Online-Mediadaten 2022 - Das Magazin des Verbands Deutscher Tonmeister - fortes medien GmbH

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Online-Mediadaten 2022 - Das Magazin des Verbands Deutscher Tonmeister - fortes medien GmbH
Das Magazin des
Verbands Deutscher
Tonmeister
              Online-Mediadaten 2022
                     Anzeigenpreisliste Nr. 2 / gültig ab 1. 01. 2022
Online-Mediadaten 2022 - Das Magazin des Verbands Deutscher Tonmeister - fortes medien GmbH
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Promo-News
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die dem Versand des Newsletters zugesagt
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Format

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   Textauszeichnungen, zum Beispiel fett, sind möglich. Die detaillierte            Datenanlieferung 7 Arbeitstage vor Versand
   ­Beschreibung des beworbenden Services, Produkts oder einer                      an: promo-news@tonmeisterverband.org
  ­Innovation kann bis zu 3.000 Zeichen und drei Fotos oder Grafiken                Preis pro Promo-News: 250 Euro / netto
    umfassen. Diese müssen mindestens 1.900 Pixel breit sein.                       Einmalige Erwähnung im Freitags-VDT-Newsletter
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Muster-Eintrag: � https://tonmeister.org/de/magazin/promo-news/advertorial-news/
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Verlags- und Objektangaben                                              Online-Mediadaten · Anzeigenpreisliste Nr. 2 / Gültig ab 1. 01. 2022

Herausgeber                                    Erscheint bei                                   Ihr Kompetenzteam
Verband Deutscher Tonmeister e. V.             fortes medien GmbH                              Anzeigenleitung:
Köln                                           Geschäftsführung: Andrea Iven                   Andrea Iven
https://tonmeister.org                         Hauptstraße 29                                  Telefon: +49 (0) 8243 9938946
                                               86925 Fuchstal                                  andrea.iven @ fortes-medien.de
Telefon: + 49 (0) 174 5871283                  Deutschland
kontakt@tonmeisterverband.org                                                                  Online-Redaktionsleitung:
                                               Telefon: +49 (0)  8243 9938946                  Alexandra Grommes, Stefani Renner
Vereinssitz laut Vereinsregister:              info@fortes-medien.de                           promo-news@tonmeisterverband.org
50672 Köln                                     www.fortes-medien.de
Vertreten durch:
Präsident Jürgen Marchlewitz                   USt.-Id/VAT-Nummer: DE 23312280                 Objektangaben
Geschäftsführung:                              Steuernummer: 218/5107/1248                     Empfänger: 1.890 (Stand 07/2021)
Stefani Renner                                 FA Landsberg am Lech                            Erscheinungsweise: wöchentlich

Registereintrag:                                Eingetragen beim Amtsgericht Augsburg
VR Köln 16190                                  ­unter HRB 34484

                                               Bankverbindung
                                               Raiffeisenbank Fuchstal-Denklingen eG
                                               IBAN: DE66 7336 9854 0000 4310 01
                                               BIC: GENODEF1FCH

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages. Zu finden unter: www.fortes-medien.de/agb
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Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                                                          Online-Mediadaten · Anzeigenpreisliste Nr. 2 / Gültig ab 1. 01. 2022

1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts-               Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Reklamationen müssen               Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von ge-
   bedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung zum Zwecke der            innerhalb vier Wochen nach Eingang von Rechnungen und Belegen gel-               schäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag
   Verbreitung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden               tend gemacht werden. Für Fehler bei telefonischen Übermittlungen je-             nicht verpflichtet.
   in einer Druckschrift.                                                          der Art übernimmt der Verlag keine Haftung.                                18.   Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist, soweit das Gesetz
2. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertrags-    10.   Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der                  zwingend nicht anderes vorsieht, der Sitz des Verlages. Zusätzliche Ge-
   abschluss abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht                Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurück-             schäftsbedingungen des Verlages
   zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag inner-              gesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig          a.   Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ih-
   halb eines Jahres ab Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, so-             übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Geneh-             ren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstrei-
   fern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgeru-          migung zum Druck als erteilt.                                                    benden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag ge-
   fen und veröffentlicht wird.                                              11.   Sind keine besonderen Größenvorschriften angegeben, so wird die tat-             währte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber befugt, innerhalb der in Nummer            sächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt.                       teilweise weitergegeben werden.
   2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge         12.   Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu   b.    Die allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages
   hinaus weitere Anzeigen abzurufen.                                              zahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine kürzere Zahlungsfrist oder           und die jeweils gültige Preisliste sind für jeden Auftrag maßgebend.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu           Vorauszahlung vereinbart ist.                                                    Der erteilte Anzeigenauftrag wird erst nachschriftlicher Bestätigung
   vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer     13.   Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von min-                  durch den Verlag rechtsverbindlich.
   Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem                 destens 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundes-            c.   Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für lau-
   der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu                 bank sowie die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur                fende Aufträge.
   erstatten. Die Rückerstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf hö-         Bezahlung zurückgestellt und für die restlichen Anzeigen Vorauszah-        d.    Wenn für konzernangehörige Firmen die gemeinsame Rabattierung be-
   herer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht oder wenn der Auf-            lung verlangt. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jegli-               ansprucht wird, ist die schriftliche Bestätigung einer mindestens 75%-
   traggeber im Falle von Preiserhöhungen, statt ein ihm vorbehaltenes             cher Nachlass. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Verlag              igen Kapitalbeteiligung der Muttergesellschaft erforderlich.
   oder später eingeräumtes Rücktrittsrecht auszuüben, den Vertrag zu              berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das        e.    Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung des Verlages auf Er-
   den neuen Preislisten bis zur Erreichung des ursprünglich vereinbar-            Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich ver-            füllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Insbesondere
   ten Auftragswertes fortsetzt.                                                   einbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von                wird auch kein Schadenersatz für nichtveröffentlichte oder nicht recht-
5. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten                 dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen,                zeitig veröffentlichte Anzeigengeleistet.
   Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Ge-             ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen             f.   Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt (z. B. Streik,
   währ geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des           der Verlag erwachsen.                                                            Beschlagnahme und der Gleichen) hat der Verlag Anspruch auf vol-
   Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat.                        14.   Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Beleg. Kann ein             le Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit
6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzei-         Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechts-         80% der garantierten Auflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind
   gen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort »An-              verbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages.                                 nach dem Tausenderseitenpreis gemäß der im Tarif garantierten Auf-
   zeige« kenntlich gemacht.                                                 15.   Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausfüh-               lage zu bezahlen.
7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge– auch ein-           rungen und für Lieferung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeich-         g.    Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar,
   zelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der               nungen hat der Auftraggeber zu bezahlen.                                         sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der
   Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen         16.   Aus einer Auflagenminderung kann nur dann ein Anspruch auf Preis-                Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
   des Verlages abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die an den Schal-         minderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit           h.    Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate
   tern der Geschäftsstellen, bei Annahmestellen oder bei Vertretern auf-          der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preislis-             nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine
   gegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vor-             te oder auf andere Weise zugesicherte durchschnittliche Auflage oder,            andere Vereinbarung getroffen worden ist.
   lage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen,           wenn eine Auflage nicht zugesichert ist, die durchschnittliche verkauf-     i.   Die Übersendung von mehr als zwei Farbvorlagen, die nicht termin-
   die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Be-              te Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird, und               gerechte Lieferung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer
   standteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen             zwar bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren um 10 v. H., über               von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkun-
   enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnungeines Auftrages                500.000 um 5 v. H. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und              gen auf Platzierung und Druckqualität verursachen und schließen spä-
   wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.                                  Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auf-                  tere Reklamationen aus. Der Verlag muss sich die Berechnung entste-
8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier             traggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis ge-               hender Mehrkosten vorbehalten.
   Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwort-              geben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zu-
   lich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen for-           rücktreten kann.
   dert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die      17.   Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und recht-
   drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige.                             zeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kauf-
9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrich-             manns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen wer-
   tigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zah-                den nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Der Verlag behält
   lungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß,                 sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor,
   in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende                die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des                         2022 fortes medien GmbH, Hauptstraße 29, 86925 Fuchstal
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