Und Management von Lieferengpässen - Michael Horn, Gabriele Eibenstein 15.03.2023

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Und Management von Lieferengpässen - Michael Horn, Gabriele Eibenstein 15.03.2023
Informationsveranstaltung zum Monitoring
und Management von Lieferengpässen

 Michael Horn, Gabriele Eibenstein

 15.03.2023

                                           M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 1
Und Management von Lieferengpässen - Michael Horn, Gabriele Eibenstein 15.03.2023
Inhaltsverzeichnis

 1. Strukturen und Entwicklungen auf nationaler Ebene

 2. Kriterien, Maßnahmen, Optionen & Managementaspekte

 3. BfArM - Projekt „Koordinierung der Produktion wichtiger Wirkstoff“

 4. Referentenentwurf zum Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz
    (ALBVVG)

 5. Strukturen und Entwicklungen auf europäischer Ebene

                                                                         M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 2
Und Management von Lieferengpässen - Michael Horn, Gabriele Eibenstein 15.03.2023
1. Strukturen und Entwicklungen auf
   nationaler Ebene

                                      M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 3
Und Management von Lieferengpässen - Michael Horn, Gabriele Eibenstein 15.03.2023
Entwicklung Rolle und Lieferengpassmanagement im BfArM

                                                                                                              Januar:
Einführung                                                 Einführung
                                                                                                              Bund-Länder- Vereinbarung zur
                                                           • Neues Meldeverfahren                             zentralen Koordination in
LE-Register beim
BfArM                                                      • Neue Datenbank                                   Krisensituationen

                                  2016                                              2018                               2019

        2013                                                       2017

                   BfArM übernimmt aktive Rolle                         Ende Juni:                         GSAV (09.08.)
                   Einrichtung des Jour Fixe LE im                      Beginn der                         • Stärkung der
                   September unter der Leitung des BfArM                Valsartan-Krise                       Koordinierungsfunktion der BOB
                                                                                                           • Eigene Rückrufkompetenzen
                                                                                                           • Kooperation mit IQVIA
                                                                                                              Zugriff auf monatliche
                                                                                                              Marktdaten

                                                                                           M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 4
Und Management von Lieferengpässen - Michael Horn, Gabriele Eibenstein 15.03.2023
Entwicklung Rolle und Lieferengpassmanagement im BfArM

                                                Task Force ICU                     Ausbau der Kooperation
                                                • Wirkstofflisten, die             mit IQVIA
                                                    für die intensivmedizinische   • Zugriff auf Wochendaten, z.T.
                                                    Versorgung                         Tagesdaten
 Beginn der Corona-                             • Ermittlung von Bedarfs- und      • Auswertung AM-Verbrauch
 Pandemie                                           Produktionskapazitäten sind        auf Intensivstationen

                                   03.2020                                                        05.2020 07.2020

    01.2020                                                      04.2020             04.2020                                                              12.2020

                                                                                      MedBVSV
                      Allgemeine Anordnung an              GKV-FKG                    u.a.                                           Juli: Konstituierende
                      Unternehmen und GH zur                                                                                         Sitzung des Beirats für
                                                           u.a.                       Duldung von
                      Kontingentierung                                                                                               LE
                                                           Anordnungsbefugnis         Abweichungen
                                                           für die BOB                von der Zulassung

                                                                                         M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 5
Entwicklung Rolle und Lieferengpassmanagement im BfArM

                                                                           Projektvorhaben „Koordination
                                                                           wichtiger Wirkstoffe“ mit dem
                                             Toolbox zur Anordnung von     Ziel, akute Phänomene zu
                                             Maßnahmen nach § 52b Absatz   analysieren und konkrete
 Liste von                                   3d AMG                        Risikopotentiale zu antizipieren
 Fertigarzneimitteln nach
 §52b Absatz 3f AMG

                                  10.2021                                                                              12.2021

    08.2021                                                 10.2021          11.2021

                    Start der regelmäßigen
                    Datenübermittlung nach                                                              EU 4 Health – Joint
                    §52 Abs. 3f AMG – im                                                                Action on Shortages
                    Turnus von 8 Wochen                                                                 of Medicines

                                                                                  M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 6
Entwicklung Rolle und Lieferengpassmanagement im BfArM

                                              Executive Steering Group on
                                              Shortages and Safety of Medicinal   EU 4 Health – Joint Action on Shortages of
                                              Products (MSSG) - 11. Mai 2022      Medicines
                                              (Exekutiv-Lenkungsgruppe der EMA    “CHESSMEN” – Coordination and Harmonisation of
 März 2022                                    für Arzneimittelengpässe und        the Existing Systems against Shortages of
                                              Arzneimittelsicherheit)             Medicines –
 Verordnung EU 2022/123
 – EMA Extended Mandate                                                           Projektlaufzeit 16. 01.2023 – 16.01.2026

                                05.2022                                                                                         01.2023

   03.2022                                                      05.2022
                 Mai 2022
                 Medicines Shortages Single
                 Point of Contact                                                                               CHESSMEN WP 7:
                 SPOC – Working Party                                                                           Digital Information Exchange
                 implemented                                                                                    for Monitoring and reporting
                                                                                                                medicine shortages

                                                                                           M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 7
Entwicklung Rolle und Lieferengpassmanagement im BfArM

 Referentenentwurf zum Arzneimittel-
 Lieferengpassbekämpfungs- und
 Versorgungsverbesserungsgesetz
 (ALBVVG)

  Q1/Q2.2023

                                           M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 8
Einreichungs- und Bewertungsprozess im BfArM

                                                             AM-
     1 PU                                                 Datenbank
                              Portal                                              automatisierte Veröffentlichung
                   Strukturierte Daten                                                  relevanter Daten

  Meldung von
Lieferengpässen                                                Interne Bewertung auf Versorgungsrelevanz

                                    •    Automatische Erfassung von Lieferengpässen
                                    •    Interne AM-Datenbank AmAnDa beinhaltet eine Vielzahl an relevanten Daten
                                           • Versorgungsrelevanz von Stoff bzw. AM
                   Anforderung
                       von
                                           • Wirkstoffhersteller
                  Informationen            • Endfreigebende Hersteller
  1 – n PU                                 • Verkehrsstatus aller Zulassungen
                                           • u.v.m.

                                  Beteiligung Beirat LE
                                  Abstimmung mit LB                                               Marktrelevanz                     Austausch mit
                                                                              Meldepflicht          Regionale                       EU-Behörden
                                                                               nach §52b            Verteilung                       (SPOC WP)
                                                                              Abs. 3f AMG        Ggf. tagesaktuelle
                                                                                                  Auswertungen

                                                                                                                M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 9
Lieferengpässe: externe Anwendung

                 http://lieferengpass.bfarm.de
                                                 M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 10
„Liefer- und Versorgungsengpässe“ von Arzneimitteln

                                                                  Kontinuierliche
                                                              Weiterentwicklung der
                                                              Informationsplattform
                                                               BfArM Internetseite
                                                                    seit 2016!
                                                             www.BfArM.de/Lieferengpaesse

                                              M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 11
2. Kriterien, Maßnahmen, Optionen &
   Managementaspekte

                                      M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 12
Gesetzliche Befugnisse nach §§ 10, 11 AMG
seit 01.04.2020

 Seit 01.04.2020 (GKV-FKG): Neue gesetzliche Befugnisse für die BOB
  § 10 Abs. 1a AMG; § 11 Abs. 1c AMG
             Gestattung des Inverkehrbringens durch die BOB ohne Kennzeichnung in DE bzw. mit Packungsbeilage nicht
              in DE

 § 10 Abs. 1a AMG:

   „Bei Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind und die durch Ärzte oder Zahnärzte
   unmittelbar an Patienten angewendet werden, kann die zuständige Bundesoberbehörde im Fall eines drohenden
   oder bestehenden versorgungsrelevanten Lieferengpasses auf Antrag des Zulassungsinhabers im Einzelfall
   gestatten, dass das Arzneimittel abweichend von Absatz 1 Satz 1 befristet mit einer Kennzeichnung in einer anderen
   als der deutschen Sprache in den Verkehr gebracht wird.

                                                                                    M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 13
Gesetzliche Befugnisse nach § 52b AMG
seit 01.04.2020

     Absatz 3b: Einrichtung eines Beirats für Liefer- und Versorgungsengpässe
     Absatz 3c: Erstellung einer Liste versorgungsrelevanter und versorgungskritischer Wirkstoffe
     Absatz 3d: Anordnung von Maßnahmen, insb. Kontingentierung und Lagerhaltung
     Absatz 3e: Anforderung bestimmter Daten, z.B. zu verfügbaren Beständen und zur Absatzmenge
     Absatz 3f: Liste von Fertigarzneimitteln, für die eine regelmäßige Datenübermittlung zur
      Beurteilung der Versorgungslage erforderlich ist

 Adressaten für Maßnahmen:
                 Pharmazeutische Unternehmen
                 Pharmazeutischer Großhandel
                 Nicht: Kliniken oder Apotheken

                                                                        M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 14
Der Beirats nach § 52b Absatz 3b AMG
 Aufgaben des Beirates:
     • Die Versorgungslage mit Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen
       bestimmt sind, kontinuierlich zu beobachten und zu bewerten
     • Die Bundesoberbehörden bei der Bewertung der Versorgungsrelevanz eines
       Lieferengpasses zu unterstützen unter Berücksichtigung möglicher
       Therapiealternativen
     • Die Ausarbeitung von Empfehlungen zur Verbesserung der
       Versorgungssituation

 •   Die Leitung und Geschäftsstelle des Beirats sind beim BfArM angesiedelt
 •   Regelhaft 3 Sitzungen pro Jahr
 •   In begründeten Fällen sind Sondersitzungen möglich.

                                                           M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 15
Aufgaben des Beirats nach § 52b Absatz 3b AMG
Der Beirat ist von der zuständigen Bundesoberbehörde vorab anzuhören, in Bezug auf
     • die Erstellung einer aktuellen Liste versorgungsrelevanter und versorgungskritischer
        Wirkstoffe (§ 52b Absatz 3c AMG)
     • die Ergreifung geeigneter Maßnahmen zur Abwendung oder Abmilderung eines drohenden
        oder bestehenden versorgungsrelevanten Lieferengpasses eines Arzneimittels (§ 52b Absatz
        3d AMG),
     • die Anordnung von Maßnahmen zur Lagerhaltung im Fall eines drohenden oder bestehenden
        versorgungrelevanten Lieferengpasses bei Arzneimitteln mit versorgungskritischen
        Wirkstoffen (§ 52b Absatz 3d AMG),
     • die Erstellung einer Liste von Fertigarzneimitteln, für die eine regelmäßige Datenübermittlung
        zur Beurteilung der Versorgungslage erforderlich ist durch das BfArM
        (§ 52b Absatz 3f AMG).

Weitere Aufgabe ist die Durchführung von Evaluierungen zu Ursachen für Lieferengpässe.

                                                                        M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 16
Gesetzliche Optionen des BfArM nach MedBVSV
„Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung“

                                                   Einzelfallentscheidungen
                                                     Prüfung erforderlich
                                                    Befristungstatbestand

                                       Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit
                                                   Arzneimitteln gewährleisten

                                   Überführungsbedarf in reguläre gesetzliche Grundlage laut
                                   BMG vorgesehen (AMG-Zivilschutzausnahmeverordnung –
                                                          AMGZSAV)

                                                       M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 17
3. Projekt „Koordinierung der
   Produktion wichtiger Wirkstoffe“

                                      M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 18
KI-Projekt des BfArM zum Thema Lieferengpässe
„Koordinierung der Produktion wichtiger Wirkstoffe“
• Zusammenführung und generieren von Informationen und Daten
   durch Kooperation mit Organisationen und Unternehmen, um                                 AM-
  • Phänomene besser bewerten zu können,                                                 Produktion
                                                                                                                         FMD-Daten

  • Risikopotentiale prospektiv zu identifizieren
  • adäquate Lösungen zu finden
• Schwachstellenanalyse in Bezug auf                                         EU-weite LE                     AM-
                                                                                                                                         Handelswege
                                                                           informationen                  Datenbank
  • Versorgungsrelevanz des Wirkstoffes
  • Risikopotentiale
    • der Produktionsstätten                                                                                                 Ggf.
    • der Handelswege                                                                    Marktdaten                         weitere
                                                                                                                            Quellen
  • Simulation von Ausfallszenarien

• Koordinierungsstelle zur Erhöhung der Versorgungssicherheit
  identifizierter kritischer Wirkstoffe, Ausgangs- und Zwischenprodukten

                                                                             M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 19
4. Wesentliche Aspekte des
   Gesetzesentwurfes mit Bezug zu
   BfArM & Beirat

                                    M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 20
Wesentliche Aspekte des Gesetzesentwurfes mit Bezug
zum BfArM
1. Einrichtung eines Frühwarnsystems zur Erkennung von drohenden
   versorgungsrelevanten Lieferengpässen (§52b Abs. 3b AMG )
       Beirat: Entwicklung von Kriterien für die Einrichtung eines Frühwarnsystems
2. Erweiterung der Veröffentlichungsverpflichtung um eine aktuelle Liste der
   Lieferengpässe bei Arzneimitteln mit versorgungrelevanten und versorgungskritischen
   Wirkstoffen (§52b Abs. 3c Satz 2 AMG)
       Beirat: vorher anzuhören
3. Auskunft an die Krankenkassen zu den Bezugsquellen der Wirkstoffe und der
   Bulkware (§130a Abs. 8a SGBV)
4. Auswirkungen der Feststellung versorgungskritischer Wirkstoffe mit Auswirkungen
   auf Festbeträge/Rabattverträge (§35 Abs. 5a/5b SGBV / § 130a Abs. 8a SGBV)
       Beirat: vorher anzuhören

                                                             M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 21
Wesentliche Aspekte des Gesetzesentwurfes mit Bezug
zum BfArM: AMG
•   §52b Abs. 3b:
     • Erweiterung des Mandats des Beirats um die Entwicklung von Kriterien für die Einrichtung eines
         Frühwarnsystems zur Erkennung von drohenden versorgungsrelevanten Lieferengpässen.
     • Das Frühwarnsystem soll beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eingerichtet
         werden.
•   §52b Abs. 3c Satz 2:
     • Erweiterung der Veröffentlichungsverpflichtung um eine aktuelle Liste der Lieferengpässe bei
         Arzneimitteln mit versorgungrelevanten und versorgungskritischen Wirkstoffen
•   §52b Abs. 3e:
     • Erweiterung der Meldeverpflichtung (zu verfügbaren Beständen, zur Produktion und zur
         Absatzmenge sowie Informationen zu drohenden Lieferengpässen) gegenüber Herstellern,
         krankenhausversorgenden Apotheken und Krankenhausapotheken
•   §52b Abs. 3f:
     • Erweiterung der Meldeverpflichtung auf die Bezugsquelle der bei der Herstellung des
         Arzneimittels tatsächlich verwendeten Wirkstoffe (und Bulkware)

                                                                        M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 22
Mögliche Aufgabenstellung für das BfArM
•   Erstellung der Liste von Arzneimitteln, die aufgrund der zugelassenen Darreichungsformen und
    Wirkstärken zur Behandlung von Kindern notwendig sind
•   Erweiterung der externen Lieferengpassdatenbank um Lieferengpässe von Arzneimitteln mit
    versorgungrelevanten und versorgungskritischen Wirkstoffen
•   Qualifizierung der Wirtstoff- und Bulk-Hersteller in Bezug auf die aktiv genutzten
     • Chargenbezogen
     • Entwicklung eines Meldeportals
•   Entwicklung eines Frühwarnsystems
     • Ausweitung der Meldungen nach §52b Abs. 3f AMG (Forecast-Meldungen)?
     • Weiterentwicklung des BMG geförderten Projekts zur Sicherstellung der Produktion wichtiger
          Wirkstoffe
•   Weitere Anregung des BfArM insb. Verstetigung der Möglichkeiten der MEDBVSV bei
    versorgungskritischen Lieferengpässen

                                                                       M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 23
Wesentliche Aspekte des Gesetzesentwurfes mit Bezug
zum BfArM: SGBV
•   § 129 Abs. 2a:
     • Abweichend von Absatz 1 Satz 1 bis 5 und 8 und dem Rahmenvertrag nach Absatz 2 können
         Apotheken bei Arzneimitteln, die in der Apotheke nicht vorrätig sind und die auf der Liste des
         BfArM nach § 52b Absatz 3c Satz 2 Nummer 2 des Arzneimittelgesetzes aufgeführt sind, das
         verordnete Arzneimittel gegen ein in der Apotheke vorrätiges wirkstoffgleiches Arzneimittel
         austauschen.
     • Apotheken dürfen ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt von der ärztlichen Verordnung
         im Hinblick auf Folgendes abweichen, sofern dadurch die verordnete Gesamtmenge des
         Wirkstoffs nicht überschritten wird:
           1. …
           2. …
     • In den Fällen des Austausches nach Satz 1 und 2 findet keine Beanstandung und Retaxation statt.

                                                                         M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 24
5.Vernetzung nationaler und EU-Aktivitäten

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Das BfArM ist in vielen EU Gremien und Arbeitsgruppen aktiv vertreten, um das europäische
  Netzwerk und die Europäische Kommission aktiv zu unterstützen, die Prozesse zu straffen, Synergien
               zu gewährleisten und Doppelarbeit innerhalb des Netzes zu vermeiden.

                                       SPOC Working                                                                            Federführende
                                          Party zur       MSSG Executive     HMA/EMA Task                                    Beteiligung an der
Zusammenarbeit     Mitarbeit beim
                                       Gestaltung des    Steering Group on   Force, die sich in                               „Joint Action on
mit der EMA zum      Aufbau der
                                       europäischen        Shortages and      erster Linie auf                                  Shortages of
    Extended        Europäische
                                     Lieferengpassnetz       Safety of       strukturelle und                                Medicines“ als Teil
Mandate gemäß       Plattform zur
                                         werks der           Medicinal         strategische                                   des Programms
 Verordnung EU    Überwachung von
                                      Mitgliedstaaten     Products (MSSG)        Lösungen                                      EU4Health der
    2022/123      Engpässen (EPÜE)
                                     unter Leitung der                          fokussieren                                     Europäischen
                                            EMA                                                                                  Kommission

                                                                             M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 26
EMA – Extended Mandate

Verordnung (EU) 2022 /123 vom 25. Januar 2022 zu einer verstärkten Rolle der EMA bei der
Krisenvorsorge und Bewältigung von Notlagen in Bezug auf Arzneimittel und Medizinprodukte

Gesetzgebung mit Fokus auf:

  I.   für Auswirkungen von Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit auf Arzneimittel und
       Medizinprodukte sowie für die Auswirkungen von Großereignissen auf Medizinprodukte auf Unionsebene
       vorzusorgen, diese zu verhindern, zu koordinieren und zu bewältigen
  II. Engpässe bei Arzneimitteln und Medizinprodukten zu überwachen, zu verhindern und zu melden
  III. Eine interoperable Informationstechnologie (IT)-Plattform zur elektronischen Datenverarbeitung (IT) auf
       Unionsebene einzurichten, um Engpässe bei Arzneimitteln zu überwachen und zu melden
  IV. Beratung zu Arzneimitteln zu bieten, die das Potenzial zur Bekämpfung von Notlagen im Bereich der
       öffentlichen Gesundheit haben…

                                                                           M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 27
Europäische Plattform zur Überwachung von Engpässen / „EPÜE“
Zielsetzung:

Um die Prävention, Überwachung und Meldung von Arzneimittelengpässen zu
erleichtern, sollte die Agentur eine Informationstechnologie (IT)-Plattform einrichten,
bezeichnet als Europäische Plattform zur Überwachung von Engpässen („EPÜE“), auf der
Informationen über Angebot an und Nachfrage nach kritischen Arzneimitteln bei
Notfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit oder Großereignissen verarbeitet
werden können und um außerhalb dieser Bedingungen die Meldung von
Arzneimittelengpässen zu ermöglichen, die wahrscheinlich zu Notfällen im Bereich der
öffentlichen Gesundheit oder Großereignissen führen werden.

                                                             M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 28
Medicines Shortages Single Point of Contact (SPOC) Working Party

 Die Arbeitsgruppe ist für die Überwachung und Meldung von Ereignissen zuständig, die die Versorgung
  mit Arzneimitteln in der EU (mehr als ein Mitgliedsstaat) beeinträchtigen könnten.
 Die SPOC-Arbeitsgruppe gibt auch Empfehlungen an die Exekutiv-Lenkungsgruppe MSSG zu allen Fragen
  im Zusammenhang mit der Überwachung und dem Management von Arzneimittelengpässen und
  anderen Fragen der Verfügbarkeit von Human- und Tierarzneimitteln.
 Die EMA hat die SPOC-Arbeitsgruppe im Mai 2022 im Einklang mit der Verordnung (EU) 2022/123
  formell eingesetzt, nachdem die MSSG ihre Geschäftsordnung angenommen hatte.

 Die Arbeitsgruppe basiert auf dem als Pilot gestarteten SPOC-Netzwerk, das die HMA/EMA-Taskforce
  für die Verfügbarkeit von zugelassenen Human- und Tierarzneimitteln im April 2019 eingerichtet hat, um
  den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, der EMA und der Europäischen Kommission
  über wichtige Engpässe bei Human- und Tierarzneimitteln zu verbessern und Maßnahmen zur
  Vermeidung und Bewältigung von Engpässen zu koordinieren.

                                                                      M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 29
Executive Steering Group on Shortages and Safety
                         of Medicinal Products (MSSG)
 Am 11. Mai 2022 trat die Exekutiv-Lenkungsgruppe der EMA für Arzneimittelengpässe und
  Arzneimittelsicherheit zum ersten Mal offiziell zusammen.
 Das Gremium, soll eine solide Reaktion auf Probleme gewährleisten, die sich auf die Qualität, Sicherheit,
  Wirksamkeit und Versorgung mit Arzneimitteln bei größeren Ereignissen oder Notfällen im Bereich der
  öffentlichen Gesundheit auswirken, u. a. bedrohte Patientenversorgung in mehr als einem Mitgliedstaat

Hauptaufgaben sind:
   Erstellung von Listen der wichtigsten therapeutischen Gruppen zur Krisenvorsorge
   Bewertung von Informationen über ein schwerwiegendes Ereignis oder einen Notfall im Bereich der
    öffentlichen Gesundheit oder über die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit kritischer Arzneimittel
   Empfehlung geeigneter Maßnahmen auf EU-Ebene an die Europäische Kommission und die EU-
    Mitgliedstaaten zum Schutz der öffentlichen Gesundheit
   Maßnahmen zu koordinieren (EMA), um potenzielle oder tatsächliche Engpässe bei kritischen
    Arzneimitteln zu verhindern oder abzumildern
   Mitgliedsländer, EC, EMA, Patientenvertreter und Angehörigen der Gesundheitsberufe sind eingebunden

                                                                             M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 30
HMA/EMA Task Force on Availability of authorized medicines for
           human and veterinary use (TF AAM)
 Die TF AAM fungiert als "Versorgungs- und Verfügbarkeits-Drehscheibe„ zur Unterstützung der laufenden
  Aktivitäten zur Bekämpfung von Arzneimittelengpässen und der Pharma - Strategie der EU Kommission
                                     mit den Schwerpunktthemen:

 Aktivitäten der HMA/EMA Task Force konzentrieren sich auf strukturelle und strategische Lösungen, also
  auf "Friedenszeiten„ (Peace Time), während sich die in der Verordnung (EU) 2022/123 vorgesehenen
  Strukturen wie die Exekutiv-Lenkungsgruppe für Arzneimittelknappheit und -sicherheit (MSSG) auf
  Aktivitäten im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf und während Krisensituationen konzentrieren.
 Die Task Force hat zwei thematische Arbeitsgruppen gebildet, die sich mit Themen und Zielen im
  Zusammenhang mit Verfügbarkeit und Versorgungsunterbrechungen sowie Kommunikation befassen.

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Joint Action on Shortages - CHESSMEN

    Coordination and Harmonisation of the Existing Systems against Shortages of
                        Medicines – European Network
-       Offizieller Start am 16. Januar 2023 – Kick-Off Meeting im Februar
-       EU gefördertes Projekt mit 3 Jahren Laufzeit
-       Beteiligung von 22 Mitgliedsländern
-       Lieferengpässe durch Pandemie im Fokus der Aufmerksamkeit
-       EMA Extended Mandate (Regulation 2022/123) erweitert Möglichkeiten der EMA zu Engpässen und
        Krisenprävention
Ziele:
    -     Stärkung der Zusammenarbeit
    -     Identifizierung von ‚Good practices‘
    -     Harmonisierung der Erfassung von Daten
    -     Implementierung von harmonisierten Präventivmaßnahmen

                                                                         M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 32
Joint Action on Shortages - CHESSMEN

   Das allgemeine Ziel von CHESSMEN ist, die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung und
   Milderung von Arzneimittelknappheit zu unterstützen und eine angemessenere und
             rechtzeitige Verfügbarkeit von Arzneimitteln zu gewährleisten.

 Um dieses Ziel zu erreichen, sieht der Vorschlag vor, die Koordinierungsstruktur zu
  stärken, die bestehenden Netze und Initiativen zu unterstützen, die bereits in diesem
  Bereich tätig sind (wie das SPOC-Netz der EMA und die HMA-Task Force), und die
  Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zu verbessern bei der:
                      Ermittlung der Ursachen festgestellter Arzneimittelknappheit
                      Überwachung & Meldung von Arzneimittelengpässen
                      Erarbeitung eines Vorschlags für einen gemeinsamen Datensatz
                      Verringerung der Auswirkungen von Engpässen auf die Patienten und
                      Verringerung der Wahrscheinlichkeit von Arzneimittelengpässen durch präventive
                       Strategien

                                                                     M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 33
Europäisches IT-Konzeptmodell zur Überwachung und
                 Verwaltung von Arzneimittelengpässen
 Das allgemeine Ziel dieses Arbeitspakets ist die Entwicklung eines europäischen IT-Konzeptmodells für die
  Überwachung und das Management von Arzneimittelengpässen, wobei die Sammlung bestehender
  Instrumente/bewährter Verfahren, die bereits in EU-Mitgliedstaaten entwickelt wurden, Vorrang hat.

 Erhebungen haben ergeben, dass in Europa fast alle Mitgliedstaaten ein System zur Vorbeugung,
  Vermeidung oder Milderung von Versorgungsengpässen eingerichtet haben.

 Die unterschiedlichen und vielfältigen gültigen Datenquellen, die in den einzelnen Mitgliedstaaten eingesetzt
  werden, sind zumindest teilweise interoperabel.

 Die Verfügbarkeit dieser Daten würde auch für die Fachseite einen erheblichen Nutzen darstellen, wenn sie
  unkompliziert und direkt darauf zugreifen können.

 Ein solches System ist komplex, sollte aber so abgestuft werden, dass jeder Nutzer die Informationen erhält,
  die er in seinem Tätigkeitsbereich benötigt

                                                                            M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 34
Europäisches IT-Konzeptmodell zur Überwachung und
                      Verwaltung von Engpässen

 Es ist wichtig, die Einrichtung neuer Instrumente zu vermeiden und die bestehenden - im Idealfall –
  weiter zu verwenden.

 Das System sollte spezifische Rollen für die jeweiligen Akteure vorsehen, die bestehende Struktur
  möglichst umfassend nutzen und Informationen bedarfsgerecht bereitstellen.

 Der Vorteil und die Verbesserung besteht insbesondere in einem vereinfachten Zugang zu notwendigen
  Informationen, der Erhöhung der Transparenz, einem regelmäßigen Datenaustausch und dessen
  Harmonisierung.

 Eine verlässliche Datenquelle führt unweigerlich zu einem wachsenden Vertrauen in die verfügbaren
  Informationen und erhöht den Handlungsspielraum im Sinne der Versorgungssicherheit der Patienten.

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Activities Work Package 7 - on digital information exchange for
  monitoring and reporting shortages of medicines
Analysis of the IT solutions    On the basis of WP6 collection of information, an accurate analyses of the existinig IT solutions
at EU and MSs level              at both EU and MSs level for shortage recording and monitoring will be performed.
                                The different operational qualifications of the MSs implemented system will be compared with
                                 particular attention to the points of strength and weakness.
                                The analysis will take into account also the country-specific additional data sources available
                                 outside national NCAs (e.g. stock quantities, production data, availabilities), including benefit
                                 assessment.
Identification of best          On the basis of the analysis on the existing IT tools at national & EU level & in order to
practice solutions and           contribute to harmonisation, best practice solutions will be identified and proposed in close
minimum comment                  coordination with the EMA and the central supply shortages database und evalution.
datasets

Development of a concept        Based on the collection, mapping and analyses of the available information on monitoring &
platform to monitor &            reporting medicines shortages, the goal of WP7 is to develop an implementation concept
manage shortages                 which, in addition to MSs, EMAs and wholesalers, also takes into account other stakeholders
                                 (doctors, pharmacists, clinics).

                                                                                           M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 36
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Kontakt
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Abteilung 1
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn

Ansprechpartner                                       Ansprechpartner
Gabriele Eibenstein                                   Dr. Michael Horn
Gabriele.Eibenstein@bfarm.de                          Michael.Horn@bfarm.de
www.bfarm.de                                          www.bfarm.de
Tel. +49 (0)228 99 307 5660                           Tel. +49 (0)228 99 307 4310

                                                                                    M. Horn, G. Eibenstein / BfArM Informationsveranstaltung Lieferengpässe / 15.03.2023 37
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