The Event ALLGEMEINE AUSSTELLUNGSBEDINGUNGEN - Eima International
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Bologna, 19.-23. Oktober 2021 The Event ALLGEMEINE AUSSTELLUNGSBEDINGUNGEN INTERNATIONALE AUSSTELLUNG VON MASCHINEN FÜR LANDWIRTSHAFT UND GARTENBAU www.eima.it Organisiert von FederUnacoma surl in Zusammenarbeit mit BolognaFiere Spa
INTERNATIONALE AUSSTELLUNG VON MASCHINEN FÜR LANDWIRTSHAFT FEDERUNACOMA Surl Operativ - und Verwaltungstelle: Italia 00159 Roma - Via Venafro, 5 UND GARTENBAU Tel. (+39) 06.432.981 - Fax (+39) 06.4076.370 Rechtssitz: 40127 Bologna - Via Aldo Moro, 64 - Torre I - P.Iva 04227291004 www.eima.it - eima@federunacoma.it Bologna, 19.-23. Oktober 2021 Organisiert von FEDERUNACOMA Surl in Zusammenarbeit mit BolognaFiere Spa N.B. Unter dem Begriff "BOLOGNAFIERE SPA" wird der Fiere Internazionali di Bologna Spa verstanden, mit Sitz in Bologna (Italie), Viale della Fiera, 20. Unter dem Begriff "Organizzatore" (veranstalter) wird der FEDERUNACOMA SURL (G.m.b.H.) mit Sitz in Rom (Italie), Via Venafro, 5 verstanden. ALLGEMEINE AUSSTELLUNGSBEDINGUNGEN EIMA INTERNATIONAL Art. 1 - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Die vom FEDERUNACOMA SURL veranstaltete Ausstellung von findet vom 19. bis 23. Oktober. Statt Die Ausstellung ist täglich von Maschinen für Landwirtschaft und Gartenbau-industrie EIMA ist 9 bis 18,30 uhr auf dem Messegelände in Bologna geoffnet. eine Fachausstellung, deren Ziel ist, den italienischen und auslän- Öffnungszeiten für Eingeladene Besucher: 19. - 20. Oktober. dischen Herstellern von Landmaschinen die Möglichkeit zu Besucher Eintrittskarte: € 60,00. Öffungszeiten für das Publikum: geben, ihre Produktion auf einer hochqualifizierten und organisch 21. - 22. - 23. Oktober, Besucher Eintrittskarte: € 18,00. Besucher geordneten Ausstellung um Fachbesuchern, Journalisten und aus dem Ausland haben freien Eintritt zur Ausstellung. Auslandsdelegationen teilnehmen vorzustellen. Die EIMA 2020 Art. 2 - ZULASSUNG ZUR AUSSTELLUNG Die Ausstellung ist in- und ausländischen Herstellern von maschi- ein Vertreter, der mehrere ausländische Firmen vertritt, an der nen für Landwirtschaft und Gartenbau vorbehalten, die sich Ausstellung teilnehmen, muß er für jede der betreffenden Firmen verpflichten, ausschließlich von Ihnen selbst produzierte Maschi- einen gesonderten Zulassungsantrag stellen. Die Organisation nen auszustellen; Händlerfirmen sind nicht zugelassen. Ausländi- behält sich die Möglichkeit vor, im Ausstellungsraum auch Perso- sche Firmen, die sich nicht unmittelbar an der Ausstellung beteili- nen zuzulassen, die in den vorhergegangenen Paragraphen nicht gen, können über ihre Vertreter zugelassen werden unter der erwähnt wurden und auch von der Ausstellung bestimmte Voraussetzung, daß diese im Namen der vertretenen Firma Dienstleistungen auszuschließen, wie auch Produkte, Muster oder ausstellen; falls eine ausländische Firma mehr als einen Vertreter Dienstleistungen von mehreren Messeständen desselben Waren- hat, kann sie nur einen Stand jedes Warensektor belegen. Möchte sektors. Art. 3 - WARENSEKTOREN Die Ausstellung der Maschinen auf der EIMA muß folgender XIV Verschiedene Maschinen für die Landwirtschaft, die Aufzucht Unterteilung des Ausstellungsgelände nach Warengruppen und die Stallreinigung, Maschinen und Ausrüstung für folgen, zu deren Einhaltung die Aussteller sich verpflichten: erneuerbare Energien in der Landwirtschaft. I Verbrennungsmotoren II Maschinen zur Urbarmachung des Bodens und zur Firmen oder Unternehmensgruppen, die Maschinen und Geräte Aufforstung verschiedener Warengruppen, wie auch verschiedener Marken III Traktoren, Motorhackmaschinen, Motormähmaschinen, ausstellen, können einen Antrag auf gemeinsame Ausstellung an Mehrzweckfahrzeuge und Motorhacken einem einzigen Stand stellen. IV Bodenbearbeitungs-, samen und Düngemaschinen Die Ausstellungsfläche wird in dem für die auszustellenden V Pflanzen- und Pflanzenkulturnmaschinen Maschinen tatsächlich benötigtem Umfang zugeteilt, und so weit VI Maschinen für Bewässerung wie möglich, unter Berücksichtigung der Ausmaße der auszustel- VII Erntemaschinen lenden Maschinen. Der Aussteller kann in jedem Warensektor nur VIII Maschinen für erste Verarbeitung und Konservierung der einen Stand belegen. Der Standort der Warenklassen in den Produkte Messehallen von BolognaFiere Spa wird nach ausschließlichem IX Maschinen für die Tierhaltung Ermessen des Veranstalters bestimmt. X Maschinen für die Agrarindustrie XI Maschinen für den Transport der Produkte XII Einzelteile, Zubehör und Ersatzteile XIII Gartenbaumaschinen kleine Hand- und Motorgeräte
Art. 4 - TEILNAHME AN DER AUSSTELLUNG Anträge für die Zulassung zu der Ausstellung müssen auf dem von der rungsgründen den Wert des Ausstellungsguts angeben. Einbe- FEDERUNACOMA SURL vorgedrucktem Formular muss sie online im griffen in der Teilnahmegebuhr sind folgende Leistungen: entsprechenden Abschnitt der Website www.eima.it hochgeladen Allrisk Versicherung gemäß nachstehendem Artikel 13; werden. Das Unterschreiben des Zulassungsantrags stellt für die antrag- Stromanschluss, Prufung und pauschaler Stromverbrauch bis zu stellende Firma eine unwiderrufliche Verpflichtung zur Einhaltung der 2 kW; Standreinigung bis zu 64 qm, Für die Stände mit größerer vorliegende "Allgemeinen Bedingungen" dar ebenso wie zur Einhal- Fläche wird am Ende der Veranstaltung ein Betrag von Euro 2,80 tung der "Technischen Regelung der Veranstaltung" und der in dem quadratmeter berechnet, die 64 m² übersteigt; Zugangs- und dem “Allgemeine Sicherheitshinweise” und dem “Verschiedene Vordru- Parkausweise fur Aussteller; 100 Einladungen; Entrichtung der cke” einthaltenen Bestimmungen und jeder anderen Norm, die die Gemeindewerbesteuer; Aufnahme in den offiziellen Messekata- Organisation und den Ablauf der Ausstellung und das Messegelande log, geregelt durch nachstehenden Artikel 17; Aufnahme in den betreffen. Die Ausstellungsflächen werden bis zur Erschöpfung des zur online Katalog auf der Website. Die Gebuhren pro Quadratme- Verfgügung stehenden Ausstellungsgeländes zugewiesen. Die ter beinhalten den Mietpreis der Ausstellungsfläche, inkl. der Zulassungsanträge können endgültig nur angenommen werden, ausdrucklich in den Allgemeinen Teilnahmebedingungen und wenn sie vollständig ausgefüllt sind und Ihnen eine verpflichtende in der Technischen Messeordnung angefuhrten Leistungen Anzahlung beiliegt. Der Restbetrag muß spätestens 45 Tage vor sowie der vom Organisationsausschuss anlässlich Tagungen, Beginn der Ausstellung an die FEDERUNACOMA SURL überwiesen Konferenzen, feierlichen und mondänen Events im Programm werden. Wird der Restbetrag nicht innerhalb der vorgesehenen vorgesehenen Rahmenveranstaltungen, darunter der Empfang Frist beglichen, wird der schon angezahlte Betrag als Konventio- von Delegationen der Branchenteilnehmer, von staatlichen nalstrafe zurückbehalten und die FEDERUNACOMA SURL ist von Behörden aus dem In- und Ausland, Referenten und Vortragenden. allen eingegangenen Verpflichtungen entbunden. Die Vertreter ausländischer Herstellerfirmen müssen eine ausdrückliche Geneh- mingung der Firma zur Teilnahme an der EIMA vorlegen. Die Zulassungsanträge müssen eine genaue Beschreibung der auszu- stellenden Maschinentypen enthalten und aus Versiche- Art. 5 - ANNAHME Das Organisationskomitee entscheidet unanfechtbar und Antragsteller die Annahme per Einschreiben mit. Damit erhält vollkommen selbständig über die Annahme der Anträge, mit der dieser als Teilnehmer samtliche von der vorliegenden einzigen Pflicht, nur für die mindestens 60 Tage vor Eröffnungsda- Geschäftsordnung vorgesehenen Rechte und Pflichten. Anträge tum des Salons beim Organisator eingegangenen Anträge die von in Auflösung befindlichen Unternehmen werden nicht Gründe für die Ablehnung anzugeben, sofern der Aussteller dies angenommen. Anträgen von Firmen, die sich in Liquidation innerhalb 30 Tage nach Schließung des Salons formell beantragt. befinden, können nicht stattgegeben werden. Im Falle der positiven Entscheidung teilt der Organisator dem ART. 6 – RÜCKTRITTSMÖGLICHKEITEN Der Teilnehmer, der aus gültigen und bewiesenen Gründen dem Anfangstermin der Ausstellung erfolgt, hat der unerwartet außerstande ist, die Fachveranstaltung zu beschi- Teilnehmer abgesehen von jeglichem weiteren Recht und cken, kann den Vertrag unter Beweis der Verhinderung kündi- Schaden des Veranstalters, neben der Anzahlung auch die gen und die FEDERUNACOMA SURL per Einschreiben mit ganze Teilnahmequote zu entrichten. Rückschein mindestens 60 Tage vor dem Ausstellungstermin In diesem Fall kann die FEDERUNACOMA SURL ohne weiteres benachrichtigen, wobei der Veranstalter, abgesehen von über den Stand verfügen und Ihn auch anderen Ausstellern jedem weiteren Recht und erlittenen Schaden, im Besitz der zuweisen. Kaution bleibt. Falls besagte Mitteilung später als 60 Tage vor ART. 7 - STANDZUWEISUNG Die Zuteilung der Parkplätze und der auf zwei, drei oder vier Seiten angehören. Die endgültige Zuweisung der Stände wird den Ausstel- offenen Standflächen erfolgt nach ausschließlichem Ermessen des lern innerhalb und nicht später als 15 Tage vor Beginn der EIMA- Veranstalters. Anträge auf Zulassung werden in der Reihenfolge ihres Ausstellung mitgeteilt. Der Organisationsausschuß hat jederzeit das Eingangs unter Berücksichtigung der Ziffer 4 behandelt, wobei Recht, aus unvorhersehbaren Gründen oder in Fällen höherer Gewalt Unternehmen, die bereits an den zwei vorangegangenen Ausgaben die Struktur und die Lage der Stände zu ändern. Der Aussteller hat in teilgenommen haben, bevorzugt werden. diesen Fällen kein Recht auf Auflösung des Vertrags oder Schadense- Firmen die nicht an früheren EIMA-Ausstellungen teilgenommen rsatz. Der Organisationsausschuß behält sich vor, auch nicht aus dem haben, wird eine Ausstellungsfläche von höchstens 32 qm zugewie- Lageplan ersichtliche Stände zuzuweisen. Der Messeverband behält sen: besondere Ausnahmen können vom Organisationsausschuß sich das Recht vor, die nicht obenangeführten geplanten Ausstattu- bewilligt werden. Es ist nicht möglich, ganze Hallen einem Aussteller ngen oder Anlagen verändern oder erneuern zu lassen oder mehreren Unternehmen zuzuweisen, die einer Industriegruppe
Art. 8 – ÜBERGABE DER STÄNDE, ZUGANG ZUM MESEVIERTEL FÜR DEN AUF- UND ABBAU Die Stände werden den Ausstellern gemäß dem Kalender übergeben, erforderlichen technisch-professionellen Anforderungen erfüllen. Für der im „Technischen Reglement der Veranstaltung“ angegeben wird. den Zugang zum Messeviertel mit Fahrzeugen aller Art ist zusätzlich zur Der Aufbau muss bis zum Tag vor der Eröffnung des Salons abgeschlos- Akkreditierung über GATE die Registrierung über TERMINAL erforderlich, sen werden; anderenfalls kann der Vertrag aufgrund von Nichterfüllung das sowohl die Einfahrt, als auch die Verweildauer derselben regelt. des Teilnehmers gemäß den Bestimmungen von Art. 6 aufgelöst Sowohl der Service GATE, als auch der Service TERMINAL können über werden. Der Zugang zum Messeviertel Bologna unterliegt an den Tagen den reservierten Bereich der Website HYPERLINK "http://www.eima.it" für den Auf- und Abbau der Registrierung über den Service GATE von www.eima.it genutzt werden, der mit den vom Organisator gesendeten BolognaFiere. In das System GATE müssen die Namen der Personen und Zugangsdaten zugänglich ist. BolognaFiere und der Organisator können die Fahrzeuge des ausstellenden Unternehmens sowie der aufbauenden auch im Hinblick auf die Bestimmungen zur Arbeitssicherheit weitere Unternehmen und der Lieferanten, die für dasselbe Zugang zum Messe- Kriterien für den Zugang zum Messeviertel während der Arbeiten für den viertel benötigen, eingegeben werden. Der Aussteller ist dafür verant- Auf- und Abbau festlegen. wortlich, dass die Unternehmen, die für ihn im Messeviertel tätig sind, die ART. 9 - NICHT BELEGTE STÄNDE Die Standplätze, die innerhalb 13.00 Uhr des Eröffnungsvortags der Form auch immer zu nutzen oder anderen Ausstellern ohne Ersatzlei- EIMA noch unbelegten Stehen gelten als aufgegeben, so dass der stungspflicht zuzuteilen. Veranstalter befugt ist, frei darüber zu verfügen und sie in welcher ART. 10 - AUSGESTALTUNG Jegliche Art von Ausgestaltung, die nicht in den Technischen die Vorschriften für Arbeitssicherheit bestimmte Zugangskriterien Reglement der Veranstaltung vorgesehen ist, ist verboten. Die zum Messegelände während der Aufbauarbeiten festlegen, Aussteller werden darüber informiert, daß aus Sicherheitsgründen Zufahrtsbeschränkungen für Fahrzeuge erlassen und/oder Gebühren das Messegelände rechtlich zu den öffentlichen Lokalen gleichge- für widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge erheben. Die Nichteinhal- stellt ist. Der Aussteller nimmt davon Kenntnis, daß das Messegelän- tung der vorglienden Bestimmungen sowie der in den Teilnehmebe- de asl öffentliches Lokal gezählt wird und verpflichtet sich, die dingungen aufgeführten Vorschriften berechtigt BolognaFiere Spa entsprechenden Normen einzuhalten und alle Vorschriften und zur Ergreifung von Vorsichtsmassnahmen gegenüber einer Firma mit Formalitäten zu erfüllen, die in den Dem Dem Technische Vorschrift einer nicht ordnungsgemässen Feurverhütungsposition. Falls und in den entsprechenden Formularen. Die fehlende Abgabe an die zusätzliche Vorkehrungen in bezug auf die gesamte Sicherheit Messeleitung der in den technischen Ausstellungsvorschriften vorge- ergriffen werden, kann dies zur Belastung der zusätzlichen Kosten sehenen Haftübernahmeerklärung und der Dokumentation über führen, die vorab mit mindestens € 300,00/pro Modul beziffert Ausgestaltung, elektrische Anlagen und, in ganz besonderem Maße, werden, oder zur Aufforderung, den Stand ganz oder teilweise über die Brandverhütung, räumt dieser das Recht ein, den Stand zu abzubrechen, wobei gleichzeitig die Erklärung ausgesprochen wird, schließen und geeignete Maß nahmen zur Wahrung der daß der Stand nicht benutzbar ist. Die Nichteinhaltung der Sicherheitsbedingungen zu ergreifen; die zivil-und strafrechtliche Sicherheitsvorschriften kann die Anzeige bei der Justizbehörde zur Verantwortung des Ausstellers bleibt auch in diesem Fall bestehen. Folge haben. BolognaFiere Spa und der Veranstalter können auch im Hinblick auf ART. 11 - ÜBERGABE DER STÄNDE Nach Beendigung der Veranstaltung (und nicht vorher) müssen die Während aller Phasen der Veranstaltung ist es verboten, Abfälle Aussteller für die Abräumung und den Abtransport vom Messegelände und/oder Verpackungsmaterial in den Ausstellungsbereichen und im der von ihnen ausgestellten Produkte und des Ausstellungsmaterials Messegelände zurück zu lassen. Das Restmaterial aus den Auf- und nach vorherigem Erhalt eines Ausfahrtscheins seitens der Messeveran- Abbauarbeiten muss vom Aussteller und/oder dessen Personal stalter, sorgen. Auch wenn dieser Ausfahrtschein nur an die Aussteller entsorgt werden, und die Korridore zwischen den Messeständen ausgegeben wird, die alle direkten und indirekten Verbindlichkeiten müssen frei von jeglichem Material gehalten werden. dem Veranstalter gegenüber beglichen haben, stellt er keine Quittung Gemäß dem Umweltschutzgesetz sind alle Aussteller verpflichtet, für die Bezahlung der Beiträge dar, die sich auf die Teilnahme an der durch Ausfüllen der Veranstaltungsformulare zu erklären, auf welche Aussttellung beziehen und ist nur für das auf dem Schein selbst Weise Abfälle und/oder Verpackungsmaterial entsorgen werden soll. angegebene Fahrzeug gültig. Die Räumung der Stände muß innerhalb Im Fall der Nichteinhaltung der Abbauzeiten und/oder falls der Ausstel- des im "Technischen Regelung” angegebenen Termins stattfinden. Der ler den Bereich nicht räumt, erteilt er Aussteller damit seine unwiderru- Teilnehmer befugt den Veranstalter ausdrücklich dazu, zu kontrollieren, fliche Zustimmung zur Räumung durch den Organisator sowie zur daß sich bei der Abfahrt vom Messegelände in den Fahrzeugen des Entsorgung des auf dem Stand verbliebenen Materials auf einer öffent- Ausstellers und/oder seiner Beauftragten keine anderen Produkte und lichen Deponie. Der Aussteller ist gehalten, sämtliche direkten und Material befinden, als die, die im Ausfahrtschein aufgeführt sind. Der indirekten Kosten zu übernehmen, die für die Räumung aufgewendet Veranstalter und BolognaFiere Spa übernehmen keinerlei Verantwor- werden, mit einem Mindestbetrag von € 300,00 pro 16,00 m² Fläche, tung für Waren, Material oder Gegenstände jeder Art, die ohne Aufsicht vorbehaltlich der Vergütung des eventuellen größeren Schadens. vom Aussteller auf dem Messegelande zurückgelassen werden.
ART. 12 - ZUGANG ZUM MESSEVIERTEL AN DEN TAGEN DER VERANSTALTUNG Die Ausstellung ist Besuchern mit gultigem Eintrittsausweis täglich Eintrittskarten weitergibt. Außer dem ist er verantwortlich für das Verhal- geöffnet. Die Messeleitung behählt sich die Festsetzung der ten seines eigenen Personals, der Hilfskräfte und Mitarbeiter bei der Öffnungszeiten vor und kann diese Eventuell auch während der Dauer Erfüllung der ihnen aufgetragenen Arbeiten. Innerhalb des Messeberei- der laufenden Ausstellung ändern. Um Ausstellern und Personal den chs besteht für jeden das absolute Verbot, Offerten oder Spenden freien Zugang zum Messegelände zu gestatten, vergibt die Messeleitung zugunsten staatlich anerkannter Institutionen zu fördern; Sammlungen besondere Eintrittskarten. Die Ausgabe erfolgt nach dem im Merkblatt sind verboten; ebenso verboten ist politische, religiöse oder anderweiti- "Technische Regelung festgelegten Bestimmungen. Ihre Benutzung ge Propaganda, sowie jede einem anderen Zweck als dem der Ausstel- bedeutet die Annahme der bestehenden Regelung. Der Aussteller ist in lung dienende Aktivität. jedem Fall für das Verhalten der Personen verantwortlich, an die er die ART. 13 - BEWACHUNG GEGEN DIEBSTÄHLE, HAFTUNG FÜR DIEBSTÄHLE UND SCHÄDEN, AUSSCHLUSS DER HAFTUNG DURCH BOLOGNAFIERE SPA, SCHADLOSHALTUNG, VERSICHERUNG Während der Öffnungszeiten der Ausstellung muß der Aussteller seinen c) Haftpflicht-Haftung gegenüber Arbeitnehmern des eigenen Stand selbst überwachen oder von eigenem Personal überwa- Ausstellers: ein malige Maximalgarantie € 500.000,00. chen lassen. Der Aussteller ist dazu verpflichtet, den Messestellungsstand Für oben genannte Versicherungsdeckungen gelten die Bedin- während der gesamten Dauer der Veranstaltung zu den Öffnungszeiten gungen und Einschränkungen, die der Aussteller beim Organisa- mit von ihm beauftragten Personal zu betreuen. Der Aussteller ist tionssekretariat anfordern kann und die dem relevant Formular, während der Gesamtdauer der Veranstaltung (Auf- und Abbauphase verfügbar auf der Messewebseite. Besagte Versicherungsdeckun- inbegriffen) der einzige verantwortliche Aufseher aller am Messestand gen schließen nicht die Haftpflicht des Ausstellers für alle Risiken vorhandener Materialien, Waren und Einrichtungsgegenstände. Als aus, die nach dessen eigenem Ermessen nicht gewährleistet sein verantwortlicher Aufseher des Messestands ist der Aussteller dazu oder die unter vorstehendem Punkt genannten Deckungsgrenzen verpflichtet, BolognaFiere Spa materiell und formell schadlos und für überschreiten sollten. Der Aussteller hat für die zweckdienlichen jeden Verlust, Schaden, Haftung sowie jede Form von Kosten und Ergänzungsdeckungen selbst zu sorgen. Im Zusammenhang mit Aufwendungen, rechtliche Kosten inbegriffen, die durch die Benutzung dem installierten Videoüberwachungssystem nimmt der Ausstel- des Messestand und der zugewiesenen Ausstellungsfläche entstehen, ler insbesondere zur Kenntnis, daß im Diebstahlsfall die bezügli- unbeschadet zu halten. Die Messeleitung stellt für die Dauer der Ausstel- che polizeiliche Anzeige spätestens sieben Tage nach Beendung lung und während der für Ausgestaltung und Abräumung der Stände der Messe bei der Versicherungsgesellschaft eintreffen muß und vorgesehenen Tage eine Tages-und Nachtaufsicht zur Verfügung, sie daß der Schadenersatzanspruch durch eine Fristüberschreitung übernimmt jedoch keinerlei Hatfung für etwaige Diebstähle und/oder unwirksam werden kann. Zum Abschluß etwaiger Ergänzungsde- Schäden die für den Aussteller entstehen können. Der Aussteller ist dem ckungen kann der Aussteller das im relevant Formular benutzen. Messeverband gegenüber für direkte und indirekte Schäden verantwort- Der Aussteller verzichtet auf jeden Rückgriffsanspruch gegenüber lich, die aus irgendwelchen Gründen ihm oder dem für ihn handelndem allen anderen Ausstellern, de Organisationsausschuss und Personal zuzuschreiben sind. (Hierin sind alle Schäden inbegriffen, die BolognaFiere Spa. Der Aussteller verpflichtet sich in jedem Fall, in durch die Ausrichtung der Stände, oder durch Anlagen hervorgerufen die Ergänzungsdeckungen den Verzicht des Versicherungsträgers werden können, die vom Aussteller selbst oder von ihm damit auf jede Art von Rückgriffsverfahren gegenüber den Ausstellern, beaufragten Dritten ausgeführten werden. Dies gilt auch, wenn diese dem Organisationsausschuss und BolognaFiere Spa aufzu- vorher von der Messeleitung überprüft worden sind). Der Ersatz der dem nehmen, und hat diese - im Falle der Unterlassung - schadlos zu Aussteller durch Diebstahl oder Beschädigung auch außerhalb der halten für jedes ihnen gegenüber eingeleitete Verfahren. Nach Öffnungszeit der Messehallen (inkl. der für den Auf- und Abbau der Kenntnisnahme obiger Ausführungen befreit der Aussteller in Stände vorgesehenen Tage) verursachten Schäden erfolgt mittels jedem Fall (für sich und für seine Mitarbeiter oder Beauftragte) Versicherungsdeckung Der Aussteller ist Nutznießer folgender vom den Organisationsausschuss und Bologna-Fiere Spa ausdrücklich Organisationsausschuss der Messe abgeschlossenen Versicherungen: von jeder Haftung für Verluste oder Beschädigungen, die sich auf a) Allrisk-Garantie, (inkl. Brand und Diebstahl) zur Deckung der ihm zugeteilten Standfläche, beim Auf- und Abbau und an von Sachund Direktschäden an Einrichtung, Ausstattung, den dort vorhandenen Dingen aus welchem Grund auch immer Ausrüstungen und Güter auf dem Stand, ausgenommen ereignen sollten, und übernimmt die Haftung auch gegenü Bargeld, Wertsachen, Schmuck u.ä.- Deckung € 26.000,00 geschädigten Dritten für mögliche Schäden, die durch den Betrieb gänzliches Erstrisiko; der Standfläche oder der Dort vorhandenen Dinge verursacht b) Haftpflicht-Haftung des Ausstellers gegenüber einem wurden und nicht entsprechend den oben genannten Bedingun- geschädigten Dritten: einmalige Maximalgarantie gen und Bestimmungen oder nicht durch den Aussteller selbst € 1.500.000,00; gedeckt worden sein sollten.
ART. 14 - GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTEN Die ausgestellten Produkte und Waren dürfen, ebenso wie die und Anlagen für den Land- und Gartenbau zu präsentieren, die Stände, in denen sie ausgestellt sind, nicht ohne Genehmigung den in Italien geltenden geistigen Eigentumsrechten gemäß dem des jeweligen Ausstellers und der FEDERUNACOMA SURL fotogra- Legislativdekret Nr. 30/2005 in der geänderten Fassung des fiert, mit Fernsehkameras aufgenommen, abgezeichnet oder Legislativdekrets 13. August 2010, Nr. 131 entsprechen sowie den anderweitig reproduziert werden. Diese letztere und BolognaFie- gemeinschaftlichen und internationalen Richtlinien, re Spa behälten sich allerdings das Recht vor. Aufnahmen von einschließlich der Industriedesigns gemäß Art. 2 des Gesetzes Gesamt-und Teilaufnahmen und Innen-und Außenansichten 22.4.1941, Nr. 633. Der Verstoß gegen diese anzufertigen oder anfertigen zu lassen, und sie kann die Verbrei- Verpflichtungserklärung durch ihr widersprechendes Verhalten tung und den Verkauft dieser Aufnahmen gestatten oder selbst bewirkt die sofortige Schließung des Stands. Der Veranstalter vornehmen. Die Aussteller verpflichten sich, an ihrem Stand behält sich jede Maßnahme zum bestmöglichen Schutz der ausschließlich Maschinen, Geräte, Komponenten, Technologien Interessen der Messe und der anderen Aussteller vor. ART. 15 - VORÜBERGEHENDE EINFUHR Die vorübergehende Einfuhr von Waren und Gütern ausländi- ren festgelegten Bestimmungen, unter Ausschluß jeglicher scher Herkunft als Musterstücke für die Ausstellung anläßlich der Haftung seitens des Messeverbands und der FEDERUNACOMA Messe erfolgt auf Kosten des Ausstellers durch die offizielle Spedi- SURL für die von der Speditionsfirma ausgeführten Arbeiten tionsfirma des Veranstalters und wird, entsprechend der im im vorgenommen. Dem Technische Vorschrift und in den entsprechenden Formula- ART. 16 - TECHNISCHE HILFEN - DIENSTLEISTUNGEN Auf Antrag der Aussteller und unter Berücksichtigung der und von Telefonapparaten kann nur von der Messeleitung beauftragten Dem Technische Vorschrift und in den entsprechenden Formula- Lieferfirma ausgeführt werden. ren liefert die Messeleitung den Ausstellern elektrische Energie. Im • Für alle Trägerarbeiten, Transport, Ladung und Entladung müssen besonderen: die Aussteller, sich ausschließlich der von der Messeleitung • Der Verbindungen und die Unterbrechungen der Anschlüsse damit beauftragten offiziellen Speditionsfirma bedienen. des elektrischen Systems oder der Wasserverteilung das System, Die Zufahrt zu den Ausstellungshallen ist nur Fahrzeugen mit das von den Ausstellern, die Schalterkästen und Wassereingänge Katalysatoren gestattet. gegründet wird, muss nur durch die Unternehmen durchgeführt Der Aussteller nimmt zur Kenntnis, daß die "Dienstleistungen" werden, die von BolognaFiere Spa berechtigt werden, der ob (sowohl diejeningen, die von der Messeleitung direkt in Pacht die Normen des "überprüft; Technische Regelungen der vergeben werden als auch diejenigen in exklusiver Konzession) angemessenen und verschiedenen Formen Folder" werden regelmäßige Dienstleistungen im Rahmen der normalen Nutzung respektiert. dieser Dienstleistungen seitens der Benutzer darstellen, und daß • Die Standreinigung muss durch den vom Veranstalter und von die Messeleitung, ebenso wie die Pächter und Konzessionäre, der BolognaFiere SpA autorisierten Dienstleister durchgeführt keinerlei Haftung für eventuelle Unregelmäßigkeiten in der werden. Ausführung der Dienstleistungen selbst übernehmen. • Der Verbindungen und die Unterbrechungen der Anschlüsse ART. 17 - INFORMATIONSMATERIAL UND ORIENTERUNGSPLÄNE Ohne Übernahme jeglicher eigener Verantwortung für eventuelle an den Stand zuweisungen vorzunehmen. Die Aufnahme in den Auslassungen oder Fehler behält sich der Messeveranstalter das offiziellen Katalog ist gemäß Art. 4 in der Anmeldegebühr inbegrif- Recht vor, die vom Aussteller im Antrag auf Teilnahme an der fen. Die Produktion der Ausstellerfirma wird gratis auf drei Veranstaltung gemachten Angaben über seine Produktion Katalogzeilen aufgeführt. Jede weitere Zeile kostet € 500,00. In und/oder Dienstleistungen Informativ weiterzugeben, und zwar jedem Fall muß der Austeller durch Ausfüllen des auf dem Einsch- unter Benutzung der von ihm für geeignets gehalten Kommunika- reibeantrags dafür freigelassenen Raums die notwendigen tionsmittel- und Techniken. Die weitergegebenen Daten beziehen Informationen geben, ebenso wie auf dem Vordruck, der bei sich auf die mindestens 45 Tage vor der Eröffnung der Ausstellung Annahme des Antrags von der EIMA übersandt wird. Die FEDERU- eingegangenen und angenommenen Einschreibungen. Der NACOMA SURL ist nicht für eventuelle Auslassungen oder Veranstalter behält sich in jedem Falle das Recht vor Änderungen Druckfehler im Katalog verantwortlich. ART. 18 - FORMEN DER WERBUNG GEGEN BEZAHLUNG Außerhalb der zugewiesenen Ausstellungsfläche kann jede Form von von Werbung unterliegt den geltenden Bezahlungstarifen und für sie Publizität und Werbung ausschließliche über den Messeveranstalter müssen die entsprechenden Steuern entrichtet werden. oder die Konzessionäre der Messeverwaltung geschehen. Diese Art
ART. 19 - PARKPLÄTZE Solange freie Plätze verfügbar sind, haben die Aussteller das Recht, der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen können BolognaFiere die für sie vorgesehenen Parkplätze zu nutzen. Dies gilt oder der Organisator das Fahrzeug vom Parkplatz abschleppen oder ausschließlich für Fahrzeuge, die über eine von der Organisation Wegfahrsperren anbringen lassen, auf Kosten des Ausstellers, der ausgestellte Genehmigung verfügen. Ferner ist das Parken nur eine Benachrichtigung erhält, sowie des Eigentümers des Fahrzeugs, innerhalb der gekennzeichneten Stellplätze und nur während der der gemeinschuldnerisch mit dem Aussteller für die entsprechenden Öffnungszeiten des Messegeländes gestattet. Es ist strengstens Kosten haftbar ist. Ferner müssen alle Fahrzeuginsassen über einen untersagt, Nutzfahrzeuge und Lastwagen aller Art im Inneren des gültigen Ausweis für den Zugang zum Messegelände verfügen. Die Messeviertels zu parken, auch nur für kurze Zeit. Es ist außerdem Parkplätze werden nicht bewacht. Bolognafiere Spa und der Organi- strengstens untersagt, nach der Schließungszeit des Messeviertels sator sind nicht für die Bewachung des Fahrzeugs verantwortlich Fahrzeuge außerhalb der gestatteten Parkplätze zu parken. Im Fall und übernehmen keinerlei Haftung für Schäden und Diebstähle. ART. 20 - VERBOTE Während der Veranstaltung ist jeglicher Kraftahrzeugverkehr auf LUFTFAHRZEUGE (Drohnen) zu benutzen. Eventuelle Abweichun- dem Messegelände untersagt. gen müssen bei der Direktion Operations von BolognaFiere Desgleichen ist das Parken von Lastwagen (auch wenn diese Leer beantragt werden, die sich das Recht vorbehält, im Rahmen der sind) und von Werbefahrzeugen ausdrücklich verboten. Das Stehen- geltenden Bestimmungen die Möglichkeit der Nutzung zu zu lassen von Maschinen und landwirtschaftlichen Geräten auf den vereinbarenden Bedingungen zu bewerten. Plätzen im Freien ist ausdrücklich verboten. Die Ausstellung von landwirtschaftlichen Erzeugenissen (auch Untersagt ist die Ausstellung von Produkten, die nicht unter die Künstlichen) sowie von Gebrauchsgütern, die mit dem Betrieb der messespezifischen Warenkategorien fallen: in solchen Fällen ist der Maschinen zusammenhängen (z.B. Futterballen, Getreide, Organisationsausschuss von Amts wegen befugt, die Produkte, die Baumstämme u.s.w.) ist verboten. nicht unter die messespezifischen Warenkategorien fallen, zu entfer- Den Ausstellern ist jegliche Form von Werbung außerhalb des nen und dem Aussteller die entsprechenden Entfernungsund Lager- eigenen Stands und auf dem Messegelände untersagt. Die Vertei- kosten in Rechnung zu stellen. Der Organisationsausschuss ist zu lung von Werbeschriften ist nur im eigenen Stand zulässig zulässig. diesem Zweck ausdrücklich befugt, den Stand des Ausstellers auch Die - auch nur teilweise - Untervermietung des zugewiesenen Stands in dessen Abwesenheit zu betreten. ist verboten. Weiterhin untersagt ist die Aufstellung von Schildern oder die Der Verkauf mit sofortiger Übergabe der ausgestellten Maschinen Ausstellung von Warenmustern - auch nur zum Hinweis - von und Ausrüstungen ist verboten. Firmen, die nicht im Antrag auf Teilnahme angegeben und die nicht Nach Einholung der erforderlichen gesetzlich vorgeschriebenen auf der Ausstellung vertreten sind. Genenhmigungen durch den Aussteller und Ohne vorherige Genehmigung seitens der Operations-Abteilung der begrenzt auf die Dauer der Veranstaltung, ist innerhalb des Messe ist jegliche Art von Shows und Unterhaltungsprogrammen Zugewiesenen Stands der Verkauf von Werbeartikeln mit sofortiger verboten, sofem sie nicht auf die Fläche innerhalb des eigenen Übergabe zulässig. Stands beschränkt sind, oder zur Präsentation der Produkte dient. Die Benutzung des Markenzeichens EIMA ohne vorherige ausdrüc- Den Ausstellern (autorisiert zum Abhalten von Shows und Entertai- kliche Genehmigung seitens des Organisators ist verboten. nements) ist der Gebrauch von Musik- und Tonwiedergabegeräten Die ausgestellten Maschinen dürfen nicht in Betrieb gesetzt werden. untersagt, deren Lautstärke von anderen Aussteller und von Die Ausstellung von aufgeschnittenen und durch elektrische Geräte Besuchern als lästig empfunden wird, da Geräuschemissionen den bewegten Maschinen oder Maschinenteilen zur Demonstration der Grenzwert von 75 dBA nicht überschreiten dürfen. Eventuelle mechanischen Technologie dieser Maschinen ist nur unter der Genehmigungen der Behörden für Gesundheit und öffentliche ausschließlichen Verantwortung des Ausstellers innerhalb der Sicherheit sowie der zuständigen Behörden für die vorgenannten Grenzen der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und nach vorhe- Initiativen gehen soweit erforderlich ausschließlich zu Lasten des riger Genehmigung des Projekts durch das Organisationskomitee Ausstellers. Der Organisationsausschuss wird während der Messe ein zulässig. Geräuschmonitoring-System zur unmittelbaren und unmissver- Der Organisator und die Messeleitung haften nicht für aufgestellte ständlichen Ermittlung der Aussteller aktivieren, die sich nicht an Maschinen, die den geltenden Vorschriften über Unfallverhütung nämliche Vorschrift halten, und die zu ihrer Einhaltung dienlichen nicht entsprechen. Maßnahmen nach eigenem Ermessen ergreifen und u.a. auch die Die Vorführung von Maschinen ohne geeignete Schutzvorrichtun- übermäßig lauten Veranstaltungen verbieten oder im Falle hartnä- gen für die Teile, die eine Gefahr für den Besucher darstellen können, ckiger Belästigungen die Stromzufuhr unterbrechen. Bei festgestell- ist verboten. ten Verstößen gegen die Vorschrift oder durch andere Aussteller In den Messehallen und den anderen geschlossenen Räumlichkeiten und/oder Besucher gestellten Schadenersat forderungen an den des Messegeländes herrscht Rauchverbot. Organisationsausschuss infolge Zuwiderhandlungen gegen diese Die Verbote technischen Charakters aus Gründen der Sicherheit, Bestimmung hält sich dieser am Verursacher der Belästigung Hygiene, Verschmutzung im Allgemeinen für Personen und Dinge, schadlos. ebenso wie Verbote, die dazu dienen, Beschädigungen der bewegli- Innerhalb des Messegeländes ist die Verwendung eigener Gabelsta- chen und unbeweglichen Güter des Messegeländes und die pler und Hubgeräte strikt untersagt. Verletzung der entsprechenden Vorschriften zu verhindem, und die Es ist untersagt, im Inneren des Messeviertels FERNGESTEUERTE Bitte umblättern
in der Technische Vorschrift und in den entsprechenden Formularen Formularen vorgesehenen Strafmaßnahmen anwenden und/oder enthalten sind, sind als Bestendteil der vorliegenden allgemeinen den Teilnahmevertrag ohne Gerichtsbescheid durch einfache Vertragsbestimmungen zu verstehen; der Aussteller verpflichtet sich schriftliche Mitteilung an den Aussteller im Stand aufgelöst werden. zu ihrer strikten Einhaltung. Eventuelle Abweichungen können von Dies bedeutet die sofortige Schließung des Standes und die Zurück- der technischen Direktion der Messeleitung ausschließich schriftlich ziehung der Dokumente, die den Zutritt zum Messegelände erlassen werden. erlauben; die vom Aussteller zu entrichtenden Vergütungen werden Bei Nichteinhaltung auch nur eines der oben aufgeführten Verbote, davon nicht berührt. d.h. derjenigen, die in diesem Artikel aufgeführt sind, kann der Organisator die in Technische Vorschrift und in den entsprechenden ART. 21 - TERMINVERSCHIEBUNG, VERKLEINERUNG ODER ABSCHAFFUNG DER MESSE Es ist beliebige des Organisators, Änderungen zu den Daten der Ausstellern, im Verhätnis zu der von jedem einzelnen geleisteten Entwicklung des Halls zu halen, ohne daß der Aussteller Anrecht auf Summe, nach Abzug der Unkosten, die vertfügbare Restsumme Vertragsrücktritt oder -auflösung hat und sich von den übernom- zurückzahlen. In diesen Fällen muß die FEDERUNACOMA SURL die menVerpflichtungen zurückziehen kann. Falls die Ausstellung aus vorgenommenen Änderungen per Einschreiben, Telex oder unvorhergesehenen Umständen oder aus höherer Gewalt nicht - Telegramm mindestens 30 Tage vor dem vorgesehenen Beginn der oder nur teilweise - stattfinden kann, hat der Organisationsausschuß Ausstellung mitteilen. die Möglichkeit, die Zulassungsanträge zu annulieren und den ART. 22 - BESTIMMUNGEN Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen hat der Organisation- das Recht vor, die Verantwortlichen zur nächsten EIMA- sausschuß das Recht, den Verantwortlichen ohne Anerkennung Ausstellung nicht zuzulassen. einer Rückzahlung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich ART. 23 - ÄNDERUNG DER MESSEORDNUNG Der Veranstalter behält sich den Beschluß von Bestimmungen und Bei Verstößen gegen die Verordnungen vorliegender Allgemei- Vorschriften auch in Abweichung vorliegender Allgemeinen nen Messeordnung kann der Veranstalter den Ausschluß aus der Messeordnung vor, die er im Sinne einer besseren Regelung der Messeveranstaltung verfügen. In diesem Fall hat der davon betrof- Messe und der entsprechenden Dienstleistungen für angemessen fene Aussteller kein Anrecht auf Rückerstattungen oder Ersatzlei- befindet. Besagte Vorschriften und Bestimmungen sind mit vorlie- stungen aus welchem Grund auch immer. gender Geschäftsordnung gleichgestellt und deshalb verbindlich. ART. 24 - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN - WAHL DES WOHNSITZES - ANWENDBARE RECHTSNORMEN - ITALIENISCHE RECHTSSPRECHUNG UND ZUSTÄNDIGER GERICHTSSTAND Der Aussteller hat der Ausstellungsleitung gegenüber die Pflicht, der Vorsorge, Versicherung und Steuer u.s.w.) entspricht. Der sich an alle Vorschriften der Sicherheitsbehörden und an die Aussteller wählt sienen gesetzlichen Wohnsitz am Sitz des Messe- eventuelle dem Messeverband gegenüber gesetzlich veranlaßten veranstalters und erkennt einzig und allein die italienische Bestimmungen zur Brand- und unfallverhütung und der Aufsicht Gerichtsbarkeit und die Zustädigkeit des Gerichtsstandes Bologna der dem Publikum zugängigen Lokale zu halten. Der Aussteller an. Die Beziehungen zwischen dem Veranstalter der FEDERUNA- und Dritte, die in seinem Namen auf dem Messegelände tätig sind, COMA SURL, dem Aussteller und eventueller Dritter werden müssen Personal mit abhängigem oder autonomen Arbeitsver- ausschließlich durch die italienischen Gesetze geregelt. trag beschäftigen, der den geltenden Gesetzen (auf dem Gebiet ART. 25 - BEZIEHUNGEN ZUR BOLOGNAFIERE SPA Der Aussteller nimmt zur Kenntnis, daß die Messe auf dem Messe- tensgrundsätze und gegen die entsprechenden Normen bewusst. gelände der Autonomen Messegesellschaft Bologna stattfindet; er Jedes Recht des Ausstellers geht einzig und allein zu Lasten des verpflichet sich, die von dieser Gesellschaft erlassenen Bestim- Veranstalters, während jede Verhaltensverpflichtung die vom mungen einzuhalten und sie von seinen eigenen Angestellten Aussteller übernommen worden ist, auch die Messeleitung und Mitarbeitern einhalten zu lassen. Der Aussteller erklärt, den betrifft; diese ist deshalb, im Falle der Nichteinhaltung dieser Verhaltenskodes von BolognaFiere Spa zur Kenntnis genommen Verpflichtungen, jeder eigenen Vorschriftsbestimung und jeder zu haben, dem Inhalt in vollem Umfang beizupflichten und diesen Gesetzesnorm dazu befugt, direkt und auch mit Hilfe des eigenen, anzunehmen. Er ist sich etwaiger Konsequenzen und Strafgebüh- auf dem Messegelände beschäftigten. Personals, einzugreifen. ren bei Zuwiderhandlung gegen die vorgesehenen Verhal-
FEDERUNACOMA Surl Operativ - und Verwaltungstelle: 00159 Roma - Italia - Via Venafro, 5 - Tel. (+39) 06 432981 - Fax (+39) 06 4076370 Rechtssitz: 40127 Bologna - Italia - Viale A. Moro, 64 - Torre 1 - www.eima.it - eima@federunacoma.it
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