Untersuchungsrahmen für die Voruntersuchung und Strategische Umweltprüfung der Fläche O-1.3 - Hamburg, 30. August 2019 Version 2* vom 15. Januar ...
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Untersuchungsrahmen für die Voruntersuchung und Strategische Umweltprüfung der Fläche O-1.3 Hamburg, 30. August 2019 (Version 2* vom 15. Januar 2021)
Inhalt I Inhalt 1 Einführung 2 Gegenstand und Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung 2 Konsultation und behördliches Ermessen 2 2 Zweck und Gegenstand dieses Dokuments 4 3 Abschichtung zu anderen Stufen des Planungsprozesses 5 Maritime Raumordnung (AWZ) 7 Flächenentwicklungsplan 8 Eignungsprüfung 10 Zulassungsverfahren für Windenergieanlagen auf See 11 Zusammenfassende Übersichten zu den Umweltprüfungen 12 4 Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung 16 Untersuchungsgegenstand Meeresumwelt 16 4.1.1 Untersuchungen 16 4.1.2 Berichte, Auswertungen und Daten 24 Untersuchungsgegenstand Baugrund 24 4.2.1 Untersuchungen 26 4.2.2 Daten und Berichte 31 Untersuchungsgegenstand Wind 34 4.3.1 Messungen 34 4.3.2 Reanalysen 35 4.3.3 Berichte 35 Untersuchungsgegenstand Ozeanographie 35 4.4.1 Untersuchungen 36 4.4.2 Berichte und Auswertungen 36 Untersuchungsgegenstand Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs 37 5 Angaben im Umweltbericht 39 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands und vor- aussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans 40
II Inhalt Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Plans auf die Meeresumwelt 40 Artenschutzrechtliche, biotopschutzrechtliche Prüfung und Verträglichkeitsprüfung 40 Alternativenprüfung 41 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblicher negativer Auswirkungen auf die Meeresumwelt und Überwachungsmaßnahmen 41 Datengrundlage 41 6 Weiteres Verfahren 42
2 Einführung 1 Einführung der späteren Ausgestaltung des Vorhabens durchgeführt werden können. Gemäß §§ 10, 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Windener- Die Untersuchungen sind nach dem Stand von gie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) führt das Bun- Wissenschaft und Technik durchzuführen, was desamt für Seeschifffahrt und Hydrographie vermutet wird, wenn sie unter Beachtung des je- (BSH) im Auftrag der Bundesnetzagentur weils geltenden „Standard Untersuchung der (BNetzA) Voruntersuchungen der Flächen in der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanla- ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von gen auf die Meeresumwelt“ (StUK, aktuell in drit- Nord- und Ostsee durch, die nach den Festle- ter Fortschreibung: StUK4) durchgeführt worden gungen des Flächenentwicklungsplans (FEP) für sind. die Errichtung von Windenergieanlagen vorge- sehen sind. Bei diesen Voruntersuchungen wer- • Es ist eine Vorerkundung des Baugrunds den Daten über die Meeresumwelt, den Bau- durchzuführen und zu dokumentieren. grund und die Wind- und ozeanographischen Auch diese ist nach dem Stand von Wissen- Verhältnisse auf der Fläche erhoben und darauf schaft und Technik durchzuführen, was vermutet basierend zusammenfassende Berichte erstellt, wird, wenn sie unter Beachtung des jeweils gel- um gemäß § 9 Abs. 1 WindSeeG tenden „Standard Baugrunderkundung – Min- • die wettbewerbliche Bestimmung der im destanforderungen an die Baugrunderkundung Rahmen der Ausschreibung bei der BNetzA und -untersuchung für Offshore-Windenergiean- abzugebenden Gebote für die Bieter zu er- lagen, Offshore-Stationen und Stromkabel“ möglichen und (Standard Baugrund) durchgeführt worden ist. • die Eignung der Fläche zur Errichtung von Nicht durchzuführen sind Untersuchungen zur Windenergieanlagen festzustellen und ein- Kampfmittelfreiheit der Flächen. zelne Untersuchungsgegenstände bereits • Es sind Berichte über die Wind- und ozeano- vor dem Planfeststellungsverfahren zu prü- graphischen Verhältnisse für die vorzuunter- fen sowie suchende Fläche zu erstellen. • das vom bezuschlagten Bieter durchzufüh- Nicht durchzuführen sind Windertragsberech- rende Planfeststellungsverfahren für die nungen. Windenergieanlagen auf See zu beschleuni- gen. Konsultation und behördliches Ermessen Gegenstand und Umfang der Unverzüglich nach Einleitung des Verfahrens Maßnahmen zur Voruntersu- zur Voruntersuchung einer Fläche hat das BSH chung den Gegenstand und Umfang der Maßnahmen Der Gegenstand und Umfang der Voruntersu- zur Voruntersuchung dieser Fläche im Rahmen chung von Flächen ist in § 10 Abs. 1 WindSeeG eines Anhörungstermins zu konsultieren. Diese wie folgt definiert: Anhörung ist zugleich Besprechung („Scoping- • Es sind die Untersuchungen zur Meeresum- termin“) im Sinne von § 39 Abs. 4 Satz 2 des Ge- welt durchzuführen und zu dokumentieren, setzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung die für eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVPG). Auf Grundlage der Ergebnisse des An- nach § 45 WindSeeG zur Errichtung von hörungstermins legt das BSH einen Untersu- Windenergieanlagen auf See auf dieser Flä- chungsrahmen für die Voruntersuchung der Flä- che erforderlich sind und die unabhängig von che nach pflichtgemäßem Ermessen fest, § 12
Einführung 3 Abs. 3 Satz 1 a.E WindSeeG, der zugleich den • die Wirtschaftlichkeit der festzulegenden Untersuchungsrahmen für die Strategische Um- Maßnahmen, d. h. das Verhältnis der Kosten weltprüfung (SUP) gemäß § 39 UVPG darstellt. zum Umfang und zur Güte der erzielten Un- Sofern hierbei von den durch die Vermutungsre- tersuchungsergebnisse, gelung privilegierten Standards abgewichen • der zeitliche Abstand der Voruntersuchun- werden soll, muss diese Abweichung entspre- gen im Verhältnis zur Ausschreibung der chend begründet sein, siehe StUK4, S. 7 und BNetzA und den dem bezuschlagten Bieter Standard Baugrund, S. 12. gemäß § 59 WindSeeG auferlegten sowie Als das pflichtgemäße Ermessen tragende nach Standard Konstruktion von der Plan- Grundsätze werden hierbei insbesondere ange- feststellungsbehörde aufzuerlegenden Fris- sehen: ten. • Der Zielerreichungsgrad hinsichtlich der in § Das BSH kann weitere Untersuchungsgegen- 9 Abs. 1 WindSeeG definierten Zwecke der stände festlegen, falls bei der Voruntersuchung Voruntersuchung, einer Fläche zusätzlich zu den in § 10 Abs. 1 WindSeeG geregelten ausnahmsweise Weitere zu untersuchen sind.
4 Zweck und Gegenstand dieses Dokuments 2 Zweck und Gegenstand deutschen AWZ der Ostsee liegenden, im Flä- chenentwicklungsplan vom 28.06.2019 (im Fol- dieses Dokuments genden FEP 2019) als Gegenstand des vorliegenden Dokuments ist die O-1.3 Festlegung des Gegenstands und Umfangs der festgelegten Fläche (im Folgenden O-1.3). O-1.3 Maßnahmen zur Voruntersuchung der in der liegt im nördlichen Teil des im FEP 2019 festge- legten Gebiets O-1 (Abbildung 1). Abbildung 1 Übersicht der Lage der Fläche O-1.3 (ETRS 89, UTM 32N) in der Deutschen AWZ der Ostsee Die Koordinaten (nach WGS 84) werden als zu- 09.05.2017, der diesbezügliche Anhörungster- sätzliches Informationsangebot im GeoSeaPor- min hat am 28.06.2017 stattgefunden. tal (Web Feature Service des BSH) bereitge- Auf Grundlage der Ergebnisse des Anhörungs- stellt; dabei handelt es sich um eine nachrichtli- termins wird der Untersuchungsrahmen zu che Darstellung, maßgeblich für die Festlegung sämtlichen Gegenständen der im Rahmen der der Fläche bleibt die Festlegung im FEP. Voruntersuchung geplanten und laufenden Un- Die Bekanntmachung zur Einleitung des Verfah- tersuchungen für O-1.3 festgelegt, § 12 Abs. 3 rens zur Voruntersuchung von O-1.3 erfolgte am Satz 1 WindSeeG. Da der Untersuchungsrah- men auch als Grundlage für die Durchführung
Zweck und Gegenstand dieses Dokuments 5 der SUP für O-1.3 dient, wird der Umfang und der Eignungsprüfung darstellt, § 10 Abs. 2 iVm § Detaillierungsgrad der in den Umweltbericht auf- 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3, § 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 zunehmenden Angaben festgelegt, § 39 Abs. 1 WindSeeG. Für dieses Kriterium ist eine hinrei- UVPG. Die SUP ist wiederum Teil der Eignungs- chende Daten- und damit Entscheidungsgrund- prüfung für O-1.3 und damit in einen mehrstufi- lage zu schaffen. Zudem wird eine Beschleuni- gen Planungsprozess – FEP, Voruntersuchung, gung des Planfeststellungsverfahrens erreicht, Planfeststellungsverfahren – eingegliedert, wes- da das hier erstellte Fachgutachten Schiffssi- wegen dieses Dokument auch Angaben darüber cherheit an die Stelle der sonst im Planfeststel- enthält, auf welcher Stufe des Planungsprozes- lungsverfahren einzureichenden Risikoanalyse ses bestimmte Umweltauswirkungen schwer- tritt. punktmäßig geprüft werden sollen, § 39 Abs. 2 Dieses Dokument dient der Veröffentlichung der UVPG. eben genannten Festlegungen und zusätzlichen Festgelegt wird der zusätzliche Untersuchungs- Angaben. gegenstand „Sicherheit und Leichtigkeit des Ver- kehrs“, da die Verkehrssicherheit ein Kriterium in
Abschichtung zu anderen Stufen des Planungsprozesses 5 3 Abschichtung zu anderen FEP festgelegten Flächen für Windenergie auf See voruntersucht. Auf die Voruntersuchung Stufen des Planungspro- folgt bei Vorliegen der Voraussetzungen des § zesses 12 Abs. 2 WindSeeG die Feststellung der Eig- nung der Fläche für die Errichtung und den Be- Bei Gesamtbetrachtung des zentralen Modells trieb von Windenergieanlagen auf See. Im Rah- ist der Planungsprozess für den Bereich der men der Eignungsprüfung wird ebenfalls eine AWZ in mehrere Stufen aufgeteilt: SUP durchgeführt. Auf der obersten und übergeordneten Stufe Wird die Eignung einer Fläche für die Nutzung steht das Instrument der maritimen Raumpla- von Windenergie auf See festgestellt, kommt die nung. Der Raumordnungsplan ist das voraus- Fläche zur Ausschreibung und der obsiegende schauende Planungsinstrument, das verschie- Bieter kann einen Antrag auf Zulassung (Plan- dene Nutzungsinteressen im Bereich der Wirt- feststellung bzw. Plangenehmigung) für die Er- schaft, Wissenschaft und Forschung sowie richtung und den Betrieb von Windenergieanla- Schutzansprüche koordiniert. Bei der Aufstel- gen auf der Fläche stellen. Im Rahmen des Plan- lung des Raumordnungsplans ist eine SUP feststellungsverfahrens wird bei Vorliegen der durchzuführen. Voraussetzungen eine Umweltverträglichkeits- Auf der nächsten Stufe steht der FEP. Der FEP prüfung durchgeführt. Während die im FEP fest- hat den Charakter einer Fachplanung. Der Fach- gelegten Flächen für die Nutzung von Windener- plan ist als wichtiges Steuerungsinstrument da- gie auf See voruntersucht und ausgeschrieben rauf ausgerichtet, die Nutzung Windenergie auf werden, ist dies bei festgelegten Standorten, See durch die Festlegung von Gebieten und Flä- Trassen und Trassenkorridoren für Netzanbin- chen sowie von Standorten, Trassen und Tras- dungen bzw. grenzüberschreitende Seekabel- senkorridoren für Netzanbindungen bzw. für systeme nicht der Fall. Auf Antrag wird für die grenzüberschreitende Seekabelsysteme gezielt Errichtung und den Betrieb von Netzanbin- und möglichst optimal unter den gegebenen dungsleitungen in der Regel ein Planfeststel- Rahmenbedingungen – insbesondere den Erfor- lungsverfahren samt Umweltprüfung durchge- dernissen der Raumordnung – zu planen. Be- führt. Das Gleiche gilt für grenzüberschreitende gleitend zur Aufstellung des FEP wird eine SUP Seekabelsysteme. durchgeführt. Im nächstenSchritt werden die im
6 Abschichtung zu anderen Stufen des Planungsprozesses Abbildung 2: Übersicht zum gestuften Planungs- und Zulassungsprozess im zentralen Modell Bei mehrstufigen Planungs- und Zulassungspro- Im Rahmen des gestuften Planungs- und Zulas- zessen ergibt sich für Umweltprüfungen aus sungsprozesses haben alle Prüfungen gemein- dem jeweiligen Fachrecht (etwa Raumordnungs- sam, dass Umweltauswirkungen auf die in § 2 gesetz, WindSeeG und Bundesberggesetz Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter ein- [BBergG]) bzw. verallgemeinernd aus § 39 Abs. schließlich ihrer Wechselwirkungen betrachtet 3 UVPG, dass bei Plänen bereits bei der Festle- werden. gung des Untersuchungsrahmens bestimmt Nach der Begriffsbestimmung des § 2 Abs. 2 werden soll, auf welcher der Stufen des Prozes- UVPG sind Umweltauswirkungen im Sinne des ses bestimmte Umweltauswirkungen schwer- UVPG unmittelbare oder mittelbare Auswirkun- punktmäßig geprüft werden sollen. Auf diese gen eines Vorhabens oder der Durchführung ei- Weise sollen Mehrfachprüfungen vermieden nes Plans oder Programms auf die Schutzgüter. werden. Art und Umfang der Umweltauswirkun- gen, fachliche Erfordernisse sowie Inhalt und Nach § 3 UVPG umfassen Umweltprüfungen die Entscheidungsgegenstand des Plans sind dabei Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der er- zu berücksichtigen. heblichen Auswirkungen eines Vorhabens oder eines Plans oder Programms auf die Schutzgü- Bei nachfolgenden Plänen sowie bei nachfol- ter. Sie dienen einer wirksamen Umweltvorsorge genden Zulassungen von Vorhaben, für die der nach Maßgabe der geltenden Gesetze und wer- Plan einen Rahmen setzt, soll sich die Umwelt- den nach einheitlichen Grundsätzen sowie unter prüfung nach § 39 Abs. 3 Satz 3 UVPG auf zu- Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. sätzliche oder andere erhebliche Umweltauswir- kungen sowie auf erforderliche Aktualisierungen Im Offshore-Bereich haben sich als Unterfälle und Vertiefungen beschränken. der gesetzlich genannten Schutzgüter Tiere,
Abschichtung zu anderen Stufen des Planungsprozesses 7 Pflanzen und biologische Vielfalt die folgenden • Plankton speziellen Schutzgüter etabliert: • Marine Säuger • Avifauna: See-/Rastvögel und Zugvögel • Fische • Benthos • Fledermäuse Abbildung 3: Übersicht zu den Schutzgütern in den Umweltprüfungen Im Einzelnen stellt sich der gestufte Planungs- digen Bundesministeriums Raumordnungs- prozess wie folgt dar: pläne, die in Form von Rechtsverordnungen in Kraft treten. Die Verordnung des (damaligen) Maritime Raumordnung (AWZ) Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadt- Auf der obersten und übergeordneten Stufe entwicklung (BMVBS) über die Raumordnung in steht das Instrument der maritimen Raumord- der deutschen AWZ in der Nordsee vom 21. nung. Für eine nachhaltige Raumentwicklung in September 2009, BGBl. I S. 3107, ist am 26. der AWZ erstellt das BSH im Auftrag des zustän- September 2009 und die Verordnung für den Be- reich der deutschen AWZ in der Ostsee vom 10.
8 Abschichtung zu anderen Stufen des Planungsprozesses Dezember 2009, BGBl I S. 3861, ist am 19. De- nationale und globale Auswirkungen sowie se- zember 2009 in Kraft getreten. kundäre, kumulative und synergetische Auswir- kungen berücksichtigt. Die Raumordnungspläne sollen unter Berück- sichtigung etwaiger Wechselwirkungen zwi- Im Schwerpunkt sind daher mögliche kumulative schen Land und Meer sowie unter Berücksichti- Effekte, strategische und großräumige Alternati- gung von Sicherheitsaspekten Festlegungen ven und mögliche grenzüberschreitende Auswir- treffen kungen Gegenstand der Strategischen Umwelt- prüfung. • zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs, Flächenentwicklungsplan • zu weiteren wirtschaftlichen Nutzungen, Auf der nächsten Stufe steht der FEP. • zu wissenschaftlichen Nutzungen sowie Die vom FEP zu treffenden und im Rahmen der • zum Schutz und zur Verbesserung der Mee- SUP zu prüfenden Festlegungen ergeben sich resumwelt. aus § 5 Abs. 1 WindSeeG. In dem Plan werden überwiegend Festlegungen zu Gebieten und Im Rahmen der Raumordnung werden Festle- Flächen für Windenergieanlagen sowie der vo- gungen überwiegend in Form von Vorrang- und raussichtlich zu installierenden Leistung auf den Vorbehaltsgebieten sowie Zielen und Grundsät- Flächen getroffen. Darüber hinaus trifft der FEP zen getroffen. Nach § 8 Abs. 1 ROG ist bei der Festlegungen zu Trassen, Trassenkorridoren Aufstellung von Raumordnungsplänen von der und Standorten. Ferner werden Planungs- und für den Raumordnungsplan zuständigen Stelle Technikgrundsätze festgelegt. Diese dienen eine Strategische Umweltprüfung durchzufüh- zwar u.a. auch der Verminderung von Umwelt- ren, in der die voraussichtlichen erheblichen auswirkungen, können ihrerseits aber auch zu Auswirkungen des jeweiligen Raumordnungs- Auswirkungen führen, so dass eine Prüfung im plans auf die Schutzgüter einschließlich der Rahmen der SUP erforderlich ist. Wechselwirkungen zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten sind. Darüber hinaus trifft der FEP Festlegungen in zeitlicher Hinsicht, indem etwa die zeitliche Rei- Ziel des Instruments der Raumordnung ist die henfolge, in der die Flächen für Windenergie auf Optimierung planerischer Gesamtlösungen. Be- See zur Ausschreibung kommen sollen, und die trachtet wird ein größeres Spektrum an Nutzun- Kalenderjahre für die Inbetriebnahme festgelegt gen. Zu Beginn eines Planungsprozesses sollen werden. Diese sind kein Prüfungsschwerpunkt, strategische Grundsatzfragen geklärt werden. da hierdurch gegenüber den räumlichen Festle- Damit fungiert das Instrument primär als steu- gungen keine weiteren Umweltauswirkungen erndes Planungsinstrument der planenden Ver- entstehen. waltungsstellen, um einen raum- und naturver- träglichen Rahmen für sämtliche Nutzungen zu Die Festlegungen des FEP müssen nach den schaffen. Anforderungen des § 5 WindSeeG zulässig sein. Nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 WindSeeG sind Die Prüfungstiefe der SUP ist bei der Raumord- Festlegungen insbesondere dann unzulässig, nung grundsätzlich durch eine größere Untersu- wenn überwiegende öffentliche oder private Be- chungsbreite, d.h. eine grundsätzlich größere lange entgegenstehen. Im Rahmen der SUP be- Anzahl an Alternativen, und eine geringere Un- deutet dies, dass die zu prüfendenden Festle- tersuchungstiefe im Sinne von Detailanalysen gungen insbesondere dann unzulässig sind, gekennzeichnet. Es werden vor allem regionale, wenn sie
Abschichtung zu anderen Stufen des Planungsprozesses 9 • die Meeresumwelt gefährden bzw. Errichtung und den Betrieb von Windenergiean- lagen auf See, deren Netzanbindungen, grenz- • gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 WindSeeG im überschreitende Seekabelsysteme und Verbin- Falle der Festlegung eines Gebiets oder ei- dungen untereinander. ner Fläche diese in einem nach § 57 Bun- desnaturschutzgesetz (BNatSchG) ausge- Die Tiefe der Prüfung von voraussichtlichen er- wiesenen Schutzgebiet liegen oder heblichen Umweltauswirkungen ist gekenn- zeichnet durch eine größere Untersuchungs- • außerhalb der vom BFO nach § 17a EnWG breite, d.h. etwa eine größere Zahl an Alternati- festgelegten Cluster 1 bis 8 in der Nordsee ven und im Grundsatz eine geringere Untersu- und Cluster 1 bis 3 in der Ostsee liegen. chungstiefe. Auf der Ebene der Fachplanung er- Etwas anderes gilt hinsichtlich der Cluster nur folgen grundsätzlich noch keine Detailanalysen. dann, wenn in diesen Clustern nicht ausreichend Berücksichtigt werden vor allem lokale, natio- Gebiete und Flächen festgelegt werden, um das nale und globale Auswirkungen sowie sekun- Ausbauziel nach § 4 Nr. 2b EEG zu erreichen. däre, kumulative und synergetische Auswirkun- gen im Sinne einer Gesamtbetrachtung. Nach § 40 Abs. 1 Satz 2 UVPG sind im Rahmen des Umweltberichts die voraussichtlichen erheb- Der Schwerpunkt der Prüfung liegt ebenso wie lichen Umweltauswirkungen der Durchführung bei dem Instrument der maritimen Raumplanung des Plans sowie vernünftige Alternativen zu er- auf möglichen kumulativen Effekten sowie mög- mitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Nach lichen grenzüberschreitenden Auswirkungen. § 40 Abs. 3 UVPG bewertet die zuständige Be- Darüber hinaus sind im FEP speziell für die Nut- hörde vorläufig im Umweltbericht die Umwelt- zung Windenergie und Stromleitungen die stra- auswirkungen des Plans auf die Schutzgüter tegischen, technischen und räumlichen Alterna- nach den Grundsätzen der Umweltprüfung. Der tiven ein Prüfungsschwerpunkt. Prüfungsmaßstab des Fachrechts und des UVPG sind im Wesentlichen deckungsgleich, da die Bewertung der Umweltauswirkungen in den Umweltprüfungen nach Maßgabe der geltenden Gesetze erfolgt. Da der FEP die Aufgabe der Bundesfachpla- nung Offshore nach § 17a EnWG fortführt, setzt die SUP auf die bereits durchgeführten Prüfun- gen für die Aufstellung und die Fortschreibungen der Bundesfachpläne Offshore (BFO) auf. Im Hinblick auf die Zielrichtung des FEP behan- delt dieser für die Nutzung Windenergie auf See und Netzanbindungen auf Grundlage der ge- setzlichen Vorgaben die Grundsatzfragen vor al- lem nach dem Bedarf, dem Zweck, der Techno- logie und die Findung von Standorten und Tras- sen bzw. Trassenkorridoren. Der Plan hat daher in erster Linie die Funktion eines steuernden Pla- nungsinstruments und schafft den Rahmen für die Realisierung von Einzelvorhaben, d.h. die
10 Abschichtung zu anderen Stufen des Planungsprozesses Eignungsprüfung WindSeeG bedingen eine Prüfung, ob die Mee- resumwelt gefährdet wird. In Bezug auf die letzt- Der nächste Schritt im gestuften Planungspro- genannten Belange ist insbesondere zu über- zess ist die Eignungsprüfung von Flächen für prüfen, ob eine Verschmutzung der Meeresum- Windenergieanlagen auf See. Zudem wird die zu welt im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 Nummer 4 installierende Leistung auf der gegenständlichen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Fläche bestimmt. Nationen nicht zu besorgen ist und der Vogelzug Bei der Eignungsfeststellung wird nach § 10 Abs. nicht gefährdet wird. 2 WindSeeG geprüft, ob der Errichtung und dem Die Eignungsprüfung ist damit das zwischen Betrieb von Windenergieanlagen auf See auf der FEP und Einzelzulassungsverfahren für Wind- Fläche die Kriterien für die Unzulässigkeit der energieanlagen auf See geschaltete Instrument. Festlegung einer Fläche im Flächenentwick- Sie bezieht sich auf eine konkrete, im FEP aus- lungsplan nach § 5 Abs. 3 WindSeeG oder, so- gewiesene Fläche und ist damit deutlich kleintei- weit sie unabhängig von der späteren Ausgestal- liger angelegt als der FEP. Gegenüber dem Ein- tung des Vorhabens beurteilt werden können, zelzulassungsverfahren ist sie dadurch abge- die nach § 48 Abs. 4 Satz 1 WindSeeG für die grenzt, dass ein vom späteren konkreten Anla- Planfeststellung maßgeblichen Belange nicht gentyp und Layout unabhängiger Prüfansatz an- entgegenstehen. zulegen ist. So werden der Auswirkungsprog- Sowohl die Kriterien des § 5 Abs. 3 WindSeeG nose modellhafte Parameter in 2 Szenarien zu- als auch die Belange des § 48 Abs. 4 Satz 1 grunde gelegt, die mögliche realistische Ent- wicklungen abbilden sollen. Tabelle 1: Modellwindpark Szenario 1 und Szenario 2 als Grundlage für die Auswirkungsprognose * Berechnung der Flächeninanspruchnahme beruht auf Annahme einer Monopile-Gründung. Es wird jedoch angenommen, dass Monopile und Jacket in Summe jeweils etwa die gleiche Flächeninanspruchnahme auf dem Meeresgrund haben.
Abschichtung zu anderen Stufen des Planungsprozesses 11 Die Prüfungstiefe der SUP für die Eignungsprü- zu besorgen ist und der Vogelzug nicht gefähr- fung zeichnet sich somit im Vergleich zum FEP det wird. durch einen kleinräumigeren Untersuchungs- Nach § 24 UVPG erarbeitet die zuständige Be- raum und eine größere Untersuchungstiefe aus. hörde eine zusammenfassende Darstellung Es kommen grundsätzlich weniger und räumlich eingegrenztere Alternativen ernsthaft in Be- • der Umweltauswirkungen des Vorhabens, tracht. Die beiden primären Alternativen sind die • der Merkmale des Vorhabens und des Feststellung der Eignung einer Fläche auf der ei- Standorts, mit denen erhebliche nachteilige nen und die Feststellung ihrer (ggf. auch teilwei- Umweltauswirkungen ausgeschlossen, ver- sen) Nichteignung (siehe hierzu § 12 Abs. 6 mindert oder ausgeglichen werden sollen, WindSeeG) auf der anderen Seite bzw. durch die Aufnahme von Vorgaben zu Art, Umfang und • der Maßnahmen, mit denen erhebliche nach- Lage der Bebauung festgelegte Alternativen. teilige Umweltauswirkungen ausgeschlos- sen, vermindert oder ausgeglichen werden Der Schwerpunkt der Umweltprüfung liegt dabei sollen, sowie auf der Betrachtung der lokalen Auswirkungen durch eine Bebauung mit Windenergieanlagen • der Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in Na- bezogen auf die Fläche und die Lage der Bebau- tur und Landschaft. ung auf der Fläche. Nach § 16 Abs. 1 UVPG hat der Vorhabenträger dazu der zuständigen Behörde einen Bericht zu Zulassungsverfahren für Wind- den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des energieanlagen auf See Vorhabens (UVP-Bericht) vorzulegen, der zu- Auf der nächsten Stufe nach der Eignungsprü- mindest folgende Angaben enthält: fung steht das Zulassungsverfahren für die Er- • eine Beschreibung des Vorhabens mit Anga- richtung und den Betrieb von Windenergieanla- ben zum Standort, zur Art, zum Umfang und gen auf See. Nachdem die Eignung der Fläche zur Ausgestaltung, zur Größe und zu ande- festgestellt und die Fläche durch die BNetzA ren wesentlichen Merkmalen des Vorha- ausgeschrieben wurde, kann der obsiegende bens, Bieter mit dem Zuschlag der BNetzA gemäß § 46 Abs. 1 WindSeeG einen Antrag auf Planfest- • eine Beschreibung der Umwelt und ihrer Be- stellung bzw. – bei Vorliegen der Voraussetzun- standteile im Einwirkungsbereich des Vorha- gen auf Plangenehmigung – für die Errichtung bens, und den Betrieb von Windenergieanlagen auf • eine Beschreibung der Merkmale des Vorha- See einschließlich der erforderlichen Nebenan- bens und des Standorts, mit denen das Auf- lagen auf der voruntersuchten Fläche stellen. treten erheblicher nachteiliger Umweltaus- Der Plan muss zusätzlich zu den gesetzlichen wirkungen des Vorhabens ausgeschlossen, Vorgaben des § 73 Abs. 1 S. 2 VwVfG die in § vermindert oder ausgeglichen werden soll, 47 Abs. 1 WindSeeG enthaltenen Angaben um- • eine Beschreibung der geplanten Maßnah- fassen. Der Plan darf nur unter bestimmten in § men, mit denen das Auftreten erheblicher 48 Abs. 4 WindSeeG aufgezählten Vorausset- nachteiliger Umweltauswirkungen des Vor- zungen festgestellt werden und zwar u.a. nur habens ausgeschlossen, vermindert oder dann, wenn die Meeresumwelt nicht gefährdet ausgeglichen werden soll, sowie eine Be- wird, insbesondere eine Verschmutzung der schreibung geplanter Ersatzmaßnahmen, Meeresumwelt im Sinn des Artikels 1 Absatz 1 Nummer 4 des Seerechtsübereinkommens nicht
12 Abschichtung zu anderen Stufen des Planungsprozesses • eine Beschreibung der zu erwartenden er- gabe der wesentlichen Gründe für die ge- heblichen Umweltauswirkungen des Vorha- troffene Wahl unter Berücksichtigung der je- bens, weiligen Umweltauswirkungen sowie • eine Beschreibung der vernünftigen Alterna- • eine allgemein verständliche, nichttechni- tiven, die für das Vorhaben und seine spezi- sche Zusammenfassung des UVP-Berichts. fischen Merkmale relevant und vom Vorha- Pilotwindenergieanlagen werden ausschließlich benträger geprüft worden sind, und die An- im Rahmen der Umweltprüfung im Zulassungs- verfahren und nicht schon auf vorgelagerten Stufen behandelt. Zusammenfassende Übersichten zu den Umweltprüfungen Abbildung 4: Gegenstand der Planungs- und Zulassungsverfahren mit Schwerpunkten in der Umweltprüfung
Abschichtung zu anderen Stufen des Planungsprozesses 13 Tabelle 2: Übersicht zu Schwerpunkten in den Umweltprüfungen im Planungs- und Zulassungsverfahren Raumordnung FEP Eignungsprüfung (SUP) (SUP) (SUP) Strategische Planung für Strategische Planung fürStrategische die Festlegungen die Festlegungen Umweltprüfung für Flächen mit WEA • Festlegungen und Prüfungsgegenstand -Vorrang- und Vorbehaltsgebiete • Gebiete für Windenergiean- • Prüfung/ Feststellung der • zur Gewährleistung der Si- lagen auf See Eignung der Fläche für die cherheit und Leichtigkeit des • Flächen für Windenergiean- Errichtung und den Betrieb Schiffsverkehrs, lagen auf See, einschl. der von Windenergieanlagen, • zu weiteren wirtschaftlichen voraussichtlich zu installie- einschließlich der zu instal- Nutzungen. insbesondere rende Leistung lierenden Leistung Offshore-Windenergie und • Standorte Plattformen • auf Grundlage der abgetre- Rohrleitungen • Trassen- und Trassenkorri- tenen und erhobenen Daten • zu wissenschaftlichen Nut- dore für Seekabelsysteme (STUK) sowie sonstigen mit zungen sowie • Technik- und Planungs- zumutbarem Aufwand ermit- • zum Schutz und zur Verbes- grundsätze telbaren Angaben serung der Meeresumwelt • Vorgaben insb. zu Art, Um- fang und Lage der Bebau- -Ziele und Grundsätze ung -Anwendung des Ökosysteman- satzes Analyse Umweltauswirkungen Analysiert (ermittelt, beschreibt Analysiert (ermittelt, beschreibt Analysiert (ermittelt, beschreibt und bewertet) die voraussichtli- und bewertet) die voraussichtli- und bewertet) die voraussichtli- chen erheblichen Auswirkungen chen erheblichen Auswirkun- chen erheblichen Umweltauswir- des Plans auf die Meeresum- gen des Plans auf die Mee- kungen durch die Errichtung und welt. resumwelt. den Betrieb von Windenergiean- lagen, die unabhängig von der späteren Ausgestaltung des Vor- habens beurteilt werden können anhand von Modellannahmen Zielrichtung Zielt auf die Optimierung planeri- Behandelt für die Nutzung Offs- Behandelt für die Nutzung Offs- scher Gesamtlösungen, also um- hore-Windenergie die Grund- hore-Windenergie die Grund- fassender Maßnahmenbündel, satzfragen nach dem satzfragen nach ab. • Bedarf bzw. gesetzlichen • Kapazität Betrachtung eines größeren Zielen • Eignung der konkreten Flä- Spektrums an Nutzungen. • Zweck che Setzt am Beginn des Planungs- • Technologie prozesses zur Klärung von stra- • Kapazitäten Beurteilt die Eignung der Fläche tegischen Grundsatzfragen ein, • Findung von Standorten für insb. in Bezug auf also zu einem frühen Zeitpunkt, Plattformen und Trassen. • Art der Bebauung zu dem noch größerer Hand- • Maß der Bebauung lungsspielraum besteht.
14 Abschichtung zu anderen Stufen des Planungsprozesses Sucht nach Maßnahmenbün- • Lage der Bebauung auf der deln, ohne die Umweltverträg- Fläche lichkeit der Planung absolut zu beurteilen. Fungiert im Wesentlichen als Fungiert überwiegend als steu- Fungiert als Instrument zwischen steuerndes Planungsinstrument erndes Planungsinstrument, um FEP und Zulassungsverfahren der planenden Verwaltungsstel- einen raum- und naturverträgli- für Windenergieanlagen auf ei- len, um einen raum- und natur- chen Rahmen für die Realisie- ner konkreten Fläche. verträglichen Rahmen für sämtli- rung von Einzelvorhaben (WEA che Nutzungen zu schaffen. und Netzanbindungen, grenz- überschreitende Seekabel) zu schaffen Prüfungstiefe Gekennzeichnet durch größere Gekennzeichnet durch größere Gekennzeichnet durch einen Untersuchungsbreite, d.h. eine Untersuchungsbreite, d.h. grö- kleinräumigen Untersuchungs- größere Zahl an Alternativen, ßere Zahl an Alternativen, und raum, größere Untersu- und geringere Untersu- geringere Untersuchungstiefe chungstiefe (detaillierte Analy- chungstiefe (keine Detailanaly- (keine Detailanalysen) sen). sen) Berücksichtigt raumbezogene, Berücksichtigt lokale, nationale Berücksichtigt vorrangig lokale, nationale und globale Auswir- und globale Auswirkungen so- nationale bzw. Auswirkungen auf kungen sowie sekundäre, kumu- wie sekundäre, kumulative und Nachbarstaaten ggf. zusätzliche/ lative und synergetische Auswir- synergetische Auswirkungen im neue sekundäre, kumulative und kungen im Sinne einer Gesamt- Sinne einer Gesamtbetrach- synergetische Auswirkungen. betrachtung. tung. Schwerpunkt der Prüfung Kumulative Effekte Kumulative Effekte Lokale Auswirkungen einer et- • Gesamtplanbetrachtung • Gesamtplanbetrachtung waigen Bebauung • Strategische und großräu- • Strategische, technische • Betrachtung der konkreten mige Alternativen und räumliche Alternativen Fläche • Mögliche grenzüberschrei- • Mögliche grenzüberschrei- • Technische und kleinräu- tende Auswirkungen tende Auswirkungen mige Alternativen Zulassungsverfahren (Planfeststellung bzw. Plangenehmigung) für Windenergieanlagen (UVP) Prüfungsgegenstand Prüfung der Umweltverträglichkeit auf Antrag für • die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen • auf der im FEP festgelegten und voruntersuchten und auf Eignung geprüften Fläche • nach den Festlegungen des FEP und Vorgaben der Eignungsfeststellung Prüfung Umweltauswirkungen Analysiert (ermittelt, beschreibt und bewertet) die Umweltauswirkungen des konkreten Vorhabens (Windenergieanlagen, ggf. Plattformen und parkinterne Verkabelung) Nach § 24 UVPG erarbeitet die zuständige Behörde eine zusammenfassende Darstellung • der Umweltauswirkungen des Vorhabens, • der Merkmale des Vorhabens und des Standorts, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswir- kungen ausgeschlossen, vermindert oder ausgeglichen werden sollen, • der Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ausgeschlossen, vermin- dert oder ausgeglichen werden sollen, sowie • der Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in Natur und Landschaft (Anmerkung: Ausnahme nach § 56 Abs. 3 BNatSchG
Abschichtung zu anderen Stufen des Planungsprozesses 15 Zielrichtung Behandelt die Fragen nach der konkreten Ausgestaltung („Wie“) eines Vorhabens (technische Ausstat- tung, Bauausführung)auf Antrag des Ausschreibungsgewinners/Vorhabenträgers Prüfungstiefe Gekennzeichnet durch geringere Untersuchungsbreite, d.h. eine begrenzte Zahl an Alternativen, und größere Untersuchungstiefe (detaillierte Analysen). Beurteilt die Umweltverträglichkeit des Vorhabens auf der voruntersuchten Fläche und formuliert dazu Auflagen. Berücksichtigt überwiegend lokale Auswirkungen im Nahbereich des Vorhabens. Schwerpunkt der Prüfung Den Schwerpunkt der Prüfung bilden: • Errichtungs- und betriebsbedingte Umweltauswirkungen. • Prüfung bezogen auf das konkrete Anlagendesign. • Anlagenrückbau.
16 Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung 4 Umfang der Maßnahmen Biotoptypen, Fische, Avifauna und Marine Säu- ger herangezogen. zur Voruntersuchung Für die Bewertung der Schutzgüter Rastvögel, Im Folgenden wird der Umfang sämtlicher Maß- Zugvögel und Meeressäuger werden Daten des nahmen zur Voruntersuchung der Fläche O-1.3 Zeitraums März 2016 bis (einschließlich) Feb- dargestellt. Als zusätzlicher Untersuchungsge- ruar 2018 aus den Cluster-Untersuchungen genstand ist die Sicherheit und Leichtigkeit des „Westlich Adlergrund“ verwendet. Diese werden Verkehrs festgelegt worden. nach Prüfung als geeignet angesehen, eigene Neben den Ergebnissen aus den im Folgenden Untersuchungen im Rahmen der Voruntersu- dargestellten Untersuchungen wird das BSH bei chung zu ersetzen. Alle verfügbaren Daten und der Erstellung des Umweltberichts auch diejeni- Untersuchungsergebnisse bilden im Rahmen gen Angaben nutzen, die mit zumutbarem Auf- der Eignungsprüfung die Grundlage für die wand ermittelt werden können und wird dabei Durchführung der SUP sowie die Erstellung des den gegenwärtigen Wissensstand und der Be- Umweltberichts einschließlich der Prüfung von hörde bekannte Äußerungen der Öffentlichkeit Arten-, Gebiets- und Biotopschutz. berücksichtigen, § 39 Abs. 2 Satz 2 UVPG. Auch 4.1.1.1 Schutzgut Benthos werden Angaben, die dem BSH aus anderen Verfahren (z.B. Planfeststellungs- und Vollzugs- Die Sediment- und Biotopstruktur der Fläche O- verfahren für Offshorewindparks und Netzanbin- 1.3 wurde anhand bereits vorhandener Seiten- dungen) oder Tätigkeiten (z.B. Forschungspro- sichtsonar-Aufnahmen beurteilt. Hierbei wurde jekte) vorliegen, in den Umweltbericht aufge- teilweise eine heterogene Biotopstruktur identifi- nommen, § 40 Abs. 4 UVPG. ziert. Infolge des heterogenen Meeresgrundes werden Epifauna, Makrophyten und Biotopstruk- Untersuchungsgegenstand Mee- tur mit Video (StUK4 Tabelle 1.2) auf Grundlage der “BfN-Kartierungsanleitung für Riffe in der resumwelt deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone Die im Folgenden beschriebenen Untersuchun- (AWZ)“ untersucht. Die eben genannten Unter- gen zur Meeresumwelt setzen die Anforderun- suchungen finden auf O-1.3 und in einem in zwei gen des Standard Untersuchung der Auswirkun- Untergebiete aufgeteilten Referenzgebiet statt. gen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Ungefähr 80% des Referenzgebiets befinden Meeresumwelt (aktuell StUK4) um. Nach § 10 sich etwa 1 nm westlich von O-1.3, die verblei- Abs. 1 Nr. 1 WindSeeG werden Untersuchun- benden circa 20% wurden auf Grund der für den gen durchgeführt und dokumentiert, die für eine konkreten Untersuchungsbereich repräsentati- Umweltverträglichkeitsstudie in dem Planfest- ven Bodenbeschaffenheit am südwestlichen stellungsverfahren nach § 45 WindSeeG zur Er- Rand des OWP Wikinger positioniert (siehe Ab- richtung von Windenergieanlagen auf See auf bildung 5). dieser Fläche erforderlich sind und die unabhän- Folgende Untersuchungen des Schutzgutes gig von der späteren Ausgestaltung des Vorha- Benthos gemäß StUK4 werden durchgeführt: bens durchgeführt werden können. • Infauna durch Greiferbeprobung (StUK4 Ta- 4.1.1 Untersuchungen belle 1.3) Zur Charakterisierung der Fläche in Bezug auf • Epifauna mit Baumkurre (StUK4 Tabelle 1.4) die Naturausstattung und Lebensgemeinschaf- • Videoerfassung (nach Kartieranleitung BfN) ten werden Daten zu den Schutzgütern Benthos,
Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung 17 Abbildung 5 Übersicht der Lage der Fläche O-1.3 mit dem dazugehörigen Referenzgebiet (ETRS 89 UTM 33N) in der Deutschen AWZ der Ostsee (Quelle Untersuchungskonzept Voruntersuchung Benthos/Fische, IfaÖ 2018) Gemäß StUK4 werden drei Untersuchungskam- Zusätzlich werden die Korngrößenverteilung und pagnen in den Zeiträumen 15.08. bis der Glühverlust je Greifer ermittelt. 15.11.2018, 01.03. bis 15.05.2018 und 15.08. Die Epifauna wird gemäß StUK4 mit einer 2-m- bis 15.11.2019 durchgeführt. Bei jeder dieser Baumkurre (Maschenweite 1 cm) beprobt, mit drei Kampagnen werden in O-1.3 und im Refe- jeweils 10 Epibenthos-Hols (Hälfte der Infauna- renzgebiet jeweils die Infauna und die Epifauna Stationen) in O-1.3 und im Referenzgebiet (Ge- untersucht. Die Untersuchung der Biotopstruktur samtprobenmenge: 3 Kampagnen x 2 Gebiete x mittels Videoaufnahmen gemäß BfN-Kartieran- 10 Schleppstriche = 60 Epifaunaproben). Die leitung wird nur während der ersten Kampagne Untersuchungen zur Epifauna erfolgen mög- vorgenommen. Hierzu werden in O-1.3 und im lichst zeitgleich mit der Infaunauntersuchung, d. Referenzgebiet jeweils vier Videotransekte be- h. im Abstand von weniger als zwei Wochen. fahren. Abbildung 6 gibt eine Übersicht über die Lage Die Infauna wird gemäß StUK4 mittels van- der Infauna-Greiferstationen, der Schleppstriche Veen-Greifer beprobt. Hierbei werden in O-1.3 für die Epifaunabeprobung und der Videotran- und im Referenzgebiet an jeweils 20 Stationen à sekte in O-1.3 und im Referenzgebiet. drei Parallelproben (Gesamtprobenmenge: 3 Kampagnen x 2 Gebiete x 20 Stationen x 3 Pa- rallelproben = 360 Greiferproben) genommen.
18 Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung Begleitend werden an der Wasseroberfläche (- gehalt, Temperatur und Sauerstoffgehalt durch- 0,5 m) und in Bodennähe Messungen von Salz- geführt, die die hydrographische Situation im Gebiet repräsentativ erfassen. Abbildung 6 Lage der Infauna-Greiferstationen, der Schleppstriche für Epifaunabeprobung und der Videotran- sekte auf der Fläche O-1.3 und im Referenzgebiet (ETRS 89 UTM 33N) in der deutschen AWZ der Ostsee (Quelle Untersuchungskonzept Voruntersuchung Benthos/Fische, IfaÖ 2018 Gegenüber StUK4 sind folgende Konkretisierun- ben. Ausnahmen (z. B. Bestimmungsmerk- gen bei den Untersuchungen vorgesehen: male nicht vorhanden wegen Beschädigung • Der zeitliche Abstand zwischen Beprobun- oder Juvenilstadium) werden vor Beginn der gen der In- und Epifauna soll maximal zwei Untersuchungen mit dem BSH abgestimmt. Wochen betragen. • Für die taxonomische Behandlung aller Pro- • Die Internetdatenbank World Register of Ma- ben ist die aktuelle Bestimmungsliteratur zu rine Species (WoRMS) wird als taxonomi- verwenden. sche Referenz verwendet. • Jedes Tier soll grundsätzlich bis auf Artni- 4.1.1.2 Schutzgut Fische veau bestimmt werden. Sollte dies nicht Das Schutzgut Fische wird gemäß StUK4 in der möglich sein, sind die Gründe dafür anzuge- Ostsee mit einem am Grund gefahrenen Scher- brettnetz, dem sogenannten Windpark-Trawl,
Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung 19 untersucht (StUK4 S. 26, Tabelle 2.1, sowie S. circa 20% wurden auf Grund der für den konkre- 46). Der Windpark-Trawl wird in O-1.3 sowie im ten Untersuchungsbereich repräsentativen Bo- benachbarten, in zwei Untergebiete aufgeteilten denbeschaffenheit am südwestlichen Rand des Referenzgebiet eingesetzt. Das Referenzgebiet OWP Wikinger positioniert (Abbildung 7,). entspricht dem für das Schutzgut Benthos: Un- gefähr 80% des Referenzgebiets befinden sich etwa 1 nm westlich von O-1.3, die verbleibenden Abbildung 7 Lage der Schleppstriche des Windpark-Trawl auf der Fläche O-1.3 und dem dazugehöri- gen Referenzgebiet (ETRS 89, UTM 33N) in der deutschen AWZ der Ostsee (Quelle Untersuchungskon- zept Voruntersuchung Benthos/Fische, IfaÖ 2018) Im ersten Untersuchungsjahr wird zur Beschrei- soll 15 Minuten und die Schleppgeschwindigkeit bung der saisonalen Gegebenheiten auf der Flä- 3–4 kn betragen. Es werden die Netzfänge bei- che und im Referenzgebiet im Frühjahr und der Seiten ausgewertet. Begleitend zu den Fän- Herbst untersucht. Im zweiten Untersuchungs- gen werden Informationen zu Wetter, Tiefe, jahr beschränken sich die Untersuchungen auf Salzgehalt, Temperatur und Sauerstoffgehalt den Herbst. Gemäß StUK4 werden insgesamt (nach UNESCO 1988) repräsentativ ermittelt drei Untersuchungskampagnen in den Zeiträu- und festgehalten. Die Untersuchungen erfolgen men 01.10. bis 30.11.2018, 01.04. bis mit folgenden Konkretisierungen gegenüber 30.05.2019 und 01.10. bis 30.11.2019 durchge- dem StUK4: führt. • Jedes Tier soll bis auf Artniveau bestimmt Auf der Fläche und im Referenzgebiet sind je- werden. Dies gilt auch für die Gattungen und weils 30 Hols vorgesehen. Die Schleppdauer
20 Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung Familien, deren Mitglieder nur schwer bis auf Rastbestände sowie das Verhalten der Vögel er- Artniveau zu trennen sind. mittelt werden. • Die während der Epifauna-Untersuchung er- fassten Fische (StUK4 Tabellen 1.2 und 1.4) Schiffstransekt-Untersuchung werden zur Darstellung des Artenspektrums Im Rahmen der Cluster-Untersuchungen wurde der Fische herangezogen. schiffsbasiert ein gemeinsames Untersuchungs- • Bei der Bestimmung ist die aktuelle Bestim- gebiet mit einer Fläche von ca. 530 km2 unter- mungsliteratur zu verwenden. sucht. Im Untersuchungszeitraum wurden pro Jahr zwölf Schiffstransekt-Zählungen in Abhän- 4.1.1.3 Schutzgut Rastvögel gigkeit vom jahreszeitlichen Vorkommen der Ar- Für die Bewertung des Schutzgutes Rastvögel ten (insbesondere der Meeresenten und werden Daten des Zeitraums März 2016 bis (ein- Schweinswale) durchgeführt. Die Transektlinien schließlich) Februar 2018 aus den Cluster-Un- verliefen in Nord-Süd-Richtung und hatten eine tersuchungen „Westlich Adlergrund“ zugrunde Gesamtlänge von etwa 126 km (6 Transekte je gelegt. An den Cluster-Untersuchungen nehmen 21 km, siehe Abbildung 8). die OWP-Vorhaben „Wikinger“, „Wikinger Süd“ Ab dem 1. Juli 2016 wurde das Transektdesign und „Arkona-Becken Südost“ teil. Mit den Unter- wegen der bereits installierten Fundamente im suchungen sollen der Status quo der Verteilung OWP „Wikinger“ leicht angepasst (Abbildung 9). und Dichte der Nahrungsgäste, Mauser- und Abbildung 8 Transektdesign der Schiffserfassungen vor dem 01.07.2016
Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung 21 Abbildung 9 Lage Untersuchungsgebiet und Transekte der Schiffserfassungen ab 01.07.2016 Flugzeugbasierte Untersuchungen kann eine ausreichende Datenbasis in diesem Im Rahmen der Cluster-Untersuchungen wurde konkreten Fall durch die Kombination mit Daten ein gemeinsames Untersuchungsgebiet mit ei- aus den flugzeugbasierten Untersuchungen er- ner Fläche von ca. 2.384 km2 beflogen (Abbil- reicht werden. Diese decken die gesamte Fläche dung 10). ab und haben gegenüber den schiffsbasierten Im Zeitraum März 2016 bis Februar 2017 wurden Untersuchungen den Vorteil, dass es nicht zu zehn videogestützte Zählflüge durchgeführt. Die Störwirkungen während der Untersuchungen Abdeckung des Untersuchungsgebiets betrug kommt. Die schiffsbasierten Untersuchungen lie- dabei im Mittel 11,7% und damit 1,7% mehr als fern auch bei der hier nur teilweisen Abdeckung im StUK4 (S. 27, Tabelle 3.1.1) gefordert. genügend Daten, um zur Verifizierung der Er- Die aus den Clusteruntersuchungen vorliegen- gebnisse der Flüge, etwa bei Abgrenzung den Daten sind zur Beurteilung des Schutzgutes schwer unterscheidbarer Arten herangezogen geeignet. Soweit die schiffsbasierten Untersu- zu werden. chungen die Fläche nur in Teilen abdecken,
22 Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung Abbildung 10 Transektdesign der für das Cluster „Westlich Adlergrund“ durchgeführten digitalen Videobeflie- gung. 4.1.1.4 Schutzgut Zugvögel wurde Anfang Mai, die zur Herbstzugerfassung Für die Bewertung des Schutzgutes „Zugvögel“ Ende September 2016 noch einmal geändert, da wird ebenfalls auf Daten des Zeitraums März sich die erstgewählten Positionen aufgrund der 2016 bis (einschließlich) Februar 2018 aus den Wassertiefe und des Untergrundes als ungeeig- Cluster-Untersuchungen Westlich Adlergrund net erwiesen. zurückgegriffen. Die Untersuchungen des Vo- gelzugs sollen die Artenzusammensetzung, sai- Das Vertikalradar liefert Informationen zur Inten- sonale Zugverläufe sowie die Vertikalverteilung sität, Phänologie und Höhenverteilung des Vo- der ziehenden Vögel abbilden. Die Untersu- gelzugs. Für die Erfassungen kamen zwei ver- chung des Vogelzugs erfolgte im Rahmen der schiedene Schiffe zum Einsatz, auf denen Ra- Cluster-Untersuchung gemäß StUK4 (vgl. dort dargeräte der Marke „Visionmaster FT“ installiert Tabelle 3.2.1, Radaruntersuchungen, und Ta- waren. Von den nach StUK4 geforderten 1.200 belle 3.2.2, Sichtbeobachtung und Zugruferfas- Radarstunden müssen mindestens 900 Stunden sung). Nach StUK4 wurden zu den Hauptzugzei- auswertbar sein. ten zwischen März und Mai und von Mitte Juli bis Mit dem Horizontalradar wurden die Flugrichtun- November monatlich an sieben Tagen schiffsba- gen von Vögeln im Vorhabensgebiet bestimmt. sierte Radarerfassungen, Sichtbeobachtungen Der Einsatz eines Horizontalradars ist nach und Zugruferfassungen durchgeführt. Die Anker- StUK4 bei Untersuchungen vom ankernden positionen zur Aufnahme des Frühjahrszuges Schiff fakultativ. Das Horizontalradar wurde wie
Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung 23 ein gewöhnliches Schiffsradar horizontal ausge- • Untersuchungen zum Vorkommen und zur richtet und an einen erhöhten Punkt auf dem Verteilung (Tabelle 4.1) Schiff möglichst freistehend montiert. • Untersuchungen zur Habitatnutzung (Ta- Trotz Abstands insbesondere der Ankerpositio- belle 4.2) Zur Ermittlung des Vorkommens und der Vertei- nen für den Frühjahrszug von der Fläche sind die lung von marinen Säugern werden visuelle Daten ausreichend, da zur Verifizierung weitere schiffsbasierte und flugzeugbasierte Erfassun- öffentlich verfügbare Daten herangezogen wer- gen durchgeführt. Bei einer ausreichenden Zahl den können. von Sichtungen ist eine Abschätzung der abso- Zusätzlich wird eine Untersuchung des Herbst- luten Dichte der Tiere bzw. des Bestandes mög- zuges 2019 von windenergiesensiblen Arten, lich. Die Untersuchung der Meeressäuger erfolgt insbesondere Kranichen, Greifvögeln, Gänsen, gemeinsam mit der schiffs- und flugzeuggestütz- Limikolen und Meeresenten, an bzw. über der ten Untersuchung der Rastvögel (vgl. Kap. Fläche O-1.3 durchgeführt. Untersucht wird mit 4.1.1.3). Die Untersuchungsgebiete der schiffs- einer Methodenkombination aus einem an einer und flugzeuggestützten Erfassung der Mee- WEA fest montierten kombinierten System (Ra- ressäuger sind dementsprechend identisch mit dargerät und optische Erfassungsmethode) und den Untersuchungsgebieten der Erfassung der einem schiffsbasierten Rangefinder und einem Rastvögel (siehe Radargerät. Auf Grundlage der Ergebnisse wird eine Auswirkungsprognose bzgl. der genannten Abbildung 8, Abbildung 9, Abbildung 10). Arten erstellt. Die aus den Clusteruntersuchungen vorliegen- den Daten sind zur Beurteilung des Schutzgutes 4.1.1.5 Schutzgut Fledermäuse geeignet. Soweit die schiffsbasierten Untersu- Für die Bewertung des Schutzgutes Fleder- chungen die Fläche nur in Teilen abdecken, mäuse wird auf Daten aus den Cluster-Untersu- kann eine ausreichende Datenbasis im konkre- chungen Westlich Adlergrund der Jahre 2014- ten Fall durch die Kombination mit Daten aus 2015 zurückgegriffen. den flugzeugbasierten Untersuchungen erreicht Gemäß StUK4 wurden die Fledermaus-Untersu- werden. Diese decken die gesamte Fläche ab chungen parallel zur nächtlichen Ruferfassung und haben gegenüber den schiffsbasierten Un- der Zugvögel in windstillen Nächten (bis 3 Bft) tersuchungen den Vorteil, dass es nicht zu Stör- mittels Fledermaus-Detektoren durchgeführt. wirkungen während der Untersuchungen Wegen der extrem geringen Anzahl an Fleder- kommt. Die schiffsbasierten Untersuchungen lie- mausnachweisen im o. a. Zeitraum wurde auf fern hier auch bei der nur teilweisen Abdeckung die Erhebung aktueller Daten verzichtet. genügend Daten, um zur Verifizierung der Er- gebnisse der Flüge herangezogen zu werden. 4.1.1.6 Schutzgut Marine Säuger Die Erfassung der Habitatnutzung für Schweins- Für die Bewertung des Schutzgutes „Marine wale erfolgt mittels akustischer Klickdetektoren, Säuger“ wird ebenfalls auf Daten der Jahre so genannter PODs. Für den gesamten Zeit- 2016, 2017 und 2018 aus den Cluster-Untersu- raum der Cluster-Untersuchung wurden insge- chungen Westlich Adlergrund zurückgegriffen. samt zwei POD-Stationen im POD-Stationsnetz Mit diesen Untersuchungen sollen der Status des BSH ausgebracht. Gemäß StUK4 wurden quo der Verteilung und der Dichte mariner Säu- jeweils drei PODs in einer POD-Station angeord- getiere sowie ihr Verhalten ermittelt werden. net. Die Untersuchungen des Schutzgutes Marine Säuger sollen gemäß StUK4 durchgeführt wer- den und umfassen folgende Untersuchungen:
24 Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung 4.1.1.7 Schutzgut Biotoptypen Untersuchungsgegenstand Bau- Seit März 2010 ist der gesetzliche Biotopschutz grund (§ 30 BNatSchG) gemäß § 56 Abs. 1 BNatSchG Die geologische Vorerkundung dient der Be- auf marine Biotope in der deutschen AWZ anzu- schreibung der sedimentären / lithologischen wenden. Im Bereich der deutschen AWZ können Verhältnisse, den allgemeinen Lagerungsver- Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit hältnissen und ggf. tektonischen Gegebenheiten bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche im Untersuchungsgebiet sowie der allgemeinen Kies-, Grobsand- und Schillgründe (vgl. § 30 Bewertung des Baugrunds aus geologischer Abs. 2 S. 1 Nr. 6 BNatSchG) vorkommen. Sicht. Die Auswertung der Ergebnisse der hydrogra- Sie bedient sich moderner, leistungsfähiger hyd- phischen Vorerkundungen anhand der Vorga- rographischer und geophysikalischer Verfahren, ben der BfN-Kartieranleitung legten für einige deren Ergebnisse anhand von direkten geotech- Objekte ein mögliches Vorkommen geschützter nischen Aufschlussverfahren (Bohrungen / Son- Biotoptypen nahe, sodass eine entsprechende dierungen / Labor) verifiziert werden. Aufgrund Untersuchung auf nach § 30 BNatSchG ge- der mangelnden Zugänglichkeit des Meeresbo- schützte Biotoptypen durchgeführt wird. Diese dens stellen hydrographische bzw. geophysika- Objekte werden im Rahmen der Benthos-Unter- lische Verfahren eine sehr effiziente Methode suchungen nach Kartieranleitung des BfN mit- dar, um einen Gesamtüberblick über die Mee- tels Unterwasser-Video untersucht. resbodenbeschaffenheit sowie die Untergrund- verhältnisse der zu untersuchenden Gebiete zu 4.1.2 Berichte, Auswertungen und Daten erlangen. Die Daten und Gutachten aus den Cluster-Un- tersuchungen Westlich Adlergrund der Jahre Die hydrographische Vermessung liefert Infor- 2016 bis 2018 liegen dem BSH bereits vor. Die mationen zur Meeresbodenoberfläche, die über- Daten der Flächenvoruntersuchung (Benthos wiegend flächenhaft aufgezeichnet werden. und Fische) werden dem BSH acht Wochen Die geophysikalischen Untersuchungen liefern nach Abschluss der Datenerhebung auf See Erkenntnisse über den Aufbau des Meeresbo- qualitätsgeprüft übermittelt. dens sowie des Untergrundes entlang von Pro- Die Daten und Ergebnisse aus der Flächenvor- fillinien, die je nach Verfahren und betrachtetem untersuchung der Schutzgüter Benthos und Fi- Tiefenbereich unterschiedlich detaillierte Rück- sche werden am Ende des ersten Untersu- schlüsse über die lokalen geologischen Bege- chungsjahres (2019) in einem Zwischenbericht benheiten zulassen. und nach Abschluss aller Untersuchungen Neben den weiträumigen Ergebnissen der hyd- (2020) in einem Abschlussbericht, der die Anfor- rographischen und geophysikalischen Mess- derungen des § 10 Abs. 1 Nr.1 WindSeeG erfüllt, kampagnen liefert die geotechnische Untersu- dargestellt. chung punktuell indirekte sowie direkte geologi- Für die Schutzgüter Rastvögel, Zugvögel, Fle- sche Informationen (Drucksondierungen, Bohr- dermäuse und Meeressäuger wurde eine geson- kerne, seismische Intervallgeschwindigkeiten) derte Berichterstellung auf Grundlage der Daten über die Untergrundgegebenheiten, anhand de- aus den Cluster-Untersuchungen Westlich Ad- rer zum einen die geophysikalischen Verfahren lergrund beauftragt; die Eignungsprüfung der kalibriert werden. Zum anderen werden Bohr- Fläche O-1.3 wird unter anderem auf Grundlage kerne mit Laborversuchen zur Bestimmung und dieser Berichte erfolgen. Klassifizierung der Bodenart, Zustandsform und
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