Technische Anschlussbedingungen - für die Versorgung aus den Fernwärmenetzen der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH
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Technische Anschlussbedingungen für die Versorgung aus den Fernwärmenetzen der DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH Ausgabe 01/2021
INHALTSVERZEICHNIS Seite Seite Anlagenverzeichnis 3 9 Wärmezähler (Verrechnungszähler) 10 9.1 Auswahl und Betrieb der 1 Allgemeines 4 Messeinrichtung 10 1.1 Geltungsbereich 4 9.2 Zählerplatz 10 1.2 Anschluss an die Fernwärmeversorgung 4 9.3 Temperaturfühler 10 2 Wärmebedarf und Verrechnungsleistung 4 10 Zentrale Wassererwärmungsanlage 10 3 Plombenverschlüsse 4 11 Raumlufttechnische Anlagen und Luftheizer 10 4 Qualität und Entnahme der Wärmeträger 5 12 Fernwärmebetriebene Kälteanlagen 11 4.1 Heizwassernetze des Verbundsystems 5 4.1.1 Primär-Heizwassernetz 5 13 Einzureichende Unterlagen 11 4.1.2 Sekundär-Heizwassernetze 5 13.1 Zur Antragstellung 11 4.2 Inselsysteme 5 13.2 Zur Planungsbestätigung der 4.3 Füllung, Nachspeisung und Entnahme 5 Hausstation 11 13.3 Zum Baubeginn/Inbetriebnahme 11 5 Parameter der Wärmeträger 5 5.1 Heizwassernetze des Verbundsystems 5 14 Bauausführung 11 5.1.1 Primär-Heizwassernetz 5 14.1 Anforderungen an die Bauausführung 11 5.1.2 Sekundär-Heizwassernetze 6 14.1.1 Systeme mit VL-Temperaturen >110° C 11 5.2 Heizwassernetze der Inselsysteme 6 14.1.1.1 Vorgefertigte Hausstationen 11 14.1.1.2 Vor Ort hergestellte Hausstationen 6 Anforderungen an den Hausanschlussraum 6 und Anlagenteile 11 6.1 Grundlagen 6 14.1.2 Systeme mit VL-Temperatur ≤ 110° C 12 6.1.1 Raumgröße 6 14.1.2.1 Vorgefertigte Fernwärmeanlagen 12 6.1.2 Raumlage 6 14.1.2.2 Vor Ort hergestellte 6.1.3 Zutritt 7 Fernwärmeanlagen und Anlagenteile 12 6.2 Raumausstattung 7 14.2 Druckprüfung 13 6.2.1 Wasseranschluss und Entwässerung 7 14.3 Wärmeschutz 13 6.2.2 Elektrische Anlagen und Datenfernübertragung 7 15 Baubeginn/Inbetriebnahme 13 6.2.3 Wärme- und Schalldämmung 7 6.3 Sicherheitsbedingungen 7 16 Abnahme 13 7 Hausanschluss und Hausstation 8 17 Betrieb 13 7.1 Hausanschlussleitung 8 7.2 Hausstation 8 18 Mitgeltende Unterlagen (Auszug) 14 7.2.1 Übergabestation 8 18.1 Normen 14 7.2.2 Hauszentrale 8 18.2 Verordnungen, Richtlinien und 7.2.3 Hausanlage 8 Technische Vorschriften 14 7.2.4 Auslegungskriterien 8 7.3 Erweiterung und Änderung 9 7.4 Eigentumsgrenze 9 8 Regelung und Sicherheitstechnik in Anlagen 9 8.1 Regelung 9 8.1.1 Temperaturregelung 9 8.1.2 Rücklauftemperaturbegrenzung 9 8.2 Sicherheitstechnik 9 8.2.1 Temperaturabsicherung 9 8.2.2 Druckabsicherung 10 2 Stand 01/2021
Anlagenverzeichnis Anlage 1 Bezeichnung der Bauteile Bild 1 Schematische Darstellung eines Fernwärme-Hausanschlusses Bild 2 Schematische Darstellung einer Fernwärme-Übergabestation Bild 3 bis 7 Schaltschemata der Fernwärme-Hausstationen Anlage 2 Blatt 1 Einsatzbereiche Wärmezähler PN 16- und PN 25-Heizwassernetze Blatt 2 Einsatzbereiche Volumenstrom- und Differenzdruckregler PN 25-Heizwassernetz Blatt 3 Einsatzbereiche Volumenstrom- und Differenzdruckregler PN 16/PN 10-Heizwassernetz Anlage 3 Blatt 1 Antrag auf Inbetriebnahme für FW-Hausstation – Heizungsanlage Neubau – Blatt 2 Antrag auf Inbetriebnahme für FW-Hausstation – Heizungsanlage Bestand – Anlage 4 Fernwärme-Hausstation mit indirektem Anschluss an Heizwasser-Fernwärmenetze Anlage 5 Bild 1 plombierbarer Kugelhahn bei Nenndrücken kleiner/gleich 16 bar Stand 01/20213
1 Allgemeines Werden Mängel an der Anlage festgestellt, die den Forderungen der TAB, den gesetzlichen oder behördli- Aufgrund § 4 Abs. 3 und § 17 der „Verordnung über chen Bestimmungen widersprechen bzw. die Sicherheit Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, Fernwärme“ (AVBFernwärmeV), legt DREWAG – Stadt- so ist DREWAG oder deren Beauftragte berechtigt, die werke Dresden GmbH (nachstehend DREWAG ge- Inbetriebnahme oder die Versorgung bis zur Beseitigung nannt) folgende Technische Anschlussbedingungen der Mängel zu verweigern. (TAB) Fernwärme fest, die aus Gründen der sicheren, störungsfreien Wärmeversorgung notwendig und vom Anschlussnehmer zu beachten sind. 2 Wärmebedarf und Verrechnungsleistung Weiterhin ist der Zugriff auf die DREWAG-Werknorm TR FW 01 unter folgendem Link möglich: Der Wärmebedarf für die verschiedenen Verwendungs- http://www.drewag.de/tab zwecke ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu ermitteln. 1.1 Geltungsbereich Zwischen dem Anschlussnehmer und DREWAG wird die Diese TAB gelten für die Planung, den Anschluss, die vorzuhaltende Wärmeleistung als Verrechnungsleistung Änderung oder Erweiterung und den Betrieb von Haus- vereinbart, die aufgrund betriebstechnischer Erfahrungs- stationen und Hausanlagen (im folgendem zusammen- werte dem Wärmebedarf der Kundenanlage bei einer gefasst Anlagen), die an Außenlufttemperatur von – 15° C entspricht. die Heizwassernetze des Verbundsystems (Pri- Für diese Verrechnungsleistung wird von DREWAG auf mär- und Sekundärnetze); der Basis der vereinbarten Versorgungstemperaturen die Heizwassernetze der Inselsysteme der entsprechende Heizwasser-Volumenstrom ermittelt und am Volumenstrom- und Differenzdruckregler in der der DREWAG angeschlossen sind bzw. angeschlossen Übergabestation eingestellt. werden. Im Folgenden werden Sekundärnetze und Inselnetze (bis 3 Plombenverschlüsse PN16) einheitlich als Sekundärnetze benannt. Haupt- und Sicherungsstempel (Stempelmarken oder Diese TAB gelten ab dem 01.01.2021 und ersetzen die Plomben) dürfen nach dem Mess- und Eichgesetz (Mes- TAB Stand 03/2019 Fernwärme der DREWAG. sEG) nicht entfernt oder beschädigt werden. Geltende Gesetze, Bestimmungen des Deutschen Insti- Plombenverschlüsse der DREWAG dürfen nur mit Ein- tutes für Normung e. V. (DIN), Europäische Normen (EN), willigung der DREWAG oder deren Beauftragte geöffnet Verordnungen und Vorschriften bleiben von den TAB werden. unberührt. Stellt der Anschlussnehmer, der Anschlussnutzer oder 1.2 Anschluss an die dessen Beauftragter fest, dass Plombenverschlüsse Fernwärmeversorgung fehlen oder beschädigt sind, so ist dies DREWAG oder deren Beauftragte unverzüglich mitzuteilen. Die Herstellung eines Fernwärmeanschlusses an das Fern- wärmenetz ist entsprechend Abschnitt 13 zu beantragen. Bei Gefahr im Verzug dürfen die Plomben sofort ent- fernt werden; in diesem Fall ist DREWAG oder deren Mindestens 4 Wochen vor Bestellung der Hausstation Beauftragte unverzüglich unter Angabe des Grundes zu sind die Planungsunterlagen bei DREWAG zur Planungs- verständigen. bestätigung (siehe Abschnitt 13.2) einzureichen. Technisch begründete Abweichungen von den TAB sind vor Ausführung der Arbeiten schriftlich zu vereinbaren. Der Anschluss der Hausstation an das Fernwärmenetz wird durch DREWAG oder deren Beauftragte errichtet. Abweichungen sind gesondert zu vereinbaren. 4 Stand 01/2021
4 Qualität und Entnahme der 4.3 Füllung, Nachspeisung und Wärmeträger Entnahme 4.1 Heizwassernetze des Die Entnahme des Fernheizwassers zum Füllen und zur Verbundsystems Nachspeisung von indirekten Kundenanlagen darf nur durch DREWAG selbst bzw. mit deren Genehmigung 4.1.1 Primär-Heizwassernetz erfolgen. Als Wärmeträger dient aufbereitetes Wasser. Der Wär- Das Nachfüllen/Wiederbefüllen von direkt angeschlosse- meträger hat folgende Kenndaten (Qualität) nen Hausanlagen ist 48 Stunden vorher bei der Leitstelle Fernwärme (Leitstelle.Fernwaerme@SachsenEnergie.de) Summe Erdalkalien mmol/l < 0,01 anzuzeigen. Festinstallierte handbediente sowie auto- matische Nachspeiseanlagen sind nicht zugelassen. elektr. Leitfähigkeit bei 25° C (unbehandelt) µS/cm < 20 Die Entnahme des Fernheizwassers zu anderen Zwecken ist nicht gestattet. pH-Wert bei 25° C 9 – 9,5 Das Einspeisen von Trinkwasser in Heizwassernetze Summe Erdalkalien mmol/l < 0,01 der DREWAG und in direkt an die Heizwassernetze der DREWAG angeschlossene Teile der Hausanlagen ist Kieselsäure (SiO2) mg/l < 0,5 unzulässig. Chlorid (Cl) mg/l < 1,0 5 Parameter der Wärmeträger Sauerstoff (O2) mg/l < 0,02 Alle Drücke sind als Überdrücke angegeben! Eisen ges. (Fe2+/Fe3+) mg/l < 0,1 5.1 Heizwassernetze des Kupfer (Cu2+) mg/l < 0,01 Verbundsystems Ammonium (NH4+) mg/l < 1,0 5.1.1 Primär-Heizwassernetz 4.1.2 Sekundär-Heizwassernetze Hinweis: Die entsprechenden Betriebstemperaturen im Vorlauf Die Sekundär-Heizwassernetze werden mit Ergänzungs- werden in Abhängigkeit der jeweiligen mittleren Tages- wasser aus dem Primär-Heizwassernetz gespeist. temperaturen durch DREWAG gewährleistet. Die Qualität des Netzinhaltswassers entspricht der Berechnungsdruck pecalc (PS) 19 bar geltenden Richtlinie des AGFW, Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V., AGFW-Arbeitsblatt FW max. Betriebsdruck peAmax (PBmax) 19 bar 510 und der Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure VDI 2035. Ausnahmen sind gesondert zu vereinbaren. Berechnungstemperatur für rohrstatische und Konkrete Angaben zum jeweiligen Netzinhaltswas- sicherheitstechnische ser werden auf Anfrage von DREWAG zur Verfügung Auslegung calc (TS) 135° C gestellt. Berechnungstemperatur 4.2 Inselsysteme für thermische und hydraulische Bemessung calcW (TD) 110° C Die Kenndaten des Wärmeträgers der Inselsysteme wer- den auf Anfrage von DREWAG zur Verfügung gestellt. Höchste Betriebs- temperatur im Vorlauf AmaxV (TBVmax) 125° C+5K Tiefste Betriebs- temperatur im Vorlauf AminV (TBVmin) 90° C Stand 01/20215
Höchste Betriebstemperatur Die Anordnung der Fernwärmeanlagen und Anschlüsse im Rücklauf AmaxR (TBRmax) 40° C im Hausanschlussraum sind im Rahmen der Anschluss- (durch den Kunden vereinbarung und Projektprüfung mit DREWAG oder zu gewährleisten) deren Beauftragte abzustimmen. Differenzdruck In Gebäuden ohne Keller ist bauseits vorzugsweise eine nach der Übergabestation1 Dp 0,8 bar Einführungsgrube mit geeigneter Abdeckung bzw. Ab- sturzsicherung durch den Grundstückseigentümer her- Differenzdruck für die zustellen. Größe und technische Ausführung einschließ- Auslegung der Kraft- lich der verschiebesicheren, begehbaren Abdeckung aus reserve für Stellantriebe Dp 12 bar2 Riffelblech oder Gitterrosten sind auch hinsichtlich der erforderlichen Ausschnitte mit der DREWAG oder deren 5.1.2 Sekundär-Heizwassernetze Beauftragten abzustimmen. Die unterschiedlichen technischen Parameter der Sekun- Befinden sich im Hausanschlussraum oder in dessen un- där-Heizwassernetze für die Auslegung der Hausstation mittelbarer Umgebung Brandmeldeanlagen oder andere und Hausanlage werden auf Anforderung von DREWAG Alarmanlagen sind dies der DREWAG mitzuteilen. Die zur Verfügung gestellt. DREWAG ist berechtigt eigene Hinweisschilder darauf im Bereich des Hausanschlussraumes anzubringen. Die für den Betrieb der Sekundär-Heizwassernetze geltenden Fahrkurven der außenlufttemperaturab- 6.1.1 Raumgröße hängigen Vorlauftemperatur werden auf Anforderung von DREWAG oder deren Beauftragte zur Verfügung Die Raumgröße ist entsprechend der Größe der Haus- gestellt. station und unter Beachtung eines Bedienganges von 1,2 m Breite zu wählen. 5.2 Heizwassernetze der Inselsysteme Weiterhin sind folgende Mindestmaße einzuhalten: Die technischen Parameter der Inselsysteme für die Auslegung der Hausstation und Hausanlage werden auf Mindestmaß Raumhöhe = 2,00 m Anforderung von DREWAG zur Verfügung gestellt. Empfohlene Raumhöhe = 2,20 m Mindestmaß Eingangstür Breite x Höhe = 0,80 m x 1,95 m 6 Anforderungen an den Hausanschlussraum Abweichungen sind rechtzeitig vor Baubeginn mit DREWAG oder von ihr Beauftragten abzustimmen. 6.1 Grundlagen 6.1.2 Raumlage Der Gebäudeeigentümer stellt gemäß § 11 AVBFernwärmeV unentgeltlich einen gegen unbefug- Die Raumlage muss in Abstimmung mit DREWAG ten Zutritt abschließbaren Raum zur Verfügung, der die oder deren Beauftragte so gewählt werden, dass keine nachstehenden Bedingungen sowie die Anforderungen Beeinträchtigung von Nutzern bzw. Mietern erfolgt. Der der DIN 18012 erfüllt. Hausanschlussraum sollte nach Möglichkeit nicht unmit- telbar neben oder unter Schlafräumen oder sonstigen Für Ein- und Zweifamilienhäuser ist kein separater Haus- gegen Geräusche zu schützende Räume angeordnet anschlussraum erforderlich. sein. Die Fernwärmeanlagen sind durch den Anschlussneh- Vor Festlegung der Raumlage ist des Weiteren zu prü- mer vor unbefugtem Zugriff zu schützen. fen, ob sich das betreffende Gebäude in einem Über- schwemmungsgebiet befindet und ob mit einer Erhö- hung des Grundwasserspiegels infolge lang anhaltender Regenfälle gerechnet werden muss. Hiervon ableitend ist in Abstimmung mit DREWAG oder deren Beauftragte 1 Bei Anschlüssen mit großen Wärmeleistungen kann in hydraulisch günstigen Netzbereichen ggf. ein höherer Differenzdruck zur Verfü- eine sichere Raumlage zu wählen bzw. sind technische gung gestellt werden. Das Bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung Maßnahmen zu treffen, die eine Gefährdung des Rau- der DREWAG im Einzelfall. Die Funktion des Stellventils ist dann mes durch Hochwasser oder erhöhten Grundwasserspie- nachzuweisen. 2 Der objektkonkret eventuell kleinere Wert ist bei der DREWAG zu gel verhindern. erfragen. 6 Stand 01/2021
6.1.3 Zutritt In der Nähe der Hausstation ist eine Schutzkontakt- Steckdose 230 V, mindestens 10 A, für Wartungs- und Die Zugänglichkeit für DREWAG oder deren Beauftragte Reparaturarbeiten erforderlich, die in eine Fehlerstrom- muss jederzeit ohne Schwierigkeiten und Gefährdungen schutzschaltung einbezogen sein muss. gewährleistet sein. Die elektrische Installation ist nach DIN VDE 0100-737 Der Gebäudeeigentümer gestattet DREWAG den Einbau auszuführen. Es wird eine Schutzart von mindestens eines Schlüsseltresors an geeigneter Stelle. In diesem IP 43 empfohlen. Die Anlagen sind in den Schutzpoten- Tresor werden die vom Kunden kostenfrei der DREWAG tialausgleich des Hauses einzubinden. Der Wiederanlauf auszuhändigenden Schlüssel verwahrt. der Station ist bei Spannungswiederkehr nach Netzaus- fall zu sichern. Änderungen der Schließung sind DREWAG oder deren Beauftragte rechtzeitig unter Zustellung der neuen Messdaten an einer Datenschnittstelle werden durch Schlüssel anzuzeigen. DREWAG im MBus-Protokoll nach DIN EN 1434 bereit- gestellt. In diesem Fall ist eine gesonderte vertragliche Die Anbringung von wegweisender Beschilderung ist Regelung abzuschließen. durch den Gebäudeeigentümer zu gestatten. 6.2.3 Wärme- und Schalldämmung 6.2 Raumausstattung Vom Anschlussnehmer ist im Hausanschlussraum für ausreichende Be- und Entlüftung zu sorgen. Der Raum ist frostfrei zu halten. Eine Raumtemperatur von 35° C 6.2.1 Wasseranschluss und darf nicht überschritten werden. Der Hausanschluss- Entwässerung raum ist gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmun- gen frei von Schadstoffen zu halten. Eine Kaltwasserzapfstelle und eine ausreichende Ent- wässerung werden vom Anschlussnehmer kostenlos zur Mit Rücksicht auf Strömungs- und Pumpengeräu- Verfügung gestellt. Der Hausanschlussraum muss einen sche sind Schalldämmungen so auszubilden, dass der Bodeneinlauf oder eine geeignete andere Möglichkeit Schalldruckpegel in Aufenthaltsräumen die in DIN 4109 zur Entwässerung aufweisen. Ist eine ausreichende festgelegten Werte nicht übersteigt: Entwässerung nicht vorhanden oder kann diese aus technischen Gründen nicht vorgesehen werden, ist die Wohn- und Schlafräume 30 dB(A) technische Lösung mit DREWAG oder deren Beauftragte Unterrichts- und Büroräume 35 dB(A) schriftlich zu vereinbaren. Werden die o. g. Schalldruckpegel und die Vorschriften Die technische Lösung zur Entwässerung ist unter zur Wärmedämmung durch DREWAG eingehalten und Beachtung einer evtl. Gefährdung des Raumes durch kommt es trotzdem zu Beeinträchtigungen angrenzen- Hochwasser oder erhöhten Grundwasserspiegel festzu- der Räume, so trägt der Anschlussnehmer die Kosten legen. zur Mängelbeseitigung. 6.2.2 Elektrische Anlagen und 6.3 Sicherheitsbedingungen Datenfernübertragung Die technischen Einrichtungen der Kundenanlage sind Die Allgemeinbeleuchtung muss eine Beleuchtungsstär- ausreichend zu beschildern und zu kennzeichnen. Be- ke von mindestens 100 lx gewährleisten. triebsanleitungen und Hinweisschilder für Störfälle sind an gut sichtbarer Stelle anzubringen. Die Anordnung Im Aufstellungsraum ist eine Klemmdose zum Elt-An- der Gesamtanlage im Hausanschlussraum muss den schluss der Fernwärmestation vorzuhalten. Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften ent- sprechen. Bauteile, Aggregate und Armaturen müssen Wird die elektrische Anlage mit einem Fehlerstrom- ohne Gefährdung bedient, gewartet oder ausgetauscht schutzschalter gesichert, ist sicherzustellen, dass die werden können. Eine Arbeitstiefe von min. 1,2 m vor Schutzschaltung nicht durch in der Anlage enthaltene der Übergabestation ist einzuhalten. Abweichungen Geräte (z. B. Pumpen) ausgelöst werden kann. Der sind mit der DREWAG abzustimmen. Die erforderlichen Kunde ist verpflichtet, nach der Auslösung der Schutz- Arbeitsflächen sind jederzeit freizuhalten. Ein ausrei- schaltung die Anlage umgehend wieder einzuschalten chender und sicherer Fluchtweg für den Gefahrenfall um Frostschäden zu verhindern. Die Haftung durch muss vorhanden sein. Unterlassen liegt beim Kunden. Stand 01/20217
7 Hausanschluss und 7.2.1 Übergabestation Hausstation Die Übergabestation ist das Bindeglied zwischen der 7.1 Hausanschlussleitung Hausanschlussleitung und der Hauszentrale. Sie dient dazu, die Wärme vertragsgemäß an die Hauszentrale zu Die Hausanschlussleitung verbindet das Verteilungsnetz übergeben. Die Messeinrichtung zur Verbrauchserfas- mit der Übergabestation und wird von DREWAG oder sung ist in der Übergabestation installiert und wird von deren Beauftragte errichtet. DREWAG oder deren Beauftragen beigestellt. Die Planung und Ausführung der Brandwanddurchdrin- Die Übergabestation wird entweder von DREWAG gung (Leitungsdurchführung) erfolgt bei Neubau nach errichtet oder ist Bestandteil der vom Kunden oder in Vorgaben des Bauherrn durch DREWAG oder deren dessen Auftrag errichteten Kompaktstation. Bei der Beauftragten. Aufstellung/Anschluss und der Gestaltung der Überga- bestation ist die DGUV Regel 103-002, insbesondere Der Gebäudeeigentümer ist für den bau- und brand- Pkt. 5.10, einzuhalten. schutztechnischen Erhalt des Gebäudes/ der Brandwand und somit auch der Brandschottung verantwortlich. Eine In beiden Fällen wird die Übergabestation von DREWAG Revisionspflicht der DREWAG besteht nicht. finanziert und ist deren Eigentum. 7.2 Hausstation Für die Ausführung gilt das Schaltbild Anlage 1, Bild 2. Für die Auswahl der Volumenstrom- und Differenzdruck- Die Hausstation besteht aus der Übergabestation und regler, der Passstücke für die Wärmezähler und zugehö- der Hauszentrale, die baulich getrennt oder in einer Ein- rige Einbaustellen für Temperaturfühler gelten Anlage 2, heit (Kompaktstation) zusammengefasst sein können. Blatt 1 bis 3. Die Anordnung der Anlagenteile ist Anlage 1, Bild 1 zu entnehmen. Bei baulicher Trennung von Übergabestati- 7.2.2 Hauszentrale on und Hauszentrale gehören die verbindenden Rohrlei- tungen zur Kundenanlage. Die Hauszentrale ist das Bindeglied zwischen der Über- gabestation und der Hausanlage. Sie dient der Anpas- Grundsätzlich sollten nur Hausstationen zum Einsatz sung der Wärmelieferung an die Hausanlage hinsichtlich kommen, die in der technischen Ausführung den Druck, Temperatur und Volumenstrom. Schaltbildern Anlage 1, Bild 3 bis 7 entsprechen. Andere Schaltungen sind im Zuge der Planungsbestätigung 7.2.3 Hausanlage abzustimmen. Für die Gestaltung der Übergabestation und des mit Heizwasser der DREWAG durchströmten Die Hausanlage ist so auszulegen, dass die unter Teiles der Hauszentrale ist DREWAG-Werknorm TR Punkt 5 vorgeschriebene maximale Rücklauftemperatur FW 01 verbindliche Vorschrift. Zur Gestaltung der übri- nicht überschritten wird. gen Hauszentrale kann diese als Empfehlung angesehen werden. Die Druckgeräterichtlinie ist zu beachten. Der DREWAG empfiehlt für fernwärmeversorgte Hausanla- Anschluss an das Primär-Heizwassernetz erfolgt immer gen große Temperaturspreizungen. indirekt, d. h. das Heizwasser der Hausanlage wird durch Wärmeübertrager vom Fernwärmenetz getrennt (Anla- Für den hydraulischen Abgleich sind selbsttätig wirken- ge 1, Bild 3). Hausstationen sind so auszuführen, dass de Strangregulierventile, für die individuelle Temperatur- entsprechend DIN 4747-1 kein Heizwasser unausgekühlt regelung Heizkörperthermostatventile mit Voreinstellung in den Rücklauf strömen kann. für hohe Temperaturspreizungen einzusetzen. Der Anschluss an ein Sekundärnetz ≤ PN10 kann direkt Hausanlagen sind gemäß DIN 4747-1 so auszuführen, nach dem Schaltbild Anlage 1, Bild 5 bis 7 erfolgen. dass kein Vorlaufmedium ungenutzt in den Rücklauf strömen kann. Die Trinkwarmwasserbereitung in Sekundärnetzen sollte direkt ans Fernwärmenetz angeschlossen werden. 7.2.4 Auslegungskriterien Für Kälteanlagen gelten besondere Regelungen (siehe Die Schaltschemata zur Gestaltung der Hausstation sind Pkt. 12). in Anlage 1 zusammengestellt. Insbesondere zu beach- ten sind die folgenden Auslegungskriterien: 8 Stand 01/2021
Der Einsatz von Plattenwärmeübertragern ist nur in 8 Regelung und gelöteter Ausführung zulässig. Plattenwärmeübertrager Sicherheitstechnik in Anlagen sind so einzubauen, dass aus der Anlage keine Kräfte oder Momente auf die Stutzen übertragen werden 8.1 Regelung können. 8.1.1 Temperaturregelung Der Einsatz von Twinlok® -Universalmess-Stutzen ist zugelassen. Der Wärmeübertrager ist jedoch in jedem Geregelt wird die Vorlauftemperatur der Hausanlage. Falle primär- und sekundärseitig mit je einem Manome- Als Führungsgröße sollte nicht die momentane, sondern ter auszurüsten. eine gemittelte Außenlufttemperatur dienen. Dazu ist ein Anschlusskabel für das Anforderungssignal der Bei Verwendung von kupferverlöteten Plattenwärme- Temperaturreglung oder zum Außentemperaturfühler übertragern für die Trinkwarmwasserbereitung darf die bauseits erforderlich. nachfolgende Trinkwasserinstallation keine verzinkten Rohrleitungen enthalten. Der Einbau der Regelarmatur erfolgt bei indirektem Anschluss grundsätzlich im Primärvorlauf. Je nach ört- Kombinationen aus verzinktem Material mit Kupfer sind lichen Verhältnissen können im Bedarfsfall Ausnahmen nicht zulässig. vereinbart werden. Armaturen im Primär-Heizwassernetz sind einzuschwei- Die Stellgeräte (Ventil + Antrieb) mit Sicherheitsfunktion, ßen oder mit flachdichtenden Verbindungen zu installie- die direkt mit Fernwärmemedium durchflossen werden, ren. Armaturen mit Sphäroguss- oder Rotgussgehäuse müssen so bemessen sein, dass sie gegen den unter dürfen nur dann im Primärnetz eingebaut werden, Pkt. 5 genannten maximalen Differenzdruck öffnen und wenn sichergestellt ist, dass auf die Armaturen keine schließen können. unzulässigen Spannungen übertragen werden können. Für die Hauszentrale und die Hausanlage gelten die Für die vom Primär-Heizwasser durchflossenen Anlagen- Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV). teile sind nicht zugelassen: 8.1.2 Rücklauftemperaturbegrenzung PTFE-Flachdichtungen konische Verschraubungen Die maximale Rücklauftemperatur gemäß Pkt. 5 darf Weichlotverbindungen nicht überschritten werden. Hanfdichtungen Gummikompensatoren Die Einhaltung der maximalen Rücklauftemperatur ist flexible Rohrleitungen durch den Aufbau und die Betriebsweise der Hausstati- on und Hausanlage sicherzustellen. Die vorgesehenen Materialien (Rohrleitungen, Flansche und Dichtungen, Armaturen, Druck- und Temperatur- Die Rücklauftemperaturbegrenzung muss auf das Stell- messgeräte) müssen der Qualität des Wärmeträgers glied der Vorlauftemperaturregelung wirken. nach Punkt 4 der TAB und den maximalen Betriebsbe- dingungen nach Punkt 5 der TAB entsprechen. 8.2 Sicherheitstechnik Weiterhin sind die Auslegungskriterien für eine Haussta- 8.2.1 Temperaturabsicherung tion aus der DREWAG-Werknorm TR FW 01 zu beachten. Eine Temperaturabsicherung ist erforderlich, wenn 7.3 Erweiterung und Änderung die maximale Netzvorlauftemperatur größer ist als die maximal zulässige Vorlauftemperatur der Hausanlage. Die anlagentechnische Gestaltung der Hausstation ist In diesem Falle müssen die Stellgeräte eine Sicherheits- vor Beginn der Umbauarbeiten mit DREWAG oder deren funktion (Notstellfunktion) nach DIN 4747-1 aufweisen. Beauftragte abzustimmen (s. a. Punkt 1.2 und § 15 AVBFernwärmeV). Die Temperaturabsicherung der Hausanlage muss nach DIN 4747-1 erfolgen. 7.4 Eigentumsgrenze Bei indirektem Anschluss müssen die Messwertauf- Die Eigentumsgrenze wird durch DREWAG oder deren nehmer unmittelbar am Wärmeübertrager angeordnet Beauftragten gemäß Anlage 1, Bild 1 vor Ort kenntlich werden. Die Primär-Rücklauftemperaturbegrenzung ist gemacht. Stand 01/20219
eine Schutzeinrichtung gegen Überhitzung bei Pumpen- Nachträglich dürfen in einem Abstand unter 50 mm ne- ausfall und darf nicht deaktiviert werden. ben Messsignalleitungen keine anderen Leitungen wie z. B. Netzversorgungsleitungen und Datenübertragungs- 8.2.2 Druckabsicherung kabeln verlegt werden. Für die Druckabsicherung der Hausanlage gilt Im Zusammenhang mit der Installation von Messsys- DIN 4747-1. temen gemäß EnWG kann es erforderlich werden, dass Kommunikationseinrichtungen installiert werden müssen. Der Anschlussnehmer stellt dafür die erforderli- 9 Wärmezähler chen Installationsflächen zur Verfügung und duldet den (Verrechnungszähler) Einbau und ggf. die Verlegung von zusätzlichen Verbin- dungskabeln. 9.1 Auswahl und Betrieb der Messeinrichtung 9.3 Temperaturfühler Art, Zahl und Größe der einzusetzenden Messeinrich- Der Einbau der Temperaturfühler erfolgt durch DREWAG tungen werden von DREWAG oder deren Beauftragte oder deren Beauftragte. Grundsätzlich dürfen die Tem- bestimmt. peraturfühlerpaare nur in symmetrischer Anordnung verbaut werden. Die Fühlerlängen sind gemäß Anlage 2, Der Einbau von Messeinrichtungen erfolgt nach Eingang Blatt 1 auszuwählen. Der Einbau der Fühler erfolgt in des unterschriebenen Antrags auf Inbetriebnahme für Tauchhülsen aus Edelstahl gemäß der europäischen FW-Kundenstationen (siehe Anlage 3) – durch DREWAG Messgeräterichtlinie (MID). Alle Tauchhülsen werden oder deren Beauftragte. durch DREWAG oder deren Beauftragte bereitgestellt. Der Ausbau von Messeinrichtungen wird nach schriftli- Für Wärmezähler mit Nenndurchflüssen kleiner/gleich cher Beauftragung ausschließlich durch DREWAG oder Qp 6 m³/h ist der Einbau der Temperaturfühler bei deren Beauftragte realisiert. Neuinstallation des Rohrleitungsabschnitts im Bereich der Messstelle mit Nenndrücken kleiner/gleich 16 bar 9.2 Zählerplatz nur direkt eintauchend vorzusehen. Dabei soll für den Vorlauffühler ein plombierbaren Kugelhahn zur Anwen- Den Aufstellungs- bzw. Anbringungsort der Mess dung kommen (siehe Anlage 5, Bild 1). einrichtung bestimmt DREWAG oder deren Beauftrag- te. Zählerplätze sind innerhalb der Übergabestation vorzusehen. 10 Zentrale Wassererwärmungsanlage Für die Aufnahme der Messeinrichtung ist ein ent- sprechendes Rohrformstück (Passstück) in der Überga- Die zentrale Trinkwarmwasserbereitung erfolgt bei bestation bereitzustellen. Technische Details sind mit Anschluss am Primärnetz indirekt und an Sekundärnet- DREWAG oder deren Beauftragte abzustimmen. zen in der Regel direkt entsprechend DIN EN 1717. Es sind Lösungen anzustreben, welche die Gleichzeitigkeit Beim Einbau der Messeinrichtung sind folgende Min- von Raumheizungs- und Wassererwärmungsbedarf destanforderungen zu beachten: verhindern. Dazu ist eine Schaltvariante mit Rücklauf- ausnutzung des Raumwärmeanteils oder eine Teil- bzw. Einlaufstrecke 5 x DN absolute Vorrangschaltung zur Raumheizung zu wählen. Auslaufstrecke 3 x DN Der Einsatz von Durchflusssystemen ist im Rahmen der Zwischen Mischpunkt und Wärmemengen- Planungsbestätigung (Pkt. 13.2) abzustimmen. zähler inkl. Temperaturfühler ist eine Mindest- einlauflänge von 10 x DN vorzusehen, in der ersten Hälfte der Einlauflänge können Form- 11 Raumlufttechnische Anlagen stücke angeordnet werden. und Luftheizer Die Wärmemesseinrichtung darf keinen, von Rohren Raumlufttechnische Anlagen und Luftheizer sind mit ei- oder Formstücken verursachten, Spannungen ausgesetzt nem verzögerten Lüfteranlauf zu schalten (Frostschutz). werden. Sie muss spannungsfrei und ohne Berührung Bei Außerbetriebnahme der Lüfter muss die Wärmezu- mit den sie umgebenden Wänden installiert werden fuhr unterbrochen werden. Ein unausgekühltes Ab- können. strömen von Vorlaufmedium in den Rücklauf ist gemäß DIN 4747-1 nicht zulässig. 10 Stand 01/2021
Die Regelung ist nach DIN 4747-1, Abschnitt 7.1.5 so zu 14 Bauausführung bemessen, dass die Rücklauftemperatur gemäß Punkt 5 bei allen Lastfällen nicht überschritten wird. 14.1 Anforderungen an die Bauausführung 12 Fernwärmebetriebene 14.1.1 Systeme mit VL-Temperaturen Kälteanlagen >110° C Die Kälteanlage erzeugt unter Ausnutzung der Fernwär- 14.1.1.1 Vorgefertigte Hausstationen me (Klima-)Kälte in Form von Kaltwasser bzw. kalter Luft. Vorgefertigte Hausstationen sind nach den Vorgaben Der Anschluss von Kältemaschinen an das Primär-Heiz- der Druckgeräterichtlinie herzustellen. Eine Konformi- wassernetz kann direkt erfolgen, d. h. ohne hydraulische tätserklärung/Herstellererklärung über die Umsetzung Trennung durch Wärmeübertrager. der Vorgaben ist zur Inbetriebnahme vorzulegen. Die Regelung und die Sicherheitstechnik kältetechni- Eine Konformitätserklärung/Herstellererklärung für die scher Anlagen sind mit DREWAG oder deren Beauftrag- Übergabestation (alternativ Kopie der Erklärung für te gesondert abzustimmen. die Gesamtstation) ist DREWAG oder deren Beauftrag- ten zu übergeben. Die schweißtechnische Verbindung zwischen Hauseintrittsarmaturen und Übergabestation 13 Einzureichende Unterlagen erfolgt im Auftrag der DREWAG oder deren Beauftrag- te. Die netzseitigen Anbindepunkte der Station sind mit 13.1 Zur Antragstellung einem Flansch nach DIN EN 1092-1 auszurüsten. Für wandhängende Stationen sind gesonderte Abstimmun- Versorgungsanfrage/Checkliste für ein Angebot gen mit DREWAG oder deren Beauftragte erforderlich. der DREWAG Lageplan, Maßstab 1 : 500 14.1.1.2 Vor Ort hergestellte Hausgrundriss mit Angaben zur Lage der Haus- Hausstationen und Anlagenteile station, Maßstab 1 : 100 Schweißarbeiten dürfen nur von geprüften, zuverläs- 13.2 Zur Planungsbestätigung der sigen und geübten Schweißern ausgeführt werden, Hausstation die ihre Eignung durch eine Prüfung nach DIN EN ISO 9606-1 mit gültiger Prüfungsbescheinigung und unter Schaltschema der Hausstation mit Angabe der Baustellenbedingungen nachgewiesen haben. Dimensionierung der Ausrüstungen Aufstellung aller für die Hausstation relevanten Zusätzlich müssen Schweißer, die im von DREWAG- technischen Parameter Heizwasser durchflossenen Anlagenteil Schweißarbeiten Strangschema der Hausverteilung mit allen vornehmen, bis spätestens 14 Tage vor Baubeginn zu- relevanten Abnehmern (z. B. Lüftungsanlagen, sätzlich ihre Eignung durch das Schweißen von Arbeits- Trinkwassererwärmer) proben unter simulierten Baustellenbedingungen nach- weisen. Die Arbeitsproben werden durch die DREWAG Übergabe der Unterlagen an Abteilung Assetmanage- geprüft und von der Schweißaufsicht der DREWAG bei ment Wärme vorzugsweise elektronisch an positivem Ergebnis bescheinigt. Sie behalten drei Jahre planungsbestaetigung.fw@SachsenEnergie.de spätes- Gültigkeit. Jeder Schweißer erhält nach erfolgreicher tens 4 Wochen vor Bestellung der Hausstation. Arbeitsprobe eine ihm persönlich zugeordnete interne Schweißnummer, welche zur dauerhaften Beschriftung 13.3 Zum Baubeginn/Inbetriebnahme der ausgeführten Schweißnähte zu verwenden ist. entsprechend Abschnitt 15. Der Installateur des Anschlussnehmers hat mindestens die Verfahrensprüfung nach VdTÜV-Merkblatt 1052 nachzuweisen. Anhand der Verfahrensprüfung sind durch die Schweißaufsicht des ausführenden Unterneh- mens bestätigte Schweißanweisungen zu erstellen und DREWAG vorzulegen. Vom Installateur des Anschlussnehmers ist für die schweißtechnischen Belange der Baustelle eine Stand 01/202111
Schweißaufsicht zu benennen. Die Schweißaufsicht 14.1.2.2 Vor Ort hergestellte muss die Qualifikation gemäß DIN EN ISO 14731 als Fernwärmeanlagen und Schweißfachmann nach DVS-IIW 1170 nachweisen. Im Anlagenteile Nennweitenbereich ab DN 200 ist eine Qualifikation als Schweißfachingenieur erforderlich. Für Schweißarbeiten muss der Installateur des Anschluss- nehmers zur Erstellung der Anlagen gute Ingenieurpraxis Zerstörungsfreie Schweißnahtprüfungen sind entspre- gemäß Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, Artikel 4, Ab- chend DREWAG-Werknorm TR FW 01 – Gestaltungs- satz 3 nachweisen. richtlinie Fernwärmeanlagen zu realisieren. Der Prüfum- fang in Gebäuden beträgt 100 % Sichtprüfung (VT) und Schweißarbeiten dürfen nur von geprüften, zu- mindestens 10 % volumetrische Prüfung (RT). verlässigen und geübten Schweißern ausgeführt werden, die ihre Eignung durch eine Prüfung nach Für Schweißarbeiten in der Hausstation bis vor den Wär- DIN EN ISO 9606-1 mit gültiger Prüfungsbescheini- meübertrager im Nennweitenbereich bis einschließlich gung und unter Baustellenbedingungen nachgewiesen DN 50 ist vom Installateur des Anschlussnehmers gute haben. Ingenieurpraxis gemäß Druckgeräterichtlinie 2014/68/ EU, Artikel 4, Absatz 3 nachzuweisen. Ab Nennweite Zusätzlich müssen Schweißer, die im von DREWAG- DN 65 muss der Installateur des Anschlussnehmers die Heizwasser durchflossenen Anlagenteil Schweißarbei- Konformität der erstellten Fernwärmeanlage gemäß der ten vornehmen, spätestens 14 Tage vor Baubeginn Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU erklären. Die Konfor- zusätzlich ihre Eignung durch das Schweißen von mitätserklärung/Herstellererklärung ist DREWAG oder Arbeitsproben unter simulierten Baustellenbedingun- ihrem Beauftragten mit Inbetriebnahme zu übergeben. gen nachweisen. Die Arbeitsproben werden durch die DREWAG geprüft und von der Schweißaufsicht Für die Nennweiten DN 65 bis DN 150 erfolgt die Ein- der DREWAG bei positivem Ergebnis bescheinigt. Sie ordnung in Kategorie I, Modul A ist nachzuweisen. Im behalten drei Jahre Gültigkeit. Jeder Schweißer erhält Nennweitenbereich ab DN 200 erfolgt die Einordnung in nach erfolgreicher Arbeitsprobe eine ihm persönlich Kategorie II, zur Ausführung der Leistung ist der Nach- zugeordnete interne Schweißnummer, welche zur weis des Moduls A1 erforderlich. dauerhaften Beschriftung der ausgeführten Schweiß- nähte zu verwenden ist. Die netzseitigen Anbindepunkte der Station sind mit einem Flansch nach DIN EN 1092-1 auszurüsten. Weiter- Vom Auftragnehmer ist für die schweißtechnischen hin erfolgt die schweißtechnische Verbindung zwischen Belange der Baustelle eine Schweißaufsicht – gemäß Hauseintrittsarmaturen und Übergabestation im Auftrag Pkt. 14.1.1.2 – zu benennen. der DREWAG oder deren Beauftragte. Der Prüfumfang in Gebäuden beträgt 100 % Sichtprü- 14.1.2 Systeme mit VL-Temperatur fung (VT). 110° C Bei der Verwendung von Press-Systemen ist das AGFW- 14.1.2.1 Vorgefertigte Fernwärmeanlagen Arbeitsblatt FW 524 einzuhalten und die darin gefor- derten Nachweise3 mit dem Antrag zur Inbetriebnahme Vorgefertigte Fernwärmeanlagen sind nach den Vorga- einzureichen, spätestens jedoch sind diese zum Inbe- ben der Druckgeräterichtlinie herzustellen. Eine Herstel- triebnahme-Termin auszuhändigen. lererklärung über die Umsetzung der Vorgaben ist zur Inbetriebnahme vorzulegen. Besonders ist darauf zu achten, dass der Nenndruck des vom Netzinhaltswasser durchströmten Teiles mindes- Eine Konformitätserklärung/Herstellererklärung für die tens den im Vertrag maximal abgesicherten Parametern Übergabestation (alternativ Kopie der Erklärung für entsprechen muss. die Gesamtstation) ist DREWAG oder deren Beauftrag- te zu übergeben. Die schweißtechnische Verbindung zwischen Hauseintrittsarmaturen und Übergabestation erfolgt im Auftrag der DREWAG oder deren Beauftrag- 3 – Eignungsnachweis Press-System für die verwendete Qualität des te. Die netzseitigen Anbindepunkte der Station sind mit Wärmeträgers (Anlage 1 des AGFW-Merkblattes FW 524 „Muster- einem Flansch nach DIN EN 1092-1 auszurüsten. Für formular zum Eignungsnachweis von Press-Systemen nach AGFW wandhängende Stationen sind gesonderte Abstimmun- FW 524“) – Wartungsnachweis Press-Werkzeug gen mit DREWAG oder deren Beauftragte erforderlich. – Nachweis der korrekten Pressung – Druck-/Dichtheitsnachweis – Qualifikationsnachweis des eingesetzten Personals 12 Stand 01/2021
Die netzseitigen Anbindepunkte der Station sind mit sieben Tage vor dem gewünschten Termin einem Flansch nach DIN EN 1092-1 auszurüsten. (siehe Anlage 3) Weiterhin erfolgt die schweißtechnische Verbindung zwischen Hauseintrittsarmaturen und Übergabestation Bei Inbetriebnahme sind vom Anschlussnehmer folgen- im Auftrag der DREWAG oder deren Beauftragte. de Dokumente vorzulegen: 14.2 Druckprüfung schriftliche Fachunternehmererklärung zum TAB-konformen Zustand der Installations Alle vom DREWAG-Heizwasser durchflossenen An- anlage lagenteile sind nach durchgeführter und erfolgreicher Schweißnahtprüfprotokolle mit Nachweis ge- Schweißnahtprüfung vor Anlegen der Wärmedäm- mäß Punkt 14.1 mung einer Wasserdruckprobe zu unterziehen. Erfolgt Druckprüf-/Spülprotokolle Hausanlage eine Berücksichtigung der höchstzulässigen Tempe- Elt-Prüfprotokoll nach DGUV Vorschrift 3 ratur während des Betriebes, beträgt der Prüfdruck (Prüfung nach DIN VDE 0100-600, Prüfung vor das 1,25fache des höchstzulässigen Drucks. Wird Inbetriebnahme) die höchstzulässige Temperatur nicht berücksichtigt, Materialatteste oder Lieferscheine für Rohr- ist dass 1,43fache des Betriebsdrucks anzuwenden. werkstoffe/Armaturen/Flansche, bei Kompakt- Jedoch darf in beiden Fällen der maximale Nenndruck Station gleichartige Prüfzertifikate der eingebauten Armaturen/Baugruppen nicht über- Beschreibung einer Wärmeerzeugeranlage mit schritten werden. Bescheinigung über die Prüfung anlässlich der erstmaligen Inbetriebnahme und die Übergabe Die Durchführung der Druckprüfung ist vom Erstel- der Betriebs- und Wartungsanleitung (siehe ler der Anlage zu protokollieren. Eine Ausfertigung Anlage 4) des Druckprüfprotokolls ist zur Inbetriebnahme der PvI-Protokoll MAG gemäß §15 BetrSichV DREWAG oder deren Beauftragte zu übergeben. Anschließend erfolgt die Erstinbetriebnahme der Über- 14.3 Wärmeschutz gabestation durch DREWAG sowie in deren Beisein die Erstinbetriebnahme der Hauszentrale durch den An- Die Wärmedämmung von Rohrleitungen ist für jedes schlussnehmer bzw. dessen Beauftragten. Die Erstinbe- Rohr einzeln auszuführen. triebnahme der Hausanlage hat durch die Installations- firma zu erfolgen. Die Ausführung regeln die EnEV sowie die gültigen DIN und VDI-Richtlinien. 16 Abnahme 15 Baubeginn/Inbetriebnahme Die Abnahme der Übergabestation erfolgt durch DREWAG. Vor Baubeginn ist vom Anschlussnehmer folgendes Dokument vorzulegen: 17 Betrieb Selbstauskunft für die technische Zulassung von Firmen zur Ausführung von Rohrleitungsarbei- Zu Schalthandlungen in der Übergabestation ist nur ten am Heizwassernetz DREWAG oder deren Beauftragte berechtigt. Zur Ab- wendung von Gefahren dürfen die Armaturen in der Vor der Inbetriebnahme von Hausstationen sind die Hausanschlussleitung auch von Dritten betätigt wer- erforderlichen Prüfungen der Wärmeübertrager und den. DREWAG oder deren Beauftragte ist durch den Ausdehnungsgefäße durch eine zugelassene Über- Ausführenden davon unverzüglich zu informieren. wachungsstelle bzw. befähigte Person entsprechend BetrsichV § 14 durchzuführen. Schalthandlungen in der Hauszentrale erfolgen durch den Eigentümer der Anlage bzw. dessen Beauftragten. Vor der Inbetriebnahme sind DREWAG oder deren Be- auftragten folgende Dokumente vorzulegen: Antrag auf Inbetriebnahme (gem. AVBFernwärmeV, § 13 Abs. 2) durch die Instal- lationsfirma des Anschlussnehmers mindestens Stand 01/202113
18 Mitgeltende Unterlagen Verordnung über die Qualität von Wasser für (Auszug) den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserver- ordnung – TrinkwV) 18.1 Normen DVGW-Arbeitsblatt W 551 – Trinkwasser- erwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen, TRWI Technische Regeln Trinkwasser- Technische Maßnahmen zur Verminderung des Installation Legionellenwachstums DVGW-Arbeitsblatt GW 350 – Schweißverbin- DIN 1946 Raumlufttechnik dungen an Rohrleitungen aus Stahl AGFW-Arbeitsblatt FW 202 – Ausführung und DIN 4109 Schallschutz im Hochbau Einbau von Temperaturfühlern AGFW-Arbeitsblatt FW 207 – Anforderungen DIN 4708 Zentrale Wassererwärmungsanlagen an Wärmezähler in FW-Hausstationen AGFW-Arbeitsblatt FW 446-2 – Schweißtechni- DIN 4747-1 Fernwärmeanlagen – Teil 1 sche Qualitätsanforderungen an Schweißfach- Sicherheitstechnische Ausrüstung betriebe von Unterstationen, Hausstationen AGFW-Arbeitsblatt FW 510 – Anforderungen und Hausanlagen zum Anschluss an an das Kreislaufwasser von Industrie- und Fern- Heizwasser-Fernwärmenetze wärmeheizanlagen sowie Hinweise für deren Betrieb DIN 18012 Haus-Anschlusseinrichtungen in AGFW-Arbeitsblatt FW 521 – CE-Kennzeich- Gebäuden nung von Fernwärmestationen AGFW-Arbeitsblatt FW 528 – Fernwärmestatio- DIN EN ISO 9606-1 Prüfung von Schweißern, Schmelz- nen – Umsetzung der Druckgeräte-/Betriebssi- schweißen, Teil 1: Stähle cherheitsverordnung DREWAG-Werknorm TR FW 01 – Gestaltungs- DIN EN 12831 Heizungsanlagen in Gebäuden – richtlinie Fernwärmeanlagen Verfahren zur Berechnung der DREWAG-Werknorm TR FW 03 – Nachspeisung Norm-Heizlast aus dem Primärnetz DREWAG-Werknorm TR N 05 – Hausanschluss- DIN VDE 0100 Bestimmungen für das Errichten von einrichtungen in Gebäuden Starkstromanlagen mit Nennspan- VOB/Teil C: ATV DIN 18380 – Heizanlagen und nungen bis 1000 V zentrale Wassererwärmungsanlagen Technische Regel der PTB K 8 18.2 Verordnungen, Richtlinien und Technische Vorschriften Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen. Verordnung über Allgemeine Bedingun- gen für die Versorgung mit Fer nwärme (AVBFernwärmeV) Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV) Verordnung über Sicherheit und Gesundheits- schutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürf- tiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicher- heitsverordnung – BetrSichV) Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU bzw. Druck- geräteverordnung Gesetz über das Mess- und Eichwesen (MessEG) VDI-Richtlinie 2035, Blatt 1 – Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen – Steinbildung in Trinkwassererwärmungs- und Warmwasser-Heizungsanlagen 14 Stand 01/2021
Anlage 1: Bezeichnung der Bauteile Allgemein TWW-Bereitung 1 Schmutzfänger 70 Warmwasserspeicher, Edelstahl 2 Taco-Setter 71 Zirkulationspumpe 3 Absperrarmatur, Flanschanschluss 72 TW-Zähler 4 Absperrarmatur allgemein 73 absperrbares Rückschlagventil mit Prüfentlee- 5 Rückschlagarmatur rung 6 Thermometer 75 TW-Membrandruckausdehnungsgefäß 7 Manometer 76 Rohrbe- und -entlüfter 10 Twinlok®-Universalmess-Stutzen 78 Puffergefäß mit Ausströmvorrichtung 79 Warmwasserspeicher mit Heizregister Fernwärme-Übergabestation Sicherheitstechnik 11 Volumenstrom- und Differenzdruckregler 13 Wärmemengenzähler 81 Sicherheitsdruckbegrenzer min4 15 Entleerung 82 Sicherheitstemperaturwächter 84 Sicherheitsventil/Kennbuchstaben „D/G/H“ Wärmeübertrager oder „H“5 85 Sicherheitsventil/Kennbuchstabe „W“ 20 Plattenwärmeübertrager 21 Füll- und Entleerarmatur Temperaturfühler 22 Anschluss Ausdehnungsgefäß 25 Motorstellventil mit Sicherheitsrückstellung 92 TF Netz-Rücklauf 27 Motorstellventil mit schnellem Antrieb und 93 TF Vorlauf Zwischenheizkreis Sicherheitsrückstellung 94 TF Rücklauf Zwischenheizkreis 95 TF Vorlauf Heizkreis Heizkreis gleitend 96 TF Rücklauf Heizkreis 97 TF zur Begrenzung der Speicherladetemperatur 31 2-Wege-Stellventil, dichtschließend 98 TF Vorlauf Ladekreis 32 Umwälzpumpe Heizkreis gleitend, elektronisch 99 TF Rücklauf Ladekreis drehzahlgeregelt 100 TF Speicher 33 Entlüftung, ggf. in Absperrarmatur integriert 101 TF Außentemperatur 102 Tauchtemperaturregler Heizkreis TWW-Bereitung 103 Frequenzumformer 50 Wärmeübertrager Zwischenheizkreis/TWW- Bereitung 53 Umwälzpumpe Heizkreis TWW-Bereitung 54 Umwälzpumpe TWW-Ladekreis 55 Anschlüsse für Differenzdruckmessung 4 Einsatz nur in Kompaktstationen mit Anschluss am Primärnetz und Einstellwert STW > 100° C 5 Auswahl der Sicherheitsventile nach DIN 4747-1/TRD 721 Stand 01/202115
16 Anlage 1 | Bild 1 .RPSDNWVWDWLRQ 79 39 9/ : 75 5/ hEHUJDEHVWDWLRQ +DXVDQVFKOXVVOHLWJ +DXVVWDWLRQ +DXVDQODJH (LJHQWXPGHU'5(:$* 'LH(LJHQWXPVJUHQ]H'5(:$*.XQGHNDQQYHUWUDJOLFKDQGHUVYHUHLQEDUWZHUGHQ 6FKHPDWLVFKH'DUVWHOOXQJHLQHV $QODJH )HUQZlUPH+DXVDQVFKOXVVHV %LOG %HJULIIHXQG(LJHQWXPVJUHQ]HQ Stand 01/2021
9/ 79 39 Anlage 1 | Bild 2 : 75 5/ ['1 ['1 $XVODXIVWUHFNH (LQODXIVWUHFNH +DXVDQVFKOXVVOHLWXQJ hEHUJDEHVWDWLRQ $XVIKUXQJ 5|QWJHQSUIXQJYRQGHU5RKUQlKWH QXUEHL31 YROOVWlQGLJH:lUPHGlPPXQJ 5RKUPDWHULDO3*+ %HVFKLOGHUXQJ 9RUODXI5FNODXI(QWOHHUXQJ(QWOIWXQJ (LQODXIVWUHFNHQ['1 JHUDGH5RKUOHLWXQJ +LQWHU0LVFKSXQNWHQ]XVlW]OLFKJHVWUHFNWH/lQJHYRQ['1HLQKDOWHQ $XVODXIVWUHFNHQ['1 JHUDGH5RKUOHLWXQJ $QODJH %LOG Stand 01/202117
18 0RGXO 0RGXO 0RGXO 0RGXO )HUQZlUPH :h6L7HFKQLN +HL]NUHLV 7::%HUHLWXQJ hEHUJDEHVWDWLRQ 31 JOHLWHQG 31 Anlage 1 | Bild 3 31 31 *HEUDXFKVPXVWHU $NWHQ]HLFKHQ 9/ 5/ 0 :: )8 7 0 7 7 9/ =,5. 79 3 79 9 : : 75 75 5/ .: P 7 5HJOHU )HUQZlUPH+DXVVWDWLRQ31 $QODJH :DUPZDVVHUEHUHLWXQJLP'XUFKIOXVVV\VWHP %LOG Stand 01/2021
0RGXO 0RGXO 0RGXO 0RGXO /DGHVSHLFKHUXQG )HUQZlUPH :h6L7HFKQLN +HL]NUHLV 7::%HUHLWXQJ 7:$QVFKOVVH hEHUJDEHVWDWLRQ 31 JOHLWHQG 31 31 31 31 5HJHOXQJEHU 'UHK]DKOGHU=ZLVFKHQKHL]NUHLVSXPSH Anlage 1 | Bild 4 9/ 5/ 0 7 :: 0 7 7 9/ =,5. 79 39 79 : : 75 75 5/ .: P 7 5HJOHU )HUQZlUPH+DXVVWDWLRQ31 $QODJH :DUPZDVVHUEHUHLWXQJLP6SHLFKHU/DGH6\VWHP %LOG Stand 01/202119
20 0RGXO 0RGXO 0RGXO 0RGXO 0RGXO )HUQZlUPH +HL]NUHLV +HL]NUHLV +HL]NUHLV 7::%HUHLWXQJ hEHUJDEHVWDWLRQ JOHLWHQG NRQVWDQW JOHLWHQG 31 Anlage 1 | Bild 5 31 31 31 31 *HEUDXFKVPXVWHU $NWHQ]HLFKHQ 9/ 5/ 9/ 5/ 9/ 5/ 0 0 :: 7 0 0 7 9/ =,5. 79 3 79 9 : : 75 75 5/ .: P [' (LQODXIVWUHFNH [' JHVWUHFNWH(LQODXIOlQJH 7 5HJOHU )HUQZlUPH+DXVVWDWLRQ31 DEN: $QODJH :DUPZDVVHUEHUHLWXQJLP'XUFKIOXVVV\VWHP %LOG Stand 01/2021
0RGXO 0RGXO 0RGXO )HUQZlUPH +HL]NUHLV 7::%HUHLWXQJ hEHUJDEHVWDWLRQ JOHLWHQG 31 Anlage 1 | Bild 6 31 31 9/ 5/ :: 0 0 7 9/ =,5. 79 3 79 9 : : 75 75 5/ .: P [' (LQODXIVWUHFNH [' JHVWUHFNWH(LQODXIOlQJH 7 5HJOHU )HUQZlUPH+DXVVWDWLRQ31 ELVN: $QODJH :DUPZDVVHUEHUHLWXQJLP'XUFKIOXVVV\VWHP %LOG Stand 01/202121
22 0RGXO 0RGXO 0RGXO /DGHVSHLFKHUXQG )HUQZlUPH +HL]NUHLV 7::%HUHLWXQJ 7:$QVFKOVVH hEHUJDEHVWDWLRQ JOHLWHQG 31 31 Anlage 1 | Bild 7 31 31 9/ 5/ 7 0 :: 0 7 9/ =,5. 79 3 79 9 : : 75 75 5/ .: [' P (LQODXIVWUHFNH [' 7 JHVWUHFNWH(LQODXIOlQJH 5HJOHU )HUQZlUPH+DXVVWDWLRQ31 $QODJH :DUPZDVVHUEHUHLWXQJLP6SHLFKHU/DGH6\VWHP %LOG Stand 01/2021
Anlage 2 | Blatt 1 Einsatzbereiche Wärmezähler PN 16- und PN 25-Heizwassernetze Wärmezählerplätze (Passstück und Temperaturfühlergröße) Druckstufe bis PN 16 Heizwasservolumenstrom1 Zählergröße Anschluss Passstücklänge Temperaturfühler (l/h) (Qp) Gewinde/Flansch bis600 0,6 G 3/4“ 110 mm bis1.500 1,5 G 3/4“ 110 mm M10x1 mm, 38 mm bis2.500 2,5 G 1“ 190 mm in Kugelhahn2 bis3.500 3,5 G 1 1/4“ 260 mm bis6.000 6 G 1 1/4“ 260 mm bis10.000 10 G 2“ 300 mm 100 mm Tauchhülse3 >10.000 Ausführung nach Vorgaben für Druckstufe PN25 1 Bestimmung des Heizwasservolumenstroms nach vereinbarter Heizleistung (Winter) bei vereinbarter Temperaturspreizung (Winter) bzw. nach vereinbarter Heizleistung (Sommer) bei vereinbarter Temperaturspreizung (Sommer) 2 bis QP=6 nur Vorlauffühler, Rücklauffühler im Durchflusssensor 3 ab QP=10 Vor- und Rücklauffühler in Tauchhülse 1/2“ Druckstufe PN 25 Heizwasservolumenstrom 4 Zählergröße Anschluss Passstücklänge Temperaturfühler (l/h) (Qp) Gewinde/Flansch bis600 0,6 DN 20 190 mm bis1.500 1,5 DN 20 190 mm bis2.500 2,5 DN 20 190 mm bis3.500 3,5 DN 25 260 mm 100 mm in Tauchhülse5 bis6.000 6 DN 25 260 mm bis10.000 10 DN 40 300 mm bis15.000 15 DN 50 270 mm bis25.000 25 DN 65 300 mm bis40.000 40 DN 80 300 mm 150 mm in bis60.000 60 DN 100 360 mm Tauchhülse5 >60.000 objektkonkrete Festlegung in Planungsbestätigung 4 Zur Ermittlung des Heizwasser-Volumenstroms ist die max. Temperatur zur Berechnung des Wärmeübertragers (110° C) und die vertraglich vereinbarte Rücklauftemperatur zu verwenden. 5 in Vor- und Rücklauf Hochdruckeinschweißstutzen 1/2“, Die Hochdruckeinschweißstutzen sind so anzuordnen, dass sich die vorderen 50 mm der Tauchhülse unmittelbar in der Kernströmung des Mediums befinden (z. B. bis DN 32 Einbau in Formstücke, bei DN 40 + DN 50 Schrägeinbau entgegen der Strömungsrichtung). Die Tabellen dienen der Orientierung zur Planung der Übergabestation. Die objektkonkrete Passstück- und Fühlergröße wird in der Planungsbestätigung festgelegt. Der maximale Abstand zwischen Wärmezählerpassstück und Vorlauftemperaturaufnahme beträgt 1,5 m. Stand 01/202123
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