STANDANMELDUNG 9 - 12. August 2018 - Tübingen - GABS
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Geländeplan Exhibition grounds Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an der GaiExpo/Int. Afrika Festival Tübingen! 2
Donnerstag, 9. August bis Sonntag 12. August 2018 Standanmeldung 2018 Diese Standanmeldung steht Ihnen in folgenden Sprachen im Internet zur Verfügung: Deutsch /Englisch www.gabs-germany.com www.gabs-germany.com 3
Inhalt Seite I. Standanmeldung "Afrika Kreativ Markt" B2C 5+6 II. Teilnahmebedingungen 7 - 10 III. Datenschutzbestimmungen 11 IV. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Messe und Ausstellung der GABS UG 12 V. VAT Formular 13 _____________________________________________________________________________________________________ Wichtige Daten! Die Veranstaltung, die seit 2010 als International Afrika Festival lief, wird jetzt als GERMAN AFRICA INTERNATIONAL EXPO "GAIEXPO" unter neuer Führung laufen. GAIEXPO / Int. Afrika Festival wird nach einem Jahr Pause wie gewöhnt wieder von 9.-12.08.2018 auf dem Tübinger Festplatz Weilheimer wiesen, Europastraße 80-82, 72072 Tübingen stattfinden. Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an das GAIEXPO/Afrikafestival in Tübingen und möchten an alle Aussteller -, afrikanische klein- und mittelständige Unternehmen, Bildungsträger, Offizielle Einrichtungen, Vereine, Sozial- und Wohlfahrtsunternehmen, kirchliche Träger, Privatpersonen mit sozialem Engagement. Händler, NGOs, Gastronomen, die interessiert sind, daran teilzunehmen, das beiliegende Anmeldungsformular auszufüllen mit Namen und Unterschrift an unsere Anschrift zurück zu schicken. Für die beidseitige Planung und Berücksichtigung Ihrer Wünsche benötigen wir die ausgefüllte Standanmeldung bis spätestens 15 Juli 2018. Art der Veranstaltung Die GaiExpo ist eine Fachmesse mit Fokus auf deutsche und afrikanische KMU und in drei Bereiche unterteilt: GaiExpo – B2B Tischmesse im Zelt Afrika Kreativ Markt – B2C open-Air Markt und Gastronomie Buntes Festival –Musik, Workshops Dauer der Veranstaltung 9. – 12. August 2018 Anmeldeschluss 15. Juli 2018 Öffnungszeiten 9. August 2018 10:00 – 22:00 Uhr 10. August 2018 10:00 – 23:00 Uhr 11. August 2018 10:00 – 23:00 Uhr 12. August 2018 10:00 – 20:00 Uhr Aufbau 08. August. 2018, 8.00 – 22.00 Uhr Abbau 13. August.2018, Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an die GABS UG GABS UG Postfach 05, 72185 Empfingen, Tel: +49 152 10610374 E-mail: info@gabs-germany.com Internet: www.gabs-germany.com 4
I. B2C Standanmeldung "Afrika Kreativ Markt " 1. Rechnungsanschrift Firma:………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………. Ansprechpartner: ( )Herr ( )Frau Vorname:…………………………………………………………………… Name:……………………………………………………………………….. Straße/Nr.:………………………………………………………………………………………………………………………………………………………. PLZ / Ort:………………………………………………………………………………………………. Staat:………………………………………………. Tel:....................................................................................... Fax:………………………………………………………………………. Email:……………………………………………………………………………… Web:……………………………………………………………………… 2. Stand Angaben bitte ankreuzen! Kategorie Größe Preis Art Front x Tiefe = m² zzgl MwSt ( ) 3m x 3m = 9 m² 300 € ( ) Reihenstand, 1 Seite offen ( ) 4m x 3m =12 m² 330 € ( ) Eckstand, 2 Seiten offen + 5% Zuschlag ( ) Verkaufstand** ( ) 5m x 3m =15 m² 360 € ( ) Blockstand, 4 Seiten offen + 10% Zuschlag ( ) 6m x 3m =18 m² 390 € ( ) F…...... X T……...=……….m² ( ) Cafe* F….... ..X T……...=……....m² 600 € Wasser Anschluss ( ) Getränke "Cocktails" * F…...... X T…..….=…..…..m² 700 € ( ) Ja ( ) Essenstand** F……... X .T……...=…..…..m² 1.500 € ( ) Nein ( ) Crepes Stand* F……... X .T…..….=……....m² 500 € * max größe 9m² ** max größe 36m² Strom Anschluss pro Stk Stk Optional pro Stk Stk zzgl.MwSt zzgl.MwSt ( ) 10A/230V/Schuko 50 € ( ) Tische 20 € ( ) 16A/380V/CEE 100 € ( ) Bänke 10 € ( ) 32A/380V/CEE 150 € 3. Vereinen & Information Stand Kategorie Größe Preis Strom Anschluss Preis ( ) Verein ( ) 3m x 3m = 9m² 100 € ( ) 10A/230V/Schuko 50 € ( ) Information ( ) 4m x 3m = 12m² 150 € ( ) 16A/380V/CEE 100 € ( ) 32A/380V/CEE 150 € 5
4. Tätigkeitbereich Angeben (Verkaufstand) 5. Angebot Liste für Gastronomie( Essen- / Getränkeverstand) eintragen oder anhängen 6. Obligatorischer Ausstellereintrag und Werbemittel Der Grundeintrag im offiziellem Ausstellerverzeichnis sowie im Internet ist obligatorisch und wird mit 35,-€ zzgl. MwSt berechnet. Der Betrag wird mit der Standmiete erhoben. 7. Zahlungen ( ) PayPal ( ) Überweisung ( ) SEPA-Lastschrift 8. Verbindliche Anmeldung Mit meiner Unterschrift akzeptiere ich und erkläre ich mich, als Mieter, die obigen AGBs und die Teilnahmebedingungen gelesen und verstanden habe und melde ich mich verbindlich zum GaiExpo / Int. Afrika Festival an. Wir sind mit der Weitergabe der E-Mail Adresse an Unternehmen der GABS UG, ihren offiziellen Partnerunternehmen im In- und Ausland und Auslandsvertretungen zu den in den Datenschutzbestimmungen genannten Zwecken (s. Punkt IV. Datenschutzbestimmungen) einverstanden und können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Weitergabe an sonstige Dritte ist ausgeschlossen. Wir stimmen zu E-Mail ( ) (bitte markieren) ( ) Mit dieser Anmeldung erkennen wir die Datenschutzbestimmungen, die Teilnahmebedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Messen und Ausstellungen der GABS UG an. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Horb a.N, Deutschland. …………………………………………………… …………………………………………………………… Ort/Datum Firmenstempel/Rechtsverbindliche Unterschrift 6
II. Teilnahmebedingungen 1. Anmeldung und Vertrag Ein Stand Bestellung erfolgt unter Anerkennung dieser Allgemeinen Ausstellungsbedingungen der GaiExpo / GABS UG in Form der ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulare. Erst mit der schriftlichen Standbestätigung bzw. der Rechnungsstellung der GABS UG kommt der Mietvertrag zwischen dem Aussteller und der GABS UG zustande. Die Zusendung bzw. die Bereitstellung der Anmeldeformulare im Internet begründen keinen Anspruch auf Zulassung. Der Aussteller hat zudem, die von ihm angemeldeten Mit-Aussteller, auf der Veranstaltung beschäftigten Personen sowie seinen sonstigen Erfüllungsgehilfen über die Allgemeinen Ausstellungsbedingungen der GABS UG zu informieren und zu instruieren. Mit der Anmeldung erteilt der Aussteller verbindlich seine Zustimmung zur Eintragung seiner Daten ins Ausstellerverzeichnis zum Print und Online. Dieser Eintrag ist kostenpflichtig und wird mit der Standmiete erhoben (siehe Punkt 3). Soweit die Pflichtangaben bis zur gestellten Frist (wird dem Aussteller mit Rechnungsstellung schriftlich bekannt gegeben) nicht übermittelt werden, so werden diese von den vorhandenen Unterlagen übernommen. Rechtliche Ansprüche aus fehlerhaften, unvollständigen oder nicht erfolgten Eintragungen können nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der GABS UG oder ihrer Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden. 2. Standplatzierung Die Standeinteilung erfolgt durch die GaiExpo-/GABS UG nach Gesichtspunkten, die durch das Konzept der Veranstaltung gegeben sind, wobei das Eingangsdatum der Anmeldung nicht maßgebend ist. Besondere Wünsche des Ausstellers werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Standeinteilung wird schriftlich, im Regelfall gleichzeitig mit der Zulassung und der Bekanntgabe der Platz- und Standnummer mitgeteilt. Der Aussteller muss damit rechnen, dass aus technischen Gründen eine geringfügige Beschränkung des zugeteilten Standes erforderlich ist. Diese darf in der Breite und Tiefe höchstens je 10 cm betragen und berechtigt nicht zur Minderung der Standmiete. Eine Verlegung des Standes darf nur aus zwingenden Gründen erfolgen. Die GaiExpo-/GABS UG hat dem betroffenen Ausstellereine/n möglichst gleichwertige/n Stand/Fläche zu geben. Der Aussteller ist in diesem Fall berechtigt, innerhalb 2 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Verlegung ohne gegenseitige Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Ausgenommen hiervon ist die Verschiebung eines Standes um einige Meter in derselben Halle. Die GaiExpo-/GABS UG behält sich vor, die Ein- und Ausgänge, die Notausgänge sowie die Durchgänge aus zwingenden Gründen zu verlegen. Änderungen der Lage, der Art oder der Maße des Standes hat die GaiExpo-/Ausstellungsleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 3. Standmiete und Kosten Die Standmietenpreise, die Zuschläge für Eck-, Reihen- und Blockstände sowie die Gebühr für den obligatorischen Ausstellereintrag sind dem jeweiligen Anmeldeformular zu entnehmen. Der Preis errechnet sich aus den angegebenen Meter Nettopreis und der zugelassenen Standfläche zzgl. der anfallenden Zuschläge und dem obligatorischen Ausstellereintrag sowie der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Die Mindeststandgröße ist im Anmeldeformular festgelegt. 4. Zulassung Über die Zulassung des Ausstellers und der einzelnen Ausstellungsgegenstände entscheidet GaiExpo-/GABS UG. Die GABS UG ist berechtigt, aus konzeptionellen Gründen eine Beschränkung der angemeldeten Ausstellungsgegenstände sowie eine Veränderung der angemeldeten Fläche vorzunehmen. Produkte, die nicht dem Angebotsverzeichnis der Veranstaltung entsprechen, dürfen nicht ausgestellt werden. Die Messe Halle kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller von der Teilnahme ausschließen. Sie kann, wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszweckes erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Ausstellungsgruppen beschränken. Ein Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden. Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzung für die Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben sind. Ergeben sich berechtigte Reklamationen oder Beanstandungen auf die angebotenen Waren oder eine beteiligten Ausstellers, ist die GABS UG berechtigt, sofort angemessene Maßnahmen zur Behebung zu treffen. Das Ausstellen nicht gemeldeter oder nicht zugelassener Waren auf der Veranstaltung ist unzulässig. Der Aussteller versichert, dass die von ihm 7
gemeldeten Ausstellungsgegenstände seiner uneingeschränkten Verfügungsmacht unterliegen und er über eventuell notwendige behördliche Genehmigungen bzw. Erlaubnisse zum Betrieb verfügt. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht, soweit sich ein solcher nicht aus dem Gesetz ergibt. Ein Aussteller kann sich nicht auf eine Teilnahme vorangegangener Veranstaltungen berufen. Aussteller, die in der Vergangenheit ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber der GABS UG nicht bzw. verspätet nachgekommen sind, gegen die Allgemeinen Ausstellungsbedingungen der GaiExpo/ GABS UG oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen haben, können vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen werden. 5. Haftung und Versicherung Die GABS UG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Aussteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit die GABS UG keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird sowie im Falle einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die GABS UG, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Die verschuldensunabhängige Haftung von der GABS UG für bereits vorhandene Mängel nach § 536 a Abs. 1 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die GABS UG haftet insoweit insbesondere nicht für das Ausstellungsgut oder Standausrüstung sowie etwaige Folgeschäden des Ausstellers. Schäden sind unverzüglich, spätestens jedoch am Abbau Tag der Veranstaltung der GABS UG zu melden. Im Schadensfall erstattet die GABS UG die Höhe des Zeitwertes bei Vorlage eines schriftlichen Nachweises der Anschaffungskosten. Ein Ersatz von Schäden ist ausgeschlossen, wenn eine verspätete Schadensmeldung eintrifft. Der Aussteller haftet für von ihm vertretene Schäden, unabhängig ob sie durch ihn selbst, seinem Personal oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Deswegen wird Ausstellern dringend nahe gelegt, ihre Ausstellungsgegenstände und ihre Haftpflicht auf eigene Kosten zu versichern. Die vorgenannten Haftungsregelungen gelten entsprechend für alle Leistungen, die von der GABS UG im Zusammenhang mit der Beteiligung des Ausstellers an der Veranstaltung erbracht werden. 6. Beendigung des Vertrages Die GABS UG ist befugt vom Vertrag sowie etwaigen Verträgen zu Serviceleistungen zurück zu treten bzw. diese fristlos zu kündigen, wenn der Aussteller Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag oder den Allgemeinen Ausstellungsbedingungen der GABS UG nach erfolgter Fristsetzung nicht nachkommt. Im Falle einer Kündigung des Vertrages aus den vorgenannten Gründen steht der GABS UG ein Schadensersatz zu. Dieser entspricht den Bestimmungen der Allgemeinen Ausstellungsbedingungen der GABS UG. 7. Preise Alle von GABS UG veröffentlichen Preise (Anmeldeformulare, Standausstattungsbestellscheine, Formulare etc.) sind Nettopreise und gelten zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. 8. Zahlungsbedingungen Die im Punkt 3 genannten Kosten werden dem Aussteller in Rechnung gestellt, auf der die Fälligkeit der Zahlung ausgewiesen ist. Die Zahlung muss ohne Abzug bis zu diesem genannten Termin auf dem Konto der GABS UG verbucht sein. Die Zahlungstermine sind einzuhalten. Beanstandungen der Rechnung sind unverzüglich, jedoch bis spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt schriftlich der GABS UG mitzuteilen. Rechnungen, die 6 Wochen vor der Veranstaltung ausgestellt werden, sind sofort zur Zahlung in voller Höhe fällig. Die vorherige und vollständige Bezahlung ist Voraussetzung für den Bezug der angemieteten Standfläche. Alle Rechnungsbeträge sind ohne Abzug von Spesen und in Euro unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer auf das ausgewiesen Konto zu überweisen. Von Fälligkeit an werden Verzugszinsen berechnet. Diese betragen 3% über dem Basiszins der EZB festgelegten Diskontsatz. Die GaiExpo-/GABS UG kann nach vergeblicher Mahnung und bei entsprechender Ankündigung über nicht voll bezahlte Stände anderweitig verfügen. Sie kann in diesem Falle die Überlassung des Standes und die Ausgabe der Aussteller- Ausweise verweigern. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen und den daraus entstehenden Kosten steht der GABS UG an den eingebrachten Messe-/Ausstellungsgegenständen das Vermieter-Pfandrecht zu. Die GABS UG haftet nicht für unverschuldete Beschädigungen und Verluste der Pfandgegenstände und kann nach schriftlicher Ankündigung diese freihändig verkaufen. Es wird dabei vorausgesetzt, dass alle vom Aussteller eingebrachten Gegenstände unbeschränktes Eigentum des Ausstellers sind. 8
9. Standgestaltung und Standbetrieb Am Stand sind für die gesamte Dauer der Veranstaltung in einer für Jedermann erkennbaren Weise Name des Standinhabers anzubringen. Aufbaues ist Sache des Ausstellers. Strom und Wasser Anschlüsse müssen deklariert werden sonst wird nicht zu Verfügung gestellt. Eine Überschreitung der Standbegrenzung ist in jedem Falle unzulässig. Die GaiExpo-/GABS UG kann verlangen, dass Ausstellungsstände, deren Aufbau nicht genehmigt ist bzw. nicht den Ausstellungsbedingungen entspricht, geändert oder entfernt werden. Kommt der Aussteller der schriftlichen Aufforderung innerhalb 24 Stunden nicht nach, so kann die Entfernung oder Änderung durch die GaiExpo-/GABS UG auf Kosten des Ausstellers erfolgen. Muss aus dem gleichen Grunde der Stand geschlossen werden, so ist ein Anspruch auf Rückerstattung der Standmiete nicht gegeben. Bei allen Aufbauarbeiten sind auf vorhandene Versorgungsleitungen, Verteilersäulen etc. Rücksicht zu nehmen. Soweit solche innerhalb der Standfläche sich befinden, müssen sie jederzeit zugänglich sein. Bauelemente, Standbeschilderungen und Fahnen müssen so gehalten sein, dass eine unzumutbare Beeinträchtigung des Nachbars unterbleibt. Das Lagern, Vorführen und Vertreiben von Gegenständen, die als gefährliche Güter bezeichnet werden oder generell Menschen und Sachen gefährden können, bedarf der vorherigen Genehmigung der GABS UG. Präsentationen dürfen nur auf der gemieteten Standfläche erfolgen und müssen so angeordnet sein, dass akustische und visuelle Belästigungen der Standnachbarn oder Behinderungen der Gangflächen nicht entstehen. Bei Zuwiderhandlungen ist die GaiExpo-/GABS UG berechtigt, belästigende bzw. behindernde Präsentationen zu untersagen. 10. Reinigung und Müllentsorgung Der Aussteller ist für die Reinigung und Abfallentsorgung seines Standes während der gesamten Veranstaltung verantwortlich. Für die Entsorgung der Abfälle von allen Aussteller in Ihrem Tätigkeitsbereich wird eine Pauschale Gebühr von 50 € bis 100 € verlangt (Betroffen: Kreativ Markt) 11. Werbung Werbung jeder Art, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen und die Ansprache von Besuchern, ist nur innerhalb des Standesgestattet. Der Betrieb von Lautsprecheranlagen, Musik-/Lichtbilddarbietungen und AV-Medien jeder Art – auch zu Werbezwecken – durch den Aussteller bedarf ausdrücklicher Genehmigung und ist rechtzeitig anzumelden. Die Verteilung von Drucksachen und/oder Werbemitteln außerhalb der Stände ist nicht gestattet bzw. bedürfen der kostenpflichtigen Genehmigung durch die Projektleitung. 12. Rücktritt Wird nach verbindlicher Anmeldung oder nach erfolgter Zulassung ausnahmsweise von der GABS UG ein Rücktritt zugestanden, so sind 25% der Miete als Kostenentschädigung sowie die auf Veranlassung des Ausstellers bereits entstandenen Kosten aus bereits erteilten Aufträgen zu entrichten. Dem Aussteller wird im konkreten Fall ausdrücklich das Recht eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass der GABS UG kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Der Antrag auf Rücktritt kann nur schriftlich erfolgen. Er ist nur dann rechtswirksam vereinbart, wenn die GABS UG ebenfalls schriftlich ihr Einverständnis gibt. Die GaiExpo-/GABS UG kann die Entlassung davon abhängig machen, dass der gemietete Stand anderweitig vermietet werden kann. Neu Vermietung entspricht einer Entlassung aus dem Vertrag, jedoch hat evtl. der Erstaussteller die Differenz zwischen der tatsächlichen und der erzielten Miete zu tragen. Kann der Stand nicht anderweitig vermietet werden, so ist die GaiExpo-/GABS UG berechtigt, im Interesse des Gesamtbildes einen anderen Aussteller auf den nicht bezogenen Stand zu verlegen oder den Stand in anderer Weise auszufüllen. In diesem Falle hat der Aussteller keinen Anspruch auf Minderung der Standmiete. Die entstehenden Kosten für Dekoration bzw. Ausfüllung des nicht bezogenen Standes gehen zu Lasten des Ausstellers. 13. Absage, Verlegung und Veränderung der Veranstaltung Die GABS UG ist berechtigt, aus ihr nicht verschuldeten Gründen unter Berücksichtigung der Interessen der Aussteller, die Veranstaltung abzusagen, zeitlich zu verlegen oder die Dauer zu verkürzen. Die GABS UG informiert die Aussteller darüber rechtzeitig schriftlich. Mit dieser Mitteilung wird die Veränderung Bestandteil des Vertrages. Die GABS UG hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn nicht die erforderliche Mindestanzahl an Ausstellern und Fläche eingeht, so dass eine Durchführung wirtschaftlich nicht zu vertreten ist. Findet die Veranstaltung aus nicht von der GaiExpo /GABS UG vertretbaren Gründen oder aufgrund Höherer Gewalt nicht statt, kann die GABS UG einen Kostenbeitrag von 25 % der Standmiete verlangen. Außerdem sind die auf Veranlassung des Ausstellers bereits entstandenen Kosten zu entrichten. Wird die Veranstaltung zeitlich verlegt, so kann der Aussteller nur dann eine Entlassung aus dem Vertrag verlangen, wenn der neue Termin sich mit dem Termin einer bereits fest gebuchten Veranstaltung überschneidet. Wird eine Veranstaltung verkürzt, so hat der Aussteller nicht das Recht, eine Entlassung aus dem Vertrag zu veranlassen. Eine Ermäßigung auf die Standmiete tritt nicht ein. Wird eine begonnene Veranstaltung aufgrund Höherer Gewalt oder aus anderen nicht von der GABS UG vertretbaren Gründen gekürzt, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf vollständige oder 9
teilweise Rückzahlung der geleisteten Zahlungen. Schadensersatzansprüche sind im jedem Fall für beide Teile ausgeschlossen. 14. Reklamationen Reklamationen sind der GABS UG unverzüglich nach Bezug des Standes mitzuteilen, so dass die GABS UG etwaige Mängel abstellen kann. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden und führen zu keinen Ansprüchen gegen die GABS UG. 15. Aufbau Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand innerhalb der in den „Wichtigen Messeinformationen“ angegebenen Fristen fertig zu stellen. Ist mit dem Aufbau des Standes am Tage bis zur Eröffnung der Veranstaltung nicht begonnen worden, so kann die GABS UG über den Stand anderweitig verfügen. Der Aussteller haftet der GaiExpo-/GABS UG in diesem Falle für die vereinbarte Standmiete und darüber hinaus für weitere entstehende Kosten. Schadenersatzansprüche durch den Aussteller sind in jedem Falle ausgeschlossen. Beanstandungen der Lage, Art oder Größe des Standes müssen vor Beginn des eigenen Aufbaues der GaiExpo-/GABS UG schriftlich gemeldet werden. Alle für den Aufbau verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar sein. 16. Behördliche Genehmigungen Behördliche Genehmigungen wie die GEMA, Anmeldung von Lebendtieren, Alkoholausschank etc. hat der Aussteller rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bei den zuständigen Behörden anzumelden und ist ausschließlich für die Entrichtung der jeweiligen Gebühren zuständig. Etwaige Schadensersatzansprüche an die GABS UG wegen nicht erteilter Genehmigungen sind ausgeschlossen. 17. Ordnung/Hausrecht Laute Musik an den Ständen ist ab 23.00 Uhr verboten. Ausstellers müssen sich an die polizeilichen Auflagen halten (Öffnungszeiten, Musik, Hygiene Vorschriften, usw…). Bei Nichteinhaltung der Marktregeln behält sich der Veranstalter Sanktionen oder Ausschlüsse vom Markt vor. 18. Änderungen Alle Änderungen bezüglich des Vertrages oder der Allgemeinen Ausstellungsbedingungen der GABS UG bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. 19. Verwirkungsklausel Ansprüche der Aussteller gegen GABS UG, die nicht spätestens eine Woche nach Veranstaltungsende schriftlich geltend gemacht werden, sind verwirkt. 20. Salvatorische Klausel Sollte eine Vertragsbestimmung bzw. Allgemeinen Ausstellungsbedingung ungültig sein, berührt dies nicht den Fortbestand des übrigen Vertrages bzw. den der übrigen Allgemeinen Ausstellungsbedingung. Die ungültige Klausel wird- soweit vorhanden- durch die entsprechende gesetzliche Vorschrift ersetzt 21. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. Erfüllungsort ist Horb a. N, wenn Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden. Gerichtsstand ist für beide Vertragspartner das Amtsgericht Horb a.N Stand: 30. März 2018 /alle vorherigen Versionen verlieren ab sofort ihre Gültigkeit . 10
III. Datenschutzbestimmungen Datenschutz hat bei der GABS UG hohe Priorität. Die Sicherheit Ihrer personenbezogenen Daten, die Sie uns dafür in Ihrer Standanmeldung zur Verfügung gestellt haben, ist uns daher ein wichtiges Anliegen. Wir tragen mit notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen dafür Sorge, dass Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ausschließlich zu den definierten Zwecken genutzt werden. Dabei gelten folgende Grundsätze: Wir erheben, nutzen und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten für die Begründung, Durchführung und Abwicklung Ihres Vertragsverhältnisses mit der GABS UG und zu Zwecken der Marktforschung. Dazu gehören der Firmenname und der Name des Ansprechpartners, die Straße und Hausnummer, die Postleitzahl und der Ort, das Land, die Telefonnummer, die Faxnummer und die E-Mail-Adresse. Diese Angaben gewährleisten Ihre GaiExpo Teilnahme. Um unsere vertraglichen Verpflichtungen erfüllen zu können, leiten wir Ihre Daten teilweise an Partnerunternehmen der GABS UG weiter, die die personenbezogenen Daten in unserem Auftrag verarbeiten. Zu diesen Basis-Leistungen gehören z.B. die Rechnungslegung, der Standaufbau und der Ausstellereintrag. Einwilligung in Beratung, Information (Werbung) und Marketing Um Ihren Messeauftritt zu optimieren, geben wir Ihre Daten an unsere offiziellen Partnerunternehmen auch zu dem Zweck weiter, dass diese Ihnen eigene Zusatz Leistungen wie z. B. Sondereinträge, Bannerwerbung, Standbausonderleistungen, Catering, Logistik, Messezeitung usw. anbieten können. Die personenbezogenen Daten dürfen zu den genannten Zwecken auch an die offiziellen Auslandsvertretungen und Partnerunternehmen der GABS UG im Ausland übermittelt werden. Wir stellen Ihre personenbezogenen Daten auch Konzernunternehmen zur Verfügung, die Ihnen ähnliche Leistungen anbieten, bei denen wir davon ausgehen, dass sie für Ihr Unternehmen von Interesse sind. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, streichen Sie bitte diesen Punkt. Eine Streichung hat keinen Einfluss auf das Vertragsverhältnis als solches. Diese Einwilligungserklärung können Sie jederzeit gegenüber der GABS UG widerrufen. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihren zuständigen Vertreter bei der GaiExpo. Sollten Sie auf dieser Vorlage Streichungen vorgenommen haben, senden Sie uns diese Vorlage bitte zusammen mit der Standanmeldung zurück. Danke! 11
IV. Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Standanmeldung 5 Zahlungsbedingungenen 10 Umweltschutz Die Anmeldung zum Veranstaltung erfolgt auf dem Die Standmiete laut Auftragsbestätigung ist bis zu den in den Der Aussteller ist verpflichtet, sich umweltgerecht zu Vordruck „Standanmeldung“. Der Vordruck ist sorgsam besonderen Teilnahmebedingungen angegebenen Terminen verhalten. auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Die unter Angabe der Rechnungsnummer auf eines der auf der Anmeldung ist ein unwiderrufliches Vertragsangebot an Rechnung angegebenen Konten der Veranstalter zu zahlen. 11 Erscheinungsbild GABS UG, an das der Aussteller bis zum Beginn der Die Beträge werden mit der Rechnungsstellung fällig. Der Ausstellungsstand muss dem Gesamtplan der Veranstaltung gebunden ist. Ausstellung angepasst sein. Der Veranstalter behält 5.1 Abtretung, Aufrechnung sich vor, den Aufbau unpassend oder unzureichend 1.2 Vertragsinhalt Die Abtretung von Forderungen gegen Der Veranstalter ist ausgestalteter Stände zu untersagen. Wesentliche Bestandteile des Vertrages sind ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Forderungen ist nur mit a) das Anmeldeformular, unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten 12 Datenschutzrechtliche Bestimmungen b) die besonderen Teilnahmebedingungen, Gegenforderungen zulässig. Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass c) die in den Aussteller-Service-Unterlagen enthaltenen der Veranstalter personenbezogene Daten und Regelungen, 5.2 Beanstandungen Geschäftsdaten gemäß Bundesdatenschutzgesetz d) die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Beanstandungen der Rechnungen können nur berücksichtigt auch unter Einsatz automatischer Datenverarbeitung Im Falle der Nichtübereinstimmung gelten die Regelungen werden, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach zu geschäftlichen Zwecken speichert, verarbeitet oder in der oben bezeichneten Reihenfolge. Rechnungserteilung schriftlich gegenüber den Veranstalter weiterleitet, soweit dies für die Zwecke der erfolgen. Veranstaltung oder der mit der Veranstaltung 1.3 Einbeziehung der Vertragsbedingungen verbundenen Unternehmen erforderlich ist oder ein Mit der Unterzeichnung der Standanmeldung 5.3 Der Aussteller haftet nach den gesetzlichen sonstiges berechtigtes Interesse besteht. erkennt der Aussteller die Geschäfts und Bestimmungen. Der Abschluss einer Teilnahmebedingungen sowie die in den Aussteller-Service- Ausstellerversicherung wird empfohlen. 13 Schlussbestimmungen Unterlagen enthaltenen Regelungen als verbindlich an. Er 13.1 Schriftform hat dafür Einzustehen, dass auch die von ihm auf der 6 Nichtteilnahme des Ausstellers Abweichungen vom Inhalt dieses Vertrages sowie Veranstaltung beschäftigten Personen den gesamten Die Standmiete ist auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn Neben Abmachungen sind nur dann rechtsverbindlich, Vertrag erhalten. der Aussteller seine Teilnahme absagt oder ohne eine solche wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt Absage an der Veranstaltung nicht teilnimmt. wurden. 2 Vertragsschluss Sagt der Aussteller seine Teilnahme ab und gelingt eine Über die Annahme des Angebotes entscheidet der anderweitige Vermietung des Standes, behält der Veranstalter 13.2 Deutsches Recht Veranstalter durch eine schriftliche gegen den Erstmieter einen Anspruch auf Kostenbeteiligung in Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Auftragsbestätigung (Zulassung des Ausstellers Höhe von 25% der in Rechnung gestellten Standmiete. Die Vertragsverhältnis und aus Anlass dieses Vertrages und der angemeldeten Ausstellungsgüter). volle Standmiete ist dann zu entrichten, wenn der Veranstalter unterliegen dem Recht der Bundesrepublik die vereinbarte Standfläche weiter -vermietet, die Deutschland. 2.1 Beschränkung der Aussteller und Gesamtmietfläche sich jedoch durch die Absage / Ausstellungsgüter Nichtteilnahme vermindert. Dem Aussteller bleibt der 13.3 Gerichtsstand Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Nachweis vorbehalten, dass der der Veranstalter diese Kosten Als Gerichtstand gilt das Landgericht Horb a.N Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden sind. Die Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller von der Teilnahme Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt 13.4 Verjährung ausschließen sowie die Veranstaltung auf bestimmte vorbehalten. Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter Ausstellergruppen beschränken, falls dies für die Erreichung verjähren in 3 Monaten, soweit nicht zwingende des Veranstaltungszwecks erforderlich ist. Entsprechendes 7 Rücktritt der Veranstalter gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen. gilt für die Ausstellungsgüter. Der Veranstalter ist zum Rücktritt berechtigt, wenn: a) die vollständige Mietzahlung nicht bis spätestens zu dem in 14) Fotografien und Film, Video und 3 Grundsätze der Rechnung festgelegten Zeitpunkt eingegangen ist und der Tonaufnahmen Der Veranstalter teilt den Stand unter Berücksichtigung des Aussteller auch nicht nach Ablauf einer ihm gesetzten Themas und der Gliederung der jeweiligen Veranstaltung Nachfrist zahlt; GABS UG ist berechtigt, Fotos zu machen, sowie der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten zu. b) der Aussteller gegen das Hausrecht verstößt und sein Zeichnungen anzufertigen oder Filme oder Videos Standwünsche werden nach Möglichkeit beachtet. Verhalten auch nach Abmahnung nicht einstellt; zu machen Aufzeichnungen von Veranstaltungen auf der Messe, von Bauwerken und Ständen oder 3.1 Austausche, Überlassung an Dritte 8 Ausfall der Veranstaltung von Exponaten und diese für Werbezwecke oder Ein Austausch des zugeteilten Standes mit einem anderen Kann der Veranstalter aufgrund eines Umstandes, den weder zur Veröffentlichung in den Medien zu Aussteller sowie eine teilweise oder vollständige sie noch der Aussteller zu vertreten hat, die Veranstaltung verwenden. Keine Einwände für Aus welchem Überlassung des Standes an Dritte ist ohne entsprechende nicht abhalten, so entfällt der Anspruch auf die Standmiete. Grund auch immer die Aussteller sich unterhalten Vereinbarung mit GABS UG nicht gestattet. werden. Dies gilt auch für Fotos oder Aufnahmen, 8.1 Begonnene Veranstaltung die direkt von der Presse oder Television mit 4 Ausstellungsgüter Muss der Veranstalter aufgrund des Eintrittshöherer Gewalt Genehmigung von GaiExpo gemacht wurden. Es können nur die vereinbarten Ausstellungsgüter eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder absagen, so hat ausgestellt werden der Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass 14.1 Fotografie der Standmiete. 4.1 Ausschluss Die Aufnahme von Fotos, Filmen oder Videos im Der Veranstalter kann verlangen, dass Ausstellungsgüter 9 Hausrecht Auftrag von Ausstellern während des Tages entfernt werden, die in dem Standmietenvertrag nicht Der Aussteller unterliegt während der Veranstaltung auf dem Öffnungszeiten der Veranstaltung dürfen nur von enthalten war oder sich als belästigend oder gefährlich gesamten Gelände dem Hausrecht der Veranstalter. Fotografen, Film oder Video durchgeführt werden erweisen oder mit dem Veranstaltungsziel nicht vereinbar Produktionsunternehmen, die somit von der GABS sind. Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so entfernt 9.1 Parkplätze UG autorisiert und im Besitz der entsprechenden GABS UG die Ausstellungsgüter mit gerichtlicher Hilfe auf Parkplatzwünsche der Aussteller auf dem Ausstellungsgelände bestehen. Diese Genehmigung gilt auch vor und Kosten des Ausstellers. werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf nach den täglichen Öffnungszeiten von das einen Parkplatz besteht nicht. Ereignis. Anderen Fotografen oder 4.2 Ausstellungsgüter sind mit deutlich lesbaren Produktionsfirmen wird der Zutritt nicht gestattet Preisschildern zu versehen. Der Aussteller hat insbesondere 9.2 Zufahrt zum Festivalgelände zum Messegelände. die Gewerbe-und gesundheitspolizeilichen Genehmigungen Während der Veranstaltung haben Fahrzeuge, die nicht über zu beschaffen und einzuhalten. eine Genehmigung verfügen, keine Einfahrtsberechtigung in 15 Catering-Dienstleistungen das Innengelände. Die Anlieferung von Waren und Ähnliches ist in den Teilnahmebedingungen geregelt. Der Catering-Service in der GaiExpo-B2B-Abteilung wird ausschließlich vom GABS UG Catering-Service angeboten 12
VAT FORM Company:………………………………………………………………………………………… Legalform:……………………………………….. Street, number:…….………………………………………………………………………………………………………….…………………………… Postal Code:………………………………………… City:…………………………………………….……………………………………………….. Country :…………………………………….………………………… Phone:…………………………………………………………………………. Email:……………………………………………………………………………………………………………………………..……………………………… Please mark the appropriate box Business, resident in the European Union ( ) The company qualifies as an entrepreneur in terms of VAT and is established in the EU (sect. 2 German VAT Act, article 9 EC VAT Directive) The Company is registered with the tax office under the name and address mentioned above. For any services rendered to us by GABS UG the following VAT Identification Number shall be used: Valid VAT Identification Number:…………………………………………………………………………………………………… Please note that we will verify the VAT ID mentioned via VIES (VAT Information Exchange System) which is provided by European Authorities. If there is a mismatch between your information and the database the VAT ID will be regarded as being invalid. Business, resident outside the European Union ( ) The Company is established outside the European Union. The Company is registered with the tax office under the name and address mentioned above. For any services rendered by GABS UG, please refer to our enclosed tax residency certificate (business certificate, commercial register extract) and the informal English translation. Please note that GABS UG reserves the right to refuse the confirmation provided by the customer, if these documents are not considered as being sufficient to confirm the tax residency of the customer. We confirm that all services which are ordered and rendered under this agreement will be used for business purposes. The VAT Identification number / confirmation of tax residency shall be used by GABS UG for any services requested under this agreement. We will inform GABS UG about any changes in that respect immediately. This declaration of consent can be withdrawn at anytime in written form, which is to be addressed to GABS UG, Postfach 05, D-72185 Empfingen. We are aware that if we are not a registered company or the documentation provided is insufficient (non verification of the enterprise), GABS UG will be obliged under the German VAT law to charge German VAT, in addition to the agreed net amount. ………………………………………………… ……………………………………………………………. Place, Date Company Stamp, Signature 13
Sie können auch lesen