Untersuchungsrahmen für die Voruntersuchung und Strategische Umweltprüfung der Fläche O-1.3 - Hamburg, 30. August 2019 Version 2* vom 15. Januar ...

Die Seite wird erstellt Helene-Marion Schröter
 
WEITER LESEN
Untersuchungsrahmen für die Voruntersuchung und Strategische Umweltprüfung der Fläche O-1.3 - Hamburg, 30. August 2019 Version 2* vom 15. Januar ...
Untersuchungsrahmen
   für die Voruntersuchung und
   Strategische Umweltprüfung der Fläche O-1.3

Hamburg, 30. August 2019
(Version 2* vom 15. Januar 2021)
Untersuchungsrahmen für die Voruntersuchung und Strategische Umweltprüfung der Fläche O-1.3 - Hamburg, 30. August 2019 Version 2* vom 15. Januar ...
* Version 2 enthält inhaltliche Aktualisierungen zu Kapitel 2.
Untersuchungsrahmen für die Voruntersuchung und Strategische Umweltprüfung der Fläche O-1.3 - Hamburg, 30. August 2019 Version 2* vom 15. Januar ...
Inhalt        I

Inhalt

1       Einführung                                                           2
        Gegenstand und Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung              2
        Konsultation und behördliches Ermessen                               2
2       Zweck und Gegenstand dieses Dokuments                                4
3       Abschichtung zu anderen Stufen des Planungsprozesses                 5
        Maritime Raumordnung (AWZ)                                           7
        Flächenentwicklungsplan                                              8
        Eignungsprüfung                                                      10
        Zulassungsverfahren für Windenergieanlagen auf See                   11
        Zusammenfassende Übersichten zu den Umweltprüfungen                  12
4       Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung                             16
        Untersuchungsgegenstand Meeresumwelt                                 16
4.1.1   Untersuchungen                                                       16
4.1.2   Berichte, Auswertungen und Daten                                     24
        Untersuchungsgegenstand Baugrund                                     24
4.2.1   Untersuchungen                                                       26
4.2.2   Daten und Berichte                                                   31
        Untersuchungsgegenstand Wind                                         34
4.3.1   Messungen                                                            34
4.3.2   Reanalysen                                                           35
4.3.3   Berichte                                                             35
        Untersuchungsgegenstand Ozeanographie                                35
4.4.1   Untersuchungen                                                       36
4.4.2   Berichte und Auswertungen                                            36
        Untersuchungsgegenstand Sicherheit und Leichtigkeit des
        Verkehrs                                                             37
5       Angaben im Umweltbericht                                             39
        Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands und vor-
        aussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans            40
Untersuchungsrahmen für die Voruntersuchung und Strategische Umweltprüfung der Fläche O-1.3 - Hamburg, 30. August 2019 Version 2* vom 15. Januar ...
II   Inhalt

                  Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen
                  Auswirkungen der Durchführung des Plans auf die
                  Meeresumwelt                                                   40
                  Artenschutzrechtliche, biotopschutzrechtliche Prüfung und
                  Verträglichkeitsprüfung                                        40
                  Alternativenprüfung                                            41
                  Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
                  erheblicher negativer Auswirkungen auf die Meeresumwelt und
                  Überwachungsmaßnahmen                                          41
                  Datengrundlage                                                 41
              6   Weiteres Verfahren                                             42
Untersuchungsrahmen für die Voruntersuchung und Strategische Umweltprüfung der Fläche O-1.3 - Hamburg, 30. August 2019 Version 2* vom 15. Januar ...
2       Einführung

    1 Einführung                                            der späteren Ausgestaltung des Vorhabens
                                                            durchgeführt werden können.
    Gemäß §§ 10, 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Windener-
                                                        Die Untersuchungen sind nach dem Stand von
    gie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) führt das Bun-
                                                        Wissenschaft und Technik durchzuführen, was
    desamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
                                                        vermutet wird, wenn sie unter Beachtung des je-
    (BSH) im Auftrag der Bundesnetzagentur
                                                        weils geltenden „Standard Untersuchung der
    (BNetzA) Voruntersuchungen der Flächen in der
                                                        Auswirkungen von Offshore-Windenergieanla-
    ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von
                                                        gen auf die Meeresumwelt“ (StUK, aktuell in drit-
    Nord- und Ostsee durch, die nach den Festle-
                                                        ter Fortschreibung: StUK4) durchgeführt worden
    gungen des Flächenentwicklungsplans (FEP) für
                                                        sind.
    die Errichtung von Windenergieanlagen vorge-
    sehen sind. Bei diesen Voruntersuchungen wer-       •   Es ist eine Vorerkundung des Baugrunds
    den Daten über die Meeresumwelt, den Bau-               durchzuführen und zu dokumentieren.
    grund und die Wind- und ozeanographischen
                                                        Auch diese ist nach dem Stand von Wissen-
    Verhältnisse auf der Fläche erhoben und darauf
                                                        schaft und Technik durchzuführen, was vermutet
    basierend zusammenfassende Berichte erstellt,
                                                        wird, wenn sie unter Beachtung des jeweils gel-
    um gemäß § 9 Abs. 1 WindSeeG
                                                        tenden „Standard Baugrunderkundung – Min-
    •    die wettbewerbliche Bestimmung der im          destanforderungen an die Baugrunderkundung
         Rahmen der Ausschreibung bei der BNetzA        und -untersuchung für Offshore-Windenergiean-
         abzugebenden Gebote für die Bieter zu er-      lagen, Offshore-Stationen und Stromkabel“
         möglichen und                                  (Standard Baugrund) durchgeführt worden ist.
    •    die Eignung der Fläche zur Errichtung von      Nicht durchzuführen sind Untersuchungen zur
         Windenergieanlagen festzustellen und ein-      Kampfmittelfreiheit der Flächen.
         zelne Untersuchungsgegenstände bereits         •   Es sind Berichte über die Wind- und ozeano-
         vor dem Planfeststellungsverfahren zu prü-         graphischen Verhältnisse für die vorzuunter-
         fen sowie                                          suchende Fläche zu erstellen.
    •    das vom bezuschlagten Bieter durchzufüh-       Nicht durchzuführen sind Windertragsberech-
         rende Planfeststellungsverfahren für die       nungen.
         Windenergieanlagen auf See zu beschleuni-
         gen.                                                 Konsultation und behördliches
                                                              Ermessen
           Gegenstand und Umfang der
                                                        Unverzüglich nach Einleitung des Verfahrens
           Maßnahmen zur Voruntersu-
                                                        zur Voruntersuchung einer Fläche hat das BSH
           chung                                        den Gegenstand und Umfang der Maßnahmen
    Der Gegenstand und Umfang der Voruntersu-           zur Voruntersuchung dieser Fläche im Rahmen
    chung von Flächen ist in § 10 Abs. 1 WindSeeG       eines Anhörungstermins zu konsultieren. Diese
    wie folgt definiert:                                Anhörung ist zugleich Besprechung („Scoping-
    •    Es sind die Untersuchungen zur Meeresum-       termin“) im Sinne von § 39 Abs. 4 Satz 2 des Ge-
         welt durchzuführen und zu dokumentieren,       setzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
         die für eine Umweltverträglichkeitsstudie      (UVPG). Auf Grundlage der Ergebnisse des An-
         nach § 45 WindSeeG zur Errichtung von          hörungstermins legt das BSH einen Untersu-
         Windenergieanlagen auf See auf dieser Flä-     chungsrahmen für die Voruntersuchung der Flä-
         che erforderlich sind und die unabhängig von   che nach pflichtgemäßem Ermessen fest, § 12
Untersuchungsrahmen für die Voruntersuchung und Strategische Umweltprüfung der Fläche O-1.3 - Hamburg, 30. August 2019 Version 2* vom 15. Januar ...
Einführung       3

Abs. 3 Satz 1 a.E WindSeeG, der zugleich den        •   die Wirtschaftlichkeit der festzulegenden
Untersuchungsrahmen für die Strategische Um-            Maßnahmen, d. h. das Verhältnis der Kosten
weltprüfung (SUP) gemäß § 39 UVPG darstellt.            zum Umfang und zur Güte der erzielten Un-
Sofern hierbei von den durch die Vermutungsre-          tersuchungsergebnisse,
gelung privilegierten Standards abgewichen          •   der zeitliche Abstand der Voruntersuchun-
werden soll, muss diese Abweichung entspre-             gen im Verhältnis zur Ausschreibung der
chend begründet sein, siehe StUK4, S. 7 und             BNetzA und den dem bezuschlagten Bieter
Standard Baugrund, S. 12.                               gemäß § 59 WindSeeG auferlegten sowie
Als das pflichtgemäße Ermessen tragende                 nach Standard Konstruktion von der Plan-
Grundsätze werden hierbei insbesondere ange-            feststellungsbehörde aufzuerlegenden Fris-
sehen:                                                  ten.

•   Der Zielerreichungsgrad hinsichtlich der in §   Das BSH kann weitere Untersuchungsgegen-
    9 Abs. 1 WindSeeG definierten Zwecke der        stände festlegen, falls bei der Voruntersuchung
    Voruntersuchung,                                einer Fläche zusätzlich zu den in § 10 Abs. 1
                                                    WindSeeG geregelten ausnahmsweise Weitere
                                                    zu untersuchen sind.
Untersuchungsrahmen für die Voruntersuchung und Strategische Umweltprüfung der Fläche O-1.3 - Hamburg, 30. August 2019 Version 2* vom 15. Januar ...
Untersuchungsrahmen für die Voruntersuchung und Strategische Umweltprüfung der Fläche O-1.3 - Hamburg, 30. August 2019 Version 2* vom 15. Januar ...
4     Zweck und Gegenstand dieses Dokuments

    2 Zweck und Gegenstand                               deutschen AWZ der Ostsee liegenden, im Flä-
                                                         chenentwicklungsplan vom 28.06.2019 (im Fol-
      dieses Dokuments                                   genden FEP 2019) als
    Gegenstand des vorliegenden Dokuments ist die                             O-1.3
    Festlegung des Gegenstands und Umfangs der
                                                         festgelegten Fläche (im Folgenden O-1.3). O-1.3
    Maßnahmen zur Voruntersuchung der in der
                                                         liegt im nördlichen Teil des im FEP 2019 festge-
                                                         legten Gebiets O-1 (Abbildung 1).

    Abbildung 1 Übersicht der Lage der Fläche O-1.3 (ETRS 89, UTM 32N) in der Deutschen AWZ der Ostsee

    Die Koordinaten (nach WGS 84) werden als zu-         09.05.2017, der diesbezügliche Anhörungster-
    sätzliches Informationsangebot im GeoSeaPor-         min hat am 28.06.2017 stattgefunden.
    tal (Web Feature Service des BSH) bereitge-
                                                         Auf Grundlage der Ergebnisse des Anhörungs-
    stellt; dabei handelt es sich um eine nachrichtli-
                                                         termins wird der Untersuchungsrahmen zu
    che Darstellung, maßgeblich für die Festlegung
                                                         sämtlichen Gegenständen der im Rahmen der
    der Fläche bleibt die Festlegung im FEP.
                                                         Voruntersuchung geplanten und laufenden Un-
    Die Bekanntmachung zur Einleitung des Verfah-        tersuchungen für O-1.3 festgelegt, § 12 Abs. 3
    rens zur Voruntersuchung von O-1.3 erfolgte am       Satz 1 WindSeeG. Da der Untersuchungsrah-
                                                         men auch als Grundlage für die Durchführung
Untersuchungsrahmen für die Voruntersuchung und Strategische Umweltprüfung der Fläche O-1.3 - Hamburg, 30. August 2019 Version 2* vom 15. Januar ...
Zweck und Gegenstand dieses Dokuments             5

der SUP für O-1.3 dient, wird der Umfang und         der Eignungsprüfung darstellt, § 10 Abs. 2 iVm §
Detaillierungsgrad der in den Umweltbericht auf-     5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3, § 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2
zunehmenden Angaben festgelegt, § 39 Abs. 1          WindSeeG. Für dieses Kriterium ist eine hinrei-
UVPG. Die SUP ist wiederum Teil der Eignungs-        chende Daten- und damit Entscheidungsgrund-
prüfung für O-1.3 und damit in einen mehrstufi-      lage zu schaffen. Zudem wird eine Beschleuni-
gen Planungsprozess – FEP, Voruntersuchung,          gung des Planfeststellungsverfahrens erreicht,
Planfeststellungsverfahren – eingegliedert, wes-     da das hier erstellte Fachgutachten Schiffssi-
wegen dieses Dokument auch Angaben darüber           cherheit an die Stelle der sonst im Planfeststel-
enthält, auf welcher Stufe des Planungsprozes-       lungsverfahren einzureichenden Risikoanalyse
ses bestimmte Umweltauswirkungen schwer-             tritt.
punktmäßig geprüft werden sollen, § 39 Abs. 2
                                                     Dieses Dokument dient der Veröffentlichung der
UVPG.
                                                     eben genannten Festlegungen und zusätzlichen
Festgelegt wird der zusätzliche Untersuchungs-       Angaben.
gegenstand „Sicherheit und Leichtigkeit des Ver-
kehrs“, da die Verkehrssicherheit ein Kriterium in
Untersuchungsrahmen für die Voruntersuchung und Strategische Umweltprüfung der Fläche O-1.3 - Hamburg, 30. August 2019 Version 2* vom 15. Januar ...
Abschichtung zu anderen Stufen des Planungsprozesses            5

3 Abschichtung zu anderen                         FEP festgelegten Flächen für Windenergie auf
                                                  See voruntersucht. Auf die Voruntersuchung
  Stufen des Planungspro-                         folgt bei Vorliegen der Voraussetzungen des §
  zesses                                          12 Abs. 2 WindSeeG die Feststellung der Eig-
                                                  nung der Fläche für die Errichtung und den Be-
Bei Gesamtbetrachtung des zentralen Modells       trieb von Windenergieanlagen auf See. Im Rah-
ist der Planungsprozess für den Bereich der       men der Eignungsprüfung wird ebenfalls eine
AWZ in mehrere Stufen aufgeteilt:                 SUP durchgeführt.
Auf der obersten und übergeordneten Stufe         Wird die Eignung einer Fläche für die Nutzung
steht das Instrument der maritimen Raumpla-       von Windenergie auf See festgestellt, kommt die
nung. Der Raumordnungsplan ist das voraus-        Fläche zur Ausschreibung und der obsiegende
schauende Planungsinstrument, das verschie-       Bieter kann einen Antrag auf Zulassung (Plan-
dene Nutzungsinteressen im Bereich der Wirt-      feststellung bzw. Plangenehmigung) für die Er-
schaft, Wissenschaft und Forschung sowie          richtung und den Betrieb von Windenergieanla-
Schutzansprüche koordiniert. Bei der Aufstel-     gen auf der Fläche stellen. Im Rahmen des Plan-
lung des Raumordnungsplans ist eine SUP           feststellungsverfahrens wird bei Vorliegen der
durchzuführen.                                    Voraussetzungen eine Umweltverträglichkeits-
Auf der nächsten Stufe steht der FEP. Der FEP     prüfung durchgeführt. Während die im FEP fest-
hat den Charakter einer Fachplanung. Der Fach-    gelegten Flächen für die Nutzung von Windener-
plan ist als wichtiges Steuerungsinstrument da-   gie auf See voruntersucht und ausgeschrieben
rauf ausgerichtet, die Nutzung Windenergie auf    werden, ist dies bei festgelegten Standorten,
See durch die Festlegung von Gebieten und Flä-    Trassen und Trassenkorridoren für Netzanbin-
chen sowie von Standorten, Trassen und Tras-      dungen bzw. grenzüberschreitende Seekabel-
senkorridoren für Netzanbindungen bzw. für        systeme nicht der Fall. Auf Antrag wird für die
grenzüberschreitende Seekabelsysteme gezielt      Errichtung und den Betrieb von Netzanbin-
und möglichst optimal unter den gegebenen         dungsleitungen in der Regel ein Planfeststel-
Rahmenbedingungen – insbesondere den Erfor-       lungsverfahren samt Umweltprüfung durchge-
dernissen der Raumordnung – zu planen. Be-        führt. Das Gleiche gilt für grenzüberschreitende
gleitend zur Aufstellung des FEP wird eine SUP    Seekabelsysteme.
durchgeführt. Im nächstenSchritt werden die im
6     Abschichtung zu anderen Stufen des Planungsprozesses

    Abbildung 2: Übersicht zum gestuften Planungs- und Zulassungsprozess im zentralen Modell

    Bei mehrstufigen Planungs- und Zulassungspro-        Im Rahmen des gestuften Planungs- und Zulas-
    zessen ergibt sich für Umweltprüfungen aus           sungsprozesses haben alle Prüfungen gemein-
    dem jeweiligen Fachrecht (etwa Raumordnungs-         sam, dass Umweltauswirkungen auf die in § 2
    gesetz, WindSeeG und Bundesberggesetz                Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter ein-
    [BBergG]) bzw. verallgemeinernd aus § 39 Abs.        schließlich ihrer Wechselwirkungen betrachtet
    3 UVPG, dass bei Plänen bereits bei der Festle-      werden.
    gung des Untersuchungsrahmens bestimmt
                                                         Nach der Begriffsbestimmung des § 2 Abs. 2
    werden soll, auf welcher der Stufen des Prozes-
                                                         UVPG sind Umweltauswirkungen im Sinne des
    ses bestimmte Umweltauswirkungen schwer-
                                                         UVPG unmittelbare oder mittelbare Auswirkun-
    punktmäßig geprüft werden sollen. Auf diese
                                                         gen eines Vorhabens oder der Durchführung ei-
    Weise sollen Mehrfachprüfungen vermieden
                                                         nes Plans oder Programms auf die Schutzgüter.
    werden. Art und Umfang der Umweltauswirkun-
    gen, fachliche Erfordernisse sowie Inhalt und        Nach § 3 UVPG umfassen Umweltprüfungen die
    Entscheidungsgegenstand des Plans sind dabei         Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der er-
    zu berücksichtigen.                                  heblichen Auswirkungen eines Vorhabens oder
                                                         eines Plans oder Programms auf die Schutzgü-
    Bei nachfolgenden Plänen sowie bei nachfol-
                                                         ter. Sie dienen einer wirksamen Umweltvorsorge
    genden Zulassungen von Vorhaben, für die der
                                                         nach Maßgabe der geltenden Gesetze und wer-
    Plan einen Rahmen setzt, soll sich die Umwelt-
                                                         den nach einheitlichen Grundsätzen sowie unter
    prüfung nach § 39 Abs. 3 Satz 3 UVPG auf zu-
                                                         Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
    sätzliche oder andere erhebliche Umweltauswir-
    kungen sowie auf erforderliche Aktualisierungen      Im Offshore-Bereich haben sich als Unterfälle
    und Vertiefungen beschränken.                        der gesetzlich genannten Schutzgüter Tiere,
Abschichtung zu anderen Stufen des Planungsprozesses         7

Pflanzen und biologische Vielfalt die folgenden     •   Plankton
speziellen Schutzgüter etabliert:
                                                    •   Marine Säuger
•   Avifauna: See-/Rastvögel und Zugvögel
                                                    •   Fische
•   Benthos
                                                    •   Fledermäuse

Abbildung 3: Übersicht zu den Schutzgütern in den Umweltprüfungen

Im Einzelnen stellt sich der gestufte Planungs-     digen Bundesministeriums Raumordnungs-
prozess wie folgt dar:                              pläne, die in Form von Rechtsverordnungen in
                                                    Kraft treten. Die Verordnung des (damaligen)
      Maritime Raumordnung (AWZ)                    Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadt-
Auf der obersten und übergeordneten Stufe           entwicklung (BMVBS) über die Raumordnung in
steht das Instrument der maritimen Raumord-         der deutschen AWZ in der Nordsee vom 21.
nung. Für eine nachhaltige Raumentwicklung in       September 2009, BGBl. I S. 3107, ist am 26.
der AWZ erstellt das BSH im Auftrag des zustän-     September 2009 und die Verordnung für den Be-
                                                    reich der deutschen AWZ in der Ostsee vom 10.
8       Abschichtung zu anderen Stufen des Planungsprozesses

    Dezember 2009, BGBl I S. 3861, ist am 19. De-    nationale und globale Auswirkungen sowie se-
    zember 2009 in Kraft getreten.                   kundäre, kumulative und synergetische Auswir-
                                                     kungen berücksichtigt.
    Die Raumordnungspläne sollen unter Berück-
    sichtigung etwaiger Wechselwirkungen zwi-        Im Schwerpunkt sind daher mögliche kumulative
    schen Land und Meer sowie unter Berücksichti-    Effekte, strategische und großräumige Alternati-
    gung von Sicherheitsaspekten Festlegungen        ven und mögliche grenzüberschreitende Auswir-
    treffen                                          kungen Gegenstand der Strategischen Umwelt-
                                                     prüfung.
    •    zur Gewährleistung der Sicherheit und
         Leichtigkeit des Schiffsverkehrs,
                                                           Flächenentwicklungsplan
    •    zu weiteren wirtschaftlichen Nutzungen,     Auf der nächsten Stufe steht der FEP.
    •    zu wissenschaftlichen Nutzungen sowie       Die vom FEP zu treffenden und im Rahmen der
    •    zum Schutz und zur Verbesserung der Mee-    SUP zu prüfenden Festlegungen ergeben sich
         resumwelt.                                  aus § 5 Abs. 1 WindSeeG. In dem Plan werden
                                                     überwiegend Festlegungen zu Gebieten und
    Im Rahmen der Raumordnung werden Festle-         Flächen für Windenergieanlagen sowie der vo-
    gungen überwiegend in Form von Vorrang- und      raussichtlich zu installierenden Leistung auf den
    Vorbehaltsgebieten sowie Zielen und Grundsät-    Flächen getroffen. Darüber hinaus trifft der FEP
    zen getroffen. Nach § 8 Abs. 1 ROG ist bei der   Festlegungen zu Trassen, Trassenkorridoren
    Aufstellung von Raumordnungsplänen von der       und Standorten. Ferner werden Planungs- und
    für den Raumordnungsplan zuständigen Stelle      Technikgrundsätze festgelegt. Diese dienen
    eine Strategische Umweltprüfung durchzufüh-      zwar u.a. auch der Verminderung von Umwelt-
    ren, in der die voraussichtlichen erheblichen    auswirkungen, können ihrerseits aber auch zu
    Auswirkungen des jeweiligen Raumordnungs-        Auswirkungen führen, so dass eine Prüfung im
    plans auf die Schutzgüter einschließlich der     Rahmen der SUP erforderlich ist.
    Wechselwirkungen zu ermitteln, zu beschreiben
    und zu bewerten sind.                            Darüber hinaus trifft der FEP Festlegungen in
                                                     zeitlicher Hinsicht, indem etwa die zeitliche Rei-
    Ziel des Instruments der Raumordnung ist die     henfolge, in der die Flächen für Windenergie auf
    Optimierung planerischer Gesamtlösungen. Be-     See zur Ausschreibung kommen sollen, und die
    trachtet wird ein größeres Spektrum an Nutzun-   Kalenderjahre für die Inbetriebnahme festgelegt
    gen. Zu Beginn eines Planungsprozesses sollen    werden. Diese sind kein Prüfungsschwerpunkt,
    strategische Grundsatzfragen geklärt werden.     da hierdurch gegenüber den räumlichen Festle-
    Damit fungiert das Instrument primär als steu-   gungen keine weiteren Umweltauswirkungen
    erndes Planungsinstrument der planenden Ver-     entstehen.
    waltungsstellen, um einen raum- und naturver-
    träglichen Rahmen für sämtliche Nutzungen zu     Die Festlegungen des FEP müssen nach den
    schaffen.                                        Anforderungen des § 5 WindSeeG zulässig sein.
                                                     Nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 WindSeeG sind
    Die Prüfungstiefe der SUP ist bei der Raumord-   Festlegungen insbesondere dann unzulässig,
    nung grundsätzlich durch eine größere Untersu-   wenn überwiegende öffentliche oder private Be-
    chungsbreite, d.h. eine grundsätzlich größere    lange entgegenstehen. Im Rahmen der SUP be-
    Anzahl an Alternativen, und eine geringere Un-   deutet dies, dass die zu prüfendenden Festle-
    tersuchungstiefe im Sinne von Detailanalysen     gungen insbesondere dann unzulässig sind,
    gekennzeichnet. Es werden vor allem regionale,   wenn sie
Abschichtung zu anderen Stufen des Planungsprozesses             9

•   die Meeresumwelt gefährden bzw.                  Errichtung und den Betrieb von Windenergiean-
                                                     lagen auf See, deren Netzanbindungen, grenz-
•   gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 WindSeeG im
                                                     überschreitende Seekabelsysteme und Verbin-
    Falle der Festlegung eines Gebiets oder ei-
                                                     dungen untereinander.
    ner Fläche diese in einem nach § 57 Bun-
    desnaturschutzgesetz (BNatSchG) ausge-           Die Tiefe der Prüfung von voraussichtlichen er-
    wiesenen Schutzgebiet liegen oder                heblichen Umweltauswirkungen ist gekenn-
                                                     zeichnet durch eine größere Untersuchungs-
•   außerhalb der vom BFO nach § 17a EnWG
                                                     breite, d.h. etwa eine größere Zahl an Alternati-
    festgelegten Cluster 1 bis 8 in der Nordsee
                                                     ven und im Grundsatz eine geringere Untersu-
    und Cluster 1 bis 3 in der Ostsee liegen.
                                                     chungstiefe. Auf der Ebene der Fachplanung er-
Etwas anderes gilt hinsichtlich der Cluster nur      folgen grundsätzlich noch keine Detailanalysen.
dann, wenn in diesen Clustern nicht ausreichend      Berücksichtigt werden vor allem lokale, natio-
Gebiete und Flächen festgelegt werden, um das        nale und globale Auswirkungen sowie sekun-
Ausbauziel nach § 4 Nr. 2b EEG zu erreichen.         däre, kumulative und synergetische Auswirkun-
                                                     gen im Sinne einer Gesamtbetrachtung.
Nach § 40 Abs. 1 Satz 2 UVPG sind im Rahmen
des Umweltberichts die voraussichtlichen erheb-      Der Schwerpunkt der Prüfung liegt ebenso wie
lichen Umweltauswirkungen der Durchführung           bei dem Instrument der maritimen Raumplanung
des Plans sowie vernünftige Alternativen zu er-      auf möglichen kumulativen Effekten sowie mög-
mitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Nach        lichen grenzüberschreitenden Auswirkungen.
§ 40 Abs. 3 UVPG bewertet die zuständige Be-         Darüber hinaus sind im FEP speziell für die Nut-
hörde vorläufig im Umweltbericht die Umwelt-         zung Windenergie und Stromleitungen die stra-
auswirkungen des Plans auf die Schutzgüter           tegischen, technischen und räumlichen Alterna-
nach den Grundsätzen der Umweltprüfung. Der          tiven ein Prüfungsschwerpunkt.
Prüfungsmaßstab des Fachrechts und des
UVPG sind im Wesentlichen deckungsgleich, da
die Bewertung der Umweltauswirkungen in den
Umweltprüfungen nach Maßgabe der geltenden
Gesetze erfolgt.
Da der FEP die Aufgabe der Bundesfachpla-
nung Offshore nach § 17a EnWG fortführt, setzt
die SUP auf die bereits durchgeführten Prüfun-
gen für die Aufstellung und die Fortschreibungen
der Bundesfachpläne Offshore (BFO) auf.
Im Hinblick auf die Zielrichtung des FEP behan-
delt dieser für die Nutzung Windenergie auf See
und Netzanbindungen auf Grundlage der ge-
setzlichen Vorgaben die Grundsatzfragen vor al-
lem nach dem Bedarf, dem Zweck, der Techno-
logie und die Findung von Standorten und Tras-
sen bzw. Trassenkorridoren. Der Plan hat daher
in erster Linie die Funktion eines steuernden Pla-
nungsinstruments und schafft den Rahmen für
die Realisierung von Einzelvorhaben, d.h. die
10      Abschichtung zu anderen Stufen des Planungsprozesses

            Eignungsprüfung                                         WindSeeG bedingen eine Prüfung, ob die Mee-
                                                                    resumwelt gefährdet wird. In Bezug auf die letzt-
     Der nächste Schritt im gestuften Planungspro-
                                                                    genannten Belange ist insbesondere zu über-
     zess ist die Eignungsprüfung von Flächen für
                                                                    prüfen, ob eine Verschmutzung der Meeresum-
     Windenergieanlagen auf See. Zudem wird die zu
                                                                    welt im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 Nummer 4
     installierende Leistung auf der gegenständlichen
                                                                    des Seerechtsübereinkommens der Vereinten
     Fläche bestimmt.
                                                                    Nationen nicht zu besorgen ist und der Vogelzug
     Bei der Eignungsfeststellung wird nach § 10 Abs.               nicht gefährdet wird.
     2 WindSeeG geprüft, ob der Errichtung und dem
                                                                    Die Eignungsprüfung ist damit das zwischen
     Betrieb von Windenergieanlagen auf See auf der
                                                                    FEP und Einzelzulassungsverfahren für Wind-
     Fläche die Kriterien für die Unzulässigkeit der
                                                                    energieanlagen auf See geschaltete Instrument.
     Festlegung einer Fläche im Flächenentwick-
                                                                    Sie bezieht sich auf eine konkrete, im FEP aus-
     lungsplan nach § 5 Abs. 3 WindSeeG oder, so-
                                                                    gewiesene Fläche und ist damit deutlich kleintei-
     weit sie unabhängig von der späteren Ausgestal-
                                                                    liger angelegt als der FEP. Gegenüber dem Ein-
     tung des Vorhabens beurteilt werden können,
                                                                    zelzulassungsverfahren ist sie dadurch abge-
     die nach § 48 Abs. 4 Satz 1 WindSeeG für die
                                                                    grenzt, dass ein vom späteren konkreten Anla-
     Planfeststellung maßgeblichen Belange nicht
                                                                    gentyp und Layout unabhängiger Prüfansatz an-
     entgegenstehen.
                                                                    zulegen ist. So werden der Auswirkungsprog-
     Sowohl die Kriterien des § 5 Abs. 3 WindSeeG                   nose modellhafte Parameter in 2 Szenarien zu-
     als auch die Belange des § 48 Abs. 4 Satz 1                    grunde gelegt, die mögliche realistische Ent-
                                                                    wicklungen abbilden sollen.

     Tabelle 1: Modellwindpark Szenario 1 und Szenario 2 als Grundlage für die Auswirkungsprognose

     * Berechnung der Flächeninanspruchnahme beruht auf Annahme einer Monopile-Gründung. Es wird jedoch angenommen, dass Monopile
     und Jacket in Summe jeweils etwa die gleiche Flächeninanspruchnahme auf dem Meeresgrund haben.
Abschichtung zu anderen Stufen des Planungsprozesses           11

Die Prüfungstiefe der SUP für die Eignungsprü-       zu besorgen ist und der Vogelzug nicht gefähr-
fung zeichnet sich somit im Vergleich zum FEP        det wird.
durch einen kleinräumigeren Untersuchungs-
                                                     Nach § 24 UVPG erarbeitet die zuständige Be-
raum und eine größere Untersuchungstiefe aus.
                                                     hörde eine zusammenfassende Darstellung
Es kommen grundsätzlich weniger und räumlich
eingegrenztere Alternativen ernsthaft in Be-         •   der Umweltauswirkungen des Vorhabens,
tracht. Die beiden primären Alternativen sind die    •   der Merkmale des Vorhabens und des
Feststellung der Eignung einer Fläche auf der ei-        Standorts, mit denen erhebliche nachteilige
nen und die Feststellung ihrer (ggf. auch teilwei-       Umweltauswirkungen ausgeschlossen, ver-
sen) Nichteignung (siehe hierzu § 12 Abs. 6              mindert oder ausgeglichen werden sollen,
WindSeeG) auf der anderen Seite bzw. durch
die Aufnahme von Vorgaben zu Art, Umfang und         •   der Maßnahmen, mit denen erhebliche nach-
Lage der Bebauung festgelegte Alternativen.              teilige Umweltauswirkungen ausgeschlos-
                                                         sen, vermindert oder ausgeglichen werden
Der Schwerpunkt der Umweltprüfung liegt dabei
                                                         sollen, sowie
auf der Betrachtung der lokalen Auswirkungen
durch eine Bebauung mit Windenergieanlagen           •   der Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in Na-
bezogen auf die Fläche und die Lage der Bebau-           tur und Landschaft.
ung auf der Fläche.                                  Nach § 16 Abs. 1 UVPG hat der Vorhabenträger
                                                     dazu der zuständigen Behörde einen Bericht zu
      Zulassungsverfahren für Wind-                  den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des
      energieanlagen auf See                         Vorhabens (UVP-Bericht) vorzulegen, der zu-
Auf der nächsten Stufe nach der Eignungsprü-         mindest folgende Angaben enthält:
fung steht das Zulassungsverfahren für die Er-       •   eine Beschreibung des Vorhabens mit Anga-
richtung und den Betrieb von Windenergieanla-            ben zum Standort, zur Art, zum Umfang und
gen auf See. Nachdem die Eignung der Fläche              zur Ausgestaltung, zur Größe und zu ande-
festgestellt und die Fläche durch die BNetzA             ren wesentlichen Merkmalen des Vorha-
ausgeschrieben wurde, kann der obsiegende                bens,
Bieter mit dem Zuschlag der BNetzA gemäß §
46 Abs. 1 WindSeeG einen Antrag auf Planfest-        •   eine Beschreibung der Umwelt und ihrer Be-
stellung bzw. – bei Vorliegen der Voraussetzun-          standteile im Einwirkungsbereich des Vorha-
gen auf Plangenehmigung – für die Errichtung             bens,
und den Betrieb von Windenergieanlagen auf           •   eine Beschreibung der Merkmale des Vorha-
See einschließlich der erforderlichen Nebenan-           bens und des Standorts, mit denen das Auf-
lagen auf der voruntersuchten Fläche stellen.            treten erheblicher nachteiliger Umweltaus-
Der Plan muss zusätzlich zu den gesetzlichen             wirkungen des Vorhabens ausgeschlossen,
Vorgaben des § 73 Abs. 1 S. 2 VwVfG die in §             vermindert oder ausgeglichen werden soll,
47 Abs. 1 WindSeeG enthaltenen Angaben um-           •   eine Beschreibung der geplanten Maßnah-
fassen. Der Plan darf nur unter bestimmten in §          men, mit denen das Auftreten erheblicher
48 Abs. 4 WindSeeG aufgezählten Vorausset-               nachteiliger Umweltauswirkungen des Vor-
zungen festgestellt werden und zwar u.a. nur             habens ausgeschlossen, vermindert oder
dann, wenn die Meeresumwelt nicht gefährdet              ausgeglichen werden soll, sowie eine Be-
wird, insbesondere eine Verschmutzung der                schreibung geplanter Ersatzmaßnahmen,
Meeresumwelt im Sinn des Artikels 1 Absatz 1
Nummer 4 des Seerechtsübereinkommens nicht
12       Abschichtung zu anderen Stufen des Planungsprozesses

     •   eine Beschreibung der zu erwartenden er-           gabe der wesentlichen Gründe für die ge-
         heblichen Umweltauswirkungen des Vorha-            troffene Wahl unter Berücksichtigung der je-
         bens,                                              weiligen Umweltauswirkungen sowie

     •   eine Beschreibung der vernünftigen Alterna-    •   eine allgemein verständliche, nichttechni-
         tiven, die für das Vorhaben und seine spezi-       sche Zusammenfassung des UVP-Berichts.
         fischen Merkmale relevant und vom Vorha-       Pilotwindenergieanlagen werden ausschließlich
         benträger geprüft worden sind, und die An-     im Rahmen der Umweltprüfung im Zulassungs-
                                                        verfahren und nicht schon auf vorgelagerten
                                                        Stufen behandelt.

            Zusammenfassende Übersichten zu den Umweltprüfungen

     Abbildung 4: Gegenstand der Planungs- und Zulassungsverfahren mit Schwerpunkten in der Umweltprüfung
Abschichtung zu anderen Stufen des Planungsprozesses               13

Tabelle 2: Übersicht zu Schwerpunkten in den Umweltprüfungen im Planungs- und Zulassungsverfahren

      Raumordnung                                    FEP                         Eignungsprüfung
              (SUP)                                  (SUP)                                (SUP)

  Strategische Planung für                 Strategische Planung fürStrategische
      die Festlegungen                         die Festlegungen
                                                             Umweltprüfung für Flächen
                                                                     mit WEA
                         •   Festlegungen und Prüfungsgegenstand
-Vorrang- und Vorbehaltsgebiete        •     Gebiete für Windenergiean-      •   Prüfung/ Feststellung der
 • zur Gewährleistung der Si-                lagen auf See                       Eignung der Fläche für die
    cherheit und Leichtigkeit des      •     Flächen für Windenergiean-          Errichtung und den Betrieb
    Schiffsverkehrs,                         lagen auf See, einschl. der         von Windenergieanlagen,
 • zu weiteren wirtschaftlichen              voraussichtlich zu installie-       einschließlich der zu instal-
    Nutzungen. insbesondere                  rende Leistung                      lierenden Leistung
    Offshore-Windenergie und           •     Standorte Plattformen           •   auf Grundlage der abgetre-
    Rohrleitungen                      •     Trassen- und Trassenkorri-          tenen und erhobenen Daten
 • zu wissenschaftlichen Nut-                dore für Seekabelsysteme            (STUK) sowie sonstigen mit
    zungen sowie                       •     Technik- und Planungs-              zumutbarem Aufwand ermit-
 • zum Schutz und zur Verbes-                grundsätze                          telbaren Angaben
    serung der Meeresumwelt                                                  •   Vorgaben insb. zu Art, Um-
                                                                                 fang und Lage der Bebau-
-Ziele und Grundsätze                                                            ung
-Anwendung des Ökosysteman-
satzes
                                      Analyse Umweltauswirkungen
 Analysiert (ermittelt, beschreibt     Analysiert (ermittelt, beschreibt     Analysiert (ermittelt, beschreibt
 und bewertet) die voraussichtli-      und bewertet) die voraussichtli-      und bewertet) die voraussichtli-
 chen erheblichen Auswirkungen         chen erheblichen Auswirkun-           chen erheblichen Umweltauswir-
 des Plans auf die Meeresum-           gen des Plans auf die Mee-            kungen durch die Errichtung und
 welt.                                 resumwelt.                            den Betrieb von Windenergiean-
                                                                             lagen, die unabhängig von der
                                                                             späteren Ausgestaltung des Vor-
                                                                             habens beurteilt werden können
                                                                             anhand von Modellannahmen
                                                 Zielrichtung
 Zielt auf die Optimierung planeri-    Behandelt für die Nutzung Offs-       Behandelt für die Nutzung Offs-
 scher Gesamtlösungen, also um-        hore-Windenergie die Grund-           hore-Windenergie die Grund-
 fassender Maßnahmenbündel,            satzfragen nach dem                   satzfragen nach
 ab.                                   • Bedarf bzw. gesetzlichen            • Kapazität
 Betrachtung eines größeren                Zielen                            • Eignung der konkreten Flä-
 Spektrums an Nutzungen.               • Zweck                                   che
 Setzt am Beginn des Planungs-         • Technologie
 prozesses zur Klärung von stra-       • Kapazitäten                         Beurteilt die Eignung der Fläche
 tegischen Grundsatzfragen ein,        • Findung von Standorten für          insb. in Bezug auf
 also zu einem frühen Zeitpunkt,           Plattformen und Trassen.          • Art der Bebauung
 zu dem noch größerer Hand-                                                  • Maß der Bebauung
 lungsspielraum besteht.
14    Abschichtung zu anderen Stufen des Planungsprozesses

                                         Sucht nach Maßnahmenbün-           •   Lage der Bebauung auf der
                                         deln, ohne die Umweltverträg-          Fläche
                                         lichkeit der Planung absolut zu
                                         beurteilen.
     Fungiert im Wesentlichen als        Fungiert überwiegend als steu-     Fungiert als Instrument zwischen
     steuerndes Planungsinstrument       erndes Planungsinstrument, um      FEP und Zulassungsverfahren
     der planenden Verwaltungsstel-      einen raum- und naturverträgli-    für Windenergieanlagen auf ei-
     len, um einen raum- und natur-      chen Rahmen für die Realisie-      ner konkreten Fläche.
     verträglichen Rahmen für sämtli-    rung von Einzelvorhaben (WEA
     che Nutzungen zu schaffen.          und Netzanbindungen, grenz-
                                         überschreitende Seekabel) zu
                                         schaffen
                                                Prüfungstiefe
     Gekennzeichnet durch größere        Gekennzeichnet durch größere       Gekennzeichnet durch einen
     Untersuchungsbreite, d.h. eine      Untersuchungsbreite, d.h. grö-     kleinräumigen Untersuchungs-
     größere Zahl an Alternativen,       ßere Zahl an Alternativen, und     raum, größere Untersu-
     und geringere Untersu-              geringere Untersuchungstiefe       chungstiefe (detaillierte Analy-
     chungstiefe (keine Detailanaly-     (keine Detailanalysen)             sen).
     sen)
     Berücksichtigt raumbezogene,        Berücksichtigt lokale, nationale   Berücksichtigt vorrangig lokale,
     nationale und globale Auswir-       und globale Auswirkungen so-       nationale bzw. Auswirkungen auf
     kungen sowie sekundäre, kumu-       wie sekundäre, kumulative und      Nachbarstaaten ggf. zusätzliche/
     lative und synergetische Auswir-    synergetische Auswirkungen im      neue sekundäre, kumulative und
     kungen im Sinne einer Gesamt-       Sinne einer Gesamtbetrach-         synergetische Auswirkungen.
     betrachtung.                        tung.
                                         Schwerpunkt der Prüfung
     Kumulative Effekte                  Kumulative Effekte                 Lokale Auswirkungen einer et-
     • Gesamtplanbetrachtung             • Gesamtplanbetrachtung            waigen Bebauung
     • Strategische und großräu-         • Strategische, technische         • Betrachtung der konkreten
        mige Alternativen                   und räumliche Alternativen          Fläche
     • Mögliche grenzüberschrei-         • Mögliche grenzüberschrei-        • Technische und kleinräu-
        tende Auswirkungen                  tende Auswirkungen                  mige Alternativen

      Zulassungsverfahren (Planfeststellung bzw. Plangenehmigung) für
                        Windenergieanlagen (UVP)
                                             Prüfungsgegenstand
     Prüfung der Umweltverträglichkeit auf Antrag für
     • die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen
     • auf der im FEP festgelegten und voruntersuchten und auf Eignung geprüften Fläche
     • nach den Festlegungen des FEP und Vorgaben der Eignungsfeststellung
                                        Prüfung Umweltauswirkungen
     Analysiert (ermittelt, beschreibt und bewertet) die Umweltauswirkungen des konkreten Vorhabens
     (Windenergieanlagen, ggf. Plattformen und parkinterne Verkabelung)
     Nach § 24 UVPG erarbeitet die zuständige Behörde eine zusammenfassende Darstellung
     • der Umweltauswirkungen des Vorhabens,
     • der Merkmale des Vorhabens und des Standorts, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswir-
         kungen ausgeschlossen, vermindert oder ausgeglichen werden sollen,
     • der Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ausgeschlossen, vermin-
         dert oder ausgeglichen werden sollen, sowie
     • der Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in Natur und Landschaft (Anmerkung: Ausnahme nach § 56
         Abs. 3 BNatSchG
Abschichtung zu anderen Stufen des Planungsprozesses           15

                                           Zielrichtung
Behandelt die Fragen nach der konkreten Ausgestaltung („Wie“) eines Vorhabens (technische Ausstat-
tung, Bauausführung)auf Antrag des Ausschreibungsgewinners/Vorhabenträgers
                                          Prüfungstiefe
Gekennzeichnet durch geringere Untersuchungsbreite, d.h. eine begrenzte Zahl an Alternativen, und
größere Untersuchungstiefe (detaillierte Analysen).
Beurteilt die Umweltverträglichkeit des Vorhabens auf der voruntersuchten Fläche und formuliert dazu
Auflagen.
Berücksichtigt überwiegend lokale Auswirkungen im Nahbereich des Vorhabens.
                                   Schwerpunkt der Prüfung
Den Schwerpunkt der Prüfung bilden:
• Errichtungs- und betriebsbedingte Umweltauswirkungen.
• Prüfung bezogen auf das konkrete Anlagendesign.
• Anlagenrückbau.
16     Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung

     4 Umfang der Maßnahmen                             Biotoptypen, Fische, Avifauna und Marine Säu-
                                                        ger herangezogen.
       zur Voruntersuchung
                                                        Für die Bewertung der Schutzgüter Rastvögel,
     Im Folgenden wird der Umfang sämtlicher Maß-       Zugvögel und Meeressäuger werden Daten des
     nahmen zur Voruntersuchung der Fläche O-1.3        Zeitraums März 2016 bis (einschließlich) Feb-
     dargestellt. Als zusätzlicher Untersuchungsge-     ruar 2018 aus den Cluster-Untersuchungen
     genstand ist die Sicherheit und Leichtigkeit des   „Westlich Adlergrund“ verwendet. Diese werden
     Verkehrs festgelegt worden.                        nach Prüfung als geeignet angesehen, eigene
     Neben den Ergebnissen aus den im Folgenden         Untersuchungen im Rahmen der Voruntersu-
     dargestellten Untersuchungen wird das BSH bei      chung zu ersetzen. Alle verfügbaren Daten und
     der Erstellung des Umweltberichts auch diejeni-    Untersuchungsergebnisse bilden im Rahmen
     gen Angaben nutzen, die mit zumutbarem Auf-        der Eignungsprüfung die Grundlage für die
     wand ermittelt werden können und wird dabei        Durchführung der SUP sowie die Erstellung des
     den gegenwärtigen Wissensstand und der Be-         Umweltberichts einschließlich der Prüfung von
     hörde bekannte Äußerungen der Öffentlichkeit       Arten-, Gebiets- und Biotopschutz.
     berücksichtigen, § 39 Abs. 2 Satz 2 UVPG. Auch
                                                        4.1.1.1   Schutzgut Benthos
     werden Angaben, die dem BSH aus anderen
     Verfahren (z.B. Planfeststellungs- und Vollzugs-   Die Sediment- und Biotopstruktur der Fläche O-
     verfahren für Offshorewindparks und Netzanbin-     1.3 wurde anhand bereits vorhandener Seiten-
     dungen) oder Tätigkeiten (z.B. Forschungspro-      sichtsonar-Aufnahmen beurteilt. Hierbei wurde
     jekte) vorliegen, in den Umweltbericht aufge-      teilweise eine heterogene Biotopstruktur identifi-
     nommen, § 40 Abs. 4 UVPG.                          ziert. Infolge des heterogenen Meeresgrundes
                                                        werden Epifauna, Makrophyten und Biotopstruk-
          Untersuchungsgegenstand Mee-                  tur mit Video (StUK4 Tabelle 1.2) auf Grundlage
                                                        der “BfN-Kartierungsanleitung für Riffe in der
          resumwelt
                                                        deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone
     Die im Folgenden beschriebenen Untersuchun-        (AWZ)“ untersucht. Die eben genannten Unter-
     gen zur Meeresumwelt setzen die Anforderun-        suchungen finden auf O-1.3 und in einem in zwei
     gen des Standard Untersuchung der Auswirkun-       Untergebiete aufgeteilten Referenzgebiet statt.
     gen von Offshore-Windenergieanlagen auf die        Ungefähr 80% des Referenzgebiets befinden
     Meeresumwelt (aktuell StUK4) um. Nach § 10         sich etwa 1 nm westlich von O-1.3, die verblei-
     Abs. 1 Nr. 1 WindSeeG werden Untersuchun-          benden circa 20% wurden auf Grund der für den
     gen durchgeführt und dokumentiert, die für eine    konkreten Untersuchungsbereich repräsentati-
     Umweltverträglichkeitsstudie in dem Planfest-      ven Bodenbeschaffenheit am südwestlichen
     stellungsverfahren nach § 45 WindSeeG zur Er-      Rand des OWP Wikinger positioniert (siehe Ab-
     richtung von Windenergieanlagen auf See auf        bildung 5).
     dieser Fläche erforderlich sind und die unabhän-   Folgende Untersuchungen des Schutzgutes
     gig von der späteren Ausgestaltung des Vorha-      Benthos gemäß StUK4 werden durchgeführt:
     bens durchgeführt werden können.
                                                        •   Infauna durch Greiferbeprobung (StUK4 Ta-
     4.1.1 Untersuchungen                                   belle 1.3)
     Zur Charakterisierung der Fläche in Bezug auf •        Epifauna mit Baumkurre (StUK4 Tabelle 1.4)
     die Naturausstattung und Lebensgemeinschaf- •          Videoerfassung (nach Kartieranleitung BfN)
     ten werden Daten zu den Schutzgütern Benthos,
Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung             17

Abbildung 5 Übersicht der Lage der Fläche O-1.3 mit dem dazugehörigen Referenzgebiet (ETRS 89 UTM
33N) in der Deutschen AWZ der Ostsee (Quelle Untersuchungskonzept Voruntersuchung Benthos/Fische,
IfaÖ 2018)

Gemäß StUK4 werden drei Untersuchungskam-          Zusätzlich werden die Korngrößenverteilung und
pagnen in den Zeiträumen 15.08. bis                der Glühverlust je Greifer ermittelt.
15.11.2018, 01.03. bis 15.05.2018 und 15.08.
                                                   Die Epifauna wird gemäß StUK4 mit einer 2-m-
bis 15.11.2019 durchgeführt. Bei jeder dieser
                                                   Baumkurre (Maschenweite 1 cm) beprobt, mit
drei Kampagnen werden in O-1.3 und im Refe-
                                                   jeweils 10 Epibenthos-Hols (Hälfte der Infauna-
renzgebiet jeweils die Infauna und die Epifauna
                                                   Stationen) in O-1.3 und im Referenzgebiet (Ge-
untersucht. Die Untersuchung der Biotopstruktur
                                                   samtprobenmenge: 3 Kampagnen x 2 Gebiete x
mittels Videoaufnahmen gemäß BfN-Kartieran-
                                                   10 Schleppstriche = 60 Epifaunaproben). Die
leitung wird nur während der ersten Kampagne
                                                   Untersuchungen zur Epifauna erfolgen mög-
vorgenommen. Hierzu werden in O-1.3 und im
                                                   lichst zeitgleich mit der Infaunauntersuchung, d.
Referenzgebiet jeweils vier Videotransekte be-
                                                   h. im Abstand von weniger als zwei Wochen.
fahren.
                                                   Abbildung 6 gibt eine Übersicht über die Lage
Die Infauna wird gemäß StUK4 mittels van-
                                                   der Infauna-Greiferstationen, der Schleppstriche
Veen-Greifer beprobt. Hierbei werden in O-1.3
                                                   für die Epifaunabeprobung und der Videotran-
und im Referenzgebiet an jeweils 20 Stationen à
                                                   sekte in O-1.3 und im Referenzgebiet.
drei Parallelproben (Gesamtprobenmenge: 3
Kampagnen x 2 Gebiete x 20 Stationen x 3 Pa-
rallelproben = 360 Greiferproben) genommen.
18     Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung

     Begleitend werden an der Wasseroberfläche (-          gehalt, Temperatur und Sauerstoffgehalt durch-
     0,5 m) und in Bodennähe Messungen von Salz-           geführt, die die hydrographische Situation im
                                                           Gebiet repräsentativ erfassen.

     Abbildung 6 Lage der Infauna-Greiferstationen, der Schleppstriche für Epifaunabeprobung und der Videotran-
     sekte auf der Fläche O-1.3 und im Referenzgebiet (ETRS 89 UTM 33N) in der deutschen AWZ der Ostsee
     (Quelle Untersuchungskonzept Voruntersuchung Benthos/Fische, IfaÖ 2018

     Gegenüber StUK4 sind folgende Konkretisierun-             ben. Ausnahmen (z. B. Bestimmungsmerk-
     gen bei den Untersuchungen vorgesehen:                    male nicht vorhanden wegen Beschädigung
     • Der zeitliche Abstand zwischen Beprobun-                oder Juvenilstadium) werden vor Beginn der
        gen der In- und Epifauna soll maximal zwei             Untersuchungen mit dem BSH abgestimmt.
        Wochen betragen.                                   •   Für die taxonomische Behandlung aller Pro-
     • Die Internetdatenbank World Register of Ma-             ben ist die aktuelle Bestimmungsliteratur zu
        rine Species (WoRMS) wird als taxonomi-                verwenden.
        sche Referenz verwendet.
     • Jedes Tier soll grundsätzlich bis auf Artni-        4.1.1.2    Schutzgut Fische
        veau bestimmt werden. Sollte dies nicht            Das Schutzgut Fische wird gemäß StUK4 in der
        möglich sein, sind die Gründe dafür anzuge-        Ostsee mit einem am Grund gefahrenen Scher-
                                                           brettnetz, dem sogenannten Windpark-Trawl,
Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung            19

untersucht (StUK4 S. 26, Tabelle 2.1, sowie S.     circa 20% wurden auf Grund der für den konkre-
46). Der Windpark-Trawl wird in O-1.3 sowie im     ten Untersuchungsbereich repräsentativen Bo-
benachbarten, in zwei Untergebiete aufgeteilten    denbeschaffenheit am südwestlichen Rand des
Referenzgebiet eingesetzt. Das Referenzgebiet      OWP Wikinger positioniert (Abbildung 7,).
entspricht dem für das Schutzgut Benthos: Un-
gefähr 80% des Referenzgebiets befinden sich
etwa 1 nm westlich von O-1.3, die verbleibenden

Abbildung 7 Lage der Schleppstriche des Windpark-Trawl auf der Fläche O-1.3 und dem dazugehöri-
gen Referenzgebiet (ETRS 89, UTM 33N) in der deutschen AWZ der Ostsee (Quelle Untersuchungskon-
zept Voruntersuchung Benthos/Fische, IfaÖ 2018)

Im ersten Untersuchungsjahr wird zur Beschrei-     soll 15 Minuten und die Schleppgeschwindigkeit
bung der saisonalen Gegebenheiten auf der Flä-     3–4 kn betragen. Es werden die Netzfänge bei-
che und im Referenzgebiet im Frühjahr und          der Seiten ausgewertet. Begleitend zu den Fän-
Herbst untersucht. Im zweiten Untersuchungs-       gen werden Informationen zu Wetter, Tiefe,
jahr beschränken sich die Untersuchungen auf       Salzgehalt, Temperatur und Sauerstoffgehalt
den Herbst. Gemäß StUK4 werden insgesamt           (nach UNESCO 1988) repräsentativ ermittelt
drei Untersuchungskampagnen in den Zeiträu-        und festgehalten. Die Untersuchungen erfolgen
men 01.10. bis 30.11.2018, 01.04. bis              mit folgenden Konkretisierungen gegenüber
30.05.2019 und 01.10. bis 30.11.2019 durchge-      dem StUK4:
führt.
                                                   •   Jedes Tier soll bis auf Artniveau bestimmt
Auf der Fläche und im Referenzgebiet sind je-          werden. Dies gilt auch für die Gattungen und
weils 30 Hols vorgesehen. Die Schleppdauer
20       Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung

         Familien, deren Mitglieder nur schwer bis auf   Rastbestände sowie das Verhalten der Vögel er-
         Artniveau zu trennen sind.                      mittelt werden.
     •   Die während der Epifauna-Untersuchung er-
         fassten Fische (StUK4 Tabellen 1.2 und 1.4)     Schiffstransekt-Untersuchung
         werden zur Darstellung des Artenspektrums       Im Rahmen der Cluster-Untersuchungen wurde
         der Fische herangezogen.                        schiffsbasiert ein gemeinsames Untersuchungs-
     •   Bei der Bestimmung ist die aktuelle Bestim-     gebiet mit einer Fläche von ca. 530 km2 unter-
         mungsliteratur zu verwenden.                    sucht. Im Untersuchungszeitraum wurden pro
                                                         Jahr zwölf Schiffstransekt-Zählungen in Abhän-
     4.1.1.3   Schutzgut Rastvögel                       gigkeit vom jahreszeitlichen Vorkommen der Ar-
     Für die Bewertung des Schutzgutes Rastvögel         ten (insbesondere der Meeresenten und
     werden Daten des Zeitraums März 2016 bis (ein-      Schweinswale) durchgeführt. Die Transektlinien
     schließlich) Februar 2018 aus den Cluster-Un-       verliefen in Nord-Süd-Richtung und hatten eine
     tersuchungen „Westlich Adlergrund“ zugrunde         Gesamtlänge von etwa 126 km (6 Transekte je
     gelegt. An den Cluster-Untersuchungen nehmen        21 km, siehe Abbildung 8).
     die OWP-Vorhaben „Wikinger“, „Wikinger Süd“
                                                         Ab dem 1. Juli 2016 wurde das Transektdesign
     und „Arkona-Becken Südost“ teil. Mit den Unter-
                                                         wegen der bereits installierten Fundamente im
     suchungen sollen der Status quo der Verteilung
                                                         OWP „Wikinger“ leicht angepasst (Abbildung 9).
     und Dichte der Nahrungsgäste, Mauser- und

     Abbildung 8 Transektdesign der Schiffserfassungen vor dem 01.07.2016
Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung            21

Abbildung 9 Lage Untersuchungsgebiet und Transekte der Schiffserfassungen ab 01.07.2016

Flugzeugbasierte Untersuchungen                     kann eine ausreichende Datenbasis in diesem
Im Rahmen der Cluster-Untersuchungen wurde          konkreten Fall durch die Kombination mit Daten
ein gemeinsames Untersuchungsgebiet mit ei-         aus den flugzeugbasierten Untersuchungen er-
ner Fläche von ca. 2.384 km2 beflogen (Abbil-       reicht werden. Diese decken die gesamte Fläche
dung 10).                                           ab und haben gegenüber den schiffsbasierten
Im Zeitraum März 2016 bis Februar 2017 wurden       Untersuchungen den Vorteil, dass es nicht zu
zehn videogestützte Zählflüge durchgeführt. Die     Störwirkungen während der Untersuchungen
Abdeckung des Untersuchungsgebiets betrug           kommt. Die schiffsbasierten Untersuchungen lie-
dabei im Mittel 11,7% und damit 1,7% mehr als       fern auch bei der hier nur teilweisen Abdeckung
im StUK4 (S. 27, Tabelle 3.1.1) gefordert.          genügend Daten, um zur Verifizierung der Er-
Die aus den Clusteruntersuchungen vorliegen-        gebnisse der Flüge, etwa bei Abgrenzung
den Daten sind zur Beurteilung des Schutzgutes      schwer unterscheidbarer Arten herangezogen
geeignet. Soweit die schiffsbasierten Untersu-      zu werden.
chungen die Fläche nur in Teilen abdecken,
22     Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung

     Abbildung 10 Transektdesign der für das Cluster „Westlich Adlergrund“ durchgeführten digitalen Videobeflie-
     gung.

     4.1.1.4    Schutzgut Zugvögel                          wurde Anfang Mai, die zur Herbstzugerfassung
     Für die Bewertung des Schutzgutes „Zugvögel“           Ende September 2016 noch einmal geändert, da
     wird ebenfalls auf Daten des Zeitraums März            sich die erstgewählten Positionen aufgrund der
     2016 bis (einschließlich) Februar 2018 aus den         Wassertiefe und des Untergrundes als ungeeig-
     Cluster-Untersuchungen Westlich Adlergrund             net erwiesen.
     zurückgegriffen. Die Untersuchungen des Vo-
     gelzugs sollen die Artenzusammensetzung, sai-          Das Vertikalradar liefert Informationen zur Inten-
     sonale Zugverläufe sowie die Vertikalverteilung        sität, Phänologie und Höhenverteilung des Vo-
     der ziehenden Vögel abbilden. Die Untersu-             gelzugs. Für die Erfassungen kamen zwei ver-
     chung des Vogelzugs erfolgte im Rahmen der             schiedene Schiffe zum Einsatz, auf denen Ra-
     Cluster-Untersuchung gemäß StUK4 (vgl. dort            dargeräte der Marke „Visionmaster FT“ installiert
     Tabelle 3.2.1, Radaruntersuchungen, und Ta-            waren. Von den nach StUK4 geforderten 1.200
     belle 3.2.2, Sichtbeobachtung und Zugruferfas-         Radarstunden müssen mindestens 900 Stunden
     sung). Nach StUK4 wurden zu den Hauptzugzei-           auswertbar sein.
     ten zwischen März und Mai und von Mitte Juli bis       Mit dem Horizontalradar wurden die Flugrichtun-
     November monatlich an sieben Tagen schiffsba-          gen von Vögeln im Vorhabensgebiet bestimmt.
     sierte Radarerfassungen, Sichtbeobachtungen            Der Einsatz eines Horizontalradars ist nach
     und Zugruferfassungen durchgeführt. Die Anker-         StUK4 bei Untersuchungen vom ankernden
     positionen zur Aufnahme des Frühjahrszuges             Schiff fakultativ. Das Horizontalradar wurde wie
Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung             23

ein gewöhnliches Schiffsradar horizontal ausge-     •    Untersuchungen zum Vorkommen und zur
richtet und an einen erhöhten Punkt auf dem              Verteilung (Tabelle 4.1)
Schiff möglichst freistehend montiert.              • Untersuchungen zur Habitatnutzung (Ta-
Trotz Abstands insbesondere der Ankerpositio-            belle 4.2)
                                                    Zur Ermittlung des Vorkommens und der Vertei-
nen für den Frühjahrszug von der Fläche sind die
                                                    lung von marinen Säugern werden visuelle
Daten ausreichend, da zur Verifizierung weitere
                                                    schiffsbasierte und flugzeugbasierte Erfassun-
öffentlich verfügbare Daten herangezogen wer-
                                                    gen durchgeführt. Bei einer ausreichenden Zahl
den können.
                                                    von Sichtungen ist eine Abschätzung der abso-
Zusätzlich wird eine Untersuchung des Herbst-
                                                    luten Dichte der Tiere bzw. des Bestandes mög-
zuges 2019 von windenergiesensiblen Arten,
                                                    lich. Die Untersuchung der Meeressäuger erfolgt
insbesondere Kranichen, Greifvögeln, Gänsen,
                                                    gemeinsam mit der schiffs- und flugzeuggestütz-
Limikolen und Meeresenten, an bzw. über der
                                                    ten Untersuchung der Rastvögel (vgl. Kap.
Fläche O-1.3 durchgeführt. Untersucht wird mit
                                                    4.1.1.3). Die Untersuchungsgebiete der schiffs-
einer Methodenkombination aus einem an einer
                                                    und flugzeuggestützten Erfassung der Mee-
WEA fest montierten kombinierten System (Ra-
                                                    ressäuger sind dementsprechend identisch mit
dargerät und optische Erfassungsmethode) und
                                                    den Untersuchungsgebieten der Erfassung der
einem schiffsbasierten Rangefinder und einem
                                                    Rastvögel (siehe
Radargerät. Auf Grundlage der Ergebnisse wird
eine Auswirkungsprognose bzgl. der genannten        Abbildung 8, Abbildung 9, Abbildung 10).
Arten erstellt.
                                                    Die aus den Clusteruntersuchungen vorliegen-
                                                    den Daten sind zur Beurteilung des Schutzgutes
4.1.1.5   Schutzgut Fledermäuse
                                                    geeignet. Soweit die schiffsbasierten Untersu-
Für die Bewertung des Schutzgutes Fleder-           chungen die Fläche nur in Teilen abdecken,
mäuse wird auf Daten aus den Cluster-Untersu-       kann eine ausreichende Datenbasis im konkre-
chungen Westlich Adlergrund der Jahre 2014-         ten Fall durch die Kombination mit Daten aus
2015 zurückgegriffen.                               den flugzeugbasierten Untersuchungen erreicht
Gemäß StUK4 wurden die Fledermaus-Untersu-          werden. Diese decken die gesamte Fläche ab
chungen parallel zur nächtlichen Ruferfassung       und haben gegenüber den schiffsbasierten Un-
der Zugvögel in windstillen Nächten (bis 3 Bft)     tersuchungen den Vorteil, dass es nicht zu Stör-
mittels Fledermaus-Detektoren durchgeführt.         wirkungen während der Untersuchungen
Wegen der extrem geringen Anzahl an Fleder-         kommt. Die schiffsbasierten Untersuchungen lie-
mausnachweisen im o. a. Zeitraum wurde auf          fern hier auch bei der nur teilweisen Abdeckung
die Erhebung aktueller Daten verzichtet.            genügend Daten, um zur Verifizierung der Er-
                                                    gebnisse der Flüge herangezogen zu werden.
4.1.1.6   Schutzgut Marine Säuger                   Die Erfassung der Habitatnutzung für Schweins-
Für die Bewertung des Schutzgutes „Marine           wale erfolgt mittels akustischer Klickdetektoren,
Säuger“ wird ebenfalls auf Daten der Jahre          so genannter PODs. Für den gesamten Zeit-
2016, 2017 und 2018 aus den Cluster-Untersu-        raum der Cluster-Untersuchung wurden insge-
chungen Westlich Adlergrund zurückgegriffen.        samt zwei POD-Stationen im POD-Stationsnetz
Mit diesen Untersuchungen sollen der Status         des BSH ausgebracht. Gemäß StUK4 wurden
quo der Verteilung und der Dichte mariner Säu-      jeweils drei PODs in einer POD-Station angeord-
getiere sowie ihr Verhalten ermittelt werden.       net.
Die Untersuchungen des Schutzgutes Marine
Säuger sollen gemäß StUK4 durchgeführt wer-
den und umfassen folgende Untersuchungen:
24     Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung

     4.1.1.7   Schutzgut Biotoptypen                          Untersuchungsgegenstand Bau-
     Seit März 2010 ist der gesetzliche Biotopschutz          grund
     (§ 30 BNatSchG) gemäß § 56 Abs. 1 BNatSchG         Die geologische Vorerkundung dient der Be-
     auf marine Biotope in der deutschen AWZ anzu-      schreibung der sedimentären / lithologischen
     wenden. Im Bereich der deutschen AWZ können        Verhältnisse, den allgemeinen Lagerungsver-
     Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit    hältnissen und ggf. tektonischen Gegebenheiten
     bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche         im Untersuchungsgebiet sowie der allgemeinen
     Kies-, Grobsand- und Schillgründe (vgl. § 30       Bewertung des Baugrunds aus geologischer
     Abs. 2 S. 1 Nr. 6 BNatSchG) vorkommen.             Sicht.
     Die Auswertung der Ergebnisse der hydrogra-        Sie bedient sich moderner, leistungsfähiger hyd-
     phischen Vorerkundungen anhand der Vorga-          rographischer und geophysikalischer Verfahren,
     ben der BfN-Kartieranleitung legten für einige     deren Ergebnisse anhand von direkten geotech-
     Objekte ein mögliches Vorkommen geschützter        nischen Aufschlussverfahren (Bohrungen / Son-
     Biotoptypen nahe, sodass eine entsprechende        dierungen / Labor) verifiziert werden. Aufgrund
     Untersuchung auf nach § 30 BNatSchG ge-            der mangelnden Zugänglichkeit des Meeresbo-
     schützte Biotoptypen durchgeführt wird. Diese      dens stellen hydrographische bzw. geophysika-
     Objekte werden im Rahmen der Benthos-Unter-        lische Verfahren eine sehr effiziente Methode
     suchungen nach Kartieranleitung des BfN mit-       dar, um einen Gesamtüberblick über die Mee-
     tels Unterwasser-Video untersucht.                 resbodenbeschaffenheit sowie die Untergrund-
                                                        verhältnisse der zu untersuchenden Gebiete zu
     4.1.2 Berichte, Auswertungen und Daten
                                                        erlangen.
     Die Daten und Gutachten aus den Cluster-Un-
     tersuchungen Westlich Adlergrund der Jahre         Die hydrographische Vermessung liefert Infor-
     2016 bis 2018 liegen dem BSH bereits vor. Die      mationen zur Meeresbodenoberfläche, die über-
     Daten der Flächenvoruntersuchung (Benthos          wiegend flächenhaft aufgezeichnet werden.
     und Fische) werden dem BSH acht Wochen             Die geophysikalischen Untersuchungen liefern
     nach Abschluss der Datenerhebung auf See           Erkenntnisse über den Aufbau des Meeresbo-
     qualitätsgeprüft übermittelt.                      dens sowie des Untergrundes entlang von Pro-
     Die Daten und Ergebnisse aus der Flächenvor-       fillinien, die je nach Verfahren und betrachtetem
     untersuchung der Schutzgüter Benthos und Fi-       Tiefenbereich unterschiedlich detaillierte Rück-
     sche werden am Ende des ersten Untersu-            schlüsse über die lokalen geologischen Bege-
     chungsjahres (2019) in einem Zwischenbericht       benheiten zulassen.
     und nach Abschluss aller Untersuchungen
                                                        Neben den weiträumigen Ergebnissen der hyd-
     (2020) in einem Abschlussbericht, der die Anfor-
                                                        rographischen und geophysikalischen Mess-
     derungen des § 10 Abs. 1 Nr.1 WindSeeG erfüllt,
                                                        kampagnen liefert die geotechnische Untersu-
     dargestellt.
                                                        chung punktuell indirekte sowie direkte geologi-
     Für die Schutzgüter Rastvögel, Zugvögel, Fle-
                                                        sche Informationen (Drucksondierungen, Bohr-
     dermäuse und Meeressäuger wurde eine geson-
                                                        kerne, seismische Intervallgeschwindigkeiten)
     derte Berichterstellung auf Grundlage der Daten
                                                        über die Untergrundgegebenheiten, anhand de-
     aus den Cluster-Untersuchungen Westlich Ad-
                                                        rer zum einen die geophysikalischen Verfahren
     lergrund beauftragt; die Eignungsprüfung der
                                                        kalibriert werden. Zum anderen werden Bohr-
     Fläche O-1.3 wird unter anderem auf Grundlage
                                                        kerne mit Laborversuchen zur Bestimmung und
     dieser Berichte erfolgen.
                                                        Klassifizierung der Bodenart, Zustandsform und
Sie können auch lesen