Unterwegs 2019 ferienangebote des cvjm esslingen - CVJM-Esslingen
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VR-4Life t t ra ktive A b e n- a Guth sung n verzi Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt. Wir machen den Weg frei. Das kostenlose Girokonto für junge Leute! Von der Geburt an ein Begleiter, der sich den Bedürfnissen anpasst. www.volksbank-esslingen.de
herzlich willkommen Liebe Leserin, lieber Leser, noch scheint es ein wenig früh , um sich schon richtig auf den Urlaub zu freuen. Damit die Auftankphasen richtig schön werden, muss man sich rechtzeitig Gedanken machen. Möglicherweise können wir Ihnen einen Teil dieser Arbeit abnehmen? Wir haben schon einige Wochen des Planens und Überlegens hinter uns und können mit die- sem Heft tolle Ideen für fast alle Schulferien und darüber hinaus anbieten. Schauen Sie rein, möglicherweise ist auch für Sie etwas dabei! Es gibt ein paar Dinge, die für alle unsere Angebote gelten: • Wir werden uns immer Zeit nehmen, uns Gedanken über Gott zu machen und dazu, was uns die Bibel heute noch zu sagen. hat. • Die Leitenden und Mitarbeitenden der Freizeiten sind alle pädagogisch geschult und für die Aufgaben gut vorbe- reitet. Wir freuen uns auf die Ferien und wir freuen uns auf tolle Erlebnisse. Anmelden lohnt sich! Ihr Was ist der CVJM? Tillmann Seiffer, Vorsitzender Wir sind eine lebendige Gemeinschaft mitten in der Stadt mit Jesus in der Mitte. Wir schaffen Räume, in denen vor allem junge Menschen einander begegnen, ihr Leben entfalten und Gott kennen lernen können. Impressum Layout: Kai Grünhaupt, Ulrike Allmendinger CVJM Esslingen e.V., Kiesstr. 3-5, Auflage: 3.000 Stück 73728 Esslingen, Tel. 0711/396965-11 V.i.S.d.P.: Kai Grünhaupt E-Mail: cvjm@cvjm-esslingen.de Druck: Kemmler, Wannweil Bildnachweis: S. 10 WdL e.V., S. 18 https://pixabay.com/de/photos/prag, alle anderen © CVJM Esslingen
inhalt Wir über uns, Impressum 3 Inhaltsverzeichnis 4 Angebote Altersgruppe Zeitraum Seite Kinderferienprogramm JuNo 6 - 12 Jahre 23. - 26.04.2019 5 Kinderferienprogramm Makarios 6 - 11 Jahre 29.07. - 02.08.2019 6 Legostadt Makarios 8 - 12 Jahre 02. - 06.09.2019 7 Sommerfreizeit Radelstetten 8 - 12 Jahre 29.08. - 06.09.2019 8 Feriensportprogramm 8 - 12 Jahre 29.07. - 09.08.2019 9 Musicalprojekt Pfingstferien 7 - 14 Jahre 18. - 22.06.2019 10 Familienfreizeit am Bodensee Familien 06. - 13.08.2019 11 Vater-Sohn-Wochenenden Familien 28. - 30.06.2019 und 05. - 07.07.2019 12 Vater-Tochter-Wochenenden Familien 12. - 14.07.2019 und 19. - 21.07.2019 13 Pfingstjugendtreffen Aidlingen 14 - 30 Jahre 08. - 10.06.2019 14 Kletterfreizeit 13 - 17 Jahre 08. - 16.06.2019 15 Sommercamp am Bodensee 12 - 15 Jahre 28.07. - 06.08.2019 16 Pfadfinderlager am Bodensee 12 - 14 Jahre 01. - 09.09.2019 17 Städte-und Begegnungsreise Prag 18 - 35 Jahre 23. - 26.05.2019 18 Was gibt es sonst im CVJM 19 Zuschussmöglichkeiten, 20 OMG - Jugendtage Reisebedingungen 21-27 Anmeldeformular, 28 Bankverbindung Werbung 29-32 4 Unterwegs 2019
kinderferienprogramm jugendtreff nord Kinder „Moses – Der Prinz von Ägypten“ 6 - 12 Jahre Gemeinsam begeben wir uns auf die Spuren der biblischen Geschichte von Moses. Er wurde als Baby in einem Weidekorb ausgesetzt und von der Frau des Pharaos gefunden. Dann ist er am königlichen Hof aufgewachsen und hat von Gott den Auftrag erhalten, sein Volk aus Ägypten zu befreien. Bei verschiedenen Gelände- und anderen Spielen werden wir rausfinden, wie es für Moses ist, gegen seinen eigenen Stiefbruder Pharao Ramses zu kämpfen und von Gott für eine so große Aufgabe gebraucht zu werden. Dazu wird es viel Gemeinschaft, freie Spielzeiten und leckeres Essen geben. Termin: 23.–26.4.2019 (8:30 – 14:30 Uhr) Teilnehmer mind. 15 Ansprechpartner: Matthias Weisenfels Teilnehmer max. 22 Leistungen: qualifizierte Betreuungskräfte, Anmeldung: ab dem 31.01.2019 über Programm, Mittagessen, Versicherung www.ferien-esslingen.de Kosten: 30 € Weitere Infos: matthias.weisenfels@cvjm-esslingen.de Unterwegs Unterwegs terwegs 2019 2017 52019 5
kinderferienprogramm makarios Kinder Montag bis Freitag, täglich von 14 – 18 Uhr. Alter 6 – 11 Jahre. Ohne Anmeldung, 6 - 11 Jahre ohne Kosten. Einfach vorbei kommen und mitmachen. Basteln, gemeinsame Spielaktionen, Backen und spannende Geschichten. Termin: 29.07.-02.08.2019 (14-18 Uhr) Kosten: kostenlos Ansprechpartner: Andreas Peschke Anmeldung: nicht nötig Leistungen: qualifizierte Betreuungskräfte, Weitere Infos: andreas.peschke@cvjm-esslingen.de Programm 6 Unterwegs2019 Unterwegs 2019 2017Un-
® lego stadt makarios Kinder Traum? Nein – Wirklichkeit. Mit über 100.000 Legosteinen eine Stadt bauen. Po- 8 - 12 Jahre lizei, Feuerwehr, Flughafen, Traumhäuser, Eisenbahn und vieles mehr gibt es zu entdecken und zu bauen. Dabei kommt der Spaß bei gemeinsamen Spielen und Aktionen nicht zu kurz. Und außerdem erfahren alle Legobauer interessante und spannende Geschichten rund um Lego und ihr eigenes Leben. Termin: 02.-06.09.2019 (7:30-16:00 Uhr) Kosten: 69 € Ansprechpartner: Sascha Viereg, Andreas Peschke Anmeldung: ab dem 31.01.2019 über www.ferien-esslingen.de Leistungen: qualifizierte Betreuungskräfte, Programm, Frühstück, Mittagessen, Versicherung Weitere Infos: andreas.peschke@cvjm-esslingen.de Unterwegs Unterwegs 2019 2019 77
sommerfreizeit radelstetten Kinder Auch in diesem Jahr laden wir Kinder im Alter von 8 - 12 Jahren zu acht spannen- 8 - 12 Jahre den und abwechslungsreichen Tagen in Radelstetten ein. Im Haus haben wir viel Platz für actionreiche Spieleabende, vielfältige Workshop-Angebote, fröhliches Liedersingen und vieles mehr. Und das Beste am Haus: Es gehört ein kleines Hallenbad dazu, das wir ausgiebig benutzen werden. Wie jedes Jahr wird uns die Bibel mit spannenden Geschichten in ihren Bann ziehen. Du wirst viel Interessantes von Gott hören und feststellen, dass die Ge- schichten auch heute noch für uns aktuell sind. Du willst die Sommerfreizeit nicht verpassen? Dann melde Dich schnell an! Ein motiviertes Mitarbeiter-Team freut sich darauf, Dich in Radelstetten zu begrü- ßen! Termin: 29.08-06.09.2019 Kosten: 265 € für Mitglieder 275 € für Nichtmitglieder Ansprechpartnerin: Tabea Gärtner 24 € Zuschlag für Nichtesslinger Leistungen: qualifizierte Betreuungskräfte, An- und Anzahlung: 30 € pro Teilnehmer Abreise von/bis CVJM-Haus, Unterbringung im Frei- zeitheim (Otto-Groß-Haus in Radelstetten), Verpfle- Teilnehmer mind.: 20 gung (Vollpension), Versicherungen, Programm Teilnehmer max.: 32 Weitere Infos: tabea.gaertner@cvjm-esslingen.de 8 Unterwegs 2019
feriensport- programm Kinder Du machst gerne Sport? Du wolltest schon immer mal neue Sportarten auspro- 8 - 12 Jahre bieren? Dann bist du beim Feriensportprogramm (kurz FESPO) genau richtig! Ge- meinsam mit anderen Kindern kannst du auf der Schurwaldhöhe zwei Wochen lang altbekannte und neue Sportarten kennenlernen und trainieren. Neben Turnieren, Aktionen und Workshops gibt es auch Gelegenheit, freie Spielmög- lichkeiten zu nutzen. Frühstück, Mittagessen und einen Snack nehmen wir gemeinsam ein. Wie jedes Jahr machen wir uns auch auf Entdeckungstour in die Bibel, hören spannende Geschichten und schauen, was diese Geschichten mit uns zu tun haben. Na, Lust bekommen? – Dann melde dich schnell an! Wir freuen uns auf Dich. Termin: 29.07.- 09.08.2019 (jeweils Montag bis Anzahlung: 30 € Freitag, 08:30-17:00 Uhr) Teilnehmer mind.: 20 Ansprechpartnerin: Tabea Gärtner Teilnehmer max.: 50 Sonstiges: Betreutes, sportliches Ferienprogramm Leistungen: qualifizierte Betreuungskräfte, Früh- stück, Mittagessen, Snack, Versicherung, Programm Achtung: Die Anmeldung ist nur für die ganze Zeit möglich, einzelne Wochen sind nicht möglich! Bitte Kosten: 165 € für Mitglieder beachten Sie auch, dass eine Teilnahme den ganzen 175 € für Nichtmitglieder Tag (Beginn: 08.30 Uhr bis Ende: 17.00 Uhr) beinhal- 30 € Zuschlag für Nichtesslinger tet! Unterwegs Unterwegs 20192019 99
Mit freundlicher Unterstützung von musicalprojekt kids und teens Hast du Lust, auf der Bühne zu stehen, zu singen, Theater zu spielen oder zu tanzen? Dann bist du bei uns genau richtig. Zusammen mit Alexander Lombar- Kinder und Teens di von Wort des Lebens e.V. werden wir in den Pfingstferien im Juni 2019 ein Musical einstudieren und aufführen. Im Musical lernst du die biblische Person 7 - 14 Jahre „Bartimäus“ kennen. Wir verbringen tolle Tage miteinander. Du erlebst Musik, Spaß, Bewegung, Kreativität und Gemeinschaft. Und du wirst Teil einer großen Bühnenshow. Termin: 18.06.-22.06.2019 (jeweils 10:00 - 16:00 Uhr) Leistungen: Programm, Mittagessen, Snack, Du kannst täglich schon ab 08:30 Uhr ins CVJM Haus Getränke, Versicherungen kommen. Kosten: 50 € Wir führen das Musical am Samstag auf. Dazu sind Teilnehmer mind. 40 natürlich alle Eltern, Großeltern, Freunde,… eingela- den. Sonstiges: Betreutes, musikalisches und kreatives Kinderferienprogramm Ansprechpartner: Sibylle und Paul-Gerhard Stäbler Achtung: Die Anmeldung ist nur für die ganze Zeit möglich, einzelne Tage sind nicht möglich! Bitte be- 10 Unterwegs 2019 achte auch, dass eine Teilnahme den ganzen Tag (Be- ginn: spätestens 10 Uhr, Ende: 16:00 Uhr) beinhaltet!
familienfreizeit am bodensee Familien und Gemeinsam den Tag in Gottes Gegenwart beginnen, gemeinsame Mahlzeiten Alleinerziehende genießen, ungezwungene Tage am Bodensee erleben. Den Zeltlagerplatz mit seinen vielfältigen Möglichkeiten entdecken und viel Zeit zur freien Gestaltung haben. Schauen was sich mit den anderen Teilnehmern ergibt oder einfach auf eigene Faust los ziehen und die wunderschöne Gegend erforschen.... Unser Platz liegt am Bodenseeradweg und besitzt einen eigenen Strand (ca. zwei Minuten Fußweg). Untergebracht sind wir in großen, bereits aufgestellten Familienzelten mit Feldbetten. Viele Attraktionen am Bodensee sind fußläufig oder mit dem Fahrrad gut mit Kindern zu erreichen, wie z. B. Affenberg, Pfahl- bauten in Unteruhldingen, ... Damit die Freizeit eine runde Sache wird, benö- tigen wir Dich und Deine Familie und Eure Hilfe in der Küche und bei weiteren Aufgaben die anfallen. Alles weitere besprechen wir bei einem Vortreffen. Termin: 06.08.-13.08.2019 Kosten: 180 € für Mitglieder 195 € für Nichtmitglieder Ansprechpartner: Susanne und Georg Heubach 130 € für Kinder 7 - 14 Jahre Leistungen: Vollverpflegung, Unterbringung in 95 € für Kinder 2 - 6 Jahre Zelten, Versicherungen, Programm Anzahlung: 30 € pro Familie Teilnehmer mind. 40 Unterwegs Unterwegs 2019 2019 11
vater-sohn wochenenden Väter & Söhne Wir wollen mit den Vater-Sohn-Camps Vätern und ihren Söhnen wertvolle und (4 - 14 Jahre) intensive Zeit miteinander schenken. Dazu übernachten wir im Zelt in abgelege- ner Umgebung, machen Holz & Lagerfeuer, Grillen, spielen zusammen, erleben die Natur und gestalten eine Vater-Sohn-Zeit. Gespräche rund ums Lagerfeuer gehören ebenso dazu wie geistliche Impulse. Herzlich Willkommen sind Väter mit ihrem Sohn bzw. Söhnen zwischen 4 und 14 Jahren. Geleitet werden die Camps von ehrenamtlichen Mitarbeitern, die wie die Teilnehmer mit ihren Söhnen dabei sind. Zur Einstimmung, Information und Kennenlernen gibt es ein Vortreffen für die Väter. Termine: 28.06.-30.06.2019 Unterbringung: in eigenen Zelten 05.07.-07.07.2019 Kosten: Vater + Sohn: 60€; jeder weitere Sohn +10€ Ansprechpartner: Daniel Hornung und Kai Bessey Weitere Infos: kontakt@vatersohncamp.de Leistungen: Vollverpflegung 12 Unterwegs 2019
vater-tochter wochenenden Väter & Töchter Highlight für alle Väter und Töchter! (ab 6 Jahren) Auf dem Programm stehen vor allem Unternehmungen der einzelnen Vater-Toch- ter-Teams wie Fahrradtouren, Höhlen besuchen, Kletterwald, Baden, Stadtbum- mel... Die Töchter haben endlich mal wieder den Papa ganz exklusiv für sich. Es gibt aber auch gemeinsame Aktionen aller Teilnehmer wie Völkerball/ Zombie- ball, oder Lagerfeuer mit Grillen und Stockbrot. Weitere Informationen folgen rechtzeitig auf einem separaten Flyer. Interessen- ten können den Flyer mit dem Anmeldeabschnitt im CVJM-Büro anfordern. Vor den Wochenenden wird es noch eine Info- und Kennenlernveranstaltung geben. Termine: 12.07.-14.07.2019 Unterbringung: in eigenen Zelten 19.07.-21.07.2019 Kosten (voraussichtlich): 25 € für Väter Ansprechpartner: Ralph Kaiser 14 € für die erste Tochter 12 € jede weitere Tochter Leistungen: Campingplatzgebühr, teilweise Bezahlung vor Ort. Verpflegung Unterwegs Unterwegs 2019 2019 13
pf ingstjugendtreffen aidlingen Jugendl. & J.Erw. Wir fahren auch 2019 wieder zusammen mit dem eje auf das legendäre Aidlinger 14 - 30 Jahre Pfingstjugendtreffen. Das schreiben die Veranstalter: „Für zweieinhalb Tage verwandelt sich das Gelände des Diakonissenmutter- hauses in eine große Zeltstadt, die rund 10.000 Jugendlichen die Möglichkeit bietet, sich mit Fragen nach dem Sinn des Lebens auseinanderzusetzen: Woher komme ich? Wie lebe ich? Wohin gehe ich? In Gottesdiensten, Seminaren und musikalischen Beiträgen geht es um die Bi- bel und den persönlichen Glauben an Jesus Christus. Wir wollen Antworten auf Lebensfragen und Orientierungshilfen im verwirrenden Zeitgeschehen geben. Sportangebote und ein buntes Spaß- und Unterhaltungsprogramm gehören selbstverständlich dazu.“ Wenn Du Intereesse hast, melde Dich kurz. Dann senden wir Dir gerne den Flyer oder unseren Gruppennamen (für die Anmeldung) zu. Termin: 08.06.-10.06.2019 Wichtig: Der CVJM Esslingen ist nicht Veranstalter des „Aidlinger Pfingstjugendtreffens“, sondern ver- Ansprechpartner: Björn Winter mittelt die gemeinsame Fahrt als Gruppe sowie Be- Leistungen: Vollverpflegung und Unterbringung treuung vor Ort. Alles andere wird von den Aidlinger Schwestern gestellt. Kosten: ca. 35 € Weitere Infos: bjoern.winter@cvjm-esslingen.de Anmeldung: Bei Björn Winter melden um in die An- Tel. 0711/396965-16 meldegruppe mit aufgenommen zu werden 14 Unterwegs 2019
kletterfreizeit jugendliche Jugendliche Du bist so gar kein Stubenhocker, sondern möchtest in deinen Ferien richtig 13 - 17 Jahre was erleben? Dann passt das Klettercamp genau für dich! Du hast die Felswand erklommen, schaust dich um, siehst ein atemberaubendes Panorama, genießt den Augenblick und bist mit Leuten in deinem Alter unterwegs! Klettern und Abenteuer stehen hier im Mittelpunkt. Wir werden uns die schö- ne Kleinstadt Arco anschauen, in den Gardasee springen, den Freizeitpark Gardaland besuchen, Klettersteige und Kletterwände erklimmen, gemütlich am Lagerfeuer sitzen und vieles mehr. Grundlegende Kletterechniken und das Erlernen des richtigen Sicherns sind nur einige Inhalte, denen wir uns unter der Frühjahrssonne widmen werden. Du hast die Möglichkeit, während der Woche die DAV-Kletterschein „Toprope“ oder sogar „Vorstieg“ zu erwerben. Wir bieten dir altersgerechtes Programm, so dass du sowohl als Einsteiger, als auch als erfahrener Bergsportler auf deine Kosten kommst. Wo geht es hin? Pietramurata liegt 20 km nördlich vom Gardasee und ist umge- ben von felsigen Bergen. Termin: 08.-16.06.2019 Kosten: 358 € für Esslinger 382 € für Nichtesslinger Ansprechpartner: Björn Winter Teilnehmer mind. 12 Leistungen: qualifizierte Betreuungskräfte, Hin- und Rückreise, Vollpension, Unterbringung in Zelten, ein Teilnehmer max. 16 buntes Programm, Ausflug in den Freizeitpark Garda- land Weitere Infos: bjoern.winter@cvjm-esslingen.de Tel. 0711/396965-16 Unterwegs Unterwegs 20192019 15 15
sommercamp am bodensee Jugendliche Erlebe eine richtig gute Zeit, von der du noch lange erzählen wirst! 12 - 15 Jahre Zusammen mit alten und ganz neuen Freunden. Wettkämpfe, Spiele und Aktio- nen in Teams und Gruppen. Kanu fahren, Takeshi‘s Castle, Nachtgeländespiel, Sport, Sommer, Sonne, Action, Wasser, Jesus, Sport, Gemeinschaft, Relaxen, die beste Woche deines Sommers!!! Wir wollen diese super Zeit mit dir verbringen! Termin: 28.07.-06.08.2019 Teilnehmer mind. 15 Ansprechpartner: Björn Winter Teilnehmer max. 50 Leistungen: qualifizierte Betreuungskräfte, Hin- und Weitere Infos: bjoern.winter@cvjm-esslingen.de Rückreise, Vollpension, Unterbringung in Zelten, ein Tel. 0711/396965-16 buntes Programm, Versicherung Kosten: 259 € für Esslinger 286 € für Nichtesslinger 16 Unterwegs 2019
pfadfinderlager bodensee Jugendliche Ab an den See und rein ins schwäbische Meer. Erlebe das Abenteuer deines 12 - 14 Jahre Sommer auf dem Pfadi-Bola 2019. 9Tage Lagerleben pur mit Dir, Deinen Freun- den und GOTT. Bist Du beim Abenteuer dabei? - Gemeinschaft: Du lebst mit anderen in geräumigen Gerüstzelten und hast jeden Tag genügend Zeit und Platz ,Dich, andere, den Bodensee und Gott besser kennenzulernen. - Spiele: bei der Lagerolympiade, den Wasserschlachten, Sport und den Abendprogrammen haben wir viel zum Lachen. - Interessen: Lerne was Neues (Gitarre oder auch Schach spielen); Baue was (Praktisches aus Holz, Lagerbauten); Schreibe was (Lagerzeitung oder Ge- schichten) - Gott: Lerne GOTT und die Bibel besser kennen; Erlebe, dass Gebet etwas bringt und GOTT sich dir in Andachten, im Spotlight, in Gesprächen und bei der Abendmeditation zeigt Das BOLA Team freut sich mit Dir auf das Abenteuer am See Termin: 01.09.-09.09.2019 Kosten: 260 € für Mitglieder Ansprechpartner: Patrick Schmidt 270 € für Nichtmitglieder 24 € Zuschlag für Nichtesslinger Leistungen: qualifizierte Betreuungskräfte, Voll- pension, Fahrt, Unterbringung in Zelten, Programm, Anzahlung: 30 € Versicherung Teilnehmer mind. 30 Teilnehmer max. 60 Weitere Infos: patrick.schmidt@cvjm-esslingen.de Unterwegs Unterwegs 20192019 17 17
staedte- & begegnungsreise prag junge erwachsene Erwachsene Prag – die goldene Stadt. Mit ihrem von Gotik und Barock geprägten Stadtbild 18 - 35 Jahre zählt Prag zu den zehn meistbesuchten Städten Europas. Sehenswürdigkeiten sind die Prager Burg, die Karlsbrücke, die mittelalterliche Rathausuhr, der jüdi- sche Friedhof oder die älteste aktive Synagoge der Welt. Seit dem Mittelalter ist Prag ein politisch-kulturelles Zentrum in Europa. Die schöne Altstadt mit ihren vielen Cafés und der bunten Kneipenszene lädt zum Bummeln, Verweilen und Genießen ein. Auf dieser Städte- und Begegnungsreise gibt es die Möglichkeit, die Prager Sehenswürdigkeiten gemeinsam und auf eigene Faust zu erkunden und dabei das städtische Flair zu genießen. Darüber hinaus wollen wir engagierten Christen in Prag begegnen und uns von ihrem Leben und Handeln inspirieren lassen. Diese Freizeit ist ein Kooperationsprojekt von CVJM Esslingen und Gustav- Adolf-Werk Württemberg. Termin: 23.-26.05.2019 Teilnehmer mind. 7 Ansprechparterin: Sabine Janssen Teilnehmer max. 16 Leitung: Jennifer Werner und Michael Proß Kosten: 399 € Leistungen: Fahrt im Kleinbus beginnend und en- dend in Esslingen, Übernachtung im Doppelzimmer Anzahlung: 50 € in einem kleinen Hotel im Zentrum der Stadt, Weitere Infos: sabine.janssen@cvjm-esslingen.de Frühstück, Unfall- Haftpflicht und Auslandskranken- versicherung 18 Unterwegs 2019
der cvjm esslingen Der CVJM ist der größte christlich-ökumenische Jugendverband. Allein in Deutschland ist der CVJM ein Treffpunkt für 330.000 junge Menschen in Urlaubszeit - Lesezeit 2.200 Vereinen. Mehr als 60.000 ehrenamtliche und Hauptamtliche Mitar- wir haben das richtige Buch für Sie beiter investieren in Jugendliche, Junge Erwachsene und Familien. Welt- weit sind in unserer Gemeinschaft in 125 Ländern mehr als 45 Millionen Menschen organisiert. Auch in Esslingen gehören wir nach Mitgliederzahlen und Angeboten zu den größten Verbänden. In dem vorliegenden Heft stellen wir unsere Angebote in den Ferien vor. Aber auch außerhalb der Ferien gibt es ein großes Angebot für Kinder, Jugendliche, Junge Erwachsene und Familien Ecke Kiesstraße/Adlerstraße in festen Gruppen und offenen Programmen. In der Tabelle am Seitenen- Montag 14:30 - 18:00 Uhr de bekommen Sie einen ersten Eindruck. Die.–Fr. 10:00 - 18:00 Uhr Samstag 10:00 - 14:00 Uhr Auf den folgenden Seiten weisen wir Sie noch auf besondere Events in diesem Jahr hin. Am besten gleich in den Terminkalender eintragen! Ihr CVJM Esslingen Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Die Tiere, Vandalen, Eisbomben, Schnabelstiere, Jungschar Hainbach Haie Sportjungschar, Peanuts Smileys Gummibärchen, Power House ConnecTeen Klettergruppe Ju. 1 Klettergruppe Ju. 2 Klettergruppe Ju. 3 Ahoj Karakalpaken, Kawesqar, Petsche- Sueben, Patagonier, Cherusker, Pfadfinder Spartaner, Kojoten, Kiowa Maloja negen, Chinook, Navajo Sherpa, Leotie, Yanomami, Cayuga Krabbelgruppe LB + HK, Familien Krabbelgruppe LB Sonntagscafé Kinderkiste Offene Tür Mädchentreff, Jugger, Jugendtreff Nord Offene Tür Offene Tür Kids Club Rapworkshop Offene Tür Face2Faith Kidstreff Bollerwagen Kidstreff Jugendtreff Makarios Offene Tür (Gesprächskreis) Offene Tür Mädchentreff Treff Maka geplant: Jugendtreff Mitte Offener Treff Offener Treff Offener Treff Angebot für Kinder Junge Erwachsene Disciples Treffpunkt, JET Fußball, Klettergruppe Erw. Offener Treff, Klettergruppe Erw. Volleyball, Klettergruppe Erw. eAg Frühstück im PLUS und dann noch ... Alphakurs Jungbläser, Posaunenchor Bibelabend eAg (1 x monatlich) Januar 15.03.2019 Grafitti-Projekt 1 11.05. - 12.05.2019 Jungschar-Übernacht. 19.07. - 21.07.2019 Vater-Tochter 2 22.10. - 25.10.2019 Aktionstage Makarios 02.01. - 06.01.2019 Ski-Freizeit 15.03.2019 Secret Places 1 13.05.2019 Sparte 21.07.2019 Ahoj 24.10.2019 Fahrtenbericht 2 03.01. - 06.01.2019 WdH AG 16.03.2019 ZV Altmaterialsamml. 14.05.2019 Vorstand 22.07.2019 @home 25.10.2019 Bibelabend 05.01.2019 Oasentag 16.03.2019 AG Delegiertenvers. 15.05.2019 Bereichsleiterkreis 23.07.2019 GV 25.10. - 31.10.2019 Grund- / Aufbaukurs 07.01.2019 Mitarbeiterkreise 17.03.2019 Ahoj 18.05.2019 Delegiertenvers. EJW 26.07.2019 Bibelabend 28.10.2019 Mitarbeiterkreise 13.01. - 20.01.2019 Allianz Gebetswoche 18.03.2019 Mitarbeiterkreise 18.05.2019 Bible Chall. Seminartag 28.07. - 06.08.2019 Sommercamp 29.10.2019 Alpha 4 14.01.2019 Sparte 21.03.2019 GauAktion Pfadfinder 19.05.2019 Ahoj 29.07. - 02.08.2019 Offenes FePro Maka November 15.01.2019 18.01. - 20.01.2019 Vorstand Perspektiv-WoE 22.03.2019 23.03.2019 Grafitti-Projekt 2 Spartentag 20.05.2019 22.05. - 23.05.2019 Mitarbeiterkreise HA-Klausur 29.07. - 09.08.2019 FeSpo 2019 Unterwegs Unterwegs 2019 2019 04.11.2019 05.11.2019 19 19 Mitarbeiterkreise Alpha 5 19.01.2019 Brunch 4 Two 25.03.2019 @home 23. - 26.05.2019 JE-Freizeit Madrid August 06.08. - 13.08.2019 Familien - BoLa 05.11.2019 Vorstand 20.01.2019 Ahoj 26.03.2019 Vorstand 25.05.2019 Mittelpunkt Jesus 08.11. - 10.11.2019 Alpha-Wochenende 20.01.2019 Gebetskonzert Allianz 28.03.2019 Secret Places 2 27.05.2019 Mitarbeiterkreise 09.08. - 14.08.2019 Späherlager 09.11. - 10.11.2019 GauHeWa
zuschussmoeglichkeiten Zuschussmöglichkeiten Die Stadt Esslingen unterstützt Kinder und Jugendliche aus einkommensschwächeren Familien mit dem Stadtpass. Der Zu- schuss beträgt bei Berechtigten 4 € pro Tag. Bei Vorlage des Stadtpasses bei der Anmeldung kann der Zuschuss direkt vom Freizeitpreis abgezogen werden. Auch aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind Zuschüsse zu unseren Freizeiten möglich. Diese müssen beim Jobcenter (Be- zieher von ALG II oder Sozialgeld) oder beim Landratsamt (Wohngeldempfänger, Kinderzuschlag, Sozialhilfe) beantragt werden. Die Abrechnung erfolgt dann über uns. Information & Beratung über Amt für Sozialwesen der Stadt Esslingen, Beblingerstr. 3, 73728 Esslingen Tel. 0711-3512 – 2702, 2689, 3383, 3107 oder 2850, Mail: Amt-fuer-Sozialwesen@Esslingen.de Öffnungszeiten: Mo – Fr. 7.30 bis 12.00 Uhr, Di. + Do. 13.00 bis 18.00 Uhr Bei geringem Einkommen der Familie ist es möglich über den CVJM einen Zuschuss aus dem Landesjugendplan zu beantragen. Weitere Informationen gibt es im Sekretariat. Zuschuss der Stadt Esslingen: Für kindergeldberechtigte Jugendliche mit Wohnort Esslingen gibt es einen Zuschuss der Stadt Esslingen. Deshalb entsteht der Mehrpreis für Nicht-Esslinger. Urlaub mit Qualität(en) Liebe Eltern, die vielleicht erste Freizeit oder Reise ohne Sie als Eltern soll nicht nur für Ihre Tochter oder Ihren Sohn, sondern auch für Sie selbst eine positive Erfahrung werden. Wir haben uns da selber einen gewissen Anspruch gesetzt. Im Qualitätsleitfaden Freizeiten des ev. Jugendwerks ist das gut zusammen- gefasst. Den Leitfaden bekommen Sie bei uns oder über http://www. ejw-reisen.de/qualitaet 20 Unterwegs 2019
wichtige hinweise Liebe Freizeitteilnehmerin, lieber Freizeitteilnehmer, wir sind verpflichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzuführen. Das ist für uns selbstverständlich. Die Konsequenzen sind jedoch die nachstehenden „Wichtigen Hinweise“ und „Reisebedingungen“, um Sie über die beiderseitigen Rechte und Pflichten in Kenntnis zu setzen. Ohne geht es leider nicht. Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden Reisebe- dingungen und Hinweise aufmerk-sam durch. Soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam einbezogen werden, werden diese Reise-bedingungen Inhalt des Reisevertrags mit Ihnen. Wir verwenden die Abkürzungen „TN“ (Teilnehmer/Teilnehmerin) und „RV“ (Reise- veranstalter) bzw. Freizeitleiterin/ Freizeitleiter. Diese Bedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB über den Pauschalreisevertrag. I. Wichtige Hinweise 1. Reiseveranstalter (im folgenden RV) ist der CVJM Esslingen e.V., Kiesstr. 3-5, 73728, Esslingen. 2. Teilnehmer/Teilnehmerin (TN) Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/ jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkun- gen nach Alter, Geschlecht oder einer bestimmten Personengruppe angegeben sind. Für die Altersgrenze ist grundsätzlich der Freizeit- beginn maßgebend. Es wird erwartet, dass sich die TN in die Freizeitgemeinschaft einbringen und an den gemeinsamen Unternehmun- gen und am Programm teilnehmen. 3. Anmeldebestätigung/Rechnung/Zahlung Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Rechnung, die gleichzeitig auch die Anmeldebestä- tigung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir Ihnen nähere Informationen zusenden. Die Zahlung des Reisepreises ist, wie in Ziffer 3 unserer Reisebedingungen festgelegt, fällig. 4. Umfang der Leistungen Im Preis inbegriffen sind – sofern nichts anderes angegeben ist – die Kosten für Unterkunft, Verpflegung (drei Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben, in Zwei- oder Mehrbettzimmern. In einigen Fällen (aber nicht immer) stehen gegen Aufpreis Einzelzimmer zur Verfügung. Der RV bzw. die von ihm eingesetzten Freizeitleiter/ -innen vermitteln bei unseren Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Skipässe usw.). Diese Zusatz- leistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und bestätigten Reiseangebots des RV sind, von dem RV bzw. von seinen Freizeitleiter/-innen lediglich als Fremdleistung vermittelt. 5. Änderung von Leistungen und Preisen zwischen Druck des Freizeitprospekts und Anmeldung Leistungsänderungen Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen im Freizeitprospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Sie selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrich- ten. Preisänderungen Die in diesem Prospekt angegebenen Preise entsprechen ebenfalls dem Stand bei Drucklegung und sind für uns als RV bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus den folgenden Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises vorzunehmen, über die wir Sie vor der Buchung selbstverständlich informieren: • Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt angegebenen Preises ist im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten (insbesonde- re der Treibstoffkosten), der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Freizeitprospekts zulässig. • Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom TN gewünschte und im Prospekt angebotene Freizeit nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Freizeitprospekts verfügbar ist. 6. Versicherungen Unterwegs 2019 21
reise- und zahlungs- Beachten Sie bitte zu Ihrer eigenen Sicherheit die Angaben in der Spalte „Leistungen“ bei einer gewünschten Freizeit. Daraus können Sie entnehmen, welcher Versicherungsschutz vom RV jeweils vorgesehen ist. In den Leistungen ist grundsätzlich kein Versicherungsschutz enthalten. Um einen ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere um eine Reisekrankenversicherung bei Freizeiten im Ausland, müssen Sie sich selbst bemühen. Reiserücktrittskostenversicherung Bitte beachten Sie, dass in unseren Teilnehmerpreisen keine Reiserücktrittskostenversicherung eingeschlossen ist. Da wir im Falle Ihres Rücktritts, zu dem Sie vor Reisebeginn jederzeit berechtigt sind, Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 4 unserer Reisebedingungen erheben, empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer privaten Reiserücktrittskostenversicherung. Diese Reiserücktrittskosten- versicherung können Sie preiswert auch mit einer Reisegepäckversicherung kombinieren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für alle Fragen betreffend der Reiserücktrittskostenversicherung die von Ihnen beauftragte Versicherungsgesellschaft die Ansprechpartne- rin ist. 7. Fahrt Die Reisen führen wir – wenn nichts anderes vermerkt ist – jeweils ab Esslingen durch. Wird bei Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind, auf die Inanspruchnahme der Fahrt als Leistung verzichtet, kann der Freizeitpreis nicht ermäßigt werden. 8. Ausweisdokumente Für unsere Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis für den Grenzübertritt erfor- derlich. Reisedokumente müssen ab Ende der Reise noch für mindestens 6 Monate gültig sein. 9. Zuschüsse Bei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauern und in Europa stattfinden, kann für Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren aus finan- ziell schwachen Familien ein Zuschuss aus Landesjugendplanmitteln beantragt werden. Antragsformulare können bei der Anmeldung angefordert werden. Für Nichtverdienende, insbesondere Arbeitslose, wollen wir uns besonders in Härtefällen um eine finanzielle Hilfe bemühen. Bitte ma- chen Sie ggf. auf der Anmeldung einen entsprechenden Vermerk. 10. Reisepreissicherung RV sind gesetzlich verpflichtet, den Reisepreis des TN durch einen so genannten Sicherungsschein abzusichern, soweit der Reiseveran- stalter vor der Reise Zahlungen auf den Reisepreis fordert. 11. Prospektzustellung Bitte haben Sie Verständnis, wenn Sie versehentlich einen Prospekt mehrfach erhalten. Ein Aussortieren wäre sehr zeit- und kostenauf- wändig. Bitte geben Sie in diesem Fall den Prospekt an jemanden weiter, den die Ange-bote interessieren könnten. 12. Wichtige Hinweis zu aufgenommenen Bildern während der Freizeit Die Teilnehmende der Freizeit werden darauf hingewiesen, dass während der Freizeit auch Bilder der Teilnehmenden durch den RV ge- macht werden. Die Bilder werden, sofern Sie geeignet sind, vom RV oder dem Partner auch zu Vorstellung und Bewerbung weiterer Frei- zeiten verwendet. Sofern eine Verwendung von Abbildungen eines TN für diese Zwecke nicht gewünscht wird, hat dies der jeweilige TN bitte bereits zu Beginn der Freizeit gegenüber dem RV und/oder den Organisatoren mitzuteilen, damit dies entsprechend berücksichtigt werden kann. Andernfalls geht der RV davon aus, dass der TN mit der Verwendung geeigneter Bilder für diese Zwecke einverstanden ist. 13. Anschriftenänderungen Es wäre uns eine große Hilfe, wenn Sie uns von sich aus Veränderungen Ihrer Anschrift mitteilen würden – Postkarte, Fax oder E-Mail genügt. II. Reisebedingungen des CVJM Esslingen e.V. Liebe Freizeitteilnehmerin, lieber Freizeitteilnehmer, wir sind verpflichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzuführen. Das ist für uns selbstverständlich. Die Konsequenzen sind jedoch die nachstehenden „Wichtigen Hinweise“ und „Reisebedingungen“, um Sie über die 22 Unterwegs 2019
bedingungen beiderseitigen Rechte und Pflichten in Kenntnis zu setzen. Ohne geht es leider nicht. Soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam einbezogen werden, wer-den diese Reisebedingungen Inhalt des Reisevertrags mit Ihnen. Wir verwenden die Abkürzungen „TN“ (Teil-nehmer/Teilnehmerin) und „RV“ (Reiseveranstalter) bzw. Freizeitleiterin/ Freizeitleiter. Diese Bedingungen ergänzen Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden Reisebedingungen und Hinweise aufmerksam durch! 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des TN 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des TN sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des RV für die jeweilige Reise, soweit diese dem TN bei der Buchung vorliegen. b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des RV vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor, an das der RV für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grund-lage dieses neuen Angebots zustande, soweit der RV bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der TN innerhalb der Bindungsfrist gegenüber dem RV die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. c) Die vom RV gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. d) Der TN haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vor-nimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular des RV er-folgen (bei E-Mails durch Über- mittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der TN dem RV den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der TN 10 Werktage gebunden. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch den RV zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der RV dem TN eine den gesetzlichen Vorgaben zu den Vertragsinhalten entsprechenden Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der TN nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertrags-abschluss: c) Dem TN wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung des RV erläutert. d) Dem TN steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entspre- chende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. e) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache. f) Soweit der Vertragstext des RV im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der TN darüber und über die Möglichkeit zum spä- teren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. g) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der TN gegenüber dem RV den Abschluss des Pau- schalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der TN 10 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden. h) Dem TN wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. i) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des TN auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der RV ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des TN anzunehmen oder nicht. j) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung des RV beim TN zu Stande. 1.4. Der RV weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreise- Unterwegs 2019 23
reise- und zahlungs- verträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Tele-fonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (sie-he hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Ge- schäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 2. Bezahlung 2.1. Der RV und der Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem TN der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises (maximal 50 Euro pro TN) zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 28 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 2.2. Leistet der TN die Anzahlung und/ oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der RV zur ord nungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN besteht, so ist der RV berechtigt, nach Mahnung mit Fristset- zung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den TN mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten. 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom RV nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem RV vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. Der RV ist verpflichtet, den TN über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaf- ten Datenträger (z. B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des TN, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der TN berechtigt, innerhalb einer vom RV gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzu- treten. Erklärt der TN nicht innerhalb der vom RV gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisever- trag, gilt die Änderung als angenommen. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der RV für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum glei- chen Preis geringere Kosten, ist dem TN der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. 4. Rücktritt durch den TN vor Reisebeginn/Stornokosten 4.1. Der TN kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem RV unter der nach- folgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem TN wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. 4.2. Tritt der TN vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der RV den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der RV eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des RV unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 4.3. Der RV hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch ander- 24 Unterwegs 2019
bedingungen weitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: Eigenanreise • Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% (max. 21 Euro) • vom 44.-35. Tag vor Reiseantritt 50% • ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80% Bus- und Bahnreisen • Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 % • vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 % • vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 % • vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 % • vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 % • ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 % jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis. 4.4. Dem TN bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem RV nachzuweisen, dass dem RV überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die vom RV geforderte Entschädigungspauschale. 4.5. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nach- weist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.6. Ist der RV infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten. 4.7. Das gesetzliche Recht des TN, gemäß § 651e BGB vom RV durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unbe- rührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie dem RV 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 4.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 5. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl 5.1 Der RV kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurück-treten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung vom RV beim TN, müssen in der jeweili- gen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein. b) Der RV hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben. c) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn fest-steht, dass die Reise wegen Nicht- erreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt vom RV später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig. 5.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der TN auf den Reisepreis geleistete Zahlun-gen unverzüglich zurück, Ziffer 4.6 gilt entsprechend. 6. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen 6.1. Der RV kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung vom RV nach haltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten vom RV beruht. 6.2. Kündigt der RV, so behält der RV den Anspruch auf den Reisepreis; Der RV muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die der RV aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungs-trägern gutgebrachten Beträge. Soweit dem RV Mehraufwendungen, z. B. durch Unterwegs 2019 25
reise- und zahlungs- vorzeitige Rückreise des TN, entstehen, kann er diese im Wege des Schadensersatzes vom TN einfordern bzw. aufrechnen. 7. Obliegenheiten des TN 7.1. Reiseunterlagen Der TN hat den RV oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom RV mitgeteilten Frist erhält. 7.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der TN Abhilfe verlangen. b) Soweit der RV infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der TN weder Minde- rungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. c) Der TN ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter vom RV vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter vom RV vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an den RV unter der mitgeteilten Kontaktstelle vom RV zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters des RV bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestä- tigung unterrichtet. Der TN kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. d) Der Vertreter vom RV ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerken- nen. 7.3. Fristsetzung vor Kündigung Will der TN den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem RV zuvor eine angemessene Frist zur Ab-hilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom RV verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. 8. Beschränkung der Haftung 8.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprü- che nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. 8.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen le diglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertrags- partners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des RV sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Der RV haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des RV ursächlich geworden ist. 9. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der TN gegenüber dem RV geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen. 10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 10.1. Der RV wird den TN über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. 10.2. Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwach- sen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des TN. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch infor- miert hat. 10.3. Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, 26 Unterwegs 2019
bedingungen wenn der TN den RV mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 11. Datenschutz; Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand 11.1. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des Rechnungsempfängers sowie dem TN werden mittels EDV erfasst und werden vom RV nur zur Durchführungen der Reise und gegebenenfalls Erlangung von Zuschüssen verwendet und nicht an Dritte zu Werbezwecken weitergegeben. 11.2. Der RV weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass der RV nicht an einer freiwilligen Verbrau- cherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den RV ver- pflichtend würde, informiert der RV die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Der RV weist für alle Reiseverträge, die im elektro- nischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/ odr/ hin. 11.3 Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem TN und dem RV die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche TN können den RV ausschließlich an deren Sitz verklagen. 11.4 Für Klagen von RV gegen TN, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn- sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand 1604_MH-Image90x105.qxp der Sitz 12.04.16 15:35 Seitedes 1 RV vereinbart. 12. Bildaufnahmen Der RV wird bei seinen Reisen Personen beauftragen/ ermächtigen www.apotheken.es Bild- und/oder Videoaufnahmen zu erstellen. Der TN willigt wider- ruflich ein, a) dass solche Aufnahmen auch von ihm angefertigt und beim RV gespeichert werden dürfen. b) Dass der RV die von ihm oder seinen Beauftragten gemachte Aufnahmen zur Dokumentation oder zur Bewerbung weiterer ähn- licher Maßnahmen verwenden darf sofern sie nicht übergeordnete Rechte des TN berühren oder verletzen. Die Aufnahmen werden nicht ohne ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen an Dritte weitergegeben. c) Dass der RV die Aufnahmen bei sich speichern darf. © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Noll und Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017- 2018 Ihre Service-Apotheken Reiseveranstalter ist: Viermal in Esslingen Reiseveranstalter ist der CVJM Esslingen e.V. Der CVJM Esslingen e.V. ist ein eingetragener Verein und eingetragen beim Amtsgericht Esslingen Wir geben Gesundheitstipps (VR 5). nicht erst, wenn Sie schon Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstelle: krank sind. CVJM Esslingen e.V. Kiesstr. 3-5 73728 Esslingen Telefon (0711) 39 69 65 -0 Telefax (0711) 39 69 65 – 25 AKTIV FÜR IHRE GESUNDHEIT Stand dieser Fassung: April 2018 Unterwegs 2019 27
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