Unterstützung für Unternehmen wegen der Auswirkungen des Coronavirus

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Unterstützung für Unternehmen wegen der Auswirkungen
des Coronavirus:
Corona-Überbrückungshilfe des Bundes
Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische
Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen.

Die Überbrückungshilfe wurde verlängert. Für die 2. Phase (Fördermonate September bis
Dezember 2020) können Anträge bis zum 31.12.2020 nur über prüfende Dritte wie
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfergestellt werden.

Außerordentliche Wirtschaftshilfen November.
Die von den November-Schließungen direkt betroffenen Unternehmen, Betriebe,
Selbständige, Vereine und Einrichtungen und indirekt betroffene Unternehmen können eine
außerordentliche Wirtschaftshilfe beantragen.
Für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht
zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Sie werden unter besonderen
Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein.

Informationen zum Antragsverfahren und den Förderhöhen unter:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Cor
ona-Schutzschild/2020-11-05-faq-ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Investitions- und Förderbank Niedersachsen, NBank, www.nbank.de
Niedersachsen-Schnellkredit
Seit dem 1. Oktober können freiberuflich Tätige und kleine Unternehmen mit bis zu zehn
Beschäftigten in Niedersachsen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in
vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, den Niedersachsen-Schnellkredit
beantragen. Dieser hat den bisherigen Liquiditätskredit abgelöst. Der Darlehenssumme liegt
zwischen 10.000 Euro bis 200.000 Euro, maximal jedoch 50 Prozent des Jahresumsatzes
2019. Die Laufzeit beträgt 5, 7 oder 10 Jahre. Abhängig von der Laufzeit sind ein bis zwei
tilgungsfreie Jahre vorgesehen. Die Antragstellung erfolgt über das Hausbankverfahren.
Informationen unter: www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Niedersachsen-
Schnellkredit/index.jsp

Neustart Niedersachsen Investition
Die Richtlinie Neustart Niedersachsen Investition richtet sich an Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks oder der Automobilwirtschaft, die nach den
wirtschaftlichen Einbrüchen durch die Covid-19-Pandemie mit neuen Investitionsvorhaben zu
einem Neu-start in Niedersachsen beitragen wollen. Gefördert werden können Unternehmen
der gewerblichen Wirtschaft, der Automobilwirtschaft oder des Handwerks die mit Investitionen,
die durch Arbeits- und Prozessoptimierungen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Förderfähig sind Investitionsgüter, deren gewöhnliche Nut-zungsdauer mindestens fünf Jahre
beträgt. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 %.
Anträge müssen bis zum 30.11.2020 gestellt werden.

Informationen unter: https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Neustart-
Niedersachsen-Investition/index.jsp

                                                        Alle Angaben ohne Gewähr - Stand: 27.11.2020
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Neustart Niedersachsen Innovation
Die Richtlinie Neustart Niedersachsen Innovation richtet sich an Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft, die von der Covid-19-Pandemie betroffen sind und notwendige
Innovationstätigkeiten nicht verschieben wollen. Mit diieser Förderung haben sie die
Möglichkeit Unterstützung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu erhalten.
Die Förderung soll das wirtschaftliche Risiko reduzieren, um verbesserte oder neue Produkte,
Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.
Gefördert werden anwendungsnahe niedrigschwellige Entwicklungsvorhaben, verbesserte oder
neue Produkte, Produktionsverfahren, Dienstleistungen mit einem Zuschuss von bis zu 75 %;
maximal 800.000 Euro.
Anträge müssen bis zum 30.11.2020 gestellt werden.

Informationen unter: https://www.nbank.de/Unternehmen/Innovation/Neustart-Niedersachsen-
Innovation/index.jsp

Innovationsgutscheine
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die von der Covid-19-Pandemie
betroffen sind, können mit Innovationsgutscheinen eine Förderung für die Inanspruchnahme
von Forschungsinfrastruktur erhalten.
Ziel der Förderung ist die Entwicklung verbesserter oder neuer Produkte, Produktionsverfahren
oder Dienstleistungen durch kleine und mittlere Unternehmen mit Hilfe von
Forschungsinfrastrukturen. Gefördert werden Leistungen externer Forschungs- und
Entwicklungsdienstleister. Die Förderquote beträgt bis zu 80 %, der nicht rückzahlbare
Zuschuss liegt bei maximal 30.000,00 Euro.
Weitere Informationen unter
https://www.nbank.de/Unternehmen/Innovation/Innovationsgutscheine/index.jsp

Digitalbonus.Niedersachsen
Für kleine und mittlere Unternehmen und kleine freiberufliche Planungsbüros für Investitionen
zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen und zur Verbesserung der
IT-Sicherheit.
    Zuschuss für kleine Unternehmen bis zu 50 %; für mittlere Unternehmen bis zu 30 %
    Fördersumme von mindestens 2.500 Euro und maximal 10.000 Euro

Informationen unter:
www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Digitalbonus.Niedersachsen/index.jsp

Entlastung Ausbildungsbetriebe
Unternehmen in Niedersachsen, die bestehende Ausbildungsverträge verlängern oder
zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen können seit dem 01.11.2020 eine Prämie über das
Kundenportal der NBank beantragen.
Für die Verlängerung eines Ausbildungsvertrages können 500 Euro und für die Schaffung
eines neuen Ausbildungsvertrages können 1.000 Euro beantragt werden. Je Betrieb kann nur
einmal eine Prämie für maximal 10 Auszubildende gewährt werden. Förderprogramme des
Bundes mit gleicher Zielsetzung sind vorrangig zu beantragen.
Achtung: Eine Kombination mit Förderprogrammen des Bundes im Zusammenhang mit der
Covid-19-Pandemie ist nicht zulässig.
Weitere Informationen: www.nbank.de/Unternehmen/Ausbildung-Qualifikation/Entlastung-
Ausbildungsbetriebe/index.jsp

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Einstellung und Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben (Insolvenz-
azubis)
Die Übernahme und Einstellung von Auszubildenden aus Betrieben, die wegen der Corona-
Pandemie insolvent geworden sind oder den Betrieb geschlossen haben, kann bezuschusst
werden. Die Fortführung der Ausbildung kann bei einer Mindestvertragslaufzeit von sechs
Monaten mit maximal 60 % der förderfähigen Ausgaben bezuschusst werden. Gefördert
werden können Unternehmen und Betriebe, (Zusammenschlüsse von) Gebietskörperschaften,
Angehörige der Freien Berufe, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen und
Verwaltungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts (außer Dienststellen des Landes
und des Bundes).
Weitere Informationen: www.nbank.de/Unternehmen/Ausbildung-Qualifikation/Förderung-der-
Übernahme-von-Insolvenzauszubildenden/index.jsp

Förderberatung der NBank, auch zu weiteren Corona-Förderprogrammen,
https://www.nbank.de/Blickpunkt/Uebersicht-der-Hilfsprogramme/index-2.jsp

und zu den Förderprogrammen
 MikroSTARTer
 Niedersachsen-Gründerkredit
 Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk
unter https://www.nbank.de

Hotline:           Tel. 0511 30031 333
Montag bis Freitag 8.00 - 17.00 Uhr
E-Mail: beratung@nbank.de

Unterstützung der NBank-Beratungs-Hotline durch:
Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum:         Tel. 04131 524-0
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade:                        Tel. 04141 606-211

KfW-Kredite für Unternehmen (über Hausbank zu beantragen)

KfW-Schnellkredit 2020
Neu: Für alle Unternehmen unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten
 Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
 für Unternehmen die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
 100 % Risikoübernahme durch die KfW
 Kreditbetrag: bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019 pro Unternehmensgruppe,
   Maximalbetrag abhängig von der Anzahl der Beschäftigten
 bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung
 Zinssatz 3,00 % p.a.
 kann bis zum 31.12.2020 beantragt werden

Informationen zu weiteren KfW-Krediten
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Corona-Hilfe/
Tel.               0800 539 9000
Montag - Freitag: 8.00 - 18.00 Uhr

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Beantragung von Kurzarbeitergeld
Es gelten erleichterte Regelungen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld.
Das Kurzarbeitergeld muss vom Arbeitgeber beantragt werden, zuständig ist die örtliche
Arbeitsagentur. Die erleichterten Regelungen sind bis zum 31.12.2020 gültig.
Aktuelle Informationen unter:
www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/

Unternehmenshotline der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Niedersachsen Bremen:
Tel. 0800 45555 20

Arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Fragen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html

Steuerstundungen
Für Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, kann es steuerliche
Erleichterungen wie die zinsfreie Steuerstundung und eine Herabsetzung von
Vorauszahlungen geben.

Anträge sollten bevorzugt via ELSTER www.elster.de gestellt werden.
Informationen unter: www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/steuern/antworten-auf-
haufig-gestellte-steuerliche-fragen-faqs-im-zusammenhang-mit-dem-corona-virus-186548.html

www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-
FAQ_Corona_Steuern.html

Informationen zu Bürgschaften des Landes Niedersachsen
www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/burgschaften/buergschaften-des-landes-
1447.html

www.pwc.de/de/branchen-und-markte/oeffentlicher-sektor/landesbuergschaften-
niedersachsen.html

www.nbb-hannover.de/ueber-uns/aktuelles/coronavirus/

Änderungen bei der Insolvenzpflicht
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat das Gesetz zur Abmilderung
der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht mit zeitlich
begrenzten Regelungen erlassen. Eine Verlängerung bis zum 31.12.2020 wurde beschlossen.
Dies gilt nur für Unternehmen, die überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind.
Weitere Informationen unter:
www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Insolvenzantrag/Corona_Insolvenzantrag_no
de.html

Sozialversicherungsbeiträge
Für Unternehmen können gegebenenfalls Sozialversicherungsbeiträge gestundet werden. Bei
Solo-Selbstständigen ist auf Antrag eine Anpassung der Beiträge möglich.

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Weitere Förderprogramme
„go-digital“ Unterstützung zur Schaffung von Homeoffice-Arbeitsplätzen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe können finanzielle
Unterstützung erhalten, wenn sie kurzfristig Homeoffice-Arbeitsplätze schaffen. Erstattet
werden bis zu 50 % der Kosten einer unterstützenden Beratung durch ein vom BMWi
autorisiertes Beratungsunternehmen. Das Förderprogramm des BMWi sieht hierfür ein
spezielles, schnelles und unbürokratisches Verfahren vor:
www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/go-digital.html

Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" sieht verschiedene
Unterstützungsangebote in Form von Zuschüssen für kleine und mittlere Ausbildungsbetriebe
vor. Die einzelnen Maßnahmen zielen darauf ab:
 Ausbildungskapazitäten zu erhalten durch die Ausbildungsprämie bzw. zusätzliche zu
    schaffen durch die Ausbildungsprämie plus
 Kurzarbeit für Auszubildende zu vermeiden durch einen Zuschuss zur
    Ausbildungsvergütung
 Übernahmen von Auszubildenden bei Insolvenzen zu fördern durch eine Übernahmeprämie

Die Anträge werden bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt, Informationen unter:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-
sichern

Förderung unternehmerischen Know-hows
Die Sonderförderung für Unternehmen in der Corona-Krise mit einer 100 % -igen Förderung
aus dem Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows" ist ausgeschöpft.
Anträge für Unternehmensberatungen nach dem regulären Förderprogramm können über das
Bundesamt für Ausfuhrkontrolle BAFA gestellt werden.
Gefördert werden allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen
und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie spezielle Beratungen um
strukturellen Ungleichheiten zu begegnen.
www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensbe
ratung/unternehmensberatung_node.html

NEUSTART KULTUR
Das Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR ist am 31.10.2020 ausgelaufen.

Allgemeine Informationen für Unternehmen

IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum
https://www.stade.ihk24.de/
Beratung:     Tel 04141 524-0
E-Mail:       info@stade.ihk.de

Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
www.hwk-bls.de/artikel/corona-krise-22,0,1226.html
Beratung:    Tel. 04141 6062-47
E-Mail:      corona@hwk-bls.de

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Landwirtschaftskammer Niedersachsen
www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/7/nav/1095/article/35344.html

Land Niedersachsen
www.niedersachsen.de/Coronavirus
Hotline der Niedersächsischen Landesregierung
Tel. 0511 120-6000
Montag - Freitag: 8.00 - 18.00 Uhr
Samstag             10.00 - 15.00 Uhr

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Liste mit Kontaktpersonen und Unterstützungsmöglichkeiten:
www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/informationen-zu-den-auswirkungen-des-
coronavirus-185950.html

E-Mail: mw-corona@mw.niedersachsen.de

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Informationen und Unterstützung für Unternehmen:
www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/aktuelles.html
Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum
Coronavirus:
Tel.               030 18615 15158
Montag - Freitag   9.00 - 17.00 Uhr

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
https://www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faq-corona-virus/FAQ-corona-virus_List.html

Soziale Dienstleister/Betriebe
Für diese Betriebe gilt bis zum 31.12.2020 das Sozialdienstleister-Entschädigungsgesetz
SOdEG.
Weitere Informationen unter: http://www.arbeitsagentur.de/institutionen/sodeg-
sozialdienstleister-einsatzgesetz

Förderdatenbank Bund, Länder und EU
www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html

Künstlersozialkasse
Für Selbstständige mit künstlerischen oder publizistischen Tätigkeiten
www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/meldungen.html

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Informationen für Betriebe in der Tourismusbranche

Land Niederachsen
Hinweise für Reisende in Niedersachsen unter:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/hinweise-fur-reisende-185450.html

Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe
Das Förderprogramm richtet sich Unternehmen des Gaststättengewerbes im Sinne des §1
NGastG, die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind und gilt für
    Investitionen, die einer nachhaltigen Betriebsführung in ökologischer, ökonomischer
       und/oder sozialer Hinsicht dienen oder
    Investitionen, die bestehende Arbeitsprozesse optimieren und damit Arbeitsplätze
       und/oder den Weiterbetrieb des Unternehmens sichern
    Investitionsgüter, deren gewöhnliche Nutzungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt
Der Zuschuss kann bis zu 80 % betragen, die Förderhöhe beträgt mindestens 5.000 Euro und
maximal 100.000 Euro.

Weitere Informationen zum Förderprogramm unter:
www.nbank.de/Unternehmen/Existenzgr%C3%BCndung/Niedrigschwellige-
Investitionsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-das-Gastst%C3%A4ttengewerbe/index.jsp

Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen e.V.
Informationen für Mitglieder: www.dehoga-niedersachsen.de
www.dehoga-corona.de/

TourismusMarketing Niedersachsen (TMN)
https://nds.tourismusnetzwerk.info/inhalte/aktuelles-zum-coronavirus-covid-19/

Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes
www.corona-navigator.de

Deutscher Tourismusverband e. V.
www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus

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