KULAP, GAK, NALAP & ENL: Überblick zum aktuellen Stand und Ausblick bei der Naturschutzförderung in Thüringen

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KULAP, GAK, NALAP & ENL: Überblick zum aktuellen Stand und Ausblick bei der Naturschutzförderung in Thüringen
Rubrik

                KULAP, GAK, NALAP & ENL:
     Überblick zum aktuellen Stand und Ausblick bei der
             Naturschutzförderung in Thüringen

Seminar der TLUG in Weimar
am 22.02.2017

Dr. Helmut Laußmann
TMUEN, Ref. 45
(Naturschutzrecht, Landschafts-
spflege, Naturschutzförderung)
KULAP, GAK, NALAP & ENL: Überblick zum aktuellen Stand und Ausblick bei der Naturschutzförderung in Thüringen
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                                       KULAP

         Maßnahmenübersicht
         Aktueller Stand der Bewilligungen
         Neuerungen ab 2017, u.a. neue Maßnahme G7
KULAP, GAK, NALAP & ENL: Überblick zum aktuellen Stand und Ausblick bei der Naturschutzförderung in Thüringen
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  KULAP 2014
  Art. 28 und 29 der VO (EU) Nr. 1305/2013
         Teil A            Teil Ö                                                          Teil G                              Teil T
              (ACKER)                     (ÖKO                                     (GRÜNLAND)                                (TIERE)
                                            LANDBAU)              •    G1 artenreiches Grünland
• A11/V11 Artenreiche                                             −    G11 - 6 Kennarten (240 €/ha)
  Fruchtfolgen (90/70€/ha)                • Ö1 Einführung         −    G12 - 4 Kennarten (180 €/ha)                        • T vom
• A12 Artenreiche Fruchtfolgen in             (280 €/ha AL/GL)    •    G2 Biotopgrünland (Grundstufe)                        Aussterben
                                           (950 €/ha Dauer- und                                                              bedrohte
  Verbindung mit Ökolandbau (55           Baumschulkulturen)              außerhalb von Schutzgebieten
  €/ha)                                   (590 €/ha Gemüsebau)    −    G21    Weide mit Rindern/Pferden und/oder             einheimische
• A2 Reduzierung N-Austrag                                                    Schafen/Ziegen (275 €/ha)                      Nutztierrassen
                                                                  −    G22    Mahd (285 €/ha)                                (200 €/GVE)
  (N-Salden) (70 €/ha)                    • Ö2 Beibehaltung (210
                                                                  •    G3 Biotopgrünland Erschwernisstufe)
• A3 Betrieblicher Erosionsschutz            €/ha AL/GL)
  (60 €/ha)                               (750 €/ha Dauer- und            außerhalb von Schutzgebieten
                                          Baumschulkulturen)      −    G31  Weide mit Rindern/Pferden und/oder
• A4 Naturbetonte                                                           Schafen/Ziegen (345 €/ha)
                                          (360 €/ha Gemüsebau)
  Strukturelemente                                                −    G32 Mahd (375 €/ha)
− A411/V411 Blühstreifen (720/340 €/ha)                           −    G33 Hüteschafhaltung (SchafeZiegen) (400 €/ha)
− A412/V412 mehrj. Blühstreifen                                   •    G4 Biotopgrünland (Grundstufe)
  (680/300 €/ha)                                                          innerhalb von Schutzgebieten
− A421/V421 Blühstreifen in Kulissen                              −    G41    Weide mit Rindern/Pferden und/oder
  (865/485 €/ha)                                                              Schafen/Ziegen (300 €/ha)
− A422/V422 mehrj. Blühstreifen in                                −    G42    Mahd (325 €/ha)

  Kulissen (800/420 €/ha)                                         •     G5 Biotopgrünland (Erschwernisstufe)
− A423/V423 Schonstreifen (560/180                                         innerhalb von Schutzgebieten
  €/ha)                                                           −    G51  Weide mit Rindern/Pferden und/oder
                                                                            Schafen/Ziegen (365 €/ha)
− A424/Ackerrandstreifen (840/€/ha)                               −    G52 Mahd (395 €/ha)
− A425/V425 Gewässer-                                             −    G53 Hüteschafhaltung(Schafe/Ziegen) (420 €/ha)
  /Erosionsschutzsteifen (660/280 €/ha)
                                                                  •    G6 Offenlandhaltung
• A5 Nutzung des Ackerlandes als                                      (spezielle Mahd-/ Weideregime auf nicht DZ-fähigen
  Grünland (460 €/ha)                                                  Flächen) (445 €/ha)
• A6 Rotmilanschutz (225 €/ha)                                    •   G7 Dauerhafte Umwandlung Al in GL
                                                                         (neu) (1.600 €/ha)

                                                                                                                                           2
  V-Maßnahmen sind kombinierbar mit Ökologischen Vorrangflächen der Greening-Verpflichtung bei Direktzahlungen
KULAP, GAK, NALAP & ENL: Überblick zum aktuellen Stand und Ausblick bei der Naturschutzförderung in Thüringen
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                       KULAP – Antragstellung 2016
                               Rückblick

         Antragsverfahren 2016 ohne A1, G1 und A6
         Neubewilligungen für Naturschutzmaßnahmen von ca. 1.000 ha
         darunter ca. 120 ha Blüh- und Schonstreifen
         Alle beantragten Naturschutzmaßnahmen konnten bewilligt werden
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                               KULAP
                  Stand der Bewilligung (Januar 2017)

                                                 Bewilligung Neubewillig-
                                                 bis einschl. ung 2016        Bewilligung
         Naturschutzmaßnahme                     2015 (ha)      (ha)          gesamt (ha)
         A421/A422 Blühstreifen in Kulisse                  357           101           458
         A423 Schonstreifen                                  56            22            78
         A424 Ackerrandstreifen                             107             1           108
         A6 - Rotmilanschutz                                 27 nicht angeb.             27
         G2 Biotopgrünland Basis                         10.513           253        10.766
         G3 Biotopgrünland mit Erschwernis               29.737           538        30.275
         G4 Biotopgrünland in SG Basis                    1.491            41         1.532
         G5 Biotopgrünland in SG mit Erschwernis          4.830            49         4.879
         G6 Offenhaltung                                    317            30           347
         G7 Dauerhafte Umwandlung AL in GL              nicht angeboten
         Summe Naturschutz                              47.435          1.035        48.470
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                       KULAP – Neuerungen ab 2017

    Förderrichtlinie KULAP wurde überarbeitet (in Kürze Veröffentlichung im ThürStAnz vorgesehen)
    3 wesentliche Neuerungen bei Maßnahmen des Naturschutzes:
     – Neue Maßnahme G7
     – Einführung eines Ausnahmetatbestandes „Mechanische Bekämpfung von Neophyten und
        Problemunkräuter auf Biotopgrünland“
     – Förderung ganzer Ackerflächen bei der Maßnahme A424 (Ackerrandstreifen)
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              KULAP – Neuerungen 2017
    Maßnahme G7: Dauerhafte Umwandlung von AL in GL

         1. Fördergegenstand
             Ackerflächen (Nettoackerfläche ohne Landschaftselemente) in Wiesenbrüter-,
             Überschwemmungs- oder sonstigen sensiblen Gebieten (gemäß Gebietskulisse;
             u.a. Grünes Band)
             Dauerhafte Umwandlung der Ackerflächen in Dauergrünland aus Gründen des
             Klima-, Wasser-, Boden- oder Naturschutzes
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              KULAP – Neuerungen 2017
    Maßnahme G7: Dauerhafte Umwandlung von AL in GL
         2. Antragsvoraussetzungen
            Kulissenbezug der Fläche bei Antragstellung.
            Mindestgröße der Förderfläche von 0,3 Hektar.
            Eigentumsnachweis oder sofern sich die zur Förderung beantragten Flächen nicht im
            Eigentum des Antragstellers befinden, Eigentumsnachweis und schriftliche
            Einverständniserklärung des Flächeneigentümers (Formular) ungeachtet der Person des
            Pächters zur dauerhaften Umwandlung von Ackerflächen in Dauergrünland.
            Abweichend zur generellen Regelung gilt im Jahr 2017: Eigentumsnachweise und
            Einverständniserklärungen können nachträglich bis 1.10.2017 eingereicht werden.
            Brache als Vorkultur ausgeschlossen.
            Abgabe einer Erklärung des Antragstellers, dass dieser bei Rückumwandlung des
            Dauergrünlandes in Ackerland auch nach Ablauf des maßgeblichen fünfjährigen KULAP-
            Verpflichtungszeitraumes zur Rückzahlung der für den gesamten Förderzeitraum
            gewährten Zuwendungen verpflichtet ist.
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              KULAP – Neuerungen 2017
    Maßnahme G7: Dauerhafte Umwandlung von AL in GL
    3. Zuwendungsvoraussetzungen
        Dauerhafte Umwandlung von Ackerflächen in Dauergrünland durch Ansaat des
        Dauergrünlandes mit einer besonders umweltfreundlichen und standortgeeigneten
        Saatgutmischung gemäß Anlage 7 der Förderrichtlinie oder von der UNB bestätigter
        Durchführung einer Mahdgutübertragung von geeigneten Spenderflächen.
        Gewährleistung des Ansaaterfolges bis spätestens zum 31. Mai des ersten
        Verpflichtungsjahres (Achtung: bei Option Mahdgutübertragung ist diese vor
        Verpflichtungsbeginn durchzuführen).
        Verzicht auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
        Beibehaltung des Grünlandbestandes für die Dauer des Verpflichtungszeitraums.
        Verzicht auf eine wendende oder lockernde Bodenbearbeitung bei der
        Grünlanderneuerung.
        Mindestens einmal jährlich Nutzung des Grünlandbestandes durch Mahd oder Beweidung
        oder als Mähweide.
        Für die Verpflichtungsflächen: Führung der Thüringer Grünlandschlagkarte.
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              KULAP – Neuerungen 2017
    Maßnahme G7: Dauerhafte Umwandlung von AL in GL

     Thüringer Saatgutmischungen für dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland
     (vgl. Förderrichtlinie KULAP, Anlage 7)

         Unterscheidung von für feucht-frischen und mager-trockenen Standorten
         Tabellen von Gras- und Kräuterarten, aus denen Auswahl erfolgt.
         Saatgutmischung besteht aus jeweils mind. 5 standortgeeignete Gras- und Kräuterarten
         Pro Grasart mindestens 5 bis maximal 30 Gewichtsprozent (bei mehr als 8 Grasarten:
         mindestens 3 Gewichtsprozent)
         Pro Kräuterart mind. 2 Prozent pro Art. Hierbei bezieht sich der Mengenanteil auf die
         Anzahl der Samen der Mischung. Die Menge der Samen kann mittels des
         Tausendkorngewichtes in Gewichtsprozent umgerechnet werden.
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              KULAP – Neuerungen 2017
    Maßnahme G7: Dauerhafte Umwandlung von AL in GL

Fachliche Auswahlkriterien
1. Priorität: Wiesenbrütergebiete
2. Priorität: Überschwemmungsgebiete
3. Priorität: Sonstige Gebiete

Höhe der Zuwendung: 1.600 €/ha

Sonstige Bestimmungen
Mit Beginn des Verpflichtungszeitraumes wird die Fläche als Dauergrünland eingestuft. Die
Förderfläche darf auch nach Ablauf des Verpflichtungszeitraumes nicht mehr in Ackerland
umgewandelt werden.
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                   KULAP – Neuerungen 2017
         Neophyten und Problemunkräuter auf Biotopgrünland

         Einführung des Ausnahmetatbestandes „Mechanische Bekämpfung von invasiven
         Neophyten und Problemunkräutern auf Biotopgrünland“ (Maßnahmen G2 bis G5).
         Damit Möglichkeit, fallweise auch während der Bewirtschaftungsruhe Neophyten
         und Problemunkräuter mechanisch zu bekämpfen.
         Ausnahmeanträge (mit Genehmigung UNB) sind spätestens gemeinsam mit den
         Sammelantrag bis Mitte Mai des betreffenden Jahres zu stellen.
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                     KULAP – Neuerungen 2017
                  Maßnahme A424 - Ackerrandstreifen

Bei der Förderung von Ackerrandstreifen (A424) können
nunmehr ganze Ackerflächen bis 4 ha gefördert werden.

Die bisherige Auslegung ermöglichte nur maximal eine
Förderung der halben Ackerfläche. Nach erfolgreicher
Abstimmung mit dem BMEL ist diese fachlich
unbefriedigende Vorgabe nun entfallen.

Nunmehr können hochwertige Ackerflächen für den
Ackerwildkrautschutz vollständig in die A424-Förderung
aufgenommen werden, solange die Ackerfläche nicht
größer als 4 ha ist.

                                                         Acker-Rittersporn; aus: Thomé O. (1885):
                                                         ''Flora von Deutschland, Österreich und
                                                         der Schweiz''
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                            KULAP – Neuerungen 2017
                               Sonstige Hinweise

         A1 (Artenreiche Fruchtfolge) kann auch 2017 nicht beantragt werden
         Beantragung auch von G1 (Artenreiches Grünland) und A6 (Rotmilanschutz) 2017 möglich
         Aufstockung der Fördermittel für KULAP erfolgt. Recht gute Mittelausstattung für
         Naturschutzmaßnahmen.
         Verbesserte Mittelausstattung für G1; Auswahlverfahren bei G1 wurde geändert:
          – Bisher G11 (6 Kennarten) vor G12 (4 Kennarten)
          – Ab 2017 neue Prioritätenfolge (Details: siehe Förderrichtlinie KULAP): Ökobetriebe,
              dann schafhaltende Betriebe, andere Betriebe mit RGV, andere tierhaltende Betriebe,
              sonstige Betriebe (innerhalb der Priorität: G11 vor G12; hoher Grünlandanteil vor
              niedrigen Grünlandanteil)
Rubrik

           GAK – Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und
                         Küstenschutz

         Bund beteiligt sich an Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz
         Bislang: u.a. Kofinanzierung des Bundes bei Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft,
         Flurneuordnung, Forst und Gewässer-/Hochwasserschutz
         Neu ab 2017: Kofinanzierung unter bestimmten Rahmenbedingungen (u.a. Bezug zur
         Agrarstruktur) auch für Naturschutzmaßnahmen („Vertragsnaturschutz und
         Landschaftspflege“) möglich
Rubrik

         GAK – Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur Und
                       Küstenschutz

   Auszug aus GAK-Gesetz vom 11.10.2016:

   § 1 Gemeinschaftsaufgabe
   (1) Zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes werden als
       Gemeinschaftsaufgabe im Sinne des Artikels 91a Abs. 1 des Grundgesetzes
       wahrgenommen:
   1. Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und
      Forstwirtschaft durch
   a) rationellere Gestaltung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe,
   b) Ausgleich natürlicher Standortnachteile,
   c) sonstige Maßnahmen, die unter besonderer Berücksichtigung der bäuerlichen
   Familienbetriebe für
      die gesamte Land- und Forstwirtschaft bedeutsam sind;
   2. Maßnahmen einer markt- und standortangepassten sowie umweltgerechten
       Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege;
   3. O.
Rubrik

         GAK – Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und
                       Küstenschutz

   Auswirkungen auf die Fördermaßnahmen des Naturschutzes:

   Förderung von Naturschutzmaßnahmen erst möglich, wenn diese in den sogenannten GAK-
   Rahmenplan aufgenommen worden sind. Danach Anpassung der vorhandenen
   Förderrichtlinien des Landes notwendig.

   GAK-Rahmenplan für 2017 sieht erstmals vor, dass investive Naturschutzmaßnahmen
   gefördert werden können.

   Für 2018 ist vorgesehen, dass Vertragsnaturschutzmaßnahmen mit GAK-Mitteln kofinanziert
   werden können.
Rubrik

         GAK – Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und
                       Küstenschutz
    Umsetzung in Thüringen:
       Für 2017 stehen für investive Naturschutzmaßnahmen im NALAP zusätzlich 300 Tsd.
       € zur Verfügung, damit Stärkung der Projektförderung im NALAP (weitere Aufstockung ab
       2018 vorgesehen)
       Anpassung der Förderrichtlinie NALAP soll im 1. Halbjahr 2017 erfolgen
       Förderung soll im 2. Halbjahr 2017 beginnen
       Eckpfeiler für GAK-Mittel im NALAP:
        • Investive Naturschutzförderung im Offenland (u.a. Erstpflege)
        • Kleinere Vorhaben (angedacht: max. 50 Tsd. € pro Vorhaben)
        • Geringer Aufwand für Antragsteller und Verwaltungsaufwand wird angestrebt
        • Zuwendungsempfängerkreis soll Landwirte einschließen
        • Geplant: Keine Personalkosten für Projektsteuerung abrechenbar; eventuell
            Verwendung von Pauschalen
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NALAP – Naturschutz und Landschaftspflege in Thüringen

  Rückblick auf 2016:

  719 Tsd. € wurden vom TLVwA ausgezahlt

  Bewilligung
  Vorjahre         Bewilligung   Bewilligung                Ist
  (durch VE        2016          zu Lasten                  Ausgaben     Ausgaben
  Vorjahre)                      2016 insg.    Bewilligung in            in % von
  in Euro          in Euro       in Euro       % vom Ansatz in Euro      Bewilligung

         346.767     379.150       725.917         99,99       718.694      99,00
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 NALAP – Naturschutz und Landschaftspflege in Thüringen

         Mittelausstattung ohne GAK-Mittel für 2017 konstant (ca. 0,7 Mio. € pro Jahr)
         ab 2. Halbjahr 2017 zusätzlich 0,3 Mio. € für investive Maßnahmen geplant (zzgl. VE für
         2018 über 0,1 Mio. €)
         Änderung der Förderrichtlinie wegen zukünftiger Kofinanzierung GAK
         Keine wesentliche Änderung der Maßnahme-Inhalte vorgesehen, aber aufgrund höherer
         finanzieller Spielräume bei investiven Maßnahmen zur Schaffung und Optimierung von
         Offenlandbiotopen auch Maßnahmen wie z. B. Heckenpflanzung denkbar
         Zuwendungsempfängerkreis bei investiven Maßnahmen soll zukünftig auch Landwirte
         einschließen
         Aufruf für Projekteinreichung Anfang des 2. Halbjahres 2017 vorgesehen.
         Bsp.: Entbuschung von Magerrasen
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           ENL – Entwicklung von Natur und Landschaft

   Übersicht zu den bislang bewilligten Vorhaben:
   2015:
   Bewilligung von 4 Vorhaben, darunter Erstellung der Natura 2000-Managementpläne mit
   zusammen 7 Mio. €

   2016:
   Bewilligung von 33 ENL-Vorhaben mit zusammen 7,7 Mio. €, davon
   28 Vorhaben im ELER mit Bewilligung von 5,6 Mio. €
   5 Vorhaben im EFRE-Teil mit Bewilligung von 2,1 Mio. €

   Damit wurden seit Dezember 2015 (erste Bewilligung in der neuen Förderperiode)
   37 Vorhaben rund 14,7 Mio. € bewilligt.
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             ENL – Entwicklung von Natur und Landschaft

   Fördervolumen der in 2016 bewilligten Vorhaben:

         Fördervolumen               Anzahl

         bis 100 Tsd. €                          8

         bis 200 Tsd. €                         15

         bis 400 Tsd. €                          5

         über 400 Tsd. €                         5

         Gesamt                                 33

   Darunter lediglich ein Vorhaben mit einem Fördervolumen unter 25 Tsd. €
     Anhebung der Bagatellgrenze für ENL auf 25 Tsd. € ist vorgesehen.
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            ENL – Entwicklung von Natur und Landschaft

   Projektbeispiele der in 2016 bewilligten Vorhaben:

   Teil EFRE:
        Renaturierung von Bergbächen im Th. Wald / Schutz des Feuersalamanders
        Fischotterschutz, u.a. Umrüstung von Brücken
        Management von „Defizitflächen“ (Offenland) im Stadtgebiet Jena
        Bibermanagement in Thüringen
        Helm-Azurjungfer-Artenschutzprojekt Sömmerda
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           ENL – Entwicklung von Natur und Landschaft
  Projektbeispiele der in 2016 bewilligten Vorhaben, Teil ELER:
      Rotmilanprojekt Mittelthüringen
      Steinkauzprojekt Thüringer Grabfeld
      Kranichschutz in der Goldenen Aue: Fütterung, Besucherlenkung, Öffentlichkeitsarbeit
      Quartiersicherung für das Großes Mausohr (Wiesenmühle)
      Artenschutzprojekt Rhönquellschnecke
      Eremitlebensräume Altenburger Land
      Maßnahmen für gefährdete Pflanzenarten in den Landkreisen NDH und KYF
      Umsetzung Managementplan: Heideflächen im Hildburghäuser Stadtwald
      Sanierung NSG Bernshäuser Kutte
      Freiwilligeneinsatz für Naturschutz- und Landschaftspflegearbeiten (Naturpark)
      Thüringer Aus- und Weiterbildungsmanagement „Zertifizierter Natur- und Landschaftsführer“
      Ausstellung zum Naturpark Thüringer Wald (Aussichtsturm Großer Inselsberg)
      Fledermauserlebnisgarten Langenwolschendorf
      Fortführung Weidewonne
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              ENL – Entwicklung von Natur und Landschaft
  Sonstige Aktivitäten in 2016:

         WiSo-Partner werden per E-Mail regelmäßig über Neuerungen bei ENL unterrichtet (ENL-
         Rundbrief)
         TLUG-Seminar im März 2016
         Wegfall der De-minimis-Beschränkung im Sommer 2016 (außer Vorhaben zur In-Wert-
         Setzung von Produkten der Landschaftspflege)
         Verbesserung des Beratungsangebotes: Für Projektkonzeption steht Frau Möbius als ENL-
         Beraterin bei der TAB zur Verfügung (Tel. 0361-7447 486/ sandy.moebius@aufbaubank.de).
         TAB-Workshop zur ENL-Antragstellung im November 2016
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   Naturschutzförderung in Thüringen: Schlussbetrachtung

         Mit KULAP, ENL und NALAP liegen für die Naturschutzförderung im Offenland gut
         abgestimmte Förderprogramme vor.
         Zuverlässige Förderung des Vertragsnaturschutzes (insbesondere KULAP, Teil
         Naturschutz)
         Bislang war Waldarbeiter-Einsatzes für die Pflege von Offenlandbiotopen ein wichtiges
         Instrument. Zukünftiger Umfang des Waldarbeiter-Einsatzes ist ungewiss.
         Der Ausbau der investiven Förderung sowohl bei ENL als auch bei NALAP bietet neue
         Möglichkeiten beim Management von Flächen, die über die Vertragsnaturschutz-
         maßnahmen (KULAP, Teil Naturschutz und Pflegeverträge im NALAP) nicht abgedeckt
         werden können.
         Natura 2000-Stationen als Partner bei der Umsetzung des Managements von Natura
         2000-Gebieten
         Diskussion über EU-Förderperiode ab 2021 beginnt.
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         Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

         weitere Infos unter:
         www.thueringen.de/th8/tmuen/naturschutz/foerderung/
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