CAD-Richtlinie für den Datenaustausch Corporate Real Estate and Logistics, Swiss Re

Die Seite wird erstellt Heinrich Reich
 
WEITER LESEN
CAD-Richtlinie für den Datenaustausch Corporate Real Estate and Logistics, Swiss Re
Kernpunkte
Dieses Dokument definiert die Anforderungen an die
Lieferung von grafischen Bauwerksdaten an die Swiss Re.

CAD-Richtlinie für den Datenaustausch
Corporate Real Estate and Logistics, Swiss Re

                                                          Dokumentenart:
                                                          Richtlinie

                                                          Verfasser:
                                                          Luca Di Benedetto

                                                          Erstellt am:
                                                          09.Februar 2012

                                                          Gültig ab:
                                                          8.September 2014

                                                          Ablage:
                                                          M:\LO\20PLAN-DOK\
                                                          03AutoCAD\Datenaustausch

                                                          Version:
                                                          003
CAD-Richtlinie für den Datenaustausch Corporate Real Estate and Logistics, Swiss Re
1     Geltungsbereich
Diese Richtlinie ist verbindlich für alle Beauftragten, welche für Swiss Re Neu- oder Umbauten planen
und ausführen. Sie bildet die Grundlage für die Regelung des Austauschs von grafischen und
alphanumerischen Bauwerksdaten zwischen der Swiss Re und ihren Projektpartnern. Graphische und
alphanumerische Bauwerksdaten umfassen Pläne, Prinzip- und Elektroschemas,
Anlagedokumentationen (Textdokumente).

2     Zweck der Richtlinie
Mit dieser Richtlinie sollen drei Ziele erreicht werden.
     sämtliche Plandaten sollen langfristig effizient genutzt und wieder verwendet werden können.
     eine Unabhängigkeit gegenüber ihren Beauftragten wahren.
     Weiterverwendung der Daten für das interne Facility Management

Aufbewahrungspflicht der Beauftragten
Es gelten die üblichen Aufbewahrungsfristen gemäss Gesetz und Normen. Die CAD-Daten sind vom
Beauftragten für eine Dauer von 10 Jahren aufzubewahren und lesbar zu halten.

3     Lieferumfang
Die für die Swiss Re erstellten CAD-Pläne und Schemas sind als DWG- oder als DXF-Datei zu liefern,
wobei das Format DWG gegenüber DXF zu bevorzugen ist (siehe auch Datenformate).
Eine Lieferung von Informationen enthält mindestens folgende Bestandteile:
     Datenträger mit den Plandateien als DWG- oder DXF-Datei
     Die CAD-Daten der Bauobjekte und ihre Bestandteile sind geschossweise und flächendeckend
         als revidierte Pläne zu übergeben.
     von jedem Ausdruck soll ein PDF erstellt werden

4     CAD-Systeme
Swiss Re stellt es den Beauftragten grundsätzlich frei, mit welchem CAD-System sie arbeiten. Sie setzt
jedoch voraus, dass die in diesem Dokument formulierten Anforderungen an die Daten erfüllt werden.

5     CAFM-System (Flächenmanagement)
Swiss Re möchte die erstellten Pläne in das interne Flächenmanagement-Tool integrieren und bittet
dem Beauftragten die Einstellungen und die formale Abgabe gemäss Kapitel 8 (Planungshandbuch für
CAD-Grundlagen und Flächenerfassung) zu überreichen, um eine reibungslose Eingliederung ins
System zu ermöglichen.

                                                                                                         2
CAD-Richtlinie für den Datenaustausch Corporate Real Estate and Logistics, Swiss Re
6     Formale Anforderungen
Für alle Pläne gelten die folgenden Regelungen:

6.1.1 Basisrichtlinie
Für die Erstellung von Plänen gelten grundsätzlich folgende Richtlinien und Normen:
     SIA 400 Planbearbeitung im Hochbau
     SIA 405 Geoinformationen zu unterirdischen Leitungen
     SIA 410, 410/1 und 410/2, Kennzeichnung von Installationen in Gebäuden
     SIA 416 Flächen und Volumen von Gebäuden
     SIA 416/1 Kennzahlen für die Gebäudetechnik
     SIA D0165 Kennzahlen im Immobilienmanagement
     DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau

6.1.2 Plankopf
Es ist ein einheitlicher Plankopf vom Gesamtleiter zu wählen und über sämtliche Dokumente zu
verwenden.

6.1.3 Layerstruktur und Layerbezeichnung
Die Basis eines CAD-Planes bildet die Layerstruktur, welche die verschiedenen Elemente organisiert
und sauber voneinander trennt, so dass sie beliebig ein- und ausgeschaltet werden können. Für die
Layer, die für das CAFM benötigt werden, sind die im Anhang 1 dargestellten Layerbezeichnungen
zwingend. Für alle anderen Layer sind selbsterklärende Bezeichnungen zu verwenden.
Konstruktive Elemente und das Planlayout werden grundsätzlich im Modell gezeichnet.
Sollten Layouts eingesetzt werden, so muss gewährleistet sein, dass alle wichtigen Informationen
gleichzeitig auch im Modell dargestellt sind.

6.1.4 Linienstärke
Das Format DXF unterstützt in der Version 12 keine Linienstärken und Farben. Es werden lediglich Stift-
Nummern übertragen. Es sollen gemäss folgende Stiftzuordnungstabelle die Linienfarbe gewählt
werden.

DXF V12         Bildschirm                Ausdruck
Stift-Nr.       Farbe                     Strichstärke              Farbe
1               Rot                       0.18                      Schwarz
2               Gelb                      0.35                      Schwarz
3               Grün                      1.40                      Schwarz
4               Cyan                      0.50                      Schwarz
5               Blau                      0.70                      Schwarz
6               Magenta                   1.00                      Schwarz
7               Schwarz / weiss           0.25                      Schwarz
8               Graustufe                 0.15                      Schwarz
9               Graustufe                 0.10                      Schwarz
10 – 256                                                            Farbe

                                                                                                     3
CAD-Richtlinie für den Datenaustausch Corporate Real Estate and Logistics, Swiss Re
6.1.5 Hilfslinien
Hilfslinien sind auf separate Layer abzulegen oder bei der Konvertierung zu Iöschen. Bei der Erstellung
von PLT-Dateien dürfen keine Hilfslinien sichtbar sein.

6.1.6 Schriftsätze
Die Übertragung von Schriftsätzen über DXF ist nicht möglich. Es sollen vektororientierte
Standardschriftsätze verwendet werden. Intelligente Schriftarten wie PostScript- oder True-Type-Fonts
sind nicht übertragbar und sind deshalb untersagt. Erfolgt der Austausch per DWG, können nach
Absprache und Test, True-Type Fonts verwendet werden.

6.1.7 Umlaute und Sonderzeichen
Umlaute können nach Absprache und Test verwendet werden. Sonderzeichen dürfen nicht verwendet
werden, da deren Übergabe zwischen verschiedenen Systemen nicht einwandfrei funktioniert.

6.1.8 Schraffuren
Schraffuren, Texturen und Füllflächen sind auf separaten Layern zu zeichnen und können nach
Absprache und Test übertragen werden. Die Schraffur muss nach Möglichkeit als Geometrieblock
bearbeitbar sein (Assoziativschraffur).

6.1.9 Flächenmanagement
Die Flächenpolygone müssen aus geschlossenen Polylinien bestehen und dem entsprechenden Layer
(gemäss Layerstruktur: FM_992_Raumpolygon) zugeordnet werden.

6.1.10 3D Elemente
Die Swiss Re verzichtet auf die Übertragung von 3D-Elementen.

6.1.11 Bibliothekselemente
Es ist darauf zu achten, dass die benötigten Bibliothekselemente in die Datei integriert werden und
keine Links zurückbleiben. Der Beauftragte ist dafür verantwortlich, dass bei der Verwendung
geschützter Symbole oder Symbolbibliotheken keine Copyrights verletzt werden.

6.1.12 Nullpunkt / Einfügepunkt
Der Nullpunkt muss klar spezifiziert und bezeichnet werden und auf allen Geschossen am gleichen Ort
sein (Beispiel: Ecke in Liftschacht).

6.1.13 X-ref
Auf referenzierte Pläne ist zu verzichten.

6.1.14 Vermassung
Die Vermassung muss nach Möglichkeit als Geometrieblock bearbeitbar sein (Assoziativvermassung).
Die Millimeterangaben der Masswerte dürfen nicht als Hochzahlen dargestellt werden. Die Vermassung
ist auf separater Layern zu setzen.

                                                                                                          4
CAD-Richtlinie für den Datenaustausch Corporate Real Estate and Logistics, Swiss Re
7         CAD-Testdatei
7.1.1 Ziel
Beauftragte der Swiss Re, welche CAD-Daten liefern, sollen CAD-Testdatein austauschen, um die
Ansprüchen und die CAD-Kompatibilität zu prüfen. Das Ziel ist es:
    die Datenübertragungsqualität zu erhöhen
    den Konfigurationsaufwand zu vermindern
    eine Grundlage für die Zusammenarbeit und Honorierung zu schaffen

7.1.2 Auslösungsfälle
         Bei Projektbeginn soll immer eine Testdatei erstellt und geprüft werden.
         Ein Planer verändert sein CAD-System während einem laufenden Projekt (Update oder anderes
          Tool).

7.1.3 Ablauf
         Der Bauherrenvertreter meldet die Auftragserteilung dem internen SR Planmanager, welcher
          sodann die CAD-Testdateien mit dem Gesamtleiter* iniziert.
         Der Gesamtleiter tauscht die Testzeichnung gemäss dieser Richtlinie und erstellt eine CAD-
          Datei, die via E-Mail dem internen SR Planmanager zur Beurteilung zugesendet wird.
      *   Gesamtleiter oder stellvertretend durch einen CAD-Verantwortlichen des Planerteams

8 Planungshandbuch für
CAD-Grundlagen und Flächenerfassung

8.1       Grundlagen
Für ein Geschoss gelten folgende Festlegungen:

         Für jedes Geschoss ist ein vollständig zusammenhängender Grundrissplan zu erstellen, der die
          Grenzen des Baukörpers in diesem Geschoss zweifelsfrei darstellt.
         Darstellung im Massstab 1:100

                                                                                                       5
CAD-Richtlinie für den Datenaustausch Corporate Real Estate and Logistics, Swiss Re
8.1.1 Geschossbezeichnung
                Geschoss-Nr.           Bezeichnung
                O(n+1)                 n-tes Obergeschoss
                O04                    4. Obergeschoss
                O03                    3. Obergeschoss
                       F02             Zwischengeschoss über 2. OG
                O02                    2. Obergeschoss
                       F01             Zwischengeschoss über 1. OG
                O01                    1. Obergeschoss
                       F00             Zwischengeschoss über EG
                O00                    Erdgeschoss
                       Z00             Zwischengeschoss unter EG
                U01                    1. Untergeschoss
                       Z01             Zwischengeschoss unter 1. UG
                U02                    2. Untergeschoss
                U03                    3. Untergeschoss
                U(n+1)                 n-tes Untergeschoss

                                       O = Obergeschoss/Erdgeschoss
                                       U = Untergeschoss
                                       F = Zwischengeschoss oberirdisch
                                       Z = Zwischengeschoss unterirdisch

8.1.2 Grundlagen
Die Raumnummer und die grafische Repräsentation wird benötigt, um einen Raum im
Geschossgrundriss eindeutig identifizieren zu können (Raum-Attributierung).

8.1.3 Definition
Für einen Raum gelten folgende Festlegungen:

      Alle durch Wände begrenzten Flächen eines Grundrisses werden als eigenständiger Raum
       erfasst. Dies gilt auch für Flächen, die durch nicht-tragende Wände (< 15 cm) begrenzt
       werden. Ausnahme: Leichtbau- und Ständerkonstruktionen und versetzbare Trennwände gelten
       nicht als raumbegrenzend.

      Aussennettogeschossflächen (ANGF) gem. SIA 416 werden ebenfalls als Räume behandelt.

      Die Summe aller Raumflächen diverser Nutzungsarten muss der Summe der
       Nettogeschossfläche entsprechen (NGF).

8.1.4 Bezeichnung
Räume sind im Grundrissplan eines Geschosses anhand einer Raumbezeichnung innerhalb eines
„Raumstempels“ zu identifizieren.

Die Identifikation des Raumes mittels einer Raum-Attributierung erfolgt über die zweistellige
Gebäudenummer (z.B. 01), gefolgt von einer fortlaufenden 4-stellige Nummer beginnend bei 0001,

                                                                                              6
CAD-Richtlinie für den Datenaustausch Corporate Real Estate and Logistics, Swiss Re
sodass insgesamt eine 6-stellige Raum-ID entsteht, die auf jedem Geschoss-Plan nur einmalig
vorkommt. Die Vergabe der Raum-ID erfolgt sonst ohne besondere Systematik in der
Nummerierungsreihenfolge.

9       Flächen-Datenerfassung CAD

9.1.1 Massstab und Masseinheit
Bewirtschaftungspläne und daraus entstehende CAFM-Pläne werden im Massstab 1:100
gemäss SIA-Norm 400 erfasst. Zeichnungseinheit ist 1cm.

9.1.2 Dateibezeichnung
Bewirtschaftungspläne werden nach folgender Regel benannt:

00000_      =     Liegenschafts-Nr.
00_         =     Baukörper-Nr.
X00         =     Geschossbezeichnung (gemäss Abschnitt 3.5.3)
.dwg        =     Dateikürzel (hier AutoCAD)

Beispiel:   06495_01_U01.dwg

9.1.3 Texte
Für die Beschriftung des Planes ist der folgende Schrifttyp zu verwenden:

Fontname:                Arial TT
Stil:                    Arial

Gedruckte Schriftgrösse: mind. 2 mm
(Mst. 1:100)

Umlaute ö, ä, ü sind in Gross- und Kleinschreibung erlaubt.

9.1.4 Koordinatensystem
Für jeden Baukörper ist ein Referenzpunkt zu definieren und mit einem Referenz-Punktsymbol zu
kennzeichnen, der sich über alle im Baukörper vorhandenen Geschosse an gleicher Position wiederholt.
Der Referenzpunkt muss im Koordinaten-Ursprung des CAD-Systems ((x; y; z) = 0) liegen.

9.1.5 Einbauten
Fest mit dem Baukörper verbundene Bauteile sind im Bewirtschaftungsplan einzuzeichnen, wenn diese
im Grundlagenplan erkennbar sind:

       Fest montierte Garderobeneinrichtungen, bspw. Garderobenbänke, -schränke
       Fest montiertes Mobiliar, bspw. Einbauschränke, Vitrinenkästen, Sauna, Turngeräte

                                                                                                  7
CAD-Richtlinie für den Datenaustausch Corporate Real Estate and Logistics, Swiss Re
   Fest montierte Bestuhlungen
      Sanitärapparate
      Kücheneinrichtungen
      Brunnen
      Prominente, technische Installationen, z.B. Heizungs- und Lüftungsanlagen

9.1.6 Raumbezeichnungen
Räume kleiner als 6 m² erhalten keine Raumbezeichnung.

Für Wohnobjekte dürfen nur die Begriffe Zimmer, Wohnen und Essen verwendet werden. Andere
Bezeichnungen wie Kinderzimmer, Wohnzimmer etc. sind nicht zulässig. Alle anderen Räume werden
nicht bezeichnet (Bad, Dusche, Korridor etc.).

Ebenfalls müssen folgende Begriffe, falls vorhanden, verwendet werden: Balkon, Terrasse, Sitzplatz,
Galerie, Luftraum, Estrich, Keller. Einstellplätze werden mit der effektiven Nummer vor Ort bezeichnet.

9.1.7 CAD-Layerstruktur
Für die digitale Erfassung der Liegenschaften im CAD-Sytem wird eine Layerstruktur benötigt, die den
Anforderungen architektonischer Darstellung entspricht, den Bedürfnissen des Flächenmanagements
funktional gerecht wird und sich an die vereinfachte Layerliste „Layerliste Architekt“ der Baudirektion
des Kantons Zürich orientiert.

0
0_ALLGEMEINES
0_PLANKOPF
0_PLANRAND_VISIMOVE
0_REFERENZPUNKT
Defpoints
E00_WAENDE
E01_DECKEN
E03_BALKONE
E04_TREPPEN_UND_RAMPEN
E10_DACH_UND_DACHTEILE
E40_BEMASSUNGEN_AUSSEN
E41_AUSSENWAENDE
E51_FENSTER
E52_AUSSENTUEREN
E60_BEMASSUNGEN_INNEN
E61_INNENWAENDE_TRAGEND
E62_INNENWAENDE_NICHTTR.
I61_AUFZUEGE
M00_AUSBAU
M16_INNENTUEREN
M24_BRUESTUNGEN
M61_BAUTEN
M72_KUECHEN

                                                                                                     8
CAD-Richtlinie für den Datenaustausch Corporate Real Estate and Logistics, Swiss Re
O31_BODENMARKIERUNGEN
P51_SANITAER
T01_UMGEBUNG
Z20_GF-STEMPEL
Z21_GF-POLYGONE
Z22_RAUMSTEMPEL
Z23_RAUMPOLYGONE
Z24_RAUMATTRIBUTE
Z25_LUFTRAUM_HOHLRAUM
Z26_VOLUMEN
Z27_EBF

9.2       Erstellung von Umgebungsplänen

9.2.1 Grundlage (Basisplan, Datenformat)
Grundlage für die Erstellung der Umgebungspläne sind die Daten der GIS-Plattform des jeweiligen
Kantons.

9.2.2 Texte
Die Grundlagendateien der GIS-Plattform liefern bereits Beschriftungen und Texte die in Texthöhe und
Textstil komplett übernommen werden. Die Grösse und Position der wichtigen Textelemente (relevante
Parzellennummer, adressengebender Strassenname, usw.) soll gegebenenfalls so verändert werden,
dass eine gute Lesbarkeit gewährleistet ist.

Zusätzlich sollen folgende Elemente noch umformatiert werden:
    Sämtliche an die Parzelle angrenzenden Strassennamen, welche als Gebäudeadresse dienen.
    Sämtliche gültige Kataster- und Parzellennummern im Eigentum der Swiss Re.
    Sämtliche auf dem Grundstück vorhandenen Hausnummern, Nummern von Garagen und
        Nebengebäuden usw.

9.2.3 Grundstücksumriss
Die Umgrenzung von Grundstücksumrissen im Eigentum der Swiss Re wird polygonisiert. Übrige
Parzellengrenzen fremder Eigentümer werden lediglich dargestellt.

9.2.4 Gebäudeumrisse
Umrisse von Gebäuden im Eigentum der Swiss Re werden polygonisiert, die Gebäudeumrisse von
unterirdischen Gebäuden (Einstellhallen) werden darüber hinaus schraffiert. Übrige Gebäudeumrisse
fremder Eigentümer werden lediglich dargestellt.

9.2.5 Hauseingänge
         Sämtliche Hauseingänge mit eigener Hausnummer erhalten einen roten Eingangspfeil.
         Einfahrten zu Sammelgaragen und Einstellhallen erhalten einen blauen Eingangspfeil.
         Nebeneingänge ohne eigene Hausnummer (z.B. Laden-, Keller- und Hintereingänge) werden
          nicht berücksichtigt.

                                                                                                   9
CAD-Richtlinie für den Datenaustausch Corporate Real Estate and Logistics, Swiss Re
9.2.6 Layerstruktur Umgebungspläne
Für die digitale Erfassung der Umgebungspläne im CAD-System wird eine Layerstruktur benötigt, die
den Anforderungen für dessen Darstellung entspricht und den Bedürfnissen des Flächenmanagements
gerecht wird.

0
0_PLANKOPF
DEFPOINTS
EINGANGSPFEIL
EINGANGSPFEIL_EH
EINSTELLHALLE
GEBAEUDEGRUNDFLAECHE
GEWAESSER
GRUENFLAECHE
HARTFLAECHE
PARKPLATZFLAECHE
PARZELLE
UMGEBUNG

10 Flächenerfassung
10.1.1 Flächenpolygone
Als Polygon wird eine zusammenhängende und in sich geschlossene Folge von Liniensegmenten
bezeichnet, die als ein einzelnes Objekt im CAD-System erstellt wird. Der Verlauf des Polygons folgt
dem Umriss des ihm zugeordneten baulichen Elements (Raum- resp. Baukörperumriss). Dadurch wird
die Fläche des Elements definiert und liefert einen Wert für die Weiterverarbeitung.

Als Polygonisierung bezeichnet man den Vorgang, die verschiedenen                   Flächen   eines
Baukörpergrundrisses unter Berücksichtigung der Flächen in Polygone aufzuteilen.

Für die Ermittlung der Grunddaten müssen folgende Flächenpolygone (Typen) erzeugt werden:

Raumpolygon                     Raumbezogene                       Z22_FM_NGF-POLYGONE
                                Flächenpolygone
                                (innerhalb und ausserhalb
                                klimatisierter Bereich)
Geschossflächenpolygon          Bruttogeschoss-                    Z21_FM_GF-POLYGONE
                                Flächenpolygone
Luftraum-/Hohlraumpolygone      Zur      Ausweisung      dieser    0_LUFTRAUM_HOHLRAUM
                                Flächen, die kein Teil der
                                Geschossfläche sind.
Volumenpolygon                  Zur Ausweisung der zu Fläche,      0_VOLUMEN
                                die             für          die
                                Volumenberechnung relevant
                                ist und durch Extrusion als 3D-
                                Objekt dargestellt werden
                                kann.

                                                                                                 10
EBF-Polygon                     Ausweisung der Fläche, die für Z23_FM_EBF
                                die EBF-Berechnung relevant
                                ist.
Tabelle 1 Flächenpolygontypen

Alle Polygone sind auf separaten Layern zu platzieren. Beim Erstellen der Polygone sind folgende
Vorschriften zu beachten:

   a) Polygone werden auf Bodenhöhe erzeugt. Fussleisten etc. sind dabei nicht zu beachten.

   b) Die Bestandteile der Polygone dürfen nur gerade Linienelemente sein. Bogensegmente sind
      nicht zu verwenden.

   c) Um korrekte Werte liefern zu können müssen die Polylinien zwingend geschlossen sein.

   d) Befinden sich Stützen / Säulen innerhalb eines Raumpolygons (Z22_FM_NGF-POLYGONE),
      sind diese dort auszusparen, da sie als KF nicht zur Raumfläche gehören.

   e) Flächenpolygone des gleichen Typs dürfen sich gegenseitig nicht überschneiden.

                                                                                                11
10.1.2 Flächen nach SIA 416 und d 0165
Die Erzeugung der 10.1.1 genannten Polygontypen basiert auf Flächenberechnungen gemäss den SIA
Normen 416 und d 0165. Das Schema zeigt alle relevanten Flächen in Abhängigkeit zueinander:

                                         Grundstücksfläche GSF
                                                                                                                                                  Grundstücksflächen
  Gebäudegrundfläche GGF                                 Umgebungsfläche UF
                                                                                                                                                     Gebäudeflächen
                                                   Bearbeitete               Unbearbeitete
                                                                                                                                                         Mietflächen
                                                         Allg.
                                             Vermietbare Fläch Vermietbare                            Allg.
                                             Fläche BUF    e   Fläche UUF                            Fläche
                                                         BUF                                          UUF
                                              Sitzplatz
                                             Parkplatz
                                                 Lager

                                                             Besucher-

                                                                                Garten
                                                                            Ausstellung

                                                                                                      Umschwung
                                                               Zufahrt

                                                                   PP
                                             Umschlag

                                          Geschossfläche GF                                                                      Aussen-Geschossfläche AGF

                            Nettogeschossfläche NGF                                 Konstruktions-                      Aussen-Nettogeschossfläche ANGF                      Aussen-

                     Nutzfläche NF            Funktions-         Verkehrs-          KFN               KFT          Aussen-Nutzfläche         A-                A-      AKFN AKFT
                                                Heizung
                                                 Lüftung
                                             Versorgung
                                             Entsorgung

                                                                Treppen
                                                                  Hallen
                                                               Korridore
                                                                Eingang

                                                                                      Nichttragend

                                                                                                      Tragend

                                                                                                                                                                         Nichttragend

                                                                                                                                                                                        Tragend
                                            Haustechnik

Hauptnut
    z-                    Nebennutz-
 fläche                   fläche NNF
  HNF
    Büro
Produktio
        n
                         Sanitärrä

                        Garderob
                                en
                        Abstellräu
                             ume

                               me
 Wohnen

Hauptnut
    z-    ZF                     Allg.        ZF      Allg       ZF      Allg.       ZF                           Zuschlagsfläc
 fläche  NNF                     NNF          FF      FF         VF       VF        KNF                                he       Allg    ZF        Allg    ZF        Allg ZF
  HNF                                                                                                               ZF ANF      ANF    AVF        AVF    AFF        AFF AKFN

Vermietb
   are                        Zuschlagsflächen                      Zuschlagsflächen
 Fläche                     NNF + FF + VF + KNF                  ANF + AVF + AFF + AKFN
VWAGF
   Gewerbefläche
  Wohn-, Arbeits-,

                                     Vermietbare Fläche VMF

        Leerstandsflächen LF                 Eigenmietfläche EF          Drittmietfläche DMF

                                                         Vermietete Fläche VTF

Abbildung 1 Flächen nach SIA 416 und d 0165

                                                                                                                                                                                        12
10.1.3 Polygonzuteilung

                                             Geschossfläche GF
GF-Polygone

                                                                     Konstruktions-
                              Nettogeschossfläche NGF
NGF-Polygone                                                           fläche KF

                                         Aussen-Geschossfläche AGF
GF-Polygone

                                                                        Aussen-
                             Aussen-Nettogeschossfläche              Konstruktions-
NGF-Polygone                                                          fläche AKF

Tabelle 2 Polygonzuteilung

10.1.4 Geschossfläche
Die Geschosspolygone dienen zur Ermittlung der Geschossflächen GF nach SIA 416 und SIA d 0165.

Die Geschossfläche ist die allseitig umschlossene und überdeckte Grundrissfläche der zugänglichen
Geschosse einschliesslich der Konstruktionsflächen.

Für die Berechnung der Geschossflächen sind die äusseren Masse der Bauteile einschliesslich
Bekleidung, z.B. Aussenputz in Fussbodenhöhe anzusetzen. Konstruktive und gestalterische Vor- und
Rücksprünge an den Aussenflächen bleiben dabei unberücksichtigt.

Nicht als Geschossfläche gerechnet werden:

   a) Flächen von Hohlräumen unter dem untersten zugänglichen Geschoss.

   b) Nicht zugängliche Hohlräume von Konstruktionen. Die Mauern um diese Hohlräume werden
      aber noch als Konstruktionsfläche KF definiert.

   c) Lufträume > 0.25m² (mit Ausnahme von Treppenaugen)

   d) Treppenaugen > 5m²

                                                                                              13
e) Installationsgeschosse von weniger als 1.0 m lichter Höhe.

Die Geschossfläche GF gliedert sich in:

            Nettogeschossfläche NGF
            Konstruktionsfläche KF

Demnach ist die Geschossfläche die Summe von Nettogeschossfläche NGF und Konstruktionsfläche
KF:

GF       =       NGF + KF

10.1.5 Nettogeschossfläche
Die Raumpolygone dienen zur Ermittlung der Nettogeschossfläche NGF nach SIA 416 und SIA d
0165.

Die Nettogeschossfläche ist der Teil der Geschossfläche GF zwischen den umschliessenden oder innen
liegenden Konstruktionsbauteilen.

Die Nettogeschossfläche NGF gliedert sich in:

            Nutzfläche NF
            Verkehrsfläche VF
            Funktionsfläche FF

NGF =            NF + VF + FF

Die Nutzfläche NF ist der Teil der Nettogeschossfläche NGF, welcher der Zweckbestimmung und
Nutzung des Baukörpers im weiteren Sinn dient.

Die Nutzfläche NF gliedert sich in:

            Hauptnutzfläche HNF
            Nebennutzfläche NNF

Die Hauptnutzfläche HNF ist der Teil der Nutzfläche NF, welcher der Zweckbestimmung und Nutzung
des Baukörpers im engeren Sinn dient.

Hauptnutzflächen lassen sich nach DIN 277 in sechs Kategorien gliedern:

            HNF 1 Wohnen und Aufenthalt
            HNF 2 Büroarbeit
            HNF 3 Produktion, Hand- und Maschinenarbeit

                                                                                               14
   HNF 4 Lagern, Verteilen und Verkaufen
      HNF 5 Bildung, Unterricht und Kultur
      HNF 6 Heilen und Pflegen

Die Nebennutzfläche NNF ist der Teil der Nutzfläche NF, welcher die Hauptnutzfläche HNF zur
Nutzfläche ergänzt. Sie ist je nach Zweckbestimmung und Nutzung des Baukörpers definiert. Zur
Nebennutzfläche NNF gehören Flächen wie:

   a) Allgemein zugängliche Sanitäranlagen, Garderoben, Wasch- und Trockenräume, etc.

   b) Abstellräume: Mieterkeller, sonstige Abstellräume in Kellern oder Estrichgeschossen.

   c) Fahrzeugabstellflächen: Einstellplätze innerhalb des Baukörpers, Veloabstellräume, gemeinsam
      genutzte Autowaschplätze.

   d) Schutzräume.

Die Funktionsfläche FF ist jener Teil der Nettogeschossfläche NGF, der für haustechnische Anlagen
zur Verfügung steht. Zur Funktionsfläche FF gehören Flächen wie:

   a) Räume für Haustechnikanlagen (Gas, Wasser, Elektro, Lüftung, TV, Heizung, etc.).

   b) Maschinenräume von Aufzugs- und Förderanlagen. Ausserdem die Flächen für notwendige
      Über- und Unterfahrtsbereiche der Liftkabinen von Aufzugsanlagen.

   c) Ver- und Entsorgungsschächte, Installationsräume sowie Ver- und Entsorgungskanäle.

   d) Tankräume.

   e) Schächten, Kamine, Installationskanäle und Steigzonen > 0.25 m².

Auszuschliessen sind:

   a) Funktionsflächen die dem Betrieb von einzelnen Mietobjekten dienen und zuzuordnen sind, z.B.
      Kälteanlagen eines Lebensmittelmarktes.

Die Verkehrsfläche VF ist jener Teil der Nettogeschossfläche NGF, welcher ausschliesslich deren
Erschliessung, dem Zugang zu den Räumen und zu den Mietobjekten, dem Verkehr innerhalb des
Baukörpers und auch dem Verlassen im Notfall dient. Flächen, die der Durchfahrt oder dem
Manövrieren von Fahrzeugen dienen, werden als Fahrzeugverkehrs-flächen VF 9.4 bezeichnet
(innerhalb der thermischen Hülle).

                                                                                                    15
Einzuschliessen sind:

     a) Bewegungsflächen innerhalb von Räumen, welche als Fluchtwege gekennzeichnet sind.

     b) Flächen von Liftschächten in jedem Geschoss, durch das der Schacht führt. Auch solche
        Flächen von Liftschächten in Geschossen, in denen ein Halt der Liftkabine nicht vorgesehen ist.

     c) Flächen von Treppenaugen < 5 m²

     d) Flächen unter Treppenläufen, unabhängig von der jeweiligen Höhe – mit Ausnahme der
        untersten beiden Stufen des untersten Treppenlaufes. Diese Fläche wird als KF deklariert.

Auszuschliessen sind:

     a) Bewegungsflächen innerhalb von Mietobjekten, z.B. interne Gänge zwischen
        Einrichtungsgegenständen

     b) Abgeschlossene Abstell- oder Technikräume unter Treppenläufen (NNF resp. FF)

10.1.6 Konstruktionsfläche
Konstruktionsflächen werden rechnerisch ermittelt. Es muss dafür kein Polygon gezeichnet werden.

KF     =     GF – NGF

Die Konstruktionsfläche KF ist die Grundrissfläche der innerhalb der Geschossflächen GF liegenden,
tragenden Konstruktionsbauteile wie Aussen- und Innenwände, Stützen und Brüstungen.

Die Konstruktionsfläche ist aus den Geschossflächen der aufgehenden Bauteile zu berechnen. Dabei
sind die Fertigmasse der Bauteile in Fussbodenhöhe, einschliesslich Putz oder Bekleidung anzusetzen.

Einzuschliessen sind:

     a) Lichte Querschnitte von Schächten, Kaminen und Installationskanälen < 0.25 m²

     b) Türnischen (unabhängig von ihrer Grösse)

     c) Türnischen von Personen- und Materialliften (unabhängig von ihrer Grösse)

     d) Raumverkleidungen (z.B. von Kühlräumen)

Auszuschliessen sind:

     a) Versetzbare Trennwände

     b) Schrankwände

                                                                                                     16
Als Konstruktionsfläche tragend gelten alle Wände d ≥ 15 cm. Ausgenommen von dieser Regelung
sind Leichtbau- und Ständerkonstruktionen; z.B. Gipsständerwände. Sofern die Konstruktion bekannt
ist, werden solche immer als nichttragende Wände behandelt, unabhängig von ihren Wandstärken.

Als Konstruktionsfläche nichttragend gelten alle Wände d < 15 cm. Bei nichttragenden Wänden
(d < 15 cm) verlaufen die Raumpolygone nicht an der Wandkante entlang, sondern in der Mitte der
Wand.

10.1.7 Aussengeschossfläche
Die Aussengeschossflächenpolygone dienen zur Ermittlung der Aussengeschossfläche AGF nach SIA
416 und SIA d 0165. Die Aussengeschossfläche ist die genutzte Grundrissfläche ausserhalb der
allseitig umschlossenen und überdeckten Geschossfläche.

Sie umfasst im Wesentlichen:

   a) Balkone, Loggien und Terrassen

   b) Offene Parkgaragen

   c) Begeh- und nutzbare Flächenanteile von Dachterrassen/Flachdächern

   d) Laubengänge, Aussentreppen (wenn in Verbindung mit dem Gebäude und mit
      darunterliegendem Baukörper, aber keine Umgebungsbauwerke)

Zusätzliche Definitionen zu SIA 416 und SIA d 0165 (Abgrenzung zu BUF):

   e) Eingangsbereiche (Bsp. Eingangsnischen mit darunter-/darüberliegendem UG- und OG-
      Baukörper, Vordachprojektionsflächen mit darunterliegendem UG-Baukörper, keine
      Treppenstufen ausserhalb Gebäudeumriss)

  Abbildung 2 Bspl. AGF/ANGF Eingang              Abbildung 3 Bspl. AGF/ANGF Eingang

                                                                                              17
f)   Offene Lichthöfe (seitlich umschlossen mit darunterliegendem UG-Baukörper)

Abbildung 4 Bspl. Lichthof/innenliegende Terrasse

 g) Begeh- und nutzbare Flächenanteile von Sitzplätzen in Erdgeschossen, Hartbeläge, halbprivate
    und mit Mauern abgetrennte Aussenbereiche, keine Rasenflächen), in den SIA Normen als
    BUF/UUF bezeichnet.

Abbildung 5 Bspl. AGF/ANGF Sitzplatz/Terrasse       Abbildung 6 Bspl. AGF/ANGF Sitzplatz/Terrasse

                                                                                                    18
h) Einstellhallenrampen (Fläche des geneigten Bereichs; ungedeckt, komplett oder teilweise
       gedeckt)

                                              Abbildung 8 Bspl. EH-   Abbildung 9 Bspl. EH-Rampe
  Abbildung 7 Bspl. EH-Rampe "innenliegend"   Rampe UG                EG

Sofern diese nicht in direkter Verbindung mit der Umgebungsfläche stehen. Andernfalls sind sie
der Umgebungsfläche zuzuordnen. Ebenfalls der Umgebungsfläche zuzuordnen sind jene Flächen
eines Grundstücks, die nicht von Baukörperteilen durchdrungen werden. Flächen über ganz oder
teilweise im Erdreich liegenden Bauten oder Teilen von Bauten gelten als Umgebungsfläche, sofern sie
bepflanzt, begangen oder befahren werden können und mit dem anschliessenden Terrain in
Verbindung stehen.

Nutzbare Flachdächer sind Flachdachterrassen von Wohnungen und Restaurants oder welche einen
besonderen Nutzen erbringen und nicht nur zu Instandhaltung und -setzung begangen werden.

Abbildung 10 Bspl. Dachterrasse/Sitzplatz

Überdachte Verbindungsbauten von mehreren Baukörpern sind ebenfalls als AVF zuzurechnen.

Nicht Bestandteil der AGF sind:
    Dach-, Balkon- oder Terrassenvorsprünge
    Aussentreppen als Umgebungsbauwerk

                                                                                                   19
Die Aussengeschossfläche AGF gliedert sich in

   a) Aussen-Nettogeschossfläche ANGF
   b) Aussen-Konstruktionsfläche AKF (nicht relevant)

AGF =       ANGF + AKF

Die Polygonisierung der Aussengeschossflächen findet im CAD-System über den Layer Z21_FM_GF-
POLYGONE statt. Die Zuweisung zur AGF erfolgt dann im CAFM-System.

10.1.8 Aussen-Nettogeschossfläche

Die Aussen-Nettogeschossfläche ANGF ist die äussere, nutzbare Geschossfläche.

Die Aussen-Nettogeschossfläche ANGF gliedert sich in:

   a) Aussen-Nutzfläche ANF
   b) Aussen-Verkehrsfläche AVF
   c) Aussen-Funktionsfläche AFF (nicht relevant)

10.1.9 Aussen-Konstruktionsfläche
Die Aussen-Konstruktionsfläche AKF ist die Grundrissfläche der ausserhalb der Geschossflächen
liegenden Konstruktionsbauteile wie aussenliegender Pfeiler und Wandscheiben.

Die Aussen-Konstruktionsfläche AKF gliedert sich in:

   a) Aussen-Konstruktionsfläche tragend AKFT (nicht relevant; wird separat ausgewiesen)
   b) Aussen-Konstruktionsfläche nichttragend AKFN (nicht relevant; wird separat ausgewiesen)

AKF =       AGF + ANGF

10.1.10     Zuschlagsfläche

Die Zuschlagsfläche ist Bestandteil der vermietbaren Fläche. Sie wird von mehreren Mietern in
Anspruch genommen und wird diesen daher anteilsmässig in Rechnung gestellt. Die Zuschlagsfläche
umfasst den gemeinschaftlich genutzten Anteil der vermietbaren Nebennutz-, Funktions-, Verkehrs- und
Aussengeschossflächen.

Beispiele für Zuschlagsflächen sind durch mehrere Mieter genutzte:

   a) Flure, Korridore.
   b) Sanitärräume oder Putzräume.
   c) Aussengeschossflächen wie bspw. Balkone und Terrassen.

                                                                                                 20
Wird eine vermietbare Nebennutz-, Funktions-, Verkehrs- oder Aussengeschossfläche exklusiv von
einer Mieteinheit genutzt, so wird diese Fläche der vermietbaren Wohn-, Arbeits-, und Gewerbefläche
VWAGF zugeordnet.

Die wichtigsten Regeln für eine korrekte Erfassung der ZF sind:
(in Anlehnung an SIA 416, SIA d 0165 sowie GIF-Norm MF-G für Geschäftsflächen)

           1) Die Betrachtungsebene für die Zuweisung der ZF bezieht sich immer auf das Geschoss.

           2) ZF werden nur für gewerblich vermietete oder genutzte Geschosse erfasst. Bei
              gemischt genutzten Geschossen zählt der relativ höhere Anteil des Nutzungstyps
              (> 50%) pro Geschoss.

           3) Die Einordnung als Fläche mit exklusivem Nutzungsrecht wird durch das Recht, andere
              Nutzer auszuschliessen charakterisiert und durch das Recht, die Fläche personell und
              sachlich zu belegen. Diese Flächen sind keine ZF sondern werden der HNF des
              Mietobjekts zugeschlagen.

           4) Funktionsflächen sind grundsätzlich keine ZF.

           5) Feste und bewegliche Liftschachtgrundflächen, Rampen, Treppenläufe und deren
              Zwischenpodeste und Etagenpodeste sind keine ZF.

           6) Fahrzeugverkehrsflächen und Fahrzeugabstellflächen (Besucher Parkplätze) sind keine
              ZF.

           7) Brandabschnittsflächen sind nicht ZF, wenn sie ausschliesslich der Flucht und Rettung
              dienen. Hingegen sind allgemeine Erschliessungsflächen mit einer sekundären
              Fluchtwegfunktion ZF.

           8) In allgemeinen Erschliessungskernen ist die zugehörige VF keine ZF. Gemeinschaftlich
              genutzte NNF (z.B. Toiletten) in Erschliessungskernen sind hingegen ZF.

           9) Eingangshallen, Atrien und Ladenstrassen, die zur allgemeinen Erschliessung von
              Erdgeschossen in Shopping-Centern oder Bürobauten etc. dienen, sind keine ZF.

           10) In Untergeschossen und Erdgeschossen werden grundsätzlich keine Zuschlagsflächen
               deklariert, es sei denn, die Fläche kann tatsächlich vermietet werden. Diese Ausnahmen
               sind im Einzelfall zu prüfen.

           11) Tragende Konstruktionsgrundflächen können nie der ZF zugeordnet werden.

           12) Gemeinschaftlich genutzte Mietflächen (VF, NNF, ANF) gelten dann als ZF, wenn sie
               typischerweise mehreren oder allen Mietern auf der Betrachtungsetage zuzuordnen
               sind. Die ZF ist jeweils allen daran beteiligten Mietern anteilig zuzuordnen.

                                                                                                   21
10.1.11       Über- und Unterfahrtsbereiche von Liftschächten
Die Bereiche, die Liftkabinen als Über- resp. Unterfahrt benötigen, gelten als Räume, sofern sie im
Grundlagenplan abgebildet sind. Die allgemeine Definition der Raumfläche auf Bodenhöhe, sowie der
Raumhöhe kommt nicht zur Anwendung.

Abbildung 11 Bspl. Liftunterfahrt

Zuzuordnende Fläche: FF

10.1.12       Liftmotorenräume
Liftmotorenräume gelten als Räume. Die allgemeine Definition der Raumfläche auf Bodenhöhe kommt
in Liftmotorenräumen nicht zur Anwendung. Hier zählen auch grössere Versprünge des Bodenniveaus
zur Fläche des Liftmotorenraumes.

                                    Abbildung 12 Liftmotorenraum im Dachgeschoss

Zuzuordnende Fläche: FF

10.1.13       Lifttüren
Lifttüren, ob Personenlifte oder kleine Materiallifte, werden wie normale Türen polygonisiert. Die
Türnische wird je nach Wandstärke als Konstruktions –oder Nutzfläche polygonisiert

Zuzuordnende Fläche: KF oder NF

                                                                                                22
10.1.14    Lufträume
Öffnungen im Boden gelten als Lufträume, wenn sie eine Fläche > 5 m² aufweisen. Sie werden aus
dem GF ausgespart, erhalten aber ein Luftraum-Polygon um sie quantitativ zu messen. Lufträume
werden nicht aus dem Volumen-Polygon ausgeschlossen.

Zuzuordnende Fläche: Keine

10.1.15    Treppenaugen
Treppenaugen gelten nicht als Nutzfläche, sobald sie eine Fläche > 0.25 m² aufweisen. Sie sind
ausserdem keine Konstruktionsfläche.

Zuzuordnende Fläche: Treppenauge > 0.25 m² = Keine (Luftraum)
                          Treppenauge < 0.25 m² = VF

10.1.16    Aussentreppen
Aussentreppen, die ins Haus führen, werden in die Aussengeschossfläche AGF einbezogen und nicht in
die Geschossfläche GF, sofern sie nicht als Umgebungsbauwerk aufgefasst werden können (vgl. Kp.
3.5.9). Andernfalls werden sie nicht als AVF erfasst.

Zuzuordnende Fläche: AVF

10.1.17    Vormauerungen
Die allgemeine Definition der Raumfläche auf Bodenhöhe kommt bei sanitären Vormauerungen nicht
zur Anwendung. Hier wird die Fläche bis zu begrenzenden raumabschliessenden Konstruktion
gezogen.

Zuzuordnende Fläche: HNF bzw. NNF

10.1.18    WC-Anlagen
Bei WC-Anlagen mit mehreren Einzelkabinen, die durch Leichtbauwände getrennt sind, wird ein
Raumpolygon über die ganze WC-Anlage gezogen. Die Trennwände gehören zur Raumfläche. Es wird
hier jeweils pro WC-Anlage (bspw. Herren-WC) ein Raumpolygon vergeben.

Zuzuordnende Fläche: HNF bzw. NNF

Sind die Wände zwischen den einzelnen Kabinen gemauert (unabhängig von ihrer Höhe), gilt jede
einzelne WC-Kabine als Raum und erhält ein eigenes Raumpolygon. Die Wände werden zur
Konstruktionsfläche gerechnet, wenn ihre Wandstärke ≥ 15 cm beträgt.

Zuzuordnende Fläche: NF

                                                                                               23
10.1.19    Tragende Wände
Als tragend gelten Wände deren Wandstärke d ≥ 15 cm aufweisen. Ausgenommen von dieser
Regelung sind Leichtbau- und Ständerkonstruktionen; z.B. Gipsständerwände. Sofern die Art der
Konstruktion im Grundlagenplan erkennbar ist, werden solche, unabhängig von ihren Dicken, immer als
nichttragende Trennwände behandelt.

Zuzuordnende Fläche: KFT

10.1.20    Nichttragende Wände
Wenn anhand der Grundrisse nicht eindeutig festgelegt werden kann, ob die Wände tragend oder
nichttragend sind, so werden alle Wände als nichttragend definiert, die eine Wandstärke d < 15 cm
aufweisen.

Zuzuordnende Fläche: KFN bzw. NGF

10.1.21    Trennwände
Als Trennwände gelten Wände, die in einer Leichtbauweise (z.B. Gipsständerwände) erstellt sind.
Solche Trennwände gehören in jedem Fall zur Raumfläche.

Zuzuordnende Fläche: NGF

10.1.22    Einbauschränke
Einbauschränke gehören zur Raumfläche.

Zuzuordnende Fläche: NGF

10.1.23    Raumverkleidungen
Raumverkleidungen (z.B. von Kühlräumen) gehören zur Konstruktionsfläche.

Zuzuordnende Fläche: KF

10.1.24    Türnischen
Türnischen mit Türen werden zur KF gerechnet.
Türnischen ohne Türen werden zur NF gerechnet und dabei mittig polygonisiert.

Zuzuordnende Fläche: KF oder NF

10.1.25    Fensternischen
Bei Fenstertüren wird die Fläche bis zum Fensterrahmen gemessen. Bei Fenstern mit Brüstungen wird
die Nutzfläche auf Fussbodenhöhe bis Innenkante Aussenwand gemessen.

                                                                                                24
Zuzuordnende Fläche: NGF

10.1.26    Wandnischen
Wandnischen werden zur NF gerechnet.

Zuzuordnende Fläche: NGF

10.1.27    Brüstungen
Die Flächen im Bereich von Brüstungen werden bis zur begrenzenden Konstruktionsfläche gemessen.
Dies gilt auch für Brüstungsverkleidungen die bis zum Boden reichen. Die Nutzflächen werden auf
Sockelhöhe bis Innenkante Aussenwand gemessen.

Zuzuordnende Fläche: KF oder NF

          Abbildung 13 Fensternische                    Abbildung 14 Fensterbrüstung

Die Flächen im Bereich von Schaufenstern (Ausstellflächen im Erdgeschoss) gelten als vermietbare
Flächen. Die Nutzflächen werden ab Brüstungskante bis Innenkante Schaufenster gemessen.

Zuzuordnende Fläche: HNF

10.1.28    Schräg liegende Flächen
Schräg liegende Flächen (z.B. Rampen) sind aus ihrer geneigten Lage auf eine waagrechte Ebene zu
projezieren.

Zuzuordnende Fläche: fallweise

10.1.29    Schrammbord
Schrammborde (meistens bei Garageneinfahrten) gehören zur Nutzfläche des jeweiligen Raumes.

Zuzuordnende Fläche: fallweise

                                                                                              25
10.1.30     Elektroverteilungen
Elektroverteilungen gehören grundsätzlich zur Funktionsfläche. Freistehende Elektro-verteilungen sind
eigene Räume, solange sie mit dem Boden verbunden sind.

Zuzuordnende Fläche: FF

10.1.31     Grossraumbüros
Werden die Flächen des Grossraumbüros als Korridore mit Fluchtwegfunktion gekennzeichnet, so sind
diese nicht der Verkehrsfläche zugeordnet. Auch wenn Räume nicht durch eine Wand getrennt sind,
aber trotzdem als eigene Nutzeinheit gelten, sind diese nicht als separate Räume zu definieren.

Zuzuordnende Fläche: HNF

10.1.32     Geschlossene Parkgaragen
Parkgaragen, die abgeschlossen sind, gehören zur Geschossfläche.

Zuzuordnende Fläche: NGF

10.1.33     Offene Parkgaragen
Offene Parkgaragen sind im nicht klimatisierten Bereich und gehören zur ANF/AVF sofern sie gedeckt
und/oder einen eigenen Baukörper darstellen und/oder mit dem Baukörper verbunden sind.
Andernfalls werden sie der bearbeiteten Umgebungsfläche BUF zugeordnet.

Zuzuordnende Fläche: ANF/AVF

11 Abweichungen
Abweichungen von obigen Bestimmungen werden nur bei schriftlicher Vereinbarung mit der Swiss Re
akzeptiert. Fehlerhafte oder unvollständige Lieferungen, insbesondere solche ohne Lieferschein werden
zu Lasten des Beauftragten zurückgeschickt.

                                                                                                  26
Sie können auch lesen