The Event ALLGEMEINE AUSSTELLUNGSBEDINGUNGEN - Eima International

Die Seite wird erstellt Volker Lauer
 
WEITER LESEN
The Event ALLGEMEINE AUSSTELLUNGSBEDINGUNGEN - Eima International
Bologna, 19.-23. Oktober 2021

            The Event
       ALLGEMEINE
AUSSTELLUNGSBEDINGUNGEN

       INTERNATIONALE AUSSTELLUNG
       VON MASCHINEN FÜR
       LANDWIRTSHAFT UND GARTENBAU                                        www.eima.it

    Organisiert von FederUnacoma surl in Zusammenarbeit mit BolognaFiere Spa
INTERNATIONALE AUSSTELLUNG
                                           VON MASCHINEN FÜR LANDWIRTSHAFT                         FEDERUNACOMA Surl
                                                                                                   Operativ - und Verwaltungstelle: Italia 00159 Roma - Via Venafro, 5
                                           UND GARTENBAU                                           Tel. (+39) 06.432.981 - Fax (+39) 06.4076.370
                                                                                                   Rechtssitz: 40127 Bologna - Via Aldo Moro, 64 - Torre I - P.Iva 04227291004
                                                                                                   www.eima.it - eima@federunacoma.it
                                          Bologna, 19.-23. Oktober 2021                            Organisiert von FEDERUNACOMA Surl
                                                                                                   in Zusammenarbeit mit BolognaFiere Spa

    N.B. Unter dem Begriff "BOLOGNAFIERE SPA" wird der Fiere Internazionali di Bologna Spa verstanden, mit Sitz in Bologna (Italie), Viale della Fiera,
    20. Unter dem Begriff "Organizzatore" (veranstalter) wird der FEDERUNACOMA SURL (G.m.b.H.) mit Sitz in Rom (Italie), Via Venafro, 5 verstanden.

ALLGEMEINE AUSSTELLUNGSBEDINGUNGEN EIMA INTERNATIONAL

                                                 Art. 1 - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Die vom FEDERUNACOMA SURL veranstaltete Ausstellung von                           findet vom 19. bis 23. Oktober. Statt Die Ausstellung ist täglich von
Maschinen für Landwirtschaft und Gartenbau-industrie EIMA ist                     9 bis 18,30 uhr auf dem Messegelände in Bologna geoffnet.
eine Fachausstellung, deren Ziel ist, den italienischen und auslän-               Öffnungszeiten für Eingeladene Besucher: 19. - 20. Oktober.
dischen Herstellern von Landmaschinen die Möglichkeit zu                          Besucher Eintrittskarte: € 60,00. Öffungszeiten für das Publikum:
geben, ihre Produktion auf einer hochqualifizierten und organisch                 21. - 22. - 23. Oktober, Besucher Eintrittskarte: € 18,00. Besucher
geordneten Ausstellung um Fachbesuchern, Journalisten und                         aus dem Ausland haben freien Eintritt zur Ausstellung.
Auslandsdelegationen teilnehmen vorzustellen. Die EIMA 2020

                                                Art. 2 - ZULASSUNG ZUR AUSSTELLUNG
Die Ausstellung ist in- und ausländischen Herstellern von maschi-                 ein Vertreter, der mehrere ausländische Firmen vertritt, an der
nen für Landwirtschaft und Gartenbau vorbehalten, die sich                        Ausstellung teilnehmen, muß er für jede der betreffenden Firmen
verpflichten, ausschließlich von Ihnen selbst produzierte Maschi-                 einen gesonderten Zulassungsantrag stellen. Die Organisation
nen auszustellen; Händlerfirmen sind nicht zugelassen. Ausländi-                  behält sich die Möglichkeit vor, im Ausstellungsraum auch Perso-
sche Firmen, die sich nicht unmittelbar an der Ausstellung beteili-               nen zuzulassen, die in den vorhergegangenen Paragraphen nicht
gen, können über ihre Vertreter zugelassen werden unter der                       erwähnt wurden und auch von der Ausstellung bestimmte
Voraussetzung, daß diese im Namen der vertretenen Firma                           Dienstleistungen auszuschließen, wie auch Produkte, Muster oder
ausstellen; falls eine ausländische Firma mehr als einen Vertreter                Dienstleistungen von mehreren Messeständen desselben Waren-
hat, kann sie nur einen Stand jedes Warensektor belegen. Möchte                   sektors.

                                                          Art. 3 - WARENSEKTOREN
Die Ausstellung der Maschinen auf der EIMA muß folgender                          XIV Verschiedene Maschinen für die Landwirtschaft, die Aufzucht
Unterteilung des Ausstellungsgelände nach Warengruppen                                und die Stallreinigung, Maschinen und Ausrüstung für
folgen, zu deren Einhaltung die Aussteller sich verpflichten:                         erneuerbare Energien in der Landwirtschaft.
I    Verbrennungsmotoren
II Maschinen zur Urbarmachung des Bodens und zur                                  Firmen oder Unternehmensgruppen, die Maschinen und Geräte
     Aufforstung                                                                  verschiedener Warengruppen, wie auch verschiedener Marken
III Traktoren, Motorhackmaschinen, Motormähmaschinen,                             ausstellen, können einen Antrag auf gemeinsame Ausstellung an
     Mehrzweckfahrzeuge und Motorhacken                                           einem einzigen Stand stellen.
IV Bodenbearbeitungs-, samen und Düngemaschinen                                   Die Ausstellungsfläche wird in dem für die auszustellenden
V Pflanzen- und Pflanzenkulturnmaschinen                                          Maschinen tatsächlich benötigtem Umfang zugeteilt, und so weit
VI Maschinen für Bewässerung                                                      wie möglich, unter Berücksichtigung der Ausmaße der auszustel-
VII Erntemaschinen                                                                lenden Maschinen. Der Aussteller kann in jedem Warensektor nur
VIII Maschinen für erste Verarbeitung und Konservierung der                       einen Stand belegen. Der Standort der Warenklassen in den
     Produkte                                                                     Messehallen von BolognaFiere Spa wird nach ausschließlichem
IX Maschinen für die Tierhaltung                                                  Ermessen des Veranstalters bestimmt.
X Maschinen für die Agrarindustrie
XI Maschinen für den Transport der Produkte
XII Einzelteile, Zubehör und Ersatzteile
XIII Gartenbaumaschinen kleine Hand- und Motorgeräte
Art. 4 - TEILNAHME AN DER AUSSTELLUNG
Anträge für die Zulassung zu der Ausstellung müssen auf dem von der         rungsgründen den Wert des Ausstellungsguts angeben. Einbe-
FEDERUNACOMA SURL vorgedrucktem Formular muss sie online im                 griffen in der Teilnahmegebuhr sind folgende Leistungen:
entsprechenden Abschnitt der Website www.eima.it hochgeladen                Allrisk Versicherung gemäß nachstehendem Artikel 13;
werden. Das Unterschreiben des Zulassungsantrags stellt für die antrag-     Stromanschluss, Prufung und pauschaler Stromverbrauch bis zu
stellende Firma eine unwiderrufliche Verpflichtung zur Einhaltung der       2 kW; Standreinigung bis zu 64 qm, Für die Stände mit größerer
vorliegende "Allgemeinen Bedingungen" dar ebenso wie zur Einhal-            Fläche wird am Ende der Veranstaltung ein Betrag von Euro 2,80
tung der "Technischen Regelung der Veranstaltung" und der in dem            quadratmeter berechnet, die 64 m² übersteigt; Zugangs- und
dem “Allgemeine Sicherheitshinweise” und dem “Verschiedene Vordru-          Parkausweise fur Aussteller; 100 Einladungen; Entrichtung der
cke” einthaltenen Bestimmungen und jeder anderen Norm, die die              Gemeindewerbesteuer; Aufnahme in den offiziellen Messekata-
Organisation und den Ablauf der Ausstellung und das Messegelande            log, geregelt durch nachstehenden Artikel 17; Aufnahme in den
betreffen. Die Ausstellungsflächen werden bis zur Erschöpfung des zur       online Katalog auf der Website. Die Gebuhren pro Quadratme-
Verfgügung stehenden Ausstellungsgeländes zugewiesen. Die                   ter beinhalten den Mietpreis der Ausstellungsfläche, inkl. der
Zulassungsanträge können endgültig nur angenommen werden,                   ausdrucklich in den Allgemeinen Teilnahmebedingungen und
wenn sie vollständig ausgefüllt sind und Ihnen eine verpflichtende          in der Technischen Messeordnung angefuhrten Leistungen
Anzahlung beiliegt. Der Restbetrag muß spätestens 45 Tage vor               sowie der vom Organisationsausschuss anlässlich Tagungen,
Beginn der Ausstellung an die FEDERUNACOMA SURL überwiesen                  Konferenzen, feierlichen und mondänen Events im Programm
werden. Wird der Restbetrag nicht innerhalb der vorgesehenen                vorgesehenen Rahmenveranstaltungen, darunter der Empfang
Frist beglichen, wird der schon angezahlte Betrag als Konventio-            von Delegationen der Branchenteilnehmer, von staatlichen
nalstrafe zurückbehalten und die FEDERUNACOMA SURL ist von                  Behörden aus dem In- und Ausland, Referenten und Vortragenden.
allen eingegangenen Verpflichtungen entbunden. Die Vertreter
ausländischer Herstellerfirmen müssen eine ausdrückliche Geneh-
mingung der Firma zur Teilnahme an der EIMA vorlegen. Die
Zulassungsanträge müssen eine genaue Beschreibung der auszu-
stellenden Maschinentypen enthalten und aus Versiche-

                                                                 Art. 5 - ANNAHME
Das Organisationskomitee entscheidet unanfechtbar und                        Antragsteller die Annahme per Einschreiben mit. Damit erhält
vollkommen selbständig über die Annahme der Anträge, mit der                 dieser als Teilnehmer samtliche von der vorliegenden
einzigen Pflicht, nur für die mindestens 60 Tage vor Eröffnungsda-           Geschäftsordnung vorgesehenen Rechte und Pflichten. Anträge
tum des Salons beim Organisator eingegangenen Anträge die                    von in Auflösung befindlichen Unternehmen werden nicht
Gründe für die Ablehnung anzugeben, sofern der Aussteller dies               angenommen. Anträgen von Firmen, die sich in Liquidation
innerhalb 30 Tage nach Schließung des Salons formell beantragt.              befinden, können nicht stattgegeben werden.
Im Falle der positiven Entscheidung teilt der Organisator dem

                                                   ART. 6 – RÜCKTRITTSMÖGLICHKEITEN
Der Teilnehmer, der aus gültigen und bewiesenen Gründen                      dem Anfangstermin der Ausstellung erfolgt, hat der
unerwartet außerstande ist, die Fachveranstaltung zu beschi-                 Teilnehmer abgesehen von jeglichem weiteren Recht und
cken, kann den Vertrag unter Beweis der Verhinderung kündi-                  Schaden des Veranstalters, neben der Anzahlung auch die
gen und die FEDERUNACOMA SURL per Einschreiben mit                           ganze Teilnahmequote zu entrichten.
Rückschein mindestens 60 Tage vor dem Ausstellungstermin                     In diesem Fall kann die FEDERUNACOMA SURL ohne weiteres
benachrichtigen, wobei der Veranstalter, abgesehen von                       über den Stand verfügen und Ihn auch anderen Ausstellern
jedem weiteren Recht und erlittenen Schaden, im Besitz der                   zuweisen.
Kaution bleibt. Falls besagte Mitteilung später als 60 Tage vor

                                                          ART. 7 - STANDZUWEISUNG
Die Zuteilung der Parkplätze und der auf zwei, drei oder vier Seiten         angehören. Die endgültige Zuweisung der Stände wird den Ausstel-
offenen Standflächen erfolgt nach ausschließlichem Ermessen des              lern innerhalb und nicht später als 15 Tage vor Beginn der EIMA-
Veranstalters. Anträge auf Zulassung werden in der Reihenfolge ihres         Ausstellung mitgeteilt. Der Organisationsausschuß hat jederzeit das
Eingangs unter Berücksichtigung der Ziffer 4 behandelt, wobei                 Recht, aus unvorhersehbaren Gründen oder in Fällen höherer Gewalt
Unternehmen, die bereits an den zwei vorangegangenen Ausgaben                 die Struktur und die Lage der Stände zu ändern. Der Aussteller hat in
teilgenommen haben, bevorzugt werden.                                         diesen Fällen kein Recht auf Auflösung des Vertrags oder Schadense-
Firmen die nicht an früheren EIMA-Ausstellungen teilgenommen                 rsatz. Der Organisationsausschuß behält sich vor, auch nicht aus dem
haben, wird eine Ausstellungsfläche von höchstens 32 qm zugewie-              Lageplan ersichtliche Stände zuzuweisen. Der Messeverband behält
sen: besondere Ausnahmen können vom Organisationsausschuß                     sich das Recht vor, die nicht obenangeführten geplanten Ausstattu-
bewilligt werden. Es ist nicht möglich, ganze Hallen einem Aussteller        ngen oder Anlagen verändern oder erneuern zu lassen
oder mehreren Unternehmen zuzuweisen, die einer Industriegruppe
Art. 8 – ÜBERGABE DER STÄNDE, ZUGANG ZUM MESEVIERTEL FÜR DEN AUF- UND ABBAU
Die Stände werden den Ausstellern gemäß dem Kalender übergeben,               erforderlichen technisch-professionellen Anforderungen erfüllen. Für
der im „Technischen Reglement der Veranstaltung“ angegeben wird.              den Zugang zum Messeviertel mit Fahrzeugen aller Art ist zusätzlich zur
Der Aufbau muss bis zum Tag vor der Eröffnung des Salons abgeschlos-          Akkreditierung über GATE die Registrierung über TERMINAL erforderlich,
sen werden; anderenfalls kann der Vertrag aufgrund von Nichterfüllung         das sowohl die Einfahrt, als auch die Verweildauer derselben regelt.
des Teilnehmers gemäß den Bestimmungen von Art. 6 aufgelöst                   Sowohl der Service GATE, als auch der Service TERMINAL können über
werden. Der Zugang zum Messeviertel Bologna unterliegt an den Tagen           den reservierten Bereich der Website HYPERLINK "http://www.eima.it"
für den Auf- und Abbau der Registrierung über den Service GATE von            www.eima.it genutzt werden, der mit den vom Organisator gesendeten
BolognaFiere. In das System GATE müssen die Namen der Personen und            Zugangsdaten zugänglich ist. BolognaFiere und der Organisator können
die Fahrzeuge des ausstellenden Unternehmens sowie der aufbauenden            auch im Hinblick auf die Bestimmungen zur Arbeitssicherheit weitere
Unternehmen und der Lieferanten, die für dasselbe Zugang zum Messe-           Kriterien für den Zugang zum Messeviertel während der Arbeiten für den
viertel benötigen, eingegeben werden. Der Aussteller ist dafür verant-        Auf- und Abbau festlegen.
wortlich, dass die Unternehmen, die für ihn im Messeviertel tätig sind, die

                                                         ART. 9 - NICHT BELEGTE STÄNDE
Die Standplätze, die innerhalb 13.00 Uhr des Eröffnungsvortags der            Form auch immer zu nutzen oder anderen Ausstellern ohne Ersatzlei-
EIMA noch unbelegten Stehen gelten als aufgegeben, so dass der                stungspflicht zuzuteilen.
Veranstalter befugt ist, frei darüber zu verfügen und sie in welcher

                                                             ART. 10 - AUSGESTALTUNG
Jegliche Art von Ausgestaltung, die nicht in den Technischen                  die Vorschriften für Arbeitssicherheit bestimmte Zugangskriterien
Reglement der Veranstaltung vorgesehen ist, ist verboten. Die                 zum Messegelände während der Aufbauarbeiten festlegen,
Aussteller werden darüber informiert, daß aus Sicherheitsgründen              Zufahrtsbeschränkungen für Fahrzeuge erlassen und/oder Gebühren
das Messegelände rechtlich zu den öffentlichen Lokalen gleichge-              für widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge erheben. Die Nichteinhal-
stellt ist. Der Aussteller nimmt davon Kenntnis, daß das Messegelän-          tung der vorglienden Bestimmungen sowie der in den Teilnehmebe-
de asl öffentliches Lokal gezählt wird und verpflichtet sich, die             dingungen aufgeführten Vorschriften berechtigt BolognaFiere Spa
entsprechenden Normen einzuhalten und alle Vorschriften und                   zur Ergreifung von Vorsichtsmassnahmen gegenüber einer Firma mit
Formalitäten zu erfüllen, die in den Dem Dem Technische Vorschrift            einer nicht ordnungsgemässen Feurverhütungsposition. Falls
und in den entsprechenden Formularen. Die fehlende Abgabe an die              zusätzliche Vorkehrungen in bezug auf die gesamte Sicherheit
Messeleitung der in den technischen Ausstellungsvorschriften vorge-           ergriffen werden, kann dies zur Belastung der zusätzlichen Kosten
sehenen Haftübernahmeerklärung und der Dokumentation über                     führen, die vorab mit mindestens € 300,00/pro Modul beziffert
Ausgestaltung, elektrische Anlagen und, in ganz besonderem Maße,              werden, oder zur Aufforderung, den Stand ganz oder teilweise
über die Brandverhütung, räumt dieser das Recht ein, den Stand zu             abzubrechen, wobei gleichzeitig die Erklärung ausgesprochen wird,
schließen und geeignete Maß nahmen zur Wahrung der                            daß der Stand nicht benutzbar ist. Die Nichteinhaltung der
Sicherheitsbedingungen zu ergreifen; die zivil-und strafrechtliche            Sicherheitsvorschriften kann die Anzeige bei der Justizbehörde zur
Verantwortung des Ausstellers bleibt auch in diesem Fall bestehen.            Folge haben.
BolognaFiere Spa und der Veranstalter können auch im Hinblick auf

                                                        ART. 11 - ÜBERGABE DER STÄNDE
Nach Beendigung der Veranstaltung (und nicht vorher) müssen die               Während aller Phasen der Veranstaltung ist es verboten, Abfälle
Aussteller für die Abräumung und den Abtransport vom Messegelände             und/oder Verpackungsmaterial in den Ausstellungsbereichen und im
der von ihnen ausgestellten Produkte und des Ausstellungsmaterials            Messegelände zurück zu lassen. Das Restmaterial aus den Auf- und
nach vorherigem Erhalt eines Ausfahrtscheins seitens der Messeveran-          Abbauarbeiten muss vom Aussteller und/oder dessen Personal
stalter, sorgen. Auch wenn dieser Ausfahrtschein nur an die Aussteller        entsorgt werden, und die Korridore zwischen den Messeständen
ausgegeben wird, die alle direkten und indirekten Verbindlichkeiten           müssen frei von jeglichem Material gehalten werden.
dem Veranstalter gegenüber beglichen haben, stellt er keine Quittung          Gemäß dem Umweltschutzgesetz sind alle Aussteller verpflichtet,
für die Bezahlung der Beiträge dar, die sich auf die Teilnahme an der         durch Ausfüllen der Veranstaltungsformulare zu erklären, auf welche
Aussttellung beziehen und ist nur für das auf dem Schein selbst               Weise Abfälle und/oder Verpackungsmaterial entsorgen werden soll.
angegebene Fahrzeug gültig. Die Räumung der Stände muß innerhalb              Im Fall der Nichteinhaltung der Abbauzeiten und/oder falls der Ausstel-
des im "Technischen Regelung” angegebenen Termins stattfinden. Der            ler den Bereich nicht räumt, erteilt er Aussteller damit seine unwiderru-
Teilnehmer befugt den Veranstalter ausdrücklich dazu, zu kontrollieren,       fliche Zustimmung zur Räumung durch den Organisator sowie zur
daß sich bei der Abfahrt vom Messegelände in den Fahrzeugen des               Entsorgung des auf dem Stand verbliebenen Materials auf einer öffent-
Ausstellers und/oder seiner Beauftragten keine anderen Produkte und           lichen Deponie. Der Aussteller ist gehalten, sämtliche direkten und
Material befinden, als die, die im Ausfahrtschein aufgeführt sind. Der        indirekten Kosten zu übernehmen, die für die Räumung aufgewendet
Veranstalter und BolognaFiere Spa übernehmen keinerlei Verantwor-             werden, mit einem Mindestbetrag von € 300,00 pro 16,00 m² Fläche,
tung für Waren, Material oder Gegenstände jeder Art, die ohne Aufsicht        vorbehaltlich der Vergütung des eventuellen größeren Schadens.
vom Aussteller auf dem Messegelande zurückgelassen werden.
ART. 12 - ZUGANG ZUM MESSEVIERTEL AN DEN TAGEN DER VERANSTALTUNG
Die Ausstellung ist Besuchern mit gultigem Eintrittsausweis täglich          Eintrittskarten weitergibt. Außer dem ist er verantwortlich für das Verhal-
geöffnet. Die Messeleitung behählt sich die Festsetzung der                  ten seines eigenen Personals, der Hilfskräfte und Mitarbeiter bei der
Öffnungszeiten vor und kann diese Eventuell auch während der Dauer           Erfüllung der ihnen aufgetragenen Arbeiten. Innerhalb des Messeberei-
der laufenden Ausstellung ändern. Um Ausstellern und Personal den            chs besteht für jeden das absolute Verbot, Offerten oder Spenden
freien Zugang zum Messegelände zu gestatten, vergibt die Messeleitung        zugunsten staatlich anerkannter Institutionen zu fördern; Sammlungen
besondere Eintrittskarten. Die Ausgabe erfolgt nach dem im Merkblatt         sind verboten; ebenso verboten ist politische, religiöse oder anderweiti-
"Technische Regelung festgelegten Bestimmungen. Ihre Benutzung               ge Propaganda, sowie jede einem anderen Zweck als dem der Ausstel-
bedeutet die Annahme der bestehenden Regelung. Der Aussteller ist in         lung dienende Aktivität.
jedem Fall für das Verhalten der Personen verantwortlich, an die er die

            ART. 13 - BEWACHUNG GEGEN DIEBSTÄHLE, HAFTUNG FÜR DIEBSTÄHLE UND SCHÄDEN,
         AUSSCHLUSS DER HAFTUNG DURCH BOLOGNAFIERE SPA, SCHADLOSHALTUNG, VERSICHERUNG

Während der Öffnungszeiten der Ausstellung muß der Aussteller seinen              c) Haftpflicht-Haftung gegenüber Arbeitnehmern des
eigenen Stand selbst überwachen oder von eigenem Personal überwa-                     Ausstellers: ein malige Maximalgarantie € 500.000,00.
chen lassen. Der Aussteller ist dazu verpflichtet, den Messestellungsstand   Für oben genannte Versicherungsdeckungen gelten die Bedin-
während der gesamten Dauer der Veranstaltung zu den Öffnungszeiten           gungen und Einschränkungen, die der Aussteller beim Organisa-
mit von ihm beauftragten Personal zu betreuen. Der Aussteller ist            tionssekretariat anfordern kann und die dem relevant Formular,
während der Gesamtdauer der Veranstaltung (Auf- und Abbauphase               verfügbar auf der Messewebseite. Besagte Versicherungsdeckun-
inbegriffen) der einzige verantwortliche Aufseher aller am Messestand        gen schließen nicht die Haftpflicht des Ausstellers für alle Risiken
vorhandener Materialien, Waren und Einrichtungsgegenstände. Als              aus, die nach dessen eigenem Ermessen nicht gewährleistet sein
verantwortlicher Aufseher des Messestands ist der Aussteller dazu            oder die unter vorstehendem Punkt genannten Deckungsgrenzen
verpflichtet, BolognaFiere Spa materiell und formell schadlos und für        überschreiten sollten. Der Aussteller hat für die zweckdienlichen
jeden Verlust, Schaden, Haftung sowie jede Form von Kosten und               Ergänzungsdeckungen selbst zu sorgen. Im Zusammenhang mit
Aufwendungen, rechtliche Kosten inbegriffen, die durch die Benutzung         dem installierten Videoüberwachungssystem nimmt der Ausstel-
des Messestand und der zugewiesenen Ausstellungsfläche entstehen,            ler insbesondere zur Kenntnis, daß im Diebstahlsfall die bezügli-
unbeschadet zu halten. Die Messeleitung stellt für die Dauer der Ausstel-    che polizeiliche Anzeige spätestens sieben Tage nach Beendung
lung und während der für Ausgestaltung und Abräumung der Stände              der Messe bei der Versicherungsgesellschaft eintreffen muß und
vorgesehenen Tage eine Tages-und Nachtaufsicht zur Verfügung, sie            daß der Schadenersatzanspruch durch eine Fristüberschreitung
übernimmt jedoch keinerlei Hatfung für etwaige Diebstähle und/oder           unwirksam werden kann. Zum Abschluß etwaiger Ergänzungsde-
Schäden die für den Aussteller entstehen können. Der Aussteller ist dem      ckungen kann der Aussteller das im relevant Formular benutzen.
Messeverband gegenüber für direkte und indirekte Schäden verantwort-         Der Aussteller verzichtet auf jeden Rückgriffsanspruch gegenüber
lich, die aus irgendwelchen Gründen ihm oder dem für ihn handelndem          allen anderen Ausstellern, de Organisationsausschuss und
Personal zuzuschreiben sind. (Hierin sind alle Schäden inbegriffen, die      BolognaFiere Spa. Der Aussteller verpflichtet sich in jedem Fall, in
durch die Ausrichtung der Stände, oder durch Anlagen hervorgerufen           die Ergänzungsdeckungen den Verzicht des Versicherungsträgers
werden können, die vom Aussteller selbst oder von ihm damit                  auf jede Art von Rückgriffsverfahren gegenüber den Ausstellern,
beaufragten Dritten ausgeführten werden. Dies gilt auch, wenn diese          dem Organisationsausschuss und BolognaFiere Spa aufzu-
vorher von der Messeleitung überprüft worden sind). Der Ersatz der dem       nehmen, und hat diese - im Falle der Unterlassung - schadlos zu
Aussteller durch Diebstahl oder Beschädigung auch außerhalb der              halten für jedes ihnen gegenüber eingeleitete Verfahren. Nach
Öffnungszeit der Messehallen (inkl. der für den Auf- und Abbau der           Kenntnisnahme obiger Ausführungen befreit der Aussteller in
Stände vorgesehenen Tage) verursachten Schäden erfolgt mittels               jedem Fall (für sich und für seine Mitarbeiter oder Beauftragte)
Versicherungsdeckung Der Aussteller ist Nutznießer folgender vom             den Organisationsausschuss und Bologna-Fiere Spa ausdrücklich
Organisationsausschuss der Messe abgeschlossenen Versicherungen:             von jeder Haftung für Verluste oder Beschädigungen, die sich auf
      a) Allrisk-Garantie, (inkl. Brand und Diebstahl) zur Deckung           der ihm zugeteilten Standfläche, beim Auf- und Abbau und an
          von Sachund Direktschäden an Einrichtung, Ausstattung,             den dort vorhandenen Dingen aus welchem Grund auch immer
          Ausrüstungen und Güter auf dem Stand, ausgenommen                  ereignen sollten, und übernimmt die Haftung auch gegenü
          Bargeld, Wertsachen, Schmuck u.ä.- Deckung € 26.000,00             geschädigten Dritten für mögliche Schäden, die durch den Betrieb
          gänzliches Erstrisiko;                                             der Standfläche oder der Dort vorhandenen Dinge verursacht
      b) Haftpflicht-Haftung des Ausstellers gegenüber einem                 wurden und nicht entsprechend den oben genannten Bedingun-
          geschädigten Dritten: einmalige Maximalgarantie                    gen und Bestimmungen oder nicht durch den Aussteller selbst
          € 1.500.000,00;                                                    gedeckt worden sein sollten.
ART. 14 - GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTEN
Die ausgestellten Produkte und Waren dürfen, ebenso wie die              und Anlagen für den Land- und Gartenbau zu präsentieren, die
Stände, in denen sie ausgestellt sind, nicht ohne Genehmigung            den in Italien geltenden geistigen Eigentumsrechten gemäß dem
des jeweligen Ausstellers und der FEDERUNACOMA SURL fotogra-             Legislativdekret Nr. 30/2005 in der geänderten Fassung des
fiert, mit Fernsehkameras aufgenommen, abgezeichnet oder                 Legislativdekrets 13. August 2010, Nr. 131 entsprechen sowie den
anderweitig reproduziert werden. Diese letztere und BolognaFie-          gemeinschaftlichen       und       internationalen     Richtlinien,
re Spa behälten sich allerdings das Recht vor. Aufnahmen von             einschließlich der Industriedesigns gemäß Art. 2 des Gesetzes
Gesamt-und Teilaufnahmen und Innen-und Außenansichten                    22.4.1941,      Nr.   633.     Der     Verstoß     gegen     diese
anzufertigen oder anfertigen zu lassen, und sie kann die Verbrei-        Verpflichtungserklärung durch ihr widersprechendes Verhalten
tung und den Verkauft dieser Aufnahmen gestatten oder selbst             bewirkt die sofortige Schließung des Stands. Der Veranstalter
vornehmen. Die Aussteller verpflichten sich, an ihrem Stand              behält sich jede Maßnahme zum bestmöglichen Schutz der
ausschließlich Maschinen, Geräte, Komponenten, Technologien              Interessen der Messe und der anderen Aussteller vor.

                                                ART. 15 - VORÜBERGEHENDE EINFUHR
Die vorübergehende Einfuhr von Waren und Gütern ausländi-                ren festgelegten Bestimmungen, unter Ausschluß jeglicher
scher Herkunft als Musterstücke für die Ausstellung anläßlich der        Haftung seitens des Messeverbands und der FEDERUNACOMA
Messe erfolgt auf Kosten des Ausstellers durch die offizielle Spedi-     SURL für die von der Speditionsfirma ausgeführten Arbeiten
tionsfirma des Veranstalters und wird, entsprechend der im im            vorgenommen.
Dem Technische Vorschrift und in den entsprechenden Formula-

                                       ART. 16 - TECHNISCHE HILFEN - DIENSTLEISTUNGEN
Auf Antrag der Aussteller und unter Berücksichtigung der und                 von Telefonapparaten kann nur von der Messeleitung beauftragten
Dem Technische Vorschrift und in den entsprechenden Formula-                 Lieferfirma ausgeführt werden.
ren liefert die Messeleitung den Ausstellern elektrische Energie. Im       • Für alle Trägerarbeiten, Transport, Ladung und Entladung müssen
besonderen:                                                                  die Aussteller, sich ausschließlich der von der Messeleitung
  • Der Verbindungen und die Unterbrechungen der Anschlüsse                  damit beauftragten offiziellen Speditionsfirma bedienen.
      des elektrischen Systems oder der Wasserverteilung das System,     Die Zufahrt zu den Ausstellungshallen ist nur Fahrzeugen mit
      das von den Ausstellern, die Schalterkästen und Wassereingänge     Katalysatoren gestattet.
      gegründet wird, muss nur durch die Unternehmen durchgeführt        Der Aussteller nimmt zur Kenntnis, daß die "Dienstleistungen"
      werden, die von BolognaFiere Spa berechtigt werden, der ob         (sowohl diejeningen, die von der Messeleitung direkt in Pacht
      die Normen des "überprüft; Technische Regelungen der               vergeben werden als auch diejenigen in exklusiver Konzession)
      angemessenen und verschiedenen Formen Folder" werden               regelmäßige Dienstleistungen im Rahmen der normalen Nutzung
      respektiert.                                                       dieser Dienstleistungen seitens der Benutzer darstellen, und daß
  • Die Standreinigung muss durch den vom Veranstalter und von           die Messeleitung, ebenso wie die Pächter und Konzessionäre,
      der BolognaFiere SpA autorisierten Dienstleister durchgeführt      keinerlei Haftung für eventuelle Unregelmäßigkeiten in der
      werden.                                                            Ausführung der Dienstleistungen selbst übernehmen.
  • Der Verbindungen und die Unterbrechungen der Anschlüsse

                               ART. 17 - INFORMATIONSMATERIAL UND ORIENTERUNGSPLÄNE
Ohne Übernahme jeglicher eigener Verantwortung für eventuelle            an den Stand zuweisungen vorzunehmen. Die Aufnahme in den
Auslassungen oder Fehler behält sich der Messeveranstalter das           offiziellen Katalog ist gemäß Art. 4 in der Anmeldegebühr inbegrif-
Recht vor, die vom Aussteller im Antrag auf Teilnahme an der             fen. Die Produktion der Ausstellerfirma wird gratis auf drei
Veranstaltung gemachten Angaben über seine Produktion                    Katalogzeilen aufgeführt. Jede weitere Zeile kostet € 500,00. In
und/oder Dienstleistungen Informativ weiterzugeben, und zwar             jedem Fall muß der Austeller durch Ausfüllen des auf dem Einsch-
unter Benutzung der von ihm für geeignets gehalten Kommunika-            reibeantrags dafür freigelassenen Raums die notwendigen
tionsmittel- und Techniken. Die weitergegebenen Daten beziehen           Informationen geben, ebenso wie auf dem Vordruck, der bei
sich auf die mindestens 45 Tage vor der Eröffnung der Ausstellung        Annahme des Antrags von der EIMA übersandt wird. Die FEDERU-
eingegangenen und angenommenen Einschreibungen. Der                      NACOMA SURL ist nicht für eventuelle Auslassungen oder
Veranstalter behält sich in jedem Falle das Recht vor Änderungen         Druckfehler im Katalog verantwortlich.

                                     ART. 18 - FORMEN DER WERBUNG GEGEN BEZAHLUNG
Außerhalb der zugewiesenen Ausstellungsfläche kann jede Form von       von Werbung unterliegt den geltenden Bezahlungstarifen und für sie
Publizität und Werbung ausschließliche über den Messeveranstalter      müssen die entsprechenden Steuern entrichtet werden.
oder die Konzessionäre der Messeverwaltung geschehen. Diese Art
ART. 19 - PARKPLÄTZE
Solange freie Plätze verfügbar sind, haben die Aussteller das Recht,   der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen können BolognaFiere
die für sie vorgesehenen Parkplätze zu nutzen. Dies gilt               oder der Organisator das Fahrzeug vom Parkplatz abschleppen oder
ausschließlich für Fahrzeuge, die über eine von der Organisation       Wegfahrsperren anbringen lassen, auf Kosten des Ausstellers, der
ausgestellte Genehmigung verfügen. Ferner ist das Parken nur           eine Benachrichtigung erhält, sowie des Eigentümers des Fahrzeugs,
innerhalb der gekennzeichneten Stellplätze und nur während der         der gemeinschuldnerisch mit dem Aussteller für die entsprechenden
Öffnungszeiten des Messegeländes gestattet. Es ist strengstens         Kosten haftbar ist. Ferner müssen alle Fahrzeuginsassen über einen
untersagt, Nutzfahrzeuge und Lastwagen aller Art im Inneren des        gültigen Ausweis für den Zugang zum Messegelände verfügen. Die
Messeviertels zu parken, auch nur für kurze Zeit. Es ist außerdem      Parkplätze werden nicht bewacht. Bolognafiere Spa und der Organi-
strengstens untersagt, nach der Schließungszeit des Messeviertels      sator sind nicht für die Bewachung des Fahrzeugs verantwortlich
Fahrzeuge außerhalb der gestatteten Parkplätze zu parken. Im Fall      und übernehmen keinerlei Haftung für Schäden und Diebstähle.

                                                           ART. 20 - VERBOTE
Während der Veranstaltung ist jeglicher Kraftahrzeugverkehr auf        LUFTFAHRZEUGE (Drohnen) zu benutzen. Eventuelle Abweichun-
dem Messegelände untersagt.                                            gen müssen bei der Direktion Operations von BolognaFiere
Desgleichen ist das Parken von Lastwagen (auch wenn diese Leer         beantragt werden, die sich das Recht vorbehält, im Rahmen der
sind) und von Werbefahrzeugen ausdrücklich verboten. Das Stehen-       geltenden Bestimmungen die Möglichkeit der Nutzung zu zu
lassen von Maschinen und landwirtschaftlichen Geräten auf den          vereinbarenden Bedingungen zu bewerten.
Plätzen im Freien ist ausdrücklich verboten.                           Die Ausstellung von landwirtschaftlichen Erzeugenissen (auch
Untersagt ist die Ausstellung von Produkten, die nicht unter die       Künstlichen) sowie von Gebrauchsgütern, die mit dem Betrieb der
messespezifischen Warenkategorien fallen: in solchen Fällen ist der    Maschinen zusammenhängen (z.B. Futterballen, Getreide,
Organisationsausschuss von Amts wegen befugt, die Produkte, die        Baumstämme u.s.w.) ist verboten.
nicht unter die messespezifischen Warenkategorien fallen, zu entfer-   Den Ausstellern ist jegliche Form von Werbung außerhalb des
nen und dem Aussteller die entsprechenden Entfernungsund Lager-        eigenen Stands und auf dem Messegelände untersagt. Die Vertei-
kosten in Rechnung zu stellen. Der Organisationsausschuss ist zu       lung von Werbeschriften ist nur im eigenen Stand zulässig zulässig.
diesem Zweck ausdrücklich befugt, den Stand des Ausstellers auch       Die - auch nur teilweise - Untervermietung des zugewiesenen Stands
in dessen Abwesenheit zu betreten.                                     ist verboten.
Weiterhin untersagt ist die Aufstellung von Schildern oder die         Der Verkauf mit sofortiger Übergabe der ausgestellten Maschinen
Ausstellung von Warenmustern - auch nur zum Hinweis - von              und Ausrüstungen ist verboten.
Firmen, die nicht im Antrag auf Teilnahme angegeben und die nicht      Nach Einholung der erforderlichen gesetzlich vorgeschriebenen
auf der Ausstellung vertreten sind.                                    Genenhmigungen durch den Aussteller und
Ohne vorherige Genehmigung seitens der Operations-Abteilung der        begrenzt auf die Dauer der Veranstaltung, ist innerhalb des
Messe ist jegliche Art von Shows und Unterhaltungsprogrammen           Zugewiesenen Stands der Verkauf von Werbeartikeln mit sofortiger
verboten, sofem sie nicht auf die Fläche innerhalb des eigenen         Übergabe zulässig.
Stands beschränkt sind, oder zur Präsentation der Produkte dient.      Die Benutzung des Markenzeichens EIMA ohne vorherige ausdrüc-
Den Ausstellern (autorisiert zum Abhalten von Shows und Entertai-      kliche Genehmigung seitens des Organisators ist verboten.
nements) ist der Gebrauch von Musik- und Tonwiedergabegeräten          Die ausgestellten Maschinen dürfen nicht in Betrieb gesetzt werden.
untersagt, deren Lautstärke von anderen Aussteller und von             Die Ausstellung von aufgeschnittenen und durch elektrische Geräte
Besuchern als lästig empfunden wird, da Geräuschemissionen den         bewegten Maschinen oder Maschinenteilen zur Demonstration der
Grenzwert von 75 dBA nicht überschreiten dürfen. Eventuelle            mechanischen Technologie dieser Maschinen ist nur unter der
Genehmigungen der Behörden für Gesundheit und öffentliche              ausschließlichen Verantwortung des Ausstellers innerhalb der
Sicherheit sowie der zuständigen Behörden für die vorgenannten         Grenzen der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und nach vorhe-
Initiativen gehen soweit erforderlich ausschließlich zu Lasten des     riger Genehmigung des Projekts durch das Organisationskomitee
Ausstellers. Der Organisationsausschuss wird während der Messe ein     zulässig.
Geräuschmonitoring-System zur unmittelbaren und unmissver-             Der Organisator und die Messeleitung haften nicht für aufgestellte
ständlichen Ermittlung der Aussteller aktivieren, die sich nicht an    Maschinen, die den geltenden Vorschriften über Unfallverhütung
nämliche Vorschrift halten, und die zu ihrer Einhaltung dienlichen     nicht entsprechen.
Maßnahmen nach eigenem Ermessen ergreifen und u.a. auch die            Die Vorführung von Maschinen ohne geeignete Schutzvorrichtun-
übermäßig lauten Veranstaltungen verbieten oder im Falle hartnä-       gen für die Teile, die eine Gefahr für den Besucher darstellen können,
ckiger Belästigungen die Stromzufuhr unterbrechen. Bei festgestell-    ist verboten.
ten Verstößen gegen die Vorschrift oder durch andere Aussteller        In den Messehallen und den anderen geschlossenen Räumlichkeiten
und/oder Besucher gestellten Schadenersat forderungen an den           des Messegeländes herrscht Rauchverbot.
Organisationsausschuss infolge Zuwiderhandlungen gegen diese           Die Verbote technischen Charakters aus Gründen der Sicherheit,
Bestimmung hält sich dieser am Verursacher der Belästigung             Hygiene, Verschmutzung im Allgemeinen für Personen und Dinge,
schadlos.                                                              ebenso wie Verbote, die dazu dienen, Beschädigungen der bewegli-
Innerhalb des Messegeländes ist die Verwendung eigener Gabelsta-       chen und unbeweglichen Güter des Messegeländes und die
pler und Hubgeräte strikt untersagt.                                   Verletzung der entsprechenden Vorschriften zu verhindem, und die
Es ist untersagt, im Inneren des Messeviertels FERNGESTEUERTE

                                                                                                                             Bitte umblättern
in der Technische Vorschrift und in den entsprechenden Formularen      Formularen vorgesehenen Strafmaßnahmen anwenden und/oder
enthalten sind, sind als Bestendteil der vorliegenden allgemeinen      den Teilnahmevertrag ohne Gerichtsbescheid durch einfache
Vertragsbestimmungen zu verstehen; der Aussteller verpflichtet sich    schriftliche Mitteilung an den Aussteller im Stand aufgelöst werden.
zu ihrer strikten Einhaltung. Eventuelle Abweichungen können von       Dies bedeutet die sofortige Schließung des Standes und die Zurück-
der technischen Direktion der Messeleitung ausschließich schriftlich   ziehung der Dokumente, die den Zutritt zum Messegelände
erlassen werden.                                                       erlauben; die vom Aussteller zu entrichtenden Vergütungen werden
Bei Nichteinhaltung auch nur eines der oben aufgeführten Verbote,      davon nicht berührt.
d.h. derjenigen, die in diesem Artikel aufgeführt sind, kann der
Organisator die in Technische Vorschrift und in den entsprechenden

               ART. 21 - TERMINVERSCHIEBUNG, VERKLEINERUNG ODER ABSCHAFFUNG DER MESSE
Es ist beliebige des Organisators, Änderungen zu den Daten der         Ausstellern, im Verhätnis zu der von jedem einzelnen geleisteten
Entwicklung des Halls zu halen, ohne daß der Aussteller Anrecht auf    Summe, nach Abzug der Unkosten, die vertfügbare Restsumme
Vertragsrücktritt oder -auflösung hat und sich von den übernom-        zurückzahlen. In diesen Fällen muß die FEDERUNACOMA SURL die
menVerpflichtungen zurückziehen kann. Falls die Ausstellung aus        vorgenommenen Änderungen per Einschreiben, Telex oder
unvorhergesehenen Umständen oder aus höherer Gewalt nicht -            Telegramm mindestens 30 Tage vor dem vorgesehenen Beginn der
oder nur teilweise - stattfinden kann, hat der Organisationsausschuß   Ausstellung mitteilen.
die Möglichkeit, die Zulassungsanträge zu annulieren und den

                                                      ART. 22 - BESTIMMUNGEN
Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen hat der Organisation-               das Recht vor, die Verantwortlichen zur nächsten EIMA-
sausschuß das Recht, den Verantwortlichen ohne Anerkennung               Ausstellung nicht zuzulassen.
einer Rückzahlung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich

                                          ART. 23 - ÄNDERUNG DER MESSEORDNUNG
Der Veranstalter behält sich den Beschluß von Bestimmungen und           Bei Verstößen gegen die Verordnungen vorliegender Allgemei-
Vorschriften auch in Abweichung vorliegender Allgemeinen                 nen Messeordnung kann der Veranstalter den Ausschluß aus der
Messeordnung vor, die er im Sinne einer besseren Regelung der            Messeveranstaltung verfügen. In diesem Fall hat der davon betrof-
Messe und der entsprechenden Dienstleistungen für angemessen             fene Aussteller kein Anrecht auf Rückerstattungen oder Ersatzlei-
befindet. Besagte Vorschriften und Bestimmungen sind mit vorlie-         stungen aus welchem Grund auch immer.
gender Geschäftsordnung gleichgestellt und deshalb verbindlich.

     ART. 24 - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN - WAHL DES WOHNSITZES - ANWENDBARE RECHTSNORMEN -
                   ITALIENISCHE RECHTSSPRECHUNG UND ZUSTÄNDIGER GERICHTSSTAND
Der Aussteller hat der Ausstellungsleitung gegenüber die Pflicht,        der Vorsorge, Versicherung und Steuer u.s.w.) entspricht. Der
sich an alle Vorschriften der Sicherheitsbehörden und an die             Aussteller wählt sienen gesetzlichen Wohnsitz am Sitz des Messe-
eventuelle dem Messeverband gegenüber gesetzlich veranlaßten             veranstalters und erkennt einzig und allein die italienische
Bestimmungen zur Brand- und unfallverhütung und der Aufsicht             Gerichtsbarkeit und die Zustädigkeit des Gerichtsstandes Bologna
der dem Publikum zugängigen Lokale zu halten. Der Aussteller             an. Die Beziehungen zwischen dem Veranstalter der FEDERUNA-
und Dritte, die in seinem Namen auf dem Messegelände tätig sind,         COMA SURL, dem Aussteller und eventueller Dritter werden
müssen Personal mit abhängigem oder autonomen Arbeitsver-                ausschließlich durch die italienischen Gesetze geregelt.
trag beschäftigen, der den geltenden Gesetzen (auf dem Gebiet

                                       ART. 25 - BEZIEHUNGEN ZUR BOLOGNAFIERE SPA
Der Aussteller nimmt zur Kenntnis, daß die Messe auf dem Messe-          tensgrundsätze und gegen die entsprechenden Normen bewusst.
gelände der Autonomen Messegesellschaft Bologna stattfindet; er          Jedes Recht des Ausstellers geht einzig und allein zu Lasten des
verpflichet sich, die von dieser Gesellschaft erlassenen Bestim-         Veranstalters, während jede Verhaltensverpflichtung die vom
mungen einzuhalten und sie von seinen eigenen Angestellten               Aussteller übernommen worden ist, auch die Messeleitung
und Mitarbeitern einhalten zu lassen. Der Aussteller erklärt, den        betrifft; diese ist deshalb, im Falle der Nichteinhaltung dieser
Verhaltenskodes von BolognaFiere Spa zur Kenntnis genommen               Verpflichtungen, jeder eigenen Vorschriftsbestimung und jeder
zu haben, dem Inhalt in vollem Umfang beizupflichten und diesen          Gesetzesnorm dazu befugt, direkt und auch mit Hilfe des eigenen,
anzunehmen. Er ist sich etwaiger Konsequenzen und Strafgebüh-            auf dem Messegelände beschäftigten. Personals, einzugreifen.
ren bei Zuwiderhandlung gegen die vorgesehenen Verhal-
FEDERUNACOMA Surl
Operativ - und Verwaltungstelle: 00159 Roma - Italia - Via Venafro, 5 - Tel. (+39) 06 432981 - Fax (+39) 06 4076370
     Rechtssitz: 40127 Bologna - Italia - Viale A. Moro, 64 - Torre 1 - www.eima.it - eima@federunacoma.it
Sie können auch lesen