ORDNUNGSVORSCHRIFTEN REGATTASEGELN - WETTSEGELORDNUNG (WO) RANGLISTENORDNUNG (RO) MEISTERSCHAFTSORDNUNG (MO) - Deutscher Segler ...
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ORDNUNGSVORSCHRIFTEN REGATTASEGELN WETTSEGELORDNUNG (WO) RANGLISTENORDNUNG (RO) MEISTERSCHAFTSORDNUNG (MO) Gültig ab 01.03.2020
Diese Ordnungsvorschriften treten am 01.03.2020 in Kraft. INHALTSVERZEICHNIS Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text die männliche Wettsegelordnung (WO) Seite 8 Form verwendet. Die Angaben beziehen sich jedoch immer auf männliche und weibliche Segler. 1. Geltungsbereich___________________________________________ 8 2. Definitionen_______________________________________________ 8 3. Ergänzende Vorschriften __________________________________ 9 Rechtsinhaberschaft und Nutzung von Ordnungsvorschriften 4. Verantwortliche Führung eines Bootes ___________________ 10 Der Deutsche Segler-Verband e.V. (DSV) ist Inhaber aller Rechte an 5. Sicherheit________________________________________________ 11 den von seinen Organen beschlossenen Ordnungsvorschriften, An- 6. Ausschreibung___________________________________________ 11 hängen und Durchführungsvorschriften einschließlich des Rechts 7. Meldegeld _______________________________________________ 11 zur Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, in gedruckter und in di- 8. Wettfahrtkomitee ________________________________________ 12 gitaler Form, sowie des Rechts, die Ordnungsvorschriften und da- 9. Protestkomitee___________________________________________ 12 rin enthaltenden Sportregeln zur Ausrichtung oder Durchführung 10. Berufungen ______________________________________________ 13 von Sportveranstaltungen zu nutzen. 11. Gebühren ________________________________________________ 13 12. Wertung _________________________________________________ 14 Die Mitglieder des Deutschen Segler-Verbandes e.V. haben das 13. Preise ____________________________________________________ 14 Recht, die Ordnungsvorschriften des DSV zur nicht-gewerblichen Durchführung von Sportveranstaltungen für ihre Mitglieder oder 14. Einschränkungen von Werbung __________________________ 14 Mitglieder anderer DSV-Vereine zu nutzen. Dies gilt auch, wenn 15. Abweichungen___________________________________________ 14 an der Sportveranstaltung Mitglieder von Clubs anderer nationaler 16. Zuständigkeit und Verstöße ______________________________ 14 Mitgliedsverbände (MNA) des Weltsegelverbandes World Sailing teilnehmen. Ranglistenordnung (RO) Seite 15 Der Deutsche Segler-Verband e.V. kann weitere Nutzungen ge- statten. (Hinweis: Die Bindung der Mitglieder an die Ordnungs- 1. Geltungsbereich _________________________________________ 15 vorschriften des Verbandes ergibt sich aus § 2 Absatz (III) Satz 1 2. Definitionen und Zielsetzung _____________________________ 15 Grundgesetz.) 3. Aufgaben und Verantwortung der Klassenvereinigung____ 16 4. Aufgaben und Verantwortung der durchführenden Vereine __________________________________________________ 17 5. Anforderungen an eine Ranglistenregatta ________________ 18 Gründgensstr. 18 | 22309 Hamburg | T +49-040-6320090 | www.dsv.org 6. Kostenerstattung ________________________________________ 19 4 5
Anlage 1 zur Ranglistenordnung Seite 20 13. Kontrollvermessung______________________________________ 29 - Rechnungssystem - 14. Wettfahrt-, Protest und Technisches Komitee ____________ 30 15. Preise____________________________________________________ 30 1. Definition der Abkürzungen_______________________________ 20 16. Segeldisziplinen gemäß 4.5 ______________________________ 31 2. Berechnungsformel______________________________________ 20 17. Verbot von Ausnahmen __________________________________ 31 3. Bestimmung des Multiplikators m________________________ 21 18. Meisterschaftsbericht ____________________________________ 31 4. Mittelwertbildung ________________________________________ 21 Anlage 1 zur Meisterschaftsordnung Seite 32 Anlage 2 zur Ranglistenordnung Seite 22 - Deutsche Jugend- und Jüngstenmeisterschaften - - Regatten- und Ranglistenmeldung - Ergänzung zu 3: Name, Veranstaltungsort, Werbung__________ 32 1. Regattaergebnisse_______________________________________ 22 Ergänzung zu 5: Meisterschaftswürdigkeit____________________ 32 2. Ranglisten________________________________________________ 23 Ergänzung zu 6: Vergabeverfahren, Höchstteilnehmerzahl ____ 33 Änderung zu 8: Meldungen ___________________________________ 33 Änderung zu 9: Voraussetzungen für die Gültigkeit einer Meisterschaftsordnung (MO) Seite 24 (Internationalen) Deutschen Meisterschaft ____ 34 Ergänzung zu 11: Wertung ___________________________________ 34 1. Geltungsbereich _________________________________________ 24 Ergänzung zu 15: Preise ______________________________________ 34 2. Veranstalter und durchführender Verein __________________ 24 3. Name, Veranstaltungsort, Werbung ______________________ 24 4. Arten von (I)DM __________________________________________ 25 Anlage 2 zur Meisterschaftsordnung Seite 35 5. Meisterschaftswürdigkeit einer Bootsklasse ______________ 25 - Internationale Deutsche Meisterschaften Seesegeln - 6. Vergabeverfahren, Höchstteilnehmerzahl _________________ 26 7. Ausschreibung ___________________________________________ 26 Änderung zu 5: Meisterschaftswürdigkeit ____________________ 35 8. Meldungen _______________________________________________ 27 Ergänzung zu 7: Ausschreibung ______________________________ 35 9. Voraussetzungen für die Gültigkeit einer (Internationalen) ____ Änderung zu 9: Voraussetzungen für die Gültigkeit ___________ 35 Deutschen Meisterschaft ________________________________ 27 Änderung zu 10: Format und Anzahl der Wettfahrten _________ 35 10. Format und Anzahl der Wettfahrten ______________________ 28 Änderung zu 11: Wertung ____________________________________ 36 11. Wertung _________________________________________________ 29 Änderung zu 12: Mannschaftswechsel, Bootswechsel ________ 36 12. Mannschaftswechsel/Bootswechsel _____________________ 29 Änderung zu 15: Preise_______________________________________ 36 6 7
WETTSEGELORDNUNG (WO) WETTSEGELORDNUNG (WO) WETTSEGELORDNUNG (WO) einer Zahl (z. B. U16) gibt an, dass das Alter der Besatzungsmitglieder im ge- 1 Geltungsbereich samten Jahr der Veranstaltung unter Regatten und Wettfahrten im Bereich des Deutschen Seg- (bzw. über) der entsprechenden Zahl ler-Verbandes (DSV) werden nach den Wettfahrtregeln von sein muss. World Sailing und dieser Wettsegelordnung ausgetragen. 2.8 Meisterschaften Alle Regatten, die zum Führen des Ti- Für bestimmte Regatten wird die Wettsegelordnung durch tels „Meister“ berechtigen, z. B. Welt-, die folgenden Vorschriften ergänzt: Europa- und (Internationale) Deutsche - Ranglistenordnung (RO) Meisterschaften. - Meisterschaftsordnung (MO) 2.9 Ranglisten- Alle Regatten, die einen Ranglistenfak- regatten tor der Klasse gemäß RO bekommen 2 Definitionen haben und deren Ergebnisse in die Be- 2.1 Wettfahrt Einzelwettfahrt rechnung der Rangliste eingehen. 2.2 Regatta Eine oder mehrere Wettfahrten in einer 2.10 Verbandsregatten Alle Regatten, die über den Bereich zeitlich zusammenhängenden Veran- eines Vereines oder einer Flotte hinaus staltung für eine oder mehrere Boots- ausgeschrieben werden und nicht klassen. Ranglistenregatten sind. 2.3 Regattaserie Mehrere Regatten mit einer gemeinsamen 2.11 Vereinsregatten Vereinsregatten und Flottenveranstal- Wertung. und Flottenver- tungen sind Regatten, die nur für Mit- anstaltungen glieder des Vereines oder der Flotte 2.4 Schiffsführer Die nach den geltenden gesetzlichen ausgeschrieben sind. Vorschriften verantwortliche Person an Bord des Bootes. 3 Ergänzende Vorschriften 2.5 Steuermann Die Person, die überwiegend das Ruder 3.1 Die Durchführung einer (Internationalen) Deutschen Meis- des Bootes führt. Wird in der Ausschrei- terschaft sowie einer Welt- oder Europameisterschaft bung nicht zwischen Schiffsführer und (Richtlinien von World Sailing bzw. EUROSAF) im Bereich Steuermann unterschieden, ist der Steuer- des DSV muss im Vorwege durch den DSV genehmigt mann der Schiffsführer. werden. 2.6 Mannschaft Die Gesamtheit der Besatzung des Bootes 3.2 Für (Internationale) Deutsche Meisterschaften gelten er- einschließlich des Schiffsführers. gänzend die RO und die MO. 2.7 U-Kriterium, Alterskriterium für Teilnehmer an Regatten. 3.3 Für Ranglistenregatten gilt ergänzend die RO. Ü-Kriterium U - für unter (bzw. Ü- für über) gefolgt von 8 9
WETTSEGELORDNUNG (WO) WETTSEGELORDNUNG (WO) 3.4 Alle Regatten können auch nur für bestimmte Gruppen von 4.4 Bei Ranglistenregatten und Meisterschaften oder wenn die Segelnden offen sein, wie z. B. Ausschreibung dies fordert, muss jedes Mannschaftsmit- - Senioren (festgelegtes Ü-Kriterium), glied Mitglied eines Vereines seines nationalen Verbandes - Junioren (festgelegtes U-Kriterium), sein. Der Veranstalter kann einen Nachweis der Mitglied- - Jugendliche (festgelegtes U-Kriterium), schaft verlangen. - Jüngste (festgelegtes U-Kriterium), - Frauen, 5 Sicherheit - Männer Segler, die das DSV-Jugendalter erfüllen, müssen auf dem oder sich auf ein besonderes Format beschränken, wie z. B.: Wasser jederzeit persönliche Auftriebsmittel tragen außer zum kurzfristigen Wechsel oder Anpassen von Kleidung - Match-Race, oder persönlicher Ausrüstung. Dies ändert WR 40. Soweit - Team-Race. die Klassenregeln keine diesbezüglichen Vorgaben machen, muss das persönliche Auftriebsmittel mindestens die Vorga- 4 Verantwortliche Führung eines Bootes ben der ISO 12402-5 erfüllen. 4.1 Der Schiffsführer muss einen für das Fahrtgebiet und die Antriebsart vorgeschriebenen und ggf. empfohlenen gülti- 6 Ausschreibung gen Befähigungsnachweis besitzen. Dies kann neben dem 6.1 Die Ausschreibung muss ergänzend alle für den Segler re- jeweiligen amtlichen Führerschein auch ein entsprechender levanten Informationen enthalten, die vor der Anreise zur DSV-Führerschein, ein Sportsegelschein oder, für die ent- Vorbereitung auf die Regatta notwendig sind, wie z. B. Ort sprechende Altersgruppe, ein Jüngstensegelschein sein. und Datum der Wettfahrten, erster Start, letzte Startmög- Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein ent- lichkeit, maximale Anzahl der Wettfahrten u. ä. sprechender Befähigungsnachweis ihres Landes. Diese 6.2 Die Ausschreibung muss ergänzend alle revierbedingten Führerscheinpflicht muss in der Ausschreibung bekannt Besonderheiten und alle von den Wettfahrtregeln (WR) gegeben werden. oder Klassenregeln abweichenden Regeln aufführen, wie z. 4.2 Für jedes Boot muss eine gültige Haftpflichtversiche- B. spezielle Kennzeichnung der Boote für das Revier (z.B. rung für Regatten vorhanden sein. Dies und die Mindest- durch Flaggen), spezielle geforderte Sicherheitsausrüs- deckungssumme müssen in der Ausschreibung bekannt tung, Registrierungspflicht, usw. gegeben werden. Der Nachweis ist auf Verlangen dem durchführenden Verein vorzulegen. 7 Meldegeld 4.3 Jeder Schiffsführer muss Mitglied eines Vereines seines Die Meldung in Textform verpflichtet zur Zahlung des Mel- nationalen Verbandes sein. degeldes. Nur bei Ablehnung der Meldung ist das Melde- geld zurückzuzahlen. 10 11
WETTSEGELORDNUNG (WO) WETTSEGELORDNUNG (WO) 8 Wettfahrtkomitee ordentlich besetzt, sofern die erforderlichen Lizenzvoraus- 8.1 Das Wettfahrtkomitee ist für die Abwicklung einer Regatta setzungen erfüllt bleiben. verantwortlich. 9.5 Die Entscheidungen des Protestkomitees sind offiziell be- 8.2 Der Wettfahrtleiter entscheidet unter anderem, kanntzugeben. - ob die Wettfahrt gesegelt wird oder nicht, 10 Berufungen - über die Bahnen und deren Länge, - über die Art des Starts, evtl. Wiederholung(en) 10.1 Berufungen werden durch den Berufungsausschuss des - die Festlegung der Start- und Ziellinie, DSV entschieden. Es wird eine Berufungsgebühr erhoben. - über die nach den WR zu setzenden Signale, Sie ist mit der Berufungsschrift an den DSV zu zahlen. - über die Sicherheitsmaßnahmen, Die Berufungsgebühr muss spätestens einen Monat nach - über Verschiebung, Abkürzung oder Abbruch einer Wett- Ende der Berufungsfrist beim DSV eingegangen sein. fahrt. Die Berufungsgebühr beträgt 75,- € bzw. 25,- € bei Jugend- und Jüngstenregatten. In dem Falle, dass der Berufung 8.3 Das Wettfahrtkomitee überwacht die Einhaltung der Melde- stattgegeben wird, wird die volle Berufungsgebühr, im Falle erfordernisse und Klassenregeln. Es kann ein Technisches der Rücknahme einer Berufung wird die hälftige Berufungs- Komitee einsetzen. Beanstandungen sind auf dem Protest- gebühr erstattet. weg zu klären. 10.2 Falls vom Berufungsausschuss zur erneuten Verhandlung 9 Protestkomitee zurückgewiesene Fälle nicht innerhalb der gesetzten Frist neu verhandelt und mit ihrem Ergebnis dem Berufungsfüh- 9.1 Das Protestkomitee besteht aus mindestens drei Personen rer und dem Berufungsausschuss mitgeteilt sind, kann der und behandelt und entscheidet Proteste, Anträge und Mit- Schlichtungsausschuss des DSV auf Antrag entsprechen- teilungen. de Maßnahmen ergreifen. 9.2 Die Namen und Vereine der Schiedsrichter sind vor dem 10.3 Die aus einer Entscheidung des Berufungsausschusses ersten Ankündigungssignal offiziell bekanntzugeben. entstehenden Folgen trägt der Veranstalter. 9.3 Ist ein ernannter Schiedsrichter verhindert und sind andere ernannte Schiedsrichter nicht verfügbar, so hat das Protest- 11 Gebühren komitee das Recht, sich durch Zuwahl qualifizierter Perso- Im Bereich des DSV dürfen für Proteste und Anträge auf nen zu ergänzen. Wiedergutmachung sowie für Wiederaufnahme einer An- 9.4 Fällt ein ernannter Schiedsrichter kurzfristig begründet aus, hörung und Verfahren nach Anhang T der WR keine Gebüh- ohne dass Ersatz verfügbar ist, oder kann er wegen eines ren erhoben werden. WR 64.3(e) bleibt unberührt. Interessenkonfliktes nicht weiter an einer Anhörung teil- nehmen, bleibt das Protestkomitee auch mit zwei Personen 12 13
WETTSEGELORDNUNG (WO) RANGLISTENORDNUNG (RO) 12 Wertung RANGLISTENORDNUNG (RO) Werden für verschiedene Gruppen von Seglern gemäß WO 3.4 Regatten mit einer gemeinsamen Wertung durchge- 1 Geltungsbereich führt, sind die Wertungen der einzelnen Gruppen stets ein Die Ranglistenordnung findet Anwendung bei Regatten Auszug aus dieser gemeinsamen Wertung. oder Regattaserien für die von der jeweiligen Klassenver- einigung ein Ranglistenfaktor gemäß dieser Vorschrift ver- 13 Preise geben wurde. Für Wanderpreise wird eine Stiftungsurkunde empfohlen. 2 Definitionen und Zielsetzung 14 Einschränkungen von Werbung 2.1 Rangliste Werbung in direkter oder indirekter Form für Alkohol und Die Rangliste spiegelt den Leistungsstand innerhalb einer Tabakprodukte an Boot und Kleidung ist Jugend- und Bootsklasse oder Disziplin wieder. Für ihre Berechnung ist Jüngstenseglern sowie den durchführenden Vereinen als die Anlage 1 der RO anzuwenden. Veranstalterwerbung bei Jugend- und Jüngstenregatten Berechnungszeitraum für Ranglisten ist grundsätzlich ein untersagt. Jahr. Regatten, die zum Stichtag begonnen haben, sind in die Wertung einzubeziehen. 15 Abweichungen 2.2 Jahresrangliste Wettbewerbsformen, die von den Ordnungsvorschriften Die Jahresrangliste ist die Rangliste mit dem Stichtag abweichen, können auf Antrag zeitlich begrenzt vom Wett- 30. November. Sie ist Grundlage für die Festlegung der segelausschuss des DSV genehmigt werden. Meisterschaftswürdigkeit einer Klasse. 2.3 Aktuelle Rangliste 16 Zuständigkeit und Verstöße Die Aktuelle Rangliste zu einer Regatta mit Meldebeschrän- 16.1 Federführend in allen das Wettsegeln betreffenden Fragen kung ist die Rangliste mit einem Stichtag 14 Tage vor ist der Wettsegelausschuss des DSV. Meldeschluss dieser Regatta. Sie dient als eine Qualifika- 16.2 Stellt der Wettsegelausschuss Verstöße gegen die WO, RO tionsgrundlage für die Teilnahme an Meisterschaften und oder MO einschließlich ihrer Anlagen fest, kann er die ihm anderen Regatten mit Meldebeschränkung. notwendig erscheinenden Maßnahmen einleiten. 2.4 Wettfahrtzeit pro Tag Als Wettfahrtzeit pro Tag gilt die Summe der Wettfahrtzei- ten vom Vorbereitungssignal bis zum Zieldurchgang des jeweils ersten Bootes beziehungsweise bis zum Abbruch der Wettfahrt. 14 15
RANGLISTENORDNUNG (RO) RANGLISTENORDNUNG (RO) 2.5 Sollzeit 3.7 Bei Klassen, die (Internationale) Deutsche Meisterschaften Die Sollzeit ist die zum Startzeitpunkt geplante Wertfahrt- segeln, muss die Klassenvereinigung die Aktuelle Rangliste dauer. der DSV-Geschäftsstelle und dem durchführenden Verein bis zum Meldeschluss vorlegen, sofern diese als Qualifika- 3 Aufgaben und Verantwortung der Klassenvereinigung tionskriterium gemäß der Ausschreibung relevant ist. 3.1 Die Klassenvereinigung legt die Ranglistenregatten ihrer 3.8 Die Klassenvereinigung muss die gültige Jahresrangliste Klasse und die zugehörigen Ranglistenfaktoren unter Ein- spätestens zum 31. Januar des folgenden Jahres der DSV- haltung dieser Ordnung fest. Geschäftsstelle vorlegen. Die Rangliste muss die in Anlage 2 der RO geforderten Angaben enthalten. 3.2 Deutsche Klassenvereinigungen von Jüngstenklassen kön- nen festlegen, dass zur Teilnahme an Ranglisten-Regatten 3.9 Die Klassenvereinigung stellt den durchführenden Vereinen ein Erfahrungsnachweis notwendig ist. Die Form und die die geltenden Klassenvorschriften zur Verfügung. Kriterien des Erfahrungsnachweises werden von der Klas- 3.10 Die Klassenvereinigung stimmt mit den durchführenden senvereinigung festgelegt und sind vom Jugendsegelaus- Vereinen bis spätestens zwei Monate vor der Regatta ab, schuss zu genehmigen. wie viele Wettfahrten zu planen, wie die Wertung in Ab- 3.3 Die Ranglistenfaktoren liegen zwischen 1,0 und 1,6. Die hängigkeit von der Anzahl der gesegelten Wettfahrten (Internationalen) Deutschen Meisterschaften erhalten ei- vorzunehmen ist, welche Sollzeiten und Zeitlimits für die nen Faktor von mindestens 1,4. Mindestens die Hälfte der Wettfahrten gelten sollen und welche anderen Bedingun- Ranglistenregatten erhält einen Faktor nicht größer als 1,2. gen (Segeln in Gruppen, Kursschema etc.) für die Regatta gelten sollen. 3.4 Die Klassenvereinigung meldet der DSV-Geschäftsstelle die Ranglistenregatten ihrer Klasse mit den entsprechen- 4 Aufgaben und Verantwortung der durchführenden Vereine den Ranglistenfaktoren und den Revieren bis zum 31. Janu- ar des jeweiligen Jahres und für welche Gruppen von Seg- 4.1 Die durchführenden Vereine erstellen Ausschreibung und lern sie gelten. Nicht gemeldete Ranglistenregatten werden Segelanweisungen gemäß der Musterausschreibung und nicht als solche gewertet. Regatten im Ausland können bis den Mustersegelanweisungen des DSV und führen die Re- spätestens 3 Monate vor Beginn der Regatta ergänzt wer- gatta in Übereinstimmung mit den WR und den Ordnungs- den. vorschriften durch. 3.5 Die Klassenvereinigung führt die Rangliste, bzw. die Rang- 4.2 Die durchführenden Vereine melden die Ergebnisse und listen, sofern erforderlich (Jugendrangliste, Juniorenrang- die Bedingungen während der Regatta spätestens bis eine liste, Frauenrangliste, Männerrangliste etc.) Woche nach Ende der letzten Wettfahrt an die Klassenver- einigung. Die Ergebnismeldung muss den in der Anlage 2 3.6 Ersegelte Ranglistenpunkte werden nur dem Steuermann zur Ranglistenordnung genannten Anforderungen entspre- zugesprochen. chen. 16 17
RANGLISTENORDNUNG (RO) RANGLISTENORDNUNG (RO) 5 Anforderungen an eine Ranglistenregatta 5.3.4 Werden in einer Wettfahrt diese Wettfahrtvoraussetzungen 5.1 Grundvoraussetzungen nicht erfüllt, so kann ein Antrag auf Wiedergutmachung ge- mäß den Wettfahrtregeln Segeln gestellt werden. Für die Gültigkeit einer Ranglistenregatta müssen die fol- genden Anforderungen während der gesamten Regatta 5.4 Anforderungen an Wettfahrtoffizielle erfüllt sein. Sind diese nicht erfüllt, erhält die Regatta den 5.4.1 Der Wettfahrtleiter und der Obmann des Protestkomitees Status einer verbandsoffenen Regatta und geht nicht in die müssen mindestens eine gültige regionale Lizenz haben Wertung der Rangliste ein. und namentlich in der Ausschreibung genannt werden. 5.1.1 Eine Ranglistenregatta ist für mindestens zwei Tage auszu- 5.4.2 Bei Ranglistenregatten in Jüngstenklassen, Jugendklassen schreiben. und olympischen Bootsklassen müssen Schiedsrichter zur 5.1.2 Die Regatta darf vor dem letzten ausgeschriebenen Wett- Beobachtung vor Ort und nach Möglichkeit auf dem Was- fahrttag nur beendet werden, wenn alle vorgesehenen ser sein, in anderen Klassen wird dies empfohlen. Wettfahrten gesegelt wurden. 6 Kostenerstattung 5.1.3 In mindestens einer Wettfahrt müssen mindestens 10 Boo- te gemeinsam gestartet sein. Die Klassenvereinigungen sind berechtigt, von in der Rang- liste geführten Nichtmitgliedern für das Führen und Be- 5.2 Teilnahmevoraussetzung rechnen der Rangliste einen Kostendeckungsbeitrag zu Jedes Mannschaftsmitglied muss Mitglied eines Vereines erheben. seines nationalen Verbandes sein. 5.3 Wettfahrtvoraussetzungen 5.3.1 Klassenregeln können sowohl Mindest-, als auch Höchst- geschwindigkeiten für den Wind vorgeben. Gibt es keine solche Vorgabe, müssen beim Start einer Wettfahrt min- destens 4 kn Windgeschwindigkeit herrschen. 5.3.2 Die Wettfahrtzeit pro Tag soll sechs Stunden nicht über- schreiten. 5.3.3 Die Segelanweisungen müssen eine Sollzeit, ein Zeitlimit für das erste Boot und ein Zeitfenster für alle anderen als das erste Boot festlegen. Die Klassen können hierzu Vor- gaben machen. Üblicher Standard für die Sollzeit sind 45 bis 60 Minuten, für das Zeitlimit 90 Minuten und für das Zeitfenster 30 Minuten nach Zieldurchgang des ersten Bootes. 18 19
ANLAGE 1 ZUR RANGLISTENORDNUNG ANLAGE 1 ZUR RANGLISTENORDNUNG ANLAGE 1 ZUR RANGLISTENORDNUNG 3 Bestimmung des Multiplikators m - Rechnungssystem - In Abhängigkeit von der Zahl der gesegelten (unabhängig vom Streichresultat) Wettfahrten ergibt sich folgender Mul- 1 Definition der in der Formel verwendeten Abkürzungen tiplikator m: f: Durch die Klassenvereinigung festzulegender Ranglis- tenfaktor 1,0 ≤ f ≤ 1,6. m Wettfahrten Mindestens die Hälfte aller vergebenen Ranglistenfak- m=1 1 toren muss kleiner oder gleich 1,2 sein. m=2 2 m=3 3 s: Zahl der Boote, die in der Regatta mindestens einmal m=4 4 oder mehr nach Absegeln der Bahn durchs Ziel gegangen sind. x: Gesamtplatz des entsprechenden Bootes in einer Re- Sind zu wertende Wettfahrten für mehr als 2 Tage ausge- gatta (Die Klassenvereinigung legt einheitlich für ihre schrieben: Klasse fest, ob für s und x bei Ranglistenregatten mit mehr als 25% ausländischer Beteiligung alle Boote m=5 bei 6 oder mehr oder nur die deutschen Boote zählen). m: Multiplikator; Zahl der Ranglistenwertungen aus einer Besteht eine Regatta aus Qualifikations- und Finalwettfahr- Regatta. ten, so richtet sich der Multiplikator an der Zahl der von den nicht in die Finalwettfahrten gekommenen Seglern gese- RA: Punkte aus Regatta A für die Rangliste (kann bis zu gelten Wettfahrten aus. Als Gesamtergebnis gilt aber das m-mal eingehen). Endergebnis. R: Ranglistenpunktzahl = arithmetisches Mittel aus den 9 besten Wertungen RA des Berechnungszeitraums. 4 Mittelwertbildung Segler mit weniger als 9 Wertungen sind nicht in der Jede Ranglistenregatta kann entsprechend der gesegelten DSV-Rangliste. Wettfahrten und dem sich daraus ergebenden Multiplikator bis zu m-mal in die Wertung genommen werden. 2 Berechnungsformel für RA einer Ranglistenregatta: RA = f *100 * ( ( s+1-x):s) 20 21
ANLAGE 2 ZUR RANGLISTENORDNUNG ANLAGE 2 ZUR RANGLISTENORDNUNG ANLAGE 2 ZUR RANGLISTENORDNUNG - Vereinszugehörigkeit aller Mannschaftsmitglieder (bei - Ergebnis- und Ranglistenmeldung - Seeregatten mindestens des Schiffsführers) - Platzierung in den einzelnen Wettfahrten 1 Regattaergebnisse - Gesamtplatzierung Mit den Ergebnissen von Ranglistenregatten müssen min- - Gesamtpunktzahl destens folgende Angaben übermittelt werden: 2 Ranglisten Allgemeine Angaben Die Ranglisten einer Klasse müssen mindestens folgende - Name der Regatta (oder von der KV zugewiesene Num- Angaben enthalten: mer der Regatta) - Berechnungszeitraum - Datum - Namen (evtl. Nummern) und Daten der im Berechnungs- - durchführender Verein mit DSV-Nr. zeitraum aufgenommenen Regatten - Wettfahrtleiter – Name, Vorname, (Lizenznummer) Von allen Ranglistenseglern - Stellvertretender Wettfahrtleiter – Name, Vorname, - Name, Vorname und sofern erforderlich Geburtsjahrgän- (Lizenznummer) ge oder Segler ID - Protestkomiteeobmann – Name, Vorname, (Lizenznum- - Vereinszugehörigkeit mer) - Auflistung der gewerteten Regatten mit Bezeichnung der - Schiedsrichter – Namen, Vornamen, (Lizenznummern) Regatta (Nummer oder Name) - Multiplikator m der Regatta Für jede Wettfahrt - Ranglistenpunkte RA aus der jeweiligen Regatta - Windgeschwindigkeit beim Start - Ranglistenpunkte R und Platzierung in der Rangliste - Wettfahrtzeit - Zeitlimit Ergebnisliste mit folgenden Angaben zu allen Booten - Segelnummer - Name, Vorname und sofern erforderlich Geburtsjahrgän- ge aller Mannschaftsmitglieder oder Segler ID (bei See- regatten mindestens des Schiffsführers) 22 23
MEISTERSCHAFTSORDNUNG (MO) MEISTERSCHAFTSORDNUNG (MO) MEISTERSCHAFTSORDNUNG (MO) 4 Arten von (I)DM Der DSV veranstaltet jährlich 1 Geltungsbereich 4.1 Meisterschaften, Die Meisterschaftsordnung gilt für Deutsche Meisterschaf- 4.2 Juniorenmeisterschaften, ten (DM) und Internationale Deutsche Meisterschaften (IDM). 4.3 Jugendmeisterschaften, Eine Meisterschaft ist eine Deutsche Meisterschaft, wenn 4.4 Jüngstenmeisterschaften, nur Teilnehmer zugelassen sind, die Mitglied eines Ver- 4.5 weitere Meisterschaften, wie z. B. im Seesegeln oder im bandsvereins des DSV sind, andernfalls ist die Meister- Match Race. schaft eine Internationale Deutsche Meisterschaft. 5 Meisterschaftswürdigkeit einer Bootsklasse 2 Veranstalter und durchführender Verein 5.1 Eine (I)DM kann nur in einer vom DSV anerkannten Klasse Veranstalter einer (Internationalen) Deutschen Meister- ausgesegelt werden, für die eine Rangliste gemäß RO ge- schaft ist der DSV. Er beauftragt einen Verbandsverein mit führt wird sowie in den aktuellen olympischen Disziplinen. der Durchführung. Werden von einer Klassenvereinigung mehrere Kategorien einer Bootsklasse vertreten (z. B. unterschiedliche Besege- 3 Name, Veranstaltungsort, Werbung lung), so gilt im Sinne dieser Ordnung jede Kategorie als 3.1 Die Bezeichnung (I)DM kann vom DSV oder mit dessen getrennte Klasse. Genehmigung in einzelnen Klassen durch eine Sponsor- 5.1.1 Außer in den aktuellen olympischen Disziplinen muss in bezeichnung ersetzt werden, wobei der Hinweis auf die (I) der jeweiligen Jahresrangliste mindestens folgende Anzahl DM als Untertitel erfolgt, z. B. XY-Cup 2001, (Internationale) von Ranglistenteilnehmern mit neun gültigen Ranglisten- Deutsche Meisterschaft in der ...-Klasse (Jahr). wertungen geführt werden: 3.2 Vereinen, die im Nahbereich kein meisterschaftswürdiges - bei Kielbooten und Jollenkreuzern: 40 Boote Revier haben, kann auf Antrag vom Präsidium gestattet - bei Jollen und offenen Mehrrumpfbooten: 60 Boote werden, mit Zustimmung des betreffenden Nationalen Ver- - bei (I)DM der gleichen Klasse in Gruppen bandes (Internationale) Deutsche Meisterschaften im be- von Seglern: je 25 Boote nachbarten Ausland durchzuführen. 5.1.2 Werden diese Bedingungen von einer Klasse in zwei aufei- 3.3 Auflagen und Pflichten aus Fernseh- und Übertragungs- nanderfolgenden Jahren nicht erfüllt, so verliert die Klasse rechteverträgen des DSV sind vom durchführenden Verein die Meisterschaftswürdigkeit. einzuhalten. 5.2 Erfüllt eine Klasse die Voraussetzungen für eine Jugend- meisterschaft, so kann sie eine weitere Meisterschaft nur aussegeln, wenn in der Jahresrangliste der Klasse mindes- 24 25
MEISTERSCHAFTSORDNUNG (MO) MEISTERSCHAFTSORDNUNG (MO) tens 30 Steuerleute geführt werden, deren Jahrgang außer- 7.4 Der Meldeschluss liegt mindestens 14 Tage vor Beginn der halb des DSV-Jugendalters liegt. ersten Wettfahrt einer (I)DM. 5.3 Juniorenmeisterschaften werden nur in den vom Aus- schuss für Nachwuchsförderung festgelegten Klassen ge- 8 Meldungen segelt. Die näheren Bedingungen müssen in der jeweiligen 8.1 Ist gemäß Ausschreibung eine Höchstteilnehmerzahl Ausschreibung genannt und mit dem AfN abgestimmt wer- festgelegt, hat der durchführende Verein 80% dieser Teil- den. nehmerplätze vorrangig an Steuerleute nach der Aktuellen Rangliste zu vergeben. Die Vergabe der verbleibenden Plät- 6 Vergabeverfahren, Höchstteilnehmerzahl ze ist nach Abstimmung mit der Klassenvereinigung in der 6.1 Verbandsvereine, die zur Durchführung einer (I)DM bereit Ausschreibung festzulegen (z. B. ausländische Teilnehmer, sind, beantragen nach Abstimmung mit der jeweiligen Klas- Vorschoter der Klasse, Mannschaften des Gastgeberver- senvereinigung die Übertragung dieser Veranstaltung unter eins, Meldungseingang, Segler aus anderen Klassen o. ä .). Angabe von Termin, Revier und Meldeschluss beim DSV bis 8.2 Jeder, einem deutschen Verein angehörende Teilnehmer, zum 31. Oktober des Jahres, das der Meisterschaft voraus- muss sich über die Internetseite des Deutschen Segler-Ver- geht. bandes registriert haben. 6.2 Die Genehmigung zur Durchführung der geplanten (I)DM 8.3 Der durchführende Verein muss der DSV Geschäftsstelle erteilt das DSV-Präsidium. am Tag nach dem Meldeschluss eine Teilnehmerliste bei 6.3 Der durchführende Verein kann in Abstimmung mit der Meldeschluss in Textform zukommen lassen Klassenvereinigung eine Höchstteilnehmerzahl festlegen. 8.4 Der DSV ist berechtigt, nach Meldeschluss die eingegan- genen Meldungen beim durchführenden Verein zu überprü- 7 Ausschreibung fen. 7.1 Der durchführende Verein muss Ausschreibung und Segel- 8.5 Für die Meldung gilt das Datum des Eingangs der Meldung anweisungen gemäß Musterausschreibung bzw. Muster- bei der Meldestelle. segelanweisungen des DSV erstellen. 8.6 Nachmeldungen dürfen nur angenommen werden, wenn 7.2 Das Format der (I)DM muss in der Ausschreibung beschrie- die Mindestteilnehmerzahl bei Meldeschluss erreicht ist. ben werden. 7.3 Die Ausschreibungen sind mindestens einen Monat vor 9 Voraussetzungen für die Gültigkeit einer (Internationa- Meldeschluss zu veröffentlichen. In der Ausschreibung ist len) Deutschen Meisterschaft Termin und Ort der Kontrollvermessung anzugeben, wobei 9.1 Außer in den aktuellen olympischen und paralympischen darauf hinzuweisen ist, dass keine Erstvermessungen im Disziplinen kann eine (I)DM nur gesegelt werden, wenn bis Zeitfenster für die Kontrollvermessungen stattfinden. zum Meldeschluss mindestens 25 (bei Juniorenmeister- schaften 15) gültige Meldungen abgegeben sind und die 26 27
MEISTERSCHAFTSORDNUNG (MO) MEISTERSCHAFTSORDNUNG (MO) Gesamtzahl der in der Regatta gestarteten Boote mindes- 11 Wertung tens 23 (bei Juniorenmeisterschaften 13) beträgt. 11.1 Wurden vier oder weniger gültige Wettfahrten gesegelt, so 9.2 Sollen bei der Meisterschaft Gruppen von Seglern getrenn- werden alle gewertet. Wurden fünf oder mehr gültige Wett- te Meisterschaften segeln, so gelten nachstehende Ände- fahrten gesegelt, so wird das schlechteste Ergebnis jedes rungen: Teilnehmers nicht gewertet. 9.2.1 In jeder Gruppe sind mindestens 15 gültige Meldungen er- 11.2 Sind Qualifikations- und Finalwettfahrten vorgesehen, so forderlich und es müssen in jeder Gruppe mindestens 13 bleibt der Letzte der oberen Gruppe in der Gesamtwertung Boote während der Meisterschaft gestartet sein. unabhängig von seiner Endpunktzahl immer vor dem Ers- 9.2.2 Bei weniger als 15 Meldungen pro Gruppe erfolgt eine ge- ten der folgenden Gruppe platziert. meinsame Meisterschaft und ein gemeinsamer Start. 11.3 Sind Medaillenwettfahrten vorgesehen, müssen die Segel- 9.3 Muss der durchführende Verein die Meisterschaft absagen anweisungen festlegen, dass ein Gleichstand zunächst oder kann er auf Grund zu geringer Meldungen diese nur als nach dem Ergebnis in den Medaillenwettfahrten aufgelöst Ranglistenregatta durchführen, so muss er spätestens sie- wird. ben Tage nach Meldeschluss die gemeldeten Teilnehmer und die DSV-Geschäftsstelle in Textform unterrichten. 12 Mannschaftswechsel, Bootswechsel 12.1 Ein einmaliger Wechsel der Besatzung oder des Bootes 10 Format und Anzahl der Wettfahrten kann nach Beginn der ersten Wettfahrt nur in Ausnahme- 10.1 Jede (Internationale) Deutsche Meisterschaft muss min- fällen auf vorherigen schriftlichen Antrag schriftlich durch destens sechs Wettfahrten an mindestens drei aufeinan- das Wettfahrtkomitee genehmigt werden. derfolgenden Wettfahrttagen vorsehen. Für die Wettfahr- 12.2 Der Ersatz von Steuerleuten ist ausgeschlossen. ten gelten die Bedingungen der RO. 10.2 Zur Gültigkeit einer Meisterschaft müssen mindestens vier 13 Kontrollvermessung Wettfahrten gesegelt werden. Bei weniger Wettfahrten Während einer (I)DM muss der mit der Durchführung beauf- zählt die Regatta nur als Ranglistenregatta. tragte Verein Vermessungskontrollen vornehmen lassen. 10.3 In Absprache mit der Klassenvereinigung können Qualifika- Mindestanforderung: tions- und Finalwettfahrten vorgesehen werden. Finalwett- - Messbriefe und Vermessungsplaketten, fahrten oder eine Einteilung in Finalgruppen dürfen erst - Erstvermessung der Segel überprüfen, erfolgen, nachdem die Bedingungen für die Gültigkeit der Meisterschaft gemäß 10.2 erfüllt sind. - Stichproben bei Gewichten, - Messmarken, - Kontrollen nach Zieldurchgang. 28 29
MEISTERSCHAFTSORDNUNG (MO) MEISTERSCHAFTSORDNUNG (MO) 14 Wettfahrtkomitee, Protestkomitee und Technisches Ko- 15.2 Urkunden werden vom DSV an die erste bis sechste Mann- mitee schaft vergeben. 14.1 Der Wettfahrtleiter muss mindestens eine gültige nationale 15.3 Die siegreiche Mannschaft trägt den Titel: „(Internationaler) Lizenz haben. Deutscher Meister bzw. (Internationale) Deutsche Meiste- 14.2 Das Protestkomitee muss aus mindestens fünf qualifizier- rin der...-Klasse (Jahr)“. ten Schiedsrichtern bestehen. Mindestens zwei Schieds- Bei Meisterschaften für bestimmte Gruppen, olympische richter, darunter der Obmann müssen mindestens eine oder paralympische Disziplinen oder besondere Segeldis- gültige nationale Lizenz haben. Höchstens zwei Schieds- ziplinen ist die Gruppe bzw. die Segeldisziplin Bestandteil richter dürfen dem durchführenden Verein angehören. Die des Titels. (z. B. „Deutscher Jugendmeister...“, „Deutscher Schiedsrichter dürfen nicht alle demselben Landesverband Meister in der olympischen Disziplin...“) angehören. Dies gilt nicht, wenn eine vom DSV genehmigte Internationale Jury gemäß WR 91(b) eingesetzt ist. 16 Segeldisziplinen gemäß 4.5 14.3 Fällt ein ernannter Schiedsrichter kurzfristig begründet aus, Für Segeldisziplinen gemäß 4.5 kann der Wettsegelaus- ohne dass Ersatz verfügbar ist, oder kann er wegen eines schuss in Zusammenarbeit mit dem jeweils zuständigen Interessenkonfliktes nicht weiter an einer Anhörung teil- Ausschuss und der Klassenvereinigung andere Mindest- nehmen, bleibt das Protestkomitee auch mit vier Personen kriterien (MO 5.1.1, MO 9 und MO 14) sowie andere For- ordentlich besetzt, sofern die erforderlichen Lizenzvoraus- mate (MO 10) und Wertungen (MO 11) festlegen, die der setzungen erfüllt bleiben. Wettbewerbsform angemessen sind. Diese werden auf der Internetseite des DSV bis zum 15. Januar des Jahres ver- 14.4 Ein Technisches Komitee gemäß WR 89.2 und 92 ist mit öffentlicht, für das sie gelten. mindestens einem durch den DSV lizensierten Vermesser zu besetzen. Das Komitee ist für die Kontrollvermessungen 17 Verbot von Ausnahmen gemäß MO 13 verantwortlich. Ausnahmen zur MO, soweit diese Vorschrift und die Anla- 14.5 Die Einsetzung des Wettfahrtleiters, des Protestkomitees gen solche Ausnahmen nicht ausdrücklich zulassen, kön- und des Technischen Komitees unter namentlicher Benen- nen nicht genehmigt werden, ausgenommen Genehmigun- nung bedarf der Zustimmung des DSV. gen nach WO 15. 14.6 Die Inhaber nationaler Lizenzen anderer Mitgliedsverbände von World Sailing werden bei den Anforderungen nach 14.1 18 Meisterschaftsbericht bis 14.4 entsprechend gleichgestellt Der durchführende Verbandsverein bestätigt die ordnungs- gemäße Durchführung der Meisterschaft auf dem Vor- 15 Preise druck des DSV. Dieser Vordruck ist innerhalb von sieben 15.1 Die Mannschaften auf den ersten drei Plätzen erhalten Me- Tagen nach Schluss der Meisterschaft der DSV-Geschäfts- daillen vom DSV. stelle vorzulegen. 30 31
ANLAGE 1 ZUR MEISTERSCHAFTSORDNUNG ANLAGE 1 ZUR MEISTERSCHAFTSORDNUNG ANLAGE 1 ZUR MEISTERSCHAFTSORDNUNG 6 Vergabeverfahren, Höchstteilnehmerzahl - Deutsche Jugend- und Jüngstenmeisterschaften - 6.3 wird ergänzt: Bei Jugend- und Jüngstenmeisterschaftsklassen wird die 3 Name, Veranstaltungsort, Werbung Höchstteilnehmerzahl vom Jugendobmann in Rückspra- 3.2 wird ersetzt durch: che mit dem durchführenden Verein und der Klassenver- (Internationale) Deutsche Jugend- und Jüngstenmeister- einigung festgelegt. schaften werden ausschließlich im Verbandsgebiet des Deutschen Segler-Verbandes durchgeführt. 8 Meldungen 8.1 wird ersetzt durch: 5 wird ergänzt: Meldeberechtigt für eine (I)DJM bzw. (I)DJüM sind: Meisterschaftswürdigkeit für Deutsche Jugend- und 8.1.1 Steuerleute, die in der Aktuellen Rangliste ihrer Klasse mit Jüngstenmeisterschaften mindestens 25 Ranglistenpunkten aus 9 Wertungen ge- 5.1.1 wird ersetzt durch: führt werden. Übersteigt die Zahl der qualifizierten Meldun- Deutsche Jugend- und Jüngstenmeisterschaften können gen die Höchstteilnehmerzahl, so entscheidet die Reihen- nur in vom DSV anerkannten Klassen ausgesegelt werden, folge in der Aktuellen Rangliste. für die in der altersbegrenzten Jahresrangliste mindestens 8.1.2 Ist gemäß 6.3 eine Höchstteilnehmerzahl festgelegt, hat 50 Ranglistenteilnehmer mit neun Ranglistenwertungen der durchführende Verein 80% dieser Teilnehmerplätze vor- geführt werden. Die altersbegrenzte Rangliste ist ein Aus- rangig an Steuerleute nach der Aktuellen Rangliste zu ver- zug aus der Jahresrangliste, in der nur Mannschaften er- geben. Die Vergabe der verbleibenden Plätze wird vom Ju- fasst werden, die im Berechnungsjahr höchstens das 19. gendobmann nach Rücksprache mit dem durchführenden Lebensjahr (Jugend-) bzw. das 15. Lebensjahr (Jüngsten- Verein und der Klassenvereinigung in der Ausschreibung meisterschaft) vollenden bzw. vollendet haben. festgelegt. 5.1.3 wird hinzugefügt: 8.1.3 Ist keine Höchstteilnehmerzahl gemäß 6.3 festgelegt, kann Das Jugendseglertreffen kann auf Vorschlag des Ju- der Jugendobmann in Rücksprache mit dem durchführen- gendsegelausschusses weitere Klassen als Jugend- oder den Verein und der Klassenvereinigung weitere Segler für Jüngstenmeisterschaftsklassen bestimmen. Die Wahl gilt die Teilnahme zulassen. Die Kriterien dazu werden in der für die darauf folgenden vier Jahre. Ausschreibung festgelegt. 5.3 wird hinzugefügt: 8.1.4 Der Jugendobmann kann nach Rücksprache mit dem Eine Klasse kann nicht gleichzeitig Jugend- und Jüngsten- durchführenden Verein und der Klassenvereinigung eine meisterschaftsklasse sein. höhere Mindest-Ranglistenpunktzahl in der Ausschreibung festlegen. 8.1.5 In Zweihandklassen zählt die Qualifikation nur, wenn bei- 32 33
ANLAGE 1 ZUR MEISTERSCHAFTSORDNUNG ANLAGE 2 ZUR MEISTERSCHAFTSORDNUNG de Mannschaftsmitglieder zum Zeitpunkt der zugrunde ANLAGE 2 ZUR MEISTERSCHAFTSORDNUNG liegenden Ranglistenregatten die Altersbeschränkung für - Internationale Deutsche Meisterschaften im Seesegeln - Jugend- bzw. Jüngstenregatten erfüllen. 8.1.6 Soweit im Bereich eines Landesseglerverbandes keine Im Seesegeln wird eine Deutsche Meisterschaft gesegelt. Steuerleute die in der Ausschreibung geforderte Mindest- Für die Durchführung gelten nachstehende Änderungen/ Ranglistenpunktzahl nachweisen können, kann der Lan- Ergänzungen zur MO. desjugendobmann einen Steuermann bzw. eine Steuerfrau seiner Region ohne die geforderte Punktzahl, jedoch mit 5 Meisterschaftswürdigkeit für Deutsche Meisterschaften mindestens neun Ranglisten-Wertungen zur Teilnahme 5.1 Innerhalb einer Deutschen Meisterschaft wird in maximal an der Meisterschaft benennen. Benannte Steuerleute be- fünf Gruppen/Klassen gesegelt, wobei mindestens zwei halten ihre Startberechtigung auch bei Überschreitung der nach Handicap segeln. Höchstteilnehmerzahl. 5.1.1 Für Handicap Klassen gilt die Rangliste gemäß den Bedin- gungen der Regatta-Vereinigung Seesegeln (RVS). 9 Voraussetzungen für die Gültigkeit einer Deutschen Meisterschaft 7 Ausschreibung Änderung: 7.5 Die Ausschreibung ist vor Veröffentlichung dem Ausschuss 9.2 findet bei Jugend- und Jüngstenmeisterschaften keine An- Seeregatten zur Genehmigung vorzulegen. wendung. 9 Voraussetzungen für die Gültigkeit 11 Wertung Es müssen bis zum Meldeschluss mindestens 12 gültige 11.4 wird hinzugefügt: Meldungen pro Gruppe/Klasse vorliegen. Die Zahl der ge- Bei Jugend- und Jüngstenmeisterschaften kann der Ju- starteten Yachten muss mindestens 10 betragen. gendobmann eine U-Wertung festlegen. Die U-Wertung ist Auszug aus der Gesamtwertung und beinhaltet nur die 10 Format und Anzahl der Wettfahrten Mannschaften, die im Jahr der Meisterschaft das entspre- chende U-Kriterium erfüllen. Anzahl und Art der Wettfahrten sowie Bahnlängen und Zeitlimits werden vom Ausschuss Seeregatten in Abspra- 15 Preise che mit dem durchführenden Verein und der Klassenver- einigung festgelegt. Sie müssen in der Ausschreibung ver- 15.2 wird ergänzt: öffentlicht werden. Für Jugend- und Jüngstenmeisterschaften kann der Ju- gendobmann eine abweichende Anzahl an Urkunden fest- legen. 34 35
ANLAGE 2 ZUR MEISTERSCHAFTSORDNUNG 11 Wertung Kurz-, Mittel- und Langstrecken-Wettfahrten sollen entspre- chend ihrer Gewichtung im Rahmen der Gesamtwertung mit Faktoren versehen werden. Diese Faktoren und die Art der Handicap-Berechnung sind vom Ausschuss Seeregat- ten in Absprache mit dem durchführenden Verein und der Klassenvereinigung festzulegen. 12 Mannschaftswechsel, Bootswechsel 12.1 Eine vollständige Crewliste muss spätestens beim Check- In vorgelegt werden und den Steuermann ausweisen. Ein späterer Crew-Wechsel kann nur in Ausnahmefällen erfol- gen und bedarf der Genehmigung durch das Wettfahrtko- mitee. 15 Preise 15.1 Die Schiffe auf den ersten drei Plätzen erhalten Medaillen vom DSV. Bei Double Handed Meisterschaften erhalten die Mannschaften auf den ersten drei Plätzen Medaillen vom DSV. 36 37
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