UNHCR - Resettlement Konferenz Entwicklung in DEU seit Sommer 2019 - RDn Ulrike Bender (M3AG/BMI)

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UNHCR - Resettlement Konferenz Entwicklung in DEU seit Sommer 2019 - RDn Ulrike Bender (M3AG/BMI)
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                           24. September 2020

      UNHCR – Resettlement Konferenz
    Entwicklung in DEU seit Sommer 2019
          RDn Ulrike Bender (M3AG/BMI)
Seite 2 | Titel der Präsentation

                             Umsetzung RST Programm 2018/2019
    •    DEU hat sich mit der Bereitstellung von bis zu 10.200 Plätzen am EU-RST Programm
         2018/2019 (Gesamtplätze: 50.000) beteiligt.

    •    Die operative Umsetzung wurde weitgehend abgeschlossen. Mit Ausnahme von
         knapp 70 noch zu erwartenden Nachzüglern sind seit Januar 2018 insgesamt 8.004
         Schutzsuchende eingereist (Türkei: 4.987, Ägypten: 988, Libanon: 933, Jordanien:
         346, Äthiopien: 355, Libyen/Niger: 288, Landesaufnahmeprogramm Schleswig-
         Holstein: 85, NesT: 22).

    •    Im Mai 2019 wurde das staatlich-gesellschaftliche Aufnahmeprogramm "NesT –
         Neustart im Team" ins Leben gerufen: private Mentoren können die zusätzliche
         Aufnahme von bis zu 500 besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen ermöglichen. Im
         Rahmen dieses Pilotprojektes haben sich 56 Mentorengruppen gebildet und 5
         Familien sind nach Deutschland eingereist.
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                                              RST 2020

         •    Für 2020 hat DEU zugesagt bis zu 5.500 Plätze für humanitäre Aufnahmen im
              Rahmen des EU-RST Programms (insgesamt 30.000 Personen) zur Verfügung zu
              stellen und setzt damit sein Engagement auf hohem Niveau fort:
         •    bis zu 1.900 Plätze für Resettlement-Verfahren des Bundes aus Ägypten, Jordanien,
              Kenia, Libanon und Libyen (über den Evakuierungsmechanismus)
         •    bis zu 3.000 Plätze für humanitäre Aufnahmen des Bundes von Syrern aus der
              Türkei zur Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung (HAP)
         •    bis zu 200 Plätze für ein Landesaufnahmeprogramm Schleswig-Holsteins
              (Aufnahme aus EGY)
         •    bis zu 400 Plätze für Aufnahmen aus dem Pilotprojekt „Neustart im Team“ (NesT)
Seite 4 | Titel der Präsentation

                                    Verfahrenseinstellung
                                        im März 2020
         •    Aufgrund der globalen Corona-Pandemie haben UNHCR und IOM am 17.3.2020 die
              Unterstützung vor Ort und bei Ausreisen eingeschränkt bzw. auf unbestimmte Zeit
              ausgesetzt.
         •    BMI hat gegenüber BAMF mit Erlass vom selben Tag die humanitären
              Aufnahmeverfahren bis auf weiteres ausgesetzt und die bereits für den 31.3., 21.4.
              sowie 12.5. geplanten Charterflüge von ca. 600-700 Schutzsuchenden aus der Türkei
              abgesagt.
         •    Sofortiger Abzug aller BAMF Mitarbeiter aus Türkei und Kenia.
         •    Gesamtzahl aller bis März 2020 im Rahmen des EU-Resettlement-Programms 2020
              eingereisten Personen:      916
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                                            Erste Schritte
         • BMI Erlass an das BAMF vom 11. August 2020 mit der Bitte um Vorbereitung der
           sukzessiven Wiederaufnahme der Resettlement- und humanitären Aufnahmeverfahren.
         • Am 8. September Mitteilung BAMF an Länder über Wiederaufnahme der Verfahren:
           Prioritär sollen zunächst die bereits ausreisebereiten Familien aus dem humanitären
           Aufnahmeverfahren Türkei sowie die Nachzügler aus den Verfahren 2018 und 2019
           nach Deutschland einreisen. Darauf aufbauend werden alle weiteren Verfahrensschritte wieder
           sukzessive aufgenommen.

         • Geplante Einreisen syrischer Flüchtlinge aus der Türkei: 117 Personen für eine
           Einreise zwischen dem 29.09.2020 – 01.10.2020, direkte Verteilung auf die Länder.
           Personen werden in der Türkei zweimal innerhalb von 5-7 Tagen auf Covid-19
           getestet (qualitätsgesichertes und akkreditiertes Labor). In der Zwischenzeit erfolgt
           eine Überwachung und größtmögliche Selbstisolation in Hotel in Istanbul. Zusätzlich
           Gesundheitsuntersuchung durch IOM, um Personen mit Krankheitssymptomen zu
           identifizieren. Nur wenn zwei negative Covid-19 Tests (nicht älter als 48 Stunden vor
           Ausreise) und keine Krankheitssymptome vorliegen, ist Ausreise möglich.
Seite 6 | Titel der Präsentation
                                   Wiederaufnahme der Verfahren
    • Aufnahme wird unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage in den einzelnen
      Erstaufnahmeländern und der faktischen Einsatzmöglichkeiten vor Ort erfolgen.
    • Stehen im Kontakt mit AA um Einschätzung der Situation in Erstaufnahmeländern
      einzuholen, werden mit allen relevanten Partnern sodann abstimmen müssen, was wo
      möglich ist, bspw.:

    • Einschätzung AV zur Möglichkeit, Aufnahmeverfahren vor Ort wieder aufzunehmen
      (Arbeitsfähigkeit Visastelle, Räumlichkeiten)
    • Möglichkeit DEU Mitarbeiter vor Ort einzusetzen (Einreisemöglichkeiten, Quarantäne,
      Sicherheit und medizinische Versorgung)
    • Etwaig geltende Reisebeschränkungen für Flüchtlinge im Erstaufnahmeland,
      bestehende Beschränkungen im Land, Arbeitsfähigkeit der lokalen Behörden mit Blick
      auf Ausreisegenehmigung, Flugverbindungen.

    • Zeitpunkt der Wiederaufnahme vor Ort nicht absehbar, wird für jeden
      Erstaufnahmestaat einzeln geprüft und entschieden werden müssen. Operativ sehr
      aufwändig für alle Beteiligten, Planungen müssen jederzeit aktuellen Entwicklungen
      angepasst werden.
Seite 7 | Titel der Präsentation

                                            Status Quo
         HAP TUR: 916 Einreisen sind in 2020 bereits erfolgt; in der TUR befinden sich derzeit
         knapp 1.800 ausreisefähige Personen, für die das Visumverfahren bereits durchgeführt
         wurde, davon wurden 468 Personen bereits ein Visum ausgestellt.
         Resettlement: Die BAMF-Auswahlverfahren wurden Jordanien und Kenia und teilweise in
         Niger durchgeführt, alle übrigen Verfahrensschritte stehen noch aus.

         Pledging 2021: voraussichtlich Verlängerung der Umsetzung des Pledging 2020 bis
         2021, neues Pledging für 2021 abhängig von EU KOM Vorlage des Migrationspaktes
         (heute) und Erläuterungen zum Pledging-Verfahren RST Mitte Oktober.
         Alle RST Staaten bemühen sich um schrittweise Wiederaufnahme der Verfahren bzw.
         Vorziehen einzelner Verfahrensschritte; regelmäßiger Austausch mit IOM, UNHCR und
         EASO; regelmäßiger best practice Austausch findet statt aber unterschiedliche nationale
         COVID 19 Situation in den Staaten wirkt sich aus.
Seite 8 | Titel der Präsentation

                               Pilotprojekte und Herausforderungen

         • Im Juli wurde BAMF vom BMI beauftragt, ein Pilotverfahren im Libanon
           durchzuführen, in dem die BAMF-Befragungen per Videoübertragung erfolgen. In
           einem Zwischenbericht wurde die technische Durchführbarkeit, die Auswirkungen auf
           die Befragungssituation etc. dargestellt. Ergebnis ist, dass nur auf Notsituationen
           beschränkt sinnvoll und kein Ersatz für persönliche Befragung.
         • Derzeit Klärung mit GDL Friedland für Aufnahme von RST Flüchtlingen, erste
           Einreisen aus TUR werden unmittelbar auf Länder verteilt.
         • NEST: besonders problematisch, dass Pilotprojekt in diesem Stadium unterbrochen
           werden musste. Verfahren für eine Familie war bereits abgeschlossen, diese wurde im
           September aus dem LBN nun nach DEU gebracht.
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