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STEUERLICHE BEHANDLUNG VON (WERBE-)GESCHENKEN Steuerberaterin, Diplom Finanzwirtin (FH) Was es zu beachten gilt, damit Geschenke nicht (S)teuer werden Jutta Liess Traunreut © S t B i n D i p l . F W i n ( F H ) J u t t a L i e s s * Tr a u n r e u t * s t b . l i e s s @ o n l i n e . d e
(Werbe-)Geschenke Steuerliche Folgen, die Geschenke Keine Beschenkter muss Schenker muss evtl. Betriebsausgaben evtl. Umsatzsteuer auslösen beim Schenker Einkommensteuer auf die Schenkung wegen zahlen zahlen können Betragsüberschreitung oder oder oder Schenker kann kann Vorsteuer aus Aufzeichnungsfehlern Pauschalsteuer der Anschaffung nicht übernehmen abziehen Abb. 1: Drei steuerliche Problemkreise bei Werbeartikeln © StBin Dipl. FWin (FH) Jutta Liess * Traunreut * stb.liess@online.de
Betrieblich veranlasste Geschenke Zwei steuerliche Abzugsbeschränkungen Steuerliches Abzugsverbot Maximal bis zu Besondere 35 Euro pro Jahr Aufzeichnungs- pro Empfänger pflichten (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG) (§ 4 Abs. 7 EStG) Abb. 2: Zweifache Prüfung für den steuerlichen Abzug von Werbeartikeln © StBin Dipl. FWin (FH) Jutta Liess * Traunreut * stb.liess@online.de
Alle Geschenke an eine Person in einem Jahr (auch „Aufmerksamkeiten“ aus persönlichem Anlass) Wertegrenze Die Freigrenze gilt betriebsbezogen 35 Euro Bei Überschreiten wird Gesamtbetrag korrigiert Maßgeblich sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten © StBin Dipl. FWin (FH) Jutta Liess * Traunreut * stb.liess@online.de
DIESE AUFWENDUNGEN ZÄHLEN (NICHT) ZUR 35 EURO-GRENZE + Netto-Warenwert ./. Skonti, Rabatte und sonstige Preisnachlässe mindern die Anschaffungskosten (auch wenn sie nachträglich gewährt werden) ./. Verpackungskosten zählen im Regelfall nicht mit + ! Achtung Gehört die Verpackung mit zum Werbeartikel, ist sie Anschaffungs- ./. mitzurechnen (z.B. Geschenkbox). Vertriebs- bzw. Versandkosten zählen nicht mit kosten Eigentlich Anschaffungsnebenkosten, aber nach dem Wortlaut der Einkommensteuer-Richtlinien ausdrücklich von Wertgrenze ausgenommen. + Kosten für die Anbringung eines Werbehinweises (Bedruckung etc.) sind mitzurechnen ./. Umsatzsteuer nur insoweit, als sie nicht als Vorsteuer abgezogen + werden kann (§ 9b EStG) ./. Evtl. übernommen Pauschalsteuer von 30 % (§ 37b EStG) rechnet nicht zum Grenzwert © StBin Dipl. FWin (FH) Jutta Liess * Traunreut * stb.liess@online.de
DIESE AUFWENDUNGEN ZÄHLEN (NICHT) ZUR 35 EURO-GRENZE Material- und FertigungsEINZELkosten (einschl. Personalkosten für im + Herstellungsprozess beteiligte Mitarbeiter und direkter fertigungsbezogener Verwaltungskosten); Bezugsnebenkosten zählen mit (z.B. Fracht, Zoll) + Angemessene Teile der variablen Material- und FertigungsGEMEINkosten ./. Angemessene Teile der fixen Gemeinkosten (Wahlrecht), + z.B. Verwaltungskosten ./. Kalkulatorische Kosten Herstellungs- ./. "Echte" Leerkosten (Kosten bei Unterauslastung) und Forschungskosten kosten ./. (+ bestimmte Entwicklungskosten können Herstellungskosten sein) Skonti, Rabatte und sonstige Preisnachlässe bei Materialeinkäufen Abschreibung des Anlagevermögens, das bei der Herstellung eingesetzt wird + (für den Zeitraum des Herstellungsprozesses). ./. Vertriebs- bzw. Versandkosten zählen nicht mit ./. Umsatzsteuer nur insoweit, als sie nicht als Vorsteuer abgezogen werden + kann (§ 9b EStG) Evtl. übernommen Pauschalsteuer von 30 % (§ 37b EStG) rechnet nicht zum ./. Grenzwert © StBin Dipl. FWin (FH) Jutta Liess * Traunreut * stb.liess@online.de
Von Anfang an korrekt zuordnen Streuwerbung An viele unbekannte Empfänger = Werbung Aufzeichnungs Individualisiert/bestimmte Empfänger = Geschenk -pflichten Vereinfachung: keine Empfängerangabe < 10 Euro Zeitnah erfassen Nachvollziehbarkeit sicherstellen © StBin Dipl. FWin (FH) Jutta Liess * Traunreut * stb.liess@online.de
In folgenden Fällen handelt es sich nicht um ein (unentgeltliches) Geschenk Mit der Folge der Abziehbarkeit ohne Betragsgrenze und Aufzeichnungspflichten Warenmuster Vollen Abzug Werbeprämie prüfen Zugabe zu gekauftem Produkt Preisprämie bei (Preis-)Ausschreibung Betriebliches Zubehör (private Nutzung so gut wie ausgeschlossen) Boni © StBin Dipl. FWin (FH) Jutta Liess * Traunreut * stb.liess@online.de
Umsatzsteuer auf die Hingabe Vorsteuerabzug aus der des Geschenks Anschaffung Geschenke von geringem Wert Abziehbare Geschenke (< 35 Euro) (< 35 Euro, Aufzeichnung erfüllt) Besonderheiten Vorsteuer abziehbar, Keine Umsatzsteuer bei der wenn/soweit steuerpflichtige Umsätze getätigt werden Nicht abziehbare Geschenke Keine Umsatzsteuer, da Vorsteuer Umsatzsteuer Nicht abziehbare Geschenke nicht abziehbar war Vorsteuer nicht abziehbar Ergebnis: In der Regel fällt keine USt auf Werbegeschenke an ! Wichtig Ausnahme: Schenkung aus privatem Rechnung nach § 14 UStG Anlass © StBin Dipl. FWin (FH) Jutta Liess * Traunreut * stb.liess@online.de
Freiwilliges Wahlrecht Einheitliche Ausübung für alle Sachzuwendungen an Dritte (gesonderter Wahlrechtskreis für Arbeitnehmerzuwendungen) Ausgenommen: - Geschenke bis zu 10 Euro NETTO (wenn Vorsteuer abziehbar) Vorsicht ! - Aufmerksamkeiten bis zu 60 Euro BRUTTO (Vorsicht: über 35 Euro netto keine Betriebsausgabe) Geschenke- 30 % auf BRUTTO-Wert + Soli + Kirchensteuer (S)teuer Pauschalsteuer je nach Abziehbarkeit des Geschenks abziehbar Anmeldung und Zahlung über das Lohnsteuerverfahren Hinweis an Kunden, z.B. „Die Besteuerung der übergebenen Zuwendung (alternativ genaue Bezeichnung) nach § 37b EStG wurde durch den Zuwendenden (alternativ eigene Firmenbezeichnung) übernommen.“ © StBin Dipl. FWin (FH) Jutta Liess * Traunreut * stb.liess@online.de
Werbeartikel beim Einkauf auf den richtigen Konten verbuchen. Bei Geschenken knapp an der 35 €-Grenze Anschaffungskosten prüfen, evtl. Rechnung mit Händler abstimmen. Pro Kunde dürfen Sie pro Jahr nicht mehr als 35 € ausgeben, mehrere Geschenke an einen Empfänger müssen Sie zusammenrechnen. Abzug der Vorsteuer aus der Anschaffung prüfen, positiv bei Abziehbarkeit des Werbeartikels als Betriebsausgabe (unter 35 €, Aufzeichnungspflichten erfüllt). Keine Umsatzsteuer auf die Schenkung, wenn die 35 €-Grenze eingehalten ist. Checkliste für Werbegeschenke an Arbeitnehmer oder Freunde bzw. Angehörige aussondern. Sicherstellen, dass sich die Empfängerdaten aus den Buchhaltungsunterlagen oder Unternehmen, sonstigen Geschäftsakten ersehen lassen (z.B. anhand von Versandlisten, Gästelisten bei Veranstaltungen, Kundendateien). die Werbeartikel Bei „Streuwerbung von geringem Wert“ evtl. mit Finanzamt Grenzwert abstimmen, bis zu dem auf detaillierte Empfängerdaten verzichtet wird (in der Regel bis zu 10 €). verschenken Bei Geschenken an Geschäftskunden mit Wert über 10 € Empfänger darauf hinweisen, dass er es als Betriebseinnahme erfassen und versteuern müsste (Wert angeben). Für Werbegeschenke an Geschäftskunden kann der Schenker dessen Steuer pauschal übernehmen. Das kostet etwas mehr als 30 % extra. Entscheidung sorgfältig prüfen, sie gilt für sämtliche Werbeartikel und Geschenke und kann nicht beschränkt werden. Bei Übernahme der Pauschalsteuer den Empfänger schriftlich darauf hinweisen. Die Übernahme kann dann nicht mehr widerrufen werden. Werbegeschenke an private Empfänger lösen bei diesen keine steuerlichen Folgen aus. © StBin Dipl. FWin (FH) Jutta Liess * Traunreut * stb.liess@online.de
DARAUF SOLLTEN (GROß-)HÄNDLER DIE KÄUFER IHRER WERBEMITTEL HINWEISEN Der steuerliche Abzug von Werbeartikeln als Betriebsausgabe ist grundsätzlich nur bis zu einem Stückpreis bis 35 € netto möglich. Werbeartikel müssen auf einem gesonderten Konto verbucht werden. Checkliste für Aufzeichnungsfehler gefährden den Betriebsausgabenabzug. Der Käufer muss zudem genaue Aufzeichnungen darüber führen, wer die Händler, die Werbemittel erhält. Je geringer der Stückpreis, desto weniger streng sind die Aufzeichnungspflichten. Werbeartikel Die steuerlichen Einschränkungen gelten in Ausnahmefällen nicht (z.B. wenn der Werbeartikel als Prämie oder Zugabe zu einem gekauften Produkt verkaufen - gegeben wird, ein Warenmuster oder nur betrieblich nutzbar ist). nützliche Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist nur als Vorsteuer abziehbar, wenn der Werbeartikel bei der Einkommensteuer als Betriebsausgabe abziehbar ist (Stückwert Hinweise an bis 35 Euro, Erfüllung der Aufzeichnungspflichten). Wird derWerbeartikel vorerst als abziehbar eingestuft undVorsteuer abgezogen, und den Käufer stellt sich später die Nichtabziehbarkeit heraus, mussVorsteuerabzug korrigiert werden. Bei einem Wert über 10 Euro sollte der Käufer den (betrieblichen) Empfänger des Geschenks darauf hinweisen, dass er es evtl. als Betriebseinnahme erfassen muss. Alternativ kann der Käufer die Steuer des Empfängers pauschal übernehmen. Das kostet ihn etwas mehr als 30 % extra. Diese Entscheidung gilt für sämtliche Werbeartikel und Geschenke innerhalb eines Jahres und kann nicht beschränkt werden. © StBin Dipl. FWin (FH) Jutta Liess * Traunreut * stb.liess@online.de
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