Antibiotika in der Pferdepraxis

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Antibiotika in der Pferdepraxis
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SCHWERPUNKT – TÄHAV IN DER PRAXIS I ÜBERSICHT PFERD

   Antibiotika in der Pferdepraxis
                  PRAKTISCHE ANWENDUNG DER TÄHAV 2018

                  VON ILKA EMMERICH                 Die Auswahl des geeigneten Antibiotikums zur Behandlung einer
                  UND KARSTEN FEIGE                 bakteriellen Infektion unterliegt einer Vielzahl von Faktoren. Neben
                                                    pharmakotherapeutischen Kriterien wie dem Wirkungsspektrum, der
                                                    therapeutischen Breite bzw. Verträglichkeit, dem Wirkungstyp und der
                                                    Pharmakokinetik wie z. B. der erreichbaren Wirkstoffkonzentration
                                                    im Zielgewebe, ist auch die aktuelle Resistenzlage der krankheits-
                                                    verursachenden Bakterien zu beachten. Mit einer Resistenzprüfung
                                                    kann der klinische Erfolg einer antimikrobiellen Therapie vorher-gesagt
                                                    werden, sodass die mikrobiologische Diagnostik neben epidemiologischen
                                                    Gesichtspunkten, dem Immunstatus der Tiere sowie tierärztlichen
                                                    Erfahrungen und Kenntnissen wertvolle Anhaltspunkte für die
                                                    Diagnosestellung liefern kann.
                                    Stichworte:     Ziel dieses Artikels ist es, die neuen Vorgaben der TÄHAV bezüglich der
       Antibiotikum, Antibiogramm, TÄHAV, Pferd
                                                    Antibiogrammpflicht aufzugreifen und den praktischen Umgang mit dieser
             Tierärztl. Umschau 74, 8 – 14 (2019)   Verordnung beispielhaft darzustellen.

       Antibiogrammpflicht                          Nr. 5 TÄHAV). Da die Tierärztlichen Haus-                       Eine Umwidmung stellt die Ausnahme vom
                                                    apothekenverordnung (TÄHAV) nur ganz                            Zulassungsprimat nach § 56a Absatz 2 Arz-
Die mit der Änderung der Tierärztlichen             spezielle Fälle der veterinärmedizinischen                      neimittelgesetz (AMG) bei Vorliegen eines
Hausapothekenverordnung (TÄHAV) zum                 Diagnostik und Therapie in Verbindung mit                       „Therapienotstandes“ dar [4]. Das für alle
1. März 2018 neu eingeführte Antibio-               der Anwendung von antimikrobiellen Arz-                         Tiere, einschließlich der nicht lebensmit-
grammpflicht ist eine der Maßnahmen,                neimitteln regelt, bleiben über die Antibio-                    telliefernden, geltende Zulassungsprimat
mit denen der sorgfältige Einsatz von An-           grammpflicht hinausgehende diagnosti-                           besagt, dass apotheken- und verschrei-
tibiotika zur Behandlung erkrankter Tiere           sche Maßnahmen im Hinblick auf die gute                         bungspflichtige Arzneimittel nur ange-
weiter gefördert werden soll, um letztend-          veterinärmedizinische Praxis unberührt [1].                     wendet werden dürfen, wenn sie für die
lich den Selektionsdruck auf Bakterien zu           Für Pferde ist keiner der reglementierten                       zu behandelnde Tierart und das Anwen-
senken und die Anzahl resistenter Erreger           Wirkstoffe mehr zugelassen, da die Zulas-                       dungsgebiet zugelassen sind. Hintergrund
zu vermindern. Beim Pferd ist seitdem bei           sung von Cefquinom, ein Cephalosporin                           dieser Regelung ist, dass zugelassene Arz-
Einzeltierbehandlungen eine bakteriologi-           der 4. Generation, Ende 2018 erlosch, re-                       neimittel für die in Anspruch genommene
sche Untersuchung mit Empfindlichkeits-             sultiert in der Pferdepraxis im Endeffekt aus                   Tierart im Rahmen des Zulassungsverfah-
prüfung obligatorisch, wenn ein Antibioti-          jeder Umwidmung eines antibakteriellen                          rens auf die Produktqualität, Wirksamkeit
kum angewendet wird, das für Pferde nicht           Arzneimittels für die Tierart grundsätzlich                     und Unbedenklichkeit, die drei wesentli-
zugelassen ist (§ 12c Abs. 1 Nr. 4 TÄHAV)           eine Antibiogrammpflicht unabhängig vom                         chen Merkmale der Arzneimittelsicherheit,
oder wenn die Behandlung mit einem Ce-              umzuwidmenden Wirkstoff [2][3]. Dabei ist                       geprüft wurden und daher im Zweifelsfall
phalosporin der 3. oder 4. Generation bzw.          es unerheblich, welchen Schlachtstatus das                      einem ungeprüften Präparat vorzuziehen
einem Fluorchinolon erfolgt (§ 12c Abs. 1           Pferd laut Equidenpass besitzt [3].                             sind, zumal nur bei bestimmungsgemäßen

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Gebrauch die Produkthaftpflicht seitens        Ausnahmen von der Antibio-                   Schmerzhafte Probennahme
des Herstellers gewährleistet ist [5].               grammpflicht
Nur für den Fall, dass für die Behandlung                                                  Die Probennahme kann beispielsweise bei
kein für die betreffende Tierart und das      Der Tatsache, dass unter bestimmten          einer Phlegmone ohne äußere Verletzun-
Anwendungsgebiet zugelassenes Arz-            Umständen kein Antibiogramm erstellt         gen schmerzhaft sein [1]. Bei Phlegmo-
neimittel zur Verfügung steht und die         werden kann, wurde mit der in § 12c Ab-      nen ohne offene Verletzung kann eine
notwendige arzneiliche Versorgung des         satz 2 TÄHAV getroffenen Ausnahmere-         Probenentnahme durchgeführt werden,
Pferdes ohne die Arzneimittelanwendung        gelung Rechnung getragen [6]. Nimmt          indem unter Ultraschallkontrolle eine
ernstlich gefährdet ist und eine unmit-       der Tierarzt die Ausnahme von der Anti-      subkutane Flüssigkeitsansammlung lo-
telbare oder mittelbare Gefährdung der        biogrammpflicht in Anspruch, ist er ver-     kalisiert, Exsudat aspiriert und bakterio-
Gesundheit von Mensch und Tier nicht          pflichtet, einen Nachweis zu führen, der     logisch untersucht wird [8]. Aufgrund
zu befürchten ist, entsteht eine Situation,   die Gründe enthält, warum ein Antibio-       der zu erwartenden Schmerzhaftigkeit
die als „Therapienotstand“ bezeichnet         gramm nicht erstellt worden ist (§ 13 Ab-    und damit verbundener Abwehrreak-
wird. Unter diesen Bedingungen darf ein       satz 4 Satz 3 TÄHAV) [2]. Als Nachweise      tionen kann eine Sedation des Pferdes
Arzneimittel umgewidmet werden, wobei         gelten Aufzeichnungen im Tagebuch der        notwendig sein, wodurch die Gefahr
die Reihenfolge der Arzneimittelauswahl       Praxis oder in der Patientenkartei (§ 13     eines Sturzes steigt und damit eine Ge-
strikt nach der Umwidmungskaskade er-         Absatz 5 Satz 6 TÄHAV) [3]. Formulie-        sundheitsgefährdung bestehen würde.
folgen muss.                                  rungsvorschläge für die einzelnen Aus-       Darüber hinaus geht das Einstechen der
                                              nahmen siehe Abbildungen 1–4.                Kanüle in das entzündete subkutane Ge-
       Kalkulierte Therapie                                                                webe mit dem Risiko der Verschleppung
                                               Gesundheit des Tieres durch                 von Erregern in tiefere, bisher noch nicht
Trotz verpflichtendem Antibiogramm nach          Probenahme gefährdet                      infizierte Strukturen einher, sodass auch
TÄHAV ist weiterhin eine kalkulierte The-                                                  hierbei eine Gefährdung der Gesundheit
rapie möglich. Das bedeutet, dass unab-       Eine Gefährdung im Sinne des Arbeits-        des Tieres nicht ausgeschlossen werden
hängig vom Vorliegen des Ergebnisses des      schutzgesetzes ist als Möglichkeit eines     kann. Dies ist auch der Grund für die Kon-
Antibiogramms mit der Therapie des er-        Schadens oder einer gesundheitlichen         traindikation einer Lokalanästhesie. Daher
krankten Pferdes begonnen werden kann         Beeinträchtigung ohne bestimmte An-          ist bei Phlegmonen ohne äußere Verlet-
[1]. Dies wäre beispielsweise denkbar bei     forderungen an ihr Ausmaß oder ihre          zungen eine Probennahme i.d.R. mit der
einer akuten Infektion der Atemwege, ei-      Eintrittswahrscheinlichkeit definiert [7].   Gefährdung der Gesundheit des Pferdes
ner akuten Phlegmone oder einer akuten        Die Gesundheit des Tieres wäre bei-          verbunden und es darf auf die Erstellung
Gelenkinfektion.                              spielsweise gefährdet, wenn ein schwer       eines Antibiogramms verzichtet werden.
                                              erkranktes Pferd sediert oder narkotisiert   Hingegen kann bei Phlegmonen mit äu-
     Probennahmezeitpunkt                     werden muss, um eine Probe zu entneh-        ßeren Verletzungen bzw. mit austretender
                                              men, z. B. zur Entnahme von Liquor bei       Wundflüssigkeit eine Probe ohne Gefähr-
Obwohl der Zeitpunkt der Probennahme          Verdacht auf eine Meningitis [1]. Grund      dung der Tiergesundheit in aller Regel ge-
nicht konkret vorgeschrieben ist, ergibt er   kann aber auch eine schmerzhafte Pro-        nommen werden. Daher muss, wenn die
sich doch indirekt aus der Antibiogramm-      bennahme oder ein aggressives Tier sein      Behandlung mit einem nicht für Pferde
pflicht. Beim Pferd kann aufgrund der er-     [1]. Wie bereits oben erwähnt, müssen        zugelassenen Antibiotikum erfolgt, ein
forderlichen Umwidmung eines geeig-           die Gründe dafür in der Patientenkartei      Antibiogramm erstellt werden.
neten Arzneimittels für die Tierart Pferd     oder im Praxistagebuch dokumentiert          Eine notwendige Sedierung kann auf-
bereits mit der Therapieentscheidung die      werden (Abb. 1). Ob die Probennahme          grund des Schweregrades einer Allge-
rechtliche Verpflichtung für ein Antibio-     mit einer Gesundheitsgefährdung des          meinkrankheit das Probenentnahmerisiko
gramm abgeleitet werden. Daher sollte         Tieres verbunden ist, entscheidet der be-    bereits erhöhen und ist deshalb für den
die Probenahme unmittelbar vor dem            handelnde Tierarzt im jeweiligen Einzel-     Verzicht auf eine Probennahme rechtfer-
Therapiebeginn erfolgen [1].                  fall vor Ort [1].                            tigend, z. B. bei einem Pferd mit Dyspnoe,
                                                                                           bei dem Tracheobronchialsekret entnom-
                                                                                           men werden muss.

»
Abb. 1
         Ein Antibiogramm gemäß § 12c Absatz 1 TÄHAV wurde nicht                                     Aggressives Tier
         erstellt, da die Probennahme mit der Gefahr einer zusätzlichen
         Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes des zu behan-                           Obwohl eine Betäubung für die Proben-
         delnden Tieres verbunden gewesen wäre.                                            nahme bei anderen Pferden bzw. vergleich-
                                                                                           baren Eingriffen unterbleibt, kann sie bei
                                                                                           aggressiven Patienten erforderlich sein. Ist
Formulierungsvorschlag für die Ausnahme von der Antibiogrammpflicht gemäß § 12c            die Probennahme in einem solchen Fall
Absatz 2 Nummer 1 TÄHAV für Aufzeichnungen im Tagebuch der Praxis oder in der              trotz gegebenenfalls vorhandenem Un-
Patientenkartei zur Erfüllung der Nachweispflicht gemäß § 13 Absatz 4 Satz 3 TÄHAV.        tersuchungsstand nur am sedierten oder

                                                                                                                  TU 1-2/2019 SEITE 9
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narkotisierten Pferd möglich, wäre auch            roskopie oder Immunfluoreszenstest im         „resistent“ bzw. „empfindlich gegenüber
in diesem Fall die Probennahme mit der             Blut, Körperflüssigkeiten oder Abklatsch-     einem Antibiotikum“ gehen verschiedene
Gefahr einer zusätzlichen Beeinträchtigung         präparaten von Leber und Niere erfolgt        Kriterien ein [12].
des Gesundheitszustandes verbunden und             [10]. Auch bei der Borreliose ist aufgrund    Zum einen wird die Unempfindlichkeit des
es dürfte auf die Erstellung eines Antibio-        des sehr problematischen kulturellen          Erregers in-vitro beurteilt, die als minimale
gramms verzichtet werden.                          Nachweises primär der indirekte Nachweis      Hemmkonzentration messbar ist [12]. Die
                                                   von infektionsbedingten Antikörpern von       minimale Hemmkonzentration ist die nied-
  Probenahme kontraindiziert                       Bedeutung [10]. Obwohl Anaplasmen in          rigste Konzentration eines Antibiotikums,
                                                   Zellkultur angezüchtet werden können,         bei der unter definierten Bedingungen kein
Des Weiteren gibt es Erkrankungen, bei             ist die Untersuchung von Blutausstrichen      sichtbares Keimwachstum mehr erfolgt
denen die Probennahme sich in jedem Fall           unter Nutzung der Giemsa-Färbung und          [12]. Zum anderen muss außerhalb der In-
verbietet oder nur unter strenger Abwä-            des Immunfluorenszenstests von zentraler      vitro-Untersuchung beurteilt werden, ob
gung der sich daraus ergebenden Risiken            Bedeutung und die PCR wird als Bestäti-       und gegebenenfalls welche Wirkstoffkon-
statthaft ist. Dies ist beispielsweise bei einer   gung genutzt [10].                            zentration im Zielgewebe anhand pharma-
Meningitis mit erhöhtem intrakraniellen            Bei einer prophylaktischen Anwendung          kodynamischer und pharmakokinetischer
Druck gegeben, da aufgrund der Gefahr              von Antibiotika, die nur in besonders be-     Parameter erreicht werden kann [12].
der Herniation von Hirngewebe eine Li-             gründeten Ausnahmefällen vertretbar ist,      Um den klinischen Erfolg einer antimik-
quorpunktion und damit Probengewin-                liegt definitionsgemäß kein Erreger vor       robiellen Therapie anhand von In-vitro-
nung für eine bakteriologische Untersu-            [1] [11]. In einem solchen Fall kann keine    Untersuchungen möglichst zuverlässig
chung kontraindiziert ist [9].                     sinnvolle Probennahme erfolgen, weshalb       vorhersagen zu können, sind die veteri-
                                                   von der Anfertigung eines Antibiogramms       närspezifischen klinischen Grenzwerte cha-
 Erreger im zellfreien Medium                      abgesehen werden darf [1]. Besonders be-      rakteristisch für die Tierart, die Indikation,
      nicht kultivierbar                           gründete Ausnahmen wären beim Pferd           die Bakterienspezies und den Wirkstoff.
                                                   beispielsweise der Antibiotikaeinsatz in      Die derzeit verfügbaren anerkannten ve-
Ist im Rahmen der mikrobiologischen Di-            Verbindung mit einer Operation, hier ins-     terinärspezifischen klinischen Grenzwerte
agnostik die Anzucht des vermutlich ur-            besondere bei infektionsgefährdeten oder      für das Pferd gemäß CLSI VET08 [13] sind
sächlichen bakteriellen Krankheitserregers         bei immunsupprimierten Patienten (z. B.       in Tabelle 1 zusammengefasst. Fehlen ve-
nur mit Schwierigkeiten oder gar nicht             Pferde mit Langzeitanwendung von Glu-         terinärspezifische klinische Grenzwerte für
möglich, so dass der Erregernachweis üb-           kokortikoiden bei chronisch obstruktiver      das Pferd, kann die Bewertung gegebe-
licherweise mit anderen Methoden (z.B.             Bronchitis oder einem Sommerekzem oder        nenfalls anhand anderer geeigneter Be-
Serologie, Molekularbiologie) erfolgt, darf        bei Pferden mit PPID, Pituary Pars Interme-   wertungskriterien wie beispielweise vete-
von der Anfertigung eines Antibiogramms            dia Dysfunction]), die einer Operation un-    rinärspezifischer klinischer Grenzwerte für
abgesehen werden [6]. Die Gründe, warum            terzogen werden müssen [11].                  andere Tierarten oder humanmedizinische
ein Antibiogramm nicht erstellt worden                                                           klinische Grenzwerte erfolgen [1]. Diese
ist, sind ebenfalls in der Patientenkartei          Keine geeignete Methode zur                  sollten jedoch nur für die Bewertung ver-
oder im Praxistagebuch zu dokumentieren             Bestimmung der Empfindlich-                  wendet werden, wenn sie auf die Tierart
(Abb. 2).                                            keit des Erregers verfügbar                 Pferd übertragbar und somit geeignet sind,
Eine Anzüchtung ist beispielsweise bei bak-                                                      eine zuverlässige Vorhersage zum klini-
teriellen Erregern, die obligat intrazellulär      Eine geeignete Methode umfasst sowohl         schen Erfolg der antimikrobiellen Therapie
oder auf der Oberfläche von Wirtszellen            die Erstellung eines Antibiogramms unter      zu treffen.
leben, nicht möglich [1]. Dies gilt beim           Einbeziehung von Qualitätskontrollen als      Eine Übersicht über alle geeigneten „Me-
Pferd beispielsweise für Leptospiren, Bor-         auch die Bewertung der Testergebnisse,        thoden zur Bestimmung der Empfindlich-
relien, Chlamydien oder Anaplasmen [10].           wobei die Testergebnisse anhand klinischer    keit des Erregers“ sind auf den Internet-
So ist bei der Leptospirose der kulturelle         Grenzwerte beurteilt werden [1]. Dies ist     seiten des BVL und der DVG abrufbar [14]
Nachweis sehr schwierig, weswegen der              erforderlich, um den klinischen Erfolg ei-    [15] bzw. im Deutschen Tierärzteblatt er-
Nachweis mittels PCR bzw. in der bakte-            ner antimikrobiellen Therapie zuverlässig     schienen [16]. In Tabelle 2 wurde versucht,
riämischen Phase mittels Dunkelfeldmik-            vorherzusagen [12]. In die Beurteilung        antimikrobiell wirksame Arzneimittel, die
                                                                                                 für Pferde oder andere Tierarten verfügbar
                                                                                                 sind bzw. antimikrobielle Stoffe der sog.

»
Abb. 2
                                                                                                 Positivliste für Equiden in Verbindung mit
         Ein Antibiogramm gemäß § 12c Absatz 1 TÄHAV wurde nicht                                 der Verfügbarkeit klinischer Grenzwerte
         erstellt, da der Erreger nicht mittels zellfreier künstlicher                           zur Bewertung der Testergebnisse darzu-
         Medien kultiviert werden kann.                                                          stellen, wobei Indikation, Bakterienspezies
                                                                                                 oder anerkanntes Verfahren unberücksich-
Formulierungsvorschlag für die Ausnahme von der Antibiogrammpflicht gemäß § 12c                  tigt blieben.
Absatz 2 Nummer 2 TÄHAV für Aufzeichnungen im Tagebuch der Praxis oder in der                    Die in Tabelle 1 dargestellten klinischen
Patientenkartei zur Erfüllung der Nachweispflicht gemäß § 13 Absatz 4 Satz 3 TÄHAV.              Grenzwerte für das Pferd wurden anhand

SEITE 10 I TU 1-2/2019
SCHWERPUNKT – TÄHAV IN DER PRAXIS I ÜBERSICHT PFERD

Tabelle 1: Verfügbare anerkannte veterinärspezifische klinische Grenzwerte für das Pferd gemäß CLSI VET08 [13]

Indikation      Wirkstoff        Bakterienspezies                             Agardiffusionstest [mm]         Bouillon-Mikrodilu-
                                                                                                              tionsmethode [mg/l]

                                                                              Plättchen   S      I      R     S          I      R
Atemwegs-       Penicillin G     Staphylococcus spp.                                                          ≤ 0,5      1      ≥2
infektion                        Streptococcus spp.
                Ampicillin       Streptococcus equi subsp. equi                                               ≤ 0,25     -      -
                                 Streptococcus equi subsp. zooepidemicus
                Cefazolin        Escherichia coli                                                             ≤2         4      ≥8
                (1. Gen.)        Streptococcus spp. - b-hämolytische Gruppe
                Ceftiofur        Streptococcus equi subsp. zooepidemicus      30 µg       ≥ 22   -      -     ≤ 0,25     -      -
                (3. Gen.)
                Enrofloxacin     Escherichia coli                                                             ≤ 0,12     0,25   ≥ 0,5
                                 Pseudomonas aeruginosa
                                 Staphylococcus aureus
                                 Streptococcus equi subsp. equi
                                 Streptococcus equi subsp. zooepidemicus
                Doxycyclin       Escherichia coli                                                             ≤ 0,12     0,25   ≥ 0,5
                                 Staphylococcus aureus
                Minocyclin       Escherichia coli                                                             ≤ 0,12     0,25   ≥ 0,5
                                 Staphylococcus aureus
                                 Streptococcus spp.
Genitaltrakt-   Cefazolin        Escherichia coli                                                             ≤2         4      ≥8
infektionen     (1. Gen.)        Streptococcus spp. - b-hämolytische Gruppe
Haut-           Enrofloxacin     Escherichia coli                                                             ≤ 0,12     0,25   ≥ 0,5
infektionen                      Pseudomonas aeruginosa
                                 Staphylococcus aureus
                                 Streptococcus equi subsp. equi
                                 Streptococcus equi subsp. zooepidemicus
                Doxycyclin       Escherichia coli                                                             ≤ 0,12     0,25   ≥ 0,5
                                 Staphylococcus aureus
                Minocyclin       Escherichia coli                                                             ≤ 0,12     0,25   ≥ 0,5
                                 Staphylococcus aureus
                                 Streptococcus spp.
Weichteil-      Penicillin G     Staphylococcus spp.                                                          ≤ 0,5      1      ≥2
infektionen                      Streptococcus spp.
                Enrofloxacin     Escherichia coli                                                             ≤ 0,12     0,25   ≥ 0,5
                                 Pseudomonas aeruginosa
                                 Staphylococcus aureus
                                 Streptococcus equi subsp. equi
                                 Streptococcus equi subsp. zooepidemicus
                Doxycyclin       Escherichia colii                                                            ≤ 0,12     0,25   ≥ 0,5
                                 Staphylococcus aureus
                Minocyclin       Escherichia coli                                                             ≤ 0,12     0,25   ≥ 0,5
                                 Staphylococcus aureus
                                 Streptococcus spp.
                Amikacin         Escherichia coli                                                             ≤ 2a       4a     ≥ 8a
                                 Pseudomonas ageruginosa                                                      ≤ 4b       8b     ≥ 16b
                                 Staphylococcus aureus
                                 Streptococcus equi subsp. equi
                                 Streptococcus equi subsp. zooepidemicus

                Gentamicin       Actinobacillus pleuropneumoniae              10 µg       ≥ 16   13–15 ≤ 12   ≤2         4      ≥8
                                 Enterobacteriaceae
                                 Pseudomonas aeruginosa
                Doxycyclin       Streptococcus equi subsp. equi                                               ≤ 0,12     0,25   ≥ 0,5
                                 Streptococcus equi subsp. zooepidemicus
S − sensibel, I − intermediär, R – resistent; a Fohlen; b adultes Pferd

                                                                                                                  TU 1-2/2019 SEITE 11
SCHWERPUNKT – TÄHAV IN DER PRAXIS I ÜBERSICHT PFERD

der nach systemischer Gabe am Wirkort             spiegel nicht mit den Wirkstoffspiegeln im            Pflichtantibiogrammes bei der lokalen an-
erreichten Wirkstoffspiegel festgelegt            Serum bzw. am Wirkort nach systemischer               timikrobiellen Therapie beispielsweise am
und können somit auch nur den Behand-             Gabe vergleichbar. Aus diesem Grund                   Auge, Ohr oder auf der Haut befreit. In
lungserfolg einer systemischen Antibioti-         können die derzeit verfügbaren klinischen             diesem Fall und in allen anderen Fällen,
katherapie für die betreffende Erkrankung         Grenzwerte nur zur Therapieempfehlung                 in denen keine geeignete Methode zur
zuverlässig vorhersagen. Wird ein Antibio-        bei systemischer bzw. intramammärer An-               Bestimmung der Empfindlichkeit des Erre-
tikum direkt am Wirkort, d. h. lokal ange-        tibiotikanwendung genutzt werden und                  gers verfügbar ist, muss der Tierarzt den
wendet, sind die dort erzielten Wirkstoff-        der Tierarzt ist von der Erstellung eines             Grund, warum ein Antibiogramm nicht

Tabelle 2: Für Pferde oder andere Tierarten verfügbare antimikrobiell wirksame Arzneimittel bzw. antimikrobielle Stoffe der sog.
Positivliste für Equiden in Verbindung mit der Verfügbarkeit klinischer Grenzwerte zur Bewertung des Testergebnisse ohne Berück-
sichtigung von Indikation, Bakterienspezies oder anerkanntem Verfahren

 Wirkstoffgruppe       (1)                       (2)                             (3)                                   (4)
                       Wirkstoff für Pferde      Wirkstoff bei Schlachte-        Wirkstoff als Tierarzneimittel        Wirkstoff als Tierarznei-
                       verfügbar (zugelas-       quiden erlaubt (VO (EU)         für Lebensmittel liefernde            mittel für Nicht-Lebens-
                       sen und im Handel         Nr. 122/2013), nicht für        Tiere verfügbar (VO (EU)              mittel liefernde Tiere
                       erhältlich)               Pferde zugelassen               Nr. 37/2010)                          verfügbar
 Aminoglykoside        Gentamicin, Kanamycin Amikacin                            Apramycin, Dihydrostreptomycin,
                                                                                 Neomycin, Paromomycin,
                                                                                 Spectinomycin, Streptomycin
 Fenicole              Thiamphenicol                                             Florfenicol                           Chloramphenicol
 β-Laktame:
 Penicilline
 Benzylpenicilline     Benzylpenicillin-                                         Benzylpenicillin-Benethamin,
                       Procain                                                   -Benzathin, -Na, -K, Penethamat
 Phenoxypenicilline                              Ticarcillin                     Phenoxymethylpenicillin
                                                                                 (Penicillin V)
 I soxazolyl-         Cloxacillin                                               Oxacillin
 penicilline
 Aminopenicilline      Amoxicillin, Ampicillin                                   Amoxicillin + Clavulansäure
 Cephalosporine                                                                  Cefalexin, Cefalonium, Cefapi-        Cefovecin
                                                                                 rin, Cefoperazon, Cefquinom,
                                                                                 Ceftiofur
 Fluorchinolone                                  Ofloxacin                       Danofloxacin, Enrofloxacin,           Orbifloxacin, Pradofloxacin
                                                                                 Marbofloxacin
 Fusidinsäure                                                                                                          Fusidinsäure
 Lincosamide                                                                     Lincomycin, Pirlimycin                Clindamycin
 Makrolide                                       Azithromycin                    Gamithromycin, Spiramycin,
                                                                                 Tildipirosin, Tilmicosin, Tulathro-
                                                                                 mycin, Tylosin, Tylvalosin
 Ansamycine                                      Rifampicin
 Pleuromutiline                                                                  Tiamulin, Valnemulin
 Polypeptid-                                     Polymixin B                     Bacitracin, Colistin
 antibiotika
 Sulfonamide           Sulfadiazin, -dime-
                       thoxin, -dimidin,
                       -doxin, -merazin,
                       ± Trimthoprim
 Tetracycline          Chlortetracyclin                                          Doxycyclin, Oxytetracyclin,
                                                                                 Tetracyclin
 Unterstreichung einfach: Veterinärspezifische klinische Grenzwerte für das Pferd vorhanden
 Unterstreichung gestrichelt: Veterinärspezifische klinische Grenzwerte für andere Tierarten oder humanmedizinische klinische Grenzwerte vorhanden
 Erläuterung: Alle Wirkstoffe in den Spalten (2), (3) und (4) müssen im Therapienotstand für die Tierart Pferd umgewidmet werden, wodurch
 grundsätzlich eine Antibiogrammpflicht nach § 12c TÄHAV resultiert.

SEITE 12 I TU 1-2/2019
SCHWERPUNKT – TÄHAV IN DER PRAXIS I ÜBERSICHT PFERD

                                              »
erstellt worden ist, im Tagebuch der Praxis   Abb. 3
oder in der Patientenkartei formlos doku-
mentieren (Abb. 3).                                    Ein Antibiogramm gemäß § 12c Absatz 1 TÄHAV wurde nicht
                                                       erstellt, da für die Bestimmung der Empfindlichkeit des
     Keine geeignete Probe                             Erregers keine geeignete Methode verfügbar ist.
          entnehmbar
                                              Formulierungsvorschlag für die Ausnahme von der Antibiogrammpflicht gemäß § 12c
Die entnommenen Proben müssen für             Absatz 2 Nummer 3 TÄHAV für Aufzeichnungen im Tagebuch der Praxis oder in der
die Isolierung der die Erkrankung ver-        Patientenkartei zur Erfüllung der Nachweispflicht gemäß § 13 Absatz 4 Satz 3 TÄHAV.
ursachenden bakteriellen Erreger zur
anschließenden Erstellung eines Anti-

                                              »
biogramms geeignet sein (§ 12d Satz 2         Abb. 4
TÄHAV). Kann eine solche geeignete                     Ein Antibiogramm gemäß § 12c Absatz 1 TÄHAV wurde nicht
Probe nicht entnommen werden, steht                    erstellt, da eine fachlich sinnvolle Probenahme für die Isolie-
dies ebenfalls der Anfertigung eines An-               rung der die Erkrankung verursachenden bakteriellen Erreger
tibiogramms entgegen und ist dokumen-                  zur anschließenden Erstellung eines Antibiogramms nicht
tationspflichtig (Abb. 4). Ein solcher Fall            erfolgen kann
wäre denkbar, wenn die Probennahme
bei einem entzündlich erkrankten Organ        Formulierungsvorschlag für die Ausnahme von der Antibiogrammpflicht gemäß § 12c
beim lebenden Tier nicht möglich ist. Dies    Absatz 2 in Verbindung mit § 12d TÄHAV für Aufzeichnungen im Tagebuch der Praxis
wäre beispielsweise bei einem Hengst mit      oder in der Patientenkartei zur Erfüllung der Nachweispflicht gemäß § 13 Absatz 4
Orchitis/Epididymitis gegeben, bei dem        Satz 3 TÄHAV.
die Spermagewinnung für die bakteriolo-
gische Untersuchung des Ejakulats nicht       zur Anwendung am Auge anwenden.               keine klinischen Grenzwerte zur Bewer-
gelingt, was die Regel ist [17].              Derzeit sind das die chlortetracyclinhalti-   tung der Testergebnisse verfügbar sind.
                                              ge Cepemycin® CTC 10 mg/g Augensalbe          Umgewidmet werden könnten von den
Umwidmungsgebot und veteri-                   und die Cloxacillin-Benzathin enthaltende     für andere Tierarten verfügbaren antimi-
närmedizinische Wissenschaft                  Vetoscon® 166,6 mg/g Augensalbe [2].          krobiell wirksamen Mono-Arzneimitteln
                                              Nur wenn mit diesen Arzneimitteln das         zur Anwendung am Auge beispielsweise
Ungeachtet der Antibiogrammpflicht            Therapieziel nicht erreicht werden kann,      die fusidinsäurehaltige Isathal® 10 mg/g
nach TÄHAV ist zu beachten, dass an-          ist im Therapienotstand die Umwidmung         Augentropfensuspension für Hunde oder
dere arzneimittelrechtliche Vorschriften      eines anderen Arzneimittels in folgender      die gentamicinhaltigen Soligental® 3000
oder Regeln der veterinärmedizinischen        Reihenfolge (Umwidmungskaskade ge-            I.E./ml Augentropfen für Hunde und
Wissenschaft davon unberührt bleiben.         mäß § 56a Abs. 2 AMG) gerechtfertigt.         Katzen [2].
So muss zum einen für die Umwidmung           Zuerst (Stufe 1) ist ein Arzneimittel zur     Sind auch diese Präparate ungeeignet
eines Arzneimittels gemäß § 56a Arz-          Therapie zu verwenden, dass für die be-       das Therapieziel zu erreichen, darf in der
neimittelgesetz (AMG) nach wie vor ein        treffende Tierart, jedoch für ein anderes     nächsten Stufe (Stufe 3) ein geeignetes
Therapienotstand vorliegen. Zum anderen       Anwendungsgebiet zugelassen ist. Das          Humanarzneimittel oder ein geeignetes
bleibt die strenge Indikationsstellung für    mit einem anderen Anwendungsgebiet            Tierarzneimittel, das in einem Mitglieds-
die Anwendung von Fluorchinolonen und         verfügbare Arzneimittel für Pferde zur        staat der Europäischen Union oder einem
Cephalosporinen der 3. oder 4. Genera-        Anwendung am Auge sind Oculoheel®             anderen Vertragsstaat des Abkommens
tion zur Therapie von Tieren gemäß der        Augentropfen ad us. vet. Sie müssen je-       über den europäischen Wirtschaftsraum
Antibiotikaleitlinien (Nr. 4 zweiter Spie-    doch im Rahmen der Umwidmung nicht            zugelassen ist, verwendet werden. Bei
gelstrich) bestehen, so dass der Einsatz      beachtet werden, da es sich um ein ho-        Anwendung von humanmedizinischen
solcher „antibiotischen Reservemittel“        möopathisches Arzneimittel handelt und        Augenpräparaten mit reglementierten
nur zulässig ist, wenn mit anderen An-        diese von der Beachtung des Zulassungs-       Wirkstoffen wie beispielsweise Ofloxa-
tibiotika ein Therapieerfolg mit großer       primats gemäß § 56a Absatz 2 Satz 5           cin, einem Fluorchinolon, ist zusätzlich
Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist      AMG befreit sind [4].                         die strenge Indikationsstellung gemäß
oder dieser nach Behandlungsbeginn            In der nächsten Stufe (Stufe 2) der Um-       der Antibiotikaleitlinien (Nr. 4 zweiter
nicht ausreichend war.                        widmungskaskade darf ein geeignetes           Spiegelstrich) zu beachten. Diese stren-
Dazu ein Beispiel: Bei einer bakteriell be-   Arzneimittel, das für eine andere Tierart     ge Indikationsstellung spiegelt sich u.a.
dingten entzündlichen Keratokonjunktivi-      zugelassen ist, angewendet werden. Ab         auch in der sog. Positivliste (VO (EG) Nr.
tis, bei der eine lokale antibiotische The-   dieser Stufe besteht grundsätzlich Anti-      122/2013) wider, in die Ofloxacin aufge-
rapie am Auge eingeleitet werden muss,        biogrammpflicht. Ein Antibiogramm muss        nommen wurde. Dort heißt es: „Behand-
muss der Tierarzt zunächst ein zur The-       in diesem Fall, wie bereits oben erwähnt,     lung von Augeninfektionen, die gegen
rapie der Kerotokonjunktivitis indiziertes    nicht erstellt werden, da derzeit für die     die üblichen ophthalmischen Antibiotika
und für Pferde zugelassenes Antibiotikum      lokale Antibiotikumtherapie am Auge           resistent sind.”.

                                                                                                                TU 1-2/2019 SEITE 13
SCHWERPUNKT – TÄHAV IN DER PRAXIS I ÜBERSICHT PFERD

           Schlussfolgerung                                          Korrespondenzadresse:                                     Korrespondenzadresse:

Die für die Pferdepraxis relevante Neuerung
der TÄHAV 2018 ist die Antibiogrammpflicht.
Dieses „Mehr” an Diagnostik hat zwangs-
läufig den positiven Effekt einer gezielteren
Auswahl von Antibiotika. Dadurch werden
von Therapiebeginn an wirksame Antibiotika
eingesetzt und der Wechsel von Antibiotika                           Dr. Ilka Emmerich                                        Prof. Dr. Karsten Feige
während der Therapie kann reduziert wer-                                   VETIDATA,                                              Klinik für Pferde,
den. Auf diesem Wege wird das politische                         Institut für Pharmakologie,                                    Stiftung Tierärztliche
                                                                Pharmazie und Toxikologie,                                     Hochschule Hannover
Ziel der Minimierung von Antibiotika unter-
                                                               Veterinärmedizinische Fakultät,                             Bünteweg 9, 30559 Hannover
stützt, ohne dass die medizinische Versor-
                                                                      Universität Leipzig                                 karsten.feige@tiho-hannover.de
gung – durch die Möglichkeit der kalkulierten               An den Tierkliniken 39, 04103 Leipzig
Therapie – im Einzelfall eingeschränkt ist.                   emmerich@vetmed.uni-leipzig.de

                 LITERATUR

 [1]        Anmerkungen zur neuen TÄHAV – Er-           [7]         BT-Drucks. 13/3540 vom 22.01.1996:            4 ed. https://clsi.org. (letztes Abfragedatum
 läuterungen zur Zweiten Verordnung zur Änderung        S. 16.                                                    19.12.2018).
 der Verordnung über Tierärztliche Hausapotheken
 vom 21.02.2018 (BGBl. I S. 213–216), Stand             [8]            Fjordbakk CT, Arroyo LG, Hewson J. Re-     [14]      Bundesamt für Verbraucherschutz
 03.07.2018. DTBl 2018; 66 [9]: 1208–1215.              trospective study of the clinical features of limb cel-   und Lebensmittelsicherheit (BVL). Bewertung
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 [2]         VETIDATA, Veterinärmedizinischer                                                                     de/SharedDocs/Downloads/05_Tierarzneimittel/
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 [3]         Verordnung über tierärztliche Hausapo-                                                               [15]        Deutsche Veterinärmedizinische Ge-
 theken in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.        [10]         Selbitz H-J, Valentin-Weigand P. Bakte-      sellschaft (DVG). Bewertung von Antibiogram-
 Juli 2009 (BGBl. I S. 1760), die durch Artikel 1 der   riell bedingte Krankheiten. In: Handbuch für Pferde-      men. http://antibiotikaresistenz.dvg.net/fileadmin/
 Verordnung vom 21. Februar 2018 (BGBl. I S. 213)       praxis, Brehm W, Gehlen H, Ohnesorge B, Wehrend           AG_Antibiotika/TAEHAV/Bewertung_von_Antibio-
 geändert worden ist.                                   A, Hrsg. Stuttgart: Enke 2017; 1118–1129.                 grammen.xlsx. (letztes Abfragedatum 19.12.2018).

 [4]          Arzneimittelgesetz in der Fassung der     [11]        Bundestierärztekammer (BTK). Leitlini-        [16]        Bewertung von Antibiogrammen als
 Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl.            en für den sorgfältigen Umgang mit antibakteriell         Hilfestellung zur Auslegung von § 12c Absatz 2
 I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes   wirksamen Tierarzneimitteln. DTBl 2015; 3: 1–24           Nummer 3 der Verordnung über Tierärztliche Haus-
 vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2757) geändert wor-      (Beilage).                                                apotheken (TÄHAV). DTBl 2019; 1: 1–23 (Beilage).
 den ist.
                                                        [12]        Valentin-Weigand P. Mikrobiologische          [17]      Wehrend A. Orchitis/Epididymitis. In:
 [5]          Emmerich IU, Kietzmann M. Arzneimit-      Untersuchung mit Bezug zur Praxis (1) Anzucht             Handbuch für Pferdepraxis, Brehm W, Gehlen H,
 telrechtliche Bestimmungen. In: Handbuch für Pfer-     [2] Resistenztest [4] Interpretation. bpt-Kongress        Ohnesorge B, Wehrend A, Hrsg. Stuttgart: Enke
 depraxis, Brehm W, Gehlen H, Ohnesorge B, Weh-         2018. Vortragsveranstaltung Pferd. Themen-                2017; 689–690.
 rend A, Hrsg. Stuttgart: Enke 2017; 1172–1185.         kreis: Antibiotika-Therapie mit der TÄHAV 2018;
                                                        252–261.
 [6]        Bundesministeriums für Ernährung
 und Landwirtschaft (BMEL). Referentenentwurf:          [13]        Clinical Laboratory Standards Insti-
 Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung          tute (CLSI). VET08 – Performance Standards for
 der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken.       Antimicrobial Disk and Dilution Susceptibility
 Stand 16.09.2016 NebS.                                 Tests for Bacteria Isolated From Animals. 2018,

SEITE 14 I TU 1-2/2019
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