CAD-Richtlinie für den Datenaustausch Corporate Real Estate and Logistics, Swiss Re
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Kernpunkte Dieses Dokument definiert die Anforderungen an die Lieferung von grafischen Bauwerksdaten an die Swiss Re. CAD-Richtlinie für den Datenaustausch Corporate Real Estate and Logistics, Swiss Re Dokumentenart: Richtlinie Verfasser: Luca Di Benedetto Erstellt am: 09.Februar 2012 Gültig ab: 8.September 2014 Ablage: M:\LO\20PLAN-DOK\ 03AutoCAD\Datenaustausch Version: 003
1 Geltungsbereich Diese Richtlinie ist verbindlich für alle Beauftragten, welche für Swiss Re Neu- oder Umbauten planen und ausführen. Sie bildet die Grundlage für die Regelung des Austauschs von grafischen und alphanumerischen Bauwerksdaten zwischen der Swiss Re und ihren Projektpartnern. Graphische und alphanumerische Bauwerksdaten umfassen Pläne, Prinzip- und Elektroschemas, Anlagedokumentationen (Textdokumente). 2 Zweck der Richtlinie Mit dieser Richtlinie sollen drei Ziele erreicht werden. sämtliche Plandaten sollen langfristig effizient genutzt und wieder verwendet werden können. eine Unabhängigkeit gegenüber ihren Beauftragten wahren. Weiterverwendung der Daten für das interne Facility Management Aufbewahrungspflicht der Beauftragten Es gelten die üblichen Aufbewahrungsfristen gemäss Gesetz und Normen. Die CAD-Daten sind vom Beauftragten für eine Dauer von 10 Jahren aufzubewahren und lesbar zu halten. 3 Lieferumfang Die für die Swiss Re erstellten CAD-Pläne und Schemas sind als DWG- oder als DXF-Datei zu liefern, wobei das Format DWG gegenüber DXF zu bevorzugen ist (siehe auch Datenformate). Eine Lieferung von Informationen enthält mindestens folgende Bestandteile: Datenträger mit den Plandateien als DWG- oder DXF-Datei Die CAD-Daten der Bauobjekte und ihre Bestandteile sind geschossweise und flächendeckend als revidierte Pläne zu übergeben. von jedem Ausdruck soll ein PDF erstellt werden 4 CAD-Systeme Swiss Re stellt es den Beauftragten grundsätzlich frei, mit welchem CAD-System sie arbeiten. Sie setzt jedoch voraus, dass die in diesem Dokument formulierten Anforderungen an die Daten erfüllt werden. 5 CAFM-System (Flächenmanagement) Swiss Re möchte die erstellten Pläne in das interne Flächenmanagement-Tool integrieren und bittet dem Beauftragten die Einstellungen und die formale Abgabe gemäss Kapitel 8 (Planungshandbuch für CAD-Grundlagen und Flächenerfassung) zu überreichen, um eine reibungslose Eingliederung ins System zu ermöglichen. 2
6 Formale Anforderungen Für alle Pläne gelten die folgenden Regelungen: 6.1.1 Basisrichtlinie Für die Erstellung von Plänen gelten grundsätzlich folgende Richtlinien und Normen: SIA 400 Planbearbeitung im Hochbau SIA 405 Geoinformationen zu unterirdischen Leitungen SIA 410, 410/1 und 410/2, Kennzeichnung von Installationen in Gebäuden SIA 416 Flächen und Volumen von Gebäuden SIA 416/1 Kennzahlen für die Gebäudetechnik SIA D0165 Kennzahlen im Immobilienmanagement DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau 6.1.2 Plankopf Es ist ein einheitlicher Plankopf vom Gesamtleiter zu wählen und über sämtliche Dokumente zu verwenden. 6.1.3 Layerstruktur und Layerbezeichnung Die Basis eines CAD-Planes bildet die Layerstruktur, welche die verschiedenen Elemente organisiert und sauber voneinander trennt, so dass sie beliebig ein- und ausgeschaltet werden können. Für die Layer, die für das CAFM benötigt werden, sind die im Anhang 1 dargestellten Layerbezeichnungen zwingend. Für alle anderen Layer sind selbsterklärende Bezeichnungen zu verwenden. Konstruktive Elemente und das Planlayout werden grundsätzlich im Modell gezeichnet. Sollten Layouts eingesetzt werden, so muss gewährleistet sein, dass alle wichtigen Informationen gleichzeitig auch im Modell dargestellt sind. 6.1.4 Linienstärke Das Format DXF unterstützt in der Version 12 keine Linienstärken und Farben. Es werden lediglich Stift- Nummern übertragen. Es sollen gemäss folgende Stiftzuordnungstabelle die Linienfarbe gewählt werden. DXF V12 Bildschirm Ausdruck Stift-Nr. Farbe Strichstärke Farbe 1 Rot 0.18 Schwarz 2 Gelb 0.35 Schwarz 3 Grün 1.40 Schwarz 4 Cyan 0.50 Schwarz 5 Blau 0.70 Schwarz 6 Magenta 1.00 Schwarz 7 Schwarz / weiss 0.25 Schwarz 8 Graustufe 0.15 Schwarz 9 Graustufe 0.10 Schwarz 10 – 256 Farbe 3
6.1.5 Hilfslinien Hilfslinien sind auf separate Layer abzulegen oder bei der Konvertierung zu Iöschen. Bei der Erstellung von PLT-Dateien dürfen keine Hilfslinien sichtbar sein. 6.1.6 Schriftsätze Die Übertragung von Schriftsätzen über DXF ist nicht möglich. Es sollen vektororientierte Standardschriftsätze verwendet werden. Intelligente Schriftarten wie PostScript- oder True-Type-Fonts sind nicht übertragbar und sind deshalb untersagt. Erfolgt der Austausch per DWG, können nach Absprache und Test, True-Type Fonts verwendet werden. 6.1.7 Umlaute und Sonderzeichen Umlaute können nach Absprache und Test verwendet werden. Sonderzeichen dürfen nicht verwendet werden, da deren Übergabe zwischen verschiedenen Systemen nicht einwandfrei funktioniert. 6.1.8 Schraffuren Schraffuren, Texturen und Füllflächen sind auf separaten Layern zu zeichnen und können nach Absprache und Test übertragen werden. Die Schraffur muss nach Möglichkeit als Geometrieblock bearbeitbar sein (Assoziativschraffur). 6.1.9 Flächenmanagement Die Flächenpolygone müssen aus geschlossenen Polylinien bestehen und dem entsprechenden Layer (gemäss Layerstruktur: FM_992_Raumpolygon) zugeordnet werden. 6.1.10 3D Elemente Die Swiss Re verzichtet auf die Übertragung von 3D-Elementen. 6.1.11 Bibliothekselemente Es ist darauf zu achten, dass die benötigten Bibliothekselemente in die Datei integriert werden und keine Links zurückbleiben. Der Beauftragte ist dafür verantwortlich, dass bei der Verwendung geschützter Symbole oder Symbolbibliotheken keine Copyrights verletzt werden. 6.1.12 Nullpunkt / Einfügepunkt Der Nullpunkt muss klar spezifiziert und bezeichnet werden und auf allen Geschossen am gleichen Ort sein (Beispiel: Ecke in Liftschacht). 6.1.13 X-ref Auf referenzierte Pläne ist zu verzichten. 6.1.14 Vermassung Die Vermassung muss nach Möglichkeit als Geometrieblock bearbeitbar sein (Assoziativvermassung). Die Millimeterangaben der Masswerte dürfen nicht als Hochzahlen dargestellt werden. Die Vermassung ist auf separater Layern zu setzen. 4
7 CAD-Testdatei 7.1.1 Ziel Beauftragte der Swiss Re, welche CAD-Daten liefern, sollen CAD-Testdatein austauschen, um die Ansprüchen und die CAD-Kompatibilität zu prüfen. Das Ziel ist es: die Datenübertragungsqualität zu erhöhen den Konfigurationsaufwand zu vermindern eine Grundlage für die Zusammenarbeit und Honorierung zu schaffen 7.1.2 Auslösungsfälle Bei Projektbeginn soll immer eine Testdatei erstellt und geprüft werden. Ein Planer verändert sein CAD-System während einem laufenden Projekt (Update oder anderes Tool). 7.1.3 Ablauf Der Bauherrenvertreter meldet die Auftragserteilung dem internen SR Planmanager, welcher sodann die CAD-Testdateien mit dem Gesamtleiter* iniziert. Der Gesamtleiter tauscht die Testzeichnung gemäss dieser Richtlinie und erstellt eine CAD- Datei, die via E-Mail dem internen SR Planmanager zur Beurteilung zugesendet wird. * Gesamtleiter oder stellvertretend durch einen CAD-Verantwortlichen des Planerteams 8 Planungshandbuch für CAD-Grundlagen und Flächenerfassung 8.1 Grundlagen Für ein Geschoss gelten folgende Festlegungen: Für jedes Geschoss ist ein vollständig zusammenhängender Grundrissplan zu erstellen, der die Grenzen des Baukörpers in diesem Geschoss zweifelsfrei darstellt. Darstellung im Massstab 1:100 5
8.1.1 Geschossbezeichnung Geschoss-Nr. Bezeichnung O(n+1) n-tes Obergeschoss O04 4. Obergeschoss O03 3. Obergeschoss F02 Zwischengeschoss über 2. OG O02 2. Obergeschoss F01 Zwischengeschoss über 1. OG O01 1. Obergeschoss F00 Zwischengeschoss über EG O00 Erdgeschoss Z00 Zwischengeschoss unter EG U01 1. Untergeschoss Z01 Zwischengeschoss unter 1. UG U02 2. Untergeschoss U03 3. Untergeschoss U(n+1) n-tes Untergeschoss O = Obergeschoss/Erdgeschoss U = Untergeschoss F = Zwischengeschoss oberirdisch Z = Zwischengeschoss unterirdisch 8.1.2 Grundlagen Die Raumnummer und die grafische Repräsentation wird benötigt, um einen Raum im Geschossgrundriss eindeutig identifizieren zu können (Raum-Attributierung). 8.1.3 Definition Für einen Raum gelten folgende Festlegungen: Alle durch Wände begrenzten Flächen eines Grundrisses werden als eigenständiger Raum erfasst. Dies gilt auch für Flächen, die durch nicht-tragende Wände (< 15 cm) begrenzt werden. Ausnahme: Leichtbau- und Ständerkonstruktionen und versetzbare Trennwände gelten nicht als raumbegrenzend. Aussennettogeschossflächen (ANGF) gem. SIA 416 werden ebenfalls als Räume behandelt. Die Summe aller Raumflächen diverser Nutzungsarten muss der Summe der Nettogeschossfläche entsprechen (NGF). 8.1.4 Bezeichnung Räume sind im Grundrissplan eines Geschosses anhand einer Raumbezeichnung innerhalb eines „Raumstempels“ zu identifizieren. Die Identifikation des Raumes mittels einer Raum-Attributierung erfolgt über die zweistellige Gebäudenummer (z.B. 01), gefolgt von einer fortlaufenden 4-stellige Nummer beginnend bei 0001, 6
sodass insgesamt eine 6-stellige Raum-ID entsteht, die auf jedem Geschoss-Plan nur einmalig vorkommt. Die Vergabe der Raum-ID erfolgt sonst ohne besondere Systematik in der Nummerierungsreihenfolge. 9 Flächen-Datenerfassung CAD 9.1.1 Massstab und Masseinheit Bewirtschaftungspläne und daraus entstehende CAFM-Pläne werden im Massstab 1:100 gemäss SIA-Norm 400 erfasst. Zeichnungseinheit ist 1cm. 9.1.2 Dateibezeichnung Bewirtschaftungspläne werden nach folgender Regel benannt: 00000_ = Liegenschafts-Nr. 00_ = Baukörper-Nr. X00 = Geschossbezeichnung (gemäss Abschnitt 3.5.3) .dwg = Dateikürzel (hier AutoCAD) Beispiel: 06495_01_U01.dwg 9.1.3 Texte Für die Beschriftung des Planes ist der folgende Schrifttyp zu verwenden: Fontname: Arial TT Stil: Arial Gedruckte Schriftgrösse: mind. 2 mm (Mst. 1:100) Umlaute ö, ä, ü sind in Gross- und Kleinschreibung erlaubt. 9.1.4 Koordinatensystem Für jeden Baukörper ist ein Referenzpunkt zu definieren und mit einem Referenz-Punktsymbol zu kennzeichnen, der sich über alle im Baukörper vorhandenen Geschosse an gleicher Position wiederholt. Der Referenzpunkt muss im Koordinaten-Ursprung des CAD-Systems ((x; y; z) = 0) liegen. 9.1.5 Einbauten Fest mit dem Baukörper verbundene Bauteile sind im Bewirtschaftungsplan einzuzeichnen, wenn diese im Grundlagenplan erkennbar sind: Fest montierte Garderobeneinrichtungen, bspw. Garderobenbänke, -schränke Fest montiertes Mobiliar, bspw. Einbauschränke, Vitrinenkästen, Sauna, Turngeräte 7
Fest montierte Bestuhlungen Sanitärapparate Kücheneinrichtungen Brunnen Prominente, technische Installationen, z.B. Heizungs- und Lüftungsanlagen 9.1.6 Raumbezeichnungen Räume kleiner als 6 m² erhalten keine Raumbezeichnung. Für Wohnobjekte dürfen nur die Begriffe Zimmer, Wohnen und Essen verwendet werden. Andere Bezeichnungen wie Kinderzimmer, Wohnzimmer etc. sind nicht zulässig. Alle anderen Räume werden nicht bezeichnet (Bad, Dusche, Korridor etc.). Ebenfalls müssen folgende Begriffe, falls vorhanden, verwendet werden: Balkon, Terrasse, Sitzplatz, Galerie, Luftraum, Estrich, Keller. Einstellplätze werden mit der effektiven Nummer vor Ort bezeichnet. 9.1.7 CAD-Layerstruktur Für die digitale Erfassung der Liegenschaften im CAD-Sytem wird eine Layerstruktur benötigt, die den Anforderungen architektonischer Darstellung entspricht, den Bedürfnissen des Flächenmanagements funktional gerecht wird und sich an die vereinfachte Layerliste „Layerliste Architekt“ der Baudirektion des Kantons Zürich orientiert. 0 0_ALLGEMEINES 0_PLANKOPF 0_PLANRAND_VISIMOVE 0_REFERENZPUNKT Defpoints E00_WAENDE E01_DECKEN E03_BALKONE E04_TREPPEN_UND_RAMPEN E10_DACH_UND_DACHTEILE E40_BEMASSUNGEN_AUSSEN E41_AUSSENWAENDE E51_FENSTER E52_AUSSENTUEREN E60_BEMASSUNGEN_INNEN E61_INNENWAENDE_TRAGEND E62_INNENWAENDE_NICHTTR. I61_AUFZUEGE M00_AUSBAU M16_INNENTUEREN M24_BRUESTUNGEN M61_BAUTEN M72_KUECHEN 8
O31_BODENMARKIERUNGEN P51_SANITAER T01_UMGEBUNG Z20_GF-STEMPEL Z21_GF-POLYGONE Z22_RAUMSTEMPEL Z23_RAUMPOLYGONE Z24_RAUMATTRIBUTE Z25_LUFTRAUM_HOHLRAUM Z26_VOLUMEN Z27_EBF 9.2 Erstellung von Umgebungsplänen 9.2.1 Grundlage (Basisplan, Datenformat) Grundlage für die Erstellung der Umgebungspläne sind die Daten der GIS-Plattform des jeweiligen Kantons. 9.2.2 Texte Die Grundlagendateien der GIS-Plattform liefern bereits Beschriftungen und Texte die in Texthöhe und Textstil komplett übernommen werden. Die Grösse und Position der wichtigen Textelemente (relevante Parzellennummer, adressengebender Strassenname, usw.) soll gegebenenfalls so verändert werden, dass eine gute Lesbarkeit gewährleistet ist. Zusätzlich sollen folgende Elemente noch umformatiert werden: Sämtliche an die Parzelle angrenzenden Strassennamen, welche als Gebäudeadresse dienen. Sämtliche gültige Kataster- und Parzellennummern im Eigentum der Swiss Re. Sämtliche auf dem Grundstück vorhandenen Hausnummern, Nummern von Garagen und Nebengebäuden usw. 9.2.3 Grundstücksumriss Die Umgrenzung von Grundstücksumrissen im Eigentum der Swiss Re wird polygonisiert. Übrige Parzellengrenzen fremder Eigentümer werden lediglich dargestellt. 9.2.4 Gebäudeumrisse Umrisse von Gebäuden im Eigentum der Swiss Re werden polygonisiert, die Gebäudeumrisse von unterirdischen Gebäuden (Einstellhallen) werden darüber hinaus schraffiert. Übrige Gebäudeumrisse fremder Eigentümer werden lediglich dargestellt. 9.2.5 Hauseingänge Sämtliche Hauseingänge mit eigener Hausnummer erhalten einen roten Eingangspfeil. Einfahrten zu Sammelgaragen und Einstellhallen erhalten einen blauen Eingangspfeil. Nebeneingänge ohne eigene Hausnummer (z.B. Laden-, Keller- und Hintereingänge) werden nicht berücksichtigt. 9
9.2.6 Layerstruktur Umgebungspläne Für die digitale Erfassung der Umgebungspläne im CAD-System wird eine Layerstruktur benötigt, die den Anforderungen für dessen Darstellung entspricht und den Bedürfnissen des Flächenmanagements gerecht wird. 0 0_PLANKOPF DEFPOINTS EINGANGSPFEIL EINGANGSPFEIL_EH EINSTELLHALLE GEBAEUDEGRUNDFLAECHE GEWAESSER GRUENFLAECHE HARTFLAECHE PARKPLATZFLAECHE PARZELLE UMGEBUNG 10 Flächenerfassung 10.1.1 Flächenpolygone Als Polygon wird eine zusammenhängende und in sich geschlossene Folge von Liniensegmenten bezeichnet, die als ein einzelnes Objekt im CAD-System erstellt wird. Der Verlauf des Polygons folgt dem Umriss des ihm zugeordneten baulichen Elements (Raum- resp. Baukörperumriss). Dadurch wird die Fläche des Elements definiert und liefert einen Wert für die Weiterverarbeitung. Als Polygonisierung bezeichnet man den Vorgang, die verschiedenen Flächen eines Baukörpergrundrisses unter Berücksichtigung der Flächen in Polygone aufzuteilen. Für die Ermittlung der Grunddaten müssen folgende Flächenpolygone (Typen) erzeugt werden: Raumpolygon Raumbezogene Z22_FM_NGF-POLYGONE Flächenpolygone (innerhalb und ausserhalb klimatisierter Bereich) Geschossflächenpolygon Bruttogeschoss- Z21_FM_GF-POLYGONE Flächenpolygone Luftraum-/Hohlraumpolygone Zur Ausweisung dieser 0_LUFTRAUM_HOHLRAUM Flächen, die kein Teil der Geschossfläche sind. Volumenpolygon Zur Ausweisung der zu Fläche, 0_VOLUMEN die für die Volumenberechnung relevant ist und durch Extrusion als 3D- Objekt dargestellt werden kann. 10
EBF-Polygon Ausweisung der Fläche, die für Z23_FM_EBF die EBF-Berechnung relevant ist. Tabelle 1 Flächenpolygontypen Alle Polygone sind auf separaten Layern zu platzieren. Beim Erstellen der Polygone sind folgende Vorschriften zu beachten: a) Polygone werden auf Bodenhöhe erzeugt. Fussleisten etc. sind dabei nicht zu beachten. b) Die Bestandteile der Polygone dürfen nur gerade Linienelemente sein. Bogensegmente sind nicht zu verwenden. c) Um korrekte Werte liefern zu können müssen die Polylinien zwingend geschlossen sein. d) Befinden sich Stützen / Säulen innerhalb eines Raumpolygons (Z22_FM_NGF-POLYGONE), sind diese dort auszusparen, da sie als KF nicht zur Raumfläche gehören. e) Flächenpolygone des gleichen Typs dürfen sich gegenseitig nicht überschneiden. 11
10.1.2 Flächen nach SIA 416 und d 0165 Die Erzeugung der 10.1.1 genannten Polygontypen basiert auf Flächenberechnungen gemäss den SIA Normen 416 und d 0165. Das Schema zeigt alle relevanten Flächen in Abhängigkeit zueinander: Grundstücksfläche GSF Grundstücksflächen Gebäudegrundfläche GGF Umgebungsfläche UF Gebäudeflächen Bearbeitete Unbearbeitete Mietflächen Allg. Vermietbare Fläch Vermietbare Allg. Fläche BUF e Fläche UUF Fläche BUF UUF Sitzplatz Parkplatz Lager Besucher- Garten Ausstellung Umschwung Zufahrt PP Umschlag Geschossfläche GF Aussen-Geschossfläche AGF Nettogeschossfläche NGF Konstruktions- Aussen-Nettogeschossfläche ANGF Aussen- Nutzfläche NF Funktions- Verkehrs- KFN KFT Aussen-Nutzfläche A- A- AKFN AKFT Heizung Lüftung Versorgung Entsorgung Treppen Hallen Korridore Eingang Nichttragend Tragend Nichttragend Tragend Haustechnik Hauptnut z- Nebennutz- fläche fläche NNF HNF Büro Produktio n Sanitärrä Garderob en Abstellräu ume me Wohnen Hauptnut z- ZF Allg. ZF Allg ZF Allg. ZF Zuschlagsfläc fläche NNF NNF FF FF VF VF KNF he Allg ZF Allg ZF Allg ZF HNF ZF ANF ANF AVF AVF AFF AFF AKFN Vermietb are Zuschlagsflächen Zuschlagsflächen Fläche NNF + FF + VF + KNF ANF + AVF + AFF + AKFN VWAGF Gewerbefläche Wohn-, Arbeits-, Vermietbare Fläche VMF Leerstandsflächen LF Eigenmietfläche EF Drittmietfläche DMF Vermietete Fläche VTF Abbildung 1 Flächen nach SIA 416 und d 0165 12
10.1.3 Polygonzuteilung Geschossfläche GF GF-Polygone Konstruktions- Nettogeschossfläche NGF NGF-Polygone fläche KF Aussen-Geschossfläche AGF GF-Polygone Aussen- Aussen-Nettogeschossfläche Konstruktions- NGF-Polygone fläche AKF Tabelle 2 Polygonzuteilung 10.1.4 Geschossfläche Die Geschosspolygone dienen zur Ermittlung der Geschossflächen GF nach SIA 416 und SIA d 0165. Die Geschossfläche ist die allseitig umschlossene und überdeckte Grundrissfläche der zugänglichen Geschosse einschliesslich der Konstruktionsflächen. Für die Berechnung der Geschossflächen sind die äusseren Masse der Bauteile einschliesslich Bekleidung, z.B. Aussenputz in Fussbodenhöhe anzusetzen. Konstruktive und gestalterische Vor- und Rücksprünge an den Aussenflächen bleiben dabei unberücksichtigt. Nicht als Geschossfläche gerechnet werden: a) Flächen von Hohlräumen unter dem untersten zugänglichen Geschoss. b) Nicht zugängliche Hohlräume von Konstruktionen. Die Mauern um diese Hohlräume werden aber noch als Konstruktionsfläche KF definiert. c) Lufträume > 0.25m² (mit Ausnahme von Treppenaugen) d) Treppenaugen > 5m² 13
e) Installationsgeschosse von weniger als 1.0 m lichter Höhe. Die Geschossfläche GF gliedert sich in: Nettogeschossfläche NGF Konstruktionsfläche KF Demnach ist die Geschossfläche die Summe von Nettogeschossfläche NGF und Konstruktionsfläche KF: GF = NGF + KF 10.1.5 Nettogeschossfläche Die Raumpolygone dienen zur Ermittlung der Nettogeschossfläche NGF nach SIA 416 und SIA d 0165. Die Nettogeschossfläche ist der Teil der Geschossfläche GF zwischen den umschliessenden oder innen liegenden Konstruktionsbauteilen. Die Nettogeschossfläche NGF gliedert sich in: Nutzfläche NF Verkehrsfläche VF Funktionsfläche FF NGF = NF + VF + FF Die Nutzfläche NF ist der Teil der Nettogeschossfläche NGF, welcher der Zweckbestimmung und Nutzung des Baukörpers im weiteren Sinn dient. Die Nutzfläche NF gliedert sich in: Hauptnutzfläche HNF Nebennutzfläche NNF Die Hauptnutzfläche HNF ist der Teil der Nutzfläche NF, welcher der Zweckbestimmung und Nutzung des Baukörpers im engeren Sinn dient. Hauptnutzflächen lassen sich nach DIN 277 in sechs Kategorien gliedern: HNF 1 Wohnen und Aufenthalt HNF 2 Büroarbeit HNF 3 Produktion, Hand- und Maschinenarbeit 14
HNF 4 Lagern, Verteilen und Verkaufen HNF 5 Bildung, Unterricht und Kultur HNF 6 Heilen und Pflegen Die Nebennutzfläche NNF ist der Teil der Nutzfläche NF, welcher die Hauptnutzfläche HNF zur Nutzfläche ergänzt. Sie ist je nach Zweckbestimmung und Nutzung des Baukörpers definiert. Zur Nebennutzfläche NNF gehören Flächen wie: a) Allgemein zugängliche Sanitäranlagen, Garderoben, Wasch- und Trockenräume, etc. b) Abstellräume: Mieterkeller, sonstige Abstellräume in Kellern oder Estrichgeschossen. c) Fahrzeugabstellflächen: Einstellplätze innerhalb des Baukörpers, Veloabstellräume, gemeinsam genutzte Autowaschplätze. d) Schutzräume. Die Funktionsfläche FF ist jener Teil der Nettogeschossfläche NGF, der für haustechnische Anlagen zur Verfügung steht. Zur Funktionsfläche FF gehören Flächen wie: a) Räume für Haustechnikanlagen (Gas, Wasser, Elektro, Lüftung, TV, Heizung, etc.). b) Maschinenräume von Aufzugs- und Förderanlagen. Ausserdem die Flächen für notwendige Über- und Unterfahrtsbereiche der Liftkabinen von Aufzugsanlagen. c) Ver- und Entsorgungsschächte, Installationsräume sowie Ver- und Entsorgungskanäle. d) Tankräume. e) Schächten, Kamine, Installationskanäle und Steigzonen > 0.25 m². Auszuschliessen sind: a) Funktionsflächen die dem Betrieb von einzelnen Mietobjekten dienen und zuzuordnen sind, z.B. Kälteanlagen eines Lebensmittelmarktes. Die Verkehrsfläche VF ist jener Teil der Nettogeschossfläche NGF, welcher ausschliesslich deren Erschliessung, dem Zugang zu den Räumen und zu den Mietobjekten, dem Verkehr innerhalb des Baukörpers und auch dem Verlassen im Notfall dient. Flächen, die der Durchfahrt oder dem Manövrieren von Fahrzeugen dienen, werden als Fahrzeugverkehrs-flächen VF 9.4 bezeichnet (innerhalb der thermischen Hülle). 15
Einzuschliessen sind: a) Bewegungsflächen innerhalb von Räumen, welche als Fluchtwege gekennzeichnet sind. b) Flächen von Liftschächten in jedem Geschoss, durch das der Schacht führt. Auch solche Flächen von Liftschächten in Geschossen, in denen ein Halt der Liftkabine nicht vorgesehen ist. c) Flächen von Treppenaugen < 5 m² d) Flächen unter Treppenläufen, unabhängig von der jeweiligen Höhe – mit Ausnahme der untersten beiden Stufen des untersten Treppenlaufes. Diese Fläche wird als KF deklariert. Auszuschliessen sind: a) Bewegungsflächen innerhalb von Mietobjekten, z.B. interne Gänge zwischen Einrichtungsgegenständen b) Abgeschlossene Abstell- oder Technikräume unter Treppenläufen (NNF resp. FF) 10.1.6 Konstruktionsfläche Konstruktionsflächen werden rechnerisch ermittelt. Es muss dafür kein Polygon gezeichnet werden. KF = GF – NGF Die Konstruktionsfläche KF ist die Grundrissfläche der innerhalb der Geschossflächen GF liegenden, tragenden Konstruktionsbauteile wie Aussen- und Innenwände, Stützen und Brüstungen. Die Konstruktionsfläche ist aus den Geschossflächen der aufgehenden Bauteile zu berechnen. Dabei sind die Fertigmasse der Bauteile in Fussbodenhöhe, einschliesslich Putz oder Bekleidung anzusetzen. Einzuschliessen sind: a) Lichte Querschnitte von Schächten, Kaminen und Installationskanälen < 0.25 m² b) Türnischen (unabhängig von ihrer Grösse) c) Türnischen von Personen- und Materialliften (unabhängig von ihrer Grösse) d) Raumverkleidungen (z.B. von Kühlräumen) Auszuschliessen sind: a) Versetzbare Trennwände b) Schrankwände 16
Als Konstruktionsfläche tragend gelten alle Wände d ≥ 15 cm. Ausgenommen von dieser Regelung sind Leichtbau- und Ständerkonstruktionen; z.B. Gipsständerwände. Sofern die Konstruktion bekannt ist, werden solche immer als nichttragende Wände behandelt, unabhängig von ihren Wandstärken. Als Konstruktionsfläche nichttragend gelten alle Wände d < 15 cm. Bei nichttragenden Wänden (d < 15 cm) verlaufen die Raumpolygone nicht an der Wandkante entlang, sondern in der Mitte der Wand. 10.1.7 Aussengeschossfläche Die Aussengeschossflächenpolygone dienen zur Ermittlung der Aussengeschossfläche AGF nach SIA 416 und SIA d 0165. Die Aussengeschossfläche ist die genutzte Grundrissfläche ausserhalb der allseitig umschlossenen und überdeckten Geschossfläche. Sie umfasst im Wesentlichen: a) Balkone, Loggien und Terrassen b) Offene Parkgaragen c) Begeh- und nutzbare Flächenanteile von Dachterrassen/Flachdächern d) Laubengänge, Aussentreppen (wenn in Verbindung mit dem Gebäude und mit darunterliegendem Baukörper, aber keine Umgebungsbauwerke) Zusätzliche Definitionen zu SIA 416 und SIA d 0165 (Abgrenzung zu BUF): e) Eingangsbereiche (Bsp. Eingangsnischen mit darunter-/darüberliegendem UG- und OG- Baukörper, Vordachprojektionsflächen mit darunterliegendem UG-Baukörper, keine Treppenstufen ausserhalb Gebäudeumriss) Abbildung 2 Bspl. AGF/ANGF Eingang Abbildung 3 Bspl. AGF/ANGF Eingang 17
f) Offene Lichthöfe (seitlich umschlossen mit darunterliegendem UG-Baukörper) Abbildung 4 Bspl. Lichthof/innenliegende Terrasse g) Begeh- und nutzbare Flächenanteile von Sitzplätzen in Erdgeschossen, Hartbeläge, halbprivate und mit Mauern abgetrennte Aussenbereiche, keine Rasenflächen), in den SIA Normen als BUF/UUF bezeichnet. Abbildung 5 Bspl. AGF/ANGF Sitzplatz/Terrasse Abbildung 6 Bspl. AGF/ANGF Sitzplatz/Terrasse 18
h) Einstellhallenrampen (Fläche des geneigten Bereichs; ungedeckt, komplett oder teilweise gedeckt) Abbildung 8 Bspl. EH- Abbildung 9 Bspl. EH-Rampe Abbildung 7 Bspl. EH-Rampe "innenliegend" Rampe UG EG Sofern diese nicht in direkter Verbindung mit der Umgebungsfläche stehen. Andernfalls sind sie der Umgebungsfläche zuzuordnen. Ebenfalls der Umgebungsfläche zuzuordnen sind jene Flächen eines Grundstücks, die nicht von Baukörperteilen durchdrungen werden. Flächen über ganz oder teilweise im Erdreich liegenden Bauten oder Teilen von Bauten gelten als Umgebungsfläche, sofern sie bepflanzt, begangen oder befahren werden können und mit dem anschliessenden Terrain in Verbindung stehen. Nutzbare Flachdächer sind Flachdachterrassen von Wohnungen und Restaurants oder welche einen besonderen Nutzen erbringen und nicht nur zu Instandhaltung und -setzung begangen werden. Abbildung 10 Bspl. Dachterrasse/Sitzplatz Überdachte Verbindungsbauten von mehreren Baukörpern sind ebenfalls als AVF zuzurechnen. Nicht Bestandteil der AGF sind: Dach-, Balkon- oder Terrassenvorsprünge Aussentreppen als Umgebungsbauwerk 19
Die Aussengeschossfläche AGF gliedert sich in a) Aussen-Nettogeschossfläche ANGF b) Aussen-Konstruktionsfläche AKF (nicht relevant) AGF = ANGF + AKF Die Polygonisierung der Aussengeschossflächen findet im CAD-System über den Layer Z21_FM_GF- POLYGONE statt. Die Zuweisung zur AGF erfolgt dann im CAFM-System. 10.1.8 Aussen-Nettogeschossfläche Die Aussen-Nettogeschossfläche ANGF ist die äussere, nutzbare Geschossfläche. Die Aussen-Nettogeschossfläche ANGF gliedert sich in: a) Aussen-Nutzfläche ANF b) Aussen-Verkehrsfläche AVF c) Aussen-Funktionsfläche AFF (nicht relevant) 10.1.9 Aussen-Konstruktionsfläche Die Aussen-Konstruktionsfläche AKF ist die Grundrissfläche der ausserhalb der Geschossflächen liegenden Konstruktionsbauteile wie aussenliegender Pfeiler und Wandscheiben. Die Aussen-Konstruktionsfläche AKF gliedert sich in: a) Aussen-Konstruktionsfläche tragend AKFT (nicht relevant; wird separat ausgewiesen) b) Aussen-Konstruktionsfläche nichttragend AKFN (nicht relevant; wird separat ausgewiesen) AKF = AGF + ANGF 10.1.10 Zuschlagsfläche Die Zuschlagsfläche ist Bestandteil der vermietbaren Fläche. Sie wird von mehreren Mietern in Anspruch genommen und wird diesen daher anteilsmässig in Rechnung gestellt. Die Zuschlagsfläche umfasst den gemeinschaftlich genutzten Anteil der vermietbaren Nebennutz-, Funktions-, Verkehrs- und Aussengeschossflächen. Beispiele für Zuschlagsflächen sind durch mehrere Mieter genutzte: a) Flure, Korridore. b) Sanitärräume oder Putzräume. c) Aussengeschossflächen wie bspw. Balkone und Terrassen. 20
Wird eine vermietbare Nebennutz-, Funktions-, Verkehrs- oder Aussengeschossfläche exklusiv von einer Mieteinheit genutzt, so wird diese Fläche der vermietbaren Wohn-, Arbeits-, und Gewerbefläche VWAGF zugeordnet. Die wichtigsten Regeln für eine korrekte Erfassung der ZF sind: (in Anlehnung an SIA 416, SIA d 0165 sowie GIF-Norm MF-G für Geschäftsflächen) 1) Die Betrachtungsebene für die Zuweisung der ZF bezieht sich immer auf das Geschoss. 2) ZF werden nur für gewerblich vermietete oder genutzte Geschosse erfasst. Bei gemischt genutzten Geschossen zählt der relativ höhere Anteil des Nutzungstyps (> 50%) pro Geschoss. 3) Die Einordnung als Fläche mit exklusivem Nutzungsrecht wird durch das Recht, andere Nutzer auszuschliessen charakterisiert und durch das Recht, die Fläche personell und sachlich zu belegen. Diese Flächen sind keine ZF sondern werden der HNF des Mietobjekts zugeschlagen. 4) Funktionsflächen sind grundsätzlich keine ZF. 5) Feste und bewegliche Liftschachtgrundflächen, Rampen, Treppenläufe und deren Zwischenpodeste und Etagenpodeste sind keine ZF. 6) Fahrzeugverkehrsflächen und Fahrzeugabstellflächen (Besucher Parkplätze) sind keine ZF. 7) Brandabschnittsflächen sind nicht ZF, wenn sie ausschliesslich der Flucht und Rettung dienen. Hingegen sind allgemeine Erschliessungsflächen mit einer sekundären Fluchtwegfunktion ZF. 8) In allgemeinen Erschliessungskernen ist die zugehörige VF keine ZF. Gemeinschaftlich genutzte NNF (z.B. Toiletten) in Erschliessungskernen sind hingegen ZF. 9) Eingangshallen, Atrien und Ladenstrassen, die zur allgemeinen Erschliessung von Erdgeschossen in Shopping-Centern oder Bürobauten etc. dienen, sind keine ZF. 10) In Untergeschossen und Erdgeschossen werden grundsätzlich keine Zuschlagsflächen deklariert, es sei denn, die Fläche kann tatsächlich vermietet werden. Diese Ausnahmen sind im Einzelfall zu prüfen. 11) Tragende Konstruktionsgrundflächen können nie der ZF zugeordnet werden. 12) Gemeinschaftlich genutzte Mietflächen (VF, NNF, ANF) gelten dann als ZF, wenn sie typischerweise mehreren oder allen Mietern auf der Betrachtungsetage zuzuordnen sind. Die ZF ist jeweils allen daran beteiligten Mietern anteilig zuzuordnen. 21
10.1.11 Über- und Unterfahrtsbereiche von Liftschächten Die Bereiche, die Liftkabinen als Über- resp. Unterfahrt benötigen, gelten als Räume, sofern sie im Grundlagenplan abgebildet sind. Die allgemeine Definition der Raumfläche auf Bodenhöhe, sowie der Raumhöhe kommt nicht zur Anwendung. Abbildung 11 Bspl. Liftunterfahrt Zuzuordnende Fläche: FF 10.1.12 Liftmotorenräume Liftmotorenräume gelten als Räume. Die allgemeine Definition der Raumfläche auf Bodenhöhe kommt in Liftmotorenräumen nicht zur Anwendung. Hier zählen auch grössere Versprünge des Bodenniveaus zur Fläche des Liftmotorenraumes. Abbildung 12 Liftmotorenraum im Dachgeschoss Zuzuordnende Fläche: FF 10.1.13 Lifttüren Lifttüren, ob Personenlifte oder kleine Materiallifte, werden wie normale Türen polygonisiert. Die Türnische wird je nach Wandstärke als Konstruktions –oder Nutzfläche polygonisiert Zuzuordnende Fläche: KF oder NF 22
10.1.14 Lufträume Öffnungen im Boden gelten als Lufträume, wenn sie eine Fläche > 5 m² aufweisen. Sie werden aus dem GF ausgespart, erhalten aber ein Luftraum-Polygon um sie quantitativ zu messen. Lufträume werden nicht aus dem Volumen-Polygon ausgeschlossen. Zuzuordnende Fläche: Keine 10.1.15 Treppenaugen Treppenaugen gelten nicht als Nutzfläche, sobald sie eine Fläche > 0.25 m² aufweisen. Sie sind ausserdem keine Konstruktionsfläche. Zuzuordnende Fläche: Treppenauge > 0.25 m² = Keine (Luftraum) Treppenauge < 0.25 m² = VF 10.1.16 Aussentreppen Aussentreppen, die ins Haus führen, werden in die Aussengeschossfläche AGF einbezogen und nicht in die Geschossfläche GF, sofern sie nicht als Umgebungsbauwerk aufgefasst werden können (vgl. Kp. 3.5.9). Andernfalls werden sie nicht als AVF erfasst. Zuzuordnende Fläche: AVF 10.1.17 Vormauerungen Die allgemeine Definition der Raumfläche auf Bodenhöhe kommt bei sanitären Vormauerungen nicht zur Anwendung. Hier wird die Fläche bis zu begrenzenden raumabschliessenden Konstruktion gezogen. Zuzuordnende Fläche: HNF bzw. NNF 10.1.18 WC-Anlagen Bei WC-Anlagen mit mehreren Einzelkabinen, die durch Leichtbauwände getrennt sind, wird ein Raumpolygon über die ganze WC-Anlage gezogen. Die Trennwände gehören zur Raumfläche. Es wird hier jeweils pro WC-Anlage (bspw. Herren-WC) ein Raumpolygon vergeben. Zuzuordnende Fläche: HNF bzw. NNF Sind die Wände zwischen den einzelnen Kabinen gemauert (unabhängig von ihrer Höhe), gilt jede einzelne WC-Kabine als Raum und erhält ein eigenes Raumpolygon. Die Wände werden zur Konstruktionsfläche gerechnet, wenn ihre Wandstärke ≥ 15 cm beträgt. Zuzuordnende Fläche: NF 23
10.1.19 Tragende Wände Als tragend gelten Wände deren Wandstärke d ≥ 15 cm aufweisen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Leichtbau- und Ständerkonstruktionen; z.B. Gipsständerwände. Sofern die Art der Konstruktion im Grundlagenplan erkennbar ist, werden solche, unabhängig von ihren Dicken, immer als nichttragende Trennwände behandelt. Zuzuordnende Fläche: KFT 10.1.20 Nichttragende Wände Wenn anhand der Grundrisse nicht eindeutig festgelegt werden kann, ob die Wände tragend oder nichttragend sind, so werden alle Wände als nichttragend definiert, die eine Wandstärke d < 15 cm aufweisen. Zuzuordnende Fläche: KFN bzw. NGF 10.1.21 Trennwände Als Trennwände gelten Wände, die in einer Leichtbauweise (z.B. Gipsständerwände) erstellt sind. Solche Trennwände gehören in jedem Fall zur Raumfläche. Zuzuordnende Fläche: NGF 10.1.22 Einbauschränke Einbauschränke gehören zur Raumfläche. Zuzuordnende Fläche: NGF 10.1.23 Raumverkleidungen Raumverkleidungen (z.B. von Kühlräumen) gehören zur Konstruktionsfläche. Zuzuordnende Fläche: KF 10.1.24 Türnischen Türnischen mit Türen werden zur KF gerechnet. Türnischen ohne Türen werden zur NF gerechnet und dabei mittig polygonisiert. Zuzuordnende Fläche: KF oder NF 10.1.25 Fensternischen Bei Fenstertüren wird die Fläche bis zum Fensterrahmen gemessen. Bei Fenstern mit Brüstungen wird die Nutzfläche auf Fussbodenhöhe bis Innenkante Aussenwand gemessen. 24
Zuzuordnende Fläche: NGF 10.1.26 Wandnischen Wandnischen werden zur NF gerechnet. Zuzuordnende Fläche: NGF 10.1.27 Brüstungen Die Flächen im Bereich von Brüstungen werden bis zur begrenzenden Konstruktionsfläche gemessen. Dies gilt auch für Brüstungsverkleidungen die bis zum Boden reichen. Die Nutzflächen werden auf Sockelhöhe bis Innenkante Aussenwand gemessen. Zuzuordnende Fläche: KF oder NF Abbildung 13 Fensternische Abbildung 14 Fensterbrüstung Die Flächen im Bereich von Schaufenstern (Ausstellflächen im Erdgeschoss) gelten als vermietbare Flächen. Die Nutzflächen werden ab Brüstungskante bis Innenkante Schaufenster gemessen. Zuzuordnende Fläche: HNF 10.1.28 Schräg liegende Flächen Schräg liegende Flächen (z.B. Rampen) sind aus ihrer geneigten Lage auf eine waagrechte Ebene zu projezieren. Zuzuordnende Fläche: fallweise 10.1.29 Schrammbord Schrammborde (meistens bei Garageneinfahrten) gehören zur Nutzfläche des jeweiligen Raumes. Zuzuordnende Fläche: fallweise 25
10.1.30 Elektroverteilungen Elektroverteilungen gehören grundsätzlich zur Funktionsfläche. Freistehende Elektro-verteilungen sind eigene Räume, solange sie mit dem Boden verbunden sind. Zuzuordnende Fläche: FF 10.1.31 Grossraumbüros Werden die Flächen des Grossraumbüros als Korridore mit Fluchtwegfunktion gekennzeichnet, so sind diese nicht der Verkehrsfläche zugeordnet. Auch wenn Räume nicht durch eine Wand getrennt sind, aber trotzdem als eigene Nutzeinheit gelten, sind diese nicht als separate Räume zu definieren. Zuzuordnende Fläche: HNF 10.1.32 Geschlossene Parkgaragen Parkgaragen, die abgeschlossen sind, gehören zur Geschossfläche. Zuzuordnende Fläche: NGF 10.1.33 Offene Parkgaragen Offene Parkgaragen sind im nicht klimatisierten Bereich und gehören zur ANF/AVF sofern sie gedeckt und/oder einen eigenen Baukörper darstellen und/oder mit dem Baukörper verbunden sind. Andernfalls werden sie der bearbeiteten Umgebungsfläche BUF zugeordnet. Zuzuordnende Fläche: ANF/AVF 11 Abweichungen Abweichungen von obigen Bestimmungen werden nur bei schriftlicher Vereinbarung mit der Swiss Re akzeptiert. Fehlerhafte oder unvollständige Lieferungen, insbesondere solche ohne Lieferschein werden zu Lasten des Beauftragten zurückgeschickt. 26
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