Universitätsklinikum des Saarlandes - Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz - Universitätsklinikum des Saarlandes

 
WEITER LESEN
Universitätsklinikum des Saarlandes - Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz - Universitätsklinikum des Saarlandes
Version 2020-3/ Stand 10-2020
Universitätsklinikum des Saarlandes - Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz
GEFÄHRDUNGSKATALOG
 Faktoren                           Gefährdungen            Typische Folgen        Fragen zur Ermittlung des Gefährdungsfaktors      Bezugs-
                                    Ursachen                                       Hinweise zu Maßnahmen                             Quellen

                  1.1                  Ausrutschen         Leichte bis tödliche   – Sind die Transportwege und Arbeitsflächen       BetrSichV,

 1                Sturz                Stolpern
                                       Umknicken
                                                            Verletzungen wie:
                                                              Quetschungen
                                                              Prellungen
                                                                                   trittsicher und nicht eingeengt oder verstellt?
                                                                                   – Wurden Kabel und Leitungen vorschriftsmäßig
                                                                                                                                     § 4 und Anh.
                                                                                                                                     Nr. 1.5, 5.1, 5.2
                                                                                                                                     ArbStättV,
 Mechanische                           Stürzen                                    verlegt?                                          ASR 8/1,
 Gefährdungen                          Fehltreten            Schürfwunden        – Sind Gitterroste gegen Abheben und              BGV A 1,
                                                                                                                                     BGR 181,
                                    Durch:                    Gehirn-             Verschieben gesichert?
                                                                                                                                     BGR 191,
                                    – Verunreinigungen            erschütterung    – Sind Trittflächen in Form und Größe so          BGI 588,
                                    (Öl, Fett u.Ä.)                                gewählt, dass ein Fehltreten vermieden wird?      DIN EN 344-2,
                                    – nasse Trittflächen                           – Sind unvermeidbare Sturzgefährdungen            DIN EN 345-2,
                                                                                   gekennzeichnet (z.B. durch entsprechende          DIN EN 13 287,
                                    – witterungsbedingte
                                                                                   Beleuchtung, Farbe, Hinweisschilder)              DIN 51 097,
                                    Glätte                                                                                           DIN 51 130,
                                    – Unebenheiten,                                                                                  DIN 51 131
                                    Höhenunterschiede
                                    – herumliegende Teile
                                    – unzureichende Form
                                    und Größe der
                                    Trittfläche
                  1.2                  Abrutschen          Leichte bis tödliche   – Ist die Standsicherheit des hochgelegenen       Anh. 1,
                                                                                                                                     Nr. 2.15,
                  Absturz              Abstürzen           Verletzungen wie:      Arbeitsplatzes/ des Zuganges gewährleistet
                                                                                                                                     Anh. 2 Nr. 2.2,
                                    Durch:                    Quetschungen        (tragfähiger Untergrund, Verankerung, stabile     Nr. 3., Nr. 5.
                                    – unzureichende           Prellungen          Schwerpunktlage, funktionsfähige                  BetrSichV,
                                    Standsicherheit           Schürfwunden        Feststelleinrichtungen, Berücksichtigung          TRBS 2121,
                                                                                                                                     TRBS 2121-1,
                                    – unzureichende           Gehirn-             äußerer Einwirkungen usw.)?
                                                                                                                                     TRBS 2121-2,
                                    Tragfähigkeit                 erschütterung    – Ist die Tragfähigkeit des hochgelegenen
                                                                                                                                     TRBS 2121-3,
                                    – ungesicherte                                 Arbeits-platzes/ des Zuganges gewährleistet       TRBS 2121-4,
                                    Absturzkanten                                  (richtige Bemessung, Bau/Aufbau nach              Anh. Nr. 1.6,
                                    – ungesicherte                                 Herstellerangaben, Sichtprüfung auf Verschleiß/   2.1, 1.10, 1.11,
                                                                                   Korrosion, Einhalten der Belastungsgrenzwerte     5.1, 5.2
                                    Öffnungen
                                                                                                                                     ArbStättV,
                                                                                   usw.)?                                            ASR 12/1-3,

Version: 2020-3/ Stand 10-2020                                                                                                               Seite 1
GEFÄHRDUNGSKATALOG
 Faktoren                           Gefährdungen    Typische Folgen   Fragen zur Ermittlung des Gefährdungsfaktors      Bezugs-
                                    Ursachen                          Hinweise zu Maßnahmen                             Quellen

                                    – ungeeignete                     – Ist der sichere Zugang zum hochgelegenen        § 2 9.GPSGV,

 1                Noch 1.2
                  Absturz
                                    Zugänge
                                    – Witterungs-
                                    verhältnisse
                                                                      Arbeitsplatz gewährleistet (z.B. Treppen-türme,
                                                                      Treppen, Laufstege, Steigleitern)?
                                                                      – Haben hochgelegene Arbeitsplätze/Zugänge
                                                                                                                        BGV A 1,
                                                                                                                        BGV A 4,
                                                                                                                        BGV C 22,
 Mechanische                                                                                                            BGV D 36,
                                                                      Absturzsicherungen (z.B. Geländer,                BGG 906,
 Gefährdungen                                                                                                           BGG 945,
                                                                      Abdeckungen), die verhindern, dass Personen
                                                                                                                        BGR 148,
                                                                      abstürzen können?                                 BGR 198,
                                                                      – Sind die Absturzsicherungen so ausgeführt       BGR 500,
                                                                      und bemessen, dass sie die zu erwartenden         BGI 521,
                                                                      Kräfte aufnehmen und ableiten können?             BGI 544,
                                                                      – Sind die Absturzsicherungen so gestaltet,       BGI 607,
                                                                                                                        BGI 651,
                                                                      dass Personen nicht hindurchfallen können?        BGI 663,
                                                                      – Haben Arbeitsplätze oder Verkehrswege an        BGI 748,
                                                                      oder über Wasser oder anderen festen oder         BGI 826,
                                                                      flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann,   BGI 831,
                                                                                                                        DIN EN ISO
                                                                      unabhängig von der Absturzhöhe                    14 122,
                                                                      Absturzsicherungen, die verhindern, dass          DIN EN 353-1,
                                                                      Personen hineinfallen können?                     DIN EN 353-2,
                                                                      – Werden bei Bauarbeiten Absturzsicherungen       DIN EN 354,
                                                                      verwendet:                                        DIN EN 355,
                                                                                                                        DIN EN 358,
                                                                      -> ab 1 m Absturzhöhe an freiliegenden            DIN EN 360,
                                                                      Treppenläufen und -absätzen, Wandöffnungen        DIN EN 361,
                                                                      und Bedienungsständen von Maschinen und           DIN EN 363,
                                                                      deren Zugängen, -> ab 2 m Absturzhöhe an          DIN EN 1263-1,
                                                                                                                        DIN EN 1263-2,
                                                                      allen übrigen Arbeitsplätzen und Verkehrs-        DIN 4420
                                                                      wegen mit nachfolgend genannten Ausnahmen:
                                                                      -> ab 3 m Absturzhöhe an Arbeitsplätzen und
                                                                      Verkehrswegen auf Dächern und -> ab 5 m
                                                                      Absturzhöhe beim Mauern über die Hand und

Version: 2020-3/ Stand 10-2020                                                                                                Seite 2
GEFÄHRDUNGSKATALOG
 Faktoren                              Gefährdungen       Typische Folgen        Fragen zur Ermittlung des Gefährdungsfaktors        Bezugs-
                                       Ursachen                                  Hinweise zu Maßnahmen                               Quellen

                  Noch 1.2                                                       bei Arbeiten an Fenstern (z.B. Reinigungs- und

 1                Absturz                                                        Malerarbeiten, nicht Ein- und Ausbau)?
                                                                                 – Werden Hubarbeitsbühnen standsicher
                                                                                 aufgestellt, geprüft und vorschriftsmäßig
 Mechanische
                                                                                 betrieben?
 Gefährdungen
                                                                                 – Sind vorhandene Boden- oder Deckenöffnun-
                                                                                 gen durch Absturzsicherungen gesichert?
                                                                                 – Ist bei hochgelegenen Arbeitsplätzen, die eine
                                                                                 Absturzsicherung nicht zulassen, gesichert, dass
                                                                                 der Schutz vor Absturz auf andere Weise
                                                                                 gewährleistet wird (z.B. durch PSA gegen
                                                                                 Absturz)?
                                                                                 – Werden Arbeiten auf hochgelegenen
                                                                                 Arbeitsplätzen nur dann ausgeführt, wenn die
                                                                                 Witterungsverhältnisse (z.B. Schnee, Glätte,
                                                                                 Wind) die Sicherheit der Beschäftigten nicht
                                                                                 beeinträchtigen?
                  1.3                  Sich               Leichte bis tödliche   – Ist der Kontakt zu scharfkantigen, spitzen oder   Anh. 1, 2
                                                                                                                                     BetrSichV,
                  Teile mit               schneiden      Verletzungen wie       rauen Teilen verhindert (durch Nutzung
                                                                                                                                     TRBS 2111-3,
                  gefährlichen            stechen          Quetschungen        technischer Hilfsmittel, trennende                  Anh. Nr. 1.7
                  Oberflächen /           stoßen           Prellungen          Schutzeinrichtungen, ausreichende Bewegungs-        ArbStättV,
                  Scharfe und spitze      klemmen          Schnittver-         räume am Arbeitsplatz, ausreichende                 ASR 8/4,
                  Gegenstände                                                    Wahrnehmbarkeit, PSA)?                              ASR A1.7,
                                          quetschen            letzungen
                                                                                                                                     § 2 9.GPSGV,
                                          schürfen         Schürfwunden        – Bestehen lichtdurchlässige Flächen von Türen
                                                                                                                                     BGV A 1,
                                       können an Ecken,     Abtrennung v.       aus bruchsicherem Werkstoff?                        BGR 195
                                       Kanten, Spitzen,            Gliedmaßen
                                       Schneiden, rauen
                                       Oberflächen

Version: 2020-3/ Stand 10-2020                                                                                                             Seite 3
GEFÄHRDUNGSKATALOG
 Faktoren                            Gefährdungen         Typische Folgen        Fragen zur Ermittlung des Gefährdungsfaktors       Bezugs-
                                     Ursachen                                    Hinweise zu Maßnahmen                              Quellen

                  1.4                    Angefahren      Leichte bis tödliche   – Ist die Tragfähigkeit des Transportmittels

 1                Bewegte
                  Arbeitsmittel,
                  Transportmittel,
                                      
                                      
                                          Überfahren
                                          Gequetscht
                                                          Verletzungen wie
                                                            Quetschungen
                                                            Prellungen
                                                                                 eingehalten?
                                                                                 – Ist die Kippsicherheit sowie unein-geschränkte
                                                                                 Fahrersicht bei jedem Ladegut gewährleistet?
 Mechanische                              werden können
 Gefährdungen     Fahrzeuge                                 Inneren             – Sind die Transportwege freigehalten und
                                                                Verletzungen     gekennzeichnet?
                                     Gefährdung des         Verlust von         – Sind Verkehrswege so bemessen und ggf.
                                     Fahrers, Bedieners         Gliedmaßen       gekennzeichnet, dass die notwendige Sicherheit
                                     beim                                        für Benutzer und angrenzende Arbeitsbereiche
                                      Anfahren                                  gewährleistet ist?
                                      Aufprallen                                – Werden Verkehrswege für Fahrzeuge mind. in
                                      Umkippen                                  einem Abstand von 1,00 m an Türen, Toren und
                                      Abstürzen                                 Durchgängen usw. vorbeigeführt?
                                                                                 – Wurden die Wege für Fahrzeuge so breit
                                     Falsch bemessene                            angelegt, dass beidseitig ein Sicherheitsabstand
                                     oder schlecht                               von mind. 0,5 m zu den Begrenzungen
                                     gekennzeichnete                             vorhanden ist?
                                     Verkehrswege                                – Sind die Begrenzungen der Verkehrswege in
                                                                                 Arbeits- und Lager-räumen deutlich erkennbar,
                                                                                 und sind sie in Räumen >1000 m2 Grundfläche
                                                                                 gekennzeichnet?
                                                                                 – Sind Fahrzeuge in verkehrs- und
                                                                                 betriebssicherem Zustand?
                                                                                 – Werden Stürze auf/von dem Transportmittel
                                                                                 vermieden?
                                                                                 – Werden nur geeignete, ausgebildete Personen
                                                                                 zum Führen von Transportmitteln eingesetzt?

Version: 2020-3/ Stand 10-2020                                                                                                           Seite 4
GEFÄHRDUNGSKATALOG
 Faktoren                            Gefährdungen       Typische Folgen        Fragen zur Ermittlung des Gefährdungsfaktors   Bezugs-
                                     Ursachen                                  Hinweise zu Maßnahmen                          Quellen

                  1.5 Ungeschützte       Gequetscht    Leichte bis tödliche   – Sind die Gefahrstellen durch                 Anh. 1, 2

 1                bewegte
                  Maschinenteile
                                      
                                      
                                          Geschert
                                          Gestoßen
                                                        Verletzungen wie
                                                          Quetschungen
                                                          Prellungen
                                                                               Schutzeinrichtungen gesichert?
                                                                               – Sind die Sicherheitsabstände eingehalten?
                                                                                                                              BetrSichV,
                                                                                                                              TRBS 2111-1,
                                                                                                                              § 2 9.GPSGV,
 Mechanische                             Geschnitten                          – Sind vorhandene oder entstehende             BGV A 1,
 Gefährdungen                            Gestochen       Schnitt-            Gefahrstellen erkennbar?                       BGR 500,
                                                                               – Sind die vorhandenen mechanischen bzw.       DIN EN ISO
                                         Eingezogen          verletzungen
                                                                                                                              12 100,
                                         Eingefangen     Abtrennung v.       elektrischen Verriegelungen aktiv?             DIN EN 349,
                                          werden              Gliedmaßen       – Wird verhindert, dass Schutz-einrichtungen   DIN EN 574,
                                                                               umgangen oder außer Betrieb gesetzt werden?    DIN EN 953,
                                                                               – Wird das Entstehen von Gefahr-stellen in     DIN EN 981,
                                                                               besonderen Situationen oder Betriebszu-        DIN EN 999,
                                                                                                                              DIN EN 1010,
                                                                               ständen (z.B. bei Reinigung, Störungsbesei-    DIN EN 1037,
                                                                               tigung, Werkzeugwechsel) verhindert?           DIN EN 1050,
                                                                                                                              DIN EN 1088,
                                                                                                                              DIN EN ISO
                                                                                                                              13 849-1,
                                                                                                                              DIN EN ISO
                                                                                                                              13 857,
                                                                                                                              DIN EN
                                                                                                                              60 204-1,
                                                                                                                              DIN EN
                                                                                                                              61 496-1,
                                                                                                                              DIN 4844-1

Version: 2020-3/ Stand 10-2020                                                                                                      Seite 5
GEFÄHRDUNGSKATALOG
 Faktoren                             Gefährdungen             Typische Folgen        Fragen zur Ermittlung des Gefährdungsfaktors      Bezugs-
                                      Ursachen                                        Hinweise zu Maßnahmen                             Quellen

                  1.6                 Getroffen, gequetscht,   Leichte bis tödliche   – Wurde verhindert, dass Arbeitsgegenstände,      Anh. 1, 2

 1                Unkontrolliert
                  bewegte Teile
                                      bespritzt, besprüht
                                      werden können von
                                       Herabfallenden
                                                               Verletzungen wie
                                                                 Quetschungen
                                                                 Prellungen
                                                                                      Arbeitsmittel oder Teile auf Grund ihrer
                                                                                      instabilen oder ungünstigen Schwerpunktlage
                                                                                      kippen und damit Personen verletzen können
                                                                                                                                        BetrSichV,
                                                                                                                                        TRBS 2111-2,
                                                                                                                                        § 2 9.GPSGV,
 Mechanische                                                                                                                            ASR 1.7,
 Gefährdungen                          Wegfliegenden            Abtrennung von      (z.B. durch Anfahrschutz, Wegefreiheit, ebene     BGV A 1,
                                                                                                                                        BGV C 22,
                                       Herum-                       Gliedmaßen       Fahrwege, Kippsicherungen)?
                                                                                                                                        Anh. 1, 2
                                          schlagenden                                 – Sind sicherheitstechnische Mittel, die ein      BetrSichV,
                                       kippenden                                     Rollen oder Gleiten verhindern bzw. die           Anh. 1 Nr. 3.,
                                       pendelnden                                    rollende oder gleitende Teile auffangen können,   Anh. 2 Nr.
                                                                                      vorhanden und ausreichend wirksam (z.B. durch     2.2, Nr. 4.,
                                       rollenden
                                                                                      Anfahrschutz, Wegrollsicherungen, wie Keile,      Nr. 5.
                                       gleitenden bzw.                                                                                 BetrSichV,
                                          rutschenden                                 Stützen)?                                         TRBS 2141,
                                          Teilen                                      – Werden Arbeitsmaterial und Werkzeuge            Anh. Nr. 2.1,
                                       austretende                                   sicher gelagert bzw. abgelegt?                    5.2 ArbStättV,
                                                                                      – Sind Ladungen gesichert?                        ASR 12/1-3,
                                          Medien                                                                                        BGR 193,
                                                                                      – Kann Transportgut sicher befördert werden?      BGR 500,
                                                                                      – Sind die verwendeten Lastaufnahme-              DIN 4420-1,
                                                                                      einrichtungen geeignet?                           Anh. 1, 2
                                                                                      – Sind Schutzeinrichtungen (z.B. Auffang-         BetrSichV,
                                                                                      vorrichtungen, Schutzwände) vorhanden und         TRBS 2141-3
                                                                                                                                        BGR 500,
                                                                                      ausreichend wirksam?                              DIN EN ISO
                                                                                      – Werden Gefährdungen durch austretende,          12 100
                                                                                      unter Druck stehende Medien verhindert?
                  1.7                    Getroffen werden     Leichte bis tödliche   – Werden die Druckbehälter bzw. Gasflaschen       TRGS 510

 1                Druckbehälter und
                  Druckgasflaschen    
                                          können
                                          Austretende
                                          Medien
                                                               Verletzungen wie
                                                                 Quetschungen
                                                                 Prellungen
                                                                                      sicher gelagert bzw. abgelegt?

 Mechanische
 Gefährdungen

Version: 2020-3/ Stand 10-2020                                                                                                                 Seite 6
GEFÄHRDUNGSKATALOG
 Faktoren                               Gefährdungen               Typische Folgen   Fragen zur Ermittlung des Gefährdungsfaktors    Bezugs-
                                        Ursachen                                     Hinweise zu Maßnahmen                           Quellen

                  2.1                       Körperdurch-             Tödliches     – Sind die Arbeitsmittel entsprechend den       Anh. 2 Nr. 2.2

 2                Elektrischer Schlag
                  (und Störlichtbögen
                  auf S.10)
                                        Durch
                                             strömung

                                        – Berühren unter
                                                                       Herzkammer-
                                                                       flimmern
                                                                                     Betriebsbedingungen und den äußeren
                                                                                     Einflüssen ausgewählt (z.B. IP-Schutzarten,
                                                                                     mechanischer Schutz)?
                                                                                                                                     BetrSichV,
                                                                                                                                     TRBS 1203-3,
                                                                                                                                     TRBS 2131,
 Elektrische                                                                                                                         TRBS 2131-1,
                                        Spannung stehender                           – Werden die elektrischen Arbeitsmittel         § 2 9.GPSGV,
 Gefährdungen                                                                                                                        Anh. Nr. 1.4, 5.2
                                        Teile                                        bestimmungsgemäß verwendet?
                                                                                                                                     ArbStättV,
                                        – Berühren leitfähiger                       – Ist der Basisschutz (Schutz gegen direktes    BGV A 3,
                                        Teile, die im Fehlerfall                     Berühren) vorhanden und ausreichend             BGI 519,
                                        unter Spannung                               (Isolierung, Abdeckung, sicherer Abstand)?      BGI 548,
                                        stehen                                       – Ist der Fehlerschutz (Schutz bei indirektem   BGI 594,
                                                                                     Berühren) durchgeführt und wirksam (z.B.        BGI 600,
                                                                                                                                     BGI 608,
                                                                                     Schutz durch Abschaltung oder Meldung,          BGI 891,
                                                                                     Schutzisolierung)?                              BGI 5090,
                                                                                     – Ist der Zusatzschutz (Ergänzung der           DIN VDE 0101,
                                                                                     Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren bei     DIN VDE 0105-
                                                                                                                                     100,
                                                                                     Basis- und Fehlerschutzversagen), wenn          DIN VDE 0132,
                                                                                     eforderlich, vorhanden und wirksam              DIN VDE 0166,
                                                                                     (Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD) IΔN ≤ 30    DIN VDE 0701 –
                                                                                     mA)?                                            0702,
                                                                                     – Sind die geforderten Schutzmaßnahmen bei      DIN EN 50 191,
                                                                                                                                     DIN EN
                                                                                     erhöhter elektrischer Gefährdung                60 079-1,
                                                                                     (Kleinspannung mittels SELV oder PELV,          DIN EN 60 204,
                                                                                     Schutztrennung, Fehlerstromschutzeinrichtung    DIN EN 60 745,
                                                                                     (RCD) IΔN ≤ 30 mA) angewendet und wirksam?      DIN EN 60 990,
                                                                                                                                     DIN EN 61 140
                                                                                     – Werden Arbeiten an aktiven Teilen erst nach
                                                                                     Sicherstellen des spannungsfreien Zustandes
                                                                                     durchgeführt (Freischalten, gegen
                                                                                     Wiedereinschalten sichern, Spannungsfreiheit
                                                                                     feststellen, Erden und Kurzschließen,

Version: 2020-3/ Stand 10-2020                                                                                                              Seite 7
GEFÄHRDUNGSKATALOG
 Faktoren                               Gefährdungen   Typische Folgen   Fragen zur Ermittlung des Gefährdungsfaktors      Bezugs-
                                        Ursachen                         Hinweise zu Maßnahmen                             Quellen

                  Noch 2.1                                               benachbarte unter Spannung stehende Teile

 2                Elektrischer Schlag                                    abdecken oder abschranken)?
                                                                         – Werden Arbeiten an aktiven Teilen, deren
                                                                         spannungsfreier Zustand nicht sichergestellt
 Elektrische
                                                                         werden kann, nur nach sicheren Verfahren
 Gefährdungen
                                                                         durchgeführt (siehe TRBS 2131-1 DIN VDE
                                                                         0105-100, Ab-schnitt 6.3)?
                                                                         – Werden bei Arbeiten in der Nähe unter
                                                                         Spannung stehender Anlagen die festgelegten
                                                                         Sicherheitsabstände eingehalten?
                                                                         – Wird bei Arbeiten in der Nähe aktiver Teile
                                                                         (wenn Sicherheitsabstände nicht eingehalten
                                                                         werden können) eine der folgenden Schutzmaß-
                                                                         nahmen angewendet: Sicherstellen des
                                                                         spannungsfreien Zustandes oder Schutz gegen
                                                                         zufälliges Berühren durch isolierende
                                                                         Umhüllung, Kapselung, Abdeckung oder
                                                                         sonstige Schutzvorrichtungen?
                                                                         Werden bei der Bereitstellung und Benutzung
                                                                         von elektrischen Arbeitsmitteln (z.B. Schaltund
                                                                         Verteileranlagen, Leitungsroller, handgeführte
                                                                         Elektrowerkzeuge, Leuchten) auf Bau- und
                                                                         Montagestellen, die besonderen Umgebungs-
                                                                         bedingungen berücksichtigt?
                                                                         – Werden zur Versorgung elektrischer Anlagen
                                                                         und Betriebsmittel auf Bau- und Montage-
                                                                         stellen nur Stromkreise benutzt, die durch
                                                                         Schaltgeräte freigeschaltet werden können?
                                                                         – Werden Arbeitsmittel nur aus zugeordneten

Version: 2020-3/ Stand 10-2020                                                                                                  Seite 8
GEFÄHRDUNGSKATALOG
 Faktoren                               Gefährdungen   Typische Folgen   Fragen zur Ermittlung des Gefährdungsfaktors    Bezugs-
                                        Ursachen                         Hinweise zu Maßnahmen                           Quellen

                                                                         Speisepunkten (z.B. Baustromverteiler,

 2                Noch 2.1
                  Elektrischer Schlag
                                                                         Ersatzstromerzeuger, Transformatoren mit
                                                                         getrennten Wicklungen) betrieben?
                                                                         – Werden auf Bau- und Montagestellen nur
 Elektrische
                                                                         bewegliche Gummischlauchleitungen vom
 Gefährdungen
                                                                         Typ H07RN-F oder mindestens gleichwertiger
                                                                         Bauart benutzt?
                                                                         Hinweis:
                                                                         Handgeführte elektrische Arbeitsmittel mit
                                                                         Anschlussleitungen bis 4 m dürfen auch mit
                                                                         Gummischlauchleitungen von Typ H05RN-F
                                                                         benutzt werden.
                                                                         – Ist sichergestellt, dass die Prüfungen von
                                                                         elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
                                                                         vor Inbetriebnahme, nach Reparaturen und
                                                                         in regelmäßigen Zeitabständen durchgeführt
                                                                         werden?
                                                                         – Ist sichergestellt, dass nur Personen an
                                                                         elektrischen Anlagen arbeiten, die auf Grund
                                                                         fachlicher Ausbildung, Kenntnis und Erfahrung
                                                                         die auftretenden elektrischen Gefährdungen
                                                                         erkennen und erforderliche Arbeitsschutz-
                                                                         maßnahmen treffen können?

Version: 2020-3/ Stand 10-2020                                                                                                Seite 9
GEFÄHRDUNGSKATALOG
 Faktoren                            Gefährdungen             Typische Folgen       Fragen zur Ermittlung des Gefährdungsfaktors   Bezugs-
                                     Ursachen                                       Hinweise zu Maßnahmen                          Quellen

                  2.1                    sich verbrennen     Leichte bis schwere   Wird bei Schalthandlung unter Last PSA         Siehe Spalte

 2                Störlichtbögen         getroffen werden
                                          von kontrolliert
                                          bewegten Teilen
                                                              Verletzungen wie:
                                                               Verbrennungen
                                                               Prellungen
                                                                                    benutzt?
                                                                                    – Werden beim Ziehen von NH-Sicherungen
                                                                                    PSA benutzt (falls erforderlich)?
 Elektrische
 Gefährdungen                             (Folge von Druck-    Augenver-           – Werden geeignete Messgeräte verwendet
                                          aufbau)                 letzungen         (Cat III, Cat IV)?
                                       Verblitzen der         Vergiftungen
                                          Augen
                                       Vergiften
                                     Durch
                                     -Kurzschlüsse
                  Noch 2.1           Schalthandlungen
                  Störlichtbögen     unter Last
                                     -Keine geeigneten
                                     Messgeräte
                  2.2                Kontakt mit                 Verletzungen      – Wird abgesichert, dass keine zündfähigen     Anh. 2 Nr. 2.2
                  Elektrostatische   elektrostatisch                                Entladungen auftreten können?                  BetrSichV,
                                                                  durch Schreck-
                                                                                                                                   TRBS 2131,
                  Aufladung          aufgeladenen Teilen          reaktionen        – Werden gefährliche Aufladungen vorbeugend    TRBS 2153,
                                                                                    vermieden oder gefahrlos abgeleitet?           § 2 9.GPSGV,
                                                                                    – Sind Anlagenteile und Einrichtungen so       GefStoffV,
                                                                                    beschaffen, dass durch sie eine                ArbStättV,
                                                                                                                                   ASR 13/1, 2,
                                                                                    explosionsfähige Atmosphäre nicht gezündet     BGV A 1 + A8,
                                                                                    werden kann?                                   BGR 109,
                                                                                    – Sind sicherheitsrelevante Steuerungen so     BGR 133,
                                                                                    beschaffen, dass sie durch elektrostatisch     BGR 500,
                                                                                    aufgeladene Benutzer nicht beeinträchtigt      BGI 560,
                                                                                                                                   BGI 562,
                                                                                    werden?                                        BGI 764,
                                                                                                                                   DIN EN
                                                                                                                                   50 050,
                                                                                                                                   DIN EN

Version: 2020-3/ Stand 10-2020                                                                                                          Seite 10
GEFÄHRDUNGSKATALOG
 Faktoren                                Gefährdungen           Typische Folgen      Fragen zur Ermittlung des Gefährdungsfaktors        Bezugs-
                                         Ursachen                                    Hinweise zu Maßnahmen                               Quellen

                  Noch                                                               – Sind alle leitfähigen Ausrüstungsteile            50 176,

 2                2.2
                  Elektrostatische
                  Aufladung
                                                                                     miteinander verbunden und geerdet
                                                                                     (Potenzialausgleich)?
                                                                                     – Benutzen die Beschäftigten leitfähige
                                                                                                                                         DIN EN
                                                                                                                                         50 177

 Elektrische
                                                                                     Kleidungsstücke und Sicherheitsschuhe mit
 Gefährdungen
                                                                                     leitfähiger Sohle?
                                                                                     – Ist der Fußboden ausreichend leitfähig?
                  3.1                        Brandentstehung       Verbrennungen   – Wurde geprüft, ob leicht entzündliche oder        BetrSichV,

 3                Brennbare oder
                  brandfördernde
                                             Brandausbreitun
                                              g
                                                                    Rauchver-
                                                                     giftungen
                                                                                     selbstentzündliche Stoffe am Arbeitsplatz
                                                                                     vorhanden sind?
                                                                                                                                         Anh. Nr. 1.4
                                                                                                                                         ArbStättV,
                                                                                                                                         TRBS 2152,
 Brand- und       Feststoffe, Flüssig-                                              – Werden maximal nur so viele dieser Stoffe am      TRBS 2152-1,
                  keiten oder Gase                                                   Arbeitsplatz gelagert, wie für den Fortgang der     TRBS 2152-2,
 Explosions-                                                                                                                             TRBS 2152-3,
                                                                                     Arbeiten erforderlich sind?
 Gefährdungen                                                                                                                            TRBS 2152-4,
                                                                                     – Wird gewährleistet, dass diese Stoffe nicht mit
                                                                                                                                         BGR 104,
                                                                                     Zündquellen in Berührung kommen?                    BGI 661,
                                                                                     – Sind feuergefährdete Bereiche deutlich            VDI 2263,
                                                                                     erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet?             VDI 3673,
                                                                                     – Sind für alle Räume, je nach Brandgefährdung      DIN EN
                                                                                                                                         1127-1,
                                                                                     und Größe, die erforderlichen                       DIN EN 1539,
                                                                                     Feuerlöscheinrichtungen vorhanden, geprüft,         DIN EN
                                                                                     gekennzeichnet sowie leicht zugänglich?             13 463,
                                                                                     – Sind die Beschäftigten in der Handhabung der      DIN EN
                                                                                                                                         50 050,
                                                                                     Feuerlöscheinrichtungen unterwiesen?                DIN EN
                                                                                     – Besteht für den Brandfall ein Alarmplan und       50 281 Teil 2 – 1,
                                                                                     sind die Beschäftigten mit den notwendigen          DIN EN
                                                                                       Maßnahmen und Verhaltensregeln vertraut?          60 079

Version: 2020-3/ Stand 10-2020                                                                                                                 Seite 11
GEFÄHRDUNGSKATALOG
 Faktoren                             Gefährdungen           Typische Folgen       Fragen zur Ermittlung des Gefährdungsfaktors       Bezugs-
                                      Ursachen                                     Hinweise zu Maßnahmen                              Quellen

                  3.2                    Brandentstehung       Verbrennungen     – Werden Sicherheitsmaßnahmen beim                 siehe 3.1,

 3                Explosionsgefähr-
                  liche Stoffe
                                      
                                      
                                          Brandausbreitung
                                          Explosion
                                                                Rauchver-
                                                                 giftungen
                                                                                   Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
                                                                                   ergriffen?
                                                                                                                                      § 3 Abs. 2,
                                                                                                                                      Anh.1 Nr. 2.17,
                                                                                                                                      Anh. 3, Anh.4
 Brand- und                                                     Verletzungen      – Ist die Verwendung von Sprengstoffen             SprengG,
                                                                 durch getroffen   genehmigt worden?                                  BGV B 5,
 Explosions-                                                                                                                          BGV C 24,
                                                                 werden von        – Werden nur zugelassene Sprengstoffe und
 Gefährdungen                                                                                                                         BGV D 37 bis
                                                                 wegfliegenden     Sprengzubehör eingeführt bzw. verwendet?           BGV D 42,
                                                                 Teilen oder       – Haben nur fachkundige und beauftragte            BGR 500
                                                                 Druckwelle        Personen Umgang mit diesen Stoffen?
                                                                                   – Sind alle Sicherheitsbestimmungen (z.B.
                                                                                   Einrichtung von Betriebsanlagen,
                                                                                   Schutzabstände) eingehalten?
                                                                                   – Sind Spreng- und Zündpläne vorhanden?
                                                                                   – Wird bei Arbeiten an Airbag- und
                                                                                   Gurtstraffereinheiten sichergestellt, dass es zu
                                                                                   keiner ungewollten Zündungkommen kann?
                  3.3                 Explosionsgefährdung      Verletzungen      – Wurde geprüft, ob brennbare Stoffe in Form
                                      Durch:                     durch getroffen   von Gasen, Dämpfen (z.B. Lösemitteldämpfe),
                  Explosionsfähige     Gase                     werden von        Nebeln oder Stäuben (z.B. Metallstäube)
                  Atmosphäre           Dämpfe & Nebel           wegfliegenden     vorhanden sind und ob daraus durch
                                       Stäube                   Teilen oder       ausreichende Verteilung in der Luft ein
                                                                 Druckwelle        explosionsfähiges Gemisch entstehen kann?
                                                                                   – Wurden Maßnahmen festgelegt, die:
                                                                                   1. die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre
                                                                                   in Gefahr drohender Menge verhindern
                                                                                   oder einschränken, z.B.:
                                                                                   • Vermeiden von Stoffen, die explosions-fähige
                                                                                   Gemische zu bilden vermögen
                                                                                   • Konzentrationsbegrenzung
                                                                                   • Inertisierung

Version: 2020-3/ Stand 10-2020                                                                                                             Seite 12
GEFÄHRDUNGSKATALOG
 Faktoren                            Gefährdungen   Typische Folgen   Fragen zur Ermittlung des Gefährdungsfaktors   Bezugs-
                                     Ursachen                         Hinweise zu Maßnahmen                          Quellen

                                                                      • Lüftungsmaßnahmen
                                                                      • Überwachung der Konzentration

 3                Noch 3.2
                                                                      • Maßnahmen zur Beseitigung von
                                                                      Staubablagerungen
                                                                      2. die Entzündung dieser explosionsfähigen
 Brand- und
                  Explosionsfähige                                    Atmosphäre verhindern, z.B.:
 Explosions-
                  Atmosphäre                                          • Zoneneinteilung explosionsgefährdeter
 Gefährdungen                                                         Bereiche (Zone 0, 1, 2 bzw. 20, 21, 22)
                                                                      • Vermeiden von Zündquellen
                                                                      • Ermittlung möglicher Zündquellenarten
                                                                      • Festlegung von Schutzmaßnahmen
                                                                      3. die Auswirkungen einer Explosion auf ein
                                                                      unbedenkliches Maß beschränken, z.B.:
                                                                      • explosionsfeste Bauweise
                                                                      • Explosionsdruckentlastung
                                                                      • Explosionsunterdrückung
                                                                      • Verhinderung der Flammen und
                                                                      Explosionsübertragung
                                                                      • flammendurchschlagsichere Einrichtungen
                                                                      für Gase, Dämpfe und Nebel
                                                                      • Entkopplungseinrichtungen für Stäube
                                                                      4. welche die bisher genannten Maßnahmen
                                                                      durch Sicherheits-, Kontroll- und
                                                                      Regelvorrichtungen
                                                                      (Prozessleittechnik) aufrechterhalten?
                                                                      – Werden nur solche Arbeitsmittel in
                                                                      explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt,
                                                                      die unter den tatsächlichen Betriebs- und
                                                                      Einsatzbedingungen dazu geeignet sind (u.a.
                                                                      Gerätekategorie beachten)?

Version: 2020-3/ Stand 10-2020                                                                                           Seite 13
GEFÄHRDUNGSKATALOG
 Faktoren                                Gefährdungen           Typische Folgen        Fragen zur Ermittlung des Gefährdungsfaktors   Bezugs-
                                         Ursachen                                      Hinweise zu Maßnahmen                          Quellen

                  Noch 3.3                                                            – Sind die explosionsgefährdeten Bereiche

 3                Explosionsfähige
                  Atmosphäre
                                                                                      deutlich erkennbar und dauerhaft
                                                                                      gekennzeichnet?
                                                                                      – Wurde ein Explosionsschutzdokument erstellt
 Brand- und
                                                                                      und wird es aktualisiert?
 Explosions-
                                                                                      – Existiert ein Arbeitsfreigabesystem (z.B.
 Gefährdungen
                                                                                      Freigabeschein bei notwendigen
                                                                                      Instandhaltungsarbeiten)?
                                                                                      – Werden die Explosionsschutzmaßnahmen in
                                                                                      regelmäßigen Abständen durch befähigte
                                                                                      Personen auf ihre Wirksamkeit überprüft?
                                                                                      – Sind zusätzlich notwendige organisatorische
                                                                                      Maßnahmen des Explosionsschutzes ergriffen
                                                                                      (Betriebsanweisungen, Qualifikation und
                                                                                      Unterweisung der Beschäftigten)?
                                                                                      – Werden notwendige koordinierungs-pflichten
                                                                                      beim Einsatz voneinander unabhängiger
                                                                                      Personen in explosions-gefährdeten Bereichen
                                                                                      wahrgenommen
                                                                                      (z.B. Koordinator bei Fremdfirmeneinsatz)?
                  3.4 Zündquellen           Brandentstehung       Verbrennungen     – Wird abgesichert, dass keine zündfähigen      Siehe 3.1, 3.2
                  Wie z.B. elektrische      Brandausbreitung      Rauchvergiftungen Entladungen auftreten können?
                  Geräte,                   Explosions-           Verletzungen      – Werden gefährliche Aufladungen vorbeugend
                  elektrostatische           gefährdung             durch getroffen   vermieden oder gefahrlos abgeleitet?
                  Aufladung, heisse                                 werden von        – Sind Anlagenteile und Einrichtungen so
                  Oberflächen                                       wegfliegenden     beschaffen, dass durch sie eine
                                                                    Teilen oder       explosionsfähige Atmosphäre nicht gezündet
                  Noch 3.4                                          Druckwelle        werden kann?
                  Elektrostatische
                  Aufladung

Version: 2020-3/ Stand 10-2020                                                                                                             Seite 14
GEFÄHRDUNGSKATALOG
 Faktoren                               Gefährdungen              Typische Folgen        Fragen zur Ermittlung des Gefährdungsfaktors       Bezugs-
                                        Ursachen                                         Hinweise zu Maßnahmen                              Quellen

                                                                                         – Sind alle leitfähigen Ausrüstungsteile

 3                                                                                       miteinander verbunden und geerdet
                                                                                         (Potenzialausgleich)?
                                                                                         – Benutzen die Beschäftigten leitfähige
 Brand- und
                                                                                         Kleidungsstücke und Sicherheitsschuhe mit
 Explosions-
                                                                                         leitfähiger Sohle?
 Gefährdungen
                                                                                         – Ist der Fußboden ausreichend leitfähig?
                  4.1 CMR-

 4                Arzneimittel (z.B.
                  Zytostatika,
                  Virostatika,          Gefährdung durch
                                                                  
                                                                  
                                                                      Vergiftungen
                                                                      Verätzungen
                                                                                         – Wurde geprüft, ob Beschäftigte Tätigkeiten
                                                                                         mit Gefahrstoffen durchführen oder ob
                                                                                                                                            ArbMedVV,
                                                                                                                                            Anh.1 Nr. 2.5,
 Chemische                                                                                                                                  Nr. 2.16, Anh.2
 Gefährdungen     Immunsupressiva)       Einatmen                   Neubildungen       Gefahrstoffe bei diesen Tätigkeiten entstehen      Nr. 2.2, Nr. 3.1
                                         Verschlucken                (Krebs)            oder freigesetzt werden?                           BetrSichV,
                                                                                                                                            GefStoffV,
                  4.2                    Hautkontakte               Fehlbildungen      – Wurde geprüft, ob verfahrensbedingt
                                                                                                                                            § 4 (2) und Anh.
                  Giftige,                                           Allergien          Gefahrstoffe entstehen können?                     Nr. 5.1, 5.2 Arb-
                  krebserregende,       von Gasen, Dämpfen,          Beeinträchtigung   – Wurde geprüft, ob Gefahrstoffe durch Anwen-      StättV,
                  mutagene,             Aerosolen, Flüssigkeit-                          dung anderer Verfahren vermieden o. durch          § 2 9.GPSGV,
                                                                      der
                  reproduktions-                                                         andere Arbeitsstoffe ersetzt werden können?        PSA-BV,
                                        en, Feststoffen mit           Wahrnehmung                                                           BGV A 1,
                  toxische Stoffe       den nebenstehenden           Beeinträchtigung   – Sind für gefährliche Stoffe und Zuberei-tungen   BGV A 4,
                                        gefährlichen                  des                Sicherheitsdatenblätter vorhanden?                 BGR 143,
                                        Eigenschaften                 Immunsystems       – Wurde ein Gefahrstoffverzeichnis erstellt?       BGR 195,
                                                                                         – Sind gefährliche Stoffe und Zubereitungen        BGR 500,
                                        (z.B. Einatmen giftiger      Beeinträchtigung                                                      BGI 546,
                  4.3                   Gase)                         der Schutzfunk-    gekennzeichnet?                                    BGI 552,
                  Narkosemittel/-Gase                                 tion der Haut      – Wurden die Schutzmaßnahmen entsprechend          BGI 616,
                                                                                         der ermittelten Schutzstufe festgelegt?            BGI 658,
                                                                                         Hinweis:                                           TRGS 401,
                                                                                         • Schutzstufe 1:                                   TRGS 402,
                                                                                                                                            TRGS 420,
                  4.4                                                                    Tätigkeiten mit geringer Gefährdung                TRGS 500,
                                                                                         • Schutzstufe 2: Grundmaßnahmen zum Schutz         TRGS 528,
                                                                                         der Beschäftigten                                  TRGS 555,

Version: 2020-3/ Stand 10-2020                                                                                                                    Seite 15
GEFÄHRDUNGSKATALOG
 Faktoren                                  Gefährdungen     Typische Folgen    Fragen zur Ermittlung des Gefährdungsfaktors     Bezugs-
                                           Ursachen                            Hinweise zu Maßnahmen                            Quellen

                  Ätzende oder                                                 • Schutzstufe 3: Ergänzende Maßnahmen bei        TRGS 600,
                  reizende Stoffe,                                             Tätigkeiten mit hoher Gefährdung                 TRGS 611,
                                                                                                                                TRGS 900,
                  Rauche, Stäube                                               • Schutzstufe 4: Ergänzende Maßnahmen bei        TRBA/TRGS
                                                                               Tätigkeiten mit krebserzeugenden,                406
                                                                               erbgutverändernden und fruchtbarkeits-

 4                4.5
                  Weitere Substanzen
                                                                               gefährdenden Gefahrstoffen
                                                                               – Wurden ergänzende Schutzmaßnahmen
                                                                               gegen physikalisch-chemische Einwirkungen,
 Chemische
                  mit                                                          insbesondere gegen Brand- und Explosions-
 Gefährdungen
                  Gefährlichen                                                 gefahren ergriffen?
                  Eigenschaften                                                – Sind Beschäftigte im Arbeitsbereich und in
                                                                               Nachbarbereichen geschützt (geschlossene
                                                                               Anlagen, Absaugungen, Lüftung, ggf. PSA,
                                                                               Expositionszeitbeschränkung) und über
                                                                               Gefährdung und Schutzmaßnahmen beim
                                                                               Umgang mit den Stoffen informiert
                                                                               (Betriebsanweisung, Unterweisung)?
                                                                               – Ist eine Messung der gefährlichen Stoffe in
                                                                               der Luft veranlasst worden (sichere Einhaltung
                                                                               der Arbeitsplatzgrenzwerte)?
                                                                               – Werden Gefahrstoffe sicher gelagert und
                                                                               entsorgt
                  5.1                      Gefährlichen        Infektionen    – Können Beschäftigte bei ihrer Tätigkeit        IfSG,

 5                Infektionsgefahr
                  durch Bakterien,
                                           Biostoffen
                                               Viren
                                               Bakterien
                                                            
                                                            
                                                                Vergiftungen
                                                                Allergien
                                                                               beabsichtigt oder unbeabsichtigt mit krank-
                                                                               heitserregenden biologischen Arbeitsstoffen in
                                                                                                                                TierSG,
                                                                                                                                BioStoffV,
                                                                                                                                Anh. 2 Nr. 2.2
 Biologische      Viren, Viroide, Pilze,                       Allergische    Berührung kommen (z.B. bei Tätigkeiten im        BetrSichV,
 Gefährdungen     Prionen, Parasiten           Pilze           Atemwegs-      Bereich Biotechnologie, in Krankenhäusern        ArbStättV,
                                                                                                                                ArbMedVV,
                                               Pathogene       erkrankungen   und Arztpraxen, in der Landwirtschaft, in der
                                                                                                                                TRBA 100,
                                                  Prionen                      Abwasser- oder Abfallwirtschaft)?
                                                                                                                                TRBA 120,

Version: 2020-3/ Stand 10-2020                                                                                                       Seite 16
GEFÄHRDUNGSKATALOG
 Faktoren                                  Gefährdungen         Typische Folgen         Fragen zur Ermittlung des Gefährdungsfaktors     Bezugs-
                                           Ursachen                                     Hinweise zu Maßnahmen                            Quellen

                                                Parasiten             Gewebe-         – Liegt eine Einstufung des Gefährdungs-         TRBA 212,
                                                                                        potenzials der biologischen Arbeitsstoffe vor    TRBA 213,
                                           ausgesetzt sein              zerstörungen
                                                                                                                                         TRBA 214,
                                           im Umgang mit                                und sind die erforderlichen Schutzmaß-nahmen     TRBA 220,

 5                5.1
                  Infektionsgefahr
                  durch Bakterien,
                                           infizierten oder
                                           kontaminierten
                                           Materialien,
                                                                                        umgesetzt:
                                                                                        • Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln
                                                                                        • Rangfolge der Schutzmaßnahmen einhalten:
                                                                                                                                         TRBA 230,
                                                                                                                                         TRBA 240,
                                                                                                                                         TRBA 250,
 Biologische                                                                                                                             TRBA 400,
                  Viren, Viroide, Pilze,   Menschen od. Tiere                           1. Frei werden biologischer Arbeitsstoffe        TRBA 405,
 Gefährdungen     Prionen, Parasiten                                                    vermeiden,                                       TRBA 500,
                                                                                        2. Sichere Arbeitsverfahren, Begrenzung          TRBA/TRGS
                                                                                        der Anzahl der Exponierten, Kennzeichnung        406,
                                                                                        der Gefahrenbereiche, Vorkehrungen               BGV A 1,
                                                                                                                                         BGV A 4,
                                                                                        gegen Unfälle und Betriebsstörungen,             BGV C 5,
                                                                                        Notfallplan bei Risikogruppe (RG) 3 und 4,       BGR 250,
                                                                                        Bereitstellung von PSA?                          BGR 500,
                                                                                        – Werden Arbeitsstätten den hygienischen         BGI 762,
                                                                                                                                         BGI 805,
                                                                                        Anforderungen entsprechend gereinigt?            Handlungs-hilfe
                                                                                        – Wird bei Tätigkeiten mit biologischen          zur Umsetzung
                                                                                        Arbeitsstoffen der RG 4 ein Verzeichnis          der BioStoffV
                                                                                        exponierter Beschäftigter geführt?               (LV 23)
                                                                                        – Werden Schutzimpfungen veranlasst, wenn
                                                                                        ein Aufenthalt in tropischen und subtropischen
                                                                                        Gebieten vorgesehen ist?
                                                                                        –Wurde geprüft, ob bei Tätigkeiten mit
                                                                                        biologischen Arbeitsstoffen nach ArbMedVV
                                                                                        (Anhang, Teil 2) Vorsorgeuntersuchungen
                                                                                        notwendig sind?
                  5.2                   Gefährdung durch                Vergiftungen   – Werden Staub- oder Nebelentwicklung,           BioStoffV,
                                                                                                                                         Anh. 2 Nr. 2.2
                  Sensibilisierende und   Einatmen                     Allergien      Schimmelbildung, Bildung von Faulgasen
                                                                                                                                         BetrSichV,
                  toxische Wirkungen      Verschlucken                                                                                  BGV A 4,
                  von Mikro-

Version: 2020-3/ Stand 10-2020                                                                                                                Seite 17
GEFÄHRDUNGSKATALOG
 Faktoren                                Gefährdungen       Typische Folgen        Fragen zur Ermittlung des Gefährdungsfaktors   Bezugs-
                                         Ursachen                                  Hinweise zu Maßnahmen                          Quellen

                  organismen                 Hautkontakt       Allergische       (vor allem in wässrigen Systemen, z.B.         BGI 628 bis
                                                                                   wassergemischten Kühlschmierstoffen,           BGI 636,
                                                                 Atemwegs-
                                                                                                                                  BGI 762,
                                                                 erkrankungen      Lackabscheidewänden) verhindert?               BGI 805,
                                                                                   – Werden nur Geräte zur Luftbefeuchtung        TRBA 500
                                                                                   eingesetzt, die keine Schmutz- oder
                                                                                   Schimmelbeläge, Staub- oder
                                                                                   Schlammablagerungen aufweisen?

                  5.3                    Gefährdung durch       Krebs             – Wurden die Schutzmaßnahmen entsprechend

 5                Arbeiten mit
                  gentechnisch
                                           Einatmen
                                           Verschlucken
                                                                Erbgutveränder-
                                                                 ungen
                                                                                   der Schutzstufe 4 festgelegt?
                                                                                   • Schutzstufe 4: Ergänzende Maßnahmen bei
 Biologische      veränderten              Hautkontakt         Fruchtbarkeit-    Tätigkeiten mit krebserzeugenden,
                  Organismen                                     störungen         erbgutverändernden und fruchtbar-
 Gefährdungen
                                                                                   keitsgefährdenden Gefahrstoffen
                  5.4                    Gefährlichen           Infektionen
                  Transport und          Biostoffen             Vergiftungen
                  Lagerung von               Viren             Allergien
                  infektiösen Abfällen       Bakterien         Allergische
                                             Pilze              Atemwegs-
                                             Pathogene          erkrankungen
                                                Prionen

                                         ausgesetzt sein
                                         im Umgang mit
                                         Abfällen

                                         Gefährdung durch
                                           Einatmen

Version: 2020-3/ Stand 10-2020                                                                                                         Seite 18
GEFÄHRDUNGSKATALOG
 Faktoren                                Gefährdungen           Typische Folgen        Fragen zur Ermittlung des Gefährdungsfaktors       Bezugs-
                                         Ursachen                                      Hinweise zu Maßnahmen                              Quellen

                                            Verschlucken
                                            Hautkontakt
                  6.1                    Störendendem Lärm      In Abhängigkeit von    – Sind Maßnahmen getroffen, um als Lärm            ArbMedVV,

 6                Lärm

                  Ab ca. 30 db(A)
                                         ausgesetzt sein        psychischer
                                                                Anforderungen der
                                                                Tätigkeit psychische
                                                                                       empfundene Geräusche auf den niedrigsten
                                                                                       Pegel zu senken?
                                                                                       – Wurden Lärmbereiche ermittelt?
                                                                                                                                          Anh. Nr. 3.7,
                                                                                                                                          5.1, 5.2
                                                                                                                                          ArbStättV,
 Physikalische                                                                                                                            Anh. 1.2
                                                                Reaktionen wie z.B     – Sind dominierende Lärmquellen räumlich ge-       BetrSichV,
 Gefährdungen
                                                                  Ärger               trennt aufgestellt, abgeschirmt oder gekapselt?    LärmVibrations-
                                                                                                                                          ArbSchV,
                                                                  Anspannung          – Werden zusätzliche Schallquellen (z.B.           9.GPSGV,
                                                                  Nervosität          Radiogeräte am Arbeitsplatz) mit Gehörgefähr-      TRLV „Lärm“,
                                                                  Erhöhte Fehler-     dung berücksichtigt, verboten oder leise           BGV A 4,
                                                                     häufigkeit        eingestellt?                                       BGV A 8,
                                                                                       – Sind für Arbeitsmittel aus der Betriebsanleit-   BGR 194,
                                                                                                                                          BGI 686,
                                                                Phsyiologische         ung bzw. technischen Dokumentation Angaben         BGI 688,
                  Ab ca. 65 dB(A)        Physiologisch          Reaktionen wie z.B.    zur Geräuschemission bekannt?                      BGI 789,
                                         belastetendem Lärm      Beschleunigter       – Sind bei der Beschaffung neuer Arbeitsmittel     BGI 792 bis
                                         ausgesetzt sein                               Geräuschemissionen unter Betriebs- und             BGI 797,
                                                                    Herzschlag                                                            BGI 5024,
                                                                 Stress-wirkungen     Aufstellungsbedingungen                            BGI 8621,
                                                                                       erfragt worden?                                    VDI 2058
                                                                Lärmschwerhörigkeit    – Wird das Entstehen von extrem hohen              Teile 2 und 3,
                  Langzeit-              Gehörschädigendem                             Spitzenpegeln verhindert?                          DIN EN ISO
                  belastungen über 85    Lärm ausgesetzt sein                          – Werden Maßnahmen zur Verminderung der            7731,
                                                                                                                                          DIN EN 981,
                  dB(A)                                                                Schallreflexionen ergriffen?                       DIN EN ISO
                                                                Hörschäden wie z.B.    – Werden die Beschäftigten über Lärm-              11 690
                                                                 Tinitus              gefährdung und Schutzmaßnahmen                     Teile 1 bis 3,
                                         Gefährlichem Lärm                             unterwiesen, wenn der Tages-Lärmexposi-            DIN 45 641, DIN
                                                                 Knalltrauma                                                             45 645-1
                  Kurzzeit-belastungen   ausgesetzt sein         Mechanische          tionspegel 80 dB(A) bzw. der Spitzenschall-
                  über 95 dB(A)                                     Hörschäden         pegel 135 dB(C) erreicht oder überschreitet?
                                         Durch                                         – Wird ein Angebot zu arbeitsmedizinischen
                                                                 Schmerzen

Version: 2020-3/ Stand 10-2020                                                                                                                 Seite 19
GEFÄHRDUNGSKATALOG
 Faktoren                           Gefährdungen           Typische Folgen   Fragen zur Ermittlung des Gefährdungsfaktors     Bezugs-
                                    Ursachen                                 Hinweise zu Maßnahmen                            Quellen

                                       Lärmquellen               im Ohr     Vorsorgeuntersuchungen nach G 20 gemacht,

 6                Noch 6.1
                  Lärm
                                       Keine Angaben
                                        zur Geräusch-
                                        emission
                                                                             wenn der Tages-Lärmexpositionspegel 80 dB(A)
                                                                             bzw. der Spitzenschallpegel
                                                                             135 dB(C) überschreitet?
 Physikalische
 Gefährdungen                          Hohe                                 – Wird geeigneter Gehörschutz zur Verfügung
                                        Spitzenpegel                         gestellt, wenn der Tages-Lärmexpositions-pegel
                                       Schallreflexion                      80 dB(A) bzw. der Spitzenschallpegel
                                       Fehlende                             135 dB(C) überschreitet?
                                        Unterweisung                         – Werden Mitarbeiter in die Auswahl von
                                       Fehlende                             Gehörschutz mit einbezogen?
                                        Vorsorge-                            – Wird Gehörschutz (Gehörschutzstöpsel,
                                        untersuchung                         Kapselgehörschützer) benutzt, wenn der
                                       Fehlender                            Tages-Lärmexpositionspegel 85 dB(A) bzw.
                                        Gehörschutz                          – der Spitzenschallpegel 137 dB(C) erreicht
                                       Fehlender                            oder überschreitet?
                                        Kennzeichnung                        – Werden arbeitsmedizinische Vorsorge-
                                        von Lärmbereich-                     untersuchungen nach G 20 veranlasst, wenn der
                                        en                                   Tages- Lärmexpositionspegel 85 dB(A) bzw. der
                                       Kein Programm z.                     Spitzenschallpegel 137 dB(C) erreicht oder
                                        Verringerung der                     überschreitet?
                                        Lärmexposition                       – Sind Lärmbereiche gekennzeichnet, wenn
                                                                             der Tages-Lärmexpositionspegel 85 dB(A)
                                       Gefahrensignale
                                                                             bzw. der Spitzenschallpegel 137 dB(C) erreicht
                                        können nicht
                                                                             oder überschreitet (Gebotszeichen M 03
                                        erkannt werden
                                                                             „Gehörschutz benutzen“)?
                                                                             – Wird ein Programm zur Verringerung der
                                                                             Lärmexposition erstellt, wenn der Tages-
                                                                             Lärmexpositionspegel 85 dB(A) bzw. der
                                                                             Spitzenschallpegel 137 dB(C) überschreitet?

Version: 2020-3/ Stand 10-2020                                                                                                    Seite 20
GEFÄHRDUNGSKATALOG
 Faktoren                           Gefährdungen             Typische Folgen        Fragen zur Ermittlung des Gefährdungsfaktors   Bezugs-
                                    Ursachen                                        Hinweise zu Maßnahmen                          Quellen

                                                                                  – Sind Gefahrensignale trotz Betriebslärm
                                                                                  wahrnehmbar?
                  6.2                   Hitze                   Störung der     – Entspricht der Messwert dem geforderten        § 6 und Anh.

 6                Klima             
                                    
                                         Kälte
                                         Wärme- bzw.
                                                                  Wärmebilanz des Mindestwert der ASR 6 (in Abhängigkeit von
                                                                  menschlichen
                                                                  Körpers
                                                                                  der Arbeitsschwere), siehe folgende Übersicht?
                                                                                  überwiegend sitzende Tätigkeit
                                                                                                                                   Nr. 3.5, 3.6, 4.1,
                                                                                                                                   4.2, 5.1, 5.2
                                                                                                                                   ArbStättV,
 Physikalische                           Kälteeinstrahlung                                                                         ASR 5,
 Gefährdungen                           Hoher bzw. zu           Erkältung;      mittelschwere Arbeit: 19 °C                      ASR 6,
                                                                  Schwächung des leichte Arbeit (z.B. im Büro): 20 °C              ASR 45/1-6,
                                         geringer
                                                                                                                                   DIN EN
                                         Luftfeuchte              Immunsystems    überwiegend Tätigkeit im Stehen /Gehen           15 251,
                                        Zugluft aus-            Erkältung       schwere Arbeit: 12 °C                            DIN EN ISO
                                         gesetzt sein            Unterkühlung    mittelschwere Arbeit: 17 °C                      7730,
                                                                                  leichte Arbeit (z.B. im Verkauf): 19 °C          BGI 523,
                                                                 Überhitzung;
                                                                                  – Werden Raumtemperaturen > 26 °C                BGI 5012,
                                    Durch                         Hitzschlag                                                       BGI 7003,
                                      Falsche Raum-                              vermieden?
                                         temperatur und                           – Entspricht die relative Luftfeuchtigkeit den
                                         relative Feuchte                         empfohlenen Werten von 40 – 60 % und
                                                                                  werden 30 % nicht unterschritten?
                                                                                  – Werden Raumtemperatur und Luftfeuch-
                                                                                  tigkeit als angenehm empfunden?
                                                                                  – Wird eine Belastung durch Sonnenein-
                                                                                  strahlung verhindert (z.B. Außenjalousien)?
                                                                                  – Werden Reizungen der Atemwege (z.B. durch
                                                                                                                                   Anh. Nr.1.2, 3.6,
                                                                                  zu trockene Raumluft) vermieden?                 5.2
                                                                                  – Können die Arbeitsräume in der heißen          ArbStättV
                                         Unzureichende                           Jahreszeit in der Nacht ausreichend abgekühlt    §6 u. Anh.
                                                                                  werden?                                          Nr. 1.2
                                          Belüftung                                                                                ArbStättV
                                                                                  – Werden die Arbeitsplätze ausreichend
                                                                                  belüftet?

Version: 2020-3/ Stand 10-2020                                                                                                           Seite 21
GEFÄHRDUNGSKATALOG
 Faktoren                           Gefährdungen           Typische Folgen   Fragen zur Ermittlung des Gefährdungsfaktors     Bezugs-
                                    Ursachen                                 Hinweise zu Maßnahmen                            Quellen

                                        Nicht richtig                       – Wurde die Größe des notwendigen             §5 ArbStättV
                  Noch 6.2               dimensionierter                     Luftraumes in Abhängigkeit von der Art der
                  Klima                  Luftraum                            körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der
                                                                             Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden
                                                                             Personen bemessen?                            Anh. Nr. 3.6(3),

 6
                                                                                                                              5.2 ArbStättV,
                                                                                                                              ASR 6,
                                                                                                                              ArbMedVV,
                                        Tabakrauch                          – Ist der Schutz der nicht rauchenden Be-        Anh. Nr. 3.5
 Physikalische                                                               schäftigten und von Besuchern gewährleistet?     ArbStättV,
 Gefährdungen                                                                                                                 ASR 6,
                                                                                                                              DIN 33 403-2,

                                        Zugluft                             – Wird auf Klagen von Beschäftigten über
                                                                             Zugluft reagiert?

                                        Hitzearbeit                         – Wird für Luftbewegung gesorgt (freie oder
                                                                             zwangsweise Lüftung)?
                                                                             – Wird die Luft gekühlt?
                                                                             – Wird schwere körperliche Arbeit unter
                                                                             Hitzebedingungen nur unter Berücksichtigung      DIN 33 403-3,
                                                                                                                              BGI 579,
                                                                             eines angemessenen Arbeitszeit-Pausenregimes     BGR 189,
                                                                             ausgeführt?
                                                                             – Stehen geeignete Pausenräume zur
                                                                             Verfügung?
                                                                             – Stehen den Beschäftigten zur Regelung des
                                                                             Flüssigkeitshaushaltes geeignete Getränke zur
                                                                             Verfügung?
                                                                             – Werden bei Tätigkeiten mit extremer
                                                                             Hitzebelastung Vorsorgeuntersuchungen            ArbMedVV,
                                                                                                                              ArbStättV,
                                                                             durchgeführt?

Version: 2020-3/ Stand 10-2020                                                                                                     Seite 22
GEFÄHRDUNGSKATALOG
 Faktoren                           Gefährdungen         Typische Folgen   Fragen zur Ermittlung des Gefährdungsfaktors     Bezugs-
                                    Ursachen                               Hinweise zu Maßnahmen                            Quellen

                  Noch 6.2                                                                                                  BGV A 4,
                  Klima                                                    – Stehen für Personen, die einer effektiven      BGR 500,
                                                                                                                            BGI 504-21,
                                                                           Bestrahlungsstärke ≥ 300 W/m² ausgesetzt sind,   DIN 33 403-5,

 6                                      Wärmebe-
                                         lastung durch
                                                                           thermisch neutrale Bereiche
                                                                           (Wärmestromdichte ± 0 W/m²) zur Verfügung?
                                                                           Hinweis:
 Physikalische
                                         Strahlungs-                       Ist die mittlere effektive Bestrahlungsstärke
 Gefährdungen                            wärme                             nicht höher als 35 W/m², so hat die
                                                                           Wärmestrahlung keinen zusätzlichen
                                                                           arbeitsbelastenden Einfluss.

                                                                           – Werden die Vorschriften für Kältearbeiten      Anh. Nr. 5.1, 5.2
                                                                           eingehalten und bei den betroffenen              ArbStättV
                                                                           Beschäftigten Vorsorgeuntersuchungen nach G
                                                                           21 durchgeführt?
                                        Arbeiten im                       – Sind Aufwärmräume vorhanden und sind
                                         Kältebereich                      Aufwärmzeiten festgelegt?
                                        Aufenthalt in                     – Sind erforderliche Kennzeichnungen
                                         Kühlräumen                        vorhanden?
                                                                           – Können ortsfeste begehbare Kühlräume mit
                                                                           einer Grundfläche von mehr als 10 m² jederzeit
                                                                           verlassen werden?
                                                                           – Besitzen ortsfeste begehbare Kühlräume mit
                                                                           Temperaturen unter –10 °C und einer
                                                                           Grundfläche über 20 m² eine vom allgemeinen
                                                                           Stromversorgungsnetz unabhängige
                                                                           Notrufeinrichtung?

                  Noch 6.2

Version: 2020-3/ Stand 10-2020                                                                                                   Seite 23
GEFÄHRDUNGSKATALOG
 Faktoren                           Gefährdungen            Typische Folgen        Fragen zur Ermittlung des Gefährdungsfaktors    Bezugs-
                                    Ursachen                                       Hinweise zu Maßnahmen                           Quellen

                  Klima                                                            – Sind die Arbeitsplätze ausreichend gegen

 6                                                                                 Witterungseinflüsse geschützt?

 Physikalische
 Gefährdungen                            Arbeiten im
                                          Freien
                  6.3               Belastung durch         Positive Wirkung wie   – Erhalten die Arbeitsräume ausreichend         Anh. Nr. 3.4
                                                                                                                                   ArbStättV,
                  Beleuchtung       Ungünstige               Gutes                Tageslicht?
                                                                                                                                   ASR 7/1,
                                    Lichtverhältnisse           Sehvermögen        – Liegen die Messwerte über der vorgegebenen    Anh. Nr. 3.4, 5.2
                                    Unzureichende            Wohlfühlen           Nennbeleuchtungsstärke nach DIN 5035-2 am       ArbStättV,
                                    Beleuchtung                                    Arbeitsplatz (in Abhängigkeit von der           ASR 7/3,
                                    Blendung                Negative Wirkung wie   Sehaufgabe)?                                    ASR 41/3,

                                                             Sehbeschwerden       Richtwerte (Beispiele):
                                    Durch                    Ermüdung             Lagerräume, Verkehrswege: 50 lx
                                     Unzureichender         Beanspruchung        Treppen, Maschinenhallen: 100 lx
                                        Tageslichteinfall      des vegetativen     Kfz-Werkstätten, Verarbeitung
                                     Mangelhafte              Nervensystems       leichter Bleche: 300 lx
                                        Beleuchtungs-        Verstärken           Büroräume: 500 lx
                                        stärke                 anderer             Metallbearbeitung,
                                                               Gefährdungen        Genauigkeit > 0,1mm: 300 lx
                                                                                   Genauigkeit < 0,1 mm: 500 lx
                                                                                   Farb-, Qualitätskontrolle,
                                                                                   Feinst-Montage: 1000 lx
                                                                                   – Wird die Beleuchtung subjektiv als angenehm
                                                                                   empfunden?                                      Anh. Nr. 2.3,
                                                                                   – Wird die Helligkeitsverteilung und            3.4(3) ArbStättV,
                                                                                                                                   ASR A3.4/3,
                                                                                   Beleuchtung durch helle Decken und Wände        BGI 759,
                                                                                   positiv beeinflusst?                            BGR 131,
                                                                                                                                   DIN 5035,

Version: 2020-3/ Stand 10-2020                                                                                                          Seite 24
GEFÄHRDUNGSKATALOG
 Faktoren                           Gefährdungen               Typische Folgen   Fragen zur Ermittlung des Gefährdungsfaktors       Bezugs-
                                    Ursachen                                     Hinweise zu Maßnahmen                              Quellen

                                                                                 – Wird die geforderte Nennbeleuchtungs-stärke

 6                Noch 6.3
                  Beleuchtung
                                        Keine Not- u.
                                         Sicherheits-
                                         beleuchtung
                                                                                 auf Baustellen (z.B. Allgemeinbe-leuchtung für
                                                                                 Verkehrswege im Stahlbau von 30 lx) erbracht?
 Physikalische
                                                                                 – Ist eine Not- und Sicherheitsbeleuchtung
 Gefährdungen
                                                                                 vorhanden (u.a. für Rettungswege und
                                                                                 Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung)?
                                         Schlechte                              – Werden Belastungen des Auges durch
                                          Lichtdichte-                           häufigen Wechsel zwischen sehr hellen und
                                          verteilung im                          sehr dunklen Flächen (große Kontraste)
                                          Gesichtsfeld                           vermieden?
                                          (Kontraste)                            – Liegen die Unterschiede der Leuchtdichte im
                                                                                 empfohlenen Bereich?
                                                                                                                                    BGI 523,
                                                                                                                                    BGI 650,
                                         Direkt- u. Reflex-                     – Werden Blendquellen in oder nahe der             BGR 131,
                                          blendung                               Hauptblickrichtung, welche die Sehaufgabe
                                                                                 erschweren o. belästigend wirken, beseitigt?
                                                                                 – Wird die harmonische Helligkeitsverteilung
                                                                                 und Beleuchtung durch Oberflächengestaltung
                                                                                 (Reflexionsgrad) von Decken und Wänden
                                                                                 positiv beeinflusst?
                                                                                 – Sind die Leuchten so angeordnet, dass
                                                                                                                                    BildscharbV,
                                                                                 Blendung und Reflexionen auf Tischober-            BGI 650,
                                                                                 flächen und auf Bildschirmoberflächen              BGI 742,
                                                                                 vermieden werden?
                                                                                 – Sind bei Bildschirmarbeitsplätzen die
                                                                                 Leuchten parallel zur Hauptblickrichtung
                                                                                 angeordnet?
 6                                                                               – Lässt sich an Bildschirmarbeitsplätzen für die
                                                                                 Bildbearbeitung die Umgebungsbeleuchtung

Version: 2020-3/ Stand 10-2020                                                                                                           Seite 25
GEFÄHRDUNGSKATALOG
 Faktoren                           Gefährdungen            Typische Folgen        Fragen zur Ermittlung des Gefährdungsfaktors     Bezugs-
                                    Ursachen                                       Hinweise zu Maßnahmen                            Quellen

 Physikalische    Noch 6.3                                                         vom Arbeitsplatz aus regulieren?                 BGR 131,
                  Beleuchtung                                                                                                       DIN 5035,
 Gefährdungen
                                        Örtliche                                  – Werden „Dunkelstellen” (z.B. bei Hallen-
                                         Ungleich-                                 einfahrten, Durchfahrten, Treppen und Toren)
                                         mäßigkeit                                 vermieden?
                                        Flimmern                                  – Wird Flimmern oder Flackern vermieden?

                                        Stroboskop-                               – Wird der stroboskopische Effekt (rotierende    DIN 5035
                                         ischer Effekt                             Teile werden als stehend empfunden)
                                                                                   vermieden?
                                        Ungeeignete                               – Sind die Beleuchtungskörper so angebracht,
                                         Lichtrichtung/                            dass die für das räumliche Sehen erforderliche
                                         Schattigkeit                              Schattigkeit entsteht?

                                        Ungeeignete                               – Ist die Tageslicht unterstützende
                                         Lichtfarbe                                Innenraumbeleuchtung in der Lichtfarbe
                                                                                   neutralweiß ausgeführt?
                                                                                   – Haben die Lampen die gleiche Lichtfarbe?
                                                                                   – Ist die erforderliche Stufe der
                                                                                   Farbwiedergabeeigenschaften eingehalten?
                  6.4                                                              – Wurde geprüft, ob zusätzliche Maßnahmen an     BetrSichV,
                  Ultraschall/      Luftgeleiteter Schall                          Arbeitsmitteln getroffen werden müssen, die      VDI 2058
                                                                                                                                    Teil 2,
                  Infraschall                                                      Ultraschall/ Infraschall verwenden oder          BGI 688
                                                                                   abstrahlen?
                                                                                   – Sind Ultraschallquellen gekapselt oder ab
                                                                                   geschirmt?
                                                                                                                                    ArbMedVV,
                                                                                                                                    Anh. 2 Nr. 2.2

 6                Vibrationen       Ganzkörper-
                                    Vibrationen
                                                            Funktionsstörung von
                                                            Organen
                                                                                   – Werden schwingungsdämpfende Maßnahmen
                                                                                   durchgeführt?
                                                                                   – Wurde geprüft, ob und wie oft über längere
                                                                                                                                    BetrSichV,
                                                                                                                                    LärmVibra-tions-
                                                                                                                                    ArbSchV,

Version: 2020-3/ Stand 10-2020                                                                                                           Seite 26
GEFÄHRDUNGSKATALOG
 Faktoren                           Gefährdungen          Typische Folgen   Fragen zur Ermittlung des Gefährdungsfaktors    Bezugs-
                                    Ursachen                                Hinweise zu Maßnahmen                           Quellen

 Physikalische                      (Einwirkung von       Schädigung der    Zeiträume mit Fahrzeugen oder Transport-        9. GPSGV,
                                    Vibrationen auf den   Wirbelsäule       mitteln gearbeitet wird, bei denen deutliche    TRLV
 Gefährdungen                                                                                                               „Vibrationen“
                                    Rumpf)                                  Schwingungen im Sitzen gespürt werden?          VDI 2057
                                                                            Beispiele: Gabelstapler, Elektrokarren, Lkw,    Blatt 1,
                                                                            Traktoren, Bagger, Schlepper                    ISO 2631-1,
                                                                            – Wird Fahren in ungünstiger oder verdrehter    DIN EN
                                                                                                                            14 253
                                                                            Körperhaltung vermieden?
                                                                            – Sind Fahrbahnen eben u. werden Fahrbahn-
                                                                            stöße (z.B. durch Schlaglöcher) verhindert?
                                                                            – Wurde geprüft, ob der Arbeitsablauf so
                                                                            organisiert werden kann, dass sich effektive
                                                                            Fahrzeiten (Exposition) reduzieren lassen?

                                                                            – Wird bei der Beschaffung von Fahrzeugen auf
                                                                            Typen mit geringen Vibrationswerten
                                                                            (Angabepflicht des Herstellers in
                                                                            Betriebsanleitung nach 9. GPSGV) geachtet?
                                                                            – Sind schwingungsgedämpfte Sitze montiert,
                                                                            richtig eingestellt und gewartet?

                                                                            – Werden die Beschäftigten über die
                                        Fehlende                           Gefährdungen durch Ganzkörpervibrationen
                                         Unterweisung                       informiert, wenn der Auslösewert A(8) = 0.5
                                                                            m/s² (Tagesexpositionswert) erreicht wird?

                                        Keine                              – Werden Maßnahmen bei Überschreiten des
                                         Maßnahmen bei                      Auslösewertes für Ganzkörpervibrationen
                                         Überschreitung                     ergriffen, z.B. technische Maßnahmen
                                                                            (Minderungsprogramm) und organisatorische       ArbMedVV,
                                                                                                                            Anh. 2 Nr. 2.2

Version: 2020-3/ Stand 10-2020                                                                                                   Seite 27
GEFÄHRDUNGSKATALOG
 Faktoren                           Gefährdungen           Typische Folgen        Fragen zur Ermittlung des Gefährdungsfaktors       Bezugs-
                                    Ursachen                                      Hinweise zu Maßnahmen                              Quellen

                  Noch 6.4               des Auslöse-                             Maßnahmen (u.a. Vorsorgeuntersuchungen             BetrSichV,

 6                Vibrationen
                                     
                                         wertes
                                         Keine Vor-
                                         sorgeunter-
                                                                                  nach G 46 anbieten)?

                                                                                  – Werden arbeitsmedizinische
                                                                                                                                     LärmVibrations-
                                                                                                                                     ArbSchV,
                                                                                                                                     9. GPSGV,
 Physikalische                                                                                                                       TRLV
                                         suchung                                  Vorsorgeuntersuchungen veranlasst (ab einem        „Vibrationen“
 Gefährdungen                                                                                                                        VDI 2057
                                                                                  Expositionsgrenzwert von A(8) = 0.8 m/s²
                                                                                                                                     Blatt 2,
                                                                                  werden Vorsorgeuntersuchungen Pflicht)?            BGI 533,
                                    Hand-Arm-Vibrationen   Weißfingerkrankheit                                                       BGI 620,
                                    (Einwirkung von        (Durchblutungsstörun   – Wird verhindert, dass eine zu hohe tägliche      DIN 45 679,
                                    Vibrationen auf das    gen)                   Schwingungsbelastung auftritt?                     DIN 45 694,
                                                           Funktionsstörung von   – Wurde geprüft, ob handgehaltene und              DIN EN ISO
                                    Hand-Arm-System)
                                                                                                                                     5349
                                                           Organen                geführte Arbeitsmittel und Werkzeuge ersetzt
                                                                                  werden können, die zu Belastungen der
                                                                                  Gelenke führen?
                                                                                  – Wurde geprüft, ob hochtourige Arbeitsmittel
                                                                                  und Werkzeuge (20- 1000 Hz), die zu Belastung-
                                                                                  en der Hände führen, ersetzt werden können?
                                                                                  – Sind schwingungsgeminderte Werkzeuge und
                                                                                  Arbeitsmittel (z.B. Schleifscheiben) im Einsatz?
                                                                                  – Sind Handgriffe mit Dämpfungen oder
                                                                                  Abfederungen vorhanden?
                                                                                  – Wurden Verfahrensänderungen zur
                                                                                  Beseitigung oder Minderung hoher
                                                                                  Expositionen geprüft?
                                                                                  – Wird bei der Beschaffung auf Geräte mit
                                                                                  geringen Vibrationswerten (Angabepflicht des
                                                                                  Herstellers nach 9. GPSGV) geachtet?
                                                                                  – Werden hohe Greif- und Andruckkräfte durch
                                                                                  technische Mittel oder geeignete Arbeitsweisen
                                                                                  vermieden?

Version: 2020-3/ Stand 10-2020                                                                                                            Seite 28
GEFÄHRDUNGSKATALOG
 Faktoren                              Gefährdungen              Typische Folgen    Fragen zur Ermittlung des Gefährdungsfaktors       Bezugs-
                                       Ursachen                                     Hinweise zu Maßnahmen                              Quellen

                  Noch 6.4                                                          – Werden spezielle Schwingungsschutz-

 6                Vibrationen                                                       Handschuhe (u.a. bei Arbeiten im Freien und
                                                                                    bei Kälte) erprobt und eingesetzt?
 Physikalische
                                                                                    – Werden die Beschäftigten über die
 Gefährdungen
                                            Fehlende                               Gefährdungen durch Ganzkörpervibrationen
                                             Unterweisung                           informiert, wenn der Auslösewert A(8) = 2.5
                                                                                    m/s² (Tagesexpositionswert) erreicht wird?

                                                                                    – Werden Maßnahmen bei Überschreiten des
                                            Keine                                  Auslösewertes für Hand-Arm-Vibrationen
                                             Maßnahmen bei                          ergriffen, z.B. technische Maßnahmen
                                             Über-schreitung                        (Minderungsprogramm) und organisatorische
                                             des                                    Maßnahmen (u.a. Vorsorgeuntersuchungen
                                             Auslösewertes                          nach G 46 anbieten)?

                                                                                    – Werden arbeitsmedizinische
                                            Keine Vor-                             Vorsorgeuntersuchungen veranlasst (ab einem
                                             sorgeunter-                            Expositionsgrenzwert von A(8) = 5 m/s² werden
                                             suchung                                Vorsorgeuntersuchungen Pflicht)?

                  6.5                  UV-Bestrahlung            Auge:              – Ist sichergestellt, dass Geräte, die Strahlung   § 2 9.GPSGV,

 6                Optische Strahlung   Durch
                                          Natürliche
                                          Künstliche
                                                                    Verblitzung
                                                                    Bindehaut-
                                                                       entzündung
                                                                                    erzeugen, nur entsprechend der
                                                                                    Betriebsanweisungen der Hersteller verwendet
                                                                                    werden?
                                                                                                                                       Anh. 2 Nr. 2.2
                                                                                                                                       BetrSichV,
                                                                                                                                       BGR 192,
 Physikalische                                                                                                                         BGR 500,
 Gefährdungen                          Ultraviolette Strahlung      Grauer Star    – Werden Geräte, die Strahlung erzeugen,           DIN EN
                                                                                                                                       12 198,
                                                                    Netzhaut-      regelmäßig sicherheitstechnisch überprüft?
                  Noch 6.5                                             schädigung   – Liegen Arbeitsanweisungen vor?

Version: 2020-3/ Stand 10-2020                                                                                                              Seite 29
GEFÄHRDUNGSKATALOG
 Faktoren                              Gefährdungen        Typische Folgen     Fragen zur Ermittlung des Gefährdungsfaktors       Bezugs-
                                       Ursachen                                Hinweise zu Maßnahmen                              Quellen

                  Optische Strahlung                       Haut:               – Sind ausreichende Schutzmaßnahmen
                                                             Sonnenbrand      (besonders Augenschutz) gegen UV-Strahlen
                                                             Fototoxische     vorhanden?
                                                                 Reaktionen    – Wird UV-Schutz auch im Freien beachtet?

 6                                                           Fotoallergien
                                                             Beschleunigte
                                                                 Alterung
 Physikalische
                                                             Hautkrebs
 Gefährdungen
                                       Arbeitsplätze mit                       – Sind ausreichende Schutzmaßnahmen bei
                                       hoher Sonnen- und                       Ozonbildung und Bildung von anderen Gasen
                                       Hitzeexposition                         durch UV getroffen?
                                                                               – Sind die Grenzwerte am Arbeitsplatz für Ozon
                                                                               und ggf. andere Gase eingehalten?
                                                                               – Sind die zulässigen Werte für optische
                                                                               Strahlung und Hitze eingehalten?

                                       IR-Bestrahlung      Auge:               – Ist in Bereichen starker Infrarotstrahlung die
                                       Durch                  Grauer Star     Einwirkung von Wärmestrahlung auf den
                                          Natürliche         Hornhaut-       Menschen verhindert?                               DIN EN
                                             Wärme-              verbrennung                                                      60 825-1,
                                             strahlung                                                                            BGV B 2
                                                           Haut:
                                          Künstliche        Verbrennung
                                             Infrarot-
                                             Bestrahlung   Positiv:
                                                             Entspannende
                                                                 Wirkung

Version: 2020-3/ Stand 10-2020                                                                                                         Seite 30
GEFÄHRDUNGSKATALOG
 Faktoren                              Gefährdungen             Typische Folgen      Fragen zur Ermittlung des Gefährdungsfaktors       Bezugs-
                                       Ursachen                                      Hinweise zu Maßnahmen                              Quellen

                  Noch 6.5                                                           – Sind alle Laser den Klassen 1, 1M, 2, 2M, 3R,

 6                Optische Strahlung   Gefährdung durch
                                       Laserstrahlung
                                                                Auge:
                                                                  Netzhaut-
                                                                     zerstörung
                                                                                     3B und 4 zugeordnet und gekennzeichnet?
                                                                                     – Sind die Lasereinrichtungen mit den
                                                                                     erforderlichen Schutzeinrichtungen (z.B.
 Physikalische
                                                                                     Abschirmungen) ausgerüstet?
 Gefährdungen
                                                                Haut:
                                                                  Verbrennung

                  6.6                  Ionisierende Strahlung       Äußere          – Ist sichergestellt, dass Geräte, die Strahlung   RöV,
                                                                                                                                        StrlSchV,
                  Ionisierende             Röntgen-                 ionisierende    erzeugen, nur entsprechend der Betriebs-
                                                                                                                                        § 2 9.GPSGV,
                  Strahlung                Gamma-                   Bestrahlung     anweisungen der Hersteller verwendet werden?       Anh. 2 Nr. 2.2
                                           Teilchen-               Aufnahme        – Ist der Betrieb von Anlagen mit hohem            BetrSichV,
                                       -Strahlung                    ionisierender   Gefährdungspotenzial genehmigt (z.B.               DIN 25 407,
                                                                     Stoffe in den   Bauartzulassung)?                                  DIN 54 113,
                                       – Strahlenexposition
                                                                                                                                        DIN 54 115
                                       durch externe                 Körper          – Sind die Gefährdungsbereiche abgegrenzt
                                       Bestrahlung                                   und gekennzeichnet?
                                       beim Umgang:                                  – Sind Aufenthaltszeit, Abstand und
                                       • mit Röntgenanlagen                          Abschirmung optimiert?
                                       & Bestrahlungsein-                            – Ist im Betrieb ein Strahlenschutzbeauftragter
                                       heiten (z.B. Material-                        mit einer Strahlenschutzausbildung bestellt?
                                       prüfung, Mess-&                               – Sind die organisatorischen Strahlenschutz-
                                       Regeltechnik)                                 maßnahmen in einer betriebsinternen Weis-ung
                                       – Strahlenexposition                          festgelegt (Kompetenzen und Aufgaben)?
                                       durch interne                                 – Wurde geprüft, ob Beschäftigte als beruflich
                                       Bestrahlung                                   strahlenexponiert gelten?
                                       (Inkorporation):                              – Liegt ein Abfallkonzept für radioaktive
                                         Beim Umgang mit                            Stoffe vor?
                                            offenen                                  – Werden die Vorschriften des Umweltschutzes
                                            radioaktiven                             eingehalten?

Version: 2020-3/ Stand 10-2020                                                                                                               Seite 31
Sie können auch lesen