TEILNAHMEBEDINGUNGEN CLIMATECRAFTING.SH #CODESIGNSH SUMMERCAMP

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Teilnahmebedingungen
                                   ClimateCrafting.SH
                                #CoDesignSH Summercamp

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  Keine Zeit, die Teilnahmebedingungen ausführlich zu lesen?
     • Ziel des #CoDesignSH Summercamps ist es, Ideen für typische
        Herausforderungen des klimafreundlichen Verhaltens im Alltag in Form von
        Designentwürfen digitaler Lösungen umzusetzen. Die besten Ergebnisse
        werden mit Preisen von bis zu 650€ prämiert.
     • Teilnehmer:innen müssen volljährig sein oder Erziehungsberechtigte der
        Teilnahme zustimmen.
     • Teilnehmer:innen registrieren sich per E-Mail an start@climate-crafting.org bis
        zum 15.08.2020, 17 Uhr.
     • Teilnehmer:innen erhalten einen Goodie-Bag per Post und Zugang zum
        Discord-Server für die Zeit des Summercamps.
     • Der Summercamp findet im Zeitraum vom 23.08.2020, 10:00 bis zum 30.08.,
        18:00 online (d.h. via Discord) statt. Interaktive-Workshops am 23.08. und
        29.08., Feedback-Workshops am 24. und 30.08. und Nutzerstudien am 26.09.
        sind freiwillige Veranstaltungen, die die eigenständige Entwicklung von Design-
        Prototypen unterstützen.
     • Die finale Preisverleihung findet voraussichtlich im Rahmen der Digitalen
        Woche Kiel im Beisein des Schirmherrn Minister Jan-Philipp Albrecht statt.
        Gewinner:innen werden auf der Webseite https://climate-crafting.org/
        bekanntgegeben.

§1 Überblick
  1. Veranstalter des #CoDesignSH Summercamp ist die Professur Ingenieurpsychologie und
     kognitive Ergonomie des Institut für Multimediale und Interaktive Systeme an der Universität
     zu Lübeck in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig
     Holstein GmbH (EKSH GmbH). Das #CoDesignSH Summercamp steht dabei unter der
     Schirmherrschaft von Herr Minister Jan-Philipp Albrecht.
  2. Ziel des #CoDesignSH Summercamps ist es, Ideen für typische Herausforderungen beim
     “ClimateCrafting” (d.h. klimafreundliches Verhalten) in Designentwürfe von digitale Lösungen
     umzusetzen. Die besten Ergebnisse werden mit Preisen von bis zu 650€ prämiert.
  3. Teilnehmer:innen registrieren sich per E-Mail an start@climate-crafting.org bis zum
     15.08.2020, 17 Uhr.
  4. Die Veranstaltungssprache ist deutsch; die Teilnahme auf Englisch ist möglich.
  5. Der Summercamp findet im Zeitraum vom 23.08.2020, 10:00 bis zum 30.08., 18:00 online
     (d.h. via Discord) statt. Interaktive-Workshops am 23.08. und 29.08., Feedback-Workshops
     am 24. und 30.08. und Nutzerstudien am 26.09. sind freiwillige Veranstaltungen, die die
     eigenständige Entwicklung von Design-Prototypen unterstützen.
  6. Die finale Preisverleihung findet voraussichtlich im Rahmen der Digitalen Woche Kiel im
     Beisein des Schirmherrn Minister Jan-Philipp Albrecht statt. Gewinner:innen werden auf der
     Webseite https://climate-crafting.org/ bekanntgegeben.
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Teilnahmebedingungen
  7. Alle Zeitangaben dieses Regelwerkes sind in MESZ angegeben.
  8. Für das Summercamp können sich die Teilnehmer:innen in Teams zusammenschließen und
      in diesen Teams gemeinsam an der Aufgabenstellung arbeiten, die jedes Team individuell
      aus den Vorgaben ableitet.
  9. Teilnehmer:innen, die sich alleine anmelden, haben außerdem die Möglichkeit ein Team
      zugewiesen zu bekommen, wenn sie das möchten. Eine Teilnahme ohne Team ist möglich.
  10. Die Beiträge der Teams müssen am 30.08.2020 bis 18:00 komplett per E-Mail an
      team@climate-crafting.org oder im zur Verfügung gestellten Cloudspeicher eingereicht
      worden sein und die unter §4.2 geforderten Informationen umfassen.
  11. Beiträge werden disqualifiziert, wenn sie unvollständig, unangemessen oder beleidigend sind.
      Die entsprechende Bewertung liegt im Ermessen des Veranstalters. Die Teilnehmer:innen
      stellen sicher, dass die Beiträge in diesem Sinne für alle Betrachtenden angemessen sind.
  12. Die Teilnehmer:innen müssen kenntlich machen, welchen Umfang die Projekte bereits vor
      dem #CoDesignSH Summercamp hatten und welche Anteile im Zeitraum vom 23. bis 30.08.
      entwickelt wurden.
  13. Durch Anmeldung stimmen die Teilnehmer:innen den offiziellen Regeln zu.

§2 Teilnahmeberechtigung
  1. Der #CoDesignSH Summercamp ist grundsätzlich offen für alle volljährigen Klima- Technik-,
     und Design-Begeisterten.
  2. Teilnehmer:innen unter 18 Jahren dürfen nur mit Genehmigung ihrer Erziehungsberechtigten
     oder einer pädagogischen Aufsicht (Lehrer:in) teilnehmen.
  3. Mitarbeiter:innen der Professur Ingenieurpsychologie und kognitive Ergonomie, sowie der
     EKSH GmbH dürfen nur am Summercamp teilnehmen, wenn sie nicht am Wettbewerb
     teilnehmen.
  4. Teilnehmer:innen, die Angestellte:r eines Unternehmens, einer öffentlichen Einrichtung oder
     einer Bildungseinrichtung sind, sind selbst dafür verantwortlich, dass sie durch ihre Teilnahme
     am Summercamp nicht die Regeln ihrer jeweiligen Institution bzw. ihres Arbeitgebers
     verletzen.
  5. Die      Teilnehmer:innen     müssen        sich     über     das     auf     der      Webseite
     https://www.eventleaf.com/climathon angegebene Online-Formular zum Summercamp
     anmelden. Die Registrierung wird spätestens am 22.06.2020 um 17 Uhr geschlossen. Der
     Summercamp hat eine bestimmte Kapazitätsgrenze für die Teilnehmeranzahl. Der
     Veranstalter behält sich deshalb zu jeder Zeit vor, die Registrierung zu schließen und eine
     Warteliste einzurichten.
  6. Ein Anspruch auf eine Teilnahme am Summercamp besteht nicht. Der Rechtsweg ist
     ausgeschlossen.

§3 Check-In / Team-Findung / Arbeitsmittel
  1. Alle Teilnehmende müssen sich vorab (bis spätestens zum 22.08.2020 um 18 Uhr) online und
     mindestens ein:e Teilnehmer:innen pro Gruppe am ersten Tag (23.08.2020) der
     Veranstaltung im Discord bis 18 Uhr anmelden, sonst ist eine Teilnahme am #CoDesignSH
     Summercamp ausgeschlossen.
  2. Am Samstag, 23.08.2020, 10:00 Uhr wird eine moderierte Session stattfinden, bei der
     Instruktionen, Regeln und Bedingungen vorgestellt werden.
  3. Teams können aus maximal fünf Personen gebildet werden. Teilnehmer:innen dürfen nicht
     mehreren Teams angehören. Nach dem Einreichen der Teamregistrierung (siehe Kapitel 4),
     ist eine Teamänderung nicht mehr erlaubt.
  4. Der Veranstalter ist nicht für Auseinandersetzungen zwischen Teammitgliedern verantwortlich
     und wird auch nicht zu einer Schlichtung assistierend eingreifen.
  5. Die IT-Ausstattung des #CoDesignSH Summercamp steht unter dem Motto „use your own
     device“. Das heißt, dass die Teilnehmer:innen ihre eigene Hard- und Software nutzen,
     typischerweise Notebooks mit bereits installierter Software. Zusätzlich werden seitens des
     Veranstalters ein Discord-Server zur Verfügung gestellt.

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Teilnahmebedingungen
  6. Es darf sowohl kommerzielle als auch frei verfügbare Software verwendet werden. Beim
     Einsatz kommerzieller Software sind die Teilnehmer:innen verpflichtet, über die
     entsprechenden Lizenzen zu diesem Zweck zu verfügen.
  7. Beim Einsatz von Medien wie z.B. Bildern oder Musik sind die Teilnehmer:innen verpflichtet,
     über die entsprechenden Lizenzen zu diesem Zweck und darüber hinaus zur
     Weiterverwendung der eingesetzten Medien zu verfügen.

§4 Beiträge / Einreichungen
  1. Die Teams leiten ihre Ideen selbst ab und definieren ihren Beitrag selbst.
  2. Die Beiträge/Einreichungen der Teams müssen am 30.08.2020 bis 18 Uhr vollständig
     eingereicht worden sein und folgende Informationen umfassen:
                 a) Titel der App/der Anwendung
                 b) Slogan der App/der Anwendung
                 c) kurze Beschreibung der App/der Anwendung (Länge ca. 500 Wörter)
                 d) Name des Teams und der einzelnen Teammitglieder
                 e) Eine kurze digitale Präsentation (bis max. 2 Minuten) der Anwendung
  3. Die digitale Präsentation wird für die Bewertung der Projekte verwendet und muss deshalb
     selbstständig (d.h. ohne Hilfestellung von Teammitgliedern) und innerhalb von 2 Minuten
     einsehbar sein. Beispiele von geeigneten Präsentationen sind Bildern oder Fotos, Videos,
     Präsentationsfolien, Poster oder ähnliche Materialien.
  4. Die Beiträge der Teams müssen am 30.08.2020 bis 18:00 komplett per E-Mail an
     team@climate-crafting.org oder im zur Verfügung gestellten Cloudspeicher eingereicht
     worden sein und die unter §4.2 geforderten Informationen umfassen.
  5. Beiträge werden disqualifiziert, wenn sie unvollständig, unangemessen oder beleidigend sind.
     Die entsprechende Bewertung liegt im Ermessen des Veranstalters. Die Teilnehmer:innen
     und Teams stellen sicher, dass die Beiträge in diesem Sinne für alle Betrachtenden
     angemessen sind.

§5 Anforderungen an die Beiträge / Apps / Anwendungen
  1. Die Teams sollten einen Designvorschlag für eine digitale Anwendung (z.B. App, Webtool
     o.Ä.) im Kontext Klimaschutz entwickeln. Designvorschläge müssen prinzipiell realisierbar
     sein.
  2. Es darf bereits vor dem Summercamp bestehende Designs verwendet werden. Die Teams
     müssen kenntlich machen, welchen Umfang der Designentwürfe sie bereits vor dem
     Summercamp und welche sie bei der Veranstaltung entwickelt haben.

§6 Preise und Bewertung
  1. Die Bewertung der Entwürfe findet durch eine Jury und durch ein Benutzerpanel statt, die
     beide gleichermaßen in die Bewertung eingehen.
  2. Die Jury, besteht aus den drei Paten (oder Ihre Stellvertreter:innen) des #CoDesignSH
     Summercamp: Prof. Thomas Franke (Universität zu Lübeck); Stefan Sievers (EKSH) und
     Christoph Kunz (WorldWatchers).
  3. Das Benutzerpanel besteht aus mindestens 10 Personen, die potentielle Benutzende der
     digitalen Klimaschutz-Anwendung sein könnten.
  4. Alle Bewertende bekommen die unter §4 genannte Beiträge und geben eine subjektive
     Bewertung zur sechs Kategorien ab: Usability (“Wie nutzungsfreundlich ist die
     Anwendung?”), Kreativität (“Inwiefern hebt sich die Anwendung von bekannten Systemen
     hervor?”), Praxisrelevanz (“Wie häufig könnte das System Anwendung finden?”),
     Alltagstauglichkeit (“Wie leicht lässt sich das System in den Alltag integrieren?”),
     Einfachheit (“Inwiefern wird Klimaschutz im Alltag so einfach wie möglich gemacht?”) und
     Ästhetik (“Wie ansprechend ist die Gestaltung der Anwendung?”).
  5. Bewertungen in den o.g. Kategorien finden auf sechs-wertigen Likert-Skala statt, woraus
     jeweils ein Mittelwert gebildet wird. Die fünf besten Designentwürfe erhalten einen Preisgeld

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Teilnahmebedingungen
      von je 50€ pro Team und werden zum Abschlussevent in der Digitalen Woche Kiel am
      08.09.2020 eingeladen.
  6. Beim Abschlussevent in der Digitalen Woche Kiel am 08.09.2020 werden die fünf besten
      Designs anhand der eingereichten digitalen Präsentationen vorgestellt. Ein Gewinner wird
      über ein Publikumsvotum festgestellt und mit 500€ ausgezeichnet.
  7. Der MYSTERY-Award wird zum Launch-Event am 23.08. um 10 Uhr bekannt gegeben. Der
      Preis wird mit 100€ dotiert.
  8. Alle Awards können entweder einzeln oder in Kombination mit anderen Awards gewonnen
      werden.
  9. Preisgelder werden gleichmäßig zwischen den Mitgliedern des jeweiligen Siegerteams
      aufgeteilt.
  10. Die Gewinner - Teams werden an der Preisverleihung des #CoDesignSH Summercamps am
      08.09.2020 voraussichtlich durch den Schirmherrn des Projekts Herr Minister Jan-Philipp
      Albrecht ausgezeichnet.
  11. Alle Teammitglieder, die einen Preis gewonnen haben, müssen, falls nötig, steuerrechtliche
      Informationen über sich bereitstellen, um den Preis zu erhalten. Wenn dem nicht innerhalb
      von 30 Tagen nachgekommen wird, kann der Preis durch den Veranstalter aberkannt werden.
  12. Die Bezahlung von Steuern liegt allein in der Verantwortung der Gewinner.

§7 Geistiges Eigentum / Verwendung des Beitrags
  1. Die Teilnehmer:innen bleiben Eigentümer der Beiträge. Durch Abgabe des Beitrags gewähren
     die Teilnehmer:innen dem Veranstalter die unwiderruflichen, lizenzfreien, weltweiten Rechte
     und Lizenzen an dem Beitrag, um diesen in Verbindung zum #CoDesignSH Summercamp zu
     benutzen, zu überdenken, zu bewerten, zu testen oder auf andere Weise zu analysieren und
     den Beitrag für wissenschaftliche Publikationen oder Werbezwecke zu verwenden.
  2. Die Teilnehmer:innen erkennen an, dass der Veranstalter oder Andere eventuell ähnliche oder
     identische Beiträge entwickelt haben oder entwickeln werden, und dass sie auf mögliche
     Ansprüche, die aus diesen Ähnlichkeiten resultieren, verzichten.
  3. Durch die Teilnahme am Summercamp erklären sich die Teilnehmer:innen bereit, dass der
     Veranstalter jede Information ohne Gegenleistung nutzen darf, an die sich seine
     Mitarbeiter:innen erinnern können, um sie in den eigenen Entwicklungen, Produkten oder
     Services zu verwenden.
  4. Die Teilnehmer:innen haben nicht das Recht die Logos oder Marken der Sponsoren außerhalb
     des #CoDesignSH Summercamp zu nutzen oder darzustellen. Das gleiche gilt für die
     bereitgestellten Technologien oder IP-Adressen.

§8 Allgemeine Regeln
  1. Änderungen der Regeln und Bedingungen sind dem Veranstalter jederzeit vorbehalten. Es ist
     die Pflicht der Teilnehmer:innen sich regelmäßig auf der Internetseite über mögliche
     Änderungen der Teilnahmebedingungen zu informieren.
  2. Der Veranstalter behält sich jederzeit das Recht vor, Teilnehmer:innen zu disqualifizieren, die
     gegen die offiziellen Teilnahmebedingungen verstoßen, betrügen, den Ablauf des
     Summercamps stören oder sich unangemessen verhalten.
  3. Sollte die Durchführbarkeit des Summercamps nach Ermessen des Veranstalters gefährdet
     sein, so ist es dem Veranstalter jederzeit vorbehalten, den Summercamp a) zu unterbrechen
     und nach bestimmter Zeit wieder aufzunehmen, b) andere Maßnahmen zu ergreifen, die in
     der Situation angemessen erscheinen oder c) den Summercamp zu beenden ohne Preise zu
     verteilen.
  4. Durch die Anmeldung oder die Teilnahme am Summercamp erklären die Teilnehmer:innen
     sich bereit, den Veranstalter, dessen Mitarbeiter:innen und Erfüllungsgehilfen schadlos zu
     halten, für den Fall, dass er sich während der Veranstaltung strafbar macht durch 1)
     unautorisiertes Eingreifen, 2) das Verletzen von Markenrechten oder anderen vergleichbaren
     Rechten, 3) durch Schadensersatzansprüche durch die Verletzung von Personen oder
     Beschädigung von Sachen.

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Teilnahmebedingungen
§9 Privatsphäre und Öffentlichkeit
  1. Alle personenbezogenen Daten der Teilnehmer:innen werden nach den geltenden
     Datenschutzgesetzen behandelt. Die gesammelten persönlichen Daten werden vom
     Veranstalter dazu verwendet, den Summercamp “#CoDesignSH Summercamp”
     durchzuführen.
  2. Alle personenbezogenen Daten der Teilnehmer:innen werden auf den Server der Universität
     zu Lübeck für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren gespeichert und anschließend gelöscht.
     Lediglich Mitarbeiter:innen der Universität haben Zugang zu diesen Daten.
  3. Das Online-Formular zur Registrierung zum Summercamp wird über die Server der
     Universität zu Lübeck durchgeführt. Detaillierte Informationen zum Datenschutz an der
     Universität zu Lübeck gemäß DSGVO finden Sie auf der entsprechenden Datenschutzseite.
  4. Falls Informationen auf einer Internetseite eines Dritten hinterlegt werden, werden diese
     Informationen nach dessen Datenschutzerklärung verwendet.
  5. Teilnehmer:innen haben ein Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten, deren
     Korrektur oder Löschung, und können diese mit einer Email an team@climate-crafting.org
     geltend machen.
  6. Die Teilnehmer:innen stimmen mit der Anmeldung zu, dass der Veranstalter ihre
     Teilnahme an der Veranstaltung veröffentlichen darf und ihren Beitrag während und
     nach dem #CoDesignSH Summercamp zu Werbezwecken (bspw. online auf der eigenen
     Website, auf Internetseiten Dritter oder in den sozialen Netzwerken) in Verbindung mit
     dem Projekt Climate Crafting verwendet.
  7. Die Teilnehmer:innen stimmen mit der Anmeldung zu, dass der Veranstalter ihren
     Beitrag und ihre Daten in pseudonymisierter Form nach dem #CoDesignSH
     Summercamp für wissenschaftliche Publikationen verwendet.

§10 Haftung
  1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit Schäden verursacht werden durch Vorsatz oder
     grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
     Der Veranstalter haftet darüber hinaus unbegrenzt bei Verletzung des Lebens, des Körpers
     oder der Gesundheit.
  2. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es läge ein Fall des
     Abs. 1 vor.

§11 Sonstiges
  1. Diese Teilnahmebedingungen und das daraus entstehende Rechtsverhältnis unterstehen
     dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Lübeck.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise
     unwirksam sein oder werden, wird die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon nicht
     berührt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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