Untergliederungsanalyse UG 33-Wirtschaft (Forschung) - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 - UG ...

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Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz
2021-2024

Untergliederungsanalyse
UG 33-Wirtschaft (Forschung)

                                      6. November 2020
BD | Budgetdienst – Untergliederung 33-Wirtschaft (Forschung)

Inhaltsverzeichnis
                                                                                                                                Seite

1     Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 5

3     Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung ....................................... 6

4     Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 7

5     Auswirkungen der COVID-19-Krise ................................................................................ 8

6     Bundesvoranschlag 2021 ............................................................................................... 9

    6.1     Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene..................................... 9

    6.2     Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................10

    6.3     Rücklagen ..............................................................................................................11

7     Wirkungsorientierung ....................................................................................................12

    7.1     Überblick ................................................................................................................12

    7.2     Einzelfeststellungen ...............................................................................................13

Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung ..............................................15

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1      Überblick und Zusammenfassung
Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die
wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die
Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 (BFG-E 2021) sowie dem
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 (BFRG-E 2021-2024) um Daten aus
anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung,
Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und
längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushalts in
Beziehung:

Tabelle 1:      Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2024)

         Finanzierungshaushalt

 UG 33                                          Erfolg       BVA        BVA-E       BFRG-E    BFRG-E    BFRG-E
                                 in Mio. EUR     2019        2020        2021        2022      2023      2024
 Auszahlungen                                     105,4        115,5        115,5     115,5     115,5       96,8
 Anteil an Gesamtauszahlungen                      0,1%        0,1%         0,1%      0,1%      0,1%       0,1%
 jährliche Veränderung                            -5,0%        9,6%         0,0%      0,0%      0,0%     -16,2%
 Einzahlungen                                        6,4         5,3          1,0      n.v.      n.v.       n.v.
 jährliche Veränderung                                 -     -17,3%       -81,1%          -         -          -
               Nettofinanzierungssaldo             -99,0      -110,2       -114,5         -         -          -
             Ergebnishaushalt

 UG 33                                          Erfolg       BVA        BVA-E       BFRG-E    BFRG-E    BFRG-E
                                 in Mio. EUR     2019        2020        2021        2022      2023      2024
 Aufwendungen                                     103,9        115,5        142,1      n.v.      n.v.       n.v.
 Anteil an Gesamtaufwendungen                      0,1%        0,1%         0,1%          -         -          -
 jährliche Veränderung                            -8,9%       11,3%        23,0%          -         -          -
 Erträge                                             6,4         5,3          1,0      n.v.      n.v.       n.v.
 jährliche Veränderung                                 -     -17,3%       -81,1%          -         -          -
                       Nettoergebnis               -97,4      -110,2       -141,1         -         -          -

Anmerkung: Anteile an Gesamtsummen (Aus-/Einzahlungen, Aufwendungen/Erträge) entsprechen der Regierungsvorlage und
werden sich durch eingebrachte Abänderungsanträge voraussichtlich noch verändern.

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2021 (BVA-E 2021) sieht für die UG 33-Wirtschaft
(Forschung) im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 115,5 Mio. EUR vor.
Diese Höhe entspricht den Auszahlungen im BVA 2020 und stellt einen Anstieg iHv 9,6 %
gegenüber dem Erfolg 2019 dar.

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Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt des BVA-E 2021 sind um 26,6 Mio. EUR höher als
die Auszahlungen im Finanzierungshaushalt. Vorschüsse des BMDW an die Förderagenturen
sind bis zum Zeitpunkt der Auszahlung an die FördernehmerInnen dem Vermögen des Bundes
zuzurechnen. Bei den Aufwendungen wird nun erstmals Vorsorge für einen möglichen Abbau
des von den Förderagenturen verwalteten Bundesvermögens getroffen. Die Verringerung
erhöht im Jahr 2021 die Aufwendungen, nicht aber die Auszahlungen, weil es dadurch zu
keinem zusätzlichen Mittelfluss an die Förderagenturen kommt.

Die   UG 33-Wirtschaft      (Forschung)     hat   im   Jahr     2020   aus   dem   COVID-19-
Krisenbewältigungsfonds 10 Mio. EUR für den „Corona-Emergency-Call“ erhalten und
zusätzlich 1 Mio. EUR aus dem Ressortbudget dazu beigetragen. Für das Jahr 2021 sind
keine weiteren Maßnahmen mit Mitteln aus dem Krisenbewältigungsfonds budgetiert.

Die Auszahlungsobergrenzen im BFRG-E 2021-2024 sind in den Jahren 2021 bis 2023
konstant und entsprechen mit jährlich 115,5 Mio. EUR jenen im BFRG 2020-2023. Mit dem
Auslaufen der IPCEI-Initiative Mikroelektronik kommt es im Jahr 2024 zu einem Rückgang um
18,8 Mio. EUR.

In den Angaben zur Wirkungsorientierung sind die drei Wirkungsziele der UG 33-Wirtschaft
(Forschung) unverändert geblieben. Die jeweiligen Beiträge zu den SDG wurden in die
Begründungen aufgenommen. Die im BVA 2020 angekündigte Neuorientierung der
FTI-Indikatorik unter Berücksichtigung der Neuausrichtung einer FTI-Strategie des Bundes ab
2021 wurde um ein Jahr auf 2022 verschoben. Eine entsprechende „FTI-Strategie 2030“ für
den Zeitraum nach 2020 ist noch nicht vom Ministerrat beschlossen worden.

                                                                                       4 / 18
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2         Budgetäre Entwicklung der Untergliederung
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung in der
Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamtauszahlungen. Für die
Jahre 2020 und 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des
BVA verfügbar und farblich dargestellt:

Grafik 1:           Entwicklung der Auszahlungen (2020 bis 2024)

Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024

Die geplanten Auszahlungen in der UG 33-Wirtschaft (Forschung) sind in den Jahren 2020 bis
2023 mit jeweils 115,5 Mio. EUR konstant. In diesen Jahren werden für die Beteiligung an der
IPCEI-Initiative1 Mikroelektronik jährlich 18,75 Mio. EUR bereitgestellt. Mit dem Auslaufen
dieses Vorhabens gehen die im Finanzrahmen für das Jahr 2024 enthaltenen Auszahlungen
entsprechend zurück.

In der ökonomischen Gliederung bestehen die Auszahlungen fast ausschließlich aus
Transfers. Im BVA-E 2021 entfallen 113,8 Mio. EUR (98,4 %) auf Transfers an Unternehmen.
Der Rest sind Auszahlungen für Werkleistungen im betrieblichen Sachaufwand. Die
Forschungsförderungsprogramme                         werden    in    hohem      Ausmaß       von       der
Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws)
abgewickelt. Darüber hinaus werden unter anderem die IPCEI-Initiative Mikroelektronik und
die Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG) finanziert. Bei FFG, aws und CDG
handelt        es    sich     um     zentrale        Forschungsförderungseinrichtungen   im   Sinne    des
Forschungsfinanzierungsgesetzes (FoFinaG).

1
    Important Projects of Common European Interest

                                                                                                      5 / 18
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3         Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) unterstützt mit
seinen Programmen und Maßnahmen die Ziele der Strategie der Bundesregierung für
Forschung, Technologie und Innovation (FTI), wonach Österreich zu den innovativsten
Ländern der EU aufsteigen und sich langfristig in der Gruppe der „Innovation Leader“
etablieren soll, das heißt in der Gruppe jener Länder, die an der Wissensgrenze forschen und
an der technologischen Grenze produzieren.

Österreichs Innovationsleistung hat sich seit Anfang der 2000er Jahre deutlich erhöht, weshalb
es seinen Abstand zur Gruppe der jeweiligen „Innovation Leader“ verringern konnte. Im
„European Innovation Scoreboard 2020“ der Europäischen Kommission (EK) konnte sich
Österreich auf Platz 8 (2019: 9. Platz) im EU-Vergleich platzieren und liegt damit weiterhin in
der Verfolgergruppe der „Strong Innovators“. Die führenden Innovationsnationen Europas sind
Schweden, Finnland, Dänemark, die Niederlande und Luxemburg. Im EU-Vergleich
unterdurchschnittlich            schneidet       Österreich   vor   allem   bei    der   Bewertung      der
Beschäftigungseffekte und des innovationsfreundlichen Umfelds ab. Zum Erreichen des Ziels
der Bundesregierung, zu den führenden Innovationsnationen aufzusteigen, bedarf es daher
weiterhin Anstrengungen.

Die europäischen IPCEI-Initiativen2 haben das Ziel, große europäische Konsortialprojekte in
Industriebereichen von gemeinsamen europäischen Interesse in mehreren EU-Mitgliedstaaten
zu fördern. Diese Initiativen müssen einen Beitrag zu den strategischen Zielen der EU leisten
sowie neue innovative industrielle Entwicklungen und Spill-over-Effekte in der EU generieren.
In der UG 33-Wirtschaft (Forschung) sind in den Jahren 2020 bis 2023 Auszahlungen für eine
Beteiligung Österreichs an der IPCEI-Initiative Mikroelektronik vorgesehen. Die weiteren
Mittel dafür sind in der UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) budgetiert. Das erste
IPCEI Mikroelektronik adressiert vorrangig die Technologiefelder energieeffiziente Chips,
Leistungshalbleiter,           intelligente      Sensoren,    fortgeschrittene    optische   Geräte    und
Verbundstoffe. Österreich plant eine nachträgliche Teilnahme an diesem IPCEI. Außerdem ist
eine Beteiligung an einem möglichen IPCEI Mikroelektronik II in den Themenfeldern
Mikroelektronik für den Klimaschutz bzw. für die digitale Souveränität geplant.

2
    Important Projects of Common European Interest

                                                                                                      6 / 18
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4       Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten
Der Strategiebericht 2021 bis 2024 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten
Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024
auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt:

        Intensivierung       der     Förderung         der          Zusammenarbeit         von    Wirtschaft        und
         wissenschaftlicher Forschung (COMET Kompetenzzentren, Christian Doppler-
         Forschungsgesellschaft etc.), besonders durch internationale FTI-Kooperationen
         sowie in den Bereichen Life Sciences und Digitalisierung

        Unterstützung         internationaler         Forschungs-             und    Technologiekooperationen,
         insbesondere durch Kofinanzierung der Aktivitäten des Bereichs „Europäische und
         Internationale Programme“ der Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) sowie
         der europäischen/internationalen Förderungsprogramme, z. B. „Eurostars“ (EUREKA)

        Stärkung der Risikokapitalfinanzierung, Unterstützung der Gründung von jungen
         technologieorientierten Unternehmen und Steigerung ihrer Überlebensrate durch die
         Finanzierungsprogramme der aws in Form von Pre-Seed- und Seedfinancing,
         Business-Angel-Aktivitäten usw.

        Forcierung des Technologietransfers und der Patentverwertung durch entsprechende
         Förderprogramme (von FFG, aws) und Förderung der Kooperativen Forschungsein-
         richtungen der österreichischen Wirtschaft (Austrian Cooperative Research - ACR)

        Förderungen im Rahmen der Kreativwirtschaftsstrategie für Österreich sowie im
         Bereich Humanressourcen

Gegenüber dem BFRG 2020-2023 hat sich der BFRG-E 2021-2024 wie folgt geändert:

Tabelle 2:      Vergleich BFRG-E 2021-2024 mit BFRG 2020-2023

 UG 33-Wirtschaft (Forschung)                                           2021         2022         2023        2024
                                                      in Mio. EUR
 BFRG 2020-2023                                                            115,5        115,5        115,5
 BFRG 2021-2024                                                            115,5        115,5        115,5        96,8
  Differenz zwischen BFRG 2021-2024                           abs.           0,0           0,0          0,0           -
  und BFRG 2020-2023                                          in %        0,0          0,0          0,0               -
    BFRG 2021-2024                      jährliche Veränderung in %            -          0,0          0,0       -16,2

Quellen: BFRG 2020-2023, BFRG-E 2021-2024, Strategiebericht 2021 bis 2024

Die im vorangegangenen BFRG 2020-2023 enthaltenen Auszahlungsobergrenzen sind im
BFRG-E 2021-2024 unverändert geblieben. Die Auszahlungsobergrenzen in den Jahren 2021
bis 2023 liegen konstant bei 115,5 Mio. EUR. Mit dem Auslaufen der IPCEI-Initiative
Mikroelektronik kommt es zu einem Rückgang im Jahr 2024 um 18,8 Mio. EUR (-16,2 %).

                                                                                                                 7 / 18
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5      Auswirkungen der COVID-19-Krise
Zur Bewältigung der COVID-19-Krise wurde folgende Maßnahme im Finanzjahr 2020
implementiert:

Tabelle 3:      Auszahlungsseitige Maßnahme aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

                                                                   Einzahlung
 UG 33-Wirtschaft (Forschung)                                                         Auszahlung           BVA-E
                                                                 COVID-19-Fonds
                                                                                                            2021
                                                   in Mio. EUR       Stand: 15. Oktober 2020
 Klinische Forschung "Corona-Emergency-Call"                                  10,0                   3,5

Quellen: BMF, gesetzliche Grundlagen, Auskünfte aus den Ressorts, Medienstellungnahmen, BVA-E 2021

Im Jahr 2020 hat die UG 33-Wirtschaft (Forschung) 10 Mio. EUR aus dem COVID-19-
Krisenbewältigungsfonds für den „Corona-Emergency-Call“ erhalten. Bis zum 15. Oktober
2020 wurden davon 3,5 Mio. EUR und bis zum 31. Oktober laut Auskunft des Ressorts
insgesamt 7,1 Mio. EUR ausgezahlt. Die verbliebene Summe soll bis zum Jahresende
ebenfalls ausgezahlt werden. Zum Corona-Emergency-Call hat die UG 33 zusätzlich
1 Mio. EUR aus dem Ressortbudget beigetragen und weitere 15 Mio. EUR hat die
UG 34-Innovation und Technologie (Forschung) dafür aus dem Krisenbewältigungsfonds
erhalten. Somit standen insgesamt 26 Mio. EUR zur Verfügung.

Als Ergebnis des von der FFG abgewickelten Corona-Emergency-Call werden 48 Projekte für
Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E) von österreichischen Unternehmen mit
26 Mio. EUR gefördert. Diese beschäftigen sich mit Fragen der Infektionsprävention, der
Diagnose sowie der Forschung und Entwicklung von Impfstoffen, Medikamenten und
Therapieverfahren. Die geplanten Projekte sollen mit einem Entwicklungszeitraum von bis zu
12 Monaten rasch umgesetzt werden.

                                                                                                              8 / 18
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6        Bundesvoranschlag 2021

6.1         Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Detailbudgets wie folgt:

Tabelle 4:       Aus- und Einzahlungen nach Detailbudgets

                                                               Finanzierungshaushalt
 UG 33                                                           Erfolg     BVA        BVA-E        Diff. BVA-E 2021 -
                                                 in Mio. EUR      2019      2020        2021      Erf 2019     BVA 2020
 33          Auszahlungen                                           105,4      115,5      115,5        9,6%         0,0%
 33.01       Wirtschaft (Forschung)                                 105,4      115,5      115,5        9,6%         0,0%
 33.01.01    Kooperation Wissenschaft-Wirtschaft                     36,8       37,0       37,0        0,6%         0,0%
 33.01.02    Innovation, Technologietransfer                         54,2       63,2       63,2       16,7%         0,0%
 33.01.03    Gründung innovativer Unternehmen                        14,5       15,3       15,3        5,9%         0,0%
 33          Einzahlungen                                             6,4        5,3        1,0      -84,4%       -81,1%
 33.01       Wirtschaft (Forschung)                                   6,4        5,3        1,0      -84,4%       -81,1%
 33.01.02    Innovation, Technologietransfer                          6,4        5,3        1,0     -84,4%       -81,1%
                                    Nettofinanzierungssaldo         -99,0     -110,2     -114,5            -            -

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021

In der UG 33-Wirtschaft (Forschung) sind im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv
insgesamt 115,5 Mio. EUR im Jahr 2021 vorgesehen. Dies entspricht dem BVA 2020 und stellt
einen Anstieg iHv 9,6 % im Vergleich zum Erfolg 2019 dar.

Das BMDW unterstützt die unternehmensbezogene angewandte Forschung, Technologie und
Innovation und fördert in drei Detailbudgets Programme und Initiativen zur Stärkung der
Kooperation Wirtschaft-Wissenschaft, zur Steigerung privater Forschungsausgaben und zur
Finanzierung und Gründung innovativer Unternehmen.

Auch bei den Detailbudgets und deren zugeordneten Konten ist der BVA-E 2021 im Vergleich
zum BVA 2020 unverändert. Die Erhöhung der Mittel im DB 33.01.02-„Innovation,
Technologietransfer“ im Vergleich zum Erfolg 2019 resultiert einerseits aus der Beteiligung am
IPCEI Mikroelektronik iHv 18,8 Mio. EUR. Andererseits erfolgte dort im Jahr 2019 eine
Auszahlung aufgrund von Umsatzsteuerforderungen für die Abwicklung der aus der
UG 33-Wirtschaft (Forschung) finanzierten Programme iHv 6,4 Mio. EUR und für eine
unterjährige Detailbudget-übergreifende Umschichtung iHv 3,75 Mio. EUR, die im BVA 2020
und BVA-E 2021 nicht mehr berücksichtigt sind. Die Mittel für die Nachzahlung der
Umsatzsteuer stammen aus vereinnahmten Seedfinancing-Rückflüssen, die im Einvernehmen
mit dem BMF auszahlungsseitig für die Nachzahlung der Umsatzsteuer eingesetzt werden
konnten. Die Umschichtungen wurden für Programme eingesetzt, die von der aws und der
FFG abgewickelt wurden.

                                                                                                                         9 / 18
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6.2       Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt

Die      nachfolgende            Tabelle        zeigt         die      Entwicklung                  des         Finanzierungs-             und           des
Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im
BVA-E 2021 auf:

Tabelle 5:         Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen)

 UG 33                                                          FinHH - Ausz.                                   ErgHH - Aufw.                     Diff. EH-FH
                                                       BVA       BVA-E       Diff. BVA-E 2021        BVA         BVA-E     Diff. BVA-E 2021         BVA-E
                                         in Mio. EUR   2020       2021          - BVA 2020           2020         2021        - BVA 2020             2021
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                        115,5       115,5                       -     115,5        142,1        26,6   23,0%             26,6
 Finanzierungswirksame Aufwendungen
   Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand       1,8         1,8                       -       1,8          1,8                    -             0,0
     Aufwand für Werk leistungen                          1,8         1,8                       -       1,8          1,8                    -             0,0
   Auszahlungen / Aufwand für Transfer                  113,8       113,8                       -     113,8        140,4        26,6   23,4%             26,6
   davon
     an Unternehmen                                     113,8       113,8                       -     113,8        138,9        25,1   22,1%             25,1
 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen                                                               0,0          0,0                    -             0,0
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit               0,0         0,0                       -                                                         0,0
 Darlehen und Vorschüsse                                  0,0         0,0                       -                                                         0,0
          Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt         115,5       115,5                       -     115,5        142,1        26,6   23,0%             26,6

                 Einzahlungen / Erträge insgesamt         5,3         1,0        -4,3   -81,1%            5,3        1,0        -4,3   -81,1%             0,0

          Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis      -110,2       -114,5       -4,3           -    -110,2       -141,1      -30,9           -         -26,6

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021

Im Gegensatz zum Finanzierungshaushalt weist der Ergebnishaushalt der UG 33-Wirtschaft
(Forschung) von 2020 auf 2021 eine Erhöhung der finanzierungwirksamen Aufwendungen auf.
Da der Anstieg iHv 26,6 Mio. EUR nur im Ergebnishaushalt veranschlagt ist, führt die
Steigerung zu keinem zusätzlichen Mittelfluss an die Förderagenturen. Basis für diese
Budgetierungslogik ist die letztjährige Prüfung der Abschlussrechnungen des Bundes gemäß
§ 9 Rechnungshofgesetz. Im Rahmen einer Mängelbehebung beauftragte des Rechnungshof
(RH) das BMDW, das zum Bilanzstichtag bestehende, durch Dritte verwaltete Vermögen des
Bundes in der Vermögensrechnung zu erfassen. Laut RH ist durch Dritte verwaltetes
Bundesvermögen (Treuhandvermögen) in den Förderagenturen bis zum Zeitpunkt der
Auszahlung an die FördernehmerInnen dem Vermögen des BMDW zuzurechnen. Im Rahmen
des BVA-E 2021 (Ergebnishaushalt) wird nun erstmals Vorsorge für einen möglichen Abbau
des „von Dritten verwalteten Bundesvermögens“ getroffen. Daher sind die Aufwendungen
(tatsächlicher Ressourcenverbrauch) im Ergebnishaushalt höher als die Auszahlungen
(Zahlungsstrom aus der UG 33) im Finanzierungshaushalt. Betroffen sind die Förderagenturen
FFG, aws und CDG, die die Abwicklung von Förderprogrammen auf Namen und Rechnung
des Bundes übernehmen.

                                                                                                                                                     10 / 18
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Der      prognostizierte      Stand        des      durch         die    FFG            verwalteten              Bundesvermögens
(Treuhandvermögen) beträgt mit Ende 2020 rd. 35 Mio. EUR. Im BVA-E 2021 wird mit einem
maximalen Abbau iHv 13,1 Mio. EUR gerechnet. Bei der aws ist ein maximaler Abbau
iHv 12,0 Mio. EUR auf rd. 10 Mio. EUR möglich. Der maximal mögliche Rückgang bei der
CDG beträgt 1,5 Mio. EUR, sodass dann ein Treuhandvermögen von etwa 1 Mio. EUR
verbleibt. Dies erklärt die um insgesamt 26,6 Mio. EUR höheren Aufwendungen als
Auszahlungen im BVA-E 2021. Es handelt sich dabei ausschließlich um eine buchhalterische
Vorsorge zur Darstellung eines möglichen Abbaus des „von Dritten verwalteten
Bundesvermögens“, ein zusätzlicher Mittelfluss an die Förderagenturen ist damit nicht
verbunden. Die in den Förderagenturen vorhandenen Liquiditätsstände entsprechen einer
Grundliquidität zur Erfüllung laufender vertraglicher Verpflichtungen.

6.3       Rücklagen

Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2019 sowie im BVA 2020
und BVA-E 2021 allenfalls bereits budgetierte Rücklagenentnahmen aus. Der endgültige
Rücklagenstand für das Jahr 2020 steht erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses
(BRA) im Juni 2021 endgültig fest, da auch die Rücklagenzuführungen zu diesem Zeitpunkt
feststehen.

Tabelle 6:        Rücklagengebarung

 UG 33                                                       Veränderung                       Budget. RL-                      Anteil
                                                 Stand                             Stand                         Rücklagen
                                                              31.12.2019 -                     Verwendung                     RL-Rest am
                                               31.12.2019                        30.09.2020                        -rest
                                 in Mio. EUR                   30.09.2020                       BVA-E 2021                    BVA-E 2021
 Detailbudgetrücklagen                                 9,5                   -           9,5                 -
                            Gesamtsumme                9,5                   -           9,5                 -          9,5       8,2%

Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung
gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür
zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet
werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten.

Quellen: BRA 2019, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2020, BVA 2020, BVA-E 2021

Die UG 33-Wirtschaft (Forschung) verfügte Ende 2019 über Rücklagen iHv 9,5 Mio. EUR, bei
denen es sich zur Gänze um Detailbudgetrücklagen handelt. Weder im BVA 2020 noch im
BVA-E 2021 sind Rücklagenentnahmen budgetiert.

                                                                                                                                 11 / 18
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7       Wirkungsorientierung
7.1      Überblick
Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der
Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von
jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter
Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um
den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern hat der
Budgetdienst daher mehrere auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten
erstellt:

    Landkarte                Inhalt
    Wirkungsziel-            Wirkungsziele         aller   Untergliederungen           des    BVA-E 2021          inkl.
    Landkarte                Vergleich zum Vorjahr
    Gleichstellungsziel- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen
    Landkarte                des BVA-E 2021 aus dem Gleichstellungsbereich
    SDG-Landkarte3           Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung
                             der SDGs4
    COVID-19-                COVID-19-Einfluss auf die Wirkungsziele sowie auf die Maßnahmen
    Einfluss-Landkarte       mit COVID-19-Bezug
    Forschungsziel-          Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen des BVA-E 2021 für den
    Landkarte                Forschungsbereich

Das BMDW hat im BVA-E 2021 für die UG 33-Wirtschaft (Forschung) insgesamt drei Wir-
kungsziele festgelegt. Die Zielerreichung wird mit sechs Kennzahlen gemessen. Gegenüber
dem BVA 2020 blieben die Wirkungsziele unverändert, aber die jeweiligen Beiträge zu den
SDG wurden in die Begründung aufgenommen. Die drei Wirkungsziele leisten alle einen Bei-
trag zur Erreichung des SDG-Ziels Nr. 8 – Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges
Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle
fördern und des SDG-Ziels Nr. 9 – Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen,
breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen.

3
 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für
nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020-2024 wird deren Umsetzung
mehrfach als Zielsetzung angeführt.
4
  Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung erstmals den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat
aufgrund dessen eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich die Indikatoren aus dem
Länderbericht 2020 gegenübergestellt hat.

                                                                                                                12 / 18
BD | Budgetdienst – Untergliederung 33-Wirtschaft (Forschung)

Die im BVA 2020 angekündigte Neuorientierung der FTI-Indikatorik unter Berücksichtigung der
Neuausrichtung einer FTI-Strategie des Bundes ab 2021 wurde um ein Jahr auf 2022
verschoben. Seit dem August 2018 gibt es eine interministerielle Task Force zur Erstellung
einer neuen FTI-Strategie. Eine „FTI-Strategie 2030“ für den Zeitraum nach 2020 ist auch im
Regierungsprogramm angekündigt, aber noch nicht vom Ministerrat beschlossen worden.

Sowohl das BMDW als auch das BMK sind im Bereich der angewandten Forschungsförderung
tätig.    Das    BMDW      positioniert   sich   als   maßgeblicher    Unterstützer      für   die
unternehmensbezogene angewandte Forschung, Technologie und Innovation. Es konzentriert
seine Aktivitäten auf jene innovativen Felder, in denen die Voraussetzungen für eine
langfristige internationale Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft und eine Sicherung
qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze sowie des Wirtschaftsstandortes Österreich geschaffen
werden. Damit unterstützt es das Ziel der Bundesregierung, wonach Österreich zu den
innovativsten Ländern der EU aufsteigen und sich langfristig in der Gruppe der „Innovation
Leader“ etablieren soll.      Das BMK ist bestrebt, die unternehmensorientierte und
außeruniversitäre Forschung und Technologieentwicklung verstärkt zu fördern. Das Ziel ist,
die Anzahl der Unternehmen und Beschäftigten im Sektor Forschung und experimentelle
Entwicklung zu erhöhen. Im Rahmen der Wirkungsorientierung ist eine laufende enge
Abstimmung und Abgrenzung der Aktivitäten der beiden Ressorts wichtig, um auch den
Beitrag zum Erfolg der Wirkungsziele zu beurteilen.

7.2      Einzelfeststellungen

Für das Wirkungsziel 1 „Stärkung der Innovationskraft der österreichischen Unternehmen
durch weitere Intensivierung der Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft mit einem
Fokus auf Digitalisierung, durch Verbreiterung der Innovationsbasis und durch Ausbau des
Technologietransfers“ werden drei Kennzahlen angegeben. Im Vergleich zum BVA 2020
wurde die erste Kennzahl („F&E durchführende Einheiten im Unternehmenssektor“) ersetzt.

Die      neue   Kennzahl 33.1.1-„Öffentlich-private    Ko-Publikationen“   misst   die     Anzahl
akademischer Veröffentlichungen, die aus der Zusammenarbeit zwischen Forschenden aus
der Wirtschaft und dem öffentlichen Sektor pro Bevölkerungsmillion entstanden sind. Sie ist
ein Teil der Indikatoren des European Innovation Scoreboard (EIS) der Europäischen
Kommission. Für das Jahr 2021 wird ein moderater Anstieg auf mehr als 265 Ko-Publikationen
pro Bevölkerungsmillion angestrebt (Istzustand 2019: 243,1).

                                                                                           13 / 18
BD | Budgetdienst – Untergliederung 33-Wirtschaft (Forschung)

Bei der Kennzahl 33.1.2-„Steigerung des Anteils der KMU mit interner Innovation“ wurde der
Zielzustand im Jahr 2019 erreicht. Bis zum Jahr 2022 erfolgt eine Fortschreibung des Zielwerts
für 2020. Bei der Kennzahl 33.1.3 zum Aufstieg von der Gruppe der Verfolger („Innovation
Follower“) in die Führungsgruppe („Innovation Leader) erfolgte eine Anpassung des
mittelfristigen Zielzustands, da auch die Definition der „Innovation Leader“ im EIS angepasst
wurde. Nun soll der Summary Innovation Index (SII), der ein Indikator für die Gesamtleistung
des Innovationssystems jedes Landes ist, um 25 % (statt bisher 20 %) über dem EU-Schnitt
liegen. Im Jahr 2019 lag der österreichische Wert rd. 18 % über dem EU-Durchschnitt.

Für das Wirkungsziel 2, der Stabilisierung der Neugründung von wissens- und
forschungsintensiven Unternehmen, gibt es nur eine Kennzahl („Anzahl wissens- und
forschungsintensiver Neugründungen“). Seit 2013 kommt es bei diesen Neugründungen
ebenso wie bei Neugründungen insgesamt zu einem rückläufigen Trend. In den Jahren 2017
bis 2019 ging die Anzahl wissens- und forschungsintensiver Neugründungen von 2.356 auf
1.740 zurück. Der Zielzustand von zumindest 2.000 Neugründungen in den Jahren 2021 und
2022 ist insofern ambitioniert. Die schlechtere Wirtschaftsentwicklung durch die COVID-19-
Krise   erschwert    zwar    grundsätzlich   Neugründungen.       Gerade    im    wissens-     und
forschungsintensiven Bereich könnten Maßnahmen zur Bekämpfung der Krise aber auch
Neugründungen begünstigen.

Das Wirkungsziel 3 „Bessere Nutzung des in Österreich vorhandenen Potenzials an
Fachkräften, insbesondere durch Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung, Technologie
und Innovation“ ist das Gleichstellungsziel der Untergliederung und trägt damit zum SDG-Ziel
Nr. 5 – Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur
Selbstbestimmung befähigen bei. Die dritte Kennzahl im BVA 2020 („Entwicklung der
weiblichen Beschäftigten in Forschung und experimenteller Entwicklung (F&E) im
Unternehmenssektor“) ist hier, ebenso wie im Gleichstellungsziel der UG 34-Innovation und
Technologie (Forschung), entfallen. Die beiden anderen Kennzahlen sind unverändert
geblieben.   Der    Frauenanteil   bei   Ansprechpersonen       „Technik“   und   „Projektleitung“
(Kennzahl 33.3.1) blieb im Jahr 2019 mit 13,7 % unter dem Zielwert (≥ 14,6 %). Auch bei der
steigenden Beschäftigung in wissensintensiven Bereichen (Kennzahl 33.3.2) konnte mit 15 %
der Zielwert (≥ 16,1 %) nicht erreicht werden. Bei beiden Kennzahlen ist eine Fortschreibung
der Zielwerte bis 2022 (≥ 15 % bzw. ≥ 16,3 %) erfolgt.

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Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung
Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den
Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2017 bis 2019 auch die diesbezüglichen
Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit
über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung)
angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und
wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist.

                                                   Legende

                                  Umformulierung (zusätzlicher oder entfallener   Geringfügige Umformulierung (z. B. textliche
               Neu
                                              inhaltlicher Aspekt)                Änderung, Änderung Ist- oder Zielzustände)

Wirkungsziel 1:

Stärkung der Innovationskraft der österreichischen Unternehmen durch weitere Intensivierung
der Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft mit einem Fokus auf Digitalisierung, durch
Verbreiterung der Innovationsbasis und durch Ausbau des Technologietransfers

Maßnahmen

      Verbreiterung der Innovationsbasis, insbesondere Innovationsscheck für Einsteiger in
       Forschung     und     Entwicklung,     Innovationsschutzprogramm     (IP.Coaching),
       Unterstützung von Soft Innovation und gesellschaftlicher Innovation/Social
       Entrepreneurship (z.B. aws Creative Impact), Förderung innovationsorientierter
       Unternehmenskooperationen und Aufbau anwendungsorientierter FTI Einrichtungen
       (z.B. Förderprogramm COIN), Förderung der Kooperativen Forschungsinstitute
       (Austrian Cooperative Research - ACR), Förderung von Important Projects of Common
       European Interest (IPCEI)
      Stärkung der Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, insbesondere
       Kompetenzzentren (COMET), Christian Doppler Gesellschaft (CDG) sowie
       Forschungskompetenzen für die Wirtschaft
      Unterstützung von KMU beim digitalen Wandel, u.a. durch das Programm Digital
       Innovation Hubs
      Unterstützung von internationalen Forschungs- und Technologiekooperationen,
       insbesondere EUREKA, Eurostars sowie Programm „Beyond Europe“
      Die Programme Innovationsscheck und COMET werden in Kooperation mit dem
       Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
       Technologie durchgeführt.

                                                                                                                       15 / 18
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Indikatoren

Kennzahl 33.1.1        Öffentlich-private Ko-Publikationen
Berechnungsmethode     Anzahl öffentlich-privater Ko-Publikationen pro 1 Mio. Bevölkerung
          Datenquelle  European Innovation Scoreboard (EIS) der EK (Indikator 3.2.2)
  Messgrößenangabe     Anzahl
                              2017                 2018                2019               2020              2021               2022
           Zielzustand           -                   -                   -                     ≥ 250              ≥ 265               ≥ 265
            Istzustand                 82,7              200,5               243,1
        Zielerreichung           -                   -                   -
                       Dieser Indikator misst die Anzahl akademischer Veröffentlichungen, die aus der Zusammenarbeit zwischen
                       Forschenden aus der Wirtschaft und dem öffentlichen Sektor entstanden sind, und ist somit ein Maß für die Intensität
                       der Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft. Ausgehend von der bisherigen Entwicklung der Kennzahl im EIS
                       einerseits und vor dem Hintergrund der COVID-19 Krise andererseits wird für 2021 eine moderate Steigerung
                       angestrebt. Eine Anpassung der Zielwerte ab dem Jahr 2022 wird unter Berücksichtigung der FTI-Strategie 2030
                       und der wirtschaftlichen Entwicklung definiert werden.

Kennzahl 33.1.2        Steigerung des Anteils der KMU mit interner Innovation
Berechnungsmethode     SMEs innovating in-house as % of SMEs
          Datenquelle  European Innovation Scoreboard (EIS) der EK (Indikator 3.1.3)
  Messgrößenangabe     %
                              2017                  2018            2019                 2020                 2021                2022
           Zielzustand                37,5                37,7              ≥ 38              ≥ 38,2                ≥ 38,2              ≥ 38,2
            Istzustand                  35                38,3              38,3
        Zielerreichung unter Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand
                       Ziel 2020: Indikator liegt 20% über dem EU-Durchschnitt aus dem Jahr 2012 (31,83%), Zielpfad mit konstanter
                       Steigerungsrate bis 2020.
                       Ein Zielzustand über 2020 hinaus bzw. eine Neuorientierung einer FTI-Indikatorik soll unter Berücksichtigung der
                       Neuausrichtung einer FTI-Strategie des Bundes ab 2022 definiert werden. Vor dem Hintergrund der noch nicht
                       abschätzbaren Auswirkungen der COVID-19 Krise wird der Zielwert für 2020 fortgeschrieben.

                         Aufstieg von der Gruppe der Verfolger ("Innovation Follower") in die Führungsgruppe ("Innovation
Kennzahl 33.1.3          Leader") im European Innovation Scoreboard (EIS) bis 2020, d.h. der Summary Innovation Index (SII)
                         liegt 25% über dem EU-Schnitt
 Berechnungsmethode      Summary Innovation Index (SII) Österreich in Prozent von EU-Durchschnitt
          Datenquelle    European Innovation Scoreboard (EIS) der EK
   Messgrößenangabe      %
                                2017               2018                  2019               2020               2021                2025
           Zielzustand                  115                 117                ≥ 118               ≥ 120              ≥ 121              ≥ 125
            Istzustand                  115                 115                  118
        Zielerreichung      = Zielzustand    unter Zielzustand      = Zielzustand
                         Mit dem EIS 2020 wurde die Definition der „innovation leader“ aktualisiert, die Gesamtperformance
                         (SII) muss nun über 125% (bisher über 120%) des EU-Mittelwerts liegen. Die Zielwerte ab 2021 wurden daher
                         angepasst.
                         Eine Neuorientierung der FTI-Indikatorik soll unter Berücksichtigung der Neuausrichtung einer FTI-Strategie des
                         Bundes ab 2022 definiert werden.

Wirkungsziel 2:

Stabilisierung der Neugründung von wissens- und forschungsintensiven Unternehmen

Maßnahmen

        Optimierung und Vervollständigung der bereits bestehenden Maßnahmen zur
         Förderung von Unternehmensgründungen und des Unternehmergeistes, insbesondere
         der Technologieprogramme der Austria Wirtschaftsservice GmbH
        Weiterführung des Seedfinancing-Programms als grundsätzlich themenoffenes
         Programm inklusive Schwerpunkte LISA (Life Science Austria) und Digitalisierung
        Gründungsunterstützung im Bereich Soft Innovation mit zusätzlicher Fokussierung auf
         Social Entrepreneurship / gesellschaftliche Innovation

                                                                                                                                     16 / 18
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       Zuschüsse für Investitionen innovativer, junger Kleinunternehmen im ländlichen Raum
        mit der Zielsetzung, die starken Abwanderungstendenzen aus dem ländlichen Raum
        zu mildern. Junge Menschen aus ländlichen Gebieten mit oftmals ausgezeichneter
        Ausbildung sollen auch wieder in die ländlichen Regionen zurückkehren, um dort
        unternehmerisch tätig zu werden.

Indikator

Kennzahl 33.2.1         Anzahl wissens- und forschungsintensiver Neugründungen
                        Anzahl wissens- und forschungsintensiver Neugründungen lt. Unternehmensdemografiestatistik (Statistik Austria,
 Berechnungsmethode
                        Unternehmensdemografie, Arbeitgeberunternehmen = mind. 1 Beschäftigter)
        Datenquelle     Unternehmensdemografiestatistik der Statistik Austria
  Messgrößenangabe      Anzahl
                               2017                 2018                 2019               2020               2021             2022
          Zielzustand                 2.100              2.550               ≥ 2.550            ≥ 2.600            ≥ 2.000          ≥ 2.000
           Istzustand                 2.356              1.832                 1.740
       Zielerreichung    über Zielzustand unter Zielzustand unter Zielzustand
                        Zielpfad laut FTI-Strategie: +3% pro Jahr ausgehend vom Ist-Wert 2011 (1.500) laut Schätzung in FTI-Strategie
                        (Quelle: Rat für Forschung und Technologieentwicklung/Joanneum Research).
                        Nach der Finanzkrise im Jahr 2007 kam es zu einem starken Anstieg der Unternehmensgründungen insgesamt. Mit
                        Einführung der Unternehmensdemografiestatistik ab dem Jahr 2013 zeigte sich, dass die Ist-Werte zwischenzeitlich
                        deutlich über dem ursprünglichen Zielwert von 1.960 Neugründungen für 2020 lagen, die Zielwerte wurden daher
                        erhöht. Seit dem Jahr 2013 ist die Anzahl der Unternehmensgründungen allerdings kontinuierlich gesunken. Dieser
                        Trend ist auch bei den wissens- und forschungsintensiven
                        Neugründungen zu beobachten, so dass selbst die Stabilisierung des hohen Niveaus im Sinne der ursprünglichen
                        Zielsetzung eine große Herausforderung ist.
                        Der eingegebene Zielwert 2020 darf gemäß der Wirkungsorientierungsrichtlinie 2021 nicht verändert werden (aus
                        heutiger Sicht ambitioniert geschätzter Zielwert: >=2.000). Ein Zielzustand über 2021 hinaus bzw. eine
                        Neuorientierung einer FTI-Indikatorik soll unter Berücksichtigung der Auswirkungen der COVID-19 Krise und der
                        Neuausrichtung einer FTI-Strategie des Bundes ab 2022 definiert werden.

Wirkungsziel 3:
Gleichstellungsziel
Bessere Nutzung des in Österreich vorhandenen Potenzials an Fachkräften, insbesondere
durch Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung, Technologie und Innovation

Maßnahmen

       Gezielte Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung für Forschung und Innovation (z.B.
        Lange Nacht der Forschung, Forschungskompetenzen für die Wirtschaft) sowie für
        Frauen im Bereich FTI
       Nutzung der Erkenntnisse aus den Programmen w-fFORTE und Laura Bassi Centres
        bei   der    Weiterentwicklung    von   Förderprogrammen  (Workshops     mit
        Programmverantwortlichen,       Implementierung      von    gendergerechten
        Auswahlprozessen)
       Lernen von best-practice-Modellen in Bezug auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf
        (z.B. Workshops für Programmverantwortliche aus Ressorts und Förderagenturen)

                                                                                                                                  17 / 18
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Indikatoren

                         Steigerung des Anteils von Frauen in leitenden Positionen bei den von der Österreichischen
Kennzahl 33.3.1
                         Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) im Auftrag des BMDW abgewickelten Programmen
 Berechnungsmethode Anteil an Frauen bei Ansprechpersonen "Technik" und "Projektleitung"
           Datenquelle Jahresbericht der FFG
   Messgrößenangabe %
                              2017               2018               2019                 2020                 2021                2022
           Zielzustand                13,7               14,1             ≥ 14,6                ≥ 15                  ≥ 15              ≥ 15
            Istzustand                  13               13,7               13,7
        Zielerreichung unter Zielzustand unter Zielzustand unter Zielzustand
                       Zielpfad: Steigerung von 10,7% im Jahr 2010 auf 15% im Jahr 2020. Die Grundgesamtheit der Leitungspositionen bei
                       BMDW-geförderten Programmen lag im Jahr 2019 bei 1.809 Personen.
                       Ein Zielzustand über 2020 hinaus bzw. eine Neuorientierung einer FTI-Indikatorik soll unter Berücksichtigung der
                       Neuausrichtung einer FTI-Strategie des Bundes ab 2022 definiert werden. Vor dem Hintergrund der noch nicht
                       abschätzbaren Auswirkungen der COVID-19 Krise wird der Zielwert für 2020 fortgeschrieben.

Kennzahl 33.3.2         Steigende Beschäftigung in wissensintensiven Bereichen
Berechnungsmethode      Beschäftigung in wissensintensiven Bereichen in % der Gesamtbeschäftigung
          Datenquelle   European Innovation Scoreboard (EIS) der EK (Indikator 4.1.1)
  Messgrößenangabe      %
                               2017                  2018             2019                2020                 2021                2022
            Zielzustand                15,7                15,9            ≥ 16,1              ≥ 16,3                ≥ 16,3              ≥ 16,3
             Istzustand                  15                  15                15
         Zielerreichung unter Zielzustand unter Zielzustand unter Zielzustand
                        Ziel 2020: Indikator liegt 20% über dem EU-Durchschnitt aus dem Jahr 2012 (13,6%), Zielpfad mit konstanter
                        Steigerungsrate bis 2020.
                        Ein Zielzustand über 2020 hinaus bzw. eine Neuorientierung einer FTI-Indikatorik soll unter Berücksichtigung der
                        Neuausrichtung einer FTI-Strategie des Bundes ab 2022 definiert werden.

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