Tax & Legal News AUSGABE 2 - Deloitte

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Tax & Legal News AUSGABE 2 - Deloitte
Tax & Legal News   AUSGABE 2
                        2022
Tax & Legal News | Legal News

Baurecht-Update: Wiener
Bauordnungsnovelle in Kraft
Mit ihrer Kundmachung am 13.12.2021            dass das Ausmaß der bebauten Fläche             Gebäude ohne die gemäß § 60 Abs 1
trat die im Wiener Landtag beschlos-           nicht mehr als ein Drittel der Bauplatzfläche   lit d Wr. BO erforderliche Baubewilligung
sene Novelle zur Wiener Bauordnung             betragen darf. Neu ist, dass die maximal        abgerissen wird, ist nunmehr eine Höchst-
in Kraft. Die Novelle betrifft im              bebaute Fläche von Gebäuden in der              strafe von bis zu EUR 300.000 vorgesehen.
Wesentlichen die Bebaubarkeit in der           Bau­klasse I von bislang maximal 470m²          Bei einer vorsätzlichen Übertretung beträgt
Bauklasse I, wodurch der Erhalt des            auf 350 m² reduziert wurde. Durch die Ver-      die Mindeststrafe EUR 30.000. Alternativ
Wiener Stadtbildes gefördert und die           ringerung der erzielbaren Wohnnutzfläche        oder für den Fall der Uneinbringlichkeit der
Errichtung von überdimensionierten             des Grundstückes soll die Errichtung von        Geldstrafe kann eine (Ersatz-)Freiheitsstrafe
Mehrparteienhäuser in Wohnsied-                großflächigen Mehrparteienhäusern sowie         von bis zu 6 Wochen verhängt werden.
lungsgebieten verhindert werden sol-           die damit einhergehende zunehmende              Handelt es sich bei dem Bestraften um
len. Neu ist weiters eine Verschärfung         Bodenversiegelung hintangehalten werden.        einen Gewerbetreibenden, hat die Be-
des Strafrahmens auf eine Geldstrafe                                                           hörde das Straferkenntnis zusätzlich der
von bis zu EUR 300.000.                        Reduzierung der Firsthöhe und                   Gewerbebehörde zu übermitteln, um eine
                                               Giebelfläche                                    Überprüfung der für die Ausübung des
Überblick                                      Um überdimensionale Dachbauten zu               Gewerbes erforderlichen Zuverlässigkeit zu
Insgesamt verfolgt die Bauordnungs-Novel-      unterbinden und die Wahrung der Pro-            ermöglichen.
le das Ziel, eine intelligente Stadtentwick-   portionen zu gewährleisten, wurde in der
lung weiter zu fördern und den Erhalt des      Bauklasse I die maximal erlaubte Firsthöhe      Ausnahme für bereits anhängige
Wiener Stadtbildes zu sichern. Die Novelle     – sohin der Abstand zwischen Dachrinne          Bewilligungsverfahren
enthält insbesondere Änderungen von            und First – von 7,5 Meter auf 4,5 Meter re-     Für alle zur Zeit des Inkrafttretens dieses
gesetzlichen Bestimmungen, die den Erhalt      duziert. Weiters wurden die Ausgestaltung-      Gesetzes am 13.12.2021 bereits anhängigen
des Siedlungscharakters in Gebieten der        smöglichkeiten von Giebelflächen und des        Verfahren sind die Novellierungen nicht zu
Bauklasse I sichern soll. Weiters umfasst      Dachvolumens reduziert. Auch die erlaubte       beachten und gelten daher noch die bisher-
ist die Ergänzung der Ziele der Stadt-         Giebelfläche wurde in der Bauklasse I           igen Bestimmungen.
planung durch ausdrückliche Nennung des        reduziert. Daraus ergibt sich eine Reduktion
Schutzes der „UNESCO-Welterbestätten“,         der Ausgestaltung von Giebelflächen auf         Fazit
sowie eine Verschärfung der Sanktionen         nur mehr 25m² pro Giebelfläche bzw 50m²         Im Vordergrund der Novelle steht vor allem
von Verwaltungsübertretungen durch             pro Gebäude.                                    die Sicherung des klassischen Charakters
Einführung einer Geldstrafe bis zu EUR                                                         des Wiener Stadtrandes und der Erhalt von
300.000. Außerdem wurde eine besondere         Heranrücken an Nachbargrenzen wird              Einfamilienhaus- und Gartensiedlungsgebi-
Regelung zum Betrieb von Seveso-Anlagen        verringert                                      eten. Daher betreffen die aktuellen Novell-
geschaffen sowie die Bewilligungsfrei-         Eine Neuregelung brachte die Novelle auch       ierungen hauptsächlich die Beschränkung
heit für das Auf­stellen von Containern,       bei den einzuhaltenden Abständen zu             der Bebaubarkeit in der Bauklasse I. Die No-
anlässlich besonderer Ereignisse wie zB        den Nachbargrenzen in der Bauklasse I.          velle enthält keine Innovationen im Bereich
Pandemien, erweitert. Dies betrifft vor        Ein Heranrücken neu errichteter Gebäude         des Klimaschutzes. Es bleibt mit Spannung
allem die mittlerweile weit verbreiteten       zur Grundgrenze ist nunmehr höchstens           abzuwarten, was die für 2022 angekündigte
Corona-Test-Container. Vergeblich muss         bis zur halben Gebäudehöhe jener Front,         Enquete zum Baurecht 2022 im Hinblick
man nach Regelungen im Bereich des             die der jeweiligen Nachbarliegenschaft          auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit bringen
Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit in der    zugewandt ist, möglich. Ein Mindestab-          wird.
Novelle suchen, obwohl gerade im Baurecht      stand von drei Meter ist jedoch immer zu
durchaus Potenzial vorhanden wäre, um          gewährleisten. Dadurch entsteht mehr            Gabriele Etzl
klimapolitische Ziele zu fördern.              Luftraum bzw Grünfläche zwischen den            g.etzl@jankweiler.at
                                               Gebäuden und gilt künftig, je höher das
Die wichtigsten Neuerungen der Novelle im      Gebäude, umso mehr Abstand zwischen             Kevin Nager
Überblick:                                     den Nachbarhäusern.                             k.nager@jankweiler.at

Verkleinerung der maximal                      Erhöhung des Strafrahmens für illegale
bebaubaren Grundfläche                         Gebäudeabrisse
Durch die Novelle sollen überproportionale     Neben der Einschränkung der Bebaubarkeit
Bauten, die das Bild der typischen Wiener      in der Bauklasse I bringt die Novelle auch
Siedlungen verändern, verhindert werden        eine Verschärfung der Strafbestimmungen
und Gebäude insgesamt kleiner dimension-       mit sich. Für illegale Gebäudeabrisse, dh
iert werden. Unverändert aufrecht bleibt,      wenn ein vor dem 1.1.1945 errichtetes

                                                                                                                                         2
Tax & Legal News | Einkommensteuer

Überlassung von Wohnraum an die
Geschäftsführung
Wesentlich beteiligte Gesellschafter-­          1. Bloße Gebrauchsüberlassung an             wie hoch die Gesamtentlohnung des
Geschäftsführer und Geschäfts­                     den Gesellschafter:                       Geschäftsführers bzw der Geschäfts­
führerinnen einer GmbH stehen                      Wenn eine GmbH einer ihr                  führerin im Fremdvergleich (also im
immer wieder vor der Frage, ob sie                 nahestehenden Person die Nutzung          Vergleich zu einem der GmbH gegenüber
ihren eigenen Wohnbedarf durch                     einer Wohnimmobilie überlässt, um         fremden Geschäftsführer) ist. Die Gesamt­
private Mittel decken sollen, oder                 der Person einen Vorteil zuzuwenden       entlohnung setzt sich aus dem Barlohn
ob ihre GmbH die Wohnimmobilie                     und nicht um Einnahmen zu erzielen,       und dem Wert der Überlassung der
erstellen und ihnen zur Nutzung                    liegt keine wirtschaftliche Tätigkeit     Wohnungsnutzung (zuzüglich möglicher
überlassen soll. Der Vorteil solcher               vor und es besteht somit kein Recht       sonstiger Vergütungen) zusammen.
Gestaltungen ist vor allem im Bereich              auf Vorsteuerabzug. Diesbezüglich ist     Der Wert der Wohnungsnutzung ist
der Umsatzsteuer zu finden. Um diese               auf das Gesamtbild der Verhältnisse       dabei mit dem Marktpreis anzusetzen.
Vorteile nutzen zu können, müssen                  abzustellen und es ist ein Vergleich      Die Sachbezugswerteverordnung für
einige Voraussetzungen erfüllt sein.               mit den Umständen, unter denen            Dienstnehmer kann nicht angewendet
                                                   eine Vermietungstätigkeit gewöhnlich      werden.
Überblick                                          ausgeübt wird, anzustellen.
Ein wesentlich beteiligter Geschäftsführer                                                   Erweist sich die Gesamtentlohnung als
oder eine Geschäftsführerin (mehr als           2. Verdeckte Ausschüttung an der             überhöht, liegt eine verdeckte Gewinn­
25% Beteiligung) kann seinen bzw ihren             Wurzel:                                   ausschüttung vor. Wenn in diesem Fall der
Wohnbedarf auch damit befriedigen,                 Das Gebäude ist offensichtlich - schon    Marktpreis für die Wohnungsnutzung nicht
indem man durch die eigene GmbH                    seiner Erscheinung nach - für den         zumindest zur Hälfte Deckung in einer
Wohnraum herstellen lässt und sich von             privaten Bedarf der Gesellschafter        fremdüblichen Geschäftsführerentlohnung
der GmbH das Recht auf Nutzung des                 bestimmt, dh es handelt sich um           findet, liegt überwiegend eine verdeckte
Gebäudes einräumen lässt. Wenn keine               ein besonders repräsentatives             Gewinnausschüttung vor und es steht kein
wesentliche Beteiligung vorliegt, unterliegen      Wohngebäude. Der Vorsteuerabzug           Vorsteuerabzug zu.
Geschäftsführer grundsätzlich der                  wird in diesem Fall versagt, wenn
Lohnbesteuerung und es kommen andere               die tatsächliche Miete keine nahezu       Möglichkeit des Vorsteuerabzugs
Grundsätze zur Anwendung.                          fremdübliche Höhe erreicht.               Im Umkehrschluss zu diesen Negativ-
                                                                                             Kriterien ist der Vorsteuerabzug in
Unter bestimmten Voraussetzungen kann           3. Klassische verdeckte Ausschüttung:        folgenden Fällen grundsätzlich möglich:
für die Herstellung oder Anschaffung der           Dies betrifft die Vermietung von im
Wohnimmobilie der volle Vorsteuerabzug             betrieblichen Geschehen einsetzbaren      1. Wohnraum wird entgeltlich an den
(bis zu 20%) geltend gemacht werden,               Gebäuden. Der Vorsteuerabzug wird            Geschäftsführer bzw die Geschäfts-
während die Umsätze aus der Vermietung             versagt, wenn die vereinbarte und            führerin überlassen und das Entgelt
der Immobilie zum begünstigten Steuersatz          gezahlte Miete überwiegend von               ist dabei ausreichend hoch. Dabei
von 10% besteuert werden. Darin liegt ein          der als angemessen zu erachtenden            orientiert man sich an der Marktmiete
wesentlicher Vorteil dieser Gestaltung.            Miete abweicht. Das liegt vor, wenn          bzw der Renditemiete. Das Entgelt für
                                                   die vereinbarte Miete weniger als 50         die Wohnungsvermietung/-überlassung
Die Frage, in welchen Fällen der                   % des als angemessen anzusehenden            unterliegt einem Umsatzsteuersatz von
Vorsteuerabzug möglich ist, hat die                Mietentgelts beträgt. Sofern ein             10%.
Finanz- und Verwaltungsgerichte in den             funktionierender Mietenmarkt vorliegt,    2. Der Wohnraum ist im betrieblichen
letzten Jahren immer wieder beschäftigt.           kann auf diesen abgestellt werden.           Geschehen einsetzbar (dh nicht aus­
Vor allem die jüngsten Entscheidungen              Ansonsten wird die Rendite der               schließlich auf die persönlichen Bedürf-
hatten zum Ziel, für eben diese Frage klare        Investition, welche laut Rechtsprechung      nisse des Geschäftsführers bzw der
Kriterien vorzugeben. Dabei wurde vor              in etwa 3 - 5 % betragen muss, als           Geschäftsführerin zugeschnitten) und
allem geklärt, unter welchen Umständen             Vergleichswert herangezogen.
                                                                                                • die vereinbarte und bezahlte
der Vorsteuerabzug der die Wohnung
                                                                                                  Miete ist höher als die Hälfte einer
errichtenden Kapitalgesellschaft zu             Ein weiterer Fall der verdeckten Au­
                                                                                                  marktüblichen Miete (bzw einer
versagen ist.                                   sschüttung kann vorliegen, wenn die
                                                                                                  Renditemiete), oder
                                                Wohnung als weitere Entlohnung der
Versagung des Vorsteuerabzugs                   Tätigkeit zur Verfügung gestellt wird           • der Marktpreis für die Wohnungs­
In den folgenden Fällen steht der               (dh es wird keine Miete dafür bezahlt,            nutzung findet in einer fremdüblichen
Kapitalgesellschaft, welche die Wohnung         sondern die Nutzung der Wohnung                   Geschäftsführerentlohnung
errichtet, kein Vorsteuerabzug zu:              stellt einen Sachbezug dar). Dabei                zumindest zur Hälfte Deckung.
                                                ist in einem ersten Schritt zu prüfen,
                                                                                                                                         3
Tax & Legal News | Einkommensteuer

In diesen Fällen wird der Vorsteuerabzug      Fazit
gewährt, aber die Umsatzsteuer für            Zusammenfassend ergibt sich, dass die
die marktübliche Miete ist mit einem          Zurverfügungstellung von Wohnraum
Satz von 10% abzuführen (sogenannter          durch eine Gesellschaft an ihre
tauschähnlicher Umsatz), auch wenn diese      Geschäftsführer bzw Geschäftsführerinnen
nicht bezahlt wird.                           steuerliche Vorteile bringen kann. Bei
                                              diesen Gestaltungen sind jedoch eine Reihe
Weitere steuerliche Aspekte                   von Rahmenbedingungen einzuhalten,
Neben der Umsatzsteuer sind bei               die unbedingt im Vorhinein geklärt
diesen Gestaltungen auch andere               werden sollten. Schließlich sind neben
Steuern zu berücksichtigen. Wenn              umsatzsteuerlichen und ertragsteuerlichen
der Vorsteuerabzug für die Gebäude-           Kriterien auch wirtschaftliche und
Investition zusteht, ist aus Sicht der GmbH   persönliche bzw familiäre Aspekte zu
zu beachten, dass die verrechnete Miete       berücksichtigen, sodass die steuerliche
den Gewinn erhöht, die Umsatzsteuer           Behandlung einer Geschäftsführer-
dafür abzuführen ist und der Sachbezug        Wohnung zu einem komplexen Thema
die Lohnnebenkosten (insbesondere             werden kann. Hierbei kann eine gute
Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum              Beratung wertvoll sein.
Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer)
erhöht. Beim Geschäftsführer bzw der          Kathrin Juen
Geschäftsführerin ist bei unentgeltlicher     kjuen@deloitte.at
bzw teilentgeltlicher Überlassung der Wert
der Wohnungsnutzung bei ihm oder ihr          Carina Schöpf
als Einnahme zu berücksichtigen, was zu       cschoepf@deloitte.at
einer Erhöhung der Ertragsteuern und der
Sozialversicherungsbeiträge führt.

                                                                                                                           4
Tax & Legal News | Einkommensteuer

VwGH: ImmoESt-Befreiung bei Tausch zur
besseren Baulandgestaltung
Der VwGH hat sich im vorliegenden Fall       Entscheidung des VwGH                         Fazit
mit der Frage befasst, unter welchen         Der VwGH (VwGH 19.3.2021, Ro                  Ein privater Tausch von Grundstücken ist
Voraussetzungen ein privater Grund-          2019/13/0022) stellte fest, dass              nicht nur dann von der ImmoESt befreit,
stückstausch von der Besteuerung             Tauschgeschäfte von Grundstücken im           wenn er im Rahmen eines behördlichen
mit der Immobilien­ertragsteuer              Rahmen behördlicher Maßnahmen zur             Baulandumlegungsverfahren stattfindet.
(ImmoESt) befreit ist. Grundsätzlich         besseren Gestaltung von Bauland von der       Laut VwGH ist Voraussetzung dafür, dass
löst ein Grundstückstausch einen             Besteuerung ausgenommen sind. Dies            der Tauschvorgang durch behördliche
Veräußerungs­vorgang aus. Dieser ist         ist insbesondere dann der Fall, wenn die      Maßnahmen in Gang gesetzt wird und eine
steuerpflichtig und wird mit ImmoESt         behördliche Maßnahmen nach den für die        ausreichende Dokumentation verfügbar ist.
besteuert. Als Veräußerungserlös             bessere Gestaltung von Bauland geltenden
wird dabei der gemeine Wert des              Vorschriften durchgeführt werden (zB          Patricia Murko
Grundstücks angesetzt. Das EStG sieht        Vorschriften in Raumordnungsgesetzen          pmurko@deloitte.at
jedoch eine Befreiungsbestimmung             oder Bauordnungen). Die Befreiung ist
vor, und zwar sind Tauschvorgänge von        jedoch nicht nur auf diese Vorgänge           Johanna Kloner
Grundstücken im Rahmen behördlicher          beschränkt, da mit dem AbgÄG 2012             jkloner@deloitte.at
Maßnahmen zur besseren Gestaltung            eine Erweiterung auf vergleichbare
von Bauland von dieser Besteuerung           Vorgänge eingeführt wurde. Dies trägt
ausgenommen. Solche Maßnahmen                dem Umstand Rechnung, dass nicht in
sind zum Beispiel die Umgestaltung           allen Bundesländern entsprechende
von Besitz- und Grenz­verhältnissen,         Vorschriften vorhanden waren.
um größere v ­ orher nicht bebaubare         Trotzdem sollten auch in solchen Fällen
Flächen baureif zu machen.                   sinnvoll bebaubare Plätze durch private
                                             Tauschvereinbarung geschaffen werden
Sachverhalt                                  können. Es ist deshalb nicht zwingend
Ein Gebiet, auf dem auch zwei                notwendig, dass behördliche Maßnahmen
aneinander angrenzende Grundstücke           den Vorschriften für die bessere Gestaltung
des Mitbeteiligten lagen, wurde mit          von Bauland folgen. Voraussetzung bei
Beschluss des Gemeinderats in Bauland-       solchen vergleichbaren Maßnahmen
Wohngebiet umgewidmet. Für die geplante      jedoch ist, dass ein öffentliches Interesse
Zufahrtsstraße musste der Mitbeteiligte      besteht bzw die behördliche Maßnahme
eine Teilfläche seiner Grundstücke an        dokumentierbar ist.
die Gemeinde abtreten. Die Größe der
verbleibenden Grundstücksflächen war         Im vorliegenden Fall kam es zu einem
wegen der geringen Breite nicht mehr für     Tausch von Grundstücken aufgrund von
die Bebauung geeignet. Deshalb schloss       behördlichen Maßnahmen der Gemeinde.
der Mitbeteiligte mit den Eigentümern der    Diese Maßnahmen, eine Umwidmung
jeweils angrenzenden Grundstücke einen       und eine Abtretung, haben zur besseren
Tauschvertrag, mit welchem er diesen das     Gestaltung von Bauland beigetragen, da
Eigentum seiner Grundstücke gegen das        dadurch die für die Bebauung bestimmten
zweier anderer Grundstücke einräumte.        Flächen über eine Straße zugänglich
Die Tauschobjekte waren wertgleich,          gemacht wurde. Die Maßnahmen wurden
weshalb keine Ausgleichszahlungen            dabei auch hinreichend dokumentiert.
geleistet wurden. Der Mitbeteiligte führte   Da die Grundstücke des Mitbeteiligten
für das Tauschgeschäft keine ImmoEst ab,     durch die Abtretung für eine Bebauung
da er den Standpunkt vertrat, dass die       ungeeignet waren und deshalb das
Steuerbefreiung für diese Tauschvorgänge     Tauschgeschäft abgeschlossen wurde,
zur Anwendung gelangt.                       ist der Tausch durch die behördlichen
                                             Maßnahmen ausgelöst worden. Somit kann
Das Finanzamt beurteilte den Tausch          die Befreiungsbestimmung in Anspruch
jedoch als steuerpflichtige Grundstücks­     genommen werden.
veräußerung und vertrat die Ansicht,
dass der Tausch nicht im Rahmen
eines für die Befreiung notwendigen
Baulandumlegungsverfahrens erfolgt sei.
                                                                                                                                    5
Tax & Legal News | Einkommensteuer

Neue steuerliche Erleichterungen für außer­
gerichtliche Sanierungen und Schuldnachlässe
Im Dezember 2021 wurden vom öster-              Diese Begünstigung greift unter bestim-       Fazit
reichischen Gesetzgeber Anpassungen             mten Voraussetzungen ab der Veran­            Durch Änderungen der Regelungen zur
der steuerlichen Regelungen zur                 lagung 2021 auch für außergerichtliche        quotenmäßigen Nichtfestsetzung von
Behandlung von Sanierungsgewinnen               ­Sanierungen, soweit eine Vergleichbarkeit    Ertragsteuern und der Verrechnung von
und Schuldnachlässen beschlossen.                mit gerichtlichen Sanierungen vorliegt.      Verlustvorträgen bei Körperschaften
Diese Änderungen vereinfachen –                                                               werden außergerichtliche Sanierungen
insbesondere auch im Hinblick auf               Nach den Erläuterungen zum Initiativ­antrag   und Schuldnachlässe aus steuerlicher
die wirtschaftlichen Auswirkungen               wird von einer solchen Vergleichbar­keit      Sicht wesentlich erleichtert. Die neuen
der COVID-19-Pandemie – die Durch-              mit gerichtlichen Verfahren auszu­gehen       gesetzlichen Bestimmungen sind bereits für
führung außergerichtlicher Unter­               sein, wenn Gläubiger, die zumindest 50 %      das Veranlagungsjahr 2021 anwendbar.
nehmenssanierungen und Schuld­                  des Gesamtobligos der Verbindlichkeiten
erlässe erheblich                               vertreten, an einer solchen außergericht-     Richard Jasenek
                                                lichen Sanierung teilnehmen. Ob es im         rjasenek@deloitte.at
Überblick                                       Richt­linienwege weitere Konkretisierungen
ei einer Unternehmenssanierung oder             geben wird, bleibt abzuwarten.
einem Schuldnachlass liegt idR in Höhe der
Entschuldung durch die Gläubiger beim           100% Verlustverrechnung für
Schuldner ein grundsätzlich steuerpflich-       Schuldnachlässe bei Körperschaften
tiger Ertrag vor. In zwei zentralen Punkten     Im Bereich der Körperschaftsteuer ist
der Besteuerung solcher Erträge, nämlich        die Verrechnung von Verlustvorträgen
bei der Quotenbegünstigung und der Ver-         mit Gewinnen nach der allgemeinen
rechnung von Verlustvorträgen für Körper-       Regel mit 75 % des Gesamtbetrags
schaften, sind gesetzliche Anpassungen          der positiven Einkünfte begrenzt
erfolgt, wobei diese Änderungen schon für       (Verlustverrechnungsgrenze).
die Veranlagung 2021 anwendbar sind.
                                                Für Sanierungsgewinne iSd § 23a KStG
Schuldenerlass – Nichtfestsetzung               bestand bereits in der Vergangenheit die
Ertragsteuer für Quote                          Möglichkeit, Verlustvorträge zu 100 %
Steuerliche Gewinne aus außergerichtlichen      mit solchen Gewinnen zu verrechnen.
Sanierungen werden bei Vergleichbarkeit         Diese Ausnahme wird mit Wirkung ab
mit Sanierungen im Rahmen eines                 Veranlagung 2021 insofern erweitert, als
gerichtlichen Insolvenzverfahren mit diesen     diese 100 %-ige Verlustverrechnung bei
gleichstellt.                                   Körperschaften auf sämtliche Schuld­
                                                nach­lässe anwendbar ist. Die 100 %
Bei Vorliegen eines Sanierungsgewinns           Verrechnung gilt daher auch dann, wenn die
(Schuldnachlass, Sanierungsbedürftigkeit,       engen Voraussetzungen für das Vorliegen
Sanierungsabsicht, Sanierungseignung)           eines Sanierungsgewinnes nicht vorliegen
in Folge einer Quotenerfüllung im gericht­      (zB weil das Unternehmen nicht fortgeführt
lichen Insolvenzverfahren ist ESt bzw KöSt      wird oder kein Betrieb vorlag).
insoweit nicht festzusetzen, als diese Steuer
den Betrag, welcher rechnerisch dem             Bei entsprechend hohen Verlustvorträgen
Schuldnachlass bzw Sanierungsplanquote          kommt es daher künftig bei Erträgen
entspricht, übersteigen würde.                  aus Schuldnachlässen zu keiner Körper­
                                                schaftsteuerbelastung und somit zu keiner
                                                Liquiditätsbelastung.

                                                                                                                                       6
Tax & Legal News | Unternehmenssteuer

Aktuelle Entwicklungen zur Zinsschranke
Wartungserlass                                  • Die umfangreichen Ausführungen zum          Auch wenn sich das schwedische und
Körperschaftsteuerrichtlinien 2021                Eigenkapitalquotenvergleich beziehen        österreichische Zinsabzugsverbot im
Im Rahmen der Wartung der Körperschaft-           sich insbesondere auf den Anwendungs-       Detail unterscheiden, ist die vorliegende
steuerrichtlinien (KStR) wurde die mit            bereich, den maßgeblichen Zeitpunkt         Entscheidung auch für die österreichische
dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz                des Vergleichs sowie den maßgeblichen       Rechtslage von Relevanz, da der EuGH wes-
implementierte Zins­schranken­regelung            Rechnungslegungsstandard.                   entliche Aussagen zur generellen unionsre-
eingearbeitet. Nachfolgend finden Sie dazu                                                    chtlichen Zulässigkeit von Abzugsverboten
                                                • Die KStR enthalten schließlich Klarstel-
die wichtigsten Aussagen.                                                                     trifft. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob bzw
                                                  lungen zur Entstehung bzw Fortführung
                                                                                              wie der österreichische Gesetzgeber auf die
                                                  eines Zins- oder EBITDA-Vortrages.
                                                                                              Entscheidung des EuGH reagiert.
• Um unter die Ausnahme für eigen-                Zudem wird festgehalten, dass deren
  ständige Körperschaften zu fallen,              Berücksichtigung einen Antrag im Jahr
                                                                                              Umsetzung der Zinsschranke in der EU
  müssen die drei folgenden Voraus-               des Entstehens des jeweiligen Vortrages
                                                                                              Alle EU-Mitgliedstaaten waren grundsät-
  setzungen erfüllt sein, und zwar den            voraussetzt.
                                                                                              zlich verpflichtet, bis spätestens 1.1.2019 die
  KStR zufolge durchgehend im jeweiligen
                                                                                              Zinsschrankenregelung gemäß der ATAD in
  Wirtschaftsjahr der Körperschaft: 1)          Aktuelle Rechtsprechung – EuGH 20. 1.
                                                                                              nationales Recht umzusetzen. Nachfolgend
  keine vollständige Einbeziehung in einen      2021, Lexel AB, C-484/19
                                                                                              finden Sie einen kurzen Überblick über die
  Konzernabschluss, 2) kein verbundenes         Der EuGH hat sich Anfang 2021 mit der
                                                                                              Umsetzung der Kernelemente der ATAD in
  Unternehmen und 3) keine ausländische         schwedischen Regelung zum pauschalen
                                                                                              den einzelnen EU-Mitgliedstaaten.
  Betriebsstätte. Eine bloße Betrachtung        Abzugsverbot für konzerninterne Zinszahl-
  dieser Voraussetzungen zum Bilan-             ungen auseinandergesetzt, wonach              • Zeitliche Umsetzung: Ende des Jahres
  zstichtag des jeweiligen Wirtschaftsjahres    diese gegen die Niederlassungsfreiheit          2018 gab die EU-Kommission bekannt,
  ist daher nicht zulässig.                     verstoße. Ähnlich wie in Österreich enthält     dass die verlängerte Umsetzungsfrist
                                                die schwedische Regelung dabei ein Ab-          für Griechenland, Frankreich, Slowakei,
• Die KStR übernehmen grundsätzlich
                                                zugsverbot für Zinsen im Zusammenhang           Slowenien und Spanien anwendbar ist.
  den Zinsbegriff der Anti-Tax Avoidance
                                                mit konzerninternen Darlehen, wenn der          Dies galt entgegen der Annahmen jedoch
  Directive (ATAD), demnach Zinsen auch
                                                Empfänger niedrigbesteuert ist.                 nicht auch für Österreich (siehe dazu auch
  Geldbeschaffungskosten, Nebenkosten
                                                                                                unsere Tax & Legal News vom 20.12.2018).
  etc umfassen. Die in der ATAD enthaltene
                                                Im Detail sieht dabei eine schwedische          Mit Irland kam daher auch Österreich
  beispielhafte Aufzählung der von diesem
                                                Ausnahmebestimmung vor, dass Zinsen             zunächst seinen Verpflichtungen nicht
  weiten Zinsbegriff umfassten Kosten wird
                                                unabhängig von der Höhe der Besteuerung         nach, die Zinsschranke fristgerecht
  dabei in den KStR präzisiert. Die KStR ent­
                                                beim Empfänger nicht zum Abzug gebracht         umzusetzen. Beide Länder haben dies
  halten zudem ua Sonderbestimmungen
                                                werden dürfen, sofern das Schuldverhältnis      jedoch mittlerweile nachgeholt (iZm
  zum Leasing, zu im Zuge einer Anschaf-
                                                zwischen den verbundenen Unternehmen            der Umsetzung in Österreich siehe
  fung bzw Herstellung aktivierte Zinsen
                                                hauptsächlich zu dem Zweck begrün-              auch unserer Tax & Legal News vom
  sowie zu langfristig unverzinslichen
                                                det wurde, diesen einen erheblichen             18.12.2020). Demgegenüber haben sich
  Forderungen und Verbindlichkeiten.
                                                Steuervorteil zu verschaffen. Dem EuGH zu-      Frankreich, Griechenland, Slowenien
• Hinsichtlich der Ermittlung des               folge werden dadurch jedoch vergleichbare       und die Slowakei bereits vorzeitig zur
  steuerlichen EBITDA, die auf der              Sachverhalte ungleich behandelt, da das         Umsetzung der Zinsschrankenregelung
  EBITDA-Ermittlungs-Verordnung basiert,        Abzugsverbot für konzerninterne Zinskos-        entschieden.
  stellen die KStR insbesondere hinsichtlich    ten de facto lediglich in grenzüberschrei-
                                                                                              • Der Festquotenreferenzwert wurde
  Veräußerungsgewinnen klar, dass diese         tenden Konstellationen zur Anwendung
                                                                                                von den EU-Mitgliedstaaten überwiegend
  nur dann zu neutralisieren sind, wenn         kommt. Zudem könne die Ausnahmebes-
                                                                                                in Höhe des in der ATAD vorgesehenen
  diese auf die Rückgängigmachung von           timmung nicht mit zwingenden Gründen
                                                                                                Wertes von 30% des EBITDA festgesetzt.
  Teilwertabschreibungen zurückzuführen         des Allgemeininteresses gerechtfertigt
                                                                                                Besonders stark hat jedoch Rumänien
  sind.                                         werden. Der EuGH verneint zudem die Re-
                                                                                                den Zinsabzug auf Basis eines
                                                chtfertigung dieser Regelung aus Gründen
• Neben einer beispielhaften Aufzählung                                                         Festquotenreferenzwertes von nur 10%
                                                der Bekämpfung von Steuerbetrug und
  für Projekte, die unter die Ausnahmere-                                                       eingeschränkt.
                                                -umgehung sowie aus Gründen der
  gelung für langfristige öffentliche In-
                                                Wahrung der Aufteilung der Besteuerungs-      • Nahezu alle EU-Mitgliedstaaten haben
  frastrukturprojekte entfallen (im Detail
                                                befugnis zwischen den Mitgliedstaaten.          zudem eine Geringfügigkeitsschwelle
  noch durch eine Verordnung festzulegen)
                                                                                                in Form eines Freibetrages (bevorzugt)
  präzisieren die KStR auch den Anwend-
                                                                                                oder einer Freigrenze umgesetzt,
  ungsbereich für Altdarlehen.
                                                                                                wo­bei sich ein Großteil für die in der

                                                                                                                                          7
Tax & Legal News | Unternehmenssteuer

 ATAD vorgegebene Obergrenze von
 EUR 3 Mio entschied. Italien hat sich
 zur Gänze gegen die Umsetzung einer
 Geringfügigkeitsschwelle entschieden.

• Ein Großteil der Regelungen in den
  EU-Mitgliedstaaten sieht zudem
  einen Zinsvortrag sowie einige EU-
  Mitgliedstaaten auch einen Zinsrücktrag
  bzw EBITDA-Vortrag vor. Die konkrete
  Ausgestaltung erfolgte dabei jedoch sehr
  unterschiedlich (unlimitiert, limitiert auf
  eine bestimmte Anzahl von Jahren, etc).

• Die restlichen von der ATAD
  vorgesehenen Erleichterungen (Equity
  Escape, Alt-Verträge, langfristige
  öffentliche Infrastrukturprojekte, Stand-
  Alone-Klausel, Finanzunternehmen)
  wurden lediglich in einem sehr geringen
  Umfang von den EU-Mitgliedstaaten in
  Anspruch genommen.

Wie sich zeigt, können daher die tatsäch-
lichen Auswirkungen der Zinsschranke
aufgrund der im Detail differenzierten
nationalen Ausgestaltung der einzelnen
Erleichterungsbestimmungen in der Praxis
mitunter erheblich abweichen, auch wenn
ein Großteil der Vorschriften überwiegend
einheitlich umgesetzt wurde.

Katharina Luka
kluka@deloitte.at

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Tax & Legal News | Umsatzsteuer & Zoll

Neuerungen bei der umsatzsteuerlichen
Behandlung von Reiseleistungen
Die umsatzsteuerlichen Gesetzes­                  Bemessungsgrundlage für einen im Vor-         Fazit
änderungen betreffend Reise­                      anmeldungszeitraum bewirkten ­Umsatz          Im Bereich der Reiseleistungen kommt es
leistungen sind – nach längerer                   oder vereinnahmten Reisepreis noch            ab 2022 zu maßgeblichen Änderungen.
Planungsphase - nun mit 1.1.2022 in               nicht endgültig berechnet werden kann,        Sofern ein Unternehmen Reiseleistungen
Kraft getreten. Im Rahmen der jähr­               zB wegen Garantie­ver­trägen für Reise-       erbringt (und sei es nur im Rahmen von
lichen Überarbeitung der Umsatzs-                 vorleistungen, ist sie auf Basis der Kalku-   Betriebsausflügen), empfiehlt es sich,
teuerrichtlinien wurden auch die Sicht-           lation der einzelnen Reise zu schätzen.       diesbezüglich eine umsatzsteuerlichen
weise der Finanzverwaltung betreffend             Sobald die für die Berechnung erforder-       Detailprüfung vorzunehmen. Neben den
Reiseleistungen an die neue Rechtslage            lichen Informationen dem Unternehmer          gesetzlichen Änderungen sind auch die
angepasst. Überdies wurde aktuelle                vorliegen, ist die Margenermittlung im        weitgehenden Anpassungen der Umsatz­
EuGH-Judikatur eingearbeitet.                     betreffenden Voranmeldungszeitraum zu         steuerrichtlinien zu beachten.
                                                  berichtigen.
Gesetzesänderung                                                                                Stephanie Reisinger
                                                 • Anzahlungen: Bisher konnte nach
Das österreichische Umsatzsteuergesetz                                                          sreisinger@deloitte.at
                                                   Ansicht der Finanzverwaltung hinsichtlich
enthält eine Sonderregelung für die
                                                   Anzahlungen eine Toleranzregelung in
umsatz­steuerliche Behandlung von Reise-                                                        Verena Gabler
                                                   Anspruch genommen werden – konkret
leistungen. Im Wesentlichen wird die Marge                                                      vgabler@deloitte.at
                                                   mussten Anzahlungen, die 35 % des Leis-
zwischen der Ausgangs- und der Eingangs­
                                                   tungspreises nicht überschritten haben,
leistung besteuert und der Vorsteuerabzug
                                                   nicht versteuert werden. Diese Regelung
im Hinblick auf die Eingangsleistungen steht
                                                   wurde gestrichen. Nun ist eine Anzahl-
nicht zu. Da die österreichische Bestim-
                                                   ungsbesteuerung vorzunehmen, wenn
mung nicht vollständig im Einklang mit der
                                                   der Unternehmer vor Ausführung einer
unionsrechtlichen Grundlage – der Mehrw-
                                                   hinreichend bestimmten Reiseleistung
ertsteuersystemrichtlinie – war, kam es zu
                                                   (Datum und Ziel der Reise stehen fest)
einem Vertragsverletzungsverfahren. Die
                                                   von Kunden eine Anzahlung erhält.
folgenden notwendigen Gesetzesänderun-
gen sind nun mit 1.1.2022 in Kraft getreten:     • Messen und Kongresse: Die Sonderre-
                                                   gelung betreffend Reiseleistungen findet
• Die Margenbesteuerung gilt auch für
                                                   keine Anwendung auf die Einräumung von
  Leistungen an Unternehmer.
                                                   Eintrittsberechtigungen für Messen und
• Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage           Kongresse und damit im Zusammenhang
  erfolgt auf Basis von Einzelmargen,              erbrachte Beförderungs-, Verpflegungs-
  anstelle der pauschalen Ermittlung der           und Beherbergungsleistungen, die vom
  Margen.                                          Veranstalter als einheitliche Leistung
                                                   angeboten werden, da in diesem Fall der
Umsatzsteuerwartungserlass 2021                    maßgebliche Leistungsinhalt nicht die
Im Zuge des Wartungserlass 2021 wurden             Durchführung einer Reise betrifft.
die Gesetzesänderungen auch in den Um-
                                                 • Eigenleistung: Eine Eigenleistung,
satzsteuerrichtlinien berücksichtigt. Ferner
                                                   welche nach den allgemeinen Bestim-
wurden Anpassungen zur Klarstellung bzw
                                                   mungen des Umsatzsteuergesetzes zu
zur Einarbeitung von Judikatur vorgenom-
                                                   besteuern ist, liegt beispielsweise vor,
men. Nachfolgend geben wir ein Überblick
                                                   wenn eine komplette Unterkunft wie zB
über ausgewählte Änderungen:
                                                   ein Hotel von e
                                                                 ­ inem Reiseunternehmer
• Berechnung der Marge: Hinsichtlich               angemietet wird, um mit eigenem Person-
  der Berechnung der Marge ist auf die             al und ­eigenen Betriebsmitteln eine Be-
  einzelnen Reiseleistungen abzustellen, dh        herbergungs- und Verpflegungsleistung
  die Marge ist für jeden einzelnen Reiseteil-     an Kunden zu erbringen.
  nehmer zu ermitteln. Wenn die Höhe der

                                                                                                                                            9
Tax & Legal News | Umsatzsteuer & Zoll

Umsatzsteuerliche Behandlung
von Kryptowährungen
Aufgrund der zunehmenden                      Demnach ist der Umtausch von gesetz­            Fazit
Bedeutung von Kryptowährungen                 lichen Zahlungsmitteln zu Bitcoins oder         Da das Schürfen von Kryptowährungen
in den letzten Jahren stellen sich in         umgekehrt mit Verweis auf die Rechts-           zunehmend gesellschaftliche Bedeutung
diesem Zusammenhang auch einige               sache Hedqvist von der Umsatzsteuer             erlangt und es noch keine Judikatur zu
umsatzsteuerliche Fragen. Der EuGH            befreit. Das BMF nimmt auch zum Thema           diesem Thema gibt, war die Revision im
hat im Jahr 2015 im Urteil Hedqvist           Mining von Bitcoins Stellung und führt in       BFG-Fall zulässig und wurde auch einge-
zum Umtausch von Bitcoins Stellung            diesem Zusammenhang aus, dass das               bracht. Es bleibt abzuwarten, ob der VwGH
bezogen. Auch seitens des BMF wurde           Bitcoin-Mining mangels identifizierbarem        die Aussagen des BFG bestätigt bzw ob
eine Information zur steuerlichen             Leistungsempfänger bzw im Lichte der            die BMF-Information an die Beurteilung im
Behandlung von Kryptowährungen                Rechtsprechung des EuGHs nicht der              BFG-Erkenntnis angepasst wird. Überdies
veröffentlicht. Überdies hat sich             Umsatzeuer unterliegt.                          sind die Leistungen im Zusammenhang mit
das BFG in einem Erkenntnis aus                                                               Kryptowährungen vielfältig. Bis dato hat
August 2021 mit dem Thema Mining              BFG-Erkenntnis                                  sich die Rechtsprechung mit den Themen
beschäftigt.                                  Im Ausgangssachverhalt hat die                  Umtausch bzw Schürfen von Krypto­
                                              Beschwerde­führerin mit Kunden Dienst­          währungen beschäftigt. Jedoch gibt es
Das EuGH-Urteil                               leistungsverträge abgeschlossen. Der            noch weitere Leistungen, welche im Zusam-
Der Steuerpflichtige beabsichtigte, Dienst­   Inhalt dieser Verträge war das Mining von       menhang mit Kryptowährungen angeboten
leistungen in Form des Umtauschs von          Kryptowährungen für Kunden bzw der              werden, wie zB Staking. Es ist daher zu
konventionellen Währungen in die virtuelle    Umtausch der geschürften Kryptowährung          erwarten, dass sich die Rechtsprechung in
Währung Bitcoin und umgekehrt anzubi-         in Bitcoin oder eine andere Kryptowährung.      Zukunft noch mit weiteren Fragestellungen
eten. Die Bitcoins werden hauptsächlich       Nach Ansicht der Finanzverwaltung waren         bezüglich Kryptowährungen beschäftigen
für Zahlungen zwischen Privatpersonen         sämtliche Umsätze der Beschwerdeführer­         wird.
über das Internet sowie in bestimmten         in mit Hinblick auf die Rechtssache
Internetshops, die diese Währung akzep-       Hedqvist unecht steuerbefreit. Das BFG hat      Stephanie Reisinger
tieren, verwendet. Die Bitcoins werden von    sich jedoch im Detail mit der umsatzsteuer-     sreisinger@deloitte.at
Privatpersonen, Unternehmern oder einem       lichen Beurteilung von Mining-Tätigkeiten
Umtauschportal gekauft oder an diese          auseinandergesetzt. Grundsätzlich kann          Verena Gabler
verkauft. Der An- und Verkauf erfolgt gegen   nach Ansicht des BFG ein Miner eine             vgabler@deloitte.at
konventionelle Währungen wie – in diesem      unternehmerische Tätigkeit entfalten, da
Fall - schwedische Kronen. Der EuGH hielt     ­dieser beispielsweise spezielle Gerätschaf-
in seinem Urteil fest, dass im Ausgangsfall    ten für das Herstellen der Krypto­
eine Dienstleistung, welche gegen Entgelt      währungen benötigt. Andererseits führte
erbracht wird, vorliegt. Überdies hat der      das BFG aus, dass die Miningtätigkeit eine
EuGH geprüft, ob die Steuerbefreiung für       irrationale Erwartung hinsichtlich des zu
Umsätze, die sich auf Devisen, Banknoten       erwartenden Erfolges ist. Die Wahrschein-
und Münzen, die gesetzliche Zahlungs­          lichkeit des Erfolgs beim Mining ist ähnlich
mittel sind, beziehen, anwendbar ist. Der      wie bei einer Lotterie. Deshalb ist das
EuGH bejahte dies und führte im Detail         Mining als Ausspielung eines Glücks­spiels
aus, dass die Befreiung einen Teil ihrer       anzusehen und fällt unter die Umsatz­
Wirkung verlieren würde, wenn diese nur        steuerbefreiung betreffend Wetten. Das
für konventionelle Währungen und nicht         BFG führte aus, dass die ver­schiedenen
auch für Bitcoins gelten würde.                Miningvarianten (zB Poolmining, Cloud­
                                               mining) in diesem Zusammenhang keine
BMF-Information zu Krypto-Assets               Rolle spielen. Bezüglich des Umtausches
Das BMF hat eine Information betreffend        von Kryptowährungen wiederholte das BFG
die steuerliche Behandlung von Krypto-­        die Aussagen des EuGH-Urteils Hedqvist.
Assets veröffentlicht, welche zuletzt am
1.1.2021 aktualisiert wurde.

                                                                                                                                         10
Tax & Legal News | Verrechnungspreise

Österreichische Verrechnungs­
preisrichtlinien 2021
Teil 4 – Immaterielle Werte und Standortvorteile
Als Teil unserer Artikelserie zu den           (ex ante) die Prognosen zukünftiger           bereits vorhandene Konkurrenzprodukte,
neuen österreichischen Verrechnungs­           Cashflows aus dem immateriellen Wert          die Nutzungsdauer des immateriellen
preisrichtlinien (VPR 2021) soll dieser        höchst unsicher sind. Beispielhaft wird       Werts, die erzielbare Cashflows mit
Artikel näher auf wichtige Änderungen          hier angeführt, dass dies oft der Fall ist,   dem immateriellen Wert usw, der
im Bereich des konzerninternen                 wenn die Entwicklung des immateriellen        Gewichtung der entsprechenden
Leistungs­verkehrs – insbesondere in           Werts bei dessen Übertragung noch             Eintrittswahrscheinlichkeiten oder
den Bereichen immaterielle Werte und           nicht abgeschlossen ist oder wenn             der Wahl eines angemessenen
Standortvorteile – eingehen.                   die kommerzielle Verwertung des               Diskontierungszinssatz. Um zukünftige
                                               immateriellen Werts erst mehrere Jahre        Streitigkeiten in einer Betriebsprüfung
Immaterielle Werte – Übernahme                 nach Übertragung stattfindet.                 vorzubeugen, ist es ausschlaggebend, die
des DEMPE-Konzepts und des HTVI-                                                             bei der Übertragung eines immateriellen
Ansatzes                                       Aufgrund der vorhandenen Informations­        Wertes getroffenen Annahmen
Die VPR 2021 implementieren das aus            asymmetrie zwischen Abgabepflichtigen         zeitnah, detailliert und nachvollziehbar
den OECD-VPL 2017 bekannte DEM-                und Finanzverwaltung im Hinblick              zu dokumentieren. Ebenso ist zu
PE-Konzept. Dieses sieht vor, dass sämtliche   auf die Bewertung von HTVI können             berücksichtigen, dass die Übertragung von
Konzernunternehmen, welche an der              von der Finanzverwaltung ex post              HTVI eine unbedingte Meldepflicht nach
Entwicklung (­Development), Verbesserung       erzielte Ergebnisse als Indizienbeweis        dem EU-Meldepflichtgesetz auslöst.
(Enhancement), Erhaltung (Maintenance),        herangezogen werden, um zu beurteilen,
dem Schutz (Protection) und der Ver­           ob die Preisgestaltung ex ante fremdüblich    Standortvorteile und Förderungen
wertung (Exploitation) eines immateriellen     war. Ex post-Ergebnisse sollen jedoch         Standortvorteile beeinflussen
Wertes beteiligt sind, entsprechend ihrem      dann nicht herangezogen werden                Verrechnungs­preise regelmäßig indirekt. So
Wertschöpfungsanteil fremdüblich zu            dürfen, wenn der Steuerpflichtige vollen      ist zum Beispiel bei Anwendung von kosten­
vergüten sind. Bloßes rechtliches Eigen-       Einblick in die ex ante Prognoserechnung      basierten Verrechnungspreismethoden zu
tum an einem immateriellen Wert reicht         gewährt und er die Informationen, auf         überlegen, ob und wie Standortvorteile,
somit nicht aus, um die Erträge aus dem        denen die ex post-Ergebnisse beruhen,         welche die Kosten des Leistungserbringers
immateriellen Wert einer Geschäftseinheit      im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses         reduzieren, in die Verrechnungspreiskalku-
zuzuordnen. Ebenso führt die bloße Finan-      vernünftigerweise nicht kennen hätte          lation einbezogen werden sollen. Die
zierung der Entwicklung eines im­materiellen   können (Verbot des „use of hindsight“)        Einbeziehung wäre wohl zum Vorteil des
Werts ohne das Ausüben weiterer Funk-          oder die Eintrittswahrscheinlichkeit          Leistungsempfängers, da sich hierdurch
tionen nur zu einem Anspruch auf eine          vorhersehbarer Ergebnisse nicht deutlich      die Kostenbasis und der Gewinnaufschlag
risikolose Rendite auf das eingesetzte         über- oder unterschätzt wurde. Der            reduzieren würden. Die Nicht-Berück­
Kapital. Umgekehrt ist es aber nicht so,       HTVI-Ansatz kommt außerdem nicht zur          sichtigung hingegen würde bedeuten, dass
dass der rechtliche Eigentümer sämtliche       Anwendung, wenn über die Übertragung          der Leistungserbringer die ungekürzten
DEMPE-Funktionen selbst ausüben muss,          eines HTVI in einem bi- oder multilateralem   ­Kosten inklusive Gewinnaufschlages
um Anspruch auf die Erträge aus einem          APA abgesprochen wird, wenn die Differenz      verrechnen würde. Die Standortvorteile
immateriellen Wert zu haben. Er kann Funk-     zwischen ex ante- und ex post-Ergebnissen      würden daher zur Gänze dem Leistungs­
tionen weiterhin unschädlich outsourcen,       nicht den Effekt hat, die Vergütung um         erbringer zugeordnet. Zu diesen Standort-
solange er die ausgelagerten Funktionen        mehr als 20 % zu vermindern oder zu            vorteilen gehören neben eventuell gerin-
durch in der Sache fachkundiges Personal       erhöhen oder die Differenz während der         geren Personalkosten nach Verlagerungen
kontrollieren lässt und auch die mit diesen    ersten fünf Jahre ab der Vermarktung des       von Funktionen in Niedriglohnländern auch
Funktionen im Zusammenhang stehenden           HTVI gegenüber fremden Dritten nicht 20 %      steuerliche Begünstigungen und staatliche
Risiken trägt.                                 übersteigt.                                    Zuschüsse.

Darüber hinaus wurde auch der Ansatz           In der Praxis zeigt sich, dass die            Die VPR 2021 sehen grundsätzlich vor, dass
zur Bewertung von Hard-to-value                Bewertung immaterieller Werte aufgrund        Standortvorteile fremdüblich zwischen den
intangibles (HTVI-Ansatz) von den OECD-        deren Einzigartigkeit regelmäßig mit          beteiligten verbundenen Unternehmen
VPL 2017 in die VPR 2021 überführt. HTVI       Unsicherheiten verknüpft ist. Probleme        aufzuteilen sind. Gerade im Kontext der
sind immaterielle Werte, für die keine         ergeben sich häufig bei der Einschätzung      Covid-19 Pandemie stellt sich die dringende
verlässlichen Vergleichsdaten existieren       zukünftiger Entwicklungen, wie zB die         Frage, wie Förderungen, wie die wegen
und für die im Zeitpunkt der Transaktion       Dauer bis zur Marktreife, etwaige dann        der Pandemie geleisteten staatlichen

                                                                                                                                      11
Tax & Legal News | Verrechnungspreise

Unterstützungen, aus Verrechnungs­            konkretere Äußerungen – speziell im Hin-
preissicht zu behandeln sind. Leider          blick auf die fremdübliche Aufteilung spezi­
bleiben die VPR 2021 konkrete Aussagen        fisch österreichischer Förderungen – aus
dahingehend, wie eine fremdübliche            Sicht der Praxis begrüßenswert gewesen.
Aufteilung von Förderungen auszusehen         Andererseits führt das Fehlen konkreter
hat, schuldig. Die konkrete Aufteilung ist    Aussagen auch zu einem Interpretationss-
daher im Einzelfall zu beurteilen.            pielraum durch Steuerpflichtige. Dies kann
                                              insbesondere bei konkreteren Regelungen
Conclusio                                     im Staat des Transaktionspartners von
Mit der Implementierung des DEMPE-            Vorteil sein.
Konzepts in die VPR 2021 wird – wie
bereits in den OECD-VPL 2017 – betont,        Florian Navisotschnigg
dass Konzernunternehmen, welche an der        fnavisotschnigg@deloitte.at
Schaffung immaterieller Werte beteiligt
sind, entsprechend ihrem Anteil an der        Daniel Gloser
Wertschöpfung zu vergüten sind. Daher         dgloser@deloitte.at
ist es wichtig zu analysieren, welche
Unternehmen wertschöpfende Tätigkeiten
im Konzern erbringen und dies auch genau
zu dokumentieren.

In Hinblick auf den HTVI-Ansatz kann noch
nicht abgeschätzt werden, wie dieser in der
Praxis in Betriebsprüfungen angewendet
wird. Angesichts der Unsicherheiten, die
mit der Bewertung immaterieller Werte
immanent verbunden sind, wäre es
wünschenswert, dass ex post Ergebnisse,
wirklich nur dann herangezogen werden,
wenn die Doku­mentation des ent­
sprechenden Geschäftsvorfalls sowie der
durchge­führten Bewertungsüberlegungen
nicht sachgerecht durchgeführt wurde.
Dies bleibt aber abzuwarten. Insgesamt
kann festgehalten werden, dass sich
auch im Bereich der immateriellen Werte
deutlich höhere Anforderungen an eine
Verrechnungspreisanalyse und damit
einhergehend auch signifikant gesteigerte
Dokumentationsanforderungen ergeben.
In Bezug auf die Ausführungen zu Stan-
dortvorteilen und Förderungen wären

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Tax & Legal News | Verrechnungspreise

Österreichische Verrechnungs­
preisrichtlinien 2021
Teil 5 – Multinationale Betriebsstättenstrukturen
  Der nachfolgende Artikel über die          nicht nur durch im Inland gelegene Büros       Betriebsstätte in Privatwohnungen von
 ­neuen Verrechnungspreisrichtlinien         oder Produktionsstätten, sondern auch          Mitarbeitern führen können. In diesem
  2021 (VPR 2021) wird dem Kapitel zu        durch andere feste örtliche Einrichtungen      Zusammenhang werden beispielsweise
  multinationale Betriebsstättenstruk-       ausländischer Unternehmen begründet            die Verwendung der Wohnung als An­
  turen gewidmet und befasst sich mit        werden. Fraglich ist hingegen, ob auch feste   lauf­stelle für Kunden oder für Kunden­
  den wichtigsten Änderungen aus             örtliche Einrichtungen von Mitarbeitern        besprechungen oder ähnliche berufliche
­diesem Themenkreis.                         bzw Mitarbeiterinnen, wie beispielsweise       Termine erwähnt.
                                             Wohnungen, in welchen Arbeitnehmer
Im Hinblick auf multinationale               bzw Arbeitnehmerinnen im Homeoffice            Dienstleistungsbetriebsstätte
Betriebs­­stättenstrukturen beinhalten       ­arbeiten, Betriebsstätten begründen           Dienstleistungsbetriebsstätten sind
die VPR 2021 einige Klarstellungen            können.                                       nur in einer sehr begrenzten Anzahl
sowie weitere Ausführungen unter                                                            in österreichischen DBAs enthalten.
Berücksichtigung der Verwaltungs­            Nötig für die Begründung einer Betriebs­       Dennoch sollten diese nicht gänzlich
praxis und aktueller Entwicklungen.          stätte ist einerseits die Verfügungsmacht      übersehen werden, da auch in DBAs mit
                                             des Arbeitgebers bzw der Arbeitgeberin         Nachbarländern (zB mit der Tschech­
Bau- und Montagebetriebsstätte               über die feste örtliche Einrichtung und        ischen Republik) das Konzept der Dienst­
Im Gegensatz zu den VPR 2010 beinhalten      andererseits eine gewisse Dauerhaftigkeit.     leistungsbetriebsstätte vorgesehen
die VPR 2021 nicht nur Ausführungen zur      Die Verfügungsmacht wird international         ist. Die Finanzverwaltung widmet der
Gewinnzurechnung in Zusammenhang             sehr unterschiedlich ausgelegt. Während        Dienstleistungsbetriebsstätte in den VPR
mit Bau- und Montagebetriebsstätten,         einige Finanzverwaltungen die Wohnungen        2021 nun eine eigene Randziffer.
sondern auch gewisse Klarstellungen zu       von Mitarbeitern bzw Mitarbeiterinnen
Begriffsbestimmungen und Fristigkeiten.      mangels Verfügungsmacht des Arbeit­            Im Grunde wird durch das Konzept der
Im Wesentlichen lässt die Finanzverwaltung   gebers bzw der Arbeit­geberin üblicher­        Dienstleistungsbetriebsstätten, durch eine
eine weite Auslegung der Begriffe            weise nicht als Betriebsstätte ansehen,        physische Präsenz im Quellenstaat, eine
„Bauaus­­führung“ und „Montage“ zu,          vertritt die österreichische Finanz­ver­       Betriebsstätte des Leistungserbringers bzw
welche weitgehend im Einklang mit            waltung die Ansicht, dass allein durch         der Leistungserbringerin begründet. Die
dem OECD-Musterkommentar steht.              das Vereinbaren der Arbeitsleistung im         VPR 2021 halten allerdings fest, dass das
Hinsichtlich der Frist ist das jeweilige     Homeoffice eine faktische Verfügungs­          dadurch eingeräumte Besteuerungsrecht
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)             macht besteht und daher eine                   Österreichs nur sehr begrenzt in
entscheidend. Grundsätzlich wird von einer   Betriebsstätte vorliegen kann.                 Anspruch genommen werden kann, da im
Frist von 12 Monaten ausgegangen, jedoch                                                    österreichischen Steuerrecht lediglich die
können auch abweichende Regelungen           Hinsichtlich der Dauerhaftigkeit sehen die     Quellenbesteuerung von kaufmännischer
bestehen. Im nationalen Recht hingegen ist   VPR 2021 einen Schwellenwert iHv 25 % der      und technischer Beratung vorgesehen ist.
die Frist mit 6 Monaten festgelegt, welche   Gesamtarbeitszeit des Arbeitnehmers bzw
insbesondere im Verhältnis zu Staaten, mit   der Arbeitnehmerin vor, unter welchem          AOA light
welchem kein DBA abgeschlossen wurde,        noch keine Dauerhaftigkeit gegeben ist.        Der sogenannte Authorized OECD
zu beachten ist.                             Ist hingegen ein Schwellenwert von 50 %        Approach (AOA) beschreibt die von der
                                             überschritten wird die Tätigkeit in der        OECD entworfene Vorgehensweise für
Homeoffice-Betriebsstätte                    Wohnung explizit als dauerhaft eingestuft.     die Gewinnzuordnung an Betriebsstätten.
Angesichts zunehmender Flexibilität und      Diese Schwellenwerte entstammen jedoch         Im Wesentlichen führt die Anwendung
Mobilität des Arbeitsortes von Dienst­       nicht aus Aussagen der OECD, sondern           des AOA dazu, dass Betriebsstätten
nehmern wurde die Rechtsansicht der          sind ausschließlich die Rechtsansicht der      verbundenen Gesellschaften gleichgestellt
Finanzverwaltung in Bezug auf Homeoffice-    österreichischen Finanzverwaltung, welche      werden. Eine vollumfängliche Anwendung
Betriebsstätten, welche diese auch bisher    diese in der Vergangenheit bereits in          setzt abkommensrechtlich die
schon in diversen EAS darlegte, gesammelt    diversen EAS darlegte.                         Vereinbarung eines dem Art 7 OECD-
in die VPR 2021 aufgenommen.                                                                Musterabkommen in dessen aktueller
                                             Darüber hinaus ist zu beachten, dass           Fassung entsprechenden Artikel in DBAs
Nach österreichischem innerstaatlichen       unabhängig von obigen Ausführungen             voraus. Da sämtliche von Österreich
Steuerrecht sowie nach Abkommensrecht        bestimmte Umstände nach Ansicht der            abgeschlossenen DBAs auf Art 7 OECD-
können Betriebsstätten grundsätzlich         Finanzverwaltung zur Begründung einer          MA idF vor 2010 basieren, wendet die

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Tax & Legal News | Verrechnungspreise

österreichische Finanzverwaltung lediglich
einen „AOA light“ an. Dies bedeutet, dass
der AOA nur in Bezug auf die Kernaktivität
eines Unternehmens anwendbar ist.
Dies wurde in den VPR 2021 nochmals
klargestellt und die Richtlinien um weitere
Ausführungen diesbezüglich ergänzt.

Die Finanzverwaltung erkennt auch,
dass Staaten den AOA unterschiedlich
anwenden. So setzt Deutschland den
AOA beispielsweise vollumfänglich
um. Ausgehend davon sind
Besteuerungskonflikte infolge einer
abweichenden Auslegung in der Praxis
nicht selten. Die Finanzverwaltung hält
jedoch in diesem Zusammenhang lediglich
fest, dass derartige Konflikte im Wege eines
Verständigungsverfahrens zu lösen sind.

Fazit
Das aktualisierte Kapitel 2 der österreich­
ischen Verrechnungspreisrichtlinien
verschriftlicht Großteils die bereits
bekannten Rechtsansichten der öster­
reichischen Finanzverwaltung. Zusätzlich
zu An­gleichungen an das OECD-Muster­
abkommen werden insbesondere
Stellung­nahmen des BMF (EAS) sowie
Judikatur miteinbezogen, die ausführliche
Auslegungs­hinweise liefern.

Die in diesem Artikel dargestellten
Änderungen sind nur jene, welche aus
unserer Sicht für die betriebliche Praxis
besondere Bedeutung haben, und stellen
daher keine abschließende Auflistung aller
Änderungen dar.

Sabina Panekova
spanekova@deloitte.at

Daniel Gloser
dgloser@deloitte.at

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Tax & Legal News | Steuern International

Änderungen im Doppelbesteuerungs­
abkommen mit den Vereinigten Arabischen
Emiraten (VAE) treten in Kürze in Kraft
Mit Austausch der entsprechenden            und an den OECD-Standard angepasst             ausgenommen, soweit das DBA das Be­
Ratifikationsurkunden wird das              („Große Auskunftsklausel“). Demnach            steuerungsrecht den VAE zuteilte. Somit
Abänderungsprotokoll zum Doppelbes-         soll die neugefasste Bestimmung zum            konnten etwa Arbeitnehmerinnen und
teuerungsabkommen zwischen Öster-           Informationsaustausch nunmehr auch             Arbeitnehmer vom 0 %-igen Einkommen-
reich und den Vereinigten Arabischen        die Weitergabe von Informationen, die          steuersatz in den VAE profitieren, soweit
Emiraten („DBA Österreich-VAE“) in          sich im Besitz von Banken und anderen          das DBA das Besteuerungsrecht für die
Kürze in Kraft treten. Das ursprüngli-      Finanzinstituten befinden, gewährleisten.      Einkünfte aus unselbständiger Arbeit den
che DBA zwischen Österreich und den                                                        VAE zuwies.
                                           • Ziel 2: Einführung einer Quellensteuer
VAE stammte aus dem Jahr 2003 und
                                             auf Dividenden. Die Regelung zur
entsprach insofern nicht mehr vollum-                                                     Allerdings wird sich dies in Zukunft ändern,
                                             Besteuerung von Dividenden im DBA
fänglich den aktuellen internationalen                                                    da es durch die Änderung des Methodenar-
                                             Österreich-VAE wird dahingehend
OECD-Standards. Darüber hinaus                                                            tikels zu einem Wechsel von der Befreiungs-
                                             adaptiert, dass nunmehr ein
war es dem österreichischen BMF                                                           zur Anrechnungsmethode kommt. Das
                                             Quellenbesteuerungsrecht für
ein Anliegen, die im Zusammenhang                                                         bedeutet etwa, dass die Arbeitseinkünfte
                                             Dividenden iHv 10 % vorgesehen
mit den VAE mangels einer dortigen                                                        von in Österreich steuerlich ansässigen
                                             ist. Diese Änderung betrifft bei
Einkommensbesteuerung oft aufgetre-                                                       Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
                                             Körperschaften als Anteilseignern
tenen Fälle einer doppelten Nichtbes-                                                     im Rahmen der Anrechnungsmethode
                                             jedoch lediglich Portfoliodividenden,
teuerung von Einkünften zu beseitigen.                                                    zur Gänze der Besteuerung in Österreich
                                             da für von Körperschaften gehaltene
Im Rahmen des folgenden Beitrages                                                         unterworfen werden. Eine allfällige in
                                             substanzielle Beteiligungen (Beteiligungs­
sollen die wesentlichen Änderungen im                                                     den VAE abkommensgemäß entrichtete
                                             höhe mind 10 %) weiterhin eine abkom­
Überblick dargestellt werden.                                                             Einkommensteuer wäre zur Vermeidung
                                             mensrechtliche Befreiung gilt.
                                                                                          einer Doppelbesteuerung grundsätzlich auf
Allgemeine Aspekte                                                                        die österreichische Steuer anzurechnen.
                                            Die in Österreich ansässigen Steuer­
Das Abänderungsprotokoll dient der                                                        Mangels (zumindest derzeit) in den VAE er-
                                            pflichtigen, welche Dividenden­einkünfte
Umsetzung der OECD-Standards                                                              hobener ausländischer Einkommensteuer
                                            aus den VAE beziehen, könnten somit mit
betreffend steuerliche Transparenz,                                                       findet allerdings keine effektive Anrechnung
                                            einem Quellensteuersatz in Höhe von
Amtshilfebereitschaft sowie zur                                                           statt. Infolgedessen könnte es durch das
                                            10 % in den VAE belastet werden, sofern
Bekämpfung von Gewinnverkürzungen                                                         Inkrafttreten der Änderungen im DBA
                                            die VAE innerstaatlich tatsächlich eine
und Gewinnverlagerungen. Laut den                                                         Öster­reich-VAE ua bei in den VAE tätigen,
                                            derartige Steuer einheben (aktuell nicht
parlamentarischen Materialien soll                                                        aber in Österreich ansässigen Arbeitne-
                                            der Fall). Die Quellensteuer (sollte diese
Österreich dadurch die Verpflichtung                                                      hmerinnen und Arbeitnehmern zu einer
                                            erhoben werden) kann insofern in Höhe
einhalten, den von den OECD im Rahmen                                                     erheblich höheren Einkommensteuerbelas-
                                            des Anrechnungshöchstbetrages auf
des BEPS-Projektes ausgearbeiteten                                                        tung kommen. Anders wäre die Rechtslage
                                            die österreichische Einkommensteuer
Mindeststandard umzusetzen.                                                               nur, wenn sich die Ansässigkeit der Arbeit-
                                            angerechnet werden. Umgekehrt müssen
                                                                                          nehmerinnen und Arbeitnehmer in die VAE
                                            in Österreich ansässige Unternehmen bei
Weiters wurde im Rahmen des Ab­                                                           verlagert, da Österreich in diesem Fall in
                                            Ausschüttungen an in den VAE ansässige
änderungs­protokolls eine Quellen­                                                        den meisten Fällen kein Besteuerungsrecht
                                            Investoren nunmehr im Rahmen des
be­steuerung auf Dividenden aus                                                           (mehr) hinsichtlich der aus den VAE be­
                                            abgeänderten DBA Quellensteuern
Portfoliobeteiligungen eingeführt.                                                        zogenen Einkünften aus nichtselbständiger
                                            einheben, sofern die erwähnte Ausnahme
Eine sehr wesentliche Änderung des                                                        Arbeit geltend machen könnte.
                                            für substanzielle Beteiligungen nicht
Abänderungsprotokolls ergibt sich ferner
                                            anwendbar ist.
im Rahmen des Methodenartikels.                                                           Der Wechsel zur Anrechnungsmethode ist
                                           • Ziel 3: Änderung des Methodenartikels        darüber hinaus auch für Unternehmens­
Ziele des Abänderungsprotokolls              von der Befreiungs- zur Anrechnungs­         gewinne relevant, die einer in den VAE
                                             methode. Bis zum Änderungsprotokoll          gelegenen Betriebsstätte zuzurechnen sind,
• Ziel 1: Umsetzung des OECD-Standards
                                             hat das im Jahr 2003 in Kraft getretene      da diese bis dato von der österreichischen
  betreffend steuerliche Transparenz
                                             DBA Österreich-VAE für in Österreich         Ertragsbesteuerung befreit waren. Nun­
  und Amtshilfebereitschaft. Im Zuge der
                                             steuerlich ansässige Steuerpflichtige die    mehr unterliegen die Gewinne jedoch
  Einführung des Abänderungsprotokolls
                                             Befreiungsmethode unter Progressions­        voll­umfänglich der österreichischen
  wurde der bisherige Artikel des DBA
                                             vorhalt vorgesehen. Insofern waren           Besteuerung.
  Österreich-VAE zur Regelung des
                                             die Einkünfte aus den VAE bislang von
  Informationsaustausches neugestaltet
                                             der österreichischen Besteuerung                                                        15
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