Untergliederungsanalyse UG 33-Wirtschaft (Forschung) - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 - UG ...
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BD | Budgetdienst Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 Untergliederungsanalyse UG 33-Wirtschaft (Forschung) 6. November 2020
BD | Budgetdienst – Untergliederung 33-Wirtschaft (Forschung) Inhaltsverzeichnis Seite 1 Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 5 3 Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung ....................................... 6 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 7 5 Auswirkungen der COVID-19-Krise ................................................................................ 8 6 Bundesvoranschlag 2021 ............................................................................................... 9 6.1 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene..................................... 9 6.2 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................10 6.3 Rücklagen ..............................................................................................................11 7 Wirkungsorientierung ....................................................................................................12 7.1 Überblick ................................................................................................................12 7.2 Einzelfeststellungen ...............................................................................................13 Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung ..............................................15 2 / 18
BD | Budgetdienst – Untergliederung 33-Wirtschaft (Forschung) 1 Überblick und Zusammenfassung Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 (BFG-E 2021) sowie dem Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 (BFRG-E 2021-2024) um Daten aus anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushalts in Beziehung: Tabelle 1: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2024) Finanzierungshaushalt UG 33 Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Auszahlungen 105,4 115,5 115,5 115,5 115,5 96,8 Anteil an Gesamtauszahlungen 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% jährliche Veränderung -5,0% 9,6% 0,0% 0,0% 0,0% -16,2% Einzahlungen 6,4 5,3 1,0 n.v. n.v. n.v. jährliche Veränderung - -17,3% -81,1% - - - Nettofinanzierungssaldo -99,0 -110,2 -114,5 - - - Ergebnishaushalt UG 33 Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Aufwendungen 103,9 115,5 142,1 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamtaufwendungen 0,1% 0,1% 0,1% - - - jährliche Veränderung -8,9% 11,3% 23,0% - - - Erträge 6,4 5,3 1,0 n.v. n.v. n.v. jährliche Veränderung - -17,3% -81,1% - - - Nettoergebnis -97,4 -110,2 -141,1 - - - Anmerkung: Anteile an Gesamtsummen (Aus-/Einzahlungen, Aufwendungen/Erträge) entsprechen der Regierungsvorlage und werden sich durch eingebrachte Abänderungsanträge voraussichtlich noch verändern. Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024 Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2021 (BVA-E 2021) sieht für die UG 33-Wirtschaft (Forschung) im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 115,5 Mio. EUR vor. Diese Höhe entspricht den Auszahlungen im BVA 2020 und stellt einen Anstieg iHv 9,6 % gegenüber dem Erfolg 2019 dar. 3 / 18
BD | Budgetdienst – Untergliederung 33-Wirtschaft (Forschung) Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt des BVA-E 2021 sind um 26,6 Mio. EUR höher als die Auszahlungen im Finanzierungshaushalt. Vorschüsse des BMDW an die Förderagenturen sind bis zum Zeitpunkt der Auszahlung an die FördernehmerInnen dem Vermögen des Bundes zuzurechnen. Bei den Aufwendungen wird nun erstmals Vorsorge für einen möglichen Abbau des von den Förderagenturen verwalteten Bundesvermögens getroffen. Die Verringerung erhöht im Jahr 2021 die Aufwendungen, nicht aber die Auszahlungen, weil es dadurch zu keinem zusätzlichen Mittelfluss an die Förderagenturen kommt. Die UG 33-Wirtschaft (Forschung) hat im Jahr 2020 aus dem COVID-19- Krisenbewältigungsfonds 10 Mio. EUR für den „Corona-Emergency-Call“ erhalten und zusätzlich 1 Mio. EUR aus dem Ressortbudget dazu beigetragen. Für das Jahr 2021 sind keine weiteren Maßnahmen mit Mitteln aus dem Krisenbewältigungsfonds budgetiert. Die Auszahlungsobergrenzen im BFRG-E 2021-2024 sind in den Jahren 2021 bis 2023 konstant und entsprechen mit jährlich 115,5 Mio. EUR jenen im BFRG 2020-2023. Mit dem Auslaufen der IPCEI-Initiative Mikroelektronik kommt es im Jahr 2024 zu einem Rückgang um 18,8 Mio. EUR. In den Angaben zur Wirkungsorientierung sind die drei Wirkungsziele der UG 33-Wirtschaft (Forschung) unverändert geblieben. Die jeweiligen Beiträge zu den SDG wurden in die Begründungen aufgenommen. Die im BVA 2020 angekündigte Neuorientierung der FTI-Indikatorik unter Berücksichtigung der Neuausrichtung einer FTI-Strategie des Bundes ab 2021 wurde um ein Jahr auf 2022 verschoben. Eine entsprechende „FTI-Strategie 2030“ für den Zeitraum nach 2020 ist noch nicht vom Ministerrat beschlossen worden. 4 / 18
BD | Budgetdienst – Untergliederung 33-Wirtschaft (Forschung) 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamtauszahlungen. Für die Jahre 2020 und 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt: Grafik 1: Entwicklung der Auszahlungen (2020 bis 2024) Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024 Die geplanten Auszahlungen in der UG 33-Wirtschaft (Forschung) sind in den Jahren 2020 bis 2023 mit jeweils 115,5 Mio. EUR konstant. In diesen Jahren werden für die Beteiligung an der IPCEI-Initiative1 Mikroelektronik jährlich 18,75 Mio. EUR bereitgestellt. Mit dem Auslaufen dieses Vorhabens gehen die im Finanzrahmen für das Jahr 2024 enthaltenen Auszahlungen entsprechend zurück. In der ökonomischen Gliederung bestehen die Auszahlungen fast ausschließlich aus Transfers. Im BVA-E 2021 entfallen 113,8 Mio. EUR (98,4 %) auf Transfers an Unternehmen. Der Rest sind Auszahlungen für Werkleistungen im betrieblichen Sachaufwand. Die Forschungsförderungsprogramme werden in hohem Ausmaß von der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) abgewickelt. Darüber hinaus werden unter anderem die IPCEI-Initiative Mikroelektronik und die Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG) finanziert. Bei FFG, aws und CDG handelt es sich um zentrale Forschungsförderungseinrichtungen im Sinne des Forschungsfinanzierungsgesetzes (FoFinaG). 1 Important Projects of Common European Interest 5 / 18
BD | Budgetdienst – Untergliederung 33-Wirtschaft (Forschung) 3 Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) unterstützt mit seinen Programmen und Maßnahmen die Ziele der Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation (FTI), wonach Österreich zu den innovativsten Ländern der EU aufsteigen und sich langfristig in der Gruppe der „Innovation Leader“ etablieren soll, das heißt in der Gruppe jener Länder, die an der Wissensgrenze forschen und an der technologischen Grenze produzieren. Österreichs Innovationsleistung hat sich seit Anfang der 2000er Jahre deutlich erhöht, weshalb es seinen Abstand zur Gruppe der jeweiligen „Innovation Leader“ verringern konnte. Im „European Innovation Scoreboard 2020“ der Europäischen Kommission (EK) konnte sich Österreich auf Platz 8 (2019: 9. Platz) im EU-Vergleich platzieren und liegt damit weiterhin in der Verfolgergruppe der „Strong Innovators“. Die führenden Innovationsnationen Europas sind Schweden, Finnland, Dänemark, die Niederlande und Luxemburg. Im EU-Vergleich unterdurchschnittlich schneidet Österreich vor allem bei der Bewertung der Beschäftigungseffekte und des innovationsfreundlichen Umfelds ab. Zum Erreichen des Ziels der Bundesregierung, zu den führenden Innovationsnationen aufzusteigen, bedarf es daher weiterhin Anstrengungen. Die europäischen IPCEI-Initiativen2 haben das Ziel, große europäische Konsortialprojekte in Industriebereichen von gemeinsamen europäischen Interesse in mehreren EU-Mitgliedstaaten zu fördern. Diese Initiativen müssen einen Beitrag zu den strategischen Zielen der EU leisten sowie neue innovative industrielle Entwicklungen und Spill-over-Effekte in der EU generieren. In der UG 33-Wirtschaft (Forschung) sind in den Jahren 2020 bis 2023 Auszahlungen für eine Beteiligung Österreichs an der IPCEI-Initiative Mikroelektronik vorgesehen. Die weiteren Mittel dafür sind in der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) budgetiert. Das erste IPCEI Mikroelektronik adressiert vorrangig die Technologiefelder energieeffiziente Chips, Leistungshalbleiter, intelligente Sensoren, fortgeschrittene optische Geräte und Verbundstoffe. Österreich plant eine nachträgliche Teilnahme an diesem IPCEI. Außerdem ist eine Beteiligung an einem möglichen IPCEI Mikroelektronik II in den Themenfeldern Mikroelektronik für den Klimaschutz bzw. für die digitale Souveränität geplant. 2 Important Projects of Common European Interest 6 / 18
BD | Budgetdienst – Untergliederung 33-Wirtschaft (Forschung) 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten Der Strategiebericht 2021 bis 2024 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024 auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt: Intensivierung der Förderung der Zusammenarbeit von Wirtschaft und wissenschaftlicher Forschung (COMET Kompetenzzentren, Christian Doppler- Forschungsgesellschaft etc.), besonders durch internationale FTI-Kooperationen sowie in den Bereichen Life Sciences und Digitalisierung Unterstützung internationaler Forschungs- und Technologiekooperationen, insbesondere durch Kofinanzierung der Aktivitäten des Bereichs „Europäische und Internationale Programme“ der Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) sowie der europäischen/internationalen Förderungsprogramme, z. B. „Eurostars“ (EUREKA) Stärkung der Risikokapitalfinanzierung, Unterstützung der Gründung von jungen technologieorientierten Unternehmen und Steigerung ihrer Überlebensrate durch die Finanzierungsprogramme der aws in Form von Pre-Seed- und Seedfinancing, Business-Angel-Aktivitäten usw. Forcierung des Technologietransfers und der Patentverwertung durch entsprechende Förderprogramme (von FFG, aws) und Förderung der Kooperativen Forschungsein- richtungen der österreichischen Wirtschaft (Austrian Cooperative Research - ACR) Förderungen im Rahmen der Kreativwirtschaftsstrategie für Österreich sowie im Bereich Humanressourcen Gegenüber dem BFRG 2020-2023 hat sich der BFRG-E 2021-2024 wie folgt geändert: Tabelle 2: Vergleich BFRG-E 2021-2024 mit BFRG 2020-2023 UG 33-Wirtschaft (Forschung) 2021 2022 2023 2024 in Mio. EUR BFRG 2020-2023 115,5 115,5 115,5 BFRG 2021-2024 115,5 115,5 115,5 96,8 Differenz zwischen BFRG 2021-2024 abs. 0,0 0,0 0,0 - und BFRG 2020-2023 in % 0,0 0,0 0,0 - BFRG 2021-2024 jährliche Veränderung in % - 0,0 0,0 -16,2 Quellen: BFRG 2020-2023, BFRG-E 2021-2024, Strategiebericht 2021 bis 2024 Die im vorangegangenen BFRG 2020-2023 enthaltenen Auszahlungsobergrenzen sind im BFRG-E 2021-2024 unverändert geblieben. Die Auszahlungsobergrenzen in den Jahren 2021 bis 2023 liegen konstant bei 115,5 Mio. EUR. Mit dem Auslaufen der IPCEI-Initiative Mikroelektronik kommt es zu einem Rückgang im Jahr 2024 um 18,8 Mio. EUR (-16,2 %). 7 / 18
BD | Budgetdienst – Untergliederung 33-Wirtschaft (Forschung) 5 Auswirkungen der COVID-19-Krise Zur Bewältigung der COVID-19-Krise wurde folgende Maßnahme im Finanzjahr 2020 implementiert: Tabelle 3: Auszahlungsseitige Maßnahme aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds Einzahlung UG 33-Wirtschaft (Forschung) Auszahlung BVA-E COVID-19-Fonds 2021 in Mio. EUR Stand: 15. Oktober 2020 Klinische Forschung "Corona-Emergency-Call" 10,0 3,5 Quellen: BMF, gesetzliche Grundlagen, Auskünfte aus den Ressorts, Medienstellungnahmen, BVA-E 2021 Im Jahr 2020 hat die UG 33-Wirtschaft (Forschung) 10 Mio. EUR aus dem COVID-19- Krisenbewältigungsfonds für den „Corona-Emergency-Call“ erhalten. Bis zum 15. Oktober 2020 wurden davon 3,5 Mio. EUR und bis zum 31. Oktober laut Auskunft des Ressorts insgesamt 7,1 Mio. EUR ausgezahlt. Die verbliebene Summe soll bis zum Jahresende ebenfalls ausgezahlt werden. Zum Corona-Emergency-Call hat die UG 33 zusätzlich 1 Mio. EUR aus dem Ressortbudget beigetragen und weitere 15 Mio. EUR hat die UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) dafür aus dem Krisenbewältigungsfonds erhalten. Somit standen insgesamt 26 Mio. EUR zur Verfügung. Als Ergebnis des von der FFG abgewickelten Corona-Emergency-Call werden 48 Projekte für Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E) von österreichischen Unternehmen mit 26 Mio. EUR gefördert. Diese beschäftigen sich mit Fragen der Infektionsprävention, der Diagnose sowie der Forschung und Entwicklung von Impfstoffen, Medikamenten und Therapieverfahren. Die geplanten Projekte sollen mit einem Entwicklungszeitraum von bis zu 12 Monaten rasch umgesetzt werden. 8 / 18
BD | Budgetdienst – Untergliederung 33-Wirtschaft (Forschung) 6 Bundesvoranschlag 2021 6.1 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Detailbudgets wie folgt: Tabelle 4: Aus- und Einzahlungen nach Detailbudgets Finanzierungshaushalt UG 33 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 Erf 2019 BVA 2020 33 Auszahlungen 105,4 115,5 115,5 9,6% 0,0% 33.01 Wirtschaft (Forschung) 105,4 115,5 115,5 9,6% 0,0% 33.01.01 Kooperation Wissenschaft-Wirtschaft 36,8 37,0 37,0 0,6% 0,0% 33.01.02 Innovation, Technologietransfer 54,2 63,2 63,2 16,7% 0,0% 33.01.03 Gründung innovativer Unternehmen 14,5 15,3 15,3 5,9% 0,0% 33 Einzahlungen 6,4 5,3 1,0 -84,4% -81,1% 33.01 Wirtschaft (Forschung) 6,4 5,3 1,0 -84,4% -81,1% 33.01.02 Innovation, Technologietransfer 6,4 5,3 1,0 -84,4% -81,1% Nettofinanzierungssaldo -99,0 -110,2 -114,5 - - Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 In der UG 33-Wirtschaft (Forschung) sind im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 115,5 Mio. EUR im Jahr 2021 vorgesehen. Dies entspricht dem BVA 2020 und stellt einen Anstieg iHv 9,6 % im Vergleich zum Erfolg 2019 dar. Das BMDW unterstützt die unternehmensbezogene angewandte Forschung, Technologie und Innovation und fördert in drei Detailbudgets Programme und Initiativen zur Stärkung der Kooperation Wirtschaft-Wissenschaft, zur Steigerung privater Forschungsausgaben und zur Finanzierung und Gründung innovativer Unternehmen. Auch bei den Detailbudgets und deren zugeordneten Konten ist der BVA-E 2021 im Vergleich zum BVA 2020 unverändert. Die Erhöhung der Mittel im DB 33.01.02-„Innovation, Technologietransfer“ im Vergleich zum Erfolg 2019 resultiert einerseits aus der Beteiligung am IPCEI Mikroelektronik iHv 18,8 Mio. EUR. Andererseits erfolgte dort im Jahr 2019 eine Auszahlung aufgrund von Umsatzsteuerforderungen für die Abwicklung der aus der UG 33-Wirtschaft (Forschung) finanzierten Programme iHv 6,4 Mio. EUR und für eine unterjährige Detailbudget-übergreifende Umschichtung iHv 3,75 Mio. EUR, die im BVA 2020 und BVA-E 2021 nicht mehr berücksichtigt sind. Die Mittel für die Nachzahlung der Umsatzsteuer stammen aus vereinnahmten Seedfinancing-Rückflüssen, die im Einvernehmen mit dem BMF auszahlungsseitig für die Nachzahlung der Umsatzsteuer eingesetzt werden konnten. Die Umschichtungen wurden für Programme eingesetzt, die von der aws und der FFG abgewickelt wurden. 9 / 18
BD | Budgetdienst – Untergliederung 33-Wirtschaft (Forschung) 6.2 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Finanzierungs- und des Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im BVA-E 2021 auf: Tabelle 5: Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen) UG 33 FinHH - Ausz. ErgHH - Aufw. Diff. EH-FH BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA-E in Mio. EUR 2020 2021 - BVA 2020 2020 2021 - BVA 2020 2021 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 115,5 115,5 - 115,5 142,1 26,6 23,0% 26,6 Finanzierungswirksame Aufwendungen Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand 1,8 1,8 - 1,8 1,8 - 0,0 Aufwand für Werk leistungen 1,8 1,8 - 1,8 1,8 - 0,0 Auszahlungen / Aufwand für Transfer 113,8 113,8 - 113,8 140,4 26,6 23,4% 26,6 davon an Unternehmen 113,8 113,8 - 113,8 138,9 25,1 22,1% 25,1 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 0,0 0,0 - 0,0 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 0,0 0,0 - 0,0 Darlehen und Vorschüsse 0,0 0,0 - 0,0 Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 115,5 115,5 - 115,5 142,1 26,6 23,0% 26,6 Einzahlungen / Erträge insgesamt 5,3 1,0 -4,3 -81,1% 5,3 1,0 -4,3 -81,1% 0,0 Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis -110,2 -114,5 -4,3 - -110,2 -141,1 -30,9 - -26,6 Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 Im Gegensatz zum Finanzierungshaushalt weist der Ergebnishaushalt der UG 33-Wirtschaft (Forschung) von 2020 auf 2021 eine Erhöhung der finanzierungwirksamen Aufwendungen auf. Da der Anstieg iHv 26,6 Mio. EUR nur im Ergebnishaushalt veranschlagt ist, führt die Steigerung zu keinem zusätzlichen Mittelfluss an die Förderagenturen. Basis für diese Budgetierungslogik ist die letztjährige Prüfung der Abschlussrechnungen des Bundes gemäß § 9 Rechnungshofgesetz. Im Rahmen einer Mängelbehebung beauftragte des Rechnungshof (RH) das BMDW, das zum Bilanzstichtag bestehende, durch Dritte verwaltete Vermögen des Bundes in der Vermögensrechnung zu erfassen. Laut RH ist durch Dritte verwaltetes Bundesvermögen (Treuhandvermögen) in den Förderagenturen bis zum Zeitpunkt der Auszahlung an die FördernehmerInnen dem Vermögen des BMDW zuzurechnen. Im Rahmen des BVA-E 2021 (Ergebnishaushalt) wird nun erstmals Vorsorge für einen möglichen Abbau des „von Dritten verwalteten Bundesvermögens“ getroffen. Daher sind die Aufwendungen (tatsächlicher Ressourcenverbrauch) im Ergebnishaushalt höher als die Auszahlungen (Zahlungsstrom aus der UG 33) im Finanzierungshaushalt. Betroffen sind die Förderagenturen FFG, aws und CDG, die die Abwicklung von Förderprogrammen auf Namen und Rechnung des Bundes übernehmen. 10 / 18
BD | Budgetdienst – Untergliederung 33-Wirtschaft (Forschung) Der prognostizierte Stand des durch die FFG verwalteten Bundesvermögens (Treuhandvermögen) beträgt mit Ende 2020 rd. 35 Mio. EUR. Im BVA-E 2021 wird mit einem maximalen Abbau iHv 13,1 Mio. EUR gerechnet. Bei der aws ist ein maximaler Abbau iHv 12,0 Mio. EUR auf rd. 10 Mio. EUR möglich. Der maximal mögliche Rückgang bei der CDG beträgt 1,5 Mio. EUR, sodass dann ein Treuhandvermögen von etwa 1 Mio. EUR verbleibt. Dies erklärt die um insgesamt 26,6 Mio. EUR höheren Aufwendungen als Auszahlungen im BVA-E 2021. Es handelt sich dabei ausschließlich um eine buchhalterische Vorsorge zur Darstellung eines möglichen Abbaus des „von Dritten verwalteten Bundesvermögens“, ein zusätzlicher Mittelfluss an die Förderagenturen ist damit nicht verbunden. Die in den Förderagenturen vorhandenen Liquiditätsstände entsprechen einer Grundliquidität zur Erfüllung laufender vertraglicher Verpflichtungen. 6.3 Rücklagen Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2019 sowie im BVA 2020 und BVA-E 2021 allenfalls bereits budgetierte Rücklagenentnahmen aus. Der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2020 steht erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2021 endgültig fest, da auch die Rücklagenzuführungen zu diesem Zeitpunkt feststehen. Tabelle 6: Rücklagengebarung UG 33 Veränderung Budget. RL- Anteil Stand Stand Rücklagen 31.12.2019 - Verwendung RL-Rest am 31.12.2019 30.09.2020 -rest in Mio. EUR 30.09.2020 BVA-E 2021 BVA-E 2021 Detailbudgetrücklagen 9,5 - 9,5 - Gesamtsumme 9,5 - 9,5 - 9,5 8,2% Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten. Quellen: BRA 2019, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2020, BVA 2020, BVA-E 2021 Die UG 33-Wirtschaft (Forschung) verfügte Ende 2019 über Rücklagen iHv 9,5 Mio. EUR, bei denen es sich zur Gänze um Detailbudgetrücklagen handelt. Weder im BVA 2020 noch im BVA-E 2021 sind Rücklagenentnahmen budgetiert. 11 / 18
BD | Budgetdienst – Untergliederung 33-Wirtschaft (Forschung) 7 Wirkungsorientierung 7.1 Überblick Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern hat der Budgetdienst daher mehrere auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten erstellt: Landkarte Inhalt Wirkungsziel- Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2021 inkl. Landkarte Vergleich zum Vorjahr Gleichstellungsziel- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen Landkarte des BVA-E 2021 aus dem Gleichstellungsbereich SDG-Landkarte3 Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der SDGs4 COVID-19- COVID-19-Einfluss auf die Wirkungsziele sowie auf die Maßnahmen Einfluss-Landkarte mit COVID-19-Bezug Forschungsziel- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen des BVA-E 2021 für den Landkarte Forschungsbereich Das BMDW hat im BVA-E 2021 für die UG 33-Wirtschaft (Forschung) insgesamt drei Wir- kungsziele festgelegt. Die Zielerreichung wird mit sechs Kennzahlen gemessen. Gegenüber dem BVA 2020 blieben die Wirkungsziele unverändert, aber die jeweiligen Beiträge zu den SDG wurden in die Begründung aufgenommen. Die drei Wirkungsziele leisten alle einen Bei- trag zur Erreichung des SDG-Ziels Nr. 8 – Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern und des SDG-Ziels Nr. 9 – Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen. 3 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020-2024 wird deren Umsetzung mehrfach als Zielsetzung angeführt. 4 Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung erstmals den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund dessen eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich die Indikatoren aus dem Länderbericht 2020 gegenübergestellt hat. 12 / 18
BD | Budgetdienst – Untergliederung 33-Wirtschaft (Forschung) Die im BVA 2020 angekündigte Neuorientierung der FTI-Indikatorik unter Berücksichtigung der Neuausrichtung einer FTI-Strategie des Bundes ab 2021 wurde um ein Jahr auf 2022 verschoben. Seit dem August 2018 gibt es eine interministerielle Task Force zur Erstellung einer neuen FTI-Strategie. Eine „FTI-Strategie 2030“ für den Zeitraum nach 2020 ist auch im Regierungsprogramm angekündigt, aber noch nicht vom Ministerrat beschlossen worden. Sowohl das BMDW als auch das BMK sind im Bereich der angewandten Forschungsförderung tätig. Das BMDW positioniert sich als maßgeblicher Unterstützer für die unternehmensbezogene angewandte Forschung, Technologie und Innovation. Es konzentriert seine Aktivitäten auf jene innovativen Felder, in denen die Voraussetzungen für eine langfristige internationale Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft und eine Sicherung qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze sowie des Wirtschaftsstandortes Österreich geschaffen werden. Damit unterstützt es das Ziel der Bundesregierung, wonach Österreich zu den innovativsten Ländern der EU aufsteigen und sich langfristig in der Gruppe der „Innovation Leader“ etablieren soll. Das BMK ist bestrebt, die unternehmensorientierte und außeruniversitäre Forschung und Technologieentwicklung verstärkt zu fördern. Das Ziel ist, die Anzahl der Unternehmen und Beschäftigten im Sektor Forschung und experimentelle Entwicklung zu erhöhen. Im Rahmen der Wirkungsorientierung ist eine laufende enge Abstimmung und Abgrenzung der Aktivitäten der beiden Ressorts wichtig, um auch den Beitrag zum Erfolg der Wirkungsziele zu beurteilen. 7.2 Einzelfeststellungen Für das Wirkungsziel 1 „Stärkung der Innovationskraft der österreichischen Unternehmen durch weitere Intensivierung der Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft mit einem Fokus auf Digitalisierung, durch Verbreiterung der Innovationsbasis und durch Ausbau des Technologietransfers“ werden drei Kennzahlen angegeben. Im Vergleich zum BVA 2020 wurde die erste Kennzahl („F&E durchführende Einheiten im Unternehmenssektor“) ersetzt. Die neue Kennzahl 33.1.1-„Öffentlich-private Ko-Publikationen“ misst die Anzahl akademischer Veröffentlichungen, die aus der Zusammenarbeit zwischen Forschenden aus der Wirtschaft und dem öffentlichen Sektor pro Bevölkerungsmillion entstanden sind. Sie ist ein Teil der Indikatoren des European Innovation Scoreboard (EIS) der Europäischen Kommission. Für das Jahr 2021 wird ein moderater Anstieg auf mehr als 265 Ko-Publikationen pro Bevölkerungsmillion angestrebt (Istzustand 2019: 243,1). 13 / 18
BD | Budgetdienst – Untergliederung 33-Wirtschaft (Forschung) Bei der Kennzahl 33.1.2-„Steigerung des Anteils der KMU mit interner Innovation“ wurde der Zielzustand im Jahr 2019 erreicht. Bis zum Jahr 2022 erfolgt eine Fortschreibung des Zielwerts für 2020. Bei der Kennzahl 33.1.3 zum Aufstieg von der Gruppe der Verfolger („Innovation Follower“) in die Führungsgruppe („Innovation Leader) erfolgte eine Anpassung des mittelfristigen Zielzustands, da auch die Definition der „Innovation Leader“ im EIS angepasst wurde. Nun soll der Summary Innovation Index (SII), der ein Indikator für die Gesamtleistung des Innovationssystems jedes Landes ist, um 25 % (statt bisher 20 %) über dem EU-Schnitt liegen. Im Jahr 2019 lag der österreichische Wert rd. 18 % über dem EU-Durchschnitt. Für das Wirkungsziel 2, der Stabilisierung der Neugründung von wissens- und forschungsintensiven Unternehmen, gibt es nur eine Kennzahl („Anzahl wissens- und forschungsintensiver Neugründungen“). Seit 2013 kommt es bei diesen Neugründungen ebenso wie bei Neugründungen insgesamt zu einem rückläufigen Trend. In den Jahren 2017 bis 2019 ging die Anzahl wissens- und forschungsintensiver Neugründungen von 2.356 auf 1.740 zurück. Der Zielzustand von zumindest 2.000 Neugründungen in den Jahren 2021 und 2022 ist insofern ambitioniert. Die schlechtere Wirtschaftsentwicklung durch die COVID-19- Krise erschwert zwar grundsätzlich Neugründungen. Gerade im wissens- und forschungsintensiven Bereich könnten Maßnahmen zur Bekämpfung der Krise aber auch Neugründungen begünstigen. Das Wirkungsziel 3 „Bessere Nutzung des in Österreich vorhandenen Potenzials an Fachkräften, insbesondere durch Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung, Technologie und Innovation“ ist das Gleichstellungsziel der Untergliederung und trägt damit zum SDG-Ziel Nr. 5 – Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen bei. Die dritte Kennzahl im BVA 2020 („Entwicklung der weiblichen Beschäftigten in Forschung und experimenteller Entwicklung (F&E) im Unternehmenssektor“) ist hier, ebenso wie im Gleichstellungsziel der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung), entfallen. Die beiden anderen Kennzahlen sind unverändert geblieben. Der Frauenanteil bei Ansprechpersonen „Technik“ und „Projektleitung“ (Kennzahl 33.3.1) blieb im Jahr 2019 mit 13,7 % unter dem Zielwert (≥ 14,6 %). Auch bei der steigenden Beschäftigung in wissensintensiven Bereichen (Kennzahl 33.3.2) konnte mit 15 % der Zielwert (≥ 16,1 %) nicht erreicht werden. Bei beiden Kennzahlen ist eine Fortschreibung der Zielwerte bis 2022 (≥ 15 % bzw. ≥ 16,3 %) erfolgt. 14 / 18
BD | Budgetdienst – Untergliederung 33-Wirtschaft (Forschung) Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2017 bis 2019 auch die diesbezüglichen Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung) angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist. Legende Umformulierung (zusätzlicher oder entfallener Geringfügige Umformulierung (z. B. textliche Neu inhaltlicher Aspekt) Änderung, Änderung Ist- oder Zielzustände) Wirkungsziel 1: Stärkung der Innovationskraft der österreichischen Unternehmen durch weitere Intensivierung der Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft mit einem Fokus auf Digitalisierung, durch Verbreiterung der Innovationsbasis und durch Ausbau des Technologietransfers Maßnahmen Verbreiterung der Innovationsbasis, insbesondere Innovationsscheck für Einsteiger in Forschung und Entwicklung, Innovationsschutzprogramm (IP.Coaching), Unterstützung von Soft Innovation und gesellschaftlicher Innovation/Social Entrepreneurship (z.B. aws Creative Impact), Förderung innovationsorientierter Unternehmenskooperationen und Aufbau anwendungsorientierter FTI Einrichtungen (z.B. Förderprogramm COIN), Förderung der Kooperativen Forschungsinstitute (Austrian Cooperative Research - ACR), Förderung von Important Projects of Common European Interest (IPCEI) Stärkung der Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, insbesondere Kompetenzzentren (COMET), Christian Doppler Gesellschaft (CDG) sowie Forschungskompetenzen für die Wirtschaft Unterstützung von KMU beim digitalen Wandel, u.a. durch das Programm Digital Innovation Hubs Unterstützung von internationalen Forschungs- und Technologiekooperationen, insbesondere EUREKA, Eurostars sowie Programm „Beyond Europe“ Die Programme Innovationsscheck und COMET werden in Kooperation mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie durchgeführt. 15 / 18
BD | Budgetdienst – Untergliederung 33-Wirtschaft (Forschung) Indikatoren Kennzahl 33.1.1 Öffentlich-private Ko-Publikationen Berechnungsmethode Anzahl öffentlich-privater Ko-Publikationen pro 1 Mio. Bevölkerung Datenquelle European Innovation Scoreboard (EIS) der EK (Indikator 3.2.2) Messgrößenangabe Anzahl 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Zielzustand - - - ≥ 250 ≥ 265 ≥ 265 Istzustand 82,7 200,5 243,1 Zielerreichung - - - Dieser Indikator misst die Anzahl akademischer Veröffentlichungen, die aus der Zusammenarbeit zwischen Forschenden aus der Wirtschaft und dem öffentlichen Sektor entstanden sind, und ist somit ein Maß für die Intensität der Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft. Ausgehend von der bisherigen Entwicklung der Kennzahl im EIS einerseits und vor dem Hintergrund der COVID-19 Krise andererseits wird für 2021 eine moderate Steigerung angestrebt. Eine Anpassung der Zielwerte ab dem Jahr 2022 wird unter Berücksichtigung der FTI-Strategie 2030 und der wirtschaftlichen Entwicklung definiert werden. Kennzahl 33.1.2 Steigerung des Anteils der KMU mit interner Innovation Berechnungsmethode SMEs innovating in-house as % of SMEs Datenquelle European Innovation Scoreboard (EIS) der EK (Indikator 3.1.3) Messgrößenangabe % 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Zielzustand 37,5 37,7 ≥ 38 ≥ 38,2 ≥ 38,2 ≥ 38,2 Istzustand 35 38,3 38,3 Zielerreichung unter Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand Ziel 2020: Indikator liegt 20% über dem EU-Durchschnitt aus dem Jahr 2012 (31,83%), Zielpfad mit konstanter Steigerungsrate bis 2020. Ein Zielzustand über 2020 hinaus bzw. eine Neuorientierung einer FTI-Indikatorik soll unter Berücksichtigung der Neuausrichtung einer FTI-Strategie des Bundes ab 2022 definiert werden. Vor dem Hintergrund der noch nicht abschätzbaren Auswirkungen der COVID-19 Krise wird der Zielwert für 2020 fortgeschrieben. Aufstieg von der Gruppe der Verfolger ("Innovation Follower") in die Führungsgruppe ("Innovation Kennzahl 33.1.3 Leader") im European Innovation Scoreboard (EIS) bis 2020, d.h. der Summary Innovation Index (SII) liegt 25% über dem EU-Schnitt Berechnungsmethode Summary Innovation Index (SII) Österreich in Prozent von EU-Durchschnitt Datenquelle European Innovation Scoreboard (EIS) der EK Messgrößenangabe % 2017 2018 2019 2020 2021 2025 Zielzustand 115 117 ≥ 118 ≥ 120 ≥ 121 ≥ 125 Istzustand 115 115 118 Zielerreichung = Zielzustand unter Zielzustand = Zielzustand Mit dem EIS 2020 wurde die Definition der „innovation leader“ aktualisiert, die Gesamtperformance (SII) muss nun über 125% (bisher über 120%) des EU-Mittelwerts liegen. Die Zielwerte ab 2021 wurden daher angepasst. Eine Neuorientierung der FTI-Indikatorik soll unter Berücksichtigung der Neuausrichtung einer FTI-Strategie des Bundes ab 2022 definiert werden. Wirkungsziel 2: Stabilisierung der Neugründung von wissens- und forschungsintensiven Unternehmen Maßnahmen Optimierung und Vervollständigung der bereits bestehenden Maßnahmen zur Förderung von Unternehmensgründungen und des Unternehmergeistes, insbesondere der Technologieprogramme der Austria Wirtschaftsservice GmbH Weiterführung des Seedfinancing-Programms als grundsätzlich themenoffenes Programm inklusive Schwerpunkte LISA (Life Science Austria) und Digitalisierung Gründungsunterstützung im Bereich Soft Innovation mit zusätzlicher Fokussierung auf Social Entrepreneurship / gesellschaftliche Innovation 16 / 18
BD | Budgetdienst – Untergliederung 33-Wirtschaft (Forschung) Zuschüsse für Investitionen innovativer, junger Kleinunternehmen im ländlichen Raum mit der Zielsetzung, die starken Abwanderungstendenzen aus dem ländlichen Raum zu mildern. Junge Menschen aus ländlichen Gebieten mit oftmals ausgezeichneter Ausbildung sollen auch wieder in die ländlichen Regionen zurückkehren, um dort unternehmerisch tätig zu werden. Indikator Kennzahl 33.2.1 Anzahl wissens- und forschungsintensiver Neugründungen Anzahl wissens- und forschungsintensiver Neugründungen lt. Unternehmensdemografiestatistik (Statistik Austria, Berechnungsmethode Unternehmensdemografie, Arbeitgeberunternehmen = mind. 1 Beschäftigter) Datenquelle Unternehmensdemografiestatistik der Statistik Austria Messgrößenangabe Anzahl 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Zielzustand 2.100 2.550 ≥ 2.550 ≥ 2.600 ≥ 2.000 ≥ 2.000 Istzustand 2.356 1.832 1.740 Zielerreichung über Zielzustand unter Zielzustand unter Zielzustand Zielpfad laut FTI-Strategie: +3% pro Jahr ausgehend vom Ist-Wert 2011 (1.500) laut Schätzung in FTI-Strategie (Quelle: Rat für Forschung und Technologieentwicklung/Joanneum Research). Nach der Finanzkrise im Jahr 2007 kam es zu einem starken Anstieg der Unternehmensgründungen insgesamt. Mit Einführung der Unternehmensdemografiestatistik ab dem Jahr 2013 zeigte sich, dass die Ist-Werte zwischenzeitlich deutlich über dem ursprünglichen Zielwert von 1.960 Neugründungen für 2020 lagen, die Zielwerte wurden daher erhöht. Seit dem Jahr 2013 ist die Anzahl der Unternehmensgründungen allerdings kontinuierlich gesunken. Dieser Trend ist auch bei den wissens- und forschungsintensiven Neugründungen zu beobachten, so dass selbst die Stabilisierung des hohen Niveaus im Sinne der ursprünglichen Zielsetzung eine große Herausforderung ist. Der eingegebene Zielwert 2020 darf gemäß der Wirkungsorientierungsrichtlinie 2021 nicht verändert werden (aus heutiger Sicht ambitioniert geschätzter Zielwert: >=2.000). Ein Zielzustand über 2021 hinaus bzw. eine Neuorientierung einer FTI-Indikatorik soll unter Berücksichtigung der Auswirkungen der COVID-19 Krise und der Neuausrichtung einer FTI-Strategie des Bundes ab 2022 definiert werden. Wirkungsziel 3: Gleichstellungsziel Bessere Nutzung des in Österreich vorhandenen Potenzials an Fachkräften, insbesondere durch Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung, Technologie und Innovation Maßnahmen Gezielte Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung für Forschung und Innovation (z.B. Lange Nacht der Forschung, Forschungskompetenzen für die Wirtschaft) sowie für Frauen im Bereich FTI Nutzung der Erkenntnisse aus den Programmen w-fFORTE und Laura Bassi Centres bei der Weiterentwicklung von Förderprogrammen (Workshops mit Programmverantwortlichen, Implementierung von gendergerechten Auswahlprozessen) Lernen von best-practice-Modellen in Bezug auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf (z.B. Workshops für Programmverantwortliche aus Ressorts und Förderagenturen) 17 / 18
BD | Budgetdienst – Untergliederung 33-Wirtschaft (Forschung) Indikatoren Steigerung des Anteils von Frauen in leitenden Positionen bei den von der Österreichischen Kennzahl 33.3.1 Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) im Auftrag des BMDW abgewickelten Programmen Berechnungsmethode Anteil an Frauen bei Ansprechpersonen "Technik" und "Projektleitung" Datenquelle Jahresbericht der FFG Messgrößenangabe % 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Zielzustand 13,7 14,1 ≥ 14,6 ≥ 15 ≥ 15 ≥ 15 Istzustand 13 13,7 13,7 Zielerreichung unter Zielzustand unter Zielzustand unter Zielzustand Zielpfad: Steigerung von 10,7% im Jahr 2010 auf 15% im Jahr 2020. Die Grundgesamtheit der Leitungspositionen bei BMDW-geförderten Programmen lag im Jahr 2019 bei 1.809 Personen. Ein Zielzustand über 2020 hinaus bzw. eine Neuorientierung einer FTI-Indikatorik soll unter Berücksichtigung der Neuausrichtung einer FTI-Strategie des Bundes ab 2022 definiert werden. Vor dem Hintergrund der noch nicht abschätzbaren Auswirkungen der COVID-19 Krise wird der Zielwert für 2020 fortgeschrieben. Kennzahl 33.3.2 Steigende Beschäftigung in wissensintensiven Bereichen Berechnungsmethode Beschäftigung in wissensintensiven Bereichen in % der Gesamtbeschäftigung Datenquelle European Innovation Scoreboard (EIS) der EK (Indikator 4.1.1) Messgrößenangabe % 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Zielzustand 15,7 15,9 ≥ 16,1 ≥ 16,3 ≥ 16,3 ≥ 16,3 Istzustand 15 15 15 Zielerreichung unter Zielzustand unter Zielzustand unter Zielzustand Ziel 2020: Indikator liegt 20% über dem EU-Durchschnitt aus dem Jahr 2012 (13,6%), Zielpfad mit konstanter Steigerungsrate bis 2020. Ein Zielzustand über 2020 hinaus bzw. eine Neuorientierung einer FTI-Indikatorik soll unter Berücksichtigung der Neuausrichtung einer FTI-Strategie des Bundes ab 2022 definiert werden. 18 / 18
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