TEILNAHMEBEDINGUNGEN CLIMATECRAFTING.SH #CODESIGNSH SUMMERCAMP
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Teilnahmebedingungen ClimateCrafting.SH #CoDesignSH Summercamp TooLong;Didn’tRead: Keine Zeit, die Teilnahmebedingungen ausführlich zu lesen? • Ziel des #CoDesignSH Summercamps ist es, Ideen für typische Herausforderungen des klimafreundlichen Verhaltens im Alltag in Form von Designentwürfen digitaler Lösungen umzusetzen. Die besten Ergebnisse werden mit Preisen von bis zu 650€ prämiert. • Teilnehmer:innen müssen volljährig sein oder Erziehungsberechtigte der Teilnahme zustimmen. • Teilnehmer:innen registrieren sich per E-Mail an start@climate-crafting.org bis zum 15.08.2020, 17 Uhr. • Teilnehmer:innen erhalten einen Goodie-Bag per Post und Zugang zum Discord-Server für die Zeit des Summercamps. • Der Summercamp findet im Zeitraum vom 23.08.2020, 10:00 bis zum 30.08., 18:00 online (d.h. via Discord) statt. Interaktive-Workshops am 23.08. und 29.08., Feedback-Workshops am 24. und 30.08. und Nutzerstudien am 26.09. sind freiwillige Veranstaltungen, die die eigenständige Entwicklung von Design- Prototypen unterstützen. • Die finale Preisverleihung findet voraussichtlich im Rahmen der Digitalen Woche Kiel im Beisein des Schirmherrn Minister Jan-Philipp Albrecht statt. Gewinner:innen werden auf der Webseite https://climate-crafting.org/ bekanntgegeben. §1 Überblick 1. Veranstalter des #CoDesignSH Summercamp ist die Professur Ingenieurpsychologie und kognitive Ergonomie des Institut für Multimediale und Interaktive Systeme an der Universität zu Lübeck in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig Holstein GmbH (EKSH GmbH). Das #CoDesignSH Summercamp steht dabei unter der Schirmherrschaft von Herr Minister Jan-Philipp Albrecht. 2. Ziel des #CoDesignSH Summercamps ist es, Ideen für typische Herausforderungen beim “ClimateCrafting” (d.h. klimafreundliches Verhalten) in Designentwürfe von digitale Lösungen umzusetzen. Die besten Ergebnisse werden mit Preisen von bis zu 650€ prämiert. 3. Teilnehmer:innen registrieren sich per E-Mail an start@climate-crafting.org bis zum 15.08.2020, 17 Uhr. 4. Die Veranstaltungssprache ist deutsch; die Teilnahme auf Englisch ist möglich. 5. Der Summercamp findet im Zeitraum vom 23.08.2020, 10:00 bis zum 30.08., 18:00 online (d.h. via Discord) statt. Interaktive-Workshops am 23.08. und 29.08., Feedback-Workshops am 24. und 30.08. und Nutzerstudien am 26.09. sind freiwillige Veranstaltungen, die die eigenständige Entwicklung von Design-Prototypen unterstützen. 6. Die finale Preisverleihung findet voraussichtlich im Rahmen der Digitalen Woche Kiel im Beisein des Schirmherrn Minister Jan-Philipp Albrecht statt. Gewinner:innen werden auf der Webseite https://climate-crafting.org/ bekanntgegeben. 1
Teilnahmebedingungen 7. Alle Zeitangaben dieses Regelwerkes sind in MESZ angegeben. 8. Für das Summercamp können sich die Teilnehmer:innen in Teams zusammenschließen und in diesen Teams gemeinsam an der Aufgabenstellung arbeiten, die jedes Team individuell aus den Vorgaben ableitet. 9. Teilnehmer:innen, die sich alleine anmelden, haben außerdem die Möglichkeit ein Team zugewiesen zu bekommen, wenn sie das möchten. Eine Teilnahme ohne Team ist möglich. 10. Die Beiträge der Teams müssen am 30.08.2020 bis 18:00 komplett per E-Mail an team@climate-crafting.org oder im zur Verfügung gestellten Cloudspeicher eingereicht worden sein und die unter §4.2 geforderten Informationen umfassen. 11. Beiträge werden disqualifiziert, wenn sie unvollständig, unangemessen oder beleidigend sind. Die entsprechende Bewertung liegt im Ermessen des Veranstalters. Die Teilnehmer:innen stellen sicher, dass die Beiträge in diesem Sinne für alle Betrachtenden angemessen sind. 12. Die Teilnehmer:innen müssen kenntlich machen, welchen Umfang die Projekte bereits vor dem #CoDesignSH Summercamp hatten und welche Anteile im Zeitraum vom 23. bis 30.08. entwickelt wurden. 13. Durch Anmeldung stimmen die Teilnehmer:innen den offiziellen Regeln zu. §2 Teilnahmeberechtigung 1. Der #CoDesignSH Summercamp ist grundsätzlich offen für alle volljährigen Klima- Technik-, und Design-Begeisterten. 2. Teilnehmer:innen unter 18 Jahren dürfen nur mit Genehmigung ihrer Erziehungsberechtigten oder einer pädagogischen Aufsicht (Lehrer:in) teilnehmen. 3. Mitarbeiter:innen der Professur Ingenieurpsychologie und kognitive Ergonomie, sowie der EKSH GmbH dürfen nur am Summercamp teilnehmen, wenn sie nicht am Wettbewerb teilnehmen. 4. Teilnehmer:innen, die Angestellte:r eines Unternehmens, einer öffentlichen Einrichtung oder einer Bildungseinrichtung sind, sind selbst dafür verantwortlich, dass sie durch ihre Teilnahme am Summercamp nicht die Regeln ihrer jeweiligen Institution bzw. ihres Arbeitgebers verletzen. 5. Die Teilnehmer:innen müssen sich über das auf der Webseite https://www.eventleaf.com/climathon angegebene Online-Formular zum Summercamp anmelden. Die Registrierung wird spätestens am 22.06.2020 um 17 Uhr geschlossen. Der Summercamp hat eine bestimmte Kapazitätsgrenze für die Teilnehmeranzahl. Der Veranstalter behält sich deshalb zu jeder Zeit vor, die Registrierung zu schließen und eine Warteliste einzurichten. 6. Ein Anspruch auf eine Teilnahme am Summercamp besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. §3 Check-In / Team-Findung / Arbeitsmittel 1. Alle Teilnehmende müssen sich vorab (bis spätestens zum 22.08.2020 um 18 Uhr) online und mindestens ein:e Teilnehmer:innen pro Gruppe am ersten Tag (23.08.2020) der Veranstaltung im Discord bis 18 Uhr anmelden, sonst ist eine Teilnahme am #CoDesignSH Summercamp ausgeschlossen. 2. Am Samstag, 23.08.2020, 10:00 Uhr wird eine moderierte Session stattfinden, bei der Instruktionen, Regeln und Bedingungen vorgestellt werden. 3. Teams können aus maximal fünf Personen gebildet werden. Teilnehmer:innen dürfen nicht mehreren Teams angehören. Nach dem Einreichen der Teamregistrierung (siehe Kapitel 4), ist eine Teamänderung nicht mehr erlaubt. 4. Der Veranstalter ist nicht für Auseinandersetzungen zwischen Teammitgliedern verantwortlich und wird auch nicht zu einer Schlichtung assistierend eingreifen. 5. Die IT-Ausstattung des #CoDesignSH Summercamp steht unter dem Motto „use your own device“. Das heißt, dass die Teilnehmer:innen ihre eigene Hard- und Software nutzen, typischerweise Notebooks mit bereits installierter Software. Zusätzlich werden seitens des Veranstalters ein Discord-Server zur Verfügung gestellt. 2
Teilnahmebedingungen 6. Es darf sowohl kommerzielle als auch frei verfügbare Software verwendet werden. Beim Einsatz kommerzieller Software sind die Teilnehmer:innen verpflichtet, über die entsprechenden Lizenzen zu diesem Zweck zu verfügen. 7. Beim Einsatz von Medien wie z.B. Bildern oder Musik sind die Teilnehmer:innen verpflichtet, über die entsprechenden Lizenzen zu diesem Zweck und darüber hinaus zur Weiterverwendung der eingesetzten Medien zu verfügen. §4 Beiträge / Einreichungen 1. Die Teams leiten ihre Ideen selbst ab und definieren ihren Beitrag selbst. 2. Die Beiträge/Einreichungen der Teams müssen am 30.08.2020 bis 18 Uhr vollständig eingereicht worden sein und folgende Informationen umfassen: a) Titel der App/der Anwendung b) Slogan der App/der Anwendung c) kurze Beschreibung der App/der Anwendung (Länge ca. 500 Wörter) d) Name des Teams und der einzelnen Teammitglieder e) Eine kurze digitale Präsentation (bis max. 2 Minuten) der Anwendung 3. Die digitale Präsentation wird für die Bewertung der Projekte verwendet und muss deshalb selbstständig (d.h. ohne Hilfestellung von Teammitgliedern) und innerhalb von 2 Minuten einsehbar sein. Beispiele von geeigneten Präsentationen sind Bildern oder Fotos, Videos, Präsentationsfolien, Poster oder ähnliche Materialien. 4. Die Beiträge der Teams müssen am 30.08.2020 bis 18:00 komplett per E-Mail an team@climate-crafting.org oder im zur Verfügung gestellten Cloudspeicher eingereicht worden sein und die unter §4.2 geforderten Informationen umfassen. 5. Beiträge werden disqualifiziert, wenn sie unvollständig, unangemessen oder beleidigend sind. Die entsprechende Bewertung liegt im Ermessen des Veranstalters. Die Teilnehmer:innen und Teams stellen sicher, dass die Beiträge in diesem Sinne für alle Betrachtenden angemessen sind. §5 Anforderungen an die Beiträge / Apps / Anwendungen 1. Die Teams sollten einen Designvorschlag für eine digitale Anwendung (z.B. App, Webtool o.Ä.) im Kontext Klimaschutz entwickeln. Designvorschläge müssen prinzipiell realisierbar sein. 2. Es darf bereits vor dem Summercamp bestehende Designs verwendet werden. Die Teams müssen kenntlich machen, welchen Umfang der Designentwürfe sie bereits vor dem Summercamp und welche sie bei der Veranstaltung entwickelt haben. §6 Preise und Bewertung 1. Die Bewertung der Entwürfe findet durch eine Jury und durch ein Benutzerpanel statt, die beide gleichermaßen in die Bewertung eingehen. 2. Die Jury, besteht aus den drei Paten (oder Ihre Stellvertreter:innen) des #CoDesignSH Summercamp: Prof. Thomas Franke (Universität zu Lübeck); Stefan Sievers (EKSH) und Christoph Kunz (WorldWatchers). 3. Das Benutzerpanel besteht aus mindestens 10 Personen, die potentielle Benutzende der digitalen Klimaschutz-Anwendung sein könnten. 4. Alle Bewertende bekommen die unter §4 genannte Beiträge und geben eine subjektive Bewertung zur sechs Kategorien ab: Usability (“Wie nutzungsfreundlich ist die Anwendung?”), Kreativität (“Inwiefern hebt sich die Anwendung von bekannten Systemen hervor?”), Praxisrelevanz (“Wie häufig könnte das System Anwendung finden?”), Alltagstauglichkeit (“Wie leicht lässt sich das System in den Alltag integrieren?”), Einfachheit (“Inwiefern wird Klimaschutz im Alltag so einfach wie möglich gemacht?”) und Ästhetik (“Wie ansprechend ist die Gestaltung der Anwendung?”). 5. Bewertungen in den o.g. Kategorien finden auf sechs-wertigen Likert-Skala statt, woraus jeweils ein Mittelwert gebildet wird. Die fünf besten Designentwürfe erhalten einen Preisgeld 3
Teilnahmebedingungen von je 50€ pro Team und werden zum Abschlussevent in der Digitalen Woche Kiel am 08.09.2020 eingeladen. 6. Beim Abschlussevent in der Digitalen Woche Kiel am 08.09.2020 werden die fünf besten Designs anhand der eingereichten digitalen Präsentationen vorgestellt. Ein Gewinner wird über ein Publikumsvotum festgestellt und mit 500€ ausgezeichnet. 7. Der MYSTERY-Award wird zum Launch-Event am 23.08. um 10 Uhr bekannt gegeben. Der Preis wird mit 100€ dotiert. 8. Alle Awards können entweder einzeln oder in Kombination mit anderen Awards gewonnen werden. 9. Preisgelder werden gleichmäßig zwischen den Mitgliedern des jeweiligen Siegerteams aufgeteilt. 10. Die Gewinner - Teams werden an der Preisverleihung des #CoDesignSH Summercamps am 08.09.2020 voraussichtlich durch den Schirmherrn des Projekts Herr Minister Jan-Philipp Albrecht ausgezeichnet. 11. Alle Teammitglieder, die einen Preis gewonnen haben, müssen, falls nötig, steuerrechtliche Informationen über sich bereitstellen, um den Preis zu erhalten. Wenn dem nicht innerhalb von 30 Tagen nachgekommen wird, kann der Preis durch den Veranstalter aberkannt werden. 12. Die Bezahlung von Steuern liegt allein in der Verantwortung der Gewinner. §7 Geistiges Eigentum / Verwendung des Beitrags 1. Die Teilnehmer:innen bleiben Eigentümer der Beiträge. Durch Abgabe des Beitrags gewähren die Teilnehmer:innen dem Veranstalter die unwiderruflichen, lizenzfreien, weltweiten Rechte und Lizenzen an dem Beitrag, um diesen in Verbindung zum #CoDesignSH Summercamp zu benutzen, zu überdenken, zu bewerten, zu testen oder auf andere Weise zu analysieren und den Beitrag für wissenschaftliche Publikationen oder Werbezwecke zu verwenden. 2. Die Teilnehmer:innen erkennen an, dass der Veranstalter oder Andere eventuell ähnliche oder identische Beiträge entwickelt haben oder entwickeln werden, und dass sie auf mögliche Ansprüche, die aus diesen Ähnlichkeiten resultieren, verzichten. 3. Durch die Teilnahme am Summercamp erklären sich die Teilnehmer:innen bereit, dass der Veranstalter jede Information ohne Gegenleistung nutzen darf, an die sich seine Mitarbeiter:innen erinnern können, um sie in den eigenen Entwicklungen, Produkten oder Services zu verwenden. 4. Die Teilnehmer:innen haben nicht das Recht die Logos oder Marken der Sponsoren außerhalb des #CoDesignSH Summercamp zu nutzen oder darzustellen. Das gleiche gilt für die bereitgestellten Technologien oder IP-Adressen. §8 Allgemeine Regeln 1. Änderungen der Regeln und Bedingungen sind dem Veranstalter jederzeit vorbehalten. Es ist die Pflicht der Teilnehmer:innen sich regelmäßig auf der Internetseite über mögliche Änderungen der Teilnahmebedingungen zu informieren. 2. Der Veranstalter behält sich jederzeit das Recht vor, Teilnehmer:innen zu disqualifizieren, die gegen die offiziellen Teilnahmebedingungen verstoßen, betrügen, den Ablauf des Summercamps stören oder sich unangemessen verhalten. 3. Sollte die Durchführbarkeit des Summercamps nach Ermessen des Veranstalters gefährdet sein, so ist es dem Veranstalter jederzeit vorbehalten, den Summercamp a) zu unterbrechen und nach bestimmter Zeit wieder aufzunehmen, b) andere Maßnahmen zu ergreifen, die in der Situation angemessen erscheinen oder c) den Summercamp zu beenden ohne Preise zu verteilen. 4. Durch die Anmeldung oder die Teilnahme am Summercamp erklären die Teilnehmer:innen sich bereit, den Veranstalter, dessen Mitarbeiter:innen und Erfüllungsgehilfen schadlos zu halten, für den Fall, dass er sich während der Veranstaltung strafbar macht durch 1) unautorisiertes Eingreifen, 2) das Verletzen von Markenrechten oder anderen vergleichbaren Rechten, 3) durch Schadensersatzansprüche durch die Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen. 4
Teilnahmebedingungen §9 Privatsphäre und Öffentlichkeit 1. Alle personenbezogenen Daten der Teilnehmer:innen werden nach den geltenden Datenschutzgesetzen behandelt. Die gesammelten persönlichen Daten werden vom Veranstalter dazu verwendet, den Summercamp “#CoDesignSH Summercamp” durchzuführen. 2. Alle personenbezogenen Daten der Teilnehmer:innen werden auf den Server der Universität zu Lübeck für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren gespeichert und anschließend gelöscht. Lediglich Mitarbeiter:innen der Universität haben Zugang zu diesen Daten. 3. Das Online-Formular zur Registrierung zum Summercamp wird über die Server der Universität zu Lübeck durchgeführt. Detaillierte Informationen zum Datenschutz an der Universität zu Lübeck gemäß DSGVO finden Sie auf der entsprechenden Datenschutzseite. 4. Falls Informationen auf einer Internetseite eines Dritten hinterlegt werden, werden diese Informationen nach dessen Datenschutzerklärung verwendet. 5. Teilnehmer:innen haben ein Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten, deren Korrektur oder Löschung, und können diese mit einer Email an team@climate-crafting.org geltend machen. 6. Die Teilnehmer:innen stimmen mit der Anmeldung zu, dass der Veranstalter ihre Teilnahme an der Veranstaltung veröffentlichen darf und ihren Beitrag während und nach dem #CoDesignSH Summercamp zu Werbezwecken (bspw. online auf der eigenen Website, auf Internetseiten Dritter oder in den sozialen Netzwerken) in Verbindung mit dem Projekt Climate Crafting verwendet. 7. Die Teilnehmer:innen stimmen mit der Anmeldung zu, dass der Veranstalter ihren Beitrag und ihre Daten in pseudonymisierter Form nach dem #CoDesignSH Summercamp für wissenschaftliche Publikationen verwendet. §10 Haftung 1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit Schäden verursacht werden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Veranstalter haftet darüber hinaus unbegrenzt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 2. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es läge ein Fall des Abs. 1 vor. §11 Sonstiges 1. Diese Teilnahmebedingungen und das daraus entstehende Rechtsverhältnis unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Lübeck. 2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 5
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