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Ortsgemeinde Riegenroth Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen Rhein-Hunsrück-Kreis Bebauungsplan "Oben am Stein II" Begründung und Umweltbericht Fassung für die Beteiligung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Stand: 12.02.2021 Bearbeitet im Auftrag der Ortsgemeinde Riegenroth Berres Ingenieurgesellschaft mbH Am Südhang 25 55469 Riegenroth www.berres-ingenieure.de info@berres-ingenieure.de
Ortsgemeinde Riegenroth, Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen Seite: 2 Bebauungsplan "Oben am Stein II", Begründung 1. Erforderlichkeit der Planung / Aufstellungsbeschluss 4 1.1. Allgemeines 4 1.2. Bevölkerungsentwicklung 4 1.3. Leerstandskataster und Bauflächenmonitoring 5 1.3.1. Leerstandskataster 5 1.3.2. Bauflächenmonitoring 5 1.4. Vorhandene Nachfrage nach Bauplätzen 6 1.5. Fazit 6 1.6. Aufstellungsbeschluss 6 2. Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes 7 3. Bodenordnung 7 4. Einordnung in die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde 8 4.1. Raumordnung 8 4.2. Flächennutzungsplan 9 4.3. Bestandssituation/Sonstige Planungen/Zwangspunkte 9 5. Planung 10 5.1. Planungskonzeption 10 5.2. Verkehrliche Erschließung 10 6. Städtebau 11 6.1. Art der baulichen Nutzung 11 6.2. Maß der baulichen Nutzung 11 6.3. Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen 12 6.4. Führung von unterirdischen Versorgungsleitungen 13 6.5. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 13 6.6. Landschaftsplanerische Festsetzungen 14 7. Ver- und Entsorgung 14 7.1. Stromversorgung 15 7.2. Beleuchtung 15 7.3. Telekommunikation / DSL-Versorgung 15 7.4. Wasserversorgung 15 7.5. Abwasserbeseitigung 15 7.6. Dränagewasser / Landwirtschaftliche Dränagen 16 7.7. Müllentsorgung 17 8. Allgemeine Wasserwirtschaft 17 9. Starkregenereignisse 17 10. Immissionen 17 11. Radonprognose 18 12. Fachbeitrag Naturschutz 18 13. Umweltbericht 18 13.1. Einleitung 18 13.1.1. Allgemeines 18 13.1.2. Vorgesehenes Nutzungs- und Bebauungskonzept 19 13.1.3. Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen 20 13.2. Untersuchungsrelevante Schutzgüter 20 13.2.1. Schutzgut Mensch 20 13.2.1.1. Bestandsbeschreibung und -bewertung 20 13.2.1.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben 21 13.2.1.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Ausgleich 22 13.2.2. Schutzgut Tiere, Pflanzen und Landschaft 23 13.2.2.1. Bestandsbeschreibung und -bewertung 23 13.2.2.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben 27 13.2.2.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Ausgleich 28 13.2.3. Schutzgut Boden 28 13.2.3.1. Bestandsbeschreibung und -bewertung 28 13.2.3.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben 29
Ortsgemeinde Riegenroth, Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen Seite: 3 Bebauungsplan "Oben am Stein II", Begründung 13.2.3.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Ausgleich 30 13.2.4. Schutzgut Wasser 31 13.2.4.1. Bestandsbeschreibung und -bewertung 31 13.2.4.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben 31 13.2.4.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Ausgleich 32 13.2.5. Schutzgut Luft und Klima 32 13.2.5.1. Bestandsbeschreibung und -bewertung 32 13.2.5.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben 33 13.2.5.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Ausgleich 34 13.2.6. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 34 13.2.6.1. Bestandsbeschreibung 34 13.2.6.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben 34 13.2.6.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Ausgleich 34 13.2.7. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und Konsequenzen 34 13.3. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes und Planungsalternativen 35 13.4. Methodik der Umweltprüfung 35 13.5. Monitoring 36 13.6. Zusammenfassung 36
Ortsgemeinde Riegenroth, Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen Seite: 4 Bebauungsplan "Oben am Stein II", Begründung 1. Erforderlichkeit der Planung / Aufstellungsbeschluss 1.1. Allgemeines Die Ortsgemeinde Riegenroth gehört zur Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen im Rhein- Hunsrück-Kreis. Sie liegt ca. 10,0 km westlich vom Mittelzentrum Kastellaun und ca. 10 km nördlich vom Mittelzentrum Simmern (Sitz der Verbandsgemeinde- und Kreisverwaltung) ent- fernt. Die Ortsgemeinde ist durch eine gute Erreichbarkeit über die BAB61 zu den Ballungs- zentren Koblenz und Mainz gekennzeichnet. Derzeit stehen in Riegenroth nur noch wenige öffentliche Flächen für Bauwillige zur Verfügung. Zusammenhängende Wohnbauflächen sind praktisch vollständig überbaut, bzw. werden ge- rade separat als Generationenwohnen entwickelt. Größere zur Verfügung stehende Baulü- ckenpotentiale sind nicht vorhanden. Da die Ortsgemeinde Riegenroth über keine weiteren Bauflächen mehr verfügt, in der Gemeinde jedoch weiterer Wohnbedarf besteht, muss dieser als dringend eingestuft werden. Zur Deckung dieses dringenden Wohnbedarfs, der nicht im Bestand befriedigt werden kann, hat die Ortsgemeinde Riegenroth die Aufstellung des Bebau- ungsplans "Oben am Stein II" beschlossen, um den bestehenden Bedarf zügig zu befriedigen. Die Größe des Plangebiets ist am mittelfristigen Bedarf der Ortsgemeinde Riegenroth orien- tiert. Eine abschnittsweise Realisierung der Bebauung ist nicht vorgesehen. Insgesamt sollen 14 Bauplätze erschlossen werden (siehe Bebauungsplan). 1.2. Bevölkerungsentwicklung Nach den Daten des statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz verläuft die Bevölkerungs- entwicklung von Riegenroth in einer stetigen Wachstumskurve und stagniert seit ca. 2015 bei einem Niveau von ca. 240 Einwohnern Abb. 1: Bevölkerungsentwicklung OG Riegenroth Quelle: statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Ortsgemeinde Riegenroth, Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen Seite: 5 Bebauungsplan "Oben am Stein II", Begründung 1.3. Leerstandskataster und Bauflächenmonitoring 1.3.1. Leerstandskataster Nach Informationen der Ortsgemeinde Riegenroth gibt es derzeit keine Leerstände. 1.3.2. Bauflächenmonitoring Vom Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung wurden im Zuge des Bauflächenmonitoring für Riegenroth die verschiedenen Potentiale bewertet und in einer entsprechenden Karte dargestellt. In der Karte wird grundsätzlich zwischen Außenreserve (grün), Baulücke (blau) und Innenpotential (rot) unterschieden. Die Außenreserve im Flur 8 stellt die im gültigen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Bau- gebietsflächen dar. Die dargestellte Außenreserve im Flur 4 wäre eine Entwicklungsfläche im Innenbereich. Die Fläche steht der Ortsgemeinde für eine Entwicklung jedoch nicht zur Verfü- gung. Abb. 2: Auszug aus dem Bauflächenmonitorung Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Eine Innenreserve ist nach dieser Darstellung nicht vorhanden. Die Baulücken sind folgendermaßen zu bewerten: - 1: Erschlossenes Bauland im Privatbesitz, kein Bauzwang - 3/4: Kein ausgewiesenes Baugebiet, Flächen in Privatbesitz - 5: Erschlossenes Bauland im Privatbesitz, kein Bauzwang - 7: Fläche wurde von der Ortsgemeinde für die Entwicklung eines Projektes "Generationenwohnen" erworben. Die Entwicklung läuft zurzeit. - 9: Nicht erschlossenes Gartengrundstück im Privatbesitz - 10: Fläche ist zwischenzeitlich bebaut. - 11: Erschlossenes Bauland im Privatbesitz, kein Bauzwang
Ortsgemeinde Riegenroth, Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen Seite: 6 Bebauungsplan "Oben am Stein II", Begründung Somit stehen der Ortsgemeinde Riegenroth aktuell keine Potentialflächen für eine Erschlie- ßung von Bauland zur Verfügung. 1.4. Vorhandene Nachfrage nach Bauplätzen Im Zuge der bisherigen Informationsgespräche zum Bebauungsplan haben sich insgesamt 6 Interessenten für Bauplätze beworben. Hierbei wurden bereits konkrete Größenwünsche für die Bauplätze geäußert, die bei der möglichen Aufteilung berücksichtigt werden. 1.5. Fazit Nach Anforderung des Zieles Z31 des LEP IV i. V. m dem Ziel Z3 ff des Regionalen Raumord- nungsplans Mittelrhein-Westerwald 2017 werden an die Neuausweisung von Bauflächen im Außenbereich erhöhte Anforderungen gestellt. Nach Bewertung des Baulücken- und Leerstandskatasters sowie der Möglichkeiten der Innen- entwicklung - in Verbindung mit der tatsächlichen Nachfrage bei der Ortsgemeinde nach freien Bauplätzen - verbleibt ein dringender Bedarf für Bauflächen in der Ortsgemeinde Riegenroth, der durch vorhandene Baulücken nicht gedeckt werden kann. Für die Ortsgemeinde Riegenroth besteht daher der dringende Bedarf an Ausweisung von Neubauflächen, der durch die Aufstellung des Bebauungsplanes "Oben am Stein II" gedeckt werden soll. 1.6. Aufstellungsbeschluss Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung gem. § 1 Abs. 5 BauGB hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Riegenroth am 20.07.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Oben am Stein II" gefasst, der mit der Veröffentlichung der frühzeiti- gen Beteiligung bekannt gemacht wird. Die zulässigen baulichen und sonstigen Nutzungen der Grundstücke werden nach den Best- immungen des Baugesetzbuches sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) rechtsver- bindlich festgesetzt und bilden die Grundlage für die weiteren, zum Vollzug des Baugesetzbu- ches erforderlichen Maßnahmen.
Ortsgemeinde Riegenroth, Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen Seite: 7 Bebauungsplan "Oben am Stein II", Begründung 2. Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Der ca. 1,4 ha umfassende Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes befindet sich am südlichen Ortsrand von Riegenroth. Die Erschließung erfolgt über die Gemeindestraße "Am Südhang". Das Plangebiet grenzt am nördlichen Rand an die vorhandene Bebauung "Am Südhang", am südlichen und westlichen Rand an die freie Flur. Westlich verläuft ein Wirt- schaftsweg zur K 41. Hier befindet sich auch das B-Plan Gebiet "Oben am Stein", das mit in das Plangebiet integriert wird. Der Standort des Baugebietes wurde unter Berücksichtigung der Flächenverfügbarkeit und der Möglichkeit der Erschließung gewählt. Im Vorfeld wurde eine mögliche Standortalternative gesucht, die jedoch aufgrund des Abstandes zu bestehenden Windkraftanlagen wieder ver- worfen werden musste. Folgende Parzellen sind betroffen: Gemarkung: Riegenroth Flur: Parzelle: Eigentümer 8 18 OG Riegenroth 8 19/8 OG Riegenroth 8 19/9 Privat (Bereich Handhau) 3. Bodenordnung Es ist keine gesetzliche Umlegung nach §§ 45 ff. BauGB erforderlich.
Ortsgemeinde Riegenroth, Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen Seite: 8 Bebauungsplan "Oben am Stein II", Begründung 4. Einordnung in die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde 4.1. Raumordnung Die Ortsgemeinde Riegenroth gehört zur Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen im Rhein- Hunsrück-Kreis. Für die Ortsgemeinde Riegenroth werden in den einzelnen Programmen und Plänen der Raumordnung und Landesplanung folgende Vorgaben und Aussagen gemacht: Landesentwicklungsprogramm IV Raumstrukturgliederung: Ländliche Bereiche mit konzentrierter Siedlungsstruktur Demografischer Entwicklungsramen: Räume mit geringerem demografischen Prob- lemdruck (Rhein-Hunsrück-Kreis), Wanderungsgewinn kleiner als Sterbeüberschuss Ökologische Raumgliederung: vorwiegend Entwicklungsraum, Zentrale Orte/Verflechtungsbereiche: Lage im Einzugsbereich Simmern (Mittelzentrum im Grundnetz), Funktionales Verkehrsnetz: Lage an den großräumigen Verbindungen B50 / A 61. Der Entwurf des LEP IV sieht Riegenroth im ländlichen Raum mit einer dispersen Bevölke- rungs- und Siedlungsdichte. Riegenroth gehört zu den wachsenden ländlichen Gemeinden mit Wanderungsgewinnen, jedoch ist der Wanderungsgewinn kleiner als der Sterbeüberschuss. Gemäß LEP IV gehört Riegenroth zu den offenlandbetonten Mosaiklandschaften. Teile der Gemarkung Riegenroth gehören zu den landesweit bedeutsamen Bereichen für die Landwirt- schaft. Regionaler Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald 2017 Raumstrukturgliederung: Ländliche Bereiche mit konzentrierter Siedlungsstruktur Zentralörtliche Funktion: Lage im Mittelbereich Simmern, Grundzentrum Rheinböllen Besonders planungsbedürftige Räume: Nein Plangebiet: Siedlungsfläche, angrenzend Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft Die Ausweisung des Wohngebiets "Oben am Stein II" bewegt sich innerhalb der Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms und des Regionalen Raumordnungsplans bzw. widerspricht ihnen nicht.
Ortsgemeinde Riegenroth, Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen Seite: 9 Bebauungsplan "Oben am Stein II", Begründung 4.2. Flächennutzungsplan Im aktuellen Flächennutzungsplan steht derzeit in Riegenroth lediglich die Plangebietsfläche noch für eine Wohnbebauung zur Verfügung. Somit passt der Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes zur der vorgesehenen Bauleitplanung des Ortes. Der Nachweis des Bedarfs an weiterer Wohnbaufläche wurde unter Punkt 1 erbracht. 4.3. Bestandssituation/Sonstige Planungen/Zwangspunkte Übergeordnete Belange werden durch das Verfahren des Bebauungsplans nach dem derzei- tigen Stand der Kenntnisse nicht berührt.
Ortsgemeinde Riegenroth, Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen Seite: 10 Bebauungsplan "Oben am Stein II", Begründung 5. Planung 5.1. Planungskonzeption Ziel der Bebauungsplanerstellung ist die planungsrechtliche Sicherung von Wohn- und Bau- flächen im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung sowohl unter Berücksichti- gung der angrenzenden bestehenden Bebauung und Nutzung als auch einer harmonische Eingliederung in den Landschaftsraum. Im Folgenden wird die planerische Konzeption des Bebauungsplans "Oben am Stein II" mit Blick auf die Nutzung und die verkehrliche Erschließung dargelegt. 5.2. Verkehrliche Erschließung Äußere Erschließung Die äußere Anbindung des Plangebiets erfolgt über die vorhandene Erschließungsstraße "Am Südhang" über die Budenbacher Straße. Da das vorhandene Baugebiet "Am Südhang" bereits hierüber erschlossen ist, kann auf einen weiteren Nachweis der Zufahrt über die K41 verzichtet werden. Die vorhandene Straßenbreite von ca. 6,0 m in der Zufahrt wird im Baugebiet in einer Breite von 5,50 m (analog zum Baugebiet "Am Südhang") als Regelbreite weitergeführt. Innere Erschließung Von der Zufahrt über die Straße "Am Südhang" führt die Erschließungsstraße im Winkel von 45° in das Baugebiet und verläuft dann parallel zur vorhandenen Bebauung bis zum Ende der Planfläche. Dort wird eine Wendeanlage für 3-achsige Müllfahrzeuge vorgesehen. Es ist vorgesehen, alle Planstraßen im Baugebiet in einer Breite von 5,5 m (analog zum Bau- gebiet "Am Südhang") auszubauen. Die Befahrbarkeit für 3achsige Müllfahrzeuge ist gewähr- leistet. Flächen zur Herstellung des Straßenkörpers Aufgrund der topographischen Situation sind im Plangebiet für die Erschließungsstraßen Auf- schüttungen und Abgrabungen für die Herstellung der Straßenkörper erforderlich, sie sind zeichnerisch festgesetzt. Die zur Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen erforderlichen Böschungen und Rückenstützen sind auf den angrenzenden Grundstücken zu dulden. Schleichverkehr/Abkürzungsverkehr Die Ortsgemeinde wird durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass der Ziel- und Quellverkehr des Baugebietes (auch während der Bauphase) über die vorhandenen Gemein- destraße und nicht über das Wirtschaftswegenetz erfolgt.
Ortsgemeinde Riegenroth, Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen Seite: 11 Bebauungsplan "Oben am Stein II", Begründung 6. Städtebau 6.1. Art der baulichen Nutzung In Anlehnung an die Vorgaben des Flächennutzungsplanes und der angrenzenden Bebauung wird ein Mischgebiet (MI) festgesetzt. Folgende Zulässigkeitskataloge werden festgesetzt: "Mischgebiet" (MI) nach § 6 BauNVO a) Allgemein zulässig sind: - Wohngebäude - Geschäfts- und Bürogebäude - Einzelhandelsbetriebe - sonstige Gewerbebetriebe b) Ausnahmen werden keine zugelassen c) Unzulässig sind: - Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes - Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke - Gartenbaubetriebe - Tankstellen - Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Absatz 3 Nr. 2 in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind - Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Absatz 3 Nr. 2 außerhalb der in Absatz 2 Nr. 8 bezeichneten Teile des Gebiets 6.2. Maß der baulichen Nutzung Gemäß § 9 (1) Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 (2) und 19 BauNVO wird im Plangebiet das Maß der baulichen Nutzung durch folgende Faktoren bestimmt: Grundflächen- und Geschossflächenzahl, Zahl der Vollgeschosse, Höhe baulicher Anlagen. Bei der Festsetzung der einzelnen Bestimmungsfaktoren im Plangebiet wird sich an den Not- wendigkeiten einer wohngebietsgemäßen Ansiedlung und der Umgebungsbebauung orien- tiert. Zeitgemäße Festsetzungen, die die städtebauliche Leitbildentwicklung widerspiegeln, werden entsprechend berücksichtigt. Das Maß der baulichen Nutzung wird so festgelegt, dass einerseits dem Gebot des sparsamen Umgangs mit den natürlichen Ressourcen (sparsamer Landverbrauch) Rechnung getragen wird, andererseits eine für das örtliche Siedlungsgefüge untypische und somit störende übermäßige Verdichtung vermieden wird.
Ortsgemeinde Riegenroth, Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen Seite: 12 Bebauungsplan "Oben am Stein II", Begründung Grundflächen- und Geschossflächen Im Bebauungsplan wird die Grundflächenzahl (GRZ) mit 0,40 und die Geschossflächenzahl (GFZ) mit 0,7 festgesetzt. Dies entspricht den Flächenfestsetzungen für allgemeine Wohnge- biete im ländlichen Raum. Auf die Ausschöpfung der Obergrenzen nach § 17 BauNVO für Wohngebiete (GFZ = 1,2) wurde verzichtet, da ansonsten das Baugebiet mit dem angrenzen- den Neubaugebiet nicht harmonisieren würde. Zahl der Vollgeschosse Zur Vermeidung einer überdimensionierten, das ortstypische und charakteristische Erschei- nungsbild beeinträchtigenden Höhenentwicklung der Baukörper wird die Zahl der Vollge- schosse beschränkt. Im gesamten Plangebiet gelten als Höchstmaße für die Bebauung 2 Voll- geschosse. Höhe baulicher Anlagen Zusätzlich wird die Höhe der Gebäude durch die Festsetzung der maximal zulässigen First- bzw. Wandhöhe beschränkt. Die Höhenfestsetzungen mittels Trauf- und Firsthöhe gewähr- leisten in Verbindung mit den sonstigen Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung eine maßstäbliche Architektur, die eine Einbindung des Baugebiets in das Landschafts- und Orts- bild gewährleistet, ohne moderne Architekturelemente auszuschließen. Die Höchstgrenzen der Gebäudehöhen werden wie folgt festgesetzt: a) Dächer mit einer Neigung von 0° bis 15°: First- bzw. Wandhöhe: max. 8,00 m b) Dächer mit einer Neigung über 15°: Firsthöhe: max. 10,00 m Die Firsthöhe ist der höchste Punkt des Gebäudes (nicht berücksichtigt werden Antennenan- langen, Schornsteine, Photovoltaik- und Solaranlagen). Die Wandhöhe ist definiert als der Schnittpunkt "Außenwand mit Dachfläche (außen) bzw. Attika o. ä.". 6.3. Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen Bauweise Analog der umgebenden Bebauung ist im Geltungsbereich des Bebauungsplans die offene Bauweise gemäß § 22 (2) BauNVO festgesetzt, zulässig sind Einzel- und Doppelhäuser. Flächen für Nebenanlagen, Stellplätz, Garagen und Carports Die Festlegung der überbaubaren Grundstücksflächen durch Baugrenzen ermöglicht zukünftig Bauwilligen eine ausreichende Flexibilität hinsichtlich der Anordnung der Gebäude auf ihren Grundstücken. Garagen und Carports gemäß § 12 BauNVO und Nebenanlagen im Sinne des § 14 (1) BauNVO wie z.B. Gartenlauben, Geräteräume, gemauerte Kompostanlagen, Gewächshäuser, Schwimmbecken, Kleinschwimmhallen u. ä. sind sind auch außerhalb der überbaubaren Flä- che zulässig, nicht jedoch in den gemäß § 9 (1) Nr. 25 BauGB festgesetzten Flächen zur rand- lichen Eingrünung sowie entlang von Wirtschaftswegen. Vor Garagen und Carports ist ein Stauraum von mindestens 5,50 m freizuhalten.
Ortsgemeinde Riegenroth, Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen Seite: 13 Bebauungsplan "Oben am Stein II", Begründung Im Geltungsbereich des Bebauungsplans müssen pro Wohneinheit mindestens 2 Stellplätze und/ oder Garagen nachgewiesen werden, wobei die Fläche vor Garagen/Carports nicht für den Nachweis der Stellplätze herangezogen werden darf. Maximale Zahl der Wohnungen Die Zahl der Wohnungen in Gebäuden wird auf maximal 2 Wohnungen begrenzt. 6.4. Führung von unterirdischen Versorgungsleitungen Um das Ortsbild durch eine überirdische Verkabelung der Baugrundstücke zu vermeiden, ist festgesetzt, dass eine Verkabelung (Telekom, Strom, etc.) nur unterirdisch erfolgen darf. 6.5. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen Eine wesentliche Voraussetzung für eine harmonische Einbindung des Plangebiets in das Landschafts- und Ortsbild stellen die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen dar, in denen gestalterische Maßnahmen geregelt werden. Dabei wird sich an den orts- bzw. regionstypi- schen Gestaltelementen orientiert. In Anlehnung an die regionale Bebauung soll eine den heutigen Bedürfnissen entsprechende Bautypologie unter Ausnutzung moderner Architekturgestaltelemente entwickelt werden. Die Randlage erfordert ein möglichst homogenes Erscheinungsbild. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen Neben der Dacheindeckung ist die Fassadengestaltung zur Wahrung eines harmonischen Er- scheinungsbilds regions- und ortstypisch vorzunehmen. Zur Gestaltung der Außenfassaden sind natürliche und ortstypische Materialien wie glatter Putz, Fachwerk, Massivholz, Natur- stein, Verkleidungen mit Schiefer oder Holz zu verwenden. Hochglänzende Metall- und Kunst- stoffteile sowie grellbunte Farben sind unzulässig. Großflächige Glasfronten an Gebäuden sind durch geeignete Maßnahmen gegen Vogelschlag zu sichern. Am besten eignen sich hier vertikale Streifenmuster oder entspiegelte Gläser. Dachgestaltung Dachform/Dachneigung/Dachaufbauten Um architektonische moderne Baustile und energetisch optimierte Bauweisen zu ermöglichen werden keine Vorgaben bezüglich Dachform/Dachneigung oder Dachaufbauten festgeschrie- ben. Es gelten die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Dacheindeckung Im Plangebiet darf die Dacheindeckung landschaftsbedingt nur dunkel-anthrazit (RAL-Farben 7009 - 7013, 7015, 7016, 7021, 7022, 7024, 7026, 7043, 8014, 8019, 8022 und 8028) ausge- führt werden. Sonnenkollektoren und Fotovoltaikanlagen sind auf der Dachoberfläche zulässig und ausdrücklich erwünscht. Einfriedungen
Ortsgemeinde Riegenroth, Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen Seite: 14 Bebauungsplan "Oben am Stein II", Begründung Damit die Einfriedungen nicht zu massiv wirken und um der Gefahr der „Verschanzung“ der Grundstücke zu begegnen sind Einfriedungen wie folgt geregelt: Einfriedungen der Grundstücke zwischen Straßenbegrenzungslinie und der vorderen Bau- grenze sind nicht höher als 0.80 m zulässig. Auf den rückwärtigen Grundstücksflächen können Zäune (auch Drahtzäune) oder Hecken bis max. 2,00 m Höhe angebracht werden. Lebende Einfriedungen sind Zäunen vorzuziehen. Es sind ausschließlich heimische Gehölze und Sträucher zu verwenden, welche ökologische Funktionen erfüllen (siehe z. B. Pflanzliste BUND). Negativbeispiele, wie Buchsbaum (Buchsbaumzünsler), Thuja (Trockenschäden) und Kirschlober (für Kinder lebensgefährlich) sind unzulässig. Bei einer Einfriedung der Bauplätze und/oder Begrünung des Baugebietes ist ein entsprechen- der Grenzabstand zu den verbliebenen landwirtschaftlichen Nutzflächen und Wirtschaftswe- gen einzuhalten. Die Regelungen des § 42 Nachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz hinsichtlich der Abstände von Einfriedungen zu Wirtschaftswegen sind zu beachten. Gestaltung nicht überbauter Flächen bebauter Grundstücke Nicht überbaute Flächen bebauter Grundstücke sind als Grünflächen oder gärtnerisch anzu- legen und zu unterhalten. Je angefangene 200 m² unbebauter Grundstücksfläche ist mind. 1 hochstämmiger Laubbaum der Liste I zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten. Die Wurzelbereiche der Bäume sind in einem Umfeld von 2 x 2 m von jeglicher Versiegelung freizuhalten. Die Mindestpflanzgröße soll 3 x v., o.B., STU 10 - 12 betragen. Die Bäume sollen in den ersten 5 Jahren fachgerecht verankert bleiben. Auf mind. 30 % der zu begrünenden Grundstücksfreiflächen sind Sträucher bzw. Kleingehölze anzupflanzen. Mindestpflanzgröße: 2 x v., o.B., 40 - 100 Aus ökologischen Gründen werden heimische und standortgerechte Pflanzen der Artenliste II empfohlen. Vor dem Hintergrund des Insektensterbens und dem Klimawandel wird das Anlegen von Stein- gärten nicht gestattet. 6.6. Landschaftsplanerische Festsetzungen Der Fachbeitrag Naturschutz und der Umweltbericht werden zurzeit erarbeitet. 7. Ver- und Entsorgung Vor Baubeginn sind alle Ver- und Entsorgungsträger zu koordinieren.
Ortsgemeinde Riegenroth, Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen Seite: 15 Bebauungsplan "Oben am Stein II", Begründung Leitungstrassen sind grundsätzlich von Baumpflanzungen freizuhalten oder es sind entspre- chende Schutzeinrichtungen zu installieren. 7.1. Stromversorgung Die Anbindung an die Stromversorgung erfolgt an das vorhandene Kabelnetz der Westnetz GmbH über vorhandene Anlagen in der Straße "Am Südhang". Für die Verlegung im Baugebiet wird innerhalb der Erschließungsstraße eine Trasse für Ver- sorgungsträger bereitgestellt. Die Abstimmung der Verlegung erfolgt vor Ausschreibung der Maßnahme. Vor Baubeginn wird ein Einweisungstermin stattfinden. Die Baugrundstücke werden bei der Erschließung des Baugebietes, mit ca. 1,5 m langen An- schlussleitungen an das öffentliche Stromversorgungsnetz angeschlossen, die später bis zu den Neubauten verlängert werden. Die Kabel stehen unter elektrischer Spannung. Die auf dem Grundstück befindlichen Stromversorgungsleitungen sind unentgeltlich zu dulden. Über- prüfungen und Arbeiten an Leitungen werden dem Netzbetreiber oder von ihm beauftragten Unternehmen jederzeit gestattet. Mit Bauarbeiten in Kabelnähe darf erst nach Abstimmung mit dem Netzbetreiber begonnen werden. 7.2. Beleuchtung Zur Vermeidung der nächtlichen Lichtverschmutzung sind bei Außenbeleuchtungen an Ge- bäuden oder im Straßenraum die Lichtkegel auf den zu beleuchtenden Bereich zu bündeln und gegen Abstrahlung nach oben abzuschirmen. Optimal sind Lampen mit Bewegungsmel- dern. Zum Schutz von nachtaktiven Insekten und jagenden Fledermäusen sind Lampen mit entsprechendem warm-weißem oder gelbem Lichtspektrum einzusetzen (z. B. LED´s mit einer Farbtemperatur von 3.000-4.000 K, Natriumdampf-Hochdrucklampen). 7.3. Telekommunikation / DSL-Versorgung In der Straße "Am Südhang" befinden Anlagen sich der Deutschen Telekom zur Anbindung an deren Netz. Weiterhin wird Dritten die Möglichkeit gegeben, innerhalb des Baugebietes eine Breitbandversorgung aufzubauen. Für die Verlegung im Baugebiet wird innerhalb der Erschließungsstraßen eine Trasse für Ver- sorgungsträger bereitgestellt. Die Abstimmung der Verlegung erfolgt vor Ausschreibung der Maßnahme. Vor Baubeginn wird ein Einweisungstermin stattfinden. 7.4. Wasserversorgung Es kann an die vorhandene Wasserversorgung in der Straße "Am Südhang" angeschlossen werden. Es besteht die Möglichkeit einer "Ringerschließung" mit dem Baugebiet "Am Südhang". 7.5. Abwasserbeseitigung Die Entwässerung des Plangebietes ist im Trennsystem vorgesehen.
Ortsgemeinde Riegenroth, Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen Seite: 16 Bebauungsplan "Oben am Stein II", Begründung Die Beseitigung des Niederschlagswassers hat unter Berücksichtigung der §§ 5 und 55 WHG zu erfolgen. Um anfallendes Oberflächenwasser bei Extremwetterereignisses schadlos ableiten zu kön- nen, wird folgendes berücksichtigt: - Ausbildung der Straßenquerschnitte mit einem umgekehrten Dachprofil (Straße als Vorflut nutzbar), Zur Aufrechterhaltung der Grundwasserneubildung und zur Vermeidung von Hochwasserspit- zen wird die Anlegung wasserdurchlässiger Oberflächenbeläge, bei Gewährleistung, dass nur unbelastetes Niederschlagswasser zur Versickerung kommt, empfohlen. Es wird darauf hingewiesen, dass das anfallende unbelastete Niederschlagswasser als Brauchwasser genutzt werden kann. Dies wäre gleichzeitig ein Beitrag zum sparsameren Um- gang mit Trinkwasser. Die Brauchwassernutzung ist dem zuständigen Gesundheitsamt und dem Träger der Ver- und Entsorgung von Wasser und Abwasser anzuzeigen. Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt an den vorhandenen SW-Kanal in der Straße "Am Stein", der zur Kläranlange Simmern führt. Vor der Erschließung ist nachzuweisen, dass die zukünftigen Schmutzwassermengen aus dem B-Plan Gebiet zur Kläranlage auch im jetzigen Zustand bescheidkonform gereinigt werden können. Der Anschluss des Regenwassers erfolgt zu dem geplanten Regenrückhaltebecken am süd- östlichen Rand des Baugebietes. Die Zuleitung zu diesem Rückhaltebecken kann nur rohrlei- tungsgebunden erfolgen. Die gedrosselte Ableitung erfolgt in die offene Mulde parallel zum Wirtschaftsweg in Richtung Grundbach. Die Dimensionierung der vorhandenen Anlagen ist auf die zusätzlichen Wassermengen hin zu überprüfen und ggf. baulich anzupassen. Die hier- bei erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen sind rechtzeitig vor Erschließungsbe- ginn zu beantragen. Die Entwässerungsplanung ist mit dem Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Simmern- Rheinböllen abzustimmen. 7.6. Dränagewasser / Landwirtschaftliche Dränagen Bei Dränagewasser handelt es sich gem. gesetzlicher Definition nicht um Abwasser, für wel- ches die Verbandsgemeinde gem. § 57 LWG beseitigungspflichtig sind. Die Eigentümer und Bauherren dürfen somit anfallendes Dränagewasser nicht in die Abwasserkanäle einleiten. Für möglicherweise anfallendes oberflächennahes Schichtenwasser besteht somit ebenfalls keine Ableitungsmöglichkeit. Im Fall des Eingriffs und der Veränderung vorhandener Anlagen zur landwirtschaftlichen Bo- denentwässerung sind diese vorab mit dem Unterhaltungspflichtigen dieser Anlagen, in der Regel die Ortsgemeinden, abzustimmen. Veränderungen, wie beispielsweise die Umlegung noch bestehender Felddränagen, müssen dokumentiert und auf Verlangen des Unterhaltungs- pflichtigen, in dessen Bestandspläne übertragen werden.
Ortsgemeinde Riegenroth, Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen Seite: 17 Bebauungsplan "Oben am Stein II", Begründung 7.7. Müllentsorgung Die Müllentsorgung ist durch die "Rhein-Hunsrück-Entsorgung" sichergestellt. Die Erschlie- ßungsstraßen sind so angelegt, dass ein 3-achsigen Müllfahrzeuges in den jeweiligen Stich- straßen wenden kann. 8. Allgemeine Wasserwirtschaft Vorhandene Gewässer sind von der Erschließung nicht direkt betroffen. 9. Starkregenereignisse Aufgrund der topografischen Lage des Baugebietes unterhalb der vorhandenen Erschließung findet kein Zufluss von Außengebietswasser statt. Der Abfluss bei Starkregen innerhalb des Baugebietes erfolgt über die Verkehrsflächen, die mit umgekehrten Dachprofil ausgebildet werden. Diese führen das Oberflächenwasser in Rich- tung Rückhaltebecken. 10. Immissionen Im Vorfeld der Planung wurde durch das Ingenieurbüro Pies eine schalltechnische Untersu- chung im Hinblick auf Verkehrslärm und den Einfluss der angrenzenden Windenergieanlagen durchgeführt. Aus dem Lärmschutzgutachten geht hervor, dass sowohl tags-, als auch nachtsüber die Grenzwerte weitestgehend eingehalten werden. Eine Ausnahme stellt hier der südöstliche Be- reich des Plangebietes dar. Hier wurden bis in eine Tiefe von ca. 10 – 12m leichte Grenzwer- tüberschreitungen durch Verkehrslärm tags und nachts festgestellt. Da an dieser Stelle der Standort für das Regenrückhaltebecken vorgesehen ist, können diese Überschreitungen und die damit ggf. verbundenen Maßnahmen (Schutzabstand, Lärmschutzmauer) für die Bebau- ung vernachlässigt werden. Von dem Betrieb der umliegenden Windenergieanlagen geht keine grenzwertüberschreitende Geräuschkulisse aus. Der Straßenbaulastträger Land hat bei einem zukünftigen Neubau oder der wesentlichen Än- derung der L 219 / K41 und der A61 nur insoweit Lärmschutzmaßnahmen zu betreiben, als diese über das hinausgehen, was die Gemeinde im Zusammenhang mit der Bauleitplanung hätte Regeln müssen.
Ortsgemeinde Riegenroth, Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen Seite: 18 Bebauungsplan "Oben am Stein II", Begründung 11. Radonprognose Anhand der Radonprognose (Quelle: Internetpräsenz des LGB) kann für das Gebiet mit einem lokal hohen Radonbelastung gerechnet werden. Informationen zum Thema Radonschutz von Neubauten und Radonsanierungen können dem "Radon-Handbuch" des Bundesamtes für Strahlenschutz entnommen werden. Die Bauweisen sind entsprechend anzupassen. 12. Fachbeitrag Naturschutz Siehe separates Dokument. 13. Umweltbericht 13.1. Einleitung 13.1.1. Allgemeines Vorgesehen ist seitens der Ortsgemeinde Riegenroth die Aufstellung des Bebauungsplanes „Oben am Stein II“. Das Plangebiet des Bebauungsplans liegt am südwestlichen Ortsrand von Riegenroth. Es schließt unmittelbar an die Bebauung im Norden an. Im Osten führt die Gemeindestraße „Am Stein“ am Plangebiet vorbei. Entlang des nördlichen Randes des Geltungsbereichs verläuft ein bituminöser Weg in Fortführung der Gemeindestraße „ Hauptstraße“, rückseitig zur Wohn- bebauung „Am Südhang“ mit anliegenden Hausgärten. Westlich und südlich des Plangebietes erstrecken sich Ackerflächen. Das Plangebiet wird ackerbaulich genutzt. Dazu kommt ein Wohnhaus mit umliegendem Gar- ten im Osten des Plangebietes, welches durch den B-Plan „Oben am Stein“ bauleitplanerisch geordnet ist und in die Planung integriert wird. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 1,381 ha. Geplant ist die Ausweisung als Mischgebiet. Dazu kommen Flächen für eine externe Kompensation, die aus dem Ökokonto der Gemeinde Riegenroth abgebucht werden. Nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne u. a. die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksich- tigen. In der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB sind i.V. m. § 1a Abs. 3 BauGB die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes so- wie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu berücksichtigen. Abwä- gungsgrundlagen sind der Grünordnungsplan und der Umweltbericht. Den Umweltbericht hat
Ortsgemeinde Riegenroth, Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen Seite: 19 Bebauungsplan "Oben am Stein II", Begründung die Gemeinde nach § 2a BauGB im Aufstellungsverfahren als einen gesonderten Teil zur Be- gründung zum Bauleitplanentwurf hinzuzufügen. Im Umweltbericht sind die auf Grund der Um- weltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten Belange des Umweltschutzes darzulegen und zu bewerten. 13.1.2. Vorgesehenes Nutzungs- und Bebauungskonzept Als Art der baulichen Nutzung ist ein "Mischgebiet" (MI) nach BauNVO §6 (1) festgesetzt. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die vorhandenen Ortsstraßen "Am Stein“ und „Hauptstraße“. Für die innere Erschließung wird eine Straße in West-Ost-Richtung durch das Baugebiet ge- führt. Sie endet in einer Wendefläche im Westen des Plangebietes. Die Straßenbreite beträgt 5,50 m. Die Straße erschließt die beidseitig angeordneten Bauflächen. Es können 14 Bauplätze zur Verfügung gestellt werden. Die dargestellten Bauplatzgrößen sind Vorschläge. Die zulässigen Grund- und Geschossflächenzahlen entsprechenden Standardausweisungen des § 16 (1) BauNVO. Die festgesetzten Gebäudehöhen sowie die Zahl der Vollgeschosse orientieren sich an der Bebauung in den angrenzenden Baugebieten. Im gesamten Bebauungsplan ist die offene Bauweise nach § 22 BauNVO festgesetzt. Zulässig sind Einzelhäuser und Doppelhäuser. Da keine reinen Mietshäuser in dem Baugebiet erwünscht sind, wird die Anzahl der zulässigen Wohnungen auf maximal 2 pro Wohngebäude begrenzt. Garagen und Carports gemäß § 12 BauNVO und Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO sind auch außerhalb der überbaubaren Fläche zulässig, nicht jedoch in den gemäß § 9 (1) Nr. 25 BauGB festgesetzten Flächen zur randlichen Eingrünung sowie entlang von Wirtschaftswe- gen. Vor Garagen und Carports ist ein Stauraum von mindestens 5,50 m freizuhalten. Bei der Gestaltung der Außenflächen der Gebäude sind hochglänzende Metall- und Kunst- stoffteile sowie grellbunte Farben unzulässig. Zur Gestaltung der Außenfassaden sind natürli- che und ortstypische Materialien wie glatter Putz, Fachwerk, Massivholz, Naturstein, Verklei- dungen mit Schiefer oder Holz zu verwenden. Es sind alle Dachformen zugelassen. Extensiv begrünte Dächer sind ausdrücklich zugelassen. Auf die Festlegung einer Dachneigung oder die Beschränkung von Dachaufbauten wird ver- zichtet. Im Geltungsbereich darf die Dacheindeckung nur schieferfarbig, dunkel-anthrazit ausgeführt werden. Sonnenkollektoren und Fotovoltaikanlagen sind auf der Dachoberfläche zulässig. Entlang der südlichen Gebietsgrenze verläuft eine Öffentliche Grünfläche für die Anpflanzung einer Hecke (AM3). Eine weitere Öffentliche Grünfläche liegt im Nordosten des Planbereichs. Südlich davon wird eine Öffentliche Grünfläche für die Regenwasserrückhaltung ausgewiesen.
Ortsgemeinde Riegenroth, Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen Seite: 20 Bebauungsplan "Oben am Stein II", Begründung 13.1.3. Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanun- gen Planerische Vorgaben Abweichende Zielvorgaben für die Landschaftsplanung in der Bauleitplanung auf örtlicher Ebene durch den Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald 2017, wie auch dem Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) bestehen nicht. Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde Simmern-Rhein- böllen ist die Fläche des Plangebietes als Mischgebiet dargestellt. Die Planung vernetzter Biotopsysteme Landkreis Rhein-Hunsrück (Landesamt für Umwelt- schutz und Gewerbeaufsicht, aktualisierte Zielkarte 2019) zeigt Ackerflächen mit einer bio- toptypenverträglichen Nutzung als Empfehlung an. Die Bodenschutzklausel im Sinne des § 1a Abs.2 BauGB i.V. m. §§ 1 ff. Bundesbodenschutz- gesetz (BBodSchG) ist zu beachten. Auf Kapitel 2.3 Schutzgut Boden wird verwiesen. Geschützte und schützenswerte Flächen und Objekte Naturschutz Es befinden sich keine Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale oder geschützten Landschaftsbestandteile im Bereich der Planungsfläche. Das Plangebiet liegt nicht innerhalb von FFH-Schutzgebieten oder Schutzflächen der EU- Vogelschutzrichtlinie (VS-RL). Es bestehen keine geschützten Biotoptypen oder FFH-Lebensräume. Die Untersuchungsflä- che wurde seitens der landesweiten Kartierungen nicht als schützenswert oder in sonst irgend- einer Weise kartiert. Wasserschutz Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Wasserschutzgebiete. Kultur- und Bodendenkmale Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich keine ausgewiesenen Kulturdenk- male. 13.2. Untersuchungsrelevante Schutzgüter 13.2.1. Schutzgut Mensch 13.2.1.1. Bestandsbeschreibung und -bewertung
Ortsgemeinde Riegenroth, Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen Seite: 21 Bebauungsplan "Oben am Stein II", Begründung Beschreibung: Naturräumlich gehört das Planungsgebiet zur Inneren Hunsrückhochfläche. Diese wird cha- rakterisiert als flachwellige, offene Hochfläche. Von wenigen, breiten Bachursprungsmulden durchzogen ist die Planungseinheit durch einen Wechsel von großen, alten Rodungsinseln, die vor allem ackerbaulich genutzt werden, und sie umschließende Waldflächen gekennzeich- net. Das Planungsgelände schließt sich im Südwesten der Gemeinde Riegenroth an die vorhan- dene Bebauung an, die durch die Straße „Am Südhang“ erschlossen wird. Im Osten führt die Gemeindestraße „Am Stein“ am Plangebiet vorbei. Entlang des nördlichen Randes des Gel- tungsbereichs verläuft ein bituminöser Weg in Fortführung der Gemeindestraße „Hauptstraße“, rückseitig zur Wohnbebauung „Am Südhang“ mit anliegenden Hausgärten. Westlich und süd- lich des Plangebietes erstrecken sich Ackerflächen. Ein Gehölzstreifen westlich des Plange- bietes stellt eine markante Verbindungslinie in der Landschaft dar. Das Planungsgebiet umfasst vor allem ackerbaulich genutzte Flächen. Dazu kommt ein Wohn- haus mit umseitigem Garten, wobei hier eine noch junge Obstbaumreihe (Halbstämme) her- vorzuheben ist. Dieses Grundstück wurde bereits im Bebauungsplan „Oben am Stein“ bauleit- planerisch bearbeitet und wird in diesen Bebauungsplan integriert. Das Planungsgelände liegt bei einer Höhe von ca. 432 ü. NN. im Norden und fällt auf ca. 428 m ü. NN. im Süden. Bewertung: Durch das vorhandene Gebäude ist das Gebiet visuell vorbelastet. Weitere Vorbelastungen bestehen durch die westlich und südlich sichtbaren Windkraftanla- gen sowie die vorhandene nördlich angrenzende Wohnbebauung. Das Plangebiet besitzt eine mittlere Bedeutung als landwirtschaftliche Produktionsfläche. Die Ackerfläche ist Teil der weiträumigen landwirtschaftlich genutzten Umgebung zu Riegen- roth und besitzt als Bestandteil dieser Landschaft Erholungsfunktion. Nördlich und westlich des Plangebietes verlaufende Wege führen zu einer durchschnittlich hohen Bedeutung für die Naherholung. 13.2.1.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Beschreibung: Das Planungsgebiet beansprucht etwa 1,3 ha unbebaute Feldflur. Der Landschaftsverbrauch liegt damit im unteren Erheblichkeitsbereich. Zersiedelnde Wirkungen entstehen nicht, da die Bebauung an die südwestliche Ortslage an- schließt. Während der späteren Bauarbeiten entstehen visuellen Veränderungen durch Baumaschinen, Lagerplätze, Erdaushub, offene Erdflächen bzw. Vegetationsentfernung, die zumindest zeit- weise erhebliche optische Eingriffe darstellen.
Ortsgemeinde Riegenroth, Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen Seite: 22 Bebauungsplan "Oben am Stein II", Begründung Es sind mäßig hohe Reliefveränderungen durch die vorhandene mit etwa 9% nach Süden abfallende Topografie nötig. Die Veränderungen des Geländes entstehen durch die Anschüt- tungen und Abgrabungen bei Anlage der Straße und der Hochbauten. Blickbeziehungen auf die ermöglichte Bebauung entstehen vor allem aus südlichen Richtun- gen. Verluste von landschaftsbildprägenden Gehölzbeständen und Biotopstrukturen werden nicht entstehen. Der Baugebietsbereich wird einen Landschaftsbestandteil mit mäßig hoher Eigenart und Viel- falt in Anspruch nehmen und hier zu einer deutlichen Landschaftsbildveränderung mit mäßig hoher Beeinträchtigungsintensität führen. Das Plangebiet verliert seine Bedeutung als landwirtschaftliche Produktionsfläche. Die im Vorfeld durchgeführte schalltechnische Untersuchung hat ergeben, dass in den festge- setzten Baufenstern keine besonderen Maßnahmen zum Schallschutz erforderlich sind. Das Plangebiet besitzt mittleren Erholungswert. Durch die Bebauung des Plangebietes geht die Erholungsfunktion für die Allgemeinheit verloren. Die umliegende freie Landschaft verliert durch die ermöglichte Bebauung und Nutzung in mäßigem Umfang an Erholungswert. Die unmittelbaren Anlieger zum Plangebiet verlieren den freien Blick auf die Landschaft und erfahren stärkere Beunruhigungen. Die Beeinträchtigungsintensität wird individuell unter- schiedlich empfunden werden. Bewertung: Es ergeben sich insgesamt Verluste von Erholungsraum, die aufgrund der Bedeutung des Gebietes für die Erholung und dem Umfang des beanspruchten Gebietes im mittleren Erheb- lichkeitsbereich liegen. Die vorgesehene Bebauung und Erschließung verursachen eine deutliche Veränderung der Landschaft. Die entstehende Landschaftsbildbeeinträchtigung liegt aufgrund der Inanspruchnahme vor allem von Ackerfläche mit geringem Vielfältigkeitswert in einem optisch leicht vorbelasteten Landschaftsteil im mittleren Erheblichkeitsbereich. 13.2.1.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Ausgleich Zur Einbindung und Abschirmung des Baugebietes werden Festsetzungen zur Anpflanzung von Gehölzen, insbesondere eine Heckenanpflanzung entlang der südlichen Plangebiets- grenze, getroffen. Grünordnerische Festsetzungen gewähren eine Durchgrünung des Gebie- tes. Dies wirkt sich auf das Landschaftsbild sowie den Wohnwert und die Erholungsqualität des umliegenden Landschaftsraumes aus. Die Zugänglichkeit der Landschaft für landwirt- schaftliche Nutzung und die Erholung bleibt gewährleistet.
Ortsgemeinde Riegenroth, Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen Seite: 23 Bebauungsplan "Oben am Stein II", Begründung Die Im Vorfeld durchgeführte schalltechnische Untersuchung hat ergeben, dass in den festge- setzten Baufenstern keine besonderen Maßnahmen zum Schallschutz erforderlich sind. 13.2.2. Schutzgut Tiere, Pflanzen und Landschaft 13.2.2.1. Bestandsbeschreibung und -bewertung Beschreibung: Potentielle natürliche Vegetation Im Planungsgebiet würde sich der Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo luzuloides-Fagetum) ein- stellen. In dieser Vegetationsform sind die Rotbuche (Fagus sylvatica) und vereinzelte Traubeneichen (Quercus petraea) die bestandsbildenden Hauptbaumarten. Weiterhin gehören in diese Ge- sellschaft die Eberesche (Sorbus aucuparia), Zitterpappel (Populus tremula), Stieleiche (Quer- cus robur), Weißbirke (Betula pendula), Salweide (Salix caprea), Faulbaum (Rhamnus fran- gula), Ein- und Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna, C. laevigata) und Besenginster (Sarothamnus scoparius). Die Krautschicht wird durch bodendeckende Pflanzen wie Hainsimse (Luzula luzuloides), Drahtschmiele (Deschampsia flexuosa), Rotes Straußgras (Agrostis tenuis) sowie Heidel- beere (Vaccinium myrtillus) und diverse Farne bestimmt. Reale Vegetation Als Referenzliste für die Biotoptypenkartierung wurde der Biotoptypenschlüssel des Biotopka- tasters Rheinland-Pfalz verwendet. Die Biotoptypenkartierung erfolgte im Oktober 2020. Nachfolgend werden die vorgefundenen Biotoptypen mit kurzen Erläuterungen aufgeführt. BA1 Feldgehölz Südlich des Plangebietes liegt ein Feldgehölz. Kartierte Arten sind Salweide (Salix caprea), Haselnuss (Corylus avellana), Weißdorn (Crataegus monogyna), Liguster (Ligustrum vulgare), Hundsrose (Rosa canina) und Hartriegel (Cornus sanguinea). BD3 Gehölzstreifen Westlich des Plangebietes begleitet ein Gehölzstreifen den Wiesenweg. Vorgefundene Ge- hölzarten sind Salweide (Salix caprea), Stieleiche (Quercus robur), Eberesche (Sorbus aucu- paria), Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Kirsche (Prunus avium) sowie Haselnuss (Corylus avellana), Feldahorn (Acer campestre), Hainbuche (Carpinus betulus), Hundsrose (Rosa canina), Wolliger Schneeball (Viburnum lantana), Hartriegel (Cornus sanguinea) und Weiß- dorn (Crataegus monogyna). BF2 Baumgruppe Östlich des Plangebietes steht eine Baumgruppe aus vier Birken (Betula pendula). BF5 Obstbaumgruppe
Ortsgemeinde Riegenroth, Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen Seite: 24 Bebauungsplan "Oben am Stein II", Begründung Östlich des Plangebietes steht eine Obstbaumgruppe aus drei Apfelbäumen (Malus spec.). BF6 Obstbaumreihe Südlich des Wohnhauses wurde auf der Rasenfläche eine Obstbaumreihe aus Halbstämmen angelegt. Es handelt sich um drei Zwetschgen (Prunus domestica ssp.), dazwischen wurden zwei Pfirsich (Prunus persica ssp.). Die Bäume sind noch sehr klein und besitzen weder Baum- höhlen noch Rindenspalten. FN0 Graben/ HC3 Strassenrand Ein Wegeseitengraben verläuft entlang der Kreisstraße auf der Seite des Plangebietes. Zum Aufnahmezeitpunkt war er nicht wasserführend. Es gibt keine typischen feuchteliebenden Pflanzen. Der Straßenrand ist geprägt durch langlebige Ruderalfluren mit Rainfarn (Tanacetum vulgare), Beifuß (Artemisia vulgaris) und Knäuelgras (Dactylis glomerata). Dazu kommen Zaungiersch (Aegopodium podagraria), Große Brennessel (Urtica dioica), Rispengras (Poa trivialis), Que- cke (Agropyron repens), Kletten-Labkraut (Galium aparine) und Zaun-Wicke (Vicia sepium). Zusätzliche stickstoffliebende Arten wie Stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius), Weiße Taubnessel (Lamium album) und Wiesenkerbel (Anthriscus sylvestris) stellen sich ein. Weitere Arten sind Kratzdistel (Cirsium vulgare), Breitwegerich (Plantago major), Löwenzahn (Taraxacum officinale), Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris), Stinkender Storchschnabel (Geranium robertianum), Efeu (Hedera helix), Schafgarbe (Achillea millefolium) und Kriechen- der Hahnenfuß (Ranunculus repens). HA0 Acker Es handelt sich um intensiv genutzte Ackerflächen, die für Raps- und Getreideanbau genutzt werden. In den sehr schmalen Randbereichen von 0,50 – 1,00 m kommen Rot-Klee (Trifolium pratense), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense), Löwenzahn (Taraxacum officinale), Acker- Stiefmütterchen (Viola arvensis), Echte Kamille (Matricaria chamomilla), Breitwegerich (Plan- tago lanceolata), Hirtentäschel (Capsella bursa-pastoris), Roter Gauchheil (Anagallis arven- sis), Erdrauch (Fumaria officinalis), Purpurrote Taubnessel (Lamium purpureum), Acker-Gän- sedistel (Sonchus arvensis), Wiesen-Labkraut (Gallium mollugo), Stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius ), Geruchlose Kamille (Tripleurospermum inodorum), Windenknöterich (Fallopia convolvulus), Herbst-Löwenzahn (Scorzoneroides autumnalis), Echtes Leinkraut (Li- naria vulgaris), Persischer Ehrenpreis (Veronica persica) und Vogel-Wicke (Vicia cracca) vor- gefunden. Es handelt sich um häufig auftretende, stickstoffliebende Arten. HJ1 Ziergarten Um das Wohnhaus erstreckt sich eine Gartenfläche, die hauptsächlich aus Nutzrasen (HM7), Pflanzenbeeten (HM5) und einer Obstbaumreihe (BF6) besteht. Die Gartenbestandteile wer- den unter den aufgeführten Biotoptypen beschrieben. Die Wohnbebauung der nördlich des Plangebietes gelegenen Straße „Am Südhang“ besitzt zum Plangebiet hin Hausgärten. Diese sind als Ziergärten angelegt, häufig relativ strukturarm. Zur Abgrenzung wurden niedrige Steinmauern und Gabionen, Schnitthecken aus Hainbuche (Carpinus betulus), Hartriegel (Cornus sanguinea) und Ziergehölzen wie Korkenzieherweide
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