STEUERLICHE BEHANDLUNG VON

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STEUERLICHE
  BEHANDLUNG VON
(WERBE-)GESCHENKEN
                                                                                                                           Steuerberaterin,
                                                                                                                           Diplom Finanzwirtin (FH)

         Was es zu beachten gilt,
  damit Geschenke nicht (S)teuer werden
                                                                                                                           Jutta Liess
                                                                                                                           Traunreut

    © S t B i n D i p l . F W i n ( F H ) J u t t a L i e s s * Tr a u n r e u t * s t b . l i e s s @ o n l i n e . d e
(Werbe-)Geschenke

Steuerliche
Folgen, die
Geschenke            Keine                                  Beschenkter muss              Schenker muss evtl.
               Betriebsausgaben                                    evtl.                     Umsatzsteuer
auslösen         beim Schenker                              Einkommensteuer                auf die Schenkung
                     wegen                                       zahlen                          zahlen
können        Betragsüberschreitung                               oder                             oder
                      oder                                    Schenker kann               kann Vorsteuer aus
              Aufzeichnungsfehlern                           Pauschalsteuer              der Anschaffung nicht
                                                               übernehmen                       abziehen

                                     Abb. 1: Drei steuerliche Problemkreise bei Werbeartikeln

               © StBin Dipl. FWin (FH) Jutta Liess * Traunreut * stb.liess@online.de
Betrieblich veranlasste Geschenke

                                   Zwei steuerliche Abzugsbeschränkungen

Steuerliches
Abzugsverbot             Maximal bis zu
                                                                                         Besondere
                            35 Euro
                            pro Jahr                                                   Aufzeichnungs-
                         pro Empfänger
                                                                                          pflichten
                        (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG)                                          (§ 4 Abs. 7 EStG)

                                 Abb. 2: Zweifache Prüfung für den steuerlichen Abzug von Werbeartikeln

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Alle Geschenke an eine Person in
               einem Jahr
                     (auch „Aufmerksamkeiten“ aus
                      persönlichem Anlass)
Wertegrenze   Die Freigrenze gilt betriebsbezogen
35 Euro
              Bei Überschreiten wird Gesamtbetrag
               korrigiert
              Maßgeblich sind die Anschaffungs-
               bzw. Herstellungskosten

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DIESE AUFWENDUNGEN ZÄHLEN (NICHT) ZUR 35 EURO-GRENZE
                +                Netto-Warenwert
                ./.              Skonti, Rabatte und sonstige Preisnachlässe mindern die
                                 Anschaffungskosten (auch wenn sie nachträglich gewährt werden)
                ./.              Verpackungskosten zählen im Regelfall nicht mit
                +                ! Achtung    Gehört die Verpackung mit zum Werbeartikel, ist sie

Anschaffungs-   ./.
                                              mitzurechnen (z.B. Geschenkbox).
                                 Vertriebs- bzw. Versandkosten zählen nicht mit
kosten                           Eigentlich Anschaffungsnebenkosten, aber nach dem Wortlaut der
                                 Einkommensteuer-Richtlinien ausdrücklich von Wertgrenze ausgenommen.
                +                Kosten für die Anbringung eines Werbehinweises (Bedruckung etc.)
                                 sind mitzurechnen
                ./.              Umsatzsteuer nur insoweit, als sie nicht als Vorsteuer abgezogen
                +                werden kann (§ 9b EStG)
                ./.              Evtl. übernommen Pauschalsteuer von 30 % (§ 37b EStG) rechnet nicht
                                 zum Grenzwert

                      © StBin Dipl. FWin (FH) Jutta Liess * Traunreut * stb.liess@online.de
DIESE AUFWENDUNGEN ZÄHLEN (NICHT) ZUR 35 EURO-GRENZE
                       Material- und FertigungsEINZELkosten (einschl. Personalkosten für im
                +      Herstellungsprozess beteiligte Mitarbeiter und direkter fertigungsbezogener
                       Verwaltungskosten); Bezugsnebenkosten zählen mit (z.B. Fracht, Zoll)
                +      Angemessene Teile der variablen Material- und FertigungsGEMEINkosten
                ./.    Angemessene Teile der fixen Gemeinkosten (Wahlrecht),
                +      z.B. Verwaltungskosten
                ./.    Kalkulatorische Kosten
Herstellungs-   ./.
                       "Echte" Leerkosten (Kosten bei Unterauslastung) und Forschungskosten

kosten          ./.
                       (+ bestimmte Entwicklungskosten können Herstellungskosten sein)
                       Skonti, Rabatte und sonstige Preisnachlässe bei Materialeinkäufen
                       Abschreibung des Anlagevermögens, das bei der Herstellung eingesetzt wird
                +
                       (für den Zeitraum des Herstellungsprozesses).
                ./.    Vertriebs- bzw. Versandkosten zählen nicht mit
                ./.    Umsatzsteuer nur insoweit, als sie nicht als Vorsteuer abgezogen werden
                +      kann (§ 9b EStG)
                       Evtl. übernommen Pauschalsteuer von 30 % (§ 37b EStG) rechnet nicht zum
                ./.
                       Grenzwert
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 Von Anfang an korrekt zuordnen
                 Streuwerbung
                   An viele unbekannte Empfänger = Werbung
Aufzeichnungs      Individualisiert/bestimmte Empfänger = Geschenk
-pflichten                Vereinfachung: keine Empfängerangabe < 10 Euro
                 Zeitnah erfassen
                 Nachvollziehbarkeit sicherstellen

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In folgenden Fällen handelt es sich nicht um
               ein (unentgeltliches) Geschenk
                     Mit der Folge der Abziehbarkeit ohne
                      Betragsgrenze und Aufzeichnungspflichten
                Warenmuster
Vollen Abzug    Werbeprämie
prüfen          Zugabe zu gekauftem Produkt
                Preisprämie bei (Preis-)Ausschreibung
                Betriebliches Zubehör
                  (private Nutzung so gut wie ausgeschlossen)
                Boni

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Umsatzsteuer auf die Hingabe
                 Vorsteuerabzug aus der                                         des Geschenks
                 Anschaffung
                                                                                 Geschenke von geringem Wert
                  Abziehbare Geschenke                                           (< 35 Euro)
                   (< 35 Euro, Aufzeichnung erfüllt)
Besonderheiten     Vorsteuer abziehbar,
                                                                                    Keine Umsatzsteuer

bei der             wenn/soweit steuerpflichtige
                    Umsätze getätigt werden
                                                                                 Nicht abziehbare Geschenke
                                                                                    Keine Umsatzsteuer, da Vorsteuer
Umsatzsteuer      Nicht abziehbare Geschenke                                        nicht abziehbar war
                   Vorsteuer nicht abziehbar                                    Ergebnis: In der Regel fällt keine USt
                                                                                  auf Werbegeschenke an
                 ! Wichtig                                                       Ausnahme: Schenkung aus privatem
                 Rechnung nach § 14 UStG                                          Anlass

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 Freiwilliges Wahlrecht
              Einheitliche Ausübung für alle Sachzuwendungen an Dritte
              (gesonderter Wahlrechtskreis für Arbeitnehmerzuwendungen)
              Ausgenommen:
               - Geschenke bis zu 10 Euro NETTO (wenn Vorsteuer abziehbar)
Vorsicht !     - Aufmerksamkeiten bis zu 60 Euro BRUTTO
                 (Vorsicht: über 35 Euro netto keine Betriebsausgabe)
Geschenke-    30 % auf BRUTTO-Wert + Soli + Kirchensteuer
(S)teuer      Pauschalsteuer je nach Abziehbarkeit des Geschenks abziehbar
              Anmeldung und Zahlung über das Lohnsteuerverfahren
              Hinweis an Kunden, z.B.
              „Die Besteuerung der übergebenen Zuwendung (alternativ genaue
              Bezeichnung) nach § 37b EStG wurde durch den Zuwendenden
              (alternativ eigene Firmenbezeichnung) übernommen.“

             © StBin Dipl. FWin (FH) Jutta Liess * Traunreut * stb.liess@online.de
 Werbeartikel beim Einkauf auf den richtigen Konten verbuchen.
                    Bei Geschenken knapp an der 35 €-Grenze Anschaffungskosten prüfen, evtl. Rechnung
                     mit Händler abstimmen.
                    Pro Kunde dürfen Sie pro Jahr nicht mehr als 35 € ausgeben, mehrere Geschenke an
                     einen Empfänger müssen Sie zusammenrechnen.
                    Abzug der Vorsteuer aus der Anschaffung prüfen, positiv bei Abziehbarkeit des
                     Werbeartikels als Betriebsausgabe (unter 35 €, Aufzeichnungspflichten erfüllt).
                    Keine Umsatzsteuer auf die Schenkung, wenn die 35 €-Grenze eingehalten ist.

Checkliste für      Werbegeschenke an Arbeitnehmer oder Freunde bzw. Angehörige aussondern.
                    Sicherstellen, dass sich die Empfängerdaten aus den Buchhaltungsunterlagen oder
Unternehmen,         sonstigen Geschäftsakten ersehen lassen (z.B. anhand von Versandlisten, Gästelisten
                     bei Veranstaltungen, Kundendateien).
die Werbeartikel    Bei „Streuwerbung von geringem Wert“ evtl. mit Finanzamt Grenzwert abstimmen,
                     bis zu dem auf detaillierte Empfängerdaten verzichtet wird (in der Regel bis zu 10 €).
verschenken         Bei Geschenken an Geschäftskunden mit Wert über 10 € Empfänger darauf hinweisen,
                     dass er es als Betriebseinnahme erfassen und versteuern müsste (Wert angeben).
                    Für Werbegeschenke an Geschäftskunden kann der Schenker dessen Steuer pauschal
                     übernehmen. Das kostet etwas mehr als 30 % extra. Entscheidung sorgfältig prüfen,
                     sie gilt für sämtliche Werbeartikel und Geschenke und kann nicht beschränkt werden.
                    Bei Übernahme der Pauschalsteuer den Empfänger schriftlich darauf hinweisen. Die
                     Übernahme kann dann nicht mehr widerrufen werden.
                    Werbegeschenke an private Empfänger lösen bei diesen keine steuerlichen Folgen aus.
                       © StBin Dipl. FWin (FH) Jutta Liess * Traunreut * stb.liess@online.de
DARAUF SOLLTEN (GROß-)HÄNDLER DIE KÄUFER IHRER WERBEMITTEL HINWEISEN
                  Der steuerliche Abzug von Werbeartikeln als Betriebsausgabe ist grundsätzlich nur bis
                   zu einem Stückpreis bis 35 € netto möglich.
                  Werbeartikel müssen auf einem gesonderten Konto verbucht werden.

Checkliste für     Aufzeichnungsfehler gefährden den Betriebsausgabenabzug.
                  Der Käufer muss zudem genaue Aufzeichnungen darüber führen, wer die
Händler, die       Werbemittel erhält.
                  Je geringer der Stückpreis, desto weniger streng sind die Aufzeichnungspflichten.
Werbeartikel      Die steuerlichen Einschränkungen gelten in Ausnahmefällen nicht
                   (z.B. wenn der Werbeartikel als Prämie oder Zugabe zu einem gekauften Produkt
verkaufen -        gegeben wird, ein Warenmuster oder nur betrieblich nutzbar ist).

nützliche         Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist nur als Vorsteuer abziehbar, wenn der
                   Werbeartikel bei der Einkommensteuer als Betriebsausgabe abziehbar ist (Stückwert
Hinweise an        bis 35 Euro, Erfüllung der Aufzeichnungspflichten).
                  Wird derWerbeartikel vorerst als abziehbar eingestuft undVorsteuer abgezogen, und
den Käufer         stellt sich später die Nichtabziehbarkeit heraus, mussVorsteuerabzug korrigiert werden.
                  Bei einem Wert über 10 Euro sollte der Käufer den (betrieblichen) Empfänger des
                   Geschenks darauf hinweisen, dass er es evtl. als Betriebseinnahme erfassen muss.
                  Alternativ kann der Käufer die Steuer des Empfängers pauschal übernehmen. Das
                   kostet ihn etwas mehr als 30 % extra. Diese Entscheidung gilt für sämtliche
                   Werbeartikel und Geschenke innerhalb eines Jahres und kann nicht beschränkt werden.
                                                            © StBin Dipl. FWin (FH) Jutta Liess * Traunreut * stb.liess@online.de
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