Unterlage 17 FFH-Unterlagen - Saarland.de

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Unterlage 17 FFH-Unterlagen - Saarland.de
Vorhaben:
 Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken
 Bf Homburg (Saar) Hbf bis Landesgrenze
 Planfeststellungsabschnitt Saarland
 Strecke 3283, km 0,545 – km 7,682
 Strecke 3450, km 100,770 – km 98,773

Unterlage 17
FFH-Unterlagen

Unterlage     Bezeichnung

17.1.1        Vogelschutzvorprüfung für das Vogelschutzgebiet DE 6609-308 „Beeder Bruch“

17.1.2        Übersichtsplan des Vogelschutzgebiets DE 6609-308 „Beeder Bruch“

17.2.1        Natura 2000 - Vorprüfung für das FFH- und Vogelschutzgebiet DE 6609-305
              „Blies“

17.2.2        Übersichtsplan des FFH- und Vogelschutzgebiets DE 6609-305 „Blies“

17.3.1        Natura 2000 Vorprüfung für FFH-Gebiet DE 6609-307 „Bliesaue bei Beeden“

17.3.2        Übersichtsplan des FFH-Gebiets DE 6609-307 „Bliesaue bei Beeden“
Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken
Planfeststellungsabschnitt Saarland

Unterlage 17.1.1: Vogelschutzvorprüfung für das
Vogelschutzgebiet DE 6609-308 „Beeder Bruch“

Aufgestellt im August 2020   Im Auftrag der
Mailänder Consult GmbH       DB Netz AG
Mathystr. 13                 Am Hauptbahnhof 4-12
76133 Karlsruhe              66111 Saarbrücken
Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“
Verzeichnisse

Dieses Projekt wurde unter der Projektnummer K 1560 bearbeitet durch:

Projektleiter:
Dipl.-Geoökologe Karlheinz Bechler

Bearbeitung:
Dipl.-Geoökologin Susanne Toball

Karlsruhe, den 24.08.2020

Mailänder Consult GmbH
Mathystraße 13
76133 Karlsruhe
Tel.: 0721/93280-0
Fax.: 0721/93280-50
E-Mail: info@mic.de

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Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“
Verzeichnisse

Inhaltsverzeichnis
1     Anlass und Aufgabenstellung                                                                            6

2     Beschreibung des Schutzgebiets und seiner Erhaltungsziele                                              7
2.1 Übersicht über das Schutzgebiet                                                                          7
2.1.1 Arten des Anhangs I der FFH-Richtlinie und Art. 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie                        9
2.1.2 Weitere im Standarddatenbogen bzw. im Managementplan genannte Arten                                  10
2.2 Vorbelastungen                                                                                         10
2.3    Erhaltungsziele                                                                                     11
2.4    Funktionale Beziehungen zu anderen Natura 2000-Gebieten                                             13

3     Beschreibung des Vorhabens sowie der relevanten Wirkfaktoren                                         16
3.1    Vorhabensbeschreibung                                                                               16
3.2    Ermittlung der relevanten Wirkfaktoren im Hinblick auf die Erhaltungsziele des
       Vogelschutzgebietes                                                                                 17

4     Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes
      durch das Vorhaben                                                                                   18
4.1    Silberreiher (Egretta alba) [A 027]                                                                 19
4.2    Fischadler (Pandion haliaetus) [A 094]                                                              19
4.3    Kampfläufer (Philomachus pugnax) [A 151]                                                            19
4.4    Bruchwasserläufer (Tringa glareola) [A 166]                                                         19
4.5    Weitere in der Verordnung genannte Vogelarten                                                       19

5     Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte                                                 21

6     Zusammenfassung und Fazit                                                                            23

7     Literatur und Quellen                                                                                25

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Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“
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Tabellenverzeichnis
Tab. 1:    Biotopkomplexe im Vogelschutzgebiet „Beeder Bruch“ mit Flächenanteil.                             7
Tab. 2:    Gemeldete Brutvogelarten nach Anhang I VS-RL im Vogelschutzgebiet „Beeder
           Bruch“ (Gebiets-Nr. 6609-308) (SAARLAND 2014).                                 9
Tab. 3:    Gemeldete Vogelarten nach Art. 4 Abs. 2 der VS-RL im Vogelschutzgebiet „Beeder
           Bruch“ (Gebiets-Nr. 6609-308) (SAARLAND 2014).                                                   9
Tab. 4:    Beziehung zu anderen Natura 2000-Schutzgebieten                                                 13
Tab. 5:    Erläuterung der Klassen für die Aktionsradien (Klasseneinteilung nach LAMBRECHT &
           TRAUTNER 2007)                                                                   13
Tab. 6:    Vergleich der in der Verordnung gemeldeten Vogelarten im VSG „Beeder Bruch“
           (6609-308) mit dem Artenbestand laut Verordnung des FFH- und Vogelschutzgebietes
           „Blies“ (6609-305) und artspezifischer Aktionsraum dieser Arten               14
Tab. 7:    Prüfung relevanter Wirkfaktoren                                                                 17

Anhang
Anhang 1:         Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Beeder Bruch“ (Gebiets-Nr. 6609-
                  308)

Anhang 2:         Standarddatenbogen für das VSG „Beeder Bruch“ (Gebiets-Nr. 6609-308)

Anhang 3:         Erhaltungsziele für das VSG „Beeder Bruch“ (Gebiets-Nr. 6609-308)

Anlagenverzeichnis
Unterlage 17.1.2:          Übersichtskarte (M. 1 : 25.000)

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Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“
Verzeichnisse

Abkürzungsverzeichnis
 Abb.                  Abbildung

 B                     Bundesstraße

 BAB                   Bundesautobahn

 BMVBS                 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

 BNatSchG              Bundesnaturschutzgesetz; Gesetz über Naturschutz und Landschafts-
                       pflege vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel
                       8 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706)

 FFH                   Flora-Fauna-Habitat

 L                     Landesstraße

 LRT                   FFH-Lebensraumtyp

 LSG                   Landschaftsschutzgebiet

 LUA                   Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz

 MC                    Mailänder Consult GmbH

 Nr.                   Nummer

 SDB                   Standarddatenbogen

 Tab.                  Tabelle

 VSG                   Vogelschutzgebiet

 VS-RL                 Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
                       vom 30.11.2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl.
                       EU Nr. L 20/7 vom26.01.2010) (sog. „Vogelschutzrichtlinie“)

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Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“
Kapitel 1: Anlass und Aufgabenstellung

1 Anlass und Aufgabenstellung
Die Maßnahme „Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken“ dient der Verbesserung des
Schienenpersonennahverkehrs und beinhaltet die Verlängerung der S-Bahn Linie S1 von Homburg
bis Zweibrücken. Sie umfasst die Reaktivierung der Strecke 3283 von Homburg bis Einöd, die
Elektrifizierung der Strecken 3283/3450 von Homburg über Einöd bis nach Zweibrücken sowie die
Herstellung der Haltepunkte Beeden, Schwarzenbach und Schwarzenacker, weiterhin den Umbau
des Haltepunktes Einöd in einen Bahnhof. Dazu werden leit- und sicherungstechnische Anpassun-
gen in Homburg, Zweibrücken und Einöd geplant.

Das Vogelschutzgebiet „Beeder Bruch“ (Gebiets-Nr. 6609-308), für welches die vorliegende Vogel-
schutzvorprüfung durchgeführt wird, befindet sich nordwestlich des Ortsteils Beeden. Sämtliche ge-
planten Baumaßnahmen erfolgen mit einer Mindestentfernung von ca. 600 m außerhalb dieses Vo-
gelschutzgebietes. Eine Übersicht des Natura 2000-Gebiets ist in Unterlage 17.1.2 dargestellt.

Mittels dieser Vorprüfung soll festgestellt werden, ob eine Verträglichkeit des Vorhabens mit den
Schutz- und Erhaltungszielen des Vogelschutzgebietes gegeben ist.

Ergibt die Vorprüfung, dass erhebliche Beeinträchtigungen durch das Vorhaben auszuschließen
sind, ist keine Vogelschutz-Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Das Vorhaben kann dann aus Sicht
der Natura 2000-Bestimmungen realisiert werden.

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Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“
Kapitel 2: Beschreibung des Schutzgebiets und seiner Erhaltungsziele

2 Beschreibung des Schutzgebiets und seiner Erhaltungsziele

2.1    Übersicht über das Schutzgebiet

Das Vogelschutzgebiet „Beeder Bruch“ (Gebiets Nr.: 6609-308) befindet sich im Saar-Nahe-Berg-
land (naturräumliche Haupteinheit D52) im Landkreis Saar-Pfalz und umfasst eine Fläche von ca.
126,8 ha. Es handelt sich um eine weiträumige Wiesenlandschaft mit hohem Feuchtwiesenanteil
und offenen Wasserflächen. Das Gebiet hat eine hohe Bedeutung für rastende Sumpf- und Was-
servögel.

Die vorkommenden Biotopkomplexe sowie ihre Flächenanteile am Schutzgebiet werden in der fol-
genden Tabelle dargestellt, die dem Standarddatenbogen (LUA 2019b) (siehe Anhang 2) entnom-
men ist:
Tab. 1:    Biotopkomplexe im Vogelschutzgebiet „Beeder Bruch“ mit Flächenanteil.

Biotopkomplex                                                                               Flächenanteil
Binnengewässer                                                                                          3%
Ackerkomplex                                                                                            20 %
Grünlandkomplexe mittlerer Standorte                                                                    20 %
Feuchtgrünlandkomplex auf mineralischen Böden                                                           28 %
Ried- und Röhrichtkomplex                                                                               25 %
Gebüsch-/Vorwaldkomplexe                                                                                4%

                                                                                                   Seite 7 von 25
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Kapitel 2: Beschreibung des Schutzgebiets und seiner Erhaltungsziele

Abb. 1:    Übersicht über das VSG Beeder Bruch Nr. 6609-308

Das Schutzgebiet wird im Südosten vom Ortsteil Beeden (Homburg) und im Westen vom Ortsteil
Limbach begrenzt. Die nördliche Grenze des Vogelschutzgebietes stellt die Landstraße L 119 dar,
die südliche Grenze die Blies, welche als FFH- und Vogelschutzgebiet „Blies“ geschützt ist.

Wesentlicher Bestandteil des Vogelschutzgebietes ist das ehemalige Naturschutzgebiet Höllengra-
ben, welches die zentralen Bereiche des Vogelschutzgebietes mit einem Flächenanteil von 38 %

                                                                                                   Seite 8 von 25
Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“
Kapitel 2: Beschreibung des Schutzgebiets und seiner Erhaltungsziele

umfasst. Das ehemalige Naturschutzgebiet hat eine Fläche von 30 ha und ist bundesweit bedeu-
tend. Ein kleiner Rest eines Auwalds, Nasswiesen, Röhrichte, Großseggenriede, Hochstauden-
und Quellfluren machen den besonderen Wert des ehemaligen Naturschutzgebietes aus. 97 Vo-
gelarten (Stand 2009), darunter Schwarz- und Braunkehlchen, Bekassine, Wiesenpieper, Wasser-
ralle, Teichrohrsänger und Kiebitz konnten im Gebiet nachgewiesen werden. Durch die Verordnung
des Landschaftsschutzgebietes „Beeder Bruch“ wurde die Fläche des Naturschutzgebietes in das
LSG aufgenommen (SAARLAND 2014).

2.1.1 Arten des Anhangs I der FFH-Richtlinie und Art. 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie

In den folgenden Tabellen (Tab. 2 und Tab. 3) sind die für das Vogelschutzgebiet „Beeder Bruch“
gemäß Verordnung gemeldeten Vogelarten getrennt nach Anhang I und Art. 4 (2) (Zugvögel) der
Vogelschutzrichtlinie dargestellt (SAARLAND 2014). Ergänzt werden die Vogelarten durch die Popu-
lationsgröße gemäß Standarddatenbogen (LUA 2019b). Diese ist jedoch nicht für alle Vogelarten
der Verordnung vorhanden, da der Standarddatenbogen nicht alle Vogelarten enthält.
Tab. 2:      Gemeldete Brutvogelarten nach Anhang I VS-RL im Vogelschutzgebiet „Beeder Bruch“ (Ge-
             biets-Nr. 6609-308) (SAARLAND 2014).

                 Wissenschaftlicher
 Code-Nr.                                                       Deutscher Name           Populationsgröße
                 Name
     A 027       Egretta alba                                   Silberreiher                      5 - 10
     A 068       Mergus albellus                                Zwergsäger                              *
     A 094       Pandion haliaetus                              Fischadler                         1-2
     A 127       Grus grus                                      Kranich                                 *
     A 151       Philomachus pugnax                             Kampfläufer                        2-5
     A 166       Tringa glareola                                Bruchwasserläufer                   5

* Populationsgröße nicht bekannt, da die Art nicht im SDB aufgenommen ist

Tab. 3:      Gemeldete Vogelarten nach Art. 4 Abs. 2 der VS-RL im Vogelschutzgebiet „Beeder Bruch“
             (Gebiets-Nr. 6609-308) (SAARLAND 2014).

                Wissenschaftlicher
 Code-Nr.                                                       Deutscher Name           Populationsgröße*
                Name

    A 050       Anas penelope                                   Pfeifente                           3
    A 052       Anas crecca                                     Krickente                        51-100
    A 054       Anas acuta                                      Spießente                           2
    A 055       Anas querquedula                                Knäkente                            6
    A 056       Anas clypeata                                   Löffelente                          6
    A 099       Falco subbuteo                                  Baumfalke                           2
    A 136       Charadrius dubius                               Flussregenpfeifer                   3
    A 142       Vanellus vanellus                               Kiebitz                             1
    A 152       Lymnocyptes minimus                             Zwergschnepfe                       1
    A 153       Gallinago gallinago                             Bekassine                        51-100
    A 168       Actitis hypoleucos                              Flussuferläufer                     2

                                                                                                   Seite 9 von 25
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Kapitel 2: Beschreibung des Schutzgebiets und seiner Erhaltungsziele

      A 210     Streptopelia turtur                             Turteltaube                         *
      A 212     Cuculus canorus                                 Kuckuck                             *
      A 275     Saxicola ruberta                                Braunkehlchen                       1
      A 337     Oriolus oriolus                                 Pirol                               *

* Populationsgröße nicht bekannt, da die Art nicht im SDB aufgenommen ist

2.1.2     Weitere im Standarddatenbogen bzw. im Managementplan genannte Arten

Im Standarddatenbogen sind weitere Vogelarten aufgelistet, die jedoch nicht Gegenstand der Ver-
ordnung sind. In Absprache mit der zuständigen Oberen Naturschutzbehörde (Umweltministerium
Saarland 2019, schriftl. Mitt.) sind diese Arten nicht Bestandteil der vorliegenden Vogelschutz-Vor-
prüfung und werden daher nicht weiter betrachtet.

2.2     Vorbelastungen

Das Vogelschutzgebiet ist durch Verkehrslärm und verkehrsbedingte Schadstoffemissionen vorbe-
lastet. Neben Lärm verursachen Verkehrstrassen auch optische Störeffekte sowie Trennwirkungen.
Zudem besteht eine Kollisionsgefahr. Am stärksten vorbelastet ist der nördliche Teil des Vogel-
schutzgebietes, wo unmittelbar im Norden an das Vogelschutzgebiet die Landstraße L 119 an-
grenzt.

Im Südwesten des Gebiets verläuft die L 220, die aus der Ortschaft Limbach in Richtung Südosten
verläuft. Der geringste Abstand zum Gebiet beträgt kurz hinter dem Ortsausgang von Limbach
100 m. Im Osten des Vogelschutzgebietes verläuft die L 217 in einem Mindestabstand von
ca. 150 m, durchquert den Ortsteil Beeden von Nordosten nach Südwesten und führt im Süden am
Vogelschutzgebiet vorbei, wo landwirtschaftliche Flächen liegen und die Blies verläuft. Im südli-
chen Teil des Vogelschutzgebiets ist daher mit Lärmbelastungen durch die L 220 und die L 217 zu
rechnen.

Vom Industriegebiet West der Stadt Homburg, das sich ca. 600 m östlich des Vogelschutzgebietes
befindet, können ebenfalls Lärmemissionen durch Produktion und Lieferverkehr ausgehen.

Im Süden verläuft zudem in einer Entfernung von 1 km die verkehrsreiche Bundesautobahn (BAB)
A 8. Im südlichen Bereich, zwischen der Autobahn und dem Vogelschutzgebiet, befinden sich vor
allem landwirtschaftlich genutzte Flächen und die Bliesaue. Vorbelastungen durch Lärm sind somit
im südlichen Bereich des Vogelschutzgebietes auch durch die BAB A 8 möglich.

Verkehrsbedingte Schadstoffemissionen sind nur im nördlichen Bereich des Vogelschutzgebietes
zu erwarten, da dort die L 119 unmittelbar an das Vogelschutzgebiet anschließt. Optische Störef-
fekte sind besonders hier gegeben. Die L 119 verursacht zudem eine Trennwirkung zwischen dem
Vogelschutzgebiet und den Gehölzbeständen und landwirtschaftlichen Flächen weiter im Norden.
Aufgrund der räumlichen Nähe besteht im Vogelschutzgebiet besonders hier ein erhöhtes Kollisi-
onsrisiko.

Südöstlich des Vogelschutzgebietes trennt der Ortsteil Beeden das Vogelschutzgebiet vom FFH-
Gebiet „Bliesaue bei Beeden“ sowie von den naturnahen Flächen des „Beeder Brünnchens“, wel-
che unter anderem von Hochstaudenfluren, Gehölzbeständen und Stillgewässern gebildet werden.
Die L 217 führt aus dem Ortsteil Beeden heraus in Richtung BAB A 8 und trennt dort das Vogel-

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schutzgebiet von den naturnahen und landwirtschaftlich genutzten Bereichen südlich des Vogel-
schutzgebietes. Eine weitere Trennung stellt die L 220 dar, die aus Limbach kommend in Richtung
BAB verläuft. Sie trennt das Schutzgebiet ebenfalls von den südlich angrenzenden naturnahen und
landwirtschaftlich genutzten Flächen.

2.3      Erhaltungsziele

Im Folgenden werden die Erhaltungsziele für das Vogelschutzgebiet „Beeder Bruch“ (LUA 2019a)
mit dem Stand 29.04.2019 dargestellt. Die Erhaltungsziele wurden vom Saarländischen Zentrum für
Biodokumentation (ZFB) in Landsweiler-Reden, Außenstelle des Landesamts für Umwelt- und Ar-
beitsschutz (LUA) in Saarbrücken, formuliert und überarbeitet.

Allgemeines Schutzziel des Vogelschutzgebietes „Beeder Bruch“ ist die „Erhaltung und Gewähr-
leistung der Nicht-Verschlechterung des aktuellen Zustandes der im Gebiet vorkommenden Arten
nach Anhang I der VS-Richtlinie sowie der Arten nach Art. 4 Abs. 2 der VS-Richtlinie (gefährdete
Zugvögel) und ihrer Lebensräume; Wiederherstellung und/oder Entwicklung eines günstigen Erhal-
tungszustandes der im Gebiet seit dem Meldezeitpunkt nachgewiesenen Arten nach Anhang I der
VS-Richtlinie sowie der Arten nach Art. 4 Abs. 2 der VS-Richtlinie (gefährdete Zugvögel) und ihrer
Lebensräume.

Den Erhaltungszielen kommt als Maßstab für die Prüfung der Erheblichkeit des Vorhabens im Rah-
men der Verträglichkeitsstudie eine zentrale Rolle zu. Die Erhaltungsziele nach Art. 1 Buchstabe e)
und i) der FFH-Richtlinie 92/43/EWG in Verbindung mit § 33 (3) BNatSchG müssen darauf ausge-
richtet sein, die in der Meldeliste des Landes für die Natura 2000-Gebiete genannten Lebensräume
und Arten in einem günstigen Erhaltungszustand zu sichern oder einen solchen wieder herzustellen.

Der Erhaltungszustand eines natürlichen Lebensraums wird laut Art. 1 e) der FFH-Richtlinie
(92/43/EWG) als günstig erachtet, wenn
 sein natürliches Verbreitungsgebiet sowie die Flächen, die er in diesem Gebiet einnimmt, bestän-
  dig sind oder sich ausdehnen und
 die für seinen langfristigen Fortbestand notwendige Struktur und spezifischen Funktionen beste-
  hen und in absehbarer Zukunft wahrscheinlich weiterbestehen werden und
 der Erhaltungszustand der für ihn charakteristischen Arten im Sinne des Buchstabens i) günstig
  ist.

Der Erhaltungszustand einer Art wird laut Art. 1 i) der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) als günstig er-
achtet, wenn

 aufgrund der Daten über die Populationsdynamik der Art anzunehmen ist, dass diese Art ein
  lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraums, dem sie angehört, bildet und langfristig
  weiter bilden wird und
 das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art weder abnimmt, noch in absehbarer Zeit vermutlich
  abnehmen wird und
 ein genügend großer Lebensraum vorhanden ist und wahrscheinlich weiterhin vorhanden sein
      wird, um langfristig ein Überleben der Population dieser Art zu sichern (EU-KOMMISSION 2000).
Für die Erhaltungsziele und darauf abgestimmte Maßnahmen maßgeblich ist der aktuelle Erhal-
tungszustand des jeweiligen Vorkommens des LRT oder der jeweiligen Population im Gebiet. Ist

                                                                                                  Seite 11 von 25
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dieser als günstig im Sinne der FFH-Richtlinie anzusehen, so sind die genannten Entwicklungsmaß-
nahmen freiwilliger Natur. Ist der Erhaltungszustand ungünstig, so sind die genannten Entwicklungs-
maßnahmen bis zur Herstellung eines günstigen Erhaltungszustandes als Erhaltungsmaßnahme an-
zusehen1.

Erhaltungsziele wurden für vier Rastvogelarten nach Anhang I der VS-RL und Zuvogelarten gem.
Art. 4 (2) der VS-RL (Silberreiher, Fischadler, Kampfläufer und Bruchwasserläufer) formuliert (LUA
2019a).

Code-Nr. A027 und A021: Silberreihers (Egretta alba)und der Rohrdommel (Botaurus stellaris)

Erhaltung und Sicherung der Rastgewässer des Silberreihers und der Rohrdommel

         Erhalt bzw. Entwicklung einer struktur- und vegetationsreichen, naturnahen Uferzone
         Erhalt bzw. Entwicklung der Schilfgürtel des Gewässers
         Erhalt bzw. Entwicklung der Flachwasserzonen des Gewässers
         Sicherung bzw. Entwicklung einer für optimalen Nahrungsreichtum (Benthos, Muscheln
          und Fische) geeigneten, guten Wasserqualität
         Einrichtung bzw. Sicherung vom Menschen ungestörter Bereiche des Rastgewässers
         Erhalt bzw. Entwicklung extensiv genutzter, feuchter bis nasser Grünlandbereiche in der
          Umgebung der Rastgewässer (nur Silberreiher)

Code-Nr. A094: Fischadler (Pandion haliaetus)

Erhaltung und Sicherung der Rastgewässer des Fischadlers

         Sicherung großer offener Wasserflächen (von Stillgewässern oder Flüssen)
         Erhalt bzw. Entwicklung einer struktur- und vegetationsreichen, naturnahen Uferzone
         Sicherung bzw. Entwicklung einer für optimalen Nahrungsreichtum (Fische) geeigneten,
          guten Wasserqualität
         Einrichtung bzw. Sicherung vom Menschen ungestörter Bereiche des Rastgewässers
         Sicherung alter Bäume in See- oder Flussnähe als Raststandort

Code-Nr. A0151: Kampfläufer (Philomachus pugnax)

Erhaltung und Sicherung der Rastgewässer des Kampfläufers

         Erhalt bzw. Entwicklung von Flachwasserzonen (Stillgewässer aller Art, überschwemmte
          Äcker und Wiesen)
         Einrichtung bzw. Sicherung vom Menschen ungestörter Bereiche des Rastgewässers
         Erhalt bzw. Entwicklung extensiv genutzter, feuchter bis nasser Grünlandbereiche in der
          Umgebung der Rastgewässer
         Erhalt großflächig offener, strukturreicher, extensiv genutzter Kulturlandschaften
         Sicherung bekannter Kiebitzrastplätze

1Im Verlauf der Erstellung eines Managementplans oder weiterer Untersuchungen kann das Vorkommen weiterer Arten
und Lebensraumtypen im FFH-Gebiet oder im Untersuchungsraum festgestellt werden. Dies ist in den Erhaltungszielen
ebenfalls zu berücksichtigen. Bis zur Fertigstellung des Managementplans haben die Erhaltungsziele deshalb vorläufigen
Charakter.

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Kapitel 2: Beschreibung des Schutzgebiets und seiner Erhaltungsziele

Code-Nr. A0166: Bruchwasserläufer (Tringa glareola)

Erhaltung und Sicherung der Rastgewässer des Bruchwasserläufers

          Erhalt bzw. Entwicklung der Flachwasserzonen des Gewässers
          Einrichtung bzw. Sicherung vom Menschen ungestörter Bereiche des Rastgewässers
          Erhalt bzw. Entwicklung extensiv genutzter, feuchter bis nasser Grünlandbereiche in der
           Umgebung der Rastgewässer
          Erhalt bzw. Entwicklung von Flachwasserzonen (Stillgewässer aller Art, überschwemmte
           Äcker und Wiesen)

2.4       Funktionale Beziehungen zu anderen Natura 2000-Gebieten

Die dem Vogelschutzgebiet „Beeder Bruch“ (Gebiets-Nr. 6609–308) nächstgelegenen Na-
tura 2000-Gebiete sind die in Tab. 4 folgenden:
Tab. 4:      Beziehung zu anderen Natura 2000-Schutzgebieten

 Gebietsnummer           Nummer                    Typ                      Name                 Fläche (in ha)
 “Beeder Bruch“
 6609-308                6609-305        FFH- und VSG              Blies                                       286
                         6609-307        FFH-Gebiet                Bliesaue bei Beeden                         6,62
                         6609-306        FFH-Gebiet                Limbacher Sanddüne                         10,41
                         6609-304        FFH-Gebiet                Kühnbruch                                    29

Eine enge räumliche Beziehung besteht zu dem FFH- und Vogelschutzgebiet „Blies“, das unmittel-
bar südlich an das VSG „Beeder Bruch“ anschließt. Es umfasst den Flusslauf der Blies sowie die
angrenzende Aue mit Grünlandnutzung und ehemaligen Mühlengräben. Der Flusslauf der Blies
enthält abschnittsweise Schwimmblattgesellschaften und Unterwasserrasen. Entlang der Ufer fin-
den sich Hochstaudenfluren. Das Gebiet ist Lebensraum zahlreicher gefährdeter Tierarten.

Weitere FFH-Gebiete im näheren Umfeld des Vogelschutzgebietes sind die „Bliesaue bei Beeden“,
welche ca. 600 m südöstlich des „Beeder Bruchs“ liegt, der „Kühnbruch“ ca. 1 km nordwestlich des
VSG sowie die „Limbacher Sanddüne“ ca. 600 m südlich des VSG.

Spezielle Beobachtungen zu funktionalen Beziehungen liegen nicht vor. Sie werden aus Verglei-
chen mit dem Artenbestand des benachbarten Vogelschutzgebietes „Blies“ (Gebiets-Nr. 6609-305)
sowie dem artspezifischen Aktionsradius abgeleitet: bei gleichzeitiger Meldung von Arten in be-
nachbarten Gebieten können Austauschbeziehungen zwischen diesen bestehen, sofern die betref-
fenden Arten entsprechend große Aktionsradien aufweisen. Die Klassen der Aktionsradien sind in
Tab. 5 aufgeführt.
Tab. 5:      Erläuterung der Klassen für die Aktionsradien (Klasseneinteilung nach LAMBRECHT &
             TRAUTNER 2007)

 Klasse       Zuordnungsbereich       theor. Radius      Klasse     Zuordnungsbereich         theor. Radius

      1      deutlich unter 1 ha     < 56 m                 5      ca. 160 bis 650 ha      714 – 1.438 m
      2      ca. 1 bis 10 ha         56 – 178 m             6      ca. 6,5 bis 25 km²      1.438 – 2.821 m
      3      ca. 10 bis 40 ha        178 – 357 m            7      ca. 25 bis 100 km²      2.821 m – 5.642 m
      4      ca. 40 bis 160 ha       357 – 714 m            8      ≥ 100 km²               > 5.642 m

                                                                                                  Seite 13 von 25
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Kapitel 2: Beschreibung des Schutzgebiets und seiner Erhaltungsziele

Tab. 6 lässt die Übereinstimmungen im Bestand prüfrelevanter Vogelarten des „Beeder Bruchs“ mit
dem o. g. angrenzenden FFH- und Vogelschutzgebiet erkennen.

Von den insgesamt 21 in der Verordnung des „Beeder Bruch“ gemeldeten Vogelarten kann für 11
Arten eine relevante funktionale Beziehung ausgeschlossen werden, da die Arten in dem benach-
barten Vogelschutzgebiet nicht gemeldet sind.

Eine übereinstimmende Meldung findet sich insgesamt für zehn Vogelarten der beiden Gebiete:
Für Baumfalke, Braunkehlchen, Bruchwasserläufer, Flussregenpfeifer, Kampfläufer, Kiebitz, Ku-
ckuck, Pirol, Silberreiher und Turteltaube. Lediglich für den Baumfalken sind Wechselbeziehungen
zum Vogelschutzgebiet „Blies“ möglich, da diese Art einen entsprechend großen Aktionsradius hat,
dort als Brutvogel gemeldet ist und typischerweise ältere Waldbestände mit Anschluss an Offen-
land als Horstplatz nutzen. Dabei stellt das Offenland das Nahrungsgebiet dar.

Der Aktionsradius aller übrigen Arten erreicht das nächstgelegene VSG nicht.
Tab. 6:      Vergleich der in der Verordnung gemeldeten Vogelarten im VSG „Beeder Bruch“ (6609-308)
             mit dem Artenbestand laut Verordnung des FFH- und Vogelschutzgebietes „Blies“ (6609-
             305) und artspezifischer Aktionsraum dieser Arten

                   Im VSG „Beeder Bruch“                         Artspezifischer         Im FFH- und VSG
                    (Gebiets-Nr. 6609-308)                        Aktionsraum                 „Blies“
                    gemeldete Vogelarten                         (Größenklasse)        (Gebiets-Nr. 6609-305)
                                                                                       gemeldete Vogelarten
 Baumfalke                       Falco subbuteo                          6                         x
 Bekassine                       Gallinago gallinago                     2                         -
 Braunkehlchen                   Saxicola rubetra                        2                         x
 Bruchwasserläufer               Tringa glareola                         2                         x
 Fischadler                      Pandion haliaetus                       7                         -
 Flussregenpfeifer               Charadrius dubius                      (2)                        x
 Flussuferläufer                 Actitis hypoleucos                      2                         -
 Kampfläufer                     Philomachus pugnax                      2                         x
 Kiebitz                         Vanellus vanellus                       2                         x
 Knäkente                        Anas querquedula                        2                         -
 Kranich                         Grus grus                               4                         -
 Krickente                       Anas crecca                            (2)                        -
 Kuckuck                         Cuculus canorus                        (4)                        x
 Löffelente                      Anas clypeata                          (2)                        -
 Pfeifente                       Anas penelope                           2                         -
 Pirol                           Oriolus oriolus                        (3)                        x
 Silberreiher                    Egretta alba                           (5)                        x
 Spießente                       Anas acuta                             (2)                        -
 Turteltaube                     Streptopelia turtur                    (3)                        x
 Zwergsäger                      Mergus albellus                        (2)                        -
 Zwergschnepfe                   Lymnocryptes minimus                   (2)                        -
(#) =      Die Werte in Klammern wurden von ähnlichen Arten übertragen, bzw. von FLADE (1994) übernom-
           men, da LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) für diese Arten keine Angaben macht.

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Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“
Kapitel 2: Beschreibung des Schutzgebiets und seiner Erhaltungsziele

Die funktionalen Beziehungen zwischen den beiden Natura 2000-Gebieten „Beedener Bruch“ und
„Blies“ werden durch das weiter östlich gelegene Vorhaben nicht beeinträchtigt, da östlich der ge-
planten Trasse keine weiteren Natura 2000-Gebiete liegen, zu denen funktionelle Beziehungen be-
stehen. Gleiches gilt für die drei anderen in Tab. 4 aufgeführten Natura 2000-Gebiete, die alle
westlich der geplanten Trasse liegen und damit in ihren funktionalen Beziehungen zum VSG „Bee-
dener Bruch“ nicht beeinträchtigt werden.

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Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“
Kapitel 3: Beschreibung des Vorhabens sowie der relevanten Wirkfaktoren

3 Beschreibung des Vorhabens sowie der relevanten Wirkfakto-
      ren

3.1    Vorhabensbeschreibung

Die DB Netz AG plant die Reaktivierung der Strecke 3283 „Homburg – Zweibrücken“ zur Verbesse-
rung des Schienenpersonennahverkehrs. Auf der 1857 von der Pfälzischen Ludwigsbahn-Gesell-
schaft erbauten Strecke wurde der Personenverkehr in den Jahren 1989 zwischen Homburg und
Einöd eingestellt. Lediglich der Abschnitt Einöd–Zweibrücken ist als Teil der Bahnstrecke Landau–
Rohrbach bis heute in Betrieb. Die Gleise im Abschnitt Homburg – Einöd liegen nur noch einspurig.
Die Verbindungskurve bei Einöd wurde zwischenzeitlich abgebaut.

Die Maßnahme beinhaltet die Verlängerung der S-Bahn Linie S1 von Homburg bis Zweibrücken im
Stundentakt mit einer Gesamtzahl von 17 zusätzlichen Zugpaaren pro Tag. Sie umfasst die Reakti-
vierung der Strecke 3283 von Homburg bis Einöd, die Elektrifizierung der Strecken 3283/3450 von
Homburg über Einöd bis nach Zweibrücken sowie die Herstellung der Haltepunkte Beeden, Schwar-
zenbach und Schwarzenacker, weiterhin den Umbau des Haltepunktes Einöd in einen Bahnhof.

Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens im Planfeststellungsabschnitt Saarland sind nachfol-
gende Einzelmaßnahmen:
    Reaktivierung und Elektrifizierung Strecke 3283 Homburg (Saar) – Einöd (Saar)
    Elektrifizierung Strecke 3450 im Streckenabschnitt Einöd (Saar) – Grenze RLP
Die Reaktivierung und Elektrifizierung der Bahnstrecke beinhaltet im Wesentlichen nachfolgende
Einzelmaßnahmen:
     Errichtung von Oberleitungsmasten inkl. Fundamenten (km 1,2 (3283) bis km 98,774
       (3450) = ca. 8,7 km)
     Rückbau von Gleisen und Weichen und Erneuerung des Oberbaus der zu reaktivierenden
       Strecke 3283 Homburg – Einöd (km 0,545 (3283) bis 99,781 (3450))
     Neubau einer GSM-R Funkstation mit Funkmast (Höhe ca. 20m); Standort BÜ Beeden
     Neubau/Verlegung eines Kabeltroges von km 1,1 bis 100,014
     Kabeltrassen einschließlich Oberleitung, Signal- und Telekommunikationsanlagen
     Umbau von Signalanlagen und Bahnübergängen
     Bau eines neuen ESTW-Modulbaus in Einöd (km 6,910 (3283)) nördlich der Gleise am
       derzeitigen Fußweg-Bahnübergang
     Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen an 8 Brückenbauwerken (teilw. nur Nachrüsten ei-
       nes Berührungsschutzes oder Erdungsmaßnahmen)
     Rückbau der Bahnsteiganlagen in Beeden, Schwarzenacker und Einöd
     Neubau von drei Haltepunkten
            o Beeden km 2,560 bis 2,700 rdB
            o Schwarzenbach km 4,600 bis 4,740 ldB
            o Schwarzenacker km 5,505 bis 5,645 ldB
     Bau eines Mittelbahnsteigs am Bf Einöd (km 100,158 bis 100,298, Strecke 3450)
     Bau einer Stützwand zwischen km 2,063 und 2,537 rdB (Länge 475 m), Höhe 1,05 m bis
       1,8 m
     Teilweise Erneuerung der Trassenentwässerung

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Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“
Kapitel 3: Beschreibung des Vorhabens sowie der relevanten Wirkfaktoren

Die geplante Trasse ist mindestens 600 m vom Vogelschutzgebiet entfernt.

3.2    Ermittlung der relevanten Wirkfaktoren im Hinblick auf die Erhaltungsziele des Vogel-
       schutzgebietes

In Tab. 7 werden Wirkfaktoren und ihre möglichen Auswirkungen aufgezählt, die im Hinblick auf die
Erhaltungsziele des Schutzgebietes bedeutsam sein können.

Infolge des Abstands der Trasse zum Schutzgebiet können bestimmte Auswirkungen – insbeson-
dere die direkte Beanspruchung von Habitaten im Gebiet – von vornherein ausgeschlossen wer-
den. Der Eingriffsbereich liegt komplett außerhalb des VSG.

Es ist jedoch zu prüfen, ob Habitatverluste außerhalb des VSG in das Schutzgebiet hineinwirken
und die Erhaltungsziele erheblich beeinträchtigen können. Eingehender zu betrachten sind insbe-
sondere Fernwirkungen bzw. mittelbare Wirkungen durch bau- und betriebsbedingten Lärm, visu-
elle Störungen durch den Baustellenbetrieb sowie Kollisions- und Barrierewirkungen.
Tab. 7:    Prüfung relevanter Wirkfaktoren

                      Wirkfaktoren                            Mögliche Auswirkungen

Baubedingte           Vorübergehende Flächeninanspruch- Durch die Flächeninanspruchnahme können Vege-
Wirkfaktoren          nahme und baubedingter Vegetati-  tationsstrukturen, Biotope und Habitate der Fauna
                      onsrückschnitt                    (i. W. Gehölze und Baumbestand) betroffen sein.
                                                        Außerdem kann kurzfristig oder mittelfristig (Ge-
                                                        hölze) ein wirksamer Verlust der klimatischen
                                                        Funktion bestehen.
                                                              Habitatverlust durch Bauarbeiten an Brücken (Vö-
                                                              gel) und durch baubedingten Vegetationsrück-
                                                              schnitt (z. B. Quartiere/ Niststätten).
Anlagebedingte        Beeinträchtigung durch die Oberlei-     Durch die Trasse entstehen, insbesondere durch
Wirkfaktoren          tung                                    die Oberleitungsanlage, visuelle Beeinträchtigun-
                                                              gen für die Landschaft. Für Vögel besteht die Ge-
                                                              fahr des Drahtanfluges (Kollisionsrisiko) und des
                                                              Stromschlags.
                      Freihalten der Rückschnittszone         Der Betrieb der Trasse erfordert das Freihalten ei-
                                                              ner Rückschnittszone. Je nach Trassenverlauf ist
                                                              ein regelmäßiger Rückschnitt der vorhandenen Ve-
                                                              getation und damit ein Eingriff in Biotoptypen erfor-
                                                              derlich.
Betriebsbedingte Zerschneidungs-, Trenn- und Barrier- Durch den Betrieb der Bahn entstehen Auswirkun-
Wirkfaktoren     ewirkungen sowie Kollisionsrisiko    gen auf die Fauna durch Zerschneidungs-, Trenn-
                                                      und Barrierewirkungen sowie ein Kollisionsrisiko
                                                      insbesondere für flugfähige Tierarten wie Vögel.

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Kapitel 4: Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch das Vorhaben

4 Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele
       des Schutzgebietes durch das Vorhaben
Baubedingt werden Gehölze und sonstige Biotopstrukturen temporär beeinträchtigt bzw. beseitigt.
Anlagebedingt gehen Lebensräume im Bereich der Trasse und der Bauwerke verloren bzw. wer-
den durch das Vorhaben verändert (i. A. Modellierung von Böschungen und Anlage von Haltepunk-
ten).

Lebensraumverluste innerhalb des Vogelschutzgebietes entstehen durch das geplante Vorhaben
nicht. Insofern sind bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahmen außerhalb des VSG nur
dann relevant, wenn diese Flächen Funktionen für Vogelvorkommen innerhalb des Gebietes erfül-
len.

Für die meisten im Gebiet ansässigen Vogelarten sind aufgrund ihres geringen Aktionsradius die in
Anspruch genommenen Flächen nicht relevant. Lebensräume der im Gebiet vorkommenden Vo-
gelarten sind – mit drei Ausnahmen - außerhalb des VSG nicht betroffen. Dabei handelt es sich um
den Baumfalken, den Fischadler und den Silberreiher (siehe Tab. 6).

Aufgrund der Entfernung der Trassen zum VSG von mindestens 600 m sind sowohl bau- als auch
betriebsbedingt allenfalls sehr geringfügige lärmbedingte Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele
im südöstlichen Randbereich des VSG zu erwarten.

Unter Berücksichtigung der Bewertungskriterien können nach derzeitigem Wissensstand Beein-
trächtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele durch bau- und betriebsbedingte Lärmemissionen
ausgeschlossen werden.

Gleiches gilt für visuelle Störungen durch die Trasse: Da die Trasse östlich zwischen der Wohnbe-
bauung von Beeden und Homburg verläuft, ist die Trasse vom VSG aus nicht sichtbar. Da visuelle
Störungen i. d. R. nicht die Reichweite akustischer Störungen erreichen und die Effektdistanz für
Lärm bei maximal 600 m liegt, können Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele aufgrund visueller
Störungen ebenfalls ausgeschlossen werden.

Die Trasse verläuft nördlich der Beeder Mühle, wo sie am dichtesten an die Grenze des VSG her-
anrückt, in einem bereits städtisch geprägten Korridor zwischen dem Ortsteil Beeden, dem Indust-
riegebiet West im Westen der Trasse und dem Wohngebiet im Süden von Homburg östlich der
Trasse. Dadurch ist bereits eine Trennung vorhanden durch die eine erhebliche Beeinträchtigung
durch Flächenzerschneidung und Trennwirkung ebenfalls auszuschließen ist. Die Trasse liegt zu-
dem in mind. 600 m Entfernung zum Vogelschutzgebiet.

Funktionsbeziehungen zwischen den feuchten Wiesenbereichen in der Bliesaue und dem Vogel-
schutzgebiet „Beeder Bruch“ werden durch die Reaktivierung der Strecke nicht zerschnitten und
damit nicht beeinträchtig. Funktionsbeziehungen zwischen VSG und Eingriffsbereich können auf-
grund des größeren Aktionsradius für den Silberreiher (Größenklasse 5: Aktionsradius ca. 0,7 bis
1,4 km), den Baumfalken (Größenklasse 6: Aktionsradius ca. 1,4 bis 2,8 km) und den Fischadler
(Größenklasse 7: Aktionsradius ca. 2,8 bis 5,6 km) gegeben sein.

Aufgrund der Entfernung der geplanten Trasse zum VSG von mind. 600 m sowie aufgrund des
Verlaufes der Trassen durch städtisch geprägtes Gebiet ist für die meisten Arten des VSG von kei-
ner Erhöhung des Kollisionsrisikos auszugehen, zumal das VSG verkehrlich bereits vorbelastet ist

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Kapitel 4: Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch das Vorhaben

(s. Kap. 2.2). Ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko kann somit aufgrund der Lage der Trasse
nicht abgeleitet werden.

Das Risiko für Drahtanflug ist auch deshalb im Bereich der Aktionsradien der Vögel nicht signifikant
erhöht, da die Trasse größtenteils von Gehölze gesäumt ist.

4.1    Silberreiher (Egretta alba) [A 027]

Der Silberreiher als Durchzügler konnte bei Kartierungen (2019) im Rahmen der Umweltverträglich-
keitsprüfung im Untersuchungsgebiet nicht beobachtet werden. Grundsätzlich besteht gerade für
Durchzügler ein erhöhtes Kollisionsrisiko, insbesondere während der Landung. Da im Untersu-
chungsgebiet jedoch weder eine Zugroute noch Rastgebiete vorhanden sind, ist eine Gefährdung
von Durchzüglern wie beispielsweise dem Silberreiher nicht zu erwarten.

Eine Relevanz projektbedingter Auswirkungen auf den Silberreiher als Erhaltungsziel des Na-
tura 2000-Gebietes „Beeder Bruch“ kann ausgeschlossen werden.

4.2    Fischadler (Pandion haliaetus) [A 094]

Im Rahmen der Kartierungen zur Umweltverträglichkeitsstudie (2019) wurde der Fischadler im ge-
samten Untersuchungsgebiet nicht gesichtet und ist ebenfalls nicht in den Natura 2000-Gebieten
„Bliesaue bei Beeden“ oder „Blies“ registriert, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die-
ser kein Jagdhabitat in der Eingriffsfläche hat. Zusätzlich ist der Fischadler stark an Gewässer ge-
bunden, sodass man davon ausgehen kann, dass sich sein Jagdhabitat entlang der Blies erstreckt.

Insgesamt ist für den Fischadler eine Gefährdung der Schutz- und Erhaltungsziele durch das Vor-
haben nicht zu erwarten, da aufgrund des großen Aktionsradius der Arten ein genügend großer Le-
bensraum vorhanden ist, der als Nahrungshabitat genutzt werden kann. Erhebliche bau-, anlage-
und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind ausgeschlossen.

4.3    Kampfläufer (Philomachus pugnax) [A 151]

Bei den Kartierungen für die Umweltverträglichkeitsstudie (2019) wurde der Kampfläufer im Unter-
suchungsgebiet nicht gesichtet. Aufgrund der Entfernung zum Schutzgebiet, welche auch den art-
typischen Aktionsradius übersteigt, sind erhebliche bau-, anlage- und betriebsbedingte Bee-
inträchtigungen ausgeschlossen.

4.4    Bruchwasserläufer (Tringa glareola) [A 166]

Bei den Kartierungen für die Umweltverträglichkeitsstudie (2019) wurde der Bruchwasserläufer im
Untersuchungsgebiet nicht gesichtet. Aufgrund der Entfernung zum Schutzgebiet, welche auch den
arttypischen Aktionsradius übersteigt, sind erhebliche bau-, anlage- und betriebsbedingte Beein-
trächtigungen ausgeschlossen.

4.5    Weitere in der Verordnung genannte Vogelarten

Nur der Aktionsradius des Baumfalken reicht in den Bereich des Untersuchungsgebiets, für alle an-
deren aufgelisteten Arten ist die Entfernung für eine mögliche Beeinträchtigung zu groß. Da der
Baumfalke überwiegend an Gewässern nach Libellen und insektenfressenden Kleinvögeln jagt,
kann davon ausgegangen werden, dass er sich bei der Nahrungssuche außerhalb des VSG „Bee-

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Kapitel 4: Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch das Vorhaben

der Bruch“ eher entlang der Blies in Richtung Nordwesten orientiert, wo sich die Blies mit angren-
zenden Wiesen, Weiden und Ackerflächen von der Bliesaue bei Beeden bis nach Neunkirchen
(Saar) erstreckt. Weitere Nahrungshabitate finden sich entlang der Blies südwestlich der Ortsteile
Schwarzenacker und Wörschweiler; dort wird jedoch das Flusstal der Blies beiderseits von Straßen
begleitet: der L 111 nordwestlich und der B 423 südöstlich der Blies bis nach Blieskastel, so dass
die Lebensraumeignung aufgrund der Störwirkungen durch Lärm geringer einzustufen ist als die
der Flächen nördlich der BAB A 8. Der Baumfalke wurde bei den Kartierungen nicht gesichtet.

Insgesamt ist für den Baumfalken eine Gefährdung der Schutz- und Erhaltungsziele durch das Vor-
haben ausgeschlossen, da aufgrund des großen Aktionsradius der Art ein genügend großer Le-
bensraum vorhanden ist, der als Nahrungshabitat genutzt werden kann.

                                                                                                     Seite 20 von 25
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Kapitel 5: Gesamtübersicht möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele und Gesamtbeurteilung der Erheblichkeit

5 Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte
Zur Einschätzung von Summationswirkungen sollen weitere im Bereich des Eingriffs geplante Vor-
haben betrachtet werden. Gemäß Auskunft der Stadt Homburg, des Landkreises und des LUA sind
folgende weitere Planungen in diesem Bereich bekannt (LUA 2018):

Bebauungsplan „Ehemaliges DSD-Gelände“

Das ehemalige DSD-Gelände liegt an der Saarbrücker Straße im Innenstadtbereich von Homburg.
Im Zuge einer Machbarkeitsstudie wurde Nutzungskonzepte für das seit Jahren leerstehenden Ge-
ländes erarbeitet (GIU 2018). Da das Gelände weit entfernt vom Natura-Gebiet „Beeder Bruch“ liegt
können Auswirkungen auf dieses ausgeschlossen werden.

110 kV-Hochspannungsleitung, Pos. XVIII, UW Otterbach – UW Homburg bis Mast 392

Die Stromleitung kommt von Norden und biegt bei Kirrberg in Richtung Umspannwerk Homburg ab.
Da die Leitung nur bis Mast 391 erneuert wird ist der Endpunkt der Generalüberholung nahe Kirr-
berg. Somit liegt die Leitung nicht in der Nähe der Trasse oder den relevanten Natura 2000-Gebieten.

110 kV-Hochspannungsleitung, Pos. VII, UW Homburg – UW Biebermühle, Teilstrecke Um-
spannwerk (UW) Homburg bis Mast 428

Die betreffende Stromleitung ist im Untersuchungsraum der geplanten Reaktivierung. Es kommt je-
doch nicht zur Beeinträchtigung von FFH-relevanten Lebensräumen oder Arten, da die Stromleitung
in ausreichendem Abstand zu den relevanten Natura 2000-Gebieten liegt. Daher können Summati-
onswirkungen der Projekte ausgeschlossen werden.

110 kV-Hochspannungsleitung, Pos. VII, UW Homburg – UW Herbitzheim, Teilstrecke Um-
spannwerk (UW) Homburg bis UW Rohrbach

Das Projekt der Pfalzwerke befindet sich in der Umsetzung. Die Stromleitung quert das FFH-Gebiet
„Blies“ südlich der L 112. Vom VSG „Beeder Bruch“ liegt die Leitung jedoch 400 m entfernt, sodass
Summationswirkungen durch die Baumaßnahme ausgeschlossen werden können.

POS Nord, Ausbau Schnellbahnstrecke, Bahnstrecke zwischen Homburg und Saarbrücken

Die Bahnstrecke zwischen Saarbrücken und Homburg wird im Zuge des Ausbaus der Verbindung
Paris – Ostfrankreich –Südwestdeutschland ausgebaut. Die Schnellbahnstrecke quert bei Limbach
die Blies und führt an der L 119 entlang nach Homburg. Im Bereich der Brücke soll eine Einleitung
der Bahnentwässerung stattfinden. Ab der Querung der Blies führt die Trasse ca. 2 km entlang des
VSG. Bei der Baumaßnahme handelt es sich um einen Ausbau einer bestehenden Bahnstrecke,
sodass man von einer Vorbelastung des VSG ausgehen kann. Zudem entstehen durch die geplante
Strecke keine erheblichen Beeinträchtigungen der Vogelarten des Schutzgebiets, sodass Summati-
onswirkungen der Projekte ausgeschlossen werden können.

B 423 Ortsumgehung Schwarzenbach und Schwarzenacker

Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens ist eine neue Verbindung zwischen der BAB A 8 und dem
Stadtgebiet von Homburg geplant. Die geplante Umgehung liegt mindestens 960 m vom Vogel-
schutzgebiet entfernt. Die FFH-Vorprüfung schließt erhebliche Beeinträchtigungen aus. Daher sind
durch das Projekt keine Summationswirkungen zu erwarten.

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Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“
Kapitel 5: Gesamtübersicht möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele und Gesamtbeurteilung der Erheblichkeit

A8, AS Einöd, Bau Einfädelspur

Die Maßnahme wurde im Jahr 2018 gebaut und fertig gestellt. Da die Entfernung zwischen der Ein-
fädelspur und dem betrachteten VSG mindestens 4 km beträgt liegt die Maßnahme außerhalb des
Aktionsradius der meisten Arten. Lediglich der Fischadler könnte durch seinen großen Aktionsradius
den Bereich der Einfädelspur erreichen. Da er sich jedoch vorwiegend entlang von Gewässern zur
Nahrungssuche bewegt und Eingriffe in die Blies durch das Vorhaben ausgeschlossen werden kann
eine Beeinträchtigung der Art ausgeschlossen werden. Daher sind durch das Vorhaben keine Sum-
mationswirkungen zu erwarten.

A8, Ersatzneubau BW 371, Brücke über den Schwarzenbach (AS Einöd)

Im Jahr 2013 wurde eine naturschutzrechtliche Genehmigung zur provisorischen Verstärkung des
Bauwerks BW 371 erteilt. Die Maßnahme liegt nahe der AS Einöd am Schwarzbach. Die Bautätigkeit
wurde im Jahr 2017 abgeschlossen.

Das VSG „Beeder Bruch“ liegt mindestens 4 km von der Brücke über den Schwarzenbach entfernt.
Daher sind Beeinträchtigungen der meisten Arten auszuschließen. Auch durch die Lager der Bau-
fläche direkt an der BAB können Beeinträchtigungen der Vogelarten in ihrem Aktionsradius ausge-
schlossen werden. Daher sind Summationswirkungen der Projekte auszuschließen.

Kläranlage Homburg

Die Kläranlage Homburg wurde umfangreich saniert und auf den neuesten Stand der Technik ge-
bracht. Da eine Neuerung an den Kläranlagen immer eine Verbesserung der Reinigung der Abwäs-
ser bewirkt, verbessert sich auch die Situation für die Umwelt. Da das Abwasser der Kläranlage in
den Erbach eingeleitet wird reduziert sich durch die Neuerungen der Anlage die Belastung des Ge-
wässers. Das verbessert die Situation der Vogelarten in ihren Nahrungshabitaten, wodurch Summa-
tionswirkungen ausgeschlossen werden.

                                                                                                       Seite 22 von 25
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Kapitel 6: Zusammenfassung und Fazit

6 Zusammenfassung und Fazit
Die DB plant die Reaktivierung der Strecke Homburg Zweibrücken, wovon die Strecke 3283 Hom-
burg – Einöd stillgelegt und teilweise abgebaut ist, aber nicht entwidmet, und die Strecke 3450
Einöd – Zweibrücken in Betrieb ist. Als maximale Geschwindigkeit sind 100 km/h geplant und die
Strecke soll elektrifiziert werden. Haltepunkte mit Bahnsteigen von max. 140 m Länge sind für Bee-
den, Schwarzenbach und Schwarzenacker geplant. Der Haltepunkt Einöd soll in einen Bahnhof mit
Mittelbahnsteig umgebaut werden.

Im Umfeld der geplanten Trasse befinden sich verschiedene Natura 2000-Gebiete, u. a. das nord-
westlich des Ortsteils Beeden gelegene Vogelschutzgebiet „Beeder Bruch“ (Gebiets-Nr. 6609-308).
In der Verordnung für das Vogelschutzgebiet sind 6 Arten nach Anhang I der EU-
Vogelschutzrichtlinie sowie 15 gefährdete Zugvogelarten nach Art. 4 (2) der Richtlinie aufgeführt,
die zu schützen sind. Im Rahmen der vorliegenden Vogelschutz-Vorprüfung war festzustellen, ob
durch das Vorhaben erhebliche Beeinträchtigungen der zu schützenden Vogelarten und ihrer Le-
bensräume ausgeschlossen werden können.

In Kap. 3 wurden mögliche Wirkfaktoren auf ihre Relevanz für die Erhaltungsziele des Schutzge-
bietes hin überprüft. Dabei ergaben sich folgende Wirkfaktoren, die potenziell geeignet wären, die
Erhaltungsziele zu beeinträchtigen:

    1. Baubedingter Gehölzrückschnitt und Freihalten der Rückschnittszone

    2. Kollisionsrisiko und Drahtanflug

    3. Zerschneidungs-, Trenn- und Barrierewirkung

Tatsächliche Beeinträchtigungen einzelner Arten und ihrer Lebensräume können Kap. 4 entnom-
men werden. Die wesentlichen Ergebnisse werden hier kurz zusammengefasst:

Gehölzrückschnitt und Rückschnittszone

Der baubedingte Gehölzrückschnitt sowie das Freihalten der Rückschnittszone stellen einen Ein-
griff in die Biotoptypen dar und es können Quartiere oder Niststätten wegfallen. Aufgrund der gro-
ßen Distanz der Trasse zum VSG besteht kein Verlust von Habitaten der geschützten Arten.

Trennwirkungen

Nördlich der Beeder Mühle, also in dem Bereich, in dem die Strecke in der geringsten Entfernung
zum VSG verläuft, liegt die Trasse in einem städtisch geprägten Korridor, der von den beiden Orts-
teilen Beeden und Homburg begrenzt wird, so dass bereits eine Trennung der Freiflächen östlich
und westlich der Trassen vorhanden ist. Für alle anderen im Gebiet gemeldeten Vogelarten sind
diese Flächen in einer Entfernung von ca. 600 m aufgrund ihres geringeren Aktionsradius ohne Re-
levanz.

Da der Baumfalke zur Nahrungssuche einen großen Aktionsradius nutzt und entlang der Blies –
vor allem in nordwestlicher Richtung - ausreichend große Lebensräume und Nahrungshabitate zur
Verfügung stehen, stellt die randliche Zerschneidungswirkung keine erhebliche Beeinträchtigung
dar.

Kollisionsrisiko und Drahtanflug

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Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“
Kapitel 6: Zusammenfassung und Fazit

Weitere Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele können durch ein anlagebedingt erhöhtes Kollisi-
onsrisiko für Vögel durch Drahtanflug sein.

Aufgrund der Entfernung der geplanten Trasse zum VSG von mind. 600 m sowie aufgrund des
Verlaufes der Trassen durch städtisch geprägtes Gebiet bzw. im Bereich von Gehölzen ist für die
Arten, deren Aktionsradius überhaupt die Strecke tangiert von keiner Erhöhung des Kollisionsrisi-
kos auszugehen, zumal das VSG verkehrlich bereits vorbelastet ist. Die Gefahr für Drahtanflug ist
gering, da die Trasse großteils von Gehölzen gesäumt ist. Erhebliche Beeinträchtigungen können
aus diesen Gründen ausgeschlossen werden.

Andere Pläne und Projekte, die geeignet sind, erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Er-
haltungsziele des VSG „Beeder Bruch“ hervorzurufen und die im Rahmen der Summationswirkun-
gen zu berücksichtigen wären, sind gemäß Auskunft der Stadt Homburg, des Landkreises und des
LUA nicht bekannt.

Gesamteinschätzung: Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des VSG 6609-308
„Beeder Bruch“ durch das geplante Vorhaben können ausgeschlossen werden.

Andere Pläne und Projekte, die im Zusammenwirken mit dem untersuchten Vorhaben zu Summati-
onswirkungen führen können, wurden geprüft und auch in Summation sind erhebliche Auswirkun-
gen auszuschließen.

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Reaktivierung der Strecke Homburg – Zweibrücken, PfA Saarland - Vogelschutz-Vorprüfung „Beeder Bruch“
Kapitel 7: Literatur und Quellen

7 Literatur und Quellen
[FLADE 1994] Flade, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands - Grundlagen für
     den Gebrauch vogelkundlicher Daten in der Landschaftsplanung. Eching.

[LAMBRECHT & TRAUTNER 2007] LAMBRECHT, H.; TRAUTNER, J. (2007): Fachinformationssystem und Fachkonven-
     tionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP. – Endbericht zum Teil Fachkonventio-
     nen, Schlussstand Juni 2007. – FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesmi-
     nisteriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz
     – FKZ 804 82 004 [unter Mitarb. von K. KOCKELE, R. STEINER, R. BRINKMANN, D. BERNOTAT, E. GASSNER &
     G. KAULE]. – Hannover, Filderstadt.

[LUA 2019a] LUA (LANDESAMT FÜR UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ) (2019): Erhaltungsziele zum Vogelschutzge-
     biet 6609-308 „Beeder Bruch“. – Saarbrücken. Letzte Aktualisierung: April 2019.

[LUA 2019b] LUA (LANDESAMT FÜR UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ) (2019): Standarddatenbogen zum Vogel-
     schutzgebiet „Beeder Bruch“, Gebietsnr. 6609-308. Saarbrücken. Letzte Aktualisierung: Mai 2019.

[SAARLAND 2014] SAARLAND (2014): Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Beeder Bruch“ (L 6609-
     308). In Amtsblatt des Saarlands Teil I vom 15.Januar 2015.

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