Konzept zur Aufwertung der Freiberger Innenstadt als Einzelhandels- und Dienstleistungszentrum
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Konzept zur Aufwertung der Freiberger Innenstadt als Einzelhandels- und Dienstleistungszentrum durch Einrichtung eines Innovationsbereiches im Sinne von §2 SächsBIDG Antragssteller: Gewerbeverein Freiberg e.V Kontakt: Herr Peter Kaulfuß, Vereinsvorsitzender c/o Hörhaus Kaulfuß, Poststraße 12, 09599 Freiberg E-Mail: info@gewerbeverein-freiberg.de 1. Zusammenfassung Mit der Einrichtung eines Innovationsbereiches (sogenanntes BID) soll eine gemeinsame Plattform der Gewerbetreibenden, der Freiberufler und der für die Belange der der Gewerbe- und Wirtschafts- förderung zuständigen Akteure geschaffen werden, die die Initiierung und Umsetzung von Maßnah- men zur Erhöhung der Attraktivität der Freiberger Innenstadt als Einzelhandels- und Dienstleistungs- zentrum zur Aufgabe hat. Vor dem Hintergrund zunehmend schwieriger werdender Rahmenbedin- gungen insb. im Einzelhandel soll die Wettbewerbsfähigkeit der lokalen Geschäfte gestärkt und damit der Erhalt vorhandener und funktionierender Strukturen gesichert werden. Durch ein gemeinsames Handeln und die Bündelung von Aktivitäten sollen darüber hinaus zusätzliche Potenziale für die Kauf- kraftbindung und Standortbelebung geschaffen und zum Nutzen aller beteiligten Akteure umgesetzt werden. Aufgrund der bestehenden wechselseitigen Abhängigkeiten in und von der Standortgemeinschaft ist ein erfolgreiches Standortmarketing nur auf der Grundlage einer mehrheitlichen aktiven Beteiligung aller Betriebe sinnvoll und möglich. Dabei sind die erforderlichen Aufwendungen für jeden Einzelnen gering, sofern alle Nutznießer der durchgeführten Maßnahmen ihren anteiligen Beitrag leisten. Die verbindliche Einbeziehung aller relevanten Akteure schafft die dazu erforderlichen Grundlagen und ermöglicht eine gerechte Verteilung der Lasten. Auf diese Weise lassen sich gemeinschaftliche Maß- nahmen realisieren, von denen der Standort im Ganzen aber auch jeder einzelne Betrieb für sich profitiert. Demokratische und transparente Entscheidungsstrukturen gewährleisten dabei, dass tat- sächlich nur solche Maßnahmen finanziert werden, die von den Beitragszahlern auch mehrheitlich gewollt und unterstützt werden. Nicht in diesem Sinne eingesetzte Mittel werden zurückerstattet. Darüber hinaus trägt die zu schaffende Struktur auch dazu bei gemeinsam vertretene Interessen der Standortgemeinschaft deutlich wirkungsvoller durchsetzen. Mit der Einrichtung eines BID verbindet sich die Chance, die Zusammenarbeit innerhalb der Standortgemeinschaft auf ein qualitativ neues Niveau zu heben und die Attraktivität der Freiberger Innenstadt als Einzelhandels- und Dienstleistungszentrum zukunftsfähig zu erhalten. Dabei soll der Nutzen der gemeinsam initiierten Maßnahmen für jeden Einzelnen höher sein, als der jeweilig zu erbringende Beitrag.
2. Motivation Der Wunsch nach einer belebten Innenstadt und attraktiven Standortbedingungen eint alle Ge- schäftsinhaber in der Freiberger Innenstadt. Vor dem Hintergrund eines intensiven Wettbewerbs mit anderen Standorten sowie dem Onlinehandel leisten in Ergänzung zu den Maßnahmen, die in den Aufgabenbereich der Stadt Freiberg fallen, auch gemeinschaftlich durchgeführte Initiativen und Ver- anstaltungen seitens der Gewerbetreibenden einen unabdingbaren Beitrag zur Werbung von Kunden sowie zum wirtschaftlichen Erfolg des Einzelhandels- und Dienstleistungszentrums im Bereich der Freiberger Innenstadt. So wird der Einkaufsstandort Innenstadt von den Kunden als Einheit wahrge- nommen und anhand der Gesamtheit der Eindrücke hinsichtlich seiner Attraktivität beurteilt. Somit ist jeder Gewerbetreibende nicht nur von den eigenen Aktivitäten abhängig, sondern auch von den Angeboten im Umfeld seines Geschäftes und der Standortattraktivität im Ganzen. Wenn die Kunden dem Standort fernbleiben, können selbst Geschäfte mit optimalen Betriebskonzept und attraktiven Angeboten kaum erfolgreich sein. Dabei führt der anhaltende Strukturwandel im Einzelhandel zu zunehmenden Verschiebungen im Wettbewerb zwischen den verschiedenen Standorttypen. Während der Online-Handel, großflächige Einkaufszentren und Innenstadtlagen in Großstädten zu den Gewinnern der Entwicklung zählen, sind für den stationären Einzelhandel in kleineren Städten und Mittelzentren zum Teil gravierende Um- satzverluste zu beobachten. Aufgrund der hohen Arbeits- und Ausbildungsintensität, des Angebotes an Beratung/Service, der Individualität und nicht zuletzt der Funktion in der Nahversorgung ist die Verdrängung des Handels- und Dienstleistungsgewerbes in der Fläche hochproblematisch. Gemein- sam von der Kommune und den Gewerbetreibenden getragene Maßnahmen zur Standortbelebung und -attraktivierung sind deshalb gerade in kleinen und mittelgroßen Städten von existenzieller Be- deutung, um einem Gewerbe- und Umsatzrückgang entgegenzuwirken. Eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Standortentwicklung ist eine funktionierende Zu- sammenarbeit innerhalb der Standortgemeinschaft und das Vorhandensein geeigneter Strukturen für eine Abstimmung und Koordinierung des gemeinsamen Engagements. Dabei erweisen sich die vorhandenen, in ihrem Charakter unverbindlichen Strukturen als nur bedingt tragfähig. Da der Nut- zen gemeinschaftlicher Maßnahmen zur Standortbelebung Allen zugutekommt und sich nicht nur auf diejenigen Akteure beschränkt, die sich aktiv beteiligen, bestehen tendenziell Anreize zu einem „Trittbrettfahren“, d.h. zu einer Zurückhaltung des eigenen Engagements in der Hoffnung, dass dies durch andere, freiwillig Aktive, ausgeglichen wird. Im Ergebnis führt diese Situation zu einer tendenziellen Überlastung der freiwillig Aktiven und einem kontinuierlichen Rückgang der Bereitschaft, sich für die Standortgemeinschaft zu engagieren. Initiati- ven, die für alle Beteiligten sinnvoll sein und die Attraktivität des Standortes für alle verbessern könn- ten, bleiben in der Folge hinter ihrem Potenzial zurück oder unterbleiben gänzlich. Einen vielfach bewährten Lösungsansatz für die beschriebene Problematik bietet die Einrichtung von Standortgemeinschaften im Sinne sogenannter Business Improvement Districts (BID, zu deutsch: Standortaufwertungsbereiche). Diese sieht vor, dass sich die innerhalb eines räumlich begrenzten Gebietes ansässigen Gewerbebetriebe verbindlich zur Mitfinanzierung mehrheitlich beschlossener Maßnahmen und Aktivitäten des Standortmarketing bereiterklären. Anders als im Fall von zentral
organisierten Shopping Malls, in denen alle Geschäftsbetreiber vertraglich verpflichtet sind, sich an den vom Centermanagement festgelegten Aktionen zu beteiligen, bieten BIDs umfangreiche Mitbe- stimmungsrechte für die beteiligten Gewerbetreibenden im Sinne einer demokratischen Entschei- dungsstruktur. Mit der Einrichtung des geplanten Innovationsbereiches für das Gebiet der Freiberger Innenstadt sollen stabile Voraussetzungen für die Umsetzung gemeinschaftlich unterstützter Maßnahmen sei- tens der Gewerbetreibenden geschaffen werden. Insbesondere sollen die Durchführung regelmäßi- ger Einkaufsevents sowie die Installation einer Weihnachtsbeleuchtung mittelfristig gesichert und unterstützt werden. Die daraus entstehenden Kosten sollen in gerechter Form auf die nutznießenden Gewerbetreibenden umgelegt und auf diese Weise gemeinschaftlich finanziert werden. Darüber hin- aus soll die Zusammenarbeit der Gewerbetreibenden am Standort untereinander gefördert und zum gegenseitigen Nutzen aller Beteiligten ausgebaut werden. Die Einrichtung von Innovationsbereichen zur Belebung innerstädtischer Einzelhandels- und Dienst- leistungszentren, sogenannter Business Improvement Districts (BID), wurde deutschlandweit bereits in vielen Städten erfolgreich umgesetzt. Auch in Sachsen befinden sich zur Zeit mehrere entspre- chende Konzepte in der Vorbereitung und Umsetzung, nachdem der sächsische Landtag im Juli 2012 die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen geschaffen hat. In anderen Staaten weltweit wird das Konzept bereits seit Jahren erfolgreich angewendet. Die im Folgenden vorgeschlagene Lösung wurde im Vorfeld der Antragsstellung mehrfach im Rahmen von öffentlichen Versammlungen der Gewerbe- treibenden diskutiert und fand dabei breite Zustimmung. Als bestehender Zusammenschluss von Gewerbetreibenden im Bereich der Freiberger Innenstadt erklärt sich der Gewerbeverein Freiberg e.V. bereit, die Einrichtung eines Innovationsbereiches in Freiberg zu initiieren und als Standortgemeinschaft im Sinne von §2 SächsBIDG die Verantwortung für die Umsetzung des unten beschriebenen Maßnahmenplanes zu übernehmen. 3. Übertragbarkeit des BID-Ansatzes auf die Freiberger Innenstadt In Gemeinschaft mit weiteren Partnern sowie den Einzelhandels- und Dienstleistungsgeschäften in der Freiberger Innenstadt organisiert der Gewerbeverein seit mehreren Jahren Veranstaltungen und weitere Maßnahmen zur Standortbelebung sowie zur Aufwertung des Standortes für Gewerbetrei- bende. Unter anderem wurden mit dem Frühlingsfest, der Nachtschicht und dem Herbstfest drei Einkaufs-Events etabliert mit denen erfolgreich für die Einkaufs- und Dienstleistungsangebote in der Freiberger Innenstadt geworben wird. Der Nutzen der durchgeführten Maßnahmen beschränkt sich dabei nicht auf die Mitglieder des Gewerbevereins sondern fördert generell das Geschäft der in der Innenstadt tätigen Gewerbetreibenden. Mehrfach durchgeführte Versuche, alle Nutznießer auf frei- williger Basis an der Finanzierung der Maßnahmen zu beteiligen und die Kosten auf diese Weise ge- recht zu verteilen, schlugen jedoch fehl, so dass ein großer Teil der Aufwendungen allein von den Mitgliedern des Gewerbevereins sowie wenigen weiteren Gewerbetreibenden getragen wird. Ein großer Teil der Gewerbetreibenden nimmt zwar gern den Nutzen der organisierten Maßnahmen an, beteiligt sich jedoch nicht an der Finanzierung der anfallenden Kosten.
Aufgrund des daraus resultierenden Mangels kann das Potenzial der initiierten Aktivitäten zum Nach- teil aller nur bedingt ausgeschöpft werden. Darüber hinaus ist eine nachhaltige Weiterführung der Initiativen gefährdet, so dass deren Verlust befürchtet werden muss. Aufgrund des großen Interesses einer Mehrheit der Gewerbetreibenden an den gemeinsamen Maß- nahmen, soll mit der Einrichtung des Innovationsbereiches eine gerechte und tragfähige Lösung ge- schaffen werden, die deren Fortführung sichert. Eine allgemeinverbindliche Abgabe für die nutznie- ßenden Gewerbetreibenden bewirkt dabei folgende Vorteile: Eine gerechtere Verteilung der Kosten für gemeinschaftliche Aktionen des Standortmarketing entsprechend des Nutzens für die beteiligten Akteure Eine geringe Beitragshöhe für die einzelnen Beteiligten aufgrund der breiteren Verteilungsbasis Eine verbesserte Planungssicherheit für die Organisation der Maßnahmen verbunden mit einer langfristigeren und professionelleren Vorbereitung Verbindliche Mitwirkungsrechte aller beteiligten Gewerbetreibenden an der Planung und Vorbe- reitung der durchzuführenden Maßnahmen Allgemein verbindet sich mit der Einführung des Innovationsbereiches die Chance, die Zusammenar- beit der Gewerbetreibenden in der Freiberger Innenstadt auf eine neue qualitative Ebene zu heben, von der weitere Impulse hinsichtlich der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ausgehen. Der Gewer- beverein setzt sich deshalb für eine möglichst direkte Mitwirkung aller Betroffenen Gewerbetreiben- den ein und übernimmt die Organisation von jährlich mindestens sechs öffentlichen Versammlungen. 4. Räumliche Abgrenzung des Innovationsbereiches Das dem Innovationsbereich zuzurechnende Gebiet innerhalb der Innenstadt von Freiberg wird durch folgende äußere Begrenzungen markiert (im Uhrzeigersinn): Meißner Ring, Am Mühlgraben, Bade- gäßchen, Gerbergasse, Helmertplatz, Hornstraße, Schillerstraße, Wallstraße. Alle innerhalb des durch die genannten Straßen beschriebenen Kreises liegenden Grundstücke sind Teil des Innovationsberei- ches. Zusätzlich sind alle an die Poststraße angrenzenden Grundstücke dem Innovationsbereich zu- gehörig. Der Innovationsbereich umfasst damit die Gebiete der Innenstadt, die im besonderen Maße durch die gewerbliche Nutzung geprägt sind und die in besonderem Maße von den umzusetzenden Maßnahmen profitieren.
Abbildung 1: Räumliche Abgrenzung des Innovationsbereiches (durch rote Linie markiert) 5. Maßnahmenplan Mithilfe der erhobenen Abgaben innerhalb des Innovationsbereiches soll die Durchführung von Maßnahmen unterstützt werden, die zu einer stärkeren Belebung der Freiberger Innenstadt und zur Stärkung von deren Wettbewerbsposition als Einzelhandels- und Dienstleistungszentrum beitragen. Dabei stehen unmittelbar auf die Frequenz am Standort wirkende nichtinvestive und kleinere investi- ve Maßnahmen im Vordergrund. Zu den vorgesehenen Maßnahmen zählen: Jährliche Vorbereitung, Bewerbung und Durchführung des Frühlingsfestes, der Freiberger Nachtschicht und des Herbstfestes Jährliche Instandhaltung, Installation und Betrieb der Weihnachtsbeleuchtung im Bereich der Innenstadt (Erbische Straße, Burgstraße, Petersstraße, Weingasse, Fischerstraße, Korngasse, Poststraße, Obermarkt, Meißner Gasse)
Vorbereitung und Durchführung regelmäßiger Versammlungen der Gewerbetreibenden (we- nigstens 6 mal jährlich) Initiierung und Durchführung von Maßnahmen zur Imagewerbung für das Einzelhandels- und Dienstleistungszentrum Freiberger Innenstadt, bspw. Erstellung eines Gastronomie- und Shop- ping-Guides. Eine Anpassung bzw. Erweiterung des Maßnahmenplanes ist durch Mehrheitsbeschluss der durchzu- führenden Versammlungen innerhalb des verfügbaren Finanzierungsrahmens möglich. Dazu ist zu Beginn eines jeden Jahres durch die Standortgemeinschaft ein Rechenschaftsbericht zur Verwendung der im Rahmen der Abgabenerhebung eingenommenen Mittel im zurückliegenden Jahr sowie ein Arbeits- und Finanzierungsplan für das laufende Jahr vorzulegen und von den Teilnehmern der Ver- sammlung mehrheitlich zu bestätigen. Die Äußerung von Vorschlägen ist dabei auch schriftlich im Vorfeld der Versammlung möglich. Die Umsetzung der beschlossenen Arbeitspläne obliegt der Standortgemeinschaft. 6. Finanzierungsbedarf Zur Umsetzung der aufgezählten Maßnahmen sind jährlich Mittel aufzuwenden, die zum Teil durch die zu erhebenden Abgaben und zum Teil durch weitere Träger des Citymanagements sowie Sponso- ren finanziert werden sollen: Gesamtsumme Finanzierung aus Finanzierung durch weitere Beteiligte Maßnahme der Kosten für die Abgaben der Ge- Betrag Herkunft Umsetzung werbetreibenden Frühlingsfest ca. 5.000 EUR 1.000 EUR ca. 4.000 EUR Gewerbeverein Freiberg e.V., Stadtverwaltung Freiberg, Gebietsmanagement Bahnhofs- vorstadt, Sponsoren, Flächenvermie- tung Freiberger Nacht- ca. 20.000 EUR 3.000 EUR ca. 17.000 EUR Stadtverwaltung Freiberg, schicht Gewerbeverein Freiberg e.V., Sponsoren, Flächenvermietung Herbstfest ca. 4.000 EUR 1.000 EUR ca. 3.000 EUR Gewerbeverein Freiberg e.V., Stadtverwaltung Freiberg, Sponsoren, Flächenvermietung Weihnachtsbeleuch- ca. 20.000 EUR 14.000 EUR ca. 6.000 EUR Stadtverwaltung Freiberg, tung Sponsoren Imagewerbung ca. 3.000 EUR 2.000 EUR ca. 1.000 EUR Gewerbeverein Freiberg e.V., Stadtverwaltung Freiberg, Sponsoren Händlerversammlun- ca. 1.000 EUR 500 EUR ca. 500 EUR Gewerbeverein Freiberg e.V., gen Stadtverwaltung Freiberg Summe ca. 53.000 EUR 21.500 EUR ca. 31.500 EUR Summe über 5 Jahre ca. 265.000 EUR 107.500 EUR ca. 157.500 EUR
7. Verteilungsmaßstab für die Abgabenerhebung Abgabenpflichtig sollen alle Gewerbebetriebe und Freiberufler sein, die innerhalb des Innovationsbe- reiches ein oder mehrere Ladengeschäfte betreiben, also Räumlichkeiten, in denen die Kunden un- mittelbar vor Ort bedient werden. Neben Betrieben des Einzelhandels und der Gastronomie trifft dies auf weite Bereiche des Dienstleistungsgewerbes und des Handwerks (z.B. Bäcker, Fleischer, Fri- seurgewerbe, Finanzdienstleister, Immobilienmakler) zu sowie ferner auch auf Angehörige der freien Berufe (z.B. Steuerberater, Juristen, Mediziner). Nicht an den Abgaben beteiligt werden sollen Be- triebe, die innerhalb des Innovationsbereiches keine Ladengeschäfte betreiben und deren Geschäft somit nicht frequenzabhängig ist. Die Höhe der Abgabe für die Mitglieder des BID Freiberger Altstadt soll sich grundsätzlich an den Potenzialen orientieren, die durch die gemeinsamen Marketingmaßnahmen geschaffen werden. Die- se hängen maßgeblich sowohl von der Lage des Geschäftes als auch von der Geschäftsgröße (ge- werblich genutzte Fläche) ab. So soll hinsichtlich der Lage eine Abstufung in zwei Zonen erfolgen: Zone I umfasst folgende Straßen- züge und Plätze: Erbische Straße, Burgstraße, Petersstraße, Weingasse, Fischerstraße, Korngasse, Obermarkt, Poststraße und Meißner Gasse sowie alle jeweils angrenzenden Eckgrundstücke die ggf. anderen Straßen zugeordnet sind. Zone II umfasst alle übrigen Grundstücke innerhalb des Innovati- onsbereiches. Eine Zuordnung einzelner Geschäfte entsprechend dieser Regelung ist eindeutig und in einfacher Weise möglich. Als Bezugsmaßstab für die Einstufung der Geschäftsgröße wird die Grundfläche der Ladengeschäfte herangezogen, nach der jeder Betrieb in einer von sechs Größenabstufungen eingeordnet wird. Die Einstufung wird durch die Stadt Freiberg vorgenommen. Die betroffenen Abgabepflichtigen haben jedoch die Möglichkeit, nicht zutreffend erfolgte Einstufungen nach Vorlage geeigneter Belege korri- gieren zu lassen. Bei Gastronomiebetrieben zählt nur der für den regulären Gastbetrieb genutzte Gastraum (Gästezimmer sowie nur sporadisch genutzte Säle werden für die Bemessung der Gebüh- renhöhe nicht berücksichtigt). In der folgenden Tabelle sind die vorgesehenen Abgabenhöhen für die zwölf sich ergebenden Tarif- gruppen dargestellt. Die Tarifhöhe in den jeweiligen Gruppen bleibt über die Laufzeit der Satzung konstant, so dass finanzielle Belastung für die Gewerbetreibenden planbar ist. Geschäftsgröße Zone I Zone II < 50 m² 40 EUR 20 EUR 50 bis 100 m² 60 EUR 30 EUR 100 bis 200 m² 90 EUR 45 EUR 200 bis 400 m² 135 EUR 65 EUR 400 bis 800 m² 200 EUR 100 EUR > 800 m² 300 EUR 150 EUR Für einige Gewerbezweige und Berufsgruppen ist regelmäßig von einer geringen Standort- und Fre- quenzabhängigkeit sowie damit verbunden nur eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten der im Rahmen des BID finanzierten Maßnahmen auszugehen. Die betrifft unter anderem die meisten Mit-
glieder der freien Berufe. Auf der Basis einer entsprechend nachvollziehbaren Begründung kann des- halb eine reduzierte Beitragshöhe von 20 EUR/Jahr genehmigt werden. Die Abgaben werden auf der Basis der BID-Satzung durch die Stadt Freiberg erhoben und im vollen Umfang an den Gewerbeverein weitergereicht. Der Gewerbeverein verwaltet die Mittel des Innova- tionsbereiches treuhänderisch auf einem separaten Konto und verwendet sie ausschließlich zur Erfül- lung der satzungsgemäßen Zwecke. Zu Beginn eines jeden Kalenderjahres erfolgt eine Abrechnung über die Verwendung der Mittel im vergangenen Jahr. Außerdem wird ein Maßnahmen- und Finan- zierungsplan für das jeweils aktuelle Kalenderjahr zur Abstimmung vorgelegt. Nicht verwendete Mit- tel werden an die Abgabepflichtigen proportional zu den geleisteten Einzahlungen zurückerstattet. 8. Einbeziehung der Abgabepflichtigen und interessierter Dritter Der Gewerbeverein Freiberg e.V. ist an einem konstruktiven Dialog mit allen Gewerbetreibenden in der Freiberger Innenstadt sowie relevanten Partnern sehr interessiert und schafft mit regelmäßigen öffentlichen Versammlungen eine Plattform für den Gedanken- und Erfahrungsaustausch sowie die gemeinsame Ideenentwicklung zur Stärkung des Gewerbestandortes Innenstadt. Über alle Aktivitä- ten, die mit Mitteln des BID finanziert werden, wird zudem bereits im Vorfeld öffentlich informiert. So soll das Vorhaben auch generell zu einer intensiveren Kooperation und Abstimmung zwischen den verschiedenen Betrieben und Geschäften beitragen. Schließlich sind ein geschlossenes Auftreten nach Außen, die Entwicklung eines gemeinsam getragenen strategischen Konzeptes für das Einzel- handels- und Dienstleistungszentrum Freiberger Innenstadt sowie gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung wesentliche Erfolgsfaktoren, um in einem schwieriger werdenden Wettbewerbsum- feld wirtschaftlich bestehen zu können. 9. Zeitplan für die Umsetzung des Vorhabens Für die Antragsstellung zur Einrichtung des vorgeschlagenen BID-Konzeptes ist die vorherige schriftli- che Zustimmung von wenigstens 15% der betroffenen Abgabepflichtigen erforderlich. Nach erfolgter Prüfung durch die Stadt werden das Konzept und ein seitens der Stadtverwaltung vorgelegter Sat- zungsentwurf für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt werden. Dazu werden alle be- troffenen Abgabepflichtigen angeschrieben und über ihre Möglichkeiten zum Widerspruch infor- miert. Voraussetzung für die Genehmigung des BID ist, dass während des Zeitraums der Offenlegung nicht mehr als 25% der betroffenen Abgabepflichtigen ihren Widerspruch erklären. Abschließend entscheidet der Stadtrat über das Inkrafttreten der BID-Satzung. Die Festlegung des Innovationsbereiches ist zunächst auf fünf Jahre beschränkt. Eine Verlängerung ist auf der Basis einer positiven Evaluierung der Maßnahme möglich. Dafür ist die Vorlage eines aktuali- sierten Konzeptes erforderlich, das von mindestens 15% der betroffenen Abgabepflichtigen unter- stützt wird. Eine Verlängerung der Maßnahme ist ausgeschlossen, wenn sich mehr als 25% der Abga- bepflichtigen gegen diese aussprechen.
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