Online-Mediadaten 2022 - Das Magazin des Verbands Deutscher Tonmeister - fortes medien GmbH
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Das Magazin des Verbands Deutscher Tonmeister Online-Mediadaten 2022 Anzeigenpreisliste Nr. 2 / gültig ab 1. 01. 2022
Newsletter Online-Mediadaten · Anzeigenpreisliste Nr. 2 / Gültig ab 1. 01. 2022 Promo-News Eine Promo-News ist ein als Anzeige gekennzeichneter Newseintrag auf der VDT- Webseite. Er erscheint im Promo-News-Feed. Die beiden neuesten Promo-News werden von der Startseite aus angeteasert. Der VDT verschickt üblicherweise freitags einen Newsletter. Darin weisen wir auf bis zu zwei neue Promo-News hin. Der gebuchte Newsletter zeigt lediglich mit einem Link auf die Promo-News; der News-Inhalt selbst erscheint nicht im Newsletter. Eine Promo-News hat eine Standzeit von sechs Monaten. Bis zur Löschung bleibt ein permanenter Link erhalten, der auch in anderer Korrespondenz verwendet werden kann. Der Newsletter geht an etwa 1890 Personenmitglieder des VDT (Stand Juni 2021), 1900 px die dem Versand des Newsletters zugesagt haben, sowie den derzeit 77 Förderfirmen. Promo-Newsfeed: � https://tonmeister.org/de/magazin/promo-news/ Startseite: � https://tonmeister.org
Preis, Format & Termin Online-Mediadaten · Anzeigenpreisliste Nr. 2 / Gültig ab 1. 01. 2022 Format Preis & Termin Textauszeichnungen, zum Beispiel fett, sind möglich. Die detaillierte Datenanlieferung 7 Arbeitstage vor Versand Beschreibung des beworbenden Services, Produkts oder einer an: promo-news@tonmeisterverband.org Innovation kann bis zu 3.000 Zeichen und drei Fotos oder Grafiken Preis pro Promo-News: 250 Euro / netto umfassen. Diese müssen mindestens 1.900 Pixel breit sein. Einmalige Erwähnung im Freitags-VDT-Newsletter Bitte fragen Sie nach freien Plätzen. Muster-Eintrag: � https://tonmeister.org/de/magazin/promo-news/advertorial-news/
Verlags- und Objektangaben Online-Mediadaten · Anzeigenpreisliste Nr. 2 / Gültig ab 1. 01. 2022 Herausgeber Erscheint bei Ihr Kompetenzteam Verband Deutscher Tonmeister e. V. fortes medien GmbH Anzeigenleitung: Köln Geschäftsführung: Andrea Iven Andrea Iven https://tonmeister.org Hauptstraße 29 Telefon: +49 (0) 8243 9938946 86925 Fuchstal andrea.iven @ fortes-medien.de Telefon: + 49 (0) 174 5871283 Deutschland kontakt@tonmeisterverband.org Online-Redaktionsleitung: Telefon: +49 (0) 8243 9938946 Alexandra Grommes, Stefani Renner Vereinssitz laut Vereinsregister: info@fortes-medien.de promo-news@tonmeisterverband.org 50672 Köln www.fortes-medien.de Vertreten durch: Präsident Jürgen Marchlewitz USt.-Id/VAT-Nummer: DE 23312280 Objektangaben Geschäftsführung: Steuernummer: 218/5107/1248 Empfänger: 1.890 (Stand 07/2021) Stefani Renner FA Landsberg am Lech Erscheinungsweise: wöchentlich Registereintrag: Eingetragen beim Amtsgericht Augsburg VR Köln 16190 unter HRB 34484 Bankverbindung Raiffeisenbank Fuchstal-Denklingen eG IBAN: DE66 7336 9854 0000 4310 01 BIC: GENODEF1FCH Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages. Zu finden unter: www.fortes-medien.de/agb
Allgemeine Geschäftsbedingungen Online-Mediadaten · Anzeigenpreisliste Nr. 2 / Gültig ab 1. 01. 2022 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Reklamationen müssen Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von ge- bedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung zum Zwecke der innerhalb vier Wochen nach Eingang von Rechnungen und Belegen gel- schäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag Verbreitung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden tend gemacht werden. Für Fehler bei telefonischen Übermittlungen je- nicht verpflichtet. in einer Druckschrift. der Art übernimmt der Verlag keine Haftung. 18. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist, soweit das Gesetz 2. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertrags- 10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der zwingend nicht anderes vorsieht, der Sitz des Verlages. Zusätzliche Ge- abschluss abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurück- schäftsbedingungen des Verlages zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag inner- gesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig a. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ih- halb eines Jahres ab Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, so- übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Geneh- ren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstrei- fern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgeru- migung zum Druck als erteilt. benden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag ge- fen und veröffentlicht wird. 11. Sind keine besonderen Größenvorschriften angegeben, so wird die tat- währte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber befugt, innerhalb der in Nummer sächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt. teilweise weitergegeben werden. 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge 12. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu b. Die allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages hinaus weitere Anzeigen abzurufen. zahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine kürzere Zahlungsfrist oder und die jeweils gültige Preisliste sind für jeden Auftrag maßgebend. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu Vorauszahlung vereinbart ist. Der erteilte Anzeigenauftrag wird erst nachschriftlicher Bestätigung vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer 13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von min- durch den Verlag rechtsverbindlich. Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem destens 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundes- c. Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für lau- der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu bank sowie die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur fende Aufträge. erstatten. Die Rückerstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf hö- Bezahlung zurückgestellt und für die restlichen Anzeigen Vorauszah- d. Wenn für konzernangehörige Firmen die gemeinsame Rabattierung be- herer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht oder wenn der Auf- lung verlangt. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jegli- ansprucht wird, ist die schriftliche Bestätigung einer mindestens 75%- traggeber im Falle von Preiserhöhungen, statt ein ihm vorbehaltenes cher Nachlass. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Verlag igen Kapitalbeteiligung der Muttergesellschaft erforderlich. oder später eingeräumtes Rücktrittsrecht auszuüben, den Vertrag zu berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das e. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung des Verlages auf Er- den neuen Preislisten bis zur Erreichung des ursprünglich vereinbar- Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich ver- füllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Insbesondere ten Auftragswertes fortsetzt. einbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von wird auch kein Schadenersatz für nichtveröffentlichte oder nicht recht- 5. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, zeitig veröffentlichte Anzeigengeleistet. Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Ge- ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen f. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt (z. B. Streik, währ geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des der Verlag erwachsen. Beschlagnahme und der Gleichen) hat der Verlag Anspruch auf vol- Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat. 14. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Beleg. Kann ein le Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzei- Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechts- 80% der garantierten Auflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind gen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort »An- verbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages. nach dem Tausenderseitenpreis gemäß der im Tarif garantierten Auf- zeige« kenntlich gemacht. 15. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausfüh- lage zu bezahlen. 7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge– auch ein- rungen und für Lieferung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeich- g. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, zelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der nungen hat der Auftraggeber zu bezahlen. sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen 16. Aus einer Auflagenminderung kann nur dann ein Anspruch auf Preis- Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. des Verlages abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die an den Schal- minderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit h. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate tern der Geschäftsstellen, bei Annahmestellen oder bei Vertretern auf- der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preislis- nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine gegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vor- te oder auf andere Weise zugesicherte durchschnittliche Auflage oder, andere Vereinbarung getroffen worden ist. lage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, wenn eine Auflage nicht zugesichert ist, die durchschnittliche verkauf- i. Die Übersendung von mehr als zwei Farbvorlagen, die nicht termin- die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Be- te Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird, und gerechte Lieferung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer standteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen zwar bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren um 10 v. H., über von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkun- enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnungeines Auftrages 500.000 um 5 v. H. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und gen auf Platzierung und Druckqualität verursachen und schließen spä- wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auf- tere Reklamationen aus. Der Verlag muss sich die Berechnung entste- 8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier traggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis ge- hender Mehrkosten vorbehalten. Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwort- geben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zu- lich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen for- rücktreten kann. dert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die 17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und recht- drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. zeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kauf- 9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrich- manns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen wer- tigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zah- den nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Der Verlag behält lungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des 2022 fortes medien GmbH, Hauptstraße 29, 86925 Fuchstal
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