Unterlage 17 FFH-Unterlagen - Saarland.de
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Vorhaben: Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken Bf Homburg (Saar) Hbf bis Landesgrenze Planfeststellungsabschnitt Saarland Strecke 3283, km 0,545 – km 7,682 Strecke 3450, km 100,770 – km 98,773 Unterlage 17 FFH-Unterlagen Unterlage Bezeichnung 17.1.1 Vogelschutzvorprüfung für das Vogelschutzgebiet DE 6609-308 „Beeder Bruch“ 17.1.2 Übersichtsplan des Vogelschutzgebiets DE 6609-308 „Beeder Bruch“ 17.2.1 Natura 2000 - Vorprüfung für das FFH- und Vogelschutzgebiet DE 6609-305 „Blies“ 17.2.2 Übersichtsplan des FFH- und Vogelschutzgebiets DE 6609-305 „Blies“ 17.3.1 Natura 2000 Vorprüfung für FFH-Gebiet DE 6609-307 „Bliesaue bei Beeden“ 17.3.2 Übersichtsplan des FFH-Gebiets DE 6609-307 „Bliesaue bei Beeden“
Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken Planfeststellungsabschnitt Saarland Unterlage 17.1.1: Vogelschutzvorprüfung für das Vogelschutzgebiet DE 6609-308 „Beeder Bruch“ Aufgestellt im August 2020 Im Auftrag der Mailänder Consult GmbH DB Netz AG Mathystr. 13 Am Hauptbahnhof 4-12 76133 Karlsruhe 66111 Saarbrücken
Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“ Verzeichnisse Dieses Projekt wurde unter der Projektnummer K 1560 bearbeitet durch: Projektleiter: Dipl.-Geoökologe Karlheinz Bechler Bearbeitung: Dipl.-Geoökologin Susanne Toball Karlsruhe, den 24.08.2020 Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe Tel.: 0721/93280-0 Fax.: 0721/93280-50 E-Mail: info@mic.de Seite 2 von 25
Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“ Verzeichnisse Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Aufgabenstellung 6 2 Beschreibung des Schutzgebiets und seiner Erhaltungsziele 7 2.1 Übersicht über das Schutzgebiet 7 2.1.1 Arten des Anhangs I der FFH-Richtlinie und Art. 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie 9 2.1.2 Weitere im Standarddatenbogen bzw. im Managementplan genannte Arten 10 2.2 Vorbelastungen 10 2.3 Erhaltungsziele 11 2.4 Funktionale Beziehungen zu anderen Natura 2000-Gebieten 13 3 Beschreibung des Vorhabens sowie der relevanten Wirkfaktoren 16 3.1 Vorhabensbeschreibung 16 3.2 Ermittlung der relevanten Wirkfaktoren im Hinblick auf die Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes 17 4 Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch das Vorhaben 18 4.1 Silberreiher (Egretta alba) [A 027] 19 4.2 Fischadler (Pandion haliaetus) [A 094] 19 4.3 Kampfläufer (Philomachus pugnax) [A 151] 19 4.4 Bruchwasserläufer (Tringa glareola) [A 166] 19 4.5 Weitere in der Verordnung genannte Vogelarten 19 5 Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte 21 6 Zusammenfassung und Fazit 23 7 Literatur und Quellen 25 Seite 3 von 25
Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“ Verzeichnisse Tabellenverzeichnis Tab. 1: Biotopkomplexe im Vogelschutzgebiet „Beeder Bruch“ mit Flächenanteil. 7 Tab. 2: Gemeldete Brutvogelarten nach Anhang I VS-RL im Vogelschutzgebiet „Beeder Bruch“ (Gebiets-Nr. 6609-308) (SAARLAND 2014). 9 Tab. 3: Gemeldete Vogelarten nach Art. 4 Abs. 2 der VS-RL im Vogelschutzgebiet „Beeder Bruch“ (Gebiets-Nr. 6609-308) (SAARLAND 2014). 9 Tab. 4: Beziehung zu anderen Natura 2000-Schutzgebieten 13 Tab. 5: Erläuterung der Klassen für die Aktionsradien (Klasseneinteilung nach LAMBRECHT & TRAUTNER 2007) 13 Tab. 6: Vergleich der in der Verordnung gemeldeten Vogelarten im VSG „Beeder Bruch“ (6609-308) mit dem Artenbestand laut Verordnung des FFH- und Vogelschutzgebietes „Blies“ (6609-305) und artspezifischer Aktionsraum dieser Arten 14 Tab. 7: Prüfung relevanter Wirkfaktoren 17 Anhang Anhang 1: Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Beeder Bruch“ (Gebiets-Nr. 6609- 308) Anhang 2: Standarddatenbogen für das VSG „Beeder Bruch“ (Gebiets-Nr. 6609-308) Anhang 3: Erhaltungsziele für das VSG „Beeder Bruch“ (Gebiets-Nr. 6609-308) Anlagenverzeichnis Unterlage 17.1.2: Übersichtskarte (M. 1 : 25.000) Seite 4 von 25
Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“ Verzeichnisse Abkürzungsverzeichnis Abb. Abbildung B Bundesstraße BAB Bundesautobahn BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz; Gesetz über Naturschutz und Landschafts- pflege vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706) FFH Flora-Fauna-Habitat L Landesstraße LRT FFH-Lebensraumtyp LSG Landschaftsschutzgebiet LUA Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz MC Mailänder Consult GmbH Nr. Nummer SDB Standarddatenbogen Tab. Tabelle VSG Vogelschutzgebiet VS-RL Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30.11.2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. EU Nr. L 20/7 vom26.01.2010) (sog. „Vogelschutzrichtlinie“) Seite 5 von 25
Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“ Kapitel 1: Anlass und Aufgabenstellung 1 Anlass und Aufgabenstellung Die Maßnahme „Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken“ dient der Verbesserung des Schienenpersonennahverkehrs und beinhaltet die Verlängerung der S-Bahn Linie S1 von Homburg bis Zweibrücken. Sie umfasst die Reaktivierung der Strecke 3283 von Homburg bis Einöd, die Elektrifizierung der Strecken 3283/3450 von Homburg über Einöd bis nach Zweibrücken sowie die Herstellung der Haltepunkte Beeden, Schwarzenbach und Schwarzenacker, weiterhin den Umbau des Haltepunktes Einöd in einen Bahnhof. Dazu werden leit- und sicherungstechnische Anpassun- gen in Homburg, Zweibrücken und Einöd geplant. Das Vogelschutzgebiet „Beeder Bruch“ (Gebiets-Nr. 6609-308), für welches die vorliegende Vogel- schutzvorprüfung durchgeführt wird, befindet sich nordwestlich des Ortsteils Beeden. Sämtliche ge- planten Baumaßnahmen erfolgen mit einer Mindestentfernung von ca. 600 m außerhalb dieses Vo- gelschutzgebietes. Eine Übersicht des Natura 2000-Gebiets ist in Unterlage 17.1.2 dargestellt. Mittels dieser Vorprüfung soll festgestellt werden, ob eine Verträglichkeit des Vorhabens mit den Schutz- und Erhaltungszielen des Vogelschutzgebietes gegeben ist. Ergibt die Vorprüfung, dass erhebliche Beeinträchtigungen durch das Vorhaben auszuschließen sind, ist keine Vogelschutz-Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Das Vorhaben kann dann aus Sicht der Natura 2000-Bestimmungen realisiert werden. Seite 6 von 25
Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“ Kapitel 2: Beschreibung des Schutzgebiets und seiner Erhaltungsziele 2 Beschreibung des Schutzgebiets und seiner Erhaltungsziele 2.1 Übersicht über das Schutzgebiet Das Vogelschutzgebiet „Beeder Bruch“ (Gebiets Nr.: 6609-308) befindet sich im Saar-Nahe-Berg- land (naturräumliche Haupteinheit D52) im Landkreis Saar-Pfalz und umfasst eine Fläche von ca. 126,8 ha. Es handelt sich um eine weiträumige Wiesenlandschaft mit hohem Feuchtwiesenanteil und offenen Wasserflächen. Das Gebiet hat eine hohe Bedeutung für rastende Sumpf- und Was- servögel. Die vorkommenden Biotopkomplexe sowie ihre Flächenanteile am Schutzgebiet werden in der fol- genden Tabelle dargestellt, die dem Standarddatenbogen (LUA 2019b) (siehe Anhang 2) entnom- men ist: Tab. 1: Biotopkomplexe im Vogelschutzgebiet „Beeder Bruch“ mit Flächenanteil. Biotopkomplex Flächenanteil Binnengewässer 3% Ackerkomplex 20 % Grünlandkomplexe mittlerer Standorte 20 % Feuchtgrünlandkomplex auf mineralischen Böden 28 % Ried- und Röhrichtkomplex 25 % Gebüsch-/Vorwaldkomplexe 4% Seite 7 von 25
Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“ Kapitel 2: Beschreibung des Schutzgebiets und seiner Erhaltungsziele Abb. 1: Übersicht über das VSG Beeder Bruch Nr. 6609-308 Das Schutzgebiet wird im Südosten vom Ortsteil Beeden (Homburg) und im Westen vom Ortsteil Limbach begrenzt. Die nördliche Grenze des Vogelschutzgebietes stellt die Landstraße L 119 dar, die südliche Grenze die Blies, welche als FFH- und Vogelschutzgebiet „Blies“ geschützt ist. Wesentlicher Bestandteil des Vogelschutzgebietes ist das ehemalige Naturschutzgebiet Höllengra- ben, welches die zentralen Bereiche des Vogelschutzgebietes mit einem Flächenanteil von 38 % Seite 8 von 25
Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“ Kapitel 2: Beschreibung des Schutzgebiets und seiner Erhaltungsziele umfasst. Das ehemalige Naturschutzgebiet hat eine Fläche von 30 ha und ist bundesweit bedeu- tend. Ein kleiner Rest eines Auwalds, Nasswiesen, Röhrichte, Großseggenriede, Hochstauden- und Quellfluren machen den besonderen Wert des ehemaligen Naturschutzgebietes aus. 97 Vo- gelarten (Stand 2009), darunter Schwarz- und Braunkehlchen, Bekassine, Wiesenpieper, Wasser- ralle, Teichrohrsänger und Kiebitz konnten im Gebiet nachgewiesen werden. Durch die Verordnung des Landschaftsschutzgebietes „Beeder Bruch“ wurde die Fläche des Naturschutzgebietes in das LSG aufgenommen (SAARLAND 2014). 2.1.1 Arten des Anhangs I der FFH-Richtlinie und Art. 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie In den folgenden Tabellen (Tab. 2 und Tab. 3) sind die für das Vogelschutzgebiet „Beeder Bruch“ gemäß Verordnung gemeldeten Vogelarten getrennt nach Anhang I und Art. 4 (2) (Zugvögel) der Vogelschutzrichtlinie dargestellt (SAARLAND 2014). Ergänzt werden die Vogelarten durch die Popu- lationsgröße gemäß Standarddatenbogen (LUA 2019b). Diese ist jedoch nicht für alle Vogelarten der Verordnung vorhanden, da der Standarddatenbogen nicht alle Vogelarten enthält. Tab. 2: Gemeldete Brutvogelarten nach Anhang I VS-RL im Vogelschutzgebiet „Beeder Bruch“ (Ge- biets-Nr. 6609-308) (SAARLAND 2014). Wissenschaftlicher Code-Nr. Deutscher Name Populationsgröße Name A 027 Egretta alba Silberreiher 5 - 10 A 068 Mergus albellus Zwergsäger * A 094 Pandion haliaetus Fischadler 1-2 A 127 Grus grus Kranich * A 151 Philomachus pugnax Kampfläufer 2-5 A 166 Tringa glareola Bruchwasserläufer 5 * Populationsgröße nicht bekannt, da die Art nicht im SDB aufgenommen ist Tab. 3: Gemeldete Vogelarten nach Art. 4 Abs. 2 der VS-RL im Vogelschutzgebiet „Beeder Bruch“ (Gebiets-Nr. 6609-308) (SAARLAND 2014). Wissenschaftlicher Code-Nr. Deutscher Name Populationsgröße* Name A 050 Anas penelope Pfeifente 3 A 052 Anas crecca Krickente 51-100 A 054 Anas acuta Spießente 2 A 055 Anas querquedula Knäkente 6 A 056 Anas clypeata Löffelente 6 A 099 Falco subbuteo Baumfalke 2 A 136 Charadrius dubius Flussregenpfeifer 3 A 142 Vanellus vanellus Kiebitz 1 A 152 Lymnocyptes minimus Zwergschnepfe 1 A 153 Gallinago gallinago Bekassine 51-100 A 168 Actitis hypoleucos Flussuferläufer 2 Seite 9 von 25
Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“ Kapitel 2: Beschreibung des Schutzgebiets und seiner Erhaltungsziele A 210 Streptopelia turtur Turteltaube * A 212 Cuculus canorus Kuckuck * A 275 Saxicola ruberta Braunkehlchen 1 A 337 Oriolus oriolus Pirol * * Populationsgröße nicht bekannt, da die Art nicht im SDB aufgenommen ist 2.1.2 Weitere im Standarddatenbogen bzw. im Managementplan genannte Arten Im Standarddatenbogen sind weitere Vogelarten aufgelistet, die jedoch nicht Gegenstand der Ver- ordnung sind. In Absprache mit der zuständigen Oberen Naturschutzbehörde (Umweltministerium Saarland 2019, schriftl. Mitt.) sind diese Arten nicht Bestandteil der vorliegenden Vogelschutz-Vor- prüfung und werden daher nicht weiter betrachtet. 2.2 Vorbelastungen Das Vogelschutzgebiet ist durch Verkehrslärm und verkehrsbedingte Schadstoffemissionen vorbe- lastet. Neben Lärm verursachen Verkehrstrassen auch optische Störeffekte sowie Trennwirkungen. Zudem besteht eine Kollisionsgefahr. Am stärksten vorbelastet ist der nördliche Teil des Vogel- schutzgebietes, wo unmittelbar im Norden an das Vogelschutzgebiet die Landstraße L 119 an- grenzt. Im Südwesten des Gebiets verläuft die L 220, die aus der Ortschaft Limbach in Richtung Südosten verläuft. Der geringste Abstand zum Gebiet beträgt kurz hinter dem Ortsausgang von Limbach 100 m. Im Osten des Vogelschutzgebietes verläuft die L 217 in einem Mindestabstand von ca. 150 m, durchquert den Ortsteil Beeden von Nordosten nach Südwesten und führt im Süden am Vogelschutzgebiet vorbei, wo landwirtschaftliche Flächen liegen und die Blies verläuft. Im südli- chen Teil des Vogelschutzgebiets ist daher mit Lärmbelastungen durch die L 220 und die L 217 zu rechnen. Vom Industriegebiet West der Stadt Homburg, das sich ca. 600 m östlich des Vogelschutzgebietes befindet, können ebenfalls Lärmemissionen durch Produktion und Lieferverkehr ausgehen. Im Süden verläuft zudem in einer Entfernung von 1 km die verkehrsreiche Bundesautobahn (BAB) A 8. Im südlichen Bereich, zwischen der Autobahn und dem Vogelschutzgebiet, befinden sich vor allem landwirtschaftlich genutzte Flächen und die Bliesaue. Vorbelastungen durch Lärm sind somit im südlichen Bereich des Vogelschutzgebietes auch durch die BAB A 8 möglich. Verkehrsbedingte Schadstoffemissionen sind nur im nördlichen Bereich des Vogelschutzgebietes zu erwarten, da dort die L 119 unmittelbar an das Vogelschutzgebiet anschließt. Optische Störef- fekte sind besonders hier gegeben. Die L 119 verursacht zudem eine Trennwirkung zwischen dem Vogelschutzgebiet und den Gehölzbeständen und landwirtschaftlichen Flächen weiter im Norden. Aufgrund der räumlichen Nähe besteht im Vogelschutzgebiet besonders hier ein erhöhtes Kollisi- onsrisiko. Südöstlich des Vogelschutzgebietes trennt der Ortsteil Beeden das Vogelschutzgebiet vom FFH- Gebiet „Bliesaue bei Beeden“ sowie von den naturnahen Flächen des „Beeder Brünnchens“, wel- che unter anderem von Hochstaudenfluren, Gehölzbeständen und Stillgewässern gebildet werden. Die L 217 führt aus dem Ortsteil Beeden heraus in Richtung BAB A 8 und trennt dort das Vogel- Seite 10 von 25
Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“ Kapitel 2: Beschreibung des Schutzgebiets und seiner Erhaltungsziele schutzgebiet von den naturnahen und landwirtschaftlich genutzten Bereichen südlich des Vogel- schutzgebietes. Eine weitere Trennung stellt die L 220 dar, die aus Limbach kommend in Richtung BAB verläuft. Sie trennt das Schutzgebiet ebenfalls von den südlich angrenzenden naturnahen und landwirtschaftlich genutzten Flächen. 2.3 Erhaltungsziele Im Folgenden werden die Erhaltungsziele für das Vogelschutzgebiet „Beeder Bruch“ (LUA 2019a) mit dem Stand 29.04.2019 dargestellt. Die Erhaltungsziele wurden vom Saarländischen Zentrum für Biodokumentation (ZFB) in Landsweiler-Reden, Außenstelle des Landesamts für Umwelt- und Ar- beitsschutz (LUA) in Saarbrücken, formuliert und überarbeitet. Allgemeines Schutzziel des Vogelschutzgebietes „Beeder Bruch“ ist die „Erhaltung und Gewähr- leistung der Nicht-Verschlechterung des aktuellen Zustandes der im Gebiet vorkommenden Arten nach Anhang I der VS-Richtlinie sowie der Arten nach Art. 4 Abs. 2 der VS-Richtlinie (gefährdete Zugvögel) und ihrer Lebensräume; Wiederherstellung und/oder Entwicklung eines günstigen Erhal- tungszustandes der im Gebiet seit dem Meldezeitpunkt nachgewiesenen Arten nach Anhang I der VS-Richtlinie sowie der Arten nach Art. 4 Abs. 2 der VS-Richtlinie (gefährdete Zugvögel) und ihrer Lebensräume. Den Erhaltungszielen kommt als Maßstab für die Prüfung der Erheblichkeit des Vorhabens im Rah- men der Verträglichkeitsstudie eine zentrale Rolle zu. Die Erhaltungsziele nach Art. 1 Buchstabe e) und i) der FFH-Richtlinie 92/43/EWG in Verbindung mit § 33 (3) BNatSchG müssen darauf ausge- richtet sein, die in der Meldeliste des Landes für die Natura 2000-Gebiete genannten Lebensräume und Arten in einem günstigen Erhaltungszustand zu sichern oder einen solchen wieder herzustellen. Der Erhaltungszustand eines natürlichen Lebensraums wird laut Art. 1 e) der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) als günstig erachtet, wenn sein natürliches Verbreitungsgebiet sowie die Flächen, die er in diesem Gebiet einnimmt, bestän- dig sind oder sich ausdehnen und die für seinen langfristigen Fortbestand notwendige Struktur und spezifischen Funktionen beste- hen und in absehbarer Zukunft wahrscheinlich weiterbestehen werden und der Erhaltungszustand der für ihn charakteristischen Arten im Sinne des Buchstabens i) günstig ist. Der Erhaltungszustand einer Art wird laut Art. 1 i) der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) als günstig er- achtet, wenn aufgrund der Daten über die Populationsdynamik der Art anzunehmen ist, dass diese Art ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraums, dem sie angehört, bildet und langfristig weiter bilden wird und das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art weder abnimmt, noch in absehbarer Zeit vermutlich abnehmen wird und ein genügend großer Lebensraum vorhanden ist und wahrscheinlich weiterhin vorhanden sein wird, um langfristig ein Überleben der Population dieser Art zu sichern (EU-KOMMISSION 2000). Für die Erhaltungsziele und darauf abgestimmte Maßnahmen maßgeblich ist der aktuelle Erhal- tungszustand des jeweiligen Vorkommens des LRT oder der jeweiligen Population im Gebiet. Ist Seite 11 von 25
Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“ Kapitel 2: Beschreibung des Schutzgebiets und seiner Erhaltungsziele dieser als günstig im Sinne der FFH-Richtlinie anzusehen, so sind die genannten Entwicklungsmaß- nahmen freiwilliger Natur. Ist der Erhaltungszustand ungünstig, so sind die genannten Entwicklungs- maßnahmen bis zur Herstellung eines günstigen Erhaltungszustandes als Erhaltungsmaßnahme an- zusehen1. Erhaltungsziele wurden für vier Rastvogelarten nach Anhang I der VS-RL und Zuvogelarten gem. Art. 4 (2) der VS-RL (Silberreiher, Fischadler, Kampfläufer und Bruchwasserläufer) formuliert (LUA 2019a). Code-Nr. A027 und A021: Silberreihers (Egretta alba)und der Rohrdommel (Botaurus stellaris) Erhaltung und Sicherung der Rastgewässer des Silberreihers und der Rohrdommel Erhalt bzw. Entwicklung einer struktur- und vegetationsreichen, naturnahen Uferzone Erhalt bzw. Entwicklung der Schilfgürtel des Gewässers Erhalt bzw. Entwicklung der Flachwasserzonen des Gewässers Sicherung bzw. Entwicklung einer für optimalen Nahrungsreichtum (Benthos, Muscheln und Fische) geeigneten, guten Wasserqualität Einrichtung bzw. Sicherung vom Menschen ungestörter Bereiche des Rastgewässers Erhalt bzw. Entwicklung extensiv genutzter, feuchter bis nasser Grünlandbereiche in der Umgebung der Rastgewässer (nur Silberreiher) Code-Nr. A094: Fischadler (Pandion haliaetus) Erhaltung und Sicherung der Rastgewässer des Fischadlers Sicherung großer offener Wasserflächen (von Stillgewässern oder Flüssen) Erhalt bzw. Entwicklung einer struktur- und vegetationsreichen, naturnahen Uferzone Sicherung bzw. Entwicklung einer für optimalen Nahrungsreichtum (Fische) geeigneten, guten Wasserqualität Einrichtung bzw. Sicherung vom Menschen ungestörter Bereiche des Rastgewässers Sicherung alter Bäume in See- oder Flussnähe als Raststandort Code-Nr. A0151: Kampfläufer (Philomachus pugnax) Erhaltung und Sicherung der Rastgewässer des Kampfläufers Erhalt bzw. Entwicklung von Flachwasserzonen (Stillgewässer aller Art, überschwemmte Äcker und Wiesen) Einrichtung bzw. Sicherung vom Menschen ungestörter Bereiche des Rastgewässers Erhalt bzw. Entwicklung extensiv genutzter, feuchter bis nasser Grünlandbereiche in der Umgebung der Rastgewässer Erhalt großflächig offener, strukturreicher, extensiv genutzter Kulturlandschaften Sicherung bekannter Kiebitzrastplätze 1Im Verlauf der Erstellung eines Managementplans oder weiterer Untersuchungen kann das Vorkommen weiterer Arten und Lebensraumtypen im FFH-Gebiet oder im Untersuchungsraum festgestellt werden. Dies ist in den Erhaltungszielen ebenfalls zu berücksichtigen. Bis zur Fertigstellung des Managementplans haben die Erhaltungsziele deshalb vorläufigen Charakter. Seite 12 von 25
Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“ Kapitel 2: Beschreibung des Schutzgebiets und seiner Erhaltungsziele Code-Nr. A0166: Bruchwasserläufer (Tringa glareola) Erhaltung und Sicherung der Rastgewässer des Bruchwasserläufers Erhalt bzw. Entwicklung der Flachwasserzonen des Gewässers Einrichtung bzw. Sicherung vom Menschen ungestörter Bereiche des Rastgewässers Erhalt bzw. Entwicklung extensiv genutzter, feuchter bis nasser Grünlandbereiche in der Umgebung der Rastgewässer Erhalt bzw. Entwicklung von Flachwasserzonen (Stillgewässer aller Art, überschwemmte Äcker und Wiesen) 2.4 Funktionale Beziehungen zu anderen Natura 2000-Gebieten Die dem Vogelschutzgebiet „Beeder Bruch“ (Gebiets-Nr. 6609–308) nächstgelegenen Na- tura 2000-Gebiete sind die in Tab. 4 folgenden: Tab. 4: Beziehung zu anderen Natura 2000-Schutzgebieten Gebietsnummer Nummer Typ Name Fläche (in ha) “Beeder Bruch“ 6609-308 6609-305 FFH- und VSG Blies 286 6609-307 FFH-Gebiet Bliesaue bei Beeden 6,62 6609-306 FFH-Gebiet Limbacher Sanddüne 10,41 6609-304 FFH-Gebiet Kühnbruch 29 Eine enge räumliche Beziehung besteht zu dem FFH- und Vogelschutzgebiet „Blies“, das unmittel- bar südlich an das VSG „Beeder Bruch“ anschließt. Es umfasst den Flusslauf der Blies sowie die angrenzende Aue mit Grünlandnutzung und ehemaligen Mühlengräben. Der Flusslauf der Blies enthält abschnittsweise Schwimmblattgesellschaften und Unterwasserrasen. Entlang der Ufer fin- den sich Hochstaudenfluren. Das Gebiet ist Lebensraum zahlreicher gefährdeter Tierarten. Weitere FFH-Gebiete im näheren Umfeld des Vogelschutzgebietes sind die „Bliesaue bei Beeden“, welche ca. 600 m südöstlich des „Beeder Bruchs“ liegt, der „Kühnbruch“ ca. 1 km nordwestlich des VSG sowie die „Limbacher Sanddüne“ ca. 600 m südlich des VSG. Spezielle Beobachtungen zu funktionalen Beziehungen liegen nicht vor. Sie werden aus Verglei- chen mit dem Artenbestand des benachbarten Vogelschutzgebietes „Blies“ (Gebiets-Nr. 6609-305) sowie dem artspezifischen Aktionsradius abgeleitet: bei gleichzeitiger Meldung von Arten in be- nachbarten Gebieten können Austauschbeziehungen zwischen diesen bestehen, sofern die betref- fenden Arten entsprechend große Aktionsradien aufweisen. Die Klassen der Aktionsradien sind in Tab. 5 aufgeführt. Tab. 5: Erläuterung der Klassen für die Aktionsradien (Klasseneinteilung nach LAMBRECHT & TRAUTNER 2007) Klasse Zuordnungsbereich theor. Radius Klasse Zuordnungsbereich theor. Radius 1 deutlich unter 1 ha < 56 m 5 ca. 160 bis 650 ha 714 – 1.438 m 2 ca. 1 bis 10 ha 56 – 178 m 6 ca. 6,5 bis 25 km² 1.438 – 2.821 m 3 ca. 10 bis 40 ha 178 – 357 m 7 ca. 25 bis 100 km² 2.821 m – 5.642 m 4 ca. 40 bis 160 ha 357 – 714 m 8 ≥ 100 km² > 5.642 m Seite 13 von 25
Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“ Kapitel 2: Beschreibung des Schutzgebiets und seiner Erhaltungsziele Tab. 6 lässt die Übereinstimmungen im Bestand prüfrelevanter Vogelarten des „Beeder Bruchs“ mit dem o. g. angrenzenden FFH- und Vogelschutzgebiet erkennen. Von den insgesamt 21 in der Verordnung des „Beeder Bruch“ gemeldeten Vogelarten kann für 11 Arten eine relevante funktionale Beziehung ausgeschlossen werden, da die Arten in dem benach- barten Vogelschutzgebiet nicht gemeldet sind. Eine übereinstimmende Meldung findet sich insgesamt für zehn Vogelarten der beiden Gebiete: Für Baumfalke, Braunkehlchen, Bruchwasserläufer, Flussregenpfeifer, Kampfläufer, Kiebitz, Ku- ckuck, Pirol, Silberreiher und Turteltaube. Lediglich für den Baumfalken sind Wechselbeziehungen zum Vogelschutzgebiet „Blies“ möglich, da diese Art einen entsprechend großen Aktionsradius hat, dort als Brutvogel gemeldet ist und typischerweise ältere Waldbestände mit Anschluss an Offen- land als Horstplatz nutzen. Dabei stellt das Offenland das Nahrungsgebiet dar. Der Aktionsradius aller übrigen Arten erreicht das nächstgelegene VSG nicht. Tab. 6: Vergleich der in der Verordnung gemeldeten Vogelarten im VSG „Beeder Bruch“ (6609-308) mit dem Artenbestand laut Verordnung des FFH- und Vogelschutzgebietes „Blies“ (6609- 305) und artspezifischer Aktionsraum dieser Arten Im VSG „Beeder Bruch“ Artspezifischer Im FFH- und VSG (Gebiets-Nr. 6609-308) Aktionsraum „Blies“ gemeldete Vogelarten (Größenklasse) (Gebiets-Nr. 6609-305) gemeldete Vogelarten Baumfalke Falco subbuteo 6 x Bekassine Gallinago gallinago 2 - Braunkehlchen Saxicola rubetra 2 x Bruchwasserläufer Tringa glareola 2 x Fischadler Pandion haliaetus 7 - Flussregenpfeifer Charadrius dubius (2) x Flussuferläufer Actitis hypoleucos 2 - Kampfläufer Philomachus pugnax 2 x Kiebitz Vanellus vanellus 2 x Knäkente Anas querquedula 2 - Kranich Grus grus 4 - Krickente Anas crecca (2) - Kuckuck Cuculus canorus (4) x Löffelente Anas clypeata (2) - Pfeifente Anas penelope 2 - Pirol Oriolus oriolus (3) x Silberreiher Egretta alba (5) x Spießente Anas acuta (2) - Turteltaube Streptopelia turtur (3) x Zwergsäger Mergus albellus (2) - Zwergschnepfe Lymnocryptes minimus (2) - (#) = Die Werte in Klammern wurden von ähnlichen Arten übertragen, bzw. von FLADE (1994) übernom- men, da LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) für diese Arten keine Angaben macht. Seite 14 von 25
Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“ Kapitel 2: Beschreibung des Schutzgebiets und seiner Erhaltungsziele Die funktionalen Beziehungen zwischen den beiden Natura 2000-Gebieten „Beedener Bruch“ und „Blies“ werden durch das weiter östlich gelegene Vorhaben nicht beeinträchtigt, da östlich der ge- planten Trasse keine weiteren Natura 2000-Gebiete liegen, zu denen funktionelle Beziehungen be- stehen. Gleiches gilt für die drei anderen in Tab. 4 aufgeführten Natura 2000-Gebiete, die alle westlich der geplanten Trasse liegen und damit in ihren funktionalen Beziehungen zum VSG „Bee- dener Bruch“ nicht beeinträchtigt werden. Seite 15 von 25
Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“ Kapitel 3: Beschreibung des Vorhabens sowie der relevanten Wirkfaktoren 3 Beschreibung des Vorhabens sowie der relevanten Wirkfakto- ren 3.1 Vorhabensbeschreibung Die DB Netz AG plant die Reaktivierung der Strecke 3283 „Homburg – Zweibrücken“ zur Verbesse- rung des Schienenpersonennahverkehrs. Auf der 1857 von der Pfälzischen Ludwigsbahn-Gesell- schaft erbauten Strecke wurde der Personenverkehr in den Jahren 1989 zwischen Homburg und Einöd eingestellt. Lediglich der Abschnitt Einöd–Zweibrücken ist als Teil der Bahnstrecke Landau– Rohrbach bis heute in Betrieb. Die Gleise im Abschnitt Homburg – Einöd liegen nur noch einspurig. Die Verbindungskurve bei Einöd wurde zwischenzeitlich abgebaut. Die Maßnahme beinhaltet die Verlängerung der S-Bahn Linie S1 von Homburg bis Zweibrücken im Stundentakt mit einer Gesamtzahl von 17 zusätzlichen Zugpaaren pro Tag. Sie umfasst die Reakti- vierung der Strecke 3283 von Homburg bis Einöd, die Elektrifizierung der Strecken 3283/3450 von Homburg über Einöd bis nach Zweibrücken sowie die Herstellung der Haltepunkte Beeden, Schwar- zenbach und Schwarzenacker, weiterhin den Umbau des Haltepunktes Einöd in einen Bahnhof. Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens im Planfeststellungsabschnitt Saarland sind nachfol- gende Einzelmaßnahmen: Reaktivierung und Elektrifizierung Strecke 3283 Homburg (Saar) – Einöd (Saar) Elektrifizierung Strecke 3450 im Streckenabschnitt Einöd (Saar) – Grenze RLP Die Reaktivierung und Elektrifizierung der Bahnstrecke beinhaltet im Wesentlichen nachfolgende Einzelmaßnahmen: Errichtung von Oberleitungsmasten inkl. Fundamenten (km 1,2 (3283) bis km 98,774 (3450) = ca. 8,7 km) Rückbau von Gleisen und Weichen und Erneuerung des Oberbaus der zu reaktivierenden Strecke 3283 Homburg – Einöd (km 0,545 (3283) bis 99,781 (3450)) Neubau einer GSM-R Funkstation mit Funkmast (Höhe ca. 20m); Standort BÜ Beeden Neubau/Verlegung eines Kabeltroges von km 1,1 bis 100,014 Kabeltrassen einschließlich Oberleitung, Signal- und Telekommunikationsanlagen Umbau von Signalanlagen und Bahnübergängen Bau eines neuen ESTW-Modulbaus in Einöd (km 6,910 (3283)) nördlich der Gleise am derzeitigen Fußweg-Bahnübergang Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen an 8 Brückenbauwerken (teilw. nur Nachrüsten ei- nes Berührungsschutzes oder Erdungsmaßnahmen) Rückbau der Bahnsteiganlagen in Beeden, Schwarzenacker und Einöd Neubau von drei Haltepunkten o Beeden km 2,560 bis 2,700 rdB o Schwarzenbach km 4,600 bis 4,740 ldB o Schwarzenacker km 5,505 bis 5,645 ldB Bau eines Mittelbahnsteigs am Bf Einöd (km 100,158 bis 100,298, Strecke 3450) Bau einer Stützwand zwischen km 2,063 und 2,537 rdB (Länge 475 m), Höhe 1,05 m bis 1,8 m Teilweise Erneuerung der Trassenentwässerung Seite 16 von 25
Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“ Kapitel 3: Beschreibung des Vorhabens sowie der relevanten Wirkfaktoren Die geplante Trasse ist mindestens 600 m vom Vogelschutzgebiet entfernt. 3.2 Ermittlung der relevanten Wirkfaktoren im Hinblick auf die Erhaltungsziele des Vogel- schutzgebietes In Tab. 7 werden Wirkfaktoren und ihre möglichen Auswirkungen aufgezählt, die im Hinblick auf die Erhaltungsziele des Schutzgebietes bedeutsam sein können. Infolge des Abstands der Trasse zum Schutzgebiet können bestimmte Auswirkungen – insbeson- dere die direkte Beanspruchung von Habitaten im Gebiet – von vornherein ausgeschlossen wer- den. Der Eingriffsbereich liegt komplett außerhalb des VSG. Es ist jedoch zu prüfen, ob Habitatverluste außerhalb des VSG in das Schutzgebiet hineinwirken und die Erhaltungsziele erheblich beeinträchtigen können. Eingehender zu betrachten sind insbe- sondere Fernwirkungen bzw. mittelbare Wirkungen durch bau- und betriebsbedingten Lärm, visu- elle Störungen durch den Baustellenbetrieb sowie Kollisions- und Barrierewirkungen. Tab. 7: Prüfung relevanter Wirkfaktoren Wirkfaktoren Mögliche Auswirkungen Baubedingte Vorübergehende Flächeninanspruch- Durch die Flächeninanspruchnahme können Vege- Wirkfaktoren nahme und baubedingter Vegetati- tationsstrukturen, Biotope und Habitate der Fauna onsrückschnitt (i. W. Gehölze und Baumbestand) betroffen sein. Außerdem kann kurzfristig oder mittelfristig (Ge- hölze) ein wirksamer Verlust der klimatischen Funktion bestehen. Habitatverlust durch Bauarbeiten an Brücken (Vö- gel) und durch baubedingten Vegetationsrück- schnitt (z. B. Quartiere/ Niststätten). Anlagebedingte Beeinträchtigung durch die Oberlei- Durch die Trasse entstehen, insbesondere durch Wirkfaktoren tung die Oberleitungsanlage, visuelle Beeinträchtigun- gen für die Landschaft. Für Vögel besteht die Ge- fahr des Drahtanfluges (Kollisionsrisiko) und des Stromschlags. Freihalten der Rückschnittszone Der Betrieb der Trasse erfordert das Freihalten ei- ner Rückschnittszone. Je nach Trassenverlauf ist ein regelmäßiger Rückschnitt der vorhandenen Ve- getation und damit ein Eingriff in Biotoptypen erfor- derlich. Betriebsbedingte Zerschneidungs-, Trenn- und Barrier- Durch den Betrieb der Bahn entstehen Auswirkun- Wirkfaktoren ewirkungen sowie Kollisionsrisiko gen auf die Fauna durch Zerschneidungs-, Trenn- und Barrierewirkungen sowie ein Kollisionsrisiko insbesondere für flugfähige Tierarten wie Vögel. Seite 17 von 25
Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“ Kapitel 4: Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch das Vorhaben 4 Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch das Vorhaben Baubedingt werden Gehölze und sonstige Biotopstrukturen temporär beeinträchtigt bzw. beseitigt. Anlagebedingt gehen Lebensräume im Bereich der Trasse und der Bauwerke verloren bzw. wer- den durch das Vorhaben verändert (i. A. Modellierung von Böschungen und Anlage von Haltepunk- ten). Lebensraumverluste innerhalb des Vogelschutzgebietes entstehen durch das geplante Vorhaben nicht. Insofern sind bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahmen außerhalb des VSG nur dann relevant, wenn diese Flächen Funktionen für Vogelvorkommen innerhalb des Gebietes erfül- len. Für die meisten im Gebiet ansässigen Vogelarten sind aufgrund ihres geringen Aktionsradius die in Anspruch genommenen Flächen nicht relevant. Lebensräume der im Gebiet vorkommenden Vo- gelarten sind – mit drei Ausnahmen - außerhalb des VSG nicht betroffen. Dabei handelt es sich um den Baumfalken, den Fischadler und den Silberreiher (siehe Tab. 6). Aufgrund der Entfernung der Trassen zum VSG von mindestens 600 m sind sowohl bau- als auch betriebsbedingt allenfalls sehr geringfügige lärmbedingte Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele im südöstlichen Randbereich des VSG zu erwarten. Unter Berücksichtigung der Bewertungskriterien können nach derzeitigem Wissensstand Beein- trächtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele durch bau- und betriebsbedingte Lärmemissionen ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für visuelle Störungen durch die Trasse: Da die Trasse östlich zwischen der Wohnbe- bauung von Beeden und Homburg verläuft, ist die Trasse vom VSG aus nicht sichtbar. Da visuelle Störungen i. d. R. nicht die Reichweite akustischer Störungen erreichen und die Effektdistanz für Lärm bei maximal 600 m liegt, können Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele aufgrund visueller Störungen ebenfalls ausgeschlossen werden. Die Trasse verläuft nördlich der Beeder Mühle, wo sie am dichtesten an die Grenze des VSG her- anrückt, in einem bereits städtisch geprägten Korridor zwischen dem Ortsteil Beeden, dem Indust- riegebiet West im Westen der Trasse und dem Wohngebiet im Süden von Homburg östlich der Trasse. Dadurch ist bereits eine Trennung vorhanden durch die eine erhebliche Beeinträchtigung durch Flächenzerschneidung und Trennwirkung ebenfalls auszuschließen ist. Die Trasse liegt zu- dem in mind. 600 m Entfernung zum Vogelschutzgebiet. Funktionsbeziehungen zwischen den feuchten Wiesenbereichen in der Bliesaue und dem Vogel- schutzgebiet „Beeder Bruch“ werden durch die Reaktivierung der Strecke nicht zerschnitten und damit nicht beeinträchtig. Funktionsbeziehungen zwischen VSG und Eingriffsbereich können auf- grund des größeren Aktionsradius für den Silberreiher (Größenklasse 5: Aktionsradius ca. 0,7 bis 1,4 km), den Baumfalken (Größenklasse 6: Aktionsradius ca. 1,4 bis 2,8 km) und den Fischadler (Größenklasse 7: Aktionsradius ca. 2,8 bis 5,6 km) gegeben sein. Aufgrund der Entfernung der geplanten Trasse zum VSG von mind. 600 m sowie aufgrund des Verlaufes der Trassen durch städtisch geprägtes Gebiet ist für die meisten Arten des VSG von kei- ner Erhöhung des Kollisionsrisikos auszugehen, zumal das VSG verkehrlich bereits vorbelastet ist Seite 18 von 25
Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“ Kapitel 4: Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch das Vorhaben (s. Kap. 2.2). Ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko kann somit aufgrund der Lage der Trasse nicht abgeleitet werden. Das Risiko für Drahtanflug ist auch deshalb im Bereich der Aktionsradien der Vögel nicht signifikant erhöht, da die Trasse größtenteils von Gehölze gesäumt ist. 4.1 Silberreiher (Egretta alba) [A 027] Der Silberreiher als Durchzügler konnte bei Kartierungen (2019) im Rahmen der Umweltverträglich- keitsprüfung im Untersuchungsgebiet nicht beobachtet werden. Grundsätzlich besteht gerade für Durchzügler ein erhöhtes Kollisionsrisiko, insbesondere während der Landung. Da im Untersu- chungsgebiet jedoch weder eine Zugroute noch Rastgebiete vorhanden sind, ist eine Gefährdung von Durchzüglern wie beispielsweise dem Silberreiher nicht zu erwarten. Eine Relevanz projektbedingter Auswirkungen auf den Silberreiher als Erhaltungsziel des Na- tura 2000-Gebietes „Beeder Bruch“ kann ausgeschlossen werden. 4.2 Fischadler (Pandion haliaetus) [A 094] Im Rahmen der Kartierungen zur Umweltverträglichkeitsstudie (2019) wurde der Fischadler im ge- samten Untersuchungsgebiet nicht gesichtet und ist ebenfalls nicht in den Natura 2000-Gebieten „Bliesaue bei Beeden“ oder „Blies“ registriert, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die- ser kein Jagdhabitat in der Eingriffsfläche hat. Zusätzlich ist der Fischadler stark an Gewässer ge- bunden, sodass man davon ausgehen kann, dass sich sein Jagdhabitat entlang der Blies erstreckt. Insgesamt ist für den Fischadler eine Gefährdung der Schutz- und Erhaltungsziele durch das Vor- haben nicht zu erwarten, da aufgrund des großen Aktionsradius der Arten ein genügend großer Le- bensraum vorhanden ist, der als Nahrungshabitat genutzt werden kann. Erhebliche bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind ausgeschlossen. 4.3 Kampfläufer (Philomachus pugnax) [A 151] Bei den Kartierungen für die Umweltverträglichkeitsstudie (2019) wurde der Kampfläufer im Unter- suchungsgebiet nicht gesichtet. Aufgrund der Entfernung zum Schutzgebiet, welche auch den art- typischen Aktionsradius übersteigt, sind erhebliche bau-, anlage- und betriebsbedingte Bee- inträchtigungen ausgeschlossen. 4.4 Bruchwasserläufer (Tringa glareola) [A 166] Bei den Kartierungen für die Umweltverträglichkeitsstudie (2019) wurde der Bruchwasserläufer im Untersuchungsgebiet nicht gesichtet. Aufgrund der Entfernung zum Schutzgebiet, welche auch den arttypischen Aktionsradius übersteigt, sind erhebliche bau-, anlage- und betriebsbedingte Beein- trächtigungen ausgeschlossen. 4.5 Weitere in der Verordnung genannte Vogelarten Nur der Aktionsradius des Baumfalken reicht in den Bereich des Untersuchungsgebiets, für alle an- deren aufgelisteten Arten ist die Entfernung für eine mögliche Beeinträchtigung zu groß. Da der Baumfalke überwiegend an Gewässern nach Libellen und insektenfressenden Kleinvögeln jagt, kann davon ausgegangen werden, dass er sich bei der Nahrungssuche außerhalb des VSG „Bee- Seite 19 von 25
Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“ Kapitel 4: Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch das Vorhaben der Bruch“ eher entlang der Blies in Richtung Nordwesten orientiert, wo sich die Blies mit angren- zenden Wiesen, Weiden und Ackerflächen von der Bliesaue bei Beeden bis nach Neunkirchen (Saar) erstreckt. Weitere Nahrungshabitate finden sich entlang der Blies südwestlich der Ortsteile Schwarzenacker und Wörschweiler; dort wird jedoch das Flusstal der Blies beiderseits von Straßen begleitet: der L 111 nordwestlich und der B 423 südöstlich der Blies bis nach Blieskastel, so dass die Lebensraumeignung aufgrund der Störwirkungen durch Lärm geringer einzustufen ist als die der Flächen nördlich der BAB A 8. Der Baumfalke wurde bei den Kartierungen nicht gesichtet. Insgesamt ist für den Baumfalken eine Gefährdung der Schutz- und Erhaltungsziele durch das Vor- haben ausgeschlossen, da aufgrund des großen Aktionsradius der Art ein genügend großer Le- bensraum vorhanden ist, der als Nahrungshabitat genutzt werden kann. Seite 20 von 25
Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“ Kapitel 5: Gesamtübersicht möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele und Gesamtbeurteilung der Erheblichkeit 5 Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte Zur Einschätzung von Summationswirkungen sollen weitere im Bereich des Eingriffs geplante Vor- haben betrachtet werden. Gemäß Auskunft der Stadt Homburg, des Landkreises und des LUA sind folgende weitere Planungen in diesem Bereich bekannt (LUA 2018): Bebauungsplan „Ehemaliges DSD-Gelände“ Das ehemalige DSD-Gelände liegt an der Saarbrücker Straße im Innenstadtbereich von Homburg. Im Zuge einer Machbarkeitsstudie wurde Nutzungskonzepte für das seit Jahren leerstehenden Ge- ländes erarbeitet (GIU 2018). Da das Gelände weit entfernt vom Natura-Gebiet „Beeder Bruch“ liegt können Auswirkungen auf dieses ausgeschlossen werden. 110 kV-Hochspannungsleitung, Pos. XVIII, UW Otterbach – UW Homburg bis Mast 392 Die Stromleitung kommt von Norden und biegt bei Kirrberg in Richtung Umspannwerk Homburg ab. Da die Leitung nur bis Mast 391 erneuert wird ist der Endpunkt der Generalüberholung nahe Kirr- berg. Somit liegt die Leitung nicht in der Nähe der Trasse oder den relevanten Natura 2000-Gebieten. 110 kV-Hochspannungsleitung, Pos. VII, UW Homburg – UW Biebermühle, Teilstrecke Um- spannwerk (UW) Homburg bis Mast 428 Die betreffende Stromleitung ist im Untersuchungsraum der geplanten Reaktivierung. Es kommt je- doch nicht zur Beeinträchtigung von FFH-relevanten Lebensräumen oder Arten, da die Stromleitung in ausreichendem Abstand zu den relevanten Natura 2000-Gebieten liegt. Daher können Summati- onswirkungen der Projekte ausgeschlossen werden. 110 kV-Hochspannungsleitung, Pos. VII, UW Homburg – UW Herbitzheim, Teilstrecke Um- spannwerk (UW) Homburg bis UW Rohrbach Das Projekt der Pfalzwerke befindet sich in der Umsetzung. Die Stromleitung quert das FFH-Gebiet „Blies“ südlich der L 112. Vom VSG „Beeder Bruch“ liegt die Leitung jedoch 400 m entfernt, sodass Summationswirkungen durch die Baumaßnahme ausgeschlossen werden können. POS Nord, Ausbau Schnellbahnstrecke, Bahnstrecke zwischen Homburg und Saarbrücken Die Bahnstrecke zwischen Saarbrücken und Homburg wird im Zuge des Ausbaus der Verbindung Paris – Ostfrankreich –Südwestdeutschland ausgebaut. Die Schnellbahnstrecke quert bei Limbach die Blies und führt an der L 119 entlang nach Homburg. Im Bereich der Brücke soll eine Einleitung der Bahnentwässerung stattfinden. Ab der Querung der Blies führt die Trasse ca. 2 km entlang des VSG. Bei der Baumaßnahme handelt es sich um einen Ausbau einer bestehenden Bahnstrecke, sodass man von einer Vorbelastung des VSG ausgehen kann. Zudem entstehen durch die geplante Strecke keine erheblichen Beeinträchtigungen der Vogelarten des Schutzgebiets, sodass Summati- onswirkungen der Projekte ausgeschlossen werden können. B 423 Ortsumgehung Schwarzenbach und Schwarzenacker Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens ist eine neue Verbindung zwischen der BAB A 8 und dem Stadtgebiet von Homburg geplant. Die geplante Umgehung liegt mindestens 960 m vom Vogel- schutzgebiet entfernt. Die FFH-Vorprüfung schließt erhebliche Beeinträchtigungen aus. Daher sind durch das Projekt keine Summationswirkungen zu erwarten. Seite 21 von 25
Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“ Kapitel 5: Gesamtübersicht möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele und Gesamtbeurteilung der Erheblichkeit A8, AS Einöd, Bau Einfädelspur Die Maßnahme wurde im Jahr 2018 gebaut und fertig gestellt. Da die Entfernung zwischen der Ein- fädelspur und dem betrachteten VSG mindestens 4 km beträgt liegt die Maßnahme außerhalb des Aktionsradius der meisten Arten. Lediglich der Fischadler könnte durch seinen großen Aktionsradius den Bereich der Einfädelspur erreichen. Da er sich jedoch vorwiegend entlang von Gewässern zur Nahrungssuche bewegt und Eingriffe in die Blies durch das Vorhaben ausgeschlossen werden kann eine Beeinträchtigung der Art ausgeschlossen werden. Daher sind durch das Vorhaben keine Sum- mationswirkungen zu erwarten. A8, Ersatzneubau BW 371, Brücke über den Schwarzenbach (AS Einöd) Im Jahr 2013 wurde eine naturschutzrechtliche Genehmigung zur provisorischen Verstärkung des Bauwerks BW 371 erteilt. Die Maßnahme liegt nahe der AS Einöd am Schwarzbach. Die Bautätigkeit wurde im Jahr 2017 abgeschlossen. Das VSG „Beeder Bruch“ liegt mindestens 4 km von der Brücke über den Schwarzenbach entfernt. Daher sind Beeinträchtigungen der meisten Arten auszuschließen. Auch durch die Lager der Bau- fläche direkt an der BAB können Beeinträchtigungen der Vogelarten in ihrem Aktionsradius ausge- schlossen werden. Daher sind Summationswirkungen der Projekte auszuschließen. Kläranlage Homburg Die Kläranlage Homburg wurde umfangreich saniert und auf den neuesten Stand der Technik ge- bracht. Da eine Neuerung an den Kläranlagen immer eine Verbesserung der Reinigung der Abwäs- ser bewirkt, verbessert sich auch die Situation für die Umwelt. Da das Abwasser der Kläranlage in den Erbach eingeleitet wird reduziert sich durch die Neuerungen der Anlage die Belastung des Ge- wässers. Das verbessert die Situation der Vogelarten in ihren Nahrungshabitaten, wodurch Summa- tionswirkungen ausgeschlossen werden. Seite 22 von 25
Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“ Kapitel 6: Zusammenfassung und Fazit 6 Zusammenfassung und Fazit Die DB plant die Reaktivierung der Strecke Homburg Zweibrücken, wovon die Strecke 3283 Hom- burg – Einöd stillgelegt und teilweise abgebaut ist, aber nicht entwidmet, und die Strecke 3450 Einöd – Zweibrücken in Betrieb ist. Als maximale Geschwindigkeit sind 100 km/h geplant und die Strecke soll elektrifiziert werden. Haltepunkte mit Bahnsteigen von max. 140 m Länge sind für Bee- den, Schwarzenbach und Schwarzenacker geplant. Der Haltepunkt Einöd soll in einen Bahnhof mit Mittelbahnsteig umgebaut werden. Im Umfeld der geplanten Trasse befinden sich verschiedene Natura 2000-Gebiete, u. a. das nord- westlich des Ortsteils Beeden gelegene Vogelschutzgebiet „Beeder Bruch“ (Gebiets-Nr. 6609-308). In der Verordnung für das Vogelschutzgebiet sind 6 Arten nach Anhang I der EU- Vogelschutzrichtlinie sowie 15 gefährdete Zugvogelarten nach Art. 4 (2) der Richtlinie aufgeführt, die zu schützen sind. Im Rahmen der vorliegenden Vogelschutz-Vorprüfung war festzustellen, ob durch das Vorhaben erhebliche Beeinträchtigungen der zu schützenden Vogelarten und ihrer Le- bensräume ausgeschlossen werden können. In Kap. 3 wurden mögliche Wirkfaktoren auf ihre Relevanz für die Erhaltungsziele des Schutzge- bietes hin überprüft. Dabei ergaben sich folgende Wirkfaktoren, die potenziell geeignet wären, die Erhaltungsziele zu beeinträchtigen: 1. Baubedingter Gehölzrückschnitt und Freihalten der Rückschnittszone 2. Kollisionsrisiko und Drahtanflug 3. Zerschneidungs-, Trenn- und Barrierewirkung Tatsächliche Beeinträchtigungen einzelner Arten und ihrer Lebensräume können Kap. 4 entnom- men werden. Die wesentlichen Ergebnisse werden hier kurz zusammengefasst: Gehölzrückschnitt und Rückschnittszone Der baubedingte Gehölzrückschnitt sowie das Freihalten der Rückschnittszone stellen einen Ein- griff in die Biotoptypen dar und es können Quartiere oder Niststätten wegfallen. Aufgrund der gro- ßen Distanz der Trasse zum VSG besteht kein Verlust von Habitaten der geschützten Arten. Trennwirkungen Nördlich der Beeder Mühle, also in dem Bereich, in dem die Strecke in der geringsten Entfernung zum VSG verläuft, liegt die Trasse in einem städtisch geprägten Korridor, der von den beiden Orts- teilen Beeden und Homburg begrenzt wird, so dass bereits eine Trennung der Freiflächen östlich und westlich der Trassen vorhanden ist. Für alle anderen im Gebiet gemeldeten Vogelarten sind diese Flächen in einer Entfernung von ca. 600 m aufgrund ihres geringeren Aktionsradius ohne Re- levanz. Da der Baumfalke zur Nahrungssuche einen großen Aktionsradius nutzt und entlang der Blies – vor allem in nordwestlicher Richtung - ausreichend große Lebensräume und Nahrungshabitate zur Verfügung stehen, stellt die randliche Zerschneidungswirkung keine erhebliche Beeinträchtigung dar. Kollisionsrisiko und Drahtanflug Seite 23 von 25
Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“ Kapitel 6: Zusammenfassung und Fazit Weitere Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele können durch ein anlagebedingt erhöhtes Kollisi- onsrisiko für Vögel durch Drahtanflug sein. Aufgrund der Entfernung der geplanten Trasse zum VSG von mind. 600 m sowie aufgrund des Verlaufes der Trassen durch städtisch geprägtes Gebiet bzw. im Bereich von Gehölzen ist für die Arten, deren Aktionsradius überhaupt die Strecke tangiert von keiner Erhöhung des Kollisionsrisi- kos auszugehen, zumal das VSG verkehrlich bereits vorbelastet ist. Die Gefahr für Drahtanflug ist gering, da die Trasse großteils von Gehölzen gesäumt ist. Erhebliche Beeinträchtigungen können aus diesen Gründen ausgeschlossen werden. Andere Pläne und Projekte, die geeignet sind, erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Er- haltungsziele des VSG „Beeder Bruch“ hervorzurufen und die im Rahmen der Summationswirkun- gen zu berücksichtigen wären, sind gemäß Auskunft der Stadt Homburg, des Landkreises und des LUA nicht bekannt. Gesamteinschätzung: Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des VSG 6609-308 „Beeder Bruch“ durch das geplante Vorhaben können ausgeschlossen werden. Andere Pläne und Projekte, die im Zusammenwirken mit dem untersuchten Vorhaben zu Summati- onswirkungen führen können, wurden geprüft und auch in Summation sind erhebliche Auswirkun- gen auszuschließen. Seite 24 von 25
Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“ Kapitel 7: Literatur und Quellen 7 Literatur und Quellen [FLADE 1994] Flade, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands - Grundlagen für den Gebrauch vogelkundlicher Daten in der Landschaftsplanung. Eching. [LAMBRECHT & TRAUTNER 2007] LAMBRECHT, H.; TRAUTNER, J. (2007): Fachinformationssystem und Fachkonven- tionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP. – Endbericht zum Teil Fachkonventio- nen, Schlussstand Juni 2007. – FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesmi- nisteriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz – FKZ 804 82 004 [unter Mitarb. von K. KOCKELE, R. STEINER, R. BRINKMANN, D. BERNOTAT, E. GASSNER & G. KAULE]. – Hannover, Filderstadt. [LUA 2019a] LUA (LANDESAMT FÜR UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ) (2019): Erhaltungsziele zum Vogelschutzge- biet 6609-308 „Beeder Bruch“. – Saarbrücken. Letzte Aktualisierung: April 2019. [LUA 2019b] LUA (LANDESAMT FÜR UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ) (2019): Standarddatenbogen zum Vogel- schutzgebiet „Beeder Bruch“, Gebietsnr. 6609-308. Saarbrücken. Letzte Aktualisierung: Mai 2019. [SAARLAND 2014] SAARLAND (2014): Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Beeder Bruch“ (L 6609- 308). In Amtsblatt des Saarlands Teil I vom 15.Januar 2015. Seite 25 von 25
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