KULAP, GAK, NALAP & ENL: Überblick zum aktuellen Stand und Ausblick bei der Naturschutzförderung in Thüringen
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Rubrik KULAP, GAK, NALAP & ENL: Überblick zum aktuellen Stand und Ausblick bei der Naturschutzförderung in Thüringen Seminar der TLUG in Weimar am 22.02.2017 Dr. Helmut Laußmann TMUEN, Ref. 45 (Naturschutzrecht, Landschafts- spflege, Naturschutzförderung)
Rubrik KULAP Maßnahmenübersicht Aktueller Stand der Bewilligungen Neuerungen ab 2017, u.a. neue Maßnahme G7
Rubrik KULAP 2014 Art. 28 und 29 der VO (EU) Nr. 1305/2013 Teil A Teil Ö Teil G Teil T (ACKER) (ÖKO (GRÜNLAND) (TIERE) LANDBAU) • G1 artenreiches Grünland • A11/V11 Artenreiche − G11 - 6 Kennarten (240 €/ha) Fruchtfolgen (90/70€/ha) • Ö1 Einführung − G12 - 4 Kennarten (180 €/ha) • T vom • A12 Artenreiche Fruchtfolgen in (280 €/ha AL/GL) • G2 Biotopgrünland (Grundstufe) Aussterben (950 €/ha Dauer- und bedrohte Verbindung mit Ökolandbau (55 Baumschulkulturen) außerhalb von Schutzgebieten €/ha) (590 €/ha Gemüsebau) − G21 Weide mit Rindern/Pferden und/oder einheimische • A2 Reduzierung N-Austrag Schafen/Ziegen (275 €/ha) Nutztierrassen − G22 Mahd (285 €/ha) (200 €/GVE) (N-Salden) (70 €/ha) • Ö2 Beibehaltung (210 • G3 Biotopgrünland Erschwernisstufe) • A3 Betrieblicher Erosionsschutz €/ha AL/GL) (60 €/ha) (750 €/ha Dauer- und außerhalb von Schutzgebieten Baumschulkulturen) − G31 Weide mit Rindern/Pferden und/oder • A4 Naturbetonte Schafen/Ziegen (345 €/ha) (360 €/ha Gemüsebau) Strukturelemente − G32 Mahd (375 €/ha) − A411/V411 Blühstreifen (720/340 €/ha) − G33 Hüteschafhaltung (SchafeZiegen) (400 €/ha) − A412/V412 mehrj. Blühstreifen • G4 Biotopgrünland (Grundstufe) (680/300 €/ha) innerhalb von Schutzgebieten − A421/V421 Blühstreifen in Kulissen − G41 Weide mit Rindern/Pferden und/oder (865/485 €/ha) Schafen/Ziegen (300 €/ha) − A422/V422 mehrj. Blühstreifen in − G42 Mahd (325 €/ha) Kulissen (800/420 €/ha) • G5 Biotopgrünland (Erschwernisstufe) − A423/V423 Schonstreifen (560/180 innerhalb von Schutzgebieten €/ha) − G51 Weide mit Rindern/Pferden und/oder Schafen/Ziegen (365 €/ha) − A424/Ackerrandstreifen (840/€/ha) − G52 Mahd (395 €/ha) − A425/V425 Gewässer- − G53 Hüteschafhaltung(Schafe/Ziegen) (420 €/ha) /Erosionsschutzsteifen (660/280 €/ha) • G6 Offenlandhaltung • A5 Nutzung des Ackerlandes als (spezielle Mahd-/ Weideregime auf nicht DZ-fähigen Grünland (460 €/ha) Flächen) (445 €/ha) • A6 Rotmilanschutz (225 €/ha) • G7 Dauerhafte Umwandlung Al in GL (neu) (1.600 €/ha) 2 V-Maßnahmen sind kombinierbar mit Ökologischen Vorrangflächen der Greening-Verpflichtung bei Direktzahlungen
Rubrik KULAP – Antragstellung 2016 Rückblick Antragsverfahren 2016 ohne A1, G1 und A6 Neubewilligungen für Naturschutzmaßnahmen von ca. 1.000 ha darunter ca. 120 ha Blüh- und Schonstreifen Alle beantragten Naturschutzmaßnahmen konnten bewilligt werden
Rubrik KULAP Stand der Bewilligung (Januar 2017) Bewilligung Neubewillig- bis einschl. ung 2016 Bewilligung Naturschutzmaßnahme 2015 (ha) (ha) gesamt (ha) A421/A422 Blühstreifen in Kulisse 357 101 458 A423 Schonstreifen 56 22 78 A424 Ackerrandstreifen 107 1 108 A6 - Rotmilanschutz 27 nicht angeb. 27 G2 Biotopgrünland Basis 10.513 253 10.766 G3 Biotopgrünland mit Erschwernis 29.737 538 30.275 G4 Biotopgrünland in SG Basis 1.491 41 1.532 G5 Biotopgrünland in SG mit Erschwernis 4.830 49 4.879 G6 Offenhaltung 317 30 347 G7 Dauerhafte Umwandlung AL in GL nicht angeboten Summe Naturschutz 47.435 1.035 48.470
Rubrik KULAP – Neuerungen ab 2017 Förderrichtlinie KULAP wurde überarbeitet (in Kürze Veröffentlichung im ThürStAnz vorgesehen) 3 wesentliche Neuerungen bei Maßnahmen des Naturschutzes: – Neue Maßnahme G7 – Einführung eines Ausnahmetatbestandes „Mechanische Bekämpfung von Neophyten und Problemunkräuter auf Biotopgrünland“ – Förderung ganzer Ackerflächen bei der Maßnahme A424 (Ackerrandstreifen)
Rubrik KULAP – Neuerungen 2017 Maßnahme G7: Dauerhafte Umwandlung von AL in GL 1. Fördergegenstand Ackerflächen (Nettoackerfläche ohne Landschaftselemente) in Wiesenbrüter-, Überschwemmungs- oder sonstigen sensiblen Gebieten (gemäß Gebietskulisse; u.a. Grünes Band) Dauerhafte Umwandlung der Ackerflächen in Dauergrünland aus Gründen des Klima-, Wasser-, Boden- oder Naturschutzes
Rubrik KULAP – Neuerungen 2017 Maßnahme G7: Dauerhafte Umwandlung von AL in GL 2. Antragsvoraussetzungen Kulissenbezug der Fläche bei Antragstellung. Mindestgröße der Förderfläche von 0,3 Hektar. Eigentumsnachweis oder sofern sich die zur Förderung beantragten Flächen nicht im Eigentum des Antragstellers befinden, Eigentumsnachweis und schriftliche Einverständniserklärung des Flächeneigentümers (Formular) ungeachtet der Person des Pächters zur dauerhaften Umwandlung von Ackerflächen in Dauergrünland. Abweichend zur generellen Regelung gilt im Jahr 2017: Eigentumsnachweise und Einverständniserklärungen können nachträglich bis 1.10.2017 eingereicht werden. Brache als Vorkultur ausgeschlossen. Abgabe einer Erklärung des Antragstellers, dass dieser bei Rückumwandlung des Dauergrünlandes in Ackerland auch nach Ablauf des maßgeblichen fünfjährigen KULAP- Verpflichtungszeitraumes zur Rückzahlung der für den gesamten Förderzeitraum gewährten Zuwendungen verpflichtet ist.
Rubrik KULAP – Neuerungen 2017 Maßnahme G7: Dauerhafte Umwandlung von AL in GL 3. Zuwendungsvoraussetzungen Dauerhafte Umwandlung von Ackerflächen in Dauergrünland durch Ansaat des Dauergrünlandes mit einer besonders umweltfreundlichen und standortgeeigneten Saatgutmischung gemäß Anlage 7 der Förderrichtlinie oder von der UNB bestätigter Durchführung einer Mahdgutübertragung von geeigneten Spenderflächen. Gewährleistung des Ansaaterfolges bis spätestens zum 31. Mai des ersten Verpflichtungsjahres (Achtung: bei Option Mahdgutübertragung ist diese vor Verpflichtungsbeginn durchzuführen). Verzicht auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Beibehaltung des Grünlandbestandes für die Dauer des Verpflichtungszeitraums. Verzicht auf eine wendende oder lockernde Bodenbearbeitung bei der Grünlanderneuerung. Mindestens einmal jährlich Nutzung des Grünlandbestandes durch Mahd oder Beweidung oder als Mähweide. Für die Verpflichtungsflächen: Führung der Thüringer Grünlandschlagkarte.
Rubrik KULAP – Neuerungen 2017 Maßnahme G7: Dauerhafte Umwandlung von AL in GL Thüringer Saatgutmischungen für dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland (vgl. Förderrichtlinie KULAP, Anlage 7) Unterscheidung von für feucht-frischen und mager-trockenen Standorten Tabellen von Gras- und Kräuterarten, aus denen Auswahl erfolgt. Saatgutmischung besteht aus jeweils mind. 5 standortgeeignete Gras- und Kräuterarten Pro Grasart mindestens 5 bis maximal 30 Gewichtsprozent (bei mehr als 8 Grasarten: mindestens 3 Gewichtsprozent) Pro Kräuterart mind. 2 Prozent pro Art. Hierbei bezieht sich der Mengenanteil auf die Anzahl der Samen der Mischung. Die Menge der Samen kann mittels des Tausendkorngewichtes in Gewichtsprozent umgerechnet werden.
Rubrik KULAP – Neuerungen 2017 Maßnahme G7: Dauerhafte Umwandlung von AL in GL Fachliche Auswahlkriterien 1. Priorität: Wiesenbrütergebiete 2. Priorität: Überschwemmungsgebiete 3. Priorität: Sonstige Gebiete Höhe der Zuwendung: 1.600 €/ha Sonstige Bestimmungen Mit Beginn des Verpflichtungszeitraumes wird die Fläche als Dauergrünland eingestuft. Die Förderfläche darf auch nach Ablauf des Verpflichtungszeitraumes nicht mehr in Ackerland umgewandelt werden.
Rubrik KULAP – Neuerungen 2017 Neophyten und Problemunkräuter auf Biotopgrünland Einführung des Ausnahmetatbestandes „Mechanische Bekämpfung von invasiven Neophyten und Problemunkräutern auf Biotopgrünland“ (Maßnahmen G2 bis G5). Damit Möglichkeit, fallweise auch während der Bewirtschaftungsruhe Neophyten und Problemunkräuter mechanisch zu bekämpfen. Ausnahmeanträge (mit Genehmigung UNB) sind spätestens gemeinsam mit den Sammelantrag bis Mitte Mai des betreffenden Jahres zu stellen.
Rubrik KULAP – Neuerungen 2017 Maßnahme A424 - Ackerrandstreifen Bei der Förderung von Ackerrandstreifen (A424) können nunmehr ganze Ackerflächen bis 4 ha gefördert werden. Die bisherige Auslegung ermöglichte nur maximal eine Förderung der halben Ackerfläche. Nach erfolgreicher Abstimmung mit dem BMEL ist diese fachlich unbefriedigende Vorgabe nun entfallen. Nunmehr können hochwertige Ackerflächen für den Ackerwildkrautschutz vollständig in die A424-Förderung aufgenommen werden, solange die Ackerfläche nicht größer als 4 ha ist. Acker-Rittersporn; aus: Thomé O. (1885): ''Flora von Deutschland, Österreich und der Schweiz''
Rubrik KULAP – Neuerungen 2017 Sonstige Hinweise A1 (Artenreiche Fruchtfolge) kann auch 2017 nicht beantragt werden Beantragung auch von G1 (Artenreiches Grünland) und A6 (Rotmilanschutz) 2017 möglich Aufstockung der Fördermittel für KULAP erfolgt. Recht gute Mittelausstattung für Naturschutzmaßnahmen. Verbesserte Mittelausstattung für G1; Auswahlverfahren bei G1 wurde geändert: – Bisher G11 (6 Kennarten) vor G12 (4 Kennarten) – Ab 2017 neue Prioritätenfolge (Details: siehe Förderrichtlinie KULAP): Ökobetriebe, dann schafhaltende Betriebe, andere Betriebe mit RGV, andere tierhaltende Betriebe, sonstige Betriebe (innerhalb der Priorität: G11 vor G12; hoher Grünlandanteil vor niedrigen Grünlandanteil)
Rubrik GAK – Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz Bund beteiligt sich an Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz Bislang: u.a. Kofinanzierung des Bundes bei Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft, Flurneuordnung, Forst und Gewässer-/Hochwasserschutz Neu ab 2017: Kofinanzierung unter bestimmten Rahmenbedingungen (u.a. Bezug zur Agrarstruktur) auch für Naturschutzmaßnahmen („Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege“) möglich
Rubrik GAK – Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur Und Küstenschutz Auszug aus GAK-Gesetz vom 11.10.2016: § 1 Gemeinschaftsaufgabe (1) Zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes werden als Gemeinschaftsaufgabe im Sinne des Artikels 91a Abs. 1 des Grundgesetzes wahrgenommen: 1. Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft durch a) rationellere Gestaltung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, b) Ausgleich natürlicher Standortnachteile, c) sonstige Maßnahmen, die unter besonderer Berücksichtigung der bäuerlichen Familienbetriebe für die gesamte Land- und Forstwirtschaft bedeutsam sind; 2. Maßnahmen einer markt- und standortangepassten sowie umweltgerechten Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege; 3. O.
Rubrik GAK – Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz Auswirkungen auf die Fördermaßnahmen des Naturschutzes: Förderung von Naturschutzmaßnahmen erst möglich, wenn diese in den sogenannten GAK- Rahmenplan aufgenommen worden sind. Danach Anpassung der vorhandenen Förderrichtlinien des Landes notwendig. GAK-Rahmenplan für 2017 sieht erstmals vor, dass investive Naturschutzmaßnahmen gefördert werden können. Für 2018 ist vorgesehen, dass Vertragsnaturschutzmaßnahmen mit GAK-Mitteln kofinanziert werden können.
Rubrik GAK – Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz Umsetzung in Thüringen: Für 2017 stehen für investive Naturschutzmaßnahmen im NALAP zusätzlich 300 Tsd. € zur Verfügung, damit Stärkung der Projektförderung im NALAP (weitere Aufstockung ab 2018 vorgesehen) Anpassung der Förderrichtlinie NALAP soll im 1. Halbjahr 2017 erfolgen Förderung soll im 2. Halbjahr 2017 beginnen Eckpfeiler für GAK-Mittel im NALAP: • Investive Naturschutzförderung im Offenland (u.a. Erstpflege) • Kleinere Vorhaben (angedacht: max. 50 Tsd. € pro Vorhaben) • Geringer Aufwand für Antragsteller und Verwaltungsaufwand wird angestrebt • Zuwendungsempfängerkreis soll Landwirte einschließen • Geplant: Keine Personalkosten für Projektsteuerung abrechenbar; eventuell Verwendung von Pauschalen
Rubrik NALAP – Naturschutz und Landschaftspflege in Thüringen Rückblick auf 2016: 719 Tsd. € wurden vom TLVwA ausgezahlt Bewilligung Vorjahre Bewilligung Bewilligung Ist (durch VE 2016 zu Lasten Ausgaben Ausgaben Vorjahre) 2016 insg. Bewilligung in in % von in Euro in Euro in Euro % vom Ansatz in Euro Bewilligung 346.767 379.150 725.917 99,99 718.694 99,00
Rubrik NALAP – Naturschutz und Landschaftspflege in Thüringen Mittelausstattung ohne GAK-Mittel für 2017 konstant (ca. 0,7 Mio. € pro Jahr) ab 2. Halbjahr 2017 zusätzlich 0,3 Mio. € für investive Maßnahmen geplant (zzgl. VE für 2018 über 0,1 Mio. €) Änderung der Förderrichtlinie wegen zukünftiger Kofinanzierung GAK Keine wesentliche Änderung der Maßnahme-Inhalte vorgesehen, aber aufgrund höherer finanzieller Spielräume bei investiven Maßnahmen zur Schaffung und Optimierung von Offenlandbiotopen auch Maßnahmen wie z. B. Heckenpflanzung denkbar Zuwendungsempfängerkreis bei investiven Maßnahmen soll zukünftig auch Landwirte einschließen Aufruf für Projekteinreichung Anfang des 2. Halbjahres 2017 vorgesehen. Bsp.: Entbuschung von Magerrasen
Rubrik ENL – Entwicklung von Natur und Landschaft Übersicht zu den bislang bewilligten Vorhaben: 2015: Bewilligung von 4 Vorhaben, darunter Erstellung der Natura 2000-Managementpläne mit zusammen 7 Mio. € 2016: Bewilligung von 33 ENL-Vorhaben mit zusammen 7,7 Mio. €, davon 28 Vorhaben im ELER mit Bewilligung von 5,6 Mio. € 5 Vorhaben im EFRE-Teil mit Bewilligung von 2,1 Mio. € Damit wurden seit Dezember 2015 (erste Bewilligung in der neuen Förderperiode) 37 Vorhaben rund 14,7 Mio. € bewilligt.
Rubrik ENL – Entwicklung von Natur und Landschaft Fördervolumen der in 2016 bewilligten Vorhaben: Fördervolumen Anzahl bis 100 Tsd. € 8 bis 200 Tsd. € 15 bis 400 Tsd. € 5 über 400 Tsd. € 5 Gesamt 33 Darunter lediglich ein Vorhaben mit einem Fördervolumen unter 25 Tsd. € Anhebung der Bagatellgrenze für ENL auf 25 Tsd. € ist vorgesehen.
Rubrik ENL – Entwicklung von Natur und Landschaft Projektbeispiele der in 2016 bewilligten Vorhaben: Teil EFRE: Renaturierung von Bergbächen im Th. Wald / Schutz des Feuersalamanders Fischotterschutz, u.a. Umrüstung von Brücken Management von „Defizitflächen“ (Offenland) im Stadtgebiet Jena Bibermanagement in Thüringen Helm-Azurjungfer-Artenschutzprojekt Sömmerda
Rubrik ENL – Entwicklung von Natur und Landschaft Projektbeispiele der in 2016 bewilligten Vorhaben, Teil ELER: Rotmilanprojekt Mittelthüringen Steinkauzprojekt Thüringer Grabfeld Kranichschutz in der Goldenen Aue: Fütterung, Besucherlenkung, Öffentlichkeitsarbeit Quartiersicherung für das Großes Mausohr (Wiesenmühle) Artenschutzprojekt Rhönquellschnecke Eremitlebensräume Altenburger Land Maßnahmen für gefährdete Pflanzenarten in den Landkreisen NDH und KYF Umsetzung Managementplan: Heideflächen im Hildburghäuser Stadtwald Sanierung NSG Bernshäuser Kutte Freiwilligeneinsatz für Naturschutz- und Landschaftspflegearbeiten (Naturpark) Thüringer Aus- und Weiterbildungsmanagement „Zertifizierter Natur- und Landschaftsführer“ Ausstellung zum Naturpark Thüringer Wald (Aussichtsturm Großer Inselsberg) Fledermauserlebnisgarten Langenwolschendorf Fortführung Weidewonne
Rubrik ENL – Entwicklung von Natur und Landschaft Sonstige Aktivitäten in 2016: WiSo-Partner werden per E-Mail regelmäßig über Neuerungen bei ENL unterrichtet (ENL- Rundbrief) TLUG-Seminar im März 2016 Wegfall der De-minimis-Beschränkung im Sommer 2016 (außer Vorhaben zur In-Wert- Setzung von Produkten der Landschaftspflege) Verbesserung des Beratungsangebotes: Für Projektkonzeption steht Frau Möbius als ENL- Beraterin bei der TAB zur Verfügung (Tel. 0361-7447 486/ sandy.moebius@aufbaubank.de). TAB-Workshop zur ENL-Antragstellung im November 2016
Rubrik Naturschutzförderung in Thüringen: Schlussbetrachtung Mit KULAP, ENL und NALAP liegen für die Naturschutzförderung im Offenland gut abgestimmte Förderprogramme vor. Zuverlässige Förderung des Vertragsnaturschutzes (insbesondere KULAP, Teil Naturschutz) Bislang war Waldarbeiter-Einsatzes für die Pflege von Offenlandbiotopen ein wichtiges Instrument. Zukünftiger Umfang des Waldarbeiter-Einsatzes ist ungewiss. Der Ausbau der investiven Förderung sowohl bei ENL als auch bei NALAP bietet neue Möglichkeiten beim Management von Flächen, die über die Vertragsnaturschutz- maßnahmen (KULAP, Teil Naturschutz und Pflegeverträge im NALAP) nicht abgedeckt werden können. Natura 2000-Stationen als Partner bei der Umsetzung des Managements von Natura 2000-Gebieten Diskussion über EU-Förderperiode ab 2021 beginnt.
Rubrik Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! weitere Infos unter: www.thueringen.de/th8/tmuen/naturschutz/foerderung/
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