Technische Anschlussbedingungen - für die Versorgung aus den Fernwärmenetzen der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH

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Technische
Anschlussbedingungen

für die Versorgung aus den Fernwärmenetzen
der DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH

Ausgabe 01/2021
INHALTSVERZEICHNIS
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Anlagenverzeichnis                                3   9   Wärmezähler (Verrechnungszähler)             10
                                                          9.1   Auswahl und Betrieb der
1    Allgemeines                                 4              Messeinrichtung                        10
     1.1    Geltungsbereich                      4        9.2   Zählerplatz                            10
     1.2    Anschluss an die Fernwärmeversorgung 4        9.3   Temperaturfühler                       10

2    Wärmebedarf und Verrechnungsleistung         4   10 Zentrale Wassererwärmungsanlage               10

3    Plombenverschlüsse                           4   11 Raumlufttechnische Anlagen und Luftheizer 10

4    Qualität und Entnahme der Wärmeträger        5   12 Fernwärmebetriebene Kälteanlagen              11
     4.1     Heizwassernetze des Verbundsystems   5
     4.1.1   Primär-Heizwassernetz                5   13 Einzureichende Unterlagen                     11
     4.1.2   Sekundär-Heizwassernetze             5      13.1    Zur Antragstellung                    11
     4.2     Inselsysteme                         5      13.2    Zur Planungsbestätigung der
     4.3     Füllung, Nachspeisung und Entnahme   5              Hausstation                           11
                                                         13.3    Zum Baubeginn/Inbetriebnahme          11
5    Parameter der Wärmeträger                    5
     5.1    Heizwassernetze des Verbundsystems    5   14 Bauausführung                                 11
     5.1.1  Primär-Heizwassernetz                 5      14.1     Anforderungen an die Bauausführung   11
     5.1.2  Sekundär-Heizwassernetze              6      14.1.1 Systeme mit VL-Temperaturen >110° C    11
     5.2    Heizwassernetze der Inselsysteme      6      14.1.1.1 Vorgefertigte Hausstationen          11
                                                         14.1.1.2 Vor Ort hergestellte Hausstationen
6    Anforderungen an den Hausanschlussraum       6               und Anlagenteile                     11
     6.1    Grundlagen                            6      14.1.2 Systeme mit VL-Temperatur ≤ 110° C     12
     6.1.1  Raumgröße                             6      14.1.2.1 Vorgefertigte Fernwärmeanlagen       12
     6.1.2  Raumlage                              6      14.1.2.2 Vor Ort hergestellte
     6.1.3  Zutritt                               7               Fernwärmeanlagen und Anlagenteile    12
     6.2    Raumausstattung                       7      14.2     Druckprüfung                         13
     6.2.1  Wasseranschluss und Entwässerung      7      14.3     Wärmeschutz                          13
     6.2.2  Elektrische Anlagen und
            Datenfernübertragung                  7   15 Baubeginn/Inbetriebnahme                      13
     6.2.3  Wärme- und Schalldämmung              7
     6.3    Sicherheitsbedingungen                7   16 Abnahme                                       13

7    Hausanschluss und Hausstation                8   17 Betrieb                                       13
     7.1    Hausanschlussleitung                  8
     7.2    Hausstation                           8   18 Mitgeltende Unterlagen (Auszug)               14
     7.2.1  Übergabestation                       8      18.1    Normen                                14
     7.2.2  Hauszentrale                          8      18.2    Verordnungen, Richtlinien und
     7.2.3  Hausanlage                            8              Technische Vorschriften               14
     7.2.4  Auslegungskriterien                   8
     7.3    Erweiterung und Änderung              9
     7.4    Eigentumsgrenze                       9

8    Regelung und Sicherheitstechnik in Anlagen 9
     8.1    Regelung                            9
     8.1.1  Temperaturregelung                  9
     8.1.2  Rücklauftemperaturbegrenzung        9
     8.2    Sicherheitstechnik                  9
     8.2.1  Temperaturabsicherung               9
     8.2.2  Druckabsicherung                   10

2                                                                                         Stand 01/2021
Anlagenverzeichnis

Anlage 1    Bezeichnung der Bauteile

            Bild 1         Schematische Darstellung eines Fernwärme-Hausanschlusses

            Bild 2         Schematische Darstellung einer Fernwärme-Übergabestation

            Bild 3 bis 7   Schaltschemata der Fernwärme-Hausstationen

Anlage 2 Blatt 1           Einsatzbereiche Wärmezähler
		                         PN 16- und PN 25-Heizwassernetze

  Blatt 2                  Einsatzbereiche Volumenstrom- und Differenzdruckregler
		                         PN 25-Heizwassernetz

  Blatt 3                  Einsatzbereiche Volumenstrom- und Differenzdruckregler
		                         PN 16/PN 10-Heizwassernetz

Anlage 3    Blatt 1        Antrag auf Inbetriebnahme für FW-Hausstation – Heizungsanlage Neubau –

            Blatt 2        Antrag auf Inbetriebnahme für FW-Hausstation – Heizungsanlage Bestand –

Anlage 4    Fernwärme-Hausstation mit indirektem Anschluss an Heizwasser-Fernwärmenetze

Anlage 5    Bild 1         plombierbarer Kugelhahn bei Nenndrücken kleiner/gleich 16 bar

Stand 01/20213
1          Allgemeines                                    Werden Mängel an der Anlage festgestellt, die den
                                                          Forderungen der TAB, den gesetzlichen oder behördli-
Aufgrund § 4 Abs. 3 und § 17 der „Verordnung über         chen Bestimmungen widersprechen bzw. die Sicherheit
Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit             gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen,
Fernwärme“ (AVBFernwärmeV), legt DREWAG – Stadt-          so ist DREWAG oder deren Beauftragte berechtigt, die
werke Dresden GmbH (nachstehend DREWAG ge-                Inbetriebnahme oder die Versorgung bis zur Beseitigung
nannt) folgende Technische Anschlussbedingungen           der Mängel zu verweigern.
(TAB) Fernwärme fest, die aus Gründen der sicheren,
störungsfreien Wärmeversorgung notwendig und vom
Anschlussnehmer zu beachten sind.                         2          Wärmebedarf und
                                                                     Verrechnungsleistung
Weiterhin ist der Zugriff auf die DREWAG-Werknorm
TR FW 01 unter folgendem Link möglich:                    Der Wärmebedarf für die verschiedenen Verwendungs-
http://www.drewag.de/tab                                  zwecke ist nach den allgemein anerkannten Regeln der
                                                          Technik zu ermitteln.
1.1        Geltungsbereich
                                                          Zwischen dem Anschlussnehmer und DREWAG wird die
Diese TAB gelten für die Planung, den Anschluss, die      vorzuhaltende Wärmeleistung als Verrechnungsleistung
Änderung oder Erweiterung und den Betrieb von Haus-       vereinbart, die aufgrund betriebstechnischer Erfahrungs-
stationen und Hausanlagen (im folgendem zusammen-         werte dem Wärmebedarf der Kundenanlage bei einer
gefasst Anlagen), die an                                  Außenlufttemperatur von – 15° C entspricht.

        die Heizwassernetze des Verbundsystems (Pri-      Für diese Verrechnungsleistung wird von DREWAG auf
        mär- und Sekundärnetze);                          der Basis der vereinbarten Versorgungstemperaturen
        die Heizwassernetze der Inselsysteme              der entsprechende Heizwasser-Volumenstrom ermittelt
                                                          und am Volumenstrom- und Differenzdruckregler in der
der DREWAG angeschlossen sind bzw. angeschlossen          Übergabestation eingestellt.
werden.

Im Folgenden werden Sekundärnetze und Inselnetze (bis     3          Plombenverschlüsse
PN16) einheitlich als Sekundärnetze benannt.
                                                          Haupt- und Sicherungsstempel (Stempelmarken oder
Diese TAB gelten ab dem 01.01.2021 und ersetzen die       Plomben) dürfen nach dem Mess- und Eichgesetz (Mes-
TAB Stand 03/2019 Fernwärme der DREWAG.                   sEG) nicht entfernt oder beschädigt werden.

Geltende Gesetze, Bestimmungen des Deutschen Insti-       Plombenverschlüsse der DREWAG dürfen nur mit Ein-
tutes für Normung e. V. (DIN), Europäische Normen (EN),   willigung der DREWAG oder deren Beauftragte geöffnet
Verordnungen und Vorschriften bleiben von den TAB         werden.
unberührt.
                                                          Stellt der Anschlussnehmer, der Anschlussnutzer oder
1.2        Anschluss an die                               dessen Beauftragter fest, dass Plombenverschlüsse
           Fernwärmeversorgung                            fehlen oder beschädigt sind, so ist dies DREWAG oder
                                                          deren Beauftragte unverzüglich mitzuteilen.
Die Herstellung eines Fernwärmeanschlusses an das Fern-
wärmenetz ist entsprechend Abschnitt 13 zu beantragen.    Bei Gefahr im Verzug dürfen die Plomben sofort ent-
                                                          fernt werden; in diesem Fall ist DREWAG oder deren
Mindestens 4 Wochen vor Bestellung der Hausstation        Beauftragte unverzüglich unter Angabe des Grundes zu
sind die Planungsunterlagen bei DREWAG zur Planungs-      verständigen.
bestätigung (siehe Abschnitt 13.2) einzureichen.

Technisch begründete Abweichungen von den TAB sind
vor Ausführung der Arbeiten schriftlich zu vereinbaren.

Der Anschluss der Hausstation an das Fernwärmenetz
wird durch DREWAG oder deren Beauftragte errichtet.
Abweichungen sind gesondert zu vereinbaren.

4                                                                                                Stand 01/2021
4              Qualität und Entnahme der                  4.3        Füllung, Nachspeisung und
               Wärmeträger                                           Entnahme

4.1            Heizwassernetze des                        Die Entnahme des Fernheizwassers zum Füllen und zur
               Verbundsystems                             Nachspeisung von indirekten Kundenanlagen darf nur
                                                          durch DREWAG selbst bzw. mit deren Genehmigung
4.1.1          Primär-Heizwassernetz                      erfolgen.

Als Wärmeträger dient aufbereitetes Wasser. Der Wär-      Das Nachfüllen/Wiederbefüllen von direkt angeschlosse-
meträger hat folgende Kenndaten (Qualität)                nen Hausanlagen ist 48 Stunden vorher bei der Leitstelle
                                                          Fernwärme (Leitstelle.Fernwaerme@SachsenEnergie.de)
Summe Erdalkalien                  mmol/l     < 0,01      anzuzeigen. Festinstallierte handbediente sowie auto-
                                                          matische Nachspeiseanlagen sind nicht zugelassen.
elektr. Leitfähigkeit bei 25° C
(unbehandelt)                      µS/cm      < 20        Die Entnahme des Fernheizwassers zu anderen Zwecken
                                                          ist nicht gestattet.
pH-Wert bei 25° C			 9 – 9,5
                                                          Das Einspeisen von Trinkwasser in Heizwassernetze
Summe Erdalkalien                  mmol/l     < 0,01      der DREWAG und in direkt an die Heizwassernetze der
                                                          DREWAG angeschlossene Teile der Hausanlagen ist
Kieselsäure (SiO2)                 mg/l       < 0,5       unzulässig.

Chlorid (Cl)                       mg/l       < 1,0
                                                          5          Parameter der Wärmeträger
Sauerstoff (O2)                    mg/l       < 0,02
                                                          Alle Drücke sind als Überdrücke angegeben!
Eisen ges. (Fe2+/Fe3+)             mg/l       < 0,1
                                                          5.1        Heizwassernetze des
Kupfer (Cu2+)                      mg/l       < 0,01                 Verbundsystems

Ammonium (NH4+)                    mg/l       < 1,0       5.1.1      Primär-Heizwassernetz

4.1.2          Sekundär-Heizwassernetze                   Hinweis:
                                                          Die entsprechenden Betriebstemperaturen im Vorlauf
Die Sekundär-Heizwassernetze werden mit Ergänzungs-       werden in Abhängigkeit der jeweiligen mittleren Tages-
wasser aus dem Primär-Heizwassernetz gespeist.            temperaturen durch DREWAG gewährleistet.

Die Qualität des Netzinhaltswassers entspricht der        Berechnungsdruck                 pecalc   (PS)   19 bar
geltenden Richtlinie des AGFW, Energieeffizienzverband
für Wärme, Kälte und KWK e. V., AGFW-Arbeitsblatt FW      max. Betriebsdruck               peAmax (PBmax) 19 bar
510 und der Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure
VDI 2035. Ausnahmen sind gesondert zu vereinbaren.        Berechnungstemperatur
                                                          für rohrstatische und
Konkrete Angaben zum jeweiligen Netzinhaltswas-           sicherheitstechnische
ser werden auf Anfrage von DREWAG zur Verfügung           Auslegung                        calc    (TS)   135° C
gestellt.
                                                          Berechnungstemperatur
4.2            Inselsysteme                               für thermische und
                                                          hydraulische Bemessung           calcW (TD)     110° C
Die Kenndaten des Wärmeträgers der Inselsysteme wer-
den auf Anfrage von DREWAG zur Verfügung gestellt.        Höchste Betriebs-
                                                          temperatur im Vorlauf            AmaxV (TBVmax) 125° C+5K

                                                          Tiefste Betriebs-
                                                          temperatur im Vorlauf            AminV (TBVmin) 90° C

Stand 01/20215
Höchste Betriebstemperatur                                             Die Anordnung der Fernwärmeanlagen und Anschlüsse
im Rücklauf                            AmaxR (TBRmax)  40° C         im Hausanschlussraum sind im Rahmen der Anschluss-
(durch den Kunden                                                      vereinbarung und Projektprüfung mit DREWAG oder
zu gewährleisten)                                                      deren Beauftragte abzustimmen.

Differenzdruck                                                         In Gebäuden ohne Keller ist bauseits vorzugsweise eine
nach der Übergabestation1              Dp      0,8 bar                 Einführungsgrube mit geeigneter Abdeckung bzw. Ab-
                                                                       sturzsicherung durch den Grundstückseigentümer her-
Differenzdruck für die                                                 zustellen. Größe und technische Ausführung einschließ-
Auslegung der Kraft-                                                   lich der verschiebesicheren, begehbaren Abdeckung aus
reserve für Stellantriebe              Dp      12 bar2                 Riffelblech oder Gitterrosten sind auch hinsichtlich der
                                                                       erforderlichen Ausschnitte mit der DREWAG oder deren
5.1.2         Sekundär-Heizwassernetze                                 Beauftragten abzustimmen.

Die unterschiedlichen technischen Parameter der Sekun-                 Befinden sich im Hausanschlussraum oder in dessen un-
där-Heizwassernetze für die Auslegung der Hausstation                  mittelbarer Umgebung Brandmeldeanlagen oder andere
und Hausanlage werden auf Anforderung von DREWAG                       Alarmanlagen sind dies der DREWAG mitzuteilen. Die
zur Verfügung gestellt.                                                DREWAG ist berechtigt eigene Hinweisschilder darauf
                                                                       im Bereich des Hausanschlussraumes anzubringen.
Die für den Betrieb der Sekundär-Heizwassernetze
geltenden Fahrkurven der außenlufttemperaturab-                        6.1.1      Raumgröße
hängigen Vorlauftemperatur werden auf Anforderung
von DREWAG oder deren Beauftragte zur Verfügung                        Die Raumgröße ist entsprechend der Größe der Haus-
gestellt.                                                              station und unter Beachtung eines Bedienganges von
                                                                       1,2 m Breite zu wählen.
5.2           Heizwassernetze der Inselsysteme
                                                                       Weiterhin sind folgende Mindestmaße einzuhalten:
Die technischen Parameter der Inselsysteme für die
Auslegung der Hausstation und Hausanlage werden auf                    Mindestmaß Raumhöhe              = 2,00 m
Anforderung von DREWAG zur Verfügung gestellt.                         Empfohlene Raumhöhe              = 2,20 m
                                                                       Mindestmaß Eingangstür
                                                                       Breite x Höhe                    = 0,80 m x 1,95 m
6             Anforderungen an den
              Hausanschlussraum                                        Abweichungen sind rechtzeitig vor Baubeginn mit
                                                                       DREWAG oder von ihr Beauftragten abzustimmen.
6.1           Grundlagen
                                                                       6.1.2      Raumlage
Der Gebäudeeigentümer stellt gemäß § 11
­AVBFernwärmeV unentgeltlich einen gegen unbefug-                      Die Raumlage muss in Abstimmung mit DREWAG
 ten Zutritt abschließbaren Raum zur Verfügung, der die                oder deren Beauftragte so gewählt werden, dass keine
 nachstehenden Bedingungen sowie die Anforderungen                     Beeinträchtigung von Nutzern bzw. Mietern erfolgt. Der
 der DIN 18012 erfüllt.                                                Hausanschlussraum sollte nach Möglichkeit nicht unmit-
                                                                       telbar neben oder unter Schlafräumen oder sonstigen
Für Ein- und Zweifamilienhäuser ist kein separater Haus-               gegen Geräusche zu schützende Räume angeordnet
anschlussraum erforderlich.                                            sein.

Die Fernwärmeanlagen sind durch den Anschlussneh-                      Vor Festlegung der Raumlage ist des Weiteren zu prü-
mer vor unbefugtem Zugriff zu schützen.                                fen, ob sich das betreffende Gebäude in einem Über-
                                                                       schwemmungsgebiet befindet und ob mit einer Erhö-
                                                                       hung des Grundwasserspiegels infolge lang anhaltender
                                                                       Regenfälle gerechnet werden muss. Hiervon ableitend
                                                                       ist in Abstimmung mit DREWAG oder deren Beauftragte
1 Bei Anschlüssen mit großen Wärmeleistungen kann in hydraulisch
  günstigen Netzbereichen ggf. ein höherer Differenzdruck zur Verfü-   eine sichere Raumlage zu wählen bzw. sind technische
  gung gestellt werden. Das Bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung     Maßnahmen zu treffen, die eine Gefährdung des Rau-
  der DREWAG im Einzelfall. Die Funktion des Stellventils ist dann     mes durch Hochwasser oder erhöhten Grundwasserspie-
  nachzuweisen.
2 Der objektkonkret eventuell kleinere Wert ist bei der DREWAG zu      gel verhindern.
  erfragen.

6                                                                                                              Stand 01/2021
6.1.3       Zutritt                                       In der Nähe der Hausstation ist eine Schutzkontakt-
                                                          Steckdose 230 V, mindestens 10 A, für Wartungs- und
Die Zugänglichkeit für DREWAG oder deren Beauftragte      Reparaturarbeiten erforderlich, die in eine Fehlerstrom-
muss jederzeit ohne Schwierigkeiten und Gefährdungen      schutzschaltung einbezogen sein muss.
gewährleistet sein.
                                                          Die elektrische Installation ist nach DIN VDE 0100-737
Der Gebäudeeigentümer gestattet DREWAG den Einbau         auszuführen. Es wird eine Schutzart von mindestens
eines Schlüsseltresors an geeigneter Stelle. In diesem    IP 43 empfohlen. Die Anlagen sind in den Schutzpoten-
Tresor werden die vom Kunden kostenfrei der DREWAG        tialausgleich des Hauses einzubinden. Der Wiederanlauf
auszuhändigenden Schlüssel verwahrt.                      der Station ist bei Spannungswiederkehr nach Netzaus-
                                                          fall zu sichern.
Änderungen der Schließung sind DREWAG oder deren
Beauftragte rechtzeitig unter Zustellung der neuen        Messdaten an einer Datenschnittstelle werden durch
Schlüssel anzuzeigen.                                     DREWAG im MBus-Protokoll nach DIN EN 1434 bereit-
                                                          gestellt. In diesem Fall ist eine gesonderte vertragliche
Die Anbringung von wegweisender Beschilderung ist         Regelung abzuschließen.
durch den Gebäudeeigentümer zu gestatten.
                                                          6.2.3       Wärme- und Schalldämmung

6.2         Raumausstattung                               Vom Anschlussnehmer ist im Hausanschlussraum für
                                                          ausreichende Be- und Entlüftung zu sorgen. Der Raum
                                                          ist frostfrei zu halten. Eine Raumtemperatur von 35° C
6.2.1       Wasseranschluss und                           darf nicht überschritten werden. Der Hausanschluss-
            Entwässerung                                  raum ist gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmun-
                                                          gen frei von Schadstoffen zu halten.
Eine Kaltwasserzapfstelle und eine ausreichende Ent-
wässerung werden vom Anschlussnehmer kostenlos zur        Mit Rücksicht auf Strömungs- und Pumpengeräu-
Verfügung gestellt. Der Hausanschlussraum muss einen      sche sind Schalldämmungen so auszubilden, dass der
Bodeneinlauf oder eine geeignete andere Möglichkeit       Schalldruckpegel in Aufenthaltsräumen die in DIN 4109
zur Entwässerung aufweisen. Ist eine ausreichende         festgelegten Werte nicht übersteigt:
Entwässerung nicht vorhanden oder kann diese aus
technischen Gründen nicht vorgesehen werden, ist die               Wohn- und Schlafräume                 30 dB(A)
technische Lösung mit DREWAG oder deren Beauftragte                Unterrichts- und Büroräume            35 dB(A)
schriftlich zu vereinbaren.
                                                          Werden die o. g. Schalldruckpegel und die Vorschriften
Die technische Lösung zur Entwässerung ist unter          zur Wärmedämmung durch DREWAG eingehalten und
Beachtung einer evtl. Gefährdung des Raumes durch         kommt es trotzdem zu Beeinträchtigungen angrenzen-
Hochwasser oder erhöhten Grundwasserspiegel festzu-       der Räume, so trägt der Anschlussnehmer die Kosten
legen.                                                    zur Mängelbeseitigung.

6.2.2       Elektrische Anlagen und                       6.3         Sicherheitsbedingungen
            Datenfernübertragung
                                                          Die technischen Einrichtungen der Kundenanlage sind
Die Allgemeinbeleuchtung muss eine Beleuchtungsstär-      ausreichend zu beschildern und zu kennzeichnen. Be-
ke von mindestens 100 lx gewährleisten.                   triebsanleitungen und Hinweisschilder für Störfälle sind
                                                          an gut sichtbarer Stelle anzubringen. Die Anordnung
Im Aufstellungsraum ist eine Klemmdose zum Elt-An-        der Gesamtanlage im Hausanschlussraum muss den
schluss der Fernwärmestation vorzuhalten.                 Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften ent-
                                                          sprechen. Bauteile, Aggregate und Armaturen müssen
Wird die elektrische Anlage mit einem Fehlerstrom-        ohne Gefährdung bedient, gewartet oder ausgetauscht
schutzschalter gesichert, ist sicherzustellen, dass die   werden können. Eine Arbeitstiefe von min. 1,2 m vor
Schutzschaltung nicht durch in der Anlage enthaltene      der Übergabestation ist einzuhalten. Abweichungen
Geräte (z. B. Pumpen) ausgelöst werden kann. Der          sind mit der DREWAG abzustimmen. Die erforderlichen
Kunde ist verpflichtet, nach der Auslösung der Schutz-    Arbeitsflächen sind jederzeit freizuhalten. Ein ausrei-
schaltung die Anlage umgehend wieder einzuschalten        chender und sicherer Fluchtweg für den Gefahrenfall
um Frostschäden zu verhindern. Die Haftung durch          muss vorhanden sein.
Unterlassen liegt beim Kunden.

Stand 01/20217
7           Hausanschluss und                               7.2.1       Übergabestation
            Hausstation
                                                            Die Übergabestation ist das Bindeglied zwischen der
7.1         Hausanschlussleitung                            Hausanschlussleitung und der Hauszentrale. Sie dient
                                                            dazu, die Wärme vertragsgemäß an die Hauszentrale zu
Die Hausanschlussleitung verbindet das Verteilungsnetz      übergeben. Die Messeinrichtung zur Verbrauchserfas-
mit der Übergabestation und wird von DREWAG oder            sung ist in der Übergabestation installiert und wird von
deren Beauftragte errichtet.                                DREWAG oder deren Beauftragen beigestellt.

Die Planung und Ausführung der Brandwanddurchdrin-          Die Übergabestation wird entweder von DREWAG
gung (Leitungsdurchführung) erfolgt bei Neubau nach         errichtet oder ist Bestandteil der vom Kunden oder in
Vorgaben des Bauherrn durch DREWAG oder deren               dessen Auftrag errichteten Kompaktstation. Bei der
Beauftragten.                                               Aufstellung/Anschluss und der Gestaltung der Überga-
                                                            bestation ist die DGUV Regel 103-002, insbesondere
Der Gebäudeeigentümer ist für den bau- und brand-           Pkt. 5.10, einzuhalten.
schutztechnischen Erhalt des Gebäudes/ der Brandwand
und somit auch der Brandschottung verantwortlich. Eine      In beiden Fällen wird die Übergabestation von DREWAG
Revisionspflicht der DREWAG besteht nicht.                  finanziert und ist deren Eigentum.

7.2         Hausstation                                     Für die Ausführung gilt das Schaltbild Anlage 1, Bild 2.
                                                            Für die Auswahl der Volumenstrom- und Differenzdruck-
Die Hausstation besteht aus der Übergabestation und         regler, der Passstücke für die Wärmezähler und zugehö-
der Hauszentrale, die baulich getrennt oder in einer Ein-   rige Einbaustellen für Temperaturfühler gelten Anlage 2,
heit (Kompaktstation) zusammengefasst sein können.          Blatt 1 bis 3.
Die Anordnung der Anlagenteile ist Anlage 1, Bild 1 zu
entnehmen. Bei baulicher Trennung von Übergabestati-        7.2.2       Hauszentrale
on und Hauszentrale gehören die verbindenden Rohrlei-
tungen zur Kundenanlage.                                    Die Hauszentrale ist das Bindeglied zwischen der Über-
                                                            gabestation und der Hausanlage. Sie dient der Anpas-
Grundsätzlich sollten nur Hausstationen zum Einsatz         sung der Wärmelieferung an die Hausanlage hinsichtlich
kommen, die in der technischen Ausführung den               Druck, Temperatur und Volumenstrom.
Schaltbildern Anlage 1, Bild 3 bis 7 entsprechen. Andere
Schaltungen sind im Zuge der Planungsbestätigung            7.2.3       Hausanlage
abzustimmen. Für die Gestaltung der Übergabestation
und des mit Heizwasser der DREWAG durchströmten             Die Hausanlage ist so auszulegen, dass die unter
Teiles der Hauszentrale ist DREWAG-Werknorm TR              Punkt 5 vorgeschriebene maximale Rücklauftemperatur
FW 01 verbindliche Vorschrift. Zur Gestaltung der übri-     nicht überschritten wird.
gen Hauszentrale kann diese als Empfehlung angesehen
werden. Die Druckgeräterichtlinie ist zu beachten. Der      DREWAG empfiehlt für fernwärmeversorgte Hausanla-
Anschluss an das Primär-Heizwassernetz erfolgt immer        gen große Temperaturspreizungen.
indirekt, d. h. das Heizwasser der Hausanlage wird durch
Wärmeübertrager vom Fernwärmenetz getrennt (Anla-           Für den hydraulischen Abgleich sind selbsttätig wirken-
ge 1, Bild 3). Hausstationen sind so auszuführen, dass      de Strangregulierventile, für die individuelle Temperatur-
entsprechend DIN 4747-1 kein Heizwasser unausgekühlt        regelung Heizkörperthermostatventile mit Voreinstellung
in den Rücklauf strömen kann.                               für hohe Temperaturspreizungen einzusetzen.

Der Anschluss an ein Sekundärnetz ≤ PN10 kann direkt        Hausanlagen sind gemäß DIN 4747-1 so auszuführen,
nach dem Schaltbild Anlage 1, Bild 5 bis 7 erfolgen.        dass kein Vorlaufmedium ungenutzt in den Rücklauf
                                                            strömen kann.
Die Trinkwarmwasserbereitung in Sekundärnetzen sollte
direkt ans Fernwärmenetz angeschlossen werden.              7.2.4       Auslegungskriterien

Für Kälteanlagen gelten besondere Regelungen (siehe         Die Schaltschemata zur Gestaltung der Hausstation sind
Pkt. 12).                                                   in Anlage 1 zusammengestellt. Insbesondere zu beach-
                                                            ten sind die folgenden Auslegungskriterien:

8                                                                                                    Stand 01/2021
Der Einsatz von Plattenwärmeübertragern ist nur in         8           Regelung und
gelöteter Ausführung zulässig. Plattenwärmeübertrager                  Sicherheitstechnik in Anlagen
sind so einzubauen, dass aus der Anlage keine Kräfte
oder Momente auf die Stutzen übertragen werden             8.1         Regelung
können.
                                                           8.1.1       Temperaturregelung
Der Einsatz von Twinlok® -Universalmess-Stutzen ist
zugelassen. Der Wärmeübertrager ist jedoch in jedem        Geregelt wird die Vorlauftemperatur der Hausanlage.
Falle primär- und sekundärseitig mit je einem Manome-      Als Führungsgröße sollte nicht die momentane, sondern
ter auszurüsten.                                           eine gemittelte Außenlufttemperatur dienen. Dazu
                                                           ist ein Anschlusskabel für das Anforderungssignal der
Bei Verwendung von kupferverlöteten Plattenwärme-          Temperaturreglung oder zum Außentemperaturfühler
übertragern für die Trinkwarmwasserbereitung darf die      bauseits erforderlich.
nachfolgende Trinkwasserinstallation keine verzinkten
Rohrleitungen enthalten.                                   Der Einbau der Regelarmatur erfolgt bei indirektem
                                                           Anschluss grundsätzlich im Primärvorlauf. Je nach ört-
Kombinationen aus verzinktem Material mit Kupfer sind      lichen Verhältnissen können im Bedarfsfall Ausnahmen
nicht zulässig.                                            vereinbart werden.

Armaturen im Primär-Heizwassernetz sind einzuschwei-       Die Stellgeräte (Ventil + Antrieb) mit Sicherheitsfunktion,
ßen oder mit flachdichtenden Verbindungen zu installie-    die direkt mit Fernwärmemedium durchflossen werden,
ren. Armaturen mit Sphäroguss- oder Rotgussgehäuse         müssen so bemessen sein, dass sie gegen den unter
dürfen nur dann im Primärnetz eingebaut werden,            Pkt. 5 genannten maximalen Differenzdruck öffnen und
wenn sichergestellt ist, dass auf die Armaturen keine      schließen können.
unzulässigen Spannungen übertragen werden können.
                                                           Für die Hauszentrale und die Hausanlage gelten die
Für die vom Primär-Heizwasser durchflossenen Anlagen-      Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV).
teile sind nicht zugelassen:
                                                           8.1.2       Rücklauftemperaturbegrenzung
        PTFE-Flachdichtungen
        konische Verschraubungen                           Die maximale Rücklauftemperatur gemäß Pkt. 5 darf
        Weichlotverbindungen                               nicht überschritten werden.
        Hanfdichtungen
        Gummikompensatoren                                 Die Einhaltung der maximalen Rücklauftemperatur ist
        flexible Rohrleitungen                             durch den Aufbau und die Betriebsweise der Hausstati-
                                                           on und Hausanlage sicherzustellen.
Die vorgesehenen Materialien (Rohrleitungen, Flansche
und Dichtungen, Armaturen, Druck- und Temperatur-          Die Rücklauftemperaturbegrenzung muss auf das Stell-
messgeräte) müssen der Qualität des Wärmeträgers           glied der Vorlauftemperaturregelung wirken.
nach Punkt 4 der TAB und den maximalen Betriebsbe-
dingungen nach Punkt 5 der TAB entsprechen.                8.2         Sicherheitstechnik

Weiterhin sind die Auslegungskriterien für eine Haussta-   8.2.1       Temperaturabsicherung
tion aus der DREWAG-Werknorm TR FW 01 zu beachten.
                                                           Eine Temperaturabsicherung ist erforderlich, wenn
7.3        Erweiterung und Änderung                        die maximale Netzvorlauftemperatur größer ist als die
                                                           maximal zulässige Vorlauftemperatur der Hausanlage.
Die anlagentechnische Gestaltung der Hausstation ist       In diesem Falle müssen die Stellgeräte eine Sicherheits-
vor Beginn der Umbauarbeiten mit DREWAG oder deren         funktion (Notstellfunktion) nach DIN 4747-1 aufweisen.
Beauftragte abzustimmen (s. a. Punkt 1.2 und § 15
AVBFernwärmeV).                                            Die Temperaturabsicherung der Hausanlage muss nach
                                                           DIN 4747-1 erfolgen.
7.4        Eigentumsgrenze
                                                           Bei indirektem Anschluss müssen die Messwertauf-
Die Eigentumsgrenze wird durch DREWAG oder deren           nehmer unmittelbar am Wärmeübertrager angeordnet
Beauftragten gemäß Anlage 1, Bild 1 vor Ort kenntlich      werden. Die Primär-Rücklauftemperaturbegrenzung ist
gemacht.

Stand 01/20219
eine Schutzeinrichtung gegen Überhitzung bei Pumpen-      Nachträglich dürfen in einem Abstand unter 50 mm ne-
ausfall und darf nicht deaktiviert werden.                ben Messsignalleitungen keine anderen Leitungen wie
                                                          z. B. Netzversorgungsleitungen und Datenübertragungs-
8.2.2      Druckabsicherung                               kabeln verlegt werden.

Für die Druckabsicherung der Hausanlage gilt              Im Zusammenhang mit der Installation von Messsys-
DIN 4747-1.                                               temen gemäß EnWG kann es erforderlich werden,
                                                          dass Kommunikationseinrichtungen installiert werden
                                                          müssen. Der Anschlussnehmer stellt dafür die erforderli-
9          Wärmezähler                                    chen Installationsflächen zur Verfügung und duldet den
           (Verrechnungszähler)                           Einbau und ggf. die Verlegung von zusätzlichen Verbin-
                                                          dungskabeln.
9.1        Auswahl und Betrieb der
           Messeinrichtung                                9.3        Temperaturfühler

Art, Zahl und Größe der einzusetzenden Messeinrich-       Der Einbau der Temperaturfühler erfolgt durch DREWAG
tungen werden von DREWAG oder deren Beauftragte           oder deren Beauftragte. Grundsätzlich dürfen die Tem-
bestimmt.                                                 peraturfühlerpaare nur in symmetrischer Anordnung
                                                          verbaut werden. Die Fühlerlängen sind gemäß Anlage 2,
Der Einbau von Messeinrichtungen erfolgt nach Eingang     Blatt 1 auszuwählen. Der Einbau der Fühler erfolgt in
des unterschriebenen Antrags auf Inbetriebnahme für       Tauchhülsen aus Edelstahl gemäß der europäischen
FW-Kundenstationen (siehe Anlage 3) – durch DREWAG        Messgeräterichtlinie (MID). Alle Tauchhülsen werden
oder deren Beauftragte.                                   durch DREWAG oder deren Beauftragte bereitgestellt.

Der Ausbau von Messeinrichtungen wird nach schriftli-     Für Wärmezähler mit Nenndurchflüssen kleiner/gleich
cher Beauftragung ausschließlich durch DREWAG oder        Qp 6 m³/h ist der Einbau der Temperaturfühler bei
deren Beauftragte realisiert.                             Neuinstallation des Rohrleitungsabschnitts im Bereich
                                                          der Messstelle mit Nenndrücken kleiner/gleich 16 bar
9.2        Zählerplatz                                    nur direkt eintauchend vorzusehen. Dabei soll für den
                                                          Vorlauffühler ein plombierbaren Kugelhahn zur Anwen-
Den Aufstellungs- bzw. Anbringungsort der Mess­           dung kommen (siehe Anlage 5, Bild 1).
einrichtung bestimmt DREWAG oder deren Beauftrag-
te. Zählerplätze sind innerhalb der Übergabestation
vorzusehen.                                               10         Zentrale
                                                                     Wassererwärmungsanlage
Für die Aufnahme der Messeinrichtung ist ein ent-
sprechendes Rohrformstück (Passstück) in der Überga-      Die zentrale Trinkwarmwasserbereitung erfolgt bei
bestation bereitzustellen. Technische Details sind mit    Anschluss am Primärnetz indirekt und an Sekundärnet-
DREWAG oder deren Beauftragte abzustimmen.                zen in der Regel direkt entsprechend DIN EN 1717. Es
                                                          sind Lösungen anzustreben, welche die Gleichzeitigkeit
Beim Einbau der Messeinrichtung sind folgende Min-        von Raumheizungs- und Wassererwärmungsbedarf
destanforderungen zu beachten:                            verhindern. Dazu ist eine Schaltvariante mit Rücklauf-
                                                          ausnutzung des Raumwärmeanteils oder eine Teil- bzw.
        Einlaufstrecke 5 x DN                             absolute Vorrangschaltung zur Raumheizung zu wählen.
        Auslaufstrecke 3 x DN                             Der Einsatz von Durchflusssystemen ist im Rahmen der
        Zwischen Mischpunkt und Wärmemengen-              Planungsbestätigung (Pkt. 13.2) abzustimmen.
        zähler inkl. Temperaturfühler ist eine Mindest-
        einlauflänge von 10 x DN vorzusehen, in der
        ersten Hälfte der Einlauflänge können Form-       11         Raumlufttechnische Anlagen
        stücke angeordnet werden.                                    und Luftheizer

Die Wärmemesseinrichtung darf keinen, von Rohren          Raumlufttechnische Anlagen und Luftheizer sind mit ei-
oder Formstücken verursachten, Spannungen ausgesetzt      nem verzögerten Lüfteranlauf zu schalten (Frostschutz).
werden. Sie muss spannungsfrei und ohne Berührung         Bei Außerbetriebnahme der Lüfter muss die Wärmezu-
mit den sie umgebenden Wänden installiert werden          fuhr unterbrochen werden. Ein unausgekühltes Ab-
können.                                                   strömen von Vorlaufmedium in den Rücklauf ist gemäß
                                                          DIN 4747-1 nicht zulässig.

10                                                                                                Stand 01/2021
Die Regelung ist nach DIN 4747-1, Abschnitt 7.1.5 so zu     14          Bauausführung
bemessen, dass die Rücklauftemperatur gemäß Punkt 5
bei allen Lastfällen nicht überschritten wird.              14.1        Anforderungen an die
                                                                        Bauausführung

12          Fernwärmebetriebene                             14.1.1      Systeme mit VL-Temperaturen
            Kälteanlagen                                                >110° C

Die Kälteanlage erzeugt unter Ausnutzung der Fernwär-       14.1.1.1 Vorgefertigte Hausstationen
me (Klima-)Kälte in Form von Kaltwasser bzw. kalter Luft.
                                                            Vorgefertigte Hausstationen sind nach den Vorgaben
Der Anschluss von Kältemaschinen an das Primär-Heiz-        der Druckgeräterichtlinie herzustellen. Eine Konformi-
wassernetz kann direkt erfolgen, d. h. ohne hydraulische    tätserklärung/Herstellererklärung über die Umsetzung
Trennung durch Wärmeübertrager.                             der Vorgaben ist zur Inbetriebnahme vorzulegen.

Die Regelung und die Sicherheitstechnik kältetechni-        Eine Konformitätserklärung/Herstellererklärung für die
scher Anlagen sind mit DREWAG oder deren Beauftrag-         Übergabestation (alternativ Kopie der Erklärung für
te gesondert abzustimmen.                                   die Gesamtstation) ist DREWAG oder deren Beauftrag-
                                                            ten zu übergeben. Die schweißtechnische Verbindung
                                                            zwischen Hauseintrittsarmaturen und Übergabestation
13          Einzureichende Unterlagen                       erfolgt im Auftrag der DREWAG oder deren Beauftrag-
                                                            te. Die netzseitigen Anbindepunkte der Station sind mit
13.1        Zur Antragstellung                              einem Flansch nach DIN EN 1092-1 auszurüsten. Für
                                                            wandhängende Stationen sind gesonderte Abstimmun-
        Versorgungsanfrage/Checkliste für ein Angebot       gen mit DREWAG oder deren Beauftragte erforderlich.
        der DREWAG
        Lageplan, Maßstab 1 : 500                           14.1.1.2 Vor Ort hergestellte
        Hausgrundriss mit Angaben zur Lage der Haus-                 Hausstationen und Anlagenteile
        station, Maßstab 1 : 100
                                                            Schweißarbeiten dürfen nur von geprüften, zuverläs-
13.2        Zur Planungsbestätigung der                     sigen und geübten Schweißern ausgeführt werden,
            Hausstation                                     die ihre Eignung durch eine Prüfung nach DIN EN ISO
                                                            9606-1 mit gültiger Prüfungsbescheinigung und unter
        Schaltschema der Hausstation mit Angabe der         Baustellenbedingungen nachgewiesen haben.
        Dimensionierung der Ausrüstungen
        Aufstellung aller für die Hausstation relevanten    Zusätzlich müssen Schweißer, die im von DREWAG-
        technischen Parameter                               Heizwasser durchflossenen Anlagenteil Schweißarbeiten
        Strangschema der Hausverteilung mit allen           vornehmen, bis spätestens 14 Tage vor Baubeginn zu-
        relevanten Abnehmern (z. B. Lüftungsanlagen,        sätzlich ihre Eignung durch das Schweißen von Arbeits-
        Trinkwassererwärmer)                                proben unter simulierten Baustellenbedingungen nach-
                                                            weisen. Die Arbeitsproben werden durch die DREWAG
Übergabe der Unterlagen an Abteilung Assetmanage-           geprüft und von der Schweißaufsicht der DREWAG bei
ment Wärme vorzugsweise elektronisch an                     positivem Ergebnis bescheinigt. Sie behalten drei Jahre
planungsbestaetigung.fw@SachsenEnergie.de spätes-           Gültigkeit. Jeder Schweißer erhält nach erfolgreicher
tens 4 Wochen vor Bestellung der Hausstation.               Arbeitsprobe eine ihm persönlich zugeordnete interne
                                                            Schweißnummer, welche zur dauerhaften Beschriftung
13.3        Zum Baubeginn/Inbetriebnahme                    der ausgeführten Schweißnähte zu verwenden ist.

entsprechend Abschnitt 15.                                  Der Installateur des Anschlussnehmers hat mindestens
                                                            die Verfahrensprüfung nach VdTÜV-Merkblatt 1052
                                                            nachzuweisen. Anhand der Verfahrensprüfung sind
                                                            durch die Schweißaufsicht des ausführenden Unterneh-
                                                            mens bestätigte Schweißanweisungen zu erstellen und
                                                            DREWAG vorzulegen.

                                                            Vom Installateur des Anschlussnehmers ist für die
                                                            schweißtechnischen Belange der Baustelle eine

Stand 01/202111
Schweißaufsicht zu benennen. Die Schweißaufsicht            14.1.2.2 Vor Ort hergestellte
muss die Qualifikation gemäß DIN EN ISO 14731 als                    Fernwärmeanlagen und
Schweißfachmann nach DVS-IIW 1170 nachweisen. Im                     Anlagenteile
Nennweitenbereich ab DN 200 ist eine Qualifikation als
Schweißfachingenieur erforderlich.                          Für Schweißarbeiten muss der Installateur des Anschluss-
                                                            nehmers zur Erstellung der Anlagen gute Ingenieurpraxis
Zerstörungsfreie Schweißnahtprüfungen sind entspre-         gemäß Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, Artikel 4, Ab-
chend DREWAG-Werknorm TR FW 01 – Gestaltungs-               satz 3 nachweisen.
richtlinie Fernwärmeanlagen zu realisieren. Der Prüfum-
fang in Gebäuden beträgt 100 % Sichtprüfung (VT) und        Schweißarbeiten dürfen nur von geprüften, zu-
mindestens 10 % volumetrische Prüfung (RT).                 verlässigen und geübten Schweißern ausgeführt
                                                            werden, die ihre Eignung durch eine Prüfung nach
Für Schweißarbeiten in der Hausstation bis vor den Wär-     DIN EN ISO 9606-1 mit gültiger Prüfungsbescheini-
meübertrager im Nennweitenbereich bis einschließlich        gung und unter Baustellenbedingungen nachgewiesen
DN 50 ist vom Installateur des Anschlussnehmers gute        haben.
Ingenieurpraxis gemäß Druckgeräterichtlinie 2014/68/
EU, Artikel 4, Absatz 3 nachzuweisen. Ab Nennweite          Zusätzlich müssen Schweißer, die im von DREWAG-
DN 65 muss der Installateur des Anschlussnehmers die        Heizwasser durchflossenen Anlagenteil Schweißarbei-
Konformität der erstellten Fernwärmeanlage gemäß der        ten vornehmen, spätestens 14 Tage vor Baubeginn
Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU erklären. Die Konfor-      zusätzlich ihre Eignung durch das Schweißen von
mitätserklärung/Herstellererklärung ist DREWAG oder         Arbeitsproben unter simulierten Baustellenbedingun-
ihrem Beauftragten mit Inbetriebnahme zu übergeben.         gen nachweisen. Die Arbeitsproben werden durch
                                                            die DREWAG geprüft und von der Schweißaufsicht
Für die Nennweiten DN 65 bis DN 150 erfolgt die Ein-        der DREWAG bei positivem Ergebnis bescheinigt. Sie
ordnung in Kategorie I, Modul A ist nachzuweisen. Im        behalten drei Jahre Gültigkeit. Jeder Schweißer erhält
Nennweitenbereich ab DN 200 erfolgt die Einordnung in       nach erfolgreicher Arbeitsprobe eine ihm persönlich
Kategorie II, zur Ausführung der Leistung ist der Nach-     zugeordnete interne Schweißnummer, welche zur
weis des Moduls A1 erforderlich.                            dauerhaften Beschriftung der ausgeführten Schweiß-
                                                            nähte zu verwenden ist.
Die netzseitigen Anbindepunkte der Station sind mit
einem Flansch nach DIN EN 1092-1 auszurüsten. Weiter-       Vom Auftragnehmer ist für die schweißtechnischen
hin erfolgt die schweißtechnische Verbindung zwischen       Belange der Baustelle eine Schweißaufsicht – gemäß
Hauseintrittsarmaturen und Übergabestation im Auftrag       Pkt. 14.1.1.2 – zu benennen.
der DREWAG oder deren Beauftragte.
                                                            Der Prüfumfang in Gebäuden beträgt 100 % Sichtprü-
14.1.2      Systeme mit VL-Temperatur                       fung (VT).
             110° C
                                                            Bei der Verwendung von Press-Systemen ist das AGFW-
14.1.2.1 Vorgefertigte Fernwärmeanlagen                     Arbeitsblatt FW 524 einzuhalten und die darin gefor-
                                                            derten Nachweise3 mit dem Antrag zur Inbetriebnahme
Vorgefertigte Fernwärmeanlagen sind nach den Vorga-         einzureichen, spätestens jedoch sind diese zum Inbe-
ben der Druckgeräterichtlinie herzustellen. Eine Herstel-   triebnahme-Termin auszuhändigen.
lererklärung über die Umsetzung der Vorgaben ist zur
Inbetriebnahme vorzulegen.                                  Besonders ist darauf zu achten, dass der Nenndruck des
                                                            vom Netzinhaltswasser durchströmten Teiles mindes-
Eine Konformitätserklärung/Herstellererklärung für die      tens den im Vertrag maximal abgesicherten Parametern
Übergabestation (alternativ Kopie der Erklärung für         entsprechen muss.
die Gesamtstation) ist DREWAG oder deren Beauftrag-
te zu übergeben. Die schweißtechnische Verbindung
zwischen Hauseintrittsarmaturen und Übergabestation
erfolgt im Auftrag der DREWAG oder deren Beauftrag-
                                                            3 – Eignungsnachweis Press-System für die verwendete Qualität des
te. Die netzseitigen Anbindepunkte der Station sind mit         Wärmeträgers (Anlage 1 des AGFW-Merkblattes FW 524 „Muster-
einem Flansch nach DIN EN 1092-1 auszurüsten. Für               formular zum Eignungsnachweis von Press-Systemen nach AGFW
wandhängende Stationen sind gesonderte Abstimmun-               FW 524“)
                                                              – Wartungsnachweis Press-Werkzeug
gen mit DREWAG oder deren Beauftragte erforderlich.
                                                              – Nachweis der korrekten Pressung
                                                              – Druck-/Dichtheitsnachweis
                                                              – Qualifikationsnachweis des eingesetzten Personals

12                                                                                                        Stand 01/2021
Die netzseitigen Anbindepunkte der Station sind mit               sieben Tage vor dem gewünschten Termin
einem Flansch nach DIN EN 1092-1 auszurüsten.                     (siehe Anlage 3)
Weiterhin erfolgt die schweißtechnische Verbindung
zwischen Hauseintrittsarmaturen und Übergabestation       Bei Inbetriebnahme sind vom Anschlussnehmer folgen-
im Auftrag der DREWAG oder deren Beauftragte.             de Dokumente vorzulegen:

14.2       Druckprüfung                                           schriftliche Fachunternehmererklärung zum
                                                                  TAB-konformen Zustand der Installations­
Alle vom DREWAG-Heizwasser durchflossenen An-                     anlage
lagenteile sind nach durchgeführter und erfolgreicher             Schweißnahtprüfprotokolle mit Nachweis ge-
Schweißnahtprüfung vor Anlegen der Wärmedäm-                      mäß Punkt 14.1
mung einer Wasserdruckprobe zu unterziehen. Erfolgt               Druckprüf-/Spülprotokolle Hausanlage
eine Berücksichtigung der höchstzulässigen Tempe-                 Elt-Prüfprotokoll nach DGUV Vorschrift 3
ratur während des Betriebes, beträgt der Prüfdruck                (Prüfung nach DIN VDE 0100-600, Prüfung vor
das 1,25fache des höchstzulässigen Drucks. Wird                   Inbetriebnahme)
die höchstzulässige Temperatur nicht berücksichtigt,              Materialatteste oder Lieferscheine für Rohr-
ist dass 1,43fache des Betriebsdrucks anzuwenden.                 werkstoffe/Armaturen/Flansche, bei Kompakt-
Jedoch darf in beiden Fällen der maximale Nenndruck               Station gleichartige Prüfzertifikate
der eingebauten Armaturen/Baugruppen nicht über-                  Beschreibung einer Wärmeerzeugeranlage mit
schritten werden.                                                 Bescheinigung über die Prüfung anlässlich der
                                                                  erstmaligen Inbetriebnahme und die Übergabe
Die Durchführung der Druckprüfung ist vom Erstel-                 der Betriebs- und Wartungsanleitung (siehe
ler der Anlage zu protokollieren. Eine Ausfertigung               Anlage 4)
des Druckprüfprotokolls ist zur Inbetriebnahme der                PvI-Protokoll MAG gemäß §15 BetrSichV
DREWAG oder deren Beauftragte zu übergeben.
                                                          Anschließend erfolgt die Erstinbetriebnahme der Über-
14.3       Wärmeschutz                                    gabestation durch DREWAG sowie in deren Beisein die
                                                          Erstinbetriebnahme der Hauszentrale durch den An-
Die Wärmedämmung von Rohrleitungen ist für jedes          schlussnehmer bzw. dessen Beauftragten. Die Erstinbe-
Rohr einzeln auszuführen.                                 triebnahme der Hausanlage hat durch die Installations-
                                                          firma zu erfolgen.
Die Ausführung regeln die EnEV sowie die gültigen DIN
und VDI-Richtlinien.
                                                          16         Abnahme

15         Baubeginn/Inbetriebnahme                       Die Abnahme der Übergabestation erfolgt durch
                                                          DREWAG.
Vor Baubeginn ist vom Anschlussnehmer folgendes
Dokument vorzulegen:
                                                          17         Betrieb
        Selbstauskunft für die technische Zulassung von
        Firmen zur Ausführung von Rohrleitungsarbei-      Zu Schalthandlungen in der Übergabestation ist nur
        ten am Heizwassernetz                             DREWAG oder deren Beauftragte berechtigt. Zur Ab-
                                                          wendung von Gefahren dürfen die Armaturen in der
Vor der Inbetriebnahme von Hausstationen sind die         Hausanschlussleitung auch von Dritten betätigt wer-
erforderlichen Prüfungen der Wärmeübertrager und          den. DREWAG oder deren Beauftragte ist durch den
Ausdehnungsgefäße durch eine zugelassene Über-            Ausführenden davon unverzüglich zu informieren.
wachungsstelle bzw. befähigte Person entsprechend
BetrsichV § 14 durchzuführen.                             Schalthandlungen in der Hauszentrale erfolgen durch
                                                          den Eigentümer der Anlage bzw. dessen Beauftragten.
Vor der Inbetriebnahme sind DREWAG oder deren Be-
auftragten folgende Dokumente vorzulegen:

        Antrag auf Inbetriebnahme (gem.
        ­AVBFernwärmeV, § 13 Abs. 2) durch die Instal-
         lationsfirma des Anschlussnehmers mindestens

Stand 01/202113
18           Mitgeltende Unterlagen                               Verordnung über die Qualität von Wasser für
             (Auszug)                                             den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserver-
                                                                  ordnung – TrinkwV)
18.1         Normen                                               DVGW-Arbeitsblatt W 551 – Trinkwasser-
                                                                  erwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen,
TRWI              Technische Regeln Trinkwasser-                  Technische Maßnahmen zur Verminderung des
                  In­stallation                                   Legionellenwachstums
                                                                  DVGW-Arbeitsblatt GW 350 – Schweißverbin-
DIN 1946          Raumlufttechnik                                 dungen an Rohrleitungen aus Stahl
                                                                  AGFW-Arbeitsblatt FW 202 – Ausführung und
DIN 4109          Schallschutz im Hochbau                         Einbau von Temperaturfühlern
                                                                  AGFW-Arbeitsblatt FW 207 – Anforderungen
DIN 4708          Zentrale Wassererwärmungsanlagen                an Wärmezähler in FW-Hausstationen
                                                                  AGFW-Arbeitsblatt FW 446-2 – Schweißtechni-
DIN 4747-1        Fernwärmeanlagen – Teil 1                       sche Qualitätsanforderungen an Schweißfach-
                  Sicherheitstechnische Ausrüstung                betriebe
                  von Unterstationen, Hausstationen               AGFW-Arbeitsblatt FW 510 – Anforderungen
                  und Hausanlagen zum Anschluss an                an das Kreislaufwasser von Industrie- und Fern-
                  Heizwasser-Fernwärmenetze                       wärmeheizanlagen sowie Hinweise für deren
                                                                  Betrieb
DIN 18012         Haus-Anschlusseinrichtungen in                  AGFW-Arbeitsblatt FW 521 – CE-Kennzeich-
                  Gebäuden                                        nung von Fernwärmestationen
                                                                  AGFW-Arbeitsblatt FW 528 – Fernwärmestatio-
DIN EN ISO 9606-1 Prüfung von Schweißern, Schmelz-                nen – Umsetzung der Druckgeräte-/Betriebssi-
                  schweißen, Teil 1: Stähle                       cherheitsverordnung
                                                                  DREWAG-Werknorm TR FW 01 – Gestaltungs-
DIN EN 12831      Heizungsanlagen in Gebäuden –                   richtlinie Fernwärmeanlagen
                  Verfahren zur Berechnung der                    DREWAG-Werknorm TR FW 03 – Nachspeisung
                  Norm-Heizlast                                   aus dem Primärnetz
                                                                  DREWAG-Werknorm TR N 05 – Hausanschluss-
DIN VDE 0100      Bestimmungen für das Errichten von              einrichtungen in Gebäuden
                  Starkstromanlagen mit Nennspan-                 VOB/Teil C: ATV DIN 18380 – Heizanlagen und
                  nungen bis 1000 V                               zentrale Wassererwärmungsanlagen
                                                                  Technische Regel der PTB K 8
18.2         Verordnungen, Richtlinien und
             Technische Vorschriften                      Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

       Verordnung über Allgemeine Bedingun-
       gen für die Versorgung mit Fer nwärme
       (­AVBFernwärmeV)
       Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz
       und energiesparende Anlagentechnik bei
       Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV)
       Verordnung über Sicherheit und Gesundheits-
       schutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln
       und deren Benutzung bei der Arbeit, über
       Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürf-
       tiger Anlagen und über die Organisation des
       betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicher-
       heitsverordnung – BetrSichV)
       Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU bzw. Druck-
       geräteverordnung
       Gesetz über das Mess- und Eichwesen (MessEG)
       VDI-Richtlinie 2035, Blatt 1 – Vermeidung von
       Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen –
       Steinbildung in Trinkwassererwärmungs- und
       Warmwasser-Heizungsanlagen

14                                                                                                Stand 01/2021
Anlage 1: Bezeichnung der Bauteile

Allgemein                                             TWW-Bereitung

1     Schmutzfänger                                   70       Warmwasserspeicher, Edelstahl
2     Taco-Setter                                     71       Zirkulationspumpe
3     Absperrarmatur, Flanschanschluss                72       TW-Zähler
4     Absperrarmatur allgemein                        73       absperrbares Rückschlagventil mit Prüfentlee-
5     Rückschlagarmatur                                        rung
6     Thermometer                                     75       TW-Membrandruckausdehnungsgefäß
7     Manometer                                       76       Rohrbe- und -entlüfter
10    Twinlok®-Universalmess-Stutzen                  78       Puffergefäß mit Ausströmvorrichtung
                                                      79       Warmwasserspeicher mit Heizregister
Fernwärme-Übergabestation
                                                      Sicherheitstechnik
11    Volumenstrom- und Differenzdruckregler
13    Wärmemengenzähler                               81       Sicherheitsdruckbegrenzer min4
15    Entleerung                                      82       Sicherheitstemperaturwächter
                                                      84       Sicherheitsventil/Kennbuchstaben „D/G/H“
Wärmeübertrager                                                oder „H“5
                                                      85       Sicherheitsventil/Kennbuchstabe „W“
20    Plattenwärmeübertrager
21    Füll- und Entleerarmatur                        Temperaturfühler
22    Anschluss Ausdehnungsgefäß
25    Motorstellventil mit Sicherheitsrückstellung    92       TF Netz-Rücklauf
27    Motorstellventil mit schnellem Antrieb und      93       TF Vorlauf Zwischenheizkreis
      Sicherheitsrückstellung                         94       TF Rücklauf Zwischenheizkreis
                                                      95       TF Vorlauf Heizkreis
Heizkreis gleitend                                    96       TF Rücklauf Heizkreis
                                                      97       TF zur Begrenzung der Speicherladetemperatur
31    2-Wege-Stellventil, dichtschließend             98       TF Vorlauf Ladekreis
32    Umwälzpumpe Heizkreis gleitend, elektronisch    99       TF Rücklauf Ladekreis
      drehzahlgeregelt                                100      TF Speicher
33    Entlüftung, ggf. in Absperrarmatur integriert   101      TF Außentemperatur
                                                      102      Tauchtemperaturregler
Heizkreis TWW-Bereitung                               103      Frequenzumformer

50    Wärmeübertrager Zwischenheizkreis/TWW-
      Bereitung
53    Umwälzpumpe Heizkreis TWW-Bereitung
54    Umwälzpumpe TWW-Ladekreis
55    Anschlüsse für Differenzdruckmessung

                                                      4 Einsatz nur in Kompaktstationen mit Anschluss am Primärnetz und
                                                        Einstellwert STW > 100° C
                                                      5 Auswahl der Sicherheitsventile nach DIN 4747-1/TRD 721

Stand 01/202115
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                                                                                                                                                                Anlage 1 | Bild 1

                                                                                                                .RPSDNWVWDWLRQ

                                                                        
                                                   
                                                                          79                       39
                                                   9/
                                                                           
                                                                                     
                                                                             :                        
                                                                   75                      

                                                   5/
                                                          

                                                                         hEHUJDEHVWDWLRQ

                                 +DXVDQVFKOXVVOHLWJ                                             +DXVVWDWLRQ                    +DXVDQODJH

                                                                         (LJHQWXPGHU'5(:$*

                'LH(LJHQWXPVJUHQ]H'5(:$*.XQGHNDQQYHUWUDJOLFKDQGHUVYHUHLQEDUWZHUGHQ

                                                                                          6FKHPDWLVFKH'DUVWHOOXQJHLQHV                      $QODJH
                                                                                           )HUQZlUPH+DXVDQVFKOXVVHV                         %LOG
                                                                                          %HJULIIHXQG(LJHQWXPVJUHQ]HQ

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                     9/
                                                                         79                         39
                                                                                                                                                                                 Anlage 1 | Bild 2

                                                   

                                                                              
                                                                                      
                                                                                                       
                                                                                :
                                                              75                              
                     5/

                                                              ['1                ['1

                                                             $XVODXIVWUHFNH (LQODXIVWUHFNH
                                              
                   +DXVDQVFKOXVVOHLWXQJ                             hEHUJDEHVWDWLRQ

                                                                                                     $XVIKUXQJ

                                                                                                     5|QWJHQSUIXQJYRQGHU5RKUQlKWH QXUEHL31

                                                                                                     YROOVWlQGLJH:lUPHGlPPXQJ

                                                                                                     5RKUPDWHULDO3*+

                                                                                                     %HVFKLOGHUXQJ 9RUODXI5FNODXI(QWOHHUXQJ(QWOIWXQJ

                                                                                                     (LQODXIVWUHFNHQ['1 JHUDGH5RKUOHLWXQJ
                                                                                                      +LQWHU0LVFKSXQNWHQ]XVlW]OLFKJHVWUHFNWH/lQJHYRQ['1HLQKDOWHQ

                                                                                                     $XVODXIVWUHFNHQ['1 JHUDGH5RKUOHLWXQJ

                                                                                                                                                            $QODJH
                                                                                                                                                            %LOG

Stand 01/202117
18
                                  0RGXO                                                0RGXO                    0RGXO                                                           0RGXO
                               )HUQZlUPH                                            :h6L7HFKQLN             +HL]NUHLV                                                     7::%HUHLWXQJ
                              hEHUJDEHVWDWLRQ                                         31                   JOHLWHQG                                                       31  
                                                                                                                                                                                                                                                                Anlage 1 | Bild 3

                                  31                                                                          31 
                                                                                                                                                                               *HEUDXFKVPXVWHU
                                                                                                                                                                           $NWHQ]HLFKHQ
                                                                                                                          9/              5/

                                                                                                                                 
                                                                                                                              
                                                                                                                             

                                                                                                                
                                                                                                                                 
                                                                                                                                    
                                                                                                                                 
                                                                                                                                                                                                                          
                                                                                                                      0                                                                                                       ::
                                                                                                                                                                     )8                          7

                                                                                                                                                                                                  
                                                                               0                7
                                                                                                                                                                                                  7        
                                                                                                                                                                                                                    
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Stand 01/2021
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                                                                                                                                                                                                                                                                          P
                                                                                         
                                                          ['
                                                                                                                                                                                                                        
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                                                             JHVWUHFNWH(LQODXIOlQJH                                                 7

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Stand 01/2021
0RGXO                                         0RGXO                                                               0RGXO
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                   5/                                                                                                                                                                                                      .:
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                                               :
                              75                                                                                    75
                5/                                                                                                                                                                                                          
                                                                                                                                                                                                                         
                                                                                                                                                                                                     
                                                                                                                                                                                                                                 .:
                                                            ['                                                                                                                                             P

                                                     (LQODXIVWUHFNH                                                                                                                          
                                                                                                                        
                                                                ['
                                                                                                                                   7
                                                          JHVWUHFNWH(LQODXIOlQJH

                                                                                                                       5HJOHU

                                                                                          )HUQZlUPH+DXVVWDWLRQ31                                                                                                     $QODJH
                                                                                     :DUPZDVVHUEHUHLWXQJLP6SHLFKHU/DGH6\VWHP                                                                                            %LOG

Stand 01/2021
Anlage 2 | Blatt 1

Einsatzbereiche Wärmezähler PN 16- und PN 25-Heizwassernetze

Wärmezählerplätze (Passstück und Temperaturfühlergröße)
                                                              Druckstufe bis PN 16
    Heizwasservolumenstrom1                    Zählergröße                  Anschluss
                                                                                                        Passstücklänge              Temperaturfühler
              (l/h)                               (Qp)                   Gewinde/Flansch
           bis600                                  0,6                         G 3/4“                      110 mm
           bis1.500                                1,5                         G 3/4“                      110 mm
                                                                                                                                    M10x1 mm, 38 mm
           bis2.500                                2,5                          G 1“                       190 mm
                                                                                                                                      in Kugelhahn2
           bis3.500                                3,5                        G 1 1/4“                     260 mm
           bis6.000                                 6                         G 1 1/4“                     260 mm
           bis10.000                                10                          G 2“                       300 mm                  100 mm Tauchhülse3
           >10.000                      Ausführung nach Vorgaben für Druckstufe PN25
1
    Bestimmung des Heizwasservolumenstroms nach vereinbarter Heizleistung (Winter) bei vereinbarter Temperaturspreizung (Winter)
    bzw. nach vereinbarter Heizleistung (Sommer) bei vereinbarter Temperaturspreizung (Sommer)
2
    bis QP=6 nur Vorlauffühler, Rücklauffühler im Durchflusssensor
3
    ab QP=10 Vor- und Rücklauffühler in Tauchhülse 1/2“

                                                                 Druckstufe PN 25
    Heizwasservolumenstrom        4
                                               Zählergröße                  Anschluss
                                                                                                        Passstücklänge              Temperaturfühler
              (l/h)                               (Qp)                   Gewinde/Flansch
           bis600                                  0,6                         DN 20                       190 mm
           bis1.500                                1,5                         DN 20                       190 mm
           bis2.500                                2,5                         DN 20                       190 mm
           bis3.500                                3,5                         DN 25                       260 mm
                                                                                                                                   100 mm in Tauchhülse5
           bis6.000                                 6                          DN 25                       260 mm
           bis10.000                                10                         DN 40                       300 mm
           bis15.000                                15                         DN 50                       270 mm
           bis25.000                                25                         DN 65                       300 mm
           bis40.000                                40                         DN 80                       300 mm                      150 mm in
           bis60.000                                60                        DN 100                       360 mm                      Tauchhülse5

           >60.000                      objektkonkrete Festlegung in Planungsbestätigung
4
    Zur Ermittlung des Heizwasser-Volumenstroms ist die max. Temperatur zur Berechnung des Wärmeübertragers (110° C)
    und die vertraglich vereinbarte Rücklauftemperatur zu verwenden.
5
    in Vor- und Rücklauf Hochdruckeinschweißstutzen 1/2“,
    Die Hochdruckeinschweißstutzen sind so anzuordnen, dass sich die vorderen 50 mm der Tauchhülse unmittelbar in der Kernströmung des Mediums befinden
    (z. B. bis DN 32 Einbau in Formstücke, bei DN 40 + DN 50 Schrägeinbau entgegen der Strömungsrichtung).

Die Tabellen dienen der Orientierung zur Planung der Übergabestation.
Die objektkonkrete Passstück- und Fühlergröße wird in der Planungsbestätigung festgelegt.
Der maximale Abstand zwischen Wärmezählerpassstück und Vorlauftemperaturaufnahme beträgt 1,5 m.

Stand 01/202123
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