ORDNUNGSVORSCHRIFTEN REGATTASEGELN - WETTSEGELORDNUNG (WO) RANGLISTENORDNUNG (RO) MEISTERSCHAFTSORDNUNG (MO) - Deutscher Segler ...

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ORDNUNGSVORSCHRIFTEN REGATTASEGELN

       WETTSEGELORDNUNG (WO)

       RANGLISTENORDNUNG (RO)

     MEISTERSCHAFTSORDNUNG (MO)

           Gültig ab 01.03.2020
Diese Ordnungsvorschriften treten am 01.03.2020 in Kraft.              INHALTSVERZEICHNIS

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text die männliche         Wettsegelordnung (WO)                                        Seite 8
Form verwendet. Die Angaben beziehen sich jedoch immer auf
männliche und weibliche Segler.                                        1.    Geltungsbereich___________________________________________     8
                                                                       2.    Definitionen_______________________________________________    8
                                                                       3.    Ergänzende Vorschriften __________________________________     9
Rechtsinhaberschaft und Nutzung von Ordnungsvorschriften
                                                                       4.    Verantwortliche Führung eines Bootes ___________________      10
Der Deutsche Segler-Verband e.V. (DSV) ist Inhaber aller Rechte an     5.    Sicherheit________________________________________________    11
den von seinen Organen beschlossenen Ordnungsvorschriften, An-         6.    Ausschreibung___________________________________________      11
hängen und Durchführungsvorschriften einschließlich des Rechts         7.    Meldegeld _______________________________________________     11
zur Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, in gedruckter und in di-   8.    Wettfahrtkomitee ________________________________________     12
gitaler Form, sowie des Rechts, die Ordnungsvorschriften und da-       9.    Protestkomitee___________________________________________     12
rin enthaltenden Sportregeln zur Ausrichtung oder Durchführung         10.   Berufungen ______________________________________________     13
von Sportveranstaltungen zu nutzen.                                    11.   Gebühren ________________________________________________     13
                                                                       12.   Wertung _________________________________________________     14
Die Mitglieder des Deutschen Segler-Verbandes e.V. haben das
                                                                       13.   Preise ____________________________________________________   14
Recht, die Ordnungsvorschriften des DSV zur nicht-gewerblichen
Durchführung von Sportveranstaltungen für ihre Mitglieder oder         14.   Einschränkungen von Werbung __________________________        14
Mitglieder anderer DSV-Vereine zu nutzen. Dies gilt auch, wenn         15.   Abweichungen___________________________________________       14
an der Sportveranstaltung Mitglieder von Clubs anderer nationaler      16.   Zuständigkeit und Verstöße ______________________________     14
Mitgliedsverbände (MNA) des Weltsegelverbandes World Sailing
teilnehmen.
                                                                       Ranglistenordnung (RO)                                     Seite 15
Der Deutsche Segler-Verband e.V. kann weitere Nutzungen ge-
statten. (Hinweis: Die Bindung der Mitglieder an die Ordnungs-         1. Geltungsbereich _________________________________________        15
vorschriften des Verbandes ergibt sich aus § 2 Absatz (III) Satz 1
                                                                       2. Definitionen und Zielsetzung _____________________________       15
Grundgesetz.)
                                                                       3. Aufgaben und Verantwortung der Klassenvereinigung____            16
                                                                       4. Aufgaben und Verantwortung der durchführenden
                                                                          Vereine __________________________________________________       17
                                                                       5. Anforderungen an eine Ranglistenregatta ________________         18
Gründgensstr. 18 | 22309 Hamburg | T +49-040-6320090 | www.dsv.org     6. Kostenerstattung ________________________________________        19

                                 4                                                                       5
Anlage 1 zur Ranglistenordnung                            Seite 20     13.   Kontrollvermessung______________________________________     29
- Rechnungssystem -                                                    14.   Wettfahrt-, Protest und Technisches Komitee ____________     30
                                                                       15.   Preise____________________________________________________   30
1.   Definition der Abkürzungen_______________________________    20   16.   Segeldisziplinen gemäß 4.5 ______________________________    31
2.   Berechnungsformel______________________________________      20   17.   Verbot von Ausnahmen __________________________________      31
3.   Bestimmung des Multiplikators m________________________      21   18.   Meisterschaftsbericht ____________________________________   31
4.   Mittelwertbildung ________________________________________   21

                                                                       Anlage 1 zur Meisterschaftsordnung                         Seite 32
Anlage 2 zur Ranglistenordnung                            Seite 22     - Deutsche Jugend- und Jüngstenmeisterschaften -
- Regatten- und Ranglistenmeldung -
                                                                       Ergänzung zu 3: Name, Veranstaltungsort, Werbung__________         32
1. Regattaergebnisse_______________________________________ 22         Ergänzung zu 5: Meisterschaftswürdigkeit____________________       32
2. Ranglisten________________________________________________ 23       Ergänzung zu 6: Vergabeverfahren, Höchstteilnehmerzahl ____        33
                                                                       Änderung zu 8: Meldungen ___________________________________       33
                                                                       Änderung zu 9: Voraussetzungen für die Gültigkeit einer
Meisterschaftsordnung (MO)                                Seite 24                   (Internationalen) Deutschen Meisterschaft ____       34
                                                                       Ergänzung zu 11: Wertung ___________________________________       34
1.  Geltungsbereich _________________________________________ 24       Ergänzung zu 15: Preise ______________________________________     34
2.  Veranstalter und durchführender Verein __________________ 24
3.  Name, Veranstaltungsort, Werbung ______________________ 24
4.  Arten von (I)DM __________________________________________ 25      Anlage 2 zur Meisterschaftsordnung                    Seite 35
5.  Meisterschaftswürdigkeit einer Bootsklasse ______________ 25       - Internationale Deutsche Meisterschaften Seesegeln -
6.  Vergabeverfahren, Höchstteilnehmerzahl _________________ 26
7.  Ausschreibung ___________________________________________ 26       Änderung zu 5: Meisterschaftswürdigkeit ____________________       35
8.  Meldungen _______________________________________________ 27       Ergänzung zu 7: Ausschreibung ______________________________       35
9.  Voraussetzungen für die Gültigkeit einer (Internationalen) ____    Änderung zu 9: Voraussetzungen für die Gültigkeit ___________      35
    Deutschen Meisterschaft ________________________________ 27        Änderung zu 10: Format und Anzahl der Wettfahrten _________        35
10. Format und Anzahl der Wettfahrten ______________________ 28        Änderung zu 11: Wertung ____________________________________       36
11. Wertung _________________________________________________ 29       Änderung zu 12: Mannschaftswechsel, Bootswechsel ________          36
12. Mannschaftswechsel/Bootswechsel _____________________ 29           Änderung zu 15: Preise_______________________________________      36

                                 6                                                                       7
WETTSEGELORDNUNG (WO)                                                WETTSEGELORDNUNG (WO)

WETTSEGELORDNUNG (WO)                                                 		                        einer Zahl (z. B. U16) gibt an, dass das
                                                                                                Alter der Besatzungsmitglieder im ge-
1     Geltungsbereich                                                                           samten Jahr der Veranstaltung unter
      Regatten und Wettfahrten im Bereich des Deutschen Seg-                                    (bzw. über) der entsprechenden Zahl
      ler-Verbandes (DSV) werden nach den Wettfahrtregeln von                                   sein muss.
      World Sailing und dieser Wettsegelordnung ausgetragen.          2.8    Meisterschaften    Alle Regatten, die zum Führen des Ti-
      Für bestimmte Regatten wird die Wettsegelordnung durch                                    tels „Meister“ berechtigen, z. B. Welt-,
      die folgenden Vorschriften ergänzt:                                                       Europa- und (Internationale) Deutsche
      - Ranglistenordnung (RO)                                                                  Meisterschaften.
      - Meisterschaftsordnung (MO)                                    2.9    Ranglisten-        Alle Regatten, die einen Ranglistenfak-
                                                                             regatten           tor der Klasse gemäß RO bekommen
2     Definitionen                                                                              haben und deren Ergebnisse in die Be-
2.1   Wettfahrt        Einzelwettfahrt                                                          rechnung der Rangliste eingehen.
2.2   Regatta          Eine oder mehrere Wettfahrten in einer         2.10   Verbandsregatten Alle Regatten, die über den Bereich
                       zeitlich zusammenhängenden Veran-                                      eines Vereines oder einer Flotte hinaus
                       staltung für eine oder mehrere Boots-                                  ausgeschrieben werden und nicht
                       klassen.                                                               Ranglistenregatten sind.
2.3   Regattaserie     Mehrere Regatten mit einer gemeinsamen         2.11   Vereinsregatten    Vereinsregatten und Flottenveranstal-
                       Wertung.                                              und Flottenver-    tungen sind Regatten, die nur für Mit-
                                                                             anstaltungen       glieder des Vereines oder der Flotte
2.4   Schiffsführer    Die nach den geltenden gesetzlichen
                                                                                                ausgeschrieben sind.
                       Vorschriften verantwortliche Person an
                       Bord des Bootes.
                                                                      3      Ergänzende Vorschriften
2.5   Steuermann       Die Person, die überwiegend das Ruder
                                                                      3.1    Die Durchführung einer (Internationalen) Deutschen Meis-
                       des Bootes führt. Wird in der Ausschrei-
                                                                             terschaft sowie einer Welt- oder Europameisterschaft
                       bung nicht zwischen Schiffsführer und
                                                                             (Richtlinien von World Sailing bzw. EUROSAF) im Bereich
                       Steuermann unterschieden, ist der Steuer-
                                                                             des DSV muss im Vorwege durch den DSV genehmigt
                       mann der Schiffsführer.
                                                                             werden.
2.6   Mannschaft       Die Gesamtheit der Besatzung des Bootes
                                                                      3.2    Für (Internationale) Deutsche Meisterschaften gelten er-
                       einschließlich des Schiffsführers.
                                                                             gänzend die RO und die MO.
2.7   U-Kriterium,     Alterskriterium für Teilnehmer an Regatten.
                                                                      3.3    Für Ranglistenregatten gilt ergänzend die RO.
      Ü-Kriterium      U - für unter (bzw. Ü- für über) gefolgt von

                                8                                                                    9
WETTSEGELORDNUNG (WO)                                             WETTSEGELORDNUNG (WO)

3.4   Alle Regatten können auch nur für bestimmte Gruppen von       4.4   Bei Ranglistenregatten und Meisterschaften oder wenn die
      Segelnden offen sein, wie z. B.                                     Ausschreibung dies fordert, muss jedes Mannschaftsmit-
      -   Senioren (festgelegtes Ü-Kriterium),                            glied Mitglied eines Vereines seines nationalen Verbandes
      -   Junioren (festgelegtes U-Kriterium),                            sein. Der Veranstalter kann einen Nachweis der Mitglied-
      -   Jugendliche (festgelegtes U-Kriterium),                         schaft verlangen.
      -   Jüngste (festgelegtes U-Kriterium),
      -   Frauen,                                                   5     Sicherheit
      -   Männer                                                          Segler, die das DSV-Jugendalter erfüllen, müssen auf dem
      oder sich auf ein besonderes Format beschränken, wie z. B.:         Wasser jederzeit persönliche Auftriebsmittel tragen außer
                                                                          zum kurzfristigen Wechsel oder Anpassen von Kleidung
      - Match-Race,
                                                                          oder persönlicher Ausrüstung. Dies ändert WR 40. Soweit
      - Team-Race.
                                                                          die Klassenregeln keine diesbezüglichen Vorgaben machen,
                                                                          muss das persönliche Auftriebsmittel mindestens die Vorga-
4     Verantwortliche Führung eines Bootes
                                                                          ben der ISO 12402-5 erfüllen.
4.1   Der Schiffsführer muss einen für das Fahrtgebiet und die
      Antriebsart vorgeschriebenen und ggf. empfohlenen gülti-      6     Ausschreibung
      gen Befähigungsnachweis besitzen. Dies kann neben dem
                                                                    6.1   Die Ausschreibung muss ergänzend alle für den Segler re-
      jeweiligen amtlichen Führerschein auch ein entsprechender
                                                                          levanten Informationen enthalten, die vor der Anreise zur
      DSV-Führerschein, ein Sportsegelschein oder, für die ent-
                                                                          Vorbereitung auf die Regatta notwendig sind, wie z. B. Ort
      sprechende Altersgruppe, ein Jüngstensegelschein sein.
                                                                          und Datum der Wettfahrten, erster Start, letzte Startmög-
      Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein ent-           lichkeit, maximale Anzahl der Wettfahrten u. ä.
      sprechender Befähigungsnachweis ihres Landes. Diese
                                                                    6.2   Die Ausschreibung muss ergänzend alle revierbedingten
      Führerscheinpflicht muss in der Ausschreibung bekannt
                                                                          Besonderheiten und alle von den Wettfahrtregeln (WR)
      gegeben werden.
                                                                          oder Klassenregeln abweichenden Regeln aufführen, wie z.
4.2   Für jedes Boot muss eine gültige Haftpflichtversiche-               B. spezielle Kennzeichnung der Boote für das Revier (z.B.
      rung für Regatten vorhanden sein. Dies und die Mindest-             durch Flaggen), spezielle geforderte Sicherheitsausrüs-
      deckungssumme müssen in der Ausschreibung bekannt                   tung, Registrierungspflicht, usw.
      gegeben werden. Der Nachweis ist auf Verlangen dem
      durchführenden Verein vorzulegen.                             7     Meldegeld
4.3   Jeder Schiffsführer muss Mitglied eines Vereines seines             Die Meldung in Textform verpflichtet zur Zahlung des Mel-
      nationalen Verbandes sein.                                          degeldes. Nur bei Ablehnung der Meldung ist das Melde-
                                                                          geld zurückzuzahlen.

                                10                                                                11
WETTSEGELORDNUNG (WO)                                                WETTSEGELORDNUNG (WO)

8     Wettfahrtkomitee                                                       ordentlich besetzt, sofern die erforderlichen Lizenzvoraus-
8.1   Das Wettfahrtkomitee ist für die Abwicklung einer Regatta              setzungen erfüllt bleiben.
      verantwortlich.                                                 9.5    Die Entscheidungen des Protestkomitees sind offiziell be-
8.2   Der Wettfahrtleiter entscheidet unter anderem,                         kanntzugeben.
      -   ob die Wettfahrt gesegelt wird oder nicht,
                                                                      10     Berufungen
      -   über die Bahnen und deren Länge,
      -   über die Art des Starts, evtl. Wiederholung(en)             10.1   Berufungen werden durch den Berufungsausschuss des
      -   die Festlegung der Start- und Ziellinie,                           DSV entschieden. Es wird eine Berufungsgebühr erhoben.
      -   über die nach den WR zu setzenden Signale,                         Sie ist mit der Berufungsschrift an den DSV zu zahlen.
      -   über die Sicherheitsmaßnahmen,                                     Die Berufungsgebühr muss spätestens einen Monat nach
      -   über Verschiebung, Abkürzung oder Abbruch einer Wett-              Ende der Berufungsfrist beim DSV eingegangen sein.
          fahrt.                                                             Die Berufungsgebühr beträgt 75,- € bzw. 25,- € bei Jugend-
                                                                             und Jüngstenregatten. In dem Falle, dass der Berufung
8.3   Das Wettfahrtkomitee überwacht die Einhaltung der Melde-
                                                                             stattgegeben wird, wird die volle Berufungsgebühr, im Falle
      erfordernisse und Klassenregeln. Es kann ein Technisches
                                                                             der Rücknahme einer Berufung wird die hälftige Berufungs-
      Komitee einsetzen. Beanstandungen sind auf dem Protest-
                                                                             gebühr erstattet.
      weg zu klären.
                                                                      10.2   Falls vom Berufungsausschuss zur erneuten Verhandlung
9     Protestkomitee                                                         zurückgewiesene Fälle nicht innerhalb der gesetzten Frist
                                                                             neu verhandelt und mit ihrem Ergebnis dem Berufungsfüh-
9.1   Das Protestkomitee besteht aus mindestens drei Personen
                                                                             rer und dem Berufungsausschuss mitgeteilt sind, kann der
      und behandelt und entscheidet Proteste, Anträge und Mit-
                                                                             Schlichtungsausschuss des DSV auf Antrag entsprechen-
      teilungen.
                                                                             de Maßnahmen ergreifen.
9.2   Die Namen und Vereine der Schiedsrichter sind vor dem
                                                                      10.3   Die aus einer Entscheidung des Berufungsausschusses
      ersten Ankündigungssignal offiziell bekanntzugeben.
                                                                             entstehenden Folgen trägt der Veranstalter.
9.3   Ist ein ernannter Schiedsrichter verhindert und sind andere
      ernannte Schiedsrichter nicht verfügbar, so hat das Protest-    11     Gebühren
      komitee das Recht, sich durch Zuwahl qualifizierter Perso-
                                                                             Im Bereich des DSV dürfen für Proteste und Anträge auf
      nen zu ergänzen.
                                                                             Wiedergutmachung sowie für Wiederaufnahme einer An-
9.4   Fällt ein ernannter Schiedsrichter kurzfristig begründet aus,          hörung und Verfahren nach Anhang T der WR keine Gebüh-
      ohne dass Ersatz verfügbar ist, oder kann er wegen eines               ren erhoben werden. WR 64.3(e) bleibt unberührt.
      Interessenkonfliktes nicht weiter an einer Anhörung teil-
      nehmen, bleibt das Protestkomitee auch mit zwei Personen

                               12                                                                    13
WETTSEGELORDNUNG (WO)                                              RANGLISTENORDNUNG (RO)

12     Wertung                                                      RANGLISTENORDNUNG (RO)
       Werden für verschiedene Gruppen von Seglern gemäß WO
       3.4 Regatten mit einer gemeinsamen Wertung durchge-          1     Geltungsbereich
       führt, sind die Wertungen der einzelnen Gruppen stets ein          Die Ranglistenordnung findet Anwendung bei Regatten
       Auszug aus dieser gemeinsamen Wertung.                             oder Regattaserien für die von der jeweiligen Klassenver-
                                                                          einigung ein Ranglistenfaktor gemäß dieser Vorschrift ver-
13     Preise                                                             geben wurde.
       Für Wanderpreise wird eine Stiftungsurkunde empfohlen.
                                                                    2     Definitionen und Zielsetzung
14     Einschränkungen von Werbung                                  2.1   Rangliste
       Werbung in direkter oder indirekter Form für Alkohol und           Die Rangliste spiegelt den Leistungsstand innerhalb einer
       Tabakprodukte an Boot und Kleidung ist Jugend- und                 Bootsklasse oder Disziplin wieder. Für ihre Berechnung ist
       Jüngstenseglern sowie den durchführenden Vereinen als              die Anlage 1 der RO anzuwenden.
       Veranstalterwerbung bei Jugend- und Jüngstenregatten               Berechnungszeitraum für Ranglisten ist grundsätzlich ein
       untersagt.                                                         Jahr. Regatten, die zum Stichtag begonnen haben, sind in
                                                                          die Wertung einzubeziehen.
15     Abweichungen                                                 2.2   Jahresrangliste
       Wettbewerbsformen, die von den Ordnungsvorschriften                Die Jahresrangliste ist die Rangliste mit dem Stichtag
       abweichen, können auf Antrag zeitlich begrenzt vom Wett-           30. November. Sie ist Grundlage für die Festlegung der
       segelausschuss des DSV genehmigt werden.                           Meisterschaftswürdigkeit einer Klasse.
                                                                    2.3   Aktuelle Rangliste
16     Zuständigkeit und Verstöße
                                                                          Die Aktuelle Rangliste zu einer Regatta mit Meldebeschrän-
16.1   Federführend in allen das Wettsegeln betreffenden Fragen
                                                                          kung ist die Rangliste mit einem Stichtag 14 Tage vor
       ist der Wettsegelausschuss des DSV.
                                                                          Meldeschluss dieser Regatta. Sie dient als eine Qualifika-
16.2   Stellt der Wettsegelausschuss Verstöße gegen die WO, RO            tionsgrundlage für die Teilnahme an Meisterschaften und
       oder MO einschließlich ihrer Anlagen fest, kann er die ihm         anderen Regatten mit Meldebeschränkung.
       notwendig erscheinenden Maßnahmen einleiten.
                                                                    2.4   Wettfahrtzeit pro Tag
                                                                          Als Wettfahrtzeit pro Tag gilt die Summe der Wettfahrtzei-
                                                                          ten vom Vorbereitungssignal bis zum Zieldurchgang des
                                                                          jeweils ersten Bootes beziehungsweise bis zum Abbruch
                                                                          der Wettfahrt.

                               14                                                                 15
RANGLISTENORDNUNG (RO)                                                RANGLISTENORDNUNG (RO)

2.5   Sollzeit                                                       3.7    Bei Klassen, die (Internationale) Deutsche Meisterschaften
      Die Sollzeit ist die zum Startzeitpunkt geplante Wertfahrt-           segeln, muss die Klassenvereinigung die Aktuelle Rangliste
      dauer.                                                                der DSV-Geschäftsstelle und dem durchführenden Verein
                                                                            bis zum Meldeschluss vorlegen, sofern diese als Qualifika-
3     Aufgaben und Verantwortung der Klassenvereinigung                     tionskriterium gemäß der Ausschreibung relevant ist.
3.1   Die Klassenvereinigung legt die Ranglistenregatten ihrer       3.8    Die Klassenvereinigung muss die gültige Jahresrangliste
      Klasse und die zugehörigen Ranglistenfaktoren unter Ein-              spätestens zum 31. Januar des folgenden Jahres der DSV-
      haltung dieser Ordnung fest.                                          Geschäftsstelle vorlegen. Die Rangliste muss die in Anlage
                                                                            2 der RO geforderten Angaben enthalten.
3.2   Deutsche Klassenvereinigungen von Jüngstenklassen kön-
      nen festlegen, dass zur Teilnahme an Ranglisten-Regatten       3.9    Die Klassenvereinigung stellt den durchführenden Vereinen
      ein Erfahrungsnachweis notwendig ist. Die Form und die                die geltenden Klassenvorschriften zur Verfügung.
      Kriterien des Erfahrungsnachweises werden von der Klas-        3.10   Die Klassenvereinigung stimmt mit den durchführenden
      senvereinigung festgelegt und sind vom Jugendsegelaus-                Vereinen bis spätestens zwei Monate vor der Regatta ab,
      schuss zu genehmigen.                                                 wie viele Wettfahrten zu planen, wie die Wertung in Ab-
3.3   Die Ranglistenfaktoren liegen zwischen 1,0 und 1,6. Die               hängigkeit von der Anzahl der gesegelten Wettfahrten
      (Internationalen) Deutschen Meisterschaften erhalten ei-              vorzunehmen ist, welche Sollzeiten und Zeitlimits für die
      nen Faktor von mindestens 1,4. Mindestens die Hälfte der              Wettfahrten gelten sollen und welche anderen Bedingun-
      Ranglistenregatten erhält einen Faktor nicht größer als 1,2.          gen (Segeln in Gruppen, Kursschema etc.) für die Regatta
                                                                            gelten sollen.
3.4   Die Klassenvereinigung meldet der DSV-Geschäftsstelle
      die Ranglistenregatten ihrer Klasse mit den entsprechen-
                                                                     4      Aufgaben und Verantwortung der durchführenden Vereine
      den Ranglistenfaktoren und den Revieren bis zum 31. Janu-
      ar des jeweiligen Jahres und für welche Gruppen von Seg-       4.1    Die durchführenden Vereine erstellen Ausschreibung und
      lern sie gelten. Nicht gemeldete Ranglistenregatten werden            Segelanweisungen gemäß der Musterausschreibung und
      nicht als solche gewertet. Regatten im Ausland können bis             den Mustersegelanweisungen des DSV und führen die Re-
      spätestens 3 Monate vor Beginn der Regatta ergänzt wer-               gatta in Übereinstimmung mit den WR und den Ordnungs-
      den.                                                                  vorschriften durch.
3.5   Die Klassenvereinigung führt die Rangliste, bzw. die Rang-     4.2    Die durchführenden Vereine melden die Ergebnisse und
      listen, sofern erforderlich (Jugendrangliste, Juniorenrang-           die Bedingungen während der Regatta spätestens bis eine
      liste, Frauenrangliste, Männerrangliste etc.)                         Woche nach Ende der letzten Wettfahrt an die Klassenver-
                                                                            einigung. Die Ergebnismeldung muss den in der Anlage 2
3.6   Ersegelte Ranglistenpunkte werden nur dem Steuermann
                                                                            zur Ranglistenordnung genannten Anforderungen entspre-
      zugesprochen.
                                                                            chen.

                              16                                                                    17
RANGLISTENORDNUNG (RO)                                                  RANGLISTENORDNUNG (RO)

5       Anforderungen an eine Ranglistenregatta                          5.3.4   Werden in einer Wettfahrt diese Wettfahrtvoraussetzungen
5.1     Grundvoraussetzungen                                                     nicht erfüllt, so kann ein Antrag auf Wiedergutmachung ge-
                                                                                 mäß den Wettfahrtregeln Segeln gestellt werden.
        Für die Gültigkeit einer Ranglistenregatta müssen die fol-
        genden Anforderungen während der gesamten Regatta                5.4     Anforderungen an Wettfahrtoffizielle
        erfüllt sein. Sind diese nicht erfüllt, erhält die Regatta den   5.4.1   Der Wettfahrtleiter und der Obmann des Protestkomitees
        Status einer verbandsoffenen Regatta und geht nicht in die               müssen mindestens eine gültige regionale Lizenz haben
        Wertung der Rangliste ein.                                               und namentlich in der Ausschreibung genannt werden.
5.1.1   Eine Ranglistenregatta ist für mindestens zwei Tage auszu-       5.4.2   Bei Ranglistenregatten in Jüngstenklassen, Jugendklassen
        schreiben.                                                               und olympischen Bootsklassen müssen Schiedsrichter zur
5.1.2   Die Regatta darf vor dem letzten ausgeschriebenen Wett-                  Beobachtung vor Ort und nach Möglichkeit auf dem Was-
        fahrttag nur beendet werden, wenn alle vorgesehenen                      ser sein, in anderen Klassen wird dies empfohlen.
        Wettfahrten gesegelt wurden.
                                                                         6       Kostenerstattung
5.1.3   In mindestens einer Wettfahrt müssen mindestens 10 Boo-
        te gemeinsam gestartet sein.                                             Die Klassenvereinigungen sind berechtigt, von in der Rang-
                                                                                 liste geführten Nichtmitgliedern für das Führen und Be-
5.2     Teilnahmevoraussetzung
                                                                                 rechnen der Rangliste einen Kostendeckungsbeitrag zu
        Jedes Mannschaftsmitglied muss Mitglied eines Vereines                   erheben.
        seines nationalen Verbandes sein.
5.3     Wettfahrtvoraussetzungen
5.3.1   Klassenregeln können sowohl Mindest-, als auch Höchst-
        geschwindigkeiten für den Wind vorgeben. Gibt es keine
        solche Vorgabe, müssen beim Start einer Wettfahrt min-
        destens 4 kn Windgeschwindigkeit herrschen.
5.3.2   Die Wettfahrtzeit pro Tag soll sechs Stunden nicht über-
        schreiten.
5.3.3   Die Segelanweisungen müssen eine Sollzeit, ein Zeitlimit
        für das erste Boot und ein Zeitfenster für alle anderen als
        das erste Boot festlegen. Die Klassen können hierzu Vor-
        gaben machen.
        Üblicher Standard für die Sollzeit sind 45 bis 60 Minuten, für
        das Zeitlimit 90 Minuten und für das Zeitfenster 30 Minuten
        nach Zieldurchgang des ersten Bootes.

                                 18                                                                      19
ANLAGE 1 ZUR RANGLISTENORDNUNG                                     ANLAGE 1 ZUR RANGLISTENORDNUNG

ANLAGE 1 ZUR RANGLISTENORDNUNG                                       3   Bestimmung des Multiplikators m
- Rechnungssystem -                                                      In Abhängigkeit von der Zahl der gesegelten (unabhängig
                                                                         vom Streichresultat) Wettfahrten ergibt sich folgender Mul-
1     Definition der in der Formel verwendeten Abkürzungen               tiplikator m:
      f:   Durch die Klassenvereinigung festzulegender Ranglis-
           tenfaktor 1,0 ≤ f ≤ 1,6.                                      m		            Wettfahrten
		         Mindestens die Hälfte aller vergebenen Ranglistenfak-         m=1            1
           toren muss kleiner oder gleich 1,2 sein.                      m=2            2
                                                                         m=3            3
      s:   Zahl der Boote, die in der Regatta mindestens einmal
                                                                         m=4            4 oder mehr
           nach Absegeln der Bahn durchs Ziel gegangen sind.
      x:   Gesamtplatz des entsprechenden Bootes in einer Re-            Sind zu wertende Wettfahrten für mehr als 2 Tage ausge-
           gatta (Die Klassenvereinigung legt einheitlich für ihre       schrieben:
           Klasse fest, ob für s und x bei Ranglistenregatten mit
           mehr als 25% ausländischer Beteiligung alle Boote             m=5            bei 6 oder mehr
           oder nur die deutschen Boote zählen).
      m: Multiplikator; Zahl der Ranglistenwertungen aus einer           Besteht eine Regatta aus Qualifikations- und Finalwettfahr-
         Regatta.                                                        ten, so richtet sich der Multiplikator an der Zahl der von den
                                                                         nicht in die Finalwettfahrten gekommenen Seglern gese-
      RA: Punkte aus Regatta A für die Rangliste (kann bis zu
                                                                         gelten Wettfahrten aus. Als Gesamtergebnis gilt aber das
          m-mal eingehen).
                                                                         Endergebnis.
      R:   Ranglistenpunktzahl = arithmetisches Mittel aus den 9
           besten Wertungen RA des Berechnungszeitraums.             4   Mittelwertbildung
		         Segler mit weniger als 9 Wertungen sind nicht in der
                                                                         Jede Ranglistenregatta kann entsprechend der gesegelten
           DSV-Rangliste.
                                                                         Wettfahrten und dem sich daraus ergebenden Multiplikator
                                                                         bis zu m-mal in die Wertung genommen werden.
2     Berechnungsformel für RA einer Ranglistenregatta:
      RA = f *100 * ( ( s+1-x):s)

                                20                                                                21
ANLAGE 2 ZUR RANGLISTENORDNUNG                                 ANLAGE 2 ZUR RANGLISTENORDNUNG

ANLAGE 2 ZUR RANGLISTENORDNUNG                                         - Vereinszugehörigkeit aller Mannschaftsmitglieder (bei
- Ergebnis- und Ranglistenmeldung -                                      Seeregatten mindestens des Schiffsführers)
                                                                       - Platzierung in den einzelnen Wettfahrten
1      Regattaergebnisse                                               - Gesamtplatzierung
       Mit den Ergebnissen von Ranglistenregatten müssen min-          - Gesamtpunktzahl
       destens folgende Angaben übermittelt werden:
                                                                   2   Ranglisten
Allgemeine Angaben
                                                                       Die Ranglisten einer Klasse müssen mindestens folgende
       - Name der Regatta (oder von der KV zugewiesene Num-            Angaben enthalten:
         mer der Regatta)
                                                                       - Berechnungszeitraum
       - Datum
                                                                       - Namen (evtl. Nummern) und Daten der im Berechnungs-
       - durchführender Verein mit DSV-Nr.                               zeitraum aufgenommenen Regatten
       - Wettfahrtleiter – Name, Vorname, (Lizenznummer)               Von allen Ranglistenseglern
       - Stellvertretender Wettfahrtleiter – Name, Vorname,            - Name, Vorname und sofern erforderlich Geburtsjahrgän-
         (Lizenznummer)                                                  ge oder Segler ID
       - Protestkomiteeobmann – Name, Vorname, (Lizenznum-             - Vereinszugehörigkeit
         mer)
                                                                       - Auflistung der gewerteten Regatten mit Bezeichnung der
       - Schiedsrichter – Namen, Vornamen, (Lizenznummern)               Regatta (Nummer oder Name)
                                                                       - Multiplikator m der Regatta
Für jede Wettfahrt
                                                                       - Ranglistenpunkte RA aus der jeweiligen Regatta
       - Windgeschwindigkeit beim Start
                                                                       - Ranglistenpunkte R und Platzierung in der Rangliste
       - Wettfahrtzeit
       - Zeitlimit

Ergebnisliste mit folgenden Angaben zu allen Booten
       - Segelnummer
       - Name, Vorname und sofern erforderlich Geburtsjahrgän-
         ge aller Mannschaftsmitglieder oder Segler ID (bei See-
         regatten mindestens des Schiffsführers)

                              22                                                                23
MEISTERSCHAFTSORDNUNG (MO)                                               MEISTERSCHAFTSORDNUNG (MO)

MEISTERSCHAFTSORDNUNG (MO)                                             4       Arten von (I)DM
                                                                               Der DSV veranstaltet jährlich
1     Geltungsbereich
                                                                       4.1     Meisterschaften,
      Die Meisterschaftsordnung gilt für Deutsche Meisterschaf-
                                                                       4.2     Juniorenmeisterschaften,
      ten (DM) und Internationale Deutsche Meisterschaften
      (IDM).                                                           4.3     Jugendmeisterschaften,
      Eine Meisterschaft ist eine Deutsche Meisterschaft, wenn         4.4     Jüngstenmeisterschaften,
      nur Teilnehmer zugelassen sind, die Mitglied eines Ver-
                                                                       4.5     weitere Meisterschaften, wie z. B. im Seesegeln oder im
      bandsvereins des DSV sind, andernfalls ist die Meister-
                                                                               Match Race.
      schaft eine Internationale Deutsche Meisterschaft.
                                                                       5       Meisterschaftswürdigkeit einer Bootsklasse
2     Veranstalter und durchführender Verein
                                                                       5.1     Eine (I)DM kann nur in einer vom DSV anerkannten Klasse
      Veranstalter einer (Internationalen) Deutschen Meister-
                                                                               ausgesegelt werden, für die eine Rangliste gemäß RO ge-
      schaft ist der DSV. Er beauftragt einen Verbandsverein mit
                                                                               führt wird sowie in den aktuellen olympischen Disziplinen.
      der Durchführung.
                                                                               Werden von einer Klassenvereinigung mehrere Kategorien
                                                                               einer Bootsklasse vertreten (z. B. unterschiedliche Besege-
3     Name, Veranstaltungsort, Werbung
                                                                               lung), so gilt im Sinne dieser Ordnung jede Kategorie als
3.1   Die Bezeichnung (I)DM kann vom DSV oder mit dessen                       getrennte Klasse.
      Genehmigung in einzelnen Klassen durch eine Sponsor-
                                                                       5.1.1   Außer in den aktuellen olympischen Disziplinen muss in
      bezeichnung ersetzt werden, wobei der Hinweis auf die (I)
                                                                               der jeweiligen Jahresrangliste mindestens folgende Anzahl
      DM als Untertitel erfolgt, z. B. XY-Cup 2001, (Internationale)
                                                                               von Ranglistenteilnehmern mit neun gültigen Ranglisten-
      Deutsche Meisterschaft in der ...-Klasse (Jahr).
                                                                               wertungen geführt werden:
3.2   Vereinen, die im Nahbereich kein meisterschaftswürdiges
                                                                               - bei Kielbooten und Jollenkreuzern:              40 Boote
      Revier haben, kann auf Antrag vom Präsidium gestattet
                                                                               - bei Jollen und offenen Mehrrumpfbooten:         60 Boote
      werden, mit Zustimmung des betreffenden Nationalen Ver-
                                                                               - bei (I)DM der gleichen Klasse in Gruppen
      bandes (Internationale) Deutsche Meisterschaften im be-
                                                                                 von Seglern:     			                          je 25 Boote
      nachbarten Ausland durchzuführen.
                                                                       5.1.2   Werden diese Bedingungen von einer Klasse in zwei aufei-
3.3   Auflagen und Pflichten aus Fernseh- und Übertragungs-
                                                                               nanderfolgenden Jahren nicht erfüllt, so verliert die Klasse
      rechteverträgen des DSV sind vom durchführenden Verein
                                                                               die Meisterschaftswürdigkeit.
      einzuhalten.
                                                                       5.2     Erfüllt eine Klasse die Voraussetzungen für eine Jugend-
                                                                               meisterschaft, so kann sie eine weitere Meisterschaft nur
                                                                               aussegeln, wenn in der Jahresrangliste der Klasse mindes-

                               24                                                                       25
MEISTERSCHAFTSORDNUNG (MO)                                         MEISTERSCHAFTSORDNUNG (MO)

      tens 30 Steuerleute geführt werden, deren Jahrgang außer-   7.4   Der Meldeschluss liegt mindestens 14 Tage vor Beginn der
      halb des DSV-Jugendalters liegt.                                  ersten Wettfahrt einer (I)DM.
5.3   Juniorenmeisterschaften werden nur in den vom Aus-
      schuss für Nachwuchsförderung festgelegten Klassen ge-      8     Meldungen
      segelt. Die näheren Bedingungen müssen in der jeweiligen    8.1   Ist gemäß Ausschreibung eine Höchstteilnehmerzahl
      Ausschreibung genannt und mit dem AfN abgestimmt wer-             festgelegt, hat der durchführende Verein 80% dieser Teil-
      den.                                                              nehmerplätze vorrangig an Steuerleute nach der Aktuellen
                                                                        Rangliste zu vergeben. Die Vergabe der verbleibenden Plät-
6     Vergabeverfahren, Höchstteilnehmerzahl                            ze ist nach Abstimmung mit der Klassenvereinigung in der
6.1   Verbandsvereine, die zur Durchführung einer (I)DM bereit          Ausschreibung festzulegen (z. B. ausländische Teilnehmer,
      sind, beantragen nach Abstimmung mit der jeweiligen Klas-         Vorschoter der Klasse, Mannschaften des Gastgeberver-
      senvereinigung die Übertragung dieser Veranstaltung unter         eins, Meldungseingang, Segler aus anderen Klassen o. ä .).
      Angabe von Termin, Revier und Meldeschluss beim DSV bis     8.2   Jeder, einem deutschen Verein angehörende Teilnehmer,
      zum 31. Oktober des Jahres, das der Meisterschaft voraus-         muss sich über die Internetseite des Deutschen Segler-Ver-
      geht.                                                             bandes registriert haben.
6.2   Die Genehmigung zur Durchführung der geplanten (I)DM        8.3   Der durchführende Verein muss der DSV Geschäftsstelle
      erteilt das DSV-Präsidium.                                        am Tag nach dem Meldeschluss eine Teilnehmerliste bei
6.3   Der durchführende Verein kann in Abstimmung mit der               Meldeschluss in Textform zukommen lassen
      Klassenvereinigung eine Höchstteilnehmerzahl festlegen.     8.4   Der DSV ist berechtigt, nach Meldeschluss die eingegan-
                                                                        genen Meldungen beim durchführenden Verein zu überprü-
7     Ausschreibung                                                     fen.
7.1   Der durchführende Verein muss Ausschreibung und Segel-      8.5   Für die Meldung gilt das Datum des Eingangs der Meldung
      anweisungen gemäß Musterausschreibung bzw. Muster-                bei der Meldestelle.
      segelanweisungen des DSV erstellen.                         8.6   Nachmeldungen dürfen nur angenommen werden, wenn
7.2   Das Format der (I)DM muss in der Ausschreibung beschrie-          die Mindestteilnehmerzahl bei Meldeschluss erreicht ist.
      ben werden.
7.3   Die Ausschreibungen sind mindestens einen Monat vor         9     Voraussetzungen für die Gültigkeit einer (Internationa-
      Meldeschluss zu veröffentlichen. In der Ausschreibung ist         len) Deutschen Meisterschaft
      Termin und Ort der Kontrollvermessung anzugeben, wobei      9.1   Außer in den aktuellen olympischen und paralympischen
      darauf hinzuweisen ist, dass keine Erstvermessungen im            Disziplinen kann eine (I)DM nur gesegelt werden, wenn bis
      Zeitfenster für die Kontrollvermessungen stattfinden.             zum Meldeschluss mindestens 25 (bei Juniorenmeister-
                                                                        schaften 15) gültige Meldungen abgegeben sind und die

                             26                                                                 27
MEISTERSCHAFTSORDNUNG (MO)                                          MEISTERSCHAFTSORDNUNG (MO)

        Gesamtzahl der in der Regatta gestarteten Boote mindes-      11     Wertung
        tens 23 (bei Juniorenmeisterschaften 13) beträgt.            11.1   Wurden vier oder weniger gültige Wettfahrten gesegelt, so
9.2     Sollen bei der Meisterschaft Gruppen von Seglern getrenn-           werden alle gewertet. Wurden fünf oder mehr gültige Wett-
        te Meisterschaften segeln, so gelten nachstehende Ände-             fahrten gesegelt, so wird das schlechteste Ergebnis jedes
        rungen:                                                             Teilnehmers nicht gewertet.
9.2.1   In jeder Gruppe sind mindestens 15 gültige Meldungen er-     11.2   Sind Qualifikations- und Finalwettfahrten vorgesehen, so
        forderlich und es müssen in jeder Gruppe mindestens 13              bleibt der Letzte der oberen Gruppe in der Gesamtwertung
        Boote während der Meisterschaft gestartet sein.                     unabhängig von seiner Endpunktzahl immer vor dem Ers-
9.2.2   Bei weniger als 15 Meldungen pro Gruppe erfolgt eine ge-            ten der folgenden Gruppe platziert.
        meinsame Meisterschaft und ein gemeinsamer Start.            11.3   Sind Medaillenwettfahrten vorgesehen, müssen die Segel-
9.3     Muss der durchführende Verein die Meisterschaft absagen             anweisungen festlegen, dass ein Gleichstand zunächst
        oder kann er auf Grund zu geringer Meldungen diese nur als          nach dem Ergebnis in den Medaillenwettfahrten aufgelöst
        Ranglistenregatta durchführen, so muss er spätestens sie-           wird.
        ben Tage nach Meldeschluss die gemeldeten Teilnehmer
        und die DSV-Geschäftsstelle in Textform unterrichten.        12     Mannschaftswechsel, Bootswechsel
                                                                     12.1   Ein einmaliger Wechsel der Besatzung oder des Bootes
10      Format und Anzahl der Wettfahrten                                   kann nach Beginn der ersten Wettfahrt nur in Ausnahme-
10.1    Jede (Internationale) Deutsche Meisterschaft muss min-              fällen auf vorherigen schriftlichen Antrag schriftlich durch
        destens sechs Wettfahrten an mindestens drei aufeinan-              das Wettfahrtkomitee genehmigt werden.
        derfolgenden Wettfahrttagen vorsehen. Für die Wettfahr-      12.2   Der Ersatz von Steuerleuten ist ausgeschlossen.
        ten gelten die Bedingungen der RO.
10.2    Zur Gültigkeit einer Meisterschaft müssen mindestens vier    13     Kontrollvermessung
        Wettfahrten gesegelt werden. Bei weniger Wettfahrten                Während einer (I)DM muss der mit der Durchführung beauf-
        zählt die Regatta nur als Ranglistenregatta.                        tragte Verein Vermessungskontrollen vornehmen lassen.
10.3    In Absprache mit der Klassenvereinigung können Qualifika-           Mindestanforderung:
        tions- und Finalwettfahrten vorgesehen werden. Finalwett-           - Messbriefe und Vermessungsplaketten,
        fahrten oder eine Einteilung in Finalgruppen dürfen erst
                                                                            - Erstvermessung der Segel überprüfen,
        erfolgen, nachdem die Bedingungen für die Gültigkeit der
        Meisterschaft gemäß 10.2 erfüllt sind.                              - Stichproben bei Gewichten,
                                                                            - Messmarken,
                                                                            - Kontrollen nach Zieldurchgang.

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MEISTERSCHAFTSORDNUNG (MO)                                             MEISTERSCHAFTSORDNUNG (MO)

14     Wettfahrtkomitee, Protestkomitee und Technisches Ko-            15.2   Urkunden werden vom DSV an die erste bis sechste Mann-
       mitee                                                                  schaft vergeben.
14.1   Der Wettfahrtleiter muss mindestens eine gültige nationale      15.3   Die siegreiche Mannschaft trägt den Titel: „(Internationaler)
       Lizenz haben.                                                          Deutscher Meister bzw. (Internationale) Deutsche Meiste-
14.2   Das Protestkomitee muss aus mindestens fünf qualifizier-               rin der...-Klasse (Jahr)“.
       ten Schiedsrichtern bestehen. Mindestens zwei Schieds-                 Bei Meisterschaften für bestimmte Gruppen, olympische
       richter, darunter der Obmann müssen mindestens eine                    oder paralympische Disziplinen oder besondere Segeldis-
       gültige nationale Lizenz haben. Höchstens zwei Schieds-                ziplinen ist die Gruppe bzw. die Segeldisziplin Bestandteil
       richter dürfen dem durchführenden Verein angehören. Die                des Titels. (z. B. „Deutscher Jugendmeister...“, „Deutscher
       Schiedsrichter dürfen nicht alle demselben Landesverband               Meister in der olympischen Disziplin...“)
       angehören. Dies gilt nicht, wenn eine vom DSV genehmigte
       Internationale Jury gemäß WR 91(b) eingesetzt ist.              16     Segeldisziplinen gemäß 4.5
14.3   Fällt ein ernannter Schiedsrichter kurzfristig begründet aus,          Für Segeldisziplinen gemäß 4.5 kann der Wettsegelaus-
       ohne dass Ersatz verfügbar ist, oder kann er wegen eines               schuss in Zusammenarbeit mit dem jeweils zuständigen
       Interessenkonfliktes nicht weiter an einer Anhörung teil-              Ausschuss und der Klassenvereinigung andere Mindest-
       nehmen, bleibt das Protestkomitee auch mit vier Personen               kriterien (MO 5.1.1, MO 9 und MO 14) sowie andere For-
       ordentlich besetzt, sofern die erforderlichen Lizenzvoraus-            mate (MO 10) und Wertungen (MO 11) festlegen, die der
       setzungen erfüllt bleiben.                                             Wettbewerbsform angemessen sind. Diese werden auf der
                                                                              Internetseite des DSV bis zum 15. Januar des Jahres ver-
14.4   Ein Technisches Komitee gemäß WR 89.2 und 92 ist mit
                                                                              öffentlicht, für das sie gelten.
       mindestens einem durch den DSV lizensierten Vermesser
       zu besetzen. Das Komitee ist für die Kontrollvermessungen
                                                                       17     Verbot von Ausnahmen
       gemäß MO 13 verantwortlich.
                                                                              Ausnahmen zur MO, soweit diese Vorschrift und die Anla-
14.5   Die Einsetzung des Wettfahrtleiters, des Protestkomitees
                                                                              gen solche Ausnahmen nicht ausdrücklich zulassen, kön-
       und des Technischen Komitees unter namentlicher Benen-
                                                                              nen nicht genehmigt werden, ausgenommen Genehmigun-
       nung bedarf der Zustimmung des DSV.
                                                                              gen nach WO 15.
14.6   Die Inhaber nationaler Lizenzen anderer Mitgliedsverbände
       von World Sailing werden bei den Anforderungen nach 14.1        18     Meisterschaftsbericht
       bis 14.4 entsprechend gleichgestellt
                                                                              Der durchführende Verbandsverein bestätigt die ordnungs-
                                                                              gemäße Durchführung der Meisterschaft auf dem Vor-
15     Preise
                                                                              druck des DSV. Dieser Vordruck ist innerhalb von sieben
15.1   Die Mannschaften auf den ersten drei Plätzen erhalten Me-              Tagen nach Schluss der Meisterschaft der DSV-Geschäfts-
       daillen vom DSV.                                                       stelle vorzulegen.

                                30                                                                     31
ANLAGE 1 ZUR MEISTERSCHAFTSORDNUNG                                   ANLAGE 1 ZUR MEISTERSCHAFTSORDNUNG

ANLAGE 1 ZUR MEISTERSCHAFTSORDNUNG                                   6       Vergabeverfahren, Höchstteilnehmerzahl
- Deutsche Jugend- und Jüngstenmeisterschaften -                     6.3     wird ergänzt:
                                                                             Bei Jugend- und Jüngstenmeisterschaftsklassen wird die
3       Name, Veranstaltungsort, Werbung                                     Höchstteilnehmerzahl vom Jugendobmann in Rückspra-
3.2     wird ersetzt durch:                                                  che mit dem durchführenden Verein und der Klassenver-
        (Internationale) Deutsche Jugend- und Jüngstenmeister-               einigung festgelegt.
        schaften werden ausschließlich im Verbandsgebiet des
        Deutschen Segler-Verbandes durchgeführt.                     8       Meldungen
                                                                     8.1     wird ersetzt durch:
5       wird ergänzt:                                                        Meldeberechtigt für eine (I)DJM bzw. (I)DJüM sind:
        Meisterschaftswürdigkeit für Deutsche Jugend- und            8.1.1   Steuerleute, die in der Aktuellen Rangliste ihrer Klasse mit
        Jüngstenmeisterschaften                                              mindestens 25 Ranglistenpunkten aus 9 Wertungen ge-
5.1.1   wird ersetzt durch:                                                  führt werden. Übersteigt die Zahl der qualifizierten Meldun-
        Deutsche Jugend- und Jüngstenmeisterschaften können                  gen die Höchstteilnehmerzahl, so entscheidet die Reihen-
        nur in vom DSV anerkannten Klassen ausgesegelt werden,               folge in der Aktuellen Rangliste.
        für die in der altersbegrenzten Jahresrangliste mindestens   8.1.2   Ist gemäß 6.3 eine Höchstteilnehmerzahl festgelegt, hat
        50 Ranglistenteilnehmer mit neun Ranglistenwertungen                 der durchführende Verein 80% dieser Teilnehmerplätze vor-
        geführt werden. Die altersbegrenzte Rangliste ist ein Aus-           rangig an Steuerleute nach der Aktuellen Rangliste zu ver-
        zug aus der Jahresrangliste, in der nur Mannschaften er-             geben. Die Vergabe der verbleibenden Plätze wird vom Ju-
        fasst werden, die im Berechnungsjahr höchstens das 19.               gendobmann nach Rücksprache mit dem durchführenden
        Lebensjahr (Jugend-) bzw. das 15. Lebensjahr (Jüngsten-              Verein und der Klassenvereinigung in der Ausschreibung
        meisterschaft) vollenden bzw. vollendet haben.                       festgelegt.
5.1.3   wird hinzugefügt:                                            8.1.3   Ist keine Höchstteilnehmerzahl gemäß 6.3 festgelegt, kann
        Das Jugendseglertreffen kann auf Vorschlag des Ju-                   der Jugendobmann in Rücksprache mit dem durchführen-
        gendsegelausschusses weitere Klassen als Jugend- oder                den Verein und der Klassenvereinigung weitere Segler für
        Jüngstenmeisterschaftsklassen bestimmen. Die Wahl gilt               die Teilnahme zulassen. Die Kriterien dazu werden in der
        für die darauf folgenden vier Jahre.                                 Ausschreibung festgelegt.
5.3     wird hinzugefügt:                                            8.1.4   Der Jugendobmann kann nach Rücksprache mit dem
        Eine Klasse kann nicht gleichzeitig Jugend- und Jüngsten-            durchführenden Verein und der Klassenvereinigung eine
        meisterschaftsklasse sein.                                           höhere Mindest-Ranglistenpunktzahl in der Ausschreibung
                                                                             festlegen.
                                                                     8.1.5   In Zweihandklassen zählt die Qualifikation nur, wenn bei-

                                32                                                                   33
ANLAGE 1 ZUR MEISTERSCHAFTSORDNUNG                                 ANLAGE 2 ZUR MEISTERSCHAFTSORDNUNG

        de Mannschaftsmitglieder zum Zeitpunkt der zugrunde         ANLAGE 2 ZUR MEISTERSCHAFTSORDNUNG
        liegenden Ranglistenregatten die Altersbeschränkung für     - Internationale Deutsche Meisterschaften im Seesegeln -
        Jugend- bzw. Jüngstenregatten erfüllen.
8.1.6   Soweit im Bereich eines Landesseglerverbandes keine                 Im Seesegeln wird eine Deutsche Meisterschaft gesegelt.
        Steuerleute die in der Ausschreibung geforderte Mindest-            Für die Durchführung gelten nachstehende Änderungen/
        Ranglistenpunktzahl nachweisen können, kann der Lan-                Ergänzungen zur MO.
        desjugendobmann einen Steuermann bzw. eine Steuerfrau
        seiner Region ohne die geforderte Punktzahl, jedoch mit     5       Meisterschaftswürdigkeit für Deutsche Meisterschaften
        mindestens neun Ranglisten-Wertungen zur Teilnahme          5.1     Innerhalb einer Deutschen Meisterschaft wird in maximal
        an der Meisterschaft benennen. Benannte Steuerleute be-             fünf Gruppen/Klassen gesegelt, wobei mindestens zwei
        halten ihre Startberechtigung auch bei Überschreitung der           nach Handicap segeln.
        Höchstteilnehmerzahl.
                                                                    5.1.1   Für Handicap Klassen gilt die Rangliste gemäß den Bedin-
                                                                            gungen der Regatta-Vereinigung Seesegeln (RVS).
9       Voraussetzungen für die Gültigkeit einer Deutschen
        Meisterschaft
                                                                    7       Ausschreibung
        Änderung:
                                                                    7.5     Die Ausschreibung ist vor Veröffentlichung dem Ausschuss
9.2     findet bei Jugend- und Jüngstenmeisterschaften keine An-
                                                                            Seeregatten zur Genehmigung vorzulegen.
        wendung.
                                                                    9       Voraussetzungen für die Gültigkeit
11      Wertung
                                                                            Es müssen bis zum Meldeschluss mindestens 12 gültige
11.4    wird hinzugefügt:
                                                                            Meldungen pro Gruppe/Klasse vorliegen. Die Zahl der ge-
        Bei Jugend- und Jüngstenmeisterschaften kann der Ju-
                                                                            starteten Yachten muss mindestens 10 betragen.
        gendobmann eine U-Wertung festlegen. Die U-Wertung
        ist Auszug aus der Gesamtwertung und beinhaltet nur die
                                                                    10      Format und Anzahl der Wettfahrten
        Mannschaften, die im Jahr der Meisterschaft das entspre-
        chende U-Kriterium erfüllen.                                        Anzahl und Art der Wettfahrten sowie Bahnlängen und
                                                                            Zeitlimits werden vom Ausschuss Seeregatten in Abspra-
15      Preise                                                              che mit dem durchführenden Verein und der Klassenver-
                                                                            einigung festgelegt. Sie müssen in der Ausschreibung ver-
15.2    wird ergänzt:
                                                                            öffentlicht werden.
        Für Jugend- und Jüngstenmeisterschaften kann der Ju-
        gendobmann eine abweichende Anzahl an Urkunden fest-
        legen.

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ANLAGE 2 ZUR MEISTERSCHAFTSORDNUNG

11     Wertung
       Kurz-, Mittel- und Langstrecken-Wettfahrten sollen entspre-
       chend ihrer Gewichtung im Rahmen der Gesamtwertung
       mit Faktoren versehen werden. Diese Faktoren und die Art
       der Handicap-Berechnung sind vom Ausschuss Seeregat-
       ten in Absprache mit dem durchführenden Verein und der
       Klassenvereinigung festzulegen.

12     Mannschaftswechsel, Bootswechsel
12.1   Eine vollständige Crewliste muss spätestens beim Check-
       In vorgelegt werden und den Steuermann ausweisen. Ein
       späterer Crew-Wechsel kann nur in Ausnahmefällen erfol-
       gen und bedarf der Genehmigung durch das Wettfahrtko-
       mitee.

15     Preise
15.1   Die Schiffe auf den ersten drei Plätzen erhalten Medaillen
       vom DSV. Bei Double Handed Meisterschaften erhalten die
       Mannschaften auf den ersten drei Plätzen Medaillen vom
       DSV.

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