Unterstützung für Unternehmen wegen der Auswirkungen des Coronavirus
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Unterstützung für Unternehmen wegen der Auswirkungen des Coronavirus: Corona-Überbrückungshilfe des Bundes Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Die Überbrückungshilfe wurde verlängert. Für die 2. Phase (Fördermonate September bis Dezember 2020) können Anträge bis zum 31.12.2020 nur über prüfende Dritte wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfergestellt werden. Außerordentliche Wirtschaftshilfen November. Die von den November-Schließungen direkt betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen und indirekt betroffene Unternehmen können eine außerordentliche Wirtschaftshilfe beantragen. Für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Sie werden unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein. Informationen zum Antragsverfahren und den Förderhöhen unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Cor ona-Schutzschild/2020-11-05-faq-ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Investitions- und Förderbank Niedersachsen, NBank, www.nbank.de Niedersachsen-Schnellkredit Seit dem 1. Oktober können freiberuflich Tätige und kleine Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten in Niedersachsen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, den Niedersachsen-Schnellkredit beantragen. Dieser hat den bisherigen Liquiditätskredit abgelöst. Der Darlehenssumme liegt zwischen 10.000 Euro bis 200.000 Euro, maximal jedoch 50 Prozent des Jahresumsatzes 2019. Die Laufzeit beträgt 5, 7 oder 10 Jahre. Abhängig von der Laufzeit sind ein bis zwei tilgungsfreie Jahre vorgesehen. Die Antragstellung erfolgt über das Hausbankverfahren. Informationen unter: www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Niedersachsen- Schnellkredit/index.jsp Neustart Niedersachsen Investition Die Richtlinie Neustart Niedersachsen Investition richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks oder der Automobilwirtschaft, die nach den wirtschaftlichen Einbrüchen durch die Covid-19-Pandemie mit neuen Investitionsvorhaben zu einem Neu-start in Niedersachsen beitragen wollen. Gefördert werden können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Automobilwirtschaft oder des Handwerks die mit Investitionen, die durch Arbeits- und Prozessoptimierungen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Förderfähig sind Investitionsgüter, deren gewöhnliche Nut-zungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 %. Anträge müssen bis zum 30.11.2020 gestellt werden. Informationen unter: https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Neustart- Niedersachsen-Investition/index.jsp Alle Angaben ohne Gewähr - Stand: 27.11.2020 Seite 1
Neustart Niedersachsen Innovation Die Richtlinie Neustart Niedersachsen Innovation richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die von der Covid-19-Pandemie betroffen sind und notwendige Innovationstätigkeiten nicht verschieben wollen. Mit diieser Förderung haben sie die Möglichkeit Unterstützung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu erhalten. Die Förderung soll das wirtschaftliche Risiko reduzieren, um verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Gefördert werden anwendungsnahe niedrigschwellige Entwicklungsvorhaben, verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren, Dienstleistungen mit einem Zuschuss von bis zu 75 %; maximal 800.000 Euro. Anträge müssen bis zum 30.11.2020 gestellt werden. Informationen unter: https://www.nbank.de/Unternehmen/Innovation/Neustart-Niedersachsen- Innovation/index.jsp Innovationsgutscheine Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die von der Covid-19-Pandemie betroffen sind, können mit Innovationsgutscheinen eine Förderung für die Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur erhalten. Ziel der Förderung ist die Entwicklung verbesserter oder neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen durch kleine und mittlere Unternehmen mit Hilfe von Forschungsinfrastrukturen. Gefördert werden Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleister. Die Förderquote beträgt bis zu 80 %, der nicht rückzahlbare Zuschuss liegt bei maximal 30.000,00 Euro. Weitere Informationen unter https://www.nbank.de/Unternehmen/Innovation/Innovationsgutscheine/index.jsp Digitalbonus.Niedersachsen Für kleine und mittlere Unternehmen und kleine freiberufliche Planungsbüros für Investitionen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen und zur Verbesserung der IT-Sicherheit. Zuschuss für kleine Unternehmen bis zu 50 %; für mittlere Unternehmen bis zu 30 % Fördersumme von mindestens 2.500 Euro und maximal 10.000 Euro Informationen unter: www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Digitalbonus.Niedersachsen/index.jsp Entlastung Ausbildungsbetriebe Unternehmen in Niedersachsen, die bestehende Ausbildungsverträge verlängern oder zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen können seit dem 01.11.2020 eine Prämie über das Kundenportal der NBank beantragen. Für die Verlängerung eines Ausbildungsvertrages können 500 Euro und für die Schaffung eines neuen Ausbildungsvertrages können 1.000 Euro beantragt werden. Je Betrieb kann nur einmal eine Prämie für maximal 10 Auszubildende gewährt werden. Förderprogramme des Bundes mit gleicher Zielsetzung sind vorrangig zu beantragen. Achtung: Eine Kombination mit Förderprogrammen des Bundes im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ist nicht zulässig. Weitere Informationen: www.nbank.de/Unternehmen/Ausbildung-Qualifikation/Entlastung- Ausbildungsbetriebe/index.jsp Alle Angaben ohne Gewähr - Stand: 27.11.2020 Seite 2
Einstellung und Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben (Insolvenz- azubis) Die Übernahme und Einstellung von Auszubildenden aus Betrieben, die wegen der Corona- Pandemie insolvent geworden sind oder den Betrieb geschlossen haben, kann bezuschusst werden. Die Fortführung der Ausbildung kann bei einer Mindestvertragslaufzeit von sechs Monaten mit maximal 60 % der förderfähigen Ausgaben bezuschusst werden. Gefördert werden können Unternehmen und Betriebe, (Zusammenschlüsse von) Gebietskörperschaften, Angehörige der Freien Berufe, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen und Verwaltungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts (außer Dienststellen des Landes und des Bundes). Weitere Informationen: www.nbank.de/Unternehmen/Ausbildung-Qualifikation/Förderung-der- Übernahme-von-Insolvenzauszubildenden/index.jsp Förderberatung der NBank, auch zu weiteren Corona-Förderprogrammen, https://www.nbank.de/Blickpunkt/Uebersicht-der-Hilfsprogramme/index-2.jsp und zu den Förderprogrammen MikroSTARTer Niedersachsen-Gründerkredit Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk unter https://www.nbank.de Hotline: Tel. 0511 30031 333 Montag bis Freitag 8.00 - 17.00 Uhr E-Mail: beratung@nbank.de Unterstützung der NBank-Beratungs-Hotline durch: Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum: Tel. 04131 524-0 Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade: Tel. 04141 606-211 KfW-Kredite für Unternehmen (über Hausbank zu beantragen) KfW-Schnellkredit 2020 Neu: Für alle Unternehmen unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten für Unternehmen die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind 100 % Risikoübernahme durch die KfW Kreditbetrag: bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019 pro Unternehmensgruppe, Maximalbetrag abhängig von der Anzahl der Beschäftigten bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung Zinssatz 3,00 % p.a. kann bis zum 31.12.2020 beantragt werden Informationen zu weiteren KfW-Krediten www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Corona-Hilfe/ Tel. 0800 539 9000 Montag - Freitag: 8.00 - 18.00 Uhr Alle Angaben ohne Gewähr - Stand: 27.11.2020 Seite 3
Beantragung von Kurzarbeitergeld Es gelten erleichterte Regelungen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld muss vom Arbeitgeber beantragt werden, zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur. Die erleichterten Regelungen sind bis zum 31.12.2020 gültig. Aktuelle Informationen unter: www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/ Unternehmenshotline der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Niedersachsen Bremen: Tel. 0800 45555 20 Arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Fragen Bundesministerium für Arbeit und Soziales www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html Steuerstundungen Für Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, kann es steuerliche Erleichterungen wie die zinsfreie Steuerstundung und eine Herabsetzung von Vorauszahlungen geben. Anträge sollten bevorzugt via ELSTER www.elster.de gestellt werden. Informationen unter: www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/steuern/antworten-auf- haufig-gestellte-steuerliche-fragen-faqs-im-zusammenhang-mit-dem-corona-virus-186548.html www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01- FAQ_Corona_Steuern.html Informationen zu Bürgschaften des Landes Niedersachsen www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/burgschaften/buergschaften-des-landes- 1447.html www.pwc.de/de/branchen-und-markte/oeffentlicher-sektor/landesbuergschaften- niedersachsen.html www.nbb-hannover.de/ueber-uns/aktuelles/coronavirus/ Änderungen bei der Insolvenzpflicht Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht mit zeitlich begrenzten Regelungen erlassen. Eine Verlängerung bis zum 31.12.2020 wurde beschlossen. Dies gilt nur für Unternehmen, die überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind. Weitere Informationen unter: www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Insolvenzantrag/Corona_Insolvenzantrag_no de.html Sozialversicherungsbeiträge Für Unternehmen können gegebenenfalls Sozialversicherungsbeiträge gestundet werden. Bei Solo-Selbstständigen ist auf Antrag eine Anpassung der Beiträge möglich. Alle Angaben ohne Gewähr - Stand: 27.11.2020 Seite 4
Weitere Förderprogramme „go-digital“ Unterstützung zur Schaffung von Homeoffice-Arbeitsplätzen Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe können finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie kurzfristig Homeoffice-Arbeitsplätze schaffen. Erstattet werden bis zu 50 % der Kosten einer unterstützenden Beratung durch ein vom BMWi autorisiertes Beratungsunternehmen. Das Förderprogramm des BMWi sieht hierfür ein spezielles, schnelles und unbürokratisches Verfahren vor: www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/go-digital.html Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ Das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" sieht verschiedene Unterstützungsangebote in Form von Zuschüssen für kleine und mittlere Ausbildungsbetriebe vor. Die einzelnen Maßnahmen zielen darauf ab: Ausbildungskapazitäten zu erhalten durch die Ausbildungsprämie bzw. zusätzliche zu schaffen durch die Ausbildungsprämie plus Kurzarbeit für Auszubildende zu vermeiden durch einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung Übernahmen von Auszubildenden bei Insolvenzen zu fördern durch eine Übernahmeprämie Die Anträge werden bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt, Informationen unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze- sichern Förderung unternehmerischen Know-hows Die Sonderförderung für Unternehmen in der Corona-Krise mit einer 100 % -igen Förderung aus dem Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows" ist ausgeschöpft. Anträge für Unternehmensberatungen nach dem regulären Förderprogramm können über das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle BAFA gestellt werden. Gefördert werden allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie spezielle Beratungen um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen. www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensbe ratung/unternehmensberatung_node.html NEUSTART KULTUR Das Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR ist am 31.10.2020 ausgelaufen. Allgemeine Informationen für Unternehmen IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum https://www.stade.ihk24.de/ Beratung: Tel 04141 524-0 E-Mail: info@stade.ihk.de Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade www.hwk-bls.de/artikel/corona-krise-22,0,1226.html Beratung: Tel. 04141 6062-47 E-Mail: corona@hwk-bls.de Alle Angaben ohne Gewähr - Stand: 27.11.2020 Seite 5
Landwirtschaftskammer Niedersachsen www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/7/nav/1095/article/35344.html Land Niedersachsen www.niedersachsen.de/Coronavirus Hotline der Niedersächsischen Landesregierung Tel. 0511 120-6000 Montag - Freitag: 8.00 - 18.00 Uhr Samstag 10.00 - 15.00 Uhr Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Liste mit Kontaktpersonen und Unterstützungsmöglichkeiten: www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/informationen-zu-den-auswirkungen-des- coronavirus-185950.html E-Mail: mw-corona@mw.niedersachsen.de Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Informationen und Unterstützung für Unternehmen: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/aktuelles.html Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus: Tel. 030 18615 15158 Montag - Freitag 9.00 - 17.00 Uhr Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft https://www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faq-corona-virus/FAQ-corona-virus_List.html Soziale Dienstleister/Betriebe Für diese Betriebe gilt bis zum 31.12.2020 das Sozialdienstleister-Entschädigungsgesetz SOdEG. Weitere Informationen unter: http://www.arbeitsagentur.de/institutionen/sodeg- sozialdienstleister-einsatzgesetz Förderdatenbank Bund, Länder und EU www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html Künstlersozialkasse Für Selbstständige mit künstlerischen oder publizistischen Tätigkeiten www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/meldungen.html Alle Angaben ohne Gewähr - Stand: 27.11.2020 Seite 6
Informationen für Betriebe in der Tourismusbranche Land Niederachsen Hinweise für Reisende in Niedersachsen unter: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/hinweise-fur-reisende-185450.html Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe Das Förderprogramm richtet sich Unternehmen des Gaststättengewerbes im Sinne des §1 NGastG, die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind und gilt für Investitionen, die einer nachhaltigen Betriebsführung in ökologischer, ökonomischer und/oder sozialer Hinsicht dienen oder Investitionen, die bestehende Arbeitsprozesse optimieren und damit Arbeitsplätze und/oder den Weiterbetrieb des Unternehmens sichern Investitionsgüter, deren gewöhnliche Nutzungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt Der Zuschuss kann bis zu 80 % betragen, die Förderhöhe beträgt mindestens 5.000 Euro und maximal 100.000 Euro. Weitere Informationen zum Förderprogramm unter: www.nbank.de/Unternehmen/Existenzgr%C3%BCndung/Niedrigschwellige- Investitionsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-das-Gastst%C3%A4ttengewerbe/index.jsp Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen e.V. Informationen für Mitglieder: www.dehoga-niedersachsen.de www.dehoga-corona.de/ TourismusMarketing Niedersachsen (TMN) https://nds.tourismusnetzwerk.info/inhalte/aktuelles-zum-coronavirus-covid-19/ Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes www.corona-navigator.de Deutscher Tourismusverband e. V. www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus Alle Angaben ohne Gewähr - Stand: 27.11.2020 Seite 7
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