Technische Trennung - 1.1 Flurstücke - Panketal
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Anlage - PV 43/2020/1 - Konzept zur Entflechtung von Grund- und Gesamtschule 25. September 2020 1 Technische Trennung 1.1 Flurstücke Die Flurstücke werden entsprechend dem Verlauf gem. Anlage 1.getrennt. Mensa und neue Sporthalle werden nicht abgegeben. Die Teilung des Flurstückes 436 erfolgt unter Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften (Baulasten, Abstandsflächen, Geh-, Fahr- und Leitungsrechte), das Flurstück 438 verbleibt bei der Gemeinde. Die jetzt nicht eingezäunten Flächen des Flurstückes 436 (Schulweg und Pachtfläche an der Panke) werden nicht an den Landkreis abgegeben. 1.2 Gebäude und Anlagen Folgende Gebäude sind bei der Abgabe des Schulstandortes einzuplanen: Gesamtschule (Altbau, Neubau, Anbau) Jugendclub Heizhaus WAT Gebäude Alte Sporthalle (1-Feld-Halle) Sportanlagen Folgenden Gebäude sind für den Betrieb der Grundschule notwendig und verbleiben im Eigentum der Gemeinde Panketal: Mensa Neue Sporthalle mit Verbindungsbau (3 Feld Halle) Grundschule Altbau und Erweiterungsneubau (EWNB) Hortgebäude/Neubau 1.3 Parkflächen- und Zuwegungen Die Parkflächen werden auf Seiten der Mensa dem Grundschulstandort zugeordnet. Aufgrund der regelmäßigen Nutzung der Sporthalle und Mensa für außerschulische Veranstaltungen (z.B. durch den Vereinssport) müssen die Stellflächen uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Zudem sind die Stellplätze Bestandteil der Baugenehmigungen für neue Sporthalle und Mensa. 1.4 Trennung der Versorgungstechnischen Anlagen 1.4.1 Trinkwasser Trinkwasser Gesamtschulseite 1. Der Hauptanschluss für Wasser befindet sich im Neubau WCRG Keller (Hauptzähler) Hieraus erfolgt die Wasserversorgung nur für Hauptgebäude und Anbau. 2. Der Hauptanschluss für Wasser im WAT-Gebäude versorgt WAT- Gebäude, Heizhaus, 1-Feld-Turnhalle, 3-Feld-Turnhalle, Mensa. Im Falle einer Standortabgabe, können für Mensa und 3-Feld Turnhalle neue Unterzähler verbaut werten. Alternativ müsste ein eigener Wasseranschluss hergestellt werden. Kostensatz für 2 Unterzähler ca. 1.500 Euro. Trinkwasser Grundschulseite (keine Änderungen erforderlich) 1. Hauptanschluss Wasser im Altbau versorgt Grundschule (Hauptzähler) Hieraus Wasserversorgung für Grundschule / Hort 2. Hauptanschluss Wasser im EWNB für EWNB Seite 1 von 15
Anlage - PV 43/2020/1 - Konzept zur Entflechtung von Grund- und Gesamtschule 25. September 2020 1.4.2 Abwasser- und Regenwasseranlage Die Abwasser- und Regenwasserentwässerung der Gesamtschule, WAT und 1-Feld- Sporthalle sind an ein komplexes Rohrsystem im Untergrund angeschlossen. Sie entwässern in die jeweiligen Anschlüsse im Straßenbereich (Abwasser) bzw. über Einleitbauwerke in die Panke (Regenwasser). Die Regenwasserleitungen der Mensa und neuen Sporthalle entwässern zusätzlich in Rigolen hinter dem Sportplatz. Der Zustand der Regenentwässerungsanlage ist als kritisch einzuschätzen. Eine Sanierung der Regenentwässerungsanlagen ist zeitnah erforderlich. 1.4.3 Strom Strom Gesamtschulseite Hauptanschluss Strom befindet sich in der Gesamtschule (Hauptzähler). Hieraus erfolgt die Stromversorgung für Gesamtschule, WAT- Gebäude, Heizhaus, 1-Feld-Turnhalle, 3- Feld-Turnhalle und Mensa. Stromunterzähler in den Gebäuden Mensa und 3-Feldhalle wäre möglich. Alternativ müsste für die Mensa und 3Feldhalle ein separater Stromanschluss erstellt werden. Kostensatz für 2 Unterzähler Elektro ca. 1.500 Euro. Strom Grundschulseite (keine Änderungen erforderlich) 1. Hauptanschluss Strom im Altbau – Grundschule (Hauptzähler) Hieraus Stromversorgung für Grundschule / EWNB 2. Hauptanschluss Strom im Hort (Hauptzähler) 1.4.4 Heizung Heizung Gesamtschulseite Es befindet sich eine zentrale Gas Kesselheizung im Heizhaus. Hieraus erfolgt die Heizungsversorgung für Gesamtschule, WAT- Gebäude, 1-Feld-Turnhalle, Grundschule, Hort und EWNB. Die vorhandene Heizungsanlage im Heizhaus (1.200 Kilowatt Heizleistung) wurde 1992 errichtet und ist dem Alter entsprechend, im guten Zustand. Eine weitere zentrale Gasheizung befindet sich in der 3-Feld-Halle. Hieraus erfolgt die Heizungsversorgung für 3-Feld-Halle und Mensa. Heizung Grundschulseite Für die Grundschule (Altbau, EWNB, Hort) ist keine eigene Wärmeversorgung vorhanden. Alle Objekte auf dem Schulstandort wurden mit Wärmemengenzählern versehen. Eine Erfassung des Wärmeverbrauchs ist möglich. Die Kosten für eine neue Heizstation für die Grundschule liegen je nach System zwischen 250.000 – 500.000 Euro. 1.4.5 IT- Anlage Glasfaseranschluss und Hauptserver befinden sich in der Gesamtschule. Hieraus erfolgt zentral die Versorgung für die Gesamtschule, WAT- Gebäude, Grundschule, EWNB und Hort. Bei einer Trennung des Schulstandortes muss die Zentrale IT-Anlage für die Grundschule aus dem Bereich der Grundschule erfolgen. Ein separater Glasfaser Anschluss der Grundschule und die Vernetzung der einzelnen Gebäude sind derzeit im Rahmen des Digitalpaktes geplant. Seite 2 von 15
Anlage - PV 43/2020/1 - Konzept zur Entflechtung von Grund- und Gesamtschule 25. September 2020 1.5 Bewirtschaftung, Personalräume Die Personalräume und Lagerräume für das technische Personal (4 Vollzeit Hausmeister und 2 Teilzeit Reinigungskräfte) befinden sich im KG des Altbaus Grundschule bzw. im EWNB. Bei einer Trennung des Schulstandortes können für die verbleibenden Personalkräfte die vorhandenen Räumlichkeiten weiter genutzt werden. 2 Organisatorische Trennung 2.1 Grundlagen 2.1.1 Schulform Die Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 13. Sie vermittelt eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte allgemeine Bildung und umfasst den Bildungsgang zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife (EBR), den Bildungsgang zum Erwerb der Fachoberschulreife (FOR) und den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Sie bündelt die Ziele der unterschiedlichen Bildungsgänge und Schulformen und ermöglicht den eine starke Binnendifferenzierung und Förderung jener Schülerinnen und Schüler, deren weitere schulische oder berufliche Laufbahn sich erst später abzeichnet. Die Gemeindevertretung hat aus Kapazitätsgründen am 27. Januar 2014 die Zügigkeit Gesamtschule im Sekundarstufenteil I auf vier Züge und im Sekundarstufe II auf drei Züge maximal jedoch 100 Schüler pro Jahrgangsstufe festgesetzt. 2.1.2 Schulbetrieb Zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs sind neben dem pädagogischen Personal auch ausreichend Unterrichts- uns sonstige Räume (vgl. Raumprogrammempfehlungen des MBJS) erforderlich. Bei einem Wechsel der Schulträgerschaft sollte im Interesse des geordneten Schulbetriebs deshalb die Übergabe der notwendigen Grundstücks- und Gebäudeteile angestrebt werden. 2.1 Sporthallen Mit der Zuordnung der 1-Feld-Turnhalle ist die Durchführung des Sportunterrichts bei der Größe der Gesamtschule nicht vollständig abgesichert. Die Verwaltung schlägt deshalbeine gemeinsame Nutzung der beiden Sporthallen durch die Grund- und Gesamtschule bis zur Fertigstellung der Sporthalle an der Straße der Jugend vor. Danach ist darüber hinaus ist eine vertragliche Zusicherung von weiteren Hallenkapazitäten in der neu zu errichtenden Sporthalle an der Straße der Jugend möglich. Die Grundschule Zepernick nutzt wie bisher die große Dreifeldhalle auf der gegenüberliegenden Straßenseite sowie den Sporthallenneubau an der Straße der Jugend. Die 1-Feld-Halle auf dem Gesamtschulcampus geht, wie in Schwanebeck, in das Eigentum des Landkreises über, wird jedoch durch die Gemeinde verwaltet. Auf dieser Grundlage ist die Nutzung der Halle nach dem Schulbetrieb für den Breitensport gesichert. Seite 3 von 15
Anlage - PV 43/2020/1 - Konzept zur Entflechtung von Grund- und Gesamtschule 25. September 2020 2.2 Mensa Die Mensa wird der Grundschule Zepernick zugeordnet, da diese auch zum größten Teil durch Grundschüler bzw. Hortkinder frequentiert wird. Im Rahmen der Kapazitäten ist eine Sicherstellung der Essensversorgung der Sekundarstufe I sowie eine Nutzung für schulische Veranstaltungen der Gesamtschule möglich und könnte Bestandteil einer zu treffenden Vereinbarung sein. Zur Verbesserung der Pausengestaltung der Gesamtschüler, insbesondere während der Frühstücks- und Mittagspause sowie der Freistunden empfehlen wir die Schaffung weiterer geeigneter Aufenthaltsmöglichkeiten. 2.3 Schulsozialarbeit 2.3.1 Personelle Aspekte Die Gemeinde Panketal bezuschusst aktuell an der Gesamtschule eine Schulsozialarbeiterstelle. Durch ein mehrheitliches Votum der Gemeindevertretung wird ab dem kommenden Jahr eine weitere Stelle an jeder unserer beiden Schulen finanziert. Diese pädagogischen Fachkräfte leisten einen wichtigen Beitrag am Standort Schule und unterstützen darüber hinaus den Sozialraum mit ergänzenden Angeboten. Im Rahmen des Leistungsvertrages und einer gemeinsamen Umsetzungskonzeption sind diese Fachkräfte gut vernetzt und arbeiten im Team mit den anderen Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit wirksam zusammen und fördern die Entwicklung von Kindern- und Jugendlichen nicht nur am Standort Schule. 2.3.2 Räumliche Aspekte Die Nutzung des Heizhauses für die offene Kinder- und Jugendarbeit ist durch den Landkreis im Interesse einer klaren Abgrenzung des Schulgrundstücks mit der Übernehme der Schulträgerschaft nicht mehr gewünscht. In der Gemeinde selbst wurde auf Grund der räumlichen Situation in dieser Einrichtung, bereits vor einiger Zeit Handlungsbedarf erkannt und den Ersatz des Jugendclubs in der vormals genutzten Kita Traumschloss in der Schönower Straße 14-16 beschlossen (vergleiche P A 17/2018). Die Johanniter werden im November in ihr neues Domizil umziehen. Sodann kann unter Beteiligung von Jugendlichen, der Jugendkoordinatorin und der Stiftung SPI (träger), eine Konzeption erarbeitet und der neue Jugendclub gestaltet werden. In Gesprächen mit der Gesamtschule wurde angeregt, die Räume im Heizhaus für die Schulsozialarbeit interimsweise zu nutzen. Aktuell teilen sich die beiden Schulsozialarbeiterinnen einen Raum mit der Eltern- und Schülervertretung. Dieses Handlungsfeld benötigt für Beratungsgespräche mit Schülern und Eltern ein Setting, dass einen störungsfreien und vertraulichen Rahmen gewährleistet. Dies wäre im Heizhaus zunächst besser möglich, als aktuell in der Schule. Seite 4 von 15
Anlage - PV 43/2020/1 - Konzept zur Entflechtung von Grund- und Gesamtschule 25. September 2020 3 Wirtschaftliche Betrachtung 3.1 Schulfinanzierung Die Schulfinanzierung im Land Brandenburg richtet sich maßgeblich nach dem Brandenburgischen Schulgesetz (BbgSchulG) sowie dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz (BbgFAG). Nachfolgend haben wir Ihnen die eine Übersicht der durch den Schulträger zu tragenden Kosten zusammengestellt. 3.1.1 Sachkosten Die gemäß § 108 Absatz 4 BbgSchulG vom Schulträger zu finanzierenden Sachkosten sind in § 110 BbgSchulG konkretisiert. Zu den Sachkosten gehören die Kosten für die baulichen Maßnahmen zur Errichtung und Instandsetzung der Schulgebäude, Schulanlagen, Wohnheime und Internate sowie die laufenden Ausgaben für den Sachbedarf des Schulbetriebes und den Betrieb eines notwendigen Wohnheimes oder Internates. Sachkosten sollen vom Schulträger mindestens in dem Umfang bereitgestellt werden, der für einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb und Unterricht entsprechend dem BbgSchulG, den Verordnungen über die Bildungsgänge, den Rahmenlehrplänen und anderen Verwaltungsvorschriften erforderlich ist. Aufwendungen, die zum Sachbedarf gehören, sind in § 110 Absatz 2 BbgSchulG beispielhaft aufgezählt. Die Unterhaltung und Bewirtschaftung umfasst auch die Wartung der IT-Ausstattung und der sonstigen technischen Geräte. 3.1.2 Lehr- und Lernmittel Gemäß § 110 Absatz 2 Nummer 4 BbgSchulG hat der Schulträger die Aufwendungen für die Beschaffung der Lernmittel, Lehrmittel und Unterrichtsmittel zu tragen. Für die Beschaffung der Lernmittel sind gemäß § 111 Absatz 3 BbgSchulG i. V. m. § 11 Absatz 1 und Anlage 1 der Lernmittelverordnung (LernMV) Mindestbeträge festgelegt, die der Schulträger pro Schuljahr und Schüler bereitzustellen hat. Die Mindestbeträge des Schulträgers sind gemäß § 11 Absatz 2 LernMV auf der Grundlage von Richtbeträgen festgelegt, die den durchschnittlich notwendigen Aufwendungen für die Beschaffung der in einem Schuljahr zusätzlich zu dem vorhandenen Bestand erforderlichen Lernmittel entspricht. Grundsätzlich ist deshalb anzunehmen, dass die Mindestbeträge für die Lernmittelbeschaffung die notwendige Beschaffung von Lehrmitteln nicht mit abdecken können, sondern darüber hinaus Mittel für die Beschaffung von Lehrmitteln erforderlich sind. Davon unbenommen können die Schulen im Rahmen ihrer Entscheidungsbefugnisse über die Verwendung von Sachmitteln gemäß § 7 Absatz 4 BbgSchulG entscheiden, dass die vom Schulträger bereitgestellten Mindestbeträge nicht nur für Lernmittel sondern auch für Lehrmittel oder andere schulische Aufgaben verwendet werden. 3.1.3 Schulgeld/ Schullastenausgleich Die Schulgeldfreiheit gemäß § 114 Absatz 1 BbgSchulG umfasst den Unterricht und andere pflichtige Schulveranstaltungen nach den Rahmenlehrplänen. Andere schulische Veranstaltungen, beispielsweise Schulfahrten unterliegen gemäß § 114 Absatz 4 Satz 1 BbgSchulG nicht der Schulgeldfreiheit. Für Schülerinnen und Schüler aus Berlin ist der länderübergreifende Schulbesuch durch das Gastschülerabkommen vereinbart. Gemäß § 116 Absatz 1 Satz 8 BbgSchulG gewährt das Land Brandenburg für Schülerinnen und Schüler aus anderen Bundesländern einen angemessenen Finanzausgleich. Dieser erfolgt im Rahmen des Schullastenausgleichs nach dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz (BbgFAG). Seite 5 von 15
Anlage - PV 43/2020/1 - Konzept zur Entflechtung von Grund- und Gesamtschule 25. September 2020 3.1.4 Personalkosten Der Schulträger trägt gemäß § 108 Absatz 3 BbgSchulG die Kosten für das sonstige Personal in der Schule sowie für das Personal eines gemäß § 99 Absatz 2 Satz 3 BbgSchulG notwendigen Wohnheims. Er muss sonstiges Personal in dem Umfang bereitstellen, dass die in § 68 Absatz 1 Satz 3 BbgSchulG geregelten erzieherischen, therapeutischen, pflegerischen sowie technischen und verwaltenden Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt werden. 3.1.5 Schulkostenbeitrag Die Leistungsberechtigung und die Leistungsverpflichtung zum Schulkostenbeitrag ergeben sich aus § 116 Absatz 1 BbgSchulG i. V. m. § 100 BbgSchulG. Gemäß § 116 Absatz 2 Satz 1 BbgSchulG wird der Schulkostenbeitrag auf der Grundlage der Personalaufwendungen für das sonstige Personal und der laufenden Aufwendungen für den Sachbedarf des Schulbetriebes gemäß § 110 sowie gesondert der Personalaufwendungen und der laufenden Aufwendungen für den Sachbedarf des Betriebes eines Wohnheimes oder Internates gemäß § 110 berechnet. Welche laufenden Aufwendungen für den Sachbedarf im Einzelnen einbezogen werden können, ist im Gesetz nicht geregelt. Schulkostenbeiträge sind keine Gebühren oder Entgelte, sondern im weiteren Sinne Kostenerstattungen. Sinn und Zweck des Schulkostenbeitrags ist, dass sich der tatsächliche Schulträger von laufenden Kosten für Schülerinnen und Schüler, für die er nicht zuständig ist, bei den kommunalen Gebietskörperschaften entlasten kann, die eigentlich für die betroffenen Schülerinnen und Schüler ein entsprechendes Schulangebot vorhalten müssten. Deshalb erscheinen auch nur die Aufwendungen abzüglich der damit im Zusammenhang stehenden Erträge einschließlich des Schullastenausgleichs erstattungsfähig, die tatsächlich zu Lasten des Schulträgers getätigt wurden, nicht aber Aufwendungen, die aus Zuwendungen des Landes oder Zuschüssen Dritter finanziert sind. Zuschüsse und Zuwendungen sollten deshalb als Erträge abgesetzt werden. Bei den Aufwendungen für die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln, Ausstattungen und sonstigen Gegenständen wird unter Berücksichtigung der Wertgrenzen des § 50 Absatz 4 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung empfohlen, die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bis 150,00 Euro mit dem gesamten Betrag in den Schulkostenbeitrag einzubeziehen. Bei Ausstattungsgegenständen, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150,00 Euro überschreiten, wird empfohlen, diese nicht mit den gesamten Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Jahr der Anschaffung zu berücksichtigen sondern über mehrere Jahre verteilt in Höhe der Abschreibungen in den Schulkostenbeitrag einzubeziehen. Soweit dafür vom Land oder von Dritten Zuwendungen oder Zuschüsse gewährt wurden, mindern diese als Erträge aus der Auflösung von Sonderposten die Aufwendungen. Seite 6 von 15
Anlage - PV 43/2020/1 - Konzept zur Entflechtung von Grund- und Gesamtschule 25. September 2020 Nachfolgend sind die Ergebnis- und Finanzrechnung des Jahres 2018 als dem aktuellstem gegenüber dem Landkreis abgerechneten Haushaltsjahr dargestellt. 3.2 Ergebnisrechnung: Ertrags- und Aufwandsart Ergebnis allgemeine Landeszuweisungen 1.425 € Schullastenausgleich 211.299 € Auflösung Sonderposten aus investiver Schlüsselzuweisung 40.439 € Benutzungs- und Verwaltungsgebühren 2.019 € Fremdschülerbeiträge 308.185 € sonstige ordentliche Erträge 9€ Summe Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit 563.376 € Personalaufwendungen -200.731 € Aufwendungen für Betrieb und Unterhaltung der Gebäude und Anlagen -339.488 € Aufwendungen für den Schulbetrieb -53.205 € Abschreibungen -184.581 € sonstige ordentliche Aufwendungen -5.717 € Summe Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -783.722 € Gesamtergebnis -220.346 € Wenn der Landkreis den Antrag auf Übernahme der Schulträgerschaft für die Gesamtschule zustimmt, verbessert die Gemeinde auf Basis des Abrechnungsjahres 2018 ihr Jahresergebnis um 220T€. Wenn der Antrag auf Übernahme der Schulträgerschaft durch den Landkreis abgelehnt werden sollte, muss der Landkreis auf Grundlage des § 142 BbgSchulG auch die Schulkosten für die Schüler mit Wohnsitz in Panketal übernehmen. Das hätte für das Jahr 2018 bei einem damaligen Fremdschüleranteil von 54% das Ergebnis der Gemeinde Panketal um ca. 260T€ verbessert. 3.3 Finanzrechnung: Ein- und Auszahlungsart Liquidität allgemeine Landeszuweisungen 1.425 € Schullastenausgleich 211.299 € Benutzungs- und Verwaltungsgebühren 2.019 € Fremdschülerbeiträge 308.185 € sonstige ordentliche Erträge 9€ Summe Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 522.937 € Personalaufwendungen -200.731 € Aufwendungen für Betrieb und Unterhaltung der Gebäude und Anlagen -339.488 € Aufwendungen für den Schulbetrieb -53.205 € sonstige ordentliche Aufwendungen -5.717 € Summe Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -599.141 € Summe Auszahlungen für Erwerb von übrigem Sachanlagevermögen -25.143 € Summe Auszahlungen aus Bautätigkeit an Schul- und Arbeitslehrgebäude -43.265 € Gesamtliquidität -144.612 € Perspektivisch ist im Rahmen der Finanzrechnung zu berücksichtigen, dass durch die Arbeitsgruppe Hochbau der Gemeindevertretung im August 2020 festgestellt wurde, dass der maximal mögliche Seite 7 von 15
Anlage - PV 43/2020/1 - Konzept zur Entflechtung von Grund- und Gesamtschule 25. September 2020 Kreditrahmen der Gemeinde Panketal von derzeit ca. 40 Mio. € nicht ausreicht, um alle von der Gemeindevertretung als notwendig erachteten Investitionsmaßnahmen umzusetzen. Für eine Ertüchtigung der Gesamtschule ständen laut Entwurf der Haushaltssatzung 2021 bei voller Ausschöpfung des Kreditrahmens der Gemeinde ca. 10 Mio. € zur Verfügung. Neben den drei derzeit in Planung befindlichen neuen Hochbauprojekten (Sporthalle an der Straße der Jugend, Bildungscampus an der Elbestraße und Ertüchtigung der beiden Panketaler Feuerwachen) könnten dann auch langfristig keine weiteren Hochbauprojekte umgesetzt werden, da sonst der Kreditrahmen die durchschnittlichen Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Gemeinde Panketal der letzten drei Jahre übersteigen würde, was auf Grundlage des Absatzes III.3.3.5 . des Leitfadens zur Prüfung doppischer Haushaltspläne für die unteren Kommunalaufsichtsbehörden im Land Brandenburg ausgeschlossen ist. Durch eine Übertragung der Trägerschaft für die Gesamtschule an den Landkreis könnte dieser Investitionsspielraum der Gemeinde gegebenenfalls für andere gemeindliche Projekte genutzt werden. Seite 8 von 15
Anlage - PV 43/2020/1 - Konzept zur Entflechtung von Grund- und Gesamtschule 25. September 2020 3.4 Darstellung der notwendigen Investitionen (siehe Beschluss P V 14/2018/2) Perspektivisch ist bei Betrachtung der Investitionskosten g zu berücksichtigen, dass die für den Beschluss P V 14/2018/2 erarbeiteten Kostennoten für die Sanierung des Schulcampus „Wilhelm- Conrad Röntgen“ Gesamtschule sich noch deutlich erhöhen werden. Insbesondere der Beschluss zur Einführung des "Leidfaden Nachhaltiges Bauen" des Bundes (BNB) für den Bereich der Bautätigkeit der Gemeinde Panketal (PA 62/2020) führt zu einer Erhöhung der 2019 geschätzten Kosten. Inwieweit die Zertifizierung für einzelne Gebäudeteile oder Anlagen erforderlich ist wurde in der nachfolgenden Betragung jedoch nicht untersucht. Kostenschätzung 2019 ohne Berücksichtigung der Vorgaben des BNB: a) ausreichende Sporthallenkapazität 4.674.204 € b) ausreichende Mensakapazität 2.285.760 € c) zeitgemäße Ertüchtigung bzw. Neubau des WAT-Gebäudes 3.028.148 € d) Modernisierung der Heizungsanlage 490.000 € e) Grundleitungsbau 1.500.000 € f) Schulhof/ Außenanlagen/ Pause/ Aufenthalt 2.500.000 € g) Schulsozialarbeit 550.000 € h) Aula 2.502.825 € Summe: 17.530.937 € Hinweise aus der damaligen Kostenschätzung 2019: - alle Bedarfsannahmen (Flächen, Räume, Personen) und die daraus resultierenden Maßnahmen bedürfen der Überprüfung durch den Nutzer und einer Konkretisierung - für den Ansatz des BKI (Baukostenindex) wurden vorstellbare Vergleichsobjekte herangezogen, die den angenommenen Bedarf darstellen könnten, es liegt jedoch keine konkrete Objektplanung dafür zugrunde - Regionalfaktoren für den BKI wurden nicht berücksichtigt, die Nähe zur Großstadtregion Berlin lassen derzeit Preissteigerungen von 3%-5% erwarten - insbesondere für die Punkte d) und e) ist eine TGA-Fachplanung erforderlich - Ansatz des BKI mit Stand I/2019, die aktuelle Markt- und Konjunkturlage stellt sich zeitversetzt im Index dar und lässt für die Zukunft, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Maßnahmen sich über mehrere Jahre erstrecken werden, nur einen Schluss zu: Tendenz steigend 3.4.1 Notwendige Investitionen zur Sicherung des laufenden Schulbetriebes (2-5 Jahre) 3.4.1.1 Modernisierung der Heizungsanlage Die Heizungsanlage aus dem Jahr 1992 wurde im Laufe der letzten Jahre regelmäßig gewartet und instandgesetzt. Der reguläre Betrieb ist aufgrund des Zustandes der Heizungsanlage sichergestellt. Perspektivisch sollte in den nächsten 5 Jahren die Heizungsanlage erneuert werden. Welche Heizungsart hier installiert wird, ist abhängig von der weiteren Nutzung und die Erwartungen an die Nachhaltigkeit. So kann eine zentrale Lösung als Pelletheizung, BHKW oder Solarthermie wie auch dezentrale Lösungen über Niedrigbrennwertkessel zum gewünschten Ergebnis führen. Die Kostennote für diese Investition variiert daher zwischen 250.000 und 500.000 Euro. Auch ist die Förderung der Maßnahme bisher nicht berücksichtigt worden. Alternativen zur erforderlichen Investition lassen sich über entsprechende Energiecontracting Modelle lösen, bei denen über einen Energieliefervertrag die Heizungsanlage über 20 Jahre finanziert wird. Um eine annähernd genaue Kostenschätzung zu erhalten muss im Vorfeld eine TGA Fachplanung erfolgen - Kostenannahme 490.000 € (+- 20%). Seite 9 von 15
Anlage - PV 43/2020/1 - Konzept zur Entflechtung von Grund- und Gesamtschule 25. September 2020 3.4.1.2 Grundleitungsbau Am Standort der Gesamtschule fanden in unterschiedlichen Bauetappen verschiedene Erweiterungsbauten statt. Es wurde die neue Turnhalle und der Verbinder zur alten Turnhalle, eine Erweiterung des Schulgebäudes, das Gebäude der Arbeitslehre und die Mensa errichtet und dabei Flächen befestigt und an das bestehende Regenwassersystem angeschlossen bzw. neue Regenwassersysteme mit Versickerungseinrichtungen gebaut. Da in der Vergangenheit das Versagen einzelner Systeme mit eintretenden Überstauungen und Vernässungen insbesondere im Bereich des WAT Gebäudes und des Schulhofes erfolgt, ist eine Sanierung des baulichen Zustandes und ausreichender Dimensionierung der Regenentwässerung innerhalb der nächsten 5 Jahre notwendig. Auch wenn keine Errichtung von weiteren Gebäuden erfolgt, muss die Regenentwässerung ausgetauscht und erweitert werden, da die vorhandenen Anlagen unterdimensioniert sind. Daneben könnten auch Regenspeichersysteme verwendet werden, die nachhaltig die Grünanlagen in der Sommerzeit bei der Bewässerung unterstützen. Für die Sanierung wurden in der Vergangenheit bereits Angebote eingeholt auf denen die grobe Kostenschätzung von 2019 basiert. Um eine annähernd genaue Kostenschätzung zu erhalten muss im Vorfeld eine TGA Fachplanung erfolgen - Kostenannahme 1.500.000 € (+- 20%) 3.4.1.3 Schulhof/ Außenanlagen/ Pause/ Aufenthalt Im Zuge der Sanierung Grundleitungsbau würde sich die Neugestaltung der Außenanlagen und des Schulhofes ergeben. Diese Kostenschätzung 2019 basiert auf folgenden Annahmen: Gesamtschulflurstück umfasst ca. 30.000 m² davon sind ca. 15.000 m² Sport-, Park- und Verkehrsflächen davon sind ca. 5.000 m² Gebäudegrundflächen es verbleiben zu bearbeitende Fläche: 10.000 m² BKI: KG 200 200 €/m² zzgl. KG 700 50 €/m² 250 €/m² Seite 10 von 15
Anlage - PV 43/2020/1 - Konzept zur Entflechtung von Grund- und Gesamtschule 25. September 2020 Inwieweit hier noch Reduzierungsmöglichkeiten bei der Gestaltung der Außenanlagen möglich sind, kann nicht ohne eine umfassende TGA Sanierungsplanung der Grundleitungen eingeschätzt werden. Derzeit gehen wir davon aus, dass der Austausch der Grundleitungen und die Errichtung neuer Regenrückhaltekapazitäten zur Drosselung der Regenentwässerung nahezu alle Teilbereiche des Schulhofes betrifft. Die dazu erforderliche Überarbeitung und Gestaltung der Flächenaus dem Kostenansatz von 2019 wird daher als notwendig eingeschätzt. - Kostenannahme 2.500.000 € (+- 20%) 3.4.1.4 Abdichtung des WAT-Gebäudes Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen Regenentwässerung wäre für die Sicherung des Gebäudes zumindest eine fachgerechte Abdichtung des Gebäudes und die dazu gehörigen Putzarbeiten notwendig. Da sich die Erdarbeiten der Sanierung Regenentwässerung mit den der WAT Sanierung kombinieren lassen, wären maximal 200.00 € zur Ertüchtigung einzuplanen. - Kostenannahme 200.000 €(+- 20%) 3.4.2 Wünschenswerte Investitionen zur Optimierung des Schulbetriebes (2-5 Jahre) 3.4.2.1 Zeitgemäße Ertüchtigung bzw. Neubau des WAT-Gebäudes Die zeitgemäße Ertüchtigung bzw. Neubau des WAT-Gebäudes wurde 2019 wie folgt eingeschätzt. Kapazität: WAT Bestand auf heutigen Standard 9 Klassenräume je 75 m² = 675 m² zzgl. 3 Fachräume mit Vorbereitungsraum 3 * (75 + 30) m² = 315 m² erzeugt Fläche NGF: 990 m² erzeugt BGF (Zuschlag von 25% auf NGF): 1.238 m² BKI: 1.750 €/m² BGF zzgl. KG 200: 120 €/m² BGF (Abbruch WAT) zzgl. KG 500: 115 €/m² BGF zzgl. KG 600: 119 €/m² BGF zzgl. KG 700: 342 €/m² BGF 2.446 €/m² BGF Kosten 3.028.148 € 3.4.2.2 ausreichende Mensakapazität Die ausreichende Mensakapazität wurde im Rahmen der Kostenschätzung als vollständiger Neubau geplant. Die Kostenansätze sind aus den entsprechenden BKI Baukostenindex 2019 übernommen worden. Kapazität: ca 500 Plätze - erzeugt ca. Fläche BGF in m²: 960 m² BGF BKI: 1.750 €/m² BGF zzgl. KG 200: 20 €/m² BGF zzgl. KG 500: 115 €/m² BGF zzgl. KG 600: 119 €/m² BGF zzgl. KG 700: 377 €/m² BGF 2.381 €/m² BGF - Kosten 2.285.760 € Seite 11 von 15
Anlage - PV 43/2020/1 - Konzept zur Entflechtung von Grund- und Gesamtschule 25. September 2020 3.4.2.3 Schulsozialarbeit Die Räume für die Schulsozialarbeit wurde im Rahmen der Kostenschätzung als vollständiger Neubau im Bereich des Heizhauses geplant. Die Kostenansätze sind aus den entsprechenden BKI Baukostenindex 2019 übernommen worden. Annahme: 2-3 Räume verschiedener Größe, Büro, Küche, Sanitär: 200m² BGF BKI: alle KG 2.750 €/m² BGF - Kosten 550.000 € 3.4.2.4 Aula Die Aula wurde im Rahmen der Kostenschätzung als vollständiger Neubau im Bereich der Sporthalle geplant. Die Kostenansätze sind aus den entsprechenden BKI Baukostenindex 2019 übernommen worden. Aula (BKI S. 281, Nr. 5100-0081) Annahme: 400 Zuschauerplätze, Bühne, massiv, Holzdach, erzeugt Fläche BGF in m: 975 m² BGF BKI: 1.861 €/m² BGF zzgl. KG 200: 9 €/m² BGF zzgl. KG 500: 202 €/m² BGF zzgl. KG 600: 63 €/m² BGF zzgl. KG 700: 432 €/m² BGF 2.567 €/m² BGF - Kosten 2.502.825 € 3.4.2.5 ausreichende Sporthallenkapazität Die Sporthalle wurde im Rahmen der Kostenschätzung als vollständiger Neubau im Bereich der Sporthalle geplant. Die Kostenansätze sind aus den entsprechenden BKI Baukostenindex 2019 übernommen worden. ausreichende Sporthallenkapazität - 5100-0123 BKI Seite 298 Neubau Zweifeldsporthalle mit 194 Sitzplätzen - Fläche BGF in m²: 1.884 m² BKI: 1.790 €/m² BGF zzgl. KG 200: 100 €/m² BGF (Abbruch alte Sporthalle) zzgl. KG 500: 200 €/m² BGF zzgl. KG 600: 43 €/m² BGF zzgl. KG 700: 348 €/m² BGF 2.481 €/m² BGF - Kosten 4.674.204 € 3.4.3 Mehrkosten durch BNB-Zertifizierungssystem Zum Zeitpunkt der Kostenschätzung war die Zertifizierung durch die Richtlinien des BNB nicht berücksichtigt worden. Die erwartenden Mehrkosten können aktuell nicht zuverlässig geschätzt werden. Die Branche hält sich zu den Erfahrungen sehr bedeckt. Seite 12 von 15
Anlage - PV 43/2020/1 - Konzept zur Entflechtung von Grund- und Gesamtschule 25. September 2020 Es wird grundsätzlich damit geworben, dass sich die unstrittigen Mehrkosten bei der Investition 1. im Laufe eines im Einzelfall zu bestimmenden Zeitraumes durch geringere Gebäudeunterhaltungskosten ausgleichen und 2. umso stärker beeinflussbar sind, desto früher im Planungsprozess die notwendigen Anforderungskriterien für eine Zertifizierung berücksichtigt werden. Unabhängig vom konkreten Bauvorhaben sind in jedem Fall zusätzliche Kosten für die Zertifizierungsstelle, den Auditor (Koordinator) und zusätzliche Nachweise und Gutachten einzuplanen. Ein Anbieter für Architekten- und Koordinator-/Auditor-Leistungen weist beispielsweise folgende Mehrosten aus (vgl. http://www.ecobauconsulting.de/kosten.html) : - Mehrkosten für Koordinator/ Auditor ca. 80.000 bis 150.000 EUR je nach Projektgröße sowie ca. 20.000 bis 40.000 EUR für Gutachten und externe Analysen, - Bei den Architektenleistungen: o Bei Objekten über 20 Mio. EUR bis zu 40 Mio. EUR Planungsmehrkosten von 10-15 %, o Bei Objekten über 40 Mio. EUR bis zu 100 Mio. EUR Planungsmehrkosten von 8-10 %, o Bei Objekten über 100 Mio. EUR Planungsmehrkosten von ca. 5%, - Bei den Bauwerkskosten: o Für ein Bauwerk, dass die Mindeststandards der EnEV und sonstiger technischer und qualitativer Standards erfüllt – 10-15 %, o Für ein Bauwerk, dass die EnEV-Vorgaben übersteigt und einen gehobenen Ausführungsstandard hat – 2-3 %, o Für ein Gebäude mit Niedrigenergiestandard und technisch sowie qualitativ vorbildlicher Qualität – 1 %. Als ein weiterer Anhaltspunkt für die Beurteilung von Mehrkosten kann die Grundschule Niederheide als Leuchtturmprojekt im Rahmen einer Förderinitiative des Bundes („Energieeffiziente Schulen“) in Betracht kommen. Für den Bau wurde ein Investitionszuschuss von 900.000 EUR (entspricht 7,5 % der Baukosten von 12 Mio. EUR) bewilligt. Damit konnte das „Gütesiegel Nachhaltiges Bauen in Gold“ (BNB) erreicht werden. Die Gebäudehülle erfüllt den Passivhausstandard. Die Schule produziert mehr Primärenergie als sie selbst verbraucht (Plus-Energie-Schule). ( Vgl. http://www.ibus- berlin.de/Downloads/GSHN_Doku_41-2r.pdf; https://www.grundschule-niederheide.de/ ) Seite 13 von 15
Anlage - PV 43/2020/1 - Konzept zur Entflechtung von Grund- und Gesamtschule 25. September 2020 4 ANLAGE 1 – LAGEPLAN Blau markierte Fläche wird zur Abgabe an den Landkreis als Flurstück herausgemessen Seite 14 von 15
Anlage - PV 43/2020/1 - Konzept zur Entflechtung von Grund- und Gesamtschule 25. September 2020 Abwasser- und Regenentwässerung Seite 15 von 15
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