich der Hochschul- für Wissenschaft und Kunst erarbeitet. Die Mit- kritische Beobachtung und Begleitung im Rah- ausschuss insbesondere mit der Integration von glieder des Ausschusses waren sich einig, dass men der vorgesehenen Evaluierung notwendig „Physician Assistants“ in das Gesundheitswesen bundes- und landesrechtliche Regelungen für sei. Unter Berücksichtigung der zu diesem Zeit- und der angestrebten Änderung der Approbati- den Hochschulbereich und die Universitätskli- punkt bevorgestandenen zweiten Corona-Welle onsordnung für Ärzte. Physician Assistants stel- nika ein wichtiges Element für die Forschung hat der Ausschuss in Vorbereitung zum Bayeri- len nach Ansicht der Ausschussmitglieder eine sind. Die grundgesetzlich geschützte Freiheit schen Ärztetag einen Antrag zum Aufrechterhal- gute Ergänzung im Betriebsablauf der Kliniken von Forschung und Lehre darf nicht der Öko- ten der Corona-Virus-Testkapazitäten in Bayern dar und ermöglichen insbesondere den Ärzten, nomisierung geopfert werden. sowie einen Antrag zur kritischen Begleitung sich vermehrt auf den Kernbereich der ärztli- der Modellvorhaben zum Impfen in Apotheken chen Tätigkeiten zu konzentrieren. Die Physici- Weitere Themen des Ausschusses in diesem Be- vorformuliert. an Assistants übernehmen dabei überwiegend richtszeitraum waren der „Clinician Scientist“, die administrative Tätigkeiten wie zum Beispiel die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Zu Beginn der Ausschusssitzung am 16. De- Erstellung von Arztbriefen, die Vorbereitung und Bereich der Medizin und die Auswirkungen der zember 2020 hielten die Ausschussmitglieder in Organisation von Operationen oder Verbands- Coronapandemie auf die M2-Prüfung. Gedenken an den verstorbenen Vizepräsidenten, wechsel. Beim Einsatz der Physician Assistants Dr. Wolfgang Rechl, für einen stillen Moment müsse jedoch sichergestellt werden, dass keine inne. Dr. Lessel würdigte sodann die Leistungen Überschneidungen zu den Aufgabenbereichen Ausschuss „Niedergelassene des von allen hochgeschätzten Kollegen für die anderer Fachkräfte entstehen. Ärztinnen und Ärzte“ Ärzteschaft. Die im Raum stehenden Änderungen der ärzt- Hausärzte Im Anschluss daran stellte Dr. Lessel in einer lichen Approbationsordnung wurden von den » Dr. Jan Döllein, Neuötting Nachlese des 79. Bayerischen Ärztetages fest, Ausschussmitgliedern grundsätzlich positiv auf- » Boris Ott, Blaichach dass Organisation und die Durchführung des genommen. Der Hochschulausschuss befasste » Dr. Michael Rosenberger, Breitenberg Bayerischen Ärztetages 2020 ein gelungenes sich in den beiden Sitzungen dabei hauptsächlich » Dr. Matthias Schmidt, Burgsinn Beispiel dafür gewesen ist, dass man auch in mit der geplanten Integration von Lehrpraxen » Dr. Stefan Semmler, Lappersdorf Pandemie-Zeiten eine derartige Veranstaltung im Bereich der Allgemeinmedizin. Zwar stelle » Dr. Hans-Erich Singer, Merkendorf sicher und reibungslos durchführen kann. Zu- die Schaffung von Lehrpraxen im Bereich der (Stellvertretender Vorsitzender) dem wurde intensiv die Umsetzung des auf dem Allgemeinmedizin eine große Herausforderung Bayerischen Ärztetag beschlossenen Antrages für die Praxen dar, jedoch sei bereits eine Viel- Fachärzte zum Positionspapier „Gesundheitsversorgung zahl von Lehrpraxen geschult und in den Ablauf » Dr. Gunther Carl, Kitzingen Bayern 2025“ diskutiert. Der Ausschuss war sich integriert worden. Dabei haben Umfragen erge- » Dr. Kathrin Krome, Bamberg abschließend dazu einig, dass hier noch erheb- ben, dass den Lehrpraxen oft nicht bewusst sei, » Dr. Marlene Lessel, Kaufbeuren (Vorsitzende) licher Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der welcher erhebliche organisatorische Aufwand » Dr. Florian Mackel, München Darstellungen des niedergelassenen Bereichs für die Lehrpraxen, insbesondere in Bezug auf » Dr. Volkmar Männl, Nürnberg besteht, der eine Überarbeitung dieses Papiers die Durchführung der Prüfungen, entstehen » Dr. Karl Zeilner, Ergolding notwendig macht. würde. Diesbezüglich müsse noch weitere Auf- klärungsarbeit geleistet werden, um weitere Im Berichtszeitraum fanden die Sitzungen des In der Erörterung zur aktuellen Corona-Lage rück- Lehrpraxen gewinnen zu können. Gleichzeitig Ausschusses „Niedergelassene Ärztinnen und ten die anzugehenden Vorbereitungen und recht- stelle die Rekrutierung von Lehrpraxen auch für Ärzte“ pandemiebedingt ausschließlich in Form lichen Fragen zur Impfung in den Vordergrund. die Universitäten einen hohen organisatorischen von Videokonferenzen statt. Alle fünf Sitzun- Aufwand dar. Die Tätigkeit als Lehrpraxis bietet gen waren geprägt von einem intensiven Erfah- In der Sitzung am 19. Februar 2021 sowie in aber die Chance, Studierende von einer späteren rungsaustausch zur jeweiligen aktuellen Lage der Sitzung am 21. Mai 2021 wurde erneut die Tätigkeit in einer bestimmten Fachrichtung zu der Coronapandemie und deren gravierenden Umsetzung des Positionspapieres „Gesundheits- überzeugen und bereits in einem frühen Stadium Auswirkungen auf den niedergelassenen Bereich. versorgung Bayern 2025“ erörtert und eine ge- Nachwuchs zu gewinnen. meinsame Sitzung der beteiligten Ausschüsse So berichten die Ausschussmitglieder, von de- begrüßt. Zudem rückte auch die geplante Än- In seiner Sitzung am 7. Dezember 2020 hat sich nen ein großer Teil als Versorgungsärzte tätig derung der Approbationsordnung in den Fokus. der Ausschuss für Hochschulfragen erneut um- waren, in der Sitzung am 24. Juni 2020 über Hier sah man es als notwendig an, die weiteren fassend mit der Änderung der ärztlichen Ap- ihre persönlichen Erfahrungen und Wahrneh- Änderungen zu beobachten, um im Herbst auf probationsordnung befasst. Dabei wurden ins- mungen zur Bewältigung der ersten Welle der dem Bayerischen Ärztetag gegebenenfalls hierzu besondere die mit der Umstellung des Lehrplans COVID-19-Pandemie. Zudem gab Dr. jur. Jens Anträge zu stellen oder die Stellungnahme ge- einhergehenden Belastungen für Studierende Weyd, kommissarischer Leiter der Rechtsab- genüber der BÄK noch zu ergänzen. und Lehrkräfte sowie die Neuregelung des Prak- teilung, einen Überblick über die rechtlichen tischen Jahrs und die geplanten Änderungen bei Entwicklungen und die aktuellen bundes- und Des Weiteren schilderten die Mitglieder in der der ärztlichen Prüfung thematisiert. Im Anschluss landesrechtliche Rechtslage zu den Coronamaß- Februar-Sitzung die jeweilige Impfsituation in an die Sitzung wurde eine umfassende Stellung- nahmen. Daran anschließend diskutiert der Aus- ihrer Region sowie ihre Erfahrungen mit den nahme zu den geplanten Änderungen erarbeitet, schuss, inwieweit die ärztliche Selbstverwaltung unterschiedlichen Impfstoffen. Zudem wurde die durch die BLÄK an die Bundesärztekammer sich bei der Analyse der Krisenbewältigung und die vorrangige Impfung von Patienten in Pfle- (BÄK) übermittelt wurde. dem zwingend notwendigen Erfahrungsaus- geheimen sowie von bettlägerigen Patienten, die tausch beteiligen kann. zuhause betreut werden, gefordert. In seiner Sitzung vom 14. April 2021 diskutierte der Ausschuss über die geplante Novellierung des In der Sitzung vom 16. September 2020 berichtete In der Mai-Sitzung wurde der Entwicklungsstand Bayerischen Hochschulrechts. Hierzu wurde im Dr. Marlene Lessel zum Thema Impfen in Apo- hinsichtlich der Impfung besprochen. Ein weite- Vorfeld der Sitzung bereits eine Stellungnahme theken von Modellprojekten in Niedersachsen. res Thema war die Aufhebung der Priorisierung Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2021 9
Tätigkeitsbericht im niedergelassenen Bereich. Unabhängig davon war der aktuelle Stand hinsichtlich der Änderung 700 700 der Approbationsordnung auf der Tagesordnung. 600 600 643 Ethik-Kommission 500 500 Mitglieder, Konsiliarii und Sachverständige in der Amtsperiode 2018 bis 2023 » Professor Dr. Joerg Hasford, München 400 400 (Vorsitzender – † 10. Juni 2021) » Professor Dr. phil. Dr. habil. Joseph 367 Schmucker-von Koch, Regensburg 300 300 (erster stellvertretender Vorsitzender) » Professor Dr. Martin Fromm, Erlangen (zweiter stellvertretender Vorsitzender) 200 200 244 » Dr. Verena Hoffmann, München (dritte stellvertretende Vorsitzende) » Professorin Dr. Dr. rer. soc. Margot Albus, 100 100 München » Privatdozentin Dr. Kerstin Benz, Erlangen 0 0 » Andreas Dengler, Richter am Bayerischen Anzahl der Anträge Anzahl nachträglicher Anzahl der Anfragen Verwaltungsgerichtshof, München insgesamt wesentlicher Ände- insgesamt » Dr. Albert Dichtl, Moosburg an der Isar rungen insgesamt » Jan Geissler, München » Professor Dr. Heinrich Ingrisch, München Diagramm 1: Die Arbeit der Ethik-Kommission im Berichtszeitraum in Zahlen. » Professor Dr. Karl P. Ittner, Regensburg » Dr. Helene Kern, Planegg » Privatdozent Dr. Andreas Lechner, München » Professorin Dr. Sylvie Lorenzen, München » Professor Dr. Renke Maas, Erlangen » Regierungsdirektor Johannes Möller, Berlin eine eigenständige zustimmende Bewertung chen die Geschäftsstelle Anfragen hinsichtlich » Professor Dr. Dr. habil. Werner Moshage, durch die zuständige Ethik-Kommission zwin- einer Beratungspflicht nach § 15 der Berufsord- Traunstein gende Voraussetzung. Diese aktuelle Regelung nung für die Ärzte Bayerns (BO). Hier wird wie » Professor Dr. Dr. phil. MA, EMB, MBA, wird mit der Umsetzung der EU-Verordnung folgt unterschieden: Medizinische Forschung Fuat Oduncu, München 2014/536 weitreichende Verfahrensänderungen (verallgemeinerbarer Erkenntnisgewinn nach » Professorin Dr. Almuth Pforte, München zur Folge haben. Im Vorfeld hierzu wird mit dem methodengeleiteter Suche) am Menschen ist » Ananda Plate, München BfArM im Rahmen des sogenannten Pilotprojektes beratungspflichtig, die Qualitätssicherung in » Professor Dr. Dr. h. c. Werner Rascher, bereits zusammengearbeitet. Die zustimmende der Routinebehandlung jedoch nicht. Die Zu- Erlangen Bewertung der Ethik-Kommission wird für das ständigkeit der Ethik-Kommission richtet sich » Professor Dr. Max Schmauß, Augsburg gesamte Forschungsvorhaben abgegeben. Dies im Arzneimittelgesetz (AMG) und Medizinpro- » Dr. Christian Schübel, Planegg geschieht in einer Einzelfallprüfung, wobei im- duktedurchführungsgesetz (MPDG) nach dem » Professorin Dr. Petra-Maria mer ein positives Nutzen/Risiko-Verhältnis für Leiter der klinischen Prüfung und umfasst alle Schumm-Draeger, München den erkrankten Studienteilnehmer gegeben sein bayerischen Ärzte mit Ausnahme der Mitglieder » Professor Dr. Dr. h. c. Walter Zieglgänsberger, muss. Darüber hinaus ist auch die Bewertung der an bayerischen Fakultäten (siehe Gesundheits- München Qualifikation der Prüfärzte und der Prüfstellen, dienst- und Verbraucherschutzgesetz – GDVG). unter Berücksichtigung des Studienprotokolls, Im Berufsrecht kann auch eine andere bayerische Die Arbeit der Ethik-Kommission gesetzlicher Prüfauftrag. universitäre Ethik-Kommission beraten. Nach Im Zentrum der Tätigkeit der Ethik-Kommission § 15 der BO ist eine berufsrechtliche Beratung der BLÄK steht die Beratung der bayerischen Arbeit in Zahlen bei einer öffentlich registrierten Ethik-Kom- Ärzte, welche medizinische Forschungsvorhaben Das Diagramm 1 stellt eine zahlenmäßige Auf- mission ausreichend, diese kann auch außer- am Menschen durchführen. Auch wenn die Be- teilung des Bearbeitungsvolumens dar. Es fanden bayerisch erfolgt sein. Ferner koordiniert die zeichnung darauf hindeutet, befasst sie sich nicht im Berichtszeitraum zwölf Sitzungen planmäßig Geschäftsstelle die Antragseinreichungen bis ausschließlich mit ethischen Fragestellungen, son- statt. Im vergangenen Jahr ließen die Inzidenz hin zur Erstellung der Voten, die Ethik-Kommis- dern nur im Kontext mit medizinischer Forschung. werte in München fünf Präsenzsitzungen zu. sionssitzung (inklusive Vor- und Nachbereitung) Die medizinischen Forschungsvorhaben können Hierbei wurde das geltende Hygienekonzept und die Zusammenarbeit mit den ehrenamtlich aus den Bereichen Arzneimittel-, Medizinproduk- der BLÄK berücksichtigt. Ab November 2020 tätigen Ethik-Kommissionsmitgliedern. Die Kom- te-, Strahlenschutzgesetz und Berufsordnung fanden die Sitzungen ausschließlich als Video- missionssitzungen finden üblicherweise einmal stammen. Die entsprechenden Zuständigkeiten konferenzen statt. monatlich statt. Daneben finden weitere Tätig- sind jeweils gesetzlich geregelt. Für den Beginn keiten wie die Koordinierung von Meldungen un- einer klinischen Prüfung mit Arzneimitteln oder Geschäftsstelle erwünschter Arzneimittelwirkungen, das Führen Medizinprodukten ist in Deutschland neben der Aufgaben und Zusammensetzung einer eigenen Datenbank zur Projektverfolgung Genehmigung durch die Bundesoberbehörde Die Geschäftsstelle ist der erste Ansprechpart- (ethikPool©), das Erstellen von Gebührenbeschei- (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinpro- ner für Anfragen im Bereich medizinischer For- den, die Archivierung der Anträge und die Pfle- dukte [BfArM] oder Paul-Ehrlich-Institut [PEI]) schungsvorhaben am Menschen. Sehr oft errei- ge der Homepage in der Geschäftsstelle statt. 10 Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2021
Tätigkeitsbericht Die Geschäftsstelle der Ethik-Kommission ist dem Referat Berufsordnung II unterstellt. In der aktuellen Zusammensetzung sind dort zwei wis- senschaftliche Mitarbeiterinnen (eine Apothekerin und eine Fachärztin für Klinische Pharmakologie und Anästhesiologie) und vier Sachbearbeite- rinnen tätig, die über 1.000 Vorgänge im Jahr betreuen. Eine weitere Teilzeitkraft unterstützt die Geschäftsstelle. Die Geschäfts- und Verfahrensordnung blieb im Berichtszeitraum unverändert. Homepage Der Internetauftritt der Ethik-Kommission wird laufend aktualisiert. Als Service stehen Muster- vorlagen zum Download bereit und durch die Verlinkung mit Gesetzestexten und der Homepage des Arbeitskreises medizinischer Ethik-Kommissionen können sich Antragstel- ler direkt über aktuelle rechtliche Grundlagen informieren. Ebenso finden sich dort hilfrei- che Informationen zur Antragseinreichung und zu den aktuellen Sitzungsterminen. Die Geschäfts- und Verfahrensordnung sowie die Gebührensatzung der BLÄK können dort eben- falls eingesehen werden. Sie gelangen über die Startseite www.blaek.de (Rubrik „Arzt und Recht“ Ethik-Kommission) oder direkt unter: http://ethikkommission.blaek.de dorthin. Einführung der Online-Plattform ethikPool© Wie im vergangenen Jahr berichtet, wurde Anfang 2020 die elektronische Datenbank ethikPool© eingeführt. Diese Umstellung erfolgte, um den Antragstellern eine elektronische Antragseinrei- chung zu ermöglichen und eine digitale Archi- Die Antragsteller werden über die Homepage Das nationale Nachfolgesetz zum Medizinpro- vierung der Studienunterlagen vorzunehmen. Zu darüber informiert, dass Therapie- und Präven- duktegesetz (MPG) heißt Medizinproduktedurch- Beginn des Jahres wurden intern alle Altvorgän- tionsstudien in aller Regel randomisiert und mit führungsgesetz (MPDG) und tritt dann ebenfalls ge importiert und Neueinträge eingepflegt. Ab einer Placebogruppe gegebenenfalls im Add-on- ab 26. Mai 2021 in Kraft. Für die Einstufung der dem 1. April 2020 wurde die Plattform aufgrund Design durchgeführt werden sollten. Bei Regis- Forschungsvorhaben und die Antragsbearbeitung der Coronapandemie für die Antragsteller frei- teranträgen sollte geprüft werden, ob es für die hat dies weitreichende Konsequenzen. Anträge geschaltet und wird seitdem rege genutzt. Mit genannten Fragestellungen nicht schon laufende müssen ab dem Stichtag elektronisch über das diesen Erfahrungen ist die Ethik-Kommission Register gibt oder ähnliche Forschungsvorhaben zentrale Deutsche Medizinprodukte-Informa- im Hinblick auf die Einführung der geplanten in öffentlich zugänglichen Datenbank dokumen- tions- und Datenbanksystem (DMIDS; ehemals EU-Verordnung 2014/536 gut vorbereitet. Damit tiert sind. Da ein erhöhtes und legitimes Interes- DIMDI) eingereicht werden. ist die elektronische Bearbeitung von Anträgen se an der Transparenz der COVID-19-Forschung durch alle Beteiligten (Antragsteller – Geschäfts- besteht, werden die Forschenden gebeten, ihr EU-Verordnung EU 536/2014 stelle –Ethik-Kommissionsmitglieder) komplett Forschungsprojekt entsprechend zu registrieren. Die mittlerweile bereits seit April 2014 vom auch aus dem Homeoffice möglich. Für die Be- EU-Parlament verabschiedete EU-Verordnung zur arbeitung von Anträgen über ethikPool© wur- Aufgrund der bundesweiten Einschränkungen im Neuregelung klinischer Prüfungen mit Humanarz- den zahlreiche „Standard Operating Procedures“ Zusammenhang mit der Coronapandemie wur- neimitteln (Clinical Trials Regulation 536/2014) (SOPs) neu erstellt. de die Sommertagung 2020 des Arbeitskreises ist erst nach Fertigstellung des EU-Portals zur medizinischer Ethik-Kommissionen abgesagt. elektronischen Antragseinreichung wirksam. Ak- Coronapandemie tuell wird davon ausgegangen, dass dieses Portal Neben der Möglichkeit der Onlineeinreichung Aktuelles zu gesetzlichen Neuregelungen 2022 zur Verfügung stehen wird. Die bisherige von Anträgen und der Beratung durch die Einführung Medical Device regulation (MDR) Verfahrensweise der Bewertung von klinischen Mitglieder in Onlinesitzungen hat die Bun- ab 26. Mai 2021 Prüfungen am Menschen sowie die Zuordnung desoberbehörde vorgegeben, dass Studien, de- Am 5. Mai 2017 wurden im Amtsblatt der Europä- der zuständigen Ethik-Kommissionen bei der Be- ren Studienziel die Erforschung von COVID-19 ischen Union die beiden neuen EU-Verordnungen wertung von klinischen Prüfungen werden durch betreffen, zeitlich vorrangig bewertet werden zu Medizinprodukten MDR (2017(EU)745) und die Verordnung zukünftig geändert. sollen. Das Mitberatungsverfahren wurde über In-vitro-Diagnostika (2017(EU)746) veröffentlicht. die Medizinischer Bedarf Versorgungssicher- Seit Ende 2015 hat die Bundesoberbehörde stellungsverordnung (MedBVSV) in der Pan- Die Europäische Kommission hat im April 2020 BfArM mit über 30 teilnehmenden Ethik-Kom- demie aufgehoben. entschieden, die MDR für ein Jahr zu verschieben. missionen ein Pilotprojekt gestartet. In diesem, Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2021 11
Tätigkeitsbericht momentan in Europa einmaligen Pilotprojekt, wird den Antragstellern angeboten, im Rahmen 30 30 einer gemeinsamen zeitgleichen Antragsbe- arbeitung durch das BfArM mit den Ethik- 27 Kommissionen bereits die Verfahrensvorgaben 25 25 und Fristen der kommenden EU-Verordnung anzuwenden. 20 20 21 Kommissionen zur Prüfung von Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit 15 15 17 der Lebendspende in Bayern für das Jahr 2020 13 10 10 Nachbesetzungen innerhalb der Kommissionen Im Kalenderjahr 2020 gab es innerhalb der sechs 5 5 Lebendspendekommissionen drei personelle Ver- änderungen mit denen sich der Vorstand der BLÄK 3 3 zu beschäftigen hatte. Sie betrafen die Kommis- 0 0 sionen „München Großhadern“ bzw. „München Augsburg Erlangen- München/ München/ Regens- Würzburg rechts der Isar“. Notwendig geworden waren Nürnberg rechts der Großhadern burg diese Nachbesetzungen durch das Ausscheiden Isar eines langjährigen und verdienten Kommissions- Kommissionen mitgliedes der Kommission „München Großha- dern“. Dieses Kommissionsmitglied sah sich aus Diagramm 2: Anzahl der gutachterlichen Stellungnahmen der einzelnen Kommissionen im Zeitraum gesundheitlichen Gründen gezwungen, seine 1. Januar bis 31. Dezember 2020. Tätigkeit aufzugeben. Es hatte seit Übernahme der Trägerschaft der Lebendspendekommissio- nen durch die BLÄK im Kalenderjahr 2000 die Position „in psychologischen Fragen erfahrene Person“ innegehabt. Ihm folgte seine Stellvertre- terin nach. Als deren Stellvertreterin wechselte das stellvertretende in psychologischen Fragen erfahrene Kommissionsmitglied von „München rechts der Isar“ in die Kommission „München Großhadern“. Dies machte im Folgenden eine sich diese Zahlen auf die einzelnen Kommis- Die Zahlen der vergangenen Jahre in der Le- Nachbesetzung der dort freigewordenen Stelle sionen aufgliedert, kann dem Diagramm 2 bendspende zeigen, dass grundsätzlich mehr notwendig. entnommen werden. Frauen bereit sind ein Lebensorgan zu spenden als Männer. Männer erhalten aber öfter als Frau- Bericht aus der Mitgliederversammlung Gespendet werden soll grundsätzlich eine Niere en ein Lebendorgan. Dies bestätigte sich erneut Üblicherweise findet im letzten Quartal eines je- oder Splitleber. Von dem beschriebenen Rückgang im Kalenderjahr 2020. Unter den Spendern wa- den Jahres die Mitgliederversammlung der baye- betroffen waren überwiegend Anhörungen, bei ren von 84 angehörten Personen 48 Frauen (57 rischen Lebendspendekommissionen statt. Diese denen eine Niere gespendet werden sollte. Bei Prozent) und nur 36 Männer (43 Prozent). Bei Sitzung bietet den Kommissionsmitgliedern die der geplanten Spende einer Splitleber fielen die den Empfängern eines Lebensorgans standen Möglichkeit zum wichtigen Erfahrungsaustausch Veränderungen deutlich geringer aus. Die Anzahl den 54 Männer (64 Prozent) 30 Frauen (36 Pro- innerhalb der sechs bayerischen Kommissionen. sank von 15 geplanten Spenden im Kalenderjahr zent) gegenüber. Im Hinblick auf das Pandemiegeschehen im Ka- 2019 auf 13 im Kalenderjahr 2020. Dies entspricht lenderjahr 2020 hatte sich die BLÄK entschie- einem Rückgang von 13 Prozent. Wenn eine Lebendspende geplant ist, soll sie in den, diese Sitzung auf das Kalenderjahr 2021 den meisten Fällen von einem Elternteil auf eines zu verschieben. Wie in den vergangenen Jahren auch, wurde die der Kinder bzw. zwischen Ehepaaren erfolgen. deutlich überwiegende Anzahl der Paare, die eine Auch bei den Zahlen aus 2020 zeigte sich dieses Zahlen aus dem Bereich der Lebendspende Splitleber spenden wollten, in der Kommission Bild (Diagramm 3). Von den 84 Anhörungen be- Das Kalenderjahr 2020 brachte erneut einen „Regensburg“ angehört. Zehn dieser Anhörun- trafen 37 Anhörungen (44 Prozent) die geplante Rückgang der durchgeführten Anhörungen gen fanden dort statt. Die übrigen drei Anhö- Spende eines Elternteiles auf ein Kind und 30 von Spender- und Empfängerpaaren. Betrug rungen erfolgten in der Kommission „München (36 Prozent) eine Spende unter Eheleuten. Wie im die Anzahl der Anhörungen im Kalender- Großhadern“. Kalenderjahr 2019 auch, findet sich die Spende jahr 2019 noch 115, sank sie im Kalenderjahr von Personen, die, wie es im Transplantationsge- 2020 auf 84 Anhörungen. Im Kalenderjahr Im Kalenderjahr 2019 sahen die Kommissionen setz formuliert ist, sich „in besonderer persönli- 2018 konnte die BLÄK noch 136 Anhörun- in drei Fällen die gesetzlichen Voraussetzungen cher Verbundenheit offenkundig nahestehen“ mit gen registrieren. Dieser deutliche Rückgang für eine Lebendspende als nicht gegeben an. Im zwölf geplanten Lebendspenden (14 Prozent) an von 27 Prozent von 2019 auf 2020 ist nach Kalenderjahr 2020 konnten die Kommissionen dritter Stelle. An letzter Stelle steht die geplante Ansicht der BLÄK zumindest zum Teil auf das in allen Fällen, die sie zu beurteilen hatten, ein Spende unter Geschwistern mit fünf Anhörun- Pandemiegeschehen zurückzuführen. Wie positives Signal für die Lebendspende geben. gen (6 Prozent). 12 Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2021
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