Unterstützungsmaßnahmen öffentlicher Stellen für Unternehmen - Überblick für Betroffene der Corona-Krise - Erste Group Bank ...
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Unterstützungsmaßnahmen öffentlicher Stellen für Unternehmen Überblick für Betroffene der Corona-Krise
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, aufgrund der einschneidenden Maßnahmen der Regierung zur Bekämpfung der Corona Krise gibt es kaum ein Unternehmen, das davon nicht betroffen ist. Die öffentliche Hand bietet eine Vielzahl von Maßnahmen, die helfen sollen, die gröbsten wirtschaftlichen Nachteile abzufedern. Mit dieser Unterlage wollen wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Möglichkeiten bieten. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, sich umgehend bei Ihrer Hausbank über Ihre Möglichkeiten zu informieren, um bestmögliche Unterstützung zu erhalten. Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen im Zuge der Corona-Krise 2
Unterstützung durch Haftungen Im Zuge der Corona-Krise stellen mehrere Institutionen Hausbank Unterstützung in Form von Haftungen bereit. • aws • ÖHT • etc. Institution stellt Sicherheiten zur Verfügung kein Kredit Das Grundprinzip funktioniert immer gleich. bekommt Kredit (meist) zu wenig Sicherheiten Unternehmen beantragt Kredit Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen im Zuge der Corona-Krise 3
Haftungen aws – Austria Wirtschaftsservice GmbH Zielgruppe: Konditionen: Freiberufler, gewerbliche und industrielle KMU´s Die einmalige Bearbeitungsgebühr (0,25 %) und (keine Betriebe der Tourismus- und laufende Haftungsprovision (0,3 %) werden zur Freizeitwirtschaft) Gänze vom Bund übernommen. Verwendungszweck: Garantien für Betriebsmittelfinanzierungen Corona-Besonderheiten: (z.B. Wareneinkäufe, Personalkosten) an gesunde Keine Planungsrechnungen oder Businesspläne Unternehmen, die aufgrund der gegenwärtigen erforderlich „Coronavirus-Krise“ über keine oder nicht Keine Kreditsicherheiten erforderlich ausreichende Liquidität zur Finanzierung des Freiberufliche Tätigkeiten sind ab sofort laufenden Betriebes verfügen bzw. deren Umsatz- garantiefähig und Ertragsentwicklung durch Auftragsausfälle oder Marktänderungen beeinträchtigt ist. Garantien sind auch für die Stundung von bestehenden Kreditlinien verwendbar Es wird ein beschleunigtes Verfahren eingeführt, Bis zu 80 % eines Kredites von bis zu 2,5 Mio. Euro das eine umgehende Garantiezusage ermöglicht. Garantielaufzeit max. 5 Jahre Weitere Informationen: www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen im Zuge der Corona-Krise 4
Haftungen WKBG – Wiener Kreditbürgschafts- und Beteiligungsbank AG Zielgruppe: Konditionen: KMU's in Wien Laufzeit 5 Jahre mit jährlicher 20%iger Reduktion Einmalige Bearbeitungsgebühr (0,5 %) und laufende Haftungsprovision (0,8 %) werden zur Gänze vom Verwendungszweck: Bund übernommen Garantien für Betriebsmittelfinanzierungen Geforderte Sicherheiten: Persönliche Haftung Sicherstellung von zusätzlichem Betriebsmittel- oder Liquiditätsbedarf für kleine und mittelgroße Wiener Unternehmen. Bis zu 80 % für BMK von bis zu 500.000 Euro Laufzeit 5 Jahre mit jährlich 20%iger Reduktion Weitere Informationen: www.wkbg.at/buergschaftsbank-wien-kredite/ Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen im Zuge der Corona-Krise 5
Haftungen ÖHT – Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH Zielgruppe: Konditionen: KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft Zur Inanspruchnahme dieser Sonderförderung muss ein erwarteter Rückgang der Umsatzerlöse von mindestens 15 % Verwendungszweck: gegenüber dem Vorjahr vorliegen bzw. Besicherung von Überbrückungsfinanzierungen der prognostiziert werden Hausbanken mit Bundeshaftungen Bis zu 80 % eines Kredites von bis zu 500.000 Euro Garantielaufzeit max. 36 Monate Kostenübernahme der einmaligen Bearbeitungsgebühr (1 %) und der Haftungsprovision (0,8 %) durch den Bund. Weitere Informationen: https://www.oeht.at/produkte/coronavirus-massnahmenpaket-fuer-den-tourismus/ Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen im Zuge der Corona-Krise 6
Haftungen OeKB (für Exporteure) – Österreichische Kontrollbank Zielgruppe: Konditionen: Exportunternehmen (KMU und Großunternehmen) Ab sofort können Exporteure über ihre Hausbank einen Kreditrahmen in Höhe von 10 % (Großunternehmen) bzw. 15 % (Klein- Verwendungszweck: und Mittelunternehmen) ihres Exportumsatzes Günstige Betriebsmittelkredite in Form einer KRR bei der OeKB beantragen. (Kontrollbank-Refinanzierungsrahmen)-Finanzierung Die Höchstgrenze liegt dabei pro Kunden bei auf Basis einer Wechselbürgschaft, die auch zusätzlich 60 Millionen Euro. zu einem bestehenden KRR bzw. Exportfonds-Kredit beantragt werden kann. Die revolvierenden Kredite sollen in erster Linie der Standortsicherung und Fortführung des Betriebs der Exportunternehmen dienen. Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen im Zuge der Corona-Krise 7
Unterstützung durch Zuschüsse Im Gegensatz zu einer Haftung erhalten Unternehmen bei einem Zuschuss Mittel, die nicht zurückbezahlt werden müssen. Unterstützung erfolgt direkt Das Grundprinzip funktioniert immer gleich. durch nicht rückzahlbaren Zuschuss Unternehmen ist in Finanznöten durch Corona-Virus Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen im Zuge der Corona-Krise 8
Zuschüsse Corona Hilfs-Fonds Diese Unterstützung soll das wirtschaftliche Überleben Art der Unterstützung: der Unternehmen sicherstellen. Nicht rückzahlbarer Fixkostenzuschuss Der Zuschuss ist gestaffelt und abhängig vom Umsatzausfall des Unternehmens (binnen 3 Monaten mind. 2.000 Euro) 40 – Zielgruppe: 60% Ausfall: 25% Ersatzleistung 60 – 80% Ausfall: 50% Der Standort und die Geschäftstätigkeit müssen in Ersatzleistung 80-100% Ausfall: 75% Ersatzleistung Österreich sein und Fixkosten müssen in Österreich Der Zuschuss beträgt pro Unternehmen max. 90 Mio. Euro operativ angefallen sein. Der Zuschuss wird nach Feststellung des Schadens, somit Das Unternehmen erleidet im Jahr 2020 während der nach Ende des Wirtschaftsjahres und Einreichung der CoronaKrise einen Umsatzverlust von zumindest 40%, Bestätigung des Steuerberaters bzw. Wirtschaftsprüfers über der durch die Ausbreitung von COVID-19 verursacht den Umsatzrückgang und die ersatzfähigen Fixkosten wurde. ausgezahlt.nach der höhe der Einkommenseinbuße. Unternehmen müssen sämtliche zumutbare Maßnahmen setzen, um die Fixkosten zu reduzieren und die Arbeitsplätze in Österreich zu erhalten. Ablauf: Unternehmen muss vor der Covid-19-Krise ein Die Registrierung eines Antrags ist bis 31.12.2020 möglich, die gesundes Unternehmen gewesen sein. Abgabe des vollständigen Antrags bis 31.8.2021.. Weitere Informationen: https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html 9
Zuschüsse Härtefall-Fonds Erste Hilfe-Maßnahme des Bundes für Art der Unterstützung: Selbständige Nicht rückzahlbarer Zuschuss - Phase 1: Soforthilfe von 500 bzw. 1.000 Euro - Phase 2: max. 2.000 Euro pro Monat auf max. 3 Monate Zielgruppe: Der Zuschuss richtet sich nach der höhe der Einkommenseinbuße. Ein-Personen-Unternehmen Kleinstunternehmer mit weniger als 10 Beschäftigten Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind Einreichung: Neue Selbständige (z.B. Künstler, Journalisten) Abwicklung über die Wirtschaftskammer Freie Dienstnehmer Einreichung ab sofort bis Ende 2020 Freie Berufe Förderrichtlinien beachten (www.wko.at/service/haertefall- fonds-foerderrichtlinien.html) Weitere Informationen: www.wko.at/haertefall-fonds Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen im Zuge der Corona-Krise 10
Zuschüsse COVID-19 - Kurzarbeit An die aktuelle Situation angepasste Form Art der Unterstützung: der Kurzarbeit, um betriebsbedingte Kündigungen Das AMS ersetzt der ArbeitgeberIn die Kosten für zu vermeiden. die Ausfallstunden gemäß festgelegter Pauschalsätze In den Pauschalsätzen sind sämtliche Sozialversicherungsbeiträge und sonstige Zielgruppe: lohnbezogene Dienstgeberabgaben enthalten (inkl. Förderbar sind ALLE ArbeitgeberInnen, auch Sonderzahlungen) Arbeitskräfte- Rechner für COVID-19 - Kurzarbeitshilfe überlasserInnen, Dauer zunächst 3 Monate, bei weiterem Vorliegen ausgenommen Bund, Bundesländer, Gemeinden der Voraussetzungen Verlängerung um weitere 3 und Monate möglich politische Parteien Bevorschussung: Erste Bank und Sparkassen bevorschussen die AMS-Zahlungen, um die Auszahlung der Löhne/Gehälter zu ermöglichen (AMS-Zusage vorausgesetzt) Weitere Informationen: https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen im Zuge der Corona-Krise
Weitere Informationen Weitere Möglichkeiten Rechtliche Informationen Hilfreiche Links Steuerstundungen und Regelungen bezüglich der www.wko.at/coronavirus Herabsetzung der ESt.- bzw. MitarbeiterInnen KöST-Vorauszahlungen (bmf) Schutz der MitarbeiterInnen www.bmdw.gv.at/Themen/Internatio nal/covid-19.html Stundung der WK-Grundumlage Verhalten während der Quarantäne Krankenstand https://newsroom.sparkasse.at/tag/c bzw. Kammerumlage 1 + 2 Kinderbetreuung oronavirus Österreichische Gesundheitskasse www.erstebank.at/onlinetools bzw. SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen) Corona-Kurzarbeitsregelungen (AMS) https://www.ams.at/unternehmen/perso Keine Mahnung oder nalsicherung-und- Eintreibung von ausständigen fruehwarnsystem/kurzarbeit Beiträge formlose Ratenzahlungen Auswirkungen auf Abwicklung von keine Insolvenzanträge Verträgen (Storno, Schadenersatz etc.) Individuelle Vereinbarungen treffen Impressum: Medieninhaber, Hersteller, Herausgeber und Redaktion: Erste Bank und Sparkassen Leasing GmbH Postanschrift: Am Belvedere 1, 1100 Wien. Stand: 19. März 2020 Wichtige rechtliche Hinweise: Die Publikation wurde sorgfältig erstellt. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird jedoch ausgeschlossen. Urheber der Inhaltszusammenstellung: Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen im Zuge der Corona-Krise 12
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