STANDANMELDUNG 9 - 12. August 2018 - Tübingen - GABS

 
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STANDANMELDUNG 9 - 12. August 2018 - Tübingen - GABS
STANDANMELDUNG
9. – 12. August 2018 - Tübingen

www.gabs-germany.com
info@gabs-germany.com
STANDANMELDUNG 9 - 12. August 2018 - Tübingen - GABS
Geländeplan
Exhibition grounds

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an der GaiExpo/Int. Afrika Festival Tübingen!

                                                                                       2
STANDANMELDUNG 9 - 12. August 2018 - Tübingen - GABS
Donnerstag, 9. August bis Sonntag 12. August 2018

      Standanmeldung 2018
Diese Standanmeldung steht Ihnen in folgenden Sprachen im Internet zur Verfügung: Deutsch /Englisch

www.gabs-germany.com

                                                www.gabs-germany.com

                                                                                                      3
Inhalt                                                                                                        Seite
  I.        Standanmeldung "Afrika Kreativ Markt" B2C                                                                    5+6

 II.        Teilnahmebedingungen                                                                                         7 - 10

III.        Datenschutzbestimmungen                                                                                      11

IV.         Allgemeine Geschäftsbedingungen für Messe und Ausstellung der GABS UG                                        12

V.          VAT Formular                                                                                                 13

       _____________________________________________________________________________________________________

       Wichtige Daten!
       Die Veranstaltung, die seit 2010 als International Afrika Festival lief, wird jetzt als GERMAN AFRICA INTERNATIONAL EXPO
       "GAIEXPO" unter neuer Führung laufen.

       GAIEXPO / Int. Afrika Festival wird nach einem Jahr Pause wie gewöhnt wieder von 9.-12.08.2018 auf dem Tübinger
       Festplatz Weilheimer wiesen, Europastraße 80-82, 72072 Tübingen stattfinden.

       Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an das GAIEXPO/Afrikafestival in Tübingen und möchten an alle Aussteller -,
       afrikanische klein- und mittelständige Unternehmen, Bildungsträger, Offizielle Einrichtungen, Vereine, Sozial- und
       Wohlfahrtsunternehmen, kirchliche Träger, Privatpersonen mit sozialem Engagement. Händler, NGOs, Gastronomen, die
       interessiert sind, daran teilzunehmen, das beiliegende Anmeldungsformular auszufüllen mit Namen und Unterschrift an
       unsere Anschrift zurück zu schicken. Für die beidseitige Planung und Berücksichtigung Ihrer Wünsche benötigen wir die
       ausgefüllte Standanmeldung bis spätestens 15 Juli 2018.

       Art der Veranstaltung
       Die GaiExpo ist eine Fachmesse mit Fokus auf deutsche und afrikanische KMU und in drei Bereiche unterteilt:
               GaiExpo – B2B Tischmesse im Zelt
               Afrika Kreativ Markt – B2C open-Air Markt und Gastronomie
               Buntes Festival –Musik, Workshops

       Dauer der Veranstaltung
       9. – 12. August 2018

       Anmeldeschluss
       15. Juli 2018

       Öffnungszeiten
       9. August 2018      10:00 – 22:00 Uhr
       10. August 2018     10:00 – 23:00 Uhr
       11. August 2018     10:00 – 23:00 Uhr
       12. August 2018     10:00 – 20:00 Uhr

       Aufbau
       08. August. 2018, 8.00 – 22.00 Uhr

       Abbau
       13. August.2018,

       Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an die GABS UG

       GABS UG
       Postfach 05, 72185 Empfingen, Tel: +49 152 10610374
       E-mail: info@gabs-germany.com
       Internet: www.gabs-germany.com

                                                                                                                                  4
I.      B2C Standanmeldung "Afrika Kreativ Markt "

1. Rechnungsanschrift

Firma:……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….
Ansprechpartner: ( )Herr ( )Frau
Vorname:…………………………………………………………………… Name:………………………………………………………………………..
Straße/Nr.:……………………………………………………………………………………………………………………………………………………….
PLZ / Ort:………………………………………………………………………………………………. Staat:……………………………………………….
Tel:....................................................................................... Fax:……………………………………………………………………….
Email:……………………………………………………………………………… Web:………………………………………………………………………

2. Stand Angaben bitte ankreuzen!

         Kategorie                         Größe                   Preis                                 Art
                                       Front x Tiefe = m²         zzgl MwSt
                              ( ) 3m x 3m = 9 m²                   300 €       ( ) Reihenstand, 1 Seite offen
                              ( ) 4m x 3m =12 m²                   330 €       ( ) Eckstand, 2 Seiten offen + 5% Zuschlag
( ) Verkaufstand**            ( ) 5m x 3m =15 m²                   360 €       ( ) Blockstand, 4 Seiten offen + 10% Zuschlag
                              ( ) 6m x 3m =18 m²                   390 €
                           ( ) F…...... X T……...=……….m²
( ) Cafe*                  F….... ..X T……...=……....m²              600 €                                       Wasser Anschluss
( ) Getränke "Cocktails" * F…...... X T…..….=…..…..m²              700 €                                          ( ) Ja
( ) Essenstand**           F……... X .T……...=…..…..m²              1.500 €                                         ( ) Nein
( ) Crepes Stand*          F……... X .T…..….=……....m²               500 €
* max größe 9m²
** max größe 36m²
                                     Strom Anschluss              pro Stk       Stk         Optional              pro Stk          Stk
                                                                  zzgl.MwSt                                       zzgl.MwSt
                              ( ) 10A/230V/Schuko                   50 €                ( ) Tische                  20 €
                              ( ) 16A/380V/CEE                     100 €                ( ) Bänke                   10 €
                              ( ) 32A/380V/CEE                     150 €

3. Vereinen & Information Stand

        Kategorie                         Größe                        Preis                         Strom Anschluss
                                                                                                                               Preis
( ) Verein
                           ( ) 3m x 3m = 9m²                          100 €           ( ) 10A/230V/Schuko                      50 €
( ) Information            ( ) 4m x 3m = 12m²                         150 €           ( ) 16A/380V/CEE                         100 €
                                                                                      ( ) 32A/380V/CEE                         150 €

                                                                                                                               5
4. Tätigkeitbereich Angeben (Verkaufstand)

5. Angebot Liste für Gastronomie( Essen- / Getränkeverstand) eintragen oder anhängen

6. Obligatorischer Ausstellereintrag und Werbemittel

Der Grundeintrag im offiziellem Ausstellerverzeichnis sowie im Internet ist obligatorisch und wird mit 35,-€ zzgl.
MwSt berechnet. Der Betrag wird mit der Standmiete erhoben.

7. Zahlungen

( ) PayPal                                  ( ) Überweisung                              ( ) SEPA-Lastschrift

8. Verbindliche Anmeldung

Mit meiner Unterschrift akzeptiere ich und erkläre ich mich, als Mieter, die obigen AGBs und die
Teilnahmebedingungen gelesen und verstanden habe und melde ich mich verbindlich zum GaiExpo / Int. Afrika
Festival an.

Wir sind mit der Weitergabe der E-Mail Adresse an Unternehmen der GABS UG, ihren offiziellen
Partnerunternehmen im In- und Ausland und Auslandsvertretungen zu den in den Datenschutzbestimmungen
genannten Zwecken (s. Punkt IV. Datenschutzbestimmungen) einverstanden und können diese Einwilligung
jederzeit widerrufen. Eine Weitergabe an sonstige Dritte ist ausgeschlossen.

Wir stimmen zu E-Mail ( ) (bitte markieren)
( ) Mit dieser Anmeldung erkennen wir die Datenschutzbestimmungen, die Teilnahmebedingungen und die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Messen und Ausstellungen der GABS UG an. Erfüllungsort und
Gerichtsstand: Horb a.N, Deutschland.

……………………………………………………                                       ……………………………………………………………

        Ort/Datum                                             Firmenstempel/Rechtsverbindliche Unterschrift

                                                                                                                 6
II.    Teilnahmebedingungen

1. Anmeldung und Vertrag
Ein Stand Bestellung erfolgt unter Anerkennung dieser Allgemeinen Ausstellungsbedingungen der GaiExpo / GABS UG in
Form der ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulare. Erst mit der schriftlichen Standbestätigung bzw. der
Rechnungsstellung der GABS UG kommt der Mietvertrag zwischen dem Aussteller und der GABS UG zustande.

Die Zusendung bzw. die Bereitstellung der Anmeldeformulare im Internet begründen keinen Anspruch auf Zulassung.
Der Aussteller hat zudem, die von ihm angemeldeten Mit-Aussteller, auf der Veranstaltung beschäftigten Personen sowie
seinen sonstigen Erfüllungsgehilfen über die Allgemeinen Ausstellungsbedingungen der GABS UG zu informieren und zu
instruieren.

Mit der Anmeldung erteilt der Aussteller verbindlich seine Zustimmung zur Eintragung seiner Daten ins
Ausstellerverzeichnis zum Print und Online. Dieser Eintrag ist kostenpflichtig und wird mit der Standmiete erhoben (siehe
Punkt 3). Soweit die Pflichtangaben bis zur gestellten Frist (wird dem Aussteller mit Rechnungsstellung schriftlich bekannt
gegeben) nicht übermittelt werden, so werden diese von den vorhandenen Unterlagen übernommen.

Rechtliche Ansprüche aus fehlerhaften, unvollständigen oder nicht erfolgten Eintragungen können nur im Falle von Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit seitens der GABS UG oder ihrer Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden.

2. Standplatzierung
Die Standeinteilung erfolgt durch die GaiExpo-/GABS UG nach Gesichtspunkten, die durch das Konzept der Veranstaltung
gegeben sind, wobei das Eingangsdatum der Anmeldung nicht maßgebend ist. Besondere Wünsche des Ausstellers werden
nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Standeinteilung wird schriftlich, im Regelfall gleichzeitig mit der Zulassung und der
Bekanntgabe der Platz- und Standnummer mitgeteilt.

Der Aussteller muss damit rechnen, dass aus technischen Gründen eine geringfügige Beschränkung des zugeteilten Standes
erforderlich ist. Diese darf in der Breite und Tiefe höchstens je 10 cm betragen und berechtigt nicht zur Minderung der
Standmiete. Eine Verlegung des Standes darf nur aus zwingenden Gründen erfolgen. Die GaiExpo-/GABS UG hat dem
betroffenen Ausstellereine/n möglichst gleichwertige/n Stand/Fläche zu geben.
     
Der Aussteller ist in diesem Fall berechtigt, innerhalb 2 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Verlegung ohne
gegenseitige Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Ausgenommen hiervon ist
die Verschiebung eines Standes um einige Meter in derselben Halle.

Die GaiExpo-/GABS UG behält sich vor, die Ein- und Ausgänge, die Notausgänge sowie die Durchgänge aus zwingenden
Gründen zu verlegen. Änderungen der Lage, der Art oder der Maße des Standes hat die GaiExpo-/Ausstellungsleitung
unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

3. Standmiete und Kosten
Die Standmietenpreise, die Zuschläge für Eck-, Reihen- und Blockstände sowie die Gebühr für den obligatorischen
Ausstellereintrag sind dem jeweiligen Anmeldeformular zu entnehmen. Der Preis errechnet sich aus den angegebenen
Meter Nettopreis und der zugelassenen Standfläche zzgl. der anfallenden Zuschläge und dem obligatorischen
Ausstellereintrag sowie der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Die Mindeststandgröße ist im Anmeldeformular
festgelegt.

4. Zulassung
Über die Zulassung des Ausstellers und der einzelnen Ausstellungsgegenstände entscheidet GaiExpo-/GABS UG. Die GABS
UG ist berechtigt, aus konzeptionellen Gründen eine Beschränkung der angemeldeten Ausstellungsgegenstände sowie eine
Veränderung der angemeldeten Fläche vorzunehmen. Produkte, die nicht dem Angebotsverzeichnis der Veranstaltung
entsprechen, dürfen nicht ausgestellt werden.

Die Messe Halle kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht
ausreicht, einzelne Aussteller von der Teilnahme ausschließen. Sie kann, wenn es für die Erreichung des
Veranstaltungszweckes erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Ausstellungsgruppen beschränken. Ein
Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden. Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die
Voraussetzung für die Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben sind.

Ergeben sich berechtigte Reklamationen oder Beanstandungen auf die angebotenen Waren oder eine beteiligten
Ausstellers, ist die GABS UG berechtigt, sofort angemessene Maßnahmen zur Behebung zu treffen. Das Ausstellen nicht
gemeldeter oder nicht zugelassener Waren auf der Veranstaltung ist unzulässig. Der Aussteller versichert, dass die von ihm

                                                                                                                              7
gemeldeten Ausstellungsgegenstände seiner uneingeschränkten Verfügungsmacht unterliegen und er über eventuell
notwendige behördliche Genehmigungen bzw. Erlaubnisse zum Betrieb verfügt.

Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht, soweit sich ein solcher nicht aus dem Gesetz ergibt. Ein Aussteller kann
sich nicht auf eine Teilnahme vorangegangener Veranstaltungen berufen. Aussteller, die in der Vergangenheit ihren
finanziellen Verpflichtungen gegenüber der GABS UG nicht bzw. verspätet nachgekommen sind, gegen die Allgemeinen
Ausstellungsbedingungen der GaiExpo/ GABS UG oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen haben, können vom
Zulassungsverfahren ausgeschlossen werden.

5. Haftung und Versicherung
Die GABS UG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Aussteller Schadensersatzansprüche geltend
macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit die GABS UG
keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird sowie im Falle einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht durch die GABS UG, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Die
verschuldensunabhängige Haftung von der GABS UG für bereits vorhandene Mängel nach § 536 a Abs. 1 BGB
wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Die GABS UG haftet insoweit insbesondere nicht für das Ausstellungsgut oder Standausrüstung sowie etwaige Folgeschäden
des Ausstellers. Schäden sind unverzüglich, spätestens jedoch am Abbau Tag der Veranstaltung der GABS UG zu melden. Im
Schadensfall erstattet die GABS UG die Höhe des Zeitwertes bei Vorlage eines schriftlichen Nachweises der
Anschaffungskosten. Ein Ersatz von Schäden ist ausgeschlossen, wenn eine verspätete Schadensmeldung eintrifft.

Der Aussteller haftet für von ihm vertretene Schäden, unabhängig ob sie durch ihn selbst, seinem Personal oder
Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Deswegen wird Ausstellern dringend nahe gelegt, ihre Ausstellungsgegenstände und
ihre Haftpflicht auf eigene Kosten zu versichern. Die vorgenannten Haftungsregelungen gelten entsprechend für alle
Leistungen, die von der GABS UG im Zusammenhang mit der Beteiligung des Ausstellers an der Veranstaltung erbracht
werden.

6. Beendigung des Vertrages
Die GABS UG ist befugt vom Vertrag sowie etwaigen Verträgen zu Serviceleistungen zurück zu treten bzw. diese
fristlos zu kündigen, wenn der Aussteller Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag oder den Allgemeinen
Ausstellungsbedingungen der GABS UG nach erfolgter Fristsetzung nicht nachkommt. Im Falle einer Kündigung des
Vertrages aus den vorgenannten Gründen steht der GABS UG ein Schadensersatz zu. Dieser entspricht den Bestimmungen
der Allgemeinen Ausstellungsbedingungen der GABS UG.

7. Preise
Alle von GABS UG veröffentlichen Preise (Anmeldeformulare, Standausstattungsbestellscheine, Formulare etc.)
sind Nettopreise und gelten zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

8. Zahlungsbedingungen
Die im Punkt 3 genannten Kosten werden dem Aussteller in Rechnung gestellt, auf der die Fälligkeit der Zahlung
ausgewiesen ist. Die Zahlung muss ohne Abzug bis zu diesem genannten Termin auf dem Konto der GABS UG verbucht sein.
Die Zahlungstermine sind einzuhalten.

Beanstandungen der Rechnung sind unverzüglich, jedoch bis spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt schriftlich der GABS
UG mitzuteilen. Rechnungen, die 6 Wochen vor der Veranstaltung ausgestellt werden, sind sofort zur Zahlung in voller Höhe
fällig. Die vorherige und vollständige Bezahlung ist Voraussetzung für den Bezug der angemieteten Standfläche.
Alle Rechnungsbeträge sind ohne Abzug von Spesen und in Euro unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer auf das
ausgewiesen Konto zu überweisen. Von Fälligkeit an werden Verzugszinsen berechnet. Diese betragen 3% über dem
Basiszins der EZB festgelegten Diskontsatz.

Die GaiExpo-/GABS UG kann nach vergeblicher Mahnung und bei entsprechender Ankündigung über nicht voll bezahlte
Stände anderweitig verfügen. Sie kann in diesem Falle die Überlassung des Standes und die Ausgabe der Aussteller-
Ausweise verweigern. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen und den daraus entstehenden Kosten steht der GABS UG an
den eingebrachten Messe-/Ausstellungsgegenständen das Vermieter-Pfandrecht zu.

Die GABS UG haftet nicht für unverschuldete Beschädigungen und Verluste der Pfandgegenstände und kann nach
schriftlicher Ankündigung diese freihändig verkaufen. Es wird dabei vorausgesetzt, dass alle vom Aussteller eingebrachten
Gegenstände unbeschränktes Eigentum des Ausstellers sind.

                                                                                                                            8
9. Standgestaltung und Standbetrieb
Am Stand sind für die gesamte Dauer der Veranstaltung in einer für Jedermann erkennbaren Weise Name des
Standinhabers anzubringen. Aufbaues ist Sache des Ausstellers. Strom und Wasser Anschlüsse müssen deklariert werden
sonst wird nicht zu Verfügung gestellt. Eine Überschreitung der Standbegrenzung ist in jedem Falle unzulässig.

Die GaiExpo-/GABS UG kann verlangen, dass Ausstellungsstände, deren Aufbau nicht genehmigt ist bzw. nicht den
Ausstellungsbedingungen entspricht, geändert oder entfernt werden. Kommt der Aussteller der schriftlichen Aufforderung
innerhalb 24 Stunden nicht nach, so kann die Entfernung oder Änderung durch die GaiExpo-/GABS UG auf Kosten des
Ausstellers erfolgen. Muss aus dem gleichen Grunde der Stand geschlossen werden, so ist ein Anspruch auf Rückerstattung
der Standmiete nicht gegeben.

Bei allen Aufbauarbeiten sind auf vorhandene Versorgungsleitungen, Verteilersäulen etc. Rücksicht zu nehmen. Soweit
solche innerhalb der Standfläche sich befinden, müssen sie jederzeit zugänglich sein. Bauelemente, Standbeschilderungen
und Fahnen müssen so gehalten sein, dass eine unzumutbare Beeinträchtigung des Nachbars unterbleibt. Das Lagern,
Vorführen und Vertreiben von Gegenständen, die als gefährliche Güter bezeichnet werden oder generell Menschen und
Sachen gefährden können, bedarf der vorherigen Genehmigung der GABS UG.

Präsentationen dürfen nur auf der gemieteten Standfläche erfolgen und müssen so angeordnet sein, dass akustische und
visuelle Belästigungen der Standnachbarn oder Behinderungen der Gangflächen nicht entstehen. Bei Zuwiderhandlungen ist
die GaiExpo-/GABS UG berechtigt, belästigende bzw. behindernde Präsentationen zu untersagen.

10. Reinigung und Müllentsorgung
Der Aussteller ist für die Reinigung und Abfallentsorgung seines Standes während der gesamten Veranstaltung
verantwortlich. Für die Entsorgung der Abfälle von allen Aussteller in Ihrem Tätigkeitsbereich wird eine Pauschale Gebühr
von 50 € bis 100 € verlangt (Betroffen: Kreativ Markt)

11. Werbung
Werbung jeder Art, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen und die Ansprache von Besuchern, ist nur
innerhalb des Standesgestattet. Der Betrieb von Lautsprecheranlagen, Musik-/Lichtbilddarbietungen und AV-Medien jeder
Art – auch zu Werbezwecken – durch den Aussteller bedarf ausdrücklicher Genehmigung und ist rechtzeitig anzumelden.
Die Verteilung von Drucksachen und/oder Werbemitteln außerhalb der Stände ist nicht gestattet bzw. bedürfen der
kostenpflichtigen Genehmigung durch die Projektleitung.

12. Rücktritt
Wird nach verbindlicher Anmeldung oder nach erfolgter Zulassung ausnahmsweise von der GABS UG ein Rücktritt
zugestanden, so sind 25% der Miete als Kostenentschädigung sowie die auf Veranlassung des Ausstellers bereits
entstandenen Kosten aus bereits erteilten Aufträgen zu entrichten. Dem Aussteller wird im konkreten Fall ausdrücklich das
Recht eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass der GABS UG kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

Der Antrag auf Rücktritt kann nur schriftlich erfolgen. Er ist nur dann rechtswirksam vereinbart, wenn die GABS UG
ebenfalls schriftlich ihr Einverständnis gibt. Die GaiExpo-/GABS UG kann die Entlassung davon abhängig machen, dass der
gemietete Stand anderweitig vermietet werden kann. Neu Vermietung entspricht einer Entlassung aus dem Vertrag, jedoch
hat evtl. der Erstaussteller die Differenz zwischen der tatsächlichen und der erzielten Miete zu tragen.

Kann der Stand nicht anderweitig vermietet werden, so ist die GaiExpo-/GABS UG berechtigt, im Interesse des Gesamtbildes
einen anderen Aussteller auf den nicht bezogenen Stand zu verlegen oder den Stand in anderer Weise auszufüllen. In
diesem Falle hat der Aussteller keinen Anspruch auf Minderung der Standmiete. Die entstehenden Kosten für Dekoration
bzw. Ausfüllung des nicht bezogenen Standes gehen zu Lasten des Ausstellers.

13. Absage, Verlegung und Veränderung der Veranstaltung
Die GABS UG ist berechtigt, aus ihr nicht verschuldeten Gründen unter Berücksichtigung der Interessen der Aussteller,
die Veranstaltung abzusagen, zeitlich zu verlegen oder die Dauer zu verkürzen. Die GABS UG informiert die Aussteller
darüber rechtzeitig schriftlich. Mit dieser Mitteilung wird die Veränderung Bestandteil des Vertrages. Die GABS UG hat das
Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn nicht die erforderliche Mindestanzahl an Ausstellern und Fläche eingeht, so dass
eine Durchführung wirtschaftlich nicht zu vertreten ist.

Findet die Veranstaltung aus nicht von der GaiExpo /GABS UG vertretbaren Gründen oder aufgrund Höherer Gewalt nicht
statt, kann die GABS UG einen Kostenbeitrag von 25 % der Standmiete verlangen. Außerdem sind die auf Veranlassung des
Ausstellers bereits entstandenen Kosten zu entrichten. Wird die Veranstaltung zeitlich verlegt, so kann der Aussteller nur
dann eine Entlassung aus dem Vertrag verlangen, wenn der neue Termin sich mit dem Termin einer bereits fest gebuchten
Veranstaltung überschneidet.

Wird eine Veranstaltung verkürzt, so hat der Aussteller nicht das Recht, eine Entlassung aus dem Vertrag zu veranlassen.
Eine Ermäßigung auf die Standmiete tritt nicht ein. Wird eine begonnene Veranstaltung aufgrund Höherer Gewalt oder aus
anderen nicht von der GABS UG vertretbaren Gründen gekürzt, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf vollständige oder
                                                                                                                            9
teilweise Rückzahlung der geleisteten Zahlungen. Schadensersatzansprüche sind im jedem Fall für beide Teile
ausgeschlossen.

14. Reklamationen
Reklamationen sind der GABS UG unverzüglich nach Bezug des Standes mitzuteilen, so dass die GABS UG etwaige Mängel
abstellen kann. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden und führen zu keinen Ansprüchen gegen die
GABS UG.

15. Aufbau
Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand innerhalb der in den „Wichtigen Messeinformationen“ angegebenen Fristen fertig
zu stellen. Ist mit dem Aufbau des Standes am Tage bis zur Eröffnung der Veranstaltung nicht begonnen worden, so kann
die GABS UG über den Stand anderweitig verfügen.

Der Aussteller haftet der GaiExpo-/GABS UG in diesem Falle für die vereinbarte Standmiete und darüber hinaus für weitere
entstehende Kosten. Schadenersatzansprüche durch den Aussteller sind in jedem Falle ausgeschlossen. Beanstandungen
der Lage, Art oder Größe des Standes müssen vor Beginn des eigenen Aufbaues der GaiExpo-/GABS UG schriftlich gemeldet
werden. Alle für den Aufbau verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar sein.

16. Behördliche Genehmigungen
Behördliche Genehmigungen wie die GEMA, Anmeldung von Lebendtieren, Alkoholausschank etc. hat der Aussteller
rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bei den zuständigen Behörden anzumelden und ist ausschließlich für die Entrichtung
der jeweiligen Gebühren zuständig. Etwaige Schadensersatzansprüche an die GABS UG wegen nicht erteilter
Genehmigungen sind ausgeschlossen.

17. Ordnung/Hausrecht
Laute Musik an den Ständen ist ab 23.00 Uhr verboten.
Ausstellers müssen sich an die polizeilichen Auflagen halten (Öffnungszeiten, Musik, Hygiene Vorschriften, usw…). Bei
Nichteinhaltung der Marktregeln behält sich der Veranstalter Sanktionen oder Ausschlüsse vom Markt vor.

18. Änderungen
Alle Änderungen bezüglich des Vertrages oder der Allgemeinen Ausstellungsbedingungen der GABS UG bedürfen
zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

19. Verwirkungsklausel
Ansprüche der Aussteller gegen GABS UG, die nicht spätestens eine Woche nach Veranstaltungsende schriftlich
geltend gemacht werden, sind verwirkt.

20. Salvatorische Klausel
Sollte eine Vertragsbestimmung bzw. Allgemeinen Ausstellungsbedingung ungültig sein, berührt dies nicht den Fortbestand
des übrigen Vertrages bzw. den der übrigen Allgemeinen Ausstellungsbedingung. Die ungültige Klausel wird- soweit
vorhanden- durch die entsprechende gesetzliche Vorschrift ersetzt

21. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich Deutsches Recht.
Erfüllungsort ist Horb a. N, wenn Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden.
Gerichtsstand ist für beide Vertragspartner das Amtsgericht Horb a.N

Stand: 30. März 2018 /alle vorherigen Versionen verlieren ab sofort ihre Gültigkeit .

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III.     Datenschutzbestimmungen

Datenschutz hat bei der GABS UG hohe Priorität. Die Sicherheit Ihrer personenbezogenen
Daten, die Sie uns dafür in Ihrer Standanmeldung zur Verfügung gestellt haben, ist uns daher
ein wichtiges Anliegen. Wir tragen mit notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen
dafür Sorge, dass Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ausschließlich zu
den definierten Zwecken genutzt werden.

Dabei gelten folgende Grundsätze:

Wir erheben, nutzen und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten für die Begründung,
Durchführung und Abwicklung Ihres Vertragsverhältnisses mit der GABS UG und zu Zwecken der Marktforschung.

Dazu gehören der Firmenname und der Name des Ansprechpartners, die Straße und Hausnummer, die Postleitzahl und der
Ort, das Land, die Telefonnummer, die Faxnummer und die E-Mail-Adresse. Diese Angaben gewährleisten Ihre GaiExpo
Teilnahme.

Um unsere vertraglichen Verpflichtungen erfüllen zu können, leiten wir Ihre Daten teilweise an Partnerunternehmen der
GABS UG weiter, die die personenbezogenen Daten in unserem Auftrag verarbeiten. Zu diesen Basis-Leistungen gehören
z.B. die Rechnungslegung, der Standaufbau und der Ausstellereintrag.

Einwilligung in Beratung, Information (Werbung) und Marketing

Um Ihren Messeauftritt zu optimieren, geben wir Ihre Daten an unsere offiziellen Partnerunternehmen auch zu dem Zweck
weiter, dass diese Ihnen eigene Zusatz Leistungen wie z. B. Sondereinträge, Bannerwerbung, Standbausonderleistungen,
Catering, Logistik, Messezeitung usw. anbieten können.

Die personenbezogenen Daten dürfen zu den genannten Zwecken auch an die offiziellen Auslandsvertretungen und
Partnerunternehmen der GABS UG im Ausland übermittelt werden.

Wir stellen Ihre personenbezogenen Daten auch Konzernunternehmen zur Verfügung, die
Ihnen ähnliche Leistungen anbieten, bei denen wir davon ausgehen, dass sie für Ihr Unternehmen
von Interesse sind.

Falls Sie damit nicht einverstanden sind, streichen Sie bitte diesen Punkt. Eine Streichung hat keinen
Einfluss auf das Vertragsverhältnis als solches.

Diese Einwilligungserklärung können Sie jederzeit gegenüber der GABS UG widerrufen.
Bitte wenden Sie sich dafür an Ihren zuständigen Vertreter bei der GaiExpo.

Sollten Sie auf dieser Vorlage Streichungen vorgenommen haben, senden Sie uns diese Vorlage
bitte zusammen mit der Standanmeldung zurück.
Danke!

                                                                                                                        11
IV.         Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Standanmeldung                                               5 Zahlungsbedingungenen                                          10 Umweltschutz
Die Anmeldung zum Veranstaltung erfolgt auf dem                Die Standmiete laut Auftragsbestätigung ist bis zu den in den    Der Aussteller ist verpflichtet, sich umweltgerecht zu
Vordruck „Standanmeldung“. Der Vordruck ist sorgsam            besonderen Teilnahmebedingungen angegebenen Terminen             verhalten.
auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Die        unter Angabe der Rechnungsnummer auf eines der auf der
Anmeldung ist ein unwiderrufliches Vertragsangebot an          Rechnung angegebenen Konten der Veranstalter zu zahlen.          11 Erscheinungsbild
GABS UG, an das der Aussteller bis zum Beginn der              Die Beträge werden mit der Rechnungsstellung fällig.             Der Ausstellungsstand muss dem Gesamtplan der
Veranstaltung gebunden ist.                                                                                                     Ausstellung angepasst sein. Der Veranstalter behält
                                                               5.1 Abtretung, Aufrechnung                                       sich vor, den Aufbau unpassend oder unzureichend
1.2 Vertragsinhalt                                             Die Abtretung von Forderungen gegen Der Veranstalter ist         ausgestalteter Stände zu untersagen.
Wesentliche Bestandteile des Vertrages sind                    ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Forderungen ist nur mit
a) das Anmeldeformular,                                        unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten                   12 Datenschutzrechtliche Bestimmungen
b) die besonderen Teilnahmebedingungen,                        Gegenforderungen zulässig.                                       Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass
c) die in den Aussteller-Service-Unterlagen enthaltenen                                                                         der Veranstalter personenbezogene Daten und
Regelungen,                                                    5.2 Beanstandungen                                               Geschäftsdaten gemäß Bundesdatenschutzgesetz
d) die allgemeinen Geschäftsbedingungen.                       Beanstandungen der Rechnungen können nur berücksichtigt          auch unter Einsatz automatischer Datenverarbeitung
Im Falle der Nichtübereinstimmung gelten die Regelungen        werden, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach                     zu geschäftlichen Zwecken speichert, verarbeitet oder
in der oben bezeichneten Reihenfolge.                          Rechnungserteilung schriftlich gegenüber den Veranstalter        weiterleitet, soweit dies für die Zwecke der
                                                               erfolgen.                                                        Veranstaltung oder der mit der Veranstaltung
1.3 Einbeziehung der Vertragsbedingungen                                                                                        verbundenen Unternehmen erforderlich ist oder ein
Mit der Unterzeichnung der Standanmeldung                      5.3 Der Aussteller haftet nach den gesetzlichen                  sonstiges berechtigtes Interesse besteht.
erkennt der Aussteller die Geschäfts und                       Bestimmungen. Der Abschluss einer
Teilnahmebedingungen sowie die in den Aussteller-Service-      Ausstellerversicherung wird empfohlen.                           13 Schlussbestimmungen
Unterlagen enthaltenen Regelungen als verbindlich an. Er                                                                        13.1 Schriftform
hat dafür Einzustehen, dass auch die von ihm auf der           6 Nichtteilnahme des Ausstellers                                 Abweichungen vom Inhalt dieses Vertrages sowie
Veranstaltung beschäftigten Personen den gesamten              Die Standmiete ist auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn    Neben Abmachungen sind nur dann rechtsverbindlich,
Vertrag erhalten.                                              der Aussteller seine Teilnahme absagt oder ohne eine solche      wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt
                                                               Absage an der Veranstaltung nicht teilnimmt.                     wurden.
2 Vertragsschluss                                              Sagt der Aussteller seine Teilnahme ab und gelingt eine
Über die Annahme des Angebotes entscheidet der                 anderweitige Vermietung des Standes, behält der Veranstalter     13.2 Deutsches Recht
Veranstalter durch eine schriftliche                           gegen den Erstmieter einen Anspruch auf Kostenbeteiligung in     Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem
Auftragsbestätigung (Zulassung des Ausstellers                 Höhe von 25% der in Rechnung gestellten Standmiete. Die          Vertragsverhältnis und aus Anlass dieses Vertrages
und der angemeldeten Ausstellungsgüter).                       volle Standmiete ist dann zu entrichten, wenn der Veranstalter   unterliegen dem Recht der Bundesrepublik
                                                               die vereinbarte Standfläche weiter -vermietet, die               Deutschland.
2.1 Beschränkung der Aussteller und                            Gesamtmietfläche sich jedoch durch die Absage /
Ausstellungsgüter                                              Nichtteilnahme vermindert. Dem Aussteller bleibt der             13.3 Gerichtsstand
Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten            Nachweis vorbehalten, dass der der Veranstalter diese Kosten     Als Gerichtstand gilt das Landgericht Horb a.N
Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende          nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden sind. Die
Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller von der Teilnahme   Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt                   13.4 Verjährung
ausschließen sowie die Veranstaltung auf bestimmte             vorbehalten.                                                     Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter
Ausstellergruppen beschränken, falls dies für die Erreichung                                                                    verjähren in 3 Monaten, soweit nicht zwingende
des Veranstaltungszwecks erforderlich ist. Entsprechendes      7 Rücktritt der Veranstalter                                     gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.
gilt für die Ausstellungsgüter.                                Der Veranstalter ist zum Rücktritt berechtigt, wenn:
                                                               a) die vollständige Mietzahlung nicht bis spätestens zu dem in
                                                                                                                                14) Fotografien und Film, Video und
3 Grundsätze                                                   der Rechnung festgelegten Zeitpunkt eingegangen ist und der
                                                                                                                                Tonaufnahmen
Der Veranstalter teilt den Stand unter Berücksichtigung des    Aussteller auch nicht nach Ablauf einer ihm gesetzten
Themas und der Gliederung der jeweiligen Veranstaltung         Nachfrist zahlt;                                                 GABS UG ist berechtigt, Fotos zu machen,
sowie der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten zu.           b) der Aussteller gegen das Hausrecht verstößt und sein          Zeichnungen anzufertigen oder Filme oder Videos
Standwünsche werden nach Möglichkeit beachtet.                 Verhalten auch nach Abmahnung nicht einstellt;                   zu machen Aufzeichnungen von Veranstaltungen
                                                                                                                                auf der Messe, von Bauwerken und Ständen oder
3.1 Austausche, Überlassung an Dritte                          8 Ausfall der Veranstaltung                                      von Exponaten und diese für Werbezwecke oder
Ein Austausch des zugeteilten Standes mit einem anderen        Kann der Veranstalter aufgrund eines Umstandes, den weder        zur Veröffentlichung in den Medien zu
Aussteller sowie eine teilweise oder vollständige              sie noch der Aussteller zu vertreten hat, die Veranstaltung      verwenden. Keine Einwände für Aus welchem
Überlassung des Standes an Dritte ist ohne entsprechende       nicht abhalten, so entfällt der Anspruch auf die Standmiete.     Grund auch immer die Aussteller sich unterhalten
Vereinbarung mit GABS UG nicht gestattet.                                                                                       werden. Dies gilt auch für Fotos oder Aufnahmen,
                                                               8.1 Begonnene Veranstaltung                                      die direkt von der Presse oder Television mit
4 Ausstellungsgüter                                            Muss der Veranstalter aufgrund des Eintrittshöherer Gewalt       Genehmigung von GaiExpo gemacht wurden.
Es können nur die vereinbarten Ausstellungsgüter               eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder absagen, so hat
ausgestellt werden                                             der Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass
                                                                                                                                14.1 Fotografie
                                                               der Standmiete.
4.1 Ausschluss
                                                                                                                                Die Aufnahme von Fotos, Filmen oder Videos im
Der Veranstalter kann verlangen, dass Ausstellungsgüter        9 Hausrecht                                                      Auftrag von Ausstellern während des Tages
entfernt werden, die in dem Standmietenvertrag nicht           Der Aussteller unterliegt während der Veranstaltung auf dem      Öffnungszeiten der Veranstaltung dürfen nur von
enthalten war oder sich als belästigend oder gefährlich        gesamten Gelände dem Hausrecht der Veranstalter.                 Fotografen, Film oder Video durchgeführt werden
erweisen oder mit dem Veranstaltungsziel nicht vereinbar                                                                        Produktionsunternehmen, die somit von der GABS
sind. Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so entfernt        9.1 Parkplätze                                                   UG autorisiert und im Besitz der entsprechenden
GABS UG die Ausstellungsgüter mit gerichtlicher Hilfe auf      Parkplatzwünsche der Aussteller auf dem Ausstellungsgelände      bestehen. Diese Genehmigung gilt auch vor und
Kosten des Ausstellers.                                        werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf         nach den täglichen Öffnungszeiten von das
                                                               einen Parkplatz besteht nicht.                                   Ereignis. Anderen Fotografen oder
4.2 Ausstellungsgüter sind mit deutlich lesbaren                                                                                Produktionsfirmen wird der Zutritt nicht gestattet
Preisschildern zu versehen. Der Aussteller hat insbesondere    9.2 Zufahrt zum Festivalgelände                                  zum Messegelände.
die Gewerbe-und gesundheitspolizeilichen Genehmigungen         Während der Veranstaltung haben Fahrzeuge, die nicht über
zu beschaffen und einzuhalten.                                 eine Genehmigung verfügen, keine Einfahrtsberechtigung in
                                                                                                                                15 Catering-Dienstleistungen
                                                               das Innengelände. Die Anlieferung von Waren und Ähnliches
                                                               ist in den Teilnahmebedingungen geregelt.                        Der Catering-Service in der GaiExpo-B2B-Abteilung
                                                                                                                                wird ausschließlich vom GABS UG Catering-Service
                                                                                                                                angeboten

                                                                                                                                                                     12
VAT FORM
Company:………………………………………………………………………………………… Legalform:………………………………………..

Street, number:…….………………………………………………………………………………………………………….……………………………

Postal Code:………………………………………… City:…………………………………………….………………………………………………..

Country :…………………………………….………………………… Phone:………………………………………………………………………….

Email:……………………………………………………………………………………………………………………………..………………………………

Please mark the appropriate box

         Business, resident in the European Union
         ( ) The company qualifies as an entrepreneur in terms of VAT and is established in the EU (sect. 2
         German VAT Act, article 9 EC VAT Directive)
         The Company is registered with the tax office under the name and address mentioned above. For any
         services rendered to us by GABS UG the following VAT Identification Number shall be used:

         Valid VAT Identification Number:……………………………………………………………………………………………………
         Please note that we will verify the VAT ID mentioned via VIES (VAT Information Exchange System)
         which is provided by European Authorities. If there is a mismatch between your information and the
         database the VAT ID will be regarded as being invalid.

         Business, resident outside the European Union
         ( ) The Company is established outside the European Union. The Company is registered with the tax
         office under the name and address mentioned above.

         For any services rendered by GABS UG, please refer to our enclosed tax residency certificate
         (business certificate, commercial register extract) and the informal English translation.

         Please note that GABS UG reserves the right to refuse the confirmation provided by the customer, if
         these documents are not considered as being sufficient to confirm the tax residency of the customer.

We confirm that all services which are ordered and rendered under this agreement will be used for business
purposes. The VAT Identification number / confirmation of tax residency shall be used by GABS UG for any
services requested under this agreement. We will inform GABS UG about any changes in that respect
immediately.

This declaration of consent can be withdrawn at anytime in written form, which is to be addressed to GABS
UG, Postfach 05, D-72185 Empfingen. We are aware that if we are not a registered company or the
documentation provided is insufficient (non verification of the enterprise), GABS UG will be obliged under the
German VAT law to charge German VAT, in addition to the agreed net amount.

…………………………………………………                                        …………………………………………………………….

            Place, Date                                          Company Stamp, Signature

                                                                                                             13
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