Und Management von Lieferengpässen - Michael Horn, Gabriele Eibenstein 15.03.2023
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Informationsveranstaltung zum Monitoring und Management von Lieferengpässen Michael Horn, Gabriele Eibenstein 15.03.2023 M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 1
Inhaltsverzeichnis 1. Strukturen und Entwicklungen auf nationaler Ebene 2. Kriterien, Maßnahmen, Optionen & Managementaspekte 3. BfArM - Projekt „Koordinierung der Produktion wichtiger Wirkstoff“ 4. Referentenentwurf zum Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) 5. Strukturen und Entwicklungen auf europäischer Ebene M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 2
1. Strukturen und Entwicklungen auf nationaler Ebene M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 3
Entwicklung Rolle und Lieferengpassmanagement im BfArM Januar: Einführung Einführung Bund-Länder- Vereinbarung zur • Neues Meldeverfahren zentralen Koordination in LE-Register beim BfArM • Neue Datenbank Krisensituationen 2016 2018 2019 2013 2017 BfArM übernimmt aktive Rolle Ende Juni: GSAV (09.08.) Einrichtung des Jour Fixe LE im Beginn der • Stärkung der September unter der Leitung des BfArM Valsartan-Krise Koordinierungsfunktion der BOB • Eigene Rückrufkompetenzen • Kooperation mit IQVIA Zugriff auf monatliche Marktdaten M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 4
Entwicklung Rolle und Lieferengpassmanagement im BfArM Task Force ICU Ausbau der Kooperation • Wirkstofflisten, die mit IQVIA für die intensivmedizinische • Zugriff auf Wochendaten, z.T. Versorgung Tagesdaten Beginn der Corona- • Ermittlung von Bedarfs- und • Auswertung AM-Verbrauch Pandemie Produktionskapazitäten sind auf Intensivstationen 03.2020 05.2020 07.2020 01.2020 04.2020 04.2020 12.2020 MedBVSV Allgemeine Anordnung an GKV-FKG u.a. Juli: Konstituierende Unternehmen und GH zur Sitzung des Beirats für u.a. Duldung von Kontingentierung LE Anordnungsbefugnis Abweichungen für die BOB von der Zulassung M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 5
Entwicklung Rolle und Lieferengpassmanagement im BfArM Projektvorhaben „Koordination wichtiger Wirkstoffe“ mit dem Toolbox zur Anordnung von Ziel, akute Phänomene zu Maßnahmen nach § 52b Absatz analysieren und konkrete Liste von 3d AMG Risikopotentiale zu antizipieren Fertigarzneimitteln nach §52b Absatz 3f AMG 10.2021 12.2021 08.2021 10.2021 11.2021 Start der regelmäßigen Datenübermittlung nach EU 4 Health – Joint §52 Abs. 3f AMG – im Action on Shortages Turnus von 8 Wochen of Medicines M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 6
Entwicklung Rolle und Lieferengpassmanagement im BfArM Executive Steering Group on Shortages and Safety of Medicinal EU 4 Health – Joint Action on Shortages of Products (MSSG) - 11. Mai 2022 Medicines (Exekutiv-Lenkungsgruppe der EMA “CHESSMEN” – Coordination and Harmonisation of März 2022 für Arzneimittelengpässe und the Existing Systems against Shortages of Arzneimittelsicherheit) Medicines – Verordnung EU 2022/123 – EMA Extended Mandate Projektlaufzeit 16. 01.2023 – 16.01.2026 05.2022 01.2023 03.2022 05.2022 Mai 2022 Medicines Shortages Single Point of Contact CHESSMEN WP 7: SPOC – Working Party Digital Information Exchange implemented for Monitoring and reporting medicine shortages M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 7
Entwicklung Rolle und Lieferengpassmanagement im BfArM Referentenentwurf zum Arzneimittel- Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) Q1/Q2.2023 M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 8
Einreichungs- und Bewertungsprozess im BfArM AM- 1 PU Datenbank Portal automatisierte Veröffentlichung Strukturierte Daten relevanter Daten Meldung von Lieferengpässen Interne Bewertung auf Versorgungsrelevanz • Automatische Erfassung von Lieferengpässen • Interne AM-Datenbank AmAnDa beinhaltet eine Vielzahl an relevanten Daten • Versorgungsrelevanz von Stoff bzw. AM Anforderung von • Wirkstoffhersteller Informationen • Endfreigebende Hersteller 1 – n PU • Verkehrsstatus aller Zulassungen • u.v.m. Beteiligung Beirat LE Abstimmung mit LB Marktrelevanz Austausch mit Meldepflicht Regionale EU-Behörden nach §52b Verteilung (SPOC WP) Abs. 3f AMG Ggf. tagesaktuelle Auswertungen M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 9
Lieferengpässe: externe Anwendung http://lieferengpass.bfarm.de M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 10
„Liefer- und Versorgungsengpässe“ von Arzneimitteln Kontinuierliche Weiterentwicklung der Informationsplattform BfArM Internetseite seit 2016! www.BfArM.de/Lieferengpaesse M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 11
2. Kriterien, Maßnahmen, Optionen & Managementaspekte M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 12
Gesetzliche Befugnisse nach §§ 10, 11 AMG seit 01.04.2020 Seit 01.04.2020 (GKV-FKG): Neue gesetzliche Befugnisse für die BOB § 10 Abs. 1a AMG; § 11 Abs. 1c AMG Gestattung des Inverkehrbringens durch die BOB ohne Kennzeichnung in DE bzw. mit Packungsbeilage nicht in DE § 10 Abs. 1a AMG: „Bei Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind und die durch Ärzte oder Zahnärzte unmittelbar an Patienten angewendet werden, kann die zuständige Bundesoberbehörde im Fall eines drohenden oder bestehenden versorgungsrelevanten Lieferengpasses auf Antrag des Zulassungsinhabers im Einzelfall gestatten, dass das Arzneimittel abweichend von Absatz 1 Satz 1 befristet mit einer Kennzeichnung in einer anderen als der deutschen Sprache in den Verkehr gebracht wird. M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 13
Gesetzliche Befugnisse nach § 52b AMG seit 01.04.2020 Absatz 3b: Einrichtung eines Beirats für Liefer- und Versorgungsengpässe Absatz 3c: Erstellung einer Liste versorgungsrelevanter und versorgungskritischer Wirkstoffe Absatz 3d: Anordnung von Maßnahmen, insb. Kontingentierung und Lagerhaltung Absatz 3e: Anforderung bestimmter Daten, z.B. zu verfügbaren Beständen und zur Absatzmenge Absatz 3f: Liste von Fertigarzneimitteln, für die eine regelmäßige Datenübermittlung zur Beurteilung der Versorgungslage erforderlich ist Adressaten für Maßnahmen: Pharmazeutische Unternehmen Pharmazeutischer Großhandel Nicht: Kliniken oder Apotheken M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 14
Der Beirats nach § 52b Absatz 3b AMG Aufgaben des Beirates: • Die Versorgungslage mit Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, kontinuierlich zu beobachten und zu bewerten • Die Bundesoberbehörden bei der Bewertung der Versorgungsrelevanz eines Lieferengpasses zu unterstützen unter Berücksichtigung möglicher Therapiealternativen • Die Ausarbeitung von Empfehlungen zur Verbesserung der Versorgungssituation • Die Leitung und Geschäftsstelle des Beirats sind beim BfArM angesiedelt • Regelhaft 3 Sitzungen pro Jahr • In begründeten Fällen sind Sondersitzungen möglich. M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 15
Aufgaben des Beirats nach § 52b Absatz 3b AMG Der Beirat ist von der zuständigen Bundesoberbehörde vorab anzuhören, in Bezug auf • die Erstellung einer aktuellen Liste versorgungsrelevanter und versorgungskritischer Wirkstoffe (§ 52b Absatz 3c AMG) • die Ergreifung geeigneter Maßnahmen zur Abwendung oder Abmilderung eines drohenden oder bestehenden versorgungsrelevanten Lieferengpasses eines Arzneimittels (§ 52b Absatz 3d AMG), • die Anordnung von Maßnahmen zur Lagerhaltung im Fall eines drohenden oder bestehenden versorgungrelevanten Lieferengpasses bei Arzneimitteln mit versorgungskritischen Wirkstoffen (§ 52b Absatz 3d AMG), • die Erstellung einer Liste von Fertigarzneimitteln, für die eine regelmäßige Datenübermittlung zur Beurteilung der Versorgungslage erforderlich ist durch das BfArM (§ 52b Absatz 3f AMG). Weitere Aufgabe ist die Durchführung von Evaluierungen zu Ursachen für Lieferengpässe. M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 16
Gesetzliche Optionen des BfArM nach MedBVSV „Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung“ Einzelfallentscheidungen Prüfung erforderlich Befristungstatbestand Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln gewährleisten Überführungsbedarf in reguläre gesetzliche Grundlage laut BMG vorgesehen (AMG-Zivilschutzausnahmeverordnung – AMGZSAV) M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 17
3. Projekt „Koordinierung der Produktion wichtiger Wirkstoffe“ M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 18
KI-Projekt des BfArM zum Thema Lieferengpässe „Koordinierung der Produktion wichtiger Wirkstoffe“ • Zusammenführung und generieren von Informationen und Daten durch Kooperation mit Organisationen und Unternehmen, um AM- • Phänomene besser bewerten zu können, Produktion FMD-Daten • Risikopotentiale prospektiv zu identifizieren • adäquate Lösungen zu finden • Schwachstellenanalyse in Bezug auf EU-weite LE AM- Handelswege informationen Datenbank • Versorgungsrelevanz des Wirkstoffes • Risikopotentiale • der Produktionsstätten Ggf. • der Handelswege Marktdaten weitere Quellen • Simulation von Ausfallszenarien • Koordinierungsstelle zur Erhöhung der Versorgungssicherheit identifizierter kritischer Wirkstoffe, Ausgangs- und Zwischenprodukten M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 19
4. Wesentliche Aspekte des Gesetzesentwurfes mit Bezug zu BfArM & Beirat M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 20
Wesentliche Aspekte des Gesetzesentwurfes mit Bezug zum BfArM 1. Einrichtung eines Frühwarnsystems zur Erkennung von drohenden versorgungsrelevanten Lieferengpässen (§52b Abs. 3b AMG ) Beirat: Entwicklung von Kriterien für die Einrichtung eines Frühwarnsystems 2. Erweiterung der Veröffentlichungsverpflichtung um eine aktuelle Liste der Lieferengpässe bei Arzneimitteln mit versorgungrelevanten und versorgungskritischen Wirkstoffen (§52b Abs. 3c Satz 2 AMG) Beirat: vorher anzuhören 3. Auskunft an die Krankenkassen zu den Bezugsquellen der Wirkstoffe und der Bulkware (§130a Abs. 8a SGBV) 4. Auswirkungen der Feststellung versorgungskritischer Wirkstoffe mit Auswirkungen auf Festbeträge/Rabattverträge (§35 Abs. 5a/5b SGBV / § 130a Abs. 8a SGBV) Beirat: vorher anzuhören M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 21
Wesentliche Aspekte des Gesetzesentwurfes mit Bezug zum BfArM: AMG • §52b Abs. 3b: • Erweiterung des Mandats des Beirats um die Entwicklung von Kriterien für die Einrichtung eines Frühwarnsystems zur Erkennung von drohenden versorgungsrelevanten Lieferengpässen. • Das Frühwarnsystem soll beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eingerichtet werden. • §52b Abs. 3c Satz 2: • Erweiterung der Veröffentlichungsverpflichtung um eine aktuelle Liste der Lieferengpässe bei Arzneimitteln mit versorgungrelevanten und versorgungskritischen Wirkstoffen • §52b Abs. 3e: • Erweiterung der Meldeverpflichtung (zu verfügbaren Beständen, zur Produktion und zur Absatzmenge sowie Informationen zu drohenden Lieferengpässen) gegenüber Herstellern, krankenhausversorgenden Apotheken und Krankenhausapotheken • §52b Abs. 3f: • Erweiterung der Meldeverpflichtung auf die Bezugsquelle der bei der Herstellung des Arzneimittels tatsächlich verwendeten Wirkstoffe (und Bulkware) M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 22
Mögliche Aufgabenstellung für das BfArM • Erstellung der Liste von Arzneimitteln, die aufgrund der zugelassenen Darreichungsformen und Wirkstärken zur Behandlung von Kindern notwendig sind • Erweiterung der externen Lieferengpassdatenbank um Lieferengpässe von Arzneimitteln mit versorgungrelevanten und versorgungskritischen Wirkstoffen • Qualifizierung der Wirtstoff- und Bulk-Hersteller in Bezug auf die aktiv genutzten • Chargenbezogen • Entwicklung eines Meldeportals • Entwicklung eines Frühwarnsystems • Ausweitung der Meldungen nach §52b Abs. 3f AMG (Forecast-Meldungen)? • Weiterentwicklung des BMG geförderten Projekts zur Sicherstellung der Produktion wichtiger Wirkstoffe • Weitere Anregung des BfArM insb. Verstetigung der Möglichkeiten der MEDBVSV bei versorgungskritischen Lieferengpässen M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 23
Wesentliche Aspekte des Gesetzesentwurfes mit Bezug zum BfArM: SGBV • § 129 Abs. 2a: • Abweichend von Absatz 1 Satz 1 bis 5 und 8 und dem Rahmenvertrag nach Absatz 2 können Apotheken bei Arzneimitteln, die in der Apotheke nicht vorrätig sind und die auf der Liste des BfArM nach § 52b Absatz 3c Satz 2 Nummer 2 des Arzneimittelgesetzes aufgeführt sind, das verordnete Arzneimittel gegen ein in der Apotheke vorrätiges wirkstoffgleiches Arzneimittel austauschen. • Apotheken dürfen ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt von der ärztlichen Verordnung im Hinblick auf Folgendes abweichen, sofern dadurch die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffs nicht überschritten wird: 1. … 2. … • In den Fällen des Austausches nach Satz 1 und 2 findet keine Beanstandung und Retaxation statt. M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 24
5.Vernetzung nationaler und EU-Aktivitäten M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 25
Das BfArM ist in vielen EU Gremien und Arbeitsgruppen aktiv vertreten, um das europäische Netzwerk und die Europäische Kommission aktiv zu unterstützen, die Prozesse zu straffen, Synergien zu gewährleisten und Doppelarbeit innerhalb des Netzes zu vermeiden. SPOC Working Federführende Party zur MSSG Executive HMA/EMA Task Beteiligung an der Zusammenarbeit Mitarbeit beim Gestaltung des Steering Group on Force, die sich in „Joint Action on mit der EMA zum Aufbau der europäischen Shortages and erster Linie auf Shortages of Extended Europäische Lieferengpassnetz Safety of strukturelle und Medicines“ als Teil Mandate gemäß Plattform zur werks der Medicinal strategische des Programms Verordnung EU Überwachung von Mitgliedstaaten Products (MSSG) Lösungen EU4Health der 2022/123 Engpässen (EPÜE) unter Leitung der fokussieren Europäischen EMA Kommission M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 26
EMA – Extended Mandate Verordnung (EU) 2022 /123 vom 25. Januar 2022 zu einer verstärkten Rolle der EMA bei der Krisenvorsorge und Bewältigung von Notlagen in Bezug auf Arzneimittel und Medizinprodukte Gesetzgebung mit Fokus auf: I. für Auswirkungen von Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit auf Arzneimittel und Medizinprodukte sowie für die Auswirkungen von Großereignissen auf Medizinprodukte auf Unionsebene vorzusorgen, diese zu verhindern, zu koordinieren und zu bewältigen II. Engpässe bei Arzneimitteln und Medizinprodukten zu überwachen, zu verhindern und zu melden III. Eine interoperable Informationstechnologie (IT)-Plattform zur elektronischen Datenverarbeitung (IT) auf Unionsebene einzurichten, um Engpässe bei Arzneimitteln zu überwachen und zu melden IV. Beratung zu Arzneimitteln zu bieten, die das Potenzial zur Bekämpfung von Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit haben… M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 27
Europäische Plattform zur Überwachung von Engpässen / „EPÜE“ Zielsetzung: Um die Prävention, Überwachung und Meldung von Arzneimittelengpässen zu erleichtern, sollte die Agentur eine Informationstechnologie (IT)-Plattform einrichten, bezeichnet als Europäische Plattform zur Überwachung von Engpässen („EPÜE“), auf der Informationen über Angebot an und Nachfrage nach kritischen Arzneimitteln bei Notfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit oder Großereignissen verarbeitet werden können und um außerhalb dieser Bedingungen die Meldung von Arzneimittelengpässen zu ermöglichen, die wahrscheinlich zu Notfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit oder Großereignissen führen werden. M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 28
Medicines Shortages Single Point of Contact (SPOC) Working Party Die Arbeitsgruppe ist für die Überwachung und Meldung von Ereignissen zuständig, die die Versorgung mit Arzneimitteln in der EU (mehr als ein Mitgliedsstaat) beeinträchtigen könnten. Die SPOC-Arbeitsgruppe gibt auch Empfehlungen an die Exekutiv-Lenkungsgruppe MSSG zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Überwachung und dem Management von Arzneimittelengpässen und anderen Fragen der Verfügbarkeit von Human- und Tierarzneimitteln. Die EMA hat die SPOC-Arbeitsgruppe im Mai 2022 im Einklang mit der Verordnung (EU) 2022/123 formell eingesetzt, nachdem die MSSG ihre Geschäftsordnung angenommen hatte. Die Arbeitsgruppe basiert auf dem als Pilot gestarteten SPOC-Netzwerk, das die HMA/EMA-Taskforce für die Verfügbarkeit von zugelassenen Human- und Tierarzneimitteln im April 2019 eingerichtet hat, um den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, der EMA und der Europäischen Kommission über wichtige Engpässe bei Human- und Tierarzneimitteln zu verbessern und Maßnahmen zur Vermeidung und Bewältigung von Engpässen zu koordinieren. M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 29
Executive Steering Group on Shortages and Safety of Medicinal Products (MSSG) Am 11. Mai 2022 trat die Exekutiv-Lenkungsgruppe der EMA für Arzneimittelengpässe und Arzneimittelsicherheit zum ersten Mal offiziell zusammen. Das Gremium, soll eine solide Reaktion auf Probleme gewährleisten, die sich auf die Qualität, Sicherheit, Wirksamkeit und Versorgung mit Arzneimitteln bei größeren Ereignissen oder Notfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit auswirken, u. a. bedrohte Patientenversorgung in mehr als einem Mitgliedstaat Hauptaufgaben sind: Erstellung von Listen der wichtigsten therapeutischen Gruppen zur Krisenvorsorge Bewertung von Informationen über ein schwerwiegendes Ereignis oder einen Notfall im Bereich der öffentlichen Gesundheit oder über die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit kritischer Arzneimittel Empfehlung geeigneter Maßnahmen auf EU-Ebene an die Europäische Kommission und die EU- Mitgliedstaaten zum Schutz der öffentlichen Gesundheit Maßnahmen zu koordinieren (EMA), um potenzielle oder tatsächliche Engpässe bei kritischen Arzneimitteln zu verhindern oder abzumildern Mitgliedsländer, EC, EMA, Patientenvertreter und Angehörigen der Gesundheitsberufe sind eingebunden M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 30
HMA/EMA Task Force on Availability of authorized medicines for human and veterinary use (TF AAM) Die TF AAM fungiert als "Versorgungs- und Verfügbarkeits-Drehscheibe„ zur Unterstützung der laufenden Aktivitäten zur Bekämpfung von Arzneimittelengpässen und der Pharma - Strategie der EU Kommission mit den Schwerpunktthemen: Aktivitäten der HMA/EMA Task Force konzentrieren sich auf strukturelle und strategische Lösungen, also auf "Friedenszeiten„ (Peace Time), während sich die in der Verordnung (EU) 2022/123 vorgesehenen Strukturen wie die Exekutiv-Lenkungsgruppe für Arzneimittelknappheit und -sicherheit (MSSG) auf Aktivitäten im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf und während Krisensituationen konzentrieren. Die Task Force hat zwei thematische Arbeitsgruppen gebildet, die sich mit Themen und Zielen im Zusammenhang mit Verfügbarkeit und Versorgungsunterbrechungen sowie Kommunikation befassen. M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 31
Joint Action on Shortages - CHESSMEN Coordination and Harmonisation of the Existing Systems against Shortages of Medicines – European Network - Offizieller Start am 16. Januar 2023 – Kick-Off Meeting im Februar - EU gefördertes Projekt mit 3 Jahren Laufzeit - Beteiligung von 22 Mitgliedsländern - Lieferengpässe durch Pandemie im Fokus der Aufmerksamkeit - EMA Extended Mandate (Regulation 2022/123) erweitert Möglichkeiten der EMA zu Engpässen und Krisenprävention Ziele: - Stärkung der Zusammenarbeit - Identifizierung von ‚Good practices‘ - Harmonisierung der Erfassung von Daten - Implementierung von harmonisierten Präventivmaßnahmen M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 32
Joint Action on Shortages - CHESSMEN Das allgemeine Ziel von CHESSMEN ist, die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung und Milderung von Arzneimittelknappheit zu unterstützen und eine angemessenere und rechtzeitige Verfügbarkeit von Arzneimitteln zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht der Vorschlag vor, die Koordinierungsstruktur zu stärken, die bestehenden Netze und Initiativen zu unterstützen, die bereits in diesem Bereich tätig sind (wie das SPOC-Netz der EMA und die HMA-Task Force), und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zu verbessern bei der: Ermittlung der Ursachen festgestellter Arzneimittelknappheit Überwachung & Meldung von Arzneimittelengpässen Erarbeitung eines Vorschlags für einen gemeinsamen Datensatz Verringerung der Auswirkungen von Engpässen auf die Patienten und Verringerung der Wahrscheinlichkeit von Arzneimittelengpässen durch präventive Strategien M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 33
Europäisches IT-Konzeptmodell zur Überwachung und Verwaltung von Arzneimittelengpässen Das allgemeine Ziel dieses Arbeitspakets ist die Entwicklung eines europäischen IT-Konzeptmodells für die Überwachung und das Management von Arzneimittelengpässen, wobei die Sammlung bestehender Instrumente/bewährter Verfahren, die bereits in EU-Mitgliedstaaten entwickelt wurden, Vorrang hat. Erhebungen haben ergeben, dass in Europa fast alle Mitgliedstaaten ein System zur Vorbeugung, Vermeidung oder Milderung von Versorgungsengpässen eingerichtet haben. Die unterschiedlichen und vielfältigen gültigen Datenquellen, die in den einzelnen Mitgliedstaaten eingesetzt werden, sind zumindest teilweise interoperabel. Die Verfügbarkeit dieser Daten würde auch für die Fachseite einen erheblichen Nutzen darstellen, wenn sie unkompliziert und direkt darauf zugreifen können. Ein solches System ist komplex, sollte aber so abgestuft werden, dass jeder Nutzer die Informationen erhält, die er in seinem Tätigkeitsbereich benötigt M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 34
Europäisches IT-Konzeptmodell zur Überwachung und Verwaltung von Engpässen Es ist wichtig, die Einrichtung neuer Instrumente zu vermeiden und die bestehenden - im Idealfall – weiter zu verwenden. Das System sollte spezifische Rollen für die jeweiligen Akteure vorsehen, die bestehende Struktur möglichst umfassend nutzen und Informationen bedarfsgerecht bereitstellen. Der Vorteil und die Verbesserung besteht insbesondere in einem vereinfachten Zugang zu notwendigen Informationen, der Erhöhung der Transparenz, einem regelmäßigen Datenaustausch und dessen Harmonisierung. Eine verlässliche Datenquelle führt unweigerlich zu einem wachsenden Vertrauen in die verfügbaren Informationen und erhöht den Handlungsspielraum im Sinne der Versorgungssicherheit der Patienten. M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 35
Activities Work Package 7 - on digital information exchange for monitoring and reporting shortages of medicines Analysis of the IT solutions On the basis of WP6 collection of information, an accurate analyses of the existinig IT solutions at EU and MSs level at both EU and MSs level for shortage recording and monitoring will be performed. The different operational qualifications of the MSs implemented system will be compared with particular attention to the points of strength and weakness. The analysis will take into account also the country-specific additional data sources available outside national NCAs (e.g. stock quantities, production data, availabilities), including benefit assessment. Identification of best On the basis of the analysis on the existing IT tools at national & EU level & in order to practice solutions and contribute to harmonisation, best practice solutions will be identified and proposed in close minimum comment coordination with the EMA and the central supply shortages database und evalution. datasets Development of a concept Based on the collection, mapping and analyses of the available information on monitoring & platform to monitor & reporting medicines shortages, the goal of WP7 is to develop an implementation concept manage shortages which, in addition to MSs, EMAs and wholesalers, also takes into account other stakeholders (doctors, pharmacists, clinics). M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 36
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Abteilung 1 Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 53175 Bonn Ansprechpartner Ansprechpartner Gabriele Eibenstein Dr. Michael Horn Gabriele.Eibenstein@bfarm.de Michael.Horn@bfarm.de www.bfarm.de www.bfarm.de Tel. +49 (0)228 99 307 5660 Tel. +49 (0)228 99 307 4310 M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 37
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